DE4316996C2 - Vorrichtung zur Präsentation von flächenhaften Objekten - Google Patents
Vorrichtung zur Präsentation von flächenhaften ObjektenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gebräuchliche Vorrichtungen sind nach Art eines Schaukastens ausgebildet, dessen
Frontscheibe rahmenartig eingefaßt ist. Die zu präsentierenden Objekte sind
vorzugsweise Großdias, zu deren Durchleuchtung im Inneren des Schaukastens eine
geeignete Lichtquelle angeordnet ist. Mehrere solcher Schaukästen können wie Bausteine
auf- und nebeneinander angeordnet werden, um auch größere Präsentationsflächen zu
bilden. Dabei ist dann aber die Gesamtfläche durch die einzelnen Rahmenfassungen
gitterartig durchbrochen. Das Prinzip von autarken, in sich selbsttragenden Schaukästen
ist kostenintensiv. In Verbindung mit Verkaufsregalen ist die Anbringung in der für die
Warenpräsentation nicht mehr geeigneten Höhenlage problematisch, weil solche autarken
Schaukästen nicht zur Integration mit Verkaufsregalen konzipiert sind.
Aus der DE 90 04 787 U1 ist eine gattungsgemäße Vorrichtung bekannt, die als in sich
starrer, baldachinartiger Stabkorb ausgebildet ist und die beiden darin integrierten U-
Schienen in einem starr zueinander festgelegten Abstand hält. Die gesamte Einheit ist mit
einem einzigen Paar von Konsolen an zwei Vertikalsäulen einhängbar. Die Einheit ist beim
Transport recht voluminös und völlig unflexibel hinsichtlich des Formats der Frontscheibe.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die
es ermöglicht, Bilder, Plakate und Dias in optisch ansprechender Weise zu präsentieren,
wobei auch bei nebeneinander aneinandergereihten Einheiten keine störende Trennfuge
in Erscheinung tritt. Die Vorrichtung soll preiswert sein und den Bedürfnissen von
Verkaufslokalen besonders Rechnung tragen. Sie soll von Laien zu montieren sein und
das Einsetzen und Austauschen von Bildern oder Dias soll durch das Ladenpersonal
ausgeführt werden können. Der Einsatz verschieden hoher Frontscheiben soll einfach
möglich sein.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Die Halterung ist ebenso flexibel, wie man dies von den Regalsystemen her kennt und ist
auch zur Anbringung an den handelsüblichen Vertikalsäulen solcher Regalsysteme
bestimmt. Der Ausdruck Vertikalsäule steht dabei stellvertretend auch für Wandschienen,
die nicht selbststehend sind, sondern an einer Wand befestigt werden. Die Konsolen
lehnen sich hinsichtlich ihrer Ausbildung auch beispielhaft an die Regalkonsolen an. Der
Vorteil der Erfindung besteht insbesondere darin, daß die Einzelkomponenten an den
bestehenden Verkaufsregalen in derselben bekannten Weise einfach eingehängt werden
können, wobei die Position den individuellen Bedürfnissen problemlos angepaßt werden
kann. Da die Frontscheibe nur oben und unten gehalten wird, entsteht bei seitlich
aneinandergereihten Feldern keine störende Trennfuge, da die Scheiben unmittelbar
aneinanderstoßen können. So ist es insbesondere möglich, eine über eine ganze
Raumlänge sich erstreckende Bildpräsentation einzurichten, wobei sich die Bildbreiten an
kein Kastenmaß zu halten brauchen. Durch Einhängen der Konsolen in einem anderen
Höhenabstand kann man entsprechend höhere oder schmälere Frontscheiben einsetzen.
Man ist nur an das Rastermaß der vorhandenen Regalsäulen gebunden.
Gemäß der Ausgestaltung nach Anspruch 2 kann der Führungskanal der Schiene frei
bleiben, so daß die Frontscheibe ungehindert von der Seite her eingeschoben werden
kann.
Den horizontalen Abstand zwischen den Vertikalsäulen nennt man Achsabstand und
dieser ist je nach Hersteller eines solchen Regalsystems geringfügig verschieden. Die
Weiterbildung gemäß Anspruch 3 ermöglicht eine Variation des Haltepunktes zwischen
Schiene und Abwinklung in der Größenordnung der Länge der Abwinklung, um so eine
Anpaßung an die verschiedenen Systeme durchführen zu können. Dabei ist
insbesondere die Ausgestaltung nach Anspruch 4 von Vorteil, weil damit die Anpaßungs
möglichkeit kombiniert ist mit einer Trennbarkeit von Schiene und Konsole, was einen
platzsparenderen Versand erlaubt.
Die Ausgestaltung nach Anspruch 5 bringt eine in Oberkopfhöhe angeordnete
Frontscheibe, wie dies in Verkaufsräumen meist der Fall sein wird, in eine zum Betrachter
günstigere Schräglage.
Relativ dunkle Dias werden an die Rückseite der Frontscheibe gelegt und an deren
oberem Rand daran fixiert. Hellere Dias erfordern zumeist eine an ihrer Rückseite
anliegende Streuscheibe, damit die Leuchtstoffröhren der Durchleuchtvorrichtung nicht zu
sehr als helle Bänder durchscheinen. Bei schräg geneigter Frontscheibe ist es
zweckmäßiger, die Streuscheibe mit einer geringeren Höhe auszubilden, so daß zwar ihre
Unterkante ebenfalls in demselben Führungskanal wie die Unterkante der Frontscheibe
gelagert ist, daß aber ihre Oberkante nicht im oberen Führungskanal gehalten wird. So
kann die Streuscheibe zum Auswechseln eines Dias wie ein Buchdeckel nach hinten
weggeklappt werden. Hierbei schafft die Weiterbildung nach Anspruch 6 die erforderliche
Freistellung auch unter den oberen Konsolen, so daß die Breite und Lage der
Streuscheibe nicht an das Achsmaß gebunden ist.
Eine praktischen Herstellungsbedürfnissen genügende Ausgestaltung dazu ist im
Anspruch 7 angegeben.
Gemäß der Weiterbildung nach Anspruch 8 ragen die Konsolen ebenso horizontal von der
Vertikalsäule weg, wie die üblichen Regalkonsolen, was ein einheitliches Erscheinungsbild
ergibt. Zudem eignet sich die horizontale Oberkante gut dazu, eine einfache Deckelplatte
zu stützen. Auch kann eine Seitenplatte formmäßig besser angepaßt werden.
Die handelsüblichen Regalsysteme verwenden auch geringfügig unterschiedliche
Rastermaße zwischen den Einhängeschlitzen an den Vertikalsäulen, bzw. unterschiedlich
lange Einhängeschlitze. Die Regalkonsolen haben zumindest zwei in aufeinanderfolgende
Einhängeschlitze eingreifende Haken, was deren Verwendbarkeit auf das
Herstellersystem beschränkt. Diese Einschränkung umgeht die Ausgestaltung nach
Anspruch 9. Als Ausgleich zur Sicherung gegen ein zu leichtes Wegkippen der Konsole
nach oben dient die Weiterbildung gemäß Anspruch 10.
Ein in der Regel unverzichtbarer Bestandteil einer Vorrichtung zur Präsentation von Dias
ist eine Durchleuchtvorrichtung an der Rückseite der Frontscheibe. Hierzu benennt der
Anspruch 11 eine bevorzugte Weiterbildung der Erfindung, indem die Halterung der
Leuchtstoffröhre unabhängig von den verschiedenen Achsmaßen auf die Standard-
Röhrenlänge abgestimmt werden kann. Denn die Röhrenlängen stehen wiederum meist
nicht im Einklang mit den Achsmaßen. Die in den beiden Endbereichen vorgesehenen,
elektrisch parallelgeschalteten Steckvorrichtungen machen die Lichtschiene zu einer
steckfertigen Funktionseinheit, die von Laien angebracht werden kann. Die
Spannungsversorgung kann beliebig über die eine oder andere Steckvorrichtung erfolgen,
während von der anderen eine kurze Verbindung zu einer in Längsrichtung folgenden
Lichtschiene eingesteckt werden kann.
Gemäß der Ausgestaltung nach Anspruch 12 kann über eine kurze Steckverbindung der
Anschluß in vertikaler Richtung zwischen übereinanderliegenden Lichtschienen hergestellt
werden.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Regals mit einer daran angebrachten Vorrichtung
gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Darstellung der oberen Schiene samt Konsolen,
Fig. 3 eine perspektivische Darstellung der unteren Schiene samt Konsolen,
Fig. 4 eine Schemadarstellung von zwei übereinander angeordneten Lichtschienen.
Gemäß Fig. 1 besteht ein Regal beispielsweise aus drei im Achsmaß
nebeneinanderstehenden Vertikalsäulen 11, 12 und 13, die unten von einer Sockeleinheit
14 freistehend gehalten werden. Zwischen den Vertikalsäulen sind übereinander und in
zwei Kolonnen nebeneinander Rückwandplatten 15 angeordnet. Davor können
Fachböden auf Konsolen angeordnet sein, was hier der Einfachheit wegen nicht
besonders dargestellt ist. Auch im oberen Bereich erstrecken sich zwischen den
Vertikalsäulen 11, 12, 13 weitere Rückwandplatten 16, die hier der besseren Übersicht
wegen nicht als Lochplatten gezeichnet sind. Die Vertikalsäulen 11, 12, 13 haben in ihrer
nach vorne weisenden Außenfläche 17 durchgehend von oben nach unten im Rastermaß
gleichmäßig verteilte Vertikalschlitze 18, die im bevorzugten Fall als H-Lochung
ausgeführt sind, so daß jeweils zwei Konsolen auf gleicher Höhe nebeneinander
eingehakt werden können.
An den Vertikalsäulen 11 und 12 sind etwa in Kopfhöhe zwei kürzere Konsolen 19, 21
eingehängt, die zwischen sich eine erste U-förmige Schiene 22 halten, so daß sich diese
in einem ersten Abstand parallel zur Ebene der Rückwandplatte 16 horizontal erstreckt.
Die Länge der Schiene 22 entspricht dem Achsabstand zwischen den Vertikalsäulen 11,
12. In einer darüber liegenden Überkopfhöhe sind zwei längere Konsolen 23, 24 an den
Vertikalsäulen 11, 12 eingehängt, die zwischen sich eine zweite U-förmige Schiene 25
halten, die gleich lang wie die erste Schiene 22 ist und zu dieser parallel, jedoch in
größerem Abstand vor der Ebene der Rückwandplatte 16 angeordnet ist. Die durch die
U-förmige Querschnittsgestalt gebildeten Führungskanäle weisen aufeinander zu und
bilden ähnlich einer Schiebetürführung eine Halterung für die Oberkante 26 und die dazu
parallele Unterkante 27 einer klar durchsichtigen Frontscheibe 28, die durch eine etwa 3
bis 5 mm dicke Acrylglasscheibe vorzugsweise gebildet wird. Ihre Länge entspricht der
Länge der Schienen 22, 25 und bildet mit diesen funktionell eine Präsentationseinheit 29.
Seitlich schließt im Beispiel nach Fig. 1 eine zweite, identisch ausgestaltete
Präsentationseinheit 31 an, wobei der Übergang in einer kaum sichtbaren Trennfuge
besteht. Insbesondere liegen die einander zugewandten Seitenkanten 32, 33 der
Frontscheiben ohne Zwischenlage aneinander. Auch dahinter gibt es keine Trennwand, so
daß auch keine Abschattung der von rückwärts erfolgenden Beleuchtung eintritt. In der
Zeichnung ist hinter der zweiten Frontscheibe ein teilweise abgeschnittenes Dia 34
angedeutet, wohingegen die erste Frontscheibe 28 rückwärts frei liegend dargestellt ist,
um weitere Details zeigen zu können. Insbesondere ist an der Rückwandplatte 16 eine
Lichtschiene 35 angebracht (oder mit Haken an den Konsolen 23, 24 lose angehängt), die
eine Grundplatte 36 mit an den beiden Längsenden hochgebogenen Querplatten 37, 38
umfaßt, an denen Fassungen für eine Leuchtstoffröhre 39 befestigt sind. Hinter der
Präsentationseinheit 31 befindet sich eine gleichartige Lichtschiene 41. Es versteht sich,
daß weitere Lichtschienen parallel darunter angebracht werden können, wenn dies die
Höhe der Frontscheiben erfordert.
Die Oberkanten 42 der in der Seitenansicht deckungsgleichen Konsolen 23, 24 verlaufen
über einen wesentlichen Teil ihrer Länge horizontal und senkrecht zur Ebene der
Rückwandplatte 16. Eine nicht besonders dargestellte Deckplatte kann beidseits auf den
Oberkanten der Konsolen 23, 24 aufliegend vorgesehen werden, wenn das ansonsten zur
Decke strahlende Licht zu hell sein sollte, so daß die Deckenreflexion ein dunkles Dia nur
schlecht erkennbar macht. Nach unten zu ist zumeist ein Lichtaustritt erwünscht, um die
darunter befindliche Ware indirekt zu beleuchten. Bei Bedarf kann aber auch hier eine
Bodenplatte eingelegt werden. Schließlich kann die freiliegende Stirnseite mittels einer
Seitenplatte abgedeckt werden, die an der Konsole 23 eingehängt wird.
Die Fig. 2 zeigt die Konsolen 23, 24 und die zweite Schiene 25 detaillierter. Der erste
Endbereich der Konsole 23 hat eine rechtwinklige Abwinklung 43 von etwa 2 bis 3 cm
Länge, die flach an der Außenseite des einen U-Schenkels 44 anliegend daran befestigt
ist und zur Konsole 24 zeigt. Diesbezüglich spiegelbildlich hat der erste Endbereich der
Konsole 24 eine in die entgegengesetzte Richtung zeigende Abwinklung 45, die ebenfalls
an der Außenseite des U-Schenkels 44 befestigt ist. Die Art der Befestigung ist nicht
besonders dargestellt. Vorzugsweise erfolgt sie mittels einer Befestigungsschraube, deren
Schaft einen parallel zur Längserstreckung der Schiene 25 sich erstreckenden
Längsschlitz in der Abwinklung 43, 45 durchquert und in ein Gewinde im U-Schenkel 44
eingeschraubt ist, wobei sich der Kopf der Befestigungsschraube an der Rückseite der
Abwinklung 43, 45 klemmend abstützt. Über den Längsschlitz kann die Position zwischen
den Konsolen 23, 24 und der Schiene 25 einjustiert werden.
Abgesehen von der Richtung, nach der die Abwinklungen 43, 45 abstehen, sind die
Konsolen 23, 24 deckungsgleich ausgebildet, so daß es genügt, stellvertretend für beide
die Konsole 23 naher zu beschreiben. Ihr zweiter Endbereich hat einen einzigen Haken
46, der von an sich bekannter Gestalt ist und dazu dient, die Konsole an einer
Vertikalsäule einzuhängen. Um das durch das Gewicht der Schiene 25 entstehende
Drehmoment aufzufangen, erstreckt sich unterhalb des Hakens 46 eine erste vertikale
Stützkante 47, die sich unterhalb desjenigen Vertikalschlitzes 18 (Fig. 1) der Vertikalsäule
11 an deren Außenfläche 17 abstützt, in den der Haken 46 eingesetzt wird. Beim Reinigen
der Frontscheibe 28 kann auch ein Drehmoment in die andere Richtung entstehen und
damit dann die Konsole 23 nicht hochschwenkt, ist zu dem oberhalb des Hakens 46 eine
zweite vertikale Stützkante 48 vorgesehen, die in der Seitenansicht mit der ersten
Stützkante 47 fluchtet. Die Oberkante 42 steht im rechten Winkel zu den Stützkanten 47,
48. Die Abwinklung 43 schließt in der Seitenansicht mit der Oberkante 42 einen Winkel
von weniger als 90° ein, entsprechend der gewählten Schrägstellung der Frontscheibe 28.
Die Unterkante des ersten Endbereichs ist über eine Strecke von 2 bis 4 cm von der
Unterkante des U-Schenkels 44 ausgehend als Kreisbogen auszubilden, dessen Zentrum
der Führungskanal der ersten Schiene 22 ist. Dieser Kreisbogen ist als Grenzbedingung
zu verstehen und soll einen Freiraum schaffen, damit eine auf der ersten Schiene 22
abgestützte Streuscheibe, deren Oberkante knapp unterhalb des unteren Randes des U-
Schenkels 44 liegt, nach Art eines Buchdeckels von der Frontscheibe weg aufgeklappt
werden kann. Demgemäß kann dieser Kreisbogen auch durch zwei gerade
Kantenbereiche 49, 51 angenähert werden, die etwa als Tangenten an den Kreisbogen
anzusehen sind. Es kann auch ein dieser Bedingung gehorchender gerader
Kantenbereich genügen, wenn er genügend lang ist.
Die Konsole 23 hat zwei in horizontalem Abstand angeordnete Löcher 52, die
beispielsweise zur Befestigung einer Seitenwand dienen können. Wenn, wie im Beispiel
der Fig. 1, an der mittleren Vertikalsäule 12 zwei Konsolen unmittelbar
nebeneinanderliegend eingehängt werden, die zu den zwei aufeinanderfolgenden
Präsentationseinheiten 29, 31 gehören, kann man diese Konsolen mittels einer
Spannschraube, die eines der Löcher 52 quert, aneinanderspannen, damit auch der Stoß
der aufeinanderfolgenden Schienen zusammengehalten wird.
Die Fig. 3 zeigt die Konsolen 19, 21 mit der Schiene 22. Der zweite Endbereich jeder
Konsole 19, 21 ist identisch mit dem zweiten Endbereich der Konsole 23, mit Haken 46,
sowie erster Stützkante 47 und zweiter Stützkante 48. Die ersten, zur Schiene 22
weisenden Endbereiche haben ähnliche Abwinklungen 53, 54, wie die schon
beschriebenen Konsolen 23, 24, allerdings halten diese die Schiene 22 mit ihrem
Führungskanal nach oben weisend. Da die Konsolen 19, 21 kürzer sind, genügt ein Loch
55 etwa im Mittenbereich. Die Höhe 56 der U-Schenkel der Schiene 22 beträgt etwa 15
mm und der Abstand 57 beträgt 10 bis 15 mm. Die obere Schiene 25 hat dieselben
Abmessungen.
Die Fig. 4 zeigt schematisch vereinfacht zwei horizontal übereinander angeordnete
Lichtschienen 58, 59, deren Grundplatten 36 beispielsweise an der Rückwandplatte 16
(Fig. 1) anliegend zu denken sind. An der Grundplattenunterkante 61 ist in den beiden
Endbereichen je eine elektrische Steckvorrichtung 62 und 63 angebracht und an der
Grundplattenoberkante 65 ist eine dritte Steckvorrichtung 64 angebracht. Die Kontakte der
Steckvorrichtungen sind untereinander parallel verschaltet und mit den
Anschlußarmaturen der Leuchtstoffröhren 39 verbunden, so daß die insoweit identischen
Lichtschienen 58, 59 steckerfertige Funktionseinheiten darstellen. Ober die verschiedenen
Steckvorrichtungen kann man ohne komplizierter externer Verdrahtung mehrere solcher
Lichtschienen neben- und übereinander anordnen und mit Spannung versorgen.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Präsentation von flächenhaften Objekten, umfassend eine rechteckige
Frontscheibe (28) mit einer geraden Oberkante und einer dazu parallelen Unterkante,
sowie eine Halterung für die Frontscheibe, bestehend aus zwei im Querschnitt U-
förmigen Schienen (22, 25), wobei die Frontscheibe (28) mit ihrer Unterkante (27) lose
zwischen die U-Schenkel der ersten Schiene (22) einsetzbar ist und mit ihrer
Oberkante (26) lose zwischen die U-Schenkel der zweiten Schiene (25) einsetzbar ist,
und die Frontscheibe (28) eigenstabil in ihrer Form zwischen erster und zweiter
Schiene (22, 25) stehend ausgebildet ist, wobei weiterhin die erste Schiene (22) mit
einem ersten Paar von Konsolen (19, 21) verbunden ist, die jeweils mit einem
Endbereich in einen Vertikalschlitz (18) einer Vertikalsäule (11, 12) einhängbar
ausgebildet sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Schiene (25) mit einem zweiten Paar von Konsolen (23, 24) verbunden
ist, die jeweils mit einem Endbereich in einen Vertikalschlitz einer Vertikalsäule (11,
12) in einer beliebigen, lediglich der Abmessung der Frontscheibe entsprechenden
Position oberhalb des ersten Paares von Konsolen (19, 21) einhängbar ausgebildet
sind und daß die Konsolen (19, 21, 23, 24) jeweils mit einem ersten Endbereich die
zugehörige Schiene (22, 25) halten, der einen horizontalen Abstand zu dem jeweiligen
zweiten, an der Vertikalsäule einhängbaren Endbereich aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Endbereich
jeder Konsole (19, 21, 23, 24) an der Außenseite eines U-Schenkels (44) der Schiene
(22, 25) anbringbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Endbereich
jeder Konsole (19, 21, 23, 24) eine rechtwinklige Abwinklung (43, 45, 53, 54) aufweist,
die an der Außenseite des U-Schenkels (44) anliegt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abwinklung (43, 45,
53, 54) einen parallel zur Längserstreckung der Schiene (22, 25) verlaufenden
Längsschlitz aufweist, der vom Schaft einer Befestigungsschraube durchquert wird,
der in ein Gewinde im U-Schenkel (44) der Schiene (22, 25) einschraubbar ist, wobei
sich der Kopf der Befestigungsschraube an der Rückseite der Abwinklung (43, 45, 53,
54) abstützt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die die zweite Schiene
(25) tragenden Konsolen (23, 24) länger sind, als die die erste Schiene (22) tragenden
Konsolen (19, 21), so daß die Frontscheibe (28) in einer geneigten Raumlage gehalten
wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante (49, 51)
des ersten Endbereichs der die zweite Schiene (25) tragenden Konsolen (23, 24) von
der Unterkante des U-Schenkels (44) der zweiten Schiene ausgehend über eine
vorgegebene Strecke wenigstens annähernd einen Kreisbogen darstellt, dessen
Zentrum der Führungskanal der ersten Schiene (22) ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Annäherung durch
wenigstens einen geraden Kantenbereich (49, 51) in der Form einer Tangente an den
Kreisbogen gebildet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberkanten (42) der
die zweite Schiene (25) haltenden Konsolen (23, 24) zumindest über einen
wesentlichen Teil ihrer Länge horizontal im Raum ausgerichtet sind, wenn die
Konsolen an Vertikalsäulen (11, 12) eingehängt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich
jeder Konsole (19, 21, 23, 24) jeweils nur einen in einen Vertikalschlitz (18) einer
Vertikalsäule einsetzbaren Haken (46) aufweist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Endbereich
jeder Konsole (19, 21, 23, 24) jeweils eine erste (47) und eine zweite (48) vertikale
Stützkante aufweist, die sich an eine vertikale Außenfläche (17) unterhalb und
oberhalb des Vertikalschlitzes (18) der Vertikalsäule anlegen, in dem der Haken (46)
eingesetzt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine zwischen den
Vertikalsäulen (11, 12, 13) anbringbare Lichtschiene (35, 58, 59) vorgesehen ist, mit
einer sich parallel zu den Schienen (22, 25) erstreckenden, von diesen unabhängig mit
Bezug zu den Vertikalsäulen befestigbaren Grundplatte (36), über der eine
Leuchtstoffröhre (39) gehalten wird, wobei an der Grundplattenunterkante (61) in den
beiden Endbereichen je eine elektrische Steckvorrichtung (62, 63) angeordnet ist,
welche Steckvorrichtungen derart miteinander und mit der Leuchtstoffröhre parallel
verschaltet sind, daß darüber eine Spannungszuführung oder Spannungsableitung zu
und von der Lichtschiene (58, 59) einsteckbar ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der
Grundplattenoberkante (65) noch eine dritte Steckvorrichtung (64) angeordnet ist, die
mit den anderen (62, 63) elektrisch parallel geschaltet ist.
Priority Applications (1)
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---|---|---|---|
DE19934316996 DE4316996C2 (de) | 1993-05-21 | 1993-05-21 | Vorrichtung zur Präsentation von flächenhaften Objekten |
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Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
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DE4316996A1 DE4316996A1 (de) | 1994-11-24 |
DE4316996C2 true DE4316996C2 (de) | 1996-10-17 |
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ID=6488618
Family Applications (1)
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DE19934316996 Expired - Fee Related DE4316996C2 (de) | 1993-05-21 | 1993-05-21 | Vorrichtung zur Präsentation von flächenhaften Objekten |
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---|---|
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Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
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DE8910735U1 (de) * | 1989-09-08 | 1989-10-26 | Karl Lenz GmbH + Co KG, 5860 Iserlohn | Verkaufregal, insbesondere für Waren des sanitären Zubehörs |
DE9004787U1 (de) * | 1990-04-27 | 1991-02-14 | Emil Lux GmbH & Co KG, 42929 Wermelskirchen | Baldachin für eine Präsentationswand |
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1993
- 1993-05-21 DE DE19934316996 patent/DE4316996C2/de not_active Expired - Fee Related
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DE19700598A1 (de) * | 1997-01-10 | 1998-07-16 | Herpa Miniaturmodelle Gmbh | Präsentationsvorrichtung in Regalbauweise |
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DE20104590U1 (de) * | 2001-03-14 | 2002-07-25 | Friedrich, Gerhard, 63571 Gelnhausen | Regal |
WO2002071901A1 (de) | 2001-03-14 | 2002-09-19 | Storeconcept Ladenbau Gmbh | Freistehendes selbstbedienungsregal |
Also Published As
Publication number | Publication date |
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DE4316996A1 (de) | 1994-11-24 |
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