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Anwendungsgebiet der Erfindung
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Gegenstand
ist eine Vorrichtung mit einer horizontal angeordneten Profilschiene,
die sich rückseitig
befestigen lässt.
In die von der Vorderseite zugängliche
Passage sind Warenträger
verschiedener Konfiguration einsteckbar. Derartige Vorrichtungen dienen
zur Präsentation
von Waren in Geschäften und
auf Messen. Die Profilschiene besitzt eine längslaufende Passage, die in
den Raum hin als sich horizontal erstreckende Einstecknut mündet.
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Stand der Technik
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Aus
der
EP 1 029 480 A1 ist
eine an eine Rückwand
horizontal anschraubbare profilierte Wandschiene bekannt, in deren
Einstecknut man an jeder beliebigen Längsposition ein Tragarm mit
seiner vertikal angebrachten Steckplatte einhängen kann. Diese Vorrichtung
belässt
sichtbar eine breite Nut oder es bedarf einer Nutabdeckung mit rasterförmigen Durchbrüchen, so
dass die völlig
freie Positionierbarkeit verloren geht. Ferner kann die Wandschiene,
jedenfalls nicht direkt, alternativ auch Tablare aufnehmen. Mit
der
DE 299 03 019
U1 wird eine auf dem gleichen Einhängeprinzip beruhende Vorrichtung
offenbart, wobei die tragende Profilschiene in ein Paneelelement
eingebaut oder zwischen angefügten
Paneelelementen angeordnet ist. Diese Profilschiene ist durch die
Umbauung weniger sichtbar, die übrigen
Nachteile bleiben jedoch bestehen. In der
EP 1 152 675 B1 schliesslich
wird eine Vorrichtung gezeigt, die auf einer punktuellen Steckhülse oder
Profilschiene beruht, wobei in letztere auch Tablare einschiebbar
sind. Die Steckhülsen
bzw. Profilschienen müssen
ebenfalls eingesetzt oder umbaut werden, so dass jeweils entsprechend
den Einbaubedingungen erheblicher Montageaufwand entsteht, wobei
die angewandten konstruktiven Merkmale für die Funktion der Einhängung sich
sehr bewährt
haben.
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Aufgabe der Erfindung
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Angesichts
des bisherigen Standes liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Vorrichtung der vorgenannten Art vorzuschlagen, die einen geringeren
Montageaufwand erfordert. Vorzugsweise sollen sich in die zu schaffende
Profilschie ne arretiert Tragarme sowie Tablare einhängen lassen.
In einer speziellen Ausführung
sollen sich die bei der Vorrichtung gemäss der
EP 1 152 675 B1 bewährten Warenträger in die
neu zu entwickelnde Profilschiene einsetzen lassen. Eine weitere
Aufgabe besteht darin, die Profilschiene mit elektrischer Beleuchtung
zu versehen.
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Übersicht über die Erfindung
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Die
Vorrichtung zur Warenpräsentation
basiert auf einer horizontal angeordneten Profilschiene, die zumindest
eine zur in den Raum weisenden Frontseite als zeilenförmigen Eintritt
mündende
Passage hat, welche sich in die Tiefe der Profilschiene erstreckt
und zur arretierten Aufnahme von an Tragarmen angeordneten Steckelementen
oder an Tablaren vorhandenen Steckkanten ausgestaltet ist. Die Frontseite
erstreckt sich als Wandung, vorzugsweise zumindest im Prinzip senkrecht,
beidseits des zumindest einen Eintritts und ist freibleibende Sichtfläche. Die
Profilschiene besitzt an einer Rückwand
Befestigungsorgane, welche der Montage an einer Tragstruktur, z.B.
eine Gebäudewand,
mittels Wandhaltern dienen.
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Nachfolgend
werden spezielle Ausführungsformen
der Erfindung definiert:
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An
der Profilschiene sind zumindest zwei übereinander parallel, beabstandet
liegende zeilenförmige
Eintritte mit zugehörigen
Passagen vorhanden. Jede Passage ist von einer Deckenstrebe, einer Bodenstrebe
sowie der Rückwand
begrenzt. An der Bodenstrebe liegt nahe des Eintritts eine untere
Auflage, in die Passage hin, folgt eine erste Längsnut zur Aufnahme einer Rutschsicherung,
vorzugsweise ein elastisches Strangprofil, und daran schliesst sich eine
zur Rückwand
hin abfallende und in letztere übergehende
Neigung an. An der Deckenstrebe liegt, benachbart zur Rückwand,
eine nach oben weisende Hinterschneidung. Davor befindet sich eine
obere Auflage, von der sich die Deckenstrebe zum Eintritt hin erstreckt,
vorzugsweise in einer Anschrägung
mit zumindest im Prinzip aufsteigender Tendenz. Das Steckelement
ist am Tragarm mit einer an der Unterseite zum freien Ende hin aufsteigenden
Verjüngung und
einem zum Eingriff in den Hinterschnitt bestimmten, nach oben gerichteten
Haken, versehen. Das Steckelement lässt sich nur bei gegenüber der
Horizontalen geneig tem Tragarm mit dadurch abgesenktem Haken bis
in den Hinterschnitt einschieben oder daraus entfernen.
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Jeweils
an einem unteren Fortsatz und einem oberen Fortsatz der Frontseite
sowie einem unteren Fortsatz und einem oberen Fortsatz der Rückwand sind
Anschlusselemente zum selbsthaltenden Aufsetzen von Abdeckleisten
mit komplementären Anschlusselementen
vorhanden. Die Fortsätze
umschliessen zusammen mit den aufgesetzten, vorzugsweise lichtdurchlässigen Abdeckleisten
einen Raum zur Aufnahme eines elektrischen Lichtmittels.
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Ein
Wandhalter besteht aus einer vertikal anzuordnenden Grundplatte,
von deren Vorderseite eine aufwärts
weisende Lasche und eine untere Umbiegung abgehen. Die Lasche ist
zum Eingriff in das von einer Nut gebildete Befestigungsorgan und
die Umbiegung zum Unterfassen und Verbinden mit dem von einem Schraubkanal
gebildeten anderen Befestigungsorgan nahe dem unteren Fortsatz bestimmt. Unterhalb
der untersten Bodenstrebe und oberhalb der obersten Deckenstrebe
befindet sich jeweils ein Schraubkanal, der z.B. zur Befestigung
eines elektrischen Lichtmittels nutzbar ist. Am oberen Fortsatz, der
Rückwand
zugewandt, liegt eine nach oben offene dritte Längsnut, die zum Einschieben
eines mit Werbeangaben und/oder Dekoration versehenen Elements geeignet
ist. In der dritten Längsnut
befindet sich waagerecht dazu eine zweite Längsnut zur Aufnahme einer Rutschsicherung.
Zur Abdeckung der beiden seitlichen Schnittflächen an einer abgelängten Profilschiene
sind vorzugsweise selbsthaltende Seitenblenden vorgesehen. Die Abdeckleiste ist
vorteilhaft aus Kunststoff-Winkelprofil. Die Anschlusselemente an
der Abdeckleiste weiden von einer nach unten und einer zur Seite
offenen Scherenkontur gebildet, während die Anschlusselemente
an den Fortsätzen
in die Scherenkontur passende Kanten sind. Die Profilschiene ist
vorzugsweise im Aluminum-Strangguss hergestellt.
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Kurzbeschreibung der beigefügten Zeichnungen
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Es
zeigen:
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1 eine
Profilschiene mit eingesetzten Trägern und Tablaren sowie aufgestecktem
Display, in Perspektivansicht;
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2A die
Profilschiene gemäss 1 ohne
Bestückung
mit an einer rückseitigen
Tragstruktur montierten Einhängeplatten,
in Perspektivansicht;
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2B eine
Einhängeplatte
aus 2A, in Perspektivansicht;
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2C die
Profilschiene aus 2A im Vertikalquerschnitt mit
separater Abdeckleiste, in Prinzipdarstellung;
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3A die
Profilschiene gemäss 2C mit aufgesetzter
Abdeckleiste, angenähert
an eine anmontierte Einhängeplatte,
in Prinzipdarstellung;
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3B die
Anordnung gemäss 3A mit an
der Einhängeplatte
fixierten Profilschiene, in Prinzipdarstellung;
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3C eine
Rückansicht
der Anordnung gemäss 3B,
in Prinzipdarstellung;
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4 bis 6C das
Funktionsprinzip der Vorrichtung in den drei Stellungsphasen;
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4 erste
Stellungsphase: die Darstellung gemäss 3B mit
einem der Profilschiene angenäherten
Träger
und Tablar;
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5A zweite
Stellungsphase: die Anordnung gemäss 4 mit schräg in die
Profilschiene eingeführtem
Träger
und Tablar;
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5B das
vergrösserte
Detail X1 aus 5A;
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5C das
vergrössere
Detail X2 aus 5A;
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6A dritte
Stellungsphase; die Anordnung gemäss 5A mit
in die Profilschiene eingeführtem
Träger
und Tablar, in Endstellung;
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6B das
vergrösserte
Detail X3 aus 6A;
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6C das
vergrösserte
Detail X4 aus 6A;
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7 die
Anordnung gemäss 3B mit aufgestecktem
Display und in die Profilschiene eingesetzten Leuchtkörpern, in
Prinzipdarstellung; und
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8 die
Anordnung gemäss 6A mit aufgestecktem
Display und angefügter
Seitenblende, in Prinzipdarstellung.
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Ausführungsbeispiel
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Mit
Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen erfolgt nachstehend die detaillierte
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
zur erfindungsgemässen Vorrichtung
mit für
die Praxis variablen Ausstattungen.
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Für die gesamte
weitere Beschreibung gilt folgende Festlegung. Sind in einer Figur
zum Zweck zeichnerischer Eindeutigkeit Bezugsziffern enthalten, aber
im unmittelbar zugehörigen
Beschreibungstext nicht erläutert,
so wird auf deren Erwähnung
in vorangehenden oder nachfolgenden Figurenbeschreibungen Bezug
genommen. Im Interesse der Übersichtlichkeit
wird auf die wiederholte Bezeichnung von Bauteilen in weiteren Figuren
zumeist verzichtet, sofern zeichnerisch eindeutig erkennbar ist,
dass es sich um "wiederkehrende" Bauteile handelt.
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1 bis 2B
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Die
Profilschiene 1 hat zwei parallel verlaufende, zueinander
beabstandete, längliche
Eintritte 11 entlang ihrer Frontseite, wobei sich die Eintritte 11 als
Passagen 10 in Richtung der Profilschienrückwand fortsetzen.
An den beiden Enden der Profilschiene 1 ist jeweils eine
Seitenblende 18 vorgesehen. Die Profilschiene 1 kann
mit unterschiedlichen Warenträgern – z.B. Träger 4 oder
Tablare 4' – sowie einem
Display 5 bestückt
sein, die in ihrer Ausführungsform
variabel sind. Der Träger 4 links
aussen besteht aus mindestens zwei Stangenteilen 40 und daran
vorhandenen Aufnahmemitteln 47, die zur Aufnahme einer
losen Querstange 49 bestimmt sind. Ein nächster Träger 4 hat
nur ein gerades Stangenteil 40, so dass sich ein gerader
Abhängearm
ergibt. In einer weiteren Ausführungsform,
ist am geraden Stangenteil 40 ein Querausleger 48 angebracht,
wodurch man einen T-Arm
erhält.
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Zur
Befestigung der Profilschiene 1 sind an einer Tragstruktur 7,
z.B. eine Gebäudewand,
Einhängeplatten 3 montiert,
an der die Profilschiene 1 fixiert wird. An der Einhängeplatte 3 wird
die Vorderseite 31 und die Rückseite 30 definiert,
wobei von der Vorderseite 31 am unteren Ende eine rechtwinklige Umbiegung 311 absteht.
Zwischen einem zentrisch angeordneten ersten Loch 32 im
unteren Bereich und jeweils zwei weiteren ersten Löchern 32 an
den oberen äusseren
Enden der Einhängeplatte 3,
erhebt sich von der Vorderseite 31 eine Lasche 312.
An der Umbiegung 311 befindet sich ein zweites Loch 33, das
mittig positioniert ist.
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2C
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Von
der Profilschiene 1 sind die beiden Abdeckleisten 2 momentan
abgenommen, wobei an der Frontseite 17 zwei parallel verlaufende,
zueinander beabstandete Eintritte 11 vorgesehen sind, von
denen sich ein oberer Fortsatz 172 und ein unterer Fortsatz 171 erstreckt.
Oberhalb und unterhalb jedes Eintritts 11 ist für optische
Effekte eine parallel verlaufende Kerblinie 170 vorhanden.
Der untere und obere Fortsatz 171,172 besitzen
jeweils am äusseren
Ende eine identische parallel verlaufende Kerblinie 170. Die
Profilschiene 1 weist eine Begrenzung 12 auf,
die zur Frontseite 17 parallel rückversetzt angeordnet ist und
mittels Deckenstreben 13, Bodenstreben 14 und unteren
Stützstreben 143 mit
der Frontseite 17 und dem unteren sowie oberen Fortsatz 171,172 verbunden
ist.
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Die
Begrenzung 12 besitzt im unteren Bereich einen Bügel 120,
der einen Schraubkanal 126 beinhaltet. Vom Bügel 120 erstreckt
sich parallel zum unteren Fortsatz 171 ein erster Fortsatz 121,
mit einer abschliessenden Profilkante 123. Im oberen Bereich
der Begrenzung 12 ist ein weiterer Bügel 120 vorgesehen,
der zwischen der Begrenzung 12 und dem Bügel 120 eine
Nut 124 ausbildet. Ausgehend vom oberen Bügel 120 verläuft ein
zweiter Fortsatz 122 mit abschliessender Profilkante 123 parallel
zum oberen Fortsatz 172. Am unteren Fortsatz 171 befindet
sich am äusseren
Ende gegenüber
der Kerblinie 170 eine Profilkante 174, die in
Richtung der Begrenzung 12 zeigt. Am oberen Fortsatz 172 ist
am äusseren
Ende eine Auskragung 173 vorhanden, so dass ein U-Profil
mit einer dritter Längsnut 176 entsteht.
Innerlich der dritten Längsnut 176 ist
am oberen Fortsatz 172 eine zweite Längsnut 175 ausgebildet.
Am freien Ende der Auskragung 173 ist eine Profilkante 174 angeordnet,
die in Richtung der Begrenzung 12 zeigt.
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Im
Anschluss an die beiden Eintritte 11 erstrecken sich in
Richtung der Begrenzung 12 jeweils eine Passage 10,
die an der Oberseite eine Anschrägung 130 aufweist
und im hinteren Bereich, nahe der Begrenzung 12 eine Auflage 131 besitzt.
Zwischen Auflage 131 und Begrenzung 12 liegt eine
sich aufwärts
erstre ckende Hinterschneidung 16. Jede Passage 10 hat
an ihrer Unterseite eine Auflage 141, mit einer darin enthaltenen
ersten Längsnut 142.
Von der Längsnut 142 bis
an die Begrenzung 12 setzt sich die Bodenstrebe 14 mit
einer Neigung 140 fort. Die Deckenstrebe 13 am
oberen Eintritt 11 besitzt zwischen der Anschrägung 130 und
der Auflage 131 auf deren Oberseite einen Fixierbügel 132,
der einen Schraubkanal 136 beinhaltet. Die untere Stützstrebe 143 im unteren
Eintritt 11 weist versetzt zur ersten Längsnut 142 einen Fixierbügel 132 auf,
der einen Schraubkanal 146 besitzt.
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Die
Abdeckleiste 2 besteht aus einem ersten Abschnitt 21,
an den sich quasi rechtwinklig ein zweiter Abschnitt 22 anfügt mit jeweils
einer Innenprofilierung 23, wobei der zweite Abschnitt 22 von
der benachbarten äusseren
Kante des ersten Abschnitts 21 zurückversetzt ist. Die freien
Enden des ersten und zweiten Abschnitts 21,22 weisen
jeweils eine Scherenkontur 20 auf, die komplementär zu den
Profilkanten 123,174 sind und mit diesen im zusammengebauten
Zustand in Eingriff stehen.
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3A bis 3C
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Die
Profilschiene 1 ist zur Befestigung an einer Tragstruktur 7 bestimmt.
Einhängeplatten 3 sind mittels
erster Befestigungsmittel 62 an der Tragstruktur 7 fixiert.
Von den Einhängeplatten 3 ragen
die Laschen 312 aufwärts
gerichtet in den Raum, während die
Umbiegungen 311 horizontal in den Raum weisen. Im montierten
Zustand hintergreift der obere Bügel 120 alle
Laschen 312 und zugleich sitzt der untere Bügel 120 auf
der Umbiegung 311 der Einhängeplatten 3 auf und
wird durch zweite Befestigungsmittel 63, die in den Schraubkanal 126 eingreifen,
zusätzlich
fixiert, um die Profilschiene 1 gegen unbeabsichtigtes
Aushängen
zu sichern. Als Rutschsicherung sitzen Strangprofile 15 in
den ersten und zweiten Längsnuten 142,175.
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Die
Rückseite 30 der
Einhängeplatte 3 zeigt die
Position der Befestigungspunkte der ersten und zweiten Löcher 32,33 in
den oberen beiden Eckpunkten, im unteren zentrischen Bereich sowie
am unteren Rand in der Mitte (s. 3C). Die
ersten und das zweite Befestigungsmittel 62,63 sind
ebenfalls ersichtlich. Die oberen und unteren Abdeckleisten 2 die auf
der Profilschiene 1 aufgesetzt sind, gehen über den
oberen und unteren Rand der Einhängeplatte 3 hinaus
und verdecken damit die Einhängeplatte 3,
so dass diese von vorne nicht sichtbar ist.
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4
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In
der ersten Stellungsphase ist ein Träger 4 und ein Tablar 4' der unteren
bzw. oberen Passage 10 der Profilschiene 1 angenähert. Der
Träger 4 besteht
aus einem Stangenteil 40, das ein erstes und ein zweites
Ende 400,401 besitzt. Am ersten Ende 400 sitzt
mittig in Längsrichtung
des Stangenteils 40 eine Steckplatte 406, die
fest mit dem ersten Ende 400 verbunden ist. Das aus dem
Stangenteil 40 herausragende Ende der Steckplatte 406 besitzt
eine Verjüngung 408 an
der Unterseite mit einem nach oben gerichteten Haken 407.
Am Tablar 4' wird
eine Vorderkante 401' und
einer Hinterkante 402' definiert,
wobei die Hinterkante 402' das
Steckende 400' begrenzt.
Bei leicht angehobener Stellung der in den Raum weisenden Vorderkante 401' des Tablars 4', mit Orientierung
zur Anschrägung 130 und
Neigung 140, wird das Einschieben in die Passage 10 erleichtert.
Das Einführen
der Steckplatte 406 am Träger 4 in die Passage 10 erfordert
eine gegenüber
der Horizontalen eingenommene Schräglage mit angehobenem zweiten
Ende 401.
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5A bis 5C
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Diese
Figurengruppe veranschaulicht die zweite Stellungsphase mit schräg in die
Profilschiene 1 eingeführtem
Träger 4 und
Tablar 4',
wobei deren Endstellungen noch nicht erreicht sind. Das Tablar 4' ist mit seinem
Steckende 400' in
den Eintritt 11 und die Passage 10 der Profilschiene 1 eingeschoben, wurde
jedoch noch nicht abgesenkt, so dass das Erreichen der Endstellung
erst bevorsteht (s. vergrössert
in 5B). Zwischen der oberen Auflage 131 und
der Oberseite des Tablars 4' gibt
es noch keinen Kontakt und die Unterseite des Tablars 4' sitzt noch nicht
vollständig
auf der unteren Auflage 141 auf.
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Der
Träger 4 ist
mit seiner Steckplatte 406 schräg angehoben in die Passage 10 der
Profilschiene 1 eingeschoben, wurde aber noch nicht abgesenkt und
befindet sich deshalb in einer Zwischenstellung (s. vergrössert in 5C).
Dadurch ist der Haken 407 noch nicht in Eingriff mit der
Hinterschneidung 16 der Profilschiene 1, die obere
Auflage 131 steht noch nicht in Kontakt mit der Oberseite
der Steckplatte 406 und zwischen der unteren Auflage 141 der
Profilschiene 1 und der Unterseite der Steckplatte 406 ist ein
Spalt vorhanden.
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6A bis 6C
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In
der dritten Stellungsphase befinden sich Träger 4 und Tablar 4' jeweils in
der Endstellung. Das mit seinem Steckende 400' maximal in
die Passage 10 eingeschobene Tablar 4' ist jetzt in
die Horizontale gebracht, so dass die Endstellung erreicht ist (s.
vergrössert
in 6B). Die Oberseite des Tablars 4' schlägt an der
oberen Auflage 131 an und zugleich sitzt die Unterseite
des Tablars 4' vollständig auf
der unteren Auflage 141 auf.
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Der
Träger 4 ist
mit seiner Steckplatte 406 in der Passage 10 auf
das Niveau der Horizontalen abgesenkt und nimmt somit die Endstellung
ein (s. vergrössert
in 6C). Dadurch ist der Haken 407 mit der
Hinterschneidung 16 in Eingriff gekommen, die Oberseite
der Steckplatte 406 drückt
gegen die obere Auflage 131 und die Unterseite der Steckplatte 406 setzt
gänzlich
auf der unteren Auflage 141 auf.
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7 und 8
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Innerhalb
des unteren und des oberen Fortsatzes 171,172 der
Profilschiene 1 ist ein Leuchtkörper 8 integriert,
der jeweils von einer oberen bzw. unteren Abdeckleiste 2 umschlossen
wird, die gleichzeitig durch ihre Innenprofilierung 23 für eine gleichmässige Lichtverteilung
sorgen. Innerhalb der oberen Längsnut 176 steckt
ein Display 5, das aus einem ersten Schenkel 51 und
einem zweiten Schenkel 52 besteht, die einen Zwischenraum 50 einschliessen, in
den z.B. ein Plakat eingeschoben werden kann. Die beiden Schenkel 51,52 stehen
unter Vorspannung, so dass das Einlegen eines Plakats gegen die Klemmwirkung
erfolgt und somit keine weiteren Befestigungsmittel nötig sind.
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Die
Profilschiene 1 ist mit einer Seitenblende 18 versehen,
hat obenauf ein eingestecktes Display 5 und ist mit einem
Tablar 4' und
einem Träger 4 bestückt (s. 8).
Der Träger 4 besteht
aus mindestens zwei Stangenteilen 40 mit je einem Brückenteil 405 an
den zweiten Enden 401, wobei auf den Brückenteilen 405 ein
Querausleger 48 positioniert ist.