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DE4203520C2 - Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem Material in die von einer Schneidemaschine geschnittenen Scheiben - Google Patents

Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem Material in die von einer Schneidemaschine geschnittenen Scheiben

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DE4203520C2
DE4203520C2 DE4203520A DE4203520A DE4203520C2 DE 4203520 C2 DE4203520 C2 DE 4203520C2 DE 4203520 A DE4203520 A DE 4203520A DE 4203520 A DE4203520 A DE 4203520A DE 4203520 C2 DE4203520 C2 DE 4203520C2
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DE
Germany
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cutting machine
cutting
liner apparatus
intermediate layer
paper
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Franz Hartmann
Roland Zeuschner
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Maschinenbau Heinrich Hajek & Co Bregenz A GmbH
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Maschinenbau Heinrich Hajek & Co Bregenz GmbH
Maschb Heinrich Hajek & C GmbH
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Publication date
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Zwischenlage-Apparat nach dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1. Ein derartiger Zwischenlage-Apparat dient dazu, bei einer Schneidemaschine in genau festgesetztem Rhythmus Papierabschnitte oder Folienabschnitte so in den Einlaufbereich einer Schneidemaschine zu befördern, daß diese Papier- oder Folienabschnitte genau zwischen zwei benachbarte, von der Schneidemaschine geschnittene Scheiben zu liegen kommen. Der jeweils von dem Zwischenlage-Apparat in den Bereich der Schneidemaschine geförderte Papier- oder Folienabschnitt hat also den Zweck, das Verkleben von zwei aufeinanderliegenden Scheiben zu vermeiden. Derartige Scheiben werden insbesondere beim Schneiden von Käse, Wurst und anderen Lebensmitteln erzeugt. Es ist bekannt, entweder Papierabschnitte oder Folienabschnitte über den Zwischenlage-Apparat in die Schneidemaschine zu transportieren.
Es ist ein Zwischenlage-Apparat der eingangs genannten Art bekannt (DE 32 49 925 C2), der mit einer relativ langsamen Geschwindigkeit von 500 Blatt pro Minute entsprechende Papierabschnitte in den Bereich der Schneidemaschine fördert, und dafür sorgt, daß diese Papierabschnitte genau zwischen zwei ineinanderfolgend abgeschnittene Scheiben zu liegen kommen. Bei diesem bekannten Zwischenlage-Apparat besteht jedoch der Nachteil, daß er einen relativ großen Platzbedarf einnimmt und im übrigen nicht autonom bezüglich des Hauptantriebes der Schneidemaschine arbeitet. Bei dem bekannten Zwischenlage-Apparat bestand nämlich der Nachteil, daß als Drehantrieb für die Papierrolle und im übrigen als Förderantrieb für den entsprechenden Vorschubmechanismus jeweils zwei Antriebsstränge vorgesehen werden mussten, wobei die beiden Antriebsstränge mechanisch mit dem Hauptantrieb der Schneidemaschine gekoppelt waren.
Damit bestand der Nachteil, daß der Zwischenlage-Apparat fest an der Schneidemaschine befestigt war und zu Reinigungszwecken nicht entfernt werden konnte und im übrigen eine Entfernung nur unter hohem mechanischen Aufwand möglich war.
Im übrigen war es zusätzlich erforderlich, bei dem bekannten Zwischenlage-Apparat noch verschiedene Antriebs- und Steuerelemente pneumatisch anzutreiben, was mit hohem Aufwand, wegen der gesonderten Zuführung der Pneumatikleitungen verbunden war. Im übrigen bestand der Nachteil, daß wegen des vollmechanischen Antriebs des bekannten Zwischenlage-Apparates, der vom Hauptantrieb der Schneidemaschine abgeleitet war und im übrigen wegen der Notwendigkeit der Versorgung einiger Antriebs- und Steuerelemente mit Pneumatik der bekannte Zwischenlage-Apparat relativ langsam arbeitete und - wie oben dargestellt - einen hohen Raumbedarf hatte.
Ebenfalls ließ die Präzision des bekannten Zwischenlage- Apparates zu wünschen übrig, denn die Wiederkehr-Genauigkeit war wegen der Ansteuerung der entsprechenden Steuerelemente mit Luft nicht exakt einstellbar.
Ein weiterer Stand der Technik ist aus der DE 36 44 716 A1 zu entnehmen. Bei dieser Schrift handelt es sich um ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Schneiden und Ablegen von Lebensmitteln, wobei die. Zufuhr der Schnittware an die Schneideeinrichtung manuell erfolgt.
Dabei handelt es sich um ein Verfahren zum Schneiden von Lebensmitteln in Scheiben. Zum Auflegen von Trennblättern auf die in gefächerter Form abgelegten Lebensmittelscheiben wird ein verstellbarer Schlitten zur Aufnahme des einstückigen Lebensmittels verwendet, das mittels einer Schneidvorrichtung in Scheiben geschnitten wird. Die Scheiben werden auf der Rückseite einer Transporteinrichtung zu einem Ableger transportiert, der sie auf eine Fördereinrichtung ablegt, die mit einer Trennblatt-Abgabevorrichtung in Verbindung steht, die nach jeder Lebensmittelscheibe ein Trennblatt auflegt. Unmittelbar nach dem Ablegen einer Lebensmittelscheibe führt die Fördereinrichtung eine Vorschubbewegung zur Trennblatt- Abgabevorrichtung durch und eine in der Trennblatt- Abgabevorrichtung enthaltene Trennblatt-Schwenkeinrichtung nimmt die von einer Trennblattrolle abgewickelten und mittels einer Trennvorrichtung abgeschnittenen Trennblätter auf. Mit dem Abschneiden eines Trennblattes von der Trennblattrolle 7 wird eine Schwenkbewegung eingeleitet, mit der das Trennblatt auf die jeweilige Lebensmittelscheibe aufgelegt wird.
Die dabei verwendete Trennblatt-Abgabevorrichtung baut jedoch auf einer eigenen Schneidevorrichtung für die Trennblätter auf. Weiter weist sie eine Trennblatt-Schwenkeinrichtung auf, die das geschnittene Trennblatt aufnimmt und nach Zuführung der geschnittenen Ware unter die Schwenkeinrichtung diese schwenkt und dadurch das Trennblatt auf der Schnittware ablegt.
Durch die Zuführung der geschnittenen Ware an die Übergabestelle ergeben sich prozeßbedingt Stapeltoleranzen beim Übereinander­ legen der einzelnen Scheiben. Diese Abweichungen in der Positionierung der geschnittenen Scheiben vergrößern sich mit zunehmender Schnittgeschwindigkeit. Eine weitere Einschränkung bei dieser Ausführung besteht darin, daß sie nur für relativ niedrige Schnitt- und Stapelgeschwindigkeiten geeignet ist. Selbst bei einer automatischen Schnittwarenzuführung werden unter günstigen Bedingungen kaum mehr als 100 Schnitte pro min. erreicht. Bei der manuellen Vorschubeinrichtung nach der DE 36 44 716 A1 wird dagegen sogar nur mit einer Schnittgeschwindigkeit von ungefähr 20 Schnitten pro Minute gerechnet.
Bei fabrikmässig verarbeiteter Schnittware werden jedoch Schnittgeschwindigkeiten von 600 bis 800 Schnitten pro min. erreicht, und es werden Geschwindigkeiten von mehr als 1000 Schnitten pro min. angestrebt.
In der Branche ist es üblich, daß eine Stapelgenauigkeit von +/-2 mm bei einem Stapel von etwa 50 mm Höhe verlangt wird. Die Scheibenstärke liegt hierbei bei etwa 2 mm.
Unter diesen Vorgaben ist es notwendig, präzise und zuverlässig arbeitende Komponenten für den Verarbeitungsprozeß einzusetzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Zwischenlage-Apparat der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass er bei kleinbauendem Gehäuse und hoher Schnittgeschwindigkeit eine präzise Stapelung der Schnittware mit geringen Toleranzen ermöglicht, wobei er zusätzlich leicht abnehmbar an der Schneidemaschine angeordnet sein muß.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Patentanspruches 1 gekennzeichnet. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus den nachfolgenden, abhängigen Unteransprüchen hervor.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist also, daß nun der Zwischenlage-Apparat nicht mehr mechanisch mit der Schneidemaschine gekoppelt ist, sondern über einen entsprechenden autonomen Antrieb verfügt, so daß er nun leicht verschiebbar und feststellbar am Maschinenrahmen der Schneidemaschine angeordnet werden kann. Es entfallen somit neuerungsgemäss die entsprechenden mechanischen Antriebsstränge zwischen dem Zwischenlage-Apparat und der Schneidemaschine, und es ist neuerungsgemäss vorgesehen, daß stattdessen mindestens ein autonomer Antrieb dem Zwischenlage-Apparat zugeordnet wird.
Mit der Zuordnung von mindestens einem autonomen Antrieb für den Zwischenlage-Apparat besteht demzufolge der Vorteil, daß das Geräte wesentlich kleiner baut und weniger Platzbedarf beansprucht, und im übrigen leicht verschiebbar und feststellbar an der Schneidemaschine angeordnet ist, so daß ein derartiger - Zwischenlage-Apparat leicht verschoben oder sogar abgebaut werden kann, wenn es darum geht, die Schneidemaschine zu reinigen oder zu Reparaturzwecken an der Einschußseite zugänglich zu machen.
Ebenso entfällt neuerungsgemäss ein entsprechender Pneumatikantrieb für die Steuer- und Antriebselemente, womit ebenfalls ein entsprechender Konstruktionsaufwand und Herstellungsaufwand verringert wird.
Bei einer Ausführung eines Zwischenlage-Apparates, der über ein Einlaufband verfügt, ist es in Verwirklichung der technischen Lehre des Anspruchs 1 vorgesehen, daß das Einlaufband schwenkbar an dem Zwischenlage-Apparat angeordnet ist, um eine Verschiebung des Zwischenlage-Apparates in Bezug zur Schneidemaschine zu gewährleisten.
Im Normalfall (Betriebsfall) ragt das Einlaufband in den Arbeitsbereich der Schneidemaschine hinein. Soll der Zwischenlage-Apparat verschoben werden, dann muß das Einlaufband aus diesem Arbeitsbereich herausgeschwenkt werden, wonach dann der Zwischenlage-Apparat entsprechend auf dem Maschinenrahmen der Schneidemaschine verschiebbar ist.
Der beschriebene modulare Aufbau bedeutet, daß der Zwischenlage-Apparat als selbständiges Gerät arbeitet und über einen eigenen Antrieb verfügt, so daß dieser Apparat leicht auswechselbar ist. In manchen Anwendungsfällen kommt es vor, daß ein Papier- oder Folieneinschuß bei Betrieb der Schneidemaschine nicht erforderlich ist. Für diesen Anwendungsfall ist es vorgesehen, daß der gesamte Zwischenlage- Apparat einfach von dem Maschinenrahmen der Schneidemaschine entfernbar ist. Ein weiteres wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist, daß neuerungsgemäss nur noch lediglich ein einziger Motor für den Antrieb aller Elemente im Zwischenlage-Apparat verwendet wird. Der Motor treibt über einen entsprechenden Zahnriemen sowohl die Einschußrolle als auch die erste Welle des Einlaufbandes an. Die Papier- oder Folienrolle wird somit nur indirekt von diesem Motor angetrieben, wenn nämlich die Einschußrolle 16 das Papier fördert, so wird dieses Papier unter entsprechendem Zug von der Papier- oder Folienrolle abgewickelt.
Durch die Verwendung eines einzigen Antriebsmotors ergibt sich ebenfalls der Vorteil eines kleinbauenden Gehäuses, so daß auch unter diesem Gesichtspunkt hohe Herstellungskosten entfallen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 perspektivische Seitenansicht des Zwischenlage- Apparates in seiner Betriebslage an einer Schneide­ maschine:
Fig. 2 die Seitenansicht des Zwischenlage-Apparates;
Fig. 3 die Draufsicht auf den Zwischenlage-Apparat nach Fig. 2.
Der Zwischenlage-Apparat 9 ist auf dem Maschinenrahmen 1 einer Schneidemaschine 7 verschiebbar angeordnet. Hierbei ist auf einer horizontalen Fläche des Maschinenrahmens 1 eine Linearführung 35 vorgesehen, die im wesentlichen aus einer flachen Schiene besteht, die auf dem Maschinenrahmen 1 befestigt ist, welche Schiene eine Führungsschiene 33 trägt, welche in einem Führungsgehäuse 34 des Zwischenlage-Apparates 9 aufgenommen ist. Das Führungsgehäuse 34 trägt nicht näher dargestellte Kugellager und ist somit längs der Führungsschiene 33 in den Pfeilrichtungen 38, 39 verschiebbar.
einem Rastbolzen bestehen, der in entsprechende Indexbohrungen der Führungsschiene 33 eingreift.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die Feststelleinrichtung aus einem Klemmbolzen bestehen, der in einer Gewindemutter im Gehäuse 10 eingeschraubt ist und der mit seinem bolzenseitigen Ende klemmend auf die Führungsschiene 33 aufgepresst werden kann.
Der Zwischenlage-Apparat 9 besteht im wesentlichen aus einer Aufnahme 12, auf der drehbar eine Papierrolle 11 gelagert ist. Es wurde vorher bereits schon erwähnt, daß statt der Papierrolle 11 auch eine Folienrolle verwendet werden kann; der Einfachheit halber wird im folgenden von dem Vorhandensein einer Papierrolle 11 ausgegangen.
Die Papierbahn 27 wird gemäss Fig. 2 über eine erste Umlenkrolle 28 abgewickelt und gelangt dann auf eine Tänzerrolle 26. Die Tänzerrolle 26 ist drehbar auf einem Schlitten 30 gelagert, der seinerseits verschiebbar auf einer Führungsschiene 31 gehalten ist. Mittels Federdruck in Pfeilrichtung 32 wird der Schlitten 30 in der eingezeichneten Pfeilrichtung 32 vorgespannt, so daß die Papierbahnen 27 stets in der eingezeichneten Pfeilrichtung 32 vorgespannt werden.
Nach der Umschlingung der Tänzerrolle 26 läuft die Papierbahn 27 über eine weitere Umlenkrolle 29 über eine Achse 15 und nach der Umschlingung dieser Achse 15 läuft die Papierbahn 27 in den Walzenspalt zwischen einer Einschußrolle 16 und einer gegenüberliegenden Andruckrolle 13.
Danach gelangt die Papierbahn auf ein Einlaufband 18, welches eine Reihe von parallel zueinander angeordneten Schnurriemen aufweist, welche Schnurriemen über jeweils eine einlaufseitige Welle 19 und eine auslaufseitige Welle 20 endlos geführt sind.
Das gesamte Einlaufband 18 ist in den Pfeilrichtungen 40 hoch- und Der vordere Teil des Gehäuses 10 des Zwischenlage-Apparates 9 ist dadurch verschiebbar auf dem Maschinenrahmen 1 geführt, daß an jeder Seite des Gehäuses 10 jeweils eine Stützrolle 36 angeordnet ist, die jeweils in einem Lagerbock 37 drehbar gehalten ist.
Die nicht näher dargestellte Feststelleinrichtung ist zwischen dem Gehäuse 10 des Zwischenlage-Apparates 9 und der zugeordneten Führungsschiene 33 angeordnet. Diese Feststelleinrichtung könnte aus abschwenkbar. Die Verschwenkbarkeit erfolgt hierbei dadurch, daß im Abstand zum Drehpunkt des Einlaufbandes 18 an dem Gehäuse 10 des Zwischenlage-Apparates 9 eine Stützstange 22 am Einlaufband 18 angeordnet ist, die in den Pfeilrichtungen 24 verstellbar in einem Rastbolzen 23 am Gehäuse 10 des Zwischenlage-Apparates 9 gehalten ist.
Durch Lösen und Feststellen des Rastbolzens 23 kann somit die Stützstange 22 in ihrer Länge in den Pfeilrichtungen 24 eingestellt werden.
Der Antrieb der Antriebselemente des Zwischenlage-Apparates 9 erfolgt gemäss Fig. 3 über einen einzigen Motor 46, der über seine Antriebswelle und ein entsprechendes Antriebsrad einen Zahnriemen 47 antreibt, der seinerseits über entsprechende Antriebsräder die Einschußrolle 16 und die einlaufseitige Welle 19 des Einlaufbandes 18 antreibt.
Es ist in Fig. 3 nicht dargestellt, daß noch eine zusätzliche Spannrolle für den Zahnriemen 47 vorgesehen ist, um einen kraft- und formschlüssigen Antrieb der Einschußrolle 16 und der nachgeschalteten Welle 19 zu gewährleisten.
Die Welle 19 wird hierbei in Pfeilrichtung 21 angetrieben, ebenso wie in gleichem Drehsinn die Einschußrolle 16 in Pfeilrichtung 17 angetrieben wird.
Die Andruckkraft auf die Papierbahn 27 im Walzenspalt zwischen der Einschußrolle 16 und der Andruckrolle 13 wird dadurch eingestellt, daß die Andruckrolle 13 auf dem freien, verschwenkbaren Teil eines Hebelpaares 14 angeordnet ist, welches Hebelpaar drehbar auf der Achse 15 gelagert ist.
Der Andruck des Hebelpaares 14 und damit der Andruckrolle 13 auf die Einschußrolle 16 erfolgt dadurch, daß in einem gehäusefesten Drehpunkt 43 ein Hebel 42 drehbar gelagert ist, der an seinem freien, vorderen Ende einen Griff 41 aufweist.
Im Drehpunkt 43 ist eine Exzenterwelle 44 mit dem Hebel 42 verbunden, wobei der Außenumfang der Exzenterwelle 44 über einen Federdruckbolzen 45 auf die Andruckrolle 13 einwirkt.
In der gezeigten Betriebslage nach Fig. 2 drückt somit der Federdruckbolzen 45 mit der ihm zugeordneten Federkraft gleichbleibend auf die Andruckrolle 13.
Um das Papier in den Walzenspalt zwischen den Rollen 13, 16 zu bringen, wird der Griff 41 von Hand um 180° verschwenkt, wodurch der Anpressdruck der Exzenterwelle 44 auf den Federdruckbolzen 45 entfällt und sich ein größerer Spalt zwischen den Rollen 13, 16 ergibt.
In diesem jetzt vergrößerten Walzenspalt kann die Papierbahn 27 leicht von Hand eingeführt werden. Danach wird der Hebel 42 mit dem Griff 41 wieder in die in Fig. 2 gezeigte Stellung zurückverschwenkt.
Der Anbau des Zwischenlage-Apparates 9 an der Schneidemaschine 7 ist leicht veränderbar. Die Schneidemaschine 7 besteht im wesentlichen aus einem Gestell 8, in dessen Zwischenbereich das Kreismesser 4 arbeitet. Dem Kreismesser 4 liegt ein ortsfester Messerbalken 3 gegenüber, wobei die Produktzufuhr oberhalb des Zwischenlage-Apparates 9 erfolgt und hierbei lediglich eine Säule 2 angedeutet ist, welche den Produktzufuhr- Mechanismus stützt.
Das Kreismesser 4 arbeitet hierbei in Pfeilrichtung 5 und unterhalb des Messerbalkens 3 ergibt sich somit eine Ausnehmung 6 im Maschinenrahmen 1 der Schneidemaschine 7, in welche Ausnehmung 6 der Zwischenlage-Apparat 9 seine Papierbahn 27 hineinbefördert.
Um die empfindlichen Teile des Zwischenlage-Apparates 9 außerhalb des Schneidbereichs der Schneidemaschine 7 zu bringen - dort könnten sonst Schneidabfälle in den Zwischenlage-Apparat 9 gelangen - ist das Einlaufband 18 vorgesehen, welches in anderen Ausführungsformen auch entfallen könnte.
Wichtig hierbei ist, daß nun das gesamte Gehäuse 10 des Zwischenlage- Apparates 9 in einfacher Weise in den Pfeilrichtungen 38, 39 auf dem Maschinenrahmen 1 verschoben werden kann. Nachdem es über einen autonomen Antrieb verfügt, der nicht mehr vom Antrieb der Schneidemaschine 7 abgeleitet ist, genügt es zur Verschiebung einfach, das Einlaufband 18 in Pfeilrichtung 40 nach unten zu schwenken und die entsprechende Feststelleinrichtung zu lösen, wodurch dann das gesamte Gehäuse 10 in Pfeilrichtung 39 nach rechts verschoben werden kann. In dieser Verschiebungslage ist somit die Ausnehmung 6 an der Schneidemaschine 7 frei zugänglich und kann leicht gereinigt und gewartet werden.
Dadurch, daß ein einziger Motor 46 intermittierend in genau festgelegtem Rhythmus die Einschussrolle 16 und die einlaufseitige Welle 19 des Einlaufbandes 18 antreibt, ergibt sich eine exakte Führung der Papierbahn mit exakt intermittierend zuführbaren Papierabschnitten, die dann vom Kreismesser 4 abgeschnitten werden.
Aufgrund der elektronischen Ansteuerung des Motors 46 durch entsprechende Digitalansteuerung ergibt sich also somit exakt immer die gleiche Papierlänge, und der gesamte Zwischenlage-Apparat kann mit wesentlich höheren Geschwindigkeiten von z. B. 600 bis 800 Blatt pro Minute arbeiten.
Es wird im übrigen eine sehr kurze Baulänge auch wegen der Tatsache erzielt, daß nur ein einziger Wippenmechanismus, bestehend aus dem Hebelpaar 14 und der Andruckrolle 13 vorhanden ist, während bei bekannten Zwischenlage-Apparaten zwei derartige Wippenmechanismen notwendig waren.
Eine höhere Verarbeitungsgeschwindigkeit ergibt sich im übrigen auch dadurch, daß mit dem einzigen Motor 46 nur relativ geringe Massen intermittierend bewegt werden müssen. Bei bekannten Zwischenlage-Apparaten waren hierbei zwei Antriebsstränge notwendig, und es mussten größere Massen bewegt werden.
ZEICHNUNGS-LEGENDE
1
Maschinenrahmen
2
Säule
3
Messerbalken
4
Kreismesser
5
Pfeilrichtung
6
Ausnehmung
7
Schneidemaschine
8
Gestell
9
Zwischenlage-Apparat
10
Gehäuse
11
Papierrolle
12
Aufnahme
13
Andruckrolle
14
Hebelpaar
15
Achse
16
Einschußrolle
17
Pfeilrichtung
18
Einlaufband
19
Welle
20
Welle
21
Pfeilrichtung
22
Stützstange
23
Rastbolzen
24
Pfeilrichtungen
25
Pfeilrichtung
26
Tänzerrolle
27
Papierbahn
28
Umlenkrolle
29
Umlenkrolle
30
Schlitten
31
Führungsschiene
32
Pfeilrichtung (Federkraft)
33
Führungsschiene
34
Führungsgehäuse
35
Linear-Führung
36
Stützrolle
37
Lagerbock
38
Pfeilrichtung
39
"
40
Pfeilrichtung
41
Griff
42
Hebel
43
Drehpunkt
44
Exzenterwelle
45
Federdruckbolzen
46
Motor
47
Zahnriemen

Claims (4)

1. Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem Material, insbesondere Papier oder Kunststoffabschnitten zwischen die von einer Schneidemaschine geschnittenen Scheiben, wobei von einer Papierrolle eine Papierbahn abgezogen und über eine intermittierend angetriebene Vorschubeinrichtung in den Schnittbereich einer Schneideeinrichtung gefördert wird, und der Zwischenlage-Apparat am Maschinenrahmen der Schneidemaschine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß diese Schneideeinrichtung dasselbe Kreismesser (4) der Schneidemaschine (7) ist, das auch die Schnittware schneidet und dass das Zwischenlagematerial mittels eines Einlaufbandes (18) und einer Einschußrolle (16) in den Schnittbereich eingeschossen wird.
2. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß am Zwischenlage-Apparat (9) das Einlaufband (18) zur Anpassung und exakten Positionierung des Zwischenlagematerials schwenkbar angeordnet ist, welches in den Einlaufbereich (4, 8) des Kreismessers (4) der Schneidemaschine (7) hinein ragt.
3. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Motor (46) die Einschußrolle (16) und eine einlaufseitige Welle (19) des Einlaufbandes (18) antreibt.
4. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Zwischenlage-Apparat (9) am Maschinenrahmen (1) der Schneidemaschine (7) verschiebbar und feststellbar angeordnet ist.
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