DE4332516C2 - Verfahren zum Zusammenführen von gefalzten Produkten - Google Patents
Verfahren zum Zusammenführen von gefalzten ProduktenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zusammenführen,
insbesondere Aufeinanderlegen, von entlang einer
Bewegungsbahn geführten, gefalzten Produkten.
Falzapparate mit zwei getrennten Falzgruppen zur Querfalzung
von Produkten, insbesondere Druckexemplaren, sind bekannt.
Ein derartiger Falzapparat geht aus der deutschen
Patentschrift DE 36 14 263 C2 hervor. Ein in der einen Falzgruppe
noch in Falzklappen eines Falzklappenzylinders gehaltenes
erstes Druckexemplar wird mit einem über Bandleitungen von
der anderen Falzgruppe zugeführtes zweites Druckexemplar in
übereinander Lage gebracht.
Je nach Konstruktion weisen die bekannten Ausführungen große
Bauhöhen, lange Baugrößen, schlechte Zugänglichkeiten,
Auslagen in verschiedenen Höhen, hohe Kosten durch doppelte
Zylindersysteme, sowie komplizierte Antriebssysteme für zwei
Zylindergruppen auf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Zusammenführen von Produkten anzugeben, das einfach und
kostengünstig durchführbar ist und dessen konstruktive
Realisierung nur wenig Aufwand erfordert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
jeweils zwei Produkte aus einer Nebeneinanderanordnung in
Aufeinanderlage überführt werden und daß die übereinander gelegten Produkte einem
Falzapparat zugeführt werden, der die übereinander
gelegten Produkte mit einem Längsfalz versieht. Die Produkte kommen
- insbesondere jeweils mit Querfalzung versehen -
vorzugsweise aus einem Falzapparat und bewegen sich entlang
einer Bewegungsbahn in Nebeneinanderanordnung. Die Erfindung
sieht also diese Nebeneinanderordnung vor, wobei die Produkte
aus dieser Anordnung in Aufeinanderlage überführt werden.
Dies kann während des Weitertransports der Produkte auf sehr
kurzer Wegstrecke erfolgen. Entsprechende Vorrichtungen
weisen daher nur eine sehr kurze Baulänge auf.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß das eine Produkt durch
eine Loopingschleifenbewegung auf das andere Produkt gelangt
oder daß mindestens eines der Produkte durch eine
Klappbewegung auf das andere Produkt gelangt oder daß das
eine Produkt im Zuge einer ersten Wendebewegung quer zur
Bewegungsbahn über das andere Produkt gelenkt und dort im
Zuge einer weiteren Wendebewegung wieder in die Richtung der
Bewegungsbahn nach unten auf das andere Produkt umgelenkt
wird. Um diese Produkte aus ihrer Nebeneinanderanordnung in
Aufeinanderlage zu bringen, damit sie gemeinsam
weiterverarbeitet, insbesondere längsgefalzt werden können,
um beispielsweise die Einlage einer Tageszeitung zu schaffen,
werden sie gemäß dem erfindungs gemäßen Verfahren behandelt.
Eine der erfindungsgemäßen Möglichkeiten besteht darin, das
eine Produkt in seiner Lage zu belassen (das heißt, es bewegt
sich lediglich vorzugsweise geradlinig weiter) und das andere
Produkt entlang einer Loopingschleifenbahn zu führen, wobei
diese Bahn oberhalb des einen Produkts endet. Beide Produkte
werden daher beim Durchlaufen ihrer jeweiligen Bahnen
zusammengeführt, so daß sie gemeinsam weiterverarbeitet
werden können.
Eine Alternativmöglichkeit besteht darin, das eine Produkt
lageunverändert zu bewegen und das andere Produkt auf dieses
eine Produkt zu klappen, so daß eine Aufeinanderlage
herbeigeführt ist. In Abwandlung dieses Verfahrens ist es
auch möglich, daß beide Produkte eine "Teilklappbewegung"
ausführen, so daß sie auf diese Art und Weise aufeinander
gelangen.
Als weitere erfindungsgemäße Lösung zum Zusammenführen der
Produkte wird ferner vorgeschlagen, daß das eine Produkt
lageunverändert die Bewegungsbahn durchläuft, während das
andere Produkt zweimal umgelenkt wird, wobei es jeweils
gewendet wird. Diese Überführungsbahn weist grundsätzlich
Ähnlichkeiten mit einer Loopingschleifenbewegung auf, nur ist
die Loopingschleifenbewegung eine im wesentlichen stetig
gekrümmte Bahn, während bei der doppelten Wendebewegung
kurze, gekrümmte Bahnen vorliegen, an die sich jeweils
vorzugsweise geradlinig verlaufende Bahnstücke anschließen.
Im einzelnen vollführt das zu überführende Produkt zunächst
eine Aufwärtsbewegung, die in eine erste Wendebewegung
übergeht, bei der das Produkt quer zur Bewegungsbahn über das
andere Produkt umgelenkt wird. Befindet es sich dann in Höhe
der Bewegungsbahn des anderen Produktes, so wird es dort
wiederum im Zuge einer weiteren Wendebewegung umgelenkt, und
zwar in Richtung der Bewegungsbahn, wobei vorzugsweise
gleichzeitig eine Absenkung nach unten erfolgt, so daß es
sich auf das andere Produkt auflegt.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß
die Produkte mittels Bandförderern transportiert werden. Die
Bandförderer weisen umlaufende, bandförmige Trumms auf, auf
denen die Produkte aufliegen. Um Umlenkungen herbeizuführen,
insbesondere gekrümmte Bahnen zu durchlaufen, können den
Transportbändern entsprechend geformte Gleitbahnen zugeordnet
sein, so daß die Produkte zwischen Gleitbahn und
Transportband eingeklemmt und auf diese Art und Weise in die
gewünschte Richtung transportiert werden. Es ist auch
möglich, daß die Bandförderer zumindest bereichsweise die
Produkte zwischen zwei vorzugsweise parallel verlaufenden
Transportbändern aufnehmen und in dieser Aufnahmestellung
(Klemmstellung) entlang von geraden oder gekrümmten Bahnen
transportieren.
Bei der Loopingschleifenbewegung ist insbesondere vorgesehen,
das Produkt - aus der vorzugsweise geradlinigen Bewegungsbahn
kommend - ansteigen zu lassen und in eine Überkopfposition zu
überführen, in der es sich - einem Looping entsprechend -
entgegen der Richtung der Bewegungsbahn bewegt und es dann
- unter Verlassen der Überkopfposition - in eine
Abwärtsbewegung zu überführen. Im Zuge der Loopingbewegung
erfolgt ein vorzugsweise kontinuierlicher seitlicher Versatz
des Produkts, um es aus der zum anderen Produkt benachbarten
Position (Nebeneinanderanordnung) in eine deckungsgleiche
Position zu diesem anderen Produkt zu bringen.
Bei der Klappbewegungs-Lösung wird das eine Produkt
vorzugsweise durch eine 180°-Umklappbewegung um eine in
Bewegungsrichtung verlaufende Seitenkante auf das andere
Produkt überführt.
Alternativ ist es bei der Klappbewegungslösung jedoch auch
möglich, daß beide Falzprodukte jeweils durch eine
vorzugsweise 90°-Klappbewegung um eine in Bewegungsrichtung
verlaufende Seitenkante aufgerichtet und dadurch
deckungsgleich aufeinander gebracht werden. Die so
aufgerichteten und aufeinanderliegenden Produkte können dann
gemeinsam zur Einnahme einer liegenden Position umgeklappt
werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei ebenfalls um eine
90°-Klappbewegung. Selbstverständlich sind jedoch auch andere
Klappwinkel möglich, beispielsweise kann das eine Produkt um
30° und das andere Produkt dann um 150° geklappt werden, um
sie in schrägaufgerichteter Position zusammenzuführen. Zum
Verbringen in die liegende Position ist dann entweder eine
gemeinsame Klappbewegung um 30° oder um 150° durchzuführen.
Bei der Doppelwende-Lösung wird vorzugsweise das eine
Falzprodukt zur Durchführung der ersten Wendebewegung
- gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines
Transportmediums, insbesondere Transportbands - um eine
schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende erste Umlenkung
(vorzugsweise um 180°x) geführt. Hierdurch bewegt sich das
Produkt seitlich auf das andere Produkt zu. Um beide Produkte
auf deckungsgleiche Position zu bringen, wird das gewendete
Produkt dann - zur Durchführung der zweiten Wendebewegung -
gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines
Transportmediums, insbesondere Transportbands, um eine schräg
zur Bewegungsrichtung verlaufende zweite Umlenkung
(vorzugsweise wiederum um 180°) geführt, wodurch es auf das
erste Produkt gelangt.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß die Produkte derart
transportiert werden, daß ihre jeweilige Falzung quer zur
Bewegungsrichtung verläuft (vorzugsweise 90°), wobei die
Falzung entweder in oder entgegen der Bewegungsrichtung
zeigt. Wichtig ist stets, daß in Aufeinanderlage beider
Produkte ihre Falzungen deckungsgleich zueinander liegen, so
daß beispielsweise bei einer nachfolgenden gemeinsamen
Längsfalzung das gewünschte Endprodukt entsteht.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand von
Ausführungsbeispielen und zwar zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung zur
Looping-Überführung,
Fig. 2 eine schematische Darstellung zur
Klappbewegungs-Überführung
und
Fig. 3 eine schematische Darstellung zur
Doppelwende-Bewegung.
Fig. 1 zeigt - in schematischer Darstellung - einen Abschnitt
einer Exemplarüberführungsvorrichtung. Die Vorrichtung weist
Transportmedien 1, 2 auf, die als Transportbänder 3, 4
ausgebildet sind. Aufgrund der schematischen Darstellung der
Fig. 1 sind die Transportbänder 3, 4 nur angedeutet. Sie
liegen - in einem ersten Abschnitt 5 - parallel in
Nebeneinanderanordnung zueinander. Auf ihr befinden sich
- ebenfalls in Nebeneinanderanordnung und jeweils
reihenförmig aufeinander folgend - mit Querfalzung versehene
Produkte 6 beziehungsweise 7. Diese Produkte 6, 7 kommen von
einem nicht dargestellten Falzapparat, der zwei Austragwege
aufweist.
Die Transportbänder 3 und 4 können etwa die Breite der
Produkte 6, 7 aufweisen (wie dargestellt), oder aber
wesentlich schmaler sein, wobei sich vorzugsweise jeweils ein
schmales Band in jedem Seitenbereich der Produkte 6 und 7
befindet. Die Transportbänder 3 und 4 sind als
Endlosschlaufen ausgebildet; sie arbeiten nach dem Prinzip
eines Trumms. Die Transportbänder 3 und 4 werden durch nicht
dargestellte Mittel in die gewünschte Form zur Ausbildung
einer Transportbahn mit geraden und gekrümmten Bereichen
gebracht. Beispielsweise können entsprechende Gleitbahnen
vorgesehen sein, an denen die Transportbänder 3, 4
entlanglaufen. Verschiedene Konstruktionen dieser Art sind
aus dem Stand der Technik bekannt, so daß hierauf nicht näher
eingegangen werden soll.
Die Pfeile 8 deuten die Bewegungsrichtung der
Transportbänder 3 und 4 an. Es ist ersichtlich, daß sich das
Transportband 3 entlang einer Bewegungsbahn 9 bewegt, die
geradlinig verläuft. Innerhalb des ersten Abschnitts 5
verläuft das Transportband 4 ebenfalls auf einer geraden
Bahn, parallel zur Bewegungsbahn 9 des Transportbandes 3.
In einem zweiten Abschnitt 10 durchläuft das Transportband 3
eine Loopingbahn 11, das heißt, die auf ihm liegenden
Produkte 7 vollführen eine Loopingschleifenbewegung, wobei
sie - aus der Richtung der Bewegungsbahn 9 kommend - zunächst
ansteigen und in Überkopfposition gelangen, wobei sie sich
entgegen der Bewegung der Bewegungsbahn bewegen und
anschließend dann - unter Verlassen der Überkopfposition -
eine Abwärtsbewegung durchführen.
Da das Transportband 4 im Abschnitt 10 einen kontinuierlichen
seitlichen Versatz aufweist, so daß es am Ende der
Loopingbahn 11 deckungsgleich oberhalb des Transportbandes 3
liegt, werden die Produkte 6 und 7 auf deckungsgleiche
Positionen überführt, das heißt, sie befinden sich in einem
an den zweiten Abschnitt anschließenden dritten Abschnitt 12
deckungsgleich übereinander, wobei ihre Falzungen ebenfalls
deckungsgleich übereinander liegen. Durch geeignete Mittel
wird dann das sich im dritten Abschnitt 12 noch zwischen den
Produkten 6 und 7 befindliche Transportband 4 entfernt, so
daß eine direkte Aufeinanderlage der Produkte 6 und 7
vorliegt. Das Transportband 4 kann im Falle der Ausbildung
als zwei dünne, in den Seitenbereichen der Produkte liegende
Bänder durch Spreizen dieser Bänder entfernt werden, so daß
das Produkt 7 freigegeben wird. Oder es ist beispielsweise
auch möglich, daß das Transportband 4 um eine Umlenkrolle
zurückgeführt wird, so daß das Produkt 7 vom Band
herunterrutscht und sich auf das Produkt 6 deckungsgleich
auflegt.
In Fig. 2 wird eine Klappbewegungs-Lösung vorgestellt, das
heißt, die Produkte 6 und 7 werden durch eine Klappbewegung
aufeinander gebracht. Grundsätzlich gelten bei diesem
Ausführungsbeispiel die vorstehend zum Ausführungsbeispiel
der Fig. 1 vorgetragenen Ausführungen. Es besteht jedoch der
Unterschied, daß die beiden Transportbänder 3 und 4 im
Bereich der Exemplarüberführung parallel, sowie geradlinig
zueinander in Nebeneinanderanordnung verlaufen. Während das
Produkt 6 unverändert auf dem Transportband 3 liegen bleibt,
wird das Produkt 7 mittels geeigneter Mittel, beispielsweise
einer nicht dargestellten Gleitbahn oder auch bewegter
Transportmittel, um eine in Richtung der Bewegungsbahn 9
verlaufende Seitenkante geklappt. Es erfolgt eine
180°-Klappbewegung derart, daß beide Produkte 6 und 7
deckungsgleich aufeinander liegen. Die Querfalzung der beiden
Produkte 6 und 7 befindet sich entweder an der Vorderkante
oder an der Hinterkante dieser Produkte, wodurch
sichergestellt ist, daß auch nach der Klappbewegung die Falze
aufeinander liegen.
Im Zuge der Klappbewegung ist sicherzustellen, daß das
Produkt 7 derart weit in Richtung auf das Produkt 6 bewegt
wird, daß Deckungsgleichheit der Seitenränder beider
Produkte 6 und 7 vorliegt. Es besteht beispielsweise die
Möglichkeit, im Bereich der sich gegenüberliegenden
Seitenränder der Produkte 6 und 7 eine Querrinne,
insbesondere mit konkavem Grund, an der
Überführungsvorrichtung auszubilden, in die die beiden
Seitenränder der beiden Produkte 6 und 7 eintreten und
hierdurch zusammenrutschen und gegeneinander treten. Dies hat
zur Folge, daß eine saubere, deckungsgleiche Aufeinanderlage
erzielt wird.
Alternativ ist es möglich, daß auch das Produkt 6 geklappt
wird (nicht dargestellt), beispielsweise daß beide Produkte 6
und 7 jeweils durch eine 90°-Bewegung aufgerichtet werden,
wobei sie in dieser aufgerichteten Stellung deckungsgleich
einander gegenüberstehen. Nachfolgend werden dann - im Zuge
des weiteren Transports - beide Produkte gemeinsam um
vorzugsweise 90° geklappt, um eine liegende Position
herbeizuführen.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 wird eine
Doppelwende-Lösung erläutert. Es gelten wiederum die
Ausführungen zu den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 und 2
entsprechend, soweit Gemeinsamkeiten gegeben sind. Ebenso,
wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 1, verläuft das
Transportband 3 unverändert auf einer geradlinigen
Bewegungsbahn 9. In einem ersten Abschnitt 13 verläuft das
Transportband 4 parallel in Nebeneinanderanordnung zum
Transportband 3. Es folgt dann ein zweiter Abschnitt 14, in
dem eine Doppelwendebewegung durchgeführt wird. In einem
dritten Abschnitt 15 verläuft das Transportband 4 oberhalb,
sowie deckungsgleich zum Transportband 3.
Nachstehend wird auf die Doppelwende-Bewegung näher
eingegangen. Oberhalb des Transportbandes 4 befindet sich im
zweiten Abschnitt 14 eine Wendestange 16, die schräg unter
einem Winkel zur Richtung der Bewegungsbahn 9 verläuft. Eine
zweite Wendestange 18, die parallel zur Wendestange 16
verläuft, befindet sich - ebenfalls im zweiten Abschnitt 14 -
oberhalb des Transportbandes 3. Das Transportband 4
umschlingt - von unten kommend - die erste Wendestange 16 und
wird dadurch quer, vorzugsweise unter einem Winkel von 90°,
zur Bewegungsbahn 9 umgelenkt. Dies erfolgt in einer Ebene,
die höher als die Ebene der Transportbänder 3 und 4 im
Bereich 13 liegt. Anschließend wird das Transportband 4 dann
um die zweite Wendestange 18 derart geführt, daß - wiederum -
eine 90°-Umlenkung erfolgt, das heißt, das Transportband 4
wird nach unten und gleichzeitig wieder in Richtung der
Bewegungsbahn 9 gelenkt, so daß die beiden Transportbänder 3
und 4 deckungsgleich übereinander liegen.
Aufgrund der schrägverlaufenden Wendestangen 16 und 18 wird
die Bewegungsrichtung des Transportbandes 4 jeweils
vorzugsweise um 90° verändert. Gleichzeitig erfolgen jedoch
zwei 180°-Wendungen des Bandes 4 selbst, das heißt, die sich
auf dem Band 4 befindlichen Produkte 7 werden bei jeder
Wendestange 16 und 18 um 180° gewendet, so daß insgesamt eine
360°-Bewegung erfolgt. Dies hat zur Folge, daß die Produkte 7
im dritten Abschnitt 15 die gleiche Lage wie im ersten
Abschnitt 13 aufweisen, sich jedoch jetzt oberhalb und
deckungsgleich zu den Produkten 6 befinden. Im Zuge der
weiteren Bewegung werden dann die Produkte 6 und 7
aufeinander abgelegt und können dann gemeinsam einer
Längsfalzung zugeführt werden.
Sofern die Aufeinanderfolge der einzelnen Produkte 6
beziehungsweise 7 auf den Transportbändern 3 und 4 zu eng
ist, ist es möglich, jedes zweite Produkt - von der
Querfalzeinrichtung kommend - mittels einer geeigneten Weiche
auszuschleusen und auf diese Art und Weise ein weiteres
System zu schaffen, bei denen sich die beiden Produkte 6
und 7 - mit halb so großer Frequenz - in
Nebeneinanderanordnung bewegen. Auch dort sind dann
entsprechende Maßnahmen zum Zusammenführen gemäß der
Ausführungsbeispiele der Fig. 1, 2 oder 3 vorzusehen.
Claims (12)
1. Verfahren zum Zusammenführen, insbesondere Aufeinanderlegen, von entlang einer
Bewegungsbahn geführten, gefalzten Produkten,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils zwei Produkte (6, 7) aus einer Nebeneinanderanordnung in Aufeinanderlage
überführt werden und daß die übereinander gelegten Produkte einem Falzapparat
zugeführt werden, der die übereinander gelegten Produkte mit einem Längsfalz versieht.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Produkt (7) durch eine
Loopingschleifenbewegung auf das andere Produkt (6)
gelangt.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eines der Produkte (7) durch eine
Klappbewegung auf das andere Produkt (6) gelangt.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Produkt (7) im Zuge einer ersten
Wendebewegung quer zur Bewegungsbahn (9) über das andere
Produkt (6) umgelenkt und dort - im Zuge einer weiteren,
zweiten Wendebewegung - wieder in die Richtung der
Bewegungsbahn (9) nach unten auf das andere Produkt (6)
umgelenkt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Produkte (6, 7) mittels Bandförderern
transportiert werden.
6. verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bandförderer zumindest bereichsweise die
Produkte (6, 7) zwischen zwei Transportbändern (3, 4) aufnehmen
und in dieser Aufnahmestellung transportieren.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Loopingschleifenbewegung das Produkt (7)
- aus der Richtung der Bewegungsbahn (9) kommend -
ansteigt und in Überkopfposition überführt wird, in der
es sich entgegen der Richtung der Bewegungsbahn (9)
bewegt, und daß es dann - unter Verlassen der
Überkopfposition - eine Abwärtsbewegung durchführt, wobei
im Zuge der Loopingbewegung ein vorzugsweise
kontinuierlicher, seitlicher Versatz des Produkts (7)
erfolgt, um es aus der zum anderen Produkt (6)
benachbarten Position (Nebeneinanderanordnung) in eine
deckungsgleiche Position zu diesem anderen Produkt (6) zu
bringen.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Produkt (7) durch eine 180°-Umklappbewegung
um eine in Bewegungsrichtung der Bewegungsbahn (9)
verlaufende Seitenkante auf das andere Produkt (6)
gelangt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Produkte (6, 7) jeweils durch eine vorzugsweise
90°-Klappbewegung um eine in Bewegungsrichtung der
Bewegungsbahn (9) verlaufende Seitenkante aufgerichtet
und dadurch deckungsgleich aufeinander gebracht werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die aufgerichteten, aufeinander liegenden
Produkte (6, 7) gemeinsam zur Einnahme einer liegenden
Position, vorzugsweise um 90°, umgeklappt werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das eine Produkt zur Durchführung der ersten
Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
eines Transportmediums - insbesondere eines
Transportbands - um eine schräg zur Bewegungsrichtung
verlaufende erste Umlenkung (Wendestange 16) geführt
wird, und daß es dann zur Durchführung der zweiten
Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung
eines Transportmediums, insbesondere Transportbands - um
eine schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende zweite
Umlenkung (Wendestange 18) geführt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Produkte (6, 7) mit in Bewegungsrichtung der
Bewegungsbahn (9) zeigender oder entgegengesetzt zu
dieser zeigender Querfalzung transportiert werden.
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