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DE4228526C2 - Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütteten Komposts - Google Patents

Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütteten Komposts

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DE4228526C2
DE4228526C2 DE4228526A DE4228526A DE4228526C2 DE 4228526 C2 DE4228526 C2 DE 4228526C2 DE 4228526 A DE4228526 A DE 4228526A DE 4228526 A DE4228526 A DE 4228526A DE 4228526 C2 DE4228526 C2 DE 4228526C2
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Herhof Umwelttechnik GmbH
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Herhof Umwelttechnik GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft eine Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütteten Komposts nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Kompostierung von kompostierungsfähigen Stoffen, insbesonde­ re Siedlungsabfällen, wird in der Regel in zwei voneinander deutlich zu unterscheidenden Verfahrensschritten durchgeführt.
Als erster Verfahrensschritt wird zunächst eine sogenannte In­ tensivrotte durchgeführt. Dies kann beispielsweise in der aus der DE-PS 36 37 393 bekannten Art in einem geschlossenen Behäl­ ter mit Zwangsbelüftung geschehen. Bei dem aus der DE-PS 36 37 393 bekannten Verfahren zur Kompostierung von Hausmüll oder hausmüllähnlichen Abfällen werden durch eine dem mikrobiellen Wachstum angepaßte Luftzuführung ohne Bewegung der Abfälle zu­ nächst die biologisch leichter zersetzbaren organischen Bestand­ teile der Abfälle abgebaut. Die Kompostierung wird durch Trock­ nung dann zum Stillstand gebracht, wenn die biologisch leichter zersetzbaren organischen Bestandteile der Abfälle abgebaut wor­ den sind. Dann ist die erste Phase der sogenannten Intensivrotte beendet. Während dieser Intensivrotte werden die leicht verfüg­ baren organischen Bestandteile der zu kompostierenden Stoffe in einer relativ kurzen Zeit von beispielsweise 3 bis 7 Tagen bei einem hohen spezifischen Sauerstoffverbrauch von beispielsweise 1,8 g Sauerstoff (O2) pro Stunde und kg der zu kompostierenden Stoffe in Kohlendioxid (CO2) und Wasser (H2O) abgebaut, wobei auch Wärme anfällt.
In einem zweiten, daran anschließenden Verfahrensschritt wird die sogenannte Nachrotte durchgeführt. Dabei wird der bei der Intensivrotte entstandene Kompost überwiegend durch Pilze bzw. pilzartige Bakterien abgebaut. Durch diese Pilze bzw. pilzarti­ gen Bakterien werden die schwerer zersetzbaren organischen Be­ standteile abgebaut. Dabei wird, bezogen auf die CO2-Bildung, die sechsfache bis zehnfache Zeit benötigt. Der spezifische Sauerstoffverbrauch beträgt während dieser Nachrotte nur noch etwa 0,3 bis 0,8 g O2 pro Stunde und kg der abzubauenden Stoffe. Hieraus folgt, daß während der Intensivrotte in der gleichen Zeit etwa die zehnfache Abluftmenge pro Zeiteinheit anfällt wie bei der Nachrotte.
Die Nachrotte muß über eine bestimmte Zeit betrieben werden, und zwar deshalb, weil eine bestimmte Lagerstabilität für den ferti­ gen Kompost erreicht werden soll. Für die Nachrotte sind auf­ grund der beschriebenen, geringeren Abbaurate entsprechend große Lagerflächen erforderlich. Für die Nachrotte wird der nach der Intensivrotte entstandene Kompost zu einer Miete aufgeschüttet. Damit aus der Nachrotte keine Geruchsbelästigungen resultieren, werden über den Mieten bzw. Mietenschüttungen Hallen errichtet bzw. wird der Kompost, der der Nachrotte unterworfen werden soll, in Hallen eingebracht. Die Luft bzw. Abluft wird aus den Hallen abgesaugt und über Filter in die freie Atmosphäre abge­ leitet. Die Hallen benötigen eine entsprechende Höhe, damit in ihrem Inneren Radlader oder andere Fördergeräte bewegt werden können. Die zum Ableiten der Niederschläge erforderliche Dach­ neigung ist, insbesondere bei größeren Hallen, ein weiterer Grund für erhebliche Hallenhöhen und die damit verbundenen gro­ ßen Hallenvolumina. Um bei großen Hallen von beispielsweise 1000 bis 5000 m2 Fläche den Hallenraum zu klimatisieren (durch Feuch­ tigkeits- und CO2-Ableitung), müssen erhebliche Luftmengen be­ wegt werden. Bei einer Hallenfläche von 5000 m2 müssen bei drei­ fachem Luftwechsel beispielsweise 100 000 m3 pro Stunde umge­ wälzt werden. Abgesehen von dem damit verbundenen, enormen Ener­ gieverbrauch (im gewählten Beispiel etwa 100 kWh) werden große Filterflächen benötigt. Hinzu kommt, daß ein großer Abstand zwi­ schen der Kompostanlage und der Wohnbebauung vorgesehen werden muß (dies ergibt sich aus Geruchsausbreitungsberechnungen, nach denen entsprechend große Flächen erforderlich sind).
Eine Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütte­ ten Komposts nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE-GM 86 17 970 bekannt. Die Seitenflächen der Abdeckhaube sind dachförmig ausgestaltet und an ihren unteren Enden offen. Bei dieser vorbekannten Lösung ist allerdings nicht gewährleistet, daß die Kompostmiete tatsächlich durchströmt wird. Die Luft streicht von unten nach oben über die Flanken der Mietenschüt­ tung, muß aber nicht zwangsweise in die Mietenflanken eindrin­ gen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütteten Komposts der eingangs ange­ gebenen Art vorzuschlagen, bei der eine Durchströmung des Kom­ posts gewährleistet ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. Am oberen Ende der Seitenflächen der Abdeckhaube sind Bleche nach unten gezo­ gen. Diese Bleche sind derart nach unten gezogen, daß die strö­ mende Luft in das Mieteninnere eingeführt wird. Die Bleche ver­ hindern ein seitliches Umströmen der Mietenschüttung. Sie führen dazu, daß die Frischluft in die Mietenschüttung einströmen muß.
Die Frischluft wird über die Seitenflächen der Mietenschüttung der Miete zugeführt. Die Abluft wird am oberen Ende der Mieten­ schüttung aus der Miete abgeführt. Der Kompost kann zu einer lockeren Mietenschüttung aufgeschüttet werden. Die Mietenkom­ postierung wird derart durchgeführt, daß Frischluft, vorzugs­ weise Umgebungsluft, über die Seitenflächen bzw. Flanken der Mietenschüttung der Miete zugeführt wird. Diese Frischluft strömt in die vorzugsweise locker geschüttete Miete ein. Die Mietenschüttung kann kegelförmig (in der Form eines Schüttke­ gels) sein. Je nach der Menge des Komposts kann dieser zu einem langen Schüttkegel aufgeschüttet sein. Die Abluft, die mit CO2, Wasser (Wasserdampf) und Geruchsstoffen beladen ist, wird am oberen Ende der Mietenschüttung aus der Miete abgeführt. Je nach Art der Schüttung stellt deren oberes Ende einen Gipfel oder einen Kamm dar.
Durch dieses Verfahren wird die zu behandelnde Abluft des Nach­ rotteprozesses reduziert. Vorzugsweise wird die Menge der zu behandelnden Abluft des Nachrotteprozesses auf das biologisch notwendige Maß reduziert. Mit der Abluftmenge wird auch die Geruchsbelästigung vermindert oder vollständig vermieden.
Vorzugsweise wird die Abluft in dem Maß abgeführt, in dem CO2 entsteht. Aufgrund des Sauerstoffverbrauchs während des Nachrot­ teprozesses entsteht CO2, das abgeführt werden muß. Gemäß der Erfindung wird nur so viel Abluft abgeführt, wie CO2 entsteht. Die zu behandelnde Abluft des Nachrotteprozesses wird damit auf das biologisch unbedingt notwendige Maß reduziert.
Bei einer Hallenfläche von 5000 m2 beträgt die zu behandelnde Abluftmenge bei Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens weniger als 1000 m3 pro Stunde. Daraus resultiert eine Energie­ einsparung von 99% und eine entsprechend geringere bzw. günsti­ gere Geruchsausbreitung in der Umgebung.
Die Abluft kann abgesaugt werden. Vorteilhaft ist es, wenn die Abluft durch thermischen Auftrieb abgeführt bzw. abgesaugt wird. Der thermische Auftrieb, der infolge der biologischen Aktivität und der dadurch erzeugten Wärme in der Miete während der Nach­ rotte entsteht, kann auf diese Weise genutzt werden.
Es ist aber auch möglich, die Abluft statt dessen oder zusätz­ lich durch eine Unterdruckquelle, vorzugsweise einen Ventilator, abzuführen bzw. abzusaugen.
Die Frischluft wird am Fuß, also am unteren Ende der Mietenschüt­ tung, zugeführt.
Die Abluft kann über ein Biofilter desodoriert (gereinigt) wer­ den. Ferner kann die Abluft über einen Wäscher desodoriert wer­ den. Schließlich kann die Abluft auch über eine Kombination aus Biofilter und Abluftwäscher desodoriert werden.
Die Miete wird mit der Abdeckhaube derart abgedeckt, daß Luft und der darin befindliche Luftsauerstoff in die Miete einströmen können. Hierdurch können die in der Miete befindlichen Mikroorga­ nismen versorgt und entsorgt werden. Die Frischluft kann über die Mietenflanken einströmen. Am oberen Ende der Miete bzw. Mie­ tenschüttung (also am Gipfel bzw. Kamm der Miete) wird die Ab­ luft und die darin befindlichen biologischen Stoffwechselproduk­ te abgeführt bzw. abgesaugt.
Die Abdeckhaube deckt die Seitenflächen bzw. Flanken der Mieten­ schüttung ab.
Die Abdeckhaube ist an ihrem unteren Ende offen. Durch diese Öff­ nungen kann Frischluft zur Mietenschüttung einströmen.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüche beschrie­ ben.
Vorzugsweise ist am oberen Ende der Mietenschüttung ein Kamin vorgesehen. Dieser über dem oberen Ende (Kamm, Gipfel) der Mie­ tenschüttung vorgesehene Kamin dient zum Abführen der Abluft aufgrund thermischen Auftriebs bzw. aufgrund der von einer Druck­ quelle bzw. Unterdruckquelle erzeugten Strömung.
Vorzugsweise ist der Kamin zu Bildung der Bleche über das obere Ende der Seitenflächen der Abdeckhaube hinaus nach unten vorge­ zogen.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeich­ net, daß das untere Ende der Abdeckhaube über der Grundfläche der Mietenschüttung liegt. Im allgemeinen wird die Miete auf den Boden aufgeschüttet. Der untere Rand der Abdeckhaube liegt dann über dem Boden, so daß ein Abstand zwischen dem unteren Ende der Abdeckhaube und dem Boden gebildet wird. Die durch diesen Ab­ stand entstehende Öffnung dient zum Einströmen von Frischluft zur Mietenschüttung, insbesondere zu deren unteren Bereich.
Die Höhe der Abdeckhaube kann veränderbar sein. Insbesondere kann die Abdeckhaube angehoben oder abgesenkt werden, um hier­ durch die Größe der Frischluftöffnung einzustellen und den je­ weiligen Erfordernissen anzupassen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Abdeckhaube horizontal bewegbar ist. Vorzugsweise ist die Abdeckhaube horizontal verschiebbar. Zu diesem Zweck ist die Abdeckhaube vorzugsweise auf Rollen bzw. Transporträdern gelagert. Die Rollen können höhenverstellbar sein. Dies dient insbesondere zur Einstellung der Größe der Frischluftöffnung und damit zur Beeinflussung der Frischluft­ menge.
In vorteilhafter Weise ist über dem oberen Ende der Mietenschüt­ tung, gegebenenfalls in dem über der Mietenschüttung vorgesehe­ nen Kamin, eine Unterdruckquelle, vorzugsweise ein Ventilator, vorgesehen.
Die Abdeckhaube kann an ihren Stirnseiten geschlossen sein, wo­ durch eine vollständige Abdeckung erreicht wird. Sie kann aber auch an ihren Stirnseiten offen sein, was insbesondere bei lan­ gen Schüttungen einen modulweisen Aufbau ermöglicht.
Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung besteht die Ab­ deckung zumindest teilweise aus einer Folie. Insbesondere können die Seitenflächen der Abdeckhaube aus einer Folie bestehen. Die Folie kann einrollbar und ausrollbar sein, wodurch ein einfacher Aufbau und ein flexibler Betrieb erreicht werden.
Vorzugsweise ist die Abdeckhaube bzw. Folie wasserundurchlässig. Ein Wasserzutritt von außen nach innen wird also verhindert.
Die Abdeckhaube bzw. Folie kann luftdurchlässig sein. Hierdurch wird ein Zutritt von Frischluft von außen ermöglicht. Gleichwohl findet ein Austritt von Abluft nicht statt, da die Abluft auf­ grund des thermischen Auftriebes am oberen Ende aus der Kompost­ schüttung austritt. Die Abluft wird im Bereich der Seitenflächen bzw. Flanken der Kompostschüttung durch diesen Auftrieb eben­ falls zum oberen Ende der Schüttung hin gefördert. Dies kann durch eine Unterdruckquelle unterstützt werden.
Die Abdeckhaube bzw. Folie kann auf die Mietenschüttung aufleg­ bar sein. Dann ist die Abdeckung bzw. Folie besonders kostengün­ stig und einfach herzustellen sowie anzubringen.
Die Abdeckhaube bzw. Folie kann nach oben abhebbar sein. Zu die­ sem Zweck ist es vorteilhaft, die Abdeckhaube bzw. Folie an Sei­ len aufzuhängen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform kann zusätz­ lich zu der Abdeckhaube eine Folie vorgesehen sein, die inner­ halb der Abdeckhaube parallel zu dieser angeordnet ist und durch luftdurchlässige Distanzteile von dieser getrennt wird. Hier­ durch entsteht eine Sandwich-Form, die gemäß einer weiteren Aus­ bildung der Erfindung am Ende des Mietenfußes geschlossen ist, so daß die Luft nur über die Folie in den Hohlraum gelangen kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine Kompostschüttung und eine Abdeckhau­ be sowie einen Ventilator und einen Filter in einer schematischen Darstellung und
Fig. 2 eine alternative Ausführungsform der Ab­ deckung.
Die auf den Boden aufgeschüttete Kompostmiete 1 ist im Quer­ schnitt kegelförmig bzw. dachförmig. Sie erstreckt sich in Längsrichtung (senkrecht zur Zeichenebene). Über den zu einer Miete 1 aufgeschütteten Kompost erstreckt sich eine Abdeckhaube 2, die die Kompostschüttung abdeckt. Die Abdeckhaube 2 besteht aus einer stabilen Stahlkonstruktion. Zwischen dem unteren Ende der Abdeckhaube 2 und dem Boden besteht ein gewisser Abstand, durch den eine Einströmöffnung für Frischluft auf jeder Seite der Kompostschüttung 1 gebildet wird. Ferner sind am unteren Ende der Abdeckhaube 2 in der Höhe verstellbare Transporträder 4 vorgesehen.
Die Abdeckhaube 2 deckt die Seitenflächen bzw. Flanken der Mie­ tenschüttung 1 ab. Sie verläuft in einem gewissen, allerdings geringen Abstand zu diesen Seitenflächen. Die Abdeckhaube 2 ist am unteren Ende offen. Das untere Ende der Abdeckhaube 2 liegt über der Grundfläche (Boden) der Mietenschüttung 1. Die Höhe der Abdeckhaube 2 ist durch die höhenverstellbaren Transporträder 4 veränderbar. Durch diese Transporträder 4 ist die Abdeckhaube ferner in horizontaler Richtung (senkrecht zur Zeichenebene) be­ wegbar.
Über dem oberen Ende, also dem Gipfel bzw. Kamm, der Mieten­ schüttung besitzt die Abdeckhaube 2 einen Kamin 11, in dem ein von einem Motor 5 angetriebener, um eine vertikale Achse dreh­ barer Ventilator vorgesehen ist. Auf der Druckseite des Ventila­ tors, in der Zeichnung also oberhalb der Ventilatorflügel, zweigt von dem Kamin 11 eine Druckleitung 6 ab, die zu einem Filter 8 führt. Auf der Ausströmseite des Filters 8, in der Zeichnung unten, ist eine Ausströmöffnung 9 vorgesehen, durch die die gereinigte Abluft der Atmosphäre zugeführt wird.
Die Abdeckhaube 2 ist dachförmig ausgestaltet. Sie kann an ihren Stirnseiten (in einer Ebene parallel zur Zeichenebene) offen oder geschlossen sein.
Die aus einer stabilen Stahlkonstruktion bestehende Abdeckhaube 2 wird mit den in der Höhe verstellbaren Transporträdern 4 über die Kompostmiete 1 gefahren. Die am Fuß der Mietenschüttung, also an deren unteren Ende, zugeführte Frischluft strömt, wie durch Pfeile angedeutet, in die lockere Mietenschüttung ein. Dadurch gelangt auch der mit der Frischluft transportierte Sau­ erstoff in die Mietenschüttung. Durch thermischen Auftrieb, der aufgrund der mit der biologischen Aktivität verbundenen Wärme­ entwicklung in der Mietenschüttung 1 entsteht, durchströmt die Frischluft die Mietenschüttung 1 im wesentlichen von unten nach oben. Die gesamte Mietenschüttung wird dadurch mit Frischluft und dem darin befindlichen Luftsauerstoff versorgt.
Der Ventilator 5 schafft über dem Mietengipfel einen leichten Unterdruck. Hierdurch wird die mit CO2 und Geruchsstoffen bela­ dene, in der Miete 1 entstandene Abluft nach oben abgezogen. Sie gelangt durch das Abluftrohr 6 zum Filter 8 und nach der Reini­ gung in diesem Filter 8 durch die Ausströmöffnung 9 in die Atmos­ phäre.
Über den zwischen den Seitenflächen der Mietenschüttung 1 und der Abdeckung 2 befindlichen Hohlraum 7 kann Frischluft über die Mietenflanken in das Innere der Miete 1 eindringen, wie eben­ falls durch Pfeile angedeutet. Am oberen Ende der Seitenflächen der Abdeckung 2 sind Bleche 10 nach unten gezogen, durch die die Frischluft zuverlässig in das Mieteninnere eingeführt wird. Die Bleche 10 verhindern ein seitliches Umströmen der Mietenschüt­ tung 1; sie führen dazu, daß die Frischluft in die Mietenschüt­ tung 1 einströmen muß. Die Bleche 10 können auf einfache Weise dadurch gebildet werden, daß der Kamin 11 über das obere Ende der Seitenflächen der Abdeckhaube 2 hinaus nach unten vorgezogen sind. Durch die tiefer gezogenen Bleche 10 des Kamins 11 wird das direkte Ansaugen frischer Luft verhindert.
Die Abdeckhaube 2 wird vorzugsweise in einer solchen Größe ge­ fertigt, daß sie problemlos zu bewegen ist. Es können bei einer längeren Mietenschüttung 1 mehrere Abdeckhauben 2 hintereinander vorgesehen werden, wobei diese Abdeckhauben vorzugsweise nahtlos aneinander angrenzen. Die Abdeckhauben können auf Stoß aneinan­ der angrenzen. Sie können sich aber auch geringfügig überlappen.
Die Frischluft wird über die Seitenflächen der Mietenschüttung der Miete zugeführt. Die Abluft wird am oberen Ende der Mieten­ schüttung aus der Miete abgeführt. Sie wird durch thermischen Auftrieb und durch den Ventilator 5 abgesaugt.
Die Abdeckhaube 2 kann (in der Zeichnung nicht dargestellt) durch Folien gebildet werden. Besonders einfach und kostengün­ stig ist es, wenn die Folien auf die Kompostmiete 1 aufgelegt werden.
Die Leistung des Ventilators 5 kann derart eingestellt werden, daß nur soviel Abluft abtransportiert wird, wie zum vollständi­ gen Abführen des in der Kompostmiete 1 entstehenden CO2 erfor­ derlich ist.
In Fig. 2 ist eine alternative Ausführung der Abdeckung gezeigt. Dort läuft unterhalb der Abdeckhaube 2a und parallel zu dieser eine Folie 2b. Diese Folie ist durch luftdurchlässige Distanz­ teile 2c von der Abdeckhaube getrennt. Entlang des Mietenfußes 2d sind die Abdeckhaube 2a und die Folie 2b geschlossen, so daß Luft nur über die Folie in den Hohlraum gelangen kann.

Claims (17)

1. Abdeckhaube zum Abdecken eines zu einer Miete aufgeschütte­ ten Komposts, wobei die Seitenflächen der Abdeckhaube (2) dachförmig aus­ gestaltet und an ihren unteren Enden offen sind, gekennzeichnet durch am oberen Ende der Seitenflächen nach unten gezogene Bleche (10).
2. Abdeckhaube nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch einen am oberen Ende der Mietenschüttung (1) vorgesehenen Kamin (11).
3. Abdeckhaube nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kamin (11) zur Bildung der Bleche (10) über das obere Ende der Seitenflächen der Abdeckhaube (2) hinaus nach unten vorgezogen ist.
4. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß das untere Ende der Abdeckhaube (2) über der Grundfläche der Mietenschüttung (1) liegt.
5. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Höhe der Abdeckhaube (2) veränderbar ist.
6. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) horizontal bewegbar ist.
7. Abdeckhaube nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) auf, vorzugsweise höhenverstellbaren, Rollen (4) gelagert ist.
8. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) an ihren Stirnseiten offen ist.
9. Abdeckhaube nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) an ihren Stirnseiten geschlossen ist.
10. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) zumindest teilweise, insbesondere die Seitenflächen der Abdeckhaube (2), aus einer Folie bestehen.
11. Abdeckhaube nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Folie ein- und ausrollbar ist.
12. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) wasserun­ durchlässig ist.
13. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) luftdurch­ lässig ist.
14. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) auf die Mietenschüttung (1) auflegbar ist.
15. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Abdeckhaube (2) nach oben abhebbar ist, wobei vorzugsweise die Abdeckhaube (2) an Seilen aufgehängt ist.
16. Abdeckhaube nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß zusätzlich zu der Abdeckhaube (2a) eine Folie (2b) vorgesehen ist, die im wesentlichen parallel zur Abdeckhaube (2a) verläuft, wobei die Abdeckhau­ be (2a) und die Folie (2b) durch luftdurchlässige Distanz­ teile (2c) voneinander getrennt sind.
17. Abdeckhaube nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Rand der Abdeckhaube (2a) und der Folie (2b) am Ende des Mietenfußes (2d) verschlossen ist.
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