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DE4214870C2 - Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und danach hergestelltes, textiles Flächengebilde - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und danach hergestelltes, textiles Flächengebilde

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DE4214870C2
DE4214870C2 DE19924214870 DE4214870A DE4214870C2 DE 4214870 C2 DE4214870 C2 DE 4214870C2 DE 19924214870 DE19924214870 DE 19924214870 DE 4214870 A DE4214870 A DE 4214870A DE 4214870 C2 DE4214870 C2 DE 4214870C2
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Germany
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carrier
textile
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waste material
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Guenter Horst Tesch
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    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04HMAKING TEXTILE FABRICS, e.g. FROM FIBRES OR FILAMENTARY MATERIAL; FABRICS MADE BY SUCH PROCESSES OR APPARATUS, e.g. FELTS, NON-WOVEN FABRICS; COTTON-WOOL; WADDING ; NON-WOVEN FABRICS FROM STAPLE FIBRES, FILAMENTS OR YARNS, BONDED WITH AT LEAST ONE WEB-LIKE MATERIAL DURING THEIR CONSOLIDATION
    • D04H13/00Other non-woven fabrics
    • DTEXTILES; PAPER
    • D04BRAIDING; LACE-MAKING; KNITTING; TRIMMINGS; NON-WOVEN FABRICS
    • D04HMAKING TEXTILE FABRICS, e.g. FROM FIBRES OR FILAMENTARY MATERIAL; FABRICS MADE BY SUCH PROCESSES OR APPARATUS, e.g. FELTS, NON-WOVEN FABRICS; COTTON-WOOL; WADDING ; NON-WOVEN FABRICS FROM STAPLE FIBRES, FILAMENTS OR YARNS, BONDED WITH AT LEAST ONE WEB-LIKE MATERIAL DURING THEIR CONSOLIDATION
    • D04H1/00Non-woven fabrics formed wholly or mainly of staple fibres or like relatively short fibres
    • D04H1/40Non-woven fabrics formed wholly or mainly of staple fibres or like relatively short fibres from fleeces or layers composed of fibres without existing or potential cohesive properties
    • D04H1/58Non-woven fabrics formed wholly or mainly of staple fibres or like relatively short fibres from fleeces or layers composed of fibres without existing or potential cohesive properties by applying, incorporating or activating chemical or thermoplastic bonding agents, e.g. adhesives
    • D04H1/593Non-woven fabrics formed wholly or mainly of staple fibres or like relatively short fibres from fleeces or layers composed of fibres without existing or potential cohesive properties by applying, incorporating or activating chemical or thermoplastic bonding agents, e.g. adhesives to layered webs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und ein nach diesem Verfahren hergestelltes, textiles Flächengebilde.
Insbesondere beim Verarbeiten von Textilmaterial wie Geweben, Gewirken, Gestricken oder dergleichen entstehen Halbzeug-Abfälle, die, soweit sie nicht in relativ geringen Mengen zu Hobbyarbeiten verwendet werden, verworfen oder zu Fasern rückzerkleinert werden müssen. Solche Fasern können nur zu einem relativ groben Garn versponnen werden. Nicht mehr verspinnbare Textilabfälle werden in der Papierindustrie zur Herstellung von Filzpappe oder in Wellkartonschichten verwendet. Der früher übliche Einsatz für die Fertigung von Putz- und Scheuerlappen ist infolge der ständig steigenden Ansprüche einerseits und durch den Ersatz von Scheuerlappen durch Vliesstoffe und spezielle Papierqualitäten andererseits stark zurückgegangen. Derzeit müssen daher Textilabfälle zum großen Teil auf Deponien entsorgt werden.
Allgemein bekannt sind sogenannte "Fleckerlteppiche", welche aus textilen Abfällen bestehen. Dabei werden insbesondere streifen­ formige Abfälle zu einer Art Garn gebunden und als Schußfaden in einem derartigen Teppich verwebt.
Aus der DE 39 32 336 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung strukturierter Warenbahnen bekannt, bei dem auf eine plane Trägerbahn eine zuvor angefeuchtete, dann strukturbildend geraffte und im gerafften Zustand getrocknete Bahn über eine Klebeverbindung bleibend aufgebracht wird. Diese Bahnen können zwar aus textilem Material bestehen, stückiges textiles Abfall­ material kann jedoch auf diese Art und Weise nicht verarbeitet werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum ökonomischen Verarbeiten von textilem Abfallmaterial zu Flächen­ gebilden zu entwickeln, welches einfach und kostengünstig ist.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte Weiterbildungen dar. Ein nach diesem Verfahren hergestelltes textiles Flächengebilde ist im Anspruch 13 angegeben.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial wird eine Vielzahl von Stücken oder Stückchen aus textilem Abfallmaterial auf einem Träger zu mindestens einer Schicht vollflächig abgelegt und anschließend mit diesem zu einem flächigen, textilen Gebilde verklebt.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat neben dem Vorteil der einfachen Beseitigung von Textilabfällen noch den Vorteil, daß die Beseitigung hier nicht nur Selbstzweck ist, sondern daß durch das Verfahren ein neues Produkt entsteht, welches seiner­ seits als Ausgangsstoff für weitere Produkte eingesetzt werden kann. Die Eigenschaften des in dem Verfahren hergestellten, neuen Produktes sind durch die Wahl der Ausgangsmaterialien und den Herstellungsprozeß beeinflußbar. Dabei ist es wichtig, welche textilen Abfälle verarbeitet werden; im weiteren kommt es darauf an, welche Eigenschaften der Träger aufweist und wie das Verfahren in seiner Gesamtheit durchgeführt wird. Es ist aber besonders vorteilhaft, daß in den meisten Fällen mit jeder Art von textilen Abfällen vielseitig verwendbare Flächengebilde hergestellt werden können.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß beidseitig des Trägers textile Stücke angeordnet und mit diesem verklebt werden. Dadurch wird ein textiles Flächengebilde erhalten, dessen Aussehen von beiden Seiten gleich oder ver­ schieden sein kann.
Die Stücke oder Stückchen können auf dem Träger je Seite eine glatte oder strukturierte Schicht bilden. Sie können auch gleichmäßig verteilt sein, bzw. insbesondere nebeneinander glattliegend, stehend, gefaltet oder z. B. zerknittert angeordnet sein. Durch die gezielte Anordnung der Stücke auf der Träger­ schicht können die gewünschten Eigenschaften des fertigen Produktes beeinflußt werden. Es können auch andere Materialien mit aufgeklebt werden. Beim Ablegen der Stücke oder Stückchen in mehreren Schichten ist darauf zu achten, daß auch die vom Träger am weitesten entfernt liegende Schicht mit diesem verklebt wird. Dies kann entweder dadurch erreicht werden, daß die auf dem Träger befindliche Klebeschicht dicker ist oder daß die z. B. in der zweiten Schicht befindlichen Stücke oder Stückchen selbst mit einer Klebeschicht versehen bzw. mit Kleber getränkt sind. In einer Sonderform können auch nur Teilpartien des Trägers mit Stücken oder Stückchen bedeckt sein, so daß Freiflächen ent­ stehen und dadurch eine neuartige Musterung erreicht wird.
Gemäß einem besonderen Verfahrensschritt erfolgt das Verkleben der auf dem Träger abgelegten Stücke oder Stückchen unter Einwirkung von erhöhter Temperatur und erhöhtem Druck. Die Temperatur- und Druckeinwirkung kann durch einen Warmwalzvorgang aufgebracht werden. Zu diesem Zweck durchläuft der Träger mit den darauf angeordneten Stücken z. B. ein Walzenpaar. Es kann auch vorgesehen sein, daß der Träger mit einer Klebeschicht versehen ist, welche bereits bei Raumtemperatur klebefähig ist. In diesem Fall braucht ein Träger mit der darauf angeordneten Stückchenschicht nur einer Druckeinwirkung ausgesetzt werden, z. B. durch einen Kaltwalzvorgang.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann der Träger als eine Netzfolie, ein Gewebe, ein Gewirke, ein Vliesstoff oder aus Papier vorliegen. Die Eigenschaften des gewählten Trägers sollen den gewünschten mechanischen Eigenschaften des Fertigproduktes entsprechen, insbesondere der gewünschten längs- und Querzug­ festigkeit. Besteht der Träger aus Netzfolie, so ist das daraus hergestellte Produkt besonders weich und drapierfähig. Außerdem zeichnen sich diese Produkte durch höhere Luftdurchlässigkeit aus.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens ist der Träger mit einer ein- oder zweiseitig aufgetragenen Klebe­ schicht versehen. Schließlich kann sowohl der Träger, als auch die textilen Stücke oder Stückchen mit Kleber versehen sein. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn, wie bereits oben dargestellt, mehrere Stückeschichten aufgetragen werden sollen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sieht das Verfahren vor, daß die textilen Stücke oder Stückchen nach ihrem Ablegen auf dem Träger zunächst so ausgerichtet werden, daß sie unter einem vorgegebenen Winkel zum Träger stehen und anschließend mit diesem verklebt werden. Dadurch ergibt sich, daß die Stücke eine Ausrichtung erhalten und diese auch beibehalten. Sie werden mit dem Träger nur längs ihrer Auflagekante bzw. Berührungskante mit diesem verklebt. Derart hergestellte textile Flächengebilde zeichnen sich durch ein voluminöses Aussehen aus. Außerdem läßt sich durch diesen Verfahrensschritt eine besonders vorteilhafte Flächendeckung erreichen. Wird als Träger eine sehr gute Klebefolie eingesetzt, so ist eine dachziegelförmige oder frotteeähnliche Anordnung der Stückchen möglich.
Das fertig hergestellte textile Gebilde kann zusätzlich verfestigt werden, z. B. durch Bespritzen, Tränken, Beschichten mit Kleber oder Auftragen einer Kunstharzdispersion. Dies ist dann sinnvoll, wenn eine höhere Beständigkeit, Festigkeit oder Dichtigkeit des fertigen Erzeugnisses erforderlich ist.
Die Stücke können eine Größe von minimal 1 mm bis zu maximal 30 mm in Länge und Breite besitzen. Diese Größenordnung, vorzugsweise eine Größe zwischen 2 und 8 mm, läßt sich besonders gut verarbeiten. Vorteilhaft ist die Verwendung gleichmäßiger oder gleichartiger Stücke in Größe, Art und Gestaltung. Durch eine gleiche und spezielle Form, wie z. B. Herzform, lassen sich neue Gebilde als Ausgangsmaterialien für weitere Produkte herstellen. Bei manchen, insbesondere leicht gewirkten oder gestrickten Materialien ergibt diese kleine Stückgröße (Milli­ meterbereich) durch ein gewisses Öffnen oder Aufspringen nach dem Zerteilen schon fast ein velourartiges Aussehen.
Vorteilhafterweise können Stücke oder Stückchen für das erfindungsgemäße Verfahren durch Stanzen, Schneiden, Feinreißen oder dgl. hergestellt werden. Bei einem abfallfreien Stanzen werden Formen bevorzugt, welche zu einem gleichmäßigen Gebilde der gewünschten Dicke führen. Die Stückchen können auch so verarbeitet sein, daß sie eine bestimmte Form, z. B. Herzen, Karos, usw., aufweisen.
Bestehen die einzelnen Stücke oder Stückchen aus unter­ schiedlichen Materialien, wobei sich die Materialien sowohl in der Zusammensetzung als auch in der Farbe voneinander unter­ scheiden, so kann dadurch das gewünschte, äußere Aussehen des hergestellten textilen Gebildes entsprechend beeinflußt werden. Das Material kann entweder farblich so ausgesucht oder nach Wunsch, insbesondere durch Färben so vereinheitlicht und definiert werden, daß z. B. besonders interessante, kontinuierli­ che Farbübergänge erreicht werden können. Durch Aufschichtung aus verschiedenen Materialien kann eine sehr variierbare Wirkung erzielt werden.
Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens können den Stücken oder Stückchen thermoplastisch bindende Fasern, z. B. Faserkugeln, beigemischt werden. Dies führt zur Erhöhung der Bindung und der Haltbarkeit des herzustellenden Produktes. Sollten weitere Effekte erreicht werden, wie z. B. Glitzereffekte oder Farbpunkte, so können auch z. B. metallisierte Stücke von Folien, Textilien oder dgl. zugesetzt werden.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte textile Gebilde ist besonders gut nähbar und gut schneidbar. Es kann als Ausgangsmaterial für verschiedene weitere Produkte eingesetzt werden; insbesondere eignet sich das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte textile Gebilde als Material für Futterstoff, Isoliermaterial, Wischtücher, Dekora­ tionsmaterial, Wandverkleidung oder als Einlagestoffe.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Anlage zum ökono­ mischen Einsetzen von textilen Abfallmaterialien, und
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines textilen Gebildes mit ausgerichteten textilen Stückchen.
Eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens weist eine Austragsvorrichtung 1, eine Fördervorrichtung 2, und ein Walzenpaar 3 auf. Die von der Austragsvorrichtung 1 abgegebenen Stücke oder Stückchen 5 aus textilem verarbeiteten Material werden auf einem Träger 4 abgelegt. Das Verkleben der Stückchen 5 mit dem Träger 4 kann bereits beim Ablegen derselben auf dem Träger 4 erfolgen; dies ist dann der Fall, wenn der Träger 4 mit einer bereits bei Raumtemperatur bindenden Klebeschicht versehen ist. Anschließend, beim Durchlaufen der Walzen 3, wird die Klebeverbindung unter Druck verfestigt. Die Klebeverbindung des Trägers 4 mit den Stückchen 5 kann auch unter Temperatur- und Druckeinfluß stattfinden, z. B. bei einem Warmwalzprozeß. Am Ende des Herstellungsprozesses werden die nicht verklebten Stücke oder Stückchen mittels einer Bürste 6 entfernt.
In Fig. 2 ist ein flächiges textiles Gebilde dargestellt, welches auf einem Träger 4 angeordnete und ausgerichtete Stückchen 5 aufweist. Die Stückchen 5 sind nur längs ihrer unteren Berührungskante 7 mit dem Träger verbunden.

Claims (13)

1. Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Stücken oder Stückchen (5) aus textilem Abfallmaterial in mindestens einer Schicht auf einem Träger (4) vollflächig abgelegt und mit diesem verklebt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden Seiten des Trägers (4) eine Schicht von Stücken oder Stückchen (5) aus textilem Abfallmaterial angeordnet und mit diesem verklebt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verkleben der Stücke oder Stückchen (5) mit dem Träger (4) unter Einwirkung erhöhter Temperatur und erhöhten Druckes erfolgt.
4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) eine Netzfolie, ein Gewebe, ein Gewirke, ein Vliesstoff oder aus Papier ist.
5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (4) und/oder die Stücke oder Stückchen (5) mit einer ein- oder zweiseitig angeordneten Klebeschicht versehen sind.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) nach ihrem Ablegen auf den Träger (4) zunächst so ausgerichtet werden, daß sie unter einem vorgegebenen Winkel zum Träger (4) stehen und anschließend mit diesem verklebt werden.
7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) durch Besprit­ zen, Tränken, Beschichten mit Kleber oder Auftragen einer Kunstharzdispersion zusätzlich verfestigt werden.
8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) eine Größe von minimal 1 mm bis zu maximal 30 mm in Länge und Breite aufweisen.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) durch Stanzen, Schneiden oder Feinreißen von verarbeitetem Textilmaterial hergestellt sind.
10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) aus ver­ schiedenen Materialien bestehen.
11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Stücken oder Stückchen (5) thermopla­ stisch bindende Fasern beigemischt werden.
12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß den Stücken oder Stückchen (5) andere Materialien beigemischt werden.
13. Textiles Flächengebilde hergestellt nach dem Verfahren gemäß einem der vorangegangenen Ansprüche, bestehend aus einem Träger (4) und mindestens einer Schicht von Stücken oder Stückchen (5) aus textilem Abfallmaterial, wobei die Stücke oder Stückchen (5) den Träger (4) vollflächig bedecken und mit ihm mittels eines Klebers verbunden sind.
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