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DE4407838A1 - Elektrisch leitfähiger Mantel für Bandkabel - Google Patents

Elektrisch leitfähiger Mantel für Bandkabel

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Publication number
DE4407838A1
DE4407838A1 DE4407838A DE4407838A DE4407838A1 DE 4407838 A1 DE4407838 A1 DE 4407838A1 DE 4407838 A DE4407838 A DE 4407838A DE 4407838 A DE4407838 A DE 4407838A DE 4407838 A1 DE4407838 A1 DE 4407838A1
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DE
Germany
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film
edge
shield
jacket
electrically
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Application number
DE4407838A
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English (en)
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DE4407838C2 (de
Inventor
Iii Walter A Plummer
Vernon L Shrader
Ray W Alpuche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Zippertubing Co
Original Assignee
Zippertubing Co
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Publication date
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Publication of DE4407838A1 publication Critical patent/DE4407838A1/de
Application granted granted Critical
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01BCABLES; CONDUCTORS; INSULATORS; SELECTION OF MATERIALS FOR THEIR CONDUCTIVE, INSULATING OR DIELECTRIC PROPERTIES
    • H01B11/00Communication cables or conductors
    • H01B11/02Cables with twisted pairs or quads
    • H01B11/06Cables with twisted pairs or quads with means for reducing effects of electromagnetic or electrostatic disturbances, e.g. screens
    • H01B11/10Screens specially adapted for reducing interference from external sources
    • H01B11/1016Screens specially adapted for reducing interference from external sources composed of a longitudinal lapped tape-conductor
    • DTEXTILES; PAPER
    • D03WEAVING
    • D03DWOVEN FABRICS; METHODS OF WEAVING; LOOMS
    • D03D1/00Woven fabrics designed to make specified articles
    • D03D1/0035Protective fabrics
    • D03D1/0043Protective fabrics for elongated members, i.e. sleeves
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T428/00Stock material or miscellaneous articles
    • Y10T428/24Structurally defined web or sheet [e.g., overall dimension, etc.]
    • Y10T428/24752Laterally noncoextensive components

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
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  • Textile Engineering (AREA)
  • Insulated Conductors (AREA)
  • Shielding Devices Or Components To Electric Or Magnetic Fields (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Abschirmmantel zur Ver­ wendung bei elektronischen Kabeln und insbesondere einen rohr­ förmigen Abschirmmantel, der aus einem flachen Streifen ausge­ bildet werden kann und zur Verwendung bei einem Bandkabel ge­ eignet ist.
Abschirmmäntel finden verbreitet Anwendung beim Schutz von Ka­ beln vor äußeren elektromagnetischen Emissionen und/oder beim Verhindern des Austretens von von den Kabeln ausgehenden elek­ tromagnetischen Emissionen. Ein typischer Mantel besteht aus einer Abschirmung aus einem metallisierten leitfähigen Gewebe, das von einer flexiblen, elektrisch isolierenden Folie umgeben ist.
Bei einem Mantel nach dem Stand der Technik besteht die Folie aus Polyurethan und ihre Innenfläche ist mit einer Schicht aus Haftkleber bedeckt. Durch das Haftmittel ist die leitfähige Abschirmung im wesentlichen mit der Innenfläche der Folie in Berührung und an dieser befestigt. Die Abschirmung weist im wesentlichen dieselbe Breite wie die Folie auf, ist jedoch ge­ ringfügig seitlich zu ihr versetzt, so daß sich ein überlappen­ der Abschirmungsabschnitt ergibt, der über den Rand der Folie hinausragt, und ein überlappender Folienabschnitt, der über den gegenüberliegenden Rand der Abschirmung hinausragt. Entlang des Überlappungsabschnitts der Folie ist auf dem Haftmaterial ein schutzpapierstreifen angeordnet.
Um die Isolierfolie und die daran befestigte Abschirmung zu einem rohrförmigen Mantel zu formen, wird zunächst das Schutz­ papier entfernt, wodurch die Klebeschicht freigelegt wird. Dann wird der Überlappungsabschnitt der Isolierfolie über den gegen­ überliegenden Rand der Folie gelegt und durch das Haftmaterial am gegenüberliegenden Rand entlang an der Außenfläche der Folie befestigt. Dementsprechend wird der Überlappungsabschnitt der leitfähigen Abschirmung vom gegenüberliegenden Rand der Abschir­ mung derart bedeckt, daß die Außenfläche des Überlappungsabschnitts neben dem gegenüberliegenden Rand mit der Abschirmungs­ innenfläche in Kontakt ist. Die Überlappung garantiert den elek­ trischen Kontakt und auch, daß kein Spalt zum Austreten von Strahlung vorhanden ist. Der rohrförmige Mantel wird mittels einer erwärmten Walze, die die Ränder faltet, damit sie ein Bandkabel aufnehmen, abgeflacht.
Bei der Herstellung eines Abschirmüberzugs mit leitfähigem Gewe­ be auf der Innenseite und Kunststoffolie auf der Außenseite gibt es noch einige Probleme. Ein bedeutendes besteht in der auf das freiliegende Gewebe zurückzuführenden Flammbarkeit des Abschirm­ überzugs. Es wurden Versuche unternommen, dies durch Beschichten des Gewebes abzuschwächen, doch war dies nicht ausreichend. Ferner wurde versucht, in der Gewebeschicht ein Klebeband anzu­ bringen, doch hat sich dies als nicht herstellbar erwiesen.
Ferner besteht auch eine beträchtliche Reibung zwischen dem freiliegenden Gewebe und dem Kabel, was das Einschieben des Kabels im Falle eines langen Abschirmmantels erschweren kann.
Bei einer Konstruktion nach dem Stand der Technik verläuft ein Überlappungsstreifen aus metallisiertem Gewebe im Innern des Mantels, um ein Austreten von Strahlung zu verhindern. Bei der Einführung eines Bandkabels in den Mantel kann es geschehen, daß es auf der falschen Seite des Gewebestreifens angeordnet wird, wodurch in der Abschirmung ein kleiner Spalt belassen würde, durch den Strahlung austreten könnte.
Man hat ein Produkt entwickelt, bei dem überlappende Bereiche eines leitfähigen Gewebes in einem abgeflachten rohrförmigen Mantel oder Überzug derart angeordnet sind, daß sich ein Randbe­ reich auf einer Fläche eines Bandkabels befindet und der andere Randbereich des Gewebes auf der gegenüberliegenden Fläche des Bandkabels. Es hat sich herausgestellt, daß die Herstellung einer derartigen Konstruktion mit einer Isolierfolie auf der Innenseite extrem schwierig ist.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, diese Nachteile zu überwinden und einen abgeflachten Bandkabel-Isoliermantel mit einer ummantelten elektrischen Abschirmung zu schaffen, die ein Austreten von Strahlung verhindert.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen der Ansprüche 1, 9, 11, 15, 18, 21 bzw. 23 gelöst.
Somit schafft diese Erfindung nach einem bevorzugten Ausfüh­ rungsbeispiel einen rohrförmigen elektrisch abschirmenden Man­ tel, der eine Sandwichanordnung aus einer inneren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Innenfläche des Mantels bildet, eine mittlere Abschirmung aus flexiblem elektrisch leit­ fähigem Gewebe und eine äußere flexible elektrisch isolierende Folie, die eine Außenfläche des Mantels bildet, aufweist. Zur Bildung einer Innenwand des Rohres sind die Randbereiche der inneren Folie haftend miteinander verbunden. Zur Bildung einer Außenwand des Rohres sind die Randbereiche der äußeren Folie haftend miteinander verbunden. Die elektrisch leitfähige Ab­ schirmung wird vollständig von der inneren und der äußeren Folie umschlossen, und zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes überlappen die Ränder der Abschirmung einander, um zu gewähr­ leisten, daß kein elektrisches Lecken durch die Naht erfolgen kann.
Der Begriff "Folie" umfaßt hier jede Art von biegsamem Flächen­ material.
Im folgenden wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der vor­ liegenden Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen fragmentarischen Querschnitt durch die Ränder eines elektrisch abgeschirmten Streifens zur Bildung eines erfindungsgemäßen rohrförmigen elektrisch ab­ schirmenden Mantels,
Fig. 2 eine geschnittene Teilansicht eines rohrförmigen elek­ trisch abschirmenden Mantels, und
Fig. 3 eine isometrische Ansicht eines rohrförmigen elektri­ sch abschirmenden Mantels, wobei das abzuschirmende Bandkabel schematisiert gestrichelt dargestellt ist.
Eine elektrisch abgeschirmte Sandwichanordnung zur Bildung eines rohrförmigen elektrisch abschirmenden Mantels weist eine untere Folie 10 aus einem flexiblen, elektrisch isolierenden Material wie Polyurethanfolie mit einer Dicke von ungefähr 170 Mikrometer auf. Die untere Folie weist einen linken und einen rechten Rand 12 bzw. 14 sowie eine Unter- und eine Oberseite 16 bzw. 18 auf. Die Oberseite 18 ist mit einer unteren Haftklebeschicht 20, wie beispielsweise einem Acryl- oder Polyurethanhaftmittel, von einer Dicke von ungefähr 50 Mikrometer bedeckt.
Eine elektrisch leitfähige Abschirmung 22 wird aus einer Gewebe­ bahn aus metallisierten Synthetikfasern hergestellt. Derartige Gewebe sind üblicherweise Nylon, Polyester oder andere Fasern, die mit einer oder mehreren Schichten aus Kupfer, Nickel, einer Kupfer-Nickel-Legierung oder einem anderen Metall metallisiert sind, um elektrisch leitfähig zu sein. Gewebe aus Synthetikfa­ sern werden aufgrund ihrer Flexibilität und ihrer feinen Bindung gegenüber Drahtgewebe bevorzugt. Außerdem sind sie auch bei häufigem Biegen nicht anfällig für Ermüdungsbruch. Geeignetes metallisiertes Gewebe ist von Monsanto unter der Produktbezeich­ nung Flectron erhältlich. Ein Materialbeispiel ist ein glatter Polyestertaft mit einer Dicke von ungefähr 170 Mikrometer, der mit einer Schicht aus oxidationsbeständigem Nickel über einer Kupferschicht beschichtet ist, so daß er einen spezifischen Widerstand von weniger als 0,1 Ohm pro Quadrat aufweist. Es kann auch beschichtetes Gewebe mit gerippter Oberseite verwendet werden.
Die leitfähige Abschirmung weist einen linken und einen rechten Rand 24 bzw. 26 sowie eine Unter- und eine Oberseite 28 bzw. 30 auf. Die Unterseite der Abschirmung ist über die Haftschicht 20 im wesentlichen in Kontakt mit der Oberseite der unteren Folie und an dieser befestigt. Der rechte Rand 26 der Abschirmung springt vom rechten Rand 14 der unteren Folie zurück, wodurch ein Überlappungsabschnitt 32 der unteren Folie gebildet wird, der über den rechten Rand 26 der Abschirmung hinausragt und teilweise durch den rechten Rand 14 der unteren Folie begrenzt ist. Entlang des Überlappungsabschnitts 32 ist die untere Haft­ schicht zeitweise von einem Schutzpapierstreifen 34 bedeckt.
Der linke Rand 12 der unteren Isolierfolie springt vom linken Rand 24 der leitfähigen Abschirmung zurück, wodurch ein Über­ lappungsabschnitt 36 der leitfähigen Abschirmung gebildet wird, der über den linken Rand der unteren Folie hinausragt und teil­ weise durch den linken Rand der Abschirmung begrenzt ist.
Eine obere Folie 38 besteht aus einem flexiblen elektrisch iso­ lierenden Material, das üblicherweise dasselbe Rohmaterial ist wie das der unteren Folie. Die obere Folie weist einen linken und einen rechten Rand 40 bzw. 42 sowie eine Unter- und eine Oberseite 44 bzw. 46 auf. Die Unterseite der oberen Folie ist von einer oberen Haftmaterialschicht 48 bedeckt. Die Unterseite der oberen Folie ist über die obere Haftschicht 48 im wesentli­ chen in Kontakt mit der Oberseite der leitfähigen Abschirmung und an dieser befestigt. Der rechte Rand 42 der oberen Folie springt vom rechten Rand 26 der Abschirmung zurück, wodurch ein Überlappungsabschnitt 50 der leitfähigen Abschirmung gebildet wird, der über den rechten Rand 42 der oberen Isolierfolie hin­ ausragt und teilweise durch den rechten Rand 26 der Abschirmung begrenzt ist.
Der linke Rand 40 der oberen Folie ragt über den linken Rand 12 der unteren Folie hinaus, wodurch ein Überlappungsabschnitt 52 der oberen Folie gebildet wird. Entlang des Überlappungsab­ schnittes 52 ist die obere Haftschicht zeitweise von einem Schutzpapierstreifen 54 bedeckt. Dementsprechend ist der Über­ lappungsabschnitt 52 nicht an der Oberseite der leitfähigen Abschirmung befestigt.
Auf diese Weise wird aus einer oberen Isolierfolie, einer leit­ fähigen Abschirmung und einer unteren Isolierfolie, die unter­ einander alle durch Haftmaterialschichten aneinander befestigt sind, eine Sandwichanordnung gebildet. Entlang des rechten Ran­ des der Sandwichanordnung befindet sich ein äußerer Überlap­ pungsabschnitt 32 der unteren Folie, der einen das Haftmaterial abdeckenden Schutzpapierstreifen 34 aufweist, sowie ein innerer Überlappungsabschnitt 50, bei dem die leitfähige Abschirmung freiliegt. Entlang des linken Randes ragen sowohl ein Überlap­ pungsbereich 36 der leitfähigen Abschirmung als auch ein Über­ lappungsbereich 52 der oberen Folie über den Rand der unteren Folie hinaus. Da diese beiden Bereiche durch einen Schutzpapier­ streifen 54 voneinander getrennt sind, haften sie nicht anein­ ander.
Bei einem typischen Ausführungsbeispiel ist der Sandwichanord­ nungsteil des flachen Materialbandes ungefähr 11,5 cm breit. An jedem Rand beträgt die Breite der frei liegenden leitfähigen Abschirmung ungefähr 1 cm und die Breite jedes freiliegenden (von Schutzpapier bedeckten) Haftmaterialbereiches beträgt unge­ fähr 1 cm. Die Länge eines derartigen flachen Materialbandes zum Ausbilden eines rohrförmigen elektrisch abschirmenden Mantels kann willkürlich gewählt sein.
Ein (nicht dargestelltes) Hochfrequenzeinschmelzgerät mit Elek­ troden 60a und 60b und Massekontakten 62a und 62b bildet entlang der Länge der oberen Folie eine linke und eine rechte Zone von verringerter Foliendicke 56a bzw. 56b aus. Die Elektroden, die entweder Gleit- oder Rollelementelektroden sind, stehen unter einer Spannung von ungefähr 20000 Volt bei Radiofrequenz, wo­ durch die Sandwichanordnung erwärmt wird und die obere Folie zur Bildung der Bereiche mit verringerter Dicke teilweise geschmol­ zen oder erweicht wird. Wie dargestellt, sind die Massekontakte wesentlich breiter als die Elektroden, so daß in der unteren Folie keine entsprechenden Bereiche mit verringerter Dicke aus­ gebildet werden. Die Massekontakte können die Form einer Einzel­ walze oder einer anderen Fläche haben. Wie aus der Zeichnung hervorgeht, sind die Folienmaterialien vorzugsweise laminiert und werden dann zur Erwärmung der oberen Folie und zur Ausbil­ dung der Zonen mit verringerter Dicke durch das RF-Einschmelzge­ rät geführt.
Um den Streifen gemäß den Fig. 2 und 3 zu einem rohrförmigen Mantel zu formen, wird die Sandwichanordnung an den Zonen mit verringerter Dicke so gefaltet, daß die obere Folie zur Außen­ seite und die untere Folie zur Innenseite des Rohres wird. Zur Bildung des Rohres halten die Haftmaterialschichten die Folien zusammen. Zur elektrischen Abschirmung überlappen die Ränder der leitfähigen Abschirmung einander, ohne daß ein Spalt verbleibt.
Zunächst wird der linke Überlappungsabschnitt 36 der leitfähigen Abschirmung über den linken Rand der unteren Folie derart umge­ legt, daß die Unterseite der Abschirmung entlang des Überlap­ pungsabschnitts 36 wenigstens teilweise entlang des linken Ran­ des der unteren Folie mit der Unterseite der unteren Folie in Kontakt ist. Dadurch wird der das Haftmaterial auf der oberen Folie abdeckende Schutzpapierstreifen 54 freigelegt. Angrenzend an eine Falte 64 kann ein Teil der Unterseite der Abschirmung entlang des Überlappungsabschnitts mit sich selbst in Berührung sein. Vorzugsweise ist der Mantel so ausgebildet, daß die Falte der leitfähigen Abschirmung sich so nahe wie möglich an dem linken Rand 12 der unteren Folie befindet.
Der Schutzpapierstreifen 34 wird von dem rechten Überlappungs­ abschnitt 32 der unteren Folie entfernt. Der linke Rand der Sandwichanordnung wird dann derart über den rechten Rand ge­ schlagen, daß die untere und die obere Folie zur inneren bzw. äußeren Folie werden wie auch die Unter- und die Oberseite zur Innen- bzw. Außenseite.
Die Oberseite der leitfähigen Abschirmung entlang des freilie­ genden Abschnitts 50 wird entlang des gefalteten Überlappungsab­ schnittes 36 angrenzend an den linken Rand der Abschirmung in wesentlichen Kontakt mit der Oberseite der Abschirmung gebracht. Die Oberseite der unteren Folie entlang des überstehenden Über­ lappungsabschnitts 32 wird mittels der Haftmaterialschicht 20 in wesentlichen Kontakt mit der Unterseite der unteren Folie ge­ bracht und an dieser befestigt. Der Schutzstreifen 54 wird von dem Überlappungsabschnitt 52 der oberen Folie entfernt. Dann wird die obere Folie mittels der Haftmaterialschicht 48 in we­ sentlichen Kontakt mit der Außenfläche der oberen Folie ge­ bracht, und zwar angrenzend an die freiliegende Abschirmung 50, und daran befestigt.
Wenn die Sandwichanordnung zu einem rohrförmigen Mantel geformt worden ist, werden die Zonen 56a und 56b mit verringerter Fo­ liendicke zu parallel zu den Sandwichanordnungsrändern verlau­ fenden länglichen Faltlinien, die das Falten der Sandwichanord­ nung erleichtern, um den Mantel zur Aufnahme eines Bandkabels im wesentlichen flach zu gestalten.
Die Faltlinien zur Bildung eines flachen Rohres sind vorzugs­ weise weit genug von jedem Rand der Sandwichanordnung entfernt, so daß die Überlappungsverbindung zwischen den Rändern der Sandwichanordnung sich ungefähr in der Mitte zwischen den Rän­ dern des flachen Rohres, d. h. ungefähr in der Mitte des flachen Bereiches des Rohres, befindet.
Der gefaltete Bereich der leitfähigen Abschirmung liegt entlang des Randes der unteren bzw. inneren Folie eng an dem freiliegen­ den Bereich der Abschirmung an. Dieses Überlappen der Ränder der Abschirmung schafft einen im wesentlichen durchgehenden Leiter innerhalb des Mantels, wodurch eine gute elektrische Abschirmung ohne Austreten an irgendwelchen Spalten in dem Leiter gewähr­ leistet ist.
Bei einem Ausführungsbeispiel des rohrförmigen Mantels bestehen die obere und die untere Folie jeweils aus einem Polyurethanfilm mit einer Dicke von ungefähr 170 Mikrometer. Die Haftmaterial­ schichten bestehen aus einem Acrylhaftkleber mit einer Dicke von ungefähr 50 Mikrometer. Die Abschirmung besteht aus einem Gewebe aus metallisierten Polyesterkunstfasern. Wenn das Gewebe aus Konstruktionsgründen beschichtet wird, befindet sich die Be­ schichtung vorzugsweise auf der unteren bzw. inneren Fläche, so daß der gefaltete Bereich 36 guten elektrischen Kontakt garan­ tiert. Der rohrförmige Mantel kann in quasi unendlicher Länge ausgebildet werden. Die Breite des gebildeten Rohres wird nach der Breite des abzuschirmenden Bandkabels bestimmt. Dementspre­ chend werden die Zonen mit verringerter Dicke angeordnet.
Es sei darauf hingewiesen, daß das metallisierte Gewebe in dem Schutzmantel völlig in den flexiblen Schutzfolien eingeschlossen ist, sowohl von der Innen- als auch von der Außenseite des Man­ tels. Dies verringert in bedeutendem Maße die Flammbarkeit des Mantels. Die flexible Isolierschicht auf der Innenseite weist viele zusätzliche Vorteile auf. Die Innenfläche des Mantels ist glatt und Kabel können leicht hindurchgeschoben werden. Die Kabel reiben sich weder ab noch beschädigen sie die leitfähige Abschirmung. Im Inneren des Mantels befindet sich kein loses Anhängsel der leitfähigen Abschirmung, das sich beim Einführen eines Kabels verschieben könnte, wodurch ein Spalt zum Austreten von Strahlung entstünde. Ferner bildet die Innenfolie eine die­ lektrische Zwischenlage zwischen der leitfähigen Abschirmung und den im Inneren des Mantels befindlichen Kabeln.
Ein erfindungsgemäß hergestellter Mantel ist fest, flexibel, glatt, ästhetisch ansprechend, haltbar und verschleißfest.
Um die Merkmale der vorliegenden Erfindung deutlicher aufzuzei­ gen, sind verschiedene Elemente mit übertriebener Dicke darge­ stellt und die Abstände sind nicht maßstabgetreu gezeichnet. Ferner werden bei der Beschreibung der Erfindung verschiedene Richtungsangaben wie links/rechts, obere/untere, Unter-/Ober- und innere/äußere verwendet. Diese Ausdrücke werden verwendet, um die Erfindung einfacher beschreiben zu können, wenn sie in den in den Zeichnungen dargestellten Ausrichtungen betrachtet wird. Selbstverständlich kann die Erfindung in mehreren Ausrich­ tungen betrachtet werden, und ferner sei darauf verwiesen, daß der Streifen durch Umschlagen in jede der beiden Richtungen zu einem Rohr geformt werden kann. Somit existiert eine zu der in den Fig. 2 und 3 äquivalente Konstruktion als verkehrtes Gegen­ stück. Mit anderen Worten, was als untere Folie beschrieben worden ist, befindet sich auf der Außenseite des rohrförmigen Mantels und die "obere Folie" bildet die Innenfläche. Dement­ sprechend sollten diese in der Beschreibung und den Patentan­ sprüchen verwendeten, eine Richtung betreffenden Begriffe nicht als eine gegebene Ausrichtung oder Umschlagrichtung erfordernd verstanden werden. Die einzige Ausnahme besteht darin, daß die Bereiche mit verringerter Foliendicke, die als Mittel zum Erlei­ chtern des Faltens des Streifens dient, vorzugsweise auf der wirklichen äußeren bzw. externen Folie ausgebildet sind, wenn sie gemäß der Beschreibung ausgebildet sind.
Eine Konstruktion eines Abschirmmantels oder -überzugs kann auch so aussehen, daß sie eine innere und eine äußere Isolierfolie und ein leitendes Gewebe als Zwischenlage für runde Kabel auf­ weist, statt in abgeflachter Form für Bandkabel ausgebildet zu sein. Die Vorteile der niedrigen Flammbarkeit, der glatten In­ nenfläche, des dielektrischen Abstandhalters usw. bleiben dabei erhalten. Ferner kann der Endbereich des Mantels eine andere Ausgestaltung aufweisen. Die äußere Folie kann wenige Zentimeter kürzer sein als die innere, wodurch am Ende des Mantels ein Band der leitfähigen Abschirmung zur Erstellung einer elektrischen Verbindung und zum Erden der leitfähigen Abschirmung freiliegend belassen wird.

Claims (25)

1. Elektrisch abschirmender Streifen zur Bildung eines rohr­ förmigen Mantels, mit einer oberen (38) und einer unteren (10) flexiblen, elektrisch isolierenden Folie, die jeweils eine Ober- (18, 46) und eine Unterseite (16, 44) sowie einen linken (12, 40) und einen rechten Rand (14, 42) aufweisen und zwischen denen eine elektrisch leitfähige Abschirmungsbahn (22) mit einer Ober- (30) und einer Unterseite (28) sowie einem linken (24) und einem rechten Rand (26) angeordnet ist, wobei die Unterseite (44) der oberen Folie (38) an der Oberseite (30) der leitfähigen Abschirmung (22) anliegt und die Oberseite (18) der unteren Folie (10) an der Unterseite (28) der leitfähigen Abschirmung (22) anliegt,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Oberseite (16) der unteren Folie (10) einen teilweise von dem einen Rand (14) der unteren Folie (10) begrenzten und über den benachbarten Rand (26) der Abschirmung (22) hinaus ragenden Überlappungsabschnitt (32) aufweist,
die Oberseite (30) der Abschirmung einen teilweise von dem einen Rand (26) der Abschirmung (22) begrenzten und über den benachbarten Rand (42) der oberen Folie (38) hinaus­ ragenden Überlappungsabschnitt (50) aufweist,
die Unterseite (28) der leitfähigen Abschirmung (22) einen teilweise von dem anderen Rand (24) der Abschirmung (22) begrenzten und über den benachbarten Rand (12) der unteren Folie (10) hinausragenden Überlappungsabschnitt (36) auf­ weist, und
die Unterseite (44) der oberen Folie (38) einen teilweise von dem anderen Rand (40) der oberen Folie (38) begrenzten und über den benachbarten Rand (12) der unteren Folie (10) hinausragenden und nicht an der Oberseite (30) der Abschir­ mung (22) befestigten Überlappungsabschnitt (52) aufweist.
2. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewebebahn aus einer metallisierten Kunstfaser besteht.
3. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine obere Haftmaterialschicht (48) auf der Unterseite (44) der oberen Folie (38) entlang deren Überlappungsabschnitt (50) und eine untere Haftmaterial­ schicht (20) auf der Oberseite (18) der unteren Folie (10) entlang deren Überlappungsabschnitt (32).
4. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Haftmaterialschicht (48) die gesamte Unterseite (44) der oberen Folie (38) und die unte­ re Haftmaterialschicht (20) die gesamte Oberseite (18) der unteren Folie (10) bedeckt.
5. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch die Bereiche der oberen und unteren Haftmaterialschichten (48, 20) in den jeweiligen Überlap­ pungsabschnitten (32, 52) abdeckende obere und untere Schutzstreifen (34, 54).
6. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen an zwei Stellen zur Bil­ dung eines im wesentlichen flachen Mantels faltbar ist.
7. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen linke und rechte Faltzonen (56a, 56b) mit verringerter Foliendicke aufweist, die sich in Längsrichtung auf einer der flexiblen elektrisch isolie­ renden Folien (10, 38) erstrecken.
8. Elektrisch abschirmender Streifen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die flexiblen elek­ trisch isolierenden Folien (10, 38) aus Polyurethan und die Haftmaterialschichten (48, 20) aus einem Acryl- oder Polyu­ rethanhaftkleber bestehen.
9. Länglicher elektrisch abschirmender Streifen zur Bildung eines rohrförmigen Mantels, mit:
einer oberen elektrisch isolierenden Folie mit einer Haft­ materialschicht auf ihrer Unterseite,
einer unteren elektrisch isolierenden Folie mit einer Haft­ materialschicht auf ihrer Oberseite,
einer zwischen den Isolierfolien angeordneten und haftend mit diesen verbundenen elektrisch leitfähigen Abschirm­ schicht aus metallisiertem Gewebe,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Folienschichten (10, 38) und die Abschirmschicht (22) in bezug zueinander seitlich derart versetzt sind, daß sie bilden:
einen über den einen Rand (26) der leitfähigen Abschirmung (22) hinausragenden Überlappungsabschnitt (32) der unteren Folie (10),
einen über den einen Rand (42) der oberen Folie (38) hin­ ausragenden Überlappungsabschnitt (50) der leitfähigen Abschirmung (22),
einen über den anderen Rand (12) der unteren Folie (10) hinausragenden Überlappungsabschnitt (36) der leitfähigen Abschirmung (22),
einen über die Kante des anderen Randes (12) der unteren Folie (10) hinausragenden Überlappungsabschnitt (52) der oberen Folie (38), und
einen die obere Folie (38) von der leitfähigen Abschirmung (22) trennenden Schutzpapierstreifen (54) auf dem Haftmate­ rial (48) auf dem Überlappungsabschnitt (52) der oberen Folie (38).
10. Elektrisch abschirmender Streifen nach Anspruch 9, gekenn­ zeichnet durch zwei parallele längsverlaufende Zonen (56a, 56b) mit verringerter Dicke in einer der Folien zum Falten des Streifens zur Bildung eines abgeflachten Rohres.
11. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel, mit:
einer oberen und einer unteren flexiblen elektrisch isolie­ renden Folie, die jeweils eine Ober- und eine Unterseite sowie einen linken und einen rechten Rand aufweisen, und zwischen denen eine elektrisch leitfähige Abschirmung mit einer Ober- und einer Unterseite sowie einem linken und einem rechten Rand angeordnet ist, wobei die Unterseite der oberen Folie an der Oberseite der Abschirmung anliegt und daran befestigt ist und die Oberseite der unteren Folie an der Unterseite der Abschirmung anliegt und daran befestigt ist, und
dadurch gekennzeichnet, daß
die Unterseite (44) der oberen Folie (38) einen teilweise durch den linken Rand (40) der oberen Folie (38) begrenzten und über den linken Rand (12) der unteren Folie (10) hin­ ausragenden Überlappungsabschnitt (52) aufweist, der an der Oberseite (46) der oberen Folie (38) anliegt und angrenzend an den rechten Rand (42) der oberen Folie (38) an dieser haftend befestigt ist,
die Unterseite (30) der Abschirmung (22) einen teilweise von dem linken Rand (24) der Abschirmung (22) begrenzten und im wesentlichen angrenzend an den linken Rand (12) der unteren Folie (10) an der Unterseite (16) der unteren Folie (10) anliegenden Überlappungsabschnitt (36) aufweist,
die Oberseite (30) der Abschirmung (22) einen teilweise von dem rechten Rand (26) der Abschirmung (22) begrenzten und über den rechten Rand (42) der oberen Folie (38) hinaus­ ragenden und im wesentlichen angrenzend an den linken Rand (24) der Abschirmung (22) an der Oberseite (30) der Ab­ schirmung (22) anliegenden und daran befestigten Überlap­ pungsabschnitt (50) aufweist, und
die Oberseite (18) der unteren Folie (10) einen teilweise von dem rechten Rand (14) der unteren Folie (10) begrenzten und über den rechten Rand (26) der Abschirmung (22) hinaus­ ragenden und an der Unterseite (16) der unteren Folie (10) anliegenden und daran haftend befestigten Überlappungsab­ schnitt (32) aufweist.
12. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 11, gekennzeichnet durch eine Falte (64) neben dem linken Rand (24) der leitfähigen Abschirmung (22), wodurch der linke Überlappungsabschnitt (36) der Abschirmung (22) um den linken Rand (12) der unteren Folie (10) gefaltet wird, um den linken Rand (24) der Abschirmung (22) zwischen der unteren Folie (10) und dem rechten Überlappungsabschnitt (32) der Abschirmung (22) anzuordnen.
13. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Folie (10) das Innere des rohrförmigen Mantels und die obere Folie (38) das Äußere des rohrförmigen Mantels bildet.
14. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel nach einem der Ansprüche 11 bis 13, gekennzeichnet durch zwei parallele Zonen (56a, 56b) mit verringerter Dicke in einer der Folien zum Falten des Mantels derart, daß er einen flachen Quer­ schnitt aufweist.
15. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel, mit:
einer inneren Folie (10) aus einem flexiblen elektrisch isolierenden Material und mit einem linken Rand und einem rechten Rand, einer Innenfläche und einer Außenfläche, die neben dem rechten Rand einen Abschnitt aufweist, der an der Innenfläche der inneren Folie anliegt und an dieser befe­ stigt ist,
einer elektrisch leitfähigen Abschirmbahn (22) mit einem linken Rand und einem rechten Rand, einer an der Außenflä­ che der inneren Isolierfolie anliegenden und haftend daran befestigten Innenfläche, die angrenzend an den linken Rand entlang eines Abschnitts der Abschirmung zum Anliegen an der Innenfläche der inneren Folie entlang eines Abschnitts angrenzend an den rechten Rand der Abschirmung nach innen gefaltet ist, und
einer Außenfläche, die zum Anliegen an der Außenfläche der Abschirmung angrenzend an ihren rechten Rand entlang eines Abschnitts neben dem linken Rand nach innen gefaltet ist, und
einer äußeren Folie (38) aus flexiblem Isoliermaterial, mit einer Außenfläche, einer im wesentlichen an der Außenfläche der Abschirmung anliegenden und daran haftend befestigten Innenfläche, einem rechten Rand und einem den rechten Rand überlagernden linken Rand, wobei die Innenfläche angrenzend an den linken Rand an der Außenfläche der äußeren Folie angrenzend an ihren rechten Rand anliegt und haftend mit ihr verbunden ist.
16. Mantel nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die leitfähige Abschirmung (22) ein Gewebe aus metallisierten Kunstfasern aufweist.
17. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß die innere und die äußere elektrisch isolierende Folie (10, 38) Polyurethan aufweisen.
18. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel, mit einer Sandwichanordnung aus
einer inneren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Innenfläche des Mantels bildet, wobei Randbereiche der inneren Folie zur Bildung einer Innenwand des Rohres haf­ tend miteinander verbunden sind,
einer mittleren flexiblen elektrisch leitfähigen Abschir­ mung aus Gewebe, und
einer äußeren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Außenfläche des Mantels bildet, wobei die Randbereiche der äußeren Folie zur Bildung einer Außenwand des Rohres haftend miteinander verbunden sind, wobei die elektrisch leitfähige Abschirmung völlig von der inneren und der äuße­ ren Folie umschlossen ist, und
dadurch gekennzeichnet,
daß die mittlere leitfähige Abschirmung (22) entlang eines Randes einen gefalteten Überlappungsabschnitt aufweist, der auf sich selbst zurückgefaltet ist und in elektrischem Kontakt mit dem gegenüberliegenden Rand der Abschirmung (22) steht.
19. Elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien (10, 38) und die Abschirmung (22) haftend miteinander verbunden sind.
20. Elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 18 oder 19, gekennzeichnet durch zwei parallele längsverlaufende Falt­ zonen (56a, 56b) mit verringerter Dicke in der äußeren Folie zur Erleichterung des Faltens des Mantels zu einem abge­ flachten Rohr.
21. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel, mit einer Sandwichanordnung aus
einer inneren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Innenfläche des Mantels bildet, wobei Randbereiche der inneren Folie zur Bildung einer Innenwand des Rohres haf­ tend miteinander verbunden sind,
einer mittleren flexiblen elektrisch leitfähigen Abschir­ mung aus Gewebe, wobei die Ränder der Abschirmung zur Her­ stellung eines elektrischen Kontakts einander überlappen,
und einer äußeren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Außenfläche des Mantels bildet, wobei die Randbe­ reiche der äußeren Folie zur Bildung einer Außenwand des Rohres haftend miteinander verbunden sind, wobei die elek­ trisch leitfähige Abschirmung völlig von der inneren und der äußeren Folie umschlossen ist, und mit
zwei parallelen längsverlaufenden Faltzonen mit verringer­ ter Dicke in der äußeren Folie zur Erleichterung des Fal­ tens der Abschirmung zu einem abgeflachten Rohr.
22. Elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Folien (10, 38) und die Abschirmung (22) haftend miteinander verbunden sind.
23. Rohrförmiger elektrisch abschirmender Mantel, mit einer Sandwichanordnung aus
einer inneren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Innenfläche des Mantels bildet, wobei einander über­ lappende Randbereiche der inneren Folie zur Bildung einer Innenwand des Rohres haftend miteinander verbunden sind,
einer mittleren flexiblen elektrisch leitfähigen Abschir­ mung aus Gewebe, wobei die Ränder der Abschirmung zur Her­ stellung eines elektrischen Kontakts einander überlappen, und
einer äußeren flexiblen elektrisch isolierenden Folie, die eine Außenfläche des Mantels bildet, wobei die einander überlappenden Randbereiche der äußeren Folie zur Bildung einer Außenwand des Rohres haftend miteinander verbunden sind, wobei die elektrisch leitfähige Abschirmung völlig von der inneren und der äußeren Folie umschlossen ist,
wobei die innere Folie, die leitfähige Abschirmung und die äußere Folie zur Bildung einer abgeflachten Abschirmung für Bandkabel entlang gegenüberliegenden Rändern gefaltet sind, wobei der Überlappungsbereich der leitfähigen Abschirmung und die haftend miteinander verbundenen Bereiche der inne­ ren und der äußeren Folie sich ungefähr in der Mitte zwi­ schen den Seitenrändern des abgeflachten Mantels befinden.
24. Elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rand der inneren Folie über einen Rand der leitfähigen Abschirmung hinausragt, um angrenzend an den gegenüberliegenden Rand der inneren Folie haftend befestigt zu werden, und ein Rand der äußeren Folie über einen Rand der leitfähigen Abschirmung hinausragt, um an­ grenzend an den gegenüberliegenden Rand der äußeren Folie haftend befestigt zu werden.
25. Elektrisch abschirmender Mantel nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere leitfähige Abschirmung (22) entlang eines Randes einen gefalteten Überlappungs­ abschnitt aufweist, der auf sich selbst zurückgefaltet ist und in elektrischem Kontakt mit dem gegenüberliegenden Rand der Abschirmung steht.
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