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DE3782557T2 - Einstellbare doppelbohreinheit. - Google Patents

Einstellbare doppelbohreinheit.

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Publication number
DE3782557T2
DE3782557T2 DE8787630116T DE3782557T DE3782557T2 DE 3782557 T2 DE3782557 T2 DE 3782557T2 DE 8787630116 T DE8787630116 T DE 8787630116T DE 3782557 T DE3782557 T DE 3782557T DE 3782557 T2 DE3782557 T2 DE 3782557T2
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DE
Germany
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drilling
drill
workpiece
rotatable shafts
primary hole
Prior art date
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DE8787630116T
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Jack B Koczarski
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United Technologies Corp
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    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23BTURNING; BORING
    • B23B39/00General-purpose boring or drilling machines or devices; Sets of boring and/or drilling machines
    • B23B39/16Drilling machines with a plurality of working-spindles; Drilling automatons
    • B23B39/161Drilling machines with a plurality of working-spindles; Drilling automatons with parallel work spindles
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    • Y10T408/00Cutting by use of rotating axially moving tool
    • Y10T408/55Cutting by use of rotating axially moving tool with work-engaging structure other than Tool or tool-support
    • Y10T408/557Frictionally engaging sides of opening in work

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Drilling And Boring (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf Zwei-Bohrer-Bohrmaschinen und betrifft insbesondere an diesen Bohrmaschinen benutzte Bohrköpfe.
  • Mutterplatten sind kleine Metallplatten, die häufig bei der Herstellung von Flugzeugzellen als Befestigungskomponenten für Konstruktionsteile benutzt werden. Sie sind in einer großen Vielfalt von Größen und Konfigurationen verfügbar, so daß sie sich für einen breiten Bereich von Verwendungszwecken eignen. üblicherweise haben sie drei Löcher, ein mit Gewinde versehenes ("primäres") Loch und zwei ("sekundäre") gewindelose Löcher. Bei der Verwendung wird eine Mutterplatte an der Rückseite eines Konstruktionsteils durch Nieten befestigt, die in die beiden sekundären Löcher eingesetzt werden. Mit Gewinde versehene Befestigungselemente, die durch andere Konstruktionsteile hindurchgeführt werden und in das primäre Loch in der Mutterplatte einfassen, werden benutzt, um Konstruktionsteile aneinander zu befestigen.
  • Häufig wird das Muster von Löchern, die erforderlich sind, um eine Mutterplatte an der Rückseite eines Konstruktionsteils zu befestigen, unter Verwendung eines zwei Schritte umfassenden Verfahrens gebohrt. Erstens, ein "primäres" Loch, das dem primären Loch in der Mutterplatte entspricht, wird durch das Befestigungsteil gebohrt (d.h. durch das Konstruktionsteil oder "Werkstück", an welchem die Mutterplatte schließlich befestigt wird), wobei eine gewöhnliche Handbohrmaschine benutzt wird. Dann wird eine Zwei-Bohrer- Bohrmaschine benutzt, um zwei "sekundäre" Löcher in dem Befestigungsteil zu bohren, die den beiden sekundären Löchern in der Mutterplatte entsprechen. Ein Führungsbolzen, der von der Vorderseite der Zwei-Bohrer-Bohrmaschine vorsteht, wird in das primäre Loch des Befestigungsteils eingeführt, um die sekundären Löcher, die durch das Befestigungsteil gebohrt werden sollen, in bezug auf das primäre Loch des Befestigungsteils richtig auszurichten.
  • Bei der Zwei-Bohrer-Bohrmaschine werden die Positionen der Bohrer relativ zueinander ("sekundärer Abstand") und zu dem Führungsbolzen ("primärer Abstand") durch den "Bohrkopf" festgelegt. Der Bohrkopf enthält drehbare Wellen, die mit Motor getriebenen, flexiblen Antriebswellen an einem Ende kuppelbar sind und am anderen Ende die Bohrer aufnehmen. Der Bohrkopf wird für eine besondere Mutterplattenkonfiguration speziell hergestellt. Das verlangt, daß ein separater Bohrkopf für jede Mutterplattenkonfiguration verfügbar ist, was erfordert, daß die Bohrmaschine immer dann außer Betrieb gesetzt wird, um den Bohrkopf zu wechseln, wenn ein neues Lochmuster verlangt wird. Übliche Konfigurationen von Mutterplatten umfassen den "Einzelflügel" (wobei die sekundären Löcher kollinear mit dem primären Loch und versetzt auf einer Seite desselben sind), den "Doppelflügel" (wobei die sekundären Löcher kollinear mit dem primären Loch und auf entgegengesetzten Seiten desselben sind) und die sogenannte "Mickymaus" (wobei die beiden sekundären Löcher in bezug auf das primäre Loch nichtkollinear sind).
  • Eine Zwei-Bohrer-Bohrvorrichtung gemäß dem kennzeichnenden Teil des unabhängigen Patentanspruchs 1, die eine Bohrmaschine aufweist, welche einen Bohrkopf hat, der mit einer Führungseinrichtung für zwei drehbare Wellen versehen ist, die mit biegsamen Antriebswellen der Bohrmaschine verbindbar sind, und eine Einrichtung zum Erfassen eines primären Loches in einem Werkstück, ist in der US-A-4 286 902 beschrieben. Die bekannte Führungseinrichtung sorgt für einen festen Abstand zwischen den Wellen, und deshalb ist eine separate Führungseinrichtung für jede Mutterplattenkonfiguration erforderlich, wie oben bereits erwähnt.
  • Verwiesen wird außerdem auf die JP-A-60 34 204, die eine Bohrmaschine beschreibt, welche zwei Drehbohrköpfe hat, die jeweils auf einem Schlittenträger befestigt sind, der auf einer Führungseinrichtung des Bohrmaschinenständers justierbar ist; und auf die US-A-3 652 175, die einen Mehrfachspindelbohrkopf beschreibt, der eine Einrichtung zum Justieren des Abstands der Spindeln und eine Einrichtung zum Festklemmen der Spindelgehäuse in der justierten Position hat.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Zwei-Bohrer-Bohrvorrichtung der genannten Art zu schaffen, die justiert werden kann, um sie den besonderen Konfigurationen einer breiten Vielfalt von Mutterplatten anzupassen, indem ein justierbarer Abstand (primärer Abstand) zwischen den sekundären Löchern und dem primären Loch geschaffen wird.
  • Gemäß der Erfindung wird, um das zu erreichen, eine Zwei- Bohrer-Bohrvorrichtung geschaffen zum Bohren von zwei Löchern, die relativ zu einem primären Loch in einem Werkstück beabstandet sind, welche zwei biegsame Antriebswellen aufweist, wobei die Vorrichtung mit einer Bohrmaschine versehen ist, die einen Bohrkopf hat, der mit zwei drehbaren Wellen versehen ist, die in einer Führungseinrichtung drehbar gelagert sind, wobei diese drehbaren Wellen jeweils an ihrem einen Ende an einer der Antriebswellen befestigbar sind und an ihrem anderen Ende einen Bohrer aufnehmen können, und wobei die Vorrichtung weiter mit einer Einrichtung versehen ist zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung zwei Blockvorrichtungen aufweist, in denen jeweils eine der drehbaren Wellen drehbar gelagert ist, zwei Tragschienen, die jeweils eine der Blockvorrichtungen tragen, wobei die Tragschienen parallel zu den drehbaren Wellen sind und auf zwei zu den Tragschienen normalen Führungsstangen verschiebbar befestigt sind, in der Richtung der Ausdehnung der drehbaren Wellen gegenseitig beabstandet sind und zu einer Ebene, die die Achsen der drehbaren Wellen enthält, parallel sind, daß eine Justiergewindespindeleinrichtung die Tragschienen miteinander verbindet, um den Abstand zwischen denselben zu verändern, und daß eine Befestigungseinrichtung an der Bohrmaschine befestigt ist zum lösbaren Festhalten der Blockvorrichtungen in einem gewählten Abstand.
  • In einer Ausführungsform ist die Einrichtung zum Erfassen eines primären Loches in einem Werkstück an der Bohrmaschine vorgesehen. In einer weiteren Ausführungsform ist die Bohrmaschine, die den justierbaren Bohrkopf hat, an dem stationären Teil eines Bohrständers befestigt, und die Einrichtung zum Erfassen eines primären Loches in einem Werkstück ist auf einer beweglichen Plattform des Bohrständers befestigt.
  • Andere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im Lichte der folgenden Beschreibung derselben deutlich werden.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer bekannten Zwei-Bohrer-Bohrmaschine.
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des justierbaren Bohrkopfes nach der Erfindung.
  • Fig. 3 ist eine perspektivische Ansicht einer Klemmvorrichtung, die in Verbindung mit dem justierbaren Bohrkopf nach Fig. 1 benutzt wird.
  • Fig. 4 ist eine Seitenansicht des justierbaren Bohrkopfes und der Klemmvorrichtung nach der Erfindung, wie sie bei einer Ständerbohrmaschine ausgebildet sind.
  • Fig. 5 ist eine Ansicht eines Ambosses, der in Verbindung mit dem Bohrkopf und einer in den Fig. 3, 4 gezeigten Fußplatte beim Positionieren eines Werkstückes benutzt wird.
  • Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht der bekannten Zwei-Bohrer-Bohrmaschine 5. Ein Bohrkopf 10, der an einer Handbohrmaschine 17 geeignet befestigt ist, nimmt zwei Antriebswellen 15, 16 auf. Eine Fußplatte 20 ist an einem verlängerten Befestigungsbolzen 25 der Bohrmaschine befestigt. Zwei Bohrer 30, 31 sind durch die Fußplatte 20 und durch den Bohrkopf 10 hindurchgeführt und mit den Antriebswellen 15, 16 gekuppelt. Ein Erfassungsbolzen 35 ist durch die Fußplatte 20 und an einer Spreizspannzangenvorrichtung 34 befestigt. Die Position der Bohrer 30, 31 und des Erfassungsbolzens 35 legt die Konfiguration der zu bohrenden Löcher fest.
  • Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des justierbaren Bohrkopf es 100 nach der Erfindung. Zwei parallele, gegenseitigen Abstand aufweisende Führungsstangen 110, 111 sind an ihren Enden an einem Rahmen 115 befestigt. Die Führungsstangen 110, 111 sind durch Löcher 112 in zwei parallelen, gegenseitigen Abstand aufweisenden Schienen 105, 106 hindurchgeführt, welche sich rechtwinkelig zu den Achsen der Führungsstangen 110, 111 erstrecken. Eine Justiergewindespindel 130, die zum Justieren der Position der Schienen 105, 106 auf den Führungsstangen 110, 111 benutzt wird, ist durch einen Abschnitt der Schienen 105, 106 zwischen den Führungsstangen 110, 111 hindurchgeführt und ist zu den beiden Führungsstangen 110, 111 parallel. Die Achsen der Führungsstangen 110, 111 legen eine Referenzebene fest.
  • Blockvorrichtungen 120, 121 sind unter der Referenzebene an den vorderen Enden der Schienen 105, 106 befestigt, so daß der Abstand zwischen den Schienen den Abstand zwischen den Blockvorrichtungen festlegt. Jede Blockvorrichtung hat eine drehbare Welle 125, 126, die durch sie hindurchgeführt ist, wobei die Ausrichtung der zentralen Achse jeder drehbaren Welle 125, 126 zu der Referenzebene parallel ist. Die drehbaren Wellen 125, 126 sind mit biegsamen Antriebswellen einer Hand- oder Ständerbohrmaschine am hinteren Ende gekuppelt (nicht dargestellt) und sind an Bohrern am vorderen Ende befestigt (strichpunktiert dargestellt). Der Bohrkopf 100 gestattet eine Veränderung des Abstands der Bohrer relativ zu einem festen Punkt "P" (welches der Mittelpunkt zwischen den beiden Bohrern ist), während er deren Drehachsen im gesamten Justierbereich parallel zueinander und parallel zu der Referenzebene hält.
  • Zum Verbessern der Einfachheit der Justierbarkeit unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung der parallelen Ausrichtung der Schienen 105, 106 im gesamten Justierbereich können Büchsen oder Linearlager als Hülsen für die Löcher 112 in den Schienen 105, 106 benutzt werden.
  • Die Justierspindel 130 ist mit zwei Gewinden gleicher Steigung und Größe, aber entgegengesetzter Richtung, versehen, wobei jedes Gewinde eine der Schienen 105, 106 erfaßt. Ein Teil der Justierspindel 130 steht über den Rahmen 115 vor und ist an einem Knopf 140 befestigt. Die Schienen sind mit Gewinde versehen, um die Justierspindel 130 richtig zu erfassen. Wenn die Justierspindel 130 gedreht wird, bewegen sich die Schienen 105, 106 vorzugsweise mit einer gleichen Lineargeschwindigkeit aufeinander zu oder voneinander weg. Das erlaubt eine präzise Justierung des Mittenabstands der Bohrer 30, 31 längs der Führungsstangen 110, 111, wobei der Mittelpunkt dieses Abstands immer mit dem Punkt P zusammenfällt. Darüber hinaus ist eine Arretierhülse 145 vorgesehen, um das Festsetzen der Justierspindel in bezug auf den Rahmen 115 oder das Drehen derselben zu gestatten. Vorzugsweise ist sie von einem Typ, der eine wirksame Einrichtung darstellt zum schnellen Verriegeln der Position der Gewindespindel 130 von Hand, es können aber andere geeignete Verriegelungseinrichtungen statt dessen benutzt und ohne weiteres in die Konstruktion eingebaut werden.
  • Führungsstifte 135, 136 sind in jeder Blockvorrichtung 120, 121 geeignet positioniert, wie zum Beispiel an einer Vorderfläche 132, 133 derselben. Die Führungsstifte 135, 136 sind so positioniert, daß ihr Abstand gleich dem Abstand der drehbaren Wellen 125, 126 bleibt. Die Führungsstifte 135, 136 können bei einer Mustermutterplatte benutzt werden, um den sekundären Abstand der Bohrer 30, 31 durch Verändern des Abstands zwischen den Blockvorrichtungen 120, 121 einzustellen, indem der Abstand zwischen den Blockvorrichtungen 120, 121 verändert wird, bis die sekundären Löcher der Mustermutterplatte die Führungsstifte 135, 136 aufnehmen. Alternativ können die Führungsstifte weggelassen werden, und die Bohrer selbst können auf gleiche Weise statt der Führungsstifte 135, 136 benutzt werden, um den sekundären Abstand für eine besondere Sicherungsmutter festzulegen. Vorzugsweise ist der Durchmesser der Führungsstifte 135, 136 gleich dem Durchmesser der Bohrer.
  • Fig. 3 zeigt die Fußplatte 200, die schließlich an dem verlängerten Befestigungsbolzen 25 (vgl. Fig. 1) einer Zwei- Bohrer-Spindelbohrmaschine oder -Ständerbohrmaschine festgeklemmt wird und die Blockvorrichtungen 120, 121 aufnimmt (in Fig. 2 strichpunktiert gezeigt).
  • Die Fußplatte 200 hat zwei Hauptabschnitte, einen unteren Hauptabschnitt 205 und einen oberen Hauptabschnitt 230, von denen jeder eine ebene Oberfläche 202, 201 hat, die parallel zu einander und zu der Referenzebene angeordnet sind. Ein Zwischenraum zwischen den ebenen Oberflächen ist vorgesehen, um das vordere Ende der Blockvorrichtungen 120, 121 aufzunehmen. Der untere Hauptabschnitt 205 hat ein Loch 210, dessen Achse parallel zu den Achsen der Wellen 125, 126 ist und das einen Durchmesser hat, der geeignet ist, um den verlängerten Befestigungsbolzen einer Hand- oder Ständerbohrmaschine richtig zu erfassen. Ein Spalt 215 in dem Hauptabschnitt 205 erstreckt sich von dem Loch 210 zu einem Rand des Hauptabschnitts 205. Eine Schraube 216 zieht den Spalt zusammen, wodurch der untere Hauptabschnitt 205 um den verlängerten Befestigungsbolzen 25 einer Hand- oder Ständerbohrmaschine befestigt wird.
  • Eine Spannvorrichtung, die aus zwei Stangen 235, 236 und zwei Nockenhebeln 240, 241, welche am Ende des oberen und unteren Körperabschnitts 230, 205 angeordnet sind, besteht, wird benutzt, um die ebenen Oberflächen 201, 202 zusammenzuspannen, wodurch die Blockvorrichtungen 120, 121 in einer besonderen Position festgelegt werden. In der bevorzugten Ausführungsform werden Stangen- und Nockenhebelvorrichtungen benutzt, um die Position der Blockvorrichtungen 120, 121 festzulegen, andere geeignete Festlegungsmethoden können aber benutzt werden. Das kann sogar die Eliminierung der Spannanordnung und das Einbauen einer Festlegungseinrichtung direkt in die Konstruktion des justierbaren Bohrkopfes 100 beinhalten.
  • Bei der Verwendung wird der justierbare Bohrkopf 100 auf eine besondere Mutterplattenkonfiguration folgendermaßen eingestellt. Die Nockenhebel 240, 241 werden in die "offene" Position bewegt, damit sich die Blockvorrichtungen 120, 121 in dem Zwischenraum zwischen den parallelen Oberflächen 201, 202 frei verschieben können. Danach wird die Arretierhülse 145 gelöst, so daß der Knopf 140 gedreht werden kann. Eine Mustermutterplatte wird hergenommen, und eines der sekundären Löcher wird mit einem der Führungsstifte 135, 136 in Eingriff gebracht. Dann wird der Knopf 140 gedreht, um den Abstand zu justieren, bis der andere Führungsstift 135, 136 in das verbleibende sekundäre Loch der Mutterplatte einfassen kann. Die Mutterplatte wird dann entfernt, und die Nockenhebel 240, 241 werden in die "geschlossene" Position bewegt, um die ebenen Oberflächen 201, 202 zusammenzuspannen und die Position der Blockvorrichtungen 120, 121 zu fixieren. Die Arretierhülse 145 wird betätigt, um die Drehung der Justierspindel 130 relativ zu dem Rahmen 115 zu verhindern.
  • Die Bohrkopfvorrichtung wird dann in Relation zu dem primären Loch (das in der Werkstückoberfläche vorgebohrt worden ist) korrekt positioniert, indem ein Erfassungsbolzen 35 (vgl. Fig. 1) wie im Stand der Technik oder eine andere Vorrichtung benutzt wird.
  • Eine alternative Einrichtung, die zum Positionieren der Bohrkopfvorrichtung (welche die Plazierung der sekundären Löcher bestimmt) in Relation zu dem primären Loch geeignet ist, ist in Fig. 4 gezeigt. Die Bohrkopfvorrichtung ist an einer Doppelspindelbohrmaschine befestigt, die ihrerseits an einem stationären Ständerbohrmaschinenrahmen 300 befestigt ist. Eine Plattform 315, die in zwei Achsen in einer zu den Bohrern rechtwinkeligen Ebene justierbar ist, ist unter der Bohrmaschine angeordnet. Ein Amboß 400 oder eine andere geeignete Vorrichtung zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück ist auf der Plattform 315 befestigt. Durch Verändern der horizontalen Position der Plattform 315 kann die Position der Bohrkopfvorrichtung in bezug auf das primäre Loch in einem Werkstück festgelegt werden. Diese Art des Montierens der Bohrkopfvorrichtung und des Ambosses 400 bietet die Möglichkeit, die Lage des primären Loches in bezug auf die sekundären Löcher zu verändern. Das gestattet, das primäre Loch und die sekundären Löcher, die in ein Werkstück gebohrt werden, entweder kollinear oder nichtkollinear anzuordnen, um sie den Einzelflügel-, den Doppelflügel- und den Mickymaus-Typ-Mutterplatten anzupassen.
  • Eine geeignete Vorrichtung zum Erfassen einer Vielfalt von primären Löchern mit unterschiedlichen Durchmessern ist in Fig. 5 gezeigt. Ein Amboß 400 hat eine Stange 405, die ein insgesamt konisches Ende 425 hat. Die Stange 405 ist in einer Büchse 420 verschiebbar angeordnet, und eine Feder 415 innerhalb der Büchse und unterhalb der Stange 405 wird benutzt, um das konische Ende der Stange 405 in einer über das Ende der Büchse 420 ausgefahrenen Position zu halten. Im Gebrauch wird das primäre Loch in einem Werkstück auf dem konischen Abschnitt der Stange 405 aufgenommen, und es wird gegen das Werkstück gedrückt, so daß die Feder 415 zusammengedrückt wird, um das Werkstück mit dem Ende der Büchse 420 in Kontakt zu bringen. Dadurch wird das Werkstück in Vorbereitung auf das Bohren der sekundären Löcher positioniert.
  • Es ist klar, daß Spezialschneidvorrichtungen statt der Bohrer im Rahmen der Erfindung benutzt werden können.
  • Weiter sollte klar sein, daß die Erfindung auch bei einer Ständerbohrmaschine benutzt werden kann, bei der zwei biegsame Antriebswellen mit den drehbaren Wellen 125, 126 des Bohrkopf es 100 gekuppelt sein können, und daß die Ausrichtung der Erfindung hinsichtlich ihrer Funktion unwesentlich ist.

Claims (5)

1. Zwei-Bohrer-Bohrvorrichtung zum Bohren von zwei Löchern, die relativ zu einem primären Loch beabstandet sind, in einem Werkstück, mit zwei biegsamen Antriebswellen, wobei die Vorrichtung eine Bohrmaschine aufweist, die einen Bohrkopf (100) hat, der mit zwei drehbaren Wellen (125, 126) versehen ist, die in einer Führungseinrichtung drehbar gelagert sind, wobei jede der drehbaren Wellen (125, 126) an ihrem einen Ende an einer der Antriebswellen befestigbar ist und an ihrem anderen Ende zum Aufnehmen eines Bohrers bestimmt ist, und wobei die Vorrichtung weiter eine Einrichtung aufweist zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungseinrichtung zwei Blockvorrichtungen (120, 121) aufweist, in denen jeweils eine der drehbaren Wellen (125, 126) drehbar gelagert ist, zwei Tragschienen (105, 106), die jeweils eine der Blockvorrichtungen (120, 121) tragen, wobei die Tragschienen (105, 106) parallel zu den drehbaren Wellen (125, 126) sind und auf zwei zu den Tragschienen (105, 106) normalen Führungsstangen (110, 111) verschiebbar befestigt sind, in der Richtung der Ausdehnung der drehbaren Wellen (125, 126) gegenseitig beabstandet sind und zu einer Ebene, die die Achsen der drehbaren Wellen (125, 126) enthält, parallel sind, daß eine Justiergewindespindeleinrichtung (130) die Tragschienen (105, 106) miteinander verbindet, um den Abstand zwischen denselben zu verändern, und daß eine Befestigungseinrichtung an der Bohrmaschine befestigt ist zum lösbaren Festhalten der Blockvorrichtungen (120, 121) in einem gewählten Abstand.
2. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1, mit einer Fußplatte (200), die an einem Befestigungsbolzen der Bohrmaschine befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Fußplatte (200) zwei Hauptabschnitte (205, 230) aufweist, die beabstandete Oberflächen haben, welche vordere Endteile der Blockvorrichtungen (120, 121) zwischen sich aufnehmen, und daß die Befestigungseinrichtung eine Klemmeinrichtung an der Fußplatte (200) aufweist, um die Oberflächen der Hauptabschnitte (205, 230) zusammenzuspannen.
3. Bohrvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück an der Fußplatte (200) vorgesehen ist.
4. Bohrvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch einen Bohrständer, der einen stationären Rahmen (300) hat, an dem die Bohrmaschine fest angebracht ist, und ein bewegliches Teil (315), auf dem die Einrichtung zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück montiert ist, wobei das bewegliche Teil (315) in zwei Richtungen rechtwinkelig zu den Achsen der drehbaren Wellen (125, 126) justierbar ist.
5. Bohrvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Erfassen des primären Loches in einem Werkstück eine Amboßvorrichtung (400) mit einem insgesamt konischen Ende (425) ist.
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