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DE19955693C2 - Kraftfahrzeugtürverschluss - Google Patents

Kraftfahrzeugtürverschluss

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DE19955693C2
DE19955693C2 DE19955693A DE19955693A DE19955693C2 DE 19955693 C2 DE19955693 C2 DE 19955693C2 DE 19955693 A DE19955693 A DE 19955693A DE 19955693 A DE19955693 A DE 19955693A DE 19955693 C2 DE19955693 C2 DE 19955693C2
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Germany
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Andreas Siekierka
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Kiekert AG
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Kiekert AG
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Description

Die Erfindung betrifft einen Kraftfahrzeugtürverschluss, mit einem Türschloss, ferner mit einer Verriegelungs-/Betä­ tigungseinrichtung für das Türschloss, weiter mit einer me­ chanischen Verbindungseinrichtung, zur drehfesten Kopplung von einerseits Türschloss und andererseits Verriegelungs- /Betätigungseinrichtung, und mit einer die mechanische Ver­ bindungseinrichtung zumindest teilweise umschließenden Ab­ deckung.
Ein Kraftfahrzeugtürverschluss des eingangs beschriebenen Aufbaus ist durch die deutsche Patentschrift DE 195 11 294 C2 und das deutsche Gebrauchsmuster DE 295 07 235 U1 be­ kannt geworden. Bei der insofern vorbeschriebenen Abdeckung handelt es sich um ein als U-förmiges Profilteil ausgeführ­ tes Tragelement. Dieses Tragelement deckt zumindest die von einem Türaußengriff bzw. Außenhandgriff zum Türschloss füh­ rende Verriegelungsstange als Verbindungseinrichtung ab. Zusätzlich ist die bekannte Abdeckung dazu eingerichtet, dass auch eine vom Schließzylinder zum Türschloss führende Betätigungsstange wenigstens teilweise umschlossen wird.
Der vorbeschriebene Kraftfahrzeugtürverschluss hat sich grundsätzlich bewährt, ist jedoch, was den Ausgleich von Toleranzen zwischen Türschloss und Verriegelungs-/Betäti­ gungseinrichtung beim Einbau angeht, verbesserungsfähig. Denn tatsächlich wird hier ein zwischen Innenblech und Außenblech einer Kraftfahrzeugtür angeordnetes Einbaumodul als Mehrfunktionsbauteil verfolgt, dessen einzelne Bestand­ teile eine fest vorgegebene Ausrichtung zueinander aufwei­ sen. Auch kann nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Verbindungseinrichtung bei einem Ein­ bruchs- bzw. Diebstahlversuch ergriffen und unrechtmäßig betätigt wird.
In diesem Zusammenhang werden im Stand der Technik bereits Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen, und zwar in Form einer fe­ derbelasteten Blockiervorrichtung für eine Türschlossnuss. Diese Blockiervorrichtung fällt bei entfernter Verbindungs­ welle bzw. Verbindungseinrichtung ein und blockiert die be­ treffende Türschlossnuss gegen Drehen (vgl. DE 198 23 188 C2). Die Verbindungseinrichtung bzw. Verbindungswelle ist jedoch nach wie vor ungeschützt. - Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen derartigen Kraftfahrzeugtürverschluss so weiter zu bilden, dass die Abdeckung eine manipulationssichere Verhüllung der Verbindungseinrichtung ermöglicht, wobei gleichzeitig ein Toleranzausgleich zwischen Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtung und Türschloss stattfinden können soll.
Zur Lösung dieser Aufgabe schlägt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluss vor, dass die Abdeckung an zumindest einem Ende über eine lösbare Verriegelungseinrichtung mit Toleranzausgleich an das Türschloss und/oder die Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtung angeschlossen ist. Vorzugsweise wird zu diesem Zweck die Abdeckung mit der Verriegelungs-/Betätigungs­ einrichtung an ihrem einen Ende fest verbunden, während das andere Ende der Abdeckung über die lösbare Verriegelungs­ einrichtung mit Toleranzausgleich an das Türschloß angeschlossen ist. Selbstverständlich kann im Rahmen der Erfindung auch umge­ kehrt verfahren werden. Das heißt, daß die Abdeckung mit ihrem einen Ende mit dem Türschloß fest verbunden ist, wäh­ rend das andere Ende über die lösbare Verriegelungseinrich­ tung mit Toleranzausgleich an die Verriegelungs-/Betäti­ gungseinrichtung angeschlossen ist.
Weiter empfiehlt die Erfindung, die Abdeckung bevorzugt mit außenumfangsseitigen Ausnehmungen und die Verriegelungsein­ richtung mit zumindest einem zugehörigen innenumfangssei­ tigen Zahn für einen toleranzausgleichenden Anschluß der Abdeckung an die Verriegelungseinrichtung auszurüsten. In diesem Zusammenhang kann es sich bei den außenumfangsseiti­ gen Ausnehmungen an der Abdeckung um eine Zahnriffelung handeln. Der zumindest eine zugehörige innenumfangsseitige Zahn an der Verriegelungseinrichtung ist bevorzugt als Ver­ zahnung ausgeführt, welche in die Zahnriffelung eingreift. Folglich läßt sich die Abdeckung flexibel an das Türschloß bzw. die Verriegelungseinrichtung anschließen, eben da­ durch, daß Verzahnung und zugehörige Zahnriffelung für eine entsprechende Ausrichtung zwischen Abdeckung und Türschloß bzw. und Verriegelungseinrichtung und damit zwischen Ab­ deckung und Verbindungseinrichtung bzw. Verbindungswelle sorgen.
Dementsprechend kann die Abdeckung im Innern einer Kraft­ fahrzeugtür in gewissen Grenzen frei ausgerichtet werden, was ebenso für die üblicherweise als Verbindungswelle aus­ geführte Verbindungseinrichtung gilt. Dabei wird man in der Regel so vorgehen, daß Verbindungseinrichtung bzw. Verbin­ dungswelle und Abdeckung parallel - in gleicher Ausrichtung - angeordnet sind, so daß ein optimaler Schutz der Verbin­ dungswelle gegenüber Manipulationen gewährleistet ist.
Trotz dieser Variationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Ausrichtung der Abdeckung ist deren fester Anschluß einer­ seits an das Türschloß, andererseits an die Verriegelungs-/­ Betätigungseinrichtung gegeben. Hierfür sorgt zum einen der üblicherweise einstückige Anschluß des einen Endes der Abdeckung an eine der vorgenannten Einrichtungen, zum ande­ ren die einwandfreie Verriegelung des anderen Endes der Ab­ deckung mit Hilfe der lösbaren Verriegelungseinrichtung. Denn diese wird bei in die Kraftfahrzeugtür eingebautem Kraftfahrzeugtürverschluß geschlossen, so daß dann auf der einen Seite eine drehfeste Kopplung des Türschlosses mit der Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung über die mecha­ nische Verbindungseinrichtung bzw. die zugehörige Verbin­ dungswelle vorliegt und auf der anderen Seite diese Verbin­ dungswelle mit Hilfe der die beiden vorgenannten Einrich­ tungen (Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung und Tür­ schloß) zusätzlich verbindenden Abdeckung manipulations­ sicher umschlossen wird. Demzufolge liefert die Erfindung einen Kraftfahrzeugtürverschluß, welcher eine diebstahl­ sichere Abdeckung der Verbindungseinrichtung gewährleistet und gleichzeitig toleranzausgleichend eingebaut werden kann. Montageschwierigkeiten sind also nicht zu befürchten.
Hinzu kommt, daß eine beispielsweise reparaturbedingte De­ montage unschwer gelingt, weil die im Einbau- bzw. Funkti­ onszustand geschlossene Verriegelungseinrichtung problemlos geöffnet oder gelöst werden kann.
Weitere Spezifikationen der Erfindung werden im folgenden beschrieben. So kann die Abdeckung als halbkreisförmige Schale aus vorzugsweise Kunststoff ausgebildet sein. Derar­ tiges bietet sich an, wenn beispielsweise das Türschloß ebenfalls ein Kunststoffgehäuse besitzt und die Abdeckung in diesem Fall unschwer an das Schloßgehäuse angespritzt werden kann. Folglich empfiehlt die Erfindung, die Ab­ deckung mit dem Türschloß oder der Verriegelungs-/Betä­ tigungseinrichtung adhäsiv zu verbinden.
Bei der Verriegelungseinrichtung für die Abdeckung kann es sich um ein an einem Schloßgehäuse oder einem Verriege­ lungs-/Betätigungseinrichtungsgehäuse gelagertes Filmschar­ nier handeln. Selbstverständlich sind an dieser Stelle auch andere lösbar ausgebildete Verriegelungseinrichtungen, z. B. Schellenverbindungen oder dergleichen, denkbar. Dieses Filmscharnier besitzt in der Regel eine an die Außenkontur der Abdeckung angepaßte Greifschale, damit nach Schließen der Verriegelungseinrichtung die Abdeckung mit Hilfe der Greifschale sicher festgehalten wird. Dies läßt sich noch dadurch optimieren, daß in dieser Greifschale die bereits angesprochene innenumfangsseitige Verzahnung ange­ ordnet ist, welche in die außenumfangsseitige Zahnriffelung an der Abdeckung beim Schließen der Verriegelungseinrich­ tung eingreift.
Die Verriegelungseinrichtung bzw. das Filmscharnier kann an das Schloßgehäuse oder das Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtungsgehäuse einstückig angeschlossen sein. Hier empfiehlt die Erfindung eine Adhäsivverbindung. Sofern beide zusammenzufügenden Bauteile aus Kunststoff herge­ stellt sind, kann auch auf eine Spritzgießverbindung abge­ stellt werden.
Für einen einwandfreien Verschluß der Verriegelungseinrich­ tung sorgt in der Regel ein Rasthaken, welcher im Zuge der Verbindung der Verriegelungseinrichtung mit der Abdeckung eine Rastnase hintergreift. Diese Rastnase kann je nach topologischer Ausgestaltung entweder am Schloßgehäuse oder am Verriegelungs-/Betätigungseinrichtungsgehäuse angeordnet sein.
Eine größtmögliche Manipulationssicherheit wird für den Fall erreicht, daß die Abdeckung eine Aussparung aufweist, welche im Vergleich zu einem Schlitz zwischen Türaußenblech und Türscheibe gegenüberliegend angeordnet ist. Denn auf diese Weise trifft ein eventuell in den vorgenannten Schlitz eingeführtes Manipulationswerkzeug, z. B. ein Draht, zuverlässig auf die Schale der Abdeckung und eben nicht auf die Aussparung, welche gerade entgegengesetzt - gegenüberliegend - angeordnet ist.
In die gleiche Richtung zielen Maßnahmen der Erfindung, die Abdeckung mit einer Längsausdehnung auszurüsten, welche an die axiale Länge der Verbindungseinrichtung bzw. Verbin­ dungswelle angepaßt ist. Denn hierdurch wird eine lücken­ lose Verdeckung der Verbindungseinrichtung erreicht, so daß ein Manipulationswerkzeug - eingeführt über den vorbe­ schriebenen Schlitz zwischen Türaußenblech und Türscheibe - an keiner Stelle angreifen kann. Hierin sind die wesent­ lichen Vorteile der Erfindung zu sehen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläu­ tert; es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugtürverschluß in schematischer Ansicht,
Fig. 2 den Gegenstand nach Fig. 1 aus anderem Blickwinkel und
Fig. 3 einen Schnitt durch den Gegenstand nach den Fig. 1 und 2 im Bereich der Verbindungseinrichtung.
In den Figuren ist ein Kraftfahrzeugtürverschluß darge­ stellt, welcher in seinem grundsätzlichen Aufbau ein Tür­ schloß 1, eine Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 für das Türschloß 1, eine mechanische Verbindungseinrichtung 3 zur drehfesten Kopplung von einerseits Türschloß 1 und andererseits Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 und schließlich eine die mechanische Verbindungseinrichtung 3 zumindest teilweise umschließende Abdeckung 4 aufweist. Selbstverständlich können auch zwei oder mehr Verbindungs­ einrichtungen 3 verwirklicht werden, wie dies grundsätzlich aus DE-GM 295 07 235 bekannt ist (vgl. Fig. 3).
Das Türschloß 1 ist nur schematisch angedeutet und weist in seinem Innern die üblichen Schließelemente wie Drehfalle, Sperrklinke und gegebenenfalls einen Auslösehebel sowie einen Betätigungshebel auf. Außerdem kann ein Verriege­ lungssystem ebenso wie eine Einrichtung zur Zentralverrie­ gelung, zur Diebstahlsicherung und/oder zum elektrischen Öffnen vorgesehen werden. Das Türschloß 1 ist mit einem Schloßgehäuse 1' ausgerüstet, welches die vorerwähnten Ele­ mente abdeckt. Das Schloßgehäuse 1' ist nach dem Ausfüh­ rungsbeispiel als Kunststoffspritzgußteil ausgeführt, kann jedoch im Rahmen der Erfindung selbstverständlich auch me­ tallisch sein.
Der innere Aufbau des Türschlosses 1 mag dabei so gestaltet sein, wie dies in der deutschen Offenlegungsschrift 195 27 837 in den dortigen Fig. 5, 6 dargestellt ist. In gleicher Weise verfügt der in den Fig. 1 bis 3 gezeigte Kraftfahrzeugtürverschluß bzw. dessen Türschloß 1 über eine Türschloßnuß 5, in welche die vorliegend als Verbindungs­ welle 3 ausgebildete Verbindungseinrichtung 3 drehfest ein­ greift. An ihrem anderen Ende ist die Verbindungswelle 3 mit der Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 ebenfalls drehfest verbunden. Auch in diesem Fall erfolgt der An­ schluß der Verbindungswelle 3 über eine Nuß, diesmal eine Betätigungsschloßnuß 6.
Die drehfeste Verbindung zwischen einerseits der Verbin­ dungswelle 3 und andererseits den Nüssen 5, 6 mag dabei über eine Paddelanordnung erfolgen, wie dies in der vorer­ wähnten Offenlegungsschrift 195 27 837 im Detail beschrie­ ben ist. Selbstverständlich sind auch andere drehfeste Ver­ bindungen im Rahmen der Erfindung denkbar, so zum Beispiel solche, wie sie in der deutschen Offenlegungsschrift 43 19 295 beschrieben sind.
Bei der Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 kann es sich um ein Schließzylinder-/Handgriff-Aggregat handeln, welches u. a. Gegenstand der bereits behandelten DE-OS 195 27 837 ist. Auch ein sogenanntes Griffmodul mit angedeu­ tetem Bowdenzug 7 oder Getriebe kann an dieser Stelle ein­ gesetzt werden. Griffmodul meint dabei eine Baueinheit, welche ähnlich dem in der DE-OS 44 44 048 beschriebenen Kupplungsmodul arbeitet und über das erwähnte Getriebe bzw. dem Bowdenzug 7 Drehbewegungen eines nicht ausdrücklich dargestellten Schließzylinders auf die Verbindungswelle 3 überträgt.
Die Türschloßnuß 5 und auch die Betätigungsschloßnuß 6 können mit einer federbelasteten Blockiervorrichtung ausge­ rüstet werden, die bei entfernter Verbindungswelle 3 ein­ fällt und die jeweils zugehörige Nuß 5, 6 gegen Drehen blockiert. Mit anderen Worten ist an dieser Stelle eine Ausgestaltung denkbar, wie sie in der DE 198 23 188 beschrieben ist. Auf die dortigen Ausführungen wird ver­ wiesen. Zwingend ist eine solche Variante jedoch nicht.
Erfindungsgemäß ist die Abdeckung 4 an zumindest einem Ende 4a lösbar an das Türschloß 1 bzw. das zugehörige Schloßge­ häuse 1', und/oder die Verriegelungs-/Betätigungseinrich­ tung 2 bzw. ein zugehöriges Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtungsgehäuse 2' angeschlossen. Nach dem Ausführungsbei­ spiel wird so vorgegangen, daß die als halbkreisförmige Schale 4 ausgeführte Abdeckung 4 aus Kunststoff an das Verriegelungs-/Betätigungseinrichtungsgehäuse 2' ange­ spritzt ist, und zwar mit ihrem anderen Ende 4b.
Das Ende 4a der Abdeckung 4 ist dagegen lösbar mit dem Tür­ schloß 1 bzw. dem zugehörigen Schloßgehäuse 1', verbunden.
Dieser Anschluß erfolgt über eine lösbare Verriegelungsein­ richtung 8 mit Toleranzausgleich. Bei der dargestellten Verriegelungseinrichtung 8 handelt es sich um ein am Schloßgehäuse 1' gelagertes Filmscharnier 8. Dieses Film­ scharnier 8 ist vorliegend an ein die Türschloßnuß 5 umge­ bendes Nußgehäuse 9 angeschlossen, nach dem Ausführungsbei­ spiel angespritzt. Da es sich bei dem Schloßgehäuse 1', dem Nußgehäuse 9 und dem Filmscharnier 8 im Rahmen der darge­ stellten Variante jeweils um Kunststoffspritzgußteile han­ delt, ist eine einstückige Fertigung sämtlicher vorerwähn­ ter Bauteile 1', 8 und 9 im Rahmen eines einzigen Kunst­ stoffspritzgießvorganges möglich. Als Werkstoff kann Poly­ oxymethylen oder jeder andere (thermoplastische) Kunststoff zum Einsatz kommen.
Die Verriegelungseinrichtung bzw. das Filmscharnier 8 ist mit einer Greifschale 10 sowie einem Rasthaken 11 ausge­ rüstet (vgl. Fig. 1, 2). Die Greifschale 10 besitzt eine Innenkontur, welche an die Außenkontur der Abdeckung 4 an­ gepaßt ist. Hierdurch wird erreicht, daß bei geschlossener Verriegelungseinrichtung 8 die Abdeckung 4 einwandfrei er­ griffen und festgehalten wird. Zu diesem Zweck besitzt die Verriegelungseinrichtung 8 ferner einen Rasthaken 11, welcher im Zuge der Verbindung der Verriegelungseinrichtung 8 mit der Abdeckung 4 eine Rastnase 12 hintergreift. Diese Rastnase 12 ist nach dem Ausführungsbeispiel an das Nußge­ häuse 9 bzw. Schloßgehäuse 1', angeformt bzw. Teil des­ selben.
Damit ein einwandfreies Ergreifen der Abdeckung 4 mit Hilfe der Verriegelungseinrichtung 8 unter Berücksichtigung des angesprochenen Toleranzausgleiches gelingt, ist die Ab­ deckung 4 mit außenumfangsseitigen Ausnehmungen, nach dem Ausführungsbeispiel, zwei randseitig der halbkreisförmigen Schale 4 angeordneten Zahnriffelungen 13 ausgerüstet. Zu diesen Zahnriffelungen 13 korrespondieren innenumfangs­ seitige Zähne bzw. zugehörige Verzahnungen 14 an der Ver­ riegelungseinrichtung 8. Diese Verzahnungen 14 sind eben­ falls randseitig der halbkreisförmigen Greifschale 10 des Filmscharniers 8 angeordnet, so daß bei geschlossener Ver­ riegelungseinrichtung 8 jeweilige Verzahnung 14 und Zahn­ riffelung 13 rastend ineinandergreifen. Je nach Stufungs­ folge von einerseits Zahnriffelung 13, andererseits Verzah­ nung 14 läßt sich die Abdeckung 4 im Raum mit Bezug zum Schloßgehäuse 1' ausrichten und festlegen. Diese Ausrich­ tung wird in der Regel so durchgeführt, daß die Verbin­ dungswelle 3 und die Abdeckung 4 parallel zueinander ver­ laufen.
Da die Verbindungswelle 3 mit Toleranzausgleich das Tür­ schloß 1 und die Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 miteinander verbindet und die Abdeckung 4 in gleicher Weise toleranzausgleichend in der beschriebenen Art und Weise an­ geordnet werden kann, gelingt eine flexible Anpassung an unterschiedliche Einbaubedingungen des Kraftfahrzeugtürver­ schlusses.
Die Manipulationssicherheit wird noch dadurch gesteigert, daß die Abdeckung 4 eine Aussparung 4' aufweist, welche einem Schlitz zwischen Türaußenblech und Türscheibe einer Kraftfahrzeugtür gegenüberliegend angeordnet ist. Mit ande­ ren Worten trifft ein durch diesen Schlitz eventuell einge­ führtes Manipulationswerkzeug im Rahmen des Ausführungsbei­ spieles auf die halbkreisförmige Schale 4, welche die in Einführungsrichtung dahinterliegende Verbindungswelle 3 ab­ deckt und schützt. Da die Abdeckung 4 darüber hinaus eine an die axiale Länge der Verbindungseinrichtung bzw. Verbin­ dungswelle 3 angepaßte Längsausdehnung aufweist, ergeben sich keinerlei Angriffspunkte für ein solches Manipulati­ onswerkzeug.
Die beschriebene Verriegelungseinrichtung 8 läßt sich mit Hilfe ihres Rasthakens 11 problemlos von der Rastnase 12 entfernen. Dies gelingt ohne Werkzeug dergestalt, daß ein Ausleger 15 am Rasthaken 11 - ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten geschlossenen Stellung der Verriegelungsein­ richtung 8 - in Pfeilrichtung bewegt wird. Dies kann ein­ fach von Hand erfolgen. Durch die Verformung des Rasthakens 11 löst sich eine zugehörige Widerhakenausbildung 16 von der Rastnase 12, so daß dann die Verriegelungseinrichtung bzw. das Filmscharnier 8 von der Abdeckung 4 weggeschwenkt werden kann, wie dies in Fig. 1 dargestellt ist. Eine Zer­ legung zu Reparaturzwecken ist also problemlos möglich.
Es sollte betont werden, daß es selbstverständlich im Rah­ men der Erfindung liegt, das Filmscharnier bzw. die Verrie­ gelungseinrichtung 8 an das Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtungsgehäuse 2' anzuschließen bzw. hieran anzuformen und demgegenüber die Abdeckung 4 an das Schloßgehäuse 1' anzuspritzen. Schließlich eröffnet die Erfindung die Mög­ lichkeit, einen Verbindungsansatz 17 am Nußgehäuse 9 vorzu­ sehen, an welchen das Filmscharnier 8 vorzugsweise bei der Herstellung des Nußgehäuses 9 angespritzt wird. Nach Mon­ tage der Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung 2 und des Türschlosses 1 und der Verbindungseinrichtung 3 sowie der Abdeckung 4 wird die Verbindung zwischen Abdeckung 4 und Verriegelungseinrichtung 8 bzw. Verbindungsansatz 17 und Nußgehäuse 9 sowie Schloßgehäuse 1' durch einfaches Schließen des Filmscharniers 8 hergestellt.

Claims (11)

1. Kraftfahrzeugtürverschluss, mit einem Türschloss (1), ferner mit einer Verriegelungs-/Betätigungseinrichtung (2) für das Türschloss (1), weiter mit einer mechanischen Ver­ bindungseinrichtung (3) zur drehfesten Kopplung von einer­ seits Türschloss (1) und andererseits Verriegelungs-/Betä­ tigungseinrichtung (2), und mit einer die mechanische Ver­ bindungseinrichtung (3) zumindest teilweise umschließenden Abdeckung (4), dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) an zumindest einem Ende (4a) über eine lösbare Verriegelungseinrichtung (8) mit Toleranzaus­ gleich an das Türschloss (1) und/oder die Verriegelungs- /Betätigungseinrichtung (2) angeschlossen ist.
2. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die Abdeckung (4) mit der Verriegelungs- /Betätigungseinrichtung (2) an ihrem einen Ende (4) fest verbunden ist, während das andere Ende (4a) der Abdeckung (4) über die lösbare Verriegelungseinrichtung (8) mit Toleranzausgleich an das Türschloss (1) angeschlossen ist, oder umgekehrt.
3. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) als halb­ kreisförmige Schale (4) aus vorzugsweise Kunststoff ausgebildet ist.
4. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) mit dem Türschloss (1) oder der Verriegelungs-/Betätigungsein­ richtung (2) adhäsiv verbunden, z. B. an ein zugehöriges Gehäuse (1', 2') angespritzt, ist.
5. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) außenumfangsseitige Ausnehmungen (13) und die Verriege­ lungseinrichtung (8) zumindest einen zugehörigen innenum­ fangsseitigen Zahn (14) für einen toleranzausgleichenden Anschluss der Abdeckung (4) an die Verriegelungseinrichtung (8) aufweist.
6. Kraftfahrzeugtürverschluss nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, dass die außenumfangseitigen Ausnehmungen (13) an der Abdeckung (4) als Zahnriffelung (13) und der innenumfangsseitige Zahn (14) an der Verriegelungsein­ richtung (8) als in die Zahnriffelung (13) eingreifende Verzahnung (14) ausgebildet sind.
7. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsein­ richtung (8) als an einem Schlossgehäuse (1') oder einem Verriegelungs-/Betätigungseinrichtungsgehäuse (2') gelager­ tes Filmscharnier (8) mit an die Außenkontur der Abdeckung (4) angepasster Greifschale (10) ausgebildet ist.
8. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsein­ richtung (8) an das Schlossgehäuse (1') oder das Verriegelungs-/Betätigungseinrichtungsgehäuse (2') ein­ stückig angeschlossen, z. B. adhäsiv mit diesem verbunden, ist.
9. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verriegelungsein­ richtung (8) einen Rasthaken (11) aufweist, welcher im Zuge der Verbindung mit der Abdeckung (4) eine Rastnase (12) hintergreift.
10. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) eine Aussparung (4') aufweist, welche im Vergleich zu einem Schlitz zwischen Türaußenblech und Türscheibe gegenüberlie­ gend angeordnet ist.
11. Kraftfahrzeugtürverschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (4) eine an die axiale Länge der Verbindungseinrichtung (3) ange­ passte Längsausdehnung aufweist.
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