DE4214869C2 - Textiles Flächengebilde - Google Patents
Textiles FlächengebildeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein textiles Flächengebilde und ein
Verfahren zu seiner Herstellung.
Insbesondere beim Verarbeiten von Textilmaterial, wie
Geweben, Gewirken, Gestricken, od. dgl. entstehen Halbzeug-
Abfälle, die - soweit sie nicht in relativ geringen Mengen zu
Hobbyarbeiten verwendet werden - verworfen oder zu Fasern
rückzerkleinert werden müssen. Solche Fasern können nur zu einem
relativ groben Garn versponnen werden. Es entstehen dabei nie
gleichwertige verspinnbare Fasern, wie die des Ausgangsmateri
als, da das Ausgangsmaterial nicht einfach "entwebt" und
"entsponnen" werden kann.
Nicht mehr verspinnbare Textilabfälle werden in der Papier
industrie zur Herstellung von Filzpappe oder in Wellkarton
schichten verwendet. Auch der frühere Einsatz für die Fertigung
von Putz- und Scheuerlappen ist infolge der ständig steigenden
Ansprüche einerseits und durch den Ersatz der früheren Scheuer
lappen durch Vliesstoffe und spezieller Papierqualitäten
andererseits stark zurückgegangen. Derzeit müssen daher Textil
abfälle zum großen Teil auf Deponien entsorgt werden.
Es sind verschiedene textile Flächengebilde bekannt, die
meistens durch Weben, Wirken, Stricken aus Fäden oder faden
ähnlichen Gebilden hergestellt werden. Daneben sind sog.
"Fleckerlteppiche", welche aus textilen Abfällen bestehen,
bekannt. Dabei werden insbesondere streifenförmige Abfälle zu
einer Art Garn gebunden und als Schußfaden in einem derartigen
Teppich verwebt.
Auch sind sogenannte Quilts oder Patchwork bekannt, bei
denen aus meist geometrisch geschnittenen Stoffresten aus
gebrauchten Textilien kunstvolle Decken, Wandbehänge, Kleider
und Taschen gearbeitet werden (Brockhaus Enzyklopädie, 19.
Auflage, 17. Band, Verlag Fa. A. Brockhaus, Mannheim, 1991, S.
693).
Ein gattungsgemäßes Flächengebilde ist aus der DE-OS
19 02 939 bekannt. Der dort als nachteilig beschriebene minde
stens zweischichtige Fußbodenbelag weist in seiner Unterschicht,
die von einer Deck- oder Laufschicht aus einem wertvollerem
Material bedeckt ist, ein Grundgewebe auf. In dieses Grundgewebe
können Textilien und textile Abfälle eingewebt, eingearbeitet
oder eingenadelt sein. Die Textilien und textilen Abfälle dienen
hier nur zur Verstärkung des Trägers und sollen nicht sichtbar
sein.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein textiles
Flächengebilde herzustellen, das nicht aus Fäden durch Weben,
Wirken, Stricken od. dgl. zusammengesetzt ist. Das Verfahren zur
Herstellung eines solchen textilen Flächengebildes soll einfach
und preisgünstig sein.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene
Erfindung gelöst. Das Verfahren zur Herstellung des erfindungs
gemäßen textilen Flächengebildes ist in Anspruch 12 angegeben.
Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar.
Bei dem erfindungsgemäßen textilen Flächengebilde ist
mindestens eine textile Schicht aus Textilien oder textilem
Abfallmaterial, die aus von verarbeiteten, textilen Material
stammenden Stücken besteht, als Nutz- oder Sichtschicht mit
einem Träger vernadelt.
Dadurch wird erreicht, daß bei einem herstellungstechnisch
einfachen Prozeß günstige Gebrauchseigenschaften wie relativ
hohe Längs- und Querzugfestigkeit erreicht werden.
Das neue Flächengebilde nutzt die aufrecht erhaltenen
Eigenschaften der zerkleinerten ökonomisch wieder einsetzbaren
Textilmaterialien und zeichnet sich gegenüber herkömmlichen
Textilmaterialien dieser Art durch Preisgünstigkeit aus.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß
beidseitig des Trägers eine Stückeschicht angeordnet ist.
Dadurch wird ein textiles Flächengebilde erhalten, dessen
Aussehen von beiden Seiten gleich oder ganz unterschiedlich sein
kann, wobei beide Seiten bedeckt sind.
Vorteilhafterweise können Stücke für ein erfindungsgemäßes
Flächengebilde durch Stanzen oder Schneiden hergestellt werden.
Bei einem abfallfreien Stanzen werden vorteilhafterweise Formen
bevorzugt, welche zu einem gleichmäßigen Gebilde der gewünschten
Dicke führen. Die Stückegröße reicht von einigen Millimeter bis
zu einigen Zentimetern in der Breite und Länge.
Die billigste und vorteilhafteste Stückeherstellung erfolgt
durch Schneiden in Streifen, wobei die Breite der Streifen
zwischen 3 und 6 mm und deren Länge zwischen 30 und 60 mm liegt.
In diesen Größen lassen sich die benötigten Stücke gut verein
heitlichen und noch gut gleichmäßig auf dem Träger verteilen und
wirken nach dem abgeschlossenen Herstellungsprozeß gleichmäßig.
Bestehen die einzelnen Stücke aus unterschiedlichen Materia
lien, wobei sich die Materialien sowohl in der Zusammensetzung
als auch in der Farbe voneinander unterscheiden können, so kann
dadurch das gewünschte äußere Aussehen des hergestellten
textilen Flächengebildes entsprechend beeinflußt werden. Werden
die Stücke zu einheitlichen Gebilden ausgestanzt oder ausge
schnitten und weisen z. B. einheitliche Größe oder Form, wie
Herzform, ausgefranst, glatt geschnitten usw., auf, so ist das
entstandene Flächengebilde ein neues, zur Herstellung weiterer
Produkte geeignetes Material.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht der Träger
aus einem Gewebe, Gewirke, Vliesstoff, Folie oder Netzmaterial,
z. B. auch aus Polypropylenbändchen, aus Mono- oder Multifila
menten. Die Eigenschaften des gewählten Trägers sollen den
gewünschten mechanischen Eigenschaften des Fertigproduktes
entsprechen, insbesondere der gewünschten Längs- und Querzug
festigkeit.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sieht die Erfindung
vor, daß die Stücke auf der Trägerschicht so angeordnet sein
können, z. B. ungleichmäßig verteilt bzw. nebeneinander und auch
übereinander, daß die gewünschten Eigenschaften des fertigen
Produktes gezielt gesteuert werden können.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen textilen
Flächengebildes verläuft so, daß die aus einem verarbeiteten
Textilmaterial stammenden Stücke zuerst lose auf einem Träger zu
einer Schicht flächig abgelegt und anschließend mittels Vernade
lungsfasern mit diesem vernadelt werden. Die Stücke werden dabei
im Regelfall nur passiv von den Fasern durchdrungen und im Falle
mehrerer Schichten miteinander und auf alle Fälle auf dem Träger
befestigt. Dazu werden gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung
vor dem Vernadeln auf die Nadelseite der Stücke Fasern in Form
eines beispielsweise leichten Faservlieses aufgebracht. Bei sehr
locker verbundenen Fäden und einer darauf abgestimmten Stücke
größe und Nadelart können gemäß einer weiteren Ausgestaltung aus
den Stücken Fäden oder Fasern herausgezogen und für die aktive
Vernadelung eingesetzt werden. Bei dieser Herstellungsart kann
zumindest teilweise auf die zusätzlichen Fasern/Faservlies
verzichtet werden. Bei sehr groben Gestricken, beispielsweise
Handstrick-Pullovern, können sogar viele Einzelfasern von den
Filznadeln erfaßt und zu einer Verschlingung der Stücke unter
einander und mit dem Träger herangezogen werden. Der Vernade
lungsprozeß erfolgt insbesondere durch Nadelfilzmaschinen, mit
auf Nadelbrettern oder Nadelbarren angeordneten Filznadeln
geeigneter Art und Größe. Bei sehr dichten steifen Stücken sind
stabile Nadeln erforderlich, die in Abstimmung mit der Vernade
lungsgeschwindigkeit und Vernadelungskraft mit den hindurch
zuführenden Fasern die Stücke gut durchdringen können, wie z. B.
bei Abschnitten von Jeansstoff, welche zu als Teppich verwend
baren haltbaren Flächengebilden verarbeitet werden sollen.
Feinfädige Stücke können in Extremfällen in nur ein bis zwei
Schichten auf einen locker gebundenen Vliesstoff aufgelegt und
aus diesen Fasern von rückwärts vernadelt werden. Dadurch können
interessante leichte Textilgebilde hergestellt werden. Unpro
blematisch gestaltet sich das Vernadeln von Stücken aus Ge
wirken, wie Tricotagen, z. B. Baumwoll-T-Shirts, Trainings
anzugstoff od. dgl., die ziemlich leicht von Nadeln und Bindefa
sern durchdrungen werden können. Dies gilt ebenfalls für grobe
pulloverartige Stücke, welche bei Verwendung eines Trägers aus
Gewirke zu einem Flächengebilde für Konfektionsherstellung
verarbeitet werden können. Weitere Beispiele zur Verwendung der
erfindungsgemäßen Flächengebilde sind der Einsatz für technische
Zwecke wie z. B. Schleifen, wenn zu deren Herstellung Stücke aus
Rohgeweben wie Nessel, Renforc´, od. dgl. eingesetzt werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Herstellungsverfahrens
kann vorgesehen sein, daß besondere Effekte wie z. B. Volumen
veränderung oder Volumenvergrößerung durch den Einsatz von
schrumpfbaren oder Bindefasern erreicht werden kann. Ins
besondere der Einsatz von Bindefasern oder Schrumpfbindefasern
führt zu einer inneren Verfestigung des Textilmaterials unter
Wärme und ggf. Druck. Eine zusätzliche Verfestigung des Materi
als kann durch Tränken oder Beschichten mit einer Bindemasse,
insbesondere einer Binderdispersion erreicht werden. Beim
Tränken mit einem Binder können auch vergleichmäßigende Farb
stoffe zugesetzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen textilen
Flächengebildes ist anhand der nachfolgenden Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Schnittes durch ein
textiles Flächengebilde vor dem Vernadeln.
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Schnittes durch ein
textiles Flächengebilde nach dem Vernadeln.
Das Flächengebilde 1 weist einen Träger 2, eine erste
textile Stückeschicht 3 und eine zweite textile Stückeschicht 4
auf. Die Stückeschicht 3, welche sich auf der Unterseite des
Trägers 2 befindet, besteht aus Stücken 3a, 3b, welche eine sehr
lockere Faserbindung aufweisen, so daß bei einem Vernadelungs
prozeß die Vernadelung mit den aus den Stücken 3a, 3b her
ausgezogenen Fasern erfolgt. Bei der Stückeschicht 4 erfolgt die
Vernadelung mit Vernadelungsfasern, welche aus einem leichten
Faservlies 5, das auf der Stückeschicht 4 angeordnet ist,
entnommen werden. Die einzelnen Stücke 3a, 3b, 4a, 4b sind in
dem fertigen Flächengebilde 1 fest mit dem Träger 2 durch
Vernadelung verbunden. Bei einem Vernadelungsprozeß wird
zunächst von oben (Stückeschicht 4) genadelt und die Fasern 6
durch die textilen Schichten 3, 4 und den Träger 2 eingenadelt.
Die Fasern der Schicht 3 können gleich im Anschluß an den
Vernadelungsprozeß der Schicht 4 von unten in die Schicht 3 den
Träger 2 und teilweise die Schicht 4 oder in einem zweiten
Prozeß nach dem Umdrehen des Flächengebildes von oben eingena
delt werden.
Selbstverständlich ist auch eine Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Flächengebildes möglich, welche nur eine
Stückeschicht (Schicht 4 oder Schicht 3) aufweist.
Claims (15)
1. Textiles Flächengebilde mit einem Träger und einer weiteren
Schicht aus Textilien oder textilem Abfallmaterial, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens eine textile Schicht (3; 4), die
aus von verarbeitetem textilem Material stammenden Stücken (3a,
3b; 4a, 4b) besteht, als Nutz- oder Sichtschicht mit dem Träger
(2) vernadelt ist.
2. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß beidseitig des Trägers (2) je eine aus Stücken (3a
3b; 4a, 4b) bestehende textile Schicht (3; 4) angeordnet ist.
3. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die die textile Schicht (3; 4) bildenden
Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) durch Stanzen, Schneiden oder Reißen
eines verarbeiteten Textilmaterials gebildet sind.
4. Textiles Flächengebilde nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) eine
Ausdehnung von einigen Millimetern bis zu einigen Zentimetern in
der Breite und Länge aufweisen.
5. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) streifenförmig
ausgebildet sind und eine Breite zwischen 3 und 6 mm und eine
Länge zwischen 30 und 60 mm aufweisen.
6. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a,
4b) aus unterschiedlichen, insbesondere verschieden farbigen
Materialien bestehen.
7. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) aus einem
Gewebe, Gewirke, Gestrick, Vlies, Vliesstoff und/oder Netzma
terial besteht, wobei das Gewebe oder Gewirke aus Fäden,
Bändchen, Mono- oder Multifilamenten besteht.
8. Textiles Flächengebilde nach einem oder mehreren der
vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Stücke
(3a, 3b; 4a, 4b) aus textilem Abfallmaterial verwendet werden.
9. Textiles Flächengebilde nach einem oder mehreren der
vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) in der Schicht (3, 4) ungleichmäßig
verteilt sind.
10. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangenen
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a,
4b) in der Schicht nebeneinander angeordnet sind.
11. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) in der Schicht
übereinander angeordnet sind.
12. Verfahren zum Herstellen des textilen Flächengebildes nach
einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stücke (3a, 3b, 4a, 4b) auf dem Träger (2) flächig zu einer
Schicht (3; 4) abgelegt und mit diesem vernadelt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stückeschicht (4) mit Fasern (6) aus einer auf dieser abgelegten
Faserschicht (5) mit dem Träger (2) vernadelt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stücke (3a, 3b) mit eigenen Fäden oder Fasern mit dem Träger (2)
vernadelt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß während des Herstellungsprozesses das
textile Flächengebilde (1) mit Schrumpffasern (6) vernadelt und
geschrumpft wird.
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1992
- 1992-05-05 DE DE19924214869 patent/DE4214869C2/de not_active Expired - Fee Related
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Publication number | Publication date |
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