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DE4442385C1 - Vorrichtung zur Bildung eines Stapels aus einem Bogenstrom - Google Patents

Vorrichtung zur Bildung eines Stapels aus einem Bogenstrom

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DE4442385C1
DE4442385C1 DE4442385A DE4442385A DE4442385C1 DE 4442385 C1 DE4442385 C1 DE 4442385C1 DE 4442385 A DE4442385 A DE 4442385A DE 4442385 A DE4442385 A DE 4442385A DE 4442385 C1 DE4442385 C1 DE 4442385C1
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Germany
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Peter Heiler
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H29/00Delivering or advancing articles from machines; Advancing articles to or into piles
    • B65H29/58Article switches or diverters
    • B65H29/585Article switches or diverters taking samples from the main stream

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pile Receivers (AREA)
  • Sheets, Magazines, And Separation Thereof (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bildung eines Stapels aus einem Bogenstrom nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung ist aus der Druckschrift DE 38 36 571 A1 bekannt. Die bekannte Vorrichtung erweist sich zwar insofern als vorteilhaft, als ein dort vorgesehenes Hebelgetriebe zur Verstellung des Anschlaghebels und des Kipphebels jeweilige Endstellungen dieser Hebel unter der Wirkung einer Totpunktfeder selbsttätig beibehält. Für diesen Vorteil muß jedoch bei jedem Wechsel der Betriebsart eine relativ große Kraft zur Betätigung des Hebelgetriebes aufgebracht werden, da bei jeder Betätigung die Wirkung der Totpunktfeder überwunden werden muß. Ferner sind ein erster und ein zweiter toter Gang zur Verwirklichung des Klappens der Vorderkantenanschläge von deren Anschlagposition in deren Freigabeposition im Anschluß an die Verstellung der Fangarme von deren Grundstellung in deren Fangstellung mittels Langlöchern in entsprechenden Hebeln des Hebelgetriebes realisiert, die sich im Hinblick auf deren Fertigung als nicht unproblematisch erweisen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung so auszugestalten, daß möglichst einfache Konstruktionsteile verwendet werden können und ein Wechsel der Betriebsart mit möglichst geringem Kraftaufwand möglich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen nach Anspruch 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist ein erster toter Gang zur Realisierung der obengenannten Abfolge der Stellungsänderung von einerseits Anschlaghebel und andererseits Kipphebel dadurch geschaffen, daß ein Nocken in einer ersten Nockenstellung und einem hiervon ausgehenden Abschnitt eines Verstellwegs des Nockens eine Feder in gespanntem Zustand hält, mittels deren Federspannung die Vorderkantenanschläge in der Anschlagposition gehalten werden. In Verbindung mit der erfindungsgemäßen Ausbildung der genannten Feder als Schenkelfeder ergibt sich daraus eine fertigungstechnisch einfache Gestaltungsmöglichkeit der für besagten ersten toten Gang verantwortlichen Konstruktionsteile.
Ein zweiter toter Gang zur Realisierung der obengenannten Abfolge der Stellungsänderung von einerseits Anschlaghebel und andererseits Kipphebel ist erfindungsgemäß mit einem gemeinsam mit dem genannten Nocken verstellbaren und in eine Kulisse des Kipphebels eingreifenden Kulissenstein verwirklicht. Auch hieraus ergibt sich gegenüber den bei der obengenannten bekannten Vorrichtung verwendeten Mitteln zur Verwirklichung eines toten Ganges eine fertigungstechnisch günstigere Gestaltungsmöglichkeit der für besagten zweiten toten Gang verantwortlichen Konstruktionsteile. Die erfindungsgemäß bestehende Beschränkung des die Schenkelfeder spannenden Kontakts derselben mit dem Nocken auf lediglich einen Abschnitt des genannten Verstellwegs erleichtert die Betätigung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung hinsichtlich des hierzu erforderlichen Kraftaufwands. Dieser kann darüberhinaus durch ein günstiges Hebelverhältnis der Federschenkel der Schenkelfeder auf ein relativ niederes Niveau herabgesetzt werden. Eine weitere Absenkung des erforderlichen Kraftaufwandes kann gegebenenfalls über einen Rollkontakt des Nockens mit der Schenkelfeder erzielt werden.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ist ein den Nocken und den Kulissenstein tragendes Stellglied vorgesehen. Hiermit ist auf einfachste Weise die erfindungsgemäß gemeinsame Verstellbarkeit von Nocken und Kulissenstein realisiert.
Weiterhin ist bevorzugt eine horizontale und zur Anschlagwelle senkrechte Ausrichtung des Verstellwegs vorgesehen. Dies ermöglicht insgesamt auf einfache Weise eine Ausstattung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einem ergonomisch vorteilhaft plazierten Betätigungsglied.
Ein bevorzugtes Einsatzgebiet einer erfindungsgemäßen Vorrichtung findet sich insbesondere in einem Ausleger einer Bogendruckmaschine, und zwar für den Fall einer manuellen Entnahme eines Probebogens während die Bogendruckmaschine im Fortdruckbetrieb arbeitet, in dessen Verlauf im Ausleger ein Bogenstrom aus im wesentlichen waagerecht orientierten absinkenden Bogen vorliegt.
Der Erfindungsgegenstand ist nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert.
Hierin zeigt:
Fig. 1a eine schematische Seitenansicht eines Auslegers einer Bogendruckmaschine bei einer ersten, die Bogen des Bogenstroms kontinuierlich auf dem Stapel ablegenden Betriebsart der erfindungsgemäßen Vorrichtung, von deren Fangeinrichtung hier lediglich die Anschlagwelle mit daran befestigten Vorderkantenanschlägen, die Fanghebelwelle mit daran befestigten Fanghebeln und die an den Fanghebeln angelenkten Fangarme dargestellt sind,
Fig. 1b eine schematische Seitenansicht eines Ausschnitts des Auslegers nach Fig. 1a ohne die an der Anschlagwelle befestigten Vorderkantenanschläge, ohne die an der Fanghebelwelle befestigten Fanghebel und ohne die an den Fanghebeln angelenkten Fangarme,
Fig. 2a und 2b bis 4a und 4b die in Fig. 1a und 1b dargestellten Einzelheit in unterschiedlichen Phasen während eines Wechsels der Betriebsart der erfindungsgeäßen Vorrichtung,
Fig. 5 eine vereinfachte und in Form einer Abwicklung dargestellte Draufsicht auf die Einzelheiten gemäß Fig. 1a und 1b.
Wie in Fig. 1a mittels Richtungspfeilen angedeutet, ist aus im wesentlichen waagerecht orientiert absinkenden Bogen 1 ein Bogenstrom gebildet. Dieser wird gespeist von aufeinanderfolgenden Bogen 1, die zunächst entlang einer durch Ketten 2 bestimmten Bahn mittels von den Ketten 2 getragenen Greifern 3 geführt und sodann in geeignetem Abstand von in einer Anschlagposition gemäß Fig. 1a befindlichen Vorderkantenanschlägen 4 aus den Greifern 3 entlassen werden und sich unter Bildung eines an den Vorderkantenanschlägen 4 ausgerichteten Stapels 5 aufeinander ablegen, an welchem sich somit eine den Vorderkantenanschlägen 4 zugewandte Frontseite 6 ausbildet. Die Vorderkantenanschläge 4 sind an einer waagerechten zur Frontseite 6 parallelen Anschlagwelle 7 befestigt. An einer zur Anschlagwelle 7 parallel verlaufenden Fanghebelwelle 8 sind Fanghebel 9 befestigt, an welchen Fangarme 10 angelenkt sind. Diese Fangarme 10 befinden sich bei einer mit Fig. 1a wiedergegebenen ersten Betriebsart in einer Grundstellung außerhalb des Bogenstroms. In der genannten Grundstellung erfolgt also ersichtlich ein ungestörtes Absinken der aufeinanderfolgenden Bogen 1. Eine zweite Betriebsart der Vorrichtung ist mit den Fig. 3a und 3b wiedergegeben. Hierbei greifen die Fangarme 10 in den Bogenstrom ein und schaffen somit in einem von der Frontseite 6 des Stapels 5 ausgehenden Bereich ein Lücke im Bogenstrom, welche einen Zugriff zu wenigstens einem obersten auf dem Stapel 5 abgelegten Bogen 1 ermöglicht, nachdem sich die Vorderkantenanschläge 4 durch entsprechende Betätigung der Anschlagwelle 7 in einer vom Stapel 5 abgeschwenkten Freigabeposition befinden. Die genannte entsprechende Betätigung der Anschlagwelle 7 erfolgt über einen daran befestigten Anschlaghebel 11, der im Zuge eines Wechsels von der ersten in die zweite Betriebsart und umgekehrt von einer in Fig. 1a dargestellten ersten Anschlaghebelstellung in eine in Fig. 3a dargestellte zweite Anschlaghebelstellung verschwenkbar ist und in der ersten Betriebsart die Vorderkantenanschläge 4 in der an den Stapel 5 angestellten Anschlagposition und in der zweiten Betriebsart in der vom Stapel 5 weggeschwenkten Freigabeposition hält. Zur Ausführung einer entsprechenden Schwenkbewegung ist die Anschlagwelle 7 an einem jeweiligen Endbereich derselben drehbar in einer Seitenwand 12 bzw. 13 der Einrichtung gelagert (siehe Fig. 5).
Analog zur Verschwenkung der Vorderkantenanschläge 4 über den an der Anschlagwelle 7 befestigten Anschlaghebel 11 erfolgt eine Verstellung der Fangarme 10 über einen Kipphebel 14, der mit der Fanghebelwelle 8 verbunden ist, welche ihrerseits die Fanghebel 9 trägt, an denen die Fangarme 10 angelenkt sind, so daß diese mittels des Kipphebels 14 in einer ersten Kipphebelstellung desselben in ihrer Grundstellung und in einer zweiten Kipphebelstellung in ihrer Fangstellung gehalten werden.
An dem Anschlaghebel 11 greift eine Feder 15 an, die in gespanntem Zustand das Bestreben hat, den Anschlaghebel 11 in der ersten Anschlaghebelstellung zu halten, in welcher die Vorderkantenanschläge 4 sich in ihrer an den Stapel 5 angestellten Anschlagposition befinden. Die Feder 15 ist als Schenkelfeder ausgebildet. Sie besitzt einen in Form einer Schraubenfeder ausgebildeten Federkern 15.3, dessen jeweiliges Ende in einen ersten bzw. zweiten Federschenkel 15.1 bzw. 15.2 übergeht. Der Federkern 15.3 ist auf einen Wellenstummel der Anschlagwelle 7 aufgeschoben, mit welchem auch der Anschlaghebel 11 drehfest verbunden ist. Das freie Ende des ersten Federschenkels 15.1 greift in eine im Anschlaghebel 11 vorgesehene Aussparung 16 ein, während der zweite Federschenkel 15.2 mit einem Nocken 17 zusammenarbeitet, der entlang eines Verstellwegs 18 (siehe Fig. 3b) von einer ersten in eine zweite Nockenstellung und umgekehrt verstellbar ist. Der Nocken 17 wird von einem Stellglied 19 in Form einer an die Seitenwand 12 angelegten Platte getragen, welche ihrerseits mit einer Schubstange 20 verbunden ist, die in Führungsbuchsen 21 aufgenommen ist, welche an der Seitenwand 12 befestigt sind.
Bei der in den Fig. 1a und 1b wiedergegebenen ersten Betriebsart der Vorrichtung befindet sich der Nocken 17 in seiner ersten Nockenstellung. In dieser Nockenstellung drückt der Nocken 17 gegen den zweiten Federschenkel 15.2 und hält somit die als Schenkelfeder ausgebildete Feder 15 in gespanntem Zustand. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird dies im übrigen damit erreicht, daß eine vom Nocken 17 auf den zweiten Federschenkel 15.2 ausgeübte Spannkraft mittels eines Anschlags 22 abgestützt ist (siehe Fig. 5), welcher eine Schwenkung des Anschlaghebels 11 unter der Wirkung der Feder 15 über die erste Anschlaghebelstellung hinaus verhindert. Insgesamt hält also der Nocken 17 in dessen erster Nockenstellung die an der Anschlagwelle 7 befestigten Vorderkantenanschläge 4 über die in gespanntem Zustand befindliche Feder 15 und den in der ersten Anschlaghebelstellung stehenden und ebenfalls mit der Anschlagwelle 7 verbundenen Anschlaghebel 11 in deren Anschlagposition.
Durch eine entsprechende Auslegung der Feder 15, sei es durch eine bestimmte Formgebung des zweiten Federschenkels 15.2 oder durch eine hinlänglich große Federkraft der Feder 15 in der ersten Nockenstellung des Nocken 17 ist sichergestellt, daß die Feder 15 entlang eines von dieser Nockenstellung ausgehenden Abschnitts 18.1 (siehe Fig. 2b) des Verstellwegs 18 in gespanntem Zustand verbleibt. Damit ergibt sich ein toter Gang für die Vorrichtung, welcher dafür sorgt, daß die Vorderkantenanschläge 4 in ihrer Anschlagposition verbleiben bis die Fangarme 10 im wesentlichen ihre Fangstellung eingenommen haben. Bei der in den Fig. 1a und 1b wiedergegebenen ersten Betriebsart befinden sich die Fangarme 10 in ihrer Grundstellung, und sie erreichen ihre Fangstellung als Folge einer gemeinsam mit der Verstellung des Nockens 17 erfolgenden Verstellung eines ebenfalls von dem Stellglied 19 getragenen Kulissensteins 23, welcher in eine geeignete Kulisse 24 am Kipphebel 14 eingreift und diesen während einer Verstellung des Kulissensteins 23 um den Verstellweg 18 aus der ersten in die zweite Kipphebelstellung schwenkt. Bei einer Stellung der Fangarme 10 in ihrer Grundstellung - entsprechend der in Fig. 1a wiedergegebenen ersten Betriebsart, bei welcher der Nocken 17 die erste Nockenstellung einnimmt - befindet sich der Kipphebel 14 in seiner ersten Kipphebelstellung, in welcher er mittels des Kulissensteins 23 gehalten ist. Unter der genannten geeigneten Ausbildung der Kulisse 24 ist insbesondere eine derartige Ausbildung verstanden, daß der Kipphebel 14 bei einem Wechsel von der ersten in die zweite Betriebsart aus seiner in Fig. 1b wiedergegebenen ersten Kipphebelstellung heraus nach erfolgter Verstellung des Nockens 17 um den Abschnitt 18.1 des Verstellwegs 18 bereits eine Stellung einnimmt, die zumindest im wesentlichen der zweiten Kipphebelstellung entspricht, in welcher die Fangarme 10 ihre Fangstellung einnehmen. Die Vorderkantenanschläge 4 verbleiben bis zum Erreichen der genannten Stellung des Kipphebels 14 (nach erfolgter Verstellung des Nockens 17 um den Abschnitt 18.1 des Verstellwegs 18) zufolge des obengenannten toten Ganges in der Anschlagposition.
Unter der genannten geeigneten Ausbildung der Kulisse 24 ist des weiteren eine derartige Ausbildung derselben verstanden, daß der Kipphebel 14 während einer an den Abschnitt 18.1 des Verstellwegs 18 des Nocken 17 anschließenden Verstellung desselben und damit des Kulissensteins 23 bis zum Erreichen des Endes des Verstellwegs 18 lediglich noch eine geringfügige Verstellung erfährt, nach welcher er sich endgültig in der zweiten Kipphebelstellung befindet. Eine geeignete Ausbildung der Kulisse 24 kann aber auch dergestalt sein, daß der Kipphebel 14 seine zweite Kipphebelstellung bereits nach einer Verstellung des Nockens 17 um den Abschnitt 18.1 von dessen Verstellweg 18 einnimmt und diese zweite Kipphebelstellung während der weiteren Verstellung des Nockens 17 bis zum Ende von dessen Verstellweg 18 nicht mehr verändert.
Wie insbesondere aus Fig. 2b erkennbar, gelangt der entlang des Abschnitts 18.1 des Verstellwegs 18 ausschließlich mit dem zweiten Federschenkel 15.2 in Wirkverbindung stehende Nocken 17 am Ende dieses Abschnitts 18.1 unter Aufhebung des Kontakts zwischen dem Nocken 17 und dem zweiten Federschenkel 15.2 in Anlage an den Anschlaghebel 11 und verschwenkt diesen im Verlauf der weiteren Verstellung des Nockens 17 bis zum Ende von dessen Verstellweg 18 in die zweite Anschlaghebelstellung, wodurch die Vorderkantenanschläge 4 aus deren Anschlagposition in deren Freigabeposition verstellt werden. Mit dem Erreichen dieser Freigabeposition ist sodann ein Wechsel von der ersten in die zweite Betriebsart vollzogen, bei welcher sich die Fangarme 10 in ihrer Fangstellung und die Vorderkantenanschläge 4 in ihrer Freigabeposition befinden (siehe Fig. 3a und 3b), entsprechend einer Stellung des Anschlaghebels 11 in der zweiten Anschlaghebelstellung, in welcher er von dem in der zweiten Nockenstellung befindlichen Nocken 17 gehalten ist.
In Fig. 4a und 4b ist eine Phase eines Wechsels von der zweiten in die ersten Betriebsart dargestellt, der durch eine Verstellung der Schubstange 20 in eine zu jener Richtung entgegengesetzte Richtung vollzogen wird, in welcher aus der in Fig. 1a und 1b gegebenen Konstellation jene nach Fig. 2a und 2b und schließlich jene nach Fig. 3a und 3b entstanden ist. Bei Verstellung der Schubstange 20 in diese entgegengesetzte Richtung ergibt sich aus den dargelegten Einzelheiten, daß hierbei zunächst die Vorderkantenanschläge 4 unter erneuter Anlage des Nockens 17 am zweiten Federschenkel 15.2 in die Anschlagposition geschwenkt werden, während die Fangarme 10 noch in ihrer Fangstellung verharren. Ein hierfür verantwortlicher zweiter toter Gang der Vorrichtung ergibt sich aus der weiter oben dargelegten geeigneten Ausbildung der Kulisse 24. Nachdem die Vorderkantenanschläge 4 wiederum ihre Anschlagposition erreicht haben, werden sie unter Abstützung des Anschlaghebels 11 am Anschlag 22 im weiteren Verlauf der Verstellung der Schubstange in der genannten entgegengesetzten Richtung unter Wirkung der sich nunmehr wiederum spannenden Feder in der Anschlagposition gehalten.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 stehen die Vorderkantenanschläge 4 in ihrer Anschlagposition nicht still. Sie führen vielmehr eine Rüttelbewegung aus, welche der Anschlagwelle 7 mittels einer umlaufenden Kurvenscheibe 25 und eines daran angestellten und mit der Anschlagwelle 7 verbundenen Rollenhebel 26 eingeprägt wird. Die genannte Rüttelbewegung stellt sich als eine um die Drehachse der Anschlagwelle 7 erfolgende Schwenkbewegung zwischen der in den Fig. 1a, 2a und 4a dargestellten Anschlagposition und einer in Fig. 1a mit strichpunktierten Linien qualitativ dargestellten ausgelenkten Position der Vorderkantenanschläge 4 dar. Bei diesem Ausführungsbeispiel kann auf den obengenannten Anschlag 22 verzichtet werden. Seine Funktion wird hierbei von der Kurvenscheibe 25 übernommen.
Der bereits erwähnte Vorteil eines relativ geringeren erforderlichen Kraftaufwands zur Betätigung der Vorrichtung bedingt insofern einen weiteren Vorteil, der darin besteht, daß aufgrund dessen insbesondere ein relativ großer Abstand zwischen der Anschlagwelle 7 bzw. der Fanghebelwelle 8 einerseits und der Schubstange 20 andererseits gewählt werden kann. Damit ist eine ergonomisch vorteilhafte Betätigung der Vorrichtung nicht nur hinsichtlich der Betätigungskraft und der bereits angesprochenen Betätigungsrichtung sondern auch hinsichtlich eines Betätigungsortes realisierbar. Auf einfachste Weise können auch Schläge infolge einer schnellen Betätigung der Schubstange aufgrund üblicherweise sehr schnell durchgeführter Wechsel von der einen auf die andere Betriebsart mittels Puffern 27 gedämpft werden, die an entsprechend ausgewählten Stirnseiten der Führungsbuchsen 21 angeordnet sind.
Die insgesamt einfachen Funktionsteile zum Verschwenken der Anschlagwelle 7 und der Fanghebelwelle 8 können sehr flach ausgebildet und damit äußerst platzsparend in der Vorrichtung untergebracht werden.
Mit einer entsprechenden Wahl der Anordnung und der Geometrie des Anschlaghebels 11, des Kipphebels 14, des Fanghebels 19 und des zweiten Federschenkels 15.2 sowie einer entsprechenden Auslegung der Eingriffsverhältnisse zwischen dem Nocken 17 und dem Anschlaghebel 11 einerseits und zwischen dem Kulissenstein 23 und der Kulisse 24 des Kipphebels 14 andererseits läßt sich ein relativ kurzer Verstellweg 18 zum Wechsel vom einen in den anderen Betriebszustand erzielen.
Durch die zwangsweise Anlage des Nockens 17 am zweiten Federschenkel 15.2 bzw. am Anschlaghebel 11 und die formschlüssige Wirkverbindung zwischen dem Kulissenstein 23 und dem Kipphebel 14 über die daran ausgebildete Kulisse 24 ergibt sich überdies eine durchweg funktionssichere Folgesteuerung der Vorderkantenanschläge 4 einerseits und der Fangarme 10 andererseits.
Bezugszeichenliste
1 Bogen
2 Kette
3 Greifer
4 Vorderkantenanschlag
5 Stapel
6 Frontseite des Stapels 5
7 Anschlagwelle
8 Fanghebelwelle
9 Fanghebel
10 Fangarm
11 Anschlaghebel
12 Seitenwand
13 Seitenwand
14 Kipphebel
15 Feder
15.1 erster Federschenkel
15.2 zweiter Federschenkel
15.3 Federkern
16 Aussparung im Anschlaghebel 11
17 Nocken
18 Verstellweg
18.1 Abschnitt des Verstellwegs 18
19 Stellglied
20 Schubstange
21 Führungsbuchse
22 Anschlag
23 Kulissenstein
24 Kulisse
25 Kurvenscheibe
26 Rollenhebel
27 Puffer

Claims (4)

1. Vorrichtung zur Bildung eines Stapels (5) aus einem Bogenstrom, der aus im wesentlichen waagerecht orientierten absinkenden Bogen (1) gebildet ist, mit
  • - an einer Frontseite (6) des Stapels (5) angeordneten Vorderkantenanschlägen (4) für die Bogen (1),
  • - einer die Vorderkantenanschläge (4) tragenden Anschlagwelle (7),
  • - einem an der Anschlagwelle (7) befestigten Anschlaghebel (11), der im Zuge eines Wechsels von einer ersten in eine zweite Betriebsart der Vorrichtung und umgekehrt von einer ersten in eine zweite Anschlaghebelstellung und umgekehrt verschwenkbar ist, und der in der ersten Anschlaghebelstellung die Vorderkantenanschläge (4) in einer an den Stapel (5) angestellten Anschlagposition und in der zweiten Anschlaghebelstellung in einer vom Stapel (5) abgeschwenkten Freigabeposition hält,
  • - einer am Anschlaghebel (11) angreifenden Feder (15), die in gespanntem Zustand auf den Anschlaghebel (11) eine diesen federnd in der ersten Anschlaghebelstellung haltende Kraft ausübt,
  • - einer Fangeinrichtung mit Fangarmen (10), die sich bei der ersten Betriebsart der Vorrichtung in einer Grundstellung außerhalb des Bogenstroms und bei der zweiten Betriebsart in einer Fangstellung befinden, in welcher sie in den Bogenstrom oberhalb des Stapels (5) eingreifen,
  • - Fanghebeln (9), an denen die Fangarme (10) angelenkt sind,
  • - einer zur Anschlagwelle (7) parallelen, die Fanghebel (9) tragenden Fanghebelwelle (8), und mit
  • - einem an der Fanghebelwelle (8) befestigten Kipphebel (14), der bei einem Wechsel von der ersten in die zweite Betriebsart und umgekehrt von einer ersten in eine zweite Kipphebelstellung und umgekehrt verschwenkbar ist, und der in der ersten Kipphebelstellung die Fangarme (10) in deren Grundstellung und in der zweiten Kipphebelstellung in deren Fangstellung hält,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • - die Feder (15) als Schenkelfeder ausgebildet ist,
  • - ein Nocken (17) vorgesehen ist, der entlang eines Verstellwegs (18) von einer ersten in eine zweite Nockenstellung und umgekehrt verstellbar ist,
  • - der Nocken (17) in der ersten Nockenstellung und entlang eines hiervon ausgehenden Abschnitts (18.1) des Verstellwegs (18) unter Eingriff mit der Feder (15) diese in gespanntem Zustand und in der zweiten Nockenstellung außer Eingriff mit der Feder (15) den Anschlaghebel (11) in der zweiten Anschlaghebelstellung hält,
  • - der Kipphebel (14) eine Kulisse (24) aufweist,
  • - ein gemeinsam mit dem Nocken (17) verstellbarer Kulissenstein (23) vorgesehen ist, der in die am Kipphebel (14) ausgebildete Kulisse (24) eingreift,
  • - der Kulissenstein (23) den Kipphebel (14) in der ersten Kipphebelstellung hält, wenn der Nocken (17) seine erste Nockenstellung einnimmt, und den Kipphebel (14) in der zweiten Kipphebelstellung hält, wenn der Nocken (17) seine zweite Nockenstellung einnimmt,
  • - der Kulissenstein (23) während einer von der ersten Nockenstellung ausgehenden Verstellung des Nockens (17) um den Abschnitt (18.1) des Verstellwegs (18) den Kipphebel (14) aus seiner ersten Kipphebelstellung in eine Kipphebelstellung geführt hat, in welcher die Fangarme (10) in den Bogenstrom oberhalb des Stapels (5) eingreifen, und daß
  • - der Kulissenstein (23) während einer außerhalb des Abschnitts (18.1) des Verstellwegs (18) erfolgenden Verstellung des Nockens (17) Kipphebelstellungen aufrechterhält, in welchen die Fangarme (10) in den Bogenstrom oberhalb des Stapels (5) eingreifen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein den Nocken (17) und den Kulissenstein (23) tragendes Stellglied (19).
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine horizontale und zur Anschlagwelle (7) senkrechte Ausrichtung des Verstellwegs (18).
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