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Die
Erfindung betrifft eine Koppelvorrichtung für das Koppeln von mit einem
Isolationsgel befüllbaren
Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen
für Leitungen,
insbesondere Niederspannungsleitungen.
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Aus
der
DE 10 2005
010 075 A1 ist ein Gehäuse
für eine
Kabelverbindung bekannt, welches für die Verbindung von Leitungen,
insbesondere Niederspannungskabeln verwendet wird. Unter Verwendung
eines solchen Verbindungsgehäuses
können Leitungen
verbunden werden, in dem die Leitungsenden durch einen Kabelverbinder-Block,
wie zum Beispiel aus der
DE 10 2004 009 207 A1 bekannt, verbunden
werden. Die Verbindungsstelle wird dann in das Verbindungsgehäuse eingesetzt
und das Verbindungsgehäuse
wird geschlossen.
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Das
Verbindungsgehäuse
ist hierbei mit einem Isolationsgel gefüllt, welches durch das Eindringen
der Verbindungsstelle in das Gehäuse
und das Schließen
des Gehäuses
die Verbindungsstelle umgibt und diese gegen Feuchtigkeit isoliert.
Dabei fließt das
verdrängte
Isolationsgel in vorhandene Hohlräume und dichtet diese ab.
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Aus
der
DE 692 10 131
T2 ist eine dreiteilige Anordnung zum Verbinden zweier
Kabel für
hohe oder sehr hohe Spannungen bekannt, bei der ein Kabel ein Isolierfluid
und ein Kabel eine Feststoffisolierung aufweist und die Anordnung
das Kabel mit dem Isolierfluid abdichtet.
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In
der Praxis kommt es vor, dass bei der Beschädigung einer Leitung der beschädigte Teil
der Leitung herausgeschnitten wird, so dass die verbleibenden Enden
der Leitung einen Abstand zueinander aufweisen, der größer ist
als die Länge
eines Verbindungsgehäuses.
Es wird dann an jedem Ende der Leitung ein Verbindungsgehäuse angebracht
und ein zusätzliches
Stück Leitung
zwischen den Verbindungsgehäusen
zur Verbindung der Leitungsenden verlegt. Dabei ist es erforderlich,
die zusätzliche
Leitung entsprechend zuzurichten, was folgende Arbeitsschritte erfordert:
Ablängen
der Leitung, Abmanteln der einzelnen, teilweise mehrfach auftretenden Mantelschichten,
Abisolieren der Adern/Kabel. Bei flexiblen Leitungen ist weiterhin
das Zurichten der Aderenden notwendig, beispielsweise mit Ader endhülsen. Weiterhin
ist es gegebenenfalls notwendig, zusätzliche Zugentlastungen oder
Staubschutzeinrichtungen etwa PG-Verschraubungen oder Tüllen an
den Verbindungsgehäusen
vorzusehen. Derartige Einrichtungen werden in der Regel unmittelbar
vor dem Einbau an den Querschnitt der vorliegenden Leitung angepasst.
Dies kann bedeuten, dass eine konische Gummitülle zugeschnitten wird oder
der gummiartige Verformungseinsatz einer PG-Verschraubung durch
Ausstanzen an den Leitungsquerschnitt angepasst wird. Das Stück der zusätzlichen
Leitung wird nach dem Zurichten mit den Kabelverbinder-Blöcken in den
Verbindungsgehäusen
verbunden, wobei eine Vielzahl von Befestigungsschrauben anzuziehen sind,
was in der Regel per Hand erfolgt und zeitaufwendig ist.
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Die
aufgezählten
Arbeitsschritte sind lediglich dazu notwendig, dass zwischen den
Abzweig- und/oder
Verbindungsgehäusen
eine Leitung mit der Mantelung vorliegt, die einen entsprechenden
Schutz gegen Berührung
und Feuchtigkeit aufweist, wie der Rest der instandzusetzenden Leitung
auch.
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Bei
der Durchführung
der genannten Arbeitsschritte, können
durch den Menschen verursachte Fehler auftreten, wobei die Anzahl
der Arbeitsschritte proportional zur Anzahl der auftretenden Fehler
sein kann. Gerade beim Abmanteln und Abisolieren von Leitungen können Beschädigungen
auftreten, die Einfluss auf die Qualität des elektrischen Überganges
oder die Qualität
der Isolierung haben. Zum Beispiel kann die Isolationsschicht einer
Ader beim Abmanteln eingeschnitten werden oder eine Kupferader beim
Abisolieren eingekerbt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, den Arbeitsaufwand bei der
Verbindung von zueinander beabstandeten Leitungsenden gering zu
halten und gleichzeitig die Qualität der Verbindungsstelle zu gewährleisten,
welche bestimmten Anforderungen in der Schutzklasse beim Schutz
gegen Feuchtigkeit unterliegen, die mit Hilfe eines Isolationsgels
erreichbar sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Koppelvorrichtung für
das Koppeln von mit einem Isolationsgel befüllbaren Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen für Leitungen,
insbesondere Niederspannungsleitungen, gelöst, wobei die Koppelvorrichtung
an zwei Seiten je mindestens ein mechanisch eingreifendes Haltemittel
für das
mechanische Verbinden der Koppelvorrichtung mit je einem Abzweig-
und/oder Verbindungsgehäuse
aufweist, und mindestens ein Durchführelement vorgesehen ist, welches
mindestens eine durchgängige,
die Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse räumlich verbindend ausgebildete
Verbindungsöffnung
aufweist.
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Eine
solche Kopplung ist durch die Koppeleinrichtung leicht aufzubauen
und die mechanische Verbindung der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse mit
Hilfe des Durchführelements
gewährt
den innenliegenden Verbindungsmitteln, wie eine durchgeführte Leitung,
einen guten Schutz vor äußeren Einflüssen, insbesondere
wenn sich das Isolationsgel wenigstens teilweise in die Verbindungsöffnung des
Durchführelementes
erstreckt. Zwei Ver bindungsgehäuse
können
mit Hilfe der Koppelvorrichtung in Reihe zusammengeschaltet hintereinander miteinander
verbunden werden. Mit mehreren Koppelvorrichtungen können mehrere
Gehäuse
zusammengehalten werden.
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Vorzugsweise
sind die Haltemittel und das Durchführelement einstückig miteinander
ausgebildet. Eine einfache Handhabung und Herstellbarkeit kann dadurch
erreicht werden. Die Koppelvorrichtung kann weiterhin durch die
Einstückigkeit
eine hohe Dichtigkeit aufweisen.
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Die
Haltemittel und/oder das Durchführelement
können
gönstigerweise
als Spritzgussteile ausgeführt
sein. Damit lässt
sich das Durchführelement und/oder
das Halteelement einfach in gewünschten Stückzahlen
bei gleichzeitig hoher und gleichbleibender Qualität herstellen.
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Ebenfalls
kann vorstellbar sein, dass die Koppelvorrichtung mit den Halteelementen
und dem Durchführungselement
mehrteilig ausgeführt
ist. Die Koppelvorrichtung kann dann aus Halbzeugen hergestellt
werden, was bei entsprechenden Stückzahlen kostengünstiger
sein kann und einen modularen Aufbau einer Produktpalette für die Koppelvorrichtungen
ermöglichen
könnte.
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Möglicherweise
kann das Haltemittel kraftschlüssig
in den Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen gehalten werden. Dadurch
könnte
der mechanische Aufbau der Haltemittel sowie des Abzweig- und/oder
Verbindungsgehäuses
vereinfacht werden, wenn die Haltemittel an Reibflächen anliegen
könnten
und weniger Aussparungen an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse vorgesehen wären.
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In
einer Variante der Erfindung kann das Durchführelement gebogen und/oder
abgewinkelt vorgesehen sein. Dies ließe sich besonders gut einsetzen,
wenn die zu verbindenden Leitungsenden versetzt oder schräg zueinander
münden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weisen die Haltemittel eine Querschnittsform auf,
die der Aussparung in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse entspricht.
Das Haltemittel kann so das sich in dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse ausbreitende
Isolationsgel zurückhalten
und derart umleiten, dass die Verbindungsöffnung des Durchführelementes
ebenfalls mit verdrängtem
Isolationsgel gefüllt
werden kann.
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Möglicherweise
können
die Haltemittel eine runde Umfangsquerschnittsform aufweisen. Die
Haltemittel könnten
so im Bereich der Ecken der Aussparung an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse mit
höheren
Toleranzen gefertigt werden. Dadurch könnten die Herstellungskosten
herabgesetzt werden.
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In
einer Variante der Erfindung können
die Haltemittel einer Koppelvorrichtung unterschiedlich ausgeführt sein,
insbesondere verschieden groß.
Damit könnten
Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse verschiedener
Größe miteinander
verbunden werden und die Koppelvorrichtung als eine Art Adapter
wirken.
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Zweckmäßigerweise
kann das Durchführelement
starr ausgeführt
sein. Die miteinander verbundenen Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse sind auf
diese Weise starr miteinander verbunden. Dadurch können mechanische
Einwirkungen, wie etwa Verdrehungen oder Verbiegungen, von den sich
im Inneren der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse befindlichen Verbindungsmitteln
abgehalten werden.
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Vorstellbar
kann das Durchführelement
flexibel ausgeführt
sein, was den Einsatz bei einer flexiblen Leitung vereinfachen würde, sowie
die Anpassung an Leitungsenden, welche versetzt oder schräg zueinander
liegen begünstigen
könnte.
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In
einer Variante der Erfindung kann das Durchführelement rohrartig ausgeführt sein.
Ein rohrartiger Aufbau eignet sich besonders zum Durchführen von
Leitungen, bei gutem Widerstand gegen Biegung des Durchführelementes
unter Belastung in verschiedenen Richtungen.
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Es
wird vorgeschlagen, dass das Durchführelement abschirmend ausgebildet
sein kann, insbesondere durch eine metallische Umhüllung. Auf diese
Weise könnte
im Bereich des Durchführelementes
die Einwirkung von elektromagnetischen Feldern herabgesetzt werden,
welche sich beispielsweise auf Steuerleitungen und/oder Fernmeldeleitungen beeinflussend
auswirken können.
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In
besonderer Weise kann eine Baugruppe mit mindestens zwei Kabelverbinderblöcken, wenigstens
einem Kabel und dem Koppelelement vorgesehen sein, wobei die Kabelverbinderblöcke durch
wenigstens ein Kabel miteinander verbunden sind und wenigstens ein
Kabel durch die Durchführöffnung des
Koppelelementes durchgeführt
vorgesehen sein kann. Eine solche vormontierte oder als Bausatz
verfügbare
Baugruppe könnte
die Montage erheblich vereinfachen, da die entsprechenden Leitungsenden der
zu verbindenden Leitung lediglich an die bereits miteinander verbundenen
Kabelverbinderblöcke
angeschlossen werden könnten.
Die Kabelverbinderblöcke
könnten
aber auch einfach durch bereits vorbereite te, durch die Durchführöffnung führbare und abgelängte Kabel
miteinander verbunden werden. Dies würde eine erhebliche Erleichterung
und Zeitersparnis bei der Instandsetzung bedeuten.
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Zweckmäßigerweise
kann ein Bausatz mit der Baugruppe, sowie wenigstens zwei Abzweig- und/oder Verbindungsgehäusen vorgesehen
sein, wobei diese über
die Koppelvorrichtung mechanisch miteinander verbindbar sind und
die Kabelverbinder-Blöcke
jeweils in ein Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse einbringbar sind, wobei
das Kabel durch die Verbindungsöffnung
der Koppelvorrichtung durchführbar
und die Kabelverbinderblöcke
elektrisch verbindend vorsehbar ist. Dieser Bausatz könnte als
Reparaturkitt vormontiert oder in Einzelteilen vorliegen und auf
diese Weise eine Reparatur vereinfachen und beschleunigen, da die
internen Verbindungskabel in der bestimmten Länge vorliegen könnten und
lediglich die Leitungsenden der zu verbindenden Leitung zugerichtet
werden müssen.
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Mehrere
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Figuren dargestellt und werden nachstehend
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuses mit
einer beispielhaften Leitungsverbindungsstelle, ohne die erfindungsgemäße Koppelvorrichtung,
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2 eine
erfindungsgemäße Koppelvorrichtung
in perspektivischer Ansicht gemäß einer
ersten Ausführungsform,
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3 eine
Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung gemäß 2,
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4 eine
Schnittansicht der erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung
gemäß dem Schnitt
A-A aus 3,
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5 eine
schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung,
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6 eine
schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung,
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7 eine
schematische Darstellung einer Baugruppe mit der ersten Ausführungsform
der Erfindung und
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8 eine
schematische Darstellung eines Bausatzes mit der Baugruppe von 7 mit
einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung.
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1 zeigt
ein Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1, welches zwei
Gehäusehälften 2 aufweist,
die in einem Scharnierbereich 3 miteinander schwenkbar
verbunden sind. Die Gehäusehälften 2 verfügen über jeweils
eine Mulde 4, die mit einem Isolationsgel 5 befüllbar ist.
In 1 sind die Mulden 4 mit dem Isolationsgel 5 gefüllt. Die
Mulden 4 sind durch stirnseitige Wandungen 6,
sowie die Gehäusehälfte 2 begrenzt.
An der Längsseite 7 der
Gehäusehälften 2 befinden
sich einrastbare Schließmittel 8, welche
die Gehäusehälften 2 in
geschlossenem Zustand zusammenhalten. Zusätzlich kann das Gehäuse mit
Kabelbindern im geschlossenen Zustand und/oder an anderen Gegenständen fixiert
werden.
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In
eine Gehäusehälfte 2 ist
ein Kabelverbinder-Block 9 eingelegt, der stirnseitig mit
mehreren Adern 10 einer Leitung 11 jeweils verbunden
ist. Die Leitungen 11 sind aus den isolierten Adern 10 und
einem Mantel 12 ausgebildet.
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Weiterhin
sind an den Gehäusehälften 2 mehrere
Auslassungen 13 ausgebildet, die hier in Form von Langlöchern jeweils
an den stirnseitigen Enden der Gehäusehälften 2 quer zur Längsseite 7 angeordnet
sind.
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Die
Gehäusehälften 2 sind
aus Kunststoff gefertigt, etwa Polypropylen (PP) und isolieren elektrische
Spannung.
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2 zeigt
eine erfindungsgemäße Koppelvorrichtung 14 gemäß einer
ersten Ausführungsform mit
zwei Haltemitteln 15 und einem Durchführelement 16. Die
Haltemittel 15 sind plattenförmig ausgebildet und weisen
im Bereich der längeren
Seiten 17 jeweils einen Vorsprung 18 auf. Die
längeren
Seiten 17 und die kürzeren
Seiten 19 münden
an den Ecken in Fasen 20. Die Haltemittel 15 sind
parallel zueinander und beabstandet voneinander an dem Durchführelement 16 ausgebildet.
Ein Teil des Durchführelementes 16 ragt über die
Stirnflächen 21 der
Haltemittel 15 hinaus.
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In
dieser Ausführungsform
ist die Umfangsquerschnittsform des Haltemittels 15 im
Wesentlichen der Form einer Aussparung entsprechend angepasst, die
sich beim Schließen
des Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuses 1 an dessen Stirnseiten
im Bereich der Auslassungen 13 ergibt.
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Die
Vorsprünge 18 sind
in die Auslassungen 13 quer zur Längserstreckung eines Gehäuses eingreifbar
ausgebildet.
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Das
Durchführelement 16 ist
rohrartig ausgebildet und weist im Inneren eine Verbindungsöffnung 22 auf,
welche konzentrisch zur rohrartigen Ausprägung des Durchführelementes 16 angeordnet ist.
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Bei
der Verwendung von Fernmeldeleitungen oder Leitungen, die Signale übertragen,
kann es zweckmäßig sein,
die Koppelvorrichtung 14 abschirmend auszulegen. Dabei
könnte
die Koppelvorrichtung 14 eine metallische Hülle innerhalb
des Durchführungselements 16 aufweisen
oder einen metallischen Einsatz aufweisen. Dies könnte zum
Schutz vor dem Einfluss elektromagnetischer Felder beitragen.
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Als
Alternative können
in 2 die Vorsprünge 18 auch
weggelassen werden und die Flächen
der Seiten 17 und 19 die Haltemittel 15 kraftschlüssig an
den Gehäusehälften 2 anliegend
halten.
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3 zeigt
eine Vorderansicht in Richtung der Stirnfläche 21 der Koppelvorrichtung 14 gesehen.
In dieser Ansicht wird deutlich, dass sich die Verbindungsöffnung 22 im
Schwerpunkt der Stirnfläche 21 befindet.
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Die
Verbindungsöffnung 21 könnte jedoch auch
an einer anderen Stelle der Stirnfläche 21 vorgesehen
sein, oder es könnten
mehrere Verbindungsöffnungen 22 und
mehrere Durchführelemente 16 vorhanden
sein. Die Vorsprünge 18 könnten sich ebenso
an der kürzeren
Seite 19 des Haltemittels 15 befinden oder es
könnten
sich mehrere Vorsprünge an
einer Seite oder Vorsprünge
allseitig befinden. Die Anzahl und Position der Vorsprünge 18 ist
nicht auf die Darstellung aus den 2 und 3 begrenzt.
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4 zeigt
eine Schnittansicht entlang des Schnitts A-A in 3. 4 kann
so verstanden werden, dass die Haltemittel 15 fest mit
dem Durchführelement 16 verbunden
sind, etwa durch Kleben. Alternativ kann die Koppelvorrichtung 14 auch
einstückig,
etwa als Spritzgussteil ausgeführt
sein, welches Ausprägungen
von Haltemitteln und eines Durchführelementes aufweist.
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In
der mehrteiligen Ausführungsform
der Koppelvorrichtung 14 wäre es denkbar, dass die Haltemittel
zusammen mit einem Rohr geliefert würden. Das Rohr könnte unmittelbar
vor dem Einbau auf eine entsprechende Länge gekürzt werden und die Haltemittel 15 könnten daraufhin
in einer passenden Position fixiert werden. So könnte eine flexible Längeneinstellung
der Koppelvorrichtung 14 erreicht werden.
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Das
Durchführelement 16 kann
nach der Darstellung in 4 auch derart ausgebildet sein, dass
es einen im Wesentlichen eckigen Querschnitt aufweist.
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5 zeigt
eine Koppelvorrichtung 14, die ein abgewinkeltes Durchführelement 16 aufweist. Das
Durchführelement
könnte
abgewinkelt oder ebenso gebogen aufgefasst werden. Auf diese Weise könnten Abzweig-
und/oder Verbindungsgehäuse 1, die
unter verschiedenen Winkel oder versetzt angeordnet sind, verbunden
werden. 5 kann auch so verstanden werden,
dass das Durchführelement 16 flexibel
ausgeführt
ist, um die zuvor beschriebenen Lageabweichungen ausgleichen zu
können.
Denkbar ist jedoch auch, das Durchführelement 16 starr
auszubilden, beispielsweise aus einem Kunststoff, etwa Polypropylen.
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Die
Koppelvorrichtung 14 weist aus 5 unterschiedliche
Haltemittel 15 auf. Die Haltemittel 15 weisen
eine unterschiedliche Größe auf,
was durch die geschweiften Klammern 23 und 24 angedeutet
wird, wobei sich ebenfalls die Breite der Vorsprünge 18 unterscheidet.
Eine solche Koppelvorrichtung 14 könnte dazu verwendet werden,
Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 verschiedener
Größe miteinander
zu verbinden. Hier könnte
die Koppelvorrichtung 14 zusätzlich als eine Art Adapter dienen.
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In
der 5 ist durch gestrichelte Linien eine Ausführungsform
der Koppelvorrichtung 14 zusätzlich angedeutet, bei der
die Koppelvorrichtung 14 als T-Stück ausgebildet ist, wobei die
T-Form nicht auf eine rechtwinklige Anordnung festgelegt sein soll.
Insofern kann die Koppelvorrichtung 14 in einer Anordnung
zum Abzweigen einer Verbindung der Leitung 10, 11 verwendet
werden.
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Denkbar
könnten
aber auch noch weitere abzweigende Durchführelemente 16-Segmente vorgesehen
sein, was zu einer X- oder Sternform der Koppelvorrichtung 14 führen könnte. Die
Abzweigungen des Durchführelementes 16 könnten ebenso
in räumlicher
Weise, in unterschiedliche Raumrichtungen deutend angeordnet sein.
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6 zeigt
die Vorderansicht einer erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung 14,
wobei die Haltemittel 15 eine runde Umfangsquerschnittsfläche aufweisen.
In dieser Ausführungsform
könnten
erheblich größere Toleranzen
bei der Fertigung der plattenförmigen
Haltemittel 15 angesetzt werden, da ein größerer Spalt
zwischen dem äußeren Umriss
der Umfangsquerschnittsfläche 21 und
den hier gestrichelt dargestellten geschlossenen Gehäusehälften 2 vorliegen
würde,
was schematisch angedeutet ist.
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7 zeigt
eine schematische Ansicht einer Baugruppe, die aus mehreren Kabeln 10,
zwei Kabelverbinder-Blöcken 9 und
einer Koppelvorrichtung 14 besteht. Die sich gegenüberliegenden
Kabelverbinder-Blöcke 9 sind über die
isolierten Kabeln 10 miteinander verbunden. Die isolierten
Kabeln 10 sind an den nicht gezeigten Enden in die Kabelverbinder-Blöcke 9 eingeführt, mittels
einer Vielzahl von Schrauben 26 mechanisch fixiert und
somit mit der jeweiligen Klemme 27 elektrisch verbunden.
Die Adern 10 sind durch die Verbindungsöffnung 22 innerhalb
des Durchführelementes 16 durchgeführt. Die
Verbindungsöffnung 22 ist
in 7 aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt.
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Es
kann vorstellbar sein, dass die Baugruppe 25 in dargestellter
Weise vormontiert ausgeliefert wird, jedoch ist auch eine Lieferung
als Bausatz in Einzelteilen denkbar. Dabei sind die Adern 10 in
geeigneter Weise abgelängt
und an deren Enden abisoliert, sowie gegebenenfalls mit Aderendhülsen versehen.
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8 zeigt
einen Bausatz 28 und zwei Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1,
der erfindungsgemäßen Koppelvorrichtung 14,
die als Teil der Baugruppe 25 in die beiden Abzweig- und/oder
Verbindungsgehäuse 1 eingesetzt
ist. Die Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 sind geschlossen dargestellt.
Die im Inneren der Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse liegenden
Verbindungsmittel der Baugruppe 25 sind zur besseren Übersicht
gestrichelt dargestellt. Dabei wird auf der linken Seite ein Kabelverbinder-Block 9 mit
mehreren Klemmen angedeutet und auf der rechten Seite ein solcher
mit nur einer Klemme. Dies soll verdeutlichen, dass je nach Anwendungsfall
Kabelverbinder-Blöcke 9 mit
unterschiedlicher Klemmenanzahl verwendet werden können.
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Die
Adern 10 reichen durch die Koppelvorrichtung 14 von
einem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 in das andere
durch. Die verwendeten Adern 10 können sowohl einzelne Adern 10 sein, es
könnte
aber auch eine Mantelleitung durch das Durchführelement 16 geführt werden.
Dabei werden die Adern 10, sowie die Kabelverbinder-Blöcke 9 in die
Mulden 4, welche mit dem Isolationsgel 5 gefüllt sind
hineingedrückt.
Das Isolationsgel 5 umschließt die eingebrachten Körper und
wird teilweise von diesen verdrängt,
so dass Teile des Isolationsgels zu den stirnseitigen Enden der
Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 fließen und
ein Teil des Isolationsgels 5 in die Verbindungsöffnung 22 eindringen kann.
Das Isolationsgel 5 könnte
diese gegebenenfalls vollständig
ausfüllen.
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Auf
die beschriebene Art können
beliebig viele Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 in Reihe miteinander
verbunden werden.
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Beispielhaft
sind in 8 auf der linken Seite eine
Verschraubung 29, etwa eine PG-Verschraubung sowie eine flexible Gummitülle 30 dargestellt. Die
Verschraubung 29 dient ihrerseits als Zugentlastung für eine eingeführte Leitung
und andererseits als Abschirmung gegen möglicherweise eindringende Festkörper oder
Feuchtigkeit. Eine Zugentlastung kann auch in anderer Weise als
die gezeigte Verschraubung ausgeführt sein. Möglichkeiten zur Ausbildung
einer solchen Zugentlastung sind dem Fachmann bekannt. Die flexible
Gummitülle 30 verfügt über mehrere
konzentrische Abschnitte 31, die jeweils einen von dem
Gehäuse
weg kleiner werdenden Durchmesser aufweisen. Abhängig von dem Querschnittsdurchmesser
der einzuführenden
Leitung werden entsprechende Abschnitte 31 von der Tülle 30 abgetrennt.
Die Zugentlastung 29 oder der Staub- und/oder Feuchtigkeitsschutz 30 ist
an einer Sperrplatte befestigt, die in ähnlicher Weise, wie die Haltemittel 15 der
Koppelvorrichtung 14 an dem Abzweig- und/oder Verbindungsgehäuse 1 befestigt
ist.
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Es
ist ebenfalls vorstellbar, dass es sich bei der gezeigten Leitung
um Fernmeldeleitungen, Steuerleitungen, optische Leitungen oder
andere vor äußeren Einflüssen zu
schützende
Leitungen handeln kann.
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Die
Merkmale der dargestellten Ausführungsformen
sind mit korrespondierenden Bezugszeichen versehen, um deutlich
zu machen, dass die gezeigten Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen
miteinander kombinierbar sind, sofern sich diese Merkmale in den
figurlichen Darstellungen und der Beschreibung unterscheiden.