DE4214870C2 - Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und danach hergestelltes, textiles Flächengebilde - Google Patents
Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und danach hergestelltes, textiles FlächengebildeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines
Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und
ein nach diesem Verfahren hergestelltes, textiles Flächengebilde.
Insbesondere beim Verarbeiten von Textilmaterial wie
Geweben, Gewirken, Gestricken oder dergleichen entstehen
Halbzeug-Abfälle, die, soweit sie nicht in relativ geringen Mengen zu
Hobbyarbeiten verwendet werden, verworfen oder zu Fasern
rückzerkleinert werden müssen. Solche Fasern können nur zu einem
relativ groben Garn versponnen werden. Nicht mehr verspinnbare
Textilabfälle werden in der Papierindustrie zur Herstellung von
Filzpappe oder in Wellkartonschichten verwendet. Der
früher übliche Einsatz für die Fertigung von Putz- und Scheuerlappen
ist infolge der ständig steigenden Ansprüche einerseits und
durch den Ersatz von Scheuerlappen durch Vliesstoffe und
spezielle Papierqualitäten andererseits stark zurückgegangen.
Derzeit müssen daher Textilabfälle zum großen Teil auf Deponien
entsorgt werden.
Allgemein bekannt sind sogenannte "Fleckerlteppiche", welche aus
textilen Abfällen bestehen. Dabei werden insbesondere streifen
formige Abfälle zu einer Art Garn gebunden und als Schußfaden in
einem derartigen Teppich verwebt.
Aus der DE 39 32 336 A1 ist ein Verfahren zur Herstellung
strukturierter Warenbahnen bekannt, bei dem auf eine plane
Trägerbahn eine zuvor angefeuchtete, dann strukturbildend
geraffte und im gerafften Zustand getrocknete Bahn über eine
Klebeverbindung bleibend aufgebracht wird. Diese Bahnen können
zwar aus textilem Material bestehen, stückiges textiles Abfall
material kann jedoch auf diese Art und Weise nicht verarbeitet
werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum
ökonomischen Verarbeiten von textilem Abfallmaterial zu Flächen
gebilden zu entwickeln, welches einfach und kostengünstig ist.
Diese Aufgabe ist durch die im Anspruch 1 angegebene
Erfindung gelöst. Die Unteransprüche stellen vorteilhafte
Weiterbildungen dar. Ein nach diesem Verfahren hergestelltes
textiles Flächengebilde ist im Anspruch 13 angegeben.
Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung eines
Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial
wird eine Vielzahl von Stücken oder Stückchen aus textilem
Abfallmaterial auf einem Träger zu mindestens einer Schicht
vollflächig abgelegt und anschließend mit diesem zu einem
flächigen, textilen Gebilde verklebt.
Das erfindungsgemäße Verfahren hat neben dem Vorteil der
einfachen Beseitigung von Textilabfällen noch den Vorteil, daß
die Beseitigung hier nicht nur Selbstzweck ist, sondern daß
durch das Verfahren ein neues Produkt entsteht, welches seiner
seits als Ausgangsstoff für weitere Produkte eingesetzt werden
kann. Die Eigenschaften des in dem Verfahren hergestellten, neuen
Produktes sind durch die Wahl der Ausgangsmaterialien und den
Herstellungsprozeß beeinflußbar. Dabei ist es wichtig, welche
textilen Abfälle verarbeitet werden; im weiteren kommt es darauf
an, welche Eigenschaften der Träger aufweist und wie das
Verfahren in seiner Gesamtheit durchgeführt wird. Es ist aber
besonders vorteilhaft, daß in den meisten Fällen mit jeder Art
von textilen Abfällen vielseitig verwendbare Flächengebilde
hergestellt werden können.
Gemäß einer besonderen Ausgestaltung ist vorgesehen, daß
beidseitig des Trägers textile Stücke angeordnet und mit diesem
verklebt werden. Dadurch wird ein textiles Flächengebilde
erhalten, dessen Aussehen von beiden Seiten gleich oder ver
schieden sein kann.
Die Stücke oder Stückchen können auf dem Träger je Seite
eine glatte oder strukturierte Schicht bilden. Sie können auch
gleichmäßig verteilt sein, bzw. insbesondere nebeneinander
glattliegend, stehend, gefaltet oder z. B. zerknittert angeordnet
sein. Durch die gezielte Anordnung der Stücke auf der Träger
schicht können die gewünschten Eigenschaften des fertigen
Produktes beeinflußt werden. Es können auch andere Materialien
mit aufgeklebt werden. Beim Ablegen der Stücke oder Stückchen in
mehreren Schichten ist darauf zu achten, daß auch die vom Träger
am weitesten entfernt liegende Schicht mit diesem verklebt wird. Dies
kann entweder dadurch erreicht werden, daß die auf dem Träger
befindliche Klebeschicht dicker ist oder daß die z. B. in der
zweiten Schicht befindlichen Stücke oder Stückchen selbst mit
einer Klebeschicht versehen bzw. mit Kleber getränkt sind. In
einer Sonderform können auch nur Teilpartien des Trägers mit
Stücken oder Stückchen bedeckt sein, so daß Freiflächen ent
stehen und dadurch eine neuartige Musterung erreicht wird.
Gemäß einem besonderen Verfahrensschritt erfolgt das
Verkleben der auf dem Träger abgelegten Stücke oder Stückchen
unter Einwirkung von erhöhter Temperatur und erhöhtem Druck. Die
Temperatur- und Druckeinwirkung kann durch einen Warmwalzvorgang
aufgebracht werden. Zu diesem Zweck durchläuft der Träger mit
den darauf angeordneten Stücken z. B. ein Walzenpaar. Es kann
auch vorgesehen sein, daß der Träger mit einer Klebeschicht
versehen ist, welche bereits bei Raumtemperatur klebefähig ist.
In diesem Fall braucht ein Träger mit der darauf angeordneten
Stückchenschicht nur einer Druckeinwirkung ausgesetzt werden,
z. B. durch einen Kaltwalzvorgang.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann der Träger als
eine Netzfolie, ein Gewebe, ein Gewirke, ein Vliesstoff oder aus
Papier vorliegen. Die Eigenschaften des gewählten Trägers sollen
den gewünschten mechanischen Eigenschaften des Fertigproduktes
entsprechen, insbesondere der gewünschten längs- und Querzug
festigkeit. Besteht der Träger aus Netzfolie, so ist das daraus
hergestellte Produkt besonders weich und drapierfähig. Außerdem
zeichnen sich diese Produkte durch höhere Luftdurchlässigkeit
aus.
Gemäß einer besonderen Ausführungsform des Verfahrens ist
der Träger mit einer ein- oder zweiseitig aufgetragenen Klebe
schicht versehen. Schließlich kann sowohl der Träger, als auch
die textilen Stücke oder Stückchen mit Kleber versehen sein.
Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn, wie bereits oben
dargestellt, mehrere Stückeschichten aufgetragen werden sollen.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung sieht das Verfahren
vor, daß die textilen Stücke oder Stückchen nach ihrem Ablegen
auf dem Träger zunächst so ausgerichtet werden, daß sie unter
einem vorgegebenen Winkel zum Träger stehen und anschließend mit
diesem verklebt werden. Dadurch ergibt sich, daß die Stücke eine
Ausrichtung erhalten und diese auch beibehalten. Sie werden mit
dem Träger nur längs ihrer Auflagekante bzw. Berührungskante mit
diesem verklebt. Derart hergestellte textile Flächengebilde
zeichnen sich durch ein voluminöses Aussehen aus. Außerdem läßt
sich durch diesen Verfahrensschritt eine besonders vorteilhafte
Flächendeckung erreichen. Wird als Träger eine sehr gute
Klebefolie eingesetzt, so ist eine dachziegelförmige oder
frotteeähnliche Anordnung der Stückchen möglich.
Das fertig hergestellte textile Gebilde kann zusätzlich
verfestigt werden, z. B. durch Bespritzen, Tränken, Beschichten
mit Kleber oder Auftragen einer Kunstharzdispersion. Dies ist
dann sinnvoll, wenn eine höhere Beständigkeit, Festigkeit oder
Dichtigkeit des fertigen Erzeugnisses erforderlich ist.
Die Stücke können eine Größe von minimal 1 mm bis zu maximal
30 mm in Länge und Breite besitzen. Diese Größenordnung,
vorzugsweise eine Größe zwischen 2 und 8 mm, läßt sich besonders
gut verarbeiten. Vorteilhaft ist die Verwendung gleichmäßiger
oder gleichartiger Stücke in Größe, Art und Gestaltung. Durch
eine gleiche und spezielle Form, wie z. B. Herzform, lassen sich
neue Gebilde als Ausgangsmaterialien für weitere Produkte
herstellen. Bei manchen, insbesondere leicht gewirkten oder
gestrickten Materialien ergibt diese kleine Stückgröße (Milli
meterbereich) durch ein gewisses Öffnen oder Aufspringen nach
dem Zerteilen schon fast ein velourartiges Aussehen.
Vorteilhafterweise können Stücke oder Stückchen für das
erfindungsgemäße Verfahren durch Stanzen, Schneiden, Feinreißen
oder dgl. hergestellt werden. Bei einem abfallfreien Stanzen
werden Formen bevorzugt, welche zu einem gleichmäßigen Gebilde
der gewünschten Dicke führen. Die Stückchen können auch so
verarbeitet sein, daß sie eine bestimmte Form, z. B. Herzen,
Karos, usw., aufweisen.
Bestehen die einzelnen Stücke oder Stückchen aus unter
schiedlichen Materialien, wobei sich die Materialien sowohl in
der Zusammensetzung als auch in der Farbe voneinander unter
scheiden, so kann dadurch das gewünschte, äußere Aussehen des
hergestellten textilen Gebildes entsprechend beeinflußt werden.
Das Material kann entweder farblich so ausgesucht oder nach
Wunsch, insbesondere durch Färben so vereinheitlicht und
definiert werden, daß z. B. besonders interessante, kontinuierli
che Farbübergänge erreicht werden können. Durch Aufschichtung
aus verschiedenen Materialien kann eine sehr variierbare Wirkung
erzielt werden.
Gemäß einer Ausführungsform des Verfahrens können den
Stücken oder Stückchen thermoplastisch bindende Fasern, z. B.
Faserkugeln, beigemischt werden. Dies führt zur Erhöhung der
Bindung und der Haltbarkeit des herzustellenden Produktes.
Sollten weitere Effekte erreicht werden, wie z. B. Glitzereffekte
oder Farbpunkte, so können auch z. B. metallisierte Stücke von
Folien, Textilien oder dgl. zugesetzt werden.
Das nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte
textile Gebilde ist besonders gut nähbar und gut schneidbar. Es
kann als Ausgangsmaterial für verschiedene weitere Produkte
eingesetzt werden; insbesondere eignet sich das nach dem
erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte textile Gebilde als
Material für Futterstoff, Isoliermaterial, Wischtücher, Dekora
tionsmaterial, Wandverkleidung oder als Einlagestoffe.
Die Erfindung wird anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Anlage zum ökono
mischen Einsetzen von textilen Abfallmaterialien, und
Fig. 2 eine schematische Darstellung eines textilen Gebildes
mit ausgerichteten textilen Stückchen.
Eine Anlage zur Durchführung des Verfahrens weist eine
Austragsvorrichtung 1, eine Fördervorrichtung 2, und ein
Walzenpaar 3 auf. Die von der Austragsvorrichtung 1 abgegebenen
Stücke oder Stückchen 5 aus textilem verarbeiteten Material
werden auf einem Träger 4 abgelegt. Das Verkleben der Stückchen
5 mit dem Träger 4 kann bereits beim Ablegen derselben auf dem
Träger 4 erfolgen; dies ist dann der Fall, wenn der Träger 4 mit
einer bereits bei Raumtemperatur bindenden Klebeschicht versehen
ist. Anschließend, beim Durchlaufen der Walzen 3, wird die
Klebeverbindung unter Druck verfestigt. Die Klebeverbindung des
Trägers 4 mit den Stückchen 5 kann auch unter Temperatur- und
Druckeinfluß stattfinden, z. B. bei einem Warmwalzprozeß. Am Ende
des Herstellungsprozesses werden die nicht verklebten Stücke
oder Stückchen mittels einer Bürste 6 entfernt.
In Fig. 2 ist ein flächiges textiles Gebilde dargestellt,
welches auf einem Träger 4 angeordnete und ausgerichtete
Stückchen 5 aufweist. Die Stückchen 5 sind nur längs ihrer
unteren Berührungskante 7 mit dem Träger verbunden.
Claims (13)
1. Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter
Verwendung von textilem Abfallmaterial, dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vielzahl von Stücken oder Stückchen (5) aus textilem
Abfallmaterial in mindestens einer Schicht auf einem Träger (4)
vollflächig abgelegt und mit diesem verklebt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf
beiden Seiten des Trägers (4) eine Schicht von Stücken oder
Stückchen (5) aus textilem Abfallmaterial angeordnet und mit
diesem verklebt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Verkleben der Stücke oder Stückchen (5) mit dem Träger
(4) unter Einwirkung erhöhter Temperatur und erhöhten Druckes
erfolgt.
4. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (4) eine Netzfolie, ein Gewebe,
ein Gewirke, ein Vliesstoff oder aus Papier ist.
5. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (4) und/oder die Stücke oder
Stückchen (5) mit einer ein- oder zweiseitig angeordneten
Klebeschicht versehen sind.
6. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) nach ihrem
Ablegen auf den Träger (4) zunächst so ausgerichtet werden, daß
sie unter einem vorgegebenen Winkel zum Träger (4) stehen und
anschließend mit diesem verklebt werden.
7. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) durch Besprit
zen, Tränken, Beschichten mit Kleber oder Auftragen einer
Kunstharzdispersion zusätzlich verfestigt werden.
8. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) eine Größe von
minimal 1 mm bis zu maximal 30 mm in Länge und Breite aufweisen.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Stücke oder Stückchen (5) durch Stanzen, Schneiden oder
Feinreißen von verarbeitetem Textilmaterial hergestellt sind.
10. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stücke oder Stückchen (5) aus ver
schiedenen Materialien bestehen.
11. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß den Stücken oder Stückchen (5) thermopla
stisch bindende Fasern beigemischt werden.
12. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß den Stücken oder Stückchen (5) andere
Materialien beigemischt werden.
13. Textiles Flächengebilde hergestellt nach dem Verfahren gemäß
einem der vorangegangenen Ansprüche, bestehend aus einem Träger
(4) und mindestens einer Schicht von Stücken oder Stückchen
(5) aus textilem Abfallmaterial, wobei die Stücke oder Stückchen
(5) den Träger (4) vollflächig bedecken und mit ihm mittels
eines Klebers verbunden sind.
Priority Applications (7)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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Publications (2)
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DE4214870A1 DE4214870A1 (de) | 1993-11-11 |
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DE19924214870 Expired - Fee Related DE4214870C2 (de) | 1992-05-05 | 1992-05-05 | Verfahren zur Herstellung eines Flächengebildes unter Verwendung von textilem Abfallmaterial und danach hergestelltes, textiles Flächengebilde |
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DE (1) | DE4214870C2 (de) |
Family Cites Families (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE3932336A1 (de) * | 1989-09-28 | 1991-06-13 | Ulrike Kudszus | Verfahren zur herstellung strukturierten warenbahnen und danach hergestelltes erzeugnis |
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1992
- 1992-05-05 DE DE19924214870 patent/DE4214870C2/de not_active Expired - Fee Related
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DE4214870A1 (de) | 1993-11-11 |
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