DE4203520C2 - Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem Material in die von einer Schneidemaschine geschnittenen Scheiben - Google Patents
Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem Material in die von einer Schneidemaschine geschnittenen ScheibenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Zwischenlage-Apparat nach dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 1. Ein derartiger Zwischenlage-Apparat
dient dazu, bei einer Schneidemaschine in genau festgesetztem Rhythmus
Papierabschnitte oder Folienabschnitte so in den Einlaufbereich einer
Schneidemaschine zu befördern, daß diese Papier- oder Folienabschnitte
genau zwischen zwei benachbarte, von der Schneidemaschine geschnittene
Scheiben zu liegen kommen. Der jeweils von dem Zwischenlage-Apparat in
den Bereich der Schneidemaschine geförderte Papier- oder Folienabschnitt
hat also den Zweck, das Verkleben von zwei aufeinanderliegenden Scheiben
zu vermeiden. Derartige Scheiben werden insbesondere beim Schneiden von
Käse, Wurst und anderen Lebensmitteln erzeugt. Es ist bekannt, entweder
Papierabschnitte oder Folienabschnitte über den Zwischenlage-Apparat in
die Schneidemaschine zu transportieren.
Es ist ein Zwischenlage-Apparat der eingangs genannten Art bekannt (DE 32 49 925 C2),
der mit einer relativ langsamen Geschwindigkeit von 500
Blatt pro Minute entsprechende Papierabschnitte in den Bereich der
Schneidemaschine fördert, und dafür sorgt, daß diese Papierabschnitte
genau zwischen zwei ineinanderfolgend abgeschnittene Scheiben zu liegen
kommen. Bei diesem bekannten Zwischenlage-Apparat besteht jedoch der
Nachteil, daß er einen relativ großen Platzbedarf einnimmt und im
übrigen nicht autonom bezüglich des Hauptantriebes der Schneidemaschine
arbeitet. Bei dem bekannten Zwischenlage-Apparat bestand nämlich der
Nachteil, daß als Drehantrieb für die Papierrolle und im übrigen als
Förderantrieb für den entsprechenden Vorschubmechanismus jeweils zwei
Antriebsstränge vorgesehen werden mussten, wobei die beiden
Antriebsstränge mechanisch mit dem Hauptantrieb der Schneidemaschine
gekoppelt waren.
Damit bestand der Nachteil, daß der Zwischenlage-Apparat fest
an der Schneidemaschine befestigt war und zu Reinigungszwecken
nicht entfernt werden konnte und im übrigen eine Entfernung nur
unter hohem mechanischen Aufwand möglich war.
Im übrigen war es zusätzlich erforderlich, bei dem bekannten
Zwischenlage-Apparat noch verschiedene Antriebs- und
Steuerelemente pneumatisch anzutreiben, was mit hohem Aufwand,
wegen der gesonderten Zuführung der Pneumatikleitungen
verbunden war. Im übrigen bestand der Nachteil, daß wegen des
vollmechanischen Antriebs des bekannten Zwischenlage-Apparates,
der vom Hauptantrieb der Schneidemaschine abgeleitet war und im
übrigen wegen der Notwendigkeit der Versorgung einiger
Antriebs- und Steuerelemente mit Pneumatik der bekannte
Zwischenlage-Apparat relativ langsam arbeitete und - wie oben
dargestellt - einen hohen Raumbedarf hatte.
Ebenfalls ließ die Präzision des bekannten Zwischenlage-
Apparates zu wünschen übrig, denn die Wiederkehr-Genauigkeit
war wegen der Ansteuerung der entsprechenden Steuerelemente mit
Luft nicht exakt einstellbar.
Ein weiterer Stand der Technik ist aus der DE 36 44 716 A1 zu
entnehmen. Bei dieser Schrift handelt es sich um ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Schneiden und Ablegen von Lebensmitteln,
wobei die. Zufuhr der Schnittware an die Schneideeinrichtung
manuell erfolgt.
Dabei handelt es sich um ein Verfahren zum Schneiden von
Lebensmitteln in Scheiben. Zum Auflegen von Trennblättern
auf die in gefächerter Form abgelegten Lebensmittelscheiben
wird ein verstellbarer Schlitten zur Aufnahme des einstückigen
Lebensmittels verwendet, das mittels einer Schneidvorrichtung
in Scheiben geschnitten wird. Die Scheiben werden auf der
Rückseite einer Transporteinrichtung zu einem Ableger
transportiert, der sie auf eine Fördereinrichtung ablegt, die
mit einer Trennblatt-Abgabevorrichtung in Verbindung steht, die
nach jeder Lebensmittelscheibe ein Trennblatt auflegt.
Unmittelbar nach dem Ablegen einer Lebensmittelscheibe führt
die Fördereinrichtung eine Vorschubbewegung zur Trennblatt-
Abgabevorrichtung durch und eine in der Trennblatt-
Abgabevorrichtung enthaltene Trennblatt-Schwenkeinrichtung
nimmt die von einer Trennblattrolle abgewickelten und mittels
einer Trennvorrichtung abgeschnittenen Trennblätter auf. Mit
dem Abschneiden eines Trennblattes von der Trennblattrolle 7
wird eine Schwenkbewegung eingeleitet, mit der das Trennblatt
auf die jeweilige Lebensmittelscheibe aufgelegt wird.
Die dabei verwendete Trennblatt-Abgabevorrichtung baut jedoch
auf einer eigenen Schneidevorrichtung für die Trennblätter auf.
Weiter weist sie eine Trennblatt-Schwenkeinrichtung auf, die
das geschnittene Trennblatt aufnimmt und nach Zuführung der
geschnittenen Ware unter die Schwenkeinrichtung diese schwenkt
und dadurch das Trennblatt auf der Schnittware ablegt.
Durch die Zuführung der geschnittenen Ware an die Übergabestelle
ergeben sich prozeßbedingt Stapeltoleranzen beim Übereinander
legen der einzelnen Scheiben. Diese Abweichungen in der
Positionierung der geschnittenen Scheiben vergrößern sich mit
zunehmender Schnittgeschwindigkeit. Eine weitere Einschränkung
bei dieser Ausführung besteht darin, daß sie nur für relativ
niedrige Schnitt- und Stapelgeschwindigkeiten geeignet ist.
Selbst bei einer automatischen Schnittwarenzuführung werden
unter günstigen Bedingungen kaum mehr als 100 Schnitte pro min.
erreicht. Bei der manuellen Vorschubeinrichtung nach der
DE 36 44 716 A1 wird dagegen sogar nur mit einer
Schnittgeschwindigkeit von ungefähr 20 Schnitten pro Minute
gerechnet.
Bei fabrikmässig verarbeiteter Schnittware werden jedoch
Schnittgeschwindigkeiten von 600 bis 800 Schnitten pro min.
erreicht, und es werden Geschwindigkeiten von mehr als 1000
Schnitten pro min. angestrebt.
In der Branche ist es üblich, daß eine Stapelgenauigkeit von
+/-2 mm bei einem Stapel von etwa 50 mm Höhe verlangt wird.
Die Scheibenstärke liegt hierbei bei etwa 2 mm.
Unter diesen Vorgaben ist es notwendig, präzise und
zuverlässig arbeitende Komponenten für den
Verarbeitungsprozeß einzusetzen.
Der vorliegenden Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, einen Zwischenlage-Apparat der eingangs genannten
Art so weiterzubilden, dass er bei kleinbauendem Gehäuse und
hoher Schnittgeschwindigkeit eine präzise Stapelung der
Schnittware mit geringen Toleranzen ermöglicht, wobei er
zusätzlich leicht abnehmbar an der Schneidemaschine
angeordnet sein muß.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die
technische Lehre des Patentanspruches 1 gekennzeichnet.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung gehen aus
den nachfolgenden, abhängigen Unteransprüchen hervor.
Wesentliches Merkmal der vorliegenden Erfindung ist also, daß
nun der Zwischenlage-Apparat nicht mehr mechanisch mit der
Schneidemaschine gekoppelt ist, sondern über einen
entsprechenden autonomen Antrieb verfügt, so daß er nun
leicht verschiebbar und feststellbar am Maschinenrahmen der
Schneidemaschine angeordnet werden kann. Es entfallen somit
neuerungsgemäss die entsprechenden mechanischen
Antriebsstränge zwischen dem Zwischenlage-Apparat und der
Schneidemaschine, und es ist neuerungsgemäss vorgesehen, daß
stattdessen mindestens ein autonomer Antrieb dem
Zwischenlage-Apparat zugeordnet wird.
Mit der Zuordnung von mindestens einem autonomen Antrieb für
den Zwischenlage-Apparat besteht demzufolge der Vorteil, daß
das Geräte wesentlich kleiner baut und weniger Platzbedarf
beansprucht, und im übrigen leicht verschiebbar und
feststellbar an der Schneidemaschine angeordnet ist, so daß
ein derartiger -
Zwischenlage-Apparat leicht verschoben oder sogar abgebaut
werden kann, wenn es darum geht, die Schneidemaschine zu
reinigen oder zu Reparaturzwecken an der Einschußseite
zugänglich zu machen.
Ebenso entfällt neuerungsgemäss ein entsprechender
Pneumatikantrieb für die Steuer- und Antriebselemente, womit
ebenfalls ein entsprechender Konstruktionsaufwand und
Herstellungsaufwand verringert wird.
Bei einer Ausführung eines Zwischenlage-Apparates, der über ein
Einlaufband verfügt, ist es in Verwirklichung der technischen
Lehre des Anspruchs 1 vorgesehen, daß das Einlaufband
schwenkbar an dem Zwischenlage-Apparat angeordnet ist, um eine
Verschiebung des Zwischenlage-Apparates in Bezug zur
Schneidemaschine zu gewährleisten.
Im Normalfall (Betriebsfall) ragt das Einlaufband in den
Arbeitsbereich der Schneidemaschine hinein. Soll der
Zwischenlage-Apparat verschoben werden, dann muß das
Einlaufband aus diesem Arbeitsbereich herausgeschwenkt werden,
wonach dann der Zwischenlage-Apparat entsprechend auf dem
Maschinenrahmen der Schneidemaschine verschiebbar ist.
Der beschriebene modulare Aufbau bedeutet, daß der
Zwischenlage-Apparat als selbständiges Gerät arbeitet und über
einen eigenen Antrieb verfügt, so daß dieser Apparat leicht
auswechselbar ist. In manchen Anwendungsfällen kommt es vor,
daß ein Papier- oder Folieneinschuß bei Betrieb der
Schneidemaschine nicht erforderlich ist. Für diesen
Anwendungsfall ist es vorgesehen, daß der gesamte Zwischenlage-
Apparat einfach von dem Maschinenrahmen der Schneidemaschine
entfernbar ist. Ein weiteres wesentliches Merkmal der
vorliegenden Erfindung ist, daß neuerungsgemäss nur noch
lediglich ein einziger Motor für den Antrieb aller Elemente im
Zwischenlage-Apparat verwendet wird. Der Motor treibt über
einen entsprechenden Zahnriemen sowohl die Einschußrolle als
auch die erste Welle des Einlaufbandes an. Die Papier- oder
Folienrolle wird somit nur indirekt von diesem Motor
angetrieben, wenn nämlich die Einschußrolle 16 das Papier
fördert, so wird dieses Papier unter entsprechendem Zug von der
Papier- oder Folienrolle abgewickelt.
Durch die Verwendung eines einzigen Antriebsmotors ergibt sich
ebenfalls der Vorteil eines kleinbauenden Gehäuses, so daß auch
unter diesem Gesichtspunkt hohe Herstellungskosten entfallen.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von lediglich einen
Ausführungsweg darstellende Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 perspektivische Seitenansicht des Zwischenlage-
Apparates in seiner Betriebslage an einer Schneide
maschine:
Fig. 2 die Seitenansicht des Zwischenlage-Apparates;
Fig. 3 die Draufsicht auf den Zwischenlage-Apparat nach
Fig. 2.
Der Zwischenlage-Apparat 9 ist auf dem Maschinenrahmen 1 einer
Schneidemaschine 7 verschiebbar angeordnet. Hierbei ist auf
einer horizontalen Fläche des Maschinenrahmens 1 eine
Linearführung 35 vorgesehen, die im wesentlichen aus einer
flachen Schiene besteht, die auf dem Maschinenrahmen 1
befestigt ist, welche Schiene eine Führungsschiene 33 trägt,
welche in einem Führungsgehäuse 34 des Zwischenlage-Apparates 9
aufgenommen ist. Das Führungsgehäuse 34 trägt nicht näher
dargestellte Kugellager und ist somit längs der Führungsschiene
33 in den Pfeilrichtungen 38, 39 verschiebbar.
einem Rastbolzen bestehen, der in entsprechende Indexbohrungen der
Führungsschiene 33 eingreift.
In einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung kann die
Feststelleinrichtung aus einem Klemmbolzen bestehen, der in einer
Gewindemutter im Gehäuse 10 eingeschraubt ist und der mit seinem
bolzenseitigen Ende klemmend auf die Führungsschiene 33 aufgepresst
werden kann.
Der Zwischenlage-Apparat 9 besteht im wesentlichen aus einer Aufnahme
12, auf der drehbar eine Papierrolle 11 gelagert ist. Es wurde vorher
bereits schon erwähnt, daß statt der Papierrolle 11 auch eine
Folienrolle verwendet werden kann; der Einfachheit halber wird im
folgenden von dem Vorhandensein einer Papierrolle 11 ausgegangen.
Die Papierbahn 27 wird gemäss Fig. 2 über eine erste Umlenkrolle 28
abgewickelt und gelangt dann auf eine Tänzerrolle 26. Die Tänzerrolle 26
ist drehbar auf einem Schlitten 30 gelagert, der seinerseits
verschiebbar auf einer Führungsschiene 31 gehalten ist. Mittels
Federdruck in Pfeilrichtung 32 wird der Schlitten 30 in der
eingezeichneten Pfeilrichtung 32 vorgespannt, so daß die Papierbahnen 27
stets in der eingezeichneten Pfeilrichtung 32 vorgespannt werden.
Nach der Umschlingung der Tänzerrolle 26 läuft die Papierbahn 27 über
eine weitere Umlenkrolle 29 über eine Achse 15 und nach der Umschlingung
dieser Achse 15 läuft die Papierbahn 27 in den Walzenspalt zwischen
einer Einschußrolle 16 und einer gegenüberliegenden Andruckrolle 13.
Danach gelangt die Papierbahn auf ein Einlaufband 18, welches eine Reihe
von parallel zueinander angeordneten Schnurriemen aufweist, welche
Schnurriemen über jeweils eine einlaufseitige Welle 19 und eine
auslaufseitige Welle 20 endlos geführt sind.
Das gesamte Einlaufband 18 ist in den Pfeilrichtungen 40 hoch- und
Der vordere Teil des Gehäuses 10 des Zwischenlage-Apparates 9
ist dadurch verschiebbar auf dem Maschinenrahmen 1 geführt, daß
an jeder Seite des Gehäuses 10 jeweils eine Stützrolle 36
angeordnet ist, die jeweils in einem Lagerbock 37 drehbar
gehalten ist.
Die nicht näher dargestellte Feststelleinrichtung ist zwischen
dem Gehäuse 10 des Zwischenlage-Apparates 9 und der
zugeordneten Führungsschiene 33 angeordnet. Diese
Feststelleinrichtung könnte aus
abschwenkbar. Die Verschwenkbarkeit erfolgt hierbei dadurch, daß im
Abstand zum Drehpunkt des Einlaufbandes 18 an dem Gehäuse 10 des
Zwischenlage-Apparates 9 eine Stützstange 22 am Einlaufband 18 angeordnet
ist, die in den Pfeilrichtungen 24 verstellbar in einem Rastbolzen 23 am
Gehäuse 10 des Zwischenlage-Apparates 9 gehalten ist.
Durch Lösen und Feststellen des Rastbolzens 23 kann somit die
Stützstange 22 in ihrer Länge in den Pfeilrichtungen 24 eingestellt
werden.
Der Antrieb der Antriebselemente des Zwischenlage-Apparates 9 erfolgt
gemäss Fig. 3 über einen einzigen Motor 46, der über seine
Antriebswelle und ein entsprechendes Antriebsrad einen Zahnriemen 47
antreibt, der seinerseits über entsprechende Antriebsräder die
Einschußrolle 16 und die einlaufseitige Welle 19 des Einlaufbandes 18
antreibt.
Es ist in Fig. 3 nicht dargestellt, daß noch eine zusätzliche
Spannrolle für den Zahnriemen 47 vorgesehen ist, um einen kraft- und
formschlüssigen Antrieb der Einschußrolle 16 und der nachgeschalteten
Welle 19 zu gewährleisten.
Die Welle 19 wird hierbei in Pfeilrichtung 21 angetrieben, ebenso wie in
gleichem Drehsinn die Einschußrolle 16 in Pfeilrichtung 17 angetrieben
wird.
Die Andruckkraft auf die Papierbahn 27 im Walzenspalt zwischen der
Einschußrolle 16 und der Andruckrolle 13 wird dadurch eingestellt, daß
die Andruckrolle 13 auf dem freien, verschwenkbaren Teil eines
Hebelpaares 14 angeordnet ist, welches Hebelpaar drehbar auf der Achse
15 gelagert ist.
Der Andruck des Hebelpaares 14 und damit der Andruckrolle 13 auf die
Einschußrolle 16 erfolgt dadurch, daß in einem gehäusefesten Drehpunkt
43 ein Hebel 42 drehbar gelagert ist, der an seinem freien, vorderen
Ende einen Griff 41 aufweist.
Im Drehpunkt 43 ist eine Exzenterwelle 44 mit dem Hebel 42 verbunden,
wobei der Außenumfang der Exzenterwelle 44 über einen Federdruckbolzen
45 auf die Andruckrolle 13 einwirkt.
In der gezeigten Betriebslage nach Fig. 2 drückt somit der
Federdruckbolzen 45 mit der ihm zugeordneten Federkraft gleichbleibend
auf die Andruckrolle 13.
Um das Papier in den Walzenspalt zwischen den Rollen 13, 16 zu bringen,
wird der Griff 41 von Hand um 180° verschwenkt, wodurch der Anpressdruck
der Exzenterwelle 44 auf den Federdruckbolzen 45 entfällt und sich ein
größerer Spalt zwischen den Rollen 13, 16 ergibt.
In diesem jetzt vergrößerten Walzenspalt kann die Papierbahn 27 leicht
von Hand eingeführt werden. Danach wird der Hebel 42 mit dem Griff 41
wieder in die in Fig. 2 gezeigte Stellung zurückverschwenkt.
Der Anbau des Zwischenlage-Apparates 9 an der Schneidemaschine 7 ist
leicht veränderbar. Die Schneidemaschine 7 besteht im wesentlichen aus
einem Gestell 8, in dessen Zwischenbereich das Kreismesser 4 arbeitet.
Dem Kreismesser 4 liegt ein ortsfester Messerbalken 3 gegenüber, wobei
die Produktzufuhr oberhalb des Zwischenlage-Apparates 9 erfolgt und
hierbei lediglich eine Säule 2 angedeutet ist, welche den Produktzufuhr-
Mechanismus stützt.
Das Kreismesser 4 arbeitet hierbei in Pfeilrichtung 5 und unterhalb des
Messerbalkens 3 ergibt sich somit eine Ausnehmung 6 im Maschinenrahmen 1
der Schneidemaschine 7, in welche Ausnehmung 6 der Zwischenlage-Apparat
9 seine Papierbahn 27 hineinbefördert.
Um die empfindlichen Teile des Zwischenlage-Apparates 9 außerhalb des
Schneidbereichs der Schneidemaschine 7 zu bringen - dort könnten sonst
Schneidabfälle in den Zwischenlage-Apparat 9 gelangen - ist das
Einlaufband 18 vorgesehen, welches in anderen Ausführungsformen auch
entfallen könnte.
Wichtig hierbei ist, daß nun das gesamte Gehäuse 10 des Zwischenlage-
Apparates 9 in einfacher Weise in den Pfeilrichtungen 38, 39 auf dem
Maschinenrahmen 1 verschoben werden kann. Nachdem es über einen
autonomen Antrieb verfügt, der nicht mehr vom Antrieb der
Schneidemaschine 7 abgeleitet ist, genügt es zur Verschiebung einfach,
das Einlaufband 18 in Pfeilrichtung 40 nach unten zu schwenken und die
entsprechende Feststelleinrichtung zu lösen, wodurch dann das gesamte
Gehäuse 10 in Pfeilrichtung 39 nach rechts verschoben werden kann. In
dieser Verschiebungslage ist somit die Ausnehmung 6 an der
Schneidemaschine 7 frei zugänglich und kann leicht gereinigt und
gewartet werden.
Dadurch, daß ein einziger Motor 46 intermittierend in genau festgelegtem
Rhythmus die Einschussrolle 16 und die einlaufseitige Welle 19 des
Einlaufbandes 18 antreibt, ergibt sich eine exakte Führung der
Papierbahn mit exakt intermittierend zuführbaren
Papierabschnitten, die dann vom Kreismesser 4 abgeschnitten werden.
Aufgrund der elektronischen Ansteuerung des Motors 46 durch
entsprechende Digitalansteuerung ergibt sich also somit exakt immer die
gleiche Papierlänge, und der gesamte Zwischenlage-Apparat kann mit
wesentlich höheren Geschwindigkeiten von z. B. 600 bis 800 Blatt pro
Minute arbeiten.
Es wird im übrigen eine sehr kurze Baulänge auch wegen der Tatsache
erzielt, daß nur ein einziger Wippenmechanismus, bestehend aus dem
Hebelpaar 14 und der Andruckrolle 13 vorhanden ist, während bei
bekannten Zwischenlage-Apparaten zwei derartige Wippenmechanismen
notwendig waren.
Eine höhere Verarbeitungsgeschwindigkeit ergibt sich im übrigen auch
dadurch, daß mit dem einzigen Motor 46 nur relativ geringe Massen
intermittierend bewegt werden müssen. Bei bekannten
Zwischenlage-Apparaten waren hierbei zwei Antriebsstränge notwendig, und
es mussten größere Massen bewegt werden.
1
Maschinenrahmen
2
Säule
3
Messerbalken
4
Kreismesser
5
Pfeilrichtung
6
Ausnehmung
7
Schneidemaschine
8
Gestell
9
Zwischenlage-Apparat
10
Gehäuse
11
Papierrolle
12
Aufnahme
13
Andruckrolle
14
Hebelpaar
15
Achse
16
Einschußrolle
17
Pfeilrichtung
18
Einlaufband
19
Welle
20
Welle
21
Pfeilrichtung
22
Stützstange
23
Rastbolzen
24
Pfeilrichtungen
25
Pfeilrichtung
26
Tänzerrolle
27
Papierbahn
28
Umlenkrolle
29
Umlenkrolle
30
Schlitten
31
Führungsschiene
32
Pfeilrichtung (Federkraft)
33
Führungsschiene
34
Führungsgehäuse
35
Linear-Führung
36
Stützrolle
37
Lagerbock
38
Pfeilrichtung
39
"
40
Pfeilrichtung
41
Griff
42
Hebel
43
Drehpunkt
44
Exzenterwelle
45
Federdruckbolzen
46
Motor
47
Zahnriemen
Claims (4)
1. Zwischenlage-Apparat zur Einbringung von folienartigem
Material, insbesondere Papier oder Kunststoffabschnitten
zwischen die von einer Schneidemaschine geschnittenen Scheiben,
wobei von einer Papierrolle eine Papierbahn abgezogen und über
eine intermittierend angetriebene Vorschubeinrichtung in den
Schnittbereich einer Schneideeinrichtung gefördert wird, und
der Zwischenlage-Apparat am Maschinenrahmen der
Schneidemaschine angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß
diese Schneideeinrichtung dasselbe Kreismesser (4) der
Schneidemaschine (7) ist, das auch die Schnittware schneidet
und dass das Zwischenlagematerial mittels eines Einlaufbandes
(18) und einer Einschußrolle (16) in den Schnittbereich
eingeschossen wird.
2. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß am Zwischenlage-Apparat (9) das Einlaufband
(18) zur Anpassung und exakten Positionierung des
Zwischenlagematerials schwenkbar angeordnet ist, welches in den
Einlaufbereich (4, 8) des Kreismessers (4) der Schneidemaschine
(7) hinein ragt.
3. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Motor (46) die Einschußrolle (16) und
eine einlaufseitige Welle (19) des Einlaufbandes (18) antreibt.
4. Zwischenlage-Apparat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Zwischenlage-Apparat (9) am
Maschinenrahmen (1) der Schneidemaschine (7) verschiebbar und
feststellbar angeordnet ist.
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