DE4307296C1 - Spindel zur Herstellung eines Garns oder Zwirns - Google Patents
Spindel zur Herstellung eines Garns oder ZwirnsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spindel zur Herstellung
eines Garns oder Zwirns mit den Merkmalen aus dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Bei derartigen Spindeln, bei denen ein aus einem
radial verlaufenden Fadenleitkanal austretender
Faden oder ein daraus austretendes Garn unter
Ballonbildung zu einem in der Verlängerung der
Spindelrotorachse liegenden Zentrierpunkt
weitergefördert wird, bildet der Fadenballon
an sich ein Hindernis, um ungestört und
ohne Schwierigkeiten ein strömungsfähiges Medium,
z. B. Behandlungsmedium, in den vom Fadenballon
umschlossenen Raum einzuleiten.
Bei dem strömungsfähigen Medium kann es sich
beispielsweise um klimatisierte Luft, aber auch
um zweiphasige Medien wie Luft und darin
suspendierte Tropfen geeigneter Flüssigkeiten,
Festkörperpartikel oder aufgelöstes Fasermaterial
handeln, die spezielle Effekte auf den Faden bzw.
das Garn bewirken sollen.
In der DE 37 21 364 C2 ist ein Spindelrotor
als Teil einer Vorrichtung zum Herstellen
eines Garns oder Zwirns sowie eine mit einem
solchen Spindelrotor ausgerüstete Doppeldraht-
Zwirnspindel mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1 beschrieben. Bei dieser
bekannten Einrichtung wird ein strömungsfähiges
Medium in den vom Fadenballon umgebenen Raum durch
den Spindelrotor hindurch eingeleitet. Zu diesem
Zweck weist der Spindelrotor mehrere speichenförmig
angeordnete Leitschaufeln auf, wobei der Faden
leitkanal durch eine dieser Leitschaufeln
verläuft. Dabei wird das strömungsfähige Medium im
wesentlichen parallel zur Spindelrotorachse von
außen her zugeführt, und die Zuführungsvorrichtungen
müssen in dem relativ beengten, oft auch für andere
Einrichtungsteile benötigten Raum vor dem
Spindelrotor angeordnet werden, und die
Zuleitungen müssen in diesen Bereich hineingeführt
werden. Weiterhin haben sich die Leitschaufeln
des Spindelrotors als hinderlich für das freie
Durchströmen insbesondere von Festkörperpartikeln
erwiesen, und es wird zusätzlich infolge der
Ventilationswirkung Umgebungsluft durch den
Spindelrotor gefördert, was zu Schmutzablagerungen
auf den Leitschaufeln führen kann, wodurch weitere
unerwünschte Effekte auf den Eintrag des Mediums
bewirkt werden können.
In der US-PS 4 023 337 ist eine Vorrichtung zur
Verteilung einer weichmachenden Flüssigkeit auf
das Garn während des Zwirnprozesses beschrieben.
Bei dieser bekannten Einrichtung, die an einer
Zwirnspindel ohne Schutztopf angeordnet ist, wird
die Flüssigkeit durch in der Wand des Ballon
begrenzers angeordnete Sickerlöcher zugeführt.
Sie läuft an der Innenwand des Ballonbegrenzers
entlang und wird dort von dem durch den Faden
ballon laufenden Faden aufgenommen. Überschüssige
Flüssigkeit kann durch unterhalb der Sickerlöcher
angeordnete Austrittsschlitze entfernt werden.
In der US-PS 4 051 651 ist ein Verfahren und eine
Vorrichtung zum Benetzen eines Fadens in einer
Doppeldraht-Zwirnspindel beschrieben. Bei dieser
bekannten Einrichtung, bei der die Zwirnspindel
einen Schutztopf aufweist, wird die Flüssigkeit
entweder in axialer Richtung im Raum zwischen der
Innenwand des Ballonbegrenzers und der Außenwand
des Schutztopfes aber außerhalb des umlaufenden
Fadonballons derart versprüht, daß sie teils auf
die Innenwand des Ballonbegrenzers und teils
direkt auf den umlaufenden Faden gelangt, oder
sie wird, wie bei der oben beschriebenen bekannten
Einrichtung, durch Sickerlöcher in der Wand des
Ballonbegrenzers zugeführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
eine Spindel der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 beschriebenen Art so auszubilden, daß in den
vom Fadenballon umgebenen Raum ein strömungs
fähiges Medium störungsfrei eingeleitet werden
kann, ohne daß die hierzu notwendigen Vorrichtungen
in dem beengten Raum axial vor dem Spindelrotor
angeordnet werden müssen.
Die Lösung dieser Aufgabe geschieht erfindungs
gemäß mit den Merkmalen aus dem kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen beschrieben.
Die Erfindung basiert auf der überraschenden
Erkenntnis, daß es möglich ist, ein strömungs
fähiges Medium in radialer Richtung
durch den Fadenballon hindurch in den vom
Fadenballon umgebenen Raum einzuleiten.
Es hat sich als möglich erwiesen, das Medium direkt
durch den vom Faden oder auch einem dünnen
rotierenden Fadenleitrohr gebildeten Ballon
hindurch einzuleiten. Dabei erwies sich auch der
reine Fadenballon gegenüber der Störung durch den
durchtretenden mehrphasigen Medienstrom als
überraschend stabil. Wenn jedoch trotzdem ein
Kontakt zwischen dem umlaufenden Faden und
dem einzuleitenden strömungsfähigen Medium vermieden
werden soll, kann das Einleiten des Mediums
durch Ein/Ausschalten oder Umschalten auf
an unterschiedlichen Stellen des Fadenhallons
angeordnete Zuleitungen so gesteuert werden, daß
kein Kontakt zwischen dem Strom des
Behandlungsmediums und dem umlaufenden Faden
stattfindet.
Es ist auch möglich, den umlaufenden Faden durch ein
mit dem Spindelrotor mitrotierendes Fadenleitrohr zu
führen, so daß ein Kontakt zwischen dem umlaufenden
Faden und dem strömungsfähigen Medium von vornherein
ausgeschlossen ist.
Im folgenden werden anhand der beigefügten
Zeichnungen Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Spindel näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 in teilweise geschnittener, teilweise
aufgebrochener Seitenansicht eine Doppeldraht-
Zwirnspindel mit einer ersten Ausführungsform
einer Einrichtung zur Zuführung eines
strömungsfähigen Mediums;
Fig. 2 in einem horizontalen Teilschnitt eine
Variante der Ausführungsform nach Fig. 1 im
Bereich der Einrichtung zur Zuführung des
strömungsfähigen Mediums;
Fig. 3 in einer stark schematisierten Ansicht
von oben eine weitere Variante der Ausführungsform
nach Fig. 1;
Fig. 4 eine Direktkablierspindel in teilweise
geschnittener, teilweise aufgebrochener
Seitenansicht mit einer anderen Ausführungsform
einer Einrichtung zur Zuführung eines
strömungsfähigen Mediums;
Fig. 5 in einem horizontalen Teilschnitt eine
Variante der Ausführungsform nach Fig. 4 im Bereich
der Einrichtung zur Zuführung des strömungsfähigen
Mediums;
Fig. 6 in einer Darstellung analog Fig. 1 eine
Doppeldraht-Zwirnspindel mit einer Ausführungsform
einer Einrichtung zur Zuführung eines strömungs
fähigen Mediums analog Fig. 4;
Fig. 7 in einer Darstellung analog Fig. 4 eine
Direktkablierspindel mit einer Ausführungsform
einer Einrichtung zur Zuführung des strömungs
fähigen Mediums analog Fig. 1;
Fig. 8 in einer perspektivischen Teildarstellung
eine weitere Variante der Ausführungsform nach
Fig. 1 oder 7 im Bereich der Einrichtung zur
Zuführung des strömungsfähigen Mediums.
In den Fig. 1 bis 3 sind von einer
Doppeldraht-Zwirnspindel nur einige für die
folgende Erläuterung wesentliche Teile
dargestellt, nämlich in Fig. 1 der über einen
Achsenfortsatz 1.1 angetriebene Spindelrotor 1, der
den im Bereich der Spindelachse A beginnenden
radial nach außen gerichteten Fadenleitkanal 2
enthält, sowie einen oberhalb des Spindelrotors 1
angeordneten Spulenträger mit Schutztopf 6, in den
ein ungezwirnter Garnvorrat z. B. in Fig. 1 eine
Spule S eingesetzt ist. Der Spulenträger mit
Schutztopf 6 ist mit nicht dargestellten
Lagern auf den Spindelrotor 1 aufgesetzt und
wird mittels Permanentmagneten S-N drehfest in
seiner Lage festgehalten. Der Spulenträger mit
Schutztopf 6 ist umgeben von einem Ballonbegrenzer
5. Die von dem Garnvorrat S abgezogenen Fäden F1
und F2 werden durch das Fadeneinlaufrohr 4 entlang
der Spindelachse A zur Rotormitte geführt, und der
aus dem Fadenleitkanal 2 austretende Faden F wird
im Raum zwischen dem Spulenträger mit Schutztopf 6
und dem Ballonbegrenzer 5 geführt zu einem
Zentrierpunkt Z, der als enge Fadenführeröse
ausgebildet ist, so daß im Bereich zwischen
Spulenträger mit Schutztopf 6 und Ballonbegrenzer 5
im Betrieb ein Fadenballon gebildet wird.
Eine von außen radial in Richtung der Spindel durch
eine Halterung 7 herangeführte Leitung 3 endet in
einer Öffnung 5.1 des Ballonbegrenzers 5. Der
Austrittsöffnung 5.1 liegt eine Eintrittsöffnung 6.1
im Mantel des Schutztopfs 6 gegenüber. Diese
Eintrittsöffnung 6.1 weist einen geringfügig
größeren Durchmesser auf als die Austrittsöffnung
5.1 und ist nach innen trichterförmig eingezogen,
um günstige Strömungsverhältnisse
für das durch die Leitung 3 zugeführte strömungs
fähige Medium M1 zu schaffen.
Bei der in Fig. 1 dargestellten einfachsten
Ausführungsform strömt das Medium durch eine
einzige Leitung 3, tritt zwischen den Öffnungen
5.1 und 6.1 durch den Fadenballon hindurch, um
dann in das Innere des Schutztopfes 6 zu
gelangen. Dabei kann es bei kontinuierlichem
Einströmen in Kontakt mit dem im Fadenballon
umlaufenden Faden F geraten. Soll ein solcher
Kontakt vermieden werden, kann beispielsweise
entweder das Medium M1 in diskontinuier
licher Weise im getakteten Betrieb zugeführt
werden oder es kann, wenn eine ununterbrochene
Zuführung erforderlich oder wünschenswert ist,
die in Fig. 1 dargestellte Einrichtung in der
aus den Fig. 2 oder 3 dargestellten Weise
variiert werden.
In Fig. 2 sind gleiche Einrichtungsteile mit
gleichen Bezugsziffern versehen.
Die durch die Haltung 7 geführte Leitung 3
ist in ihrem letzten Abschnitt in zwei
Zweigleitungen 3.1 und 3.2 aufgeteilt, die in
einem vorgegebenem Abstand in Umfangsrichtung
über Austrittsöffnungen 5.′1 bzw. 5.′′1 in den
Raum zum inneren Ballonbegrenzer 5 einmünden. Den
Austrittsöffnungen 5.′1 und 5.′′1 gegenüber liegt
wiederum eine Eintrittsöffnung 6.′1 im Mantel des
Spulenträgers mit Schutztopf 6, die trichterförmig
nach innen eingezogen ist und deren Durchmesser so
bemessen ist, daß sowohl ein aus der
Austrittsöffnung 5.′1 als auch ein aus der
Austrittsöffnung 5.′′1 austretender Strom des
Mediums durch die Eintrittsöffnung 6.′1 in das
Innere des Spulenträgers mit Schutztopf 6 gelenkt
wird. An der Verzweigungsstelle der Leitung 3 ist
eine mittels einer Steuervorrichtung C umschaltbare
Steuerklappe 8 angeordnet, durch welche wechselweise
die Zweigleitung 3.1 oder die Zweigleitung 3.2 für
den Strom des strömungsfähigen Mediums durchgängig
gemacht werden kann. Die Steuerklappe 8 wird
so angesteuert, daß während der Bewegung des
Fadens F im Fadenballon beispielsweise der
Strom des strömungsfähigen Mediums
M2 zunächst durch die Zweigleitung 3.2 verläuft
bis der Faden F die Austrittsöffnung 5.′1 der
Zweigleitung 3.1 passiert hat. In diesem Augenblick
wird die Steuerklappe 8 umgesteuert, so daß der
Strom des Mediums in nicht dargestellter
Weise durch die Zweigleitung 3.1 einströmt. Auf
diese Weise kann durch die in geeigneter Weise
angesteuerte Steuerklappe 8 das
strömungsfähige Medium jeweils so gelenkt werden,
daß es den vor den Austrittsöffnungen 5.′1 und
5.′′1 vorbeistreichenden Faden F des Fadenballons
nicht trifft. Selbstverständlich kann an Stelle
der Steuerklappe 8 auch eine Rotationsblende
verwendet werden, wie sie weiter unten beschrieben
wird.
Bei der Ausführungsvariante nach Fig. 2 sind
die beiden Zweigleitungen in einem relativ
geringen Abstand in Umfangsrichtung angeordnet.
Es kann sich natürlich als zweckmäßig erweisen,
wenn dieser Abstand vergrößert wird. Eine solche
Ausführungsform ist in Fig. 3 dargestellt. Aus
Vereinfachungsgründen ist in Fig. 3 von der
gesamten Anordnung lediglich der Ballonbegrenzer 5
dargestellt. Das Behandlungsmedium M3 bzw. M4
wird über zwei Zweigleitungen 9 und 10 zugeführt,
die an diametral einander gegenüberliegenden
Punkten angeordnet sind und kann so durch den
Ballonbegrenzer 5 und den nicht dargestellten
Fadenballon hindurch in den ebenfalls nicht
dargestellten Schutztopf eingeleitet werden.
Auch hier kann die Ansteuerung einer nicht
dargestellten Verteilervorrichtung so erfolgen, daß
jeweils beim Vorbeistreichen des Fadens an jeder
der beiden Eintrittsstellen der Zustrom
unterbrochen wird. Es wird darauf hingewiesen,
daß weiterhin die beiden Zweigleitungen 9 und
10 sich keineswegs aus einer gemeinsamen
Zuführungsleitung verzweigen müssen. Es können
vielmehr von nicht dargestellten
Zuführungsvorrichtungen aus über die Leitungen 9
und 10 auch unterschiedliche Medien M3 bzw. M4
zugeführt werden.
Die anhand der Fig. 1 bis 3 dargestellte
Einrichtung zur Zuführung eines strömungsfähigen
Mediums kann selbstverständlich
nicht nur bei einer Doppeldraht-Zwirnspindel
sondern in analoger Weise auch bei einer
Direktkablierspindel eingesetzt werden. Dies wird
im folgenden anhand von Fig. 7 erläutert.
Die in Fig. 7 dargestellte Direktkablierspindel
besitzt einen über einen Achsenfortsatz 31.1 der
Spindel angetriebenen Spindelrotor 31 mit einem
Fadenleitkanal 32, durch den von außen her von einer
nicht dargestellten Zuliefervorrichtung A ein
erster Faden F7 in axialer Richtung zugeführt und
im Fadenleitkanal 32 in die radiale Richtung
umgelenkt wird, in der er aus dem Spindelrotor
31 austritt. Über dem Spindelrotor 11 ist ein
Spulenträger mit Schutztopf 36 angeordnet, in den
ein noch nicht verzwirnter Teilgarnvorrat
beispielsweise als Lieferspule S eingesetzt ist.
Der aus dem Spindelrotor 31 austretende Faden F7
wird im Raum zwischen dem Spulenträger mit Schutz
topf 36 und dem Ballonbegrenzer 35 zum Zentrierpunkt
Z geführt, so daß im Bereich zwischen Spulenträger
mit Schutztopf 36 und Ballonbegrenzer 35 im Betrieb
ein Fadenballon gebildet wird. Der von dem Garn
vorrat S im Inneren des Spulenträgers mit
Schutztopf 36 abgezogene Faden F6 läuft über eine
mit dem Spulenträger fest verbundene Fadenbrems
vorrichtung 38 im Oberteil 36.2 des Spulenträgers
mit Schutztopf 36 zum Zentrierpunkt Z, wobei er
vom ersten Faden F7 umschlungen wird.
Das strömungsfähige Medium M8 wird über die
radial von außen durch eine Halterung 37 heran
geführte Leitung 33 zugeführt, die in einer Öffnung
des Ballonbegrenzers 37 endet, welcher eine an
ihrer Innenseite trichterförmig eingezogene
Eintrittsöffnung 36.1 im Mantel des Schutztopfes
36 gegenüber liegt. Die Zufuhr des Mediums M8
erfolgt in der anhand von Fig. 1 beschriebenen
Weise.
Im folgenden wird anhand der Fig. 4 und 5 eine
weitere Einrichtung zur Zuführung eines
strömungsfähigen Mediums an einer
Direktkablierspindel beschrieben.
Die in Fig. 4 dargestellte Direktkablierspindel
besitzt einen über einen Achsenfortsatz 11.1
der Spindel angetriebenen Spindelrotor 11 mit
einem Fadenleitkanal 12, durch den von außen
her von einer nicht dargestellten
Zuliefervorrichtung aus ein erster Faden F′1 in
axialer Richtung zugeführt und im Fadenleitkanal 12
in die radiale Richtung umgelenkt wird, in der er
aus dem Spindelrotor 11 austritt. Verbunden mit dem
Spindelrotor 11 ist wiederum ein Spulenträger mit
Schutztopf 16, in den ein noch nicht verzwirnter
Teilgarnvorrat S′ eingesetzt ist. Im hier
dargestellten Fall bildet der Faden F′1 keinen
freien Fadenballon, sondern wird von einem mit dem
Spindelrotor 11 fest verbundenen Fadenleitrohr 15
aufgenommen, in dem er um den Spulenträger mit
Schutztopf 16 herumgeführt wird zu einem oberhalb
der Spindel auf der Spindelachse A′ liegenden
Zentrierpunkt Z′.
Der von dem Garnvorrat S′ im Inneren des
Spulenträgers mit Schutztopf 16 abgezogene zweite
Faden F′2 läuft über eine mit dem Spulenträger fest
verbundene Fadenbremsvorrichtung 18 im Oberteil
16.2 des Spulenträgers mit Schutztopf 16 zu einer
Zentrieröse 14 an der Spitze des Schutztopfes 16,
um dann zum Zentrierpunkt Z′ zu laufen, wobei er
vom ersten Faden F′1 umschlungen wird.
Das Fadenleitrohr 15 stützt sich über ein
Drehlager an der Zentrieröse 14 ab. Im Betrieb
wird der erste Faden F′1 im rotierenden Faden
leitrohr 15 um den Spulenträger mit Schutztopf 16
herumgeführt. An einer vorgegebenen Stelle außerhalb
des Umfangs der vom Fadenleitrohr 15 beschriebenen
Umlaufbahn ist eine Halterung 17 angeordnet,
durch welche in radialer Richtung zur Spindel
eine Leitung 13 geführt ist, die in eine
Austrittsöffnung 15.1 einmündet, welcher in der
bereits am anderen Ausführungsbeispiel
beschriebenen Weise eine Eintrittsöffnung 16.1
im Mantel des Spulenträgers mit Schutztopf 16
gegenüberliegt. Die Eintrittsöffnung 16.1 ist
trichterförmig eingezogen, um günstige
Einströmverhältnisse zu schaffen. Durch die Leitung
13 wird ein strömungsfähiges Medium M5 zugeführt,
welches aus der Austrittsöffnung 15.1 austritt
und durch die Eintrittsöffnung 16.1 in den
Innenraum des Spulenträgers mit Schutztopf 16
eintritt. Bei der in Fig. 3 dargestellten
Ausführungsform mit nur einer Leitung 13 trifft
der Strom M5 des Mediums das rotierende
Fadenleitrohr 15 bei seinem Vorbeigang an der
Austrittsöffnung 15.1. Soll dieses Auftreffen des
strömungsfähigen Mediums auf das Fadenleitrohr 15
verhindert werden, so kann die Einrichtung in einer
Variante ausgebildet werden, die in Fig. 5
dargestellt ist, in der gleiche Einrichtungsteile
mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Bei
der Ausführungsform nach Fig. 5 ist die
Leitung 13 in zwei Zweigleitungen 13.1 und 13.2
aufgeteilt, die in einem vorgegebenem Abstand
in Umfangsrichtung über Austrittsöffnungen 15.′1
und 15.′′1 ausmünden. Gegenüber den beiden
Austrittsöffnungen 15.′1 und 15.′′1 liegt die
Eintrittsöffnung 16.′1 im Mantel des Spulenträgers
mit Schutztopf 16, die so ausgebildet ist, daß
sowohl ein durch die Zweigleitung 13.1 als auch ein
durch die Zweigleitung 13.2 strömendes Medium
durch die Eintrittsöffnung 16.′1 in den
Spulenträger mit Schutztopf 16 eintreten kann. Durch
eine schematisiert dargestellte Steuervorrichtung C1
kann die Zuführung des Mediums M6 so gesteuert
werden, daß während des Vorbeigangs des
Fadenleitrohrs 15 an der Austrittsöffnung 15.′1 der
Zustrom durch die Zweigleitung 13.2 erfolgt, während
beispielsweise nach diesem Vorbeigang der Zustrom
des Mediums wieder durch die Zweigleitung
13.1 erfolgen kann. Durch eine geeignete Steuerung
des Zustroms wird erreicht, daß bei kontinuierlichem
Zustrom das Fadenleitrohr 15 beim Vorbeigang
vom strömungsfähigen Medium nicht getroffen wird.
Selbstverständlich ist es auch bei dieser
Ausführungsform möglich, analog der Ausführungsform
nach Fig. 3 diametral gegenüberliegend einmündende
Zweigleitungen vorzusehen.
Die anhand der Fig. 4 und 5 beschriebene
Einrichtung zur Zuführung eines strömungsfähigen
Mediums kann auch an einer Doppeldraht-Zwirnspindel
eingesetzt sein. Dies ist in Fig. 6 dargestellt.
Die Doppeldraht-Zwirnspindel besitzt einen über
den Achsenfortsatz 21.1 angetriebenen Spindelrotor
21 der den radial nach außen gerichteten Faden
leitkanal 22 enthält. Oberhalb des Spindelrotors
21 ist der Spulenträger mit Schutztopf 26
angeordnet, in den eine Lieferspule S eingesetzt
ist. Die von dem Garnvorrat der Spule F abgezogenen
Fäden F3 und F4 werden durch das Fadeneinlaufrohr
24 entlang der Spindelachse zur Rotormitte geführt,
und der aus dem Fadenleitkanal 22 austretende
Faden F5 bildet in diesem Falle keinen freien
Fadenballon, sondern wird analog der Ausführungsform
nach Fig. 4 von einem mit dem Spindelrotor 21 fest
verbundenen Fadenleitrohr 25 aufgenommen, in dem
er um den Spulenträger mit Schutztopf 26 herum
geführt wird zu dem auf der Spindelachse liegenden
Zentrierpunkt Z′, der als Zentrieröse 25.1 aus
gebildet ist, die über eine Halterung 25.2 mit dem
nicht dargestellten Maschinengestell verbunden ist.
Das obere Ende des Fadenleitrohres 25 stützt sich
über ein Drehlager an der Zentrieröse 25.1 ab. An
einer vorgegebenen Stelle außerhalb des Umfangs
der vom Fadenleitrohr 25 beschriebenen Umlaufbahn
ist eine Halterung 27 angeordnet, durch welche in
radialer Richtung zur Spindel eine Leitung 23
geführt ist, durch die das strömungsfähige Medium
M7 zugeführt wird und deren Austrittsöffnung einer
Eintrittsöffnung 26.1 im Mantel des Spulenträgers
mit Schutztopf 26 gegenüberliegt. Auch diese
Eintrittsöffnung 26.1 ist trichterförmig nach
innen eingezogen. Die Funktionsweise dieser
Einrichtung entspricht der Funktionsweise der
Einrichtung nach Fig. 4.
In Fig. 8 ist eine weitere Ausführungsform einer
Einrichtung zur Zuführung eines strömungsfähigen
Mediums M9 dargestellt, die dazu dient, das
Medium in diskontinuierlicher Weise im getakteten
Betrieb zuzuführen. Diese Einrichtung kann
beispielsweise bei den Zwirnspindeln nach Fig. 1
oder Fig. 7 verwendet werden. Die in radialer
Richtung zur Spindel in einer Halterung 47
herangeführte Leitung 43 mündet in einer
Austrittsöffnung 43.1 im Ballonbegrenzer 45. Ihr
gegenüber liegt in der bereits beschriebenen Weise
die im Schutztopfmantel 46 angeordnete Eintritts
öffnung 46.1. Der den Fadenballon bildende Faden
F8 läuft im Zwischenraum zwischen dem Ballon
begrenzer 45 und dem Schutztopfmantel 46. Die
Halterung 47 weist einen Querschlitz 47.2 auf, der
die Leitung 43 durchsetzt und in den eine Loch
blende 48 eintaucht, die auf einer Antriebswelle
48.2 angeordnet ist, welche von einer Antriebs- und
Steuervorrichtung C2 aus in Drehung versetzt werden
kann. Sobald der geschlossene Blendenabschnitt 48.1
der Lochblende 48 in den Schlitz 47.2 gelangt, ist
der Strom des Mediums M9 durch die Leitung 43 für
die Dauer des Durchgangs dieses Blendenabschnittes
48.1 durch den Schlitz 47.2 unterbrochen. Selbst
verständlich kann auf diese Weise auch der Durch
tritt des Mediums durch Zweigleitungen, wie in
Fig. 2 dargestellt, so gesteuert werden, daß das
Medium jeweils einmal durch eine Zweigleitung und
ein anderes Mal durch eine andere Zweigleitung
einströmt.
Bei dem Mediumstrom kann es sich um
klimatisierte Luft, insbesondere befeuchtete
Luft, Ölnebel bzw. Paraffin-Partikel oder Rauch
enthaltende Luft oder gegebenenfalls sonstige
mehrphasige Behandlungsmedien handeln, um
die Fadeneigenschaften in einer speziellen Weise
zu verbessern bzw. zu optimieren. Es ist auch
möglich, von einem Luftstrom getragenes aufgelöstes
Fasermaterial einzuspeisen.
Claims (7)
1. Mehrfachdraht-Zwirnspindel oder Direktkablier
spindel mit einem einen Schutztopf aufweisenden
Spulenträger und einem Spindelrotor, der einen
im wesentlichen im Bereich der Spindelachse
beginnenden, radial nach außen gerichteten
Fadenleitkanal für einen Faden aufweist, der
nach dem Austritt aus dem Fadenleitkanal unter
Ballonbildung zu einem in der Verlängerung der
Spindelrotorachse liegenden Zentrierpunkt
weitergeführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß
radial auf den vom Fadenballon umgebenen Raum
mindestens eine Zuleitung (3, 13, 23, 33, 43)
gerichtet ist und der Mantel des Schutztopfes
(6, 16, 26, 36, 46) im Bereich gegenüber der
Austrittsöffnung der Zuleitung eine Eintritts
öffnung (6.1, 16.1, 26.1, 36.1, 46.1) aufweist,
durch die ein strömungsfähiges Medium in den
Innenraum des Schutztopfes einleitbar ist.
2. Spindel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie einen Ballonbegrenzer (5, 35) aufweist,
der für jede Zuleitung (3, 3.1, 3.2, 33) eine
radiale Öffnung (5.1, 5.′1, 5.′′1) aufweist, an
die diese Zuleitung angeschlossen ist.
3. Spindel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sie ein einerseits am
Spindelrotor (11, 21) befestigtes und mit
diesem mitrotierendes und andererseits zum
Zentrierpunkt (Z) führendes Fadenleitrohr
(15, 25) aufweist, durch das der radial aus
dem Fadenleitkanal (12, 22) austretende Faden
(F′1, F5) zum Zentrierpunkt (Z′, Z) gefördert
wird.
4. Spindel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Eintrittsöffnung
(6.1, 16.1, 26.1, 36.1, 46.1) einen um einen
vorgegebenen Betrag größeren Durchmesser
aufweist als die ihr jeweils gegenüberliegende
Austrittsöffnung der jeweiligen Zuleitung (3, 13,
23, 33, 43).
5. Spindel nach Anspruch 4 , dadurch gekennzeichnet,
daß jede Eintrittsöffnung (6.1, 16.1, 26.1,
36.1, 46.1) nach innen trichterförmig eingezogen
ist.
6. Spindel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zwei vorzugsweise
diametral in den vom Fadenballon
umgebenen Raum gerichtete Zuleitungen (9, 10)
aufweist.
7. Spindel nach einen der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Zuleitung über
zwei in Umlaufrichtung im Abstand
voneinander liegende Zweigleitungen
(3.1, 3.2; 13.1, 13.2) an den durch den
Fadenballon definierten Raum herangeführt ist,
wobei die beiden Zweigleitungen jeweils im
Wechsel in Abhängigkeit von der
Rotationsgeschwindigkeit des Spindelrotors in
eine geöffnete oder geschlossene Stellung
steuerbar sind.
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