DE4207198A1 - Zufuehrungsrahmen und halbleitervorrichtung, welche den zufuehrungsrahmen verwendet - Google Patents
Zufuehrungsrahmen und halbleitervorrichtung, welche den zufuehrungsrahmen verwendetInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Zuführungsrahmen, bei
dem zur Erhöhung der Anzahl der Anschlußstifte eine größere
Anzahl von Zuführungen vorgesehen ist, und bei dem die
elektrischen Eigenschaften und die Wärmeabstrahlung
verbessert ist, und bezieht sich auf eine
Halbleitervorrichtung, welche einen derartigen
Zuführungsrahmen verwendet.
Fig. 21 stellt in Draufsicht einen Zuführungsrahmen dar, und
Fig. 22 zeigt einen Schnittansicht, welche entlang der
Linien A-A aus Fig. 21 genommen ist. In diesen Figuren
bezeichnet die Bezugsziffer 10 einen Zuführungsrahmen, und
die Bezugsziffer 11 bezeichnet Zuführungen, von denen jede
einen äußeren Zuführungsabschnitt 12 und einen inneren
Zuführungsabschnitt 13 aufweist. Die Bezugsziffer 14
bezeichnet einen Plättchenanschluß, und die Bezugsziffer 15
bezeichnet Hängezuführungen zum Aufhängen des
Plättchenanschlusses 14 an seinen vier Ecken. Die
Bezugsziffer 16 bezeichnet Verbindungsstege zum Verbinden
der jeweiligen Zuführungen 11 mit den Hängezuführungen 15,
so daß die Zuführungen 11 gesichert sind. Wie ein Rahmen 17
werden die Verbindungsstege 16 während des
Herstellungsverfahrens der Halbleitervorrichtungen
ausgeschnitten, um die jeweiligen Zuführungen 11 voneinander
zu trennen. Sämtliche der vorstehend beschriebenen
Komponenten werden durch den Rahmen 17 gestützt, der sich
nach außerhalb dieser Komponenten erstreckt, die in dem
Zuführungsrahmen 10 gebildet sind. Typischerweise wird eine
Platte mit einem Stempel herausgestanzt, oder eine solche
wird zur Bildung des Rahmens 17 chemisch geätzt, wie es in
Fig. 21 dargestellt ist. In den meisten Fällen sind die
Oberflächen des Plättchenanschlusses 14 und die inneren
Zuführungsabschnitte 13 mit Silber (Ag), Gold (Au), oder
Kupfer (Cu) plattiert. Der Plättchenanschluß 14 wird
anschließend nach unten gedrückt, wie es in Fig. 22
dargestellt ist.
Der genaue Aufbau der Verbindungsstege 16 und des Rahmens 17
sind für die vorliegende Erfindung nicht von besonderem
Interesse, so daß deren genaue Erläuterungen und
Darstellungen im folgenden weggelassen ist.
Fig. 23 zeigt in Draufsicht den inneren Aufbau einer
Halbleitervorrichtung, welche den Zuführungsrahmen 10 gemäß
Fig. 21 verwendet, und Fig. 24 zeigt eine entlang der Linie
B-B aus Fig. 23 genommene Schnittansicht. Die Bezugsziffer
20 bezeichnet einen Halbleiterchip; die Bezugsziffer 21
bezeichnet eine große Anzahl von Elektroden-Kontaktstellen
aus Aluminium, welche auf einer Oberfläche des
Halbleiterchips 20 angeordnet sind; die Bezugsziffer 30
bezeichnet ein Plättchen-Bond-Material; und die Bezugsziffer
40 bezeichnet dünne Metalldrähte (Au-Drähte). Ein
Kunststofformabschnitt 50 zum Kunststoffvergießen der
Halbleitervorrichtung ist durch gestrichelte Linien
angedeutet.
Im folgenden wird ein Herstellungsverfahren für eine
derartige Halbleitervorrichtung beschrieben. Zunächst wird
der Halbleiterchip 20 auf dem Plättchenanschluß 14 mit dem
Plättchen-Bond-Material 30 angeordnet. Als Plättchen-Bond-
Material 30 wird ein Material verwendet, welches
hauptsächlich aus einem Lötmittel oder einem elektrisch
leitenden Kunststoff besteht. Als nächstes wird Wärmeenergie
an die Spitze von jedem Au-Draht 40 mit einem Durchmesser
von etwa 30 µm zugeführt, so daß eine (nicht näher
dargestellte) Metallkugel ausgebildet wird. Die Metallkugel
wird gegen jede Elektrodenkontaktstelle 21 auf dem
aufgewärmten Halbleiterchip 20 gepreßt, während gleichzeitig
Ultraschallschwingungen durchgeführt werden. Somit wird eine
feste intermetallische Verbindung zwischen der Metallkugel
und jeder Elektrodenkontaktstelle 21 erzeugt. Der Au-Draht
40 wird anschließend herausgeführt und gegen jeden inneren
Zuführungsabschnitt 13 gepreßt, während zur selben Zeit
Ultraschallschwingungen vorgesehen werden. Somit wird auch
zwischen dem Au-Draht 40 und jedem inneren
Zuführungsabschnitt 13 eine innermetallische Verbindung
hergestellt. Das erläuterte Verfahren ist auch als
Ultraschall-Thermokompressionsbondverfahren bekannt. Die
derart ausgebildeten Zuführungen 11 in der Nähe der inneren
Zuführungsabschnitten 13 des Zuführungsrahmens 10 und des
Halbleiterchips 20 werden sämtlich kunststoffvergossen, wie
es durch den Kunststofformabschnitt 50 dargestellt ist. Auf
diese Weise wird die Halbleitervorrichtung fertiggestellt.
Dabei besteht das Problem, daß bei einem Durchmesser von
beispielsweise 30 µm und einer Länge von beispielsweise über
3,0 mm des Au-Drahtes 40 die Schleifenform des Drahtes nicht
stabil ist, da auf relativ leichte Weise ein Verbiegen und
Durchhängen des Drahtes auftreten kann.
Wegen des Aufbaues der vorstehend beschriebenen
Halbleitervorrichtung ergeben sich bei der Erhöhung der
Anzahl der Anschlüsse auf dem Halbleiterchip, und bei der
Verkleinerung der Chipdesignregeln von einem Standard von
1,3 mm (für Einmega-DRAMs) zu einem Standard von 1,0 µm (für
Viermega-DRAMs), und weiterhin zu einem Standard von 0,8 µm
(für 16-Mega-DRAMs) eine entsprechende Bildung von
verkleinerten Elektrodenkontaktstellen auf einem
verkleinerten Halbleiterchip. In der Folge erreicht die
Breite der inneren Zuführungabschnitte eine Prozeßgrenze.
Aus diesem Grunde wird es unmöglich, die inneren
Zuführungsabschnitte nahe den Elektroden-Kontaktstellen zu
erstrecken. Folglich muß die Au-Drahtschleifenbildung zur
Verbindung der inneren Zuführungsabschnitte mit den
Elektrodenkontaktstellen bezüglich deren optimalen Längen
übermäßig ausgedehnt werden. Dadurch ergibt sich eine
verschlechterte Qualität der Drahtschleifenbildung, wie
beispielsweise Verbiegen und Durchhängen mit dem Ergebnis,
daß eine stabile Massenproduktion der
Halbleitervorrichtungen nicht mehr gewährleistet werden
kann.
Demgemäß liegt der Erfindung zur Lösung dieses Problems die
Aufgabe zugrunde, einen Zuführungsrahmen zur Verfügung zu
stellen, der eine Erhöhung der Anzahl von Zuführungen
(Anschlüssen) ermöglicht, und gleichzeitig die
Aufrechterhaltung der optimalen Länge der Drähte.
Aufgabe der Erfindung ist es weiterhin, einen
Zuführungsrahmen mit geringer Induktanz zur Verfügung zu
stellen, bei dem die Wärmeabstrahlung und die
Signalübertragungsverzögerung verbessert ist, und bei dem
die durch einen Halbleiterchip erzeugte Wärme auf effiziente
Weise verteilt werden kann.
Ferner ist es Aufgabe der Erfindung, eine
Halbleitervorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der der
Zuführungsrahmen entsprechend der Erfindung verwendbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die
in den Ansprüchen 1, 7, 14, 15 angegebenen Merkmale.
Der erfindungsgemäße Zuführungsrahmen in seiner ersten
Ausbildung weist auf: einen Plättchenanschluß, eine größere
Anzahl von Zuführungen, die radial um den Plättchenanschluß
um einem vorbestimmten Abstand angeordnet sind, einen
Hauptzuführungsrahmen, mit dem integriert ausgebildet ist
ein Rahmen, der sich nach außen erstreckt, so daß die
Außenseiten der großen Anzahl von Zuführungen gestützt sind,
eine große Anzahl von Anschlußzuführungen
(Metallverdrahtung), die auf einer isolierenden
Kunststoffschicht gebildet sind und sich radial von der
Seite des Plättchenanschlusses des Hauptzuführungsrahmens zu
den Zuführungen erstrecken, und eine
Anschlußzuführungsplatte, die mit den Innenseiten der
Zuführungen des Hauptzuführungsrahmens gebondet ist.
Bei einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist ein
Zuführungsrahmen vorgesehen, bei dem eine Grund-
Kontaktstelle vorgesehen ist, bei der ein innerer
Zuführungsabschnitt einer Grund-Zuführung aus der großen
Anzahl von Zuführungen, welche auf dem Hauptzuführungsrahmen
des Zuführungsrahmens entsprechend der Erfindung gebildet
sind, sich entlang des Plättchenanschlusses erstrecken,
wobei die Anschlußzuführungsplatte mit dem Grund-Anschluß
verbunden ist.
Erfindungsgemäß ist ferner eine Halbleitervorrichtung
vorgesehen, bei der ein Halbleiterelement an dem
Plättchenanschluß gemäß der Erfindung angeordnet ist, und
ein Verdrahtungsbondverfahren zwischen der großen Anzahl von
auf dem Halbleiterchip angeordneten Elektrodenkontaktstellen
und den inneren Enden der großen Anzahl von auf den
Anschlußzuführungsplatten gebildeten Anschlußzuführungen,
zwischen den Grund-Elektroden und den Grund-Kontaktstellen,
und zwischen den äußeren Enden der Anschlußzuführungen und
den inneren Zuführungsabschnitten der Zuführungen des
Hauptrahmens durchgeführt wird, und die obigen Komponenten
kunststoffvergossen sind.
Erfindungsgemäß werden die auf der isolierenden
Kunststoffschicht der Anschlußzuführungsplatte gebildeten
Anschlußzuführungen durch Ätzen von Kupferfolien
strukturiert, welche dünner sind als der
Standardzuführungsrahmen. Es ist somit möglich, eine
Schaltungsstrukturierung auszubilden, welche feiner ist als
der Zuführungsrahmen, und die Anzahl der Anschlußstellen
über die derzeitige Prozeßgrenze eines Zuführungsrahmens
anzuheben, d. h. eine Struktur, bei der ein sogenanntes tape
automatisiertes Bond-Tape (im folgenden als TAB-Tape
bezeichnet) mit dem Zuführungsrahmen kombiniert ist. Des
weiteren kann durch Verändern der Länge der
Anschlußzuführungen die Drahtlänge genau zwischen den
Anschlußzuführungen und den Elektrodenkontaktstellen und
zwischen den Anschlußzuführungen und den inneren
Zuführungsabschnitten ausgewählt werden.
Da das Material des Hauptzuführungsrahmens aus einer
Kupferlegierung hergestellt werden kann, und da die Grund-
Anschlüsse vorgesehen werden, welche große Flächen aufweisen
und sich auf derartige Weise erstrecken, daß eine Ebene zu
den inneren Zuführungsabschnitten der Grund-Zuführungen
gebildet wird, ermöglichen des weiteren diese Grund-
Anschlüsse mit den breiten Flächen eine hohe
Wärmeabstrahlung und eine Verringerung der Induktanz der
Zuführungen.
Weitere Einzelheiten, Aspekte und Vorteile der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
unter Bezugnahme auf die Zeichnung.
Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht des inneren Aufbaues einer
Halbleitervorrichtung entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
Fig. 2 eine entlang der Linie F-F aus Fig. 1 genommene
Schnittansicht;
Fig. 3 eine Draufsicht des inneren Aufbaues der
Halbleitervorrichtung entsprechend von Ausführungsbeispielen
der Erfindung;
Fig. 4 eine entlang der Linie G-G aus Fig. 3 genommene
Schnittansicht;
Fig. 5 eine Draufsicht eine Ausführungsbeispieles einer
Anschlußzuführungsplatte, welche einen Zuführungsrahmen
gemäß der Erfindung darstellt;
Fig. 6 eine entlang der Linie C-C aus Fig. 5 genommene
Schnittansicht;
Fig. 7 eine Draufsicht eines Ausführungsbeispieles eines
Hauptzuführungsrahmens, der den Zuführungsrahmen
entsprechend der Erfindung darstellt;
Fig. 8 eine entlang der Linie D-D aus Fig. 7 genommene
Schnittansicht;
Fig. 9 eine Draufsicht eines Zuführungsrahmens entsprechend
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, welcher die
Anschlußzuführungsplatte gemäß Fig. 5 und den
Hauptzuführungsrahmen gemäß Fig. 7 darstellt;
Fig. 10 eine entlang der Linie E-E aus Fig. 9 genommene
Schnittansicht;
Fig. 11 eine Draufsicht zur Darstellung der inneren Struktur
der Halbleitervorrichtung entsprechend von
Ausführungsbeispielen den Erfindung;
Fig. 12 eine entlang der Linie H-H aus Fig. 11 genommene
Schnittansicht;
Fig. 13 eine Draufsicht zur Darstellung der inneren Struktur
einer Halbleitervorrichtung entsprechend einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung;
Fig. 14 eine entlang der Linie L-L aus Fig. 13 genommene
Schnittansicht;
Fig. 15 eine Draufsicht eines Zuführungsrahmens entsprechend
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, welcher eine
Anschlußzuführungsplatte gemäß Fig. 17 und einen
Hauptzuführungsrahmen gemäß Fig. 9 darstellt;
Fig. 16 eine entlang der Linie K-K aus Fig. 15 genommene
Schnittansicht;
Fig. 17 eine Draufsicht eines Ausführungsbeispieles einer
Anschlußzuführungsplatte, welche einen Zuführungsrahmen
entsprechend der Erfindung darstellt;
Fig. 18 eine entlang der Linie I-I aus Fig. 17 genommene
Schnittansicht;
Fig. 19 eine Draufsicht eines Ausführungsbeispieles eines
Hauptzuführungsrahmens, welcher den Zuführungsrahmen
entsprechend der Erfindung darstellt;
Fig. 20 eine entlang der Linie J-J aus Fig. 19 genommene
Schnittansicht;
Fig. 21 eine Draufsicht eines Zuführungsrahmens;
Fig. 22 eine entlang der Linie A-A aus Fig. 21 genommene
Schnittansicht;
Fig. 23 eine Draufsicht des inneren Aufbaues einer
Halbleitervorrichtung, welche den Zuführungsrahmen gemäß
Fig. 21 verwendet; und
Fig. 24 eine entlang der Linie B-B aus Fig. 23 genommene
Schnittansicht.
Fig. 5 zeigt in Draufsicht eine Anschlußzuführungsplatte 60,
die für einen Zuführungsrahmen entsprechend einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendbar ist, und Fig. 6
stellt eine entlang der Linie C-C aus Fig. 5 genommene
Schnittansicht dar. Die Bezugsziffer 61 bezeichnet eine
isolierende Kunststoffschicht; die Bezugsziffer 62
bezeichnet Anschlußzuführungen (Kupferfolien), die auf der
isolierenden Kunststoffschicht 61 gebildet sind; und die
Bezugsziffer 63 bezeichnet eine auf den Rändern der
isolierenden Kunststoffschicht 61 gebildete hitzehärtbare
Klebstoffschicht. Die Bezugsziffer 64 bezeichnet eine in der
Mitte der isolierenden Kunststoffschicht 61 gebildete
Durchgangsöffnung. Ein nachfolgend beschriebener
Plättchenanschluß wird in die Durchgangsöffnung 64 gedrückt
und eingepaßt. Die isolierende Kunststoffschicht 61 ist aus
einem Glasepoxykunststoff oder Polyimid (einem
wärmebeständigen makromolekularen Material) hergestellt.
Kupferfolien werden beispielsweise mit den
Anschlußzuführungen 62 zur Ausbildung von Strukturierungen
gebondet. Die Oberflächen der strukturierten
Anschlußzuführungen 62 werden anschließend mit Silber (Ag),
Gold (Au) oder Kupfer (Cu) plattiert.
Fig. 7 zeigt eine Draufsicht eines Hauptzuführungsrahmens
70, der für den Zuführungsrahmen entsprechend dem
Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendbar ist, und Fig. 8
stellt eine entlang der Linie D-D aus Fig. 7 genommene
Schnittansicht dar. Die Bezugsziffer 11 bezeichnet
Zuführungen, von denen jede einen äußeren
Zuführungsabschnitt 12 und einen inneren Zuführungsabschnitt
13 aufweist; die Bezugsziffer 14 bezeichnet den
Plättchenanschluß; die Bezugsziffer 15 bezeichnet
Hängezuführungen zum Aufhängen des Plättchenanschlusses 14
an seinen vier Ecken; und die Bezugsziffer 16 bezeichnet
Verbindungsstege zum Verbinden der jeweiligen Zuführungen 11
in einer Reihe, so daß sie gesichert sind. Ein nicht näher
dargestellter Rahmen (vgl. die Bezugsziffer 17 in Fig. 21)
erstreckt sich nach außen von diesen Verbindungsstegen zur
Stützung der Stege. Wie bei der eingangs beschriebenen Art
und Weise wird typischerweise eine Platte mit einem Stempel
ausgestanzt, oder wird chemisch geätzt zur Ausbildung des
Hauptzuführungsrahmens 70, wie es in Fig. 7 dargestellt ist.
Die Zuführungen 11 sind kürzer als die in den Fig. 21-24
gezeigten Zuführungen, und sind nicht notwendigerweise in
verjüngender Form hergestellt. Selbst wenn die Anzahl der
Zuführungen weiter vergrößert wird, reicht die bisher
bekannte Prozeßtechnologie zur Herstellung der Zuführungen
aus. Die Oberflächen der inneren Zuführungsabschnitte 13 und
des Plättchenansschlusses 14 sind mit Silber (Ag), Gold Au),
oder Kupfer (Cu) plattiert. Anschließend wird der
Plättchenanschluß 14 nach unten gedrückt, wie es in Fig. 8
dargestellt ist.
Fig. 9 zeigt in Draufsicht einen Zuführungsrahmen 100
entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Erfindung. Die
Anschlußzuführungsplatte 60 gemäß Fig. 5 und der
Hauptzuführungsrahmen 70 gemäß Fig. 7 sind mit dem
Zuführungsrahmen 100 zusammen gebondet. Fig. 10 stellt eine
entlang der Linie E-E aus Fig. 9 genommene Schnittansicht
dar. Entgegengesetzte Seiten der inneren
Zuführungsabschnitte 13 (der Zuführung 11), welche den
Hauptrahmen 70 darstellen, sind gegen die bei den Ränder an
der Oberfläche der Anschlußzuführungsplatte 60 gebildete
Klebstoffschicht 63 gedrückt. Die Klebstoffschicht 63 wird
anschließend zur Ausbildung des Zuführungsrahmens 100
hitzegehärtet.
Fig. 1 zeigt in Draufsicht den inneren Aufbau einer
Halbleitervorrichtung entsprechend einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung, bei der der Zuführungsrahmen 100 gemäß den
Fig. 9 und 10 verwendet ist. Fig. 2 stellt eine entlang der
Linie F-F aus Fig. 1 genommene Schnittansicht dar. Die
Bezugsziffer 20 bezeichnet einen Halbleiterchip, und die
Bezugsziffer 21 bezeichnet eine große Anzahl von Elektroden-
Kontaktstellen, die auf einer vorderen Oberfläche des
Halbleiterchips 20 angeordnet sind. Die Bezugsziffer 30
bezeichnet ein Plättchenbondmaterial; die Bezugsziffer 40
bezeichnet dünne Metalldrähte bzw. Au-Drähte; die
Bezugsziffer 50 bezeichnet einen Kunststofformabschnitt. Der
Halbleiterchip 20 wird mit dem Plättchenanschluß 14 aufgrund
des Plättchenbondmaterials 30 verbunden, welches
hauptsächlich aus Lötmittel oder einem elektrisch leitenden
Kunststoff besteht. Daran anschließend wird Drahtbonden
durchgeführt, aufgrund dessen die Elektrodenkontaktstellen
21 auf dem Halbleiterchip 20 elektrisch mit den Au-Drähten
und den inneren Enden der jeweiligen Anschlußzuführung 62
verbunden werden. Es wird das gleiche
Verdrahtungsbondverfahren wie eingangs beschrieben
verwendet, d. h. die Spitze von jedem Au-Draht 40 schmilzt
zur Ausbildung einer (nicht näher dargestellten) Kugel, und
diese Kugel wird mit jeder Elektroden-Kontaktstelle 21 mit
einem Ultraschall-Thermokompressionsbondverfahren gebondet.
Jeder Au-Draht 40 wird daran anschließend derart
herausgezogen, daß er mit dem inneren Ende von jeder
Anschlußzuführung 62 gebondet wird, und wird anschließend
geschnitten. Dieses Bonden wird ebenfalls mittels eines
Ultraschallthermokompressionsverfahrens durchgeführt. Die
genannten Schritte werden für die verbleibenden
Anschlußzuführungen 62 wiederholt. Bei denselben Schritten
wie obig dargestellt wird das Verdrahtungsbondverfahren zum
Bonden des äußeren Endes von jeder Anschlußzuführung 62 mit
dem inneren Zuführungsabschnitt 13 von jeder Zuführung 11
(des Zuführungsrahmens 100) durchgeführt. Daran anschließend
werden die Zuführungen 11 nahe den inneren
Zuführungsabschnitten 13 sämtlich in Kunststoff geformt, wie
es durch einen durch unterbrochene Linien in Fig. 2
dargestellten Kunststofformabschnitt 50 dargestellt ist. Das
äußere Ende des äußeren Zuführungsabschnittes 12 von jeder
Zuführung 11 und das äußere Ende von jeder Hängezuführung 15
werden zur Trennung dieser Enden von einem Rahmen (vgl. die
Bezugsziffer 17 in Fig. 21) abgeschnitten. Die
Verbindungsstege 16 zum Zusammenbonden der Zuführungen 11
werden anschließend abgeschnitten, so daß die Zuführungen 11
voneinander getrennt werden. Schließlich wird ein
Zuführungsprozeß wie beispielsweise Plattieren, für die
äußeren Zuführungsabschnitte 12 ausgeführt, womit eine
Halbleitervorrichtung 200 gebildet wird.
Obwohl bei der in Fig. 1 dargestellten Halbleitervorrichtung
200 sich jede auf der isolierenden Kunststoffschicht 61
gebildete Anschlußzuführung 62 von der Innenseite der
Anschlußzuführungsplatte 60 (Seite des Plättchenanschlusses
14) zur Außenseite derselben (Seite der inneren
Zuführungsabschnitte 13) erstreckt, ist eine Ausbildung in
dieser Form nicht unbedingt notwendig. Beispielsweise kann
jede Anschlußzuführung 62 in einem beliebigen Raum zwischen
der Innenseite und der Außenseite der
Anschlußzuführungsplatte 60 gebildet sein. Fig. 3 zeigt eine
Draufsicht der inneren Struktur einer Halbleitervorrichtung
entsprechend weiteren Ausführungsbeispielen der Erfindung.
Fig. 4 stellt eine entlang der Linie G-G aus Fig. 3
genommene Schnittansicht dar, wobei ein
Kunststofformabschnitt weggelassen worden ist. Bei der in
diesen Figuren gezeigten Halbleitervorrichtung 210 ist jede
Anschlußzuführung 62, die auf der isolierenden
Kunststoffschicht 61 einer Anschlußzuführungsplatte 60a
(welche die Halbleitervorrichtung 210 darstellt) gebildet
ist, lediglich in dem mittleren Bereich zwischen der Seite
des inneren Zuführungsabschnittes 13 und der Seite eines
Anschlusses der Anschlußzuführungsplatte 60a gebildet. Ein
derartiger Aufbau ermöglicht die freie Durchführung des
Verdrahtungsbondverfahrens für verschiedene Zwecke.
Bei der Halbleitervorrichtung 200 gemäß Fig. 1 ist eine
Öffnung 64, die sich in einer Richtung der Dicke der
Anschlußzuführungsplatte 60 erstreckt, bei der Mitte des
Anschlußzuführungsplatte 60 ausgebildet, um den
Plättchenanschluß nach unten zu drücken. Ein Vertiefung kann
bei der Mitte der Anschlußzuführungsplatte 60 zum
Nachuntendrücken des Plättchenanschlusses gebildet sein.
Fig. 11 zeigt in Draufsicht den inneren Aufbau einer
Halbleitervorrichtung entsprechend weiteren
Ausführungsbeispielen der Erfindung. Fig. 12 stellt eine
entlang der Linie H-H aus Fig. 11 genommene Schnittansicht
dar, wobei ein Kunsststofformabschnitt weggelassen wurde.
Bei der in diesen Figuren gezeigten Halbleitervorrichtung
220 ist eine Vertiefung 65 bei der Mitte einer
Anschlußzuführungsplatte 60b eines Zuführungsrahmens
ausgebildet, der die Halbleitervorrichtung 220 darstellt.
Der Plättchenanschluß 14 wird nach unten gedrückt, und
dadurch in die Vertiefung 65 eingepaßt. Anschließend wird er
mit der Vertiefung 65 mit beispielsweise einem Klebstoff 13
gebondet.
Fig. 17 zeigt eine Draufsicht einer Anschlußzuführungsplatte
60c, welche für einen Zuführungsrahmen entsprechend einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendbar ist. Fig. 18
stellt eine entlang der Linie I-I aus Fig. 17 genommene
Schnittansicht dar, wobei ein Kunststofformabschnitt
weggelassen worden ist. Die hitzehärtbare Klebstoffschicht
63 ist auf einer rückseitigen Oberfläche der isolierenden
Kunststoffschicht 61 gebildet, was unterschiedlich ist von
den ersten und dritten Ausführungsbeispielen. Die Öffnung 64
bzw. Durchgangsöffnung ist bei der Mitte der isolierenden
Kunststoffschicht 61 gebildet. Ein Verfahren zur Bildung der
Anschlußzuführung 62 und dergleichen ist dasselbe wie
dasjenige, welches bezüglich der Anschlußzuführungsplatte
entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel beschrieben
wurde. Die Oberflächen der gebildeten Anschlußzuführungen 62
sind mit Silber (Ag), Gold (Au), Kupfer (Cu), usw.
plattiert.
Fig. 19 zeigt in Draufsicht einen Hauptzuführungsrahmen 70c,
welcher für einen Zuführungsrahmen entsprechend einem
weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung verwendbar ist.
Fig. 20 stellt eine entlang der Linie J-J aus Fig. 19
genommene Schnittansicht dar. Der Hauptzuführungsrahmen 70c
unterscheidet sich auf die folgende Weise von denjenigen der
ersten und dritten Ausführungsbeispiele. Grund-Zuführungen
11a von den vielen Zuführungen 11 erstrecken sich von den
inneren Zuführungsabschnitten 13 zu dem Plättchenanschluß 14
und weisen größere Flächen auf, sowie sich diese Grund-
Zuführungen 11 an den Plättchenanschluß 14 annähern. Wie es
in Fig. 19 gezeigt ist, werden somit vier trapezförmige
Grund-Anschlüsse 11b gebildet. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist es zur Bildung derartiger Grund-
Anschlüsse 11b wünschenswert, daß eine Kupferlegierung als
Material für den Hauptzuführungsrahmen 60c der Erfindung
wegen seiner Stärke verwendet ist. Es ferner wünschenswert,
daß die Grund-Zuführungen 11a auf beiden Seiten von jedem
Rand angeordnet sind, bei der Mitte von jedem Rand, oder
beiden Seiten und bei der Mitte von jedem Rand des
Zuführungsrahmens. Die rückseitigen Oberflächen der inneren
Zuführungsabschnitte 13 der jeweiligen Zuführungen 11, des
Plättchenanschlusses 14, und der Grund-Kontaktstellen 11b,
die sämtlich den Hauptzuführungsrahmen 70c darstellen, sind
ebenfalls mit Silber (Ag), Gold (Au), Kupfer (Cu), usw.
plattiert.
Fig. 15 zeigt in Draufsicht einen Zuführungsräumen 130
entsprechend einem Ausführungsbeispiel der Erfindung, bei
dem die Anschlußzuführungsplatte 60c gemäß Fig. 17 und der
Hauptzuführungsrahmen 70c gemäß Fig. 19 zusammen verbunden
sind. Fig. 16 stellt eine entlang der Linie K-K aus Fig. 15
genommene Schnittansicht dar. Der Zuführungsrahmen 130 wird
durch Drücken der Anschlußzuführungsplatte 60c gegen die
vier Grund-Kontaktstellen 11b des Hauptzuführungsrahmens 70c
gebildet, wodurch die Klebstoffschicht 63 zum Zusammenbonden
der Anschlußzuführungsplatte 60c und der Grund-Kontaktstelle
11b hitzegehärtet wird.
Fig. 13 zeigt in Draufsicht den inneren Aufbau einer
Halbleitervorrichtung 230 entsprechend einem
Äußerungsbeispiel der Erfindung, bei der der in den Fig. 15
und 16 dargestellte Zuführungsrahmen 130 verwendet ist. Fig.
14 stellt eine entlang der Linie L-L aus Fig. 13 genommene
Schnittansicht dar. Als erstes wird der Halbleiterchip 20
auf dem Plättchenanschluß 14 mit dem Bondmaterial 30
angeordnet. Als nächstes wird ein Verdrahtungsbondverfahren
durchgeführt unter Verwendung der Au-Drähte 40 derart, daß
die jeweilige Elektroden-Kontaktstelle 21 auf dem
Halbleiterchip 20 mit den inneren Enden der jeweiligen
Anschlußzuführungen 62 verbunden werden, und ebenfalls die
inneren Zuführungsabschnitte 13 der jeweiligen Zuführungen
11 mit äußeren Enden der jeweiligen Anschlußzuführungen 62
verbunden werden. Die Grund-Elektroden 21a von den auf dem
Halbleiterchip 20 gebildeten Elektroden-Kontaktstellen 21
werden mit Au-Drähten 40a mit den Grund-Kontaktstellen 11b
verbunden. Es wird das gleiche Verdrahtungsbondverfahren
verwendet, wie das im Zusammenhang mit der
Halbleitervorrichtung gemäß dem dritten Ausführungsbeispiel
beschriebenen. Das Kunststoffgießen (eines nicht mehr
dargestellten Kunststofformabschnittes), Trennen der
Verbindungsstege 16 von dem Rahmen, Abschneiden der
Verbindungsstege 16, und ein Zuführungsprozeß für die
äußeren Zuführungsabschnitte 12, welche sämtlich nach der
Vervollständigung des Verdrahtungsbondverfahrens
durchgeführt werden, werden mit denselben Schritten und auf
dieselbe Weise durchgeführt wie bei der
Halbleitervorrichtung entsprechend dem dritten
Ausführungsbeispiel.
Der bei dem Drahtbondverfahren bei den jeweiligen
Ausführungsbeispielen erwähnte dünne Metalldraht ist nicht
auf einen Draht aus Au begrenzt, sondern es kann auch ein
aus Cu, Ag, Al, oder Fe hergestellter Draht als dünner
Metalldraht verwendet werden.
Wie vorstehend beschrieben wurde setzt sich entsprechend der
Erfindung ein Abschnitt von jeder Zuführung nahe dem
Plättchenanschluß aus einer Metallverdrahtung zusammen,
welche mit Kupferfolien auf dem isolierenden Kunststoff
strukturiert ist. Daher können für den Zuführungsrahmen die
bisherigen Prozeßtechnologien verwendet werden, um einen
Zuführungsrahmen mit einer vergrößerten Anzahl von
Zuführungen bzw. Anschlüssen zu erhalten.
Da die inneren Zuführungsabschnitte der Grund-Zuführungen
sich zu dem Plättchenanschluß in der Form von Grund-
Kontaktstellen mit breiten Flächen erstrecken, kann gemäß
einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung die vom
Halbleiterchip oder dergleichen erzeugte Wärme wirksam
dissipiert werden. Da ferner die Breite von jeder Zuführung
vergrößert ist, kann die Induktanz von jeder Zuführung
vergrößert werden. Es kann somit ein Zuführungsrahmen
erhalten werden, der hinsichtlich der Frequenzeigenschaften
und der Verzögerungseigenschaften bei der Übertragung von
Signalen verbessert ist.
Des weiteren kann gemäß den dritten und vierten
Ausführungsbeispielen der Erfindung wegen der Anwendung der
Zuführungsrahmen gemäß den ersten und zweiten
Ausführungsbeispielen eine leistungsstarke, niedrig
induktive Halbleitervorrichtung mit einer größeren Anzahl
von Anschlüssen erhalten werden, als bei den bisher
bekannten Herstellungsvorrichtungen- und Verfahren.
Claims (15)
1. Zuführungsrahmen, welcher aufweist:
einen Hauptzuführungsrahmen (70) mit einer rückseitigen Oberfläche und einer vorderen Oberfläche, auf dem inte griert ausgebildet sind ein Plättchenanschluß (14), der von Hängezuführungen (15) gestützt ist, eine große An zahl von Zuführungen (11), von denen jede einen inneren Zuführungsabschnitt (13) und einen äußeren Zuführungs abschnitt (12) aufweist, und welche um den Plättchen anschluß (14) bei einem vorbestimmten Abstand angeord net sind, und einem Rahmen (100), der sich nach außen derart erstreckt, daß die Außenseiten der Hängezufüh rungen (15) und der Zuführungen (11) gestützt sind; und
eine Anschlußzuführungsplatte (60), auf welcher eine große Anzahl von Metallanschlußzuführungen (62), von denen jede ein inneres Ende und ein äußeres Ende auf weist, und die sich radial von dem Anschluß (14) zu dem inneren Zuführungsabschnitt (13) von jeder der Zufüh rungen (11) erstrecken, in Strukturierungen auf einer isolierenden Kunststoffschicht (61) gebildet sind, wo bei die Anschlußzuführungen (60) mit einer Innenseite von jeder der Zuführungen (11) des Hauptzuführungsrah mens (70) gesichert ist.
einen Hauptzuführungsrahmen (70) mit einer rückseitigen Oberfläche und einer vorderen Oberfläche, auf dem inte griert ausgebildet sind ein Plättchenanschluß (14), der von Hängezuführungen (15) gestützt ist, eine große An zahl von Zuführungen (11), von denen jede einen inneren Zuführungsabschnitt (13) und einen äußeren Zuführungs abschnitt (12) aufweist, und welche um den Plättchen anschluß (14) bei einem vorbestimmten Abstand angeord net sind, und einem Rahmen (100), der sich nach außen derart erstreckt, daß die Außenseiten der Hängezufüh rungen (15) und der Zuführungen (11) gestützt sind; und
eine Anschlußzuführungsplatte (60), auf welcher eine große Anzahl von Metallanschlußzuführungen (62), von denen jede ein inneres Ende und ein äußeres Ende auf weist, und die sich radial von dem Anschluß (14) zu dem inneren Zuführungsabschnitt (13) von jeder der Zufüh rungen (11) erstrecken, in Strukturierungen auf einer isolierenden Kunststoffschicht (61) gebildet sind, wo bei die Anschlußzuführungen (60) mit einer Innenseite von jeder der Zuführungen (11) des Hauptzuführungsrah mens (70) gesichert ist.
2. Zuführungsrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Anschlußzuführungsplatte (60) eine Öffnung
(64) aufweist, bei der sie sich in Kontakt befindet mit
dem Plättchenanschluß (14), welcher in die Öffnung (64)
drückbar ist.
3. Zuführungsrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußzuführungsplatte (60)
eine Vertiefung (65) aufweist, bei der sie sich in Kon
takt befindet mit dem Plättchenanschluß (14), welcher
eindrückbar ist und bondbar ist mit der Vertiefung
(65).
4. Zuführungsrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprü
chen, dadurch gekennzeichnet, daß die Peripherie der
Anschlußzuführungsplatte (60) mit einem Klebmittel mit
den Seiten der rückseitigen Oberflächen der inneren
Zuführungsabschnitte (13) der Zuführungen (11) des
Hauptzuführungsrahmen (70) bondbar ist, wobei die
Anschlußzuführungsplatte (60) mit dem Hauptzuführungs
rahmen (70) gesichert ist.
5. Zuführungsrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß jede der auf der iso
lierenden Kunststoffschicht (61) der Anschlußzufüh
rungsplatte (60) gebildete Anschlußzuführung (62) ent
lang im wesentlichen der gesamten Länge der Lücke zwi
schen dem Plättchenanschluß (14) und dem inneren Zufüh
rungsabschnitt (13) von jeder der Zuführungen (11)
angeordnet ist.
6. Zuführungsrahmen nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß jede der auf der iso
lierenden Kunststoffschicht (61) der Anschlußzufüh
rungsplatte (60) gebildete Anschlußzuführung (62) in
einem Teil des mittigen Abschnittes zwischen dem Plätt
chenanschluß (14) und dem inneren Zuführungsabschnitt
(13) von jeder der Zuführungen (11) gebildet ist.
7. Zuführungsrahmen, welcher aufweist:
einen Hauptzuführungsrahmen (70) mit einer rückseitigen Oberfläche und einer vorderen Oberfläche, auf dem inte griert ausgebildet sind ein Plättchenanschluß (14), der von Hängezuführungen (15) gestützt ist, einer großen Anzahl von Zuführungen (11), welche zumindest eine Grund-Zuführung (11a) aufweisen, wobei jede der großen Anzahl von Zuführungen (11) einen inneren Zuführungs abschnitt (13) und einen äußeren Zuführungsabschnitt (12) aufweist, zumindest einer Grund-Kontaktstelle mit einer breiten Fläche, in der sich ein innerer Zufüh rungsabschnitt (13) der Grund-Zuführung (11a) aus der großen Anzahl von Zuführungen (11) auf eine derartige Weise erstreckt, daß eine Ebene in Richtung des Plätt chenanschlusses (14) gebildet ist, und einem Rahmen (100), der sich nach außen derart erstreckt, daß die Außenseiten der Hängezuführungen (15) und der Zuführun gen (11) gestützt sind; und
eine Anschlußzuführungsplatte (60), auf welcher eine große Anzahl von Metallanschlußzuführungen (62), von denen jede ein inneres Ende und ein äußeres Ende auf weist, und die sich radial von dem Anschluß (14) zu dem inneren Zuführungsabschnitt (13) von jeder der Zufüh rungen (11) erstrecken, in Strukturierungen auf einer isolierenden Kunststoffschicht (61) gebildet sind, wobei die Anschlußzuführungsplatte (60) mit der Grund- Kontaktstelle des Hauptzuführungsrahmens (70) gebondet ist.
einen Hauptzuführungsrahmen (70) mit einer rückseitigen Oberfläche und einer vorderen Oberfläche, auf dem inte griert ausgebildet sind ein Plättchenanschluß (14), der von Hängezuführungen (15) gestützt ist, einer großen Anzahl von Zuführungen (11), welche zumindest eine Grund-Zuführung (11a) aufweisen, wobei jede der großen Anzahl von Zuführungen (11) einen inneren Zuführungs abschnitt (13) und einen äußeren Zuführungsabschnitt (12) aufweist, zumindest einer Grund-Kontaktstelle mit einer breiten Fläche, in der sich ein innerer Zufüh rungsabschnitt (13) der Grund-Zuführung (11a) aus der großen Anzahl von Zuführungen (11) auf eine derartige Weise erstreckt, daß eine Ebene in Richtung des Plätt chenanschlusses (14) gebildet ist, und einem Rahmen (100), der sich nach außen derart erstreckt, daß die Außenseiten der Hängezuführungen (15) und der Zuführun gen (11) gestützt sind; und
eine Anschlußzuführungsplatte (60), auf welcher eine große Anzahl von Metallanschlußzuführungen (62), von denen jede ein inneres Ende und ein äußeres Ende auf weist, und die sich radial von dem Anschluß (14) zu dem inneren Zuführungsabschnitt (13) von jeder der Zufüh rungen (11) erstrecken, in Strukturierungen auf einer isolierenden Kunststoffschicht (61) gebildet sind, wobei die Anschlußzuführungsplatte (60) mit der Grund- Kontaktstelle des Hauptzuführungsrahmens (70) gebondet ist.
8. Zuführungsrahmen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß die Anschlußzuführungsplatte (60) eine Öffnung
(64) aufweist, bei der sie sich in Kontakt befindet mit
dem Plättchenanschluß (14), welcher in die Öffnung (64)
drückbar ist.
9. Zuführungsrahmen nach Anspruch 7 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlußzuführungsplatte (60)
eine Vertiefung (65) aufweist, bei der sie sich in Kon
takt befindet mit dem Plättchenanschluß (14), welcher
eindrückbar ist und bondbar ist mit der Vertiefung
(65).
10. Zuführungsrahmen nach einem der Ansprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hauptzuführungsrahmen
(70) eine Kupferlegierung aufweist.
11. Zuführungsrahmen nach einem der Ansprüche 7 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußzuführungs
platte (60) durch eine Klebstoffschicht mit der Grund-
Kontaktstelle gebondet und gesichert ist.
12. Zuführungsrahmen nach einem der Ansprüche 7 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß jede der auf der isolieren
den Kunststoffschicht (61) der Anschlußzuführungsplatte
(60) gebildete Anschlußzuführung (62) entlang im
wesentlichen der gesamten Länge der Lücke zwischen dem
Plättchenanschluß (14) und dem inneren Zuführungs
abschnitt (13) von jeder der Zuführungen (11) angeord
net ist.
13. Zuführungsrahmen nach Anspruch 7, dadurch gekennzeich
net, daß jede der auf der isolierenden Kunststoff
schicht (61) der Anschlußzuführungsplatte (60) gebil
dete Anschlußzuführung (62) in einem Teil des mittigen
Abschnittes zwischen dem Plättchenanschluß (14) und dem
inneren Zuführungsabschnitt (13) von jeder der Zufüh
rungen (11) gebildet ist.
14. Halbleitervorrichtung, welche einen Zuführungsrahmen
nach einem der Ansprüche 1 bis 6 verwendet, und welche
aufweist:
einen Halbleiterchip (20) mit einer vorderen Oberflä che, auf der eine große Anzahl von Elektroden-Kontakt stellen (21) angeordnet sind, wobei der Halbleiterchip (20) mit einem Plättchenanschluß (14) verbindbar ist;
dünne Metalldrähte (40) zum elektrischen Verbinden der Elektroden-Kontaktstellen (21) mit den inneren Enden von Anschlußzuführungen, und von äußeren Enden der Anschlußzuführungen mit den inneren Zuführungsabschnit ten (13) der Zuführungen (11); und
einen kunststoffabdichtenden Abschnitt (50) zum Abdich ten der vorstehenden Komponenten derart, daß die äuße ren Zuführungsabschnitte (12) der Zuführungen (11) nach außen frei liegen.
einen Halbleiterchip (20) mit einer vorderen Oberflä che, auf der eine große Anzahl von Elektroden-Kontakt stellen (21) angeordnet sind, wobei der Halbleiterchip (20) mit einem Plättchenanschluß (14) verbindbar ist;
dünne Metalldrähte (40) zum elektrischen Verbinden der Elektroden-Kontaktstellen (21) mit den inneren Enden von Anschlußzuführungen, und von äußeren Enden der Anschlußzuführungen mit den inneren Zuführungsabschnit ten (13) der Zuführungen (11); und
einen kunststoffabdichtenden Abschnitt (50) zum Abdich ten der vorstehenden Komponenten derart, daß die äuße ren Zuführungsabschnitte (12) der Zuführungen (11) nach außen frei liegen.
15. Halbleitervorrichtung, welche einen Zuführungsrahmen
nach einem der Ansprüche 7 bis 13 verwendet, und welche
aufweist:
einen Halbleiterchip (20) mit einer vorderen Oberflä che, auf der eine große Anzahl von Elektroden Kontakt stellen (21) einschließlich von zumindest einer Grund- Elektrode eingeordnet sind, wobei der Halbleiterchip (20) mit einem Plättchenanschluß (14) verbindbar ist;
dünne Metalldrähte (40) zum elektrischen Verbinden von Elektroden-Kontaktstellen (21) mit den inneren Enden von Anschlußzuführungen, der Grund-Elektrode mit einer Grund-Kontaktstelle, und die äußeren Enden der Anschlußzuführungen mit den inneren Zuführungsabschnit ten (13) der Zuführungen (11); und
einen kunststoffabdichtenden Abschnitt (50) zum Abdich ten der vorstehenden derart, daß die äußeren Zufüh rungsabschnitte (12) der Zuführungen (11) nach außen frei liegen.
einen Halbleiterchip (20) mit einer vorderen Oberflä che, auf der eine große Anzahl von Elektroden Kontakt stellen (21) einschließlich von zumindest einer Grund- Elektrode eingeordnet sind, wobei der Halbleiterchip (20) mit einem Plättchenanschluß (14) verbindbar ist;
dünne Metalldrähte (40) zum elektrischen Verbinden von Elektroden-Kontaktstellen (21) mit den inneren Enden von Anschlußzuführungen, der Grund-Elektrode mit einer Grund-Kontaktstelle, und die äußeren Enden der Anschlußzuführungen mit den inneren Zuführungsabschnit ten (13) der Zuführungen (11); und
einen kunststoffabdichtenden Abschnitt (50) zum Abdich ten der vorstehenden derart, daß die äußeren Zufüh rungsabschnitte (12) der Zuführungen (11) nach außen frei liegen.
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