DE4436342A1 - Koaxialsteckverbinder zum Konfektionieren eines koaxialen Hochfrequenzkabels - Google Patents
Koaxialsteckverbinder zum Konfektionieren eines koaxialen HochfrequenzkabelsInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem Koaxialsteckverbinder
zum Konfektionieren eines einen rohrförmigen Innenleiter
und einen diesen mit Abstand konzentrisch umgebenden
Außenleiter aufweisenden koaxialen Hochfrequenzkabels mit
einem konzentrisch zu einer Steckerlängsachse
angeordneten, mit dem Innenleiter des Hochfrequenzkabels
elektrisch verbindbaren Innenkontaktteil, einem gegenüber
der Steckerlängsachse abgewinkelten, mit dem
Innenkontaktteil elektrisch verbundenen Steckelement, und
einer das Steckelement zumindest teilweise mit Abstand
umgebenden, mit dem Außenleiter des Hochfrequenzkabels
elektrisch verbindbaren Anschlußhülse (EP 0 194 968 A2).
Es ist vorgeschlagen worden, bei koaxialen
Hochfrequenzkabeln den Innenleiter rohrförmig auszubilden
und in diesem rohrförmigen Innenleiter zumindest ein
Lichtwellenleiter-Element zur optischen
Nachrichtenübertragung vorzusehen. Zur Konfektionierung
eines solchen kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels ist es erforderlich, eine
Ausbringung des bzw. der Lichtwellenleiter-Elemente aus
dem Koaxialsteckverbinder zu ermöglichen.
Der in dem Patentanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt
ausgehend von dem aus der eingangs genannten EP 0 194 968
A2 bekannten Koaxialsteckverbinder das Problem zugrunde,
einen einfach und kostengünstig herstellbaren
Koaxialsteckverbinder zum Konfektionieren eines
kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels auszubilden, der eine einfache
Ausbringung des zumindest einen Lichtwellenleiter-
Elementes aus dem Koaxialsteckverbinder ermöglicht.
Dieses Problem wird gemäß dem Patentanspruch 1 dadurch
gelöst, daß in dem Innenkontaktteil konzentrisch zur
Steckerlängsachse eine Durchgangsbohrung ausgebildet ist
und daß durch diese Durchgangsbohrung des
Innenkontaktteils zumindest ein in dem rohrförmigen
Innenleiter des Hochfrequenzkabels angeordnetes
Lichtwellenleiter-Element aus dem Koaxialsteckverbinder
herausführbar ist.
Die mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen
insbesondere in einer einfachen Konfektionierung eines
kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels mit einer zentralen Ausbringung
des zumindest einen Lichtwellenleiter-Elementes. Der
erfindungsgemäße Koaxialsteckverbinder ist einfach und
kostengünstig herstellbar und läßt sich ohne großen
Montageaufwand an ein Kabel ende eines kombinierten
koaxialen Hochfrequenz- und Lichtwellenleiter-Kabels
montieren. Die Hochfrequenzübertragung wird bei dem
erfindungsgemäßen Koaxialsteckverbinder nur geringfügig
beeinflußt. Durch das zentrale und gerade Herausführen
des bzw. der Lichtwellenleiter-Elemente sind diese vor
Beschädigungen bis kurz vor ihrer Weiterverbindung gut
geschützt und brauchen nicht gebogen zu werden.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der
Erfindung möglich.
Für einen einfachen Anschluß des Koaxialsteckverbinders
z. B. an eine Anschlußbuchse eines Gerätes ist es von
Vorteil, wenn das Steckelement und die Anschlußhülse
gegenüber der Steckerlängsachse um 90° abgewinkelt sind.
Um einen wirkungsvollen Schutz des Lichtwellenleiter-
Elementes vor Beschädigungen zu gewährleisten, ist es
vorteilhaft, wenn das Lichtwellenleiter-Element durch ein
in die Durchgangsbohrung des Innenkontaktteils
eingeschobenes Führungsröhrchen aus dem
Koaxialsteckverbinder herausführbar ist.
Dabei ist es von Vorteil, wenn das Führungsröhrchen aus
einem Metall ausgebildet ist und an seiner inneren
Wandung und/oder an seiner äußeren Wandung mit einem
Kunststoff beschichtet ist, so daß im montierten Zustand
des Koaxialsteckverbinders ein elektrischer Kurzschluß
zwischen dem Innenleiter und dem Außenleiter des
koaxialen Hochfrequenzkabels verhindert wird.
Für einen besonders einfachen Aufbau des
Koaxialsteckverbinders ist es vorteilhaft, wenn
Innenkontaktteil und Steckelement als gemeinsames Bauteil
ausgebildet sind.
Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Koaxialsteckverbinders ist in der Zeichnung vereinfacht
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
Der in der Fig. beispielhaft dargestellte
Koaxialsteckverbinder zum Konfektionieren eines
kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels, das einen rohrförmigen
Innenleiter mit zumindest einem darin angeordneten
Lichtwellenleiter-Element und einen den rohrförmigen
Innenleiter mit Abstand konzentrisch umgebenden
Außenleiter aufweist, ist mit 1 bezeichnet. Der
Koaxialsteckverbinder 1 weist ein sich konzentrisch zu
einer Steckerlängsachse 3 erstreckendes, mit dem
Innenleiter des kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels elektrisch verbindbares
Innenkontaktteil 5 auf. Das Innenkontaktteil 5 ist etwa
rohrförmig ausgebildet und hat an seinem einen Ende 6
beispielsweise vier Kontaktzungen 7, die annähernd einen
Kreisring bilden. In eine von den Kontaktzungen 7
umgebene, etwa zylindrische Aufnahme 8 des
Koaxialsteckverbinders 1 ist der rohrförmige Innenleiter
des zu kontaktierenden, vor dem Einschieben in den
Koaxialsteckverbinder abgesetzten Endes des koaxialen
Kabels einschiebbar. Die Kontaktzungen 7 sind
beispielsweise derart ausgebildet, daß sie im montierten
Zustand des Koaxialsteckverbinders 1 mit einer radial
nach innen gerichteten Vorspannung an dem Umfang des
rohrförmigen Innenleiters anliegen und auf diese Weise
eine gute elektrische Kontaktierung des Innenleiters
ermöglichen.
Das Innenkontaktteil 5 weist konzentrisch zur
Steckerlängsachse 3 eine mit der Aufnahme 8 in Verbindung
stehende Durchgangsbohrung 9 auf, in der ein
Führungsröhrchen 11 angeordnet, beispielsweise eingepreßt
ist. Das Führungsröhrchen 11 kann aus Kunststoff oder
einem Metall ausgebildet sein. Es erstreckt sich z. B.
ausgehend von der Aufnahme 8 bis zu einem Ende 13 des
Koaxialsteckverbinders 1. Das Führungsröhrchen 11 dient
zum Herausführen zumindest eines in dem rohrförmigen
Innenleiter des kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabels angeordneten Lichtwellenleiter-
Elementes aus dem Koaxialsteckverbinder 1. Am Ende 13 des
Koaxialsteckverbinders 1 ist z. B. ein optisches
Kupplungselement 14 zum Weiterverbinden von
Lichtwellenleiter-Elementen vorgesehen.
Das Führungsröhrchen 11 ist, sofern es aus einem Metall
ausgebildet ist, an seiner inneren und/oder an seiner
äußeren Wandung mit einem elektrisch isolierenden
Kunststoff beschichtet, um einen elektrischen Kurzschluß
zwischen dem Innenleiter und dem Außenleiter des
koaxialen Hochfrequenzkabels zu verhindern.
An dem der Aufnahme 8 abgewandten Ende des
Innenkontaktteils 5 ist ein gegenüber der
Steckerlängsachse 3 beispielsweise um 90° abgewinkeltes,
also senkrecht zur Steckerlängsachse 3 verlaufendes
Steckelement 15 vorgesehen. Das Steckelement 15 ist mit
dem Innenkontaktteil 5 elektrisch leitend verbunden.
Steckelement 15 und Innenkontaktteil 5 können, wie bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel, aus einem
gemeinsamen Bauteil hergestellt sein. An seinem der
Steckerlängsachse 3 abgewandten Ende hat das Steckelement
15 beispielsweise einen Kontaktstift 17, der sich
senkrecht zur Steckerlängsachse 3 erstreckt.
Der Koaxialsteckverbinder 1 hat ein etwa topfförmiges
Gehäusebauteil 19, das mit seinem Zylinderabschnitt 28
das Innenkontaktteil 5 in radialer Richtung mit Abstand
konzentrisch zu der Steckerlängsachse 3 umgibt. An den
Zylinderabschnitt 28 des aus einem elektrisch leitfähigen
Werkstoff ausgebildeten Gehäusebauteils 19 ist z. B. eine
Anschlußhülse 21 mitangeformt, die sich konzentrisch zum
Steckelement 15 in radialer Richtung des
Koaxialsteckverbinders 1 nach außen erstreckt, also
gegenüber der Steckerlängsachse um 90° abgewinkelt ist,
und die das Steckelement 15 in axialer Richtung teilweise
mit Abstand umgibt. Die Anschlußhülse 21 ist beim
Aufschieben des Koaxialsteckverbinders 1 auf ein Ende
eines koaxialen Hochfrequenzkabels mit dessen Außenleiter
elektrisch leitend verbindbar. Mit der Anschlußhülse 21
ist ein ringförmiges Befestigungsteil 23 verbunden, das
beispielsweise mit einem Innengewinde 25 versehen ist.
Das Befestigungsteil 23 mit dem Innengewinde 25 dient zum
Verbinden des Koaxialsteckverbinders 1 z. B. mit einer
Anschlußbuchse eines Gerätes.
Das Gehäusebauteil 19 weist an seinem dem optischen
Kupplungselement 14 zugewandten Ende einen
Radialabschnitt 27 auf, der sich zumindest teilweise in
radialer Richtung des Koaxialsteckverbinders 1 erstreckt
und der eine durchgehende, konzentrisch zu der
Steckerlängsachse 3 verlaufende Haltebohrung 29 hat. Das
Führungsröhrchen 11 ist mit seinem der Aufnahme 8
abgewandten Ende durch diese Haltebohrung 29
hindurchgeschoben und wird so unmittelbar neben dem
optischen Kupplungselement 14 in dem
Koaxialsteckverbinder 1 zentrisch gehalten.
Über den Umfang des Innenkontaktteils 5 ist im Bereich
seiner Kontaktzungen 7 eine Steckhülse 43 mit einem
ersten Zylinderabschnitt 42 aufgeschoben. Die Steckhülse
43 hat an ihrem dem Radialabschnitt 27 des
Gehäusebauteils 19 abgewandten Ende einen sich ausgehend
von dem ersten Zylinderabschnitt 42 in radialer Richtung
nach außen erstreckenden Radialabschnitt 44. An dem
Umfang eines sich ausgehend von dem Radialabschnitt 44
konzentrisch zu der Steckerlängsachse 3 in dem
Radialabschnitt 27 des Gehäusebauteils 19 zugewandter
Richtung erstreckenden zweiten Zylinderabschnitts 46
liegt die Steckhülse 43 an der inneren Wandung des
Zylinderabschnittes 28 des Gehäusebauteils 19 sowie in
axialer Richtung dem Radialabschnitt 27 des
Gehäusebauteils 19 zugewandt an einem in radialer
Richtung nach innen weisenden Halteabsatz 45 des
Zylinderabschnittes 28 des Gehäusebauteils 19 an.
In radialer Richtung ist zwischen dem Umfang des ersten
Zylinderabschnitts 42 der Steckhülse 43 und der Wandung
des Zylinderabschnittes 28 des Gehäusebauteils 19
beispielsweise ein ringförmiges Stützelement 48 aus einem
elektrisch isolierenden Werkstoff angeordnet, das das
Innenkontaktteil 5 gegenüber dem Gehäusebauteil 19
abstützt und so die Zentrierung des Innenkontaktteils 5
in dem Gehäusebauteil 19 gewährleistet.
An seinem dem Radialabschnitt 27 abgewandten Ende ist das
Gehäusebauteil 19 an seinem Zylinderabschnitt 28 mit
einer rohrförmigen Spannhülse 51 mittels einer
Verschraubung 53 verbunden. In der z. B. metallenen
Spannhülse 51 ist eine Spannvorrichtung 55 mit einem
Spannelement 57 angeordnet, die zum Halten des
Koaxialsteckverbinders 1 an dem zu konfektionierenden
kombinierten koaxialen Hochfrequenz- und
Lichtwellenleiter-Kabel sowie zur elektrischen
Kontaktierung des Außenleiters des Kabels dient. Das
rohrförmige, aus einem elektrisch leitfähigen Werkstoff
ausgebildete Spannelement 57 ist an einem dem
Gehäusebauteil 19 abgewandten Zylinderabschnitt 59
mittels eines zylindrischen Klemmelementes 61 in einer
Längsbohrung 63 der rohrförmigen Spannhülse 51
festgeklemmt und weist dem Gehäusebauteil 19 zugewandt
einen Kontaktbereich 65 mit einer verringerten lichten
Weite auf. Wird der Koaxialsteckverbinder 1 auf ein in
geeigneter Weise abgesetztes Kabelende eines kombinierten
koaxialen Hochfrequenz- und Lichtwellenleiter-Kabels
geschoben, so wird der Außenleiter des Kabels durch
beispielsweise vier Kontaktstreifen 67 des
Kontaktbereiches 65 des Spannelementes 57 elektrisch
kontaktiert. Die Kontaktstreifen 67 bilden dabei
beispielsweise annähernd die Form eines Kreisringes und
sind in radialer Richtung nach innen federnd ausgebildet,
so daß sie im montierten Zustand des
Koaxialsteckverbinders 1 am Umfang des Außenleiters
anliegen. An ihren dem Innenkontaktteil 5 zugewandten
Enden ist die Verformung der Kontaktstreifen 67 bzw. ihre
Lage in radialer Richtung nach innen durch den Umfang
eines ringförmigen Zwischenteils 69 begrenzt. Mit seiner
dem Innenkontaktteil 5 abgewandten Stirnseite 71 dient
das Zwischenteil 69 beispielsweise als axiale
Anlagefläche für eine abgesetzte Stufe des koaxialen
Hochfrequenzkabels. Die Kontaktstreifen 69 liegen z. B.
in axialer Richtung mit ihren dem Gehäusebauteil 19
zugewandten Stirnseiten 68 an dem Zwischenteil 69 nahe
der Verschraubung 53 an. Über die Kontaktstreifen 67 des
Spannelementes 57, die Spannhülse 51, die Verschraubung
53 und das Gehäusebauteil 19 steht der Außenleiter eines
Koaxialkabels mit der Anschlußhülse 21 des
Koaxialsteckverbinders 1 in elektrisch leitender
Verbindung.
Claims (5)
1. Koaxialsteckverbinder zum Konfektionieren eines
einen rohrförmigen Innenleiter und einen diesen mit
Abstand konzentrisch umgebenden Außenleiter
aufweisenden koaxialen Hochfrequenzkabels mit
- - einem konzentrisch zu einer Steckerlängsachse angeordneten, mit dem Innenleiter des Hochfrequenzkabels elektrisch verbindbaren Innenkontaktteil,
- - einem gegenüber der Steckerlängsachse abgewinkelten, mit dem Innenkontaktteil elektrisch verbundenen Steckelement, und
- - einer das Steckelement zumindest teilsweise mit Abstand umgebenden, mit dem Außenleiter des Hochfrequenzkabels elektrisch verbindbaren Anschlußhülse, dadurch gekennzeichnet, daß
- - in dem Innenkontaktteil (5) konzentrisch zur Steckerlängsachse (3) eine Durchgangsbohrung (9) ausgebildet ist, und
- - durch diese Durchgangsbohrung (9) des Innenkontaktteils (5) zumindest ein in dem rohrförmigen Innenleiter des Hochfrequenzkabels angeordnetes Lichtwellenleiter-Element aus dem Koaxialsteckverbinder (1) herausführbar ist.
2. Koaxialsteckverbinder nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steckelement (15) und die
Anschlußhülse (21) gegenüber der Steckerlängsachse
(3) um 90° abgewinkelt sind.
3. Koaxialsteckverbinder nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Lichtwellenleiter-
Element durch ein in die Durchgangsbohrung (9) des
Innenkontaktteils (5) eingeschobenes
Führungsröhrchen (11) aus dem Koaxialsteckverbinder
(1) herausführbar ist.
4. Koaxialsteckverbinder nach Anspruch 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Führungsröhrchen (11) aus
einem Metall ausgebildet und an seiner inneren
Wandung und/oder an seiner äußeren Wandung mit einem
Kunststoff beschichtet ist.
5. Koaxialsteckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß Innenkontaktteil (5)
und Steckelement (15) als gemeinsames Bauteil
ausgebildet sind.
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