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DE4340807A1 - Gelenk zum Feststellen von Bauteilen - Google Patents

Gelenk zum Feststellen von Bauteilen

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Publication number
DE4340807A1
DE4340807A1 DE19934340807 DE4340807A DE4340807A1 DE 4340807 A1 DE4340807 A1 DE 4340807A1 DE 19934340807 DE19934340807 DE 19934340807 DE 4340807 A DE4340807 A DE 4340807A DE 4340807 A1 DE4340807 A1 DE 4340807A1
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DE
Germany
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joint
pressure pin
axis
joint according
block
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DE19934340807
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English (en)
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DE4340807B4 (de
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LANGENMAYR, ALBERT, 89415 LAUINGEN, DE
Original Assignee
LANGENMAYR ALBERT 10961 BERLIN DE
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B3/00Folding or stowable tables
    • A47B3/08Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe
    • A47B3/0809Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means
    • A47B3/0812Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means the resilient force of the elastic locking means acting in a direction parallel to the axis of rotation of the leg
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16CSHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
    • F16C11/00Pivots; Pivotal connections
    • F16C11/04Pivotal connections
    • F16C11/10Arrangements for locking

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Furniture Connections (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gelenk zum Feststellen von Bauteilen, die mit dem Gelenk verbunden sind und nach erfolgter Schwenkbewegung arretiert werden.
Das Gelenk ist für Verbindungen geeignet, bei denen wenigstens ein Möbelteil angelenkt ist, insbesondere für Klapptische, Gestelle, Regale, Gerüste, Stühle und Bänke.
Ein verriegelbares Gelenk ist bereits in der DE-OS 41 04 666 (F 16 C 11/10) beschrieben. Dieses Gelenk ist zur Verwendung an Möbeln geeignet und enthält ein Lagergehäuse, in dem ein mit einem verschwenkbaren Bauteil verbundener Drehzapfen gelagert ist.
Dieses Gelenk ist jedoch für das Anklappen von z. B. Tischbeinen an die Außenkante einer Tischplatte nicht geeignet. Außerdem wird mit diesem Gelenk keine minimale Stapelhöhe erreicht.
In der DE-OS 25 18 208 (A 47 B 3/08) ist bereits ein Tisch mit um Gelenke klappbaren Beinen beschrieben, bei dem jedes Bein um ein eigenes Gelenk einklappbar ist.
Bei diesem Tisch sind die Beine jedoch nicht an die Außenkante der Tischplatte anklappbar, sondern sie befinden sich im angeklappten Zustand an der Unterseite der Tischplatte. Dadurch ergibt sich für das Stapeln des Tisches ein größerer Platzbedarf, der sich aus der Dicke der Tischplatte und der Dicke des Tischbeines zusammensetzt. Für ein Wenden der Tischplatte und die wahlweise Benutzung der oberen oder der unteren Plattenfläche ist dieser Tisch nicht geeignet.
Mit der DD-PS 78856 (A 47 B 3/083) ist ein Klapptisch mit zwei übereinander angeordneten Tischplatten bekannt geworden, die gelenkig an Säulen anscharniert sind.
Ein Wenden der Tischplatte zur wahlweisen beiderseitigen Benutzung ist bei diesem Tisch nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es ein Gelenk zum Bewegen und Feststellen von Bauteilen zu entwickeln, die an das Gelenk angeschlossen sind, manuell bedienbar, mit geringem Aufwand herstellbar und auch bei Belastung eine stabile Feststellung der Bauteile gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem im wesentlichen durch die im Patentanspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung bestehen insbesondere darin, daß an das Gelenk beliebige Bauteile angeschlossen werden können, bei denen sich aus unterschiedlichen Gründen eine Drehbewegung bzw. ein Zusammenklappen als funktionell notwendig erweist. So besteht ein wesentlicher Vorteil darin, daß die schwenkbaren Teile, im folgenden am Beispiel eines Tisches beschrieben, z. B. Tischbeine aus der Gelenkecke heraus bewegbar sind. Dadurch können die Tischbeine an die Außenkante der Tischplatte angeklappt werden. Es entfällt das bisher übliche Anklappen an die Unterseite der Tischplatte, so daß beim Stapeln oder Transport lediglich die Dicke der Tischplatte zu berücksichtigen ist. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird ein Minimum des Platzbedarfs beim Stapeln erreicht.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Bedienung des Gelenks einfach und unkompliziert ist, da sämtliche Teile leicht beweglich angeordnet sind. Es brauchen keine Einzelteile herausgeschraubt oder anderweitig entfernt zu werden, die während des Transportes verloren gehen können. Beim Aufstellen des Tisches ist nur ein Daumendruck zum Ausklappen der Beine erforderlich, so daß die Funktionsfähigkeit sofort hergestellt werden kann.
Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß die Beine nicht nur um 90 Grad schwenk- und arretierbar sind, sondern darüber hinaus weitere 90 Grad geschwenkt werden können. Zweckmäßig wird so verfahren, daß die Beine um 180 Grad insgesamt geschwenkt bzw. geklappt werden und der Tisch oder dgl. dabei auf die jetzt nach oben weisenden Beine gestellt wird. Damit ist die bisherige Unterseite des Tisches zur Oberseite geworden. Das wirkt sich günstig für den jeweiligen Verwendungszweck des Möbelstückes aus, weil die Flächen in ihrer Beschaffenheit verschieden gestaltet werden können, wobei z. B. die eine Fläche als Eßtisch und die andere Fläche als Arbeitstisch gestaltet sein kann. Schließlich ist es auch von Vorteil, daß die Betätigung des Gelenks mit der Feststellvorrichtung mit einem geringen Druck, z. B. mittels des Daumens, möglich ist. Durch Betätigung des Druckstiftes, der mit dem Durchbruch und dem Verschlußstück eine Einheit bildet, läßt sich eine Verriegelung in verschiedenen Raststellungen sowie eine Entriegelung durchführen. Nach erfolgter Verriegelung kann das betreffende Bauteil belastet werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 das Gelenk, halb aufgeschnitten;
Fig. 2a einen Tisch mit Gelenk und angeklappten Beinen;
Fig. 2b einen Tisch mit Gelenk und ausgeklappten Beinen;
Fig. 3 den Gelenkblock mit Einzelteilen ohne Verschlußstück.
Der Gelenkblock 1 weist wie in Fig. 1 dargestellt, mehrere Öffnungen auf, die jeweils zur Aufnahme bzw. Hindurchführung der Achse 2, des Druckstiftes 3, der Druckfeder 4 und der Befestigungsschraube 5 dienen. In dem Druckstift 3 befindet sich der Durchbruch 6, durch den die Achse 2 hindurchgeführt ist. Der Druckstift 3 enthält das Verschlußstück 7, das in mindestens eine der Aussparungen 8 eingreift, die in der Achse 2 angeordnet sind und diese verriegelt.
Wie in Fig. 2 dargestellt liegen die Tischbeine 10 im zusammengeklappten Zustand an der äußeren Kante der Tischplatte 9 an. Dadurch wird die Dickenabmessung der Tischplatte 9 nicht vergrößert und es wird beim Transport und Stapeln des zusammengeklappten Tisches Platz eingespart. Das Zusammenklappen des Tisches erfolgt durch Betätigung des jeweiligen Gelenkblockes 1.
Der Gelenkblock 1 ist an den Ecken der Tischplatte 9 befestigt. Jedes der Tischbeine 10 enthält an seinem oberen Ende den Bauteilkopf 11, der mit der Achse 2 verbunden ist. Das mit dem Bauteilkopf 11 und der Achse 2 verbundene Tischbein 10 wird mittels der Achsfeder 12 aus dem Gelenkblock 1 geschoben, der mit der Befestigungsschraube 5 und dem Zugstück an der Tischplatte 9 befestigt ist. So werden die Tischbeine 10 mittels der Gelenkverbindung um 90 Grad aus dem Gelenkblock 1 geschwenkt und verriegelt und der Tisch kann gestapelt bzw. transportiert werden. Wird die Gelenkverbindung um 180 Grad geschwenkt und verriegelt, so ist die Nutzung der Unterseite des Tisches möglich.
In Fig. 3 ist der Gelenkblock mit seinen Einzelteilen dargestellt. Durch ein der Aussparung 8 entsprechendes Gegenstück, das im Durchbruch 6 des Druckstiftes 3 eingearbeitet ist, wird hier auf das Verschlußstück 7 verzichtet.
Bezugszeichenliste
1 Gelenkblock
2 Achse
3 Druckstift
4 Druckstiftfeder
5 Befestigungsschraube
6 Durchbruch
7 Verschlußstück
8 Aussparung
9 Tischplatte
10 Tischbein
11 Bauteilkopf
12 Achsfeder
13 Aufnahme
14 Anschlag
15 Gegenstück

Claims (9)

1. Gelenk zum Feststellen Bauteilen, bei dem eine Achse, Ausnehmungen und ein bewegbares Betätigungselement zum Feststellen der angeschlossenen Bauteile vorgesehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß ein Gelenkblock (1) eine dreh- und längsverschiebbare Achse (2), einen Druckstift (3), eine Druckstiftfeder (4), einen Durchbruch (6), gegebenenfalls ein Verschlußstück (7), eine Aussparung (8) sowie einen Anschlag (14) aufweist, wobei der Druckstift (3) und das Verschlußstück (7) miteinander verbunden sind, die Achse (2) durch den Durchbruch (6), der sich in dem Druckstift (3) befindet, verriegelbar geführt ist und der Anschlag (14) an der Achse (2) an dem Gelenkblock (1) gewährleistet ist.
2. Gelenk nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkblock (1) vorzugsweise bündig mit der Fläche des Möbels z. B. Tischplatte (9) abschließt.
3. Gelenk nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil z. B. Tischbein (10) an die Außenkante der z. B. Tischplatte (9) anklappbar ist.
4. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der angeschlossenen Bauteilkopf (11) um 90 Grad bzw. 360 Grad schwenkbar ist.
5. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß durch Ausüben eines Drucks, insbesondere Daumendruck, auf den Druckstift (3) sowie Druckstiftfeder (4) das Verschlußstück (7) in dem Durchbruch (6) aus der Aussparung (8) herausschiebbar und somit die Achse (2) entriegelbar ist.
6. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkblock (1) eine Aufnahme (13) für anzuschließende Bauteile besitzt.
7. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (2) vierkantig oder profiliert ausgebildet ist.
8. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (8) und das Verschlußstück (7) wie in Fig. 1 dargestellt und die Aussparungen (8) und das Gegenstück (15) im Durchbruch (6) wie in Fig. 3 dargestellt konisch oder keilförmig ausgebildet sind.
9. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstift (3) als Exzenter-Hebel ausgebildet ist und dadurch die Achse (2) beim Verriegeln gegen den Block (1) drückbar ist.
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