DE4102793A1 - Verfahren und vorrichtung zur dosierung von pulvern fuer die inhalation - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zur dosierung von pulvern fuer die inhalationInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein
Verfahren zur Dosierung geringer Mengen feinteiliger
Pulver.
Geringe Mengen feinteiliger, vorzugsweise
mikronisierter Pulver werden vor allem zu
therapeutischen Zwecken angewendet, hauptsächlich in
Form von Aerosolen für die inhalative Behandlung von
Atemwegserkrankungen wie Asthma.
Pulver dieser Art werden in Mengen, die meist deutlich
unter 50 mg liegen, mit der Atemluft der Lunge des
Patienten zugeführt. Dabei hat sich herausgestellt, daß
die Wirkstoffteilchen, damit sie tief in die Lunge
gelangen, eine Größe unter 10 µm haben sollten. Das
schließt allerdings die Verwendung auch etwas gröberer
Teilchen in den Zubereitungen, vor allem für etwaige
Hilfsstoffe, nicht aus. Werden Teilchen
unterschiedlicher Größe verwendet, so ist ein
deutlicher Größenunterschied gegebenenfalls sogar
erwünscht oder doch nicht störend; vgl. DE-OS 17 92 207.
Für die Applikation feiner Pulver ohne Zuhilfenahme von
Treibgasen in der Atemwegstherapie wurden vor allem
zwei Methoden entwickelt.
Die eine verwendet Hartgelatinekapseln, die jeweils
eine Wirkstoffdosis und gegebenenfalls zusätzlich
Hilfsstoffe enthalten, die andere entnimmt mittels
einer Meßkammer eine bestimmte Pulvermenge aus einem
Vorratsbehälter und mischt sie der Atemluft zu. Geräte
für beide Methoden sind in größerer Zahl beschrieben
worden, vgl. beispielsweise DE-OS 23 46 914;
EP-OS 1 66 294.
Die Erfindung bietet nun einen neuen Weg für die
Applikation feiner Pulver. Bei ihr verbinden sich
Einfachheit der Herstellung wirkstoffbeladener Träger
vorteilhaft mit Dosiergenauigkeit und der Möglichkeit,
auf einfache Weise ein für die Inhalation geeignetes
Aerosol zu erzeugen.
Erfindungsgemäß wird ein velours- oder samtartiges
Material mit dem zu dosierenden Pulver beladen und die
gewünschte Menge des Pulvers, im allgemeinen nach
mechanischer Lockerung, mit einem Gasstrahl,
vorzugsweise einem Luftstrahl geeigneter Stärke vom
Träger heruntergeblasen. Bei der inhalativen Anwendung
des Pulvers wird das aufgewirbelte Pulver der Atemluft
beigemischt, gewünschtenfalls unter Zwischenschaltung
eines Inhalationsgefäßes, wie es z. B. in dem deutschen
Gebrauchsmuster 89 08 273 beschrieben ist.
Der Träger besteht aus einem im wesentlichen ebenen
Material, auf dem dünne Fasern angeordnet sind. Das
Material, das die Fasern trägt, ist vorzugsweise ein
Gewebe; bei den Fasern kann es sich um natürliches oder
synthetisches Material handeln, etwa um Baumwolle,
Wolle, Seide, Viskose, Perlon, Nylon, Polyacryl.
Die Fasern haben eine Länge bis etwa 3 mm, vorzugsweise
bis etwa 2 mm. Sie sollen nicht zu stark verfilzt sein,
damit das aufgetragene Pulver, das im wesentlichen
zwischen die Fasern eingelagert wird, relativ leicht
wieder herausgeblasen werden kann. Die untere Grenze
der Faserlänge liegt bei etwa 0,5 mm. Generell ist die
Faserlänge so zu wählen, daß das aufgetragene Pulver in
der gewünschten Menge pro Flächeneinheit untergebracht
werden kann.
Dementsprechend ist für relativ große Pulvermengen pro
Flächeneinheit ein Trägermaterial mit längeren Fasern
zweckmäßig, während bei sehr kleinen Pulvermengen pro
Flächeneinheit auch kürzere Fasern brauchbar oder sogar
vorteilhaft sind.
Die Zahl der Fasern pro Flächeneinheit kann stark
variiert werden. Verschiedene handelsübliche Träger
haben sich als gut geeignet erwiesen (Samt, Nicki).
Diese Produkte liefern auch Anhaltspunkte für die
geeignete Faserdichte bei anderen Trägern. Auch die
Faserstärke kann innerhalb weiter Grenzen gewählt
werden. Im allgemeinen werden Fasern mit einem
Durchmesser von 0,002 bis 0,05, vorzugsweise 0,004 bis
0,03 mm verwendet. Der eigentliche samtartige Träger
kann auch mit einer steifen Schicht verbunden, z. B.
verklebt werden. Auch die Unterlegung mit einer
saugfähigen Schicht kommt in Betracht.
Der Träger kann dementsprechend biegsam oder starr und
z. B. rechteckig oder kreisförmig sein. Bevorzugt hat
der Träger die Form eines Bandes.
Das Pulver wird in Form einer Suspension auf den Träger
aufgebracht. Bei Arzneimitteln für die Inhalation ist
die Wirkstoffdosis in der Regel so gering, daß die in
einem Tropfen Suspension enthaltene Menge des
Wirkstoffs ausreicht. Man bringt dann jeweils einen
Tropfen der Suspension im gewünschten Abstand von dem
nächsten Tropfen auf. Der Abstand wird so gewählt, daß
der Pulverfleck, der nach dem Verdampfen des
Suspendierungsmittels zurückbleibt, deutlich von dem
benachbarten Fleck abgegrenzt ist. Ziel ist es, bei der
Überführung des Wirkstoffpulvers in den Strom der
Atemluft jeweils nur genau die mit einem Tropfen
aufgebrachte Pulvermenge vom Träger zu trennen.
Die Beladung des Trägers mit einer genau dosierten
Pulvermenge auf einer kleinen Fläche ist mit Hilfe
einer Suspension besonders gut zu bewerkstelligen.
Als Suspendierungsmittel dienen flüssige organische
Verbindungen, in denen das aufzutragende Pulver schwer
löslich ist und die sich möglichst gut entfernen lassen.
Solche Suspendierungsmittel, die in Abhängigkeit von
den Löslichkeitseigenschaften des zu suspendierenden
Stoffs bzw. Stoffgemischs ausgewählt werden, sind
beispielsweise Dichlormethan, Essigester,
1,1,1-Trichlorethan oder Benzin (z. B. die Fraktion
60/95 oder 80/110). In der Regel werden der Suspension
Suspendierhilfsstoffe zugesetzt, z. B. Lecithin. Der
Feststoffgehalt in der Suspension beträgt meist
zwischen 3 und 30 Gewichtsprozent, bevorzugt 5 bis 25
Gewichtsprozent; die Menge an Suspendierhilfsstoffe
bewegt sich zwischen etwa 0,5 und 3 Gewichtsprozent,
bezogen auf den Feststoff.
Der Träger und Suspension sollte so beschaffen sein,
daß die Partikel des Pulvers an der Stelle
zurückbleiben, wo der Tropfen in den Träger eindringt,
während das Suspendierungsmittel sich weiter verteilt
und dann verdampft. Die Verdampfung kann durch
Druckverminderung und/oder Wärme gefördert werden.
Das Material aus dem eingetrockneten Suspensionstropfen
läßt sich im allgemeinen nicht ohne weiteres durch
einen Luftstoß freisetzen und dispergieren. Werden aber
die Fasern des Trägers bewegt, z. B. durch
Darüberstreichen mit einer Kante, so werden die
Verbindungen der Pulverpartikel wieder aufgebrochen und
das Pulver wird "aktiviert". Die Einzelpartikel, die
nach dem Aktivieren mit nur geringen Haftkräften
aneinander oder an den Fasern des Trägers haften,
können dann mit einem Luftstoß von geringer Stärke
freigesetzt und zu einem hohen Anteil lungengängig
dispergiert werden.
Statt das gelockerte Pulver durch einen Luftstrahl aus
dem Träger herauszulösen, kann man es auch, unmittelbar
bevor bzw. während der Strom der Atemluft am Träger
vorbeigeleitet wird, durch Darüberstreifen mit einer
Kante oder durch Ausbürsten lockern und in die
eingeatmete Luft überführen.
Die Aufbringung eines Suspensionstropfens hat gegenüber
der Aufbringung von trockenem Pulver außer der hohen
Dosiergenauigkeit noch den Vorteil, daß das Pulver
durch das Verkrusten zunächst gegen Freisetzung durch
Beschleunigungen (Schlag, Vibrationen) geschützt ist.
Die Aktivierung durch Streifen an einer Kante sollte
dann erst unmittelbar vor der Freisetzung zur
Inhalation erfolgen.
Eine Apparatur zum Auftragen der Suspensionstropfen
gemäß der Erfindung ist in Fig. 1 schematisch
dargestellt. Die Suspension 1 befindet sich zunächst im
Vorratsgefäß 2. Von dort fließt sie durch die Leitung 3
zu einem Magnetventil 4 und an den Ventilflächen vorbei
durch die Leitung 5 in das Vorratsgefäß 6. Der Kolben 7
verschließt in Ruhestellung die Eintrittsöffnung der
Leitung 8, aus der die Suspension auf den Träger 11
aufgebracht wird. Seitlich kann die Suspension am
Kolben vorbei von der Leitung 3 zur Leitung 5 fließen.
Wenn der Kolben durch einen Elektromagneten
zurückgezogen wird, gibt er die Öffnung frei, so daß
die Suspension auf den Träger 11 gelangen kann. Die
Suspension aus dem Gefäß 6 wird mit der Pumpe 9 in das
Vorratsgefäß 2 gepumpt. Damit die Suspension im
Vorratsgefäß 2 stets gleiches Niveau hat, befindet sich
zwischen diesen beiden Vorratsgefäßen eine
Verbindungsleitung 10, durch die Suspension vom
Vorratsgefäß 2 ins Vorratsgefäß 6 fließen kannn, wenn
der Flüssigkeitsspiegel die Eintrittsöffnung dieser
Verbindungsleitung übersteigt. Der Querschnitt der
Leitungen 3 und 10 ist so klein gewählt, daß der
Volumenstrom der durch die beiden Leitungen
abfließenden Suspension geringer ist, als der
Volumenstrom, den die Pumpe 9 fördert. In den
Vorratsgefäßen 2 und 6 befinden sich Rührer, die die
Partikel ständig in Schwebe halten. Zur gleichmäßigen
Dosierung wird das Magnetventil 4 von einem
elektronischen Taktgeber gesteuert.
Einzelheiten des Ventils sind in Fig. 2 dargestellt.
Mit einer solchen Apparatur wurde z. B. eine 10%ige
Suspension von mikronisiertem Fenoterol in Essigester
mit 2% Lecithin bezogen auf den Feststoff dosiert. Die
Dosis pro Tropfen bzw. Fleck auf dem Träger betrug
1,07 mg mit einem Variationskoeffizienten von 2,9%.
Eine Suspension von mikronisiertem Fenoterol (Anteil an
Fenoterol: (10 Gewichtsprozent) in Dichlormethan unter
Zusatz von (0,1 Gewichtsprozent) Lecithin wurde auf
Samt mit einer Faserlänge von 1,2 mm über Grundgewebe
tropfenweise im Abstand von ca. 10 mm aufgetragen und
getrocknet. Das Pulver wurde dann durch Darüberstreifen
mit einer Kante aktiviert und mit einem leichten
Druckluftstoß aus dem Träger herausgeblasen.
Der inhalierbare Anteil der ausgebrachten Partikel
(Partikeldurchmesser < 5,8 µm) lag bei 41,4%.
Für die Dispergierung (das Herausblasen) des Pulvers
genügt eine relativ geringe Gasmenge, z. B. 10 cm3
Luft, die durch eine Düse von 0,5 mm Durchmesser
gedrückt wird.
Der zum Dispergieren benötigte Gastrahl kann auf
verschiedene Weise erzeugt werden, etwa mittels eines
mit einer Düse versehenen Zylinders, aus dem Luft durch
einen federbetriebenen Kolben herausgedrückt wird, oder
mittels üblicher, zur Druckerzeugung verwendbarer
kleiner CO2-Behälter. Statt des Zylinders mit Kolben
kann auch ein Faltenbalg verwendet werden.
Ein einfaches Gerät, in dem erfindungsgemäß beladene
Träger angewendet werden können, ist in den Fig. 3
und 4 schematisch dargestellt. Hauptbestandteile sind
zwei Spulen, von denen die eine das beladene, die
andere das verbrauchte Band aufnimmt. Das Band wird
über eine Platte (Tisch) geführt, wobei es an einer
Kante zur Aktivierung des Pulvers vorbeigeführt wird.
Hier trifft der Gas- bzw. Luftstrahl auf das Band und
reißt das Pulver mit. Der Strahl wird im allgemeinen zu
einem Zeitpunkt ausgelöst, wo die Atemluft durch das
Mundrohr strömt. Zweckmäßig ist es, den Gas- bzw.
Luftstrahl durch die Atemluft auszulösen, um dadurch
die Dispergierung des Pulvers mit dem
Inhalationsvorgang zu koordinieren.
In Fig. 3 ist ein Inhalationsgerät von vorn
dargestellt. Das Trägerband 12 mit dem Pulver, das in
einzelnen Flecken in regelmäßigem Abstand auf das Band
aufgebracht ist, wird von der Spule 13 abgewickelt und,
nach Entleerung, auf Spule 14 aufgewickelt. Durch einen
in üblicher Weise konstruierten Transportmechanismus
wird das Band jeweils bei Betätigung des Geräts um
soviel weitergespult, daß ein neuer Fleck auf den Tisch
15 gelangt. Der Tisch 15 befindet sich in einem
Mundrohr 16, durch das der Patient einatmet. Der
Schlitz, durch den das Trägerband 12 in das Mundrohr
hineingeführt wird, ist etwas enger als das Trägerband
12 dick ist. Dabei ist die obere Begrenzung des
Schlitzes als Kante zur Aktivierung des Pulvers
ausgebildet. Aus einem Zylinder 17, in dem sich ein
unter Federdruck stehender Kolben mit dem Handgriff 18
befindet, wird durch eine Düse Luft auf den Pulverfleck
getrieben. Die Feder, die den Kolben in Richtung auf
den Tisch 15 drückt, wird durch Zug an dem Handgriff 18
gespannt. Mittels einer Arretiervorrichtung 19, die
durch Drücken auf den Knopf 20 gelöst werden kann, wird
der Dispergierungsschritt vorbereitet. Während des
Einatmens durch das Mundrohr 16 drückt der Patient auf
den Knopf 20 und erreicht damit, daß der Kolben die im
Zylinder enthaltene Luftmenge durch die Düse auf den
Pulverfleck treibt, so daß das Pulver in der Atemluft
dispergiert wird.
Fig. 4 zeigt schematisch das Gerät von der Seite,
wobei das Mundrohr 16 im Schnitt zu sehen ist. Die Düse
21 lenkt den Luftstrom aus dem Zylinder 17 auf den
Pulverfleck.
Die Spulen mit dem Träger sind hier in einer Kassette,
ähnlich den bei Kassettenrekordern üblichen, enthalten.
Ihr Transport wird vorteilhaft mit der Bewegung des
Handgriffs 18 gekoppelt, und zwar in der Weise, daß bei
jedem Spannen des Kolbens das Trägerband so
weiterbewegt wird, daß der nächste Fleck auf den Tisch
15 gelangt.
Statt des Zylinders mit Feder kann - wie erwähnt - z. B.
zur Erzeugung eines Gasstroms auch ein Faltenbalg oder
eine CO2-Patrone üblicher Art verwendet werden, die
bei jeder Anwendung des Geräts einige cm3 CO2
abgibt. Das CO2 wird dann gleichfalls durch eine Düse
auf die mit Pulver beschichtete Trägerfläche gelenkt.
Das Gasvolumen, das zur Dispergierung einer für
therapeutische Zwecke erforderlichen Pulvermenge
benötigt wird, beträgt in der Regel 5-20 cm3 (unter
Normalbedingungen).
Claims (9)
1. Pulverbeladener Träger, dadurch gekennzeichnet,
daß er aus einem im wesentlichen flachen Material
besteht, auf dem Fasern samt- oder veloursartig
angeordnet sind und das Pulver zwischen den
Fasern eingelagert ist, wobei die mit Pulver
beladenen Teilflächen durch Zwischenräume
voneinander getrennt sind.
2. Pulverbeladener Träger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Faserlänge 0,5 bis 3 mm
beträgt.
3. Pulverbeladener Träger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Fasern
tragende Schicht flexibel ist.
4. Pulverbeladener Träger nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die die Fasern
tragende Schicht starr ist.
5. Pulverbeladener Träger nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen
beladenen Teilflächen des Trägers jeweils eine
Einzeldosis eines Arzneistoffs enthalten.
6. Pulverbeladener Träger nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß der Träger auf der
pulverbeladenen Seite oder beidseitig mit einer
Schutzfolie versehen ist.
7. Verfahren zur Herstellung eines Trägers nach
Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Pulver auf den samt- oder veloursartigen Träger
in Form einer kleinen Menge einer Suspension
aufgetragen und das Suspendierungsmittel
verdampft wird.
8. Verfahren zur Dosierung von Pulvern für die
Inhalation, dadurch gekennzeichnet, daß
Einzeldosen des Pulvers auf einen Träger nach
Anspruch 1 bis 6 in Form einer Suspension
aufgetragen, nach dem Trocknen aktiviert, mit
Hilfe eines Gasstrahls vom Träger geblasen und in
der Atemluft dispergiert werden.
9. Verfahren zur Dosierung von Pulvern für die
Inhalation, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Einzeldosis des Pulvers mittels einer Bürste oder
durch Vorbeistreifen an einer Kante vom Träger
gelöst und in der vorbeigeleiteten Atemluft ohne
zusätzliche Einwirkung eines Gasstrahls
dispergiert wird.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8181 | Inventor (new situation) |
Free format text: HOCHRAINER, DIETER, DR., 6530 BINGEN, DE KNECHT, ADOLF, DR., 6500 MAINZ, DE ZIERENBERG, BERND, DIPL.-CHEM. DR., 6530 BINGEN, DE POSS, GERHARD, DIPL.-METEOR., 6905 SCHRIESHEIM, DE WITTEKIND, JUERGEN, DIPL.-ING., 6000 FRANKFURT, DE |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |