DE4313434A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Einführen von Zigarettten oder dergleichen in Verpackungen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Einführen von Zigarettten oder dergleichen in VerpackungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Einführen einer
Gruppe von stabförmigen Gegenständen, insbesondere einer
Zigaretten-Gruppe, in eine Verpackung, vorzugsweise in eine
Klappschachtel, wobei die Gegenstände innerhalb der Ver
packung im Abstand voneinander positioniert sind. Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung
des vorgenannten Verfahrens.
Klappschachteln sind als Verpackung für Zigaretten weltweit
verbreitet. Bei der Fertigung und dem Füllen derartiger
Klappschachteln wird in der Weise vorgegangen, daß separat
eine dem Packungsinhalt entsprechende Zigaretten-Gruppe
zusammengestellt, in einen Innenzuschnitt eingehüllt und
sodann als "Zigaretten-Block" in die ganz oder teilweise
fertig gefaltete Klappschachtel eingeführt wird. Bei den
bekannten Klappschachteln sind die Zigaretten innerhalb der
Zigaretten-Gruppe in Reihen angeordnet, wobei die Zigaret
ten unmittelbar, also dicht aneinander liegen.
Das vorstehend geschilderte Verfahren zum Fertigen und
Befüllen von Klappschachteln ist nicht anwendbar, wenn
- wie neuerdings gefordert - die Zigaretten oder andere
stabförmige Raucherartikel innerhalb der Verpackung einen
definierten, unveränderlichen Abstand voneinander aufweisen
sollen.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht somit
darin, Maßnahmen vorzuschlagen, die eine leistungsfähige,
maschinengerechte Befüllung von Klappschachteln und
ähnlichen Verpackungen mit Gruppen von Gegenständen, insbe
sondere Zigaretten-Gruppen ermöglichen, wobei die Zigaret
ten oder dergleichen innerhalb der Verpackung einen festge
legten Abstand voneinander einhalten.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist das erfindungsgemäße Ver
fahren dadurch gekennzeichnet, daß die Gruppe der Gegen
stände bzw. die Zigaretten-Gruppe in einer der Position
innerhalb der Verpackung entsprechenden Formation, nämlich
in der Anordnung in insbesondere zwei Reihen, mit einem die
Relativstellung der Zigaretten bestimmenden Stützorgan
vereinigt und sodann als aus Stützorgan und Zigaretten-
Gruppe bestehende Einheit in die ganz oder teilweise fertig
gestellte Verpackung eingeführt wird.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die Zigaretten
beim Zusammenstellen einer packungsgerechten Zigaretten-
Gruppe zugleich mit einem Stützorgan zusammengeführt,
welches so ausgebildet ist, daß es die Zigaretten innerhalb
der Verpackung in einem erwünschten Abstand voneinander
fixiert. Die Zigaretten-Gruppe wird sodann vorzugsweise
ohne Innenumhüllung mit dem Stützorgan als Einheit in
geeigneter Weise in die Verpackung vor dem Schließen
derselben eingeschoben.
Das Stützorgan für die Zigaretten einer Zigaretten-Gruppe
ist so ausgebildet, daß jeder Zigarette eine Öffnung
zugeordnet ist, durch die die Zigarette teilweise hindurch
geschoben werden muß. Zu diesem Zweck ist die erfindungsge
mäße Vorrichtung mit der Form bzw. Gestalt der Gegenstände,
nämlich Zigaretten, angepaßten Leitorganen ausgerüstet, und
zwar vorzugsweise Führungsrohren, die jede Zigarette
mindestens teilweise umgeben und die zuerst oder zusammen
mit den Zigaretten durch die Öffnungen hindurchschiebbar
sind und die nach Erreichen der erwünschten Position der
Zigaretten im Stützorgan von diesem zurückziehbar sind.
Eine weitere Besonderheit der erfindungsgemäßen Vorrichtung
besteht darin, daß einem weitgehend in üblicher Weise ausge
bildeten Zigaretten-Magazin ein in besonderer Weise
gestalteter Zigaretten-Revolver zugeordnet ist, der vorge
faltete Stützorgane zur Aufnahme je einer Zigaretten-Gruppe
in funktionsgerechter Relativstellung zum Ausschubbereich
des Zigaretten-Magazins bereithält. Die Zigaretten werden
reihenweise den Stützorganen im Bereich des Zigaretten-
Revolvers zugeführt, und zwar unter Mitwirkung der Führungs
rohre. Diese treten zweckmäßigerweise zuerst durch die
Öffnungen des Stützorgans hindurch. Danach werden die
Zigaretten durch die zugeordneten Führungsrohre hindurch
geschoben in die erforderliche Relativstellung. Die
Führungsrohre werden danach in die Ausgangsstellung zurück
gezogen, so daß der Zigaretten-Revolver weiterbewegt werden
kann.
Im weiteren Verlauf wird das Stützorgan (nahezu) fertig
gefaltet und sodann mit der Zigaretten-Gruppe als Einheit
der Verpackung zugeführt.
Weitere Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung beziehen
sich auf Förder- und Faltorgane für das Stützorgan, auf die
Ausgestaltung des Zigaretten-Revolvers, auf diesem zugeord
nete Faltorgane und auf die Ausbildung des Zigaretten-
Magazins.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend
anhand eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Vorrichtung näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 Bewegungsphasen für ein mit Zigaretten in eine
Klappschachtel einsetzbares Stützorgan in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 wichtige Einzelheiten einer Vorrichtung zum
Falten des Stützorgans und zum Einführen von
Zigaretten in dieses, ebenfalls in perspekti
vischer Darstellung,
Fig. 3 eine Einzelheit der Vorrichtung gem. Fig. 2 im
Bereich eines Zigaretten-Magazins, in ver
größertem Maßstab, ebenfalls als Perspektive,
Fig. 4 die Einzelheit gem. Fig. 3 in einer anderen
Ansicht mit veränderten Organen,
Fig. 5 einen unteren Bereich eines Zigaretten-
Revolvers mit Faltorganen, ebenfalls perspek
tivisch,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Stützorgans
mit Zigaretten oder anderen stabförmigen Gegen
ständen, stark vergrößert,
Fig. 7 eine weitere Einzelheit im Austrittsbereich des
Zigaretten-Revolvers als perspektivische Drauf
sicht.
Die Zeichnungen befassen sich mit der Fertigung eines Teils
einer Verpackung für langgestreckte, stabförmige Gegen
stände, nämlich Zigaretten 10 oder zigarettenähnliche
Raucherartikel. Eine Gruppe dieser Gegenstände, also eine
Zigaretten-Gruppe 11, soll in eine Verpackung (nicht
gezeigt) eingeführt werden, und zwar insbesondere in eine
Klappschachtel. Die Zigaretten 10 sind bei diesem Beispiel
in der Verpackung in zwei Reihen 12, 13 positioniert. Die
Zigaretten 10 sind innerhalb der Reihen 12, 13 sowie von
Reihe zu Reihe auf Abstand voneinander gehalten.
Zur Positionierung der Zigaretten 10 bzw. der Zigaretten-
Gruppe 11 in vorgegebener Relativstellung innerhalb der
Verpackung dient ein Stützorgan 14, welches als gesondertes
Einsatzstück passend innerhalb der Verpackung (Klapp
schachtel) angeordnet ist und die Zigaretten 10 fixiert.
Eine in dieser Weise ausgebildete Verpackung, nämlich Klapp
schachtel, ist Gegenstand der DE 43 07 386.
Das Stützorgan 14 besteht aus einem gesonderten Zuschnitt
15, welches abfallfrei von einer Materialbahn 16 durch
Stanzen bzw. Schneiden abgetrennt wird, und zwar durch ein
Schneidaggregat 17 mit Schneidwalzen 18 und 19. Der
Zuschnitt 15 ist so ausgebildet, daß das durch Falten
geschaffene Stützorgan 14 zwei im Abstand voneinander
angeordnete Stützwände 20, 21 aufweist. Diese erstrecken
sich innerhalb der Verpackung (Klappschachtel) quer zur
Längsorientierung der Zigaretten 10 mit Abstand von
einander. Zum Erfassen der Zigaretten 10 ist jede Stützwand
20, 21 mit Öffnungen 22 versehen, je für den Durchtritt
einer Zigarette 10. Die Öffnungen 22 sind demnach in zwei
Öffnungsreihen 23, 24 angeordnet. Die Abmessungen und die
Kontur der Öffnungen 22 sind der Form der Zigaretten 10
angepaßt, nämlich im vorliegenden Falle kreisförmig, mit
einem Durchmesser, der geringfügig größer ist als der Außen
durchmesser der Zigaretten 10.
Bei der Fertigung einer mit einem derartigen Einsatz bzw.
Stützorgan 14 ausgerüsteten Klappschachtel wird zunächst
das Stützorgan 14 so gefaltet, daß die Stützwände 20, 21
die der Stützfunktion entsprechende Stellung erhalten.
Sodann wird eine Zigaretten-Gruppe 11 in das Stützorgan 14
eingeführt, nämlich die Zigaretten 10 je in eine Öffnung 22
jeder Stützwand 20, 21. Danach wird die so gebildete
Einheit durch Falten des Stützorgans 14 fertiggestellt und
einer Verpackung zugeführt.
Das Stützorgan 14 bzw. der Zuschnitt 15 hierfür erfüllt
eine Doppelfunktion, bildet nämlich zugleich einen bei
Klappschachteln für Zigaretten üblichen Kragen 25. Dieser
besteht aus einer Kragen-Vorderwand 26 und anschließenden
Kragen-Seitenlappen 27, 28. Der Kragen 25 erstreckt sich
mit Kragen-Vorderwand 26 im Bereich einer Packungs-Vorder
wand und mit den Kragen-Seitenlappen 27, 28 im Bereich von
anschließenden Packungs-Seitenwänden (nicht gezeigt).
Unmittelbar an die Kragen-Vorderwand 26 schließt innerhalb
des Zuschnitts 15 die in der Verpackung obere Stützwand 20
an. Es folgt ein quer zu den Stützwänden 20, 21 gerichte
tes, in der Verpackung aufrechtes Zwischenstück 29. Mit
diesem ist die zweite, untere Stützwand 21 verbunden, deren
Abstand von der oberen Stützwand 20 demnach der Breite des
Zwischenstücks 29 entspricht. Mit der freien Seite der
unteren Stützwand 21 ist ein Distanzlappen 30 verbunden,
der in aufrechter Position, also quer zur Stützwand 21, an
einer Packungs-Vorderwand anliegt und sich auf einer Boden
wand der Verpackung abstützt. Der Distanzlappen 30 bestimmt
demnach den Abstand der unteren Stützwand 21 vom Boden der
Verpackung. Die Kontur des Distanzlappens 30 korrespondiert
mit der üblichen Kontur der Kragen-Vorderwand 26, so daß
ein abfallfreies Herstellen des Zuschnitts 15 in diesem
Bereich möglich ist.
An die Stützwände 20, 21 sowie an das Zwischenstück 29
schließen beidseitig Faltlappen an, nämlich ein Innenlappen
31 am Zwischenstück 29, ein Zwischenlappen 32 an der oberen
Stützwand 20 und ein Außenlappen 33 an der unteren Stütz
wand 21. Die vorgenannten Faltlappen sind durch Stanz
schnitte voneinander getrennt. Das Schneidaggregat 17 ist
so ausgebildet, daß der Zuschnitt 15 während des Transports
zwischen den Schneidwalzen 18, 19 hindurch komplett fertig
gestellt wird, einschließlich der Öffnungen 22.
Die (kreisförmigen) Stanzschnitte für die Öffnungen 22 sind
so ausgebildet, daß kreisflächenförmige Stanzstücke 34 mit
einer Restverbindung am Zuschnitt 15, nämlich am Rand der
jeweiligen Öffnung 22 gehalten werden. Dadurch wird ver
mieden, daß eine Vielzahl von kleinen Abfallstücken im
Bereich der Verpackungsmaschine entsteht. Beim Einführen
der Zigaretten 10 in die Öffnungen 22 werden die Stanz
stücke 34 zur Seite bewegt in eine Position etwa quer zur
Stützwand 20, 21 (Fig. 6).
Die Zuschnitte 15 gelangen nach Verlassen des Schneid
aggregats 17 auf eine im vorliegenden Falle geradlinige
Faltbahn 35. In deren Bereich werden erste, wichtige Falt
schritte durchgeführt, derart, daß der Zuschnitt 15 eine im
Querschnitt im wesentlichen U-förmige Gestalt aufweist mit
den Stützwänden 20, 21 als parallel zueinander gerichteten
Schenkeln. Der Kragen 25 sowie der Distanzlappen 30 sind
ebenfalls bereits in die Endposition quer zu den Stütz
wänden 20, 21 gefaltet.
Die Faltbahn 35 besteht zu diesem Zweck aus einer profi
lierten Führungsschiene 36. Deren Profil ist annähernd
T-förmig (Fig. 2). Ein aufwärts gerichteter Steg 37 dient
als Gegenfaltorgan beim Falten der Stützwände 20, 21
relativ zum Zwischenstück 29. Dieses liegt dabei auf dem
Steg 37 auf. Deren Breite entspricht demnach der Breite des
Zwischenstücks 29.
Eine untere Profilverbreiterung der Führungsschiene 36,
nämlich beidseitige Querstege 38, 39, dienen zur Auflage
bzw. als Gegenfaltorgan für den Kragen 25 sowie den Distanz
lappen 30.
Der Zuschnitt 15 wird auf die so ausgebildete Führungs
schiene 36 aufgelegt, derart, daß das Zwischenstück 29
mittig zum Steg 37 ausgerichtet ist. Der Zuschnitt 15 wird
jetzt entlang der Führungsschiene 36 transportiert durch
eine Faltstation 40 hindurch. In deren Bereich ist der
Faltbahn 35 ein auf- und abbewegbares Faltorgan 41 zuge
ordnet. Dieses ist im Querschnitt U-förmig. Es senkt sich
auf den Zuschnitt 15 ab. Bei dieser Abwärtsbewegung wird
der Steg 37 durch das Faltorgan 41 umfaßt unter gleich
zeitigem Falten der Stützwände 20, 21 quer zu dem auf dem
Steg 37 aufliegenden Zwischenstück 29. Das Faltorgan 41
wird soweit bewegt, daß Faltschenkel 42, 43 schließlich den
Kragen 25 und den Distanzlappen 30 gegen die Oberseite der
Querstege 38, 39 drücken. Der Zuschnitt 15 ist dadurch in
einem Arbeitsgang gefaltet. Nach dem Abheben des Faltorgans
41 wird der Zuschnitt auf der Führungsschiene 36 um einen
Fördertakt weiterbewegt.
Zum Transport der Zuschnitte 15 im Bereich der Faltbahn 35
dient ein Taktförderer, der bei dem vorliegenden Beispiel
aus einer Förderstange 44 besteht, die in dem als Hohl
profil ausgebildeten Steg 37 gelagert ist, nämlich in einem
nach oben offenen Schlitz 45. Die Förderstange 44 weist auf
der nach oben gerichteten, freien Seite eine Anzahl von
Mitnehmern 46 auf. Diese sind in einem dem Fördertakt
entsprechenden Abstand voneinander angeordnet. Die Förder
stange 44 wird in geeigneter Weise hin- und hergehend
angetrieben, derart, daß bei jedem Vorschubtakt die
Zuschnitte 15 um eine Position weiterbewegt werden, nämlich
von einer Aufnahmestation in die Faltstation 40 und danach
in eine Zwischenstation. Während des Rückhubs der Förder
stange 44 tauchen die Mitnehmer 46 in eine Ebene unterhalb
der Zuschnitte 15 ab.
Die (teilweise) gefalteten Zuschnitte 15 bzw. Stützorgane
14 werden im Anschluß an die Faltbahn 35 an Endlosförderer
übergeben, nämlich an einen Zigaretten-Revolver 47. Dieser
ist als Scheibe ausgebildet und in aufrechter Ebene takt
weise drehend angetrieben.
Der Außenumfang des Zigaretten-Revolvers 47 ist in
besonderer Weise gestaltet. Jeweils im Bereich eines
geradlinigen Abschnitts 48 des Zigaretten-Revolvers
befindet sich eine Aufnahme, nämlich eine Tasche 49 für
jeweils eine Zigaretten-Gruppe 11. Die Tasche 49 ist nach
außen, also auf der in Radialrichtung des Zigaretten-
Revolvers 47 außenliegenden Seite offen. Die Taschen 49
sind seitlich, nämlich in Umfangsrichtung, durch einen
ringsherumlaufenden Randsteg 50 begrenzt, der jeweils zur
Bildung der Taschen 49 unterbrochen ist. Der Randsteg 50
hat die Gestalt bzw. das Querschnittsprofil der Führungs
schiene 36, ist demnach mit einem nach außen offenen
Schlitz 51 versehen.
Die Faltbahn 35 schließt annähernd tangential an den
Zigaretten-Revolver 47 an. Im Bereich einer Übergabestation
52 werden die vorgefalteten Stützorgane 14 durch den
Förderer der Faltbahn 35, also durch die Förderstange 44
bzw. die Mitnehmer 46, an den Umfang des Zigaretten-
Revolvers 47 übergeben. Die Stützorgane 14 verändern dabei
nicht die vorgegebene Faltstellung. Um diese zu erhalten,
ist der Zigaretten-Revolver zu beiden Seiten des Randstegs
50 mit radial zurückgesetzten Absätzen 53 zu beiden Seiten
des Randstegs 50 versehen. An diesen Absätzen 53 liegt auf
der einen Seite der Distanzlappen 30 und auf der anderen
Seite der Kragen 25 an. Die Förderstange 44 tritt bei der
Übergabe des Stützorgans 14 an den Zigaretten-Revolver 47
zeitweilig in den Schlitz 51 des Zigaretten-Revolvers 47
ein.
Der Zigaretten-Revolver 47 durchläuft im oberen Bereich
(zwei) Füllstationen 54 und 55. In deren Bereich wird die
Zigaretten-Gruppe 11 mit dem Stützorgan 14 vereinigt. Die
Zigaretten 10 werden dabei reihenweise in die Öffnungen 22
des Stützorgans 14 eingeschoben, und zwar eine erste,
radial innenliegende Reihe 12 in der in Drehrichtung ersten
Füllstation 54 und die zweite, radial außenliegende Reihe
13 in der nachfolgenden Füllstation 55.
Die Faltbahn 35 ist so relativ zum Zigaretten-Revolver 47
positioniert, daß die im Bereich der Übergabestation 52
zugeführten Stützorgane 14 durch den Förderer, nämlich
durch die Förderstange 44, bis in die erste Füllstation 54
transportiert werden. Wenn diese Position erreicht ist,
kehrt die Förderstange 44 in die Ausgangsstellung zurück.
Die Füllstationen 54, 55 sind einer Einrichtung zum Sammeln
und Bevorraten von Zigaretten 10 und zur Bildung der
Zigaretten-Gruppen 11 zugeordnet. Es handelt sich dabei um
ein Zigaretten-Magazin 56 von im wesentlichen herkömmlicher
Bauart. Von diesem ist lediglich der untere Bereich darge
stellt, nämlich Magazin-Schächte 57, die in zwei Schacht-
Gruppen 58, 59 zusammengefaßt sind. Je eine Schacht-Gruppe
58, 59 ist einer Füllstation 54, 55 zugeordnet. In den
einzelnen Magazin-Schächten 57 der Schacht-Gruppen 58, 59
befinden sich Reihen übereinander angeordneter Zigaretten
10. Jeweils eine untere Lage von Zigaretten 10 wird gleich
zeitig aus den Magazin-Schächten 57 der Schacht-Gruppen 58,
59 ausgestoßen und dabei den Taschen 49 des Zigaretten-
Revolvers 47 zugeführt unter Einschub in die Stützorgane
14.
Zur Übergabe je einer Reihe 12, 13 von Zigaretten 10 an die
sich in den Füllstationen 54 und 55 befindenden Stützorgane
14 dienen Schieberorgane, nämlich jedem Magazin-Schacht 57
zugeordnete Stößel 60. In den unteren Bereich eines jeden
Magazin-Schachts 57 tritt ein langgestreckter, im Quer
schnitt kreisförmiger Stößel ein und schiebt die jeweils
untere Zigarette 10 aus dem Magazin-Schacht 57 aus. Jeder
Schacht-Gruppe 58, 59 ist demnach eine Gruppe von im
vorliegenden Falle fünf in einer Ebene nebeneinanderliegen
den Stößeln 60 zugeordnet. Diese werden zweckmäßigerweise
gemeinsam betätigt. Dadurch wird eine Reihe 12, 13 von fünf
Zigaretten ausgestoßen und dem Zigaretten-Revolver 47
übergeben.
Das Zigaretten-Magazin 56 bzw. die Schacht-Gruppen 58, 59
sind mit Abstand von der Ebene des Zigaretten-Revolvers 47
angeordnet. Zwischen den Schacht-Gruppen 58, 59 und der
jeweils zu beschickenden Tasche 49 des Zigaretten-Revolvers
47 befindet sich eine Brücke 61, 62. Die Reihe 12, 13 wird
durch die Stößel 60 über die jeweilige Brücke 61, 62 hinweg
in die Stützorgane 14 eingeschoben.
Jede Brücke 61, 62 ist mit jeder Zigarette 10 zugeordneten
Führungen, nämlich Mulden 63 versehen. In diesen gleiten
die Zigaretten 10 während der Übergabe an den Zigaretten-
Revolver 47.
Die Brücken 61, 62 sind bei dem vorliegenden Ausführungs
beispiel zugleich Organe zur Aufbereitung der Öffnungen 22
bei der Einführung der Zigaretten 10 in die Stützorgane 14.
Konkret geht es darum, die sich in den Öffnungen 22
befindenden Stanzstücke 34 zu entfernen bzw. zu ver
schwenken. Zu diesem Zweck sind an den Brücken 61, 62
Stoßorgane angebracht, die als Hohlkörper ausgebildet sind.
Es handelt sich dabei um Führungsrohre 64, die in Fort
setzung der Mulden 63 auf der dem Zigaretten-Revolver 47
zugekehrten Seite an der Brücke 61, 62 angebracht sind.
Die von der Brücke 61, 62 auskragenden, in einer Reihe
angeordneten Führungsrohre 64 sind extrem dünnwandig ausge
bildet. Die Enden sind durch einen Schrägschnitt spitz
zulaufend ausgebildet, so daß eine einseitige Rohrspitze 65
entsteht. Mit diesen werden die Führungsrohre 64 (gemein
sam) durch die Öffnungen 22 in den beiden Stützwänden 20,
21 des Stützorgans 14 hindurchgestoßen. Die Führungsrohre
64 werden soweit bewegt, daß die den Rohrspitzen 65
zugekehrten Enden vollständig durch die vom Zigaretten-
Magazin 56 abgekehrte Stützwand 21 hindurchragen (Fig. 3).
Die Relativbewegung des Zigaretten-Revolvers 47 gegenüber
den Brücken 61, 62 kann so gesteuert sein, daß die Führungs
rohre 64 bzw. deren Rohrspitzen 65 bereits vor Stillstand
des Zigaretten-Revolvers 47 durch die Öffnungen 22 der
zugekehrten Stützwand 20 hindurchtreten, so daß die Rohr
spitzen 65 etwa mittig auf die Stanzstücke 34 dieser
Öffnungen 22 auftreffen.
Nach Erreichen dieser Position der Führungsrohre 64 werden
die mit diesen gleich gerichteten Zigaretten 10 der
betreffenden Reihe 12, 13 durch die Führungsrohre 64
hindurchgeschoben bis in die packungsgerechte Relativ
stellung innerhalb des Stützorgans 14. Die Führungsrohre 64
wirken als Leit- und Schutzorgane der Zigaretten für ein
problemloses Verschieben der Zigaretten 10 relativ zu den
Stützwänden 20, 21, da die Zigaretten 10 vollständig durch
die Führungsrohre 64 umgeben sind. Nach Erreichen der
erforderlichen Position der Zigaretten 10 werden die
Führungsrohre 64 in eine Ausgangsstellung zurückgezogen.
Die Zigaretten 10 werden beim Zurückziehen der Führungs
rohre 64 in der definierten Position innerhalb der Öff
nungen 22 des Stützorgans 14 zurückgehalten. Zu diesem
Zweck wirken die Stößel 60, die den Vorschub der Zigaretten
10 in die beschriebene Position bewirkt haben, als Anschlag
für die Zigaretten 10, bis die Führungsrohre 64 vollständig
zurückgezogen sind.
Der Zigaretten-Revolver 47 kann dann um eine Station weiter
bewegt werden. In den beiden Füllstationen 54 und 55 sind
die Führungsrohre 64 bzw. deren Reihen in unterschiedlichen
Ebenen angeordnet, so daß in der ersten Füllstation 54 die
in bezug auf den Zigaretten-Revolver 47 radial innenliegen
de Reihe 12 und in der nachfolgenden Füllstation 55 die
Reihe 13 eingeschoben wird.
Die Brücken 61, 62 sind als verschiebbare Führungsorgane
für die Zigaretten 10 bei der Übergabe an das Stützorgan 14
ausgebildet. In der Ausgangsposition (Fig. 4) befindet sich
der die Mulden 63 aufweisende Teil der Brücke 61, 62 unter
halb der Schacht-Gruppen 58, 59 des Zigaretten-Magazins 56.
Die Relativstellung ist so gewählt, daß sich unter jedem
Magazin-Schacht 57 eine Mulde 63 befindet, die jeweils eine
Zigarette 10 aufnimmt.
Die Brücke 61, 62 ist im Bereich der Mulden 63 kammartig
ausgebildet mit einer Mehrzahl von nebeneinanderliegenden
Tragfingern 66. Die Oberseite dieser im Profil T-förmigen
Tragfinger 66 ist als Mulde 63 ausgebildet. In zwischen den
Tragfingern 66 gebildete Spalte 67 treten untere Enden von
Schachtwänden 68 zur Begrenzung der Magazin-Schächte 57
ein. Dadurch ist gewährleistet, daß die sich in den
Magazin-Schächten 57 befindenden Zigaretten 10 störungsfrei
auf den Mulden 63 abgelegt werden.
Die sich jeweils in einer Mulde 63 befindende Zigarette 10
wird im weiteren Ablauf der Bewegungen durch einen zugeord
neten Stößel 60 in Axialrichtung verschoben in die an die
Mulden 63 anschließenden Führungsrohre 64 und schließlich
durch diese hindurch. Die Stößel 60 haben zu diesem Zweck
einen geringfügig kleineren Durchmesser als die Zigaretten
10.
Während der Ausschubbewegungen der unteren Lage der Ziga
retten 10 aus der Schacht-Gruppe 58, 59 wird auch die
Brücke 61, 62 aus der in Fig. 4 gezeigten Ausgangsposition
mit den Mulden 63 unterhalb der Magazin-Schächte 57 in die
andere Endstellung verschoben, in der die Führungsrohre 64
mit ihren Rohrspitzen 65 durch die Öffnungen 22 des Stütz
organs 14 hindurchtreten (Fig. 3). Die Brücke 61, 62 bzw.
deren Tragfinger 66 befinden sich dabei vollständig außer
halb des Bereichs der Magazin-Schächte 57. Die Zigaretten
10 ruhen auf den Stößeln 60. Bei der Rückkehr in die
Ausgangsstellung werden die Stößel 60 vollständig aus dem
Bereich der Magazin-Schächte 57 zurückgezogen, sobald die
Brücke 61, 62 die Ausgangsstellung erreicht hat. Die
Zigaretten 10 können nun innerhalb der Magazin-Schächte 57
infolge Eigengewichts in die Mulden 63 fallen.
Die Führungsrohre 64 sind gleichachsig zu den Mulden 63 im
Bereich eines Sockels 69 mit der Brücke 61, 62 verbunden.
Innerhalb des Sockels 69 werden im Querschnitt geschlossene
Bohrungen 70 für den Durchtritt der Zigaretten 10 gebildet.
Die Führungsrohre schließen auf der zu den Mulden 63 gegen
überliegenden Seite an die Bohrungen 70 an.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die Brücke 61,
62 im Bereich des Sockels 69 mit einem Aufsatzstück 71
versehen. Dieses kann gesondert angefertigt und lösbar auf
den Sockel 69 aufgesetzt werden. Das Aufsatzstück 71 bildet
eine Ergänzung des oberen Querschnitts der Mulden 63, und
zwar trichterförmige Eintrittsöffnungen 72. Diese Eintritts
öffnungen 72, die ein Teilprofil zur Mulde 63 bilden,
befinden sich in einem aufrechten Schenkel des winkel
förmigen Aufsatzstücks 71. Der Eintritt der Zigaretten 10
in die Bohrungen 70 und schließlich in die Führungsrohre 64
wird durch diese trichterförmigen Eintrittsöffnungen 72
erleichtert.
Die Taschen 49 zur Aufnahme jeweils einer Einheit aus Stütz
organ 14 und Zigaretten-Gruppe 11 befinden sich im Bereich
einer geradlinigen Außenkontur des Zigaretten-Revolvers 47.
In den obenliegenden Füllstationen 54, 55 sind die jeweils
betroffenen Taschen 49 unter einem stumpfen Winkel
zueinander gerichtet. Im Anschluß an die zweite Füllstation
55 durchläuft die Tasche 49 des Faltrevolvers eine inaktive
Station. Danach gelangt die Tasche 49 - mit Stützorgan 14
und Zigaretten-Gruppe 11 - in den Bereich einer unteren
Ausschubstation 73. Hier sind die Taschen 49 mit der
offenen Seite nach unten gerichtet. Die Einheit aus
Zigaretten-Gruppe und Stützorgan 14 wird nach unten aus der
Tasche 49 ausgeschoben und sodann unterhalb des Zigaretten-
Revolvers 47 entlang einer geradlinigen Abförderbahn gemäß
Pfeil 85 zur bereitgehaltenen Verpackung (Klappschachtel)
transportiert.
Jeder Tasche 49 ist ein mit dem Zigaretten-Revolver 47
umlaufendes Ausschuborgan zugeordnet, nämlich ein Schieber
74 in der Ausführung als Doppelschieber. Der Schieber
besteht aus zwei zu beiden Seiten einer Revolverscheibe 75
gelagerten, radial bewegbaren Schieberorganen 76. Jedes
Schieberorgan ist gabelförmig ausgebildet mit zwei im
Abstand voneinander angeordneten Schieberfingern 77, 78.
Diese kommen zum Ausschub eines Stützorgans 14 aus einer
Tasche 49 an den quer abstehenden Teilbereichen derselben
zur Anlage, nämlich an der Kragen-Vorderwand 26 einerseits
und am Distanzlappen 30 andererseits. Die Zigaretten 10
werden demnach durch die Schieber 74 nicht unmittelbar
beaufschlagt.
Bei der Ausschubbewegung des Stützorgans 14 wird ein erster
Faltschritt vollzogen. Zu diesem Zweck befinden sich in der
Ausschubstation 73 außerhalb des Bewegungsbereichs orts
feste Faltorgane, die den innenliegenden Faltlappen,
nämlich den mit dem Zwischenstück 29 verbundenen Innen
lappen 31 in die packungsgerechte Position falten, also in
eine aufrechte Stellung während der abwärts gerichteten
Ausschubbewegung (Fig. 6). Die hierfür eingesetzten Falt
organe sind winkelförmig ausgebildete Faltstücke 79, 80 zu
beiden Seiten der Ausschubbahn für das Stützorgan 14.
Horizontal gerichtete Faltschenkel 81 bewirken infolge der
Relativbewegung das Aufrichten des Innenlappens 31.
Nach Verlassen des Zigaretten-Revolvers 47 werden unmittel
bar unterhalb desselben bewegbare Faltorgane wirksam,
nämlich drehend bzw. umlaufend angetriebene Falträder 82,
83. Diese sind in aufrechten Ebenen drehend ebenfalls zu
beiden Seiten der Ausschubbahn des Stützorgans 14 unterhalb
des Zigaretten-Revolvers 47 angeordnet. Die Ebene der Dreh
bewegung für Falträder 82, 83 erstreckt sich quer zur Ebene
des Zigaretten-Revolvers 47.
Jedes Faltrad 82, 83 ist mit mehreren - im vorliegenden
Falle drei - radial gerichteten Faltarmen 84 versehen. Der
Antrieb der drehenden Falträder 82, 83 ist so gesteuerte
daß ein Faltarm 84 jeweils einen in Abförderrichtung gemäß
Pfeil 85 rückwärtigen Faltlappen, nämlich den Zwischen
lappen 32, erfaßt und gegen den bereits gefalteten Innen
lappen 31 faltet. Die Faltarme 84 sind zu diesem Zweck mit
schräg liegenden Faltflächen 86 ausgerüstet, die bei der
von rückwärts nach vorn gerichteten Faltbewegung jeweils
einen Zwischenlappen 32 erfassen und umfalten.
Bei der Abförderbewegung in Transportrichtung gemäß Pfeil
85 wird dann der in Förderrichtung vorn liegende Außen
lappen 33 um 90° gefaltet bis zur Anlage am Zwischenlappen
32. Hierfür dienen feststehende Falter 87, 88 mit schräg
gerichteten Faltflächen 89. Die Faltung erfolgt durch die
Relativbewegung der Stützorgane 14 gegenüber den fest
stehenden Faltern 87, 88.
Die Faltstücke 79, 80 bzw. deren Faltschenkel 81 sind mit
Vertiefungen 92 versehen, die einen Durchtritt bzw. eine
freie Bewegung der Faltarme 84 der Falträder 82, 83 er
möglichen. Die Anordnung ist so getroffen, daß bei der
Abwärtsbewegung der Einheit aus Zigaretten-Gruppe 11 und
Stützorgan 14 zuerst der Innenlappen 31 durch die Falt
schenkel 81 und unmittelbar danach in der Ausschubstellung
unterhalb des Zigaretten-Revolvers 47 die Zwischenlappen 32
durch die Faltarme 84 gefaltet werden.
Die danach noch quer gerichteten Kragen-Seitenlappen 27, 28
werden während des Transports zur Verpackung durch bekannte
und für diesen Zweck übliche Faltweichen gefaltet, die
seitlich neben der Transportbahn ortsfest angeordnet sind.
Der Transport der aus Zigaretten-Gruppe 11 und Stützorgan
14 bestehenden Einheit erfolgt durch einen geeigneten
Förderer. In Fig. 7 ist schematisch ein Mitnehmer des
(Ketten-)Förderers dargestellt, der die Zigaretten-Gruppe
an der Rückseite erfaßt, nämlich an kragenseitigen End
flächen.
Fig. 7 zeigt eine weitere Besonderheit. Die Zigaretten 10
können so in das Stützorgan 14 eingeschoben werden, daß die
Reihen 12, 13 versetzt zueinander sind. Bei der fertigen
Verpackung sind die oberen Enden der rückseitigen, also
einer Packungs-Rückwand zugekehrten Reihe 13 eine relativ
höhere Position als die vordere, dem Kragen 25 zugekehrte
Reihe 12. Dieser stufenartige Versatz von Reihe zu Reihe
wird durch die Gestalt des Mitnehmers 90 berücksichtigt,
der eine Ausnehmung 91 für den Eintritt der in Transport
richtung zurückliegenden Reihe 13 aufweist. Die stufen
artige Relativstellung der Reihen 12, 13 wird demnach durch
eine entsprechende Gestaltung des Mitnehmers 90 berück
sichtigt, so daß während der Förderbewegung die Relativ
stellung unverändert bleibt.
Bezugszeichenliste
10 Zigarette
11 Zigaretten-Gruppe
12 Reihe
13 Reihe
14 Stützorgan
15 Zuschnitt
16 Materialbahn
17 Schneidaggregat
18 Schneidwalze
19 Schneidwalze
20 Stützwand
21 Stützwand
22 Öffnung
23 Öffnungsreihe
24 Öffnungsreihe
25 Kragen
26 Kragen-Vorderwand
27 Kragen-Seitenlappen
28 Kragen-Seitenlappen
29 Zwischenstück
30 Distanzlappen
31 Innenlappen
32 Zwischenlappen
33 Außenlappen
34 Stanzstück
35 Faltbahn
36 Führungsschiene
37 Steg
38 Quersteg
39 Quersteg
40 Faltstation
41 Faltorgan
42 Faltschenkel
43 Faltschenkel
44 Förderstange
45 Schlitz
46 Mitnehmer
47 Zigaretten-Revolver
48 Abschnitt
49 Tasche
50 Randsteg
51 Schlitz
52 Übergabestation
53 Absatz
54 Füllstation
55 Füllstation
56 Zigaretten-Magazin
57 Magazin-Schacht
58 Schacht-Gruppe
59 Schacht-Gruppe
60 Stößel
61 Brücke
62 Brücke
63 Mulde
64 Führungsrohr
65 Rohrspitze
66 Tragfinger
67 Spalt
68 Schachtwand
69 Sockel
70 Bohrung
71 Aufsatzstück
72 Eintrittsöffnung
73 Ausschubstation
74 Schieber
75 Revolverscheibe
76 Schieberorgan
77 Schieberfinger
78 Schieberfinger
79 Faltstück
80 Faltstück
81 Faltschenkel
82 Faltrad
83 Faltrad
84 Faltarm
85 Pfeil
86 Faltfläche
87 Falter
88 Falter
89 Faltfläche
90 Mitnehmer
91 Ausnehmung
92 Vertiefung
11 Zigaretten-Gruppe
12 Reihe
13 Reihe
14 Stützorgan
15 Zuschnitt
16 Materialbahn
17 Schneidaggregat
18 Schneidwalze
19 Schneidwalze
20 Stützwand
21 Stützwand
22 Öffnung
23 Öffnungsreihe
24 Öffnungsreihe
25 Kragen
26 Kragen-Vorderwand
27 Kragen-Seitenlappen
28 Kragen-Seitenlappen
29 Zwischenstück
30 Distanzlappen
31 Innenlappen
32 Zwischenlappen
33 Außenlappen
34 Stanzstück
35 Faltbahn
36 Führungsschiene
37 Steg
38 Quersteg
39 Quersteg
40 Faltstation
41 Faltorgan
42 Faltschenkel
43 Faltschenkel
44 Förderstange
45 Schlitz
46 Mitnehmer
47 Zigaretten-Revolver
48 Abschnitt
49 Tasche
50 Randsteg
51 Schlitz
52 Übergabestation
53 Absatz
54 Füllstation
55 Füllstation
56 Zigaretten-Magazin
57 Magazin-Schacht
58 Schacht-Gruppe
59 Schacht-Gruppe
60 Stößel
61 Brücke
62 Brücke
63 Mulde
64 Führungsrohr
65 Rohrspitze
66 Tragfinger
67 Spalt
68 Schachtwand
69 Sockel
70 Bohrung
71 Aufsatzstück
72 Eintrittsöffnung
73 Ausschubstation
74 Schieber
75 Revolverscheibe
76 Schieberorgan
77 Schieberfinger
78 Schieberfinger
79 Faltstück
80 Faltstück
81 Faltschenkel
82 Faltrad
83 Faltrad
84 Faltarm
85 Pfeil
86 Faltfläche
87 Falter
88 Falter
89 Faltfläche
90 Mitnehmer
91 Ausnehmung
92 Vertiefung
Claims (18)
1. Verfahren zum Einführen einer Gruppe von stab
förmigen Gegenständen, insbesondere einer Zigaretten-Gruppe
(11), in eine Verpackung, vorzugsweise in eine Klappschach
tel, wobei die Gegenstände innerhalb der Verpackung im
Abstand voneinander positioniert sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gruppe der Gegen
stände, insbesondere die Zigaretten-Gruppe (11), in einer
der Position in der Verpackung entsprechenden Formation,
nämlich in der Anordnung in insbesondere zwei Reihen (12,
13), mit einem die Relativstellung der Gegenstände bzw.
Zigaretten (10) bestimmenden Stützorgan (14) vereinigt und
sodann die aus Zigaretten-Gruppe (11) und Stützorgan (14)
bestehende Einheit in die ganz oder teilweise fertig
gestellte Verpackung eingeführt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zigaretten (10) zum Festlegen der Relativstellung
durch passende Öffnungen (22) in Stützwänden (20, 21) des
Stützorgans (14) hindurchgesteckt werden, wobei die Reihen
(12, 13) einer Zigaretten-Gruppe (11) nacheinander durch
die zugeordneten Öffnungen (22) hindurchgeschoben werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß zuerst das Stützorgan (14) aus einem ebenen
Zuschnitt (15) teilweise gefaltet wird, derart, daß die
Stützwände (20, 21) die bestimmungsgemäße Halteposition
einnehmen, daß sodann die Zigaretten (10) mit dem Stütz
organ (14) verbunden und dieses danach fertig gefaltet
wird.
4. Vorrichtung zum Herstellen einer Einheit aus einer
Gruppe von stabförmigen Gegenständen, insbesondere einer
Zigaretten-Gruppe (11) und wenigstens einem Stützorgan (14)
mit Öffnungen (22) für jeden Gegenstand bzw. jede Zigarette
(10) zur Positionierung derselben in einer Verpackung,
insbesondere Klappschachtel, mit Abstand voneinander,
gekennzeichnet durch der Form des Gegenstands bzw. der
Zigarette (10) angepaßte Leitorgane, insbesondere Führungs
rohre (64), für jeden Gegenstand bzw. jede Zigarette (10),
wobei die Leitorgane den zugeordneten Gegenstand bzw. die
Zigarette (10) mindestens teilweise umgeben und zuerst
durch die Öffnung (22) hindurchschiebbar ist und die nach
dem Einschub der Gegenstände bzw. Zigaretten (10) durch die
Leitorgane hindurch in eine Endstellung außerhalb des Stütz
organs (14) zurückziehbar sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Führungsrohre eine Rohrspitze (65) aufweisen,
insbesondere durch Schrägschnitt am Ende des Führungsrohrs.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Führungsrohre in einer der Relativstel
lung der Zigaretten (10) in der Verpackung entsprechenden
Formation an einem gemeinsamen Träger, insbesondere an
einer Brücke (61, 62) angeordnet und durch diese hin- und
herbewegbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die einem Stützorgan
(14) zugeordneten Zigaretten (10) in mehreren, insbesondere
zwei aufeinanderfolgenden Füllstationen (54, 55) dem Stütz
organ (14) zuführbar sind, insbesondere in Reihen (12, 13),
wobei in jeder Füllstation (54, 55) eine Anzahl von
Führungsrohren (64) wirksam ist, die der Anzahl der
Zigaretten (10) je Reihe (12, 13) entspricht.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zigaretten (10)
gruppenweise, insbesondere in Reihen (12, 13) einem
Zigaretten-Magazin (56) entnehmbar und durch die zwischen
Zigaretten-Magazin (56) und Stützorgan (14) hin- und herbe
wegbaren Brücken (61, 62) dem Stützorgan (14) zuführbar
sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (61, 62)
den Führungsrohren (64) zugeordnete Aufnahmen für eine
Zigarette (10) aufweist, insbesondere Mulden (63), die in
Fortsetzung der Führungsrohre (64) angeordnet und die in
einer Aufnahmestellung der Brücke (61, 62) unterhalb von
Magazin-Schächten (57) des Zigaretten-Magazins (56)
verlaufen, derart, daß die jeweils untere Zigarette (10)
eines Magazin-Schachts (57) in eine bereitgehaltene Mulde
(63) gelangt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Führungsrohren
Schuborgane zugeordnet sind, insbesondere Stößel (60), die
so bemessen sind, daß sie unter Mitnahme von Zigaretten
(10) durch die Führungsrohre (64) hindurchbewegbar sind,
wobei die Stößel (60) die von den Mulden (63) aufgenommenen
Zigaretten (10) im Bereich der Brücke (61, 62) bis in die
Führungsrohre (64) verschieben und nach Erreichen der End
stellung innerhalb des Stützorgans (14) die Zigaretten (10)
in dieser Position fixieren bei der Rückziehbewegung der
Führungsrohre (64).
11. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (14)
durch einen Endlosförderer transportierbar sind, insbesonde
re durch einen in vertikaler Ebene umlaufenden Zigaretten-
Revolver (47) mit im Abstand voneinander angeordneten
Aufnahmen, insbesondere Taschen (49), für je ein Stützorgan
(14), wobei diese so am Zigaretten-Revolver (47) angeordnet
sind, daß Stützwände (20, 21) mit Öffnungen (22) für den
Durchtritt der Zigaretten (10) quer zur achsparallelen
Einschubrichtung der Zigaretten (10) angeordnet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (14)
mit einer U-förmigen Faltstellung am Umfang des Zigaretten-
Revolvers (47) angeordnet sind, wobei radial innenliegende
Teile des Stützorgans (14), insbesondere ein Kragen (25)
und gegenüberliegend ein Distanzlappen (30) quer zu den
Stützwänden (20, 21) an einem Absatz (53) des Zigaretten-
Revolvers (47) anliegen.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützorgane (14)
entlang einer geradlinigen Förderbahn, insbesondere entlang
einer Faltbahn (35), dem Umfang des Zigaretten-Revolvers
(47) zuführbar sind, wobei ebene, durch Stanzen und
Abtrennen von einer Materialbahn (16) hergestellte
Zuschnitte (15) während des Transports entlang der Faltbahn
(35) in eine dreidimensionale, insbesondere U-förmige
Gestalt faltbar sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeich
net, daß die Faltbahn (35) eine Führungsschiene (36) auf
weist, deren Querabmessungen den Abmessungen des U-förmig
gefalteten Stützorgans (14) entsprechen, wobei die
Zuschnitte (15) durch ein mit der Führungsschiene (36)
zusammenwirkendes, im Querschnitt U-förmiges Faltorgan (41)
faltbar sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Tasche (49)
des Zigaretten-Revolvers (47) ein Ausschuborgan für die mit
Zigaretten (10) bestückten Stützorgane (14) zugeordnet ist,
insbesondere mit je zwei Schieberfingern (77, 78) zu beiden
Seiten einer Revolverscheibe (75) des Zigaretten-Revolvers
(47), wobei die Schieberfinger (77, 78) bei der Ausschub
bewegung mit Abstand voneinander an einer Kragen-Vorderwand
(26) einerseits und an dem Distanzlappen (30) andererseits
anliegen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Einheiten aus
Stützorgan (14) und Zigaretten (10) in einer unteren
Position der Taschen (49) aus diesen ausschiebbar sind,
wobei bei der nach unten gerichteten Ausschubbewegung
seitliche Faltlappen des Stützorgans faltbar sind, insbe
sondere mit einem Zwischenstück (29) des Stützorgans (14)
verbundene Innenlappen (31) durch ortsfeste Faltstücke (79,
80) zu beiden Seiten der Stützorgane (14).
17. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder einem der weiteren
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer (unteren)
Ausschubstation (73) des Zigaretten-Revolvers (47) weitere
Faltorgane zugeordnet sind zum Falten seitlicher Faltlappen
des Stützorgans (14), insbesondere drehend umlaufende Falt
räder (82, 83) mit radial gerichteten Faltarmen (84) zum
Umfalten eines Zwischenlappens (32), der sich in Richtung
der Abschubbewegung an der Rückseite befindet.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeich
net, daß seitlich zur Bewegungsbahn der Einheit aus
Zigaretten (10) und Stützorgan (14) nach dem Ausschub aus
dem Zigaretten-Revolver (47) ortsfeste Faltorgane angeord
net sind, nämlich Falter (87 und 88), zum Umfalten von in
Bewegungsrichtung vornliegenden Außenlappen (33) des Stütz
organs (14).
Priority Applications (6)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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DE4313434A DE4313434A1 (de) | 1993-04-27 | 1993-04-27 | Verfahren und Vorrichtung zum Einführen von Zigarettten oder dergleichen in Verpackungen |
Publications (1)
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Family Applications (2)
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