DE4207437C2 - Spannvorrichtung - Google Patents
SpannvorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung mit einer Spannplatte
zum Haltern eines Werkstücks, einer Plattenhalterung zum Haltern
der Spannplatte mit dem daran gehalterten Werkstück, und in
Bohrungen in der Spannplatte und in dazu axial ausrichtbare
Bohrungen in der Plattenhalterung zum genauen Positionieren der
Spannplatte relativ zu der Plattenhalterung einführbaren
Paßstiften.
Es sind derartige Spannvorrichtungen bekannt, bei denen
Spannplatten verwendet werden, die zwei vorgebohrte, zu
entsprechenden Bohrungen der Plattenhalterung axial ausrichtbare
Löcher aufweisen. Damit die Spannplatte über in diese Löcher mit
Hilfe gleichzeitig in diese Löcher und dazu ausgerichtete Bohrungen
der Plattenhalterung eingeführten Paßstifte ausgerichtet werden
kann, müssen diese Löcher mit hoher Präzision genau im gleichen
Abstand wie die entsprechenden Bohrungen der Plattenhalterung
gebohrt werden. Zum Befestigen der Spannplatten werden bei diesen
bekannten Spannvorrichtungen in der Spannplatte weitere Bohrungen
zum Durchführen von Schraubenbolzen, die in entsprechende Bohrungen
in der Plattenhalterung einführbar sind und welche Muttern zum
Festschrauben der Spannplatte auf der Plattenhalterung aufweisen,
vorgesehen. Die Bohrungen für die Schraubenbolzen können größere
Fertigungstoleranzen aufweisen als die zum Einstecken der Paßstifte
vorgesehenen Positionierungsbohrungen.
Aus der EP 02 37 490 B1 ist eine Spannvorrichtung bekannt, die eine
Lochrasterplatte und einen auf die Lochrasterplatte auflegbaren
Auflageblock für ein Werkstück aufweist. Die US-PS 35 54 530
beschreibt eine Spannvorrichtung, bei der entlang einer
Führungsbahn verschiebbare Blöcke mit Paßstiften vorgesehen sind.
Aus der US-PS 31 69 449 geht eine Spannvorrichtung hervor, die eine
ortsfeste Positionierungsbohrung mit einem Paßstift aufweist.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, eine Spannvorrichtung der
eingangs erwähnten Art zu schaffen, die gegenüber derartigen
bekannten Spannvorrichtungen verbessert ist.
Die Spannvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung einen entlang einer
Führungsbahn verschiebbaren Block mit einer ersten
Positionierungsbohrung und eine zu dieser Bohrung ortsfeste zweite
Positionierungsbohrung aufweist.
Durch diese erfindungsgemäße Lösung ergibt sich der Vorteil,
daß das Einbringen von Positionierungslöchern in die
Spannplatte nicht mehr mit hohem Genauigkeitsaufwand in
bezug auf den Abstand der Positionierungslöcher durchgeführt
werden muß, sondern zum Beispiel vor Ort mit Hilfe
vorhandener, keine besonders hohen Genauigkeitsforderungen
erfüllender Bohrausrüstungen durchgeführt werden kann. Durch
die vorgeschlagene erfindungsgemäße Lösung unter Verwendung
eines eine Positionierungsbohrung aufweisenden
verschiebbaren Blocks ergibt sich ferner der Vorteil, daß
die Position der anzubringenden Löcher entsprechend den
Erfordernissen des Werkstücks frei ausgewählt werden kann.
Bei den aus dem Stand der Technik bekannten Spannplatten mit
festliegenden vorgebohrten Löchern für Paßstifte ergaben
sich Einschränkungen in bezug auf die Form und Abmessungen
der durch die Spannplatte halterbaren Werkstücke. Bei der
Spannvorrichtung nach der vorliegenden Erfindung ist trotz
der weitgehend freien Wählbarkeit der Bohrlochposition auf
der Spannplatte eine reproduzierbare Halterung der
Spannplatte mit hoher Genauigkeit möglich, indem durch die
ortsfeste Positionierungsbohrung die Platte in eine Ebene in
einer bestimmten Koordinatenposition und durch die in dem
entlang der Führungsbahn verschiebbaren Block vorgesehene
Positionierungsbohrung auch noch hinsichtlich ihrer
Drehposition in dieser Ebene festgelegt ist. Zu dieser
Festlegung der Drehposition bedarf es nicht einer zweiten
ortsfesten Positionierungsbohrung in der Plattenhalterung,
wie sie bei der beschriebenen bekannten Spannvorrichtung
verwendet wird, sondern es genügt die Führung des die
Positionierungsbohrung enthaltenden Blocks auf einer
bestimmten, von einer Kreisbahn um die ortsfeste
Positionierungsbohrung abweichenden Bahn, die in jedem
Bahnpunkt eine von der ortsfesten Positionierungsbohrung
weggerichtete Richtungskomponente aufweist. Insbesondere
durch die Verschiebbarkeit des Blocks ergeben sich die oben
beschriebenen Vorteile. In vorteilhafter Ausgestaltung der
Erfindung kann die Spannhalterung über den Rand der
Spannplatte überstehende Spannbacken aufweisen, die
zweckmäßig im Bereich der Ecken der Spannplatte angeordnet
sind. Mit Hilfe solcher Spannbacken lassen sich die
Spannplatten schnell und zuverlässig auf der Plattenhalterung
befestigen.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeiten der
Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Die Erfindung soll nun anhand eines Ausführungsbeispiels und
der sich auf dieses Ausführungsbeispiel beziehenden
Zeichnungen näher erläutert und beschrieben werden. Es
zeigen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel für eine erfindungsgemäße
Spannvorrichtung in einer Draufsicht,
Fig. 2 eine seitliche Schnittansicht der erfindungsgemäßen
Spannvorrichtung gemäß der Schnittlinie I-I von Fig.
1, und
Fig. 3 eine weitere seitliche Schnittansicht der
erfindungsgemäßen Spannvorrichtung gemäß der
Schnittlinie II-II von Fig. 1.
Mit dem Bezugszeichen 1 ist in den Fig. 1 bis 3 eine
Plattenhalterung bezeichnet, in der eine Spannplatte 2
eingespannt ist. Auf der Spannplatte 2 ist ein durch
strichpunktierte Linien angedeutetes Werkstück 3 gehaltert.
Zu dieser Halterung erforderliche, mit auf der Spannplatte 2
vorgesehene Einrichtungen sind in den Fig. 1 bis 3 nicht
gezeigt.
Die um eine Achse 4 drehbare Plattenhalterung 1 weist zwei
Längsträger 5 und 6 auf, die unter Bildung eines
Trägerrahmens mit Stirnteilen 7 und 8 verschraubt sind. In
dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind auf die Längsträger 5
und 6 Profilschienen 9 und 10 aufgeschweißt. Die im
Querschnitt übereinstimmenden Profilschienen 9 und 10 weisen
ein C-Profil auf.
In der auf den Längsträger 5 aufgeschweißten Profilschiene 9
sind, wie insbesondere aus der Fig. 2 hervorgeht, jeweils
mit einer Bohrung 13 bzw. 14 versehene Blöcke 11 und 12
angeordnet. Diese Blöcke 11 und 12 liegen gegen Stirnflächen
der nach innen vorstehenden Stege des C-Profils an, wovon in
der Fig. 2 die Stirnfläche 15 sichtbar ist. In die Bohrungen
13 und 14 der Blöcke 11 und 12 ist jeweils ein Paßstift 16
bzw. 17 eingeführt. Der Paßstift 16 steht mit einem aus der
Bohrung 13 vorstehenden Teil in eine Durchgangsbohrung 18 in
der Spannplatte 2 hinein. Der Paßstift 17 ragt mit einem
Endteil in eine Bohrung 19 der Spannplatte 2, während er mit
dem anderen Endteil in eine Bohrung 20 hineinsteht, die sich
durch den gegen den Längsträger 5 anliegenden Steg der
Profilschiene 9 hindurch in den Längsträger 5 hinein
erstreckt. Weitere derartige, durch den gegen den
Längsträger 5 anliegenden Steg hindurch in den Längsträger 5
hineingeführte Bohrungen sind in der Fig. 2 mit den
Bezugszahlen 21 und 22 bezeichnet. An den vier Ecken der
Spannplatte 2 sind Halterungsbacken 23 bis 26 vorgesehen. Am
Beispiel des Halterungsbackens 23 ist in der Fig. 2
dargestellt, wie diese Halterungsbacken mit der
Trägerschiene 9 bzw. 10 verbunden sind. Die Halterungsbacken
weisen zwei zueinander im Abstand angeordnete Bohrungen 27
und 28 auf. Durch die Bohrung 27 ist ein an einem Ende mit
einem Gewinde versehener Bolzen 29 geführt, der an seinem
anderen Ende mit einem verbreiterten Endteil 30 in das
C-Profil der Schiene 9 bzw. 10 eingreift, wobei das
überstehende Teil 30, wie insbesondere aus der Fig. 3
hervorgeht, gegen die nach innen vorstehenden Stege des
C-Profils anliegt. Mit 31 ist eine auf das Gewindeende des
Bolzens 27 aufgeschraubte Mutter bezeichnet, die über eine
Unterlegscheibe 32 gegen den jeweiligen Spannbacken anliegt.
Durch die Bohrung 28 ist ein Gewindebolzen 33 geführt, auf
den Muttern 34, 35 und 36 aufgeschraubt sind, wovon, jeweils
über eine Unterlegscheibe, die Muttern 34 und 35 auf
gegenüberliegenden Seiten gegen den Spannbacken anliegen.
Der Gewindebolzen 33 greift mit einem Ende in das C-Profil
ein, wobei er mit einem verbreiterten Endteil 37, welches
dem Endteil 30 des Gewindebolzens 29 entspricht, auf dem
gegen den Längsträger 5 anliegenden Steg des C-Profils
anliegt. Die Endteile 30 bzw. 37 können zur Erleichterung
ihrer Drehung innerhalb des C-Profils an gegenüberliegenden
Ecken vorteilhaft abgerundet sein.
Mit der Bezugszahl 38 ist in der Fig. 2 ein Schweißwerkzeug
zur Bearbeitung des Werkstückes 3 bezeichnet.
Ein auf der Spannhalterung 1 über die Spannplatte 2
gehaltertes Werkstück kann mit Hilfe des Schweißwerkzeugs
38, dessen Bewegung, wie auch die Drehbewegung der
Plattenhalterung 1 um die Achse 4 vorprogrammiert sein kann,
bearbeitet werden. Eine genaue Bearbeitung des Werkstücks 3
durch programmierte Werkzeugsteuerung hat zur Voraussetzung,
daß das Werkstück 3 in bezug auf die Spannplatte 2 und die
Spannplatte 2 in bezug auf die Plattenhalterung 1
reproduzierbar einspannbar sind. Eine reproduzierbare
Einspannung der Spannplatte 2 in der Plattenhalterung 1 ist
dadurch gewährleistet, daß die Spannplatte 2 auf der durch
die Profilschienen 9 und 10 festgelegten Spannebene, auf die
sie durch die Halterungs- bzw. Spannbacken 23 bis 26 gedrückt
wird, mit Hilfe des in die Bohrungen 19 und 20 eingeführten
Paßstiftes 17 in einer bestimmten Koordinatenposition und
mit Hilfe des in die Bohrungen 13 und 18 eingesetzten
Paßstifts 16 in einer bestimmten Drehposition auf der
Einspannebene festlegbar ist. Durch die Verschiebbarkeit des
Blocks 11 mit der Bohrung 13 könnte die entsprechende
Bohrung 18 auf der Spannplatte an einer beliebigen anderen
Stelle gesetzt sein, wenn das z. B. die Form und die
Abmessungen des auf der Spannplatte 2 gehalterten Werkstücks
3 erfordern würden. Entsprechende Freiheiten bestehen auch in
bezug auf die Anbringung der Bohrung 19. Je nach Lage der
Bohrung 19 könnte diese anstelle zu der ortsfesten Bohrung
20 auch zu einer anderen der gezeigten ortsfesten Bohrungen
20 und 22 ausgerichtet sein. In bezug auf den Abstand der
Bohrungen 18 und 19 in der Spannplatte 2 brauchen keine
hohen Genauigkeitsforderungen erfüllt zu werden, weshalb
diese Bohrungen z. B. vor Ort entsprechend den
Erfordernissen, die sich aus der Form und den Abmessungen
des auf der Spannplatte 2 zu halternden Werkstücks ergeben,
eingebracht werden können. Hohe Genauigkeitsanforderungen
sind jedoch an das Spiel des Blocks 11 in seiner
Führungsbahn zu stellen. Von diesem Spiel hängt die
Reproduzierbarkeit ab, mit der die Spannplatte 2 auf ihrer
Spannebene in einer bestimmten Drehposition festgelegt
werden kann. Der an der ortsfesten Bohrung vorgesehene Block
12 dient zur Stabilisierung der durch den Paßstift 17
bewirkten Arretierung.
Mit Hilfe der gezeigten Spannbacken läßt sich die
Spannplatte 2 schnell und sicher auf der durch die
Profilschienen 9 und 10 festgelegten Spannebene durch
Drehung der jeweiligen Spannmutter 31 festklemmen. In
Anpassung an die Spannplattendicke kann die Höhe der
Spannbacken 23 bis 26 vorteilhaft durch Betätigen der
Muttern 34 und 35 auf dem Gewindebolzen 33 voreingestellt
werden. Zur Anpassung an unterschiedliche
Spannplattenabmessungen oder unterschiedliche Lagen der
Spannplatte, die je nach Anordnung der Bohrung 19 und je
nach Benutzung einer der ortsfesten Positionierungsbohrungen
20 bis 22 auftreten können, sind die Spannbacken 23 bis 26
vorteilhaft entlang den durch die C-Profilschienen 9 und 10
gebildeten Bahnen verschiebbar.
Claims (14)
1. Spannvorrichtung mit
einer Spannplatte (2) zum Haltern eines Werkstücks (3),
einer Plattenhalterung (1) zum Haltern der Spannplatte (2) mit dem daran gehalterten Werkstück (3) und
in Bohrungen (18, 19) in der Spannplatte (2) und in dazu ausrichtbare Bohrungen (13, 20) in der Plattenhalterung (1) zum genauen Positionieren der Spannplatte (2) relativ zu der Plattenhalterung (1) einführbaren Paßstiften (16, 17), dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung einen entlang einer Führungsbahn verschiebbaren Block (11) mit einer ersten Positionierungsbohrung (13) und eine zu dieser Bohrung ortsfeste zweite Positionierungsbohrung (20) aufweist.
einer Spannplatte (2) zum Haltern eines Werkstücks (3),
einer Plattenhalterung (1) zum Haltern der Spannplatte (2) mit dem daran gehalterten Werkstück (3) und
in Bohrungen (18, 19) in der Spannplatte (2) und in dazu ausrichtbare Bohrungen (13, 20) in der Plattenhalterung (1) zum genauen Positionieren der Spannplatte (2) relativ zu der Plattenhalterung (1) einführbaren Paßstiften (16, 17), dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung einen entlang einer Führungsbahn verschiebbaren Block (11) mit einer ersten Positionierungsbohrung (13) und eine zu dieser Bohrung ortsfeste zweite Positionierungsbohrung (20) aufweist.
2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Plattenhalterung den Rand der Spannplatte (2)
übergreifende Spannbacken (23-26) umfaßt.
3. Spannvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
vier, im wesentlichen an den Ecken der Spannplatte (2)
angreifende Spannbacken (23-26) vorgesehen sind.
4. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Führungsbahn durch eine Profilschiene
(9, 10) gebildet ist.
5. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Profilschiene (10) ein C-Profil
aufweist.
6. Spannvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Block (11) in der Führungsbahn seitlich zwischen
Stirnflächen (15) der aufeinander zu nach innen vorstehenden
Stege des C-Profils gebildet ist.
7. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß mehrere im Abstand zueinander angeordnete
ortsfeste Positionierungsbohrungen (20-22) vorgesehen sind.
8. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Mittellinie der Führungsbahn die
Achse der ortsfesten Positionierungsbohrung (20) bzw. der
ortsfesten Positionierungsbohrungen (20-22) schneidet.
9. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung (1) zwei im Abstand
zueinander angeordnete C-Profilschienen (9, 10) umfaßt.
10. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die eingespannte Spannplatte (2) gegen
die aufeinander zu nach innen vorstehenden Stege von
wenigstens einer C-Profilschiene (9, 10) anliegt.
11. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Plattenhalterung (1) zwei im Abstand
zueinander angeordnete Längsträger (5, 6), auf denen jeweils
eine C-Profilschiene (9, 10) angeordnet ist, umfaßt.
12. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Anpressen der Spannbacken an die
Spannplatte durch Bohrungen (27, 28) in den Spannbacken
geführte Schraubenbolzen (29, 33), die mit T-förmig
verbreiterten Endteilen (30, 37) in C-Profilschienen
(9, 10) eingreifen, vorgesehen sind.
13. Spannvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch
gekennzeichnet, daß je Spannbacke (24-26) zwei
Schraubenbolzen (29, 33) mit Spannmuttern (31) bzw.
Einstellmuttern (34, 35) vorgesehen sind, wobei das
verbreiterte Endteil (30) des der Spannplatte
nächstliegenden Schraubenbolzens gegen die Innenseite der
aufeinander zu nach innen vorstehenden Stege des C-Profils
anliegt, und das verbreiterte Endteil (37) des anderen
Schraubenbolzens (33) gegen den der Öffnung des C-Profils
gegenüberliegenden Basissteg anliegt.
14. Spannvorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß ein weiterer in der Führungsbahn
angeordneter Block (12) mit einer axial zu der ortsfesten
Bohrung (20) ausgerichteten Durchgangsbohrung (14)
vorgesehen ist.
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