DE19814432C1 - Elektromagnetisches Schaltgerät mit einem mehrteiligen Gehäuse - Google Patents
Elektromagnetisches Schaltgerät mit einem mehrteiligen GehäuseInfo
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Abstract
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektromagnetisches Schaltgerät, insbesondere Schütz, mit einem Kontaktraum für die beweglichen Kontakte und Festkontakte und mit einem Antriebsraum für den Magnetantrieb mit Magnetkern, Spule und Anker zum Betätigen der Kontakte, die in einem mehrteiligen Gehäuse untergebracht sind, wobei das den Antriebsraum umfassende Gehäuse aus zwei rahmenartigen ein Magnetkerngehäuse und ein Ankergehäuse bildenden Gehäuseteilen mit nach oben und unten offenem Aufnahmeraum zusammengesetzt ist und der offene Boden des Magnetkerngehäuses mittels einer an der Unterseite des Magnetkerngehäuses eingesetzten Leiterplatte und Abdecken derselben mittels einer Bodenplatte verschlossen ist.
Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein elektromagnetisches Schaltgerät, insbesondere
Schütz, mit einem Kontaktraum für die beweglichen Kontakte und Festkontakte und
mit einem Antriebsraum für den Magnetantrieb mit Magnetkern, Spule und Anker
zum Betätigen der Kontakte, die in einem mehrteiligen Gehäuse untergebracht
sind.
Elektromagnetischen Schaltgeräte der gattungsgemäßen Art sind beispielsweise
aus DE 42 44 606 C2 bekannt geworden. Da elektromagnetische Schaltgeräte zum
Schalten von Strömen im Lastbereich in unterschiedlichen Baugrößen je nach
Anforderungen erstellt werden, ist es wünschenswert, eine Baureihe möglichst
gleichartig aufzubauen und möglichst wenige und möglichst einfache Teile für jede
Baugröße einzusetzen und unter Umständen auch eine Reihe von gleichen
Bauteilen in den unterschiedlichen Baugrößen einzusetzen. Des weiteren ist es
wünschenswert, daß das elektromagnetische Schaltgerät wirtschaftlich in
automatisierter Fertigung herstellbar ist, und die einzelnen Teile funktionsgerecht
nacheinander zu dem Schütz zusammensetzbar sind bzw. wiederum vormontierte
Teile in die Gehäuse einsetzbar sind.
Aus der DE-OS 15 90 884 ist ein aus mehreren Baugruppen bestehendes
elektrisches Schütz bekannt, das eine mittlere Baugruppe mit einem rahmenartigen
Gehäuse zur Aufnahme des Magnetjochs und der Magnetspule aufweist, woran
sich auf der einen Seite eine Baugruppe enthaltend die Kontaktanordnung
einschließlich Schalttraverse und auf der anderen Seite eine Baugruppe umfassend
den beweglichen Anker und Hilfsschalter anschließen.
Aus der DE 32 20 040 C2 ist ein elektromagnetisches Schütz bekannt, bei dem ein
feststehender Eisenkern mittels Zapfen unter Zwischenfügung von Gummipuffern
und einer Pufferfeder befestigt ist.
Aus der DE 43 22 648 C1 ist ein Schaltgerät mit einer Vierbeinspule bekannt, bei
dem jedem der beiden Wicklungsenden zwei Steckplätze zugeordnet sind und der
Anschluß mittels Anschlußklemmen mit an die Steckplätze angepaßter
Formcodierung erfolgt.
Aufgabe der Erfindung ist daher, elektromagnetische Schaltgeräte unterschiedlicher
Baugröße einer Baureihe mit möglichst wenigen und einfachen Teilen und vielen
Gleichteilen
herzustellen und zugleich eine möglichst einfache
wirtschaftliche Montage zu ermöglichen.
Hierbei sollen auch Fertigungstoleranzen möglichst gering
gehalten werden und aufwendige Justierarbeiten vermieden
werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem gattungsgemäßen
elektromagnetischen Schaltgerät gemäß den Merkmalen des
kennzeichnenden Teils des Anspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist das den Antriebsraum umfassende Gehäuse
aus zwei ein Magnetkerngehäuse und ein Ankergehäuse bildenden
rahmenartigen Gehäuseteilen mit nach oben und unten offenen
Aufnahmeräumen zusammengesetzt und der offene Boden des
Magnetkerngehäuses mittels einer an der Unterseite des
Magnetkerngehäuses eingesetzten Bodenplatte verschlossen.
Erfindungsgemäß ist das Gehäuse in ein Magnetkerngehäuse und
ein Ankergehäuse geteilt. Beide Gehäuseteile werden durch
Verschrauben miteinander verbunden. Der Boden des
Magnetkerngehäuses ist offen und wird von der Bodenplatte, die
die Elektronik in Gestalt einer Leiterplatte enthält,
verschlossen und abgedeckt.
Mit der Erfindung wird ein einfacher Aufbau der Gehäuseteile
und der Werkzeuge, mit denen die Gehäuseteile hergestellt
werden, erreicht. Die Bodenplatte für das Schaltgerät kann als
Gleichteil über alle Baugrößen einer Baureihe eingesetzt
werden. Des weiteren ist es möglich, die Leiterplatte mit der
Elektronik ohne komplette Gerätedemontage bei einem
Schaltgerät auszutauschen, da diese von der Unterseite des
Gehäuses her durch Lösen der Bodenplatte austauschbar wird.
Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Schaltgerätes sind den kennzeichnenden Merkmalen der
Unteransprüche entnehmbar.
Für die Befestigung des Magnetkerns wird eine erfindungsgemäße
Weiterbildung des Magnetkerngehäuses in der Weise
vorgeschlagen, daß in das Magnetkerngehäuse von der Oberseite
her der mit zwei Achsen ausgerüstete Magnetkern in am
Magnetkerngehäuse innenseitig ausgebildete Taschen mit den als
Auflager ausgebildeten Achsenden einsetzbar ist. Des weiteren
wird erfindungsgemäß das Ankergehäuse innenseitig mit zu den
Taschen des Magnetkerngehäuses korrespondierenden angeformten
Gegenlagerflächen ausgebildet, so daß bei miteinander
verschraubtem Magnetkerngehäuse und Ankergehäuse die
Gegenlagerflächen in die Taschen des Magnetkerngehäuses
eingreifen und auf die Auflager des Magnetkerns drücken.
Bevorzugt werden die Auflager des Magnetkerns zwischen zwei
elastischen Dämpfungsplatten eingebettet, die lose aufgebracht
sind, so daß bei miteinander durch Verschrauben verbundenem
Magnetkerngehäuse und Ankergehäuse diese eine Vorspannung
aufweisen.
Die Aufnahmetaschen für die Auflager des Magnetkerns sind
bevorzugt topfartig an der Innenseite im Bereich der Ecken des
Magnetkerngehäuses vorgesehen und weisen an ihrer zum
Magnetkern hinweisenden Seite einen nach oben offenen
Lagerschlitz für die Aufnahme der Achsen des Magnetkerns auf.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung erfahren das
Magnetkerngehäuse und das Ankergehäuse zur einfachen Montage
und Lagerung des Spulenkörpers. Hierzu wird erfindungsgemäß
vorgeschlagen, daß das Magnetkerngehäuse innenseitig nach oben
weisende Auflagerstege seitlich des Magnetkerns für das
Aufsetzen des Spulenkörpers aufweist und das auf das
Magnetkerngehäuse aufgesetzte Ankergehäuse innenseitig mit als
Anlage für den Spulenkörper dienenden Vorsprüngen ausgebildet
ist, dergestalt, daß der Spulenkörper zwischen den
Auflagerstegen des Magnetkerngehäuses und den Vorsprüngen des
Ankergehäuses mit ausreichendem Spiel festgelegt ist, so daß
der Spulenkörper selbst nicht durch Druck beansprucht wird.
Durch die beim Verschrauben von Ankergehäuse und
Magnetkerngehäuse vorgegebene Distanz zwischen den
Auflagerstegen und den Vorsprüngen, zwischen denen der
Spulenkörper gelagert ist, kann das verbleibende Spiel
eingestellt werden und klein gehalten werden, wobei
gewährleistet ist, daß der Spulenkörper selbst nie auf Druck
beansprucht wird und Verschleiß an den Auflageflächen durch
Bewegung des Spulenkörpers minimiert wird. Darüber hinaus sind
auf diese Weise keine zusätzlichen Befestigungsteile für den
Spulenkörper erforderlich.
In Weiterbildung der erfindungsgemäßen Gehäusekonstruktion
wird vorgeschlagen, daß mindestens ein Führungseinsatz an der
Innenwandung des Ankergehäuses und/oder des Magnetkerngehäuses
befestigbar ist. Der erfindungsgemäße Führungseinsatz kann die
Teilungsfuge zwischen Magnetkerngehäuse und Ankergehäuse im
zusammengesetzten und verschraubten Zustand übergreifend
ausgebildet sein. Der Führungseinsatz bildet zugleich in
seinem im Ankergehäuse sich erstreckenden Teil eine
Führungsaufnahme für weitere bewegliche Teile, beispielsweise
einer die beweglichen Kontakte tragenden Brücke.
Erfindungsgemäß stellen die Führungseinsätze separate Teile
dar, die mittels Schwalbenschwanzverbindungen bevorzugt am
Ankergehäuse durch Einschieben anbringbar sind. Durch die
separate Ausbildung des Führungseinsatzes ist es möglich, für
die Führungen geeignete Werkstoffe mit guten
Gleiteigenschaften und Abrieb einzusetzen, hingegen für die
Gehäuse Werkstoffe mit bezüglich Festigkeit optimierten
Eigenschaften einzusetzen. Die Führungseinsätze sind für
Schaltgeräte einer Baureihe unterschiedlicher Baugröße
Gleichteile.
Eine bevorzugte Ausbildung des Schaltgerätes sieht vor, daß an
zwei einander gegenüberliegenden Seiten des Ankergehäuses je
ein Führungseinsatz mittels einer Schwalbenschwanzverbindung
anbringbar ist. Für die konstruktive Gestaltung der Führungen
wird des weiteren vorgeschlagen, daß am Ankergehäuse an zwei
einander gegenüberliegenden Seiten innenseitig eine nach unten
offene taschenartige Nut mit einem oberen mittleren
Führungsteil und von oben nach unten verlaufender
Schwalbenschwanzführung ausgebildet ist, in die der
Führungseinsatz von unten her mit einer am Führungseinsatz
ausgebildeten schwalbenschwanzförmigen Eingriffsnut
einschiebbar ist. Der Führungseinsatz kann so ausgebildet
sein, daß er im eingeschobenen Zustand an der Unterseite des
Ankergehäuses einen ausreichenden Überstand für einen Eingriff
in das Magnetkerngehäuse für eine Führungsanlage aufweist.
Elektromagnetische Schaltgeräte benötigen des weiteren äußere
Anschlüsse, wie Spulenanschlüsse und eine entsprechende
Anpassung der Anschlüsse jeweils an die vor Ort vorhandenen
Gegebenheiten. Insbesondere sind auch die Anschlüsse an
unterschiedliche Baugrößen des Schaltgerätes anzupassen.
Um für diese Anschlüsse ein einheitliches Bauteil einsetzen zu
können, werden Anschlußmodule vorgeschlagen für die äußeren
Anschlüsse des Gerätes. In erfindungsgemäßer Weiterbildung des
Schaltgerätes wird vorgeschlagen, daß Anschlußmodule
vorgesehen sind, und das Magnetkerngehäuse zur Aufnahme der
Anschlußmodule an zwei einander gegenüberliegenden Seiten nahe
dem Eckbereich auf seiner Oberseite parallel zu den Seiten
verlaufende Einstecknuten aufweist, die ihre Einstecköffnung
innenseitig aufweisen, dergestalt, daß mit T-förmigem oder
dergleichen hinterrastbarem Einstecksteg ausgebildete
Anschlußmodule in die Einstecknuten einsetzbar sind.
Die vereinfachte Bauweise bezüglich der Anschlüsse wird auch
dadurch erreicht, daß die Anschlußmodule untereinander gleich
aufgebaut sind und insbesondere drei Anschlußmodule und ein
viertes sogenanntes Leermodul, das in seiner äußeren Gestalt
dem Anschlußmodul gleicht, vorgesehen sind. Für die
Befestigung und einen festen Sitz der Anschlußmodule wird
erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß das Ankergehäuse an zwei
einander gegenüberliegenden Außenseiten insgesamt vier
Führungsvorsprünge aufweist zum paßgenauen Einführen zwischen
vier auf dem Magnetkerngehäuse eingesteckten Anschlußmodulen
bzw. Leermodulen beim Verbinden des Ankergehäuses mit dem
Magnetkerngehäuse, wodurch die Anschlußmodule bzw. Leermodule
am Herausfallen gehindert sind.
Es ist auch möglich zur Fixierung der Anschlußmodule an den
Führungsvorsprüngen des Ankergehäuses seitliche Rasthaken
vorzusehen, in welche die Anschlußmodule beim Einsetzen des
Ankergehäuses einrasten. Für die Befestigung der
Anschlußmodule sind keine losen Teile, wie Schrauben oder
dergleichen, erforderlich. Das Montageprinzip gilt für alle
Baugrößen und es können die Anschlußmodule mit entsprechender
Ausstattung in gleicher Weise für die verschiedenen Baugrößen
eingesetzt werden.
Darüber hinaus wird erfindungsgemäß vorgesehen, daß die
miteinander zu verbindenden und paßgenau
aufeinanderzusetzenden Gehäuseteile, wie Bodenplatte und
Leiterplatte mit Kodierungspassungen, wie Nocken und Löcher
ausgestattet sind bzw. daß das Magnetkerngehäuse und das
Ankergehäuse für ein paßgenaues Zusammensetzen im Bereich der
Teilungsfuge mindestens eine Kodierpassung in Gestalt einer
Nase-Nut-Passung aufweisen.
Das erfindungsgemäße den Antriebsraum umfassende aus
Magnetkerngehäuse und Ankergehäuse zusammengesetzte Gehäuse
wird abschließend durch den von der Oberseite in das
Ankergehäuse einsetzbaren Anker vervollständigt. Hierbei ist
der Anker bevorzugt an einem Ankerdomaufnahmegehäuse
unterseitig befestigt, so daß das Ankerdomaufnahmegehäuse in
entsprechende Paßlagernuten des Ankergehäuses in der
gewünschten Position einsetzbar ist.
Erfindungsgemäß werden die Befestigungsschrauben, welche
Ankergehäuse und Magnetkerngehäuse verbinden, im Ankergehäuse
in seitlichen Flanschen in vertieften Senkungen mit ihren
Schraubenköpfen untergebracht. Diese Vertiefungen können auch
als Aufnahme für einen Ausleger eines Motorschutzrelais
dienen. Dieses hat den Vorteil, daß keine zusätzliche Aufnahme
für eine Befestigung eines Auslegers am Gehäuse erforderlich
ist, und auch keine Öffnung des Gehäuses erforderlich ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung an einem
Ausführungsbeispiel näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung des den
Antriebsraum aufnehmenden erfindungsgemäß
gestalteten Gehäusebereiches
Fig. 2 eine Explosionsdarstellung der den Antriebsraum
des elektromagnetischen Schaltgerätes bildenden
Teile
Fig. 3 eine Explosionsdarstellung des Magnetkerngehäuses
mit Magnetkern
Fig. 4 eine Explosionsdarstellung des Magnetkerngehäuses
und des Ankergehäuses mit Führungseinsätzen
Fig. 5 eine Explosionsdarstellung des Magnetkerngehäuses
und des Ankergehäuses mit Anschlußmodulen
Fig. 6 eine Aufsicht auf das Magnetkerngehäuse und
Ankergehäuse mit eingesetztem Spulenkörper
Fig. 7 ein Dämpfungselement
Fig. 8 ein Auflager für den Magnetkern
Fig. 9 den Führungseinsatz gemäß Fig. 4
Fig. 10 eine Explosionsdarstellung von Ankergehäuse und
Spulenkörper
Fig. 11 eine Explosionsdarstellung von Bodenplatte und
Leiterplatte.
Der Gegenstand der Erfindung befaßt sich mit der konstruktiven
Gestaltung des den Antriebsraum umfassenden Gehäusebereiches
100 gemäß Fig. 1. Das Gehäuse 100 ist in das Magnetkerngehäuse
10 und das Ankergehäuse 20 geteilt. Beide Gehäuse werden
miteinander verschraubt. Der Boden des Magnetkerngehäuses ist
offen, hierin wird eine Leiterplatte eingesetzt und nach außen
mit der Bodenplatte 30 als Abschluß abgedeckt. Seitlich sind
oberhalb des Magnetkerngehäuses 10 an das Ankergehäuse 20
anliegend die Anschlußmodule 4 und ein Leermodul 4a
angebracht.
In der Fig. 2 ist der Aufbau des erfindungsgemäß gestalteten
Bereiches des Antriebsraumes für ein elektromagnetisches
Schaltgerät in Explosionsdarstellung dargestellt. Das
Magnetkerngehäuse 10 ist rahmenartig mit einem nach oben und
unten offenen Aufnahmeraum A1 ausgebildet. In das
Magnetkerngehäuse 10 wird von unten her die Leiterplatte 3 in
Pfeilrichtung P1 eingesetzt und nach unten mit der in
Pfeilrichtung P1 aufgebrachten Bodenplatte 30 nach außen
abgedeckt. Die Bodenplatte wird mittels nicht dargestellter
Schrauben durch die Schraublöcher 301, siehe Fig. 1 und Fig.
11, an dem Magnetkerngehäuse 10 befestigt. Die Leiterplatte 3,
siehe Fig. 11, weist einen wannenartigen Aufbau aus Kunststoff
auf, in den die Platine, die die Elektronik enthält,
eingegossen ist. An der Bodenplatte 30 sind Auflagedome 302
ausgebildet, mit denen die Bodenplatte in entsprechende
Paßlöcher 3d der Leiterplatte 3 einpaßt.
Durch Einsetzen der Leiterplatte 3 und der Bodenplatte 30
gemäß Fig. 2 ist das Magnetkerngehäuse 10 unterseitig
verschlossen. In das Magnetkerngehäuse 10 wird in
Pfeilrichtung P2 von oben der Magnetkern eingesetzt. Der
Magnetkern 2, siehe Fig. 3, besitzt zwei Achsen 221, 222, an
deren vier Enden ein Auflager 5 aus Kunststoff, siehe Fig. 8,
aufgesteckt ist. Jedes Kunststofflager 5 wird oberseitig und
unterseitig mit einer Dämpfungsplatte 6 beispielsweise aus
Gummi abgedeckt, welche die Schläge des Elektromagneten
dämpfen. Die Längsachse des Magnetkerns 2 ist mit X
bezeichnet. Die Achsen erstrecken sich hierzu quer.
Das Magnetkerngehäuse 10, siehe Fig. 2, ist als offener Rahmen
mit zwei einander gegenüberliegenden hohl ausgebildeten
Seitenwänden 103, 104, die nach unten offen sind und in welche
elektronische Bauteile der Leiterplatte gemäß Fig. 2 in
Pfeilrichtung P1 einführbar sind. Die beiden die hohlen
Seitenwände 103, 104 verbindenden Längsseiten 101, 102 des
Magnetkerngehäuses sind gegenüber den Seitenwänden 103, 102
zurückgesetzt, so daß hier jeweils Eckbereiche mit
Befestigungsmöglichkeiten, wie Einstecknuten 114 oder Löchern
114a, ausgebildet sind.
An der Innenseite der Seitenwandungen 102, 103 sind in den
Eckbereichen topfartige Taschen 106 ausgebildet, die nach oben
offen sind und die der Aufnahme der Auflager 5, 6 des
Magnetkerns dienen. Die Taschen weisen an ihrer zur Innenseite
des Aufnahmeraumes A1 und dem Magnetkern 2 zugewandten Seite
nach oben offene Lagerschlitze 107 für das Einsetzen der
Achsen 221, 222 des Magnetkerns auf.
Das Magnetkerngehäuse 10, siehe Fig. 3, ist zur
Längserstreckung der Achse X des Magnetkerns 2 ebenfalls
symmetrisch ausgebildet. Auf der Oberseite der mit Hohlkammern
ausgestatteten Seitenwände 103, 104 sind Auflagedome mit
Schraubloch zum Aufsetzen des Ankergehäuses und Verschrauben
desselben mit dem Magnetkerngehäuse 10 ausgebildet. An der
Oberseite der Seitenwände 101, 102 sind in den Eckbereichen
Einsteckschlitze 110 ausgebildet, die zu den Außenwänden hin
verschlossen sind und wobei die Einsteckmöglichkeit von der
Innenseite parallel zu den Seitenwänden hin erfolgt. Diese
Einsteckschlitze dienen dem Einsetzen der Anschlußmodule 4 und
des Leermoduls 4a, siehe Fig. 2 und 5. Ebenfalls ist an der
Oberkante der Längsseiten 101, 102 des Magnetkerngehäuses
jeweils eine Paßnut 116 als Kodierung zum paßgenauen Einsetzen
des Ankergehäuses, das mit einem entsprechenden
Kodiervorsprung 218 ausgebildet ist, siehe auch Fig. 5,
ausgebildet.
Für die Lagerung des Spulenkörpers weist das Magnetkerngehäuse
10 gemäß Fig. 3 innenseitig an den Aufnahmeraum A1 für den
Magnetkern angrenzend Auflagerstege 111, 112 auf, auf denen
der Spulenkörper 8 aufsetzbar ist.
Des weiteren sind zwischen den Aufnahmetaschen 106 für die
Lager des Magnetkerns 2 innenseitig der Seitenwände 101, 102
je ein Haltenocken 115 zum Aufsetzen einer Schraubenfeder als
Abdruckfeder 7a zwischen Magnetkerngehäuse und Anker-Dom-
Aufnahme 90 angeformt, siehe auch Fig. 2.
Zwischen den Aufnahmetaschen 106 und den Haltenocken 115 für
die Abdruckfeder 7a sind an der Innenseite angrenzend an die
Seitenwandungen 101, 102 des Magnetkerngehäuses 10
Aufnahmeräume 108 für die von unten einführbaren hohen
elektronischen Bauteile vorgesehen. Diese Aufnahmebereiche 108
können oberseitig verschlossen sein.
Wie in der Fig. 2 dargestellt, wird der Magnetkern 2 in das
Magnetkerngehäuse 10 eingesetzt und danach der Spulenkörper 8
in das Magnetkerngehäuse 10 auf die Auflagerstege 111, 112
aufgesetzt.
Das Ankergehäuse 20 mit dem Aufnahmeraum A2 wird auf das
Magnetkerngehäuse 10 aufgesetzt und seitlich verschraubt. Das
Ankergehäuse 20 ist in der Fig. 10 näher dargestellt. Auch das
Ankergehäuse 20 ist rahmenartig nach oben und unten offen
ausgebildet und ebenfalls symmetrisch zur Längsachse X des
Magnetkerns 2 ausgebildet. An zwei einander gegenüberliegenden
Seitenwänden 203, 204 sind außenseitig Seitenflansche 206 mit
Bohrungen 207 für die Befestigung des Ankergehäuses am
Magnetkerngehäuse ausgebildet. An den beiden anderen einander
gegenüberliegenden Seitenwandungen 201, 202 sind außenseitig
Versteifungsvorsprünge 211 angeformt, die oberseitig seitlich
nach unten vorstehende Rasthaken 213 aufweisen, und
unterseitig ist der Kodiernocken 218 angeformt. Die
Seitenwände 201, 202 sowie die Versteifungsvorsprünge 211
weisen jeweils mittig eine Aufnahmenut 208 bzw. 212 für den
Einsatz und Führung des Ankers 9 mit Ankerdomaufnahmegehäuse
90, siehe Fig. 2, auf. Auf der Oberseite des Ankergehäuses 20
sind in den Seitenwandungen 203, 204 ebenfalls Paßnuten 219
für Anschlußgehäuse vorgesehen, ebenso Rasthaken 205.
Für die Festlegung des Spulenkörpers ist das Ankergehäuse 20
innenseitig mit von den Seitenwänden 203, 204 vorstehenden
Vorsprüngen 209 mit Anlageflächen 209a ausgebildet, an denen
der Rand des Spulenkörpers 8 zur Anlage kommt.
In der Fig. 6 ist schematisch gezeigt, wie der in das
Magnetkerngehäuse 10 auf den nicht dargestellten Magneten
eingesetzte Spulenkörper 8 durch Aufsetzen des Ankergehäuses
20 auf das Magnetkerngehäuse 10 durch die Vorsprünge 208
gehalten ist. Der Spulenkörper 8 ist zwischen den Vorsprüngen
209 des Ankergehäuses 20 und den Auflagerstegen 111, 112 des
Magnetkerngehäuses mit ausreichendem Spiel gehalten, so daß
der Spulenkörper selbst im verschraubten Zustand der
Gehäuseteile nicht auf Druck beansprucht wird.
Der Spulenkörper 8 ist in Fig. 10 ebenfalls dargestellt. Er
ist aus zwei gleichen Spulen durch Zusammensetzen und
Verrastung derselben hergestellt und weist an einer oder
beiden gegenüberliegenden Schmalseiten Anschlußstifte 83 auf.
Zu den Anschlußstiften 83 führt einseitig im Bereich des
Spulenrandes ein offener Führungskanal 84 für den Spulendraht.
Des weiteren dient das Ankergehäuse 20 der Aufnahme der
Führungseinsätze 7, siehe Fig. 2 und 4. Hierzu ist das
Ankergehäuse 20, siehe Fig. 10, innenseitig von der Unterseite
217 her mit einer nutförmigen Tasche 214 ausgebildet, die
einen mittleren Führungsteil 215 aufweist. Mittig ist in der
Tasche in Längserstreckung eine Schwalbenschwanzführung 216
ausgebildet. Der Führungseinsatz 7, siehe Fig. 9, weist
seitliche Stege 71, 70 auf, die nach oben unter Ausbildung
eines Aufnahmebereiches 72 über den Mittelteil 74 vorstehen.
Am Mittelteil ist auf einer Seite in der Längsachse Y die
schwalbenschwanzförmige Eingriffsnut 73 ausgebildet, mit der
der Führungseinsatz 7 in die schwalbenschwanzförmige Führung
216 in der Tasche 214 des Ankergehäuses 20 von der Unterseite
her einschiebbar ist. Auf der die schwalbenschwanzförmige
Eingriffsnut 73 aufweisenden gegenüberliegenden Seite des
Führungseinsatzes 7 gemäß Fig. 9 stehen die Seitenstege 71
etwas vor und bilden zusammen mit dem Mittelteil einen
Eingriffsbereich, der sich über die ganze Länge des
Führungseinsatzes hin erstrecken kann.
In der Fig. 4 ist zu ersehen, wie der Führungseinsatz 7 von
der Unterseite her in das Ankergehäuse 20 in die Taschen 214
eingeschoben ist und zur Innenseite, d. h. zum Aufnahmeraum A2
hin, zusätzlich einen Aufnahmebereich 72 in Gestalt einer Nut
durch die Seitenstege 71, 70 bildet.
Des weiteren sind als Einschubbegrenzung für den
Führungseinsatz 7 zwei Auflagerstege 117 von der Innenseite
der Seitenwände 101, 102 des Magnetkerngehäuses 10 abgehend
ausgebildet.
Die Führungseinsätze dienen zum Führen beweglicher Teile, die
von der Oberseite her in das Ankergehäuse hineinragen.
Die Anschlußmodule 4, siehe Fig. 2 und Fig. 5, werden in die
Einsteckschlitze 110 auf der Oberseite des Magnetkerngehäuses
eingesetzt. Anschließend wird das Ankergehäuse 20 in
Pfeilrichtung P2 auf das Magnetkerngehäuse 10 aufgeschoben,
wobei das Ankergehäuse mit dem Versteifungsvorsprüngen 211
jeweils zwischen zwei Anschlußmodule 4 bzw. Anschlußmodul und
Leermodul 4a eingreift und diese in der Position festsetzt.
Eine Befestigung bewirken die Führungsteile 213 des
Ankergehäuses 20, die in die entsprechenden Nuten an den
anliegenden Seiten der Anschlußmodule 4 eingreifen. Nach dem
Aufsetzen des Ankergehäuses auf das mit den Anschlußmodulen
bestückte Magnetkerngehäuse und nachdem zuvor der Magnetkern,
der Spulenkörper, die Führungseinsätze und Andruckfedern
eingesetzt worden sind, erfolgt das Verschrauben des
Ankergehäuses 20 mit dem Magnetkerngehäuse 10 mittels
Schrauben S. siehe Fig. 6.
Der den Antriebsraum umfassende Gehäusebereich 100 des
elektromagnetisches Schaltgerätes gemäß Fig. 1 wird dann der
weiteren Endmontage und Aufbau des Kontaktraumes und weiterer
Geräteteile zugeführt.
Bei zusammengesetztem und zusammengeschraubtem Ankergehäuse
und Magnetkerngehäuse drückt das aufgesetzte Ankergehäuse mit
den vier Auflagerflächen 210, siehe Fig. 10, die in den
Eckbereichen unterseitig angebracht sind, auf die in den
Taschen 106 des Magnetkerngehäuses gelagerten und mit
Dämpfungselementen abgedeckten Kunststofflager dessen
Magnetkerns und hält diese fest. Hierbei werden die
Dämpfungsplatten 6 zusammengedrückt, so sie im eingebauten
Zustand eine Vorspannung besitzen.
Claims (16)
1. Elektromagnetisches Schaltgerät, insbesondere Schütz, mit
einem Kontaktraum für die beweglichen Kontakte und
Festkontakte und mit einem Antriebsraum für den
Magnetantrieb mit Magnetkern, Spule und Anker zum
Betätigen der Kontakte, die in einem mehrteiligen Gehäuse
untergebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß das den
Antriebsraum umfassende Gehäuse (100) aus zwei
rahmenartigen ein Magnetkerngehäuse (10) und ein
Ankergehäuse (20) bildenden Gehäuseteilen mit nach oben
und unten offenem Aufnahmeraum (A1, A2) zusammengesetzt
ist und der offene Boden des Magnetkerngehäuses (10)
mittels einer an der Unterseite des Magnetkerngehäuses
eingesetzten Bodenplatte (30) verschlossen ist.
2. Schaltgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß am Magnetkerngehäuse (10)
innenseitig ausgebildete Taschen (106) vorgesehen sind und
in das Magnetkerngehäuse (10) von der Oberseite her der
mit zwei Achsen (221, 222) ausgerüstete Magnetkern (2) mit
den als Auflager (5) ausgebildeten Achsenden in die
Taschen (106) eingesetzt ist und das Ankergehäuse (20)
innenseitig zu den Taschen (106) des Magnetkerngehäuses
(10) korrespondierende angeformte Gegenlagerflächen (210)
aufweist, dergestalt, daß bei miteinander verschraubtem
Magnetkerngehäuse (10) und Ankergehäuse (20) die
Gegenlagerflächen (210) des Ankergehäuses (20) in die
Taschen (106) des Magnetkerngehäuses (10) eingreifen und
auf die Auflager (5) des Magnetkerns (2) drücken.
3. Schaltgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig am
Magnetkerngehäuse (10) seitlich des Magnetkern
Auflagerstege (111, 112) für das Aufsetzen des
Spulenkörpers ausgebildet sind, und das auf das
Magnetkerngehäuse (10) aufgesetzte Ankergehäuse (20)
innenseitig mit als Anlage für den Spulenkörper (8)
dienenden Vorsprüngen (209) ausgebildet ist, und der
Spulenkörper (8) zwischen den Auflagerstegen (111, 112)
des Magnetkerngehäuses (10) und den Vorsprüngen (209) des
Ankergehäuses (20) mit ausreichendem Spiel festgelegt ist,
so daß der Spulenkörper (8) selbst nicht durch Druck
beansprucht wird.
4. Schaltgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflager (5) des
Magnetkerns (2) zwischen zwei elastischen Dämpfungsplatten
(6) eingebettet sind, so daß bei miteinander durch
Verschrauben verbundenem Magnetkerngehäuse (10) und
Ankergehäuse (20) diese eine Vorspannung aufweisen.
5. Schaltgerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Auflager (5) des
Magnetkerns (2) aus einem Kunststoff und die
Dämpfungsplatten (6) aus Gummi gefertigt sind.
6. Schaltgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß über der Bodenplatte (30) eine Leiterplatte
(3), die einen wannenartigen Aufbau mit einer in Kunststoff eingegossenen
Platine aufweist, angeordnet ist.
7. Schaltgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Führungseinsatz
(7) an der Innenwandung des Ankergehäuses (20) und/oder
Magnetkerngehäuses (10) befestigbar ist.
8. Schaltgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Führungseinsatz (7) in
seinem oberen im Ankergehäuse (10) befindlichen Bereich
mit einer Führungsaufnahme (72) für bewegliche Teile, wie
einer Brücke, ausgebildet ist.
9. Schaltgerät nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet, daß an einander gegenüberliegenden
Seiten des Ankergehäuses (20) oder Magnetkerngehäuses (10)
je ein Führungseinsatz (7) mittels einer
Schwalbenschwanzverbindung anbringbar ist.
10. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß am Ankergehäuse (20) an zwei
einander gegenüberliegenden Seiten innenseitig eine nach
unten offene taschenartige Nut (214) mit einem oberen
mittleren Führungsteil (215) und von oben nach unten
verlaufender Schwalbenschwanzführung (216) ausgebildet
ist, in die der Führungseinsatz (7) von unten her mit
einer am Führungseinsatz (7) ausgebildeten
schwalbenschwanzförmigen Eingriffsnut (73) einschiebbar
ist.
11. Schaltgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß Anschlußmodule (4, 4a)
vorgesehen sind, und das Magnetkerngehäuse (10) zur
Aufnahme der Anschlußmodule (4, 4a) an zwei einander
gegenüberliegenden Seiten nahe dem Eckbereich auf seiner
Oberseite parallel zu den Seiten verlaufende Einstecknuten
(110) aufweist, die ihre Einstecköffnung innenseitig
aufweisen, dergestalt, daß mit T-förmigem oder dergleichen
hinterrastbarem Einstecksteg (41) ausgebildete
Anschlußmodule in die Einstecknuten einsetzbar sind.
12. Schaltgerät nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ankergehäuse (20) an zwei
einander gegenüberliegenden Außenseiten (201, 202) je zwei
Modulaufnahmen (211) aufweist zum paßgenauen Einführen
zwischen zwei auf dem Magnetkerngehäuse (10) eingesteckten
Anschlußmodulen (4, 4a) bzw. Leermodulen beim Verbinden
des Ankergehäuses (20) mit dem Magnetkerngehäuse (10),
wodurch die Anschlußmodule bzw. Leermodule am Herausfallen
gehindert sind.
13. Schaltgerät nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseiten (201, 202) des
Ankergehäuses (20) seitliche Führungsvorsprünge, die in
die Anschlußmodule eingreifen, aufweisen.
14. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß das Magnetkerngehäuse (10) und
das Ankergehäuse (20) für ein paßgenaues Zusammensetzen im
Bereich der Teilungsfuge mindestens eine Kodierpassung in
Gestalt einer Nase-Nut-Passung aufweisen.
15. Schaltgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß in den Aufnahmeraum (A2) des
Ankergehäuses (20) von oben her der an einem
Ankerdomaufnahmegehäuse (90) befestigte Anker (9)
einsetzbar ist.
16. Schaltgerät nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Auflager (5) des
Magnetkerns (2) aufnehmenden Taschen (106) am
Magnetkerngehäuse (10) topfartig ausgebildet sind und auf
der dem Magnetkern zugewandten Seite einen nach oben
offenen Lagerschlitz (107) zum Einsetzen der Achsen des
Magnetkerns (2) aufweisen.
Priority Applications (4)
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