DE4340807A1 - Gelenk zum Feststellen von Bauteilen - Google Patents
Gelenk zum Feststellen von BauteilenInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47B—TABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
- A47B3/00—Folding or stowable tables
- A47B3/08—Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe
- A47B3/0809—Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means
- A47B3/0812—Folding or stowable tables with legs pivoted to top or underframe with elastic locking means the resilient force of the elastic locking means acting in a direction parallel to the axis of rotation of the leg
-
- F—MECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
- F16—ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
- F16C—SHAFTS; FLEXIBLE SHAFTS; ELEMENTS OR CRANKSHAFT MECHANISMS; ROTARY BODIES OTHER THAN GEARING ELEMENTS; BEARINGS
- F16C11/00—Pivots; Pivotal connections
- F16C11/04—Pivotal connections
- F16C11/10—Arrangements for locking
Landscapes
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- General Engineering & Computer Science (AREA)
- Mechanical Engineering (AREA)
- Furniture Connections (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Gelenk zum Feststellen von Bauteilen, die mit dem Gelenk verbunden sind
und nach erfolgter Schwenkbewegung arretiert werden.
Das Gelenk ist für Verbindungen geeignet, bei denen wenigstens ein Möbelteil angelenkt ist,
insbesondere für Klapptische, Gestelle, Regale, Gerüste, Stühle und Bänke.
Ein verriegelbares Gelenk ist bereits in der DE-OS 41 04 666 (F 16 C 11/10) beschrieben. Dieses
Gelenk ist zur Verwendung an Möbeln geeignet und enthält ein Lagergehäuse, in dem ein mit einem
verschwenkbaren Bauteil verbundener Drehzapfen gelagert ist.
Dieses Gelenk ist jedoch für das Anklappen von z. B. Tischbeinen an die Außenkante einer
Tischplatte nicht geeignet. Außerdem wird mit diesem Gelenk keine minimale Stapelhöhe erreicht.
In der DE-OS 25 18 208 (A 47 B 3/08) ist bereits ein Tisch mit um Gelenke klappbaren Beinen
beschrieben, bei dem jedes Bein um ein eigenes Gelenk einklappbar ist.
Bei diesem Tisch sind die Beine jedoch nicht an die Außenkante der Tischplatte anklappbar, sondern
sie befinden sich im angeklappten Zustand an der Unterseite der Tischplatte. Dadurch ergibt sich für
das Stapeln des Tisches ein größerer Platzbedarf, der sich aus der Dicke der Tischplatte und der
Dicke des Tischbeines zusammensetzt. Für ein Wenden der Tischplatte und die wahlweise
Benutzung der oberen oder der unteren Plattenfläche ist dieser Tisch nicht geeignet.
Mit der DD-PS 78856 (A 47 B 3/083) ist ein Klapptisch mit zwei übereinander angeordneten
Tischplatten bekannt geworden, die gelenkig an Säulen anscharniert sind.
Ein Wenden der Tischplatte zur wahlweisen beiderseitigen Benutzung ist bei diesem Tisch nicht
möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es ein Gelenk zum Bewegen und Feststellen von Bauteilen zu entwickeln,
die an das Gelenk angeschlossen sind, manuell bedienbar, mit geringem Aufwand herstellbar und
auch bei Belastung eine stabile Feststellung der Bauteile gewährleistet.
Erfindungsgemäß wird dieses Problem im wesentlichen durch die im Patentanspruch 1 genannten
Merkmale gelöst.
Die Vorteile der erfindungsgemäßen Lösung bestehen insbesondere darin, daß an das Gelenk
beliebige Bauteile angeschlossen werden können, bei denen sich aus unterschiedlichen Gründen
eine Drehbewegung bzw. ein Zusammenklappen als funktionell notwendig erweist. So besteht ein
wesentlicher Vorteil darin, daß die schwenkbaren Teile, im folgenden am Beispiel eines Tisches
beschrieben, z. B. Tischbeine aus der Gelenkecke heraus bewegbar sind. Dadurch können die
Tischbeine an die Außenkante der Tischplatte angeklappt werden. Es entfällt das bisher übliche
Anklappen an die Unterseite der Tischplatte, so daß beim Stapeln oder Transport lediglich die Dicke
der Tischplatte zu berücksichtigen ist. Durch die erfindungsgemäße Lösung wird ein Minimum des
Platzbedarfs beim Stapeln erreicht.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Bedienung des Gelenks einfach und unkompliziert ist, da
sämtliche Teile leicht beweglich angeordnet sind. Es brauchen keine Einzelteile herausgeschraubt
oder anderweitig entfernt zu werden, die während des Transportes verloren gehen können. Beim
Aufstellen des Tisches ist nur ein Daumendruck zum Ausklappen der Beine erforderlich, so daß die
Funktionsfähigkeit sofort hergestellt werden kann.
Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß die Beine nicht nur um 90 Grad schwenk- und arretierbar
sind, sondern darüber hinaus weitere 90 Grad geschwenkt werden können. Zweckmäßig wird so
verfahren, daß die Beine um 180 Grad insgesamt geschwenkt bzw. geklappt werden und der Tisch
oder dgl. dabei auf die jetzt nach oben weisenden Beine gestellt wird. Damit ist die bisherige
Unterseite des Tisches zur Oberseite geworden. Das wirkt sich günstig für den jeweiligen
Verwendungszweck des Möbelstückes aus, weil die Flächen in ihrer Beschaffenheit verschieden
gestaltet werden können, wobei z. B. die eine Fläche als Eßtisch und die andere Fläche als
Arbeitstisch gestaltet sein kann. Schließlich ist es auch von Vorteil, daß die Betätigung des Gelenks
mit der Feststellvorrichtung mit einem geringen Druck, z. B. mittels des Daumens, möglich ist. Durch
Betätigung des Druckstiftes, der mit dem Durchbruch und dem Verschlußstück eine Einheit bildet,
läßt sich eine Verriegelung in verschiedenen Raststellungen sowie eine Entriegelung durchführen.
Nach erfolgter Verriegelung kann das betreffende Bauteil belastet werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. In der
Zeichnung zeigen:
Fig. 1 das Gelenk, halb aufgeschnitten;
Fig. 2a einen Tisch mit Gelenk und angeklappten Beinen;
Fig. 2b einen Tisch mit Gelenk und ausgeklappten Beinen;
Fig. 3 den Gelenkblock mit Einzelteilen ohne Verschlußstück.
Der Gelenkblock 1 weist wie in Fig. 1 dargestellt, mehrere Öffnungen auf, die jeweils zur Aufnahme
bzw. Hindurchführung der Achse 2, des Druckstiftes 3, der Druckfeder 4 und der
Befestigungsschraube 5 dienen. In dem Druckstift 3 befindet sich der Durchbruch 6, durch den die
Achse 2 hindurchgeführt ist. Der Druckstift 3 enthält das Verschlußstück 7, das in mindestens eine
der Aussparungen 8 eingreift, die in der Achse 2 angeordnet sind und diese verriegelt.
Wie in Fig. 2 dargestellt liegen die Tischbeine 10 im zusammengeklappten Zustand an der äußeren
Kante der Tischplatte 9 an. Dadurch wird die Dickenabmessung der Tischplatte 9 nicht vergrößert und
es wird beim Transport und Stapeln des zusammengeklappten Tisches Platz eingespart. Das
Zusammenklappen des Tisches erfolgt durch Betätigung des jeweiligen Gelenkblockes 1.
Der Gelenkblock 1 ist an den Ecken der Tischplatte 9 befestigt. Jedes der Tischbeine 10 enthält an
seinem oberen Ende den Bauteilkopf 11, der mit der Achse 2 verbunden ist. Das mit dem Bauteilkopf
11 und der Achse 2 verbundene Tischbein 10 wird mittels der Achsfeder 12 aus dem Gelenkblock 1
geschoben, der mit der Befestigungsschraube 5 und dem Zugstück an der Tischplatte 9 befestigt ist.
So werden die Tischbeine 10 mittels der Gelenkverbindung um 90 Grad aus dem Gelenkblock 1
geschwenkt und verriegelt und der Tisch kann gestapelt bzw. transportiert werden. Wird die
Gelenkverbindung um 180 Grad geschwenkt und verriegelt, so ist die Nutzung der Unterseite des
Tisches möglich.
In Fig. 3 ist der Gelenkblock mit seinen Einzelteilen dargestellt. Durch ein der Aussparung 8
entsprechendes Gegenstück, das im Durchbruch 6 des Druckstiftes 3 eingearbeitet ist, wird hier auf
das Verschlußstück 7 verzichtet.
Bezugszeichenliste
1 Gelenkblock
2 Achse
3 Druckstift
4 Druckstiftfeder
5 Befestigungsschraube
6 Durchbruch
7 Verschlußstück
8 Aussparung
9 Tischplatte
10 Tischbein
11 Bauteilkopf
12 Achsfeder
13 Aufnahme
14 Anschlag
15 Gegenstück
2 Achse
3 Druckstift
4 Druckstiftfeder
5 Befestigungsschraube
6 Durchbruch
7 Verschlußstück
8 Aussparung
9 Tischplatte
10 Tischbein
11 Bauteilkopf
12 Achsfeder
13 Aufnahme
14 Anschlag
15 Gegenstück
Claims (9)
1. Gelenk zum Feststellen Bauteilen, bei dem eine Achse, Ausnehmungen und ein bewegbares
Betätigungselement zum Feststellen der angeschlossenen Bauteile vorgesehen sind,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Gelenkblock (1) eine dreh- und längsverschiebbare
Achse (2), einen Druckstift (3), eine Druckstiftfeder (4), einen Durchbruch (6),
gegebenenfalls ein Verschlußstück (7), eine Aussparung (8) sowie einen Anschlag (14)
aufweist, wobei der Druckstift (3) und das Verschlußstück (7) miteinander verbunden sind,
die Achse (2) durch den Durchbruch (6), der sich in dem Druckstift (3) befindet, verriegelbar
geführt ist und der Anschlag (14) an der Achse (2) an dem Gelenkblock (1) gewährleistet ist.
2. Gelenk nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkblock (1)
vorzugsweise bündig mit der Fläche des Möbels z. B. Tischplatte (9) abschließt.
3. Gelenk nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Bauteil z. B.
Tischbein (10) an die Außenkante der z. B. Tischplatte (9) anklappbar ist.
4. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der angeschlossenen
Bauteilkopf (11) um 90 Grad bzw. 360 Grad schwenkbar ist.
5. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß durch Ausüben eines
Drucks, insbesondere Daumendruck, auf den Druckstift (3) sowie Druckstiftfeder (4) das
Verschlußstück (7) in dem Durchbruch (6) aus der Aussparung (8) herausschiebbar und
somit die Achse (2) entriegelbar ist.
6. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Gelenkblock (1)
eine Aufnahme (13) für anzuschließende Bauteile besitzt.
7. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (2) vierkantig
oder profiliert ausgebildet ist.
8. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Aussparungen (8)
und das Verschlußstück (7) wie in Fig. 1 dargestellt und die Aussparungen (8) und das
Gegenstück (15) im Durchbruch (6) wie in Fig. 3 dargestellt konisch oder keilförmig
ausgebildet sind.
9. Gelenk nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckstift (3) als
Exzenter-Hebel ausgebildet ist und dadurch die Achse (2) beim Verriegeln gegen den Block
(1) drückbar ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934340807 DE4340807B4 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Gelenk zum Feststellen von Bauteilen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19934340807 DE4340807B4 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Gelenk zum Feststellen von Bauteilen |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE4340807A1 true DE4340807A1 (de) | 1995-06-01 |
DE4340807B4 DE4340807B4 (de) | 2005-06-30 |
Family
ID=6503817
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19934340807 Expired - Fee Related DE4340807B4 (de) | 1993-11-24 | 1993-11-24 | Gelenk zum Feststellen von Bauteilen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE4340807B4 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP2092846A1 (de) * | 2008-02-22 | 2009-08-26 | Wiesner Hager KG | Tisch |
Family Cites Families (4)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DD78856A (de) * | ||||
AT326866B (de) * | 1974-04-25 | 1976-01-12 | Team Form Ag | Gelenk fur einen tisch mit einklappbaren beinen |
GB2049025A (en) * | 1979-04-18 | 1980-12-17 | Entryown Patents Ltd | Hinge mechanism for folding legs, brackets and the like |
DE4104666C2 (de) * | 1991-02-15 | 1994-11-17 | Brune Heinrich Gmbh & Co | Verriegelbares Gelenk, insbesondere zur Verwendung an Möbeln |
-
1993
- 1993-11-24 DE DE19934340807 patent/DE4340807B4/de not_active Expired - Fee Related
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP2092846A1 (de) * | 2008-02-22 | 2009-08-26 | Wiesner Hager KG | Tisch |
Also Published As
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---|---|
DE4340807B4 (de) | 2005-06-30 |
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Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8141 | Disposal/no request for examination | ||
8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
8170 | Reinstatement of the former position | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: LANGENMAYR, ALBERT, 89415 LAUINGEN, DE |
|
8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: ERFINDER IST ANMELDER |
|
8364 | No opposition during term of opposition | ||
R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20130601 |