DE4221040A1 - Verfahren zur Herstellung eines Lichtwellenleitersteckers - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines LichtwellenleitersteckersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Lichtwellenleitersteckers mit einem im wesentlichen
zylindrischen Körper aus einem optischen Kunststoff, von
dessen einer Stirnfläche eine koaxiale abgestufte Bohrung
ausgeht, in die eine Hülse einbringbar ist, in der der
Lichtwellenleiter in einer koaxialen Längsbohrung befestigbar
ist.
Aus der EP 32 722 A1 ist ein Lichtwellenleiterstecker mit den
folgenden Merkmalen bekannt: Der Stecker weist einen im
wesentlichen zylindrischen Linsenkörper aus einem optischen
Kunststoff auf, an dessen einer Stirnfläche eine Linse
ausgebildet ist. Licht aus dem Lichtwellenleiter wird in der
Linse zu einem Parallelstrahl fokussiert. Von der anderen
Stirnfläche des Linsenkörpers geht eine koaxiale abgestufte
Bohrung aus, die in einem Brennpunkt der Linse endet und in
die eine Hülse einbringbar ist, in der der Lichtwellenleiter
in einer koaxialen Längsbohrung befestigbar ist. Zur
Herstellung dieses Lichtwellenleitersteckers wird zunächst die
Hülse in den Linsenkörper eingebracht. Danach wird ein
Material zur Indexanpassung in die Längsbohrung der Hülse
eingefügt und ein abgemantelter Lichtwellenleiter in die
Längsbohrung eingeschoben bis er das Ende der Bohrung des
Linsenkörpers im Brennpunkt der Linse erreicht hat. Der
Lichtwellenleiter wird in der Längsbohrung der Hülse elastisch
gehalten.
Es ist Aufgabe der Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Lichtwellenleitersteckers anzugeben, mit dem die
Herstellung eines Lichtwellenleitersteckers wesentlich
vereinfacht wird und das daher eine Fremdmontierbarkeit der
Lichtwellenleiterstecker ermöglicht.
Die Aufgabe wird durch Verfahren mit den Merkmalen der
Patentansprüche 1 oder 2 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
sind in den Unteransprüchen angegeben.
Da es wichtig ist, daß Lichtwellenleiterstecker eine geringe
Dämpfung aufweisen, ist es notwendig die Lichtwellenleiter in
den Steckern genau zu zentrieren und dann zu fixieren. Es wird
eine Möglichkeit angegeben, mit der es sehr einfach ist die
genaue Fixierung und Zentrierung des Lichtwellenleiters zu
erreichen.
Für Lichtwellenleiterstecker ist es sehr wichtig, daß sie
einfach montierbar sind. Eine kostengünstige Lösung, die
fremdmontierbar und feldmontierbar ist sollte vorliegen.
Zwischen der Linse und dem Lichtwellenleiter ist es sinnvoll,
daß kein Luft- Glas-Übergang entsteht, indem der
Lichtwellenleiter entweder direkt an der Linse angebracht wird
oder eine Indexanpassung vorgesehen ist. Eine spielfreie
Ankopplung von Lichtwellenleitern mit Manteldurchmessern
innerhalb der Normen wird ermöglicht. Die benötigten Teile
können als Spritzgußteile kostengünstig gefertigt werden. Eine
Justierung des Lichtwellenleiters zur Linse entfällt. Die
Abstandseinhaltung zwischen Lichtwellenleiter und Linse kann
durch einen Anschlag geregelt werden. Das Ende der Bohrung im
Linsenkörper kann beispielsweise als Konusbohrung realisiert
werden. Dadurch erhält man in axialer Richtung zwar eine
größere Abweichung zwischen Lichtwellenleiterende und
Linsenfokus, in radialer Richtung bekommt man jedoch eine sehr
genaue Positionierung des Lichtwellenleiterendes zur
Linsenachse, unabhängig von geringen Schwankungen des
Manteldurchmessers.
Anhand der Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 die verschiedenen Bauteile in
unterschiedlichen Stadien des Zusammenbaus für einen
Linsenstecker,
Fig. 2 eine entsprechende Darstellung für einen Linsenstecker
mit schraubbarer Befestigung an einer Steckerbuchse,
Fig. 3 zwei Linsenstecker, die in einer Steckerbuchse fixiert
sind und
Fig. 4 einen Direktstecker.
Die obere Abbildung in Fig. 1 zeigt eine Hülse 4 mit einer
Längsbohrung 5. Die Längsbohrung 5 ist abgestuft. Zwischen den
unterschiedlichen Bohrungsdurchmessern ist die Längsbohrung
konisch. An dem Ende der Hülse 4 mit dem größeren Durchmesser
der Längsbohrung weist die Bohrung einen konischen Trichter 10
auf, durch den ein Einführen eines Lichtwellenleiters
vereinfacht wird. Auch der äußere Mantel der Hülse 4 weist
zwei unterschiedliche Durchmesser auf, wobei die Mantelfläche
zwischen den unterschiedlichen Durchmessern konisch
ausgebildet ist. Die konische Fläche bildet eine
Referenzfläche 22. Ein Lichtwellenleiter 1 mit Primärschutz 2
und Sekundärschutz 3 wird an einem Ende bereichsweise vom
Sekundärschutz 3 befreit. Der so teilweise abgemantelte
Lichtwellenleiter wird in die Hülse 4 eingeführt. Die
Bohrungsdurchmesser der Längsbohrung 5 der Hülse 4 sind derart
ausgebildet, daß der Lichtwellenleiter mit Primärschutz 2 und
der Lichtwellenleiter mit Sekundärschutz 3 mit geringem Spiel
in die Hülse 4 eingebracht wird. Zur Befestigung des
Lichtwellenleiters in der Hülse 4 wird diese an zwei
verschiedenen Stellen, einmal im Bereich des geringen
Bohrungsdurchmessers K und einmal im Bereich des größeren
Durchmessers K′ verkrimpt. Durch dieses Verkrimpen wird der
Lichtwellenleiter in der Hülse fixiert. Danach wird das vom
Sekundärschutz 3 befreite Ende des Lichtwellenleiters auf eine
vorgegebene Länge abgeschnitten und an diesem Ende der
Primärschutz 2 entfernt. Der Lichtwellenleiter erhält eine
definierte Länge beispielsweise bezogen auf die Referenzfläche
22 oder das Ende der Hülse 21. Die dritte Abbildung von oben
zeigt die entstandene Hülse mit Lichtwellenleiter. In der
vierten Abbildung der Fig. 1 ist ein Linsenkörper 6
dargestellt. Der Linsenkörper ist ein Spritzgußteil aus
optischem Kunststoff. Er ist im wesentlichen zylindrisch und
weist an einer Stirnfläche eine Linse 7 auf. Von der anderen
Stirnseite 9 geht eine abgestufte Bohrung, die sich koaxial
zur Längsachse des Linsenkörpers erstreckt aus. Die Bohrung 12
endet im Brennpunkt der Linse 7. Zwischen den
unterschiedlichen Bohrungsdurchmessern ist die Bohrung 12
konisch. Die Bohrungsdurchmesser der Bohrung sind derart
gewählt, daß der kleinste Durchmesser geringfügig größer als
der Außendurchmesser des Lichtwellenleiters 1 ist, der zweite
Durchmesser geringfügig größer als der kleinere
Außendurchmesser der Hülse und der größere Durchmesser
geringfügig größer als der größere Durchmesser der Hülse ist.
Die konische Fläche zwischen dem größten und dem mittleren
Durchmesser der Bohrung bildet eine Anschlagfläche 8, an die
die Referenzfläche 22 der Hülse 4 nach Einbringen der Hülse in
den Linsenkörper anschlägt. Durch diese Flächen wird eine
definierte Lage der Hülse 4 und somit des Lichtwellenleiters 1
vorgegeben. Der Lichtwellenleiter 1 wird mit Hilfe der Hülse 4
in den Linsenkörper 6 eingefügt, was wesentlich einfacher als
das direkte Einfügen des Lichtwellenleiters ist. Eine
Fixierung der Hülse 4 im Linsenkörper 6 kann mittels eines
Klebstoffes 11 erfolgen. Die untere Abbildung in Fig. 1 zeigt
den entstandenen Linsenstecker.
Die Abbildungen der Fig. 2 entsprechen denen der Fig. 1 was
die Befestigung des Lichtwellenleiters 1 in der Hülse 4 und im
Linsenkörper 6 angeht, im wesentlichen. Zusätzlich ist in
Fig. 2 eine Überwurfmutter 15 dargestellt, die ein
Innengewinde 14 aufweist. Diese Überwurfmutter 15 ist an einem
Ende mit einer umlaufenden Schulter 13 versehen. Die
Überwurfmutter 15 kann auf die Hülse auf geschoben werden. Die
Hülse weist einen umlaufenden Bund 16 auf, der verhindert, daß
die Hülse 4 durch die Überwurfmutter 15 ganz hindurchpaßt.
Wenn die Hülse 4 in den Linsenkörper 6 eingeklebt ist,
entsteht zwischen dem Linsenkörper 6 und dem Bund 16 eine Nut
17, in die die Schulter der Überwurfmutter 15 eingreift.
Dadurch ist die Überwurfmutter 15 unverlierbar zwischen
Linsenkörper und Hülse befestigt. Die Nut 17 ist jedoch so
ausgebildet, daß die Überwurfmutter 15 drehbar ist.
Fig. 3 zeigt eine Steckerbuchse 18, die im wesentlichen
hohlzylindrisch ausgebildet ist und in die von beiden Seiten
ein Linsenstecker einbringbar ist. Die Steckerbuchse 18 weist
an beiden Enden ein Außengewinde 19, 19′ auf, auf das die
Überwurfmuttern 15, 15′ jeweils auf schraubbar sind. Dadurch
sind die Linsenstecker aus den Linsenkörpern 6, 6′ mit den
Lichtwellenleitern 1, 1′′ in den Hülsen 4, 4′ fixiert und durch
die Steckerbuchse 18 aufeinander ausgerichtet.
Fig. 4 zeigt keinen Linsenstecker sondern einen
Direktstecker. Der Lichtwellenleiter 1 wird wie bereits in
Fig. 1 beschrieben in eine Hülse 4 eingefügt. Die Hülse 4
wird danach in einem Körper 20 befestigt, der eine
Stufenbohrung 12′ aufweist. In diese Stufenbohrung ist von
beiden Seiten eine Hülse 4, 4′ mit einem Lichtwellenleiter 1,
1′ einfügbar, derart, daß die Lichtwellenleiterstirnflächen
der Lichtwellenleiter 1, 1′ aufeinandertreffen. Beim
Einbringen der Hülsen ist eine definierte Lage erreicht, wenn
die Referenzebenen 23, 23′ an Hülse und Körper bündig
zueinander liegen. Die Hülsen 4, 4′ können in die Bohrung 12′
eingeklebt werden. Es ist aber auch möglich, die
Lichtwellenleiter 1, 1′ und Hülsen 4, 4′ in der Bohrung 12′ zu
fixieren, indem der Körper 20 an verschiedenen Stellen
gekrimpt wird oder indem die Hülsen 4, 4′ in den Körper 20
eingepreßt werden. Um eine lösbare Verbindung zu erhalten,
sind die Hülsen 4, 4′ wie in Fig. 2 auszubilden und mit
jeweils einer Überwurfmutter zu versehen.
Die Verfahrensschritte zur Herstellung des
Lichtwellenleitersteckers werden nochmals zusammengestellt:
Der Sekundärschutz des Lichtwellenleiters wird an einem Ende
des Lichtwellenleiters beispielsweise auf eine Länge von 10 mm
entfernt. Der abgesetzte Lichtwellenleiter wird in die Hülse 4
eingeführt, die dann verkrimpt wird. Durch dieses Verkrimpen
wird der Lichtwellenleiter in der Hülse 4 mechanisch fixiert.
Das Ende des Lichtwellenleiters mit Primärschutz ragt über das
Ende 21 der Hülse 4 hinaus. Der Primärschutz 2 wird an dieser
Stelle entfernt. Der Lichtwellenleiter 1 wird auf eine
vorgegebene Länge zugeschnitten. Dabei ist die Länge im Bezug
auf die Hülse 4 vorgegeben. Die Hülse 4 wird entweder in einen
Linsenkörper 6, in dem sich bereits ein Klebstoff 11 befindet
oder in einen Körper 20 eingedrückt. Dabei bilden die
Anschlagsfläche 8 bzw. die Referenzfläche 22 einen definierten
Anschlag. Wird beispielsweise ein Klebstoff der mit
ultraviolettem Licht aushärtbar ist eingesetzt, so wird
anschließend ein Aushärtprozeß durchgeführt. Beim Einbringen
einer Hülse 4 in einen Körper 20 kann entweder mit einem
Klebstoff gearbeitet werden oder die Hülse wird durch
verkrimpen des Körpers 20 oder durch einpressen in diesem
mechanisch fixiert.
Claims (11)
1. Verfahren zur Herstellung eines Lichtwellenleitersteckers
mit den folgenden Merkmalen:
- a) an einem Lichtwellenleiter (1) wird von einem Ende aus bereichsweise der Sekundärschutz (3) entfernt;
- b) der so vorbereitete Lichtwellenleiter (1) wird in eine im wesentlichen zylindrische Hülse (4) mit einer koaxialen abgestuften Längsbohrung (5) eingeführt, wobei der Bereich ohne Sekundärschutz (2) in einem Teil der Längsbohrung (5) mit geringem Durchmesser und der Bereich mit Sekundärschutz (3) in einem Teil der Längsbohrung (5) mit größerem Durchmesser derart eingebracht wird, daß der Lichtwellenleiter (1) ohne Sekundärschutz (3) über das Ende (21) der Hülse hinausragt;
- c) der Lichtwellenleiter (1) wird in der Hülse (4) durch verkrimpen der Hülse (4) mechanisch fixiert;
- d) an dem Lichtwellenleiter (1) wird von dem Ende aus, an dem der Sekundärschutz (3) entfernt ist und an dem der Lichtwellenleiter (1) über die Hülse (4) hinausragt, bereichsweise der Primärschutz (2) entfernt;
- e) das Ende des Lichtwellenleiters (1) das vom Primärschutz (2) befreit wurde, wird bezüglich der Hülse (4) auf eine vorgegebene definierte Länge zugeschnitten;
- f) die Hülse (4) mit dem Lichtwellenleiter (1) wird in einen im wesentlichen zylindrischen Linsenkörper (6) aus einem optischen Kunststoff bis an eine Anschlagsfläche (8) für die Hülse eingeführt, wobei an der einen Stirnseite des Linsenkörpers (6) eine Linse (7) ausgebildet ist, die das Licht aus dem Lichtwellenleiter zu einem Parallelstrahl kollimiert, und von der anderen Stirnseite des Linsenkörpers (6) eine koaxiale abgestufte Bohrung (12) ausgeht, die in einem Brennpunkt der Linse (7) endet und wobei ein Bereich mit geringem Durchmesser für den Lichtwellenleiter (1) ohne Primärschutz (2) und ein Bereich mit größerem Durchmesser für die Hülse (4) vorgesehen ist.
2. Verfahren zur Herstellung eines Lichtwellenleitersteckers
mit den folgenden Merkmalen:
- a) an einem Lichtwellenleiter (1) wird von einem Ende aus bereichsweise der Sekundärschutz (3) entfernt;
- b) der so vorbereitete Lichtwellenleiter (1) wird in eine im wesentlichen zylindrische Hülse (4) mit einer koaxialen abgestuften Längsbohrung (5) eingeführt, wobei der Bereich ohne Sekundärschutz (3) in einem Teil der Längsbohrung (5) mit geringem Durchmesser und der Bereich mit Sekundärschutz (3) in einem Teil der Längsbohrung (5) mit größerem Durchmesser derart eingebracht wird, daß der Lichtwellenleiter (1) ohne Sekundärschutz (3) über das Ende (21) der Hülse hinausragt;
- c) der Lichtwellenleiter (1) wird in der Hülse (4) durch verkrimpen der Hülse (4) mechanisch fixiert;
- d) an dem Lichtwellenleiter (1) wird von dem Ende aus, an dem der Sekundärschutz (3) entfernt ist und an dem der Lichtwellenleiter (1) über die Hülse (4) hinausragt, bereichsweise der Primärschutz (2) entfernt;
- e) das Ende des Lichtwellenleiters (1) das vom Primärschutz (2) befreit wurde, wird bezüglich der Hülse (4) auf eine vorgegebene definierte Länge zugeschnitten;
- f) die Hülse (4) mit dem Lichtwellenleiter (1) wird in einen im wesentlichen zylindrischen Körper (20) mit einer axialen von beiden Seiten abgestuften Bohrung (12′) eingeführt, wobei der Lichtwellenleiter (1, 1′) in einen Teil der Bohrung mit geringem Durchmesser und die Hülse (4, 4′) in einen Teil der Bohrung mit größerem Durchmesser eingebracht wird und ein zweiter Lichtwellenleiter (1′) mit Hülse (4′) von der anderen Seite derart einbringbar ist, daß die Stirnflächen der Lichtwellenleiter (1, 1′) aneinanderstoßen.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
den Linsenkörper (6) vor dem Einbringen der Hülse (4) ein
Klebstoff (11) eingebracht wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß auf die Hülse (4) vor dem Einbringen der
Hülse (4) in den Linsenkörper (6) eine Überwurfmutter (15) mit
Innengewinde (14) aufgebracht wird, die nach dem Einbringen
der Hülse (4) in den Linsenkörper (6) auf der Hülse (4)
unverlierbar drehbar angeordnet ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß der Linsenkörper (6) in eine Steckerbuchse
(18) eingebracht wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1, 3, 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in eine im wesentlichen hohlzylindrische
Steckerbuchse (18) von jeder Stirnseite ein Linsenkörper (6,
6′) eingebracht wird.
7. Verfahren nach den Ansprüchen 4 und 5 oder 4 und 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Überwurfmutter (15) mit Innengewinde
(14) auf die Steckerbuchse (18) auf schraubbar ist.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lichtwellenleiterende (1) nach dem
Entfernen des Primärschutzes (2) an den Kanten verrundet wird.
9. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß das Lichtwellenleiterende (1) nach dem
Entfernen des Primärschutzes (2) gereinigt wird.
10. Verfahren nach einem der Patentansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hülse (4) an mindestens zwei Stellen
verkrimpt wird, von denen jeweils mindestens eine im Teil mit
dem geringen bzw. größeren Durchmesser der Längsbohrung (5)
liegt.
11. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Körper (20) nach Einführung der Hülse (4) mit dem
Lichtwellenleiter (1) verkrimpt wird.
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