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DE4323458B4 - Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten - Google Patents

Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten Download PDF

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DE4323458B4
DE4323458B4 DE4323458A DE4323458A DE4323458B4 DE 4323458 B4 DE4323458 B4 DE 4323458B4 DE 4323458 A DE4323458 A DE 4323458A DE 4323458 A DE4323458 A DE 4323458A DE 4323458 B4 DE4323458 B4 DE 4323458B4
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    • B43WRITING OR DRAWING IMPLEMENTS; BUREAU ACCESSORIES
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Abstract

Vorrichtung zum Füllen von eine Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malspitze (Schreibspitze) aufweisenden Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten (Schreibgeräten) mit Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malflüssigkeit (Schreibflüssigkeit), enthaltend:
einen Behälter (14) zur Aufnahme der Schreibflüssigkeit, dessen Behälterinnenraum mit der Atmosphäre verbunden ist,
eine kapillare Flüssigkeitsförderverbindung (16), durch die der Transport der Schreibflüssigkeit vom Behälter zum Schreibgerät oder einem Schreibflüssigkeitsreservoir eines Schreibgerätes erfolgt,
eine Einrichtung (17) zur Aufnahme des Schreibgeräts (11) oder des Schreibflüssigkeitsreservoir, die verschlußdicht in einer Behälteröffnung derart aufgenommen ist, dass die eine Seite der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung in diese Einrichtung mündet und die Schreibspitze des Schreibgerätes oder eine Schreibflüssigkeitseintrittsöffnung des Schreibflüssigkeitsreservoirs berührt, und
ein in der Aufnahmeeinrichtung derart angeordnetes Dichtmittel (31), dass das von der Aufnahmeeinrichtung (17) in darin eingeführtem Zustand aufgenommenes Ende (110) des Schreibgerätes (11) oder des Schreibflüssigkeitsreservoirs durch das Dichtmittel (31) in die Atmosphäre (19) abgedichtet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
in der...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Füllen von Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malspitze (Schreibspitze) aufweisenden Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten (Schreibgeräten) mit Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malflüssigkeit (Schreibflüssigkeit).
  • Aus der WO 92/20531 ist eine solche Füllvorrichtung bekannt, umfassend einen Behälter zur Aufnahme der Schreibflüssigkeit, dessen Behälterinnenraum mit der Atmosphäre verbunden ist, sowie eine kapillare Flüssigkeitsförderverbindung, durch die der Transport der Schreibflüssigkeit vom Behälterinnenraum zum Schreibgerät oder einem Schreibflüssigkeitsreservoir eines Schreibgeräts erfolgt, daß eine Einrichtung zur Aufnahme des Schreibgerätes oder des Schreibflüssigkeitsreservoirs verschlussdicht in der Behälteröffnung aufgenommen wird, daß die eine Seite der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung in die Einrichtung mündet und die Schreibspitze des Schreibgeräts oder eine Schreibflüssigkeitseintrittsöffnung des Schreibflüssigkeitsreservoirs berührt.
  • Mit der bekannten Vorrichtung besteht die Möglichkeit, nachzufüllende Schreibgeräte oder ein Schreibflüssigkeitsreservoir einfach in die Vorrichtung hineinzustecken bzw. hineinzustellen und nachfolgend den Nachfüllvorgang vollständig bei Schreibgeräten mit kapillarem Reservoir selbstständig ablaufen zu lassen oder aber auch Schreibgeräte, die einen herkömmlichen Kolbenmechanismus aufweisen, die Mündung der Flüssigkeitsförderverbindung bedecken zu lassen, so daß durch das Verschieben des Kolbens des Schreibgerätes die Schreibflüssigkeit aus dem Behälter herausgesogen werden kann, was gleichermaßen auch für als Patrone ausgebildete Schreibflüssigkeitsreservoirs gilt, die als Patrone dann in Schreibgeräte eingesetzt werden können.
  • Es hat sich herausgestellt, daß beispielsweise in Form der vorbeschriebenen Kolbenfüllfederhalter oder der vorbeschriebenen Kolbenpatronen ausgebildete Schreibgeräte bisweilen Probleme bei der Befüllung mit der bekannten Vorrichtung haben, daß nämlich das Reservoir des Kolbenfüllfederhalters bzw. der Kolbenpatrone nicht in allen Fällen ausreichend gefüllt werden konnte.
  • Aus der EP 0 586 792 A2 ist eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bekannt. Bei dieser Nachfüllvorrichtung ragt das Vorderende des nachzufüllenden Schreibgerätes unter Abdichtung in die Aufnahmeeinrichtung ein und ist dort in Berührung mit der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung. Zwischen dem Inneren des nachzufüllenden Schreibgerätes und dem Nachfüllbehälter besteht eine Luftverbindung, die durch radiale Löcher in der Wandung der Aufnahmeeinrichtung und einen im Schreibgerät ausgebildeten Ringspalt zwischen der Schreibspitze und dem Gehäuse führt. Auf diese Weise kann beim Befüllen des Schreibgerätes Luft, die aus dem Schreibgerät verdrängt wird, in den Vorratsbehälter überströmen und umgekehrt. Die Aufnahmeeinrichtung ist vorteilhafterweise derart ausgebildet, dass zwischen ihr und dem Mundstück des Schreibgerätes ein Luftkanal besteht, durch den hindurch von außen Luft in den Vorratsbehälter gelangen kann. Beim Umfallen des Nachfüllbehälters besteht die Gefahr, dass Flüssigkeit durch die radialen Löcher in der Wandung der Aufnahmeeinrichtung hindurch aus dem Behälterinneren in den Aufnahmeraum für das nachzufüllende Schreibgerät und von dort in den Außenraum gelangt. Wenn zwischen dem Mundstück des Schreibgerätes und der Aufnahmeeinrichtung eine Abdichtung besteht, ist im Deckel des Behälters eine gesonderte Luftöffnung ausgebildet, durch die beim Umfallen des Nachfüllbehälters ebenfalls Flüssigkeit in die Umgebung austreten kann.
  • Aus der DE 41 15 275 A1 ist eine Nachfüllvorrichtung bekannt, bei der zwischen der Außenseite eines nachzufüllenden Schreibgerätes und der Innenwand der Aufnahmeeinrichtung in Folge von Vorsprüngen eine Luftzufuhrleitung besteht.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Vorrichtung derart weiterzubilden, das mit ihr weitgehend alle Schreibgerät befüllt werden können und sie zumindest weitgehend auslaufsicher ist, auch wenn der Flüssigkeitsvorratsbehälter umfällt.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäß vorgesehene Luftzufuhrleitung ist völlig unabhängig vom jeweiligen nachzufüllenden Schreibgerät und derart gestaltet, dass durch sie beim Umfallen der Nachfüllvorrichtung keine Flüssigkeit nach außen gelangt.
  • Der Anspruch 2 kennzeichnet eine vorteilhafte Ausführungsform der zum Behälterinneren führenden Öffnung.
  • Die Unteransprüche 3 bis 13 sind auf weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung gerichtet.
  • Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die nachfolgenden schematischen Zeichnungen anhand mehrere Ausführungsbeispiele beschrieben. Darin zeigen:
  • 1 in einer seitlichen Schnittansicht eine Vorrichtung mit einem in die Aufnahmeeinrichtung der Vorrichtung eingesetzten Schreibgerät in Form eines konventionellen Kolbenfüllfederhalters,
  • 2 eine Darstellung gem. 1, jedoch mit einem Schreibgerät mit Faserspitze und Kapillarspeicher Röhrchenschreibgerät
  • 3 eine Darstellung wie 1, jedoch mit einer Kolbenpatrone, die als wiederbefüllbares Schreibflüssigkeitsvorratsreservoir für Schreibgeräte dient,
  • 4 eine Darstellung wie in 1, bei der das zu füllende Schreibgerät jedoch mit seinem der Schreibspitze abgewandten Ende für die Ausführung des Füllvorganges am Berührungsort der kapillaren Förderverbindung anliegt,
  • 5 eine Vorrichtung im Schnitt zur Darstellung einer bevorzugten Ausführungsform des unteren Endes der kapillaren Förderverbindung,
  • 6 eine Ausgestaltung der Aufnahmeeinrichtung mit einem umlaufenden, zum Behälterinnenraum gerichteten Ringspalt.
  • 7 eine Ausgestaltung der Aufnahmeeinrichtung mit einem Schreibgerät gemäß 1, bei der jedoch das Dichtmittel stirnseitig am Schreibgerät anliegt, und
  • 8 eine Ausgestaltung der Aufnahmeeinrichtung mit einen Schreibgerät gemäß 1, bei der das Dichtmittel durch einen Vorsprung, der integral mit der Aufnahmeeinrichtung ausgebildet ist, sowie einen Rezess gebildet wird, wobei der Vorsprung in den Rezess eingreift, der um die Schreibspitze des Schreibgerätes herum ausgebildet ist.
  • Die Vorrichtung 10 besteht im wesentlichen aus einem Behälter, der bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform flaschenförmig ausgebildet ist. Es sei aber daraufhingewiesen, daß der Behälter 14 grundsätzlich eine beliebige geeignete Form mit beliebigem geeigneten Querschnitt aufweisen kann. Die Vorrichtung 10 weist zudem eine Aufnahmeeinrichtung 17 auf, die bei der in den Figuren dargestellten Ausführungsform einen im wesentlichen zylindrischen Aufbau mit im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt aufweist, die in einer am oberen Ende des Behälters 14 ausgebildete Behältereinfüllöffnung 30 luft- und flüssigkeitsdicht einsetzbar ist.
  • Die Aufnahmeeinrichtung 17 kann Mittel 32 zur verschlußdichten Aufnahme in der Behälteröffnung aufweisen. Diese Verschlußmittel können beispielsweise durch eine Schnappverbindung oder mittels sowohl im Behälter 14 als auch entsprechend in der Aufnahmeeinrichtung 17 ausgebildete Gewindeelemente bestehen.
  • Die Behälterachse 21 und die Aufnahmeeinrichtungsachse 28 sind bei der hier dargestellten Ausführungsform der Vorrichtung 10 axial zueinander ausgerichtet, was allerdings nicht in allen Fällen erforderlich ist.
  • Axial zur Aufnahmeeinrichtung 17 und aus dieser in den Behälter in den Raum 15 hineinstehend ist eine hier im wesentlichen ebenfalls zylindrisch ausgebildete kapillare Förderverbindung 16 angeordnet, die als rohrförmige Kapillare ausgebildet oder auch aus beliebigem geeigneten porösen Werkstoff bestehen kann, beispielsweise aus Werkstoffen, wie sie für Spitzen und Speicher von üblichen Schreibgeräten 11 verwendet werden. Das obere Ende 160 der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung 16 kann bis zu einem gewissen Grade in den Innenraum 172 der Aufnahmeeinrichtung 17 hineinstehen, vergleiche 4. Das andere Ende 161 der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung 16 steht bis in den Bereich des Behälterbodens 25 in den Behälterinnenraum 15 hinein.
  • In der Aufnahmeeinrichtung 17 ist eine Luftzufuhrleitung 18 ausgebildet, die eine behälterinnenseitige Öffnung 180 und eine Öffnung 180' zur Atmosphäre 19 aufweist. Dieser somit zwei Öffnungen 180 und 180' weisende Hohlraum 177 ist mit einem kapillaren Mittel 22 gefüllt.
  • In der Aufnahmeeinrichtung 17 ist ein Dichtmittel 31 im zum Behälter 14 weisenden Ende 176 der Aufnahmeeinrichtung 17 angeordnet. Mit dem Dichtmittel ist das in die Aufnahmeeinrichtung 17 einführbare Ende 110 des Schreibgeräts 11 oder des Schreibflüssigkeitsreservoirs gegen die Atmosphäre 19 abdichtbar. Dabei ist das Dichtmittel 31 derart ausgebildet, daß es sich elastisch an das untere Ende 110 des Schreibgeräts 11 oder des Schreibflüssigkeitsreservoirs anschmiegen kann. Das Dichtmittel 31 ist in einer in der Aufnahmeeinrichtung 17 ausgebildeten, umlaufenden Nut 175 aufgenommen. Das Dichtmittel 31 kann beispielsweise als umlaufendes Ringelement mit im Querschnitt lippenförmigem Profil oder mit im Querschnitt kreisförmigem Profil, d.h. in Form eines O-Ringes ausgebildet sein. Grundsätzlich sind aber beliebiger geeignete Querschnittsformen des Dichtmittels 31 möglich.
  • Bei den in den 7 und 8 dargestellten Ausführungsbeispielen der Vorrichtung 10 ist das Dichtmittel 31 am behälterseitigen Ende des Hohlraumes 177 der Aufnahmeeinrichtung 17 angeordnet. Das Schreibgerät 11 liegt somit im eingesteckten Zustand stirnseitig am Dichtmittel 31 an. Insbesondere bei der in 8 dargestellten Ausgestaltung der Vorrichtung 10 ist ein in der Aufnahmeeinrichtung 17 ausgebildeter Vorsprung 178 vorgesehen, der in den Hohlraum 177 der Aufnahmeeinrichtung 17 vor- bzw. hineinsteht. Am stirnseitigen Ende 179 des Vorsprungs 178 kann das Dichtmittel 31 ausgebildet sein. Das Schreibgerät 11 weist einen um die Schreibspitze 12 herum ausgebildeten Rezess 120 auf, in dem im eingesteckten Zustand der Vorsprung 178 mit dem Dichtmittel 31 zuliegen kommt und sich gegen das stirnseitige Ende des Rezesses des Schreibgerätes 11 dichtend anlegt. Der Rezess 120 kann aber auch derart bemessen sein, daß der Vorsprung 178 und der Rezess 120 eine Passung bilden, so daß diese Passung des eigentliche Dichtmittel 31 bilden, ohne daß ein gesonderter Ring aus elastomerem Werkstoff oder dergleichen erforderlich wäre.
  • Es kann gesagt werden, daß generell rohrförmige, aufeinander angepaßte Anschlüsse (Rezess 120, Vorsprung 178) den Vorteil haben, daß sie ohne gesonderte Dichtungswerkstoffe realisiert werden können.
  • Bei der Befüllung der Vorrichtung 10 selbst wird zunächst die Aufnahmeeinrichtung 17 von der durch sie hermetisch verschlossenen Behältereinfüllöffnung 30 genommen und der Behälter 14 mit Schreibflüssigkeit 15 befüllt. Die Aufnahmeeinrichtung 17 erweist zum hermetischen Abschluß gegen die Atmosphäre 19 Mittel zur verschlußdichten Aufnahme der Aufnahmeeinrichtung 17 im Behälter auf. Dieses Mittel 32 zur verschlußdichten Aufnahme kann beispielsweise durch ein an der Aufnahmeeinrichtung 17 ausgebildetes Gewinde bestehen, was in ein entsprechend ausgebildetes Gewinde in der Behälteröffnung eingreift. Das Mittel 32 kann beispielsweise aber auch aus einem Schnappverschluß bestehen, wie er in den 1 bis 4 dargestellt ist.
  • Die in den Behälterinnenraum 15 bzw. in die Schreibflüssigkeit 13 eingetauchte kapillare Förderverbindung 16 berührt mit ihrem unteren Ende 161 nahezu den Behälterboden. Durch die Kapillarität der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung 16 wird die Schreibflüssigkeit 13 bis zum oberen Ende 160 der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung 16 gefördert.
  • Für den Befüllvorgang eines Schreibgerätes wird das Schreibgerät in die Aufnahmeöffnung 27 der Aufnahmeeinrichtung 17 gesteckt, und zwar gegen den geringfügigen Widerstand, den das Dichtungsmittel 31 auf das Schreibgerät 11 ausübt, sobald sich das Schreibgerät 11 an das Dichtmittel 31 anlegt. Mit einem geringfügig erhöhten Druck kann die vom elastischen Dichtmittel 31 ausgeübte Gegenkraft überwunden werden, so daß das Schreibgerät 11 mit seiner Schreibspitze 12 das obere Ende 160 der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung berührt oder aber, falls das Schreibgerät 11 in Form eines konventionellen Kolbenfüllfederhalters mit Schreibfeder ausgebildet ist, wenigstens teilweise in das obere Ende 160 der Flüssigkeitsförderverbindung 16, die hier wenigstens teilweise elastisch ausgebildet ist, eindringt. Die Schreibflüssigkeit 13 gelangt nun, über die kapillare Flüssigkeitsförderverbindung 16 gefördert, über die Schreibspitze 12 in den schreibgeräteinternen Speicher, wenn auf an sich bekannte Weise der Füllkolben des Kolbenfüllfederhalters bewegt wird. Das Dichtmittel 31 stellt sicher, daß sich für diesen Vorgang der notwendige Unterdruck in dem Raum zwischen Dichtmittel 31 und der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung 16 ausbilden kann.
  • Bei Schreibgeräten 11 mit kapillarem Speicher überwindet die Schreibflüssigkeit 13 problemlos den Übergang von der hohen Kapillarität der Schreibspitze 12 des nachzufüllenden Schreibgerätes 11 in die geringere Kapillarität des schreibgeräteinternen kapillaren Speichers, da unabhängig von Kapillarsprüngen die Schreibflüssigkeit 13 so hoch steigt, bis die kapillare Steighöhe erreicht ist.
  • Ist das Schreibgerät 11 nach einer bestimmten Zeit automatisch mit Schreibflüssigkeit 13 gefüllt, kann es aus der Aufnahmeeinrichtung 17 leicht entfernt werden, und zwar mit einer geringfügig erhöhten Kraft in Herausziehrichtung, um die vom Dichtmittel 31 auf das Schreibgerät 11 ausgeübte Kraft zu überwinden. Das Schreibgerät 11 kann aber auch grundsätzlich dort immer, beispielsweise als geeigneter Ständer wirkend belassen werden.
  • In den 3 und 4 ist dargestellt, daß anstelle der Füllung eines Schreibgerätes über die Schreibspitze 12 auch die Möglichkeit besteht, das Schreibflüssigkeitsreservoir 21, vergleiche 3, direkt zu füllen, wenn dieses entweder abnehmbar als Kolbenpatrone oder dergleichen ausgebildet ist, oder wenn beispielsweise auf der Rückseite des Schreibgerätes 11, vergleiche 4, eine Anschlußstelle zum Nachfüllen des Reservoirs vorgesehen ist.
  • Die in 1 dargestellte Stellung des Behälters 14 zeigt die senkrechte Stellung der Vorrichtung 10 bei auf einem hier nicht dargestellten Untergrund abgestellten Behälter 14. Bei den in den Figuren dargestellten Ausgestaltungen der Vorrichtung 10 ist die Flüssigkeitsförderverbindung 16 mit einer Ummantelung 24 versehen. Außen an der Ummantelung 24 noch anhaftende Schreibflüssigkeit 13 kann auch bei um 180° gekippter Stellung des Behälters, ausgehend von der in 1 dargestellten Stellung in die in 5 dargestellte Stellung, aus der Flüssigkeitsförderverbindung 16 über deren Ende 160 nicht tropfen. Bei der in 5 dargestellten Ausgestaltung der Vorrichtung 10, bei der das untere Ende 161 der Flüssigkeitsförderverbindung bzw. die Ummantelung 24 konisch ausgebildet ist, wird die Möglichkeit geschaffen, daß vielfach beim Umdrehen des Behälters 14 zwischen Flüssigkeitsförderverbindung 16 und Behälterboden 25 verbleibende Restmengen von Schreibflüssigkeit 13, die bei nicht kronischer Ausbildung dann langsam durch die Flüssigkeitsförder- verbindung 16 hindurchsacken würden und Schreibflüssigkeit 13 aus der Vorrichtung 10 austreten würde, in den Behälterinnenraum gleiten.
  • Die in 6 dargestellte Ausgestaltung der Vorrichtung 10 bietet noch eine erhöhte Sicherheit gegen unbeabsichtigtes Austreten von Schreibflüssigkeit 13 aus dem Behälter 16. Wenn nämlich Schreibflüssigkeit 13 unterhalb der Lufteinlaßöffnung 180 aber noch oberhalb der Flüssigkeitsförderverbindung 16 liegt, würde die Schreibflüssigkeit 13 in waagerechter Stellung der Vorrichtung 10 einfach aus der Flüssigkeitsförderverbindung 16 auslaufen. Um dieses zu verhindern, ist ein als Lufteinlaßöffnung 180 wirkender Ringspalt 33 vorgesehen, der die Lufteinlaßöffnung 180 verschließt, indem die Schreibflüssigkeit 13 den Ringspalt 33 aufgrund seiner Kapillarität ausfüllt. Grundsätzlich kann dieselbe Wirkung durch eine einzelne Öffnung erzielt werden, die mit einer ringspaltförmigen kapillaren Brille verbunden ist.
  • 10
    Vorrichtung
    11
    Schreibgerät
    110
    Schreibgeräteende
    12
    Schreibspitze
    120
    Rezess
    13
    Schreibflüssigkeit
    14
    Behälter
    15
    Behälterinnenraum
    16
    kapillare Flüssigkeitsförderverbindung
    160
    oberes Ende
    161
    unteres Ende
    17
    Aufnahmeeinrichtung
    172
    Innenraum
    173
    Berührungsort
    175
    Nut
    176
    Ende
    177
    Hohlraum
    178
    Vorsprung
    179
    stirnseitiges Ende
    18
    Luftzufuhrleitung
    180', 180
    Luftzufuhröffnung
    19
    Atmosphäre
    20
    Mündung
    21
    Behälterachse
    22
    kapillares Mittel
    23
    24
    25
    Behälterboden
    26
    27
    Aufnahmeöffnung
    28
    29
    30
    Behältereinfüllöffnung
    31
    Dichtmittel
    32
    Verschlußmittel
    33
    Ringspalt

Claims (13)

  1. Vorrichtung zum Füllen von eine Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malspitze (Schreibspitze) aufweisenden Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malgeräten (Schreibgeräten) mit Schreib-, Zeichen-, Druck- oder Malflüssigkeit (Schreibflüssigkeit), enthaltend: einen Behälter (14) zur Aufnahme der Schreibflüssigkeit, dessen Behälterinnenraum mit der Atmosphäre verbunden ist, eine kapillare Flüssigkeitsförderverbindung (16), durch die der Transport der Schreibflüssigkeit vom Behälter zum Schreibgerät oder einem Schreibflüssigkeitsreservoir eines Schreibgerätes erfolgt, eine Einrichtung (17) zur Aufnahme des Schreibgeräts (11) oder des Schreibflüssigkeitsreservoir, die verschlußdicht in einer Behälteröffnung derart aufgenommen ist, dass die eine Seite der kapillaren Flüssigkeitsförderverbindung in diese Einrichtung mündet und die Schreibspitze des Schreibgerätes oder eine Schreibflüssigkeitseintrittsöffnung des Schreibflüssigkeitsreservoirs berührt, und ein in der Aufnahmeeinrichtung derart angeordnetes Dichtmittel (31), dass das von der Aufnahmeeinrichtung (17) in darin eingeführtem Zustand aufgenommenes Ende (110) des Schreibgerätes (11) oder des Schreibflüssigkeitsreservoirs durch das Dichtmittel (31) in die Atmosphäre (19) abgedichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass in der Aufnahmeeinrichtung (17) eine Luftzufuhrleitung (18) ausgebildet ist, die von einer zum Behälterinneren offenen Öffnung (180) durch einen mit kapillarem Material (22) gefüllten Hohlraum (177) zu einer in die Atmosphäre offenen Öffnung (180') führt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Behälterinneren offene Öffnung als kapillarer Ringspalt (33) ausgebildet ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) derart ausgebildet ist, dass es sich elastisch an das Schreibgerät (11) oder das Schreibflüssigkeitsreservoir anschmiegt.
  4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) als ein in der Aufnahmeeinrichtung (17) umlaufendes Ringelement ausgebildet ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) im Querschnitt ein lippenförmiges Profil aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) im Querschnitt ein kreisförmiges Profil (O-Ring) aufweist.
  7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) derart in der Aufnahmeeinrichtung (17) angeordnet ist, dass das Schreibgerät (11) oder das Schreibflüssigkeitsreservoir im eingesteckten Zustand stirnseitig am Dichtmittel (31) anliegt.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein in der Aufnahmeeinrichtung (17) angeordneter und mit dieser integraler Vorsprung (178) vorgesehen ist, wobei der Vorsprung (178) in einen Rezess (120) lösbar dichtend eingreift, der um die Schreibspitze (12) ausgebildet ist.
  9. Vorrichtung nach einen oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Schreibgerät (11) oder das Schreibflüssigkeitsreservoir mittels eines Schnapp- oder eines Schraubverschlusses gegen das Dichtmittel (31) gedrückt wird.
  10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) in einer in der Aufnahmeeinrichtung (17) ausgebildeten, umlaufenden Nut (175) aufgenommen wird.
  11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtmittel (31) im zum Behälter (14) weisenden Ende (176) der Aufnahmeeinrichtung (17) angeordnet ist.
  12. Vorrichtung nach einem oder mehren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens das zur Aufnahmeeinrichtung (17) weisende Ende (160) der Flüssigkeitsförderverbindung (16) elastisch zum wenigstens teilweisen Eintritt der Schreibspitze (12) des Schreibgeräts (11) ausgebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (17) Mittel (32) zur verschlußdichten Aufnahme in der Behälteröffnungen aufweist.
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