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Medizinisches Gerät mit einer Röntgendiagnostikeinrichtung
zur Erzeugung von Röntgen-Schattenbildern
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Die Erfindung betrifft ein Gerät mit einer Röntgendiagnostikeinrichtung
zur Erzeugung von Röntgen-Schattenbildern,
welche eine Röntgenstrahlenquelle
und eine Strahlenempfangseinrichtung mit einer Röntgenbildverstärker-Fernsehkette aufweist,
deren Röntgenbildverstärker der
Röntgenstrahlenquelle
gegenüberliegend
angebracht ist, wobei die Röntgenbildverstärker-Fernsehkette ein
Integrationseinrichtung, eine Speichereinrichtung und einen Subtrahierer
enthält.
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Derartige Röntgendiagnostikeinrichtungen werden
beispielsweise in Röntgenangiographiegeräten verwendet.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Gerät der
eingangs genannten Art so auszubilden, infolge der Atemtätigkeit
des Untersuchungsobjektes bewegte diagnostisch relevante Bereiche
bzw. zu behandelnde Körperbereiche
deutlich abbilden zu können.
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Nach der Erfindung wird diese Aufgabe
gelöst
durch ein medizinisches Gerät
mit einer Röntgendiagnostikeinrichtung
zur Erzeugung von Röntgen-Schattenbildern,
welche eine Röntgenstrahlenquelle
und eine Strahlenempfangseinrichtung mit einer Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
aufweist, deren Röntgenbildverstärker der
Röntgenstrahlenquelle
gegenüberliegend
angebracht ist, wobei die Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
ein Integrationseinrichtung, eine Speichereinrichtung und einen Subtrahierer
enthält,
und wobei die Röntgendiagnostikeinrichtung
derart betreibbar ist, daß ein
bei vorzugsweise stationärer
Röntgendiagnostikeinrichtung erzeugtes
Bild einer ersten Integrationszeit von einem bei wenigstens im wesentlichen
gleicher Durchstrahlungsrichtung und ebenfalls vorzugsweise stationärer Röntgendiagnostikeinrichtung
mit kürzerer Integrationszeit
erzeugten Bild subtrahiert und das resultierende Bild dargestellt
wird. Hierdurch werden infolge der Atemtätigkeit des Untersuchungsobjektes bewegte
diagnostisch relevante Bereiche, bei denen es sich auch um zu behandelnde
Körperbereiche handeln
kann, deutlicher abgebildet. Da nämlich Knochenstrukturen sich
infolge der Atemtätigkeit
des Untersuchungsobjektes nicht oder nur minimal bewegen, stellt
das Bild längerer
Integrationszeit sozusagen ein "Leerbild" dar, in dem das
sich infolge der Atemtätigkeit
bewegende diagnostisch relevante Objekt bzw. der zu behandelnde
Körperbereich
nur unscharf abgebildet ist. Wird dieses "Leerbild" von einem "Lifebild" kürzerer
Integrationszeit subtrahiert, verschwinden die Knochenstrukturen
und das diagnostisch relevante Objekt wird gut sichtbar. Nach Fensterung
des Bildes wird in der Regel auch diejenige Zone, innerhalb derer
sich das diagnostisch relevante Objekt bzw. der zu behandelnde Körperbereich
bewegt, deutlich sichtbar. Auch hier wird ein homogenerer Bildeindruck
erreicht, so daß Überstrahlungen
des Bildverstärkers
und des Auges vermieden sind. Außerdem wird auch hier die Vignettierung der
Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
eliminiert.
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Aus der
DE 42 20 282 A1 ist es bekannt,
für angiographische
Untersuchungen mit Kontrastmittel einen zu untersuchenden Körperbereich
durch eine Folge von einander überlappenden
Aufnahmen derart abzubilden, daß jede
der Aufnahmen einen Teil des zu untersuchenden Körperbereichs mit Kontrastmittel
und einen Teil des zu untersuchenden Körperbereichs ohne Kontrastmittel
abbildet, so daß anschließend aus
den kontrastmittelfreien Teilen der Aufnahmen ein Maskenbild und
aus den kontrastmittelenthaltenden Bereichen der Aufnahmen ein Kontrastmittelbild
des gesamten zu untersuchenden Körperteils
gewonnen werden kann. Masken- und Kontrastmittelbild, die unter
diesen Umständen
mit der gleichen Integrationszeit aufgenommen sind, werden dann
voneinander subtrahiert.
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Im Falle eines aus
DE 35 26 903 A1 bekannten
Verfahrens wird eine Kontrasterhöhung übrigens dadurch
erreicht, daß der
Strahlenempfänger
im Anschluß an
die eigentliche Belichtung mit einem Gleichanteil belichtet wird,
der in weiteren Bildverarbeitungsschritten wieder eliminiert wird.
Es versteht sich, daß auf
diese Weise keine deutlichere Abbildung bewegter Bereiche möglich ist.
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In der Druckschrift
US 5 271 055 ist ein Verfahren zur
Reduzierung von Bewegungsartefakten in Bildern beschrieben, das
sich für
solche Fälle
eignet, in denen die Bewegung Ruheperioden enthält und eine Ruheperiode kürzer ist
als das zur Aufnahme eines Bildes erforderliche Zeitintervall. Dabei
wird ein der Bewegung entsprechendes Signal gewonnen und ein der
Ruheperiode entsprechender Signalabschnitt identifiziert. Andere
Signalabschnitte gleicher Länge
werden mit dem identifizierten, der Ruheperiode entsprechenden Signalabschnitt
verglichen und die Bildaufnahme begonnen, wenn ein bestimmtes Maß an Signalübereinstimmung
vorliegt.
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Oft ist es schwierig diskrete Bereiche
auch unter ungünstigen
anatomischen Bedingungen, d.h. bei Verdeckung beispielsweise durch
Knochenstrukturen oder Darmgas, wie dies z.B. in der Lithotripsie im
Falle von im Beckenbereich liegenden Harnleitersteinen der Fall
ist, exakt abbilden zu können.
Abhilfe wird hier durch ein Gerät
gemäß Patentanspruch
2 geschaffen. Es werden dann nämlich
nur unmittelbar auf der Achse liegende Objekte scharf abgebildet. Weiter
entfernt liegende Objekte werden verwischt dargestellt und sind
um so unschärfer,
je weiter sie von der Achse entfernt liegen. Bei relativ kleinen Schwenkwinkeln,
z.B. 5°,
werden auch Objekte, die von der Achse einige Zentimeter entfernt
sind, so scharf abgebildet, daß noch
eine diagnostisch auswertbare Bildinformation vorliegt. Mit zunehmendem Schwenkwinkel
wird der Abstand von der Achse bis zu dem eine für diagnostische Zwecke noch
ausreichende Schärfe
vorliegt, geringer. Es wird also deutlich, daß es mittels der Erfindung
möglich
ist, einen auf der Achse liegenden diskreten diagnostisch relevanten
Bereich selbst dann abzubilden, wenn dieser an sich durch andere
anatomische Strukturen verdeckt ist. Dazu muß lediglich die Möglichkeit
bestehen, die Röntgenstrahlenquelle
und den Strahlenempfänger
jeweils auf einer Kreisbahn synchron um die Achse schwenken zu können, was
bei einer Vielzahl von medizinischen Geräten mit einer Röntgendiagnostikeinrichtung
ohnehin der Fall ist. Da die Strahlenempfangseinrichtung eine Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
aufweist, ist auch der zur Bewirkung der Aufintegration der der
während
des Schwenkens empfangenen Röntgenstrahlung
entsprechenden Signale zu treibende Aufwand sehr gering. Es muß nämlich lediglich
dafür gesorgt
werden, daß die
Abtastung des Targets der Fernsehkamera erst am Ende des Schwenkvorganges
erfolgt. Wenn die Ausgangssignale der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
einer Analog/Digital-Wandlung unterzogen werden, besteht die Möglichkeit,
die entsprechenden digitalen Signale einem integrierenden Digitalspeicher
zuzuführen,
der die erforderliche Aufintegration während des Schwenkvorganges übernimmt.
Auch hier ist kein besonderer Aufwand erforderlich, da digitale
Röntgenbildverstärker-Fernsehketten
in der Regel ohnehin über
integrierende Speicher verfügen,
die gewöhnlich
nach dem Prinzip der gewichteten gleitenden Mittelwertbildung (GGM)
arbeiten. Da in den Bildern der Röntgendiagnostikeinrichtung
im wesentlichen nur auf der Achse liegende Objekte scharf abgebildet
werden, ist es auch unter ungünstigen
Bedingungen leicht möglich,
den zu behandelnden Körperbereich,
z.B. einen Tumor oder ein Konkre ment, anhand der Bilder der Röntgendiagnostikeinrichtung
in der erforderlichen Weise derart zu positionieren, daß er die
zur Behandlung mit der Strahlungsquelle erforderliche Position,
die vorzugsweise auf der Achse liegt, einnimmt.
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Im Zusammenhang mit dem Gerät gemäß Patentanspruch
2 ist anzumerken, daß es
bekannt ist, in Fällen,
in denen ein diagnostisch relevanter Bereich in einem herkömmlichen
Röntgen-Schattenbild, das
bei stationärer
Röntgenstrahlenquelle
und stationärem
Strahlenempfänger
angefertigt wird, nicht ausreichend deutlich abbildbar ist, durch
eine zweckentsprechend gesteuerte Bewegung von Röntgenstrahlenquelle, Strahlenempfänger und
zu untersuchendem Objekt relativ zueinander ein Röntgen-Schattenbild
in Form eines sogenannten Röntgen-Schichtbildes anzufertigen,
bei dem infolge von Verwischungserscheinungen nur die den jeweiligen diagnostisch
relevanten Bereich enthaltende Schicht des zu untersuchenden Objektes
scharf abgebildet wird (siehe "ABC
der Röntgentechnik" von K. Bauer, Georg
Thieme Verlag, Leipzig, 2. Aufl., 1943, s. 401 bis 403). Der technische
Aufwand, der getrieben werden muß, um ein Gerät so auszustatten,
daß die
Anfertigung von derartigen Röntgen-Schichtbildern möglich ist,
ist relativ hoch und macht sich in entsprechenden Kosten bemerkbar.
Es wird daher häufig
auf eine entsprechende Option verzichtet, obwohl es an sich wünschenswert
wäre, insbesondere
zur Darstellung diskreter diagnostisch relevanter Bereiche, beispielsweise
Tumore oder Körperkonkremente
(z.B. Nieren-oder Gallensteine), über eine Möglichkeit zur Anfertigung von
Röntgen-Schichtbildern zu
verfügen.
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Ein Gerät, das die Anfertigung von
Röntgen-Schichtbildern
ermöglicht,
ist aus der
DE 35 26 850
A1 bekannt. Bei diesem Gerät werden zur Anfertigung des
Schichtbildes lediglich die Röntgenstrahlenquelle
und der Röntgenbildverstärker bewegt.
Die Röntgenstrahlenquelle
und der Röntgenbildverstärker werden
gemeinsam um eine Schwenkachse geschwenkt, wobei der Schwenkwinkel
mittels eines Winkelgebers überwacht
wird. In definierten Winkelstellungen werden herkömmliche
Röntgen-Schattenbilder erzeugt
und gespeichert. Die gespeicherten Röntgen-Schattenbilder werden
mittels eines Bildprozessors unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwenkwinkels
rechnerisch in eine Ebene projiziert und zu einem entsprechenden
Röntgen-Schichtbild überlagert.
Es wird deutlich, daß auch
im Zusammenhang mit der elektronischen Erzeugung von Röntgen-Schichtbildern ein
hoher technischer Aufwand getrieben werden muß.
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In der
DE 87 13 524 U1 ist ein Computertomograph
beschrieben, der sich hinsichtlich seines Aufbaus grundlegend von
dem Gegenstand der vorliegenden Anmeldung unterscheidet und nicht
zur Erzeugung von herkömmlichen
Röntgen-Schattenbildern
bzw. Röntgen-Schattenbildern
in Form von Röntgen-Schichtbildern,
sondern von Röntgen(-Transversal)-
Schnittbildern dient.
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Um im Falle eines medizinischen Gerät der eingangs
genannten Art, welches wie z.B. das aus der
EP 0 205 878 B1 bekannte
Gerät außerdem eine Strahlungsquelle
zur Behandlung eines mittels der Röntgendiagnostikeinrichtung
ortbaren, zu behandelnden Körperbereiches,
z.B. eines Tumors oder Körperkonkrementes,
aufweist, den Körperbereich auch
unter ungünstigen
anatomischen Bedingungen, d.h. bei Verdeckung beispielsweise durch
Knochenstrukturen oder Darmgas, wie dies z.B. in der Lithotripsie
im Falle von im Beckenbereich liegenden Harnleitersteinen der Fall
ist, exakt orten zu können, sind
die Merkmale gemäß dem Patentanspruch
4 vorgesehen. Da in den Bildern der Röntgendiagnostikeinrichtung
im wesentlichen nur auf der Achse liegende Objekte scharf abgebildet
werden, ist es auch unter ungünstigen
Bedingungen leicht möglich,
den zu behandelnden Körperbereich,
z.B. einen Tumor oder ein Konkrement, anhand der Bilder der Röntgendiagnostikeinrichtung
in der erforderlichen Weise derart zu positionieren, daß er die
zur Behandlung mit der Strahlungsquelle erforderliche Position,
die vorzugsweise auf der Achse liegt, einnimmt. Dabei erfolgt die
Ortung des zu behandelnden Körperbereiches
in aus der
EP 0 205
878 B1 an sich bekannter Weise durch Durchstrahlung mittels
der Röntgendiagnostikeinrichtung
unter unterschiedlichen Durchstrahlungsrichtungen, wobei gemäß Patentanspruch 5
für wenigstens
eine Durchstrahlungsrichtung in der zuvor beschriebenen Weise eine
gemeinsame Schwenkung der Röntgenstrahlenquelle
und des Strahlenempfängers
bei aktivierter Röntgenstrahlenquelle
und Aufintegration der empfangenen Strahlung erfolgt.
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Besonders einfach und zeitsparend
gestaltet sich der Betrieb des Gerätes, wenn die Röntgendiagnostikeinrichtung
zur Durchstrahlung unter unterschiedlichen Durchstrahlungsrichtungen
durch synchrones Schwenken der Röntgenstrahlenquelle
und des Strahlenempfängers
um die Achse in den unterschiedlichen Durchstrahlungsrichtungen
entsprechende Durchstrahlungspositionen verstellbar ist, wobei jeweils
kurz vor Erreichen einer Durchstrahlungsposition die Röntgenstrahlenquelle
aktiviert und die Aufintegration begonnen wird. Es wird dann nämlich eine
ohnehin erforderliche Gerätebewegung
zur Bilderzeugung ausgenutzt wird. Es kann aber auch vorgesehen
sein, daß das
synchrone Schwenken in Form einer Pendelbewegung um eine Mittelposition, und
zwar gemäß einer
Variante der Erfindung um eine Durchstrahlungsposition als Mittelposition,
erfolgt. Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn die Strahlungsquelle
einen röntgentransparenten
Bereich aufweist, durch den in der die Mittelposition bildenden
Durchstrahlungsrichtung die von der Röntgenstrahlenquelle ausgehende
Röntgenstrahlung tritt.
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Im Falle des Gegenstandes des Patentanspruches
10 ist es möglich,
bei einem für
die Lithotripsie vorgesehenen Gerät eine Kontrolle der Desintegration
eines zu zertrümmernden
Steines zu ermöglichen.
Demnach wird das durch synchrones Schwenken unter Aufintegration
erzeugte Bild sozusagen als "Leerbild" verwendet und von
einem "Lifebild" entsprechender Projektion
subtrahiert. Hierdurch ergibt sich eine deutlichere Darstellung
der größeren Bruchstücke eines
teilweise desintegrierten Steines, während kleine Bruchstücke, sogenannter Steinschutt und
Steingries, nicht bzw. deutlich schwächer dargestellt werden. Es
ergibt sich ein homogenerer Gesamtbildeindruck, so daß bei einer Fensterung
unter Beschränkung
auf die relevanten Bildanteile weniger Überstrahlungen am Monitor und bei
Betrachtung des Bildes auch des Auges des behandelnden Arztes auftreten.
Außerdem
wird die insbesondere bei Fensterung störende Vignettierung der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
eliminiert.
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In der
DE 39 13 023 C2 ist zwar ein Stoßwellen-Behandlungsgerät mit einer
Ultraschall-Ortungseinrichtung beschrieben, die Tomogramme des zu behandelnden
Objektes erzeugt. Dabei besteht die Möglichkeit, aus mittels der
Ultraschall-Ortungseinrichtung gewonnenen Tomogrammdaten, die vor
der Aussendung und während
des Aussendens der Stoßwellen
erhalten wurden, ein Subtraktionsbild zu errechnen. Es wird jedoch
kein bei stationärer
Ortungseinrichtung gewonnenes Bild von einem unter Schwenkung der
Ortungseinrichtung gewonnenen Bild subtrahiert.
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Gemäß einer Variante der Erfindung
kann vorgesehen sein, daß die
Strahlungsquelle durch Steuerimpulse zur Abgabe von Strahlungsimpulsen aktivierbar
ist, welche Steuerimpuls derart mit der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
synchronisiert sind, daß jeweils
wenigstens im wesentlichen gleichzeitig mit dem Auftreten des Vertikal-Impulses
der Fernsehkamera der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
die Abgabe eines Strahlungsimpulses erfolgt. Hierdurch ist es möglich, beispielsweise
mittels eines in das Röntgenbild
eingeblendeten Fadenkreuzes zu kontrollieren, ob sich der zu behandelnde
Körperbereich
jeweils zum Zeitpunkt der Auslösung
des Strahlungsimpulses tatsächlich
an der zur erfolgreichen Durchführung
der Behandlung erforderlichen Stelle befindet, die durch das Fadenkreuz
markiert ist.
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In der
DE 42 10 123 C1 ist zwar eine Röntgendiagnostikeinrichtung
beschrieben, welche mit gepulster Röntgenstrahlung arbeitet. Dabei
wird aus der Pulsfolgefrequenz der Röntgenstrahlung die Bildfolgefrequenz
einer zu der Röntgendiagnostikeinrichtung
gehörigen
Röntgenbildverstärker-Fernsehkette abgeleitet.
Hinweise, eine therapeutische Strahlungsquelle mit einer Röntgenortungseinrichtung
in der zuvor beschriebenen Weise zu synchronisieren, fehlen.
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Als Strahlungsquelle kann eine Quelle
fokussierter akustischer Wellen vorgesehen. Deren die Fokuszone
liegt zweckmäßigerweise
zumindest während
der Behandlung auf der Achse, was die Positionierung eines zu behandelnden
Körperbereiches
in die Fokuszone erleichtert. Ist das medizinische Gerät für die Lithotripsie
vorgesehen, handelt es sich bei der Strahlungsquelle um eine Stoßwellenquelle,
mittels derer Stoßwellen
erzeugbar sind, deren Stärke zur
Zertrümmerung
von Körperkonkrementen
ausreicht.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
ist in den beigefügten
Zeichnungen am eines Lithotripsiegerätes beschrieben. Es zeigen:
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1 das
erfindungsgemäße Lithotripsiegerät in perspektivischer
Darstellung,
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2 in
grob schematischer Darstellung einen Teil eines Blockschaltbildes
des Lithotripsiegerätes
gemäß 1, und
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3 bis 7 unterschiedliche Betriebszustände des
Lithotripsiegerätes
gemäß den 1 und 2.
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Das erfindungsgemäße medizinische Gerät weist
gemäß 1 einen insgesamt mit 1 bezeichneten
Lagerungstisch für
ein zu behandelndes Objekt auf, dessen Lagerungsplatte 2 mittels
zweier Teleskopsäulen 3, 4 in
bezug auf einen Sockel 5 höhen verstellbar ist. Die Lagerungsplatte 2 ist
in an sich bekannter, nicht dargestellte Weise in Richtung des Doppelpfeiles
z und damit parallel zur z-Achse des in 1 eingetragenen räumlichen Koordinatensystems
höhenverstellbar.
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Auf dem Sockel 5 ist ein
Schlitten 7 in Richtung der Längsachse der Lagerungsplatte 2,
die parallel zur x-Achse des räumlichen
Koordinatensystems verläuft,
geradlinig verstellbar gelagert, was durch einen mit x bezeichneten
Doppelpfeil angedeutet ist. Auf dem Schlitten 7 ist ein
insgesamt mit 8 bezeichnetes Tragteil in einer quer zur
Längsachse
der Lagerungsplatte 2 und damit parallel zur x-Achse des räumlichen
Koordinatensystems verlaufenden Richtung längsverschieblich gelagert.
Dies ist durch den Doppelpfeil x angedeutet.
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Die Verstellung des Tragteiles 8,
des Schlittens 7 und der Lagerungsplatte 2 in
Richtung der Doppelpfeile x, y, z erfolgt in nicht näher dargestellter Weise
mittels geeigneter Motore, insbesondere Elektromotore, und erforderlichenfalls
geeigneter, insbesondere mechanischer Getriebe.
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Die medizinische Anlage weist außerdem eine
Quelle
9 fokussierter akustischer Wellen auf, bei der es
sich um eine beispielsweise elektromagnetische Druckimpulsquelle
der in der
EP-A-0 372
119 beschriebenen Art handelt. Die Quelle
9 weist
eine akustische Achse A auf, auf der die Fokuszone F der von der
Quelle
9 erzeugten akustischen Druckimpulse liegt. Wegen
näherer
Einzelheiten bezüglich
elektromagnetischer Druckimpulsquellen wird außerdem auf die
US-PS 4 647 505 und die
EP-A-0
188 750 verwiesen, deren Offenbarung Bestandteil der vorliegenden
Anmeldung sein soll.
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Die Quelle 9 ist an einem
zwei Arme 11a und 11b aufweisenden Quellenträger 11 angebracht,
der seinerseits derart längsverschieblich
an dem Tragteil 8 angebracht ist, daß die Quelle 9 ausgehend
von einer Parkposition in Richtung des Doppelpfeiles w geradlinig
in ihre in 1 dargestellte
Arbeitsposi tion verstellt werden kann. Nimmt die Quelle 9 ihre
Arbeitsposition ein, befindet sich der Fokus F in einem Isozentrum
IZ oberhalb der Auflagefläche 6 der
Lagerungsplatte 2. Durch das Isozentrum IZ erstreckt sich dann
die akustische Achse A der Quelle 9. In ihrer Arbeitsposition
ragt die Quelle 9 übrigens
mit einem balgartig ausgebildeten flexiblen Koppelkissen 13, das
der Ankoppelung an ein zu behandelndes Objekt dient, durch eine Öffnung 12 der
Lagerungsplatte 2. In ihrer Parkposition ist die Quelle 9 in
Richtung des Doppelpfeiles w zumindest so weit in Richtung auf das
Tragteil 8 zurückgezogen,
daß das
Koppelkissen 13 nicht durch die Öffnung 12 der Lagerungsplatte 2 ragt.
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An dem Tragteil 8 ist außerdem eine
Röntgendiagnostikeinrichtung
angebracht, die unter anderem als Röntgenstrahlenquelle einen Röntgenstrahler 14 und
als Strahlenempfänger
einen diesem gegenüberliegenden
Röntgenbildverstärker 15,
der Bestandteil einer eine Strahlenempfangseinrichtung Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
ist, aufweist. Diese sind an den Enden eines kreisbogenförmig gekrümmten C-Bogens 16 angebracht.
Der C-Bogen 16 ist an dem Tragteil in Richtung des gekrümmten Doppelpfeiles α längs seines
Umfanges verstellbar angebracht. Genauer gesagt ist der C-Bogen 16 um
seine Mittelachse M schwenkbar. Der Zentralstrahl ZS des Röntgenstrahlenbündels der
Röntgendiagnostikeinrichtung
schneidet die Mittelachse M des C-Bogens 16 rechtwinklig.
Der C-Bogen 16 ist an dem Tragteil 8 außerdem derart
angebracht, daß die
Mittelachse M des C-Bogens 16 und der Zentralstrahl ZS
durch das Isozentrum IZ verlaufen. Der Zentralstrahl ZS der Röntgendiagnostikeinrichtung
verläuft
also für
beliebige Schwenkstellungen des C-Bogens 16 durch das Isozentrum
IZ.
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Sowohl die Verstellung der Quelle 9 von
ihrer Park- in ihre Arbeitsposition und umgekehrt in Richtung des
Doppelpfeiles w als auch die Schwenkung des C-Bogens 16 in
Richtung des Doppelpfeiles α erfolgen
in nicht dargestellter Weise motorisch, vorzugsweise elektromotorisch,
und erforderlichenfalls unter Verwendung geeigneter Getriebe.
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Um einen zu behandelnden Körperbereich, beispielsweise
einen Nierenstein, eines zu behandelnden Objektes, beispielsweise
eines Patienten, mittels der Röntgendiagnostikeinrichtung
räumlich orten,
insofern ist der zu behandelnde Körperbereich auch ein diagnostisch
relevanter Bereich, und in das Isozentrum IZ und damit die Fokuszone
F der ihre Arbeitsposition einnehmenden Quelle 9 verstellen
zu können,
wird der Patient in an sich bekannter Weise mittels der Röntgendiagnostikeinrichtung
unter zwei unterschiedlichen Richtungen durchstrahlt, um die erforderlichen
Informationen über
die räumliche
Lage des Nierensteines zu erhalten. Zur Einstellung der ersten Durchstrahlungsrichtung
wird der C-Bogen bezogen auf die Blickrichtung gemäß 1 ausgehend von seiner in 1 dargestellten Position,
in der der Zentralstrahl ZS vertikal verläuft, um einen Winkel α1 von 30° im Uhrzeigersinn
verdreht. In dieser Position, die in 3 dargestellt
ist, fallen der Zentralstrahl ZS und die akustische Achse A der
ihre Arbeitsposition einnehmenden Quelle 9 zusammen. Demnach
verläuft
das Röntgen-Nutzstrahlenbündel durch
einen röntgentransparenten
Bereich 21 der Quelle 9, wenn diese ihre Arbeitsposition
einnimmt. In der zweiten Durchstrahlungsrichtung, die in der 4 dargestellt ist, ist der
C-Bogen 16 gegenüber der
in 1 dargestellten Position
um einige Grad, z.B. einen Winkel α2 von 10°, gegen den Uhrzeigersinn verdreht.
Das Röntgen-Nutzstrahlenbündel geht in
dieser Position im wesentlichen an der ihre Arbeitsposition einnehmenden
Quelle 9 vorbei, so daß keine nennenswerte
Beeinträchtigung
der in der zweiten Durchstrahlungsrichtung zur Verfügung stehenden Bildinformation
gegeben ist.
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Für
jede der beiden Durchstrahlungsrichtungen ist gemäß 2 ein Monitor 17 bzw. 18 zur
Darstellung der entsprechenden Durchleuchtungsbilder, die auch in
einem Bildspeicher gespeichert werden können, vorgesehen. In das Bild
jedes der Monitore 17 und 18 ist eine kreuzförmige Marke
M1 bzw. M2 eingeblendet, die die Position desjenigen Punktes angibt,
in dem der Zentralstrahl ZS auf die Bildebene des jeweils dargestellten
Bildes trifft. Deckt sich das Abbild eines bestimmten Körperbereiches
in beiden Bildern mit der jeweiligen Marke M1 bzw. M2, bedeutet
dies, daß sich
der Körperbereich
im Isozentrum IZ befindet.
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Zur Steuerung und Bedienung der medizinischen
Anlage ist eine Steuereinheit 19 vorgesehen, an die neben
anderen in 2 nicht dargestellten Bedieneinrichtungen
eine Bedieneinheit 20, z.B. in Form einer Tastatur, angeschlossen
ist.
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An die Steuereinheit 19 sind über Treiberstufen
Tx, Ty, Tz, Tw und Tα die
Motore Mx, My, Mz, Mw und Mα,
die die zuvor beschriebenen Verstellbewegungen in x-, y-, z-, w-
und α-Richtung bewirken.
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Weiter sind an die Steuereinheit 19 Positionssensoren
PSx, PSy, PSz, PSw und PSα angeschlossen,
die der Position des Tragteiles 8 relativ zu dem Schlitten 7,
des Schlittens 7 relativ zu dem Sockel 5, der
Lagerungsplatte 2 relativ zu dem Sockel 5, der
Quelle 9 relativ zu dem Tragteil 8 und des C-Bogens 16 relativ
zu dem Tragteil 8 entsprechende Signale liefern.
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An die Steuereinheit 19 sind
außerdem
ein Röntgengenerator 33,
der den Röntgenstrahler 14 mit
den zu dessen Betrieb erforderlichen Spannungen und Strömen versorgt,
eine zu der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
gehörige
Versorgungs- und Steuereinrichtung 34 für den Röntgenbildverstärker 15 und
eine dem Röntgenbildverstärker 15 zugeordnete
Videoelektronik 35, der die Ausgangssignale der zu dem
Röntgenbildverstärker 15 gehörigen Fernsehkamera
zugeführt
sind, angeschlossen.
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An die Videoelektronik 35 sind
die Monitore 17 und 18 angeschlossen. Die Videoelektronik 35 bewirkt
unter anderem die Einblendung der Marken M1 und M2 in die Bilder
der Monitore 17 und 18.
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Zusätzlich sind an die Steuereinheit 19 eine Einrichtung 62 zur
Erfassung der Herztätigkeit
(EKG) und eine Einrichtung 63 zur Erfassung der Atemtätigkeit
des Patienten angeschlossen. Die Einrichtungen 62 und 63 weisen
jeweils in nicht dargestellter Weise geeignete Aufnehmer, d.h. wenigstens
eine EKG-Elektrode
bzw. einen Atemgürtel
od.dgl., und die zur Verarbeitung der von dem jeweiligen Aufnehmer
gelieferten Signale erforderliche Elektronik auf.
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Die die Herz- und Atemtätigkeit
repräsentierenden
Signale bzw. Daten sind dem der Steuereinheit
19 zugeführt, die
diese in an sich aus der
DE
36 21 935 A1 bekannter Weise dazu heranzieht, Stoßwellen
nur dann abzugeben, wenn die Bewegung des zu zertrümmernden
Konkrementes infolge der Atemtätigkeit
des Patienten minimal ist und im Falle von Patienten mit instabiler
Herztätigkeit
keine Gefahr der Auslösung
von Herzrhythmusstörungen
besteht. Hierzu vergleicht die Steuereinheit
19 die die
Atemtätigkeit
repräsentierenden
Signale bzw. Daten mit einem Schwellwert und gibt Stoßwellen
nur dann ab, wenn der Schwellwert nicht überschritten wird, d.h. der
Patient zumindest weitgehend ausgeatmet hat. Die die Herztätigkeit
repräsentierenden
Daten wertet die Steuereinheit
19 dahingehend aus, daß sie jeweils
die R-Zacke des EKG detektiert. Wird zusätzlich zu der Atemtätigkeit
die Herztätigkeit
des Patienten berücksichtigt,
ist die Auslösung
von Stoßwellen nur
möglich,
wenn der Schwellwert unterschritten und außerdem eine R-Zacke auftritt
oder ein definierter Zeitraum nach dem Auftreten der letzten R-Zacke verstrichen
ist.
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Schließlich ist an die Steuereinheit 19 die Versorgungseinheit 36 für die Quelle 9 angeschlossen.
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Im folgenden wird die Funktionsweise
und die Bedienung der Anlage gemäß den 1 und 2 näher
erläutert.
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Wird die Anlage in Betrieb gesetzt,
werden die mechanischen Komponenten der Anlage, soweit dies nicht
bereits der Fall ist, selbsttätig
in eine Grundstellung gebracht. Entsprechende Daten sind in der
Steuereinheit 19 gespeichert. In der Grundstellung nimmt
die Quelle 9 ihre Parkposition ein. Die Lagerungsplatte 2 ist
in ihre tiefste Position verfahren. Das Tragteil 8 nimmt
seine von dem Lagerungstisch 1 entfernteste Position ein.
Der Schlitten nimmt auf dem Sockel 5 eine mittlere Position
ein. Das Erreichen der Grundstellung wird anhand der Ausgangssignale
der entsprechenden Positionssensoren erkannt. Die Grundstellung
kann übrigens
auch während
des Betriebes herbeigeführt
werden, indem eine entsprechende Taste der Bedieneinheit 20 betätigt wird.
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Auf die Betätigung einer Taste der Bedieneinheit 20 hin
steuert die Steuereinheit 19 erforderlichenfalls unter
Beachtung der Signale der Positionssensoren die Anlage im Sinne
der jeweils betätigten
Taste an. Auf diesen Umstand wird im folgenden nicht mehr im einzelnen
eingegangen, vielmehr wird jeweils nur die Rede davon sein, daß auf die
Betätigung
einer entsprechenden Taste hin sich ein bestimmter Vorgang vollzieht.
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Ein zu behandelnder Patient kann
in der Grundeinstellung so auf die Lagerungsplatte 2 gebettet
werden, daß sich
der zu behandelnde Körperbereich
oberhalb der Öffnung 12 befindet.
Der Ortungs- und Positioniervorgang, der dazu dient, den zu behandelnden
Körperbereich,
beispielsweise den Stein einer Niere, in das Isozentrum IZ und damit
die Fokuszone F der ihre Arbeitsposition einnehmenden Quelle 9 zu
bringen, wird eingeleitet, indem eine entsprechende Taste der Bedieneinheit 20 betätigt wird.
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Daraufhin werden zunächst der
Schlitten 7 und das Tragteil 8 derart verstellt,
daß sich
das Isozentrum IZ mutig über
der Öffnung 12 befindet.
Dann wird die Lagerungsplatte 2 so weit aufwärts verstellt, daß sich das
Isozentrum IZ etwa 100 mm oberhalb der Lagerungsplatte 2 befindet.
Außerdem
wird der C-Bogen 16 in
Richtung auf seine der ersten Durchstrahlungsrichtung entsprechende
Position verschwenkt, jedoch kurz, d.h. einen mittels der Bedieneinheit 20 den
jeweiligen Bedürfnissen
entsprechend einstellbaren Winkel von z.B. 5 bis 10°, vor Erreichen
dieser Position gestoppt.
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Dann stellt die Steuereinheit die
Röhrenspannung
und den Röhrenstrom
des Röntgenstrahlers 14 auf
mittels der Bedieneinheit 20 den jeweiligen Bedürfnissen
entsprechend vorgewählte
Werte ein.
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Erst wenn eine entsprechende Taste
der Bedieneinheit 20 betätigt wird, erfolgt die Durchstrahlung,
und zwar derart, daß die
Steuereinheit 19 den C-Bogen 16 nun in seine der
ersten Durchstrahlungsrichtung entsprechend Position schwenkt und
dabei über
den Röntgengenerator 33 und
die Versorgungs- und
Steuereinrichtung 34 des Röntgenbildverstärkers 15 den
Röntgenstrahler 14 und
den Röntgenbildverstärker 15 für die Dauer
der Schwenkbewegung aktiviert. Die der empfangenen Strahlung entsprechenden
Ausgangssignale der Fernsehkamera der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
werden nach Durchlaufen eines in der Videoelektronik 35 enthaltenen
Analog/Digital-Wandlers einem der ersten Durchstrahlungsrichtung
zugeordneten digitalen Bildspeicher der Videoelektronik 35 zugeführt, der die
Signale vorzugsweise in an sich bekannter Weise nach dem Prinzip
der gleitenden gewichteten Mittelwertbildung aufintegriert. Das
entsprechende Bild stellt die Videoelektronik kontinuierlich mit
der Marke M1 auf dem Monitor 17 dargestellt.
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Anhand des auf dem Monitor 17 dargestellten
Röntgenbildes,
in dem infolge von Verwischungserscheinungen nur die im Bereich
der Mittelachse Liegenden Körperbereiche
scharf dargestellt sind, ist nun erkennbar, wie der Schlitten 7 in
y-Richtung und das Tragteil 8 in x-Richtung verstellt werden
müssen, um den
zu behandelnden Körperbereich
mit der Marke M1 zur Deckung zu bringen. Die Verstellung des Schlittens 7 und
des Tragteiles 8 erfolgt vorzugsweise automatisch, und
zwar indem in den der ersten Durchstrahlungsrichtung entsprechenden
Bild das Abbild des zu behandelnden Körperbereiches mittels eines
an die Videoelektronik 35 angeschlossenen Lichtgriffels 25 markiert
wird, worauf die Videoelektronik 35 entsprechend Signale
an die Steuereinheit 19 gibt, die die erforderlichen Verstellbewegungen einleitet.
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Ist der Verstellvorgang, der erforderlich
ist, um dem zu behandelnden Körperbereich
mit der Marke M1 in Deckung zu bringen, abgeschlossen, wird durch
Betätigung
einer entsprechenden Taste der Bedieneinheit 20 die zweite
Durchstrahlungsrichtung eingestellt.
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Auch im Falle der zweiten Durchstrahlungsrichtung
erfolgt analog zu der im Zusammenhang mit der ersten Durchstrahlungsrichtung
beschriebenen Weise die Durchstrahlung ausgehend von einer Position
des C-Bogens 16, die kurz, d.h. einen mittels der Bedieneinheit 20 den
jeweiligen Bedürfnissen
entsprechend einstellbaren Winkel von z.B. 5 bis 10, der vorzugsweise
gleich groß wie
im Falle der ersten Durchstrahlungsrichtung ist, vor Erreichen der
der zweiten Durchstrahlungsrichtung entsprechenden Position des
C-Bogens liegt.
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Die während des anschließenden Schwenkens
des C-Bogens 16 in die der zweiten Durchstrahlungsrichtung
entsprechende Position anfallenden Ausgangssignale der Fernsehkamera
der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
werden in analoger Weise zu der ersten Durchstrahlungsrichtung verarbeitet, wobei
die Videoelektronik 35 einen der zweiten Durchstrahlungsrichtung
entsprechenden Bildspeicher aufweist. Das der zweiten Durchstrahlungsrichtung
entsprechende Bild stellt die Videoelektronik 35 kontinuierlich
mit der eingeblendeten Marke M2 auf dem Monitor 18 dar.
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Da sich der zu behandelnde Körperbereich bereits
auf dem zu der ersten Durchstrahlungsrichtung gehörigen Zentralstrahl
befindet, besteht nun die Möglichkeit,
den zu behandelnden Körperbereich durch
eine Relativbewegung des zu behandelnden Körperbereiches und des Isozentrums
IZ in Richtung des zu der ersten Durchstrahlungsrichtung gehörigen Zentralstrahls
mit der Marke M2 zur Deckung zu bringen, und damit in das Isozentrum
IZ zu bringen.
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Dies geschieht wieder, indem das
Abbild des zu behandelnde Körperbereichs
in dem der zweiten Durchstrahlungsrichtung entsprechenden Bild mittels des
Lichtgriffels 25 markiert wird, worauf die Steuereinheit 19 die
erforderlichen Verstellbewegungen einleitet.
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Ist der zu behandelnde Körperbereich
sowohl auf dem Bild des Monitors 17 in Deckung mit der Marke
M1 als auch im Bild des Monitors 18 in Deckung mit der
Marke M2, kann durch Betätigung
einer entsprechenden Taste der Bedieneinheit 20 die Quelle 9 aus
ihrer Parkposition in ihre Arbeitsposition gebracht werden, in der
sie mit dem Koppelkissen 13 an der Körperoberfläche des Patienten anliegt,
also angekoppelt ist. Falls die Gefahr besteht, daß hierbei der
zu behandelnde Körperbereich
aus dem Isozentrum IZ bewegt wird, schließt sich zweckmäßigerweise
nochmals ein Feinortungsvorgang an.
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Hierzu wird unter Beibehaltung der
zweiten Durchstrahlungsrichtung nochmals über eine entsprechende Taste
der Bedieneinheit 20 die Röntgendiagnostikeinrichtung
zur Feinortung aktiviert. Dabei wird unter Aktivierung der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
und des Röntgenstrahlers 14 der C-Bogen 16 in
einer Pendelbewegung um einen vorzugsweise mittels der Bedieneinheit 20 einstellbaren Winkel αs von z.B,
t 5° um
seine der zweiten Durchstrahlungsrichtung entsprechende Position
als Mittelposition unter Aufintegration der Ausgangssignale der
Fernsehkamera der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
verschwenkt. Das so erhaltene Bild zeigt die Videoelek tronik 35 auf
dem Monitor 18 kontinuierlich an. Unter einer Pendelbewegung
ist hier eine von der Mittelposition ausgehende Schwenkbewegung
um den Winkel αs
in der einen Richtung, von da um den doppelten Winkel αs in der
anderen Richtung und von dort um den Winkel αs zurück in die Mittelposition zu verstehen.
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Ist eine Verlagerung des Abbildes
des zu behandelnden Körperbereiches
relativ zu der Marke M2 aufgetreten, so kann diese in der zuvor
beschriebenen Weise durch Markierung des Abbildes des zu behandelnden
Körperbereiches
mittels des Lichtgriffels 25 wieder korrigiert werden.
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Sind das Abbild des zu behandelnden
Körperbereiches
und die Marke M2 nach wie vor oder wieder in Deckung, wird durch
Betätigung
der entsprechenden Taste der Bedieneinheit 20 in die erste Durchstrahlungsrichtung
gewechselt. Ist diese erreicht, wird durch Betätigung der entsprechenden Taste
der Bedieneinheit 20 ein aktualisiertes Röntgenbild
in der zuvor beschriebenen Weise durch Pendeln um die der ersten
Durchstrahlungsrichtung entsprechend Position des C-Bogens 16 unter
Aufintegration der Ausgangssignale der Fernsehkamera der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
erstellt und von der Videoelektronik 35 kontinuierlich
auf dem Monitor 17 angezeigt.
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Da in der ersten Durchstrahlungsrichtung beim
Feinortungsvorgang der Zentralstrahl der Röntgendiagnostikeinrichtung
durch den röntgentransparenten
Bereich 21 der Quelle 9 verläuft, ist der mögliche Schwenkbereich
des C-Bogens 16 durch die Abmessungen des röntgentransparenten
Bereiches 21 eingeschränkt.
Dies ist in den 5 bis 7 verdeutlicht, von denen
die 5 die erste Durchstrahlungsrichtung
als Mittelposition der Pendelbewegung, 6 die maximal mögliche Amplitude der Pendelbewegung
in der Richtung im Uhrzeigersinn und 7 die
maximal mögliche
Amplitude der Pendelbewegung gegen den Uhrzeigersinn zeigen. In
den 5 bis 7 ist jeweils mit ZS die
Lage des Zentralstrahles für
die zweite Durchstrahlungsrichtung bezeichnet. Mit ZS' ist jeweils die
Lage des Zentralstrahles für
die dargestellte Maximalamplitude bezeichnet, der jeweils auch den
einen Randstrahl des durch den röntgentransparenten
Bereich 21 der Quelle 9 tretenden, von dem mit
BF bezeichneten Brennfleck des Röntgenstrahleranordnung 14 ausgehenden
Röntgenstrahlenbündels darstellt.
Der andere Randstrahl ist jeweils mit RS' bezeichnet. Die Randstrahlen des im
Falle der 5 durch den
röntgentransparenten
Bereich 21 der Quelle tretenden Röntgenstrahlenbündels sind
jeweils mit RS bezeichnet.
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Eventuelle Verlagerungen des zu behandelnden
Körperbereiches
relativ zu der Marke M1 können
nun durch eine Relativbewegung des zu behandelnden Körperbereiches
und des Isozentrums IZ in Richtung des Zentralstrahles für die zweite
Durchstrahlungsrichtung beseitigt werden, da sich der zu behandelnde
Körperbereich
bereits auf dem Zentralstrahl für
die zweite Durchstrahlungsrichtung befindet. Die entsprechende Relativbewegung
wird in der zuvor beschriebenen Weise durch Markieren des Abbildes
des zu behandelnden Körperbereiches
mittels des Lichtgriffels 25 bewirkt.
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Sind nach Abschluß eines eventuellen Feinortungsvorganges
in den Bildern der Monitore 17 und 18 die Marken
M1 bzw. M2 mit dem Abbild des zu behandelnden Körperbereiches in Deckung, kann
die Behandlung mit fokussierten akustischen Wellen beginnen. Mittels
entsprechender Tasten der Bedieneinheit 20 besteht die
Möglichkeit,
den Druck der Stoßwellen
dem jeweiligen Behandlungsfall zu wählen. Außerdem besteht die Möglichkeit,
mittels entsprechender Tasten der Bedieneinheit 20 die
Stoßwellenzahl
dem jeweiligen Behandlungsfall entsprechend zu wählen. Sind der Druck der Stoßwellen
und die Stoßwellenzahl
gewählt,
kann durch Betätigung einer
entsprechenden Taste der Bedieneinheit 20 die Stoßwellenabgabe
gestartet werden. Durch Betätigung
einer anderen Taste der Bedieneinheit 20 kann die Stoßwellenabgabe
jederzeit gestoppt werden.
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Um den Behandlungsvorgang kontrollieren zu
können,
besteht jederzeit die Möglichkeit,
durch Betätigung
einer entsprechenden Taste der Bedieneinheit 20 die Anfertigung
eines aktualisierten Bildes zu bewirken, das in der Videoelektronik 35 gespeichert
und auf dem Monitor 17 kontinuierlich dargestellt wird.
Die Anfertigung des aktualisierten Röntgenbildes erfolgt bei stationärer Röntgendiagnostikeinrichtung
in Form eines konventionellen Durchleuchtungsbildes.
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Um eine Kontrolle darüber zu ermöglichen, ob
sich der zu behandelnde Körperbereich
während der
Stoßwellenabgabe
jeweils wirklich im Isozentrum befindet, kann durch entsprechende
Betätigung
der Bedieneinheit 20 eine Betriebsart eingestellt werden, in
der die Stoßwellenabgabe
nicht nur in der bereits beschriebenen Weise in Abhängigkeit
von der Atemtätigkeit
und/oder der Herztätigkeit
des Patienten, sondern außerdem
in Abhängigkeit
von den jeweils zu Beginn der Erzeugung eines neuen Bildes bzw. Halbbildes
auftretenden Vertikal-Impulsen der zu der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
gehörigen
Fernsehkamera erfolgt. Dabei löst
die Steuereinheit 19 eine Stoßwelle nur dann aus, wenn dies
aufgrund der überwachten
physiologischen Funktion(en) des Patienten möglich ist und außerdem ein
Vertikal-Impuls der Fernsehkamera auftritt. Auf diese Weise ist
die Stoßwellenabgabe
derart mit der Bilderzeugung der Röntgenbildverstärker-Fernsehkette
synchronisiert, daß das
auf dem Monitor 17 angezeigte Bild jeweils wenigstens im
wesentlichen den Zeitpunkt der Stoßwellenabgabe repräsentiert.
Es kann also tatsächlich kontrolliert
werden, ob der zu behandelnde Körperbereich
bei der Stoßwellenabgabe
korrekt positioniert ist. Im Interesse einer guten Bildqualität ist es zweckmäßig, in
der beschriebenen Betriebsart mit einer erhöhten Dosisleistung am Eingangsleuchtschirm
des Röntgenbildverstärker 15 zu
arbeiten. Da die Auslösung
von Stoßwellen
in der Regel mit einer Frequenz in der Größenord nung von ca. 1 Hz erfolgt, ist
eine Überlastung
der Röntgenröhre nicht
zu befürchten.
Die Belastung der Röntgenröhre wegen
der extrem kurzen Pulsdauer von ca. 2 bis 100 ms (vorzugsweise 45
ms) kann weiter gesenkt werden, wenn in der beschriebenen Betriebsart
die Anfertigung eines aktualisierten Röntgenbildes jeweils nur bei
jeder zweiten oder dritten Stoßwelle
erfolgt.
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Wenn ein aktualisiertes Röntgenbild
darauf hindeutet, daß eine
Neuausrichtung des zu behandelnden Körperbereiches erforderlich
ist, so ist dies durch einen erneuten Ortungsvorgang, der sich u.U. auf
den Feinortungsvorgang beschränken
kann, ohne weiteres möglich.
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In einer weiteren mittels der Bedieneinheit 20 einstellbaren
Betriebsart erfolgt die Anfertigung von aktualisierten Bildern unter
Ausnutzung eines in der Videoelektronik 35 enthaltenen,
in den Fig. nicht dargestellten Subtrahierers, und zwar in der Weise,
daß zunächst bei
stationärer
Röntgendiagnostikeinrichtung
ein Bild mit langer, d.h. größenordnungsmäßig dem
Kehrwert der Atemfrequenz des Patienten entsprechender Integrationszeit
aufgenommen, gespeichert und dann mittels des Subtrahierers von
einem aktuellen Bild oder "Lifebild" subtrahiert wird,
das mit einer kurzen Integrationszeit, d.h. einer zur Vermeidung
des Bildrauschens ausreichenden Integrationszeit aufgenommen wird.
Die längere
Integrationszeit liegt demnach in Abhängigkeit von der Atemfrequenz des
jeweiligen Patienten in der Größenordnung
von etwa 320 bis 1280 ms, die kürzere
Integrationszeit im Bereich von 80 bis 3120 ms, wobei die längere Integrationszeit
stets wenigstens 4 mal so lang wie die kürzere Integrationszeit sein
sollte.
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Wenn sich der zu behandelnde Körperbereich
infolge der Atemtätigkeit
bewegt, ihm benachbarte im Röntgenbild
störende
anatomische Strukturen, z.B. Knochenstrukturen, dagegen im wesentlichen
unbewegt sind, verschwinden in dem durch Sub traktion erhaltenen
Bild (Subtraktionsbild) die in Ruhe befindlichen Strukturen. Nur
der zu behandelnde Körperbereich
wird scharf dargestellt, und zwar an derjenigen Stelle, an der er
sich bei der Anfertigung des Bildes kürzerer Integrationszeit befand.
Der zu behandelnde Körperbereich
tritt in dem Subtraktionsbild nicht in Erscheinung, da der zu behandelnde
Körperbereich
in dem Bild langer Integrationszeit nur verwischt dargestellt wird.
Allerdings läßt sich
durch Fensterung des Subtraktionsbildes diejenige Zone, innerhalb
derer sich der zu behandelnde Körperbereich
infolge der Atemtätigkeit
bewegt, deutlich sichtbar machen. Hierdurch steht dem behandelnden
Arzt eine wichtige zusätzliche
Information zur Verfügung.
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Der in der Videoelektronik 35 enthaltene Subtrahierer
kann auch dann nutzbar gemacht werden, wenn bei der Ortung des zu
behandelnden Körperbereiches
die Bilderzeugung unter Schwenkung des C-Bogens 16 und
Aufintegration der empfangenen Strahlung erfolgt, und zwar in dem
jeweils von dem derart erzeugten Bild, dessen Integrationszeit vorzugsweise
in der Größenordnung
von 320 bis 5000 ms liegt, von einem normalen Durchleuchtungsbild,
das in der der jeweiligen Durchstrahlungsrichtung entsprechenden
Position des C-Bogens 16 mit einer Integrationszeit von
80 bis 320 ms subtrahiert wird. Abgesehen davon, daß auf diese
Weise erzeugte Subtraktionsbilder wegen der weitgehenden Auslöschung der
in dem bei stationärer
Röntgendiagnostikeinrichtung
aufgenommenen Bild noch sichtbaren Knochenstrukturen auch für Ortungszwecke
gut brauchbar sind, ist es im Falle der Lithotripsie möglich, anhand
derartiger Bilder zu kontrollieren, wie weit die Desintegration
eines zu zertrümmernden Steines
bereits fortgeschritten ist. Es ergibt sich in einem derartigen
Subtraktionsbild nämlich
eine deutlichere Darstellung der größeren Bruchstücke eines teilweise
desintegrierten Steines, während
kleinere Bruchstücke,
sogenannter Steinschutt und Steingries, nicht bzw. deutlich schwächer dargestellt
werden.
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Auch hier läßt sich der Informationsgehalt des
Subtraktionsbildes durch Fensterung weiter steigern.
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Bezüglich der Funktion des in der
Videoelektronik 35 enthaltenen Speichers, der die Aufintegration
durch gewichtete gleitende Mittelwertbildung bewirkt, sowie bezüglich der
Fensterung von Röntgenbildern
wird auf das Buch "Bildgebende
Systeme für die
medizinische Diagnostik",
Herausgeber: Erich Krestel, 2., überarbeitete
und erweiterte Auflage, 1988, Siemens AG, insbesondere Seiten 331
bis 369, verwiesen, dessen Inhalt Bestandteil der Offenbarung der
vorliegenden Anmeldung sein soll.
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Die Erfindung wurde vorstehend am
Beispiel eines Lithotripsiegerätes
beschrieben. Sie kann aber auch bei beliebigen anderen medizinischen
Geräten eingesetzt
werden. Dabei kann es sich um Diagnose- und/oder Therapiegeräte handeln.