DE4244606C2 - Elektromagnetisches Schaltgerät - Google Patents
Elektromagnetisches SchaltgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektromagnetisches in einem
mehrteiligen Gehäuse untergebrachtes Schaltgerät zum Schalten
von Strömen im Lastbereich mit einem Schalter mit in
Schaltkammern untergebrachten Festkontakten und beweglichen
Kontakten mit Kontaktbrückenträgern, die durch einen
Schaltmagneten betätigbar sind, und die gegebenenfalls mit
einem in Reihe liegenden Schnellauslöser zum Schutz gegen
Ströme im Überlastbereich ausgestattet sind, sowie einen
Hilfsschalter aufweisen.
Derartige elektromagnetische Schaltgeräte sind beispielsweise
in der DE 37 13 412 A1 beschrieben und sie dienen zum
betriebsmäßigen Schalten von Strömen in elektrischen Anlagen
der verschiedensten Art. Zum Schutz der Kontakte bei hohen
Überlast- oder bei Kurzschlußströmen sind sie mit
Schnellauslösern als vorgeschaltetes Schutzorgan beispielsweise
ausgerüstet.
Da elektromagnetische Schaltgeräte, die mit
Wechselstromantrieb (AC) oder mit Gleichstromantrieb (DC)
ausgestattet sein können, eine vielfältige Anwendung finden und
in großen Stückzahlen hergestellt werden, besteht ein
Bedürfnis, derartige Schaltantriebe wirtschaftlich in
automatisierter Fertigung herzustellen. Bei der Automatisierung
der Montage derartiger Schaltantriebe durch Zusammensetzen der
vielen Einzelteile ist nicht nur auf die Montagefreundlichkeit
zu achten, sondern darüber hinaus auch die ausreichende
Justierung und Positionierung der einzelnen Teile zueinander zu
berücksichtigen.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, ein
Schaltgerät der gattungsgemäßen Art so konstruktiv zu
gestalten, daß es wirtschaftlich mechanisiert und
automatisiert, beispielsweise mit Fertigungsrobotern, montiert
werden kann, wobei aufwendige Justierarbeiten entfallen sollen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen
elektromagnetischen Schaltgerät gemäß dem Kennzeichnungsteil
des Anspruches 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird ein Trägermodul
aus Isoliermaterial vorgesehen, der mit dem Schalter, dem
Schaltmagneten und dem Hilfsschalter sowie gegebenenfalls mit
dem Schnellauslöser, falls dieser vorgesehen ist, ausgestattet
ist und der in ein mehrteiliges, insbesondere in ein aus einem
Gehäuseunterteil und einem Gehäuseoberteil zusammengesetztes
Gehäuse eingesetzt ist, und wobei durch Verrasten des
Gehäuseoberteils mit dem Gehäuseunterteil der Schaltantrieb,
insbesondere die Spule positioniert und festgesetzt ist.
Zusätzlich ist auch eine Verrastung des Trägermoduls in dem
Gehäuseunterteil bei dessen Einsetzen in dasselbe und zur
Festsetzung des Trägermoduls in dem Gehäuseunterteil
vorgesehen.
In den Ansprüchen 2 bis 20 sind besonders vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung des elektromagnetischen
Schaltgerätes ermöglicht nicht nur eine kompakte Bauweise
sondern auch die automatische Fertigung durch automatisches
Bestücken der zu dem Schaltgerät zusammenzusetzenden, den
einzelnen Funktionsbereichen, wie Schnellauslösen, Schalten,
Antrieb, Hilfsschalten zugeordneten Teilen.
Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Trägermoduls für die
elektrischen Bauteile, der anschließend mit den Gehäuseteilen
umgeben wird, hat den großen Vorteil, daß der Trägermodul von
allen Seiten zugänglich und mit den einzelnen Teilen bestückbar
ist. Im Gegensatz hierzu sind Montagen, die in Gehäuseteile
hinein erfolgen, in ihrem Bewegungsraum durch Gehäusewände in
der Regel eingeschränkt.
Die Aufnahmebereiche für Schnellauslöser, Schalter und
Schaltmagneten sind am Trägermodul bevorzugt so aufgebaut, daß
der Aufnahmebereich für den Schaltmagneten durch eine
Scheidewand von den Aufnahmebereichen für den Schnellauslöser
und den Schalter getrennt sind und die Aufnahmebereiche für den
Schalter und den Schnellauslöser übereinander angeordnet sind,
während der Aufnahmebereich für den Schaltmagneten daneben
angeordnet ist. Auf diese Weise ist eine in einer
Bewegungsachse liegende Montage, d. h. Bestückung des
Trägermoduls mit den elektrischen Bauteilen von oben bzw.
unten, möglich.
Die Schaltbewegung des Ankers des Schaltmagneten wird über eine
Brücke auf die beweglichen Kontakte des Schalters und
Hilfsschalters übertragen. Diese Brücke ist erfindungsgemäß
rahmenartig ausgebildet, wobei sie einerseits den
Schaltmagneten trägt, des weiteren mit dem Hilfsschalter
bestückt wird und verschieblich in Führungsnuten am Trägermodul
gelagert ist. In besonders bevorzugter Ausbildung ist die
Brücke mit zwei Rahmenteilen, die übereinander, jedoch seitlich
gegeneinander versetzt ausgebildet sind, ausgestattet, wobei
der eine Rahmenteil, als Führungsrahmen bezeichnet, dem
Einsetzen des Schaltantriebes und der Führung innerhalb des
Trägermoduls dient, und der andere Rahmenteil, als Schaltrahmen
bezeichnet, zum Aufnehmen der Kontaktstößel für die beweglichen
Kontakte des Schalters und Hilfsschalters ausgebildet ist. Der
erfindungsgemäße Schaltantrieb zeichnet sich auch dadurch aus,
daß die Schaltbewegungsachsen des in den Trägermodul
eingesetzten Schaltmagneten, der Kontakte des Schalters, der
Kontakte des Hilfsschalters, der Schnellauslöser einschließlich
der Bewegung der den Schaltmagneten und den Hilfsschalter
tragenden Brücke zueinander achsparallel verlaufend ausgebildet
sind.
Für die Ausrüstung des Schaltantriebes mit Wechselstromantrieb
oder Gleichstromantrieb sind die entsprechenden Schaltmagneten
für Wechselstrom oder Gleichstrom einzusetzen. In diesem
Zusammenhang ist die Brücke, die den Schaltmagneten aufnimmt
und die in dem Trägermodul eingesetzt wird, an die Gestalt des
Schaltmagneten anzupassen, und zwar im Bereich des den
Schaltmagneten aufnehmenden Führungsrahmens. Für den
Wechselstromantrieb ist die Brücke im Bereich des
Führungsrahmens zur Aufnahme des Ankers mit Vorsprüngen
ausgestattet, die in Nuten des Ankers klemmend einrasten, um
diesen zu halten. Für den Einsatz einer Spule für Gleichstrom
sind lediglich seitliche Führungsstege am Führungsrahmen der
Brücke erforderlich sowie ein zusätzlicher Rastvorsprung an der
Unterseite des Führungsrahmens als Anschlag am Schaltmagneten.
Vor dem Einbau des Schaltmagneten in den Trägermodul kann der
Strom für die Fesselkraft des Ankers eingestellt werden. Bei
der Endmontage, d. h. Einsetzen des mit den elektrischen Teilen
bestückten Trägermoduls in das Gehäuseunterteil, Verrasten mit
dem Unterteil und Aufsetzen des Gehäuseoberteils auf den
Trägermodul und auf das Gehäuseunterteil, werden die auf dem
Trägermodul montierten Teile verspannt und festgeklemmt und
dabei in ihre definierte Lage gebracht.
Erfindungsgemäße Ausgestaltungen des elektromagnetischen
Schaltgerätes werden nachfolgend in der Zeichnung dargestellt
und erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Explosionsdarstellung des
elektromagnetischen Schaltgerätes mit
Wechselstromantrieb,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des kompakten
zusammengebauten Schaltgerätes nach Fig. 1,
Fig. 3 perspektivische Darstellung des
Gehäuseoberteiles nach Fig. 2,
Fig. 4a, b, c, d Ansichten einer Brücke für die Halterung eines
Wechselstromantriebes,
Fig. 5a, b perspektivische Ansichten des Gehäuseunterteiles
nach Fig. 2,
Fig. 6a, b perspektivische Ansichten eines Trägermoduls für
das Schaltgerät nach Fig. 2,
Fig. 7a-c Ansichten eines Hilfsschalters für ein
Schaltgerät nach Fig. 2,
Fig. 8 Seitenansicht einer Brücke mit Schaltmagnet für
Wechselstrom für ein Schaltgerät nach Fig. 2,
Fig. 9 die Ansicht A nach Fig. 8,
Fig. 10a, b, c drei Ansichten eines Kontaktbrückenträgers mit
beweglichen Kontakten für den Schalter des
Schaltgerätes nach Fig. 2,
Fig. 11a, b, c einen Kontaktbrückenträger für den beweglichen
Kontakt des Hilfsschalters für das Schaltgerät
nach Fig. 2,
Fig. 12 schematische Darstellung, auszugsweise, einer
Spulenhalterung im Trägermodul,
Fig. 13 Explosionsdarstellung des Trägermoduls mit den
Teilen für den Schalter und den Schnellauslöser,
Fig. 14a Explosionsdarstellung für die Montage des
elektromagnetischen Schaltgerätes nach Fig. 2
mit den Bauteilen gemäß Fig. 4, 5, 6, 7, 8, 11 und 13,
Fig. 14b perspektivische Ansicht der montierten Teile
gemäß Fig. 14a,
Fig. 15 Brücke mit Hilfsschalter und Schaltmagnet für
Gleichstrombetrieb in perspektivischer Ansicht.
In Fig. 1 ist in schematischer Explosionsdarstellung ein
elektromagnetisches Schaltgerät dargestellt, wie es zum
betriebsmäßigen Schalten von Strömen im Lastbereich und mit
einem damit in Reihe liegenden Schnellauslöser zum Schutz gegen
Ströme im Überlastbereich eingesetzt wird, beispielsweise in
Verbindung mit einem Motorschutzschalter.
Das Schaltgerät gemäß Fig. 1 ist in einem Gehäuse, bestehend
aus dem Gehäuseunterteil 10 und dem Gehäuseoberteil 20,
untergebracht, wobei die Gehäuseteile beispielsweise als
Spritzgußteile aus einem geeigneten thermoplastischen
isolierenden Kunststoff hergestellt sind. In das Gehäuse ist
ein Trägermodul 30, hergestellt aus einem thermoplastischen im
Spritzgußverfahren verarbeitbaren Kunststoff eingesetzt. Der
Trägermodul 30 ist mit den elektrischen Funktionsteilen
bestückt, und zwar in Pfeilrichtung K mit den Festkontakten und
beweglichen Kontakten des Schalters, in Pfeilrichtung S mit dem
Schnellauslöser, beispielsweise ausgebildet als Schlagmagnet,
in Pfeilrichtung SM mit dem Schaltmagneten aus Spule 70, Anker
50 und Magnet 60, der Brücke 40, in der der Schaltmagnet
eingehängt ist sowie dem auf der Brücke 40 aufgesetzten
Hilfsschalter 80. Der mit den vorgenannten Teilen bestückte
Trägermodul 30 wird dann in das Gehäuseunterteil 10 eingesetzt
und durch Aufsetzen des Gehäuseoberteiles 20 und Verrasten des
Gehäuseoberteiles mit dem Gehäuseunterteil verspannt und
festgesetzt. Zusätzlich werden Gehäuseunterteil und
Gehäuseoberteil miteinander verschraubt. In dem Beispiel nach
Fig. 1 ist ein Wechselstromantrieb mit Spule 70, Anker 50 und
Magnet 60 dargestellt, ebenso ist es möglich, an Stelle eines
Wechselstromantriebes auch einen Gleichstromantrieb für den
Schaltantrieb zu verwenden.
In der Fig. 2 ist das gemäß Fig. 1 zusammengesetzte
elektromagnetische Schaltgerät 1 in perspektivischer Sicht
mit Gehäuseunterteil 10, Gehäuseoberteil 20 und
Anschlußkontakten 3 in einer möglichen Ausführungsform in etwa
natürlicher Größe dargestellt.
Wie aus der Darstellung nach Fig. 1 hervorgeht, ist der in das
Gehäuse des Schaltgerätes eingesetzte Trägermodul 30 das
Herzstück, das nach allen Seiten offen und montagefreundlich
gestaltet ist und die elektrischen Funktionsteile für das
Schalten und Schützen aufnimmt. Die einzelnen Teile des
Schalters sind so gestaltet, daß die zu den Baueinheiten Anker
50, Magnet 60, Spule 70, Hilfsschalter 80 vormontierten Teile
in die Brücke 40 eingesetzt werden und mit dieser zusammen
wiederum in den Trägermodul 30 einsetzbar sind. Eine besondere
Art der Justierung entfällt, da durch die nachfolgende
Verrastung der Gehäuseteile 10, 20 miteinander und
Verschraubung die Spule innerhalb des Schaltantriebes fixiert
wird.
Die konstruktiven Bauteile des Schaltgerätes 1 gemäß Fig. 2
werden in den nachfolgenden Einzeldarstellungen erläutert.
Fig. 6a und 6b zeigen zwei perspektivische Ansichten des
Trägermoduls 30 für das Schaltgerät gemäß Fig. 2 in
vergrößerter Darstellung. Der Trägermodul 30 ist in drei
voneinander mittels Wänden abgeteilte Aufnahmebereiche
unterteilt, wobei eine zentrale vertikal sich erstreckende
Scheidewand 301 den Aufnahmebereich oder die Aufnahmekammer für
den Schaltmagneten von den beiden vertikal übereinander
angeordneten Aufnahmebereichen für den Schnellauslöser und den
Schalter trennt. An die zentrale Scheidewand 301 schließt sich
bodenseitig die Bodenkammer 308 mit dem Boden 340, den einander
gegenüberliegenden Seitenwänden 310, 311 und einer
abschließenden Frontwand an. In der Frontwand sind außenseitig
angeformte Rippen 312 paarweise zum Einstecken der
Anschlußkontakte ausgebildet. In den Seitenwänden 310, 311 sind
oberseitig im mittleren Bereich nutförmige Ausnehmungen 336,
337 vorgesehen, in die der Magnet 60 des Wechselstromantriebes
seitlich einrastet und damit in seiner Position in der
Bodenwanne 308 festgelegt ist. In der Bodenwanne 308, d. h. im
Boden 340, sind mehrere Ausnehmungen 309 vorgesehen, in die an
der Spule des Schaltmagneten ausgebildeten Steckfüße zur
Lagefixierung einsteckbar sind. An den vertikalen Seiten der
Scheidewand 301 sind seitliche Führungsleisten 302, 303 mit
Führungsnuten 304, 305 ausgebildet, die der Aufnahme durch
Einschieben von oben der Brücke 40 dienen. Die Führungsnuten
304, 305 sind im Bodenbereich der Bodenwanne 308 durch eine
weitere Nut 331 miteinander verbunden.
Auf der der Bodenwanne 308 gegenüberliegenden Seite der
Scheidewand 301 sind die Schaltkammern 313, 314, 315; 323, 324,
325 für die festen und beweglichen Kontakte des Schalters und
für den Schnellauslöser mittels senkrecht von der Scheidewand
301 abzweigender Trennwände 317, 318 sowie der Außenwände 316,
319 gebildet.
Die Schaltkammern für den Schalter 313, 314, 315 liegen im
oberen Bereich und sind durch nicht näher bezeichnete
Zwischenwände von den darunterliegenden Aufnahmekammern 325,
324, 323 für den Schnellauslöser abgeteilt.
Die beweglichen Kontakte 5 des Schalters sind in
Kontaktbrückenträgern 90, siehe Fig. 10a, 10b, 10c federnd
gelagert. Zur verschieblichen Führung der Kontaktbrückenträger
90 und damit der beweglichen Kontakte 5 des Schalters sind in
den die Schaltkammern 313, 314, 315 begrenzenden Wänden
einander gegenüberliegende Führungsstege 320 mit seitlich
beidseitig angrenzenden Führungsnuten 321, 322 ausgebildet,
entlang derer die Kontaktbrückenträger gleitverschieblich
geführt sind.
Des weiteren sind in der Scheidewand 301 des Trägermoduls, von
der Oberkante ausgehend, vertikale Einsteckschlitze 306, 307
beidseitig der mittleren Schaltkammer 314 ausgebildet, die in
durch zusätzliche Zwischenwände 328, 329 zwischen der mittleren
Schaltkammer 314 und den angrenzenden Schaltkammern 315, 313
ausgebildete Zwischenkammern führen, wobei in den
Zwischenwänden 328, 329 zusätzliche von der Oberkante
ausgehende Einsteckschlitze 307a, 306a ausgebildet sind. In
diese Einsteckschlitze 306, 306a und 307, 307a einschließlich
der sie verbindenden Zwischenkammern kann der obere Teil der
Brücke 40 eingeführt werden, wie noch näher erläutert wird.
Des weiteren sind an dem Trägermodul 30 im Bereich der
Außenseite der Schaltkammern und Aufnahmekammern für den
Schalter und den Schnellauslöser zwei Rastnocken 326, 327
angeformt, die in entsprechende Ausnehmungen des
Gehäuseunterteils einrasten und damit die Lage des Trägermoduls
30 in dem Gehäuseunterteil positionieren.
In den Fig. 4a-d ist die Brücke 40 zur Aufnahme eines
Wechselstromantriebes für das Schaltgerät nach Fig. 2 in
vergrößertem Maßstab dargestellt. Fig. 4a zeigt hierbei die
Seitenansicht der Brücke 40 mit angehängtem Anker 50, Fig. 4b
die Vorderansicht der Brücke nach Fig. 4a mit angehängtem
Anker, Fig. 4c die Rückansicht ohne Anker und Fig. 4d die
Aufsicht von oben ohne Anker.
Die Brücke 40 weist einen fensterartigen etwa rechteckigen
Führungsrahmen 41 auf, mit dem sie in die Führungsnuten 304,
305 des Trägermoduls 30 einschiebbar ist. Oberhalb des
Führungsrahmens 41 weist die Brücke den weiteren rahmenartigen
Teil 49, als Schaltrahmen bezeichnet, auf, der parallel zum
Führungsrahmen versetzt über Querstege 49e, 49d mit diesem im
Bereich des oberen Querholmes 410 des Führungsrahmens verbunden
ist, wie aus der Seitenansicht und Aufsicht nach Fig. 4a und
Fig. 4d ersichtlich. Der Führungsrahmen 41 dient der Halterung
des Schaltmagneten und der Führung in dem Trägermodul, während
der Schaltrahmen 49 für den Eingriff der Kontaktstößel der
beweglichen Kontakte des Schalters und Hilfsschalters zum
Schalten dient. Die Brücke 40 ist längs ihrer vertikalen
Mittelachse X symmetrisch ausgebildet. Im Bereich des unteren
Querholmes 412 des Führungsrahmens 41 sind auf der dem
Schaltrahmen 49 gegenüberliegenden Seite vorstehende Nocken 411
zum Aufsetzen der Spule 70 ausgebildet. Am oberen horizontalen
Querholm 410 des Schaltrahmens sind ebenfalls auf der dem
Schaltrahmen 49 abgewandten Seite horizontale Vorsprünge
ausgebildet, die der Befestigung des Ankers 50 des
Schaltmagneten dienen. Insbesondere sind seitliche
Halteplatten 42, 43 vorgesehen, die auf ihrer Innenseite mit
gegeneinander gerichteten Vorsprüngen 422, 432 und Nuten 421,
431 ausgebildet sind, in die der Anker mit an seinen
Außenseiten ausgebildeten Nuten 51, 52 mit Paßsitz einschiebbar
ist. Vom Querholm gehen horizontal Vorsprünge 44a, b, 45a, b und
der zentrale Vorsprung 46 aus, siehe auch Fig. 4d und 4b, die
der Anlage und Fixierung des Ankers 50 dienen. Hierbei ist der
zentrale Vorsprung 46 ebenfalls in einer Nut 53 des Ankers
geführt, während die Vorsprünge 45b, 45a an ihrem freien Ende
einen hakenförmigen Rastvorsprung 451, 450 aufweisen, siehe
Fig. 4a, der den angehängten Anker 50 hintergreift und
festhält. Alle Vorsprünge, die der Halterung des Ankers 50
dienen und an den Führungsrahmen 41 ausgebildet sind, sind
federnd, so daß der Anker fest eingeklemmt werden kann.
Von dem Führungsrahmen 41 geht vom oberen Querholm 410 vertikal
ein zentraler Mittelsteg 47 ab, der etwa im Bereich des oberen
Querholms 49c des Schaltrahmens in einen Querbalken 48
übergeht, der im Bereich des Führungsrahmens und der Vorsprünge
für den Anker frei mit einer vorderen Rastnase 481 überkragt
und auf der anderen Seite über einen Absatz 482 mit dem
Schaltrahmen 49 verbunden ist. Der Schaltrahmen 49 weist zwei
vertikale Seitenstege 49a, 49b auf, die über die
Verbindungsstege 49e, d mit dem Führungsrahmen 41 verbunden
sind. Des weiteren ist ein mittlerer frei kragender Steg 49f,
ausgehend vom oberen Querholm 49c des Schaltrahmens,
ausgebildet, siehe Fig. 4c. In dem an dem Führungsrahmen 41
anschließenden Bereich sind am Schaltrahmen in einer
horizontalen Ebene liegend an den Seitenstegen 49a, 49b und an
dem Mittelsteg 49f Ausnehmungen 493, 491, 492 zum Einhängen der
Kontaktstößel der Kontaktbrückenträger für die beweglichen
Kontakte des Schalters ausgebildet. Mit einem Bewegen der
Brücke 40 längs ihrer X-Achse werden die Kontaktstößel über
diese Ausnehmungen mitgenommen und entsprechend die Schalter
geschaltet.
Oberhalb der Ausnehmungen für die Mitnahme der Kontaktstößel
des Schalters sind in den seitlichen Stegen 49a, 49b des
Schaltrahmens Ausnehmungen 494 und 495 für die Mitnahme der
Kontaktstößel der Öffner bzw. Schließer, d. h. der beweglichen
Kontakte des Hilfsschalters vorgesehen.
Die in den Fig. 4a-d dargestellte Brücke 40 ist besonders
geeignet, um einen Wechselstromantrieb mit Spule 70, Anker 50
und Magnet 60, siehe Fig. 14a aufzunehmen.
In der Fig. 8 ist die Brücke 40 gemäß Fig. 4a ebenfalls in
Seitenansicht mit eingehängtem Anker 50 für Wechselstromantrieb
sowie mit zusätzlich eingehängter Spule 70 dargestellt. Die
Spule 70 ist hierbei lose in den Anker 50 eingesteckt. Der
Haltekörper 72 der Spule weist eine obere Halteplatte 721 und
eine untere Halteplatte 720 auf, die über die Wicklung
vorstehen. Die Spule 70 sitzt nach dem Einhängen in dem Anker
50 mit ihrer unteren Halteplatte 720 auf dem unteren Querholm
des Führungsrahmens 41 und auf den Rastvorsprüngen 411 auf.
Unterseitig der unteren Halteplatte 720 des Spulenkörpers 72
sind vorstehende Steckfüße 724a, b, c ausgebildet, die in
entsprechende Ausnehmungen 309 der Bodenwanne 308 des
Trägermoduls 30, siehe Fig. 6a eingesteckt werden. Des
weiteren können noch vorstehende Vorsprünge an der Halteplatte
72 zum Aufsitzen und Abstützen auf den Boden 340 der Bodenwanne
308 an dem Haltekörper 72 ausgebildet sein. Ebenso sind an der
oberen Halteplatte 721 des Spulenkörpers Vorsprünge 722
ausgebildet, die in den Führungsrahmen 41 der Brücke 40
eingreifen und die Bewegung der Spule nach oben durch
Anschlagen an der Innenseite des oberen Querholms des
Führungsrahmens begrenzen.
In der Fig. 9 ist die Ansicht A auf die Spule 70 ohne die
Brücke 40 dargestellt. Zusätzlich sind die Aufnahmebereiche
723a und 723b für die Spulenanschlüsse gekennzeichnet.
In der Fig. 14a ist die Spule 70 mit Wicklung und
Spulenanschlüssen in perspektivischer verkleinerter Darstellung
wiedergegeben.
Auch in den Fig. 8 und 9 sind die Spule und die Brücke in
vergrößertem Maßstab wiedergegeben.
In Fig. 10a, 10b, 10c ist der Kontaktbrückenträger 90 für die
beweglichen Kontakte 5 des Schalters, die in die Schaltkammern
313, 314, 315 des Trägermoduls, siehe Fig. 6a, 6b, eingesetzt
werden, dargestellt. Fig. 10a zeigt hierbei den Querschnitt
nach Fig. 10b, Fig. 10b eine Seitenansicht und Fig. 10c die
Aufsicht auf Fig. 10a.
Der Kontaktbrückenträger 90 aus Kunststoff weist auf seiner
Oberseite den mittig nach einer Seite überkragenden angeformten
Kontaktstößel 92 auf. Von der Unterseite ausgehend, ist eine
Aufnahmekammer 94 in dem Kontaktbrückenträger 90 ausgebildet,
die auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten mit einem
Fenster 98, 99 zum Durchstecken der die Kontakte 5 tragenden
Kontaktbrücke 91 ausgebildet ist. Die fensterartigen
Ausnehmungen 98, 99 sind über einen Schlitz 95 von der
Unterseite des Kontaktbrückenträgers 90 her zugänglich, über
diesen Schlitz 95 kann die Kontaktbrücke 91 in den
Kontaktbrückenträger 90 in die Kammer und durch die
Ausnehmungen 98, 99 eingeführt werden. Die Kontaktbrücke 91
wird mittels einer Druckfeder 93, die in der Kammer 94
angeordnet ist, gegen den Rand der Ausnehmungen 98, 99 federnd
fixiert.
Längs der Außenseite des Kontaktbrückenträgers 90 sind an zwei
einander gegenüberliegenden Seiten, die nicht die mit den
fensterartigen Ausnehmungen 98, 99 versehenen Seiten sind,
zueinander parallele Nuten 96 und Stege 97a, b ausgebildet, mit
denen der Kontaktbrückenträger 90 in entsprechenden
Führungsnuten und Stegen, die an den Wänden der Schaltkammern
313, 314, 315 ausgebildet sind, verschieblich geführt ist.
Hierbei ragt der Steg 320, der Schaltkammern in die Nut 96 des
Kontaktbrückenträgers 90 hinein.
In Fig. 7 ist der Hilfsschalter 80 in drei Ansichten, nämlich
Vorderansicht, Aufsicht und Querschnitt in vergrößertem Maßstab
dargestellt, jedoch in der Ansicht Fig. 7a, 7b ohne den den
beweglichen Kontakt tragenden Kontaktbrückenträger 85. Das
Gehäuse des Hilfsschalters 80 ist parallel zu den Seitenwänden
801, 802, Trennwänden 806, 895 in zwei Schaltkammerbereiche
810, 820 unterteilt, wobei in jeder dieser Schaltkammern
zusätzlich Trennwände 803, 804 zwischen den Anschlüssen 86a,
86b, 86c, 86d ausgebildet sind. Im mittleren Bereich des
Hilfsschalters ist zwischen den Trennwänden 805 und 806 ein
Freiraum 830 mit einem die beiden Trennwände 805, 806
verbindenden Zwischensteg 831 ausgebildet.
In der Schaltkammer 810 sind die beiden Öffnerkontakte 81 als
Festkontakte untergebracht und in der Schaltkammer 820 die
beiden Festkontakte 82 als Schließerkontakte. Der
Kontaktbrückenträger 85 ist, wie in der Fig. 7c dargestellt,
als Öffner eingesetzt und befindet sich in Ruhestellung in der
geschlossenen Stellung. Wenn der Kontaktbrückenträger 85 um
180° gedreht eingesetzt wird, ist er als Schließer zu verwenden
in Verbindung mit dem Festkontakt 82.
Damit ist eine Ausrüstung des Hilfsschalters mit nur einer
Ausgestaltung eines Kontaktbrückenträgers durch entsprechenden
Einsatz mit seitenweiser Öffner-Schließer, Öffner-Öffner- oder
Schließer-Schließer-Funktion erfindungsgemäß möglich.
Die Seitenwände 801, 802 des Gehäuses des Hilfsschalters 80
sind rückwärtig im Bereich der Kontakte mit Wandteilen 807, 808
verschlossen, wobei diese Wandteile über eine Brücke 809
miteinander über die Trennwände 806, 805 hinweg verbunden sind.
Zwischen den Festkontakten 81 bzw. 82 jeder Schaltkammer 810,
820 ist in der Rückwand 808 bzw. 807 jeweils ein von der
Oberkante ausgehender vertikaler Schlitz 833 bzw. 834
ausgearbeitet. In diesem Schlitz ist der Stößel 851 des
Kontaktbrückenträgers 85, der den beweglichen Kontakt 853
trägt, verschieblich gelagert. Der hier, wie in der Fig. 7c
ersichtlich, herausragende Kontaktstößel 851 wird in die
entsprechende Ausnehmung 495 bzw. 494 der Brücke 40, siehe
Fig. 4a-c eingehängt.
Der Kontaktbrückenträger 85 gemäß Fig. 7c ist im Detail und in
vergrößerter Darstellung in den Fig. 11a, 11b, 11c näher
dargestellt. Hierbei zeigt die Fig. 11a den Querschnitt nach
Fig. 11b, die Fig. 11c die Aufsicht auf Fig. 11a. Der
Kontaktbrückenträger 85, der die beweglichen Kontakte 853 des
Hilfsschalters auf der Kontaktbrücke 852 trägt, weist ein
rahmenartiges Gehäuse auf, in das die Kontaktbrücke 852
eingesetzt und mittels der Druckfeder 854 mit Gegenlager 855
gehalten ist. An dem rahmenartigen Gehäuse des
Kontaktbrückenträgers 85 ist in einer Ebene senkrecht zur
Erstreckung der Kontaktbrücke 852 auf einer Seite der
Kontaktstößel 851 und auf der gegenüberliegenden Seite ein
vorstehender Steg 856 angeformt. Der vorstehende Steg 856 dient
als Führungssteg für den Kontaktbrückenträger, der in die Nut
836 bzw. 837 des Hilfsschalters 80, siehe Fig. 7b bzw. 7c,
ragt und entlang dieser verschieblich ist. Die Nut 836 bzw. 837
ist gegenüber den Schlitzen 833 bzw. 834 in der Rückwand
angeordnet.
Der Hilfsschalter 80 gemäß Fig. 7a, b, c wird auf die mit der
Spule 70 und dem Anker 50 bestückte Brücke 40 gemäß Fig. 8
aufgesetzt, und zwar in der Weise, daß der Verbindungssteg 809
der rückwärtigen Wand auf dem Sattel bzw. Absatz 482 der Brücke
40, siehe Fig. 4a, aufsitzt. Der Querbalken 48 der Brücke ragt
dann in den Freiraum 830, 831 des Hilfsschalters 80 hinein, so
daß im Bereich zwischen 831 und Rastnase 481 des Querbalkens 48
eine Druckfeder eingesetzt werden kann, die den Hilfsschalter
stabilisiert in dieser Lage.
Das Gehäuseunterteil 10 des Schaltgerätes gemäß Fig. 2 ist
in einem Ausführungsbeispiel perspektivisch in den Fig. 5a
und 5b in vergrößertem Maßstab dargestellt. Das
Gehäuseunterteil weist einen Boden auf, der von Seitenwänden
102, 101, der Rückwand 103 und der Frontwand 104 umgeben ist.
Die Seitenwände sind hierbei mit Schrägen 117, 118 in Richtung
auf die Rückwand 103 versehen. In der Rückwand sind nahe der
Oberkante paarweise Ausnehmungen 105 bzw. 111 vorgesehen, in
die Rastnasen 326, 325 des Trägermoduls bzw. Raststege 202a,
202b des Gehäuseoberteiles 20, siehe Fig. 3, einrasten. Im
Innenraum 116 des Gehäuseunterteiles 20 sind Trennwände 106,
107 in Fortsetzung der Schaltkammern für den Auslöser
ausgebildet. An der Frontwand sind oberseitig Aufnahmen 108,
109, 110 für die Anschlußkontakte ausgebildet und zwischen den
Kontakten jeweils Durchgangsbohrungen 112, 113 zum Einstecken
von Führungszapfen 203a, 203b des Gehäuseoberteils 20 gemäß
Fig. 3.
Die im Bereich der Frontwand 104 abgesetzten Seitenwände 101,
102 weisen hier abgewinkelte Führungsleisten 115, 114 auf, die
als Anlage für die Frontwand 208 des Gehäuseoberteils 20 gemäß
Fig. 3 dienen.
In der Fig. 3 ist in vergrößertem Maßstab perspektivisch das
Gehäuseoberteil 20 für das Schaltgerät gemäß Fig. 2
dargestellt. Das Gehäuseoberteil ist ebenfalls aus einem
thermoplastischen Kunststoff gespritzt, wie das
Gehäuseunterteil. Das Gehäuseoberteil weist eine dem Aufbau des
bestückten und in das Gehäuseunterteil eingesetzten
Trägermoduls angepaßte Konfiguration auf, die mit jeweiligen
Durchbrechungen für die verschiedenen Anschlüsse ausgestattet
ist. Im rückwärtigen Teil des Gehäuseoberteils 20 sind
durchgehende Ausnehmungen 207 im Bereich der Anschlußfahnen 3
vorgesehen. Im Kopfbereich des Gehäuseoberteiles 20 sind die
Durchgangslöcher 206 für die Hilfsschalteranschlüsse im
nachfolgend abgesetzten Kopfbereich die Durchbrechungen 204 für
die Spulenanschlüsse und im vordersten Kopfbereich die
Durchbrechungen 205 für die Netzanschlüsse ausgebildet. Die den
Kopfbereich mit den Ausnehmungen 204 und den Frontbereich mit
den Ausnehmungen 205 verbindende Frontwand 208 ist seitlich mit
einer Anphasung 208b versehen, mit der sie hinter die Leisten
114, 115 des Gehäuseunterteiles greift. In Verlängerung der
Frontwand 208 ist unterhalb des die Ausnehmungen 205 tragenden
Deckbereiches der vorstehende Steg 208a ausgebildet. Der
hintere Bereich des Gehäuseoberteiles 20 ist mit Seitenwänden
201, 202 verkleidet, wobei diese durch eine Rückwand im Bereich
hinter den Ausnehmungen 207 miteinander verbunden sind. Aus
diesem Bereich der Rückwand ragen nach unten vorstehende
Rasthaken 202a, 202b vor, die in die Ausnehmungen 111 in der
Rückwand 103 des Gehäuseunterteils von innen her beim
formschlüssigen Schluß einrasten und die Gehäuseteile fest
miteinander verbinden.
An den Seitenwänden 201 ist ebenfalls analog zur Schräge 117,
118 der Seitenwände des Gehäuseunterteiles 10 eine angephaste
Schräge 201a ausgebildet, in deren Bereich die Seitenwand auf
den Seitenwänden des Gehäuseunterteils aufsitzt.
Den Ausnehmungen 204 sind des weiteren in der Frontwand 208 die
Ausnehmungen 209 im Gehäuseoberteil 20 zugeordnet im
Spulenanschlußbereich.
In der Fig. 13 ist in Explosionsdarstellung die Bestückung des
Trägermoduls 30 mit den Anschlußkontakten und Schnellauslösern
dargestellt. Der wie vorangehend in den Fig. 6a, b
beschriebene Trägermodul wird von der Unterseite mit dem
Auslöser in Gestalt von Schlagmagneten bestückt, die in die
entsprechenden Kammern 323, 324, 325 eingesetzt werden. Dann
werden die Anschlußkontakte 7c, 7b von unten angesetzt und die
die Festkontakte 4 tragenden Anschlußkontakte 7d, 7a von oben
(oder unten) in die Schaltkammern 313, 314, 315 eingesetzt. Die
Anschlußkontakte 7a und 7b werden miteinander hart verlötet
oder verschweißt.
Außerdem werden in die Schaltkammern die hier nicht
dargestellten Kontaktbrückenträger 90 mit den beweglichen
Kontakten gemäß Fig. 10a, b, c eingesetzt.
Der gemäß Fig. 13 mit den elektrischen Anschlußteilen
bestückte Trägermodul wird dann gemäß Fig. 14a weiter
bestückt. Hierzu werden dann die einzelnen Schlagbolzen 6a in
die Auslöser eingesetzt, und zwar von oben. Danach wird die mit
Hilfsschalter 80 und Anker 50 ausgestattete Brücke 40 durch
Einhängen der Spule 70 und Einsetzen des Magnetes 60 von unten
in die Spule vervollständigt und dann die Brücke in die
Führungsnuten des Trägermoduls eingesetzt wird. Hierbei rastet
der untere Teil des Schaltrahmens 49 der Brücke 40, siehe Fig.
4a-d in die Schlitze 306, 306a, 307, 307a des Trägermoduls
gemäß Fig. 6a,b. Dann werden noch die Kontaktbrückenträger 85
in den Hilfsschalter 80 eingesetzt. Der so vollständig
bestückte Modul 30 wird dann in das Gehäuseunterteil 10
eingesetzt, wobei er mit den Rastnocken in die Gehäuserückwand
einrastet. Die gemäß Fig. 14a zusammengesetzten Teile bilden
das Schaltgerät gemäß Fig. 14b ohne Gehäuseabdeckung. Auf
den Montageblock gemäß Fig. 14b wird dann das Gehäuseoberteil
10 gemäß Fig. 3 von oben aufgesetzt und durch Verrasten mit
den Rasthaken in der Gehäuserückwand des Gehäuseunterteils
festgeklemmt. Des weiteren rasten die Zapfen des
Gehäuseoberteils in die entsprechenden Ausnehmungen des
Gehäuseunterteils und dann wird von unten je eine Schraube in
die mit Gewinde versehenen Zapfen des Gehäuseoberteils
eingeführt und das Gehäuseoberteil durch Festschrauben gegen
das Gehäuseunterteil festgeklemmt. Hierbei wird auch die Spule
in dem Gehäuse festgesetzt.
Für den Fall, daß ein Schaltmagnet mit Gleichstromantrieb an
Stelle des Schaltmagneten mit Wechselstromantrieb gemäß Fig.
14a eingesetzt werden soll, ist eine Anpassung der Konstruktion
der Brücke 40 an die Ausführung des Gleichstromantriebes
anzupassen, wozu in Fig. 15 ein Beispiel in
Explosionsdarstellung ausgeführt ist. Die Spule 70, die mit
Wicklung, Permanentmagnet und einem zentralen Stabanker
ausgestattet ist, ist in dem Spulenhalter mit Anschlüssen als
kompaktes Bauteil ausgebildet, siehe Fig. 15. Entsprechend
dieser Kompaktbauweise ist die Brücke zum Aufsetzen der Spule
70 im Bereich des unteren Querholms mit einem breiteren
Vorsprung 401 ausgestattet. Die für die Einhängung des Ankers
des Wechselstromantriebes benötigten Vorsprünge am oberen
Querholm der Brücke 40, siehe Fig. 4a-d, entfallen bis auf
zwei seitliche Vorsprünge, die den Vorsprüngen 42, 43
entsprechen. Damit ist genügend Raum im Bereich des
Führungsrahmens 41 der Brücke, um die kompakte Spule 70 für
Gleichstromantrieb in die mit dem Hilfsschalter 80 bestückte
Brücke 40 einzusetzen und dann zusammen mit dieser in den mit
den Anschlüssen bestückten und zusammengesetzten Trägermodul 30
gemäß Fig. 13, wie er im zusammengebauten Zustand in Fig. 14a
ersichtlich ist, einzusetzen. Dieser Trägermodul mit
Gleichstromantrieb wird dann wiederum in das Gehäuseunterteil
10 eingesetzt und durch Aufsetzen und Verrasten des
Gehäuseoberteiles 10 zu dem Schaltgerät vervollständigt. Die
Mitnahme der Brücke bei Bewegung des Ankerbolzens der Spule 70
gemäß Fig. 15 erfolgt mittels eines in der Zeichnung nicht
sichtbaren Stößels, der auf der Unterseite der Spule an dem aus
der Spule herausbewegbaren Ende des Ankerbolzens befestigt ist
und sich parallel zur Grundfläche in Richtung auf die Brücke
vorstehend über die Spule erstreckt. Dieser Stößel greift an
dem Führungsrahmen 40 der Brücke an und mit der vertikalen
Bewegung des Ankers wird die Brücke 40 entsprechend mitbewegt,
so daß sie die Kontaktstößel der Schalter, die im oberen
Bereich der Brücke am Schaltrahmen eingehängt sind, mitnehmen
kann.
In der Fig. 12 ist eine Variante der Spulenverankerung bzw.
der Verankerung des Spulenhalters 72 der Spule 70 im
Trägermodul 30 auszugsweise dargestellt. An Stelle der
Steckfüße 724a, b, c der Spule gemäß Fig. 8 für
Wechselstromantrieb sind die Füße des Spulenhalters 72
hakenförmig nach innen gekrümmt ausgebildet, siehe die
hakenförmigen Füße 724e, 724d. Diese hakenförmigen Füße des
Spulenkörpers 72 greifen dann durch die Ausnehmungen 309 des
Bodens 340 der Bodenwanne des Trägermoduls hindurch und rasten
hinter als Rastnocken ausgebildete Vorsprünge 341, 342 in der
Bodenwandung im Bereich der Durchbrüche bzw. Ausnehmungen 309.
Die zusammen mit dem Magnetkörper 60 in den Trägermodul 30
eingesetzte Spule 70 wird dann bei der Endmontage, wie in der
Fig. 14a gezeigt, in das Gehäuseunterteil 10 eingesetzt. Die
endgültige Fixierung und Festsetzung der Spule 70 in bezug auf
den Träger 30 erfolgt dann bei Anlage der hakenförmigen Füße
724e, 724d an entsprechenden am Boden des Gehäuseunterteiles 10
angeformten Vorsprüngen 141, 140. Beim Aufsetzen des
Gehäuseoberteils 10 auf das Gehäuseunterteil und Einhaken und
Verschrauben der beiden Gehäuseteile miteinander, wie vorgehend
beschrieben, erfolgt dann ein Festspannen und Festsetzen der
Spule 70 in dem Gehäuse.
Die in der Fig. 12 auszugsweise dargestellte Ausbildung der
Spulenhalterung in dem Trägermodul und im Gehäuse des
Schaltgerätes weist beispielsweise vier hakenförmige Füße an
der Unterseite des Spulenkörpers auf, die je paarweise an
einander gegenüberliegenden Seiten des Spulenkörpers
ausgebildet sind. Es ist auch möglich, auf einer Seite zwei
hakenförmige Füße und auf der anderen Seite mittig dazu einen
hakenförmigen Fuß anzuordnen. Da der Spulenkörper aus einem
geeigneten thermoplastischen Kunststoff gespritzt ist, sind die
hakenförmigen Füße ausreichend federnd biegsam, so daß sie beim
Einstecken in den Trägermodul hinter die Vorsprünge 341, 342
rasten können.
Es ist aber auch möglich, den Spulenkörper über das Oberteil
bei der Montage zu halten bzw. in dem Trägermodul anzudrücken
und so in seiner Endposition zu fixieren.
Claims (20)
1. Elektromagnetisches in einem mehrteiligen Gehäuse
untergebrachtes Schaltgerät zum Schalten von Strömen im
Lastbereich mit einem Schalter mit in Schaltkammern
untergebrachten Festkontakten und beweglichen Kontakten mit
Kontaktbrückenträgern, die durch einen Schaltmagneten
betätigbar sind, und gegebenenfalls mit einem in Reihe
liegenden Schnellauslöser zum Schutz gegen Ströme im
Überlastbereich, und mit einem Hilfsschalter,
gekennzeichnet durch einen mit dem Schalter (4, 5), dem
Schaltmagneten (50, 60, 70) und dem Hilfsschalter (80) und
gegebenenfalls dem Schnellauslöser (6) ausgestatteten
Trägermodul (30) aus Isoliermaterial, der in das
mehrteilige Gehäuse (10, 20) eingesetzt und durch Verrasten
der Gehäuseteile (10, 20) miteinander festgesetzt ist.
2. Schaltgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trägermodul (30) in drei
voneinander mittels Wänden abgeteilte Aufnahmebereiche
unterteilt ist, von denen die beiden der Aufnahme für den
Schnellauslöser (6) und der Aufnahme für den Schalter (4,
5) dienenden Aufnahmebereiche vertikal übereinander
angeordnet und jeweils von unten bzw. oben und von einer
gemeinsamen Außenseite zumindest teilweise zugänglich sind,
und der der Aufnahme von Schaltmagnet (50, 60, 70) und
Hilfsschalter (80) dienende Aufnahmebereich hierzu parallel
auf der der vorgenannten Außenseite gegenüberliegenden
Seite des Trägermoduls ausgebildet ist, und die Schalter,
Schnellauslöser, Schaltmagnet und Hilfsschalter in die
Aufnahmebereiche des Trägermoduls in vertikaler Richtung
(K, S, SM) von oben bzw. unten eingesetzt sind.
3. Schaltgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trägermodul (30) eine
Bodenwanne (308) mit einseitig vertikal sich erstreckender
zentraler Scheidewand (301) zur Aufnahme des Schaltmagneten
(50, 60, 70) aufweist, und auf der der Bodenwanne
gegenüberliegenden Seite der Scheidewand (301), von der
Oberkante der Scheidewand ausgehend, die Schaltkammern
(313, 314, 315) zur Aufnahme der Kontakte (4, 5) des
Schalters und darunter durch horizontale Trennwände (330)
abgeteilt, die Aufnahmekammern (324, 325, 326) für den
Schnellauslöser (6) ausgebildet sind.
4. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der Trägermodul (30) an der die
Aufnahmekammer der Schaltkammern begrenzenden Außenseite
zwei vorstehende Rastnasen (326, 327) zum Einrasten in
Ausnehmungen (105) eines Gehäuseunterteiles (10) des
Gehäuses aufweist.
5. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß eine rahmenartige den
Schaltmagneten mit Anker, feststehendem Magnetteil und
Spule ausgebildet als Wechselstromantrieb (AC) oder als
Gleichstromantrieb (DC) aufnehmende Brücke (40) zum
Einschieben in Führungsnuten (304, 305) am Trägermodul (30)
vorgesehen ist.
6. Schaltgerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (40) einen
fensterartigen Führungsrahmen (41) zum Einstecken in die
Führungsnuten (304, 305) am Trägermodul (30) parallel und
nahe der Scheidewand (301) und zur Aufnahme des
Schaltmagneten und einen hierzu parallel versetzt
angeordneten oberhalb des Führungsrahmens (41) sich
erstreckenden und mit dem Führungsrahmen verbundenen
Schaltrahmen (49) aufweist, wobei der Schaltrahmen (49)
Ausnehmungen (491, 492, 493; 494, 495) zum Einhängen der
Kontaktstößel (92, 851) der beweglichen Kontakte (5, 853)
des Schalters und des Hilfsschalters (80) aufweist und die
Lage der Brücke (40) bei Bewegung des Ankers (50) des
Schaltmagneten durch Verschieben der Brücke längs der
Führungsnuten (304, 305) in dem Trägermodul (30)
veränderbar ist, wodurch die Kontakte des Schalters und
Hilfsschalters betätigt werden.
7. Schaltgerät nach Anspruch 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (40) auf der dem
Schaltrahmen (49) abgewandten Seite sich quer zur
Führungsrahmenebene erstreckende Vorsprünge (42, 43, 44a, b,
45a, b, 46) zum Einspannen des Ankers (50) eines
Schaltmagneten mit Wechselstromantrieb aufweist.
8. Schaltgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anker (50) eines
Schaltmagneten für Wechselstromantrieb an den einander
gegenüberliegenden Außenseiten durchgehende Nuten (51) für
an den seitlichen Vorsprüngen (42, 43) der Brücke
ausgebildete Führungsstege (422, 432) mit Paßsitz aufweist
und auf der Oberseite mindestens eine mittig parallel zu
den seitlichen Nuten verlaufende Nut (53) für einen
zentralen Führungsvorsprung (46) der Brücke sowie den Anker
(50) hakenförmig außenseitig übergreifende Vorsprünge (45
a,b) zum Festhalten des Ankers an der Brücke vorgesehen
ist.
9. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß bei einem Wechselstromantrieb
die Spule (70) mit dem die Wicklung (71) umgebenden
Spulenkörper (72) in den an der Brücke (40) eingespannten
Anker (50) lose eingesteckt und einseitig in den
fensterartigen Führungsrahmen (41) der Brücke so weit
hinragt, daß sie am Herausfallen aus dem Führungsrahmen
gehindert ist, wobei mit der Bewegung des Ankers die Brücke
bewegt wird, und die Spulenanschlüsse (73) an der der
Brücke (40) abgewandten Seite der Spule vorstehen.
10. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brücke (40) in Verlängerung
des Flügelrahmens (41) einen sich nach oben mittig
erstreckenden Mittelsteg (47) mit Querbalken (48) aufweist,
der auf einer Seite in den Schaltrahmen (49) übergeht und
auf der Gegenseite frei auskragt, wobei am freien Ende eine
Rastnase (481) zum Ansetzen einer Druckfeder zwischen
Rastnase und Hilfsschalter (80) ausgebildet ist, und der
Hilfsschalter (80) am Querbalken (48) oberhalb des
Flügelrahmens (41) eingehängt ist, so daß die Kontaktstößel
der beweglichen Kontakte (853) des Hilfsschalters (80) in
die Ausnehmungen (494, 495) des Schaltrahmens (49) der
Brücke (40) eingreifen.
11. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die mit Anker (50), Spule (70)
und Hilfsschalter (80) bestückte Brücke (40) in den in die
Bodenwanne (308) des Trägermoduls (30) eingesetzten
feststehenden Magnetteil (60) eingesetzt ist.
12. Schaltgerät nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß in zwei einander
gegenüberliegende Seitenwände (310, 311) der Bodenwanne
(308) des Trägermoduls (30), die sich rechtwinklig zur
Scheidewand (301) erstrecken, nutförmige Ausnehmungen (336, 337)
als seitliche Führungen für das in die Bodenwanne (308)
eingesetzte feststehende Magnetteil (60) ausgebildet sind.
13. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß in den Boden der Bodenwanne
(308) des Trägermoduls (30) Ausnehmungen (309) zum
Einstecken von Fußstegen (724a, b, c) der Spule (70)
ausgebildet sind.
14. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß in den Boden der Bodenwanne
(308) des Trägermoduls Durchbrechungen zum Durchstecken von
als Rasthaken (724e, d) ausgebildeten Fußstegen der Spule
(70) vorgesehen sind.
15. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Scheidenwand (301) des
Trägermoduls (30) von der Oberkante ausgehend entsprechend
den Verbindungsstegen (49d, e) zwischen Schaltrahmen (49)
und Führungsrahmen (41) der Brücke (40) Einsteckschlitze
(306, 307, 306a, 307a) parallel zu den seitlichen
Führungsnuten (304, 305) für den Führungsrahmen (41)
verlaufend ausgebildet sind, die ein Einführen des
Schaltrahmens (49) in die seitlichen Schaltkammern (313, 315)
des Trägermoduls (39) ermöglichen.
16. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß an dem Schaltrahmen (49) mittig
ein parallel zu den beiden Seiten (49a, 49b) des
Schaltrahmens sich erstreckender frei auskragender
mittlerer Steg (49f) ausgebildet ist, der mit der
Ausnehmung (492) zum Einhängen des Kontaktstößels (92) für
den mittleren beweglichen Kontakt des Schalters versehen
ist und der von oben in die mittlere Schaltkammer (314) des
Trägermoduls (30) eingeführt ist.
17. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schalt-Bewegungsachsen des
in den Trägermodul (30) eingesetzten Schaltmagneten, der
Kontakte (5) des Schalters, der Kontakte (853) des
Hilfsschalters (80), der Schnellauslöser (6) einschließlich
der Bewegung der Brücke (40) zueinander achsparallel
verlaufend ausgebildet sind.
18. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß die beweglichen Kontakte (5)
des Schalters in einem Kontaktbrückenträger (90) federnd
gelagert sind, die mit einem angeformten Kontaktstößel (92)
zum Einhängen in den Schaltrahmen (49) ausgebildet sind und
die Kontaktbrückenträger (90) mit aneinander
gegenüberliegenden Seiten ausgebildeten Führungsnuten (96)
ausgestattet sind, die in parallel zu den Führungsnuten
(304, 305) für die Brücke sich in den Schaltkammern (313,
314, 315) des Trägermoduls (30) entlang der
Schaltkammerwände ausgebildeten einander gegenüberliegenden
Führungsstegen (320) verschieblich geführt sind.
19. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet, daß bei Gleichstromantrieb die
Spule (70) mit Spulenhalter, Wicklung, Magnet und Anker
lose in den Führungsrahmen (41) der Brücke (40) eingesetzt
ist und die Brücke über einen mit dem Anker (50)
verbundenen Stößel mit der Ankerbewegung betätigbar ist.
20. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß das mehrteilige Gehäuse aus
einem Gehäuseunterteil (10) und einem Gehäuseoberteil (20)
besteht, die formschlüssig und kraftschlüssig entlang von
Stegen (114) des Gehäuseunterteils und mittels
Führungszapfen (203a, b) des Gehäuseoberteiles, die in
Ausnehmungen (112, 113) des Gehäuseunterteiles einpassen
und Rasthaken (202a, b) des Gehäuseoberteiles, die in
Ausnehmungen (111) des Gehäuseunterteiles einrasten,
miteinander verbunden sind, wobei der in das
Gehäuseunterteil (10) eingesetzte mit Brücke (40),
Schaltmagnet (50, 60, 70), Hilfsschalter (80), Schalter (4, 5)
und Schnellauslöser (6) bestückte Trägermodul (30) durch
die Verrastung von Gehäuseunterteil mit Gehäuseoberteil
festgesetzt und die Spule positioniert ist.
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