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DE4406468A1 - Restaurant mit Selbstbedienungseinrichtungen - Google Patents

Restaurant mit Selbstbedienungseinrichtungen

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Publication number
DE4406468A1
DE4406468A1 DE19944406468 DE4406468A DE4406468A1 DE 4406468 A1 DE4406468 A1 DE 4406468A1 DE 19944406468 DE19944406468 DE 19944406468 DE 4406468 A DE4406468 A DE 4406468A DE 4406468 A1 DE4406468 A1 DE 4406468A1
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Germany
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liquid
restaurant
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DE19944406468
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Norbert Finke
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Description

Die Erfindung betrifft ein Restaurant gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bekannt sind Restaurants, bei denen die Bedienung der Gäste durch das Personal des Restaurants erfolgt. Diese Restau­ rants weisen den Nachteil auf, daß sie sehr personalaufwen­ dig sind, wenn die Wünsche der Gäste in kurzer Zeit erfüllt werden sollen.
Daneben sind Selbstbedienungsgaststätten bekannt. In diesen sind zentral gelegene Ausgabestellen für Getränke und Speisen vorgesehen. Diese Ausgabestellen sind in der Regel so ausgestattet, daß die Speisen und Getränke zur Auswahl bereitgestellt werden und daß sich die Gäste die gewünsch­ ten Speisen und Getränke entnehmen. Nach Bezahlung tragen die Gäste dann ihre Speisen und Getränke selbst an den aus­ gewählten Tisch.
Selbstbedienungsgaststätten weisen den Nachteil auf, daß der im Tragen von Speisen und Getränken ungeübte Gast diese über zum Teil größere Entfernungen im Restaurant transpor­ tieren muß. Wegen der Ungeübtheit besteht die erhöhte Gefahr, daß Speisen, aber insbesondere Getränke verschüttet werden und möglicherweise andere Gäste beschmutzt werden.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, den Transport insbesondere von Getränken in Gaststätten durch den Gast weitestgehend zu vermeiden ohne daß im Vergleich mit einer Selbstbedienungsgaststätte zusätzliches Personal erforderlich ist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabenstellung gemäß den kenn­ zeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei einem Restaurant mit mindestens einer Selbstbedie­ nungseinrichtung für Lebens- und/oder Genußmittel ist die Selbstbedienungseinrichtung an mindestens einem Gästetisch vorgesehen. Ein Restaurant mit Selbstbedienungseinrichtun­ gen an Gästetischen weist den Vorteil auf, daß der Trans­ port von Lebens- und/oder Genußmitteln zu den Gästetischen entfällt. Belästigungen anderer Gäste sowie Verschmutzungen des Restaurants durch Lebens- und/oder Genußmittel, die von Gästen zu den Gästetischen transportiert werden, entfallen. Das Niveau der Gästebedienung entspricht etwa dem in einer Gaststätte mit Bedienung durch das Gaststättenpersonal. Der Vorteil gegenüber einer solchen Gaststätte besteht aller­ dings noch darin, daß bei Hochbetrieb in der Gaststätte keine Wartezeiten für den Gast entstehen.
Es können Selbstbedienungseinrichtungen für feste und/oder flüssige Lebens- und/oder Genußmittel an den Gästetischen vorgesehen sein.
Sofern Selbstbedienungseinrichtungen für Getränke an den Gästetischen vorgesehen sind, kann mindestens ein Vorratsbe­ hälter für Getränke im Gästetisch vorgesehen sein, bzw. die Vorratsbehälter können auch zentral für mehrere Gästetische vorgesehen sein. Für jeden Vorratsbehälter sollte eine Zapfvorrichtung an den Gästetischen vorhanden sein.
Die Zapfvorrichtungen bestehen zumindest aus einer Zapfsäu­ le, einem Zapfhahn und einem Abfluß.
Zusätzlich oder alternativ gibt die Zapfvorrichtung bei Betätigung einer Auslöseeinrichtung eine vordosierte Flüs­ sigkeitsmenge ab.
Nach einem weitern Merkmal der Erfindung weist jede Zapfein­ richtung für Getränke eine Meßeinrichtung für die Menge des gezapften Getränkes und/oder bei vordosierter Abgabe von Flüssigkeitsmengen eine Zähleinrichtung für die abgegebenen Getränkeportionen auf und die Meßeinrichtung ist mit einer für die Gäste einsehbaren Einrichtung für die Anzeige der Menge und/oder der Anzahl der gezapften Getränke versehen ist.
Diese Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung gestattet es, sowohl Flüssigkeitsmengen zu erfassen und anzuzeigen als auch vordosierte Flüssigkeitsportionen abzugeben und die Anzahl der abgegebenen Portionen zur Anzeige zu brin­ gen. Beide Systeme gewährleisten eine unverzügliche, von Bedienungspersonen unabhängige Versorgung der Restaurantgä­ ste und gleichzeitig eine optimale Getränkequalität. Als Anzeigeeinrichtung können an sich bekannte elektronische Vorrichtungen eingesetzt werden, wie sie z. B. von Tanksäu­ len für Kraftstoffe bekannt sind.
Während bei der Erfassung der Flüssigkeitsmenge und deren Anzeige eine höherer Erlebniswert für den Bediener der Re­ stauranteinrichtung gegeben ist, gewährleistet die vordo­ sierte Abgabe von Flüssigkeiten in vorgegebenen Portionen eine vereinfachte Bedienung durch den Nutzer der Restaurant­ einrichtung und die Gewährleistung, daß nicht durch Fehlbe­ dienungen Verunreinigungen durch über laufende Gefäße erfol­ gen.
Die Anzeige der entnommenen Getränkeportionen bzw. der ent­ nommenen Getränkemenge kann wahlweise auch mit einer Preis­ anzeige gekoppelt werden, so daß der Benutzer der Restau­ ranteinrichtung jederzeit über seinen Verbrauch und die Kosten des Verbrauchs informiert ist.
Besonders vorteilhaft ist die Anordnung mindestens einer Bierzapfvorrichtung an einem Gästetisch.
Ein besonderer Vorteil der Zapfvorrichtungen für Getränke am Gästetisch besteht darin, daß die Getränke aus den Vorratsbehältern, die in der Regel gekühlt sind, über eventuell gekühlte Leitungen direkt zum Gast gelangen, ohne daß Dritte damit in Berührung kommen. Diese Art des Geträn­ keausschanks ist deshalb hygienischer als der bisher bekann­ te Ausschank.
Nach einem weiteren erfindungsgemäßen Merkmal ist eine zentrale Steuer- und Erfassungseinrichtung vorgesehen, die mit den Zapfvorrichtungen verbunden ist und die durch über­ geordnete Freigabe- und Blockiersignale die einzelnen Zapfvorrichtungen freischaltet bzw. sperrt.
Die Anordnung einer übergeordneten Steuer- und Erfassungs­ einrichtung ermöglicht es dem Wirt, jederzeit einen Über­ blick über die Schaltstellung (Freigabe/Sperre) der einzel­ nen Zapfvorrichtungen zu erhalten und im Falle einer unsach­ gemäßen oder nicht autorisierten Bedienung die betreffende Zapfvorrichtung zu sperren. Gleichzeitig können mit der zentralen Steuer- und Erfassungseinrichtung Manipulationen an den einzelnen Zapfvorrichtungen erfaßt werden.
Ein weiterer Vorteil der zentralen Steuer- und Erfassungseinrichtung besteht darin, daß eine stetige Kontrolle des Gesamtverbrauchs vorgenommen werden kann, so daß rechtzeitig Nachbestellungen erfolgen bzw. statistische und steuerlich relevante Daten erfaßt und ausgegeben werden können. Vorzugsweise besteht die zentrale Steuer- und Erfas­ sungseinrichtung aus einem Personalcomputer, der über eine Multiplexeinrichtung und entsprechende Daten- und Steuerlei­ tungen mit den Zapfvorrichtungen verbunden ist.
Vorzugsweise sind die Meßeinrichtungen der Zapfvorrichtun­ gen mit einer symbolischen Anzeigevorrichtung verbunden, die die entnommene Flüssigkeitsmenge und/oder die entnomme­ nen Flüssigkeitsportionen als graphisches Symbol anzeigt.
Die Erfassung und Anzeige der entnommenen Flüssigkeitsmenge bzw. der entnommenen Flüssigkeitsportionen mit allgemein verständlichen graphischen Symbolen erhöht den Erlebniswert des Benutzers der Zapfvorrichtung und verschafft ihm gleich­ zeitig einen leicht verständlichen Überblick über die entnommene Flüssigkeitsmenge bzw. die entnommenen Flüssig­ keitsportionen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrich­ tung mit graphischen Symbolen als Flüssigkeitssäule ausge­ bildet ist, die mit zunehmender Flüssigkeitsentnahme in einem symbolischen Gefäß ansteigt, wobei die Anzeigeelemen­ te vorzugsweise als LCD- bzw. LED-Displays ausgebildet sind.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemä­ ßen Lösung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeein­ richtung mit graphischen Symbolen ein zusätzliches Symbol­ feld enthält, das bei einer vorgegebenen Flüssigkeitsmenge bzw. einer vorgegebenen Anzahl von Flüssigkeitsportionen angesteuert wird und ein optisches und/oder akustisches Signal abgibt.
Zur weiteren Erhöhung des Erlebniswertes bei der Bedienung der erfindungsgemäßen Zapfvorrichtung wird bei Erreichen einer vorgegebenen Flüssigkeitsmenge bzw. einer vorgegebe­ nen Anzahl von Flüssigkeitsportionen ein Zielfeld angesteu­ ert, das mit der Abgabe eines optischen und/oder akusti­ schen Signals gekoppelt ist. Die Ansteuerung des Zielfeldes kann gleichzeitig mit der Auslösung einer Gratismenge oder Gratisportion der Flüssigkeit verbunden sein, so daß bei Erreichen der vorgegebenen Flüssigkeitsmenge bzw. der vorgegebenen Anzahl Flüssigkeitsportionen neben dem opti­ schen und/oder akustischen Aufmerksamkeitswert eine Beloh­ nung für den Benutzer vorgesehen ist.
Vorteilhafterweise ist die Zapfvorrichtung um mindestens 360° drehbar auf dem Gästetisch angeordnet.
Weiterhin kann die Zapfvorrichtung mehrere von einer Zapf­ säule abstehende Zapfhähne aufweisen, die an gleiche oder unterschiedliche Getränkezuleitungen angeschlossen sind.
Beide Ausführungsformen können isoliert oder miteinander verknüpft an den Gästetischen vorgesehen werden. So ermög­ licht eine um mindestens 360° drehbare Zapfvorrichtung eine Bedienung von unterschiedlichen Seiten des Gästetisches, so daß sämtliche am Gästetisch befindliche Gäste die Möglich­ keit haben, durch entsprechende Drehung der Zapfvorrichtung die Bedienungseinrichtung, d. h. den Zapfhahn, zu betätigen.
Bei einer stationären Zapfvorrichtung mit mehreren seitlich abstehenden Zapfhähnen können gleichzeitig aus mehreren Zapfhähnen Flüssigkeiten entnommen werden, wobei sowohl die Entnahme ein- und derselben Flüssigkeit aus allen Zapfhäh­ nen als auch die Entnahme unterschiedlicher Flüssigkeiten aus den verschiedenen Zapfhähnen im Rahmen des Gegenstandes der vorliegenden Erfindung liegt.
Es ist auch möglich, die drehbare Zapfvorrichtung mit mehreren seitlich abstehenden Zapfhähnen zu koppeln, wobei diese Verbindung der erfindungsgemäßen Merkmale besonders dann vorteilhaft ist, wenn aus den verschiedenen Zapfhähnen unterschiedliche Flüssigkeiten entnommen werden können.
Durch die Verbindung der einzelnen Zapfhähne mit entspre­ chenden Zuleitungen über Kunststoff-Schlauchverbindungen ist eine im Drehwinkel begrenzte Verdrehung der Zapfvorrich­ tung technisch problemlos zu bewerkstelligen, wobei zur Vermeidung von Fehlbedienungen bzw. von mutwilligem Ver­ schleiß bzw. Zerstörung eine entsprechende Dämpfungsvorrich­ tung vorgesehen werden kann, die eine nur maximale Drehwin­ kelgeschwindigkeit zuläßt.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Selbstbedienungseinrichtung als Münzautomat oder Kreditkarten-Eingabeautomat ausgebil­ det ist.
Die Ausgestaltung der Selbstbedienungseinrichtung als Münz­ automat oder als Kreditkarten-Eingabeautomat ermöglicht die Entnahme der Waren aus der Selbstbedienungseinrichtung ohne zusätzliche Mengenerfassung bzw. Portionenerfassung sowie einer entsprechenden Entnahmepreisanzeige. In der Ausfüh­ rungsform als Kreditkarten-Eingabeautomat kann beispielswei­ se der Erwerb einer entsprechend vorprogrammierten Kredit­ karte nach Art einer Telefonkarte erfolgen, von der der Benutzer der Selbstbedienungseinrichtung der gewünschten Entnahmemenge bzw. Anzahl Portionen entsprechende Abbuchun­ gen vor der Entnahme vornimmt, bis der Buchungsvorrat auf der Kreditkarte erschöpft ist.
Weiterhin kann die Zapfvorrichtung mit einer Eingabetasta­ tur und einem Display versehen werden, die über eine Daten­ leitung mit der zentralen Steuer- und Erfassungseinrichtung verbunden sind.
Die Anordnung einer Eingabetastatur und eines Displays am Ort der Zapfvorrichtung und deren Verbindung mit der zentra­ len Steuer- und Erfassungseinrichtung ermöglicht einen Dialog zwischen dem Benutzer der Zapfvorrichtung und der zentralen Leitstelle, so daß auf diesem Wege Bestellwünsche des Benutzers aufgegeben und von der zentralen Leitstelle quittiert werden können. Gleichzeitig besteht die Möglich­ keit der Informationsweiterleitung von der zentralen Leit­ stelle zu den einzelnen Zapfvorrichtungen und deren Benut­ zern, um allgemeine oder gezielt an einzelne Benutzer gerichtete Informationen zu übertragen.
Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei­ spiels soll der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 ein Schema der Anordnung einer zentrale Getränke­ versorgung, einer Leitstelle und mehreren Zapfvorrichtungen und
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer Zapfvorrich­ tung.
Die in Fig. 1 dargestellte schematische Anordnung zeigt mehrere Zapfvorrichtungen 1 bis 5, die über Getränke-Verbin­ dungsleitungen 21 bis 25 mit einem zentralen Verteiler 6 verbunden sind. Der zentrale Verteiler 6 ist über eine Leitung 70 an ein Getränkereservoir 7, im vorliegenden Fall an ein Bierfaß, und über eine Leitung 80 an ein Druckmedi­ um, im vorliegenden Fall an eine Kohlensäureflasche 8 ange­ schlossen.
Der Verteiler 6 enthält individuell einstellbare Druckredu­ zierer und Stellventile, an die die einzelnen Getränkelei­ tungen 21 bis 25 der Zapfvorrichtungen 1 bis 5 angeschlos­ sen sind. Die Stellventile können manuell im Verteiler 6 betätigt werden oder aber vorzugsweise über elektromechani­ sche Wandler und eine zugeordnete Steuerleitung mit einer zentralen Leitstelle 9 verbunden werden. Die zentrale Leitstelle 9 besteht in dem hier dargestellten Ausführungs­ beispiel aus einem Personalcomputer, der über einen Mul­ tiplexer 10 und Steuer- und Datenleitungen 40 mit dem zentralen Verteiler 6 verbunden ist. Der Multiplexer 10 kann auch an der Stelle des zentralen Verteilers 6 angeord­ net werden, so daß die Daten- und Steuerleitungen 40 ver­ kürzt sind und eine entsprechende längere Verbindung zu der zentralen Leitstelle 9 hergestellt wird.
Der zentrale Verteiler 6 oder der Multiplexer 10 sind über Daten- und Steuerleitungen 31 bis 35 mit den einzelnen Zapfvorrichtungen 1 bis 5 verbunden. Über diese Daten- und Steuerleitungen 31 bis 35 können Informationen von der zentralen Leitstelle 9 zu den einzelnen Zapfvorrichtungen 1 bis 5 weitergegeben werden oder von der zentralen Leitstel­ le 9 unmittelbar Steuerungen an den Zapfvorrichtungen 1 bis 5 vorgenommen werden.
Insbesondere dienen aber die Daten- und Steuerleitungen 31 bis 35 zur Übertragung der Entnahmedaten von den Zapfvor­ richtungen 1 bis 5 zur zentralen Leitstelle 9, wobei die Entnahmedaten wahlweise aus den Entnahmemengen oder der Anzahl entnommener vorgegebener Entnahmeportionen bestehen können. Weiterhin kann ein individueller Datenaustausch zwischen den einzelnen Zapfvorrichtungen 1 bis 5 und der zentralen Leitstelle 9 vorgesehen werden, so daß sowohl die Benutzer der Zapfvorrichtungen 1 bis 5 Informationen an die zentrale Leitstelle 9 richten können als auch von der zentralen Leitstelle 9 Informationen an alle Zapfvorrichtun­ gen 1 bis 5 oder an individuell ausgewählte Zapfvorrichtun­ gen 1 bis 5 abgegeben werden können.
So können beispielsweise von den Benutzern der Zapfvorrich­ tungen 1 bis 5 zusätzliche Bestellungen über diesen Daten­ weg aufgegeben bzw. Störungsmeldungen abgegeben werden.
Fig. 2 zeigt in vergrößerter Darstellung ein Ausführungs­ beispiel einer Zapfvorrichtung mit mehreren Einzelelementen der erfindungsgemäßen Lösung, wobei selbstverständlich nicht alle Elemente notwendigerweise vorgesehen werden müssen.
Die Zapfvorrichtung ist auf einer Unterlage 20 angeordnet, die beispielsweise aus einem Gästetisch oder einem Stehtre­ sen bestehen kann. Sie enthält eine Zapfsäule 11 mit einem Zapfhahn 12, aus dem das im zentralen Getränkereservoir 7 gemäß Fig. 1 aufbewahrte Getränk durch Bedienung des Zapfhebels am Zapfhahn 12 entnommen werden kann. Die Verbin­ dung zur Zapfsäule 11 wird über flexible Leitungen und/oder fest verlegte Rohrleitungen zu dem zentralen Verteiler 6 beispielsweise über einen Zwischenboden hergestellt, wobei die Zapfsäule 11 wahlweise mittels einer Drehvorrichtung 18 drehbar ausgeführt werden kann und eine Drehung von bei­ spielsweise 360° ermöglicht, so daß von jeder Stelle des Gästetisches bzw. Stehtresens 20 eine Entnahme über den Zapfhahn 12 möglich ist.
Um die Zapfsäule 11 herum ist eine Überlaufplatte 14 ange­ ordnet, über die Flüssigkeit zu einem unterhalb des Tisches oder Tresens 20 angeordneten Sammelbehälter oder über eine Ableitung zu einem zentralen Sammelbehälter geführt wird.
Auf der Spitze der Zapfsäule 11 ist eine Anzeigevorrichtung 13 angeordnet, die entweder in Zahlen oder in Symbolen die entnommene Flüssigkeitsmenge anzeigt und von der zentralen Leitstelle 9 zurückgesetzt werden kann. Im vorliegenden Fall wird von einer symbolischen Anzeige Gebrauch gemacht, bei der beispielsweise in einer Art Flüssigkeitssäule ein steigender Pegelstand mit zunehmender Flüssigkeitsentnahme angezeigt wird.
Diese Form der Anzeige kann in für den Benutzer leicht erkennbarer Weise damit kombiniert werden, daß bei Errei­ chen eines vorgegebenen und durch Markierungen angezeig­ ten Pegelstandes eine optische und/oder akustische Signalabgabe ausgelöst wird, die ggf. mit der Vergabe eines Gratisgetränkes verbunden werden kann.
Um die Überlaufeinrichtung 14 herum ist eine Eingabevorrich­ tung mit Display 15 angeordnet, über die Daten mit der zentralen Leitstelle 9 ausgetauscht werden können. Hierbei kann es sich um einfache Symboltasten handeln, bei deren Betätigung bestimmte Informationen an die zentrale Leitstel­ le 9 weitergegeben werden. Es kann sich aber auch um eine Klartext-Eingabevorrichtung handeln, mit der die Informatio­ nen individuell und im Klartext an die zentrale Leitstelle 9 weitergegeben werden. Vorzugsweise handelt es sich um eine Kombination von vorgegebenen Symbolen und einer Klar­ text-Eingabe, so daß beispielsweise Speisen über die Betäti­ gung vorgegebener Tasten bestellt und entsprechende Stö­ rungsmeldungen weitergeleitet werden können.
Die Kommunikationseinrichtung 15 ist vorzugsweise mit einer Klappe oder einem Schiebedeckel 16 abdeckbar, so daß nur auf Wunsch des Benutzers die Kommunikationseinrichtung 15 freigegeben wird.
Weiterhin kann mit der in Fig. 2 dargestellten Zapfvorrich­ tung eine Entnahmevorrichtung für Knabbergebäck oder dgl. kombiniert werden, so daß unter der Voraussetzung einer hygienisch einwandfreien Gebäckabgabe auch eine individuel­ le Entnahme an den einzelnen Zapfvorrichtungen 1 bis 5 gemäß Fig. 1 möglich ist.

Claims (18)

1. Restaurant mit mindestens einer Selbstbedienungsein­ richtung für Lebens- und/oder Genußmittel, dadurch gekennzeichnet, daß die Selbstbedienungseinrichtung (1 bis 5) an minde­ stens einem Gästetisch vorgesehen ist.
2. Restaurant nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß Selbstbedienungseinrichtungen (1 bis 5) für feste und/ oder flüssige Nahrungs- und Genußmittel vorgesehen sind.
3. Restaurant nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens ein Vorratsbehälter für Getränke in einem Gästetisch vorgesehen ist.
4. Restaurant nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich­ net, daß mindestens ein Vorratsbehälter (7) für Getränke zentral für mindestens einen Gästetisch vorgesehen ist.
5. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Gästetisch eine Zapfvorrichtung (11, 12, 14) aufweist.
6. Restaurant nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zapfvorrichtung (11, 12; 14) zumindest aus einer Zapfsäule (11), einem Zapfhahn (12) und einem Abfluß (14) besteht.
7. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfvorrich­ tung (11, 12; 14) bei Betätigung einer Auslöseeinrich­ tung eine vordosierte Flüssigkeitsmenge abgibt.
8. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede Zapfvorrich­ tung (11, 12; 14) für Getränke eine Meßeinrichtung für die Menge des gezapften Getränkes und/oder bei vordosier­ ter Abgabe von Flüssigkeitsmengen eine Zähleinrichtung für die abgegebenen Getränkeportionen aufweist und daß die Meßeinrichtung mit einer für die Gäste einsehbaren Einrichtung für die Anzeige der Menge und/oder der Anzahl der gezapften Getränke versehen ist.
9. Restauranteinrichtung nach mindestens einem der vorange­ henden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine zentrale Steuer- und Erfassungseinrichtung (9) vorgese­ hen ist, die mit den Zapfvorrichtungen (1 bis 5) verbun­ den ist und daß die zentrale Steuer- und Erfassungsein­ richtung (9) durch übergeordnete Freigabe- und Blockier­ signale die einzelnen Zapfvorrichtungen (1 bis 5) freischaltet bzw. sperrt.
10. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrich­ tungen der Zapfvorrichtungen (1 bis 5) mit einer symbo­ lischen Anzeigevorrichtung (13) verbunden sind, die die entnommene Flüssigkeitsmenge und/oder die entnommenen Flüssigkeitsportionen als graphisches Symbol anzeigt.
11. Restaurant nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (13) mit graphischen Symbo­ len als Flüssigkeitssäule ausgebildet ist, die mit zunehmender Flüssigkeitsentnahme in einem symbolischen Gefäß ansteigt, wobei die Anzeigeelemente vorzugsweise als LCD- bzw. LED-Display ausgebildet sind.
12. Restaurant nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Anzeigeeinrichtung (13) mit graphi­ schen Symbolen ein zusätzliches Symbolfeld enthält, das bei einer vorgegebenen Flüssigkeitsmenge bzw. einer vor­ gegebenen Anzahl von Flüssigkeitsportionen angesteuert wird und ein optisches und/oder akustisches Signal abgibt.
13. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß bei Erreichen einer vorgegebenen Flüssigkeitsmenge bzw. einer vorgegebenen Anzahl von Flüssigkeitsportionen ein Zielfeld angesteuert wird, das mit der Abgabe eines op­ tischen und/oder akustischen Signals gekoppelt ist.
14. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfvorrich­ tung (1 bis 5) um mindestens 360° drehbar auf dem Gästetisch angeordnet ist.
15. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfvorrich­ tung (1 bis 5) mehrere von einer Zapfsäule abstehende Zapfhähne aufweist, die an gleiche oder unterschiedli­ che Getränkezuleitungen angeschlossen sind.
16. Restaurant nach mindestens einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Selbstbedienungseinrichtung für Knabbergebäck vorgese­ hen ist.
17. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Selbstbedie­ nungseinrichtung als Münzautomat oder Kreditkarten-Ein­ gabeautomat ausgebildet ist.
18. Restaurant nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfvorrich­ tungen (1 bis 5) mit einer Eingabetastatur und einem Display (15) versehen sind, die über eine Datenleitung mit der zentralen Steuer- und Erfassungseinrichtung (9) verbunden sind.
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