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DE4332516C2 - Verfahren zum Zusammenführen von gefalzten Produkten - Google Patents

Verfahren zum Zusammenführen von gefalzten Produkten

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DE4332516C2
DE4332516C2 DE4332516A DE4332516A DE4332516C2 DE 4332516 C2 DE4332516 C2 DE 4332516C2 DE 4332516 A DE4332516 A DE 4332516A DE 4332516 A DE4332516 A DE 4332516A DE 4332516 C2 DE4332516 C2 DE 4332516C2
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Heidelberger Druckmaschinen AG
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H39/00Associating, collating, or gathering articles or webs
    • B65H39/10Associating articles from a single source, to form, e.g. a writing-pad
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F13/00Common details of rotary presses or machines
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    • B41F13/64Collecting

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Folding Of Thin Sheet-Like Materials, Special Discharging Devices, And Others (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Zusammenführen, insbesondere Aufeinanderlegen, von entlang einer Bewegungsbahn geführten, gefalzten Produkten.
Falzapparate mit zwei getrennten Falzgruppen zur Querfalzung von Produkten, insbesondere Druckexemplaren, sind bekannt. Ein derartiger Falzapparat geht aus der deutschen Patentschrift DE 36 14 263 C2 hervor. Ein in der einen Falzgruppe noch in Falzklappen eines Falzklappenzylinders gehaltenes erstes Druckexemplar wird mit einem über Bandleitungen von der anderen Falzgruppe zugeführtes zweites Druckexemplar in übereinander Lage gebracht.
Je nach Konstruktion weisen die bekannten Ausführungen große Bauhöhen, lange Baugrößen, schlechte Zugänglichkeiten, Auslagen in verschiedenen Höhen, hohe Kosten durch doppelte Zylindersysteme, sowie komplizierte Antriebssysteme für zwei Zylindergruppen auf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Zusammenführen von Produkten anzugeben, das einfach und kostengünstig durchführbar ist und dessen konstruktive Realisierung nur wenig Aufwand erfordert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß jeweils zwei Produkte aus einer Nebeneinanderanordnung in Aufeinanderlage überführt werden und daß die übereinander gelegten Produkte einem Falzapparat zugeführt werden, der die übereinander gelegten Produkte mit einem Längsfalz versieht. Die Produkte kommen - insbesondere jeweils mit Querfalzung versehen - vorzugsweise aus einem Falzapparat und bewegen sich entlang einer Bewegungsbahn in Nebeneinanderanordnung. Die Erfindung sieht also diese Nebeneinanderordnung vor, wobei die Produkte aus dieser Anordnung in Aufeinanderlage überführt werden. Dies kann während des Weitertransports der Produkte auf sehr kurzer Wegstrecke erfolgen. Entsprechende Vorrichtungen weisen daher nur eine sehr kurze Baulänge auf.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß das eine Produkt durch eine Loopingschleifenbewegung auf das andere Produkt gelangt oder daß mindestens eines der Produkte durch eine Klappbewegung auf das andere Produkt gelangt oder daß das eine Produkt im Zuge einer ersten Wendebewegung quer zur Bewegungsbahn über das andere Produkt gelenkt und dort im Zuge einer weiteren Wendebewegung wieder in die Richtung der Bewegungsbahn nach unten auf das andere Produkt umgelenkt wird. Um diese Produkte aus ihrer Nebeneinanderanordnung in Aufeinanderlage zu bringen, damit sie gemeinsam weiterverarbeitet, insbesondere längsgefalzt werden können, um beispielsweise die Einlage einer Tageszeitung zu schaffen, werden sie gemäß dem erfindungs gemäßen Verfahren behandelt.
Eine der erfindungsgemäßen Möglichkeiten besteht darin, das eine Produkt in seiner Lage zu belassen (das heißt, es bewegt sich lediglich vorzugsweise geradlinig weiter) und das andere Produkt entlang einer Loopingschleifenbahn zu führen, wobei diese Bahn oberhalb des einen Produkts endet. Beide Produkte werden daher beim Durchlaufen ihrer jeweiligen Bahnen zusammengeführt, so daß sie gemeinsam weiterverarbeitet werden können.
Eine Alternativmöglichkeit besteht darin, das eine Produkt lageunverändert zu bewegen und das andere Produkt auf dieses eine Produkt zu klappen, so daß eine Aufeinanderlage herbeigeführt ist. In Abwandlung dieses Verfahrens ist es auch möglich, daß beide Produkte eine "Teilklappbewegung" ausführen, so daß sie auf diese Art und Weise aufeinander gelangen.
Als weitere erfindungsgemäße Lösung zum Zusammenführen der Produkte wird ferner vorgeschlagen, daß das eine Produkt lageunverändert die Bewegungsbahn durchläuft, während das andere Produkt zweimal umgelenkt wird, wobei es jeweils gewendet wird. Diese Überführungsbahn weist grundsätzlich Ähnlichkeiten mit einer Loopingschleifenbewegung auf, nur ist die Loopingschleifenbewegung eine im wesentlichen stetig gekrümmte Bahn, während bei der doppelten Wendebewegung kurze, gekrümmte Bahnen vorliegen, an die sich jeweils vorzugsweise geradlinig verlaufende Bahnstücke anschließen. Im einzelnen vollführt das zu überführende Produkt zunächst eine Aufwärtsbewegung, die in eine erste Wendebewegung übergeht, bei der das Produkt quer zur Bewegungsbahn über das andere Produkt umgelenkt wird. Befindet es sich dann in Höhe der Bewegungsbahn des anderen Produktes, so wird es dort wiederum im Zuge einer weiteren Wendebewegung umgelenkt, und zwar in Richtung der Bewegungsbahn, wobei vorzugsweise gleichzeitig eine Absenkung nach unten erfolgt, so daß es sich auf das andere Produkt auflegt.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Produkte mittels Bandförderern transportiert werden. Die Bandförderer weisen umlaufende, bandförmige Trumms auf, auf denen die Produkte aufliegen. Um Umlenkungen herbeizuführen, insbesondere gekrümmte Bahnen zu durchlaufen, können den Transportbändern entsprechend geformte Gleitbahnen zugeordnet sein, so daß die Produkte zwischen Gleitbahn und Transportband eingeklemmt und auf diese Art und Weise in die gewünschte Richtung transportiert werden. Es ist auch möglich, daß die Bandförderer zumindest bereichsweise die Produkte zwischen zwei vorzugsweise parallel verlaufenden Transportbändern aufnehmen und in dieser Aufnahmestellung (Klemmstellung) entlang von geraden oder gekrümmten Bahnen transportieren.
Bei der Loopingschleifenbewegung ist insbesondere vorgesehen, das Produkt - aus der vorzugsweise geradlinigen Bewegungsbahn kommend - ansteigen zu lassen und in eine Überkopfposition zu überführen, in der es sich - einem Looping entsprechend - entgegen der Richtung der Bewegungsbahn bewegt und es dann - unter Verlassen der Überkopfposition - in eine Abwärtsbewegung zu überführen. Im Zuge der Loopingbewegung erfolgt ein vorzugsweise kontinuierlicher seitlicher Versatz des Produkts, um es aus der zum anderen Produkt benachbarten Position (Nebeneinanderanordnung) in eine deckungsgleiche Position zu diesem anderen Produkt zu bringen.
Bei der Klappbewegungs-Lösung wird das eine Produkt vorzugsweise durch eine 180°-Umklappbewegung um eine in Bewegungsrichtung verlaufende Seitenkante auf das andere Produkt überführt.
Alternativ ist es bei der Klappbewegungslösung jedoch auch möglich, daß beide Falzprodukte jeweils durch eine vorzugsweise 90°-Klappbewegung um eine in Bewegungsrichtung verlaufende Seitenkante aufgerichtet und dadurch deckungsgleich aufeinander gebracht werden. Die so aufgerichteten und aufeinanderliegenden Produkte können dann gemeinsam zur Einnahme einer liegenden Position umgeklappt werden. Vorzugsweise handelt es sich dabei ebenfalls um eine 90°-Klappbewegung. Selbstverständlich sind jedoch auch andere Klappwinkel möglich, beispielsweise kann das eine Produkt um 30° und das andere Produkt dann um 150° geklappt werden, um sie in schrägaufgerichteter Position zusammenzuführen. Zum Verbringen in die liegende Position ist dann entweder eine gemeinsame Klappbewegung um 30° oder um 150° durchzuführen.
Bei der Doppelwende-Lösung wird vorzugsweise das eine Falzprodukt zur Durchführung der ersten Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Transportmediums, insbesondere Transportbands - um eine schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende erste Umlenkung (vorzugsweise um 180°x) geführt. Hierdurch bewegt sich das Produkt seitlich auf das andere Produkt zu. Um beide Produkte auf deckungsgleiche Position zu bringen, wird das gewendete Produkt dann - zur Durchführung der zweiten Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Transportmediums, insbesondere Transportbands, um eine schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende zweite Umlenkung (vorzugsweise wiederum um 180°) geführt, wodurch es auf das erste Produkt gelangt.
Vorzugsweise kann vorgesehen sein, daß die Produkte derart transportiert werden, daß ihre jeweilige Falzung quer zur Bewegungsrichtung verläuft (vorzugsweise 90°), wobei die Falzung entweder in oder entgegen der Bewegungsrichtung zeigt. Wichtig ist stets, daß in Aufeinanderlage beider Produkte ihre Falzungen deckungsgleich zueinander liegen, so daß beispielsweise bei einer nachfolgenden gemeinsamen Längsfalzung das gewünschte Endprodukt entsteht.
Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und zwar zeigt:
Fig. 1 eine schematische Darstellung zur Looping-Überführung,
Fig. 2 eine schematische Darstellung zur Klappbewegungs-Überführung und
Fig. 3 eine schematische Darstellung zur Doppelwende-Bewegung.
Fig. 1 zeigt - in schematischer Darstellung - einen Abschnitt einer Exemplarüberführungsvorrichtung. Die Vorrichtung weist Transportmedien 1, 2 auf, die als Transportbänder 3, 4 ausgebildet sind. Aufgrund der schematischen Darstellung der Fig. 1 sind die Transportbänder 3, 4 nur angedeutet. Sie liegen - in einem ersten Abschnitt 5 - parallel in Nebeneinanderanordnung zueinander. Auf ihr befinden sich - ebenfalls in Nebeneinanderanordnung und jeweils reihenförmig aufeinander folgend - mit Querfalzung versehene Produkte 6 beziehungsweise 7. Diese Produkte 6, 7 kommen von einem nicht dargestellten Falzapparat, der zwei Austragwege aufweist.
Die Transportbänder 3 und 4 können etwa die Breite der Produkte 6, 7 aufweisen (wie dargestellt), oder aber wesentlich schmaler sein, wobei sich vorzugsweise jeweils ein schmales Band in jedem Seitenbereich der Produkte 6 und 7 befindet. Die Transportbänder 3 und 4 sind als Endlosschlaufen ausgebildet; sie arbeiten nach dem Prinzip eines Trumms. Die Transportbänder 3 und 4 werden durch nicht dargestellte Mittel in die gewünschte Form zur Ausbildung einer Transportbahn mit geraden und gekrümmten Bereichen gebracht. Beispielsweise können entsprechende Gleitbahnen vorgesehen sein, an denen die Transportbänder 3, 4 entlanglaufen. Verschiedene Konstruktionen dieser Art sind aus dem Stand der Technik bekannt, so daß hierauf nicht näher eingegangen werden soll.
Die Pfeile 8 deuten die Bewegungsrichtung der Transportbänder 3 und 4 an. Es ist ersichtlich, daß sich das Transportband 3 entlang einer Bewegungsbahn 9 bewegt, die geradlinig verläuft. Innerhalb des ersten Abschnitts 5 verläuft das Transportband 4 ebenfalls auf einer geraden Bahn, parallel zur Bewegungsbahn 9 des Transportbandes 3.
In einem zweiten Abschnitt 10 durchläuft das Transportband 3 eine Loopingbahn 11, das heißt, die auf ihm liegenden Produkte 7 vollführen eine Loopingschleifenbewegung, wobei sie - aus der Richtung der Bewegungsbahn 9 kommend - zunächst ansteigen und in Überkopfposition gelangen, wobei sie sich entgegen der Bewegung der Bewegungsbahn bewegen und anschließend dann - unter Verlassen der Überkopfposition - eine Abwärtsbewegung durchführen.
Da das Transportband 4 im Abschnitt 10 einen kontinuierlichen seitlichen Versatz aufweist, so daß es am Ende der Loopingbahn 11 deckungsgleich oberhalb des Transportbandes 3 liegt, werden die Produkte 6 und 7 auf deckungsgleiche Positionen überführt, das heißt, sie befinden sich in einem an den zweiten Abschnitt anschließenden dritten Abschnitt 12 deckungsgleich übereinander, wobei ihre Falzungen ebenfalls deckungsgleich übereinander liegen. Durch geeignete Mittel wird dann das sich im dritten Abschnitt 12 noch zwischen den Produkten 6 und 7 befindliche Transportband 4 entfernt, so daß eine direkte Aufeinanderlage der Produkte 6 und 7 vorliegt. Das Transportband 4 kann im Falle der Ausbildung als zwei dünne, in den Seitenbereichen der Produkte liegende Bänder durch Spreizen dieser Bänder entfernt werden, so daß das Produkt 7 freigegeben wird. Oder es ist beispielsweise auch möglich, daß das Transportband 4 um eine Umlenkrolle zurückgeführt wird, so daß das Produkt 7 vom Band herunterrutscht und sich auf das Produkt 6 deckungsgleich auflegt.
In Fig. 2 wird eine Klappbewegungs-Lösung vorgestellt, das heißt, die Produkte 6 und 7 werden durch eine Klappbewegung aufeinander gebracht. Grundsätzlich gelten bei diesem Ausführungsbeispiel die vorstehend zum Ausführungsbeispiel der Fig. 1 vorgetragenen Ausführungen. Es besteht jedoch der Unterschied, daß die beiden Transportbänder 3 und 4 im Bereich der Exemplarüberführung parallel, sowie geradlinig zueinander in Nebeneinanderanordnung verlaufen. Während das Produkt 6 unverändert auf dem Transportband 3 liegen bleibt, wird das Produkt 7 mittels geeigneter Mittel, beispielsweise einer nicht dargestellten Gleitbahn oder auch bewegter Transportmittel, um eine in Richtung der Bewegungsbahn 9 verlaufende Seitenkante geklappt. Es erfolgt eine 180°-Klappbewegung derart, daß beide Produkte 6 und 7 deckungsgleich aufeinander liegen. Die Querfalzung der beiden Produkte 6 und 7 befindet sich entweder an der Vorderkante oder an der Hinterkante dieser Produkte, wodurch sichergestellt ist, daß auch nach der Klappbewegung die Falze aufeinander liegen.
Im Zuge der Klappbewegung ist sicherzustellen, daß das Produkt 7 derart weit in Richtung auf das Produkt 6 bewegt wird, daß Deckungsgleichheit der Seitenränder beider Produkte 6 und 7 vorliegt. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit, im Bereich der sich gegenüberliegenden Seitenränder der Produkte 6 und 7 eine Querrinne, insbesondere mit konkavem Grund, an der Überführungsvorrichtung auszubilden, in die die beiden Seitenränder der beiden Produkte 6 und 7 eintreten und hierdurch zusammenrutschen und gegeneinander treten. Dies hat zur Folge, daß eine saubere, deckungsgleiche Aufeinanderlage erzielt wird.
Alternativ ist es möglich, daß auch das Produkt 6 geklappt wird (nicht dargestellt), beispielsweise daß beide Produkte 6 und 7 jeweils durch eine 90°-Bewegung aufgerichtet werden, wobei sie in dieser aufgerichteten Stellung deckungsgleich einander gegenüberstehen. Nachfolgend werden dann - im Zuge des weiteren Transports - beide Produkte gemeinsam um vorzugsweise 90° geklappt, um eine liegende Position herbeizuführen.
Im Ausführungsbeispiel der Fig. 3 wird eine Doppelwende-Lösung erläutert. Es gelten wiederum die Ausführungen zu den Ausführungsbeispielen der Fig. 1 und 2 entsprechend, soweit Gemeinsamkeiten gegeben sind. Ebenso, wie im Ausführungsbeispiel der Fig. 1, verläuft das Transportband 3 unverändert auf einer geradlinigen Bewegungsbahn 9. In einem ersten Abschnitt 13 verläuft das Transportband 4 parallel in Nebeneinanderanordnung zum Transportband 3. Es folgt dann ein zweiter Abschnitt 14, in dem eine Doppelwendebewegung durchgeführt wird. In einem dritten Abschnitt 15 verläuft das Transportband 4 oberhalb, sowie deckungsgleich zum Transportband 3.
Nachstehend wird auf die Doppelwende-Bewegung näher eingegangen. Oberhalb des Transportbandes 4 befindet sich im zweiten Abschnitt 14 eine Wendestange 16, die schräg unter einem Winkel zur Richtung der Bewegungsbahn 9 verläuft. Eine zweite Wendestange 18, die parallel zur Wendestange 16 verläuft, befindet sich - ebenfalls im zweiten Abschnitt 14 - oberhalb des Transportbandes 3. Das Transportband 4 umschlingt - von unten kommend - die erste Wendestange 16 und wird dadurch quer, vorzugsweise unter einem Winkel von 90°, zur Bewegungsbahn 9 umgelenkt. Dies erfolgt in einer Ebene, die höher als die Ebene der Transportbänder 3 und 4 im Bereich 13 liegt. Anschließend wird das Transportband 4 dann um die zweite Wendestange 18 derart geführt, daß - wiederum - eine 90°-Umlenkung erfolgt, das heißt, das Transportband 4 wird nach unten und gleichzeitig wieder in Richtung der Bewegungsbahn 9 gelenkt, so daß die beiden Transportbänder 3 und 4 deckungsgleich übereinander liegen.
Aufgrund der schrägverlaufenden Wendestangen 16 und 18 wird die Bewegungsrichtung des Transportbandes 4 jeweils vorzugsweise um 90° verändert. Gleichzeitig erfolgen jedoch zwei 180°-Wendungen des Bandes 4 selbst, das heißt, die sich auf dem Band 4 befindlichen Produkte 7 werden bei jeder Wendestange 16 und 18 um 180° gewendet, so daß insgesamt eine 360°-Bewegung erfolgt. Dies hat zur Folge, daß die Produkte 7 im dritten Abschnitt 15 die gleiche Lage wie im ersten Abschnitt 13 aufweisen, sich jedoch jetzt oberhalb und deckungsgleich zu den Produkten 6 befinden. Im Zuge der weiteren Bewegung werden dann die Produkte 6 und 7 aufeinander abgelegt und können dann gemeinsam einer Längsfalzung zugeführt werden.
Sofern die Aufeinanderfolge der einzelnen Produkte 6 beziehungsweise 7 auf den Transportbändern 3 und 4 zu eng ist, ist es möglich, jedes zweite Produkt - von der Querfalzeinrichtung kommend - mittels einer geeigneten Weiche auszuschleusen und auf diese Art und Weise ein weiteres System zu schaffen, bei denen sich die beiden Produkte 6 und 7 - mit halb so großer Frequenz - in Nebeneinanderanordnung bewegen. Auch dort sind dann entsprechende Maßnahmen zum Zusammenführen gemäß der Ausführungsbeispiele der Fig. 1, 2 oder 3 vorzusehen.

Claims (12)

1. Verfahren zum Zusammenführen, insbesondere Aufeinanderlegen, von entlang einer Bewegungsbahn geführten, gefalzten Produkten, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Produkte (6, 7) aus einer Nebeneinanderanordnung in Aufeinanderlage überführt werden und daß die übereinander gelegten Produkte einem Falzapparat zugeführt werden, der die übereinander gelegten Produkte mit einem Längsfalz versieht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Produkt (7) durch eine Loopingschleifenbewegung auf das andere Produkt (6) gelangt.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eines der Produkte (7) durch eine Klappbewegung auf das andere Produkt (6) gelangt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Produkt (7) im Zuge einer ersten Wendebewegung quer zur Bewegungsbahn (9) über das andere Produkt (6) umgelenkt und dort - im Zuge einer weiteren, zweiten Wendebewegung - wieder in die Richtung der Bewegungsbahn (9) nach unten auf das andere Produkt (6) umgelenkt wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Produkte (6, 7) mittels Bandförderern transportiert werden.
6. verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bandförderer zumindest bereichsweise die Produkte (6, 7) zwischen zwei Transportbändern (3, 4) aufnehmen und in dieser Aufnahmestellung transportieren.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß bei der Loopingschleifenbewegung das Produkt (7) - aus der Richtung der Bewegungsbahn (9) kommend - ansteigt und in Überkopfposition überführt wird, in der es sich entgegen der Richtung der Bewegungsbahn (9) bewegt, und daß es dann - unter Verlassen der Überkopfposition - eine Abwärtsbewegung durchführt, wobei im Zuge der Loopingbewegung ein vorzugsweise kontinuierlicher, seitlicher Versatz des Produkts (7) erfolgt, um es aus der zum anderen Produkt (6) benachbarten Position (Nebeneinanderanordnung) in eine deckungsgleiche Position zu diesem anderen Produkt (6) zu bringen.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Produkt (7) durch eine 180°-Umklappbewegung um eine in Bewegungsrichtung der Bewegungsbahn (9) verlaufende Seitenkante auf das andere Produkt (6) gelangt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Produkte (6, 7) jeweils durch eine vorzugsweise 90°-Klappbewegung um eine in Bewegungsrichtung der Bewegungsbahn (9) verlaufende Seitenkante aufgerichtet und dadurch deckungsgleich aufeinander gebracht werden.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die aufgerichteten, aufeinander liegenden Produkte (6, 7) gemeinsam zur Einnahme einer liegenden Position, vorzugsweise um 90°, umgeklappt werden.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das eine Produkt zur Durchführung der ersten Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Transportmediums - insbesondere eines Transportbands - um eine schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende erste Umlenkung (Wendestange 16) geführt wird, und daß es dann zur Durchführung der zweiten Wendebewegung - gegebenenfalls unter Zwischenschaltung eines Transportmediums, insbesondere Transportbands - um eine schräg zur Bewegungsrichtung verlaufende zweite Umlenkung (Wendestange 18) geführt wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Produkte (6, 7) mit in Bewegungsrichtung der Bewegungsbahn (9) zeigender oder entgegengesetzt zu dieser zeigender Querfalzung transportiert werden.
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