DE4417188A1 - Bearbeitungskabine und Verfahren zum Belüften einer Bearbeitungskabine - Google Patents
Bearbeitungskabine und Verfahren zum Belüften einer BearbeitungskabineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Belüften einer
Behandlungskabine, insbesondere einer Lackier- oder
Spritzkabine zum Lackieren von Gegenständen wie
Fahrzeugkarosserien oder dergleichen, bei dem die in die Kabine
zuzuführende Frischluft über eine luftdurchlässige Decke
zugeführt wird, wobei über der Decke eine Luftzuführungskammer
angeordnet ist, die mit einer an einer
Frischluftzuführungsanlage angeschlossenen Zuluftkammer über
mindestens eine Durchlaßöffnung verbunden ist und die in die
Luftzuführungskammer einströmende Frischluftmenge durch
Veränderung der Durchlaßöffnung regelbar einströmt.
Des weiteren betrifft die Erfindung eine Bearbeitungskabine,
insbesondere eine Lackier- und Spritzkabine zum Lackieren von
Gegenständen wie Fahrzeugkarosserien oder dergleichen, mit
einer über einer luftdurchlässigen Decke angeordneten
Luftzuführungskammer, die sich im wesentlichen über die gesamte
Deckenlänge der Kabine erstreckt, und einer mit der
Luftzuführungskammer über mindestens eine einstellbare
Durchlaßöffnung verbundenen Zuluftkammer, die an eine
Frischluftzuführungsanlage angeschlossen ist.
Eine Bearbeitungskabine der genannten Art ist aus der DE 29 32 392 C3
bekannt. Bei dieser bekannten Kabine wird Frischluft
oder aufbereitete Abluft über vertikale Zuluftleitungen in eine
oder mehrere Zuluftkammern geführt, die wiederum über mittels
horizontal angeordneter, einstellbarer Klappen in
Durchgangsöffnungen mit einer darunterliegenden
Lufteinlaßkammer verbunden sind. Die Lufteinlaßkammer ist dabei
über einer luftdurchlässigen Decke der Spritzkabine angeordnet.
Bei der Zufuhr von Frischluft in eine Behandlungskabine der
genannten Art ist es für die Qualität der Beschichtung bzw.
Lackierung der zu behandelnden Gegenstände wie
Fahrzeugkarosserien notwendig, eine hohe Gleichmäßigkeit der
Luftsinkgeschwindigkeit in der Behandlungskabine herzustellen.
Turbulenzen oder Querströmungen sowohl innerhalb wie auch
zwischen den verschiedenen Arbeitsbereichen sind in der
Behandlungskabine zu vermeiden, da diese die Qualität des
Beschichtungsergebnisses - infolge ihres negativen Einflusses
auf die in der Behandlungskabine angeordneten
Lackapplikationsvorrichtungen - verschlechtern.
Bei der bekannten Behandlungskabine wird über horizontal
angeordnete Klappen, welche in den Durchgangsöffnungen von der
Zuluftkammer zu den einzelnen Sektionen der
Luftzuführungskammer angeordnet sind, die gewünschte
Frischluftmenge geregelt zugeführt. Zum Abtransport der Abluft
sind im Bodenbereich der Behandlungskabine Abluftventilatoren
angeordnet, die die Kabinenluft über eine
Lacknebelabscheidevorrichtung absaugen.
Bei der bekannten Bearbeitungskabine besteht das Problem, daß
nur mit einem hohen Arbeits- und Zeitaufwand die Einstellung
der gewünschten zugeführten Luftmenge in exakter Weise erfolgen
kann, da es notwendig ist, zuerst die durch die abgeführte
Luftmenge auf der Abluftseite vorgegebene Einstellung auch für
die Zuführung in den einzelnen Sektionen der Zuführseite als
Grundeinstellung vorzugeben und dann mit Hilfe der Einstellung
der Zuluftmengen die gewünschte und auch tatsächliche
Zuluftführung in der Kabine zu erreichen. Eventuell auftretende
Änderungen der Betriebsbedingungen erfordern demnach einen sehr
aufwendigen und zeitraubenden Einstellungsprozeß, insbesondere
bei der Verwendung von Zuluftklappen, die manuell eingestellt
werden müssen. Zudem ist eine genaue Messung der Zuluftmenge
bei dem bekannten Stand der Technik praktisch unmöglich, da
eine sinnvolle Messung eine ausreichend lange Anströmlänge
benötigt, und diese bei den bekannten Bearbeitungskabinen bei
beschränkter Bauhöhe begrenzt ist.
Ein der Erfindung zugrundeliegendes technisches Problem besteht
darin, ein Verfahren zum Belüften einer Behandlungskabine zu
schaffen, bei dem die in die Behandlungskabine zuzuführende
Frischluftmenge exakt bestimmbar ist.
Dieses technische Problem wird mit einem Verfahren zum Belüften
einer Behandlungskabine gelöst, bei dem die in die Kabine
zuzuführende Frischluft über eine luftdurchlässige Decke
zugeführt wird, wobei über der Decke eine Luftzuführungskammer
angeordnet ist, die mit einer an einer
Frischluftzuführungsanlage angeschlossenen Zuluftkammer über
mindestens eine Durchlaßöffnung verbunden ist und die in die
Luftzuführungskammer einströmende Frischluftmenge durch
Veränderung der Durchlaßöffnung regelbar einströmt, indem
zumindest ein Teil der in die Zuluftkammer zugeführten
Frischluftmenge in der Zuluftkammer über eine vorbestimmte
Länge zwangsweise parallel zur Decke geführt wird, bevor die
zwangsweise geführte Frischluft durch die Durchlaßöffnung in
die Luftzuführungskammer einströmt, und im Endbereich der
zwangsweisen Führung die für die Bestimmung des
hindurchströmenden Frischluftvolumens nötigen Parameter
gemessen werden.
Ein weiteres der Erfindung zugrundeliegende technische Problem
besteht darin, eine Behandlungskabine zu schaffen, bei der bei
begrenzter Bauhöhe die in die Behandlungskabine einströmende
Frischluftmenge sehr genau bestimmbar ist.
Dieses technische Problem wird mit einer Bearbeitungskabine mit
einer über einer luftdurchlässigen Decke angeordneten
Luftzuführungskammer, die sich im wesentlichen über die gesamte
Deckenlänge der Kabine erstreckt und die über mindestens eine
einstellbare Durchlaßöffnung mit einer an einer
Frischluftzuführungsanlage angeschlossenen Zuluftkammer
verbunden ist, dadurch gelöst, daß ein mit der Durchlaßöffnung
verbundener Kanal sich über eine vorbestimmte Länge parallel zu
der Decke erstreckt, daß eine Einlaßöffnung des Kanals, durch
die die in die Zuluftkammer eingeführte Frischluft in den Kanal
einströmt, sich teilweise oder ganz über die gesamte Höhe und
Breite der Zuluftkammer erstreckt, und daß im Endbereich des
Kanals mindestens eine Meßeinrichtung angeordnet ist, mit der
das durchströmende Frischluftvolumen bestimmbar ist.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, die Verteilung der in
die Bearbeitungskabine zuzuführenden Frischluft nunmehr nicht
wie beim bekannten Stand der Technik über vertikal angeordnete
Luftverteilungsrohre bzw. Kanäle in die für die
Gesamtverteilung notwendige Luftzuführungskammer über der Decke
einströmen zu lassen, sondern die Frischluftmenge, bevor sie in
die Luftzuführungskammer oder deren unterteilte Sektionen
einströmen kann, zuvor zwangsweise parallel zur Decke zu
führen, so daß auf dieser vorbestimmten Länge die darin
durchströmende Frischluftmenge genauer bestimmbar ist, bevor
sie jeweils in die eine oder mehrere zugeordneten Sektionen der
Luftzuführungskammer einströmen kann.
Durch die parallele Zuführung neben oder über der
Luftzuführungskammer der Frischluft wird eine ausreichende
Meßstrecke zur Verfügung gestellt, ohne daß die Gesamtbauhöhe
sich vergrößert.
Die vorbestimmte Länge der Zwangsführung der Frischluft wird
vorteilhafterweise derart bestimmt, daß sich ein im
wesentlichen konstantes Geschwindigkeitsprofil des Luftstromes
in der Zwangsführung ausbilden kann, so daß die exakte
Bestimmung des durch den Querschnitt der Zwangsführung bzw. des
Kanals hindurchtretenden Frischluftvolumens ermöglicht wird.
Vorteilhafterweise werden die zur Berechnung des genauen
Luftstromvolumens notwendigen Parameter wie Luftfeuchtigkeit,
Luftdichte etc. nach Ausbildung des im wesentlichen laminaren
Geschwindigkeitsprofils in Strömungsrichtung gesehen am Ende
der Zwangsführung der zugeführten Frischluft durch geeignete
Meßeinrichtungen bestimmt und dann die Durchlaßöffnung
entsprechend der berechneten Regelgröße auf einen vorbestimmten
Wert verändert. Dadurch ist es erstmals möglich, für eine oder
mehrere Sektionen in der Luftzuführungskammer und den
darunterliegenden Bereichen der Behandlungskabine die
Sinkgeschwindigkeitswerte der Frischluft vorzugeben und exakt
einzuhalten, ohne daß in Abhängigkeit von der Abluftführung die
zugeführte Frischluftmenge iterativ eingeregelt werden muß.
Erstmals ist es somit möglich, daß für einen oder mehrere
Abschnitte in der Behandlungskabine die zugeführte
Frischluftmenge und somit die Sinkgeschwindigkeit automatisch
exakt eingehalten werden kann, indem zuvor die einströmende
Frischluftmenge exakt bestimmt wird und entsprechend durch zum
Beispiel veränderbare Klappen, die im Bereich der jeweils
zugehörigen Durchlaßöffnungen angeordnet sind, der
Strömungsquerschnitt verändert wird, so daß immer ein
vorbestimmter Wert für die einströmende Frischluftmenge
eingehalten wird.
Indem die in die Luftzuführungskammer zugeführte Frischluft
direkt nach Eintritt in die Luftzuführungskammer durch eine
gegenüber der Vertikalen geneigten Wand umgelenkt wird, kann
sich die zugeführte Frischluft in der Luftzuführungskammer,
ohne direkt auf die luftdurchlässige Decke zu treffen, in der
Luftzuführungskammer bzw. deren einzelnen Sektionen verteilen
und dann gleichmäßig durch die luftdurchlässige Decke
hindurchtreten.
Sind aufgrund der auszuführenden Behandlungen an den
Gegenständen - wie Fahrzeugkarosserien - verschiedene
Sinkgeschwindigkeiten der Frischluft in einzelnen Abschnitten
der Behandlungskabine erwünscht, so ist es vorteilhaft, daß die
Luftzuführungskammer in einzelne Abschnitte durch Trennwände
unterteilt ist, und die in die Zuluftkammer zugeführte
Frischluft an in Einströmrichtung gesehen nebeneinander- oder
hintereinanderliegenden Positionen in verschiedene
Teilluftströme aufgeteilt und jeweils zwangsweise über eine
geeignete Länge parallel zur Decke geführt wird und dann erst
durch zugehörige Durchlaßöffnungen in die einzelnen Sektionen
der Luftzuführungskammer einströmen. Dadurch wird erreicht, daß
für jede Sektion der Luftzuführungskammer das Frischluftvolumen
exakt bestimmt und jeweils durch Regelung der zugehörigen
Durchlaßöffnungen auf einen vorbestimmten Wert unabhängig
voneinander festgelegt werden kann.
Indem die Frischluft in Strömungsrichtung gesehen vor oder am
Anfang der zwangsweisen Führung parallel zur Decke auf
vorbestimmte Werte aufgewärmt, angefeuchtet oder dergleichen
wird, können für jede Sektion der Luftzuführungskammer bzw. den
darunterliegenden Abschnitten der Behandlungskabine die
einzelnen Werte wie Luftsinkgeschwindigkeit, Luftmengenzufuhr,
Luftfeuchtigkeit und Lufttemperatur oder dergleichen exakt in
gewünschter Weise unabhängig voneinander festgelegt werden.
Vorteilhafterweise ist bei einer erfindungsgemäßen
Bearbeitungskabine, bei der ein mit der Durchlaßöffnung
verbundener Kanal sich über eine vorbestimmte Länge parallel zu
der Decke erstreckt und die Einlaßöffnung des Kanals, durch die
die in die Zuluftkammer eingeführte Frischluft in den Kanal
einströmt, sich teilweise oder ganz über die gesamte Höhe und
Breite der Zuluftkammer erstreckt, am in Strömungsrichtung der
Frischluft gesehen Endbereich des parallel zur Decke
angeordneten Kanals mindestens eine Regelklappe angeordnet, um
die durch den Querschnitt des Kanals hindurchströmende
Frischluftmenge anhand der durch die Meßeinrichtung gemessenen
Regelgröße das in die Luftzuführungskammer einströmende
Frischluftvolumen ständig auf einen vorbestimmten Wert
einzustellen. Dadurch wird in optimaler Weise - unter
Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Gesamtbauhöhe -
erreicht, daß die in die einzelnen Abschnitte bzw. Sektionen
der Luftzuführungskammer zugeführte Frischluftmenge exakt auf
einen vorbestimmten Wert eingeregelt werden kann, da vor der
Durchlaßöffnung die Meßeinrichtungen genau die Bestimmung des
zugeführten Luftstromvolumens unabhängig von etwaigen
vorhergehenden Änderungen in der Zuluftkammer ermöglichen.
Indem in Strömungsrichtung der Frischluft in der Zuluftkammer
eine Anzahl neben- und/oder hintereinandergeschalteter, sich
über eine vorbestimmte Länge parallel zur Decke erstreckende
Kanäle angeordnet sind, die jeweils mit zumindest einer
einstellbaren Durchgangsöffnung verbunden sind und in die
Luftzuführungskammer führen, die in eine der Anzahl von Kanälen
entsprechende Anzahl von separaten Sektionen durch gegenüber
der Vertikalen geneigten Wände unterteilt sind, kann für die
darunterliegenden Abschnitte der Behandlungskabine exakt die
Luftströmgeschwindigkeit bzw. Sinkgeschwindigkeit, das
einströmende Frischluftvolumen eingeregelt werden, indem zum
Beispiel die verstellbaren Klappen im Bereich vor den
jeweiligen Durchgangsöffnungen jeweils in Abhängigkeit von den
einzelnen gemessenen Luftstromvolumina automatisch eingestellt
werden, so daß immer der vorbestimmte Wert für den jeweils
zugeordneten Abschnitt in der Behandlungskabine bzw. den
Sektionen in der Luftzuführungskammer eingehalten wird.
Sehr vorteilhaft ist bei der erfindungsgemäßen
Behandlungskabine, daß in den einzelnen Kanälen jeweils eine
Luftbefeuchtungs- und/oder Heizeinrichtung zugeordnet ist,
wodurch für jeden einzelnen Abschnitt in der Behandlungskabine
bzw. für jede Sektion der unterteilten Luftzuführungskammer in
gewünschter Weise die Luftsinkgeschwindigkeit, das zugeführte
Frischluftvolumen und dessen Feuchtigkeitsgehalt und/oder auch
dessen Temperatur unabhängig voneinander unter optimaler
Ausnutzung der Bauhöhe einstellbar ist.
Da die Luftbefeuchtungs- und/oder Heizeinrichtungen für jeden
Kanal in der Zuluftkammer separat vorgesehen sind, kann trotz
der Veränderung der charakteristischen Parameter der einzelnen
Teilluftströme, die in die einzelnen Sektionen der
Luftzuführungskammer zugeführt werden, das Luftvolumen für jede
Sektion durch die am Ende angeordneten Meßeinrichtungen exakt
bestimmt werden und jeweils - wie bereits erwähnt - die
zugehörige Durchlaßöffnung oder Öffnungen derart durch zum
Beispiel verstellbare Klappen verändert werden, so daß der
einmal vorgegebene Wert exakt für jeden Abschnitt in der
darunterliegenen Behandlungskabine eingehalten werden kann.
Indem die Luftzuführungskammer durch Trennwände unterteilt ist,
die mit der Strömungsrichtung der Frischluft in der
Zuluftkammer einen Winkel kleiner als 90° einschließen, wird
die Frischluft in den einzelnen Sektionen der unterteilten
Luftzuführungskammer gleichmäßig in etwa parallel zur Decke
umgelenkt und strömt erst dann mit gleichmäßiger
Sinkgeschwindigkeit durch die luftdurchlässige Decke in die
Behandlungskabine. Vorteilhafterweise sind die Trennwände in
der Luftzuführungskammer und die am Ende der parallelen Kanäle
in der Zuluftkammer zur Durchgangsöffnung hin gerichteten
Abschlußwände parallel zueinander angeordnet, so daß die
Luftströmung gleichmäßig umgelenkt wird.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. das
erfindungsgemäße Verfahren kann die Zuluftmenge sehr genau über
den gesamten Kabinenbereich eingestellt werden, indem die
gewünschte Luftmenge bzw. die Luftsinkgeschwindigkeit als
Vorgabe eingegeben wird und die Volumenmeßvorrichtung mit den
einzelnen Meßeinrichtungen in Verbindung mit einer
Regeleinrichtung für jede Regelklappe sich entsprechend auf den
geforderten Wert einstellt. Diese Vorgabe ist für den Betreiber
der Bearbeitungskabine über ein Bedienungspult eingebbar,
kontrollierbar und bei Einsatz eines Aufzeichnungsgeräts
dokumentierbar. Die Genauigkeit der Einstellmöglichkeiten nimmt
mit steigender Anzahl der Sektionen pro Kabinenbereich zu.
Damit wird ein Regelungssystem für den Lufthaushalt in einer
Behandlungskabine geschaffen, welches sich durch eine einfache
und automatisierbare Handhabe der Betreiber auszeichnet und
eine im Vergleich zu heutigen Systemen exaktere Einstellung des
Lufthaushaltes in der Kabine zuläßt, wodurch die
Luftverhältnisse innerhalb des Applikationsbereichs der Kabine
durch eine stabilere Luftführung mit weniger Querströmungen
verbessert werden. Dadurch wird die Applikation von
Lackmaterial auf ein zu beschichtendes Werkstück erleichtert
und die erzielbare Qualität der Beschichtung verbessert.
Infolge der verbesserten Qualität der Beschichtung wird der
wirtschaftliche Aufwand für Lackiernacharbeiten verringert und
die Rate von Werkstücken erhöht, welche im ersten Lackierprozeß
ordnungsgemäß beschichtet werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bzw. das erfindungsgemäße
Verfahren kann sowohl für Naßlackierungs- als auch für
Pulverbeschichtungskabinen verwendet werden.
Im folgenden ist zur weiteren Erläuterung und zum besseren
Verständnis der Erfindung ein Ausführungsbeispiel näher
beschreiben und erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße
Lackierkabine in schematischer Darstellung, die mit
einer Anzahl hintereinandergeschalteter parallel zur
Kabinendecke angeordneter Kanäle zur Zuführung von
Frischluft ausgestattet ist, und
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie II-II nach Fig.
1.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Spritzkabine ist eine in verschiedene
Sektionen durch geneigte Trennwände 8 unterteilte
Luftzuführungskammer 2 über einer luftdurchlässigen Decke 1
angeordnet. Über der Luftzuführungskammer 2 verläuft eine
Zuluftkammer 3, die durch eine Zwischendecke 31 von der
Luftzuführungskammer 2 getrennt ist. Die Zuluftkammer 3 ist mit
einer nicht gezeigten Frischluftzuführungsanlage verbunden, die
für die Zuführung von Frischluft in die Zuluftkammer 3 sorgt.
Die Zwischendecke 31 weist eine Anzahl von in Strömungsrichtung
der in die Zuluftkammer 3 eingeführten Frischluft gesehen
hintereinanderliegende Durchlaßöffnungen 4 auf, wodurch die
Zuluftkammer 3 mit einzelnen Sektionen der Luftzuführungskammer
2 verbunden ist. Die einzelnen Sektionen der
Luftzuführungskammer 2 werden durch die mit der Decke 1 und der
Zwischendecke 31 verbundenen Trennwände 8 gebildet;
vorteilhafterweise, wie bei diesem Ausführungsbeispiel, sind
die Trennwände 8 jeweils mit dem vorderen Rand einer
Durchlaßöffnung 4 verbunden und verlaufen dann in
Strömungsrichtung gesehen geneigt bis zur Decke 1. Im Bereich
vor den Durchlaßöffnungen 4 sind jeweils einstellbare Klappen 5
drehbar befestigt, wodurch der Strömungsquerschnitt zur
Durchlaßöffnung 4 hin bzw. die Durchlaßöffnung 4 selbst
jeweils regelbar veränderbar ist, d. h. die Durchflußmenge der
Frischluft in die einzelnen Sektionen der Luftzuführungskammer
2 regelbar ist. Unterhalb der Kabine bzw. des
Applikationsbereiches ist eine Lacknebelabscheidevorrichtung
und Absaugeinrichtung 10 angeordnet.
Bei diesem Ausführungsbeispiel sind mehrere parallel zur Decke
1 verlaufende Kanäle 6 in Strömungsrichtung hintereinander in
der Zuluftkammer 3 angeordnet, so daß deren jeweilige
Einlaßöffnungen 7 senkrecht zu der Anströmung der Frischluft
aus der an die Zuluftkammer 3 angeschlossenen
Frischluftzuführungsanlage stehen. Die jeweiligen
Einlaßöffnungen 7 erstrecken sich in ihrer Höhe und Breite über
einen Teil des Querschnitts durch die Zuluftkammer 3, so daß
jeweils ein Teil der zugeführten Frischluft in einen Kanal 6
strömt und ein weiterer Teil darüber und/oder daneben in die
dahinterliegenden Kanäle 6 weiterströmen kann. Einfacherweise
wird ein Kanal 6 durch die Zwischendecke 31 und einer parallel
dazu angeordneten, davon beabstandeten, darüberliegenden Wand
gebildet, die sich über die gesamte Breite der Zuluftkammer 3
erstreckt. Dadurch wird erreicht, daß ein Teilluftstrom jeweils
parallel zur Decke 1 in einem Kanal 6 zwangsgeführt wird und
sich jeweils im Kanal 6 ein im wesentlichen konstantes
Geschwindigkeitsprofil ausbildet, so daß am Ende des Kanals 6
kurz vor der jeweils zugehörigen Durchlaßöffnung 4 mit den
darin angeordneten Regelklappen 5 durch Meßeinrichtungen 9 die
durch den jeweiligen Kanalquerschnitt strömenden
Frischluftvolumina exakt bestimmt werden können.
Die jeweils zugehörige Frischluftmenge strömt dann durch die
Durchlaßöffnung 4 in die dazugehörige Sektion der
Luftzuführungskammer 2 über der luftdurchlässigen Decke 1 ein,
wobei die schräg stehenden Trennwände 8 die einströmende
Frischluft parallel zur Decke umlenken und erst dann die
Frischluft gleichmäßig senkrecht nach unten durch die
luftdurchlässige Decke 1 hindurchströmt und in die jeweiligen
Abschnitte der Behandlungskabine einströmt.
Vorteilhafterweise sind nicht gezeigte Heiz- und/oder
Luftbefeuchtungseinrichtungen am Anfang jedes Kanals 6
vorgesehen, so daß individuell für die einzelnen Abschnitte der
Behandlungskabine bzw. den einzelnen Sektionen in der
Luftzuführungskammer 2 die Luft in gewünschter Weise befeuchtet
bzw. angewärmt werden kann. Dann wird am Ende des Kanals 6
durch die Meßeinrichtungen das jeweils einströmende
Frischluftvolumina exakt bestimmt und die Klappe 5 in jeder
Durchlaßöffnung 4 so durch einen geeigneten Antrieb wie
Elektromotor eingestellt, daß ein vorgegebener Wert für das
einströmende Luftvolumina exakt eingehalten wird.
Wie in der Fig. 2 gezeigt, erstrecken sich die einzelnen
Luftkanäle über einen Teilbereich der Höhe der Zuluftkammer 3,
so daß jeweils nur ein Anteil des einströmenden
Frischluftvolumens in die Zuluftkammer 3 in die einzelnen
Sektionen der Luftzuführungskammer 2 abgezweigt wird. Der
Teilluftstrom wird dann individuell für jeden Abschnitt der
Behandlungskabine entsprechend auf die vorgesehene Temperatur,
den gewünschten Luftfeuchtigkeitsgehalt und auch die
zuzuführende Frischluftmenge gebracht.
Claims (14)
1. Verfahren zum Belüften einer Behandlungskabine,
insbesondere einer Lackier- oder Spritzkabine zum
Lackieren von Gegenständen wie Fahrzeugkarosserien oder
dergleichen, bei dem die in die Kabine zuzuführende
Frischluft über eine luftdurchlässige Decke (1) zugeführt
wird, wobei über der Decke (1) eine Luftzuführungskammer
(2) angeordnet ist, die mit einer an einer
Frischluftzuführungsanlage angeschlossenen Zuluftkammer
(3) über mindestens eine Durchlaßöffnung (4) verbunden ist
und die in die Luftzuführungskammer (2) einströmende
Frischluftmenge durch Veränderung der Durchlaßöffnung (4)
regelbar einströmt,
dadurch gekennzeichnet, daß
dadurch gekennzeichnet, daß
- - zumindest ein Teil der in die Zuluftkammer (3) zugeführten Frischluftmenge in der Zuluftkammer (3) über eine vorbestimmte Länge zwangsweise parallel zur Decke (1) geführt wird, bevor die zwangsweises geführte Frischluftmenge durch die Durchlaßöffnung (4) in die Luftzuführungskammer (2) einströmt, und
- - im Endbereich der zwangsweisen Führung die für die Bestimmung des durchströmenden Frischluftvolumens notwendigen Parameter gemessen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge der parallelen Führung der Frischluft zur Decke (1)
in der Zuluftkammer (3) sich dadurch bestimmt, daß sich
ein im wesentlichen konstantes Geschwindigkeitsprofil des
Luftstromes in der Zwangsführung (6) ausbilden kann.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die zur Berechnung des genauen Luftstromvolumens
notwendigen Parameter wie Luftfeuchtigkeit, Luftdichte
etc. nach Ausbildung des im wesentlichen laminaren
Geschwindigkeitsprofils in Strömungsrichtung gesehen am
Ende der Zwangsführung (6) der zugeführten Frischluft
durch eine Meßeinrichtung (9) bestimmt werden, und dann
die Durchlaßöffnung (4) entsprechend der berechneten
Regelgröße auf einen vorbestimmten Wert verändert wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
in die Luftzuführungskammer (2) zugeführte Frischluft
direkt nach Eintritt in die Luftzuführungskammer (2) durch
eine gegenüber der Vertikalen geneigten Wand (8) umgelenkt
wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die in die
Zuluftkammer (3) zugeführte Frischluft an in
Einströmrichtung gesehen neben- und/oder hintereinander
liegenden Positionen aufgeteilt und jeweils zwangsweise
über eine geeignete Länge parallel zur Decke (1) geführt
wird und dann durch zugehörige Durchlaßöffnungen (4) in
einzelne Sektionen der unterteilten Luftzuführungskammer
(2) einströmt.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Teilluftströme durch die jeweiligen Durchlaßöffnungen (4)
individuell und unabhängig voneinander regelbar in die
separaten Sektionen der unterteilten Luftzuführungskammer
(2) zugeführt wird.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Frischluft in
Strömungsrichtung vor oder am Anfang der zwangsweisen
Führung parallel zur Decke (1) auf vorbestimmte Werte
aufgewärmt, angefeuchtet oder dergleichen wird.
8. Bearbeitungskabine, insbesondere eine Lackier- und
Spritzkabine zum Lackieren von Gegenständen wie
Fahrzeugkarosserien oder dergleichen, mit
- - einer über einer luftdurchlässigen Decke (1) angeordneten Luftzuführungskammer (2), die sich im wesentlichen über die gesamte Deckenlänge der Kabine erstreckt,
- - einer mit der Luftzuführungskammer (2) über mindestens eine einstellbare Durchlaßöffnung (4) verbundenen Zuluftkammer (3), die an eine Frischluftzuführungsanlage angeschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - zumindest ein mit der Durchlaßöffnung (4) verbundener Kanal (6) sich über eine vorbestimmte Länge parallel zu der Decke (1) erstreckt,
- - eine Einlaßöffnung (7) des Kanals (6), durch welche die in die Zuluftkammer (3) eingeführte Frischluft in den Kanal (6) einströmt, sich teilweise oder ganz über die gesamte Höhe und Breite der Zuluftkammer (3) erstreckt, und
- - mindestens eine Meßeinrichtung (9) im Endbereich des Kanals (6) angeordnet ist.
9. Bearbeitungskabine nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß am, in Strömungsrichtung der
Frischluft gesehen, Ende des parallel zur Decke (1)
angeordneten Kanals (6) die Meßeinrichtung (9) angeordnet
ist, um die durch den Querschnitt des Kanals
hindurchströmende Frischluftmenge zu bestimmen, mit deren
gemessenen Wert die Größe der Durchlaßöffnung (4)
entsprechend einstellbar ist.
10. Behandlungskabine nach Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß in Strömungsrichtung der Frischluft in
der Zuluftkammer (3) eine Anzahl neben- und/oder
hintereinander geschalteter, sich über eine vorbestimmte
Länge parallel zur Decke (1) erstreckende Kanäle (6)
angeordnet sind, die jeweils mit zumindest einer
einstellbaren Durchgangsöffnung (4) verbunden sind und in
die Luftzuführungskammer (2) führen, die entsprechend der
Anzahl von Kanälen (6) in separate Sektionen durch
gegenüber der Vertikalen geneigten Wände unterteilt sind.
11. Bearbeitungskabine nach einem oder mehreren der Ansprüche
8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Kanal (6)
zumindest eine Luftbefeuchtungs- und/oder Heizeinrichtung
zugeordnet ist, inklusive deren Meß- und Regelsysteme.
12. Behandlungskabine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die die Luftzuführungskammer (2) unterteilende
Trennwände (8) mit der Strömungsrichtung der Frischluft in
der Zuluftkammer (3) einen Winkel kleiner als 90°
einschließen.
13. Behandlungskabine nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß in der Kabine eine
Pulverbeschichtung durchgeführt wird.
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