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DE4314786A1 - Komposter - Google Patents

Komposter

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DE4314786A1
DE4314786A1 DE19934314786 DE4314786A DE4314786A1 DE 4314786 A1 DE4314786 A1 DE 4314786A1 DE 19934314786 DE19934314786 DE 19934314786 DE 4314786 A DE4314786 A DE 4314786A DE 4314786 A1 DE4314786 A1 DE 4314786A1
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Description

Die Erfindung betrifft einen Komposter, insbesondere zur Kom­ postierung von Küchen- und Gartenabfällen, mit einem Kompost­ raum, mindestens einer verschließbaren Öffnung, einem Auffang­ behälter sowie einer Belüftung.
Derartige Vorrichtungen zur gesteuerten Verrottung von Sied­ lungsabfällen unter der Einwirkung von Bakterien und Pilzen sind bekannt. Gewöhnlicherweise dauert die Verrottung mehrere Wochen. Man unterscheidet die Kompostierung in Großkompostern von der in Kleinkompostern. Die Erfindung betrifft insbeson­ dere Kleinkomposter zur Eigenkompostierung. Eine wesentliche Forderung an derartige Kleinkomposter besteht darin, die Kom­ postierung auf geringem Raum zu ermöglichen und Ungeziefer, insbesondere Ratten und Mäuse vom Rottegut fernzuhalten sowie die Feuchtigkeitszufuhr zum Rottegut zu dosieren.
Gängige diskontinuierlich arbeitende Kleinkomposter bestehen regelmäßig aus einer nach unten offenen Komposterhülle mit ei­ ner an der Oberseite angeordneten, mit einem Deckel ver­ schließbaren Einfüllöffnung. Solche diskontinuierlich arbei­ tenden Kleinkomposter werden bis zur vollständigen Verfüllung beschickt. Sodann wird die nach unten offene Komposterhülle von dem Kompostmaterial entfernt, um das gesamte Kompostmate­ rial wieder in die leere Hülle umzusetzen. Nach der Verfesti­ gung des umgesetzten Materials wird die Komposterhülle erneut abgezogen. Die Kompostierung ist dann beendet, so daß die Kom­ posterhülle erneut mit Rottematerial beschickt werden kann.
Um bei der Kompostierung Schimmelbildung zu vermeiden, ist bei derartigen Kleinkompostern auf eine hinreichende Lüftung zu achten. Um einerseits die notwendige Lüftung zu gewährleisten und andererseits das Auslaufen von Flüssigkeiten aus dem Rottegut, wie beispielsweise Jaucheflüssigkeit zu ermöglichen, gleichzeitig jedoch Ungeziefer wie Mäuse und Ratten fernzuhalten, besitzen einige bekannte Komposter am Fuße der Komposterhülle einen relativ kleine Öffnungen aufweisenden Bo­ den. Um den Komposter zu entleeren, besitzen derartige Ausfüh­ rungen eine in den Seitenwänden der Komposterhülle angeordnete Türe.
Ferner ist aus der Deutschen Patentschrift DE 37 18 990 ein Kom­ poster für einen kontinuierlichen Betrieb bekannt. Dabei heißt kontinuierlicher Betrieb Entnahme von weitgehend verrottetem Material unten am Komposter über den gesamten Querschnitt der Komposterhülle. Hierzu verfügt der aus der DE 37 18 990 bekannte Komposter je nach Bauart über ein oder zwei bewegliche Rechen­ konstruktionen, die in geschlossenem Zustand ein Herabfallen der Rottegut-"Säule" verhindern, während die unterste Kompost­ schicht entfernt wird. Die Rechenkonstruktion besteht aus mehreren angespitzten Roststäben, die in gleichmäßigen Abstän­ den auf einen Schwenkrahmen geschweißt sind.
Über eine Öffnung an der Komposterbasis wird eine Auffangwanne in den Innenmaßen des Komposters eingeschoben. Sie dient zur Aufnahme des kompostierten Rottegutes, das über die Öffnung aus dem Komposter entfernt werden kann. Die notwendige Lüftung des kontinuierlich arbeitenden Komposters erfolgt über die Öffnung an der Komposterbasis, während die Entlüftung über den Spalt zwischen dem Deckel des Komposters und dessen Seitenwän­ den erfolgt.
Dieser Komposter ermöglicht zwar einen kontinuierlichen Be­ trieb, ist aber wegen der zuvor beschriebenen Luftführung nicht dicht, so daß Ungeziefer, insbesondere Ratten und Mäuse Zugang zu dem Rottegut finden und Geruchsbelästigungen zu er­ warten sind. Außerdem kann Flüssigkeit aus dem Komposter aus­ treten.
Die nach dem Stand der Technik bekannten Komposter lassen sich folglich nur dort einsetzen, wo Gerüche und aus dem Rottegut austretende Flüssigkeiten nicht stören.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der das Kompostieren an beliebigen Orten, beispielsweise auch in Stadthäusern auf befestigten Hinterhö­ fen oder sogar in dafür geeigneten Räumen möglich ist.
Die Erfindung basiert auf dem Gedanken, eine flüssigkeitsdich­ te, in sich geschlossene Kompostiervorrichtung zu schaffen, die zwar im Sinne einer ausreichenden Lüftung gasdurchlässig ist, jedoch störende Gerüche weitgehend vermeidet.
Im einzelnen wird diese Aufgabe bei einem Komposter der ein­ gangs erwähnten Art dadurch gelöst, daß sich am unteren Ende des Kompostraumes der Auffangbehälter anschließt und die ge­ meinsame Fläche von Kompostraum und Auffangbehälter Verbin­ dungsöffnungen aufweist, so daß Kompostraum und Auffangbehäl­ ter ein in sich geschlossenes, jedoch gasdurchlässiges System bilden. Durch die erfindungsgemäße Anordnung des Auffangbehäl­ ters läßt sich der Komposter beispielsweise auch in Hinterhö­ fen von Stadthäusern einsetzen, da der bei bekannten Kom­ postern unerwünschte Flüssigkeitsaustritt vermieden wird. Über die Verbindungsöffnungen zwischen dem Kompostraum und dem Auf­ fangbehälter gelangt die aus dem Rottegut austretende Flüssig­ keit in den Auffangbehälter, aus dem sie in regelmäßigen Ab­ ständen entsorgt werden kann. Insgesamt ergibt sich durch die Erfindung ein einer gewöhnlichen Mülltonne in der Handhabung angenäherter Komposter, der je nach Größe und Füllgeschwindig­ keiten nur etwa alle 2 bis 6 Monate entleert werden muß. Nach der erforderlichen Ablagerung der anfallenden Erde kann sie als Gartenerde oder Torfersatz Verwendung finden. Die notwen­ digen Intervalle der Müllabfuhr lassen sich durch den erheb­ lich reduzierten Restmüll verlängern. Dies spart Deponieraum und schont die Müllverbrennungsanlagen. Das Errichten flächen­ intensiver Großkompostierungsanlagen wird damit unnötig.
Durch mittig in den Kompostraum einsteckbare Trennstäbe, die in dem Kompostraum eine waagerechte Ebene auf spannen, läßt sich die aus der Deutschen Patentschrift 3718990 bekannte zweistufige, d. h. kontinuierliche Kompostierung auch bei dem erfindungsgemäßen Komposter problemlos realisieren, so daß die Vorteile der kontinuierlichen Kompostierung mit denen eines universell, nahezu an jedem beliebigem Ort einsetzbaren Kom­ posters kombiniert sind.
Eine gelenkige Anordnung des Auffangbehälters an dem Kompost­ raum, insbesondere ein nach unten wegklappbarer Auffangbehäl­ ter ermöglicht auf einfache Art und Weise die Entsorgung der aus dem Rottegut austretenden, in den Auffangbehälter fließen­ den Flüssigkeit. Insbesondere dann, wenn der Auffangbehälter nicht entsprechend Ansprüchen 4 und 5 ausgebildet ist, empfiehlt sich die Anordnung einer mit einem Absperrorgan ver­ schließbaren Entleerungsöffnung an einer dafür geeigneten Stelle des Auffangbehälters. Über das beispielsweise als Ab­ sperrhahn ausgestaltete Absperrorgan läßt sich dann zu gegebe­ ner Zeit die aus dem Rottegut austretende Flüssigkeit dosiert und gezielt entleeren. Die Anordnung eines derartigen Absperr­ organs ist jedoch auch bei einem Komposter mit nach unten weg­ klappbaren Auffangbehälter sinnvoll, da dann die für einen ge­ hobenen Bedienungskomfort regelmäßig seitlich im Bereich der zweiten Stufe vorzugsweise als Klappe ausgebildete, ver­ schließbare Öffnung zum Entleeren des Kompostraumes entfallen kann.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung besitzt der Auffangbe­ hälter eine vorzugsweise als Klappe ausgebildete, verschließ­ bare Öffnung über die insbesondere eine Auffangwanne für die aus dem Rottegut austretende Flüssigkeit in bzw. aus dem Auf­ fangbehälter verbracht werden dann. Die Auffangwanne ermög­ licht auf einfache Art und Weise die Entsorgung der austreten­ den Flüssigkeit. Wenn der verbleibende Raum zwischen Auffang­ wanne und den Innenwänden des Auffangbehälters genügend groß dimensioniert ist, läßt sich durch Anordnung von Belüftungs­ öffnungen in der am Auffangbehälter angeordneten Klappe auf einfache Art und Weise der Komposter belüften. Die Entlüftung der aus dem Rottegut entweichenden Abluft erfolgt entweder über den nicht gasdicht abschließenden Deckel des Komposters oder sofern der Deckel des Komposters dichtabschließt, über einen Entlüftungsstutzen. Die letztgenannte Entlüftung erlaubt sogar den Betrieb des Komposters in geschlossenen Räumen, da mittels Leitungen, die gezielt an dem Entlüftungsstutzen ent­ weichende Abluft beispielsweise über ein Dachablüfter abge­ führt werden kann. Die ohnehin bereits geringe Geruchsemmis­ sion des erfindungsgemäßen Komposters wird durch diese Maßnah­ me noch weiter verringert. Gleichzeitig wird die aerobe Ver­ rottung beim Anschluß an einen Dachablüfter beschleunigt. Eine weitere Verringerung der Geruchsemmission läßt sich außerdem noch dadurch erzielen, daß der Komposter über eine Schleuse befüllt und die Belüftung des Komposters über einen Stutzen erfolgt.
Zur Verbesserung und Beschleunigung der aeroben Zersetzung des Rotteguts können die Innenwände des Kompostraumes eine Struk­ tur, vorzugsweise eine Noppung oder Verrippung besitzen. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der aeroben Zersetzung be­ steht darin, daß im Inneren des Kompostraumes Öffnungen auf­ weisende Rohre angeordnet sind, durch die die für die aerobe Zersetzung erforderliche Luft leichter in das Rottegut gelan­ gen kann. Die bessere Durchlüftung führt zu der gewünschten Beschleunigung der aeroben Zersetzung.
Schließlich läßt sich die Entleerung vereinfachen, wenn der Komposter Rollen besitzt.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbei­ spieles des näheren erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Vorderansicht des erfindungsgemäßen Kleinkomposters
Fig. 2 eine geschnittene Seitenansicht
Fig. 3 eine Draufsicht des Auffangbehälters
Fig. 4 einen Schnitt durch den Komposter oberhalb der Trennstäbe
Fig. 5 eine perspektivische Gesamtansicht sowie
Fig. 6 eine perspektivische Gesamtansicht, teilweise aufgeschnitten.
Der insgesamt mit 1 bezeichnete erfindungsgemäße Komposter zur Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen besteht aus einem Kompostraum 2, einen den Kompostraum 2 dicht abschließenden Deckel 3, einer Entleerungsklappe 4 sowie einem am unteren En­ de des Kompostraumes 2 angeordneten, wegklappbaren Auffangbe­ hälter 5. Der Auffangbehälter 5 besitzt eine Belüftungsbohrun­ gen 6 aufweisende Klappe 7. Ein Verriegelungshebel 8 (vergleiche Fig. 1, 2 und 5) arretiert den Kompostraum mit dem Auffangbehälter an der der Gelenkverbindung 9 gegenüber­ liegenden Seite des Komposters 1. Über die Klappe 7 läßt sich die insbesondere aus den Fig. 2 und 6 ersichtliche Auffang­ wanne 11 problemlos in den Auffangbehälter 5 einschieben bzw. aus diesem herausziehen.
Die Oberseite 12 des Auffangbehälters 5 bildet zugleich den Boden des Kompostraumes, wie dies insbesondere deutlich aus Fig. 2 und 6 hervorgeht. Durch die in der Oberseite 12 ent­ haltenen Öffnungen 13 kann problemlos die aus dem in den Zeichnungen nicht näher dargestellten Rottegut entweichende Flüssigkeit in den Auffangbehälter 11 abtropfen, mittels des­ sen über die Klappe 7 die Flüssigkeit problemlos von Zeit zu Zeit entsorgt werden kann.
Der dichte Sitz des Deckels 3 wird mit einem dem Verriege­ lungshebel 8 entsprechenden Hebel 14 erzielt. Die notwendige Entlüftung erfolgt über einen Entlüftungsstutzen 15, an den sich ein in den Zeichnungen nicht dargestellter Abluftschlauch anschließen läßt, um jegliche Geruchsbelästigung durch entwei­ chende Abluft auszuschließen.
Um die bereits eingangs erwähnte kontinuierliche Kompostierung zu ermöglichen, sind die mittig in den Kompostraum 2 einsteck­ baren Trennstäbe 16 vorgesehen, wie diese deutlich in den Fi­ guren 2, 4 und 6 zu sehen sind. Die Trennstäbe 16 unterteilen den Kompostraum 2 in eine erste Kompostierungsstufe 17 sowie eine zweite Kompostierungsstufe 18.
Anstelle der einsteckbaren Trennstäbe kommen jegliche anderen Konstruktionen in Betracht, die ein ungehindertes Herabfallen des neu eingefüllten Rottegutes in die zweite Kompostierungs­ stufe 18 verhindern. So ist es beispielsweise denkbar, die Handhaben 19 der einzelnen Trennstäbe 16 untereinander zu ver­ binden, um in einem Arbeitsgang sämtliche Trennstäbe heraus­ ziehen bzw. einstecken zu können.
Die Funktionsweise des Komposters 1 ist wie folgt:
Zunächst wird über die Einfüllöffnung etwas lockere Erde, eine spezielle Wurmrasse (Tennesseewickler) sowie einige Eimer Siedlungsabfälle in den Kompostraum 2 gegeben und alles ver­ mischt. Von nun an kann kontinuierlich Abfall hinzugegeben werden, wobei das beste Kompostierungsergebnis mit gemischten Abfällen, z. B. Küchen- und Gartenabfällen, Grasschnitt, Laub und zerkleinerten Reisig erzielt wird. Bei der Zugabe von Ab­ fällen ist darauf zu achten, daß die Durchlüftung des Rottegu­ tes nicht verstopft wird und es infolge dessen zur anaeroben Zersetzung und damit Entstehung von Faulgasen kommen dann.
Ist die zweite Stufe 18 des Kompostraumes 2 aufgefüllt, steckt man die Trennstäbe 16 ein und setzt die Zugabe von Abfällen fort. Wenn der Komposter 1 annähernd voll ist, ist der Verrot­ tungsprozeß in der zweiten Stufe 18 bereits abgeschlossen. Die Würmer, Bakterien und Pilze sind dann in die erste Stufe 17, also die obere Hälfte des Komposters 1 gewandert.
Für einen kontinuierlichen Betrieb sollte das Volumen des Kom­ posters 1 so bemessen sein, daß die Füllung des Gesamtvolumens zwischen 4 und 12 Monaten dauert, wobei die Entleerung dann jeweils nach der Hälfte der Dauer für die Füllung des Gesamt­ volumens erfolgt. Der Inhalt der zweiten Stufe 18 wird über die Klappe 4 entleert. Nach Leerung der zweiten Stufe 18 sowie der Auffangwanne 11, dem Wiederverschließen des Auffangbehäl­ ters 5 sowie der Entleerungsklappe 4 werden die Trennstäbe 16 herausgezogen, damit der Inhalt der ersten Stufe 17 in die zweite Stufe 18 fällt. Mit dem Wiedereinstecken der Trennstäbe 16 sollte gegebenenfalls solange gewartet werden, bis die zweite Stufe 18 tatsächlich gefüllt ist, um eine durchgehende Kompostsäule zu gewährleisten, da andernfalls die Wanderung, der im Rottegut enthaltenen Kleinstlebewesen erschwert wird.
Um Korrosionsschäden zu vermeiden, sollte der Komposter 1 vor­ zugsweise aus Kunststoff hergestellt werden. Der Kompostraum 2 sowie der Deckel 3 können aus geschäumten Kunststoffen beste­ hen. In Frage kommen aber auch zweischalige Werkstoffe mit einer Isolation. Für den Auffangbehälter 5 ist indes keine Isolation notwendig. Hier ist insbesondere auf eine stabile Ausführung zu achten, da auf dem Auffangbehälter das gesamte Gewicht des Rottegutes sowie des Kompostraumes 2 lastet.
Insgesamt ergibt sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung auf einfache Art und Weise ein in sich geschlossener Kom­ poster, der aufgrund seiner Dichtigkeit einen Rotteprozeß ohne Befall von Ungeziefer wie Ratten und Mäusen bei gleichzeiti­ ger, weitgehender Geruchslosigkeit erlaubt. Über den Ab­ luftstutzen 15 sowie eine nicht dargestellte Schlauchleitung läßt sich die bei dem Rotteprozeß entstehende Abluftaus ge­ schlossenen Räumen ableiten. Mit der Erfindung ist es auch erstmals gelungen, einen Komposter zur Verfügung zu stellen, der universell, an nahezu jedem beliebigen Ort einsetzbar ist und gleichzeitig eine kontinuierliche Kompostierung zuläßt.

Claims (15)

1. Komposter, insbesondere zur Kompostierung von Küchen- und Gartenabfällen, mit einem Kompostraum, mindestens einer verschließbaren Öffnung, einem Auffangbehälter sowie einer Lüftung, dadurch gekennzeichnet, daß sich am unteren Ende des Kompostraumes (2) der Auffangbehälter (5) anschließt und die gemeinsame Fläche (12) vom Kompostraum (2) und Auf­ fangbehälter (5) Verbindungsöffnungen (13) aufweist, so daß Kompostraum und Auffangbehälter ein in sich geschlossenes System bilden.
2. Komposter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er zweistufig ausgebildet ist.
3. Komposter nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch mittig in den Kompostraum einsteckbare Trennstäbe (16).
4. Komposter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Auffangbehälter (5) gelenkig an dem Kom­ postraum 2 angeordnet ist.
5. Komposter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Auffangbehälter (5) nach unten wegklappbar ist, wenn der Komposter angehoben wird.
6. Komposter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Auffangbehälter (5) eine herausnehmbare Auffangwanne (11) aufnimmt.
7. Komposter nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Auffangbehälter (5) eine vorzugsweise als Klappe (7) ausgebildete, verschließbare Öffnung aufweist.
8. Komposter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappe (7) seitlich am Auffangbehälter (5) angeordnet ist und Öffnungen (6) zur Belüftung des Komposters (1) auf­ weist.
9. Komposter nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die gemeinsame Fläche (12) vom Kompostraum (2) und Auffangbehälter (5) die gelochte Oberseite des Auf­ fangbehälters (5) ist.
10. Komposter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Auffangbehälter (5) eine vorzugsweise mit einem Absperrorgan verschließbare Entleerungsöffnung be­ sitzt.
11. Komposter nach einem der Ansprüche 2 bis 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Kompostraum eine seitlich im Bereich der zweiten Stufe (18) vorzugsweise als Klappe (4) ausge­ bildete, verschließbare Öffnung sowie einen den Kompostraum dicht abschließenden, einen Entlüftungsstutzen (15) aufwei­ senden Deckel (3) besitzt.
12. Komposter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände und/oder der Boden des Auffangbehälters (5), soweit dieser Anspruch sich auf Anspruch 6 rückbezieht oder in Rückbeziehung zu An­ spruch 6 steht, Belüftungsöffnungen besitzt.
13. Komposter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftung des Komposters über eine Leitung, insbesondere einen mit einem Dachablüf­ ter verbundenen Schlauch und/oder die Belüftung des Kompo­ sters über einen insbesondere über der Klappe (7) angeord­ neten Stutzen erfolgt.
14. Komposter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenwände des Kompostrau­ mes (2) eine Struktur, vorzugsweise eine Noppung oder Ver­ rippung aufweisen und/oder im Inneren des Kompostraumes (2) Öffnungen aufweisende Rohre, vorzugsweise in senkrechter Richtung verlaufen.
15. Komposter nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Komposter (1) Rollen be­ sitzt.
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