DE4316881C2 - Aufsatzbacke für eine Spannfutter einer Drehmaschine - Google Patents
Aufsatzbacke für eine Spannfutter einer DrehmaschineInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufsatzbacke gemäß dem Oberbe
griff des Patentanspruchs 1. Eine Aufsatzbacke dieser Art
ist beispielsweise in der DE 32 33 915 C2 beschrieben.
Ein Spannfutter besteht aus einem Körper mit eingesetzten,
das Werkstück spannenden Aufsatzbacken, die radial in
Schlitzen auf dem Spannfutter gleiten und von verschiedenen
Mechanismen, wie z. B. Schrauben, Triebkränzen, Hebeln oder
Nocken oder von Kombinationen dieser Mechanismen, betätigt
werden. Üblicherweise wird ein Werkstück in ein Spannfutter
eingespannt, indem die das Werkstück haltenden Spannbacken
radial gegen die Außenfläche des Werkstücks positioniert
werden. Fig. 1 zeigt beispielhaft ein Dreibacken-Spannfut
ter nach dem Stand der Technik zum Spannen eines Werkstücks
15 mit einem Spannfutterkörper 10, der einteilig aus Stahl
guß gefertigt sein kann und an der nicht dargestellten Spin
del einer Maschine befestigt ist. Es werden drei Spannbacken
20 auf dem Spannfutterkörper 10 betätigt, um gleichzeitig
das Werkstück 15 einzuspannen. Der Spannfutterkörper 10, die
Spannbacken 20 und die Betätigungsteile entsprechen völlig
den üblichen Ausführungen und werden nicht ausführlich be
schrieben. Der Aufbau und Betrieb des Mechanismus zum Posi
tionieren der Spannbacken ist dem Fachmann ebenfalls bekannt
und wird nicht weiter beschrieben.
Im Laufe der Beschreibung wird auf eine der mehreren Spann
backen 20 und ihre zugehörigen Bauteile Bezug genommen. Da
her wird nur eine Spannbacke 20 und ihre zugehörigen Bautei
le ausführlich beschrieben, wobei diese Beschreibung sich
auch auf die anderen Spannbacken bezieht.
Um das Werkstück 15 festzuspannen, werden die Spannbacken 20
radial entlang einer radialen Achse 21 gegen das Werkstück
15 gedrückt, so daß das Werkstück 15 entlang einer Längs
achse 22, die die Mittellinie des Spannfutters 10 darstellt,
festgehalten wird. Im typischen Spannbetrieb ist die von den
Spannbacken 20 auf das Werkstück 15 aufgebrachte Kraft er
heblich, und sie kann groß genug sein, um die Oberfläche des
Werkstücks 15 zu deformieren. Für die Spannbacken wird üb
licherweise ein weicheres Material als das verwendet, aus
dem das entsprechende Werkstück 15 besteht. Auf diese Weise
wird eine möglicherweise auftretende Beschädigung an den
Spannbacken 20 auftreten. Aus diesem Grund ist jede Spann
backe 20 mit einer zusätzlichen entfernbaren Spannbacke ver
sehen, die als Aufsatzbacke 25 bekannt ist.
Eine Aufsatzbacke 25 kann an einer Aufnahmefläche 27 jeder
Spannbacke 20 befestigt sein, wodurch anstatt der Spannbacke
20 die Aufsatzbacke 25 ersetzt werden kann, die relativ ein
fach von der Spannbacke 20 entfernt oder an der Spannbacke
20 angebracht werden kann, wobei Befestigungsmittel wie z. B.
Schrauben verwendet werden. Auf diese Weise kann das Spann
futter 10 einfach gewartet werden, indem nur jede Aufsatz
backe 25 ausgetauscht wird, wenn sie beschädigt wurde.
Ein kritischer Punkt bei der Verwendung von Spannfuttern ist
die korrekte Positionierung des Werkstückes 15. Oft muß das
Werkstück 15 mit Toleranzen im Bereich von einigen hunderts
tel Millimetern positioniert werden. Die Positionierung ei
ner Aufsatzbacke 25 bezüglich eines Werkstücks erfordert ei
ne Justierung, selbst wenn die Aufsatzbacke 25 korrekt an
der Spannbacke 20 angebracht ist. Dies wird üblicherweise
dadurch erreicht, daß die Aufsatzbacke 25 auf der Spannbacke
20 angebracht und dann die Klemmfläche 30 jeder Aufsatzbacke
25 ausgedreht wird, um das gewünschte Konzentrizitätsmaß der
Klemmflächen 30 der Aufsatzbacken 25 zu erreichen. Nachdem
diese Aufsatzbacken 25 abgenutzt und beschädigt wurden,
müssen sie ersetzt werden, und ein neuer Satz Aufsatzbacken
25 muß angebracht und wieder korrekt konzentrisch ausgedreht
werden.
Das Ausdrehen der Aufsatzbacken 25 ist ein zeitraubender
Vorgang. Außerdem weist jede Aufsatzbacke 25 nur ein be
grenztes Material zum Nachdrehen auf, so daß, wenn diese
Grenze erreicht ist, die Aufsatzbacken 25 durch neue ersetzt
werden müssen und der Ausdrehungsprozeß wiederholt werden
muß.
Aus der US-A-4 780 029 ist ein Werkzeughalter bekannt, an
dessen Basisteil eine Schneidplatte angebracht ist, deren
Schneidkante gegenüber einer am Basisteil vorgesehenen
Bezugsfläche einstellbar ist. Hierzu besitzt das Basisteil
einen im wesentlichen U-förmigen, sich über seine gesamte
Breite erstreckenden Schlitz, durch den ein zwischen den
beiden Schlitzschenkeln gelegener erster Hebelabschnitt
gebildet wird, der an seinem Ende in einen zweiten Hebel
abschnitt übergeht. Der zwischen dem freien Ende eines der
Schlitzschenkel und der benachbarten Außenseite des Basis
teils gelegene Bereich dient als Drehpunkt, um den die bei
den Hebelteile schwenkbar sind. Eine in eine Gewindebohrung
des Basisteils eingesetzte Justierschraube steht im Eingriff
mit dem ersten Hebelabschnitt, um diesen abzulenken. Hier
durch wird der zweite Hebelabschnitt in der entgegengesetz
ten Richtung abgelenkt. Diese Bewegung wird über ein Ab
standselement, das im Bereich des zweiten Hebelabschnitts in
den der Schneidplatte zugekehrten Schlitzschenkel eingesetzt
ist, auf den die Schneidplatte tragenden Bereich des Basis
teils übertragen. Auf diese Weise ist ein Nachstellen der
Schneidkante möglich, sobald diese nicht mehr die Sollstel
lung bezüglich der Bezugsfläche einnimmt.
Ziel dieser Erfindung ist es, eine Aufsatzbacke der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit der das Erfordernis des Aus
drehens von Klemmflächen entfällt.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung gelöst durch
- a) einen im Körper angebrachten Schlitz, der sich von der Oberseite durch den Körper in Richtung der Unterseite er streckt und dadurch einen Körperaußenabschnitt mit der Klemmfläche, einen Körperinnenabschnitt und ein Gelenk zwi schen diesen abgrenzt; und
- b) Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts relativ zum Körperinnenabschnitt, um die Klemmfläche an das Werkstück anzupassen. Vorzugsweise enthalten die Biegemittel Mittel, die den Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt ab drücken und den Körperaußenabschnitt zum Körperinnenab schnitt zurückziehen.
Demnach wird eine Aufsatzbacke bereitgestellt, die die Not
wendigkeit eines Ausdrehens vermeidet und die gleichzeitig
bei existierenden Spannfutterkörpern verwendet werden kann.
Die Aufsatzbacken können manuell eingestellt werden, um die
nötige Konzentrizität zum korrekten Halten eines Werkstücks
zu erreichen.
Überdies ist es möglich, eine Ausführungsmodifikation für
existierende Spannfutter bereitzustellen, die einfach und
kostengünstig ausführbar ist und gleichzeitig das manuelle
Einstellen der benötigten Konzentrizität erlaubt, wodurch
das Erfordernis des Nachdrehens entfällt.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführung enthält das Ab
drückmittel eine im Körper befindliche Abdrückbohrung, die
sich durch den Außenkörperabschnitt erstreckt. Es enthält
auch eine Abdrückschraube, die in der Abdrückbohrung im
Körperaußenabschnitt in der Weise eingreift, daß ein Vor
wärtsbewegen der Abdrückschraube in Richtung des Körper
innenabschnitts das Anliegen der Abdrückschraube am Körper
innenabschnitt bewirkt, wodurch der Körperaußenabschnitt vom
Körperinnenabschnitt weggedrückt wird, was eine Auslenkung
der Klemmfläche nach unten bewirkt.
Das Rückziehmittel enthält eine Rückziehbohrung, die sich
durch den Körperaußenabschnitt und in den Körperinnenab
schnitt erstreckt. Es enthält außerdem eine Rückziehschrau
be, deren Schraubenkopf größer als die Rückziehbohrung ist
und die in der Rückziehbohrung im Körperinnenabschnitt an
greift und am Körperaußenabschnitt mit dem Schraubenkopf
anliegt, so daß ein Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube den
Körperaußenabschnitt in Richtung des Körperinnenabschnitts
drückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach oben be
wirkt.
Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausführung der Erfindung
wird eine gemeinsame Bohrung für das Rückziehmittel und das
Abdrückmittel verwendet. Bei diesem Beispiel enthält das
Abdrückmittel eine sich durch den Körperaußenabschnitt er
streckende Abdrückbohrung im Körper. Es enthält außerdem
einen Abdrückring, der in der Abdrückbohrung im Körper
außenabschnitt eingreift. Ein Vorwärtsbewegen des Abdrück
ringes in Richtung des Körperinnenabschnitts bewirkt, daß
der Abdrückring am Körperinnenabschnitt anliegt, wodurch der
Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt weggedrückt
wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach unten be
wirkt.
Das Rückziehmittel enthält eine Rückziehbohrung, die sich
durch den Abdrückring und weiter in den Körperinnenabschnitt
erstreckt. Es enthält außerdem eine Rückziehschraube mit
einem Schraubenkopf, der größer als der Abdrückring ist. Die
Rückziehschraube erstreckt sich durch den Abdrückring und
greift im Körperinnenabschnitt so ein, daß die Rückzieh
schraube durch den Abdrückring vorgeschoben und im Körper
innenabschnitt vorwärtsbewegt werden kann, bis der Rück
ziehschraubenkopf am Abdrückring anliegt, wodurch der Kör
peraußenabschnitt in Richtung des Körperinnenabschnitts ge
zogen wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach oben
bewirkt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbei
spielen näher beschrieben, wobei auf die Zeichnung Bezug
genommen wird; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine isometrische Ansicht eines Spannfutterkörpers mit Spannbacken und
Aufsatzbacken nach dem Stand der Technik;
Fig. 2 eine isometrische Ansicht einer in Fig. 1 dargestellten Aufsatzbacke,
ebenfalls nach dem Stand der Technik;
Fig. 3 eine isometrische Ansicht einer modifizierten Aufsatzbacke, die
in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführung der Erfindung einstellbar ist;
Fig. 4 einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV aus Fig. 3 der
erfindungsgemäßen Aufsatzbacke;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Aufsatzbacke in Übereinstimmung mit
einer zweiten Ausführung der Erfindung;
Fig. 6 eine Skizze der Aufsatzbacke aus Fig. 5, bei der der Körperaußenabschnitt
vom Körperinnenabschnitt abgedrückt wurde; und
Fig. 7 eine Skizze der Aufsatzbacke aus Fig. 5, bei der der Körperaußenabschnitt
zum Körperinnenabschnitt zurückgezogen wurde.
Fig. 2 zeigt eine isometrische Ansicht einer Aufsatzbacke 25, die der
in Fig. 1 dargestellten entspricht. Eine solche Aufsatzbacke 25 ist
Stand der Technik und im Handel erhältlich. Sie besteht
allgemein aus einem Körper 35 mit der Innenseite 40 und einer
Außenseite 45. Eine Achse 21 erstreckt sich zwischen einer Oberseite
55 und einer Unterseite 60 in einer zur Spannfuttermittellinie 22 radialen
Richtung. Die Unterseite 60 weist eine Klemmfläche 30 auf. Die Aufsatzbacke
25 enthält außerdem Seiten 65 und 70. Die Innenseite 40 der
Aufsatzbacke 25 ist an die Aufnahmefläche 27 (Fig. 1) einer Spannbacke 20
angepaßt.
Auf der Innenseite 40 ist ein Festlegemittel 75, wie z. B. eine Keilverzahnung,
vorgesehen, das in ein entsprechendes Festlegemittel auf der Spannbacke 20
eingreift, um eine relative radiale Bewegung zwischen der Aufsatzbacke
25 und der Spannbacke 20 zu verhindern. Die Aufsatzbacke 25 ist an der
Spannbacke 20 mit nicht dargestellten Schrauben befestigt, die sich durch von
der Oberseite 45 der Aufsatzbacke 25 zur Innenseite 40 erstreckende
Bohrungen 80 und 85 erstrecken und mit der Spannbacke 20 verbunden sind.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Aufsatzbacke 25 besteht im wesentlichen
aus einem massiven Block, der an der Spannbacke 20 durch die Bohrungen
80 und 85 befestigt ist und am Werkstück 15 mit der Klemmfläche 30 angreift.
Wie oben erwähnt, müssen, nachdem alle Aufsatzbacken 25 angebracht sind
und falls alle Aufsatzbacken 25 auf dem Spannfutterkörper 10 zusammen
keine bezüglich des Werkstücks 15 konzentrische Klemmfläche bereitstellen, die
Klemmflächen 30 ausgedreht werden, um die Konzentrizität auszubilden.
Fig. 3 zeigt nun eine erste Ausführung der Erfindung. Obwohl die Beschreibung sich
auf Modifikationen am in Fig. 2 dargestellten Körper 35 bezieht, können
ähnliche Modifikationen an einer Vielzahl von anderen Aufsatzbacken
mit unterschiedlichen Formen ausgeführt werden. Zur Vereinfachung wird die
Bauelementenbezeichnung aus den Fig. 1 und 2 in der ganzen Beschreibung
beibehalten.
Die erste Ausführung der vorliegenden Erfindung beinhaltet im wesentlichen
zwei Modifikationen der in Fig. 2 dargestellten Aufsatzbacke 25. Wie
in Fig. 3 dargestellt, erstreckt sich ein Schlitz 100 von der Oberseite 55
durch den Körper 35 in Richtung der Unterseite 60, der einen Körperinnen
abschnitt 105 und einen Körperaußenabschnitt 110 mit einer Klemmfläche 30
abgrenzt. Der Körperaußenabschnitt 110 ist mit dem Körperinnenabschnitt 105
durch den gemeinsamen, verbleibenden Materialabschnitt zwischen dem Körper
innenabschnitt 105 und dem Körperaußenabschnitt 110 verbunden, der als Gelenk
115 wirkt.
Man erkennt, daß ein Bewegen des Körperaußenabschnitts 110 relativ zum
Körperinnenabschnitt 105 ein Verschwenken der Oberseite 55 um das Gelenk 115
bewirkt, wodurch sich die Klemmfläche 30 geringfügig um das Gelenk 115 dreht.
Die Hauptbewegung dieser Drehung besteht aber aus einer vertikalen Verschie
bung entlang der Achse 21. Auf diese Weise kann die Klemmfläche 30
einer Aufsatzbacke 25 neu positioniert werden, so daß in Verbindung
mit den anderen Aufsatzbacken eines Spannfutterkörpers die Konzen
trizität bezüglich eines Werkstücks erreicht werden kann.
Um eine Konzentration von mechanischen Spannungen an diskontinuierlichen Ober
flächen zu minimieren, können am geschlossenen Ende des Schlitzes 100 und am
Übergangsgebiet zwischen der Klemmfläche 30 und der Unterseite 60 kontinuier
liche, gekrümmte Flächen 120 und 125 vorgesehen sein.
Während bis jetzt nur die Ausbildung der Aufsatzbacke 25 mit einem
Schlitz und die Weise beschrieben wurde, in der die Klemmfläche 30 durch eine
Drehung des Körperaußenabschnitts 105 in Richtung auf den Körperinnenabschnitt
105 zu oder von diesem weg verschoben werden kann, wurde der diese Verschiebung
hervorrufende Mechanismus bis jetzt nicht beschrieben. Wie oben erwähnt
ist die Aufsatzbacke 25 an der Spannbacke 20 mit Schrauben befestigt,
die sich durch Bohrungen 80 und 85 erstrecken und in der Spannbacke 20
eingreifen.
Zusätzlich zu diesen Bohrungen enthält der Körper 35 der Aufsatzbacke 25
Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts 110 relativ zum Körperinnenabschnitt
105, um die Klemmfläche 30 an das Werkstück anzupassen. Die Biegemittel
können eine Abdrückbohrung 130 im Körper 35, die sich durch den Körperaußenabschnitt
110 erstreckt, und eine Rückziehbohrung 135 enthalten, die sich
durch den Körperaußenabschnitt 110 in den Körperinnenabschnitt 105 erstreckt.
Natürlich können die Positionen der Bohrungen 130 und 135 vertauscht oder
verschoben werden, da ihr Wirken nicht von einer genauen radialen Lage auf der
Aufsatzbacke 25 abhängt.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt der in Fig. 3 dargestellten Aufsatzbacke
25 und stellt Details der Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts
110 relativ zum Körperinnenabschnitt 105 dar, um die Klemmfläche 30 an ein
Werkstück anzupassen. Die Abdrückbohrung 130 weist einen Gewindeabschnitt 140
auf, der eine Abdrückschraube 145 mit einem Schraubengewinde 150 aufnimmt, das zu dem
Schraubengewinde des Gewindeabschnitts 140 paßt. Durch eine Drehung des
Schraubenkopfes 155 kann die Abdrückschraube 145 in Richtung des Körperinnenabschnitts
105 vorwärtsbewegt werden, wodurch der Körperaußenabschnitt 110 vom
Körperinnenabschnitt 105 weggedrückt und eine im wesentlichen nach unten
gerichtete Verschiebung der Klemmfläche 30 an der Unterseite 60 bewirkt wird.
Obwohl der in der Nähe des Schraubenkopfes 155 liegende Abschnitt der Abdrück
bohrung 130 einen angesenkten Abschnitt aufweist, der größer als der Abschnitt
der Bohrung ist, durch den die Abdrückschraube 145 geschraubt ist, erkennt man, daß
abgesehen von der Funktion des Versenkens des Schraubenkopfes 155 in der
Aufsatzbacke 25 der Schraubenkopf 155 keinen größeren Durchmesser aufweisen
muß als die Abdrückschraube 145. Daher kann die Abdrückbohrung 130 einen gleichförmigen
Durchmesser aufweisen.
Die Rückziehbohrung 135 weist einen Gewindeabschnitt 160 im Körperinnenabschnitt
105 auf, in den eine Rückziehschraube 165 mit dem Schraubengewinde 170
eingreift. Die Rückziehschraube 165 greift am Körperaußenabschnitt 110 nur mit dem
Schraubenkopf 175 an, und das Schraubengewinde 170 weist ein ausreichendes
Spiel in der Rückziehbohrung 135 auf, um eine Berührung mit dem Körperaußenabschnitt
110 zu vermeiden. Wenn die Rückziehschraube 165 vorwärtsbewegt wird, wird
der Körperaußenabschnitt 110 auf diese Weise in Richtung des Körperinnenabschnitts
105 gezogen, was eine Drehung des Körperaußenabschnitts 110 um das
Gelenk 115 bewirkt, wodurch die Klemmfläche 30 nach oben verschoben wird.
Wie zuvor ist es vorteilhaft, die Rückziehschraube 165 in der Aufsatzbacke 25 zu
versenken; es ist aber nicht notwendig, die Rückziehbohrung 135 mit einem
angesenkten Abschnitt zu versehen, der den Schraubenkopf 175 aufnimmt. Wenn
die Rückziehbohrung 135 einen einheitlichen Durchmesser aufwiese, würde der
Schraubenkopf 165 die Außenseite 45 des Körperaußenabschnitts 110 berühren, um
den Körperaußenabschnitt 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 zu
drücken.
Es wurde bisher ein Mittel zum Abdrücken des Körperaußenabschnitts 110 vom
Körperinnenabschnitt 105 beschrieben, um die Klemmfläche 30 an der Unterseite
60 nach unten zu verschieben. Ebenfalls beschrieben wurde das Mittel zum
Zurückziehen des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des Körperinnenab
schnitts 105, wodurch eine Aufwärtsbewegung der Klemmfläche 30 an der Unter
seite 60 erreicht wird. Man erkennt, daß zum Erzielen jeder dieser Bewegungen
die Schrauben 145 und 165 zusammenwirken müssen.
Speziell muß zum Abdrücken des Körperaußenabschnitts 110 vom Körperinnenab
schnitt 105 die Abdrückschraube 145 vorwärtsbewegt werden. Es ist aber auch
notwendig, daß die Rückziehschraube 165 in der Rückziehbohrung 135 ausreichend gelöst
ist, um die nötige Bewegung des Körperaußenabschnitts 110 vom Körperinnen
abschnitt 105 weg zu erlauben.
Umgekehrt muß zum Zurückziehen des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des
Körperinnenabschnitts 105 durch das Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube 165 die
Abdrückschraube 145 ausreichend gelöst sein, um die Bewegung des Körperaußenabschnitts
110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 zu erlauben.
Die Rückzieh- und Abdrückbewegung kann unter Verwendung einer einzigen Bohrung
erzielt werden. Bei einer zweiten, in Fig. 5 gezeigten Ausführung der Erfindung
ist eine einzige Bohrung 200 dargestellt, die einen als Abdrückbohrung dienenden ersten Gewindeabschnitt
205 mit einem größeren Durchmesser und einen zweiten Gewindeabschnitt 210 mit
einem kleineren Durchmesser aufweist (siehe auch Fig. 6). Um den Körperaußenabschnitt
110 vom Körperinnenabschnitt 105 abzudrücken, wird ein Abdrückring 215 mit
einem auf seinem Außendurchmesser angeordnetem Gewinde 217, das passend zum
Gewinde im ersten Gewindeabschnitt 205 ausgeführt ist, in der Bohrung 200
vorwärtsbewegt, bis der Abdrückring 215 am Körperinnenabschnitt 105 anliegt. Der Abdrückring
215 kann dann weiter vorwärtsbewegt werden, wodurch der Körperaußenabschnitt
110 vom Körperinnenabschnitt 105 um eine gewünschte Distanz wegbewegt wird. In
den Fig. 5 und 6 ist die Rückziehschraube 220 zur besseren Darstellung getrennt von
der Spannbacke 25 gezeigt; sie wird in der eingeschraubten Stellung mit Bezug
auf Fig. 7 beschrieben.
Mit Bezug wieder auf Fig. 5 wird, wenn das Zurückziehen des Körperaußenabschnitts
110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 gewünscht wird, der
Abdrückring 215 aus der Bohrung 200 um den gewünschten Abstand zurückgezogen, und
eine Rückziehschraube 220, die einen Durchmesser mit einem Außengewinde 222 aufweist,
das passend zum Gewinde im zweiten Gewindeabschnitt 210 des Körperinnenabschnitts
105 ausgeführt ist, wird durch den inneren Durchmesser des Abdrückrings
215 (siehe auch Fig. 7) vorwärtsbewegt. Der Abdrückring 215 weist ein passendes Spiel
auf, um eine Berührung mit dem Gewinde der Rückziehschraube 220 zu vermeiden. Die
Rückziehschraube 220 wird dann in den zweiten Gewindeabschnitt 210 eingeschraubt und
im zweiten Gewindeabschnitt 210 vorwärtsbewegt, bis der Schraubenkopf 225 am
Abdrückring 215 anliegt. An diesem Punkt wird eine weitere Vorwärtsbewegung der
Rückziehschraube 220 den Körperaußenabschnitt 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts
105 um einen gewünschten Weg zurückziehen.
Um bei dieser Anordnung ein Verriegelungsmerkmal auszubilden, kann der Abdrückring
215 so eingeschraubt sein, daß er geringfügig aus dem Körperaußenabschnitt 110
in den Schlitz 100 vorsteht. Danach wird der Körperinnenabschnitt 105 mit der
Rückziehschraube 220 angezogen, bis er am Abdrückring 215 anliegt. Auf diese Weise kann die
Rückziehschraube 220 weiter vorwärtsbewegt und im wesentlichen mit dem Abdrückring 215
verriegelt werden. Dies ist in Fig. 7 dargestellt.
Aus einem Vergleich von Fig. 5 mit Fig. 4 ergibt sich, daß die Ausführung in
Fig. 5 kopiert werden kann, wenn die Rückziehbohrung 135 und die zugehörige
Rückziehschraube 165 entfernt wird und eine Bohrung durch die Abdrückschraube 145 zu einem
Gewindeabschnitt im Körperinnenabschnitt 105 ausgeführt wird. Eine Schraube
durch die Abdrückschraube 145, die in den Körperinnenabschnitt 105 eingeschraubt
wird, kann die Bewegungen erzeugen, die den von der Rückziehbohrung 135 und
den entsprechenden Bauelementen hervorgerufenen Bewegungen entsprechen.
Es wurde eine Aufsatzbacke beschrieben, die in Verbindung mit anderen,
ähnlichen Aufsatzbacken verwendet werden kann, um eine Konzentrizität
bezüglich eines Werkstücks auszubilden, ohne daß zum Erzielen dieser
Konzentrizität ein Ausdrehen nötig ist.
Claims (14)
1. Aufsatzbacke für ein Spannfutter einer Drehmaschine, die
radial zur Achse des Drehmaschinenfutters bewegbar ist
und eine allgemein an ein Werkstück angepaßte Klemmfläche
aufweist, mit einem Körper mit einer Ober-, einer Unter-,
einer Innen- und einer Außenseite und einer Achse, die sich
durch die Oberseite und die Unterseite des Körpers er
streckt, gekennzeichnet durch
- a) einen im Körper (35) angebrachten Schlitz (100), der sich von der Oberseite (55) durch den Körper (35) in Richtung der Unterseite (60) erstreckt und dadurch einen Körperaußenab schnitt (110) mit der Klemmfläche (30), einen Körperinnenab schnitt (105) und ein Gelenk (115) zwischen diesen abgrenzt; und
- b) Mittel (130, 135, 145, 165; 200, 215, 220) zum Biegen des Körperaußenabschnitts (110) relativ zum Körperinnenabschnitt (105), um die Klemmfläche (30) an das Werkstück (15) anzu passen.
2. Aufsatzbacke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Biegemittel (130, 135, 145, 165; 200, 215, 220) ein
Mittel (130, 145; 200, 215) aufweisen, das den Körperaußen
abschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) abdrückt, und
ein Mittel (135, 165; 200, 220), das den Körperaußenab
schnitt (110) zum Körperinnenabschnitt (105) zurückzieht.
3. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abdrückmittel (130, 145; 200, 215) eine im Körper (35)
befindliche Abdrückbohrung (130), die sich durch den Außen
körperabschnitt (110) erstreckt, und außerdem eine Abdrück
schraube (145) enthält, die in der Abdrückbohrung (130) im
Körperaußenabschnitt (110) in der Weise eingreift, daß ein
Vorwärtsbewegen der Abdrückschraube (145) in Richtung des
Körperinnenabschnitts (105) das Anliegen der Abdrückschraube
(145) am Körperinnenabschnitt (105) bewirkt, wodurch der
Körperaußenabschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105)
weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30)
nach unten bewirkt.
4. Aufsatzbacke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abdrückschraube (145) mit der Abdrückbohrung (130) im
Körperaußenabschnitt (110) im Gewindeeingriff (140, 150)
steht.
5. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rückziehmittel (135, 165; 200, 220) eine Rückziehbohrung
(135), die sich durch den Körperaußenabschnitt (110) und in
den Körperinnenabschnitt (105) erstreckt, und außerdem eine
Rückziehschraube (165) enthält, deren Schraubenkopf (175)
größer als die Rückziehbohrung (135) ist und die in der
Rückziehbohrung (135) im Körperinnenabschnitt (105) angreift
und am Körperaußenabschnitt (110) mit dem Schraubenkopf
(175) anliegt, so daß ein Vorwärtsbewegen der Rückzieh
schraube (165) den Körperaußenabschnitt (110) in Richtung des
Körperinnenabschnitts (105) drückt, was eine Auslenkung der
Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
6. Aufsatzbacke nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rückziehschraube (165) mit der Rückziehbohrung (135) im
Körperinnenabschnitt (105) im Gewindeeingriff (160, 170)
steht.
7. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß
- a) das Abdrückmittel (130, 145; 200, 215) eine sich durch den Körperaußenabschnitt (110) erstreckende Abdrückbohrung (130) und eine Abdrückschraube (145) enthält, die in der Abdrückbohrung (130) so eingreift, daß ein Vorwärtsbewegen der Abdrückschraube (145) den Körperaußenabschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) wegdrückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach unten bewirkt; und
- b) das Rückziehmittel (135, 165; 200, 220) eine sich durch den Körperaußenabschnitt (110) und in den Körperinnenab schnitt (105) erstreckende Rückziehbohrung (135) und eine Rückziehschraube (165) enthält, die in der Rückziehbohrung (135) im Körperinnenabschnitt (105) so befestigt ist, daß ein Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube (165) den Körper außenabschnitt (110) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) drückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
8. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rückziehmittel (200, 220) und das Abdrückmittel (200,
215) eine gemeinsame Bohrung (200) durch den Körperaußen
abschnitt (110) verwenden.
9. Aufsatzbacke nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß
- a) das Abdrückmittel (200, 215) eine im Körper (35) angeord nete Abdrückbohrung (205), die sich durch den Körperaußenab schnitt (110) erstreckt, und außerdem einen Abdrückring (215) enthält, der in der Abdrückbohrung (205) im Körper außenabschnitt (110) so eingreift, daß ein Vorwärtsbewegen des Abdrückringes (215) in Richtung des Körperinnenab schnitts (105) das Anliegen des Abdrückringes (215) am Kör perinnenabschnitt (105) bewirkt, wodurch der Körperaußenab schnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach unten bewirkt; und
- b) das Rückziehmittel (200, 220) eine Rückziehbohrung (200, 210), die sich durch den Abdrückring (215) und weiter in den Körperinnenabschnitt (105) erstreckt, und außerdem eine Rückziehschraube (220) mit einem Schraubenkopf (225) ent hält, der größer als der Abdrückring (215) ist, wobei sich die Rückziehschraube (220) durch den Abdrückring (215) er streckt und im Körperinnenabschnitt (105) so eingreifen kann, daß die Rückziehschraube (220) durch den Abdrückring (215) vorgeschoben und im Körperinnenabschnitt (105) vor wärtsbewegt werden kann, bis der Rückziehschraubenkopf (225) am Abdrückring (215) anliegt, wodurch der Körperaußenab schnitt (110) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) gezogen wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
10. Aufsatzbacke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß der Abdrückring (215) mit der Abdrückbohrung (205) im
Körperaußenabschnitt (110) im Gewindeeingriff steht, so daß
die durch eine Drehung des Abdrückringes (215) bewirkte
Vorwärtsbewegung des Abdrückringes (215) den Körperaußenab
schnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) wegdrückt und
die Klemmfläche (30) nach unten auslenkt.
11. Aufsatzbacke nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückziehschraube (220) in der Rückziehbohrung (200,
210) mit dem Körperinnenabschnitt (105) im Gewindeeingriff
steht, so daß die durch eine Drehung der Rückziehschraube
(220) bewirkte Vorwärtsbewegung der Rückziehschraube (220)
den Körperaußenabschnitt (110) in Richtung des Körperin
nenabschnitts (105) drückt und die Klemmfläche (30) nach
oben auslenkt.
12. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Schlitzes (100)
ungefähr 12,5 Millimeter beträgt.
13. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (100) zur Verminde
rung von Spannungskonzentrationen in einer gekrümmten Fläche
(120) endet, die den Körperaußenabschnitt (110) mit dem
unteren Bereich verbindet.
14. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfläche (30) gegenüber
der Unterseite (69) des Körpers (35) zurückgesetzt ist.
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