DE4319295C2 - Schließeinrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
Schließeinrichtung für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schließeinrichtung für Fahrzeuge
gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Die DE-PS 38 27 564 beschreibt eine Schließeinrichtung für
Fahrzeuge mit einer mechanischen Drehverbindung zwischen einem
Schließzylinder und einem zugeordneten Schloß. Die Drehverbin
dung besteht hierbei aus einer mit dem Schloß bewegungsgekop
pelten Mitnehmerkupplung und aus einer die Mitnehmerkupplung
mit dem Schließzylinder verbindenden Drehstange. Die Drehstange
ist im Zuge der Montage des Schließzylinders in einen lichten
Ringquerschnitt der Mitnehmerkupplung einführbar und über eine
Steckverbindung drehfest mit einem schließzylindernäheren Hül
senkörper der Mitnehmerkupplung verbindbar. Zur Herstellung der
drehfesten Verbindung sind an die Drehstange zwei diametral zu
einander angeordnete Flügel angeformt. Diese greifen form
schlüssig in eine entsprechende Stecköffnung des Hülsenkörpers.
Die an der Drehstange angeformten Flügel sind einem doppelten
Schlüsselbart mit glatter Kammlinie nachempfunden. Ihr Grundriß
und ihr Querschnitt sind im wesentlichen rechteckig.
Vor der Montage der Drehstange wird ein schließzylindernäherer
Hülsenkörper einer Mitnehmerkupplung der vor stehend geschilder
ten Art durch eine Drehfeder positioniert und auf die Stellung
der Drehstangenflügel ausgerichtet. Beim späteren Betrieb der
Schließanlage erfolgen Drehungen des Hülsenkörpers stets gegen
den Widerstand der Drehfeder. Die Montage der Anordnung erfolgt
bei im wesentlichen koaxialer Ausrichtung von Hülsenkörper und
Drehstange.
Aus einer Preisliste für eine Werkzeug-Sonderaktion von 1987
der Fa. Hoffmann Qualitätswerkzeuge in München sind als Schraubenzieher
dienende Kugelkopf-Stiftschlüssel für Innensechskantschrauben
bekannt, deren Steckenden als Sechskantprofil mit
Kugelkopf ausgeführt sind. Dadurch können die Schraubenzieher
bis zu 30° schräg in die Innensechskantschrauben eingesetzt
werden.
Aus der Literaturstelle K. Rabe, "Verschlüsse und Schlösser",
S. 106 und 107, Fachbuchverlag Leipzig, 4. Auflage, 1950, sind
Befestigungsmöglichkeiten für Verbindungsstangen zwischen
Schloß und Schließzylinder bekannt. Zur Befestigung der Verbindungsstangen
sind Stifte oder Schrauben vorgesehen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schließeinrichtung für Fahr
zeuge mit verbesserten Montagevoraussetzungen bereitzustellen,
die insbesondere Montage und Betrieb einer nicht koaxial mit
den Hülsenkörpern der Mitnehmerkupplung ausgerichteten Dreh
stange erlaubt.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß der primär antreibbare
Hülsenkörper in seiner dem Drehverbindungsstift zugewandten
Öffnung einen wippenartig angelenkten Arretierstift aufweist,
der bei nicht eingeführtem Drehverbindungsstift radial über die
Umrandung des Hülsenkörpers hinausragt und in einen dafür vorgesehenen
Schlitz in einem den Hülsenkörper aufnehmenden starren
Gehäuse greift, so daß der Hülsenkörper für die Montage des
Drehverbindungsstiftes drehfest arretiert ist, wobei der Arretierstift
aus der Arretierposition durch den Drehverbindungsstift
schwenkbar ist, so daß bei eingeführtem Drehverbindungsstift
die Arretierwirkung aufgehoben ist. Im Betrieb der
Schließeinrichtung wirkt diese Positionierungsvorrichtung den
Drehbewegungen des Hülsenkörpers im Gegensatz zu einer Feder,
z. B. Drehfeder, zur Positionierung nicht entgegen.
Weitere vorteilhafte Ausführungen der Erfindung weisen die
Merkmale der Unteransprüche auf.
Die Erfindung ist in der Zeichnung anhand eines Ausführungsbeispieles
dargestellt und wird im folgenden näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 im Querschnitt eine Mitnehmerkupplung mit Drehver
bindungsstift einer erfindungsgemäßen Schließein
richtung,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 1 gemäß
der Schnittlinie II-II,
Fig. 3 die Mitnehmerkupplung der Fig. 2, jedoch ohne Dreh
verbindungsstift,
Fig. 4 einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 2 gemäß
der Schnittlinie IV-IV, und
Fig. 5 die Mitnehmerkupplung der Fig. 4, jedoch ohne Dreh
verbindungsstift.
Fig. 1 veranschaulicht in schematischer Darstellung eine Mit
nehmerkupplung (2) mit Drehverbindungsstift (1) für ein nicht
näher gezeigtes Schloß einer Fahrzeugtür im Querschnitt. Die in
einem starren Gehäuse (3) gehalterte Mitnehmerkupplung (2)
besteht aus zwei miteinander koaxial zwangsgekoppelten Hül
senkörpern (21, 22), nämlich einem schließzylindernäheren,
primär antreibbaren Hülsenkörper (21) und einem schließzylin
derferneren, sekundär antreibbaren Hülsenkörper (22). Das die
Hülsenkörper (21, 22) halternde starre Gehäuse (3) verfügt an
seiner zum (nicht dargestellten) Schließzylinder der Schließ
einrichtung gewandten Seite über eine trichterförmige Öffnung
(31), welche sich zum koaxial mit dieser Trichteröffnung (31)
gelagerten Hülsenkörper (21) hin verjüngt.
Durch diese Öffnung (31) des Gehäuses (3) ragt der Drehverbin
dungsstift (1) in eine Öffnung (24) des Hülsenkörpers (21). Der
Drehverbindungsstift (1) besteht aus einer Stange (11), an
deren Ende ein zweiflügliges Paddel (13) ausgebildet ist. Das
Paddel (13) umfaßt zwei diametral angeordnete Flügel (16),
deren Kammlinien (14) einen kreisbogenähnlichen Verlauf auf
weisen. Die Flügel (16) verfügen über einen sich zur Kammlinie
(14) hin verjüngenden rhombusartigen Grundriß (15). Aus dieser
Formgebung resultiert eine Neigung der Flügelflanken (15) rela
tiv zur Längsachse (10) des Drehverbindungsstiftes (1), wobei
der Flankenwinkel (α) jeweils dem halben spitzen Winkel des
Grundrißrhombus entspricht. Das Paddel (13) kann auch mit an
deren Flügelkonturen ausgestattet sein, z. B. dreiflügelig.
Der Drehverbindungsstift (1) ruht mit seinem Paddel (13) im
wesentlichen formschlüssig in einer Stecköffnung (23) des
Hülsenkörpers (21). Durch diese somit erzeugte drehfeste Ver
bindung zwischen dem Drehverbindungsstift (1) und dem primär
antreibbaren Hülsenkörper (21) werden Drehbewegungen des
Schließzylinders auf die Mitnehmerkupplung (2) übertragen.
Die spezielle Formgebung der Paddelflügel, insbesondere der
Kammlinie (14) und der Flanke (15), gestattet die Montage eines
nicht koaxial mit dem Hülsenkörper (21) ausgerichteten Drehver
bindungsstiftes. Zur Veranschaulichung der Wirkungsweise ist in
Fig. 1 ein um 10° gegenüber der koaxialen Ausrichtung geneigter
Drehverbindungsstift (1′) gestrichelt eingezeichnet. Die lich
ten Höhen (H, h) der Stecköffnung (23) bestimmen sich nach den
größten vertikalen Abständen der Kammlinien der diametralen
Flügelpaare bzw. der einzelnen Flankenkonturen eines koaxial
eingeführten Drehverbindungsstiftes (1). Die kreisbogenähnliche
Ausführung der Kammlinien (14) erlaubt nun ein Neigen des Dreh
verbindungsstiftes, da der größte vertikale Abstand (H) zwi
schen zwei diametral gegenüberliegenden Kammlinien (14′) des
geneigten Drehverbindungsstiftes (1′) nie größer wird als der
größte vertikale Abstand der Kammlinien (14) eines koaxial ein
geführten Drehverbindungsstiftes. Entsprechendes gilt für die
größte vertikale Flankenhöhe (h), wobei der Flankenwinkel (α)
den maximalen Neigungsgrad des Drehverbindungsstiftes vorgibt.
Ein Flankenwinkel von α = 15° läßt somit eine maximale Nei
gung des Drehverbindungsstiftes von 15° gegen die koaxiale Aus
richtung zu. Der Anschlagpunkt ist genau dann erreicht, wenn
die Flügelflanken (15) der Paddelflügel (16) parallel zu den
entsprechenden Formflächen der Stecköffnung (23) stehen.
Ein erfindungsgemäßer Drehverbindungsstift erleichtert die Mon
tage einer vorstehend genannten Schließeinrichtung, da das Ein
stecken des Drehverbindungsstiftes (1) mit seinem Paddel (13)
in den Hülsenkörper (21) selbst bei relativ großen Fehlerwin
keln von ca. 15° noch möglich ist. Die Möglichkeit den Drehver
bindungsstift geneigt in die Mitnehmerkupplung einzuführen, er
laubt die Verwendung der gleichen Schließeinrichtung für Kraft
fahrzeugtüren mit unterschiedlicher Außenblechfallung: Die
Fallung der Türaußenseite bestimmt normalerweise die Neigung
des zum Türaußenblech (Beplankung) angebrachten Schließzylin
ders, welche wiederum der Neigung des Drehverbindungsstiftes
zur idealerweise koaxial dazu am Türinnenblech angebrachten
Mitnehmerkupplung entspricht. Durch einen zulässigen maximalen
Fehlerwinkel (α) entsprechend dem Flankenwinkel muß diese idea
le Anordnung nicht mehr eingehalten werden. Es sind jetzt
Winkelabweichungen der Fallung und somit des Schließzylinders
bzw. des Drehverbindungsstiftes aus der idealen (koaxialen)
Lage zulässig, so daß bei unveränderter Winkellage der Schließ
einrichtung im Raum für unterschiedliche Winkellagen der Be
plankung die gleiche Lage des Hülsenkörpers zum Schloß beibe
halten werden kann.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt durch die in Fig. 1 dargestellte
Anordnung gemäß der Schnittlinie II-II. Der primär antreibbare
Hülsenkörper (21) ist in einem kreisförmigen starren Gehäuse
(3) gehaltert. Schließzylinderseitig weist der Hülsenkörper
(21) eine trichterförmige Kreisöffnung (24) auf, die auf eine
der Form des Paddels (13) angepaßte Stecköffnung (23) führt.
Das Paddel (13) fügt sich mit seinen Paddelflügeln (16) im we
sentlichen formschlüssig in die Stecköffnung (23) ein, so daß
eine drehfeste Verbindung zwischen dem Drehverbindungsstift und
dem Hülsenkörper (21) entsteht. Im Bereich der Kammlinien (14)
der Flügel (16) besteht ein kleiner Spielraum zwischen dem
Paddel (13) und der Kontur der Stecköffnung (23), um das Ein
führen eines geneigten Drehverbindungsstiftes zu erleichtern.
Das Paddel (13) ist am Ende der Stange (11) des Drehverbin
dungsstiftes angebracht, wobei die Stange (11) über eine der
Kontur des Paddels (13) entsprechende Flügelkontur (12) klei
nerer Abmessungen verfügt.
Der Hülsenkörper (21) weist eine Aussparung (25) auf, welche
sich von der Stecköffnung (23) bis zur Umrandung des Hülsen
körpers (21) erstreckt. In dieser Aussparung (25) ist ein Arre
tierstift (4) wippenartig um eine Anlenkung (5) schwenkbar an
gebracht. In der Fig. 2 drückt der in die Stecköffnung einge
führte Drehverbindungsstift mit seinem Paddel (13) auf den
Arretierstift (4), welcher um die Anlenkung (5) geschwenkt ist
und sich nur innerhalb der Aussparung (25) befindet.
Fig. 3 zeigt die Schnittdarstellung der Fig. 2, jedoch bei
nicht eingeführtem Drehverbindungsstift. Der Arretierstift (41)
in der Aussparung (25) des Hülsenkörpers (21) befindet sich nun
in seiner Grundstellung (4′), in welcher er zum einen in die
Stecköffnung (23) hineinragt, zum anderen über die Umrandung
des Hülsenkörpers (21) hinaus in einen dafür vorgesehenen
Schlitz (32) des starren Gehäuses (3) ragt. Hierdurch wird der
Hülsenkörper (21) am starren Gehäuse (3) drehfest arretiert,
womit die Kontur der Stecköffnung (23) in ihrer Winkelposition
auf den zu montierenden Drehverbindungsstift und dessen Paddel
kontur ausgerichtet ist. Beim Einführen des Drehverbindungs
stiftes drückt dieser gegen den in die Stecköffnung (23) hin
einragenden Abschnitt des Arretierstiftes (4′), wodurch dieser
um die Anlenkung (5) geschwenkt wird und seine in der Fig. 2
dargestellte Position (4) einnimmt, in welcher die drehfeste
Arretierung des Hülsenkörpers (21) am starren Gehäuse (3) auf
gehoben ist.
Die Anlenkung (5) des Arretierstiftes (4) besteht z. B. aus
einem Torsionsstab (5), der am Kunststoffgehäuse des Hülsen
körpers (21) angegossen ist. Auch der Arretierstift (4) besteht
vorteilhafterweise aus Kunststoff, so daß in diesem Bereich der
Schließeinrichtung keine Metallteile verwendet werden. Dies
erleichtert die Verwendung von moderner Sensortechnik, weil
ohne Metallteile keine störenden induzierten elektrischen
Felder auftreten.
In der Herstellung einfacher ist eine einstückige Ausbildung
des Arretierstiftes (4) mit dem Hülsenkörper (21).
Fig. 4 und 5 veranschaulichen nochmals die Wirkungsweise des
Arretierstiftes (4) anhand von Schnittdarstellungen gemäß den
Schnittlinien IV-IV der Fig. 2 bzw. V-V der Fig. 3. Die Dar
stellung der Fig. 5 zeigt die Mitnehmerkupplung (2) der Fig. 1,
wobei der Schnitt um 45° gegenüber dem Schnitt der Fig. 1 ge
neigt ist. Die Stecköffnung (23) erscheint somit verkleinert,
da sie entlang ihrer kleinsten Ausbreitung geschnitten ist. Im
Übergangsbereich zwischen der trichterförmigen Eintrittsöffnung
(24) und der Stecköffnung (23) ist in der Aussparung (25) ein
Arretierstift an einem Punkt (5) angelenkt. Der Arretierstift
befindet sich in seiner Arretierposition (4′), in welcher er
in den Eingangsbereich der Stecköffnung (23) hineinragt, zum
anderen in einen Schlitz (32) des starren Gehäuses (3) greift.
Aus Fig. 4 wird die Wirkungsweise des Arretierstiftes (4) bei
eingeführtem Drehverbindungsstift (1) ersichtlich. Der Dreh
verbindungsstift (1) wird durch die trichterförmigen Öffnungen
(31 und 24) des starren Gehäuses (3) bzw. des Hülsenkörpers
(21) in die Stecköffnung (23) eingeführt. Dabei drückt er gegen
den vor dem Eingangsbereich der Stecköffnung (23) liegenden
Teil des Arretierstiftes (4′), wodurch dieser um die Anlenkung
(5) in eine Position (4) geschwenkt wird. Dabei verläßt er den
Schlitz (32) des starren Gehäuses (3), wodurch die Arretierwir
kung für den Hülsenkörper (21) aufgehoben ist. Der obere Be
reich des Arretierstiftes (4) kommt dabei in einer dafür vorge
sehenen Aussparung (26) der Stecköffnung (23) zu liegen.
Claims (7)
1. Schließeinrichtung für Fahrzeuge, mit einer mechanischen
Drehverbindung zwischen einem Schließzylinder und einem zugeordneten
Schloß, die eine Mitnehmerkupplung und einen Drehverbindungsstift
umfaßt, wobei die Mitnehmerkupplung aus zwei koaxial
zueinander gelagerten und miteinander zwangsgekoppelten
Hülsenkörpern besteht, deren primär antreibbarer Hülsenkörper
über den Drehverbindungsstift mit dem Schließzylinder verbunden
ist, und deren sekundär antreibbarer Hülsenkörper mit dem
Schloß bewegungsgekoppelt ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der primär antreibbare Hülsenkörper (21) in seiner dem
Drehverbindungsstift (1) zugewandten Öffnung (24) einen wippenartig
angelenkten Arretierstift (4) aufweist, der bei nicht
eingeführtem Drehverbindungsstift radial über die Umrandung des
Hülsenkörpers (21) hinausragt und in einen dafür vorgesehenen
Schlitz (32) in einem den Hülsenkörper (21) aufnehmenden starren
Gehäuse (3) greift, so daß der Hülsenkörper (21) für die
Montage des Drehverbindungsstiftes (1) drehfest arretiert ist,
wobei der Arretierstift (4) aus der Arretierposition (4′) durch
den Drehverbindungsstift (1) schwenkbar ist, so daß bei eingeführtem
Drehverbindungsstift (1) die Arretierwirkung aufgehoben
ist.
2. Schließeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arretierstift (4) und die Hülsenkörper (21, 22) aus
Kunststoff sind.
3. Schließeinrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Arretierstift (4) einstückig mit dem primär antreibbaren
Hülsenkörper (21) ausgebildet ist.
4. Schließeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Drehverbindungsstift (1) an seinem mit dem Hülsenkörper
(21) verbundenen Ende als mehrflügeliges Paddel (12) aus wenigstens
zwei in Längsrichtung radial angeordneten Paddelflügeln
(16) mit im wesentlichen kreisbogenähnlicher Kammlinie (14)
ausgebildet ist, wobei die Paddelflügel (16) einen sich zur
Kammlinie (14) hin verjüngenden rhombusartigen Grundriß (15)
aufweisen.
5. Schließeinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paddel (14) aus vier paarweise diametral angeordneten
Paddelflügeln (16) besteht.
6. Schließeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stange (11) des Drehverbindungsstiftes (1) wenigstens
in einem sich an das Paddel (13) anschließenden Bereich eine
der Paddelkontur in der Form entsprechende Flügelkontur (12)
kleinerer Abmessungen aufweist.
7. Schließeinrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der durch den rhombusartigen Grundriß (15) festgelegte
Flankenwinkel (α) der Paddelflügel (16) im wesentlichen 15°
beträgt.
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