DE4212207C2 - Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge - Google Patents
Leitungsvorrichtung für FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge. Die Lei
tungsvorrichtung weist ein am Fahrzeug zu befestigendes Gehäuse auf,
in dem eine Leitung untergebracht ist, die bei Bedarf aus dem Gehäuse
entnommen werden und an eine externe Stromquelle angeschlossen werden
kann, um dem Fahrzeug elektrischen Strom zuzuführen. Bei den Fahr
zeugen kann es sich beispielsweise um Wohnmobile, Camping-Fahrzeuge
und -Anhänger, Schiffe und Elektromobile handeln. Typischerweise er
folgt die Stromzuführung bei stehendem (unbewegtem) Fahrzeug.
Eine wichtige und bevorzugte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lei
tungsvorrichtung betrifft eine Ladekabeleinrichtung für Elektromobile.
Ohne daß damit eine Beschränkung verbunden sein soll, wird die erfin
dungsgemäße Leitungsvorrichtung nachstehend mit Bezugnahme auf eine
Ladekabeleinrichtung für Elektromobile erläutert.
Insbesondere betrifft die Erfindung eine Ladekabeleinrichtung für Elektro
mobile. "Elektromobile" bezeichnet hier elektrisch angetriebene Straßen
fahrzeuge. Elektromobile weisen als Antriebseinrichtung wenigstens einen
Elektromotor sowie Akkumulatoren zur Speicherung des Fahrstromes und
ein Ladegerät auf. Es muß ein Anschluß- oder Ladekabel vorgesehen
werden, mit welchem das Ladegerät an eine externe Stromquelle ange
schlossen werden kann. Über das Ladekabel fließt primärer Ladestrom
(typischerweise Wechselstrom mit einer Spannung von 220 Volt und einer
maximalen Stromstärke von 16 Ampere) zu dem Ladegerät, mit welchem
daraus sekundärer Ladestrom erzeugt wird, der den Akkumulatoren zuge
führt wird. Die Unterbringung eines solchen Ladekabels am Fahrzeug
bereitet Schwierigkeiten, weil einerseits für das relativ starre Kabel in
gestrecktem Zustand eine Länge von mehreren Metern gefordert wird
und andererseits die Aufbewahrung des Kabels am Fahrzeug nur wenig
Platz beanspruchen soll.
Bei einem bekannten Elektromobil dient zur Aufbewahrung des Ladekabels
eine herkömmliche Kabeltrommel. An der Welle dieser Kabeltrommel liegt
eine Spiralfeder an, und das Abspulen des Ladekabels spannt diese Feder.
Nach Freigabe des Kabels soll die gespannte Feder das Kabel selbsttätig
auf die Kabeltrommel aufspulen. Erfahrungsgemäß ist die Brauchbarkeit
und Lebensdauer derartiger, mit einer Aufspulfeder versehener Kabel
trommeln im Hinblick auf die hier zu erwartenden vergleichsweise rauhen
Einsatzbedingungen in Verbindung mit relativ starren Ladekabeln begrenzt.
Des weiteren ist ein Elektromobil bekannt geworden (Modell "MICROCAR
Light" der Willy ElektroMotion AG, CH-8952 Schlieren/Zürich, und Zeit
schrift "Mobil E", das Magazin für Elektro- und Solarmobile, Nr. 1/92,
Februar 1992, Abbildung auf Seite 8), bei dem "das Anschlußkabel in
einem speziellen Kasten im Kofferraum sauber verstaut ist". Entsprechend
der Abbildung dient als Anschlußkabel eine herkömmliche Wendelleitung,
die von Hand aus dem Kasten entnommen und nach Abschluß des Ladevor
ganges wieder von Hand in den Kasten gelegt werden muß. Die Wendel
leitung ist offensichtlich wegen des geringen Platzbedarfs gewählt wor
den. Jedenfalls weist das bekannte Anschlußkabel in Form einer Wendel
leitung lediglich geringe Rückstellkraft auf, da selbst in entspanntem
Zustand die Windungen der Wendelleitung nicht dicht aneinander anliegen,
wie der fotografischen Darstellung zu entnehmen ist.
Die deutsche Patentschrift 11 23 724 offenbart ein sich selbsttätig raffendes
flexibles Anschlußkabel für elektrische Geräte. Das bekannte Anschlußkabel
weist isolierte Litzenleiter auf, die mit einem in Kabellängsrichtung
verlaufenden Federelement verbunden sind, welches das Anschlußkabel
im zugfreien Zustand selbsttätig in einer Spulen-, Spiral- oder Schleifenform
gerafft hält. Die Besonderheit besteht darin, daß in der Isolierhülle
des Anschlußkabels eine Längsrille ausgespart ist und daß das
Federelement durch Einrastung in diese Längsrille mit dem Anschlußkabel
selbsthaftend verbunden ist. An einem Endabschnitt des bekannten Anschlußkabels
kann ein herkömmlicher Stecker elektrisch leitend angeschlossen
sein. Für eine Ausführungsform kann die elastische Kraft des
Federelementes so abgestimmt werden, daß sie nicht ausreicht, den Stecker
des Anschlußkabels aus einer Steckdose herauszuziehen. Eine bestimmte,
gerade für den Einsatz als Ladekabel für Elektromobile zweckmäßige Mindest-Rückstellkraft
des bekannten Anschlußkabels wird nicht angegeben.
Die britische Patentschrift 831.386 offenbart eine Aufhänge- oder Abstützvorrichtung
für ein Anschlußkabel, das eine vorgegebene Länge
aufweist und das eine verfahrbare, elektrischen Strom benötigende Einrichtung
mit einer fest installierten Stromzapfstelle verbindet. Die Aufhänge-
oder Abstützvorrichtung weist eine paarweise Anordnung von
Drähten auf, die mit einem Ende an der verfahrbaren Einrichtung festgelegt
sind und deren anderer Endabschnitt auf einer Trommel aufgewickelt
ist, die drehbar benachbart zu der Stromzapfstelle angebracht
ist. Entsprechend der Entfernung der verfahrbaren Einrichtung von der
Stromzapfstelle wird eine passende Drahtlänge von der Trommel abgespult;
darüber hinaus werden die Drähte von der selbstaufwickelnden
Trommel stets straff gespannt gehalten. Auf den Drähten laufen Rollen,
an denen Haken befestigt sind (sog. Läufer), in welchen das Anschlußkabel
eingelegt ist. Bei einer Annäherung der verfahrbaren Einrichtung
an die Stromzapfstelle bildet das Anschlußkabel zwar durchhängende
Bäuche zwischen benachbarten Haken; die Tiefe dieser Bäuche ist jedoch
begrenzt, um eine Gefährdung auszuschließen. Dieses bekannte Anschlußkabel
weist offensichtlich keine eigene Rückstellkraft auf.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine einfache,
robuste und langlebige Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge, insbesondere
eine Ladekabeleinrichtung für Elektromobile zu schaffen, die wenig Platz
beansprucht und deren Leitung/Ladekabel nach Beendigung eines Strom
versorgungs-/Ladevorganges selbsttätig in den dafür vorgesehenen Stauraum
befördert wird.
Ausgehend von
einer Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge,
insbesondere einer Ladekabeleinrichtung für Elektromobile,
mit einem Gehäuse und
mit einer Wendelleitung, die in dem Gehäuse unterbringbar ist und die
aus dem Gehäuse herausführbar und an eine externe Stromquelle anschließbar
ist, ist die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wendelleitung eine Rückstellkraft aufweist, die zumindest bei geringer
Dehnung gleich oder größer als das Gewicht der Wendelleitung selbst
ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen.
So kann die Leitungsvorrichtung, insbesondere die Ladekabeleinrichtung
vorzugsweise ein Gehäuse aufweisen, das rohrförmig ausgebildet ist, das
ein erstes offenes sowie ein gegenüberliegendes zweites Gehäuseende
aufweist und das einen langgestreckten, im wesentlichen zylindrischen
Innenraum begrenzt, welcher die Wendelleitung aufnehmen kann, wenn
deren Windungen dicht aneinander anliegen. Die Wendelleitung weist eine
hohe Rückstellkraft auf und hat einen ersten und einen zweiten Endabschnitt,
wobei am ersten Wendelleitungs-Endabschnitt ein herkömmlicher
Stecker elektrisch leitend angeschlossen ist und der zweite Wendelleitungs-
Endabschnitt am zweiten Gehäuseende festgelegt ist. Die gedehnte und
aus dem offenen Gehäuseende herausgezogene Wendelleitung zieht sich
aufgrund ihrer bestimmten Rückstellkraft nach Freigabe selbsttätig in
den Gehäuse-Innenraum zurück.
Wendelleitungen und Verfahren zu deren Herstellung sind in der Fachwelt
bekannt, beispielsweise auch aus der DE-PS 35 41 208. Die Rückstell
kraft beruht auf den elastischen Eigenschaften von Kunststoffen. Maß
gebend für die Erzielung einer hohen Rückstellkraft sind insbesondere
die Wahl und Schichtdicke des Isoliermaterials der Adern, die ortsfeste
Fixierung der isolierten Adern innerhalb eines Kunststoffmantels, die
wahlweise Anwesenheit wenigstens eines weiteren, mit den Adern verseil
ten Stranges aus ausgewähltem Elastomermaterial, und die Wahl der Bedin
gungen für eine Temperbehandlung, während der das Kabel in Form einer
Wendel mit dicht aneinanderliegenden Windungen gehalten wird.
Für die nachstehende Erläuterung werden drei Längen einer Wendelleitung
unterschieden,
- a) die "gestreckte Länge", bei welcher die Wendelleitung zu einer ge raden, völlig gestreckten Leitung ausgezogen worden ist;
- b) die "maximal verwertbare Länge", bei welcher die Wendelleitung bis zu ihrer Elastizitätsgrenze gedehnt worden ist, ohne die elastische Rückstellkraft zu beeinträchtigen; und
- c) die "Rohrlänge", bei welcher die Wendelleitung völlig entspannt ist, die Windungen dicht aneinander anliegen, und die gesamte Wendellei tung ein geschlossenes Rohr bildet.
Bei der erfindungsgemäßen Ladekabeleinrichtung erfolgt die Rückführung
der Leitung nach deren Freigabe in den dafür vorgesehenen Stauraum
im Gehäuse durch die eigene Rückstellkraft der Wendelleitung. Hierzu
weist die Wendelleitung zumindest bei geringer Dehnung eine Rückstell
kraft auf, die gleich oder größer als das Gewicht der Wendelleitung ist.
Für die hier in Rede stehende Anwendung ist eine maximale verwertbare
Länge des Ladekabels bis zu etwa 6 Meter in der Praxis ausreichend und
zweckmäßig. Bei dieser Länge kann das Gewicht einer drei-adrigen Wen
delleitung bis zu etwa 20 Newton betragen. "Eine geringe Dehnung" der
Wendelleitung erzeugt eine solche Längenzunahme, die nicht mehr als
etwa 20% der Rohrlänge ausmacht.
Eine beispielhafte Prüfung kann durch freies, vertikales Aufhängen einer
Wendelleitung erfolgen, wobei die Wendelleitung lediglich an ihrem oberen
Endabschnitt festgelegt wird. Sofern auch an der gesamten, freihängenden
Wendelleitung deren Windungen im wesentlichen dicht aneinander anliegen,
handelt es sich um eine geeignete Wendelleitung, deren Rückstellkraft
zumindest bei geringer Dehnung gleich oder größer als das Gewicht der
Wendelleitung ist.
Für die Anwendung gemäß der vorliegenden Erfindung sind Wendelleitungen
zweckmäßig, die geringes Gewicht aufweisen. Weiterhin ist im elastischen
Bereich eine degressive Federkennlinie zweckmäßig. Eine solche Rückstell
kraft ist ausreichend und zweckmäßig, welche nach Freigabe der Wendel
leitung ein selbsttätiges und vollständiges Zurückziehen der Wendelleitung
in den dafür vorgesehenen Stauraum im Gehäuse gewährleistet. Ein starker
Anstieg der Rückstellkraft bei zunehmender Dehnung der Wendelleitung
ist eher hinderlich, weil eine hohe Rückstellkraft den Stecker aus der
Steckdose herauszuziehen sucht, und deshalb besondere Maßnahmen zur
Sicherung des Sitzes des Steckers in der Steckdose erforderlich sind.
Die hier angesprochenen elastischen Eigenschaften sollen über einen weiten
Dehnungsbereich der Wendelleitung erhalten bleiben. Typischerweise kann
eine geeignete Wendelleitung bis zu etwa 50 bis 75 % ihrer gestreckten
Länge gedehnt werden, bevor die geforderte Rückstellkraft deutlich abnimmt.
Weiterhin sollen die elastischen Eigenschaften der Wendelleitung bei den
typischerweise zu erwartenden Anwendungstemperaturen im Bereich von
etwa minus 25° Celsius bis etwa plus 45° Celsius im wesentlichen erhalten
bleiben. Schließlich sollen die elastischen Eigenschaften der Wendelleitung
während der vorgesehenen Lebensdauer der Ladekabeleinrichtung im
wesentlichen unverändert erhalten bleiben.
Bei den hier vorgesehenen Wendelleitungen mit unüblich hoher Rückstell
kraft kann die maximal verwertbare Länge etwa 50 bis 75 % der gestreckten
Länge, vorzugsweise etwa 60 bis 70 % der gestreckten Länge betragen.
Für die Zuführung von primärem Ladestrom zu einem Elektromobil ist
eine maximal verwertbare Länge von etwa 3 bis 6 m, insbesondere etwa
5 m, vorgesehen. Um die zur Unterbringung erforderliche Gehäuselänge
gering zu halten, werden Windungen mit einem Außendurchmesser von
etwa 6 bis 9 cm vorgesehen. Erfindungsgemäß sind etwa 40 bis 60 der
artige Windungen erforderlich. Die Rohrlänge beträgt dann etwa 20 bis
30 cm, und das Gehäuse der Ladekabeleinrichtung muß entsprechend
dimensioniert werden. Es resultieren Gehäuselängen von etwa 25 bis
40 cm.
In elektrischer Hinsicht muß die Wendelleitung typischerweise für Strom
mit einer Spannung von etwa 220 Volt und einer maximalen Stromstärke
von etwa 16 Ampere ausgelegt sein. Typischerweise enthält eine solche
Wendelleitung drei Kupferadern mit einem Aderquerschnitt von je
1,5 mm2. Sofern in zukünftigen gewerblichen Ladestationen als primärer Lade
strom Gleichstrom mit 440 Volt zur Verfügung steht, wird eine Wendel
leitung mit 5 Kupferadern mit einem Aderquerschnitt von je 1,5 mm2 vor
gesehen.
An dem ersten, aus dem Gehäuse herausziehbaren, Endabschnitt der Wendel
leitung ist ein herkömmlicher Stecker angebracht, dessen Kontakte elek
trisch leitend an die Kupferadern der Wendelleitung angeschlossen sind.
Beispielsweise kann es sich um einen typischen Schuko-Stecker mit drei
Kontakten handeln. Weiterhin kann ein, der europäischen CEE-Norm ent
sprechender drei-poliger oder fünf-poliger Stecker vorgesehen werden.
Die weitere Ausbildung der Wendelleitung und des Steckers entspricht
den einschlägigen VDE-Vorschriften.
Vorzugsweise ist die Wendelleitung zusätzlich mit einer Fehlerstrom-
Schutzeinrichtung versehen. Eine solche Fehlerstrom-Schutzeinrichtung
schützt insbesonders eine Bedienungsperson gegen gefährliche Körper
ströme. Als Fehlerstrom-Schutzeinrichtung kommt insbesondere ein Schutz
schalter mit Fehlerstromauslösung (FI-Schalter) oder ein Schutzschalter
mit Differenzstromauslösung (DI-Schalter) in Betracht. Vorzugsweise ist
die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung in den Stecker integriert oder nahe
benachbart zum Stecker angeordnet. Der fehlerhafte Strom wird bereits
an der Quelle unterbrochen; gefährliche Aufladungen, beispielsweise der
Fahrzeugkarosserie, werden verhindert. Bei einer Anordnung der Fehler
strom-Schutzeinrichtung nahe benachbart zum Stecker kann der Stecker
leicht ausgetauscht und an die unterschiedlichen Normen in verschiedenen
Ländern angepaßt werden.
Im Hinblick auf die von der Wendelleitung ausgeübte Rückstellkraft kann
es zweckmäßig sein, zusätzlich eine Arretierungseinrichtung vorzusehen,
welche während des Ladevorganges den Stecker sicher in der Steckdose
hält. Eine solche Arretierungseinrichtung kann an dem Stecker angebracht
sein. Beispielsweise kann eine solche Arretierungsvorrichtung als klapp
barer Bügel, Bajonettverschluß oder dergleichen ausgeformt sein, der
wenigstens ein verstellbares Element aufweist, das bei Betätigung wenig
stens einen feststehenden Zapfen oder dergleichen an der Steckdose hin
tergreift.
Alternativ kann eine solche Arretierungseinrichtung an der Steckdose
vorgesehen werden. In diesem Falle kann beispielsweise an der Steckdose
ein klappbarer Bügel vorgesehen werden, von dem zwei gebogene, parallel
und im Abstand zueinander ausgerichtete Zinken abstehen, die bei einem
Verschwenken des Bügels den Kabelansatz am Stecker hintergreifen.
Die erfindungsgemäßen Ladekabeleinrichtung weist ein Gehäuse auf, in
welchem die Wendelleitung am Fahrzeug platzsparend untergebracht werden
kann. Während der Aufbewahrung innerhalb des Gehäuses liegen die Win
dungen der Wendelleitung dicht aneinander an. Das Gehäuse ist an diesen
Zustand der Wendelleitung angepaßt, und ist insoweit rohrförmig ausge
bildet, und begrenzt einen langgestreckten, im wesentlichen zylindrischen
Innenraum, dessen Länge im wesentlichen der Rohrlänge der Wendelleitung
entspricht und zusätzlich Platz für die Unterbringung des Steckers ge
währleistet. Der Gehäuse-Innendurchmesser ist größer als der Außen
durchmesser der Windungen der Wendelleitung und erlaubt das selbst
tätige Einführen der Windungen. Das Gehäuse kann aus einem dauerhaften,
mechanisch stabilen und recyclingfähigen Kunststoff bestehen; als bei
spielhafte Kunststoffe kommen hier ABS-Polymerisate, Polyäthylen oder
Polysulfon in Betracht. Das Gehäuse kann an seiner Innenumfangswand
mit einer Beschichtung versehen sein, welche die Reibung zum Mantel
der Wendelleitung herabsetzt. Als reibungsarme Beschichtungsmaterialien
kommen beispielsweise Polyamid mit eingelagertem Gleitmittel (Molybdän
disulfid, Graphit oder dergleichen) oder Teflon in Betracht, beispielsweise
auch feinste Teflonpartikel, die in Form eines Teflon-Spray aufgebracht
werden. Das rohrförmige Gehäuse kann wenigstens teilweise in einen Kasten
eingesetzt sein, der seinerseits am Fahrzeug befestigt wird.
Das rohrförmige Gehäuse weist ein erstes, offenes und ein gegenüberlie
gendes zweites Ende auf. Aus dem offenen Gehäuseende wird der erste,
mit dem Stecker versehene Endabschnitt der Wendelleitung heraus geführt,
wenn ein Ladevorgang durchgeführt werden soll. Vorzugsweise ist im
Bereich des ersten, offenen Gehäuseendes ein Deckel angebracht, mit
welchem das offene Gehäuseende verschlossen werden kann. Dieser Deckel
kann mit einem Schloß versehen sein, das lediglich mit einem Schlüssel
oder mit Hilfe einer Schließanlage geöffnet werden kann, um eine unbefugte
Entnahme oder Beschädigung des Ladekabels zu verhindern. Weiterhin
kann der Deckel mit einer Anzeigeeinrichtung versehen sein, die ein optisch
und/oder akustisch wahrnehmbares Signal erzeugt, wenn ein primärer
Ladestrom durch das Ladekabel fließt.
Vorzugsweise kann an der dem Gehäuse-Innenraum zugewandten Innenseite
des schwenkbar angebrachten Deckels eine Steckeinrichtung angebracht
sein, in welche die Kontakte des Steckers einführbar sind. Während des
Transports am Fahrzeug ist der Stecker ortsfest gehalten und "aufge
räumt" untergebracht. Die Steckeinrichtung kann aus einem elastisch
kompressiblen Material bestehen, das nach dem Schließen des Deckels
die Windungen der im Gehäuse untergebrachten Wendelleitung federnd
zusammendrückt. Nach dem Öffnen und Umklappen des Deckels steht
der in die Steckeinrichtung eingesteckte Stecker griffbereit zur Verfü
gung.
Weiterhin kann der Deckel und/oder die Steckeinrichtung zusätzlich eine
Sicherungseinrichtung aufweisen. Voraussichtlich müssen Elektromobile
in Zukunft mit einer Sicherungseinrichtung ausgerüstet werden, welche
das Starten und/oder Fahren eines Elektromobils verhindert, solange
das Ladekabel an die externe Stromquelle angeschlossen ist. Eine ge
eignete Sicherungseinrichtung könnte Endschalter aufweisen, die erfassen,
ob der Deckel geöffnet oder geschlossen ist. Ein Startvorgang des Elektro
mobils wird nur bei geschlossenem Deckel freigegeben. Weiterhin könnte
die Steckeinrichtung mit Kontakten oder Sensoren versehen sein, welche
die Anwesenheit des Steckers erfassen und weitermelden.
Das rohrförmige Gehäuse kann als langgestreckter, gerader Zylinder mit
gleichbleibendem Querschnitt ausgebildet sein. Alternativ kann das Gehäuse
im Bereich des ersten, offenen Gehäuseendes eine trichter- oder trompe
tenförmige Erweiterung aufweisen; hierunter wird eine zur Längsachse
rotationssymmetrische Erweiterung des Gehäuseumfangs mit stetig zuneh
mendem Gehäusequerschnitt verstanden. Eine solche Aufweitung des offenen
Gehäuseendes erleichtert das selbsttätige Einführen der Windungen der
Wendelleitung in das Gehäuse. In diesem Falle ist der Umfang des Deckels
angepaßt, um auch das erweiterte, offene Gehäuseende mit Hilfe des Deckels
hermetisch dicht verschließen zu können.
Das zweite, gegenüberliegende Gehäuseende ist im wesentlichen dicht
ausgeführt, und in diesem Bereich ist der zweite Endabschnitt der Wen
delleitung festgelegt. Dies kann mit Hilfe einer mechanisch wirkenden
Klemme oder Schelle geschehen. Über diese Festlegung hinaus ist dieser
zweite Endabschnitt der Wendelleitung aus dem zweiten Gehäuseende heraus
geführt und an ein weiteres elektrotechnisches Gerät und/oder das Lade
gerät des Elektromobils angeschlossen. Bei diesem weiteren elektrotech
nischen Gerät kann es sich beispielsweise um eine Kontrolleinrichtung
handeln, welche das Fließen eines primären Ladestromes erfaßt und ent
sprechende Kontrollsignale liefert. Diese Kontrolleinrichtung kann in dem
das Gehäuse haltenden Kasten untergebracht sein und elektrotechnisch
in Reihe vor dem Ladegerät geschaltet sein. Als weitere elektrotechnische
Einrichtung könnte in dem Kasten eine Einrichtung untergebracht werden,
die nach unbeabsichtigter Tiefentladung der Akkumulatoren eine dosierte
Stromzuführung eines sekundären Ladestromes vom Ladegerät zu den
Akkumulatoren gewährleistet. Weiterhin könnten in diesem Kasten Schutz
einrichtungen für das Ladegerät und/oder weitere Kontrolleinrichtungen
untergebracht werden, welche ein Fließen des sekundären Ladestromes
erfassen (beispielsweise mit Hilfe eines Bimetallschalters) und eine entsprechende
Anzeige am Armaturenbrett des Elektromobils erzeugen.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lade
kabeleinrichtung kann innerhalb des rohrförmigen Gehäuses ein langge
streckter Dorn angeordnet sein, der sich vom zweiten Gehäuseende weg
rotationssymmetrisch um die Gehäuse-Längsachse herum in den Gehäuse-
Innenraum hinein erstreckt. Dieser Dorn kann vorzugsweise einstückig
mit dem restlichen Gehäuse ausgebildet sein, sofern das Gehäuse im
Spritzgußverfahren aus einem thermoplastischen Kunststoff erzeugt wor
den ist. In diesem Falle ist für die Dauer der Aufbewahrung die Wendel
leitung in einem Ringraum zwischen Dorn und Gehäuse-Innenwand unter
gebracht. Mit Hilfe der Steigung des Dornes kann das Abziehen und selbst
tätige Auflaufen der Windungen der Wendelleitung beeinflußt werden.
Unbeabsichtigte Dehnungen und Verformungen der Wendelleitung beim
Herausziehen aus dem Gehäuse und beim selbsttätigen Einlaufen der Win
dungen in das Gehäuse werden noch weiter vermindert. Auch die Dorn
oberfläche ist zweckmäßigerweise mit einem reibungsarmen Belag beschichtet,
um die Reibung zwischen Dorn und Kunststoffmantel der Wendelleitung
möglichst gering zu halten.
Das zum ersten, offenen Gehäuseende benachbarte Ende des Dornes ist
vorzugsweise kugelförmig ausgebildet. Für dieses kugelförmige Dornende
wird ein vergleichsweise großer Krümmungsdurchmesser von 20 mm und
mehr vorgesehen. Beim selbsttätigen Einlaufen der Windungen der Wendel
leitung wird verhindert, daß der Dorn unbeabsichtigterweise zwischen
zwei benachbarten Windungen hindurchtritt.
Nach einem wesentlichen Gesichtspunkt der Erfindung muß die Wendellei
tung eine ausreichende Rückstellkraft aufweisen, die - nach Freigabe
der Wendelleitung - ein selbsttätiges Zurückführen oder Einlaufen der
Windungen der Wendelleitungen in den Gehäuse-Innenraum gewährleistet.
Erfahrungsgemäß kann bereits eine übermäßige Dehnung und/oder Ver
formung einiger weniger Windungen das selbsttätige Zurückführen der
Wendelleitung gefährden. Um eine Dehnung der Wendelleitung über deren
Elastizitätsgrenze hinaus zu verhindern, kann die erfindungsgemäße Lade
kabeleinrichtung zusätzlich eine Dehnungsbegrenzungseinrichtung für
die Wendelleitung aufweisen. Diese Dehnungsbegrenzungseinrichtung kann
ein flexibler Seilzug sein, der auf eine drehbare Trommel aufspulbar und
von dieser abspulbar ist. Beim Abspulen des Seilzuges wird eine Spiral
feder gespannt, welche die Trommel in entgegengesetzter Richtung zu
drehen sucht, um den Seilzug nach Freigabe erneut aufzuspulen. Der
Seilzug ist durch den Innenraum der Windungen der Wendelleitung ge
führt, und mit seinem freien Ende an dem Stecker festgelegt. Die ge
samte Trommeleinrichtung zur Aufnahme des Seilzuges kann in dem Kasten
untergebracht sein, welcher das Gehäuse der Ladekabeleinrichtung hält.
Beim Ausziehen der Wendelleitung aus dem Gehäuse wird auch der Seilzug
bis zu einer vorgegebenen Seilzuglänge von der Trommel abgespult. Diese
vorgegebene Seilzuglänge entspricht im wesentlichen der maximal verwert
baren Länge der Wendelleitung, womit eine Überdehnung der Wendelleitung
über deren Elastizitätsgrenze hinaus verhindert wird. Bei jeder ausge
zogenen Länge befindet sich der Seilzug unter der Vorspannung der Spiral
feder, die den Seilzug vergleichsweise straff gespannt hält. Der straff
gespannte, durch den Innenraum der Windungen geführte Seilzug dient
als Träger für die Windungen der Wendelleitung. Der Seilzug besteht
aus einem dünnen, flexiblen Seil, das beispielsweise aus geflochtenen
Stahl- oder Kunststoff-Fasern aufgebaut sein kann. Für einen dünnen,
flexiblen Seilzug kann leichter eine mit einer Aufwickelfeder versehene
Auf- und Abspuleinrichtung geschaffen werden als für ein vergleichsweise
starres, elektrisches Kabel, so daß eine befriedigende Lebensdauer der
Auf- und Abspuleinrichtung für den Seilzug gewährleistet werden kann.
Mit Hilfe eines solchen, gegen die Zugspannung einer Spiralfeder abspul
baren Seilzuges kann die Dehnung der Wendelleitung über deren Elastizi
tätsgrenze hinaus verhindert werden. Weiterhin kann ein solcher Seilzug
als zusätzlicher Träger für die Windungen der Wendelleitung dienen und
erleichtert und fördert das geregelte Zurückführen der Windungen der
Wendelleitung in das Gehäuse.
Schließlich kann ein Teil der Rückstellkraft der Wendelleitung auch durch
die Zugspannung der Spiralfeder aufgebracht werden, welche den Seilzug
gespannt hält und auf dessen Trommel aufzuspulen sucht. In einem solchen
Falle können geringere Anforderungen an die Rückstellkraft der Wendellei
tung gestellt werden. Diejenige Rückstellkraft, die - nach Freigabe -
zur selbsttätigen Zurückführung einer gedehnten Wendelleitung in den
Gehäuse-Innenraum erforderlich ist, wird zum einen durch die eigene,
elastische Rückstellkraft der Wendelleitung und zum anderen durch die
Zugspannung einer Feder, insbesondere Spiralfeder, aufgebracht, welche
den Seilzug gespannt hält und auf dessen Trommel aufzuspulen sucht.
Vorzugsweise ist auch für diese Ausgestaltung vorgesehen, daß eine Wen
delleitung mit unüblich hoher Rückstellkraft verwendet wird. Beispielsweise
soll die Wendelleitung wenigstens 60% und mehr der zur selbsttätigen
Rückführung der Windungen in den Gehäuse-Innenraum erforderlichen
Rückstellung aufgrund ihrer eigenen elastischen Eigenschaften aufbringen.
Nachstehend wird die erfindungsgemäße Ladekabeleinrichtung mehr im
einzelnen anhand bevorzugter Ausführungsformen mit Bezugnahme auf
die Zeichnungen erläutert; die letzteren zeigen
Fig. 1 anhand einer schematischen Schnittdarstellung eine erste Aus
führungsform der Ladekabeleinrichtung, wobei die Windungen
der Wendelleitung dicht aneinander anliegen, und die gesamte
Wendelleitung in einem geschlossenen Gehäuse untergebracht ist;
Fig. 2 anhand einer schematischen Schnittdarstellung eine zweite Aus
führungsform der Ladekabeleinrichtung, die zusätzlich einen unter
der Vorspannung einer Feder gehaltenen Seilzug aufweist, wobei
die Wendelleitung teilweise aus dem geöffneten Gehäuse herausge
führt ist;
Fig. 3a und 3b
je einen Stecker mit einer integrierten oder zugeordneten Fehler
strom-Schutzeinrichtung; und
Fig. 4 anhand einer schematischen Darstellung den Gebrauch des Lade
kabels.
Die mit Fig. 1 dargestellte Ladekabeleinrichtung besteht im wesentlichen
aus einem Ladekabel 10 und aus einem Gehäuse 20. Das Ladekabel 10
ist als Wendelleitung ausgebildet, die eine unüblich hohe Rückstellkraft
aufweist. Aufgrund dieser hohen Rückstellkraft liegen im entspannten
Zustand der Wendelleitung 10 deren Windungen 11 dicht aneinander an.
Die Wendelleitung 10 weist einen ersten Endabschnitt 12 auf und einen
zweiten Endabschnitt 15. An den ersten Wendelleitungs-Endabschnitt 12
ist ein herkömmlicher Stecker 13 elektrisch leitend angeschlossen. Der
zweite Wendelleitungsendabschnitt 15 ist aus dem Gehäuse 20 herausge
führt und kann an ein - nicht dargestelltes - Ladegerät eines Elektro
mobils angeschlossen werden.
Das Gehäuse 20 ist im wesentlichen als zylindrisches Rohr ausgebildet
und besteht aus einem mechanisch stabilen, dauerhaften, recyclingfähigen
Kunststoff. Das Gehäuse 20 begrenzt einen Gehäuse-Innenraum 21, in
dem die Wendelleitung 10 einschließlich Stecker 13 untergebracht ist.
Das Gehäuse 20 weist ein erstes Gehäuseende 22 und ein gegenüberlie
gendes, im wesentlichen geschlossenes, zweites Gehäuseende 25 auf. Das
erste Gehäuseende 22 kann mit Hilfe eines schwenkbar angeordneten
Deckels 23 hermetisch dicht verschlossen werden. An der Innenseite des
Deckels 23 ist eine Steckeinrichtung 24 angebracht, in welcher Bohrungen
ausgespart sind, in die die Steckkontakte 14 des Steckers 13 einführ
bar sind, um eine definierte Anordnung des Steckers 13 im Gehäuse-
Innenraum 21 zu gewährleisten. Der zweite Endabschnitt 15 der Wendel
leitung 10 ist mit Hilfe einer Klemme 26 am zweiten Gehäuseende 25 fest
gelegt. Das Gehäuse 20 ist teilweise in einen Kasten 50 eingesetzt, der
am Elektromobil befestigt werden kann.
Mit Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform der Ladekabeleinrichtung dar
gestellt. Deren Gehäuse 20 erweitert sich trichterförmig in Richtung auf
den Deckel 23 zu. In den Gehäuse-Innenraum 21 ragt - rotationssymme
trisch um eine Gehäuse-Längsachse herum - ein Dorn 30 hinein, der vom
zweiten Gehäuseende 25 absteht. Das zum Deckel 23 benachbarte Ende
31 des Dornes ist kugelförmig ausgebildet. Ersichtlich wird zwischen der
Außenumfangsfläche des Dornes 30 und der Innenumfangsfläche des Ge
häuses 20 ein Ringraum gebildet, in dem Windungen 11 der Wendelleitung
10 untergebracht sind.
In dem Kasten 50 ist zusätzlich eine Auf- und Abspuleinrichtung 40 für
einen Seilzug befestigt. Diese Einrichtung 40 weist eine Trommel 41 auf,
welche das Seil 45 des Seilzuges aufnehmen kann. An der Trommel 41
liegt eine Spiralfeder 42 an, die beim Abspulen des Seiles 45 gespannt
wird. Wie dargestellt, ist das Seil 45 durch den hohlen Innenraum des
Dornes 30 und den Innenraum der Windungen 11 der Wendelleitung 10
geführt und mit seinem freien Ende 46 am Stecker 13 befestigt. Beim
Herausziehen des Steckers 13 und der Wendelleitung 10 aus dem Gehäuse-
Innenraum 21 wird die Wendelleitung 10 gedehnt, das Seil 45 von der
Trommel 41 abgespult und die Spiralfeder 42 gespannt. Bei erneuter Frei
gabe des Steckers 13 bewirken die Rückstellkraft der Wendelleitung 10
und die Vorspannung der Spiralfeder 42 ein selbsttätiges Zurückführen
des Steckers 13 und der Wendelleitung 10 in den Gehäuse-Innenraum
21. Der größere Teil der Windungen 11 wird sich - dicht aneinander an
liegend - um den Dorn 30 herum anordnen.
Bei dieser Ausführungsform ist der zweite Wendelleitungs-Endabschnitt
15 im Bereich des zweiten Gehäuseendes 25 durch eine Öffnung in der
Gehäuse-Umfangswand heraus geführt und an die Eingangsklemmen einer
Kontrolleinrichtung 35 angeschlossen. Ein weiterer Kabelabschnitt ver
bindet die Ausgangsklemmen der Kontrolleinrichtung 35 mit dem - nicht
dargestellten - Ladegerät des Elektromobils.
Die Fig. 3a zeigt einen Sicherheitsstecker, bei dem der eigentliche
Stecker 13 und eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI- oder DI-Schalter)
37 in einem einzigen Bauteil integriert sind, das am ersten Wendelleitungs-
Endabschnitt 12 angebracht ist.
Gemäß Fig. 3b ist eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI- oder DI-Schal
ter) 37 eng benachbart zum Stecker 13 am ersten Wendelleitungs-End
abschnitt 12 angebracht.
Die Fig. 4 zeigt schematisch die Zuführung von primärem Ladestrom mit
Hilfe der Wendelleitung 10 von einer ex
ternen Stromquelle 1 zu einem Elektromobil 2.
Die Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge ist vorstehend
mit Bezugnahme auf eine Ladekabeleinrichtung für Elektromobile erläutert
worden. Darüberhinaus bestehen weitere Einsatzmöglichkeiten, beispiels
weise für die Stromversorgung der Elektroanlagen an Wohnmobilen, Cam
ping-Fahrzeugen und -Anhängern, Schiffen und anderen mobilen Einrich
tungen.
Claims (12)
1. Leitungsvorrichtung für Fahrzeuge,
insbesondere Ladekabeleinrichtung für Elektromobile,
mit einem Gehäuse und mit einer Wendelleitung, die in dem Gehäuse
unterbringbar ist und die aus dem Gehäuse herausführbar und an
eine externe Stromquelle anschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wendelleitung (10) eine Rückstellkraft aufweist, die zumindest
bei geringer Dehnung gleich oder größer als das Gewicht der Wendelleitung
(10) selbst ist.
2. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Wendelleitung (10) in einem Gehäuse (20) untergebracht ist,
das rohrförmig ausgebildet ist und ein erstes offenes Gehäuseende
(22) sowie ein gegenüberliegendes zweites Gehäuseende (25) aufweist
und einen langgestreckten, im wesentlichen zylindrischen Gehäuse-Innenraum
(21) begrenzt, welcher die Wendelleitung (10) aufnehmen
kann, wenn deren Windungen (11) dicht aneinander anliegen;
die Wendelleitung (10) einen ersten Endabschnitt (12) und einen zweiten
Endabschnitt (15) aufweist, wobei am ersten Wendelleitungs-Endabschnitt
(12) ein herkömmlicher Stecker (13) elektrisch leitend angeschlossen
ist und der zweite Wendelleitungs-Endabschnitt (15)
am zweiten Gehäuseende (25) festgelegt ist.
3. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
sich das rohrförmige Gehäuse (20) zum ersten offenen Gehäuseende
(22) hin erweitert.
4. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
innerhalb des rohrförmigen Gehäuses (20) ein langgestreckter Dorn
(30) angeordnet ist, der sich vom zweiten Gehäuseende (25) weg
rotationssymmetrisch um die Gehäuse-Längsachse herum in den Gehäuse-Innenraum
(21) hinein erstreckt; und
die Wendelleitung (10) in einem Ringraum zwischen Dorn (30) und
Gehäuse-Innenwand untergebracht ist.
5. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das zum ersten, offenen Gehäuseende (22) benachbarte Ende (31)
des Dornes (30) kugelförmig ausgebildet ist.
6. Leitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
das erste, offene Gehäuseende (22) mit einem Deckel (23) verschließbar
ist.
7. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
an der dem Gehäuse-Innenraum (21) zugewandten Innenseite des
Deckels (23) eine Steckeinrichtung (24) angebracht ist, welche die
Kontakte (14) des Steckers (13) aufnehmen kann.
8. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Deckel (23) eine Sicherungseinrichtung aufweist, die einen Start
des Fahrzeugs nur bei geschlossenem Deckel (23) zuläßt.
9. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Stecker (13) eine Arretierungseinrichtung angebracht ist,
mit welcher der Stecker (13) mechanisch an der Steckdose (1) einer
externen Stromquelle festgelegt werden kann.
10. Leitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leitungsvorrichtung zusätzlich einen unter der Vorspannung einer
Feder (42) gehaltenen, auf- und abspulbaren Seilzug aufweist, dessen
Seil (45) durch den Innenraum der Windungen (11) der Wendelleitung
(10) geführt und an dem Stecker (13) festgelegt ist.
11. Leitungsvorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein Teil der Rückstellkraft der Wendelleitung (10) durch die Zugspannung
der Feder (42) aufgebracht wird, welche das Seil (45) des Seilzuges
gespannt hält.
12. Leitungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
das rohrförmige Gehäuse (20) in einem Kasten (50) gehalten ist, der
seinerseits am Fahrzeug befestigt ist.
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