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DE4124967C2 - - Google Patents

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DE4124967C2
DE4124967C2 DE19914124967 DE4124967A DE4124967C2 DE 4124967 C2 DE4124967 C2 DE 4124967C2 DE 19914124967 DE19914124967 DE 19914124967 DE 4124967 A DE4124967 A DE 4124967A DE 4124967 C2 DE4124967 C2 DE 4124967C2
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DE
Germany
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cable protection
sleeve
protective layer
protection tube
arrangement according
Prior art date
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DE19914124967
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DE4124967A1 (de
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Peter Dr.-Ing. 8430 Neumarkt De Hasse
Oswald J. Ing. Perchtoldsdorf At Hofmann
Johannes Prof. Dr.-Ing. 8039 Puchheim De Wiesinger
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Dehn and Soehne and Co Kg 8500 Nuernberg De GmbH
Original Assignee
Dehn and Soehne and Co Kg 8500 Nuernberg De GmbH
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Priority to DE9116564U priority patent/DE9116564U1/de
Priority to EP92112475A priority patent/EP0525600B1/de
Priority to DE59208416T priority patent/DE59208416D1/de
Priority to AT92112475T priority patent/ATE152550T1/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine im Erdboden zu verlegende und an Gebäuden, Ziehkästen oder dergleichen anschließbare, Lei­ tungsanordnung, die aus mehreren miteinander, sowie mit den Gebäuden, Ziehkästen oder dergleichen mechanisch und elek­ trisch verbindbaren Leitungsabschnitten besteht, wobei der einzelne Leitungsabschnitt aus zumindest einem Kabelschutzrohr aus einem isolierenden Werkstoff, bevorzugt Kunststoff, und einem oder mehreren Leiter(n) oder Kabel(n) besteht, der bzw. die in das Kabelschutzrohr eingebracht oder eingezogen sind, wobei das Kabelschutzrohr außenseitig von einer elek­ trisch leitfähigen und blitzstromtragfähigen Abschirmung und von einer leitfähigen Schutzschicht umgeben ist (Oberbegriff des Anspruches 1).
Eine solche Leitungsanordnung ist aus DE-PS 38 12 057 bekannt. In dieser Vorveröffentlichung wird für die Abschirmung ein blitzstromtragfähiges Geflecht, z. B. aus Kupfer, angegeben. Ferner wird angegeben, daß eines der Enden des einen Leitungsabschnitt bildenden Kabelrohres so aufgeweitet ist, daß es über das andere, nicht aufgeweitete Ende des angrenzenden Kabelschutzrohres paßt. Ferner wird ausgeführt, daß die Abschirmung des einen Kabelschutzrohres querschnittsgleich in die Abschirmung des anderen, angren­ zenden Kabelschutzrohres übergeht, und daß die Abschirmwir­ kung an einer solchen Verbindungsstelle nicht unterbrochen sein darf. Weitere Angaben über die Ausgestaltung dieser Verbindungen der Kabelschutzrohre und der Abschirmungen jedes Leitungsabschnittes und auch deren Anschluß an Gebäu­ de, Ziehkästen oder dergleichen sind in der vorgenannten Literaturstelle jedoch nicht enthalten. Zur Schutzschicht wird angegeben, daß es eine leitfähige, korrosionsverhin­ dernde Schicht sein kann, die mindestens etwa die Leitfähig­ keit des umgebenden Bodens aufweist.
Die Aufgabenstellung der Erfindung besteht demgegenüber darin, bei einer solchen Leitungsanordnung die Verbindung der Kabelschutzrohre eines Leitungsabschnittes untereinan­ der, sowie das Anschließen solcher Leitungsabschnitte an Gebäude, Ziehkästen oder dergleichen in mechanisch robuster, leicht zu handhabender und elektrisch einwandfreier Art zu gestalten. Dabei soll eine durchgehende, blitzstromtragfähi­ ge Abschirmung gemäß der Lehre von DE-PS 38 12 057 erhalten bleiben.
Zur Lösung dieser Aufgaben- bzw. Problemstellung ist, ausge­ hend vom eingangs zitierten Oberbegriff des Anspruches 1, nach der Erfindung zunächst vorgesehen, daß die Abschirmung und die Schutzschicht jedes Kabelschutzrohres als eine Schicht aus einem elektrisch hochleitfähigen Kunststoff besteht, sowie in ihren Abmessungen und in ihrer spezifischen elektrischen Leitfähigkeit blitzstromtragfähig ausgebildet ist, daß an den der Verbindung dienenden Enden jedes Kabelschutzrohres ein Teil der vorgenannten Schutzschicht in der Form eines zylindrischen Abschnittes mit einer Länge entfernt ist, die zumindest etwa zehnmal größer als die Wandstärke des Kabelschutzrohres ist, und daß der an den schutzschichtfreien Bereich anschließende Endbereich der Schutzschicht als Kontaktfläche zur elektrischen Verbindung zu einem angrenzenden Kabelschutzrohr, Leitungsabschnitt oder Gebäude, Ziehkasten oder dergleichen dient, wobei Mittel zum Anschluß dieses Endbereiches der Schutzschicht vorgesehen sind. Eine derartige Schutzschicht, die in sich die Funktionen der blitzstromtragfähigen Abschirmung, des mechanischen Schutzes und des Schutzes gegen Feuchtigkeit nach außen und schließ­ lich die Funktion des leitfähigen Erdkontaktes übernimmt, ist mit wesentlich geringerem Aufwand auf das Kabelschutz­ rohr aufzubringen als eine gesonderte Abschirmung und eine gesonderte Schutzschicht. Da die Schutzschicht nach der Erfindung zur Erzielung einer entsprechenden Robustheit und Festigkeit gegen äußere mechanische Einflüsse sowieso eine gewisse Dicke haben muß, besitzt sie damit einen hinsicht­ lich der Blitzstromtragfähigkeit sogar überdimensionierten Querschnitt, wenn - was nach dem derzeitigen Stand der Technik möglich ist - sie aus einem hochleitfähigen Material mit der Leitfähigkeit von Kupfer besteht. Dieses Material kann ein hochleitfähiger Kunststoff, z. B. ein entsprechend leitfähiges Polyacethylen sein. Derartige hochleitfähige Kunststoffe sind in der Fachwelt auch als "organische Metal­ le" bekannt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß somit auch die für den Anschluß von Kontakten dienenden Stellen der Schutzschicht mechanisch stabil und gegen Beschädigungen unempfindlich sind, was bei einer Abschirmung aus einem freiliegenden Geflecht gemäß dem Stand der Technik nicht der Fall wäre. Die vorgenannten Vorteile sind sowohl für die Fertigung als vor allen Dingen auch für den in der Regel sehr rauhen Betrieb beim Transport oder auf der Baustelle wichtig. Hinzu kommt, daß beim Stand der Technik für die Freilegung entsprechender Kontaktstellen der Abschirmung zunächst die die jeweilige Kontaktstelle umgebende Schutz­ schicht entfernt werden mußte, was einen zusätzlichen Ar­ beitsaufwand bedingt. Dieses beim Stand der Technik notwen­ dige Abmanteln entfällt, da die Schutzschicht hierzu mit ihrer Außenfläche zur Verfügung steht. Die Kontaktierbarkeit und Stromleitfähigkeit von durch den Außenumfang der Schutz­ schicht gebildeten Kontaktstellen ist einwandfrei. Schließ­ lich schafft die Anordnung nach der Erfindung mit der o.g. Freilegung des Kabelschutzrohres an den Enden des Leitungs­ abschnittes eine genügend lange Gleitstrecke, welche Über­ schläge von der Kontaktfläche der Schutzschicht zu den im Kabelschutzrohr befindlichen Leitungen verhindert. Vom Prinzip her ist die Schaffung einer derart langen Gleit­ strecke bereits Gegenstand von DE-PS 38 12 057, jedoch nicht in der vorteilhaften baulichen Ausgestaltung nach der Erfin­ dung, mit welcher das Kabelschutzrohr ohne Veränderung seines Durchmessers lediglich auf der angegebenen Länge von der Schutzschicht freigelegt werden muß.
Die Merkmale des Anspruches 2 sehen eine vorteilhafte Kombi­ nation des elektrischen Anschlusses und der mechanischen Verbindung der Kontaktstellen in Gestalt eines einzigen Mittels, z. B. einer Rohrschelle, vor.
Die Merkmale des Anspruches 3 beinhalten eine vorteilhafte, muffenartige Verbindung nach der Erfindung zwischen den einander gegenüberliegenden Enden der Kabelschutzrohre zweier Leitungsabschnitte. Damit wird, im Gegensatz zur eingangs genannten Ausführung nach DE-PS 38 12 057, er­ reicht, daß die Kabelschutzrohre an beiden Enden den glei­ chen Durchmesser haben können. Dies ist sowohl für die Fertigung, als auch für die Montage eine wesentliche Verein­ fachung und Erleichterung. Auch ist für eine durchgehende, nicht unterbrochene Abschirmung gesorgt, einschließlich mechanisch fester und elektrisch hinreichender Verbindungen der genannten Schutzschichten, wobei die von der Muffe her vorragenden Bereiche der Schutzschicht der Muffe der Kontak­ tierung der entsprechenden Bereiche der Schutzschichten der Kabelschutzrohre dienen. Sowohl die Kabelschutzrohre, als auch die Muffen sind in der erläuterten Form ab Fabrik lieferbar. Bauseitig müssen lediglich noch die Enden der Kabelschutzrohre in die Muffe eingeführt und die Schellen oder dergleichen Verbindungsmittel angelegt und festgemacht werden. Die Muffe selber hat zum einen die Funktion der unterbrechungsfreien Durchführung der elektrischen Abschir­ mung und bewirkt außerdem zugleich die erforderliche Stabi­ lität der Steckverbindung aus dieser Muffe und den betref­ fenden Enden der Kabelschutzrohre.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Muffe nach Anspruch 3 ist Gegenstand des Anspruches 4. Hiermit ist eine einwandfreie Positionierung der Enden, d. h. Stirnflächen der beiden Kabelschutzrohre gegeben.
Gemäß der Lehre des Anspruches 5 sind die Längen der Muffen­ teile, welche die Kabelschutzrohrenden aufnehmen, so ge­ wählt, daß die erforderliche lange Gleitstrecke auch muffen­ seitig gegeben ist.
Die Lehre der Erfindung nach einem der Ansprü­ che 3 bis 5, die vorstehend im einzelnen erläutert wurde, kann auch vom Prinzip her zur Einführung eines Leitungsab­ schnittes in ein Gebäude, einen Ziehkasten oder dergleichen verwendet werden, wobei die Muffe bzw. ein entsprechender Muffenteil gebäudeseitig vorgesehen ist.
Nähere Einzelheiten der Erfindung sind den weite­ ren Unteransprüchen sowie der nachfolgenden Beschreibung und der zugehörigen Zeichnung von beispielhaften Ausführungs­ möglichkeiten zu entnehmen. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 schematisch das Beispiel einer Leitungsanord­ nung nach der Erfindung, in Verbindung mit Gebäuden und einem Ziehkasten in einem gegen­ über den übrigen Figuren kleineren Maßstab,
Fig. 2 in einem teilweisen Querschnitt eine Muffenver­ bindung von aneinander angrenzenden Leitungsab­ schnitten,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Muffe nach Fig. 2, unter Weglassung der Anschlußschellen und der Dichtungen,
Fig. 4 das Ausführungsbeispiel einer Einführung eines Leitungsabschnittes nach der Erfindung in ein Gebäude, einen Ziehkasten oder dergleichen.
Fig. 1 zeigt das Ausführungsbeispiel einer Leitungsanord­ nung, bestehend aus einem ersten Gebäude 1, einem zweiten Gebäude 2, einem Ziehkasten 3 mit einer metallischen Ab­ schirmung 4, Leitungsabschnitten 5, 6, 7 und 8 sowie dem Erdreich 9. Im Gebäude 1 kann ein besonders gegen elektri­ sche Überspannungen, Störfelder usw. zu schützender Raum 10, z. B. ein Raum zur Aufnahme eines Computers 11, vorgese­ hen sein, der eine metallische Abschirmung 12 aufweist. Ferner sind in Fig. 1 lediglich prinzipiell die elektrischen Anschlüsse der Schutzschichten der Leitungsabschnitte 5 bis 8 dargestellt, und zwar in Form eines Anschlusses 13 an die Abschirmung 12, eines Anschlusses 14 an eine Potentialaus­ gleichsschiene 15, der Verbindungen 16, 17 der Leitungsab­ schnitte 6, 7 mit einer Muffe 18, die elektrischen Verbin­ dungen 19, 20 der Schutzschichten der Leitungsabschnitte 7, 8 mit der Abschirmung 4 des Ziehkastens 3, und schließlich ein elektrischer Anschluß bzw. Verbindung 21 der Schutz­ schicht des Leitungsabschnittes 8 mit der Abschirmung oder einer Armierung 22 des Gebäudes 2.
Fig. 2 zeigt eine vorteilhafte Ausgestaltung der Verbindung zwischen zwei Leitungsabschnitten 6 und 7 mit Hilfe einer Muffe 18. Das jeweilige Kabelschutzrohr 23 besteht aus einem isolierenden Werkstoff, z. B. aus einem Kunststoff wie PVC, PE, PP, PPO, PA, PC, ABS. Die jeweilige Abschirmung wird in Art eines Außenmantels von einer Schutzschicht 24 gebildet, die aus einem hochleitfähigen Kunststoff besteht und in ihrem Querschnitt so bemessen ist, daß sie blitzstromtragfä­ hig ist. Dies können Kunststoffe wie oben angegeben sein.
Auch kann beispielsweise ein Kunststoff durch Oxydation mit einem sogenannten Dotierungsmittel auf einen sehr hohen Wert der Leitfähigkeit gesteigert werden. So ist mit einem ent­ sprechenden Polyacetylen das Eineinhalbfache der Leitfähig­ keit von Kupfer erreicht worden. Diese Schutzschicht bewirkt zum einen die blitzstromtragfähige Abschirmung, als auch die elektrische Kontaktgabe dieser Abschirmung mit dem umgeben­ den Erdreich, ferner einen Schutz gegen Verletzungen durch im Erdreich befindliche Gegenstände wie scharfkantige Stei­ ne, Metallteile und dergleichen und schließlich einen Kor­ rosionsschutz gegen die Erdfeuchtigkeit.
Die Kabelschutzrohre 23 haben jeweils den gleichen Durchmes­ ser und liegen sich mit ihren Stirnflächen 26 in einem geringen Abstand gegenüber, wobei gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung die Stirnflächen 26 an einem Bund 27 anliegen, der an der Innenseite der aus isolierendem Kunst­ stoff bestehenden Muffe umläuft. Ferner ist die Muffe 18 innenseitig mit umlaufenden Nuten 28 versehen, die jeweils als Feuchtigkeitssperre eine Dichtung 29 aufnehmen. Sie kann entweder als sogenannter O-Ring oder aber gemäß Zeichnung als Dichtungseinlage mit einer Anlagefläche 25 ausgebildet sein. Im erstgenannten Fall werden die Enden der Kabel­ schutzrohre etwa bündig in die Innenräume der Muffe 18 eingeschoben werden, im letztgenannten Fall dagegen mit einem kleinen durch die Abmessungen der Dichtung 28, 25 bedingten Abstand. In beiden Fällen wird die jeweilige Dichtung zusammengedrückt. Hierdurch wird das Eindringen von Feuchtigkeit in die Gleitstrecke 30 verhindert, die sich zwischen der Innenfläche der Muffe und der daran anliegenden Außenfläche des Kabelschutzrohres befindet. Diese Gleitstre­ cke 30 hat eine Länge t, die mindestens zehnmal so groß sein soll, als die Dicke d der Wandung der Kabelschutzrohre 23. In einer praktischen Ausführungsform beträgt die Dicke d des Kabelschutzrohres ca. 3 mm und die Strecke t 30 mm. Hiermit ist diese Gleitstrecke t lang genug, um etwaige Überschläge von der jeweiligen Kontaktfläche 32 der Schutz­ schicht des Kabelschutzrohres zu in dessen Inneren verleg­ ten, schematisch mit 31 angedeuteten Leitern oder Kabeln zu verhindern. Im übrigen wird hierzu auch auf die Darlegungen der elektrischen Bedingungen derartiger Überschläge in DE-PS 38 12 057 verwiesen.
Von Vorteil ist, daß diese Strecke t einfach dadurch ge­ schaffen wird, daß vom Kabelschutzrohr 23 von dessen jewei­ ligen Stirnflächen 26 her über die Länge t die Schutz­ schicht 24 entfernt (abgemantelt) wird.
Die Muffe 18 ist außenseitig mit einer Schutzschicht 33 versehen. Erwähnt sei an dieser Stelle, daß sowohl die Schutzschichten 24 als auch die Schutzschicht 33 im Quer­ schnitt kreisförmig sind, d. h. die Form eines Zylinders haben, welcher das jeweilige Kabelschutzrohr 23 bzw. die Muffe 18 daran anliegend umgibt und sich in deren Längsrich­ tung erstreckt.
Die Schutzschicht 33 ist an den Stirnenden der Muffe 18 her­ ausgeführt und in diesem herausgeführten Bereich 34 mit in Rohrlängsrichtung und parallel zueinander verlaufenden Schlitzen 35 versehen (siehe insbesondere Fig. 3), zwischen denen sich Abschnitte 36 aus dem Material der Schutzschicht 33 befinden. Diese Schlitzung ermöglicht es in besonders einfacher Weise, die aus der Muffe herausragenden Endberei­ che der Schutzschicht 33 soweit in Richtung zum Innern der Kabelschutzrohre hin zu verlagern, daß sie mit den Kontakt­ flächen 32 der Schutzschichten 24 der Kabelschutzrohre in Berührung kommen, um dann mit Hilfe einer Rohrschelle 37 aus leitfähigem Material, bevorzugt Kupfer, mit den Kontakt­ flächen 32 verklemmt zu werden. Anstelle einer solchen Schelle kann auch ein Zugband oder dergleichen vorgesehen sein. Somit ist eine blitzstromtragfähige, leitende Verbin­ dung von der Schutzschicht 24 des Leitungsabschnittes 6 über die Schutzschicht 33 der Muffe 18 zur Schutzschicht 24 des Leitungsabschnittes 7 geschaffen, die darüber hinaus auch mechanisch hinreichend fest ist. An die jeweilige Schelle 37 bzw. ein Ohr 51 dieser Schelle oder ein analoges Klemmittel können Anschlußleitungen, z. B. zum Anschluß an eine Poten­ tialausgleichsschiene oder dergleichen, angebracht werden. Die Muffe 18 hält die sich gegenüberliegenden Endbereiche der Kabelschutzrohre 23 mechanisch fest und verwindungs­ steif. Insgesamt ist eine mechanisch feste und zugleich eine durchgehende, Abschirmung besitzende Verbindung der Lei­ tungsabschnitte 6, 7 geschaffen. In Abweichung von der Darstellung in Fig. 2 kann die Muffe 18 an ihrer Außenseite 18′ durchgehend den gleichen Durchmesser haben, sofern die Dichtungen 28 in der dann verbleibenden Wandstärke der Muffe unterbringbar sind (in der Zeichnung nicht dargestellt).
Fig. 4 zeigt die Einführung eines Leitungsabschnittes in ein Gehäuse oder dergleichen, z. B. in Fig. 1 des rechten Endes des Leitungsabschnittes 7 in den Ziehkasten 3 oder des rechten Endes des Leitungsabschnittes 8 in das Gehäuse 2. Für das Kabelschutzrohr usw. sind die Bezifferungen aus Fig. 2 gewählt. Im Beton oder Mauerwerk 43 des Gebäudes oder dergleichen befindet sich eine Öffnung 44, in welche der Leitungsabschnitt eingeführt werden soll. Die Abdichtung der Öffnung 44 nach außen geschieht durch eine Gebäudeeinfüh­ rung, bestehend aus zwei Platten 45, 46 und einer dazwischen befindlichen, z. B. aus Gummi bestehenden Dichtung 47. Die vorgenannten Teile 45, 46 und 47 sind durch Spannschrauben 48 zusammengehalten und innenseitig mit einer zylindrischen Öffnung 49 versehen, in welche mit Dichtsitz die Schutz­ schicht 24 des betreffenden Leitungsabschnittes eingesetzt ist. Von der im Gebäudeinnern liegenden Stirnfläche 50 dieses Leitungsabschnittes her in Richtung zur Gebäudeein­ führung ist die Schutzschicht 24 um die Länge t weggenommen, so daß ebenfalls etwa t gleich 10d oder größer als 10d ist. Somit werden auch hier Gleitentladungen vermieden. An einem Ohr 51 der Schelle 37 ist eine Verbindungsleitung 52 zu einer Potentialausgleichsschiene 53 vorgesehen. An dieser kann über eine Leitung 54 z. B. die Armierung 55 des Betons eines Gebäudes, oder die Abschirmung 4 des Ziehkastens 3 angeschlossen sein. Analog kann in Fig. 1 links von einer Potentialausgleichsschiene 15 zur Armierung 55 dieses Gebäu­ des ein Anschluß 54 bestehen, während der dort erläuterte elektrische Anschluß 14 funktionell der Verbindungsleitung 52 des Ausführungsbeispieles nach Fig. 4 entspricht. Bei der Montage wird zweckmäßigerweise so vorgegangen, daß nach dem Einbringen dieses Endes des Leitungsabschnittes zunächst die Verbindung 52 hergestellt und dann die Gebäudeeinführung 45-48 in die gezeichnete Position gebracht und fixiert wird. Sollte an das in Fig. 4 rechts dargestellte Ende des Lei­ tungsabschnittes noch ein weiterer Leitungsabschnitt ange­ schlossen werden, so kann dies mit einer Muffenverbindung der Erfindung geschehen, wie sie beispielsweise in den Fig. 2, 3 dargestellt und vorstehend erläutert ist. Es liegt auch im Bereich der Erfindung, die in Fig. 4 dargestellte Einfüh­ rung in ein Gebäude oder dergleichen mit einer Muffenanord­ nung gemäß Fig. 2, 3 durchzuführen, wobei nur die im Gebäude befindliche Schelle mit einem Ohr gemäß Ziffer 51 versehen werden muß. Dabei kann die Muffe im Prinzip die Hälfte der Verbindungsmuffe aus den Beispielen der Fig. 2, 3 sein.
Statt dessen kann auch aus dem Gebäude, Ziehkasten oder dergleichen ein Teil eines Leitungsabschnittes herausragen und mit dem angrenzenden Leitungsabschnitt über eine Muffe nach der Erfindung (siehe z. B. Fig. 2, 3) verbunden werden.
Aus Vorstehendem ergibt sich, daß man mit der Erfindung in praktikabler und funktionell einwandfreier Weise derartige Leitungsverbindungen vom Innern eines Gebäudes oder derglei­ chen zum Innern eines oder mehrerer anderer Gebäude oder dergleichen verlegen kann. Da sich derartige Verbindungen über größere Distanzen erstrecken können, ist es wichtig, daß die Erfindung eine ebenso praktikable wie funktionell einwandfreie elektrische und mechanische Kupplung der Lei­ tungsabschnitte ermöglicht.

Claims (11)

1. Im Erdboden zu verlegende und an Gebäude, Ziehkästen oder dergleichen anschließbare Leitungsanordnung, die aus mehreren miteinander, sowie mit den Gebäuden, Zieh­ kästen oder dergleichen mechanisch und elektrisch ver­ bindbaren Leitungsabschnitten besteht, wobei der einzel­ ne Leitungsabschnitt aus zumindest einem Kabelschutzrohr aus einem isolierenden Werkstoff, bevorzugt Kunststoff, und einem oder mehreren Leiter(n) oder Kabel(n) besteht, der bzw. die in das Kabelschutzrohr eingebracht oder eingezogen sind, wobei das Kabelschutzrohr außenseitig von einer elektrisch leitfähigen und blitzstromtragfähigen Ab­ schirmung und von einer leitfähigen Schutzschicht umge­ ben ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Abschirmung und die Schutzschicht (24) jedes Kabelschutzrohr (23) (5 bis 8) als eine Schicht aus einem hochleitfähigen Kunststoff besteht, sowie in ihren Abmessungen und in ihrer spezifischen elektrischen Leitfähigkeit blitzstromtragfähig ausgebildet ist, daß an den der Verbindung dienenden Enden jedes Kabelschutzrohres (23) ein Teil der vorgenannten Schutzschicht in der Form eines zylindrischen Abschnittes mit einer Länge (t) entfernt ist, die zumindest etwa zehnmal größer als die Wandstärke (d) des Kabelschutzrohres (23) ist und daß der an den schutzschichtfreien Bereich anschließende Endbereich der Schutzschicht als Kontaktfläche (32) zur elektrischen Verbindung zum angrenzenden Kabelschutzrohr, Lei­ tungsabschnitt oder Gebäude (1, 2), Ziehkasten (3) oder dergleichen dient, wobei Mittel (37) zum Anschluß dieses Endbereiches der Schutzschicht vorgese­ hen sind.
2. Leitungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die elektrischen Anschlußmittel (37) zugleich als mechanische Verbindungsmittel, z. B. in Form einer aus leitfähigem Material bestehenden Rohrschelle, ausgebildet sind.
3. Leitungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß zur Verbindung der Enden zweier Lei­ tungsabschnitte (6, 7) deren Kabelschutzrohre (23) den gleichen Durchmesser haben und mit ihren Stirnflächen (26) in der Verbindungslage einander gegenüberliegen, daß eine aus isolierendem Material bestehende, hohlzy­ lindrische Muffe (18) vorgesehen ist, deren Innendurch­ messer gleich dem, oder größer als der Außendurchmesser der Kabelschutzrohre ist derart, daß in der Verbindungs­ lage die Kabelschutzrohre entweder bevorzugt mit Paßsitz oder über eine dazwischen liegende Dichtungseinlage in die Muffe eingesteckt sind, daß die Muffe außenseitig ebenfalls mit einer elektrisch leitenden und blitzstrom­ tragfähigen Schutzschicht (33) aus einem hochleitfähigen Kunststoff umgeben ist, die von den beiden Stirnenden der Muffe jeweils mit einem, dem elektrischen Anschluß dienenden Bereich (34) herausgeführt ist, wobei dieser Bereich (34) den zugehörigen Endbereich der Schutz­ schicht des betreffenden Kabelschutzrohres überlappt und damit mechanisch verklemmt, sowie elektrisch verbun­ den ist.
4. Leitungsanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeich­ net, daß die Muffe (18) innenseitig und in ihrer Längs­ richtung betrachtet mittig gelegen einen Anschlag, bevorzugt einen umlaufenden Bund (27) aufweist, der zum Anschlag der Stirnflächen (26) der in die Muffe einge­ steckten Kabelschutzrohre (23) dient.
5. Leitungsanordnung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die halbe Muffenlänge bzw. der Abstand vom Anschlag (27) bis zur jeweils außen gelegenen Stirn­ fläche der Muffe in etwa der Länge (t) des Endbereiches des Kabelschutzrohres entspricht, von dem Abschirmung (24) und Außenmantel (25) entfernt sind.
6. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von der Muffe vorra­ genden Bereiche (34) der Schutzschicht (33) geschlitzt und um einen gewissen Betrag in Richtung zum Innern des Kabelschutzrohres verlagert sind und dabei in Längsrich­ tung des Leitungsabschnittes verlaufend auf der Kontakt­ fläche (32) der Schutzschicht (24) des jeweiligen Kabel­ schutzrohres aufliegen und damit verklemmt sind.
7. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bereiche (34) der Schutzschicht (33) der Muffe (18) aus dieser ohne Verla­ gerung nach innen herausgeführt und mit den Kontaktflä­ chen (32) der Schutzschicht (24) des jeweiligen Kabel­ schutzrohres leitend verklemmt sind.
8. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrisch hoch leiten­ den Kunststoffe, aus denen die Schutzschichten (24, 33) der Kabelschutzrohre und der Muffe gebildet sind, etwa die gleiche elektrische Leitfähigkeit haben.
9. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine derartige Muffe bzw. ein Teilbereich einer solchen Muffe zur Einführung und Anbringung eines Leitungsabschnittes in ein Gebäude, einen Ziehkasten oder dergleichen vorgesehen ist.
10. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzschichten (24) von Kabelschutzrohren und gegebenenfalls die Schutzschicht (33) einer Muffe oder eines Teiles einer Muffe in einem Gebäude (1, 2) bzw. einem Ziehkasten (3) oder derglei­ chen mit deren Abschirmung oder Armierung (4, 12, 22, 55) verbunden sind.
11. Leitungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich das Ende eines Leitungsabschnittes mit über einen Teilbereich (t) entfernten Schutzschicht (24) des Kabelschutzrohres (23) in ein Gebäude, Ziehkasten oder dergleichen eingeführt und nach außen abgedichtet ist, wobei der zum betreffenden Ende des Leitungsab­ schnittes gerichtete Endbereich der Schutzschicht z. B. über eine Rohrschelle (37, 51) mit einer Potentialaus­ gleichsschiene (53), eine Armierung (55) oder derglei­ chen elektrisch leitend verbunden ist.
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