DE4224055C1 - Verfahren zur Herstellung von Stahl - Google Patents
Verfahren zur Herstellung von StahlInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Herstellen
von Stahl, bei dem Feinerz und/oder Pellets und/oder Stückerz
in einem Reduktionsaggregat zu Eisenschwammpartikeln
reduziert, nach dem Ausbringen aus dem Reduktionsaggregat
heißbrikettiert und nach dem Heißbrikettieren einem
Frischgefäß zugeführt wird bzw. werden.
Ein solches Verfahren ist aus der DE 29 35 706 C2 bekannt.
Diese Druckschrift beschreibt ein Verfahren zur
Direktreduktion von Metalloxiden zu einem heißen,
metallisierten Eisenprodukt in fester Form. Das Eisenprodukt
wird dann zur Stahlherstellung in ein Schmelzgefäß überführt.
Die Anlage umfaßt einen Reduktionsofen, an dessen Auslaß eine
Heißbrikettierungsanlage angeordnet ist. Das heiße
Brikettprodukt kann entweder in einen Abschrecktank entladen
oder mittels irgendwelcher anderer Mittel, etwa durch
Luftkühlung, abgekühlt werden. Dadurch sind zusätzliche
Energiemengen im Schmelzgefäß aufzuwenden, um die
Eisenschwammbriketts wieder auf entsprechende Temperatur zu
bringen.
Weiterhin ist aus der DE 29 35 707 C2 eine Alternative zum
Heißbrikettierverfahren offenbart, bei der die heißen Eisen
schwammpartikel aus dem Reduktionsofen direkt in einen Behälter
entleert werden. Der Behälter wird nach dem Füllen dicht ver
schlossen und dann zu einem Elektroofen zur Stahlherstellung
transportiert, in den die Eisenschwammpartikel in heißem
Zustand eingefüllt werden.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, das Verfahren
der eingangs beschriebenen Art so auszugestalten, daß eine
Energieersparnis erzielt wird.
Dieses Problem wird bei dem gattungsgemäßen Verfahren
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
Eisenschwammbriketts unter möglichst geringem Wärmeverlust
zum Frischgefäß transportiert, in vom Heißbrikettieren heißem Zustand dem
Frischgefäß über einen vorgeschalteten Vorwärmer zugeführt
werden, in den aus dem Frischgefäß austretende heiße
Abgase zum Erwärmen der Eisenschwammbriketts eingeleitet
werden, und im Frischgefäß unter Zugabe von
Kohlenstoffträgern und Sauerstoff gefrischt werden.
Zwar ist aus der DE 37 35 150 A1 ein Verfahren zum Zu
führen von Wärmeenergie in eine Metallschmelze bekannt, bei
dem jedoch metallummantelte Kohlebriketts in einen Chargiergut
vorwärmer eingefüllt werden. Der Chargiergutvorwärmer ist über
dem Schmelzgefäß angeordnet. Weiterhin werden die heißen Ab
gase des Schmelzgefäßes zum Aufwärmen der Kohlebriketts und
des Schrottes in den Chargiergutvorwärmer eingeleitet. Die
Verwendung eines Vorwärmens für Eisenschwammbriketts lehrt
diese Druckschrift nicht.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren werden die großen Energie
mengen, die nach dem Heißbrikettieren noch in den Eisenschwamm
briketts gespeichert sind, dem Prozeß im Frischgefäß zur Ver
fügung gestellt. Etwaige Verluste, die auf dem Weg von der
Heißbrikettierungsanlage zum Frischgefäß auftreten, werden auf
einfachste Weise durch einen dem Frischgefäß vorgeschalteten
Vorwärmer ausgeglichen. Hierbei kann auf vorhandene Anlagen
konzepte zurückgegriffen werden. Insbesondere ist unter dem
Namen EOF (Energy Optimising Furnace) ein Stahlherstellungs
ofen bekannt geworden, der ein Frischgefäß und einen vorge
schalteten Vorwärmer zum Erwärmen und Chargieren von Schrott
umfaßt. Dieser zum Schrotteinsatz gedachte Vorwärmer wird nun
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zum verlustwärmeausglei
chenden Erhitzen der Eisenschwammbriketts benutzt. Weiter
hin weist das erfindungsgemäße Verfahren die Besonderheit auf,
daß es als Wärmequelle für den Frischvorgang neben Sauerstoff
auch Kohlenstoffträger benötigt. Der Kohlenstoff wird im
Schmelzbad gelöst und ermöglicht durch den in das Schmelz
bad eingeblasenen Sauerstoff ein optimales Wärmeeinbringen in
die Schmelze. Die durch die Verbrennung des Kohlenstoffs er
zeugten Abgase werden im Frischgefäß nachverbrannt und in den
Vorwärmer zum Erhitzen der Eisenschwammbriketts eingeleitet.
Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich durch geringe
Herstellungskosten aus, da z. B. kein zusätzliches Einbringen
von Wärme mittels elektrischer Energie erforderlich ist.
Außer den oben genannten Schriften ist aus der DE 38 06 861 C1
eine Transportanlage für heißen Eisenschwamm bekannt. In dieser
Transportanlage werden Zwischenbunker und wärmeisolierte Trans
portbehälter eingesetzt. Die Transportbehälter sind mit Ver
schlußorganen, z. B. Klappenverschlüssen, an ihrer oberen und
ihrer unteren Öffnung ausgerüstet. Die Bunker und Transport
behälter werden derart versetzt zueinander geleert und gefüllt,
daß eine kontinuierliche Zuführung von Eisenschwamm zu einer
Brikettierungsanlage erfolgen kann.
In der DE 40 41 689 A1 ist ein Verfahren zum Herstellen von
Stahl aus eisenhaltigen Metalloxiden beschrieben. Dort wird
u. a. das Zwischenlagern von heißem Eisenschwamm in einem Bunker
offenbart.
Durch das Verwenden wärmeisolierter Behälter gemäß
Anspruch 2 kann dem Wärmeverlust der Eisenschwammbriketts
entgegengewirkt werden. Außerdem stellt das Verwenden von
wärmeisolierten Behältern eine kostengünstige Lösung der
gestellten Aufgabe dar.
Durch das Merkmal des Anspruchs 3 kann ein Chargieren des
Frischgefäßes aus einem einzigen wärmeisolierten Behälter
auf einfachste Weise erfolgen. Verzögerungen beim Füllen
des Frischgefäßes treten hierdurch nicht auf. Ebenfalls
wird dann der gesamte Inhalt des wärmeisolierten Behälters
in das Frischgefäß eingesetzt, wodurch nicht
unnötigerweise heiße Eisenschwammbriketts im
wärmeisolierten Gefäß länger als nötig gelagert werden.
Bei der Verfahrensvariante nach Anspruch 4 werden
Zeitverluste, z. B. durch zusätzliches Kippen oder Drehen
des wärmeisolierten Behälters, vermieden. Das Füllen des
wärmeisolierten Behälters an der Heißbrikettieranlage
erfolgt dann durch die oben liegende Einlaßöffnung, die
nach dem Füllvorgang erschlossen wird. Danach erfolgt der
Transport des wärmeisolierten Behälters zum Frischgefäß.
Am Frischgefäß wird dann die unten liegende Auslaßöffnung
geöffnet und der Chargiervorgang des Frischgefäßes
beginnt. Diese Funktionsweise des wärmeisolierten
Behälters erfordert keine energieverschlingenden
Kipp- oder Wendeeinrichtungen für die jeweiligen Füllvorgänge.
Durch das Aufteilen des Transportes der
Eisenschwammbriketts auf zwei wärmeisolierte Behälter
gemäß Anspruch 5 können das Verfahren des
Heißbrikettierens des Eisenschwamms und der chargenweise
Frischvorgang im Frischgefäß aufeinander abgestimmt
werden. Das Füllen des wärmeisolierten Behälters und das
anschließende Transportieren zum Frischgefäß dauert dann
etwa so lange wie der Frischvorgang einer Charge im
Frischgefäß. Währenddessen wird der zweite wärmeisolierte
Behälter mit heißen Eisenschwammbriketts gefüllt. Das
Reduktionsaggregat mit anschließendem Heißbrikettieren und
das Frischgefäß können somit optimal ausgelastet werden.
Ohne nennenswerte Zeitverluste kann eine Charge nach der
anderen im Frischgefäß verarbeitet werden.
Von Vorteil ist es, wenn das Verfahren nach Anspruch 6
ausgestaltet wird. Krananlagen sind die bevorzugten
Transportmittel im Hüttenwesen und somit durch ihren
weitverbreiteten Einsatz relativ preisgünstig. Durch das
schwebende Befördern der wärmeisolierenden Kübel sind
keine zusätzlichen platzverschlingenden Transportwege
nötig. Krananlagen sind außerdem oftmals Bestandteil von
vorhandenen Anlagen, die zur Lösung der erfindungsgemäßen
Aufgabe herangezogen werden können.
Durch das zwischenzeitliche Lagern in Bunkern gemäß
Anspruch 7 können Verzögerungen, die während des
Transportvorganges und/oder Verfahrensablaufes auftreten,
durch gezielte Anordnung der Bunker ausgeglichen werden.
Ein reibungsloser Ablauf des gesamten Verfahrens ist
somit gewährleistet. Die Pufferwirkung der Bunker
vereinfacht weiterhin den Übergang vom kontinuierlichen
Herstellen der Eisenschwammbriketts zum
diskontinuierlichen chargenweisen Frischvorgang.
Bevorzugt werden gemäß Anspruch 8 wärmeisolierte Bunker
verwendet. Somit werden auch Wärmeverluste beim Lagern in
den Bunkern soweit wie möglich reduziert.
Im folgenden wird das erfindungsgemäße Verfahren anhand
einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Verfahrensablauf in
schematischer Darstellung,
Fig. 2 ein bevorzugtes Zeitschema für den
erfindungsgemäßen Verfahrensablauf nach Fig. 1,
Fig. 3 einen wärmeisolierten Behälter für den
Transport von Eisenschwammbriketts,
Fig. 4 einen wärmeisolierten Bunker für das Lagern
von Eisenschwammbriketts in halb geschnittener
Ansicht.
Für den in Fig. 1 dargestellten erfindungsgemäßen
Verfahrensablauf wird ein Ausgangsprodukt 1 benötigt. Für
das Stahlherstellungsverfahren steht als Ausgangsprodukt 1
Feinerz und/oder Pellets und/oder Stückerz zur Verfügung.
Das Ausgangsprodukt 1 wird in einem kontinuierlichen
Prozeß einem Reduktionsaggregat 2 zugeführt. In dem
Reduktionsaggregat 2 wird das Ausgangsprodukt 1 unter
Einwirkung eines Reduktionsmittels 3 zu
Eisenschwammpartikeln umgewandelt. Die Herstellung von
Eisenschwamm im Reduktionsaggregat 2 erfolgt unter starker
Wärmeeinwirkung. Die aus dem Reduktionsaggregat 2 heiß
ausgetragenen Eisenschwammpartikel werden einer
Heißbrikettierungsanlage 4 zugeführt. Die
Heißbrikettierungsanlage 4 ist bevorzugt als
Walzenpreßanlage ausgebildet. Nach dem Herstellen der
Eisenschwammbriketts in der Heißbrikettierungsanlage 4
werden die Eisenschwammbriketts in einem ersten Bunker 5
zwischengelagert.
Wie in Fig. 4 zu sehen ist, weist der erste Bunker 5 einen
Gehäusemantel 6 auf, der an seiner Innenseite mit einer
wärmeisolierenden Schicht 7 ausgekleidet ist. Am oberen
Ende 8 des ersten Bunkers 5 befindet sich ein
trichterförmiger Einfüllstutzen 9. Der Einfüllstutzen 9
erleichtert das Einführen von Eisenschwamnbriketts. Die
Entnahme der in dem ersten Bunker 5 gelagerten
Eisenschwammbriketts erfolgt durch dessen unteres Ende 10.
Nach dem Zwischenlagern im ersten Bunker 5 werden die
Eisenschwammbriketts in einen Kübel 11 gefüllt. Der Kübel
11 ist in dieser Füllstellung bevorzugt auf einem nicht
dargestellten Wagen angeordnet.
In Fig. 3 ist der genaue Aufbau des Kübels 11 zu erkennen.
Der Kübel 11 weist ein innen hohl ausgebildetes Gehäuse 12
auf, das im oberen Bereich mit einer beidseitig
vorstehenden Hakentraverse 13 zum Anhängen an eine nicht
dargestellte Krananlage versehen ist. In seinem oberen
Behälterabschnitt 14 befindet sich eine mit einem Deckel
15 verschließbare Einlaßöffnung 16. Der Kübel 11 ist zur
stehenden Aufnahme auf einem nicht dargestellten Wagen
oder Abstellen auf einer Grundplatte mit einem
Ständergestell 17 versehen. An einem unteren
Behälterabschnitt 18 ist eine mit einer
Verschließeinrichtung 19 verriegelbare Auslaßöffnung 20
angeordnet. Der Kübel 11 ist wie der erste Bunker 5 an
seiner Innenwandung mit einer nicht dargestellten
wärmeisolierenden Schicht versehen.
Der Kübel 11 wird durch den Wagen in eine Aufnahmeposition
21 (Fig. 1) zum Anhängen an ein nicht dargestelltes
Hebezeug gefahren. Der Kübel 11 wird von dem Hebezeug
aufgenommen und zum Entleeren in eine Position oberhalb
eines zweiten Bunkers 22 gebracht. Der zweite Bunker 22
ist von gleichem oder ähnlichem Aufbau wie der erste
Bunker 5. Nach dem Zwischenlagern im zweiten Bunker 22
werden die Eisenschwammbriketts entsprechend dem
Chargentakt einem Frischgefäß 24 zugeführt. Durch den
Transport und das Zwischenlagern in wärmeisolierten Kübeln
11 verlieren die heißgepreßten Eisenschwammbriketts auf
ihrem Weg von der Heißbrikettierungsanlage 4 zum
Frischgefäß 24 kaum an Wärme.
Ein unvermeidbarer kleiner Wärmeverlust wird dadurch
ausgeglichen, daß dem Frischgefäß 24 ein Vorwärmer 23
vorgeschaltet ist, den die Briketts auf ihrem Weg in das
Frischgefäß 24 durchlaufen. Durch die in den Vorwärmer 23
einströmenden heißen Abgase des Frischgefäßes 24 werden
die ohnehin heißen Eisenschwammbriketts rasch weiter
erhitzt.
In das Frischgefäß 24 werden Kohlenstoffträger und
Sauerstoff eingeleitet. Nach Beenden des Frischvorganges
wird der erzeugte Stahl in eine Pfanne 25 zur
Weiterverwertung abgefüllt.
Im folgenden wird die Wirkungs- und Funktionsweise des
erfindungsgemäßen Verfahrens anhand eines Ablaufdiagramms
mit Hilfe der Fig. 2 näher erläutert.
Die Fig. 2 beschreibt die Funktionsweise beim
Transport vom ersten Bunker 5 zum zweiten Bunker 22 mit
Hilfe von zwei Kübeln 11. Im oberen Abschnitt der Fig. 2
ist mit den Zeiten T1 bis T14 der gesamte Verfahrensweg
eines Kübels 11 vom ersten Bunker 5 bis zum zweiten Bunker
22 und wieder zurück aufgezeigt. Zum besseren Verständnis
sind zu den Zeiten T1 bis T14 beispielhafte, bei einem
Versuchsablauf ermittelte Zeiten in Minuten angegeben. Die
Zeit T1 startet, nachdem der Kübel 11 aus dem ersten
Bunker 5 gefüllt wurde. Die Zeit T1 umfaßt dabei folgende
Tätigkeiten:
ersten Bunker 5 verschließen,
Kübel 11 verschließen,
Strom- und Signalkabel lösen.
ersten Bunker 5 verschließen,
Kübel 11 verschließen,
Strom- und Signalkabel lösen.
Der Kübel 11 ist bei diesem Vorgang auf einem Wagen
angeordnet. Ebenfalls sind in der Fig. 2 beispielhaft Wege
und Geschwindigkeiten zur Ermittlung der einzelnen
Verfahrzeiten angegeben. Die Zeit T2 zeigt die Dauer für
die Wagenfahrt vom ersten Bunker 5 zur Aufnahmeposition 21
an. Entsprechend der Zeit T3 dauert an der
Aufnahmeposition 21 das Einhängen des Hebezeuges in den
Kübel 11. Die Zeit T4 zeigt den senkrechten Verfahrweg
und die Zeit T5 den waagerechten Verfahrweg des Hebezeugs
in Richtung des zweiten Bunkers 22 an. Das Andocken an den
zweiten Bunker 22 benötigt die Zeit T6. Von der Zeit T6
sind folgende Tätigkeiten umfaßt:
Hebezeug aushängen,
Strom- und Signalkabel legen,
Kübel 11 öffnen.
Hebezeug aushängen,
Strom- und Signalkabel legen,
Kübel 11 öffnen.
Danach werden in der Zeit T7 die Eisenschwammbriketts vom
Kübel 11 in den zweiten Bunker 22 entleert. Die Zeiten T8
bis T14 zeigen in umgekehrter Reihenfolge den Rückfahrweg
des nun leeren Kübels 11 auf. Dabei umfaßt die Zeit T14
das erneute Füllen des Kübels 11 mit Eisenschwammbriketts.
Im unteren Teil der Fig. 2 ist nun gezeigt, wie das
zeitlich versetzte Transportieren der Eisenschwammbriketts
durch zwei Kübel 11 organisiert ist. Deutlich zu sehen
ist, daß die Füllzeit T14 des zweiten Kübels nahtlos in
die Füllzeit T14 des ersten Kübels übergeht. Dadurch ist
ein nahezu kontinuierliches Produzieren von
Eisenschwammbriketts gewährleistet. Dieses nahezu nahtlose
Abwechseln der Kübel läßt keine Leerlaufzeiten entstehen,
die zu einem unnötigen Wärmeverlust der
Eisenschwammbriketts führen könnten. Die wärmeisolierten
Kübel 11 tragen ein weiteres dazu bei, daß auf dem
Transportweg vom ersten Bunker 5 zum zweiten Bunker 22 die
Temperatur der Eisenschwammbriketts nahezu konstant
gehalten werden kann. Das Verwenden eines Vorwärmers 23 in
Kombination mit den wärmeisolierten Kübeln 11 und Bunkern
5 und 22 läßt beim erfindungsgemäßen Verfahren den
Energieverbrauch in spürbarem Maße sinken.
Claims (8)
1. Verfahren zum Herstellen von Stahl, bei dem Feinerz
und/oder Pellets und/oder Stückerz in einem
Reduktionsaggregat (2) zu Eisenschwammpartikeln reduziert,
nach dem Ausbringen aus dem Reduktionsaggregat (2)
heißbrikettiert und nach dem Heißbrikettieren einem
Frischgefäß zugeführt wird bzw. werden, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eisenschwammbriketts unter
möglichst geringem Wärmeverlust zum Frischgefäß
(24) transportiert, in vom
Heißbrikettieren heißem Zustand dem Frischgefäß (24) über
einen vorgeschalteten Vorwärmer (23) zugeführt werden, in
den aus dem Frischgefäß (24) austretende heiße Abgase zum
Erwärmen der Eisenschwammbriketts eingeleitet werden, und
im Frischgefäß (24) unter Zugabe von Kohlenstoffträgern
und Sauerstoff gefrischt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Eisenschwammbriketts nach dem Heißbrikettieren von
einem wärmeisolierten Behälter aufgenommen, zu dem
Frischgefäß (24) transportiert und dem Frischgefäß (24)
bzw. dem Vorwärmer (23) zugeführt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Fassungsvermögen des wärmeisolierten Behälters im
wesentlichen dem des Frischgefäßes (24) angeglichen ist.
4. Verfahren nach Anspruch 2 und/oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß ein wärmeisolierter Behälter verwendet
wird, der eine an einem oberen Behälterabschnitt (14)
angeordnete und verschließbare Einlaßöffnung (16) und eine
an einem unteren Behälterabschnitt (18) angeordnete und
verschließbare Auslaßöffnung (20) aufweist.
5. Verfahren nach den Ansprüchen 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eisenschwammbriketts nach dem
Heißbrikettieren abwechselnd von einem von mindestens zwei
wärmeisolierten Behältern aufgenommen und zeitlich
versetzt so an das Frischgefäß (24) herangeführt werden,
daß ein im wesentlichen kontinuierliches Füllen der
wärmeisolierten Behälter nach dem Heißbrikettieren erzielt
wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß als wärmeisolierter Behälter ein von
einem Hebezeug aufnehmbarer Kübel (11) verwendet wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Eisenschwammbriketts in einem oder
mehreren Bunkern (5, 22) heiß zwischengelagert werden.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Eisenschwammbriketts in wenigstens einem
wärmeisolierten Bunker (5 bzw. 22) zwischengelagert
werden.
Priority Applications (4)
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