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DE4316881C2 - Aufsatzbacke für eine Spannfutter einer Drehmaschine - Google Patents

Aufsatzbacke für eine Spannfutter einer Drehmaschine

Info

Publication number
DE4316881C2
DE4316881C2 DE4316881A DE4316881A DE4316881C2 DE 4316881 C2 DE4316881 C2 DE 4316881C2 DE 4316881 A DE4316881 A DE 4316881A DE 4316881 A DE4316881 A DE 4316881A DE 4316881 C2 DE4316881 C2 DE 4316881C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
section
screw
top jaw
push
bore
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE4316881A
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English (en)
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DE4316881A1 (de
Inventor
Valdas S Ramunas
Richard H Monday
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Kennametal Inc
Original Assignee
Kennametal Inc
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Filing date
Publication date
Application filed by Kennametal Inc filed Critical Kennametal Inc
Publication of DE4316881A1 publication Critical patent/DE4316881A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4316881C2 publication Critical patent/DE4316881C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B31/00Chucks; Expansion mandrels; Adaptations thereof for remote control
    • B23B31/02Chucks
    • B23B31/10Chucks characterised by the retaining or gripping devices or their immediate operating means
    • B23B31/12Chucks with simultaneously-acting jaws, whether or not also individually adjustable
    • B23B31/16Chucks with simultaneously-acting jaws, whether or not also individually adjustable moving radially
    • B23B31/1627Details of the jaws
    • B23B31/16283Indivudually adjustable jaws
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10TTECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER US CLASSIFICATION
    • Y10T279/00Chucks or sockets
    • Y10T279/19Radially reciprocating jaws
    • Y10T279/1986Jaws
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
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    • Y10T279/00Chucks or sockets
    • Y10T279/34Accessory or component
    • Y10T279/3462Jaw insert
    • Y10T279/3468Machinable jaw

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Gripping On Spindles (AREA)
  • Gripping Jigs, Holding Jigs, And Positioning Jigs (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Aufsatzbacke gemäß dem Oberbe­ griff des Patentanspruchs 1. Eine Aufsatzbacke dieser Art ist beispielsweise in der DE 32 33 915 C2 beschrieben.
Ein Spannfutter besteht aus einem Körper mit eingesetzten, das Werkstück spannenden Aufsatzbacken, die radial in Schlitzen auf dem Spannfutter gleiten und von verschiedenen Mechanismen, wie z. B. Schrauben, Triebkränzen, Hebeln oder Nocken oder von Kombinationen dieser Mechanismen, betätigt werden. Üblicherweise wird ein Werkstück in ein Spannfutter eingespannt, indem die das Werkstück haltenden Spannbacken radial gegen die Außenfläche des Werkstücks positioniert werden. Fig. 1 zeigt beispielhaft ein Dreibacken-Spannfut­ ter nach dem Stand der Technik zum Spannen eines Werkstücks 15 mit einem Spannfutterkörper 10, der einteilig aus Stahl­ guß gefertigt sein kann und an der nicht dargestellten Spin­ del einer Maschine befestigt ist. Es werden drei Spannbacken 20 auf dem Spannfutterkörper 10 betätigt, um gleichzeitig das Werkstück 15 einzuspannen. Der Spannfutterkörper 10, die Spannbacken 20 und die Betätigungsteile entsprechen völlig den üblichen Ausführungen und werden nicht ausführlich be­ schrieben. Der Aufbau und Betrieb des Mechanismus zum Posi­ tionieren der Spannbacken ist dem Fachmann ebenfalls bekannt und wird nicht weiter beschrieben.
Im Laufe der Beschreibung wird auf eine der mehreren Spann­ backen 20 und ihre zugehörigen Bauteile Bezug genommen. Da­ her wird nur eine Spannbacke 20 und ihre zugehörigen Bautei­ le ausführlich beschrieben, wobei diese Beschreibung sich auch auf die anderen Spannbacken bezieht.
Um das Werkstück 15 festzuspannen, werden die Spannbacken 20 radial entlang einer radialen Achse 21 gegen das Werkstück 15 gedrückt, so daß das Werkstück 15 entlang einer Längs­ achse 22, die die Mittellinie des Spannfutters 10 darstellt, festgehalten wird. Im typischen Spannbetrieb ist die von den Spannbacken 20 auf das Werkstück 15 aufgebrachte Kraft er­ heblich, und sie kann groß genug sein, um die Oberfläche des Werkstücks 15 zu deformieren. Für die Spannbacken wird üb­ licherweise ein weicheres Material als das verwendet, aus dem das entsprechende Werkstück 15 besteht. Auf diese Weise wird eine möglicherweise auftretende Beschädigung an den Spannbacken 20 auftreten. Aus diesem Grund ist jede Spann­ backe 20 mit einer zusätzlichen entfernbaren Spannbacke ver­ sehen, die als Aufsatzbacke 25 bekannt ist.
Eine Aufsatzbacke 25 kann an einer Aufnahmefläche 27 jeder Spannbacke 20 befestigt sein, wodurch anstatt der Spannbacke 20 die Aufsatzbacke 25 ersetzt werden kann, die relativ ein­ fach von der Spannbacke 20 entfernt oder an der Spannbacke 20 angebracht werden kann, wobei Befestigungsmittel wie z. B. Schrauben verwendet werden. Auf diese Weise kann das Spann­ futter 10 einfach gewartet werden, indem nur jede Aufsatz­ backe 25 ausgetauscht wird, wenn sie beschädigt wurde.
Ein kritischer Punkt bei der Verwendung von Spannfuttern ist die korrekte Positionierung des Werkstückes 15. Oft muß das Werkstück 15 mit Toleranzen im Bereich von einigen hunderts­ tel Millimetern positioniert werden. Die Positionierung ei­ ner Aufsatzbacke 25 bezüglich eines Werkstücks erfordert ei­ ne Justierung, selbst wenn die Aufsatzbacke 25 korrekt an der Spannbacke 20 angebracht ist. Dies wird üblicherweise dadurch erreicht, daß die Aufsatzbacke 25 auf der Spannbacke 20 angebracht und dann die Klemmfläche 30 jeder Aufsatzbacke 25 ausgedreht wird, um das gewünschte Konzentrizitätsmaß der Klemmflächen 30 der Aufsatzbacken 25 zu erreichen. Nachdem diese Aufsatzbacken 25 abgenutzt und beschädigt wurden, müssen sie ersetzt werden, und ein neuer Satz Aufsatzbacken 25 muß angebracht und wieder korrekt konzentrisch ausgedreht werden.
Das Ausdrehen der Aufsatzbacken 25 ist ein zeitraubender Vorgang. Außerdem weist jede Aufsatzbacke 25 nur ein be­ grenztes Material zum Nachdrehen auf, so daß, wenn diese Grenze erreicht ist, die Aufsatzbacken 25 durch neue ersetzt werden müssen und der Ausdrehungsprozeß wiederholt werden muß.
Aus der US-A-4 780 029 ist ein Werkzeughalter bekannt, an dessen Basisteil eine Schneidplatte angebracht ist, deren Schneidkante gegenüber einer am Basisteil vorgesehenen Bezugsfläche einstellbar ist. Hierzu besitzt das Basisteil einen im wesentlichen U-förmigen, sich über seine gesamte Breite erstreckenden Schlitz, durch den ein zwischen den beiden Schlitzschenkeln gelegener erster Hebelabschnitt gebildet wird, der an seinem Ende in einen zweiten Hebel­ abschnitt übergeht. Der zwischen dem freien Ende eines der Schlitzschenkel und der benachbarten Außenseite des Basis­ teils gelegene Bereich dient als Drehpunkt, um den die bei­ den Hebelteile schwenkbar sind. Eine in eine Gewindebohrung des Basisteils eingesetzte Justierschraube steht im Eingriff mit dem ersten Hebelabschnitt, um diesen abzulenken. Hier­ durch wird der zweite Hebelabschnitt in der entgegengesetz­ ten Richtung abgelenkt. Diese Bewegung wird über ein Ab­ standselement, das im Bereich des zweiten Hebelabschnitts in den der Schneidplatte zugekehrten Schlitzschenkel eingesetzt ist, auf den die Schneidplatte tragenden Bereich des Basis­ teils übertragen. Auf diese Weise ist ein Nachstellen der Schneidkante möglich, sobald diese nicht mehr die Sollstel­ lung bezüglich der Bezugsfläche einnimmt.
Ziel dieser Erfindung ist es, eine Aufsatzbacke der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der das Erfordernis des Aus­ drehens von Klemmflächen entfällt.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung gelöst durch
  • a) einen im Körper angebrachten Schlitz, der sich von der Oberseite durch den Körper in Richtung der Unterseite er­ streckt und dadurch einen Körperaußenabschnitt mit der Klemmfläche, einen Körperinnenabschnitt und ein Gelenk zwi­ schen diesen abgrenzt; und
  • b) Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts relativ zum Körperinnenabschnitt, um die Klemmfläche an das Werkstück anzupassen. Vorzugsweise enthalten die Biegemittel Mittel, die den Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt ab­ drücken und den Körperaußenabschnitt zum Körperinnenab­ schnitt zurückziehen.
Demnach wird eine Aufsatzbacke bereitgestellt, die die Not­ wendigkeit eines Ausdrehens vermeidet und die gleichzeitig bei existierenden Spannfutterkörpern verwendet werden kann. Die Aufsatzbacken können manuell eingestellt werden, um die nötige Konzentrizität zum korrekten Halten eines Werkstücks zu erreichen.
Überdies ist es möglich, eine Ausführungsmodifikation für existierende Spannfutter bereitzustellen, die einfach und kostengünstig ausführbar ist und gleichzeitig das manuelle Einstellen der benötigten Konzentrizität erlaubt, wodurch das Erfordernis des Nachdrehens entfällt.
Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführung enthält das Ab­ drückmittel eine im Körper befindliche Abdrückbohrung, die sich durch den Außenkörperabschnitt erstreckt. Es enthält auch eine Abdrückschraube, die in der Abdrückbohrung im Körperaußenabschnitt in der Weise eingreift, daß ein Vor­ wärtsbewegen der Abdrückschraube in Richtung des Körper­ innenabschnitts das Anliegen der Abdrückschraube am Körper­ innenabschnitt bewirkt, wodurch der Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach unten bewirkt.
Das Rückziehmittel enthält eine Rückziehbohrung, die sich durch den Körperaußenabschnitt und in den Körperinnenab­ schnitt erstreckt. Es enthält außerdem eine Rückziehschrau­ be, deren Schraubenkopf größer als die Rückziehbohrung ist und die in der Rückziehbohrung im Körperinnenabschnitt an­ greift und am Körperaußenabschnitt mit dem Schraubenkopf anliegt, so daß ein Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube den Körperaußenabschnitt in Richtung des Körperinnenabschnitts drückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach oben be­ wirkt.
Gemäß einer zweiten vorteilhaften Ausführung der Erfindung wird eine gemeinsame Bohrung für das Rückziehmittel und das Abdrückmittel verwendet. Bei diesem Beispiel enthält das Abdrückmittel eine sich durch den Körperaußenabschnitt er­ streckende Abdrückbohrung im Körper. Es enthält außerdem einen Abdrückring, der in der Abdrückbohrung im Körper­ außenabschnitt eingreift. Ein Vorwärtsbewegen des Abdrück­ ringes in Richtung des Körperinnenabschnitts bewirkt, daß der Abdrückring am Körperinnenabschnitt anliegt, wodurch der Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach unten be­ wirkt.
Das Rückziehmittel enthält eine Rückziehbohrung, die sich durch den Abdrückring und weiter in den Körperinnenabschnitt erstreckt. Es enthält außerdem eine Rückziehschraube mit einem Schraubenkopf, der größer als der Abdrückring ist. Die Rückziehschraube erstreckt sich durch den Abdrückring und greift im Körperinnenabschnitt so ein, daß die Rückzieh­ schraube durch den Abdrückring vorgeschoben und im Körper­ innenabschnitt vorwärtsbewegt werden kann, bis der Rück­ ziehschraubenkopf am Abdrückring anliegt, wodurch der Kör­ peraußenabschnitt in Richtung des Körperinnenabschnitts ge­ zogen wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche nach oben bewirkt.
Die Erfindung wird im folgenden anhand von Ausführungsbei­ spielen näher beschrieben, wobei auf die Zeichnung Bezug genommen wird; in dieser zeigen:
Fig. 1 eine isometrische Ansicht eines Spannfutterkörpers mit Spannbacken und Aufsatzbacken nach dem Stand der Technik;
Fig. 2 eine isometrische Ansicht einer in Fig. 1 dargestellten Aufsatzbacke, ebenfalls nach dem Stand der Technik;
Fig. 3 eine isometrische Ansicht einer modifizierten Aufsatzbacke, die in Übereinstimmung mit einer ersten Ausführung der Erfindung einstellbar ist;
Fig. 4 einen Querschnitt entlang der Linie IV-IV aus Fig. 3 der erfindungsgemäßen Aufsatzbacke;
Fig. 5 einen Querschnitt durch die Aufsatzbacke in Übereinstimmung mit einer zweiten Ausführung der Erfindung;
Fig. 6 eine Skizze der Aufsatzbacke aus Fig. 5, bei der der Körperaußenabschnitt vom Körperinnenabschnitt abgedrückt wurde; und
Fig. 7 eine Skizze der Aufsatzbacke aus Fig. 5, bei der der Körperaußenabschnitt zum Körperinnenabschnitt zurückgezogen wurde.
Fig. 2 zeigt eine isometrische Ansicht einer Aufsatzbacke 25, die der in Fig. 1 dargestellten entspricht. Eine solche Aufsatzbacke 25 ist Stand der Technik und im Handel erhältlich. Sie besteht allgemein aus einem Körper 35 mit der Innenseite 40 und einer Außenseite 45. Eine Achse 21 erstreckt sich zwischen einer Oberseite 55 und einer Unterseite 60 in einer zur Spannfuttermittellinie 22 radialen Richtung. Die Unterseite 60 weist eine Klemmfläche 30 auf. Die Aufsatzbacke 25 enthält außerdem Seiten 65 und 70. Die Innenseite 40 der Aufsatzbacke 25 ist an die Aufnahmefläche 27 (Fig. 1) einer Spannbacke 20 angepaßt.
Auf der Innenseite 40 ist ein Festlegemittel 75, wie z. B. eine Keilverzahnung, vorgesehen, das in ein entsprechendes Festlegemittel auf der Spannbacke 20 eingreift, um eine relative radiale Bewegung zwischen der Aufsatzbacke 25 und der Spannbacke 20 zu verhindern. Die Aufsatzbacke 25 ist an der Spannbacke 20 mit nicht dargestellten Schrauben befestigt, die sich durch von der Oberseite 45 der Aufsatzbacke 25 zur Innenseite 40 erstreckende Bohrungen 80 und 85 erstrecken und mit der Spannbacke 20 verbunden sind.
Die in den Fig. 1 und 2 dargestellte Aufsatzbacke 25 besteht im wesentlichen aus einem massiven Block, der an der Spannbacke 20 durch die Bohrungen 80 und 85 befestigt ist und am Werkstück 15 mit der Klemmfläche 30 angreift. Wie oben erwähnt, müssen, nachdem alle Aufsatzbacken 25 angebracht sind und falls alle Aufsatzbacken 25 auf dem Spannfutterkörper 10 zusammen keine bezüglich des Werkstücks 15 konzentrische Klemmfläche bereitstellen, die Klemmflächen 30 ausgedreht werden, um die Konzentrizität auszubilden.
Fig. 3 zeigt nun eine erste Ausführung der Erfindung. Obwohl die Beschreibung sich auf Modifikationen am in Fig. 2 dargestellten Körper 35 bezieht, können ähnliche Modifikationen an einer Vielzahl von anderen Aufsatzbacken mit unterschiedlichen Formen ausgeführt werden. Zur Vereinfachung wird die Bauelementenbezeichnung aus den Fig. 1 und 2 in der ganzen Beschreibung beibehalten.
Die erste Ausführung der vorliegenden Erfindung beinhaltet im wesentlichen zwei Modifikationen der in Fig. 2 dargestellten Aufsatzbacke 25. Wie in Fig. 3 dargestellt, erstreckt sich ein Schlitz 100 von der Oberseite 55 durch den Körper 35 in Richtung der Unterseite 60, der einen Körperinnen­ abschnitt 105 und einen Körperaußenabschnitt 110 mit einer Klemmfläche 30 abgrenzt. Der Körperaußenabschnitt 110 ist mit dem Körperinnenabschnitt 105 durch den gemeinsamen, verbleibenden Materialabschnitt zwischen dem Körper­ innenabschnitt 105 und dem Körperaußenabschnitt 110 verbunden, der als Gelenk 115 wirkt.
Man erkennt, daß ein Bewegen des Körperaußenabschnitts 110 relativ zum Körperinnenabschnitt 105 ein Verschwenken der Oberseite 55 um das Gelenk 115 bewirkt, wodurch sich die Klemmfläche 30 geringfügig um das Gelenk 115 dreht. Die Hauptbewegung dieser Drehung besteht aber aus einer vertikalen Verschie­ bung entlang der Achse 21. Auf diese Weise kann die Klemmfläche 30 einer Aufsatzbacke 25 neu positioniert werden, so daß in Verbindung mit den anderen Aufsatzbacken eines Spannfutterkörpers die Konzen­ trizität bezüglich eines Werkstücks erreicht werden kann.
Um eine Konzentration von mechanischen Spannungen an diskontinuierlichen Ober­ flächen zu minimieren, können am geschlossenen Ende des Schlitzes 100 und am Übergangsgebiet zwischen der Klemmfläche 30 und der Unterseite 60 kontinuier­ liche, gekrümmte Flächen 120 und 125 vorgesehen sein.
Während bis jetzt nur die Ausbildung der Aufsatzbacke 25 mit einem Schlitz und die Weise beschrieben wurde, in der die Klemmfläche 30 durch eine Drehung des Körperaußenabschnitts 105 in Richtung auf den Körperinnenabschnitt 105 zu oder von diesem weg verschoben werden kann, wurde der diese Verschiebung hervorrufende Mechanismus bis jetzt nicht beschrieben. Wie oben erwähnt ist die Aufsatzbacke 25 an der Spannbacke 20 mit Schrauben befestigt, die sich durch Bohrungen 80 und 85 erstrecken und in der Spannbacke 20 eingreifen.
Zusätzlich zu diesen Bohrungen enthält der Körper 35 der Aufsatzbacke 25 Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts 110 relativ zum Körperinnenabschnitt 105, um die Klemmfläche 30 an das Werkstück anzupassen. Die Biegemittel können eine Abdrückbohrung 130 im Körper 35, die sich durch den Körperaußenabschnitt 110 erstreckt, und eine Rückziehbohrung 135 enthalten, die sich durch den Körperaußenabschnitt 110 in den Körperinnenabschnitt 105 erstreckt. Natürlich können die Positionen der Bohrungen 130 und 135 vertauscht oder verschoben werden, da ihr Wirken nicht von einer genauen radialen Lage auf der Aufsatzbacke 25 abhängt.
Fig. 4 zeigt einen Querschnitt der in Fig. 3 dargestellten Aufsatzbacke 25 und stellt Details der Mittel zum Biegen des Körperaußenabschnitts 110 relativ zum Körperinnenabschnitt 105 dar, um die Klemmfläche 30 an ein Werkstück anzupassen. Die Abdrückbohrung 130 weist einen Gewindeabschnitt 140 auf, der eine Abdrückschraube 145 mit einem Schraubengewinde 150 aufnimmt, das zu dem Schraubengewinde des Gewindeabschnitts 140 paßt. Durch eine Drehung des Schraubenkopfes 155 kann die Abdrückschraube 145 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 vorwärtsbewegt werden, wodurch der Körperaußenabschnitt 110 vom Körperinnenabschnitt 105 weggedrückt und eine im wesentlichen nach unten gerichtete Verschiebung der Klemmfläche 30 an der Unterseite 60 bewirkt wird.
Obwohl der in der Nähe des Schraubenkopfes 155 liegende Abschnitt der Abdrück­ bohrung 130 einen angesenkten Abschnitt aufweist, der größer als der Abschnitt der Bohrung ist, durch den die Abdrückschraube 145 geschraubt ist, erkennt man, daß abgesehen von der Funktion des Versenkens des Schraubenkopfes 155 in der Aufsatzbacke 25 der Schraubenkopf 155 keinen größeren Durchmesser aufweisen muß als die Abdrückschraube 145. Daher kann die Abdrückbohrung 130 einen gleichförmigen Durchmesser aufweisen.
Die Rückziehbohrung 135 weist einen Gewindeabschnitt 160 im Körperinnenabschnitt 105 auf, in den eine Rückziehschraube 165 mit dem Schraubengewinde 170 eingreift. Die Rückziehschraube 165 greift am Körperaußenabschnitt 110 nur mit dem Schraubenkopf 175 an, und das Schraubengewinde 170 weist ein ausreichendes Spiel in der Rückziehbohrung 135 auf, um eine Berührung mit dem Körperaußenabschnitt 110 zu vermeiden. Wenn die Rückziehschraube 165 vorwärtsbewegt wird, wird der Körperaußenabschnitt 110 auf diese Weise in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 gezogen, was eine Drehung des Körperaußenabschnitts 110 um das Gelenk 115 bewirkt, wodurch die Klemmfläche 30 nach oben verschoben wird.
Wie zuvor ist es vorteilhaft, die Rückziehschraube 165 in der Aufsatzbacke 25 zu versenken; es ist aber nicht notwendig, die Rückziehbohrung 135 mit einem angesenkten Abschnitt zu versehen, der den Schraubenkopf 175 aufnimmt. Wenn die Rückziehbohrung 135 einen einheitlichen Durchmesser aufwiese, würde der Schraubenkopf 165 die Außenseite 45 des Körperaußenabschnitts 110 berühren, um den Körperaußenabschnitt 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 zu drücken.
Es wurde bisher ein Mittel zum Abdrücken des Körperaußenabschnitts 110 vom Körperinnenabschnitt 105 beschrieben, um die Klemmfläche 30 an der Unterseite 60 nach unten zu verschieben. Ebenfalls beschrieben wurde das Mittel zum Zurückziehen des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des Körperinnenab­ schnitts 105, wodurch eine Aufwärtsbewegung der Klemmfläche 30 an der Unter­ seite 60 erreicht wird. Man erkennt, daß zum Erzielen jeder dieser Bewegungen die Schrauben 145 und 165 zusammenwirken müssen.
Speziell muß zum Abdrücken des Körperaußenabschnitts 110 vom Körperinnenab­ schnitt 105 die Abdrückschraube 145 vorwärtsbewegt werden. Es ist aber auch notwendig, daß die Rückziehschraube 165 in der Rückziehbohrung 135 ausreichend gelöst ist, um die nötige Bewegung des Körperaußenabschnitts 110 vom Körperinnen­ abschnitt 105 weg zu erlauben.
Umgekehrt muß zum Zurückziehen des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 durch das Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube 165 die Abdrückschraube 145 ausreichend gelöst sein, um die Bewegung des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 zu erlauben.
Die Rückzieh- und Abdrückbewegung kann unter Verwendung einer einzigen Bohrung erzielt werden. Bei einer zweiten, in Fig. 5 gezeigten Ausführung der Erfindung ist eine einzige Bohrung 200 dargestellt, die einen als Abdrückbohrung dienenden ersten Gewindeabschnitt 205 mit einem größeren Durchmesser und einen zweiten Gewindeabschnitt 210 mit einem kleineren Durchmesser aufweist (siehe auch Fig. 6). Um den Körperaußenabschnitt 110 vom Körperinnenabschnitt 105 abzudrücken, wird ein Abdrückring 215 mit einem auf seinem Außendurchmesser angeordnetem Gewinde 217, das passend zum Gewinde im ersten Gewindeabschnitt 205 ausgeführt ist, in der Bohrung 200 vorwärtsbewegt, bis der Abdrückring 215 am Körperinnenabschnitt 105 anliegt. Der Abdrückring 215 kann dann weiter vorwärtsbewegt werden, wodurch der Körperaußenabschnitt 110 vom Körperinnenabschnitt 105 um eine gewünschte Distanz wegbewegt wird. In den Fig. 5 und 6 ist die Rückziehschraube 220 zur besseren Darstellung getrennt von der Spannbacke 25 gezeigt; sie wird in der eingeschraubten Stellung mit Bezug auf Fig. 7 beschrieben.
Mit Bezug wieder auf Fig. 5 wird, wenn das Zurückziehen des Körperaußenabschnitts 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 gewünscht wird, der Abdrückring 215 aus der Bohrung 200 um den gewünschten Abstand zurückgezogen, und eine Rückziehschraube 220, die einen Durchmesser mit einem Außengewinde 222 aufweist, das passend zum Gewinde im zweiten Gewindeabschnitt 210 des Körperinnenabschnitts 105 ausgeführt ist, wird durch den inneren Durchmesser des Abdrückrings 215 (siehe auch Fig. 7) vorwärtsbewegt. Der Abdrückring 215 weist ein passendes Spiel auf, um eine Berührung mit dem Gewinde der Rückziehschraube 220 zu vermeiden. Die Rückziehschraube 220 wird dann in den zweiten Gewindeabschnitt 210 eingeschraubt und im zweiten Gewindeabschnitt 210 vorwärtsbewegt, bis der Schraubenkopf 225 am Abdrückring 215 anliegt. An diesem Punkt wird eine weitere Vorwärtsbewegung der Rückziehschraube 220 den Körperaußenabschnitt 110 in Richtung des Körperinnenabschnitts 105 um einen gewünschten Weg zurückziehen.
Um bei dieser Anordnung ein Verriegelungsmerkmal auszubilden, kann der Abdrückring 215 so eingeschraubt sein, daß er geringfügig aus dem Körperaußenabschnitt 110 in den Schlitz 100 vorsteht. Danach wird der Körperinnenabschnitt 105 mit der Rückziehschraube 220 angezogen, bis er am Abdrückring 215 anliegt. Auf diese Weise kann die Rückziehschraube 220 weiter vorwärtsbewegt und im wesentlichen mit dem Abdrückring 215 verriegelt werden. Dies ist in Fig. 7 dargestellt.
Aus einem Vergleich von Fig. 5 mit Fig. 4 ergibt sich, daß die Ausführung in Fig. 5 kopiert werden kann, wenn die Rückziehbohrung 135 und die zugehörige Rückziehschraube 165 entfernt wird und eine Bohrung durch die Abdrückschraube 145 zu einem Gewindeabschnitt im Körperinnenabschnitt 105 ausgeführt wird. Eine Schraube durch die Abdrückschraube 145, die in den Körperinnenabschnitt 105 eingeschraubt wird, kann die Bewegungen erzeugen, die den von der Rückziehbohrung 135 und den entsprechenden Bauelementen hervorgerufenen Bewegungen entsprechen.
Es wurde eine Aufsatzbacke beschrieben, die in Verbindung mit anderen, ähnlichen Aufsatzbacken verwendet werden kann, um eine Konzentrizität bezüglich eines Werkstücks auszubilden, ohne daß zum Erzielen dieser Konzentrizität ein Ausdrehen nötig ist.

Claims (14)

1. Aufsatzbacke für ein Spannfutter einer Drehmaschine, die radial zur Achse des Drehmaschinenfutters bewegbar ist und eine allgemein an ein Werkstück angepaßte Klemmfläche aufweist, mit einem Körper mit einer Ober-, einer Unter-, einer Innen- und einer Außenseite und einer Achse, die sich durch die Oberseite und die Unterseite des Körpers er­ streckt, gekennzeichnet durch
  • a) einen im Körper (35) angebrachten Schlitz (100), der sich von der Oberseite (55) durch den Körper (35) in Richtung der Unterseite (60) erstreckt und dadurch einen Körperaußenab­ schnitt (110) mit der Klemmfläche (30), einen Körperinnenab­ schnitt (105) und ein Gelenk (115) zwischen diesen abgrenzt; und
  • b) Mittel (130, 135, 145, 165; 200, 215, 220) zum Biegen des Körperaußenabschnitts (110) relativ zum Körperinnenabschnitt (105), um die Klemmfläche (30) an das Werkstück (15) anzu­ passen.
2. Aufsatzbacke nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegemittel (130, 135, 145, 165; 200, 215, 220) ein Mittel (130, 145; 200, 215) aufweisen, das den Körperaußen­ abschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) abdrückt, und ein Mittel (135, 165; 200, 220), das den Körperaußenab­ schnitt (110) zum Körperinnenabschnitt (105) zurückzieht.
3. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdrückmittel (130, 145; 200, 215) eine im Körper (35) befindliche Abdrückbohrung (130), die sich durch den Außen­ körperabschnitt (110) erstreckt, und außerdem eine Abdrück­ schraube (145) enthält, die in der Abdrückbohrung (130) im Körperaußenabschnitt (110) in der Weise eingreift, daß ein Vorwärtsbewegen der Abdrückschraube (145) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) das Anliegen der Abdrückschraube (145) am Körperinnenabschnitt (105) bewirkt, wodurch der Körperaußenabschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach unten bewirkt.
4. Aufsatzbacke nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdrückschraube (145) mit der Abdrückbohrung (130) im Körperaußenabschnitt (110) im Gewindeeingriff (140, 150) steht.
5. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückziehmittel (135, 165; 200, 220) eine Rückziehbohrung (135), die sich durch den Körperaußenabschnitt (110) und in den Körperinnenabschnitt (105) erstreckt, und außerdem eine Rückziehschraube (165) enthält, deren Schraubenkopf (175) größer als die Rückziehbohrung (135) ist und die in der Rückziehbohrung (135) im Körperinnenabschnitt (105) angreift und am Körperaußenabschnitt (110) mit dem Schraubenkopf (175) anliegt, so daß ein Vorwärtsbewegen der Rückzieh­ schraube (165) den Körperaußenabschnitt (110) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) drückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
6. Aufsatzbacke nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückziehschraube (165) mit der Rückziehbohrung (135) im Körperinnenabschnitt (105) im Gewindeeingriff (160, 170) steht.
7. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) das Abdrückmittel (130, 145; 200, 215) eine sich durch den Körperaußenabschnitt (110) erstreckende Abdrückbohrung (130) und eine Abdrückschraube (145) enthält, die in der Abdrückbohrung (130) so eingreift, daß ein Vorwärtsbewegen der Abdrückschraube (145) den Körperaußenabschnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) wegdrückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach unten bewirkt; und
  • b) das Rückziehmittel (135, 165; 200, 220) eine sich durch den Körperaußenabschnitt (110) und in den Körperinnenab­ schnitt (105) erstreckende Rückziehbohrung (135) und eine Rückziehschraube (165) enthält, die in der Rückziehbohrung (135) im Körperinnenabschnitt (105) so befestigt ist, daß ein Vorwärtsbewegen der Rückziehschraube (165) den Körper­ außenabschnitt (110) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) drückt, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
8. Aufsatzbacke nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückziehmittel (200, 220) und das Abdrückmittel (200, 215) eine gemeinsame Bohrung (200) durch den Körperaußen­ abschnitt (110) verwenden.
9. Aufsatzbacke nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
  • a) das Abdrückmittel (200, 215) eine im Körper (35) angeord­ nete Abdrückbohrung (205), die sich durch den Körperaußenab­ schnitt (110) erstreckt, und außerdem einen Abdrückring (215) enthält, der in der Abdrückbohrung (205) im Körper­ außenabschnitt (110) so eingreift, daß ein Vorwärtsbewegen des Abdrückringes (215) in Richtung des Körperinnenab­ schnitts (105) das Anliegen des Abdrückringes (215) am Kör­ perinnenabschnitt (105) bewirkt, wodurch der Körperaußenab­ schnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) weggedrückt wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach unten bewirkt; und
  • b) das Rückziehmittel (200, 220) eine Rückziehbohrung (200, 210), die sich durch den Abdrückring (215) und weiter in den Körperinnenabschnitt (105) erstreckt, und außerdem eine Rückziehschraube (220) mit einem Schraubenkopf (225) ent­ hält, der größer als der Abdrückring (215) ist, wobei sich die Rückziehschraube (220) durch den Abdrückring (215) er­ streckt und im Körperinnenabschnitt (105) so eingreifen kann, daß die Rückziehschraube (220) durch den Abdrückring (215) vorgeschoben und im Körperinnenabschnitt (105) vor­ wärtsbewegt werden kann, bis der Rückziehschraubenkopf (225) am Abdrückring (215) anliegt, wodurch der Körperaußenab­ schnitt (110) in Richtung des Körperinnenabschnitts (105) gezogen wird, was eine Auslenkung der Klemmfläche (30) nach oben bewirkt.
10. Aufsatzbacke nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Abdrückring (215) mit der Abdrückbohrung (205) im Körperaußenabschnitt (110) im Gewindeeingriff steht, so daß die durch eine Drehung des Abdrückringes (215) bewirkte Vorwärtsbewegung des Abdrückringes (215) den Körperaußenab­ schnitt (110) vom Körperinnenabschnitt (105) wegdrückt und die Klemmfläche (30) nach unten auslenkt.
11. Aufsatzbacke nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückziehschraube (220) in der Rückziehbohrung (200, 210) mit dem Körperinnenabschnitt (105) im Gewindeeingriff steht, so daß die durch eine Drehung der Rückziehschraube (220) bewirkte Vorwärtsbewegung der Rückziehschraube (220) den Körperaußenabschnitt (110) in Richtung des Körperin­ nenabschnitts (105) drückt und die Klemmfläche (30) nach oben auslenkt.
12. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke des Schlitzes (100) ungefähr 12,5 Millimeter beträgt.
13. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (100) zur Verminde­ rung von Spannungskonzentrationen in einer gekrümmten Fläche (120) endet, die den Körperaußenabschnitt (110) mit dem unteren Bereich verbindet.
14. Aufsatzbacke nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfläche (30) gegenüber der Unterseite (69) des Körpers (35) zurückgesetzt ist.
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