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DE4214869C2 - Textiles Flächengebilde - Google Patents

Textiles Flächengebilde

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DE4214869C2
DE4214869C2 DE19924214869 DE4214869A DE4214869C2 DE 4214869 C2 DE4214869 C2 DE 4214869C2 DE 19924214869 DE19924214869 DE 19924214869 DE 4214869 A DE4214869 A DE 4214869A DE 4214869 C2 DE4214869 C2 DE 4214869C2
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Nonwoven Fabrics (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein textiles Flächengebilde und ein Verfahren zu seiner Herstellung.
Insbesondere beim Verarbeiten von Textilmaterial, wie Geweben, Gewirken, Gestricken, od. dgl. entstehen Halbzeug- Abfälle, die - soweit sie nicht in relativ geringen Mengen zu Hobbyarbeiten verwendet werden - verworfen oder zu Fasern rückzerkleinert werden müssen. Solche Fasern können nur zu einem relativ groben Garn versponnen werden. Es entstehen dabei nie gleichwertige verspinnbare Fasern, wie die des Ausgangsmateri­ als, da das Ausgangsmaterial nicht einfach "entwebt" und "entsponnen" werden kann.
Nicht mehr verspinnbare Textilabfälle werden in der Papier­ industrie zur Herstellung von Filzpappe oder in Wellkarton­ schichten verwendet. Auch der frühere Einsatz für die Fertigung von Putz- und Scheuerlappen ist infolge der ständig steigenden Ansprüche einerseits und durch den Ersatz der früheren Scheuer­ lappen durch Vliesstoffe und spezieller Papierqualitäten andererseits stark zurückgegangen. Derzeit müssen daher Textil­ abfälle zum großen Teil auf Deponien entsorgt werden.
Es sind verschiedene textile Flächengebilde bekannt, die meistens durch Weben, Wirken, Stricken aus Fäden oder faden­ ähnlichen Gebilden hergestellt werden. Daneben sind sog. "Fleckerlteppiche", welche aus textilen Abfällen bestehen, bekannt. Dabei werden insbesondere streifenförmige Abfälle zu einer Art Garn gebunden und als Schußfaden in einem derartigen Teppich verwebt.
Auch sind sogenannte Quilts oder Patchwork bekannt, bei denen aus meist geometrisch geschnittenen Stoffresten aus gebrauchten Textilien kunstvolle Decken, Wandbehänge, Kleider und Taschen gearbeitet werden (Brockhaus Enzyklopädie, 19. Auflage, 17. Band, Verlag Fa. A. Brockhaus, Mannheim, 1991, S. 693).
Ein gattungsgemäßes Flächengebilde ist aus der DE-OS 19 02 939 bekannt. Der dort als nachteilig beschriebene minde­ stens zweischichtige Fußbodenbelag weist in seiner Unterschicht, die von einer Deck- oder Laufschicht aus einem wertvollerem Material bedeckt ist, ein Grundgewebe auf. In dieses Grundgewebe können Textilien und textile Abfälle eingewebt, eingearbeitet oder eingenadelt sein. Die Textilien und textilen Abfälle dienen hier nur zur Verstärkung des Trägers und sollen nicht sichtbar sein.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein textiles Flächengebilde herzustellen, das nicht aus Fäden durch Weben, Wirken, Stricken od. dgl. zusammengesetzt ist. Das Verfahren zur Herstellung eines solchen textilen Flächengebildes soll einfach und preisgünstig sein.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Das Verfahren zur Herstellung des erfindungs­ gemäßen textilen Flächengebildes ist in Anspruch 12 angegeben. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar.
Bei dem erfindungsgemäßen textilen Flächengebilde ist mindestens eine textile Schicht aus Textilien oder textilem Abfallmaterial, die aus von verarbeiteten, textilen Material stammenden Stücken besteht, als Nutz- oder Sichtschicht mit einem Träger vernadelt.
Dadurch wird erreicht, daß bei einem herstellungstechnisch einfachen Prozeß günstige Gebrauchseigenschaften wie relativ hohe Längs- und Querzugfestigkeit erreicht werden.
Das neue Flächengebilde nutzt die aufrecht erhaltenen Eigenschaften der zerkleinerten ökonomisch wieder einsetzbaren Textilmaterialien und zeichnet sich gegenüber herkömmlichen Textilmaterialien dieser Art durch Preisgünstigkeit aus.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung ist vorgesehen, daß beidseitig des Trägers eine Stückeschicht angeordnet ist. Dadurch wird ein textiles Flächengebilde erhalten, dessen Aussehen von beiden Seiten gleich oder ganz unterschiedlich sein kann, wobei beide Seiten bedeckt sind.
Vorteilhafterweise können Stücke für ein erfindungsgemäßes Flächengebilde durch Stanzen oder Schneiden hergestellt werden. Bei einem abfallfreien Stanzen werden vorteilhafterweise Formen bevorzugt, welche zu einem gleichmäßigen Gebilde der gewünschten Dicke führen. Die Stückegröße reicht von einigen Millimeter bis zu einigen Zentimetern in der Breite und Länge.
Die billigste und vorteilhafteste Stückeherstellung erfolgt durch Schneiden in Streifen, wobei die Breite der Streifen zwischen 3 und 6 mm und deren Länge zwischen 30 und 60 mm liegt. In diesen Größen lassen sich die benötigten Stücke gut verein­ heitlichen und noch gut gleichmäßig auf dem Träger verteilen und wirken nach dem abgeschlossenen Herstellungsprozeß gleichmäßig.
Bestehen die einzelnen Stücke aus unterschiedlichen Materia­ lien, wobei sich die Materialien sowohl in der Zusammensetzung als auch in der Farbe voneinander unterscheiden können, so kann dadurch das gewünschte äußere Aussehen des hergestellten textilen Flächengebildes entsprechend beeinflußt werden. Werden die Stücke zu einheitlichen Gebilden ausgestanzt oder ausge­ schnitten und weisen z. B. einheitliche Größe oder Form, wie Herzform, ausgefranst, glatt geschnitten usw., auf, so ist das entstandene Flächengebilde ein neues, zur Herstellung weiterer Produkte geeignetes Material.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung besteht der Träger aus einem Gewebe, Gewirke, Vliesstoff, Folie oder Netzmaterial, z. B. auch aus Polypropylenbändchen, aus Mono- oder Multifila­ menten. Die Eigenschaften des gewählten Trägers sollen den gewünschten mechanischen Eigenschaften des Fertigproduktes entsprechen, insbesondere der gewünschten Längs- und Querzug­ festigkeit.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sieht die Erfindung vor, daß die Stücke auf der Trägerschicht so angeordnet sein können, z. B. ungleichmäßig verteilt bzw. nebeneinander und auch übereinander, daß die gewünschten Eigenschaften des fertigen Produktes gezielt gesteuert werden können.
Das Verfahren zur Herstellung des erfindungsgemäßen textilen Flächengebildes verläuft so, daß die aus einem verarbeiteten Textilmaterial stammenden Stücke zuerst lose auf einem Träger zu einer Schicht flächig abgelegt und anschließend mittels Vernade­ lungsfasern mit diesem vernadelt werden. Die Stücke werden dabei im Regelfall nur passiv von den Fasern durchdrungen und im Falle mehrerer Schichten miteinander und auf alle Fälle auf dem Träger befestigt. Dazu werden gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung vor dem Vernadeln auf die Nadelseite der Stücke Fasern in Form eines beispielsweise leichten Faservlieses aufgebracht. Bei sehr locker verbundenen Fäden und einer darauf abgestimmten Stücke­ größe und Nadelart können gemäß einer weiteren Ausgestaltung aus den Stücken Fäden oder Fasern herausgezogen und für die aktive Vernadelung eingesetzt werden. Bei dieser Herstellungsart kann zumindest teilweise auf die zusätzlichen Fasern/Faservlies verzichtet werden. Bei sehr groben Gestricken, beispielsweise Handstrick-Pullovern, können sogar viele Einzelfasern von den Filznadeln erfaßt und zu einer Verschlingung der Stücke unter­ einander und mit dem Träger herangezogen werden. Der Vernade­ lungsprozeß erfolgt insbesondere durch Nadelfilzmaschinen, mit auf Nadelbrettern oder Nadelbarren angeordneten Filznadeln geeigneter Art und Größe. Bei sehr dichten steifen Stücken sind stabile Nadeln erforderlich, die in Abstimmung mit der Vernade­ lungsgeschwindigkeit und Vernadelungskraft mit den hindurch­ zuführenden Fasern die Stücke gut durchdringen können, wie z. B. bei Abschnitten von Jeansstoff, welche zu als Teppich verwend­ baren haltbaren Flächengebilden verarbeitet werden sollen. Feinfädige Stücke können in Extremfällen in nur ein bis zwei Schichten auf einen locker gebundenen Vliesstoff aufgelegt und aus diesen Fasern von rückwärts vernadelt werden. Dadurch können interessante leichte Textilgebilde hergestellt werden. Unpro­ blematisch gestaltet sich das Vernadeln von Stücken aus Ge­ wirken, wie Tricotagen, z. B. Baumwoll-T-Shirts, Trainings­ anzugstoff od. dgl., die ziemlich leicht von Nadeln und Bindefa­ sern durchdrungen werden können. Dies gilt ebenfalls für grobe pulloverartige Stücke, welche bei Verwendung eines Trägers aus Gewirke zu einem Flächengebilde für Konfektionsherstellung verarbeitet werden können. Weitere Beispiele zur Verwendung der erfindungsgemäßen Flächengebilde sind der Einsatz für technische Zwecke wie z. B. Schleifen, wenn zu deren Herstellung Stücke aus Rohgeweben wie Nessel, Renforc´, od. dgl. eingesetzt werden.
In vorteilhafter Ausgestaltung des Herstellungsverfahrens kann vorgesehen sein, daß besondere Effekte wie z. B. Volumen­ veränderung oder Volumenvergrößerung durch den Einsatz von schrumpfbaren oder Bindefasern erreicht werden kann. Ins­ besondere der Einsatz von Bindefasern oder Schrumpfbindefasern führt zu einer inneren Verfestigung des Textilmaterials unter Wärme und ggf. Druck. Eine zusätzliche Verfestigung des Materi­ als kann durch Tränken oder Beschichten mit einer Bindemasse, insbesondere einer Binderdispersion erreicht werden. Beim Tränken mit einem Binder können auch vergleichmäßigende Farb­ stoffe zugesetzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen textilen Flächengebildes ist anhand der nachfolgenden Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung eines Schnittes durch ein textiles Flächengebilde vor dem Vernadeln.
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines Schnittes durch ein textiles Flächengebilde nach dem Vernadeln.
Das Flächengebilde 1 weist einen Träger 2, eine erste textile Stückeschicht 3 und eine zweite textile Stückeschicht 4 auf. Die Stückeschicht 3, welche sich auf der Unterseite des Trägers 2 befindet, besteht aus Stücken 3a, 3b, welche eine sehr lockere Faserbindung aufweisen, so daß bei einem Vernadelungs­ prozeß die Vernadelung mit den aus den Stücken 3a, 3b her­ ausgezogenen Fasern erfolgt. Bei der Stückeschicht 4 erfolgt die Vernadelung mit Vernadelungsfasern, welche aus einem leichten Faservlies 5, das auf der Stückeschicht 4 angeordnet ist, entnommen werden. Die einzelnen Stücke 3a, 3b, 4a, 4b sind in dem fertigen Flächengebilde 1 fest mit dem Träger 2 durch Vernadelung verbunden. Bei einem Vernadelungsprozeß wird zunächst von oben (Stückeschicht 4) genadelt und die Fasern 6 durch die textilen Schichten 3, 4 und den Träger 2 eingenadelt. Die Fasern der Schicht 3 können gleich im Anschluß an den Vernadelungsprozeß der Schicht 4 von unten in die Schicht 3 den Träger 2 und teilweise die Schicht 4 oder in einem zweiten Prozeß nach dem Umdrehen des Flächengebildes von oben eingena­ delt werden.
Selbstverständlich ist auch eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Flächengebildes möglich, welche nur eine Stückeschicht (Schicht 4 oder Schicht 3) aufweist.

Claims (15)

1. Textiles Flächengebilde mit einem Träger und einer weiteren Schicht aus Textilien oder textilem Abfallmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine textile Schicht (3; 4), die aus von verarbeitetem textilem Material stammenden Stücken (3a, 3b; 4a, 4b) besteht, als Nutz- oder Sichtschicht mit dem Träger (2) vernadelt ist.
2. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß beidseitig des Trägers (2) je eine aus Stücken (3a 3b; 4a, 4b) bestehende textile Schicht (3; 4) angeordnet ist.
3. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die die textile Schicht (3; 4) bildenden Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) durch Stanzen, Schneiden oder Reißen eines verarbeiteten Textilmaterials gebildet sind.
4. Textiles Flächengebilde nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) eine Ausdehnung von einigen Millimetern bis zu einigen Zentimetern in der Breite und Länge aufweisen.
5. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) streifenförmig ausgebildet sind und eine Breite zwischen 3 und 6 mm und eine Länge zwischen 30 und 60 mm aufweisen.
6. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) aus unterschiedlichen, insbesondere verschieden farbigen Materialien bestehen.
7. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (2) aus einem Gewebe, Gewirke, Gestrick, Vlies, Vliesstoff und/oder Netzma­ terial besteht, wobei das Gewebe oder Gewirke aus Fäden, Bändchen, Mono- oder Multifilamenten besteht.
8. Textiles Flächengebilde nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) aus textilem Abfallmaterial verwendet werden.
9. Textiles Flächengebilde nach einem oder mehreren der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) in der Schicht (3, 4) ungleichmäßig verteilt sind.
10. Textiles Flächengebilde nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) in der Schicht nebeneinander angeordnet sind.
11. Textiles Flächengebilde nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Stücke (3a, 3b; 4a, 4b) in der Schicht übereinander angeordnet sind.
12. Verfahren zum Herstellen des textilen Flächengebildes nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b, 4a, 4b) auf dem Träger (2) flächig zu einer Schicht (3; 4) abgelegt und mit diesem vernadelt werden.
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stückeschicht (4) mit Fasern (6) aus einer auf dieser abgelegten Faserschicht (5) mit dem Träger (2) vernadelt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke (3a, 3b) mit eigenen Fäden oder Fasern mit dem Träger (2) vernadelt werden.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß während des Herstellungsprozesses das textile Flächengebilde (1) mit Schrumpffasern (6) vernadelt und geschrumpft wird.
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