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Trockenkammeranlage mit Rostfeuerung. Die Erfindung betrifft eine
Trockenkammeranlage mit Rostfeuerung, die den bekannten Trockenkammeranlagen gegenüber
den Vorteil hat, daß die Erzeugung der für die Trocknung erforderlichen Wärmemenge
auf eine zu Beginn der Trockenperiode liegende, nur etwa den fünften Teil derselben
ausmachende, also nur kurze Gesamtfeuerungsdatter zusammengedrängt werden kann ohne
daß durch diese natürlich sehr intensive Befeuerung überstarke= Hitzewellen auf
das Trockengut kommen und dadurch dasselbe begreifliche Schäden erleidet. Im weiteren
sind die für den ganzen Trocknungsprozeß notwendigen Wärmemengen mit den Betriebsverhältnissen
entsprechender, genau zu regelnder Höchsttemperatur (im Trockenraum gemessen) nicht
nur mit völliger Sicherheit, d. h. unabhängig von äußeren, wie z. B. Witterungseinflüssen,
zu erzeugen, sondern auch restlos und sicher dem Trocknungszweck nutzbar zu machen.
Schließlich können Temperaturschwankungen im Trokkenraum während der Trocknungsperiode
vollkommen vermieden werden, weil bekanntermaßen nur durch ganz gleichmäßige Einwirkung
von Hitze in jeder Hinsicht einwandfreie Trocknungsergebnisse zuverlässig erreicht
werden.
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Nach der Erfindung ist dies durch einen mit Schamottegittern ausgesetzten
Durchgangsraum zwischen Feuerung und Trockenkammer erreicht. Hierbei können zur
Herstellung der Gitter längliche, nach oben zu
schmäler werdende
Schamottesteine Verwendung finden.
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Die für die Lösung der Aufgabe im Sinne des Erfindungsgegenstandes
angewandten Mittel sind an und für sich bekannt, aber im Gegensatz zu dem Endzweck
der Erfindung immer nur für die Lösung ganz anderer technischer Aufgaben verwandt
worden. So sind bereits bei Gasfeuerungen in den Feuerungs- oder Verbrennungsraum,
z. B. an Dampfkesseln, Gitterwände eingebaut worden, die sowohl eine innige Mischung
des Generatorgases mit Verbrennungsluft geben als auch die Verbrennung des Generatorgases
auf den höchsten Stand bringen sollen. Es wurde auch vorgeschlagen, Stapel schlecht
leitender Massen zwischen Brenner und Wärmeau_stauschfläche anzuordnen.
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Diese vorgenannten bekannten Einrichtungen stellen Wärmespeicher im
Sinne des Erfindungsgegenstandes nicht dar, da bei der Anlage nach der Erfindung
zwecks Wärmeaufnahme nur einige Stunden eine starke Erhitzung erfolgt und dann nach
Einstellen der Befeuerung, ein Mehrfaches der Erhitzungszeit lang, durch Wiederausstrahlen
der Hitze auf dahinter in einem Raum befindliches Trockengut, wie Gießereiformen,
gleichmäßige Ausstrahlungstrocknungen mit Temperaturüberwachungs- und Regelungsmöglichkeit
erzielt werden.
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In der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben, und zwar zeigt Abb. i einen Längsschnitt mitten durch die Feuerung,
während Abb. z rechtsseitig das halbe Gitterwerk in Ansicht, von dem Trockenraum
aus gesehen, . und linksseitig _ einen Schnitt durch den Rost sowie den die Flammen
zu der anderen Gitterw erkshälfte führenden Kanal wiedergibt. Abb. 3 zeigt einen
Gitterstein.
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Beiderseits des Feuerungsrostes i sind nach oben offene Kanäle a vorgesehen.
Diese als auch der Rost i sind von einem Gitterwerk 3 überdeckt, derart, daß die
vom Rost i ausgehenden Flammen bzw. Gase in die Kanäle z züngeln und von hier aus
weiter ihren Weg durch das Gitterwerk 3 nehmen. Wenn auch diese Art der Ausführung
des Erfindungsgegenstandes als eine zweckmäßige zu bezeichnen ist, so soll hierdurch
keineswegs das Schutzbereich beschränkt werden. So wäre es auch möglich, die Feuerung
seitlich anzuordnen, in welchem Falle natürlich nur ein Kanal :2 von dem Rost aus
zum Gitter 3 notwendig ist. Es ist nun für den Schutz ohne Belang, in welcher Bauart
das Gitterwerk 3 gewählt ist. Es können also Normalsteine Verwendung finden, besonders
dürften sich aber längliche, nach oben zu schmäler werdende Schamottesteine zur
Herstellung des Gitterwerks eignen, da diese den Vorteil haben, ein Ansetzen von
Flugasche in den Gittermaschen zu verhindern.
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Die Steine q., von denen Abb. 3 in vergrößertem Maßstab eine Ausführungsform
wiedergibt, können massiv oder auch hohl ausgebildet sein. In letztem Falle sind
sie zur Durchleitung und somit zur Vorwärmung von Luft vorzüglich geeignet.
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Zwischen Wärmequelle und Verwendungsraum- geschaltet, nehmen die Schamotte-
und feuerfesten Steingitter und Mauern die in zusammengedrängter, kurzer Feuerungsdauer
erzeugte Hitze zum größten Teil in sich auf und werden dadurch, je nach der gewollten
Höchsttemperatur im Trockenraum, mehr oder weniger zum Glühen gebracht, worauf die
Befeuerung vollständig eingestellt wird. Somit ist die völlige Sicherheit gegeben,
daß die für die Trocknung erforderliche Wärmemenge nicht nur tatsächlich erzeugt,
sondern auch restlos nutzbringend verbraucht wird, dadurch, daß sie, je nachdem,
ob der Betrieb bzw. das Trockengut eine langsamere oder raschere Trocknung erheischt,
ganz gleichmäßig in langsam bis zu einer gewünschten Endtemperatur abfallenden Kurve
wieder, und zwar ausschließlich nur, auf das Trockengut ausgestrahlt wird.
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Diese Wiederausstrahlungsdauer ist dadurch regelbar, daß der für die
Absaugung des Wasserdampfes an jeder Trockenkammer angeordnete Kamin mehr oder weniger
gedrosselt wird, wodurch mehr oder weniger Frischluft angesaugt wird, die auf ihrem
Weg in die Kammer durch den Wärmespeicher geht, also mehr oder weniger aufgespeicherte
Wärme mitnimmt, und somit die Hitzewiederausstrahlung beschleunigt oder verlangsamt.