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DE102007059682B3 - Koppelvorrichtung - Google Patents

Koppelvorrichtung Download PDF

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DE102007059682B3
DE102007059682B3 DE200710059682 DE102007059682A DE102007059682B3 DE 102007059682 B3 DE102007059682 B3 DE 102007059682B3 DE 200710059682 DE200710059682 DE 200710059682 DE 102007059682 A DE102007059682 A DE 102007059682A DE 102007059682 B3 DE102007059682 B3 DE 102007059682B3
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lead
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branch
connection
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DE200710059682
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English (en)
Inventor
Norbert Schulz
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Tyco Electronics Raychem GmbH
Original Assignee
Tyco Electronics Raychem GmbH
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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    • HELECTRICITY
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H01R13/46Bases; Cases
    • H01R13/52Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases
    • H01R13/5216Dustproof, splashproof, drip-proof, waterproof, or flameproof cases characterised by the sealing material, e.g. gels or resins
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    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
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    • H02G15/00Cable fittings
    • H02G15/013Sealing means for cable inlets

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  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Dispersion Chemistry (AREA)
  • Cable Accessories (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Koppelvorrichtung für mit Isolationsgel befüllbare, Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse, insbesondere für Niederspannungskabel, die den Arbeitsaufwand bei der Verbindung von zwei zueinander beabstandeten Leitungsenden, mit solchen Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen, verringern sollen und gleichzeitig die Qualität der Verbindungsstelle gewährleisten soll, die bestimmten Anforderungen in der Schutzklasse beim Schutz gegen Feuchtigkeit unterliegt, und die mit Hilfe eines Isolationsgels erreichbar ist. Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die beiden mit Isolationsgel befüllbaren Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse durch eine mechanische Koppelvorrichtung miteinander verbunden werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Koppelvorrichtung für das Koppeln von mit einem Isolationsgel befüllbaren Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen für Leitungen, insbesondere Niederspannungsleitungen.
  • Aus der DE 10 2005 010 075 A1 ist ein Gehäuse für eine Kabelverbindung bekannt, welches für die Verbindung von Leitungen, insbesondere Niederspannungskabeln verwendet wird. Unter Verwendung eines solchen Verbindungsgehäuses können Leitungen verbunden werden, in dem die Leitungsenden durch einen Kabelverbinder-Block, wie zum Beispiel aus der DE 10 2004 009 207 A1 bekannt, verbunden werden. Die Verbindungsstelle wird dann in das Verbindungsgehäuse eingesetzt und das Verbindungsgehäuse wird geschlossen.
  • Das Verbindungsgehäuse ist hierbei mit einem Isolationsgel gefüllt, welches durch das Eindringen der Verbindungsstelle in das Gehäuse und das Schließen des Gehäuses die Verbindungsstelle umgibt und diese gegen Feuchtigkeit isoliert. Dabei fließt das verdrängte Isolationsgel in vorhandene Hohlräume und dichtet diese ab.
  • Aus der DE 692 10 131 T2 ist eine dreiteilige Anordnung zum Verbinden zweier Kabel für hohe oder sehr hohe Spannungen bekannt, bei der ein Kabel ein Isolierfluid und ein Kabel eine Feststoffisolierung aufweist und die Anordnung das Kabel mit dem Isolierfluid abdichtet.
  • In der Praxis kommt es vor, dass bei der Beschädigung einer Leitung der beschädigte Teil der Leitung herausgeschnitten wird, so dass die verbleibenden Enden der Leitung einen Abstand zueinander aufweisen, der größer ist als die Länge eines Verbindungsgehäuses. Es wird dann an jedem Ende der Leitung ein Verbindungsgehäuse angebracht und ein zusätzliches Stück Leitung zwischen den Verbindungsgehäusen zur Verbindung der Leitungsenden verlegt. Dabei ist es erforderlich, die zusätzliche Leitung entsprechend zuzurichten, was folgende Arbeitsschritte erfordert: Ablängen der Leitung, Abmanteln der einzelnen, teilweise mehrfach auftretenden Mantelschichten, Abisolieren der Adern/Kabel. Bei flexiblen Leitungen ist weiterhin das Zurichten der Aderenden notwendig, beispielsweise mit Ader endhülsen. Weiterhin ist es gegebenenfalls notwendig, zusätzliche Zugentlastungen oder Staubschutzeinrichtungen etwa PG-Verschraubungen oder Tüllen an den Verbindungsgehäusen vorzusehen. Derartige Einrichtungen werden in der Regel unmittelbar vor dem Einbau an den Querschnitt der vorliegenden Leitung angepasst. Dies kann bedeuten, dass eine konische Gummitülle zugeschnitten wird oder der gummiartige Verformungseinsatz einer PG-Verschraubung durch Ausstanzen an den Leitungsquerschnitt angepasst wird. Das Stück der zusätzlichen Leitung wird nach dem Zurichten mit den Kabelverbinder-Blöcken in den Verbindungsgehäusen verbunden, wobei eine Vielzahl von Befestigungsschrauben anzuziehen sind, was in der Regel per Hand erfolgt und zeitaufwendig ist.
  • Die aufgezählten Arbeitsschritte sind lediglich dazu notwendig, dass zwischen den Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen eine Leitung mit der Mantelung vorliegt, die einen entsprechenden Schutz gegen Berührung und Feuchtigkeit aufweist, wie der Rest der instandzusetzenden Leitung auch.
  • Bei der Durchführung der genannten Arbeitsschritte, können durch den Menschen verursachte Fehler auftreten, wobei die Anzahl der Arbeitsschritte proportional zur Anzahl der auftretenden Fehler sein kann. Gerade beim Abmanteln und Abisolieren von Leitungen können Beschädigungen auftreten, die Einfluss auf die Qualität des elektrischen Überganges oder die Qualität der Isolierung haben. Zum Beispiel kann die Isolationsschicht einer Ader beim Abmanteln eingeschnitten werden oder eine Kupferader beim Abisolieren eingekerbt werden.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Arbeitsaufwand bei der Verbindung von zueinander beabstandeten Leitungsenden gering zu halten und gleichzeitig die Qualität der Verbindungsstelle zu gewährleisten, welche bestimmten Anforderungen in der Schutzklasse beim Schutz gegen Feuchtigkeit unterliegen, die mit Hilfe eines Isolationsgels erreichbar sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Koppelvorrichtung für das Koppeln von mit einem Isolationsgel befüllbaren Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen für Leitungen, insbesondere Niederspannungsleitungen, gelöst, wobei die Koppelvorrichtung an zwei Seiten je mindestens ein mechanisch eingreifendes Haltemittel für das mechanische Verbinden der Koppelvorrichtung mit je einem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse aufweist, und mindestens ein Durchführelement vorgesehen ist, welches mindestens eine durchgängige, die Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse räumlich verbindend ausgebildete Verbindungsöffnung aufweist.
  • Eine solche Kopplung ist durch die Koppeleinrichtung leicht aufzubauen und die mechanische Verbindung der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse mit Hilfe des Durchführelements gewährt den innenliegenden Verbindungsmitteln, wie eine durchgeführte Leitung, einen guten Schutz vor äußeren Einflüssen, insbesondere wenn sich das Isolationsgel wenigstens teilweise in die Verbindungsöffnung des Durchführelementes erstreckt. Zwei Ver bindungsgehäuse können mit Hilfe der Koppelvorrichtung in Reihe zusammengeschaltet hintereinander miteinander verbunden werden. Mit mehreren Koppelvorrichtungen können mehrere Gehäuse zusammengehalten werden.
  • Vorzugsweise sind die Haltemittel und das Durchführelement einstückig miteinander ausgebildet. Eine einfache Handhabung und Herstellbarkeit kann dadurch erreicht werden. Die Koppelvorrichtung kann weiterhin durch die Einstückigkeit eine hohe Dichtigkeit aufweisen.
  • Die Haltemittel und/oder das Durchführelement können gönstigerweise als Spritzgussteile ausgeführt sein. Damit lässt sich das Durchführelement und/oder das Halteelement einfach in gewünschten Stückzahlen bei gleichzeitig hoher und gleichbleibender Qualität herstellen.
  • Ebenfalls kann vorstellbar sein, dass die Koppelvorrichtung mit den Halteelementen und dem Durchführungselement mehrteilig ausgeführt ist. Die Koppelvorrichtung kann dann aus Halbzeugen hergestellt werden, was bei entsprechenden Stückzahlen kostengünstiger sein kann und einen modularen Aufbau einer Produktpalette für die Koppelvorrichtungen ermöglichen könnte.
  • Möglicherweise kann das Haltemittel kraftschlüssig in den Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen gehalten werden. Dadurch könnte der mechanische Aufbau der Haltemittel sowie des Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuses vereinfacht werden, wenn die Haltemittel an Reibflächen anliegen könnten und weniger Aussparungen an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse vorgesehen wären.
  • In einer Variante der Erfindung kann das Durchführelement gebogen und/oder abgewinkelt vorgesehen sein. Dies ließe sich besonders gut einsetzen, wenn die zu verbindenden Leitungsenden versetzt oder schräg zueinander münden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weisen die Haltemittel eine Querschnittsform auf, die der Aussparung in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse entspricht. Das Haltemittel kann so das sich in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse ausbreitende Isolationsgel zurückhalten und derart umleiten, dass die Verbindungsöffnung des Durchführelementes ebenfalls mit verdrängtem Isolationsgel gefüllt werden kann.
  • Möglicherweise können die Haltemittel eine runde Umfangsquerschnittsform aufweisen. Die Haltemittel könnten so im Bereich der Ecken der Aussparung an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse mit höheren Toleranzen gefertigt werden. Dadurch könnten die Herstellungskosten herabgesetzt werden.
  • In einer Variante der Erfindung können die Haltemittel einer Koppelvorrichtung unterschiedlich ausgeführt sein, insbesondere verschieden groß. Damit könnten Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse verschiedener Größe miteinander verbunden werden und die Koppelvorrichtung als eine Art Adapter wirken.
  • Zweckmäßigerweise kann das Durchführelement starr ausgeführt sein. Die miteinander verbundenen Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse sind auf diese Weise starr miteinander verbunden. Dadurch können mechanische Einwirkungen, wie etwa Verdrehungen oder Verbiegungen, von den sich im Inneren der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse befindlichen Verbindungsmitteln abgehalten werden.
  • Vorstellbar kann das Durchführelement flexibel ausgeführt sein, was den Einsatz bei einer flexiblen Leitung vereinfachen würde, sowie die Anpassung an Leitungsenden, welche versetzt oder schräg zueinander liegen begünstigen könnte.
  • In einer Variante der Erfindung kann das Durchführelement rohrartig ausgeführt sein. Ein rohrartiger Aufbau eignet sich besonders zum Durchführen von Leitungen, bei gutem Widerstand gegen Biegung des Durchführelementes unter Belastung in verschiedenen Richtungen.
  • Es wird vorgeschlagen, dass das Durchführelement abschirmend ausgebildet sein kann, insbesondere durch eine metallische Umhüllung. Auf diese Weise könnte im Bereich des Durchführelementes die Einwirkung von elektromagnetischen Feldern herabgesetzt werden, welche sich beispielsweise auf Steuerleitungen und/oder Fernmeldeleitungen beeinflussend auswirken können.
  • In besonderer Weise kann eine Baugruppe mit mindestens zwei Kabelverbinderblöcken, wenigstens einem Kabel und dem Koppelelement vorgesehen sein, wobei die Kabelverbinderblöcke durch wenigstens ein Kabel miteinander verbunden sind und wenigstens ein Kabel durch die Durchführöffnung des Koppelelementes durchgeführt vorgesehen sein kann. Eine solche vormontierte oder als Bausatz verfügbare Baugruppe könnte die Montage erheblich vereinfachen, da die entsprechenden Leitungsenden der zu verbindenden Leitung lediglich an die bereits miteinander verbundenen Kabelverbinderblöcke angeschlossen werden könnten. Die Kabelverbinderblöcke könnten aber auch einfach durch bereits vorbereite te, durch die Durchführöffnung führbare und abgelängte Kabel miteinander verbunden werden. Dies würde eine erhebliche Erleichterung und Zeitersparnis bei der Instandsetzung bedeuten.
  • Zweckmäßigerweise kann ein Bausatz mit der Baugruppe, sowie wenigstens zwei Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen vorgesehen sein, wobei diese über die Koppelvorrichtung mechanisch miteinander verbindbar sind und die Kabelverbinder-Blöcke jeweils in ein Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse einbringbar sind, wobei das Kabel durch die Verbindungsöffnung der Koppelvorrichtung durchführbar und die Kabelverbinderblöcke elektrisch verbindend vorsehbar ist. Dieser Bausatz könnte als Reparaturkitt vormontiert oder in Einzelteilen vorliegen und auf diese Weise eine Reparatur vereinfachen und beschleunigen, da die internen Verbindungskabel in der bestimmten Länge vorliegen könnten und lediglich die Leitungsenden der zu verbindenden Leitung zugerichtet werden müssen.
  • Mehrere Ausführungsformen der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden nachstehend erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuses mit einer beispielhaften Leitungsverbindungsstelle, ohne die erfindungsgemäße Koppelvorrichtung,
  • 2 eine erfindungsgemäße Koppelvorrichtung in perspektivischer Ansicht gemäß einer ersten Ausführungsform,
  • 3 eine Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung gemäß 2,
  • 4 eine Schnittansicht der erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung gemäß dem Schnitt A-A aus 3,
  • 5 eine schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung,
  • 6 eine schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung,
  • 7 eine schematische Darstellung einer Baugruppe mit der ersten Ausführungsform der Erfindung und
  • 8 eine schematische Darstellung eines Bausatzes mit der Baugruppe von 7 mit einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung.
  • 1 zeigt ein Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1, welches zwei Gehäusehälften 2 aufweist, die in einem Scharnierbereich 3 miteinander schwenkbar verbunden sind. Die Gehäusehälften 2 verfügen über jeweils eine Mulde 4, die mit einem Isolationsgel 5 befüllbar ist. In 1 sind die Mulden 4 mit dem Isolationsgel 5 gefüllt. Die Mulden 4 sind durch stirnseitige Wandungen 6, sowie die Gehäusehälfte 2 begrenzt. An der Längsseite 7 der Gehäusehälften 2 befinden sich einrastbare Schließmittel 8, welche die Gehäusehälften 2 in geschlossenem Zustand zusammenhalten. Zusätzlich kann das Gehäuse mit Kabelbindern im geschlossenen Zustand und/oder an anderen Gegenständen fixiert werden.
  • In eine Gehäusehälfte 2 ist ein Kabelverbinder-Block 9 eingelegt, der stirnseitig mit mehreren Adern 10 einer Leitung 11 jeweils verbunden ist. Die Leitungen 11 sind aus den isolierten Adern 10 und einem Mantel 12 ausgebildet.
  • Weiterhin sind an den Gehäusehälften 2 mehrere Auslassungen 13 ausgebildet, die hier in Form von Langlöchern jeweils an den stirnseitigen Enden der Gehäusehälften 2 quer zur Längsseite 7 angeordnet sind.
  • Die Gehäusehälften 2 sind aus Kunststoff gefertigt, etwa Polypropylen (PP) und isolieren elektrische Spannung.
  • 2 zeigt eine erfindungsgemäße Koppelvorrichtung 14 gemäß einer ersten Ausführungsform mit zwei Haltemitteln 15 und einem Durchführelement 16. Die Haltemittel 15 sind plattenförmig ausgebildet und weisen im Bereich der längeren Seiten 17 jeweils einen Vorsprung 18 auf. Die längeren Seiten 17 und die kürzeren Seiten 19 münden an den Ecken in Fasen 20. Die Haltemittel 15 sind parallel zueinander und beabstandet voneinander an dem Durchführelement 16 ausgebildet. Ein Teil des Durchführelementes 16 ragt über die Stirnflächen 21 der Haltemittel 15 hinaus.
  • In dieser Ausführungsform ist die Umfangsquerschnittsform des Haltemittels 15 im Wesentlichen der Form einer Aussparung entsprechend angepasst, die sich beim Schließen des Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuses 1 an dessen Stirnseiten im Bereich der Auslassungen 13 ergibt.
  • Die Vorsprünge 18 sind in die Auslassungen 13 quer zur Längserstreckung eines Gehäuses eingreifbar ausgebildet.
  • Das Durchführelement 16 ist rohrartig ausgebildet und weist im Inneren eine Verbindungsöffnung 22 auf, welche konzentrisch zur rohrartigen Ausprägung des Durchführelementes 16 angeordnet ist.
  • Bei der Verwendung von Fernmeldeleitungen oder Leitungen, die Signale übertragen, kann es zweckmäßig sein, die Koppelvorrichtung 14 abschirmend auszulegen. Dabei könnte die Koppelvorrichtung 14 eine metallische Hülle innerhalb des Durchführungselements 16 aufweisen oder einen metallischen Einsatz aufweisen. Dies könnte zum Schutz vor dem Einfluss elektromagnetischer Felder beitragen.
  • Als Alternative können in 2 die Vorsprünge 18 auch weggelassen werden und die Flächen der Seiten 17 und 19 die Haltemittel 15 kraftschlüssig an den Gehäusehälften 2 anliegend halten.
  • 3 zeigt eine Vorderansicht in Richtung der Stirnfläche 21 der Koppelvorrichtung 14 gesehen. In dieser Ansicht wird deutlich, dass sich die Verbindungsöffnung 22 im Schwerpunkt der Stirnfläche 21 befindet.
  • Die Verbindungsöffnung 21 könnte jedoch auch an einer anderen Stelle der Stirnfläche 21 vorgesehen sein, oder es könnten mehrere Verbindungsöffnungen 22 und mehrere Durchführelemente 16 vorhanden sein. Die Vorsprünge 18 könnten sich ebenso an der kürzeren Seite 19 des Haltemittels 15 befinden oder es könnten sich mehrere Vorsprünge an einer Seite oder Vorsprünge allseitig befinden. Die Anzahl und Position der Vorsprünge 18 ist nicht auf die Darstellung aus den 2 und 3 begrenzt.
  • 4 zeigt eine Schnittansicht entlang des Schnitts A-A in 3. 4 kann so verstanden werden, dass die Haltemittel 15 fest mit dem Durchführelement 16 verbunden sind, etwa durch Kleben. Alternativ kann die Koppelvorrichtung 14 auch einstückig, etwa als Spritzgussteil ausgeführt sein, welches Ausprägungen von Haltemitteln und eines Durchführelementes aufweist.
  • In der mehrteiligen Ausführungsform der Koppelvorrichtung 14 wäre es denkbar, dass die Haltemittel zusammen mit einem Rohr geliefert würden. Das Rohr könnte unmittelbar vor dem Einbau auf eine entsprechende Länge gekürzt werden und die Haltemittel 15 könnten daraufhin in einer passenden Position fixiert werden. So könnte eine flexible Längeneinstellung der Koppelvorrichtung 14 erreicht werden.
  • Das Durchführelement 16 kann nach der Darstellung in 4 auch derart ausgebildet sein, dass es einen im Wesentlichen eckigen Querschnitt aufweist.
  • 5 zeigt eine Koppelvorrichtung 14, die ein abgewinkeltes Durchführelement 16 aufweist. Das Durchführelement könnte abgewinkelt oder ebenso gebogen aufgefasst werden. Auf diese Weise könnten Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1, die unter verschiedenen Winkel oder versetzt angeordnet sind, verbunden werden. 5 kann auch so verstanden werden, dass das Durchführelement 16 flexibel ausgeführt ist, um die zuvor beschriebenen Lageabweichungen ausgleichen zu können. Denkbar ist jedoch auch, das Durchführelement 16 starr auszubilden, beispielsweise aus einem Kunststoff, etwa Polypropylen.
  • Die Koppelvorrichtung 14 weist aus 5 unterschiedliche Haltemittel 15 auf. Die Haltemittel 15 weisen eine unterschiedliche Größe auf, was durch die geschweiften Klammern 23 und 24 angedeutet wird, wobei sich ebenfalls die Breite der Vorsprünge 18 unterscheidet. Eine solche Koppelvorrichtung 14 könnte dazu verwendet werden, Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 verschiedener Größe miteinander zu verbinden. Hier könnte die Koppelvorrichtung 14 zusätzlich als eine Art Adapter dienen.
  • In der 5 ist durch gestrichelte Linien eine Ausführungsform der Koppelvorrichtung 14 zusätzlich angedeutet, bei der die Koppelvorrichtung 14 als T-Stück ausgebildet ist, wobei die T-Form nicht auf eine rechtwinklige Anordnung festgelegt sein soll. Insofern kann die Koppelvorrichtung 14 in einer Anordnung zum Abzweigen einer Verbindung der Leitung 10, 11 verwendet werden.
  • Denkbar könnten aber auch noch weitere abzweigende Durchführelemente 16-Segmente vorgesehen sein, was zu einer X- oder Sternform der Koppelvorrichtung 14 führen könnte. Die Abzweigungen des Durchführelementes 16 könnten ebenso in räumlicher Weise, in unterschiedliche Raumrichtungen deutend angeordnet sein.
  • 6 zeigt die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung 14, wobei die Haltemittel 15 eine runde Umfangsquerschnittsfläche aufweisen. In dieser Ausführungsform könnten erheblich größere Toleranzen bei der Fertigung der plattenförmigen Haltemittel 15 angesetzt werden, da ein größerer Spalt zwischen dem äußeren Umriss der Umfangsquerschnittsfläche 21 und den hier gestrichelt dargestellten geschlossenen Gehäusehälften 2 vorliegen würde, was schematisch angedeutet ist.
  • 7 zeigt eine schematische Ansicht einer Baugruppe, die aus mehreren Kabeln 10, zwei Kabelverbinder-Blöcken 9 und einer Koppelvorrichtung 14 besteht. Die sich gegenüberliegenden Kabelverbinder-Blöcke 9 sind über die isolierten Kabeln 10 miteinander verbunden. Die isolierten Kabeln 10 sind an den nicht gezeigten Enden in die Kabelverbinder-Blöcke 9 eingeführt, mittels einer Vielzahl von Schrauben 26 mechanisch fixiert und somit mit der jeweiligen Klemme 27 elektrisch verbunden. Die Adern 10 sind durch die Verbindungsöffnung 22 innerhalb des Durchführelementes 16 durchgeführt. Die Verbindungsöffnung 22 ist in 7 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • Es kann vorstellbar sein, dass die Baugruppe 25 in dargestellter Weise vormontiert ausgeliefert wird, jedoch ist auch eine Lieferung als Bausatz in Einzelteilen denkbar. Dabei sind die Adern 10 in geeigneter Weise abgelängt und an deren Enden abisoliert, sowie gegebenenfalls mit Aderendhülsen versehen.
  • 8 zeigt einen Bausatz 28 und zwei Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1, der erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung 14, die als Teil der Baugruppe 25 in die beiden Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 eingesetzt ist. Die Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 sind geschlossen dargestellt. Die im Inneren der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse liegenden Verbindungsmittel der Baugruppe 25 sind zur besseren Übersicht gestrichelt dargestellt. Dabei wird auf der linken Seite ein Kabelverbinder-Block 9 mit mehreren Klemmen angedeutet und auf der rechten Seite ein solcher mit nur einer Klemme. Dies soll verdeutlichen, dass je nach Anwendungsfall Kabelverbinder-Blöcke 9 mit unterschiedlicher Klemmenanzahl verwendet werden können.
  • Die Adern 10 reichen durch die Koppelvorrichtung 14 von einem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 in das andere durch. Die verwendeten Adern 10 können sowohl einzelne Adern 10 sein, es könnte aber auch eine Mantelleitung durch das Durchführelement 16 geführt werden. Dabei werden die Adern 10, sowie die Kabelverbinder-Blöcke 9 in die Mulden 4, welche mit dem Isolationsgel 5 gefüllt sind hineingedrückt. Das Isolationsgel 5 umschließt die eingebrachten Körper und wird teilweise von diesen verdrängt, so dass Teile des Isolationsgels zu den stirnseitigen Enden der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 fließen und ein Teil des Isolationsgels 5 in die Verbindungsöffnung 22 eindringen kann. Das Isolationsgel 5 könnte diese gegebenenfalls vollständig ausfüllen.
  • Auf die beschriebene Art können beliebig viele Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 in Reihe miteinander verbunden werden.
  • Beispielhaft sind in 8 auf der linken Seite eine Verschraubung 29, etwa eine PG-Verschraubung sowie eine flexible Gummitülle 30 dargestellt. Die Verschraubung 29 dient ihrerseits als Zugentlastung für eine eingeführte Leitung und andererseits als Abschirmung gegen möglicherweise eindringende Festkörper oder Feuchtigkeit. Eine Zugentlastung kann auch in anderer Weise als die gezeigte Verschraubung ausgeführt sein. Möglichkeiten zur Ausbildung einer solchen Zugentlastung sind dem Fachmann bekannt. Die flexible Gummitülle 30 verfügt über mehrere konzentrische Abschnitte 31, die jeweils einen von dem Gehäuse weg kleiner werdenden Durchmesser aufweisen. Abhängig von dem Querschnittsdurchmesser der einzuführenden Leitung werden entsprechende Abschnitte 31 von der Tülle 30 abgetrennt. Die Zugentlastung 29 oder der Staub- und/oder Feuchtigkeitsschutz 30 ist an einer Sperrplatte befestigt, die in ähnlicher Weise, wie die Haltemittel 15 der Koppelvorrichtung 14 an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 befestigt ist.
  • Es ist ebenfalls vorstellbar, dass es sich bei der gezeigten Leitung um Fernmeldeleitungen, Steuerleitungen, optische Leitungen oder andere vor äußeren Einflüssen zu schützende Leitungen handeln kann.
  • Die Merkmale der dargestellten Ausführungsformen sind mit korrespondierenden Bezugszeichen versehen, um deutlich zu machen, dass die gezeigten Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen miteinander kombinierbar sind, sofern sich diese Merkmale in den figurlichen Darstellungen und der Beschreibung unterscheiden.

Claims (18)

  1. Koppelvorrichtung (14) für das Koppeln von mit einem Isolationsgel befüllbaren Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen (1) für Leitungen (11), insbesondere Niederspannungsleitungen, wobei die Koppelvorrichtung (14) an zwei Seiten je mindestens ein mechanisch eingreifendes Haltemittel (15) für das mechanische Verbinden der Koppelvorrichtung (14) mit je einem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse (1) aufweist, und mindestens ein Durchführelement (16) vorgesehen ist, welches mindestens eine durchgängige, die Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse (1) räumlich verbindend ausgebildete Verbindungsöffnung (22) aufweist.
  2. Koppelvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) und das Durchführelement (16) einstückig miteinander ausgebildet sind.
  3. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) und/oder das Durchführelement (16) als Spritzgussteile ausgebildet sind.
  4. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelvorrichtung (14) mit den Halteelementen (15) und dem Durchführelement (16) mehrteilig ausgeführt ist.
  5. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel (15) kraftschlüssig in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse (1) gehalten wird.
  6. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) gebogen und/oder abgewinkelt vorgesehen ist.
  7. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) eine Querschnittsform aufweisen, die der Aussparung in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse (1) entspricht.
  8. Koppelvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) eine runde Umfangsquerschnittsform aufweisen.
  9. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) unterschiedlich ausgeführt sind.
  10. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltemittel (15) verschieden groß ausgebildet sind.
  11. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) starr ausgeführt ist.
  12. Koppelvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) flexibel ausgeführt ist.
  13. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) rohrartig ausgeführt ist.
  14. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) abschirmend ausgebildet ist.
  15. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Durchführelement (16) mit einer abschirmenden metallischen Umhüllung ausgebildet ist.
  16. Koppelvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Koppelvorrichtung weitere abzweigende Durchführelemente (16) aufweist.
  17. Baugruppe (25) mit mindestens zwei Kabelverbinder-Blöcken (9), wenigstens einem Kabel (10) und der Koppelvorrichtung (14) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, wobei die Kabelverbinder-Blöcke (9) durch wenigstens ein Kabel (10) miteinander verbunden sind und wenigstens ein Kabel (10) durch die Verbindungsöffnung (22) der Koppelvorrichtung (14) durchgeführt vorgesehen ist.
  18. Bausatz mit der Baugruppe (25) nach Anspruch 16, sowie wenigstens zwei Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen (1) die über die Koppelvorrichtung (14) mechanisch miteinander verbindbar sind, wobei die Kabelverbinder-Blöcke (9) jeweils in ein Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse (1) einbringbar sind, und das Kabel (10) durch die Verbindungsöffnung (22) der Koppelvorrichtung (14) durchführbar und die Kabelverbinder-Blöcke (9) elektrisch verbindend vorsehbar ist.
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