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DE4112900A1 - Verfahren zur herstellung eines sacks oder beutels mit in gefuelltem zustand rechteckigem boden und mit einem griffteil und nach diesem verfahren hergestellter sack oder beutel - Google Patents

Verfahren zur herstellung eines sacks oder beutels mit in gefuelltem zustand rechteckigem boden und mit einem griffteil und nach diesem verfahren hergestellter sack oder beutel

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Publication number
DE4112900A1
DE4112900A1 DE4112900A DE4112900A DE4112900A1 DE 4112900 A1 DE4112900 A1 DE 4112900A1 DE 4112900 A DE4112900 A DE 4112900A DE 4112900 A DE4112900 A DE 4112900A DE 4112900 A1 DE4112900 A1 DE 4112900A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
adhesive
glued
strip
leg
bag
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE4112900A
Other languages
English (en)
Inventor
Fritz Ing Grad Achelpohl
Werner Juergens
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Windmoeller and Hoelscher KG
Original Assignee
Windmoeller and Hoelscher KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Windmoeller and Hoelscher KG filed Critical Windmoeller and Hoelscher KG
Priority to DE4112900A priority Critical patent/DE4112900A1/de
Priority to EP92101888A priority patent/EP0510307A1/de
Priority to CA002063085A priority patent/CA2063085A1/en
Priority to US07/852,006 priority patent/US5203758A/en
Priority to JP4065155A priority patent/JPH0584108A/ja
Publication of DE4112900A1 publication Critical patent/DE4112900A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B31B70/00Making flexible containers, e.g. envelopes or bags
    • B31B70/74Auxiliary operations
    • B31B70/86Forming integral handles or mounting separate handles
    • B31B70/864Mounting separate handles on bags, sheets or webs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
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    • B31B2150/00Flexible containers made from sheets or blanks, e.g. from flattened tubes
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    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
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    • B31B2160/20Shape of flexible containers with structural provision for thickness of contents
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Landscapes

  • Making Paper Articles (AREA)
  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)
  • Bag Frames (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels mit in gefülltem Zustand rechteckigem Boden und mit einem Griffteil und nach diesem Verfahren hergestellte Säcke oder Beutel.
Säcke oder Beutel dieser Art sind beispielsweise aus der DE-GM 81 15 909 und 82 07 889 bekannt. Diese bekannten Säcke oder Beu­ tel weisen jedoch den Nachteil auf, daß die gleichsam ein Boden­ blatt bildenden schenkelartigen Streifen, die in ihrem mittleren Bereich mit dem mit dem Griffloch versehenen Stegteil verbunden sind, vollflächig oder nahezu vollflächig mit dem Boden verklebt sind, daß auf dem Boden über das Stegteil, also im Bereich der den Boden durchsetzenden Längsmittelebene des Sackes erhebliche Beanspruchungen beim Tragen ausgeübt werden, die dadurch entste­ hen, daß die von dem Stegteil ausgeübten Kräfte im wesentlichen im Bereich einer mittig durch das Bodenrechteck verlaufenden Li­ nie in diesen eingeleitet werden. Zur Vermeidung dieses Nach­ teils wurde in der deutschen Patentanmeldung 40 12 896.2 ein Sack oder Beutel beschrieben, der durch Eckeinschläge teilweise überlappende Seiteneinschläge gebildet ist und dessen eingesetz­ tes Griffteil aus einem mittleren Stegteil mit dem Griffloch und aus mit diesem verbundenen seitlichen schenkelartigen Streifen aus flexiblem Material besteht, wobei der aufgezogene Boden in an sich bekannter Weise mit einem Innenriegel verklebt oder ver­ schweißt ist, der dichtend mit den inneren Rändern der Eckein­ schläge und zumindest den inneren Rändern der Seiteneinschläge angrenzend an deren Faltenlinien verbunden ist, wobei das Griff­ teil in den noch offenen Boden eingelegt ist und wobei dessen schenkelartige Streifen zumindest teilweise von den Seitenein­ schlägen überdeckt und mit diesen verklebt oder verschweißt sind. Bei diesem Sack oder Beutel ist die dem durch einen Zettel gebildeten Innenriegel zugewandte Seite der seitlichen schenkel­ artigen Streifen des Griffteils, die zwischen sich das mit dem Griffloch versehene Stegteil tragen, nicht mit diesem Innenrie­ gel verklebt, sondern die Seiteneinschläge überlappen die seitli­ chen schenkelartigen Streifen und sind mit diesen durch deren Seiten verklebt oder verschweißt, an denen sich auch das mittle­ re Stegteil mit dem Griffteil befindet. Dieser Sack oder Beutel zeichnet sich daher durch einen Tunnel aus, der zwischen der Un­ terseite des Griffteils und der Innenseite des Griffteils des Innenriegels gebildet ist. Aufgrund dieser Ausbildung werden über das mittlere Stegteil und die mit diesem verbundenen schen­ kelartigen Streifen die Tragkräfte im wesentlichen unmittelbar in die Seitenwandungen des gefüllten Sackes oder Beutels eingelei­ tet, so daß das Griffteil wesentlich größere Tragkräfte aufzuneh­ men vermag, ohne daß der Sack dadurch beschädigt wird oder Boden­ teile von diesem abgelöst werden.
Es hat sich allerdings als nachteilig erwiesen, daß der vorbe­ schriebene Sack oder Beutel nicht ohne weiteres und einfach ma­ schinell herstellbar ist. Auch ein in der deutschen Patentanmel­ dung P 40 14 600.6 beschriebenes Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels mit einem Tunnel der vorbeschriebenen Art ist verhältnismäßig kompliziert.
Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfah­ ren zur Herstellung eines gattungsgemäßen Sacks oder Beutels an die Hand zu geben, mit welchem dieser einfach und kostengünstig maschinell in einer Produktionslinie hergestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Verfahrensfolge ge­ mäß der Patentansprüche 1, 3, 5 bzw. 8 gelöst.
Die erfindungsgemäßen Verfahrensfolgen gemäß der Ansprüche 5 und 8 entsprechen im wesentlichen denjenigen gemäß der Ansprüche 1 bzw. 3. Im Unterschied zu den Verfahrensfolgen der Patentansprü­ che 1 bzw. 3 weisen die Verfahrensfolgen gemäß der Ansprüche 5 bzw. 9 jedoch verhältnismäßig breite Streifen aus reaktivierba­ rem Klebstoff oder Siegellack auf, die im Bereich der späteren Seitenfalten jeweils zwei dreieckige flächige Ansätze aufweisen, die es ermöglichen, daß beim fertigen Seitenfaltenbeutel nach Aktivierung des Klebstoffs oder Siegellacks zusätzlich noch die Ecken miteinander verklebt werden. Hieraus resultiert eine ver­ besserte Kantensteifigkeit des Bodens, die zu einer exakten und stabilen Ausbildung der Kanten im Bodenbereich des Sacks oder Beutels führt.
Im Unterschied zu den vorbekannten Verfahren besitzt der erfin­ dungsgemäß hergestellte Sack oder Beutel keinen Kreuzboden mit integriertem Griff bzw. Griffteilen. Eine günstige Krafteinlei­ tung wird hier nicht durch eine Tunnelbildung, sondern durch den gefalteten Zettel, der unterhalb des Griffs mit beiden Seitenwan­ dungen verklebt ist, erreicht. In vorteilhafter Weise kann es sich hier um einen einfach gefalteten Zettel handeln, der nicht vorkonfektioniert werden braucht.
Ein Vorteil des Herstellungsverfahrens gemäß Anspruch 1 besteht darin, daß der Tragegriff unmittelbar während der Herstellung mit in den Boden eingearbeitet ist. Dadurch sind zusätzliche Ar­ beitsgänge, wie das Fertigen von Griffteilen und das Aufkleben derselben nicht erforderlich.
Ein Sack oder Beutel, der nach einem der erfindungsgemäßen Ver­ fahren hergestellt wird, besteht vorzugsweise aus einem einzigen Werkstoff. Dies verbessert die Recyclefähigkeit des Sacks oder Beutels. Besonders vorteilhaft besteht der Sack oder Beutel aus Papier.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden im folgen­ den anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
Die Fig. 1 bis 8 die Verfahrensfolge eines ersten erfindungsgemäßen Verfah­ rens zur Herstellung eines Sacks oder Beutels, und
Die Fig. 9 bis 17 eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Sacks oder Beutels,
Die Fig. 18 bis 25 eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Sacks oder Beutels und
Die Fig. 26 bis 34 eine vierte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Sacks oder Beutels.
Zunächst seien anhand der Fig. 1 bis 8 die einzelnen Verfah­ rensschritte des ersten Ausführungsbeispiels des erfindungsge­ mäßen Verfahrens zur Herstellung eines Sacks oder Beutels - im vorliegenden Fall eines Papierwindelbeutels mit einer Art Pinch-Bottom - erläutert.
Auf eine in Fig. 1 dargestellte kontinuierlich vorbewegte Flach­ bahn 10 werden jeweils in Beabstandung einer Beutellänge zwei parallel zueinander und senkrecht zu den Seitenrändern verlaufen­ de Streifen 12, 14 aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf der dem Betrachter zugewandten Seite aufgebracht. In Fig. 2 ist die Flachbahn von der Rückseite her dargestellt, die entspre­ chenden Streifen 12 und 14 sind, da sie auf der gegenüberliegen­ den Seite angeordnet sind, gestrichelt dargestellt. Auf dieser Rückseite werden deckungsgleich zu den auf der anderen Seite an­ geordneten Streifen 12, 14 mehrere Streifen 16, 18, 20 und 22 aufgebracht, die im wesentlichen die gleiche Länge aufweisen und später den zu bildenden Bodenbereich der zu bildenden Seitenfal­ ten zusammenkleben sollen.
In Fig. 3 ist die Flachbahn 10 wieder von der Vorderseite (vgl. Fig. 1) dargestellt. Zwischen den Streifen 12, 14 werden beab­ standet voneinander Verstärkungen 24, 26 vollflächig aufgeklebt. Diese Verstärkungen bestehen vorteilhaft aus festem Karton. Falls das Material der Flachbahn 10 jedoch als solches schon ei­ ne hohe Reißfestigkeit aufweist, können die Verstärkungen 24 und 26 auch weggelassen werden.
Unterhalb der Verstärkung 24 wird ein gefalteter Zettel 28 aufge­ klebt. Ein freier Schenkel dieses gefalteten Zettels 28 ist auf den aufgeklebten Schenkel zurückgefaltet. Unterhalb der Verstär­ kung 26 wird eine Formatbeleimung 32 vorgesehen, die der Fläche des freien Schenkels 30 des gefalteten Zettels 28 entspricht. Am seitlichen Rand der Flachbahn 10 wird ein Klebestreifen 34 aufge­ tragen.
Die Flachbahn 10 wird nun im folgenden zu einem Schlauch mit Sei­ tenfalten 36 und 38 zusammengelegt, der nach entsprechendem Zu­ schnitt die in Fig. 4 angedeutete Form aufweist. In Fig. 4a ist der unten offene Beutel leicht auseinandergezogen. Mittig ist der Zettel 28, der an den Seiten des Beutels angeklebt ist, dar­ gestellt. Wie aus der Fig. 4 deutlich wird, ist die Bahn derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel 30 auf der Formatbelei­ mung 32 angeordnet ist und daß gleichzeitig die beiden Verstär­ kungen 24 und 26 übereinander angeordnet sind.
Im in Fig. 5 dargestellten Verfahrensschritt werden die reakti­ vierbaren Klebstoffstreifen bzw. Siegellackstreifen 12 und 14 durch entsprechende beheizte Walzen aktiviert, d. h. miteinander verklebt. Zusätzlich werden auch Siegellackstreifen 16 und 18 in der Seitenfalte 36 bzw. 20 und 22 in der Seitenfalte 38 miteinan­ der verklebt.
Im in Fig. 6 dargestellten Verfahrensschritt werden Faltkanten vorgerillt. Dabei wird ungefähr unterhalb des zwischenzeitlich aktivierten Siegellackstreifens 14 eine parallel zu diesem ver­ laufende Faltkante 40 vorgerillt, zu der parallel in Richtung zum offenen Ende des Beutels versetzt eine Faltkante 42 vorge­ rillt wird. Von den Endpunkten der Faltkante 42 aus nach innen gerichtet werden schräg verlaufende Faltkanten 44 und 46 bis zur Faltkante 40 vorgerillt.
Gemäß dem in Fig. 7 dargestellten Verfahrensschritt wird nun ei­ ne Grifflochausstanzung 45 in dem Bereich der Verstärkungen 24 und 26 vorgesehen.
Der so vorbereitete Windelbeutel wird dann von unten befüllt und danach im unteren Bereich in an sich bekannter Art und Weise ver­ schlossen, wodurch sich das in Fig. 8 dargestellte Gebinde 47 ergibt. Bei diesem Gebinde 47 ist ein senkrecht zum rechteckigen Boden des Beutels 47 stehender Tragegriff 48 mit Grifflochaus­ stanzung 45 gebildet. Ein solcher Beutel läßt sich sehr gut ne­ beneinander, d. h. Seitenfläche an Seitenfläche und Stirnfläche an Stirnfläche, stapeln.
Anhand der Fig. 9 bis 17 kann das Verfahren gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert werden. Auch hier wird von einer kontinuierlich vorbewegten Flachbahn 50, die vor­ zugsweise aus Papier besteht, ausgegangen, wie in Fig. 9 darge­ stellt. In Beabstandung jeweils einer Beutellänge wird ein senk­ recht zu den Seitenrändern verlaufender Streifen 52 aus reakti­ vierbarem Klebstoff oder Siegellack auf einer Seite aufgebracht.
In Fig. 10 ist wiederum die Rückseite der Flachbahn 50 darge­ stellt, bei welcher der Streifen 52, da er hier nicht sichtbar ist, gestrichelt dargestellt wurde. Auf der Rückseite der Flach­ bahn 50 werden zwei kurze Streifen 54 und 56 aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack an entsprechender Stelle, d. h. in ei­ nem Bereich, der sich mit dem Verlauf des Streifens 52 teilweise deckt, aufgetragen.
In Laufrichtung der Flachbahn 50 werden vor dem Streifen 52 beab­ standet voneinander zwei Einschnitte 58 und 60 vorgesehen, wie in Fig. 11 dargestellt ist. Gemäß Fig. 12 wird im Bereich des Einschnitts 58 ein Griffteil 62, welches ebenfalls vorzugsweise aus Papier besteht, derart aufgeklebt, daß es über den Streifen 52 und den Einschnitt 58 hinausragt. Dieses Griffteil 62 wird aus einem streifenförmigen Band durch 90° Umknicken der Enden gebildet. Die Enden des Griffs 62 sind bis zum Einschnitt 58 mit der Flachbahn 50 verklebt.
Im Bereich der Enden des Griffteils 62 wird ein gefalteter Zet­ tel 64 mit einem Schenkel derart aufgeklebt, daß er auf den frei­ en aufgeklebten Enden des Griffs aufliegt, während der andere Schenkel auf diesen ersten Schenkel zurückgefaltet ist. Unter­ halb des zweiten Einschnitts 60 wird eine Fläche formatbeleimt, die dem Schenkel 66 des gefalteten Zettels im wesentlichen ent­ spricht. Wie der Fig. 13 weiter zu entnehmen ist, wird auf einer Seite der Flachbahn 50 ein Klebstreifen 70 aufgetragen. An­ schließend wird die Bahn 50 unter Bildung von Seitenfalten 72 und 74 zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel 66 des gefalteten Zettels 64 auf der Formatbeleimung 68 angeordnet ist. Nach Schneiden in Beutellänge ergibt sich der in den Fig. 14 und 14a dargestellte Beutel. Ein Schneiden des Beutels im Bereich des Griffs 62 ist dadurch möglich, daß im Griffbereich schon die Einschnitte 58 und 60 vorgesehen sind. Dadurch braucht mit dem jeweiligen Messer nur noch der nicht be­ reits eingeschnittene Teil zur Trennung vom nächstfolgenden Beu­ tel durchgeschnitten werden. Fig. 14a zeigt wiederum eine Sicht von unten in den Beutel, wobei die Seitenwände des Beutels leicht auseinandergezogen sind. Dabei wird der Zettel 64 sicht­ bar.
In dem in Fig. 15 dargestellten Verfahrensschritt werden die re­ aktivierbaren Streifen 52 und im Bereich der Seitenfalten 72 und 74 die Streifen 54 und 56 aktiviert und dadurch miteinander ver­ klebt. In dem in Fig. 16 dargestellten Ausführungsbeispiel wer­ den wieder Faltlinien 76, 78 und 80 vorgerillt, die den Faltli­ nien 42, 44 und 46 in dem ersten Ausführungsbeispiel entspre­ chen. Eine der Faltlinie 40 entsprechende Faltlinie ist in die­ sem Ausführungsbeispiel nicht vorgesehen.
Nach dem üblichen Befüllen des Beutels und dem Verschließen des offenen Beutelendes durch einen beliebigen Boden ergibt sich das Gebinde 82, welches in Fig. 17 dargestellt ist. In dieser Dar­ stellung wird deutlich, daß der Griff 62 mit dem oberhalb des rechteckigen Bodens gebildeten Stegteil flach auf dem Boden auf­ liegt, was dadurch erreicht wird, daß in dieser Ausführungsform keine Faltlinie vorgesehen ist, die der Faltlinie 40 des ersten Ausführungsbeispiels entspricht. Selbstverständlich kann auch in der vorliegenden Ausführungsform eine derartige Faltlinie vorge­ sehen werden, so daß der Steg mit dem Griff 62 senkrecht steht, wie das bei der ersten Ausführungsform in Fig. 9 dargestellt ist. Alternativ dazu kann natürlich auch die erste Ausführungs­ form ohne die vorgerillte Faltlinie 40 ausgeführt werden, so daß sich der Griff entsprechend der Darstellung gemäß der zweiten Ausführungsform in Fig. 17 auf den Boden auflegen würde.
Die in Fig. 17 dargestellte Ausführungsform hat den Vorteil, daß die Gebinde 82 problemlos aufeinander gestapelt werden können, ohne daß der Griff 62 mit dem entsprechenden Überstand zuerst umgefaltet werden müßte.
Die in den Fig. 18 bis 25 dargestellte Ausführungsform ent­ spricht im wesentlichen derjenigen gemäß der Fig. 1 bis 8.
Auf eine in Fig. 18 dargestellte kontinuierlich vorbewegte Flach­ bahn 110 werden jeweils in Beabstandung einer Beutellänge ver­ hältnismäßig breite und senkrecht zu den Seitenrändern verlaufen­ de Streifen 112 aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf der dem Betrachter zugewandten Seite aufgebracht. Der Strei­ fen 112 weist dreieckig vorstehende Flächenbereiche 114 gemäß der in Fig. 18 dargestellten Konfiguration auf. Die Bereiche der jeweils nebeneinanderliegenden dreieckigen Bereiche 114 entspre­ chen dem Bereich der in Fig. 21 dargestellten Seitenfalten 136 und 138. Innerhalb des Streifens 112 aus reaktivierbarem Kleb­ stoff oder Siegellack sind Bereiche 120 und 122 ausgespart. Die Anordnung der nicht mit Siegellack versehenen Ausparungen 120, 122 ergibt sich ebenfalls aus Fig. 18. In Fig. 19 ist die Flach­ bahn 110 von der Rückseite her dargestellt, der entsprechende Streifen 112 ist, da er auf der gegenüberliegenden Seite angeord­ net ist, wieder gestrichelt dargestellt. Auf dieser Rückseite werden deckungsgleich zu dem auf der anderen Seite angeordneten Streifen 112 Streifen 116, 118 aus Siegellack aufgebracht.
In Fig. 20 ist die Flachbahn 110 wieder von der Vorderseite dar­ gestellt. In den Aussparungen 120 und 122 des Streifens 112 wer­ den beabstandet voneinander Verstärkungen 124 und 126 vollflä­ chig aufgeklebt. Diese Verstärkungen bestehen vorteilhaft aus festem Karton. An ihrer dicht aufgeklebten Seite weisen sie eben­ falls eine Beschichtung aus Siegellack auf. Auch hier kann für den Fall, daß das Material der Flachbahn 110 schon eine hohe Reißfestigkeit aufweist, diese zusätzliche Verstärkung aus den Verstärkungsabschnitten 124 und 126 weggelassen werden.
Unterhalb der Verstärkung 124 wird ein gefalteter Zettel 128 auf­ geklebt. Ein freier Schenkel dieses gefalteten Zettels 128 ist wieder auf den aufgeklebten Schenkel zurückgefaltet. Unterhalb der Verstärkung 126 wird eine Formatbeleimung 132 vorgesehen, die der Fläche des freien Schenkels 130 des gefalteten Zettels 128 entspricht. Am seitlichen Rand der Flachbahn 110 wird ein Klebestreifen 134 aufgetragen.
Die Flachbahn 110 wird nun im folgenden zu einem Schlauch mit Seitenfalten 136 und 138 zusammengelegt, der nach entsprechendem Zuschnitt die in Fig. 21 angedeutete Form aufweist. In Fig. 21a ist der unten offene Beutel leicht auseinandergezogen. Mittig ist der Zettel 128, der an den Seiten des Beutels angeklebt ist, dargestellt.
Im in Fig. 22 dargestellten Verfahrensschritt werden die reakti­ vierbaren Klebstoffstreifen bzw. Siegellackstreifen 112 mit samt der flächigen Ansätze 114 durch entsprechende beheizte Walzen aktiviert, das heißt miteinander verklebt. Zusätzlich werden auch die Siegellackstreifen 116 und der Seitenfalte 136 bzw. 118 in der Seitenfalte 138 miteinander verklebt.
Im in Fig. 23 dargestellten Verfahrensschritt werden die Faltkan­ ten 140, 142, 144 und 146 vorgerillt.
Gemäß dem in Fig. 24 dargestellten Verfahrensschritt wird nun eine Grifflochausstanzung 145 in dem Bereich der Verstärkungen 124 und 126 vorgesehen.
Der so vorbereitete Windelbeutel wird dann, wie üblich, von un­ ten befüllt und danach im unteren Bereich in an sich bekannter Art und Weise verschlossen, wodurch sich das in Fig. 25 darge­ stellte Gebinde 147 ergibt.
Das anhand der Fig. 26 bis 34 dargestellte vierte Ausführungs­ beispiel entspricht im wesentlichen dem Ausführungsbeispiel ge­ mäß der Fig. 9 bis 17. Auch hier wird von einer kontinuier­ lich vorbewegten Flachbahn 150, die vorzugsweise aus Papier be­ steht, ausgegangen, wie in Fig. 26 dargestellt ist. In Beabstan­ dung jeweils einer Beutellänge wird ein senkrecht zu den Seiten­ rändern verlaufender verhältnismäßig breiter Streifen 152 aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf einer Seite aufge­ bracht. Dieser weist wiederum drei paarweise nebeneinanderliegen­ de dreieckige Ansätze 153 aus reaktivierbarem Klebstoff oder Sie­ gellack auf.
In Fig. 27 ist wiederum die Rückseite der Flachbahn 150 darge­ stellt, bei welcher der Streifen 152, da er hier nicht sichtbar ist, gestrichelt dargestellt wurde. Auf der Rückseite der Flach­ bahn 150 werden zwei kurze Streifen 154 und 156 aus reaktivierba­ rem Klebstoff oder Siegellack an entsprechender Stelle, das heißt in einem Bereich, der sich im Verlauf des Streifens 152 teilweise deckt, aufgetragen. Dieser Bereich entspricht dem Be­ reich der auf der anderen Seite nebeneinander angeordneten drei - eckigen Flächen 153.
In Laufrichtung der Flachbahn 150 werden vor dem Streifen 152 beabstandet voneinander zwei Einschnitte 158 und 160 vorgesehen, wie in Fig. 28 dargestellt ist. Gemäß Fig. 29 wird im Bereich des Einschnitts 158 ein Griffteil 162, welches ebenfalls vorzugs­ weise aus Papier besteht, derart aufgeklebt, daß es über den Streifen 152 und den Einschnitt 158 hinausragt. Dieses Griffteil 162 wird in gleicher Weise wie das Griffteil 62 gebildet. Die Enden des Griffs 162 sind bis zum Einschnitt 158 mit der Flach­ bahn 150 verklebt.
Im Bereich der Enden des Griffteils 162 wird ein gefalteter Zet­ tel 164 mit einem Schenkel derart aufgeklebt, daß er auf den freien aufgeklebten Enden des Griffteils aufliegt, während der andere Schenkel auf diesen ersten Schenkel zurückgefaltet ist. Unterhalb des zweiten Einschnitts 160 wird eine Fläche formatbe­ leimt, die dem Schenkel 166 des gefalteten Zettels im wesent­ lichen entspricht. Wie der Fig. 30 weiter zu entnehmen ist, wird auf einer Seite der Flachbahn 150 ein Klebstreifen 170 aufgetra­ gen.
Anschließend wird die Bahn 150 unter Bildung von Seitenfalten 172 und 174 zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel 166 des gefalteten Zettels 164 auf der Formatbe­ leimung 168 angeordnet ist. Nach Schneiden in Beutellänge ergibt sich der in den Fig. 31 und 31a dargestellte Beutel.
In dem in Fig. 32 dargestellten Verfahrensschritt werden die re­ aktivierbaren Streifen 152 mit samt der Dreieckflächen 153 und der Streifen 154 und 156 aktiviert und dadurch miteinander ver­ klebt. Gemäß Fig. 33 werden Faltlinien 176, 178 und 180 gebil­ det, die in ihrer Anordnung derjenigen gemäß dem in Fig. 17 dar­ gestellten Ausführungsbeispiel entsprechen.
Nach dem üblichen Befüllen des Beutels und dem Verschließen des offenen Beutelendes durch einen beliebigen Boden ergibt sich das Gebinde 182, welches in Fig. 34 dargestellt ist.
Die mittels der erfindungsgemäßen Verfahren hergestellten Säcke oder Beutel weisen in vorteilhafter Weise keine Griffteile im Bereich der Seitenwände auf und sind daher vollflächig bedruck­ bar.

Claims (9)

1. Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels mit in gefülltem Zustand rechteckigem Boden und mit einem Griffteil, bestehend aus folgenden Schritten:
  • a) auf eine kontinuierlich vorbewegte Flachbahn (10) wer­ den jeweils in Beabstandung einer Beutellänge zwei parallel zueinander und senkrecht zu den Seitenrändern verlaufende Streifen (12, 14) aus reaktivierbarem Kleb­ stoff oder Siegellack auf einer Seite aufgebracht,
  • b) an entsprechender Stelle werden auf der Rückseite der Flachbahn (10) vier kurze Streifen (16, 18, 20, 22) aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack aufgetragen,
  • c) zwischen den Streifen (12, 14) aus reaktivierbarem Kleb­ stoff oder Siegellack werden zwei Verstärkungen (24, 26) vollflächig aufgeklebt,
  • d) unter der ersten Verstärkung wird ein gefalteter Zettel (28) mit einem Schenkel aufgeklebt, während der andere Schenkel (30) auf diesen zurückgefaltet ist,
  • e) unterhalb der zweiten Verstärkung (26) wird eine Fläche (32) formatbeleimt, die dem Schenkel (30) entspricht,
  • f) auf einer Seite der Flachbahn (10) wird ein Klebestrei­ fen (34) aufgetragen,
  • g) die Bahn (10) wird unter Bildung von Seitenfalten (36, 38) zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel (30) auf der Formatbeleimung (32) angeordnet ist und daß gleichzeitig die beiden Verstär­ kungen (24, 26) übereinander angeordnet sind,
  • h) die reaktivierbaren Klebstoffstreifen bzw. Siegellack­ streifen (12, 14; 16, 18, 20, 22) werden aktiviert,
  • i) es werden Faltkanten (40, 42, 44, 46) vorgerillt,
  • j) im Bereich der aufeinanderliegenden Verstärkungen (24, 26) wird ein Griffloch (45) eingestanzt.
2. Sack oder Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem einzigen Werkstoff, vorzugsweise Papier, hergestellt ist.
3. Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels mit in gefülltem Zustand rechteckigem Boden und mit einem Griffteil bestehend aus folgenden Schritten:
  • a) auf eine kontinuierlich vorbewegte Flachbahn (50) wird jeweils in Beabstandung einer Beutellänge ein senkrecht zu den Seitenrändern verlaufender Streifen (52) aus re­ aktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf einer Seite aufgebracht,
  • b) an entsprechender Stelle werden auf der Rückseite der Flachbahn (50) zwei kurze Streifen (54, 56) aus reakti­ vierbarem Klebstoff oder Siegellack aufgetragen,
  • c) in Laufrichtung der Flachbahn (50) vor dem Streifen (52) und parallel zu diesem werden beabstandet voneinan­ der zwei Einschnitte (58,60) vorgesehen,
  • d) im Bereich zumindest eines der Einschnitte (58) wird zumindest ein Griffteil (62) derart auf die Flachbahn (50) aufgeklebt, daß es über den Streifen (52) und den Einschnitt (58) hinausragt,
  • e) ein gefalteter Zettel (64) wird mit einem Schenkel der­ art aufgeklebt, daß er auf den freien aufgeklebten En­ den des Griffs (62) aufliegt, während der andere Schen­ kel (66) auf diesen zurückgefaltet ist,
  • f) unterhalb des zweiten Einschnitts (60) wird eine Fläche (68) formatbeleimt, die dem Schenkel (66) des gefalte­ ten Zettels (64) entspricht,
  • g) auf einer Seite der Flachbahn (50) wird ein Klebestrei­ fen (70) aufgetragen,
  • h) die Bahn (50) wird unter Bildung von Seitenfalten (72, 74) zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel (66) des gefalteten Zettels (64) auf der Formatbeleimung (68) angeordnet ist,
  • i) die reaktivierbaren Klebstoffstreifen (52;54, 56) werden aktiviert,
  • j) es werden Faltkanten (76, 78, 80) vorgerillt.
4. Sack oder Beutel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem einzigen Werkstoff, vorzugsweise Papier, her­ gestellt ist.
5. Verfahren und Herstellung eines Sacks oder Beutels mit in gefülltem Zustand rechteckigem Boden und mit einem Griffteil, bestehend aus folgenden Schritten:
  • a) auf eine kontinuierlich vorbewegte Flachbahn (110) wird jeweils in Beabstandung einer Beutellänge ein senkrecht zu den Seitenrändern verlaufender Streifen (112) aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf einer Sei­ te aufgebracht, wobei dieser Streifen im Bereich von später vorzusehenden Seitenfalten sich anschließende Dreieckflächen (114) aufweist,
  • b) an entsprechender Stelle werden auf der Rückseite der Flachbahn (110) zwei flächige Streifen (116, 118) aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack aufgetragen,
  • c) unterhalb des Streifens (112) wird im Bereich einer spä­ teren Seitenwand zwischen zwei dreieckflächigen Vor­ sprüngen (114) ein gefalteter Zettel (128) mit einem Schenkel aufgeklebt, während der andere Schenkel (130) auf diesen zurückgefaltet ist,
  • d) unterhalb des Streifens (112) wird auf der gegenüberlie­ genden Seitenwand eine Fläche (132) formatbeleimt, die dem Schenkel (130) entspricht,
  • e) auf einer Seite der Flachbahn (110) wird ein Klebestrei­ fen (134) aufgetragen,
  • f) die Bahn (110) wird unter Bildung von Seitenfalten (136, 138) zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel (130) auf der Formatbeleimung (132) angeordnet ist,
  • g) die reaktivierbaren Klebstoffstreifen bzw. Siegellack­ streifen (112, 116) werden aktiviert,
  • h) es werden Faltkanten (140, 142, 144, 146) vorgerillt,
  • i) ein Griffloch (145) wird eingestanzt.
6. Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels nach An­ spruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Streifen (112) aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack jeweils zwei Flächen beim Auftrag des Streifens (112) ausgespart bleiben, auf welche Verstärkungen (124, 126) vollflächig aufgeklebt werden, deren nicht aufgeklebte Seite vorzugsweise ebenfalls mit reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack beschichtet sind.
7. Sack oder Beutel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem einzigen Werkstoff, vorzugsweise Papier, hergestellt ist.
8. Verfahren zur Herstellung eines Sacks oder Beutels mit in gefülltem Zustand rechteckigem Boden und mit einem Griffteil, bestehend aus folgenden Schritten:
  • a) auf eine kontinuierlich vorbewegte Flachbahn (50) wird jeweils in Beabstandung einer Beutellänge ein senkrecht zu den Seitenrändern verlaufender Streifen (52) aus re­ aktivierbarem Klebstoff oder Siegellack auf einer Seite aufgebracht, der in den Bereichen, der späteren Seiten­ falten jeweils zwei angesetzte Dreieckflächen (153) ebenfalls aus reaktivierbarem Klebstoff oder Siegellack aufweist,
  • b) an entsprechender Stelle werden auf der Rückseite der Flachbahn (150) zwei kurze Streifen (154, 156) aus reak­ tivierbarem Klebstoff oder Siegellack aufgetragen,
  • c) in Laufrichtung der Flachbahn (150) vor dem Streifen (152) und parallel zu diesem werden beabstandet vonein­ ander zwei Einschnitte (158, 160) vorgesehen,
  • d) im Bereich zumindest eines der Einschnitte (158) wird zumindest ein Griffteil (162) derart auf die Flachbahn (150) aufgeklebt, daß es über den Streifen (152) und den Einschnitt (158) hinausragt,
  • e) ein gefalteter Zettel (164) wird mit einem Schenkel der­ art aufgeklebt, daß er auf den freien aufgeklebten En­ den des Griffs (162) aufliegt, während der andere Schen­ kel (166) auf diesen zurückgefaltet ist,
  • f) unterhalb des zweiten Einschnitts (160) wird eine Flä­ che (168) formatbeleimt, die dem Schenkel (166) des ge­ falteten Zettels (164) entspricht,
  • g) auf einer Seite der Flachbahn (150) wird ein Klebestrei­ fen (170) aufgetragen,
  • h) die Bahn (150) wird unter Bildung von Seitenfalten (172, 174) zu einem Schlauch derart zusammengelegt, daß der freie Schenkel (166) des gefalteten Zettels (164) auf der Formatbeleimung (168) angeordnet ist,
  • i) die reaktivierbaren Klebstoffstreifen (152;154, 156) wer­ den reaktiviert,
  • j) es werden Faltkanten (76, 78, 80) vorgerillt.
9. Sack oder Beutel nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß er aus einem einzigen Werkstoff, vorzugsweise Papier, hergestellt ist.
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