DE4234332A1 - Aufspannvorrichtung zum Befestigen einer biegsamen Druckform auf der Mantelfläche eines Zylinders - Google Patents
Aufspannvorrichtung zum Befestigen einer biegsamen Druckform auf der Mantelfläche eines ZylindersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Aufspannvorrichtung für eine
biegsame Druckform auf der Mantelfläche eines Zylinders. Die
Erfindung ist besonders vorteilhaft bei Rollendruckmaschinen
anwendbar, wo der Plattenzylinderkanal für die Aufnahme der
beiden Enden der Druckform nur eine geringe Breite aufweisen
soll.
Zum Aufspannen einer biegsamen Druckform auf der Mantelfläche
eines Plattenzylinders ist es bekannt, die Enden der
Druckform in einen Kanal oder eine Nut einzubringen, welcher
achsparallel in die Oberfläche des Zylinders eingearbeitet
ist. Die Enden der Druckform werden in einer
Aufspannvorrichtung festgehalten und mit einer
Tangentialkraft beaufschlagt, so daß die Druckform auf der
Oberfläche des Zylinders gestrafft wird. Zum besseren
Handhaben der Druckform und zum Erreichen einer
formschlüssigen Festhaltung werden die Enden der Druckform
plastisch verformt oder mit Halteöffnungen versehen bzw.
kraft- oder reibschlüssig gehalten.
Es sind Lösungen bekannt, bei denen das vorlaufende Ende der
Druckform spitzwinklig abgekantet wird und in eine im
gleichen Winkel hinterschnittene Nut des Zylinders eingehängt
wird. Das nachlaufende Ende der Druckform wird von einem
Halteelement erfaßt, welches an einer achsparallelen
Spannwelle befestigt ist und welches bei Rotation der
Spannwelle das nach laufende Ende in tangentialer Richtung mit
einer Zugkraft beaufschlagt. Verschiedene Lösungen verwenden
federnde Elemente, die als Halteelement und-oder Spannelement
ausgebildet sind.
In der Offenlegungsschrift DT 25 23 580 A1 ist eine
Vorrichtung zum Spannen von biegsamen Druckformen
beschrieben, bei der die Druckformenden jeweils im spitzen
Winkel abgekantet wurden. Mit einer Spannwelle sind als
Halte- und Spannelemente eine Leiste, die das nachlaufende
Ende der Druckform hintergreift, und eine Blattfeder mit
einem am Ende sitzenden Klemmkörper fest verbunden. Beim
Drehen der Spannwelle drückt der Klemmkörper das vorlaufende
Ende der Druckform gegen die Seitenwand des Zylinderkanals,
während das nachlaufende Ende zwischen der Leiste und dem
Klemmkörper fixiert wird. Beim Verdrehen der Spannwelle wird
das nach laufende Ende durch die Leiste in tangentialer
Richtung mitgenommen, so daß die Druckplatte auf der
Zylinderoberfläche gestrafft wird.
Das spitzwinklig abgekantete, nachlaufende Ende der Druckform
ist nachteilig beim Einlegen in den Kanal. Des weiteren
verursacht die Leiste beim Spannen eine Kerbwirkung in den
schon durch das Abkanten beanspruchten Bereich wodurch die
Standzeit und die Wiederverwendbarkeit beeinträchtigt werden
kann.
Dadurch, daß das nachlaufende Ende der Druckform zwischen der
Leiste und dem Klemmkörper fixiert werden muß, treten in der
Druckform in Umlaufrichtung Zugspannungen auf, die dann eine
unzulässig hohe Dehnung verursachen, wenn die Abkantbreite an
der oberen Toleranzgrenze liegt und die Reibung auf der
Oberfläche des Zylinders so hoch liegt, daß die Druckform
beim Spannen nicht nachrutscht.
Die in der Patentschrift DE 26 20 427 C3 gezeigte Vorrichtung
beinhaltet als federndes Element einen elastischen
Klemmkörper, so daß zwar die Gefahr der Überdehnung gemildert
ist, aber die Nachteile hinsichtlich besagter Kerbwirkung und
Handhabung erhalten bleiben.
Die Offenlegungsschrift DT 22 35 119 beinhaltet eine Lösung,
bei der auf der Spannwelle eine doppellagige Blattfeder
radial befestigt ist, deren Enden in tangentialer Richtung
abgewinkelt sind. Beim Drehen der Spannwelle greift ein
Blattfedernende in das hakenförmig ausgebildete, nachlaufende
Ende der Druckform ein. Nachteilig ist neben schon erwähnter
Kerbwirkung noch die Tatsache, daß das nachlaufende Ende
doppelt abgekantet werden muß. Das stellt einen zusätzlichen
Aufwand dar, wobei die zweite im stumpfen Winkel vorgenommene
Abkantung keine reproduzierbare Spannung der Druckplatte bei
deren Wiederverwendung gewährleistet.
Ähnliche Nachteile weist die Druckplattenspannvorrichtung
nach der Patentschrift DE 21 16 570 C3 auf, bei dem kein
federndes Element vorgesehen ist und die besagte zweite
Abkantung erst beim Spannvorgang vorgenommen wird. Die
Handhabung der Druckplatte bei einem wiederholten
Spannvorgang wird dadurch stark beeinträchtigt.
Die Kerbwirkung einer Einhängeleiste entsprechend der in der
Offenlegungsschrift DE 40 35 627 A1 beschriebenen Lösung wird
dadurch verringert, daß beim Spannen die Einhängeleiste gegen
eine Druckfeder wirkt. Es bleiben aber die Nachteile
hinsichtlich der Handhabbarkeit einer zweifach im spitzen
Winkel abgekanteten Druckform.
Bei der Vorrichtung, welche in der Patentschrift DT 20 17 416
offenbart ist, sind für die beiden im spitzen Winkel
vorabgekanteten Enden einer Druckform je eine Spannleiste auf
je einer Spannwelle vorgesehen, wobei sich die Spannleisten
gegen Druckfedern abstützen.
Nachteilig hierbei ist, daß zwei Spannleisten und zwei
Spannwellen mit jeweils gesonderten Antrieben benötigt
werden, was einen erhöhten Aufwand bedingt. Die Aufnahme des
vorlaufenden Endes der Druckform mittels einer gefederten
Spannleiste verursacht eine schwimmende Befestigung der
Druckform auf dem Zylinder, was sich nachteilig auf die
Druckqualität auswirken kann.
Bei dem in der Patentschrift DE 27 57 552 C2 gezeigten
Formzylinder, welcher auf seinem Umfang zwei Druckformen
aufnimmt, sind die nachlaufenden Enden der Druckform mit
Bohrungen versehen und in kammartige, federnde Elemente
eingehängt. Die federnden Elemente sind mit je einer
Spannwelle formschlüssig verbunden. Ungünstig ist, daß das
Einführen der federnden Elemente in die Bohrungen schwierig
ist und daß durch die Spannkräfte die Leibung in den
Bohrungen zunimmt, so daß sich die Spannverhältnisse ändern
oder die Druckplatte in den Bohrungen rissig wird und
unbrauchbar wird.
Gemäß der Vorrichtung in der Patentschrift DE 40 05 093 C1
werden die beiden im Kanal eingelegten Enden einer Druckform
durch die rauhe Oberfläche einer exzentrisch gelagerten
Spannwelle entlang einer Wand des Kanals eingezogen und
mittels einer Tellerfeder fixiert. Bei dieser Lösung wird die
Druckform mechanisch so stark beansprucht, daß eine
Mehrfachbenutzung in Frage gestellt ist.
Eine weitere Vorrichtung zum Befestigen einer biegsamen
Druckplatte beinhaltet drei Spannwellen, die koaxial
angeordnet sind und unabhängig voneinander drehbar sind. An
der inneren Vollwelle und der inneren Hohlwelle sind jeweils
Klemmleisten befestigt. An der äußeren Hohlwelle ist eine
Spannleiste angeschraubt. Die Klemmleisten gestatten eine
voneinander unabhängige Klemmung der beiden Enden der
Druckplatte und mit Hilfe der Spannleiste eine zusätzliche
Spannung des nachlaufenden Endes der Druckplatte. Durch
Druckfedern, welche zwischen den Klemmleisten angebracht
sind, wird erreicht, daß eine gleichmäßige Klemmkraft auf das
nachlaufende Ende der Druckplatte ausgeübt wird. Bei dieser
Lösung gestaltet sich das Einführen des nach laufenden Endes
problematisch, weil eine Vielzahl von Spalten vorhanden sind,
die die Druckplatte aufnehmen können. Des weiteren ist die
Lösung durch die drei Spannwellen und zwei Klemmleisten und
der Spannleiste mit den jeweiligen Betätigungselementen
material- und kostenaufwendig.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Aufspannvorrichtung zur
Befestigung einer biegsamen Druckform auf der Mantelfläche
eines Zylinders zu entwickeln, welche mit geringem Aufwand zu
fertigen ist, welche ein schnelles Spannen mit geringem
Kraftaufwand ermöglicht und welche die Druckform nur gering
beansprucht, so daß eine Mehrfachverwendung möglich ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an einer
im Kanal eines Zylinders angeordneten Spannwelle ein
federndes Element mit zwei Schenkeln befestigt ist, wobei im
ungespannten Zustand der in Drehrichtung des Zylinders
gesehen, nachlaufende erste Schenkel frei in den Kanal ragt
und der andere Schenkel den ersten Schenkel in radialer
Richtung überragt. Des weiteren besteht die Lösung darin, daß
das nachlaufende Ende der Druckform, welches in einem
stumpfen Winkel abgekantet ist, an einer axial verlaufenden
Kante anliegt, die Bestandteil der nachlaufenden Seitenfläche
des Kanals ist.
Durch das federnde Element ist eine selbsttätige Nachspannung
der Druckform gewährleistet. Die Aufspannvorrichtung benötigt
nur wenige Bauteile und einen geringen Bauraum, so daß der
kanalbedingte druckfreie Rand des Plattenzylinders auf zwei
Millimeter reduziert werden kann. Die Aufspannvorrichtung
läßt sich sowohl für Zylinder mit einfachem Durchmesser als
auch für Zylinder mehrfachen Durchmessers realisieren, wobei
dann jeder Druckform, die auf dem Zylinder aufgespannt werden
soll, eine derartige Aufspannvorrichtung zugeordnet ist.
Des weiteren kann die Aufspannung schnell und mit wenig
Kraftaufwand erfolgen, so daß bei einer handbetätigten
Aufspannung die Aufspannvorrichtung von nur einer Person
wahlweise von der Antriebs- oder der Bedienseite der
Druckmaschine bedient werden kann. Die Aufspannung wird
bereits durch eine 10°-Drehung der Spannwelle erreicht.
Der zweite Schenkel kann vorteilhaft in Richtung des
nachlaufenden Endes der Druckform abgerundet sein und im
ungespannten Zustand an der vorlaufenden Seitenfläche
anliegen. Wenn die Seitenwände des Kanals wie üblich
hinterschnitten ausgeführt sind, dann behindern die Schenkel
in keiner Weise das Einführen des nachlaufenden Endes der
Druckform. Aus dem gleichen Grund ist es vorteilhaft, wenn
die Enden der Schenkel zueinander geneigt angeordnet sind.
Einen besonders geringen Aufwand erzielt man dann, wenn die
federnden Elemente jeweils aus einem einzigen U-förmigen
blattfedernartigen Teil bestehen, welches mit seinem Steg auf
der Grundfläche einer rechteckförmigen, axial verlaufenden
Nut der Spannwelle befestigt ist, wobei der erste Schenkel
des federnden Elementes in einem Teilbereich im ungespannten
Zustand an der Seitenfläche der rechteckförmigen Nut anliegt.
Um eine günstige Handhabung beim Einführen des nachlaufenden
Endes der Druckform zu gewährleisten, sollte die Breite der
Nut der Spannwelle größer sein als die größte Weite des
Kanals, wobei im ungespannten Zustand der Kanal in die Nut
mündet.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung soll anhand einer
Zeichnung noch näher erläutert werden; es zeigen:
Fig. 1 eine Aufspannvorrichtung im gelösten Zustand;
Fig. 2 eine Zwischenstufe des Spannvorganges; und
Fig. 3 die Aufspannvorrichtung im voll betätigten Zustand.
Fig. 1 zeigt einen Plattenzylinder 1 mit einem trapezförmigen
Kanal 2 zur Aufnahme der Enden 3, 4 einer Druckform 5. Das
beim Druck vorlaufende Ende 3 ist im spitzen Winkel
abgekantet und in eine rechteckförmige Nut 6 eingelegt, deren
Neigungswinkel zu einer in Kanalmitte verlaufenden
Tangentialebene im wesentlichen dem Abkantwinkel entspricht.
Die schlitzförmige Nut 6 mündet in den peripheren Bereich des
Kanals 2. Das nachlaufende Ende 4 ist stumpfwinklig
abgekantet und in den Kanal 2 eingeführt. Die Abkantbreite
des Endes 4 ist größer gewählt als die des Endes 3. Zum
Aufspannen der Druckform 5 auf den Plattenzylinder 1 ist im
Plattenzylinder 1 eine Spannwelle 7 drehbar angeordnet, deren
Drehachse parallel zur Achse des Zylinders 1 liegt. Längs der
Spannwelle 7 ist eine rechteckförmige Nut 8 eingearbeitet,
die breiter als die größte Weite des Kanals 2 ist und deren
Öffnung dem Kanal 2 zugewandt liegt. Über die Breite des
Plattenzylinders 1 sind auf der Grundfläche 9 der Nut 8 mit
ihrem Steg 10 mehrere U-förmige Blattfedernelemente 11
mittels einer Schraube 12 und einer Mutter 13 befestigt. Die
Blattfedernelemente 11 weisen neben ihrem Steg 10 zwei
Schenkel 14, 15 auf, die in ihrem Endbereich jeweils
abgewinkelt sind, so daß die Endstücke 16, 17 der
Schenkel 14, 15 zueinander geneigt liegen. Im gelösten
Zustand der Aufspannung liegt der Schenkel 14 in seinem
unteren Bereich vollflächig an der Seitenwand 18 an und das
Endstück 16 ragt frei in den unteren Bereich des Kanals 2.
Der Schenkel 15 überragt mit seinem Endstück 17 das
Endstück 16 des Schenkels 14, wobei das Endstück 17 mit einer
Rundung 19 ausläuft und im gelösten Zustand der Aufspannung
an der vorlaufenden Seitenwand 20 des Kanals 2 aufliegt.
Durch Drehung der Spannwelle 7 um ihre Achse in Richtung 21
kann die Druckplatte 5 auf den Zylinder 1 gespannt werden.
Durch Zurückdrehen in Richtung 22 kann die Aufspannung wieder
gelöst werden.
Wie Fig. 2 zu entnehmen ist, wird in der ersten Phase der
Aufspannung zuerst durch das Endstück 16 das nachlaufende
Ende 4 der Druckform 5 gegen eine Kante 23 gepreßt, welche
durch die vorlaufende Seitenwand 24 und die
Innenzylinderfläche 25 der Bohrung für die Spannwelle 7 im
Plattenzylinder 1 gebildet wird. Dabei kann das Ende 4 über
die Kante 23 leicht abgebogen werden.
In einer weiteren Phase der Aufspannung drückt, wie in Fig. 3
gezeigt, das Endstück 17 mit der konkaven Wölbung der
Rundung 19 gegen die Innenfläche des Endes 4 der Druckform 5,
wobei auf die Druckform 5 in tangentialer Richtung eine
Zugspannung ausgeübt wird. Das für die Spannung der
Druckform 5 benötigte Drehmoment an der Spannwelle 7 steht
permanent an und kann mit Hilfe von Spiralfedern aufgebracht
werden. Die Verdrehung der Spannwelle 7 kann ferngesteuert
erfolgen.
Bezugszeichenliste
1 Plattenzylinder
2 Kanal
3 Ende
4 Ende
5 Druckform
6 Nut
7 Spannwelle
8 Nut
9 Grundfläche
10 Steg
11 Blattfederelement
12 Schraube
13 Mutter
14 Schenkel
15 Schenkel
16 Endstück
17 Endstück
18 Seitenwand
19 Rundung
20 Seitenwand
21 Richtung
22 Richtung
23 Kante
24 Seitenwand
25 Innenzylinderfläche
2 Kanal
3 Ende
4 Ende
5 Druckform
6 Nut
7 Spannwelle
8 Nut
9 Grundfläche
10 Steg
11 Blattfederelement
12 Schraube
13 Mutter
14 Schenkel
15 Schenkel
16 Endstück
17 Endstück
18 Seitenwand
19 Rundung
20 Seitenwand
21 Richtung
22 Richtung
23 Kante
24 Seitenwand
25 Innenzylinderfläche
Claims (6)
1. Aufspannvorrichtung zum Befestigen einer biegsamen
Druckform auf der Mantelfläche eines Zylinders,
- - bei der das vor laufende Ende der Druckform in einer entlang einer Mantellinie verlaufenden Nut eines Zylinders gehalten ist,
- - bei der das in einem stumpfen Winkel abgebogene nachlaufende Ende der Druckform in einem in die Mantelfläche eingearbeiteten achsparallelen Kanal eingelegt ist,
- - wobei eine drehbare, achsparallele Spannwelle vorgesehen ist, mit der mindestens ein federndes Element, welches an der Spannwelle befestigt ist, gegen das nachlaufende Ende der Druckform beweglich ist, dadurch gekennzeichnet,
- - daß das nachlaufende Ende (4) der Druckform (5) ab einer Kante (23) anliegt, die Bestandteile der vorlaufenden Seitenfläche (24) des Kanals (2) ist, und
- - daß die federnden Elemente (11) zwei Schenkel (14, 15) aufweisen, wobei im ungespannten Zustand der eine Schenkel (14, 16) frei in den Kanal (2) ragt.
2. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß der zweite Schenkel (15) in Richtung des nachlaufenden Endes (4) der Druckform (S) eine Abrundung (19) aufweist.
3. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß der zweite Schenkel (15, 17) an der vorlaufenden Seitenfläche (20) des Kanals (2) federvorgespannt anliegt.
4. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die Enden (16, 17) der Schenkel (14, 15) zueinander geneigt sind.
5. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß die federnden Elemente (11) aus jeweils einem U-förmigen blattfedernartigen Teil bestehen, welches mit seinem Steg (10) auf der Grundfläche (9) einer rechteckförmigen Nut (8) der Spannwelle (7) befestigt ist,
- - wobei der erste Schenkel (14) des federnden Elements (11) in ungespanntem Zustand an der Seitenfläche (18) der rechteckförmigen Nut (8) anliegt.
6. Aufspannvorrichtung nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (2) in die Nut (8) mündet.
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