DE4100327A1 - Montagevorrichtung eines schuhs auf einem ski - Google Patents
Montagevorrichtung eines schuhs auf einem skiInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Montagevorrichtung eines Schuhs auf einem
Ski.
Zum alpinen Skifahren wird der Schuh eines Skiläufers zwischen zwei Sicherheits
bindungen gehalten, d. h. einem vorderen Backen, welcher das vordere Ende des
Schuhs hält, und einem hinteren Backen bzw. Fersenautomaten, welcher das hintere
Ende des Schuhs hält. Diese beiden Bindungen werden im allgemeinen auf der
Oberseite des Ski mit Hilfe von Schrauben montiert. Der Schuh stützt sich auf
dem Ski in zwei Bereichen ab, welche im wesentlichen hinter der vorderen
Bindung und vor der hinteren Bindung lokalisiert sind. Diese beiden Bereiche
entsprechen dem vorderen Ende der Sohle und dem Absatz des Schuhs und ihr
Abstand wird durch die Größe bzw. Länge des Schuhs bestimmt. Daraus ergibt
sich, daß der Austausch bzw. die Übertragung der Kräfte zwischen dem Ski und
dem Schuh in einer vertikalen Richtung notwendigerweise über diese beiden
Abstützungsbereiche verläuft. Wenn man Störungen, welche durch die Bindungen
selbst verursacht werden, nicht in Rechnung stellt, sind die vertikalen Kräfte,
welche die Biegung des Ski verursachen, auf dem Ski in diesen beiden Bereichen
lokalisiert und ihr Abstand wird durch die Größe bzw. Länge des Schuhs
bestimmt.
Um diese Unzulänglichkeit zu beseitigen, ist bereits vorgeschlagen worden, wie dies
in der internationalen Patentanmeldung WO 83/03 360 beschrieben ist, die vordere
und hintere Bindung auf eine Zwischentragplatte zu montieren und zwischen diese
Tragplatte und die Oberseite des Ski ein Abstützungselement einzufügen, welches
in diesem Falle von einer Schicht aus elatischem Dämpfungsmaterial gebildet wird,
welches sich im wesentlichen über die gesamte Länge der Zwischentragplatte
erstreckt. Eine solche Montagevorrichtung erlaubt es, die vertikalen Kräfte, welche
der Schuh auf den Ski überträgt, besser auf die Länge der Schicht aus Dämp
fungsmaterial zu verteilen, aber sie erlaubt nicht, die Lokalisierung der Bereiche,
in welchen der Schuh Kräfte auf den Ski überträgt, zu beherrschen. Demzufolge
erlaubt diese Vorrichtung nicht, die mechanischen Eigenschaften des Ski,
insbesondere seine Biegung im Bereich der Fußplatte, d. h. unter dem Schuh zu
beherrschen.
Eines der Ziele der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Montagevorrichtung
vorzuschlagen, welche diese Unzulänglichkeiten vermeidet und welche insbesondere
die Beherrschung der Lokalisierung der Abstützungspunkte des Schuhs auf dem Ski
erlaubt.
Ein anderes Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
vorzuschlagen, welche eine Variation dieser Abstützungspunkte des Schuhs auf dem
Ski erlaubt, und zwar derart, daß die mechanischen Ansprecheigenschaften der
Zwischentragplatte auf die Belastungen, welche auf diese Platte durch den Schuh
des Skiläufers während des Skifahrens ausgeübt werden, modifiziert werden.
Hierzu ist die Montagevorrichtung eines Schuhs auf einem Ski, welcher zwischen
zwei Sicherheitsbindungen gehalten wird, welche jeweils das vordere und das
hintere Ende des Schuhs festlegen, mit einer lontitudinalen Zwischentragplatte,
welche auf dem Ski befestigt ist und auf welcher mindestens eine der beiden
Bindungen montiert ist, und mit mindestens einem Abstützungselement, welches
zwischen die Zwischentragplatte und die Oberseite des Ski eingefügt ist,
erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischentragplatte frei auf dem
Abstützungselement ruht und daß dieses Abstützungselement, dessen Abmessung in
Längsrichtung des Ski kleiner als die Abmessung der Zwischentragplatte ist, derart
montiert ist, daß es in Längsrichtung unter der Zwischentragplatte verschiebbar und
in einer einstellbaren Längsposition festlegbar ist.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbei
spielen in Verbindung mit der Zeichnung. Darin zeigt
Fig. 1 eine schematische vertikale Längsschnittansicht einer Montagevorrichtung
eines Schuhs auf einem Ski gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine vertikale Längsschnittansicht in vergrößertem Maßstab eines Teils der
Montagevorrichtung, in welchem sich ein Abstützungsklotz befindet,
Fig. 3 eine vertikale Querschnittsansicht längs der Linie III-III der Fig. 2,
Fig. 4 eine Draufsicht der Grundplatte der Montagevorrichtung im abgewickelten
Zustand,
Fig. 5 eine vertikale Längsschnittansicht einer abgewandelten Ausführungsform der
Montagevorrichtung,
Fig. 6 eine vertikale Querschnittsansicht längs der Linie VI-VI der Fig. 5,
Fig. 7 eine vertikale Längsschnittansicht einer noch anderen Ausführungsform der
Montagevorrichtung, welche an einem Ski angepaßt ist, der einen
profilierten Querschnitt aufweist,
Fig. 8 eine vertikale Querschnittsansicht längs der Linie VIII-VIII der Fig. 7,
Fig. 9 eine vertikale Längsschnittansicht einer noch anderen Ausführungsform der
Montagevorrichtung, welche an einem Ski angepaßt ist, der einen
profilierten Querschnitt aufweist,
Fig. 10 eine vertikale Querschnittsansicht längs der Linie X-X der Fig. 9,
Fig. 11 eine Seitenansicht einer weiteren Ausführungsform der Montagevorrichtung
gemäß der Erfindung, und
Fig. 12 eine vertikale Längsschnittansicht in vergrößertemMaßstab des zentralen
Teils der in Fig. 11 dargestellten Montagevorrichtung.
Die schematisch in Fig. 1 dargestellte Montagevorrichtung ist dazu bestimmt, auf
einem Ski 1 einen strichpunktiert dargestellten Skischuh 2 zu immobilisieren bzw.
festzulegen. Dieser Skischuh wird zwischen zwei Sicherheitsbindungen gehalten,
nämlich einem vorderen Backen 3, welcher das vordere Ende des Schuhs 2 hält,
und einem hinteren Backen 4, welcher das hintere Ende dieses Schuhs hält. Der
vordere Backen 3 und der hintere Backen 4 sind jeweils auf den gegenüber
liegenden beiden Endteilen einer rechtwinkligen Zwischentragplatte 5 befestigt,
welche sich in Längsrichtung erstreckt.
Der Schuh ruht auf zwei Abstützungsplatten 3a und 4a der Tragplatte 5, welche
jeweils hinter dem vorderen Backen 3 und vor dem hinteren Backen 4 angeordnet
sind. Diese beiden Abstützungsplatten 3a und 4a sind üblich, und insbesondere die
vordere Abstützungsplatte 3a weist eine Gleitoberfläche auf, welche dazu bestimmt
ist, die seitliche Bewegung des Schuhs während seiner Freigabe aus dem vorderen
Backen 3 heraus zu erleichtern. Der Schuh seinerseits weist zwei Abstützungsober
flächen auf, mit welchen er auf den beiden Abstützungsplatten 3a und 4a ruht.
Diese beiden Abstützungsoberflächen sind normalisiert und entsprechen z. B. der
Norm DIN 7880, Teil 1, welche derzeit in Kraft ist. Der Abstand zwischen den
Abstützungsplatten 3a und 4a wird daher im vorliegenden Fall durch die Größe
bzw. Länge des Schuhs sowie durch den Abstand, welcher die vordere und die
hintere Bindung trennt, auferlegt bzw. bestimmt. Darüber hinaus werden die
vertikalen Abstützungskräfte des Schuhs auf der Tragplatte 5 über die beiden
Abstützungsplatten 3a und 4a übertragen.
Die Zwischentragplatte 5 ist derart gebogen bzw. gewölbt, daß sie eine obere
horizontale Plattform 5a bildet, welche sich im Abstand von der Oberseite 1a des
Ski 1 erstreckt und welche an ihren beiden Enden durch zwei Endteile 5b, 5c
verlängert ist, welche nach unten gebogen sind. Der eine Endteil 5b ist starr auf
dem Ski 1 mit Hilfe einer Schraube 6 befestigt, während der andere Endteil 5c
ein in Längsrichtung sich erstreckendes Längsloch 7 aufweist, welches von einer
in den Ski 1 eingreifenden Schraube 8 durchquert wird. Hierdurch kann der
Endteil 5c geringfügig in Längsrichtung im Verhältnis zum Ski verschoben werden,
um der Veränderung der Krümmung des Ski während des Skifahrens Rechnung
zu tragen, wobei diese Verschiebung in Abhängigkeit von der Länge des
Längslochs 7 begrenzt ist.
Die Montagevorrichtung weist unter der oberen horizontalen Plattform 5a der
Zwischentragplatte 5 eine rechtwinklige, in Längsrichtung langgestreckte Grundplatte
9 auf, deren Breite im wesentlichen der Breite des Ski 1 entspricht und welche
an ihren beiden Enden mit Hilfe von Schrauben 11 befestigt ist, welche Löcher
12 durchqueren, welche in den beiden gegenüberliegenden Endteilen der
Grundplatte 9 gebohrt sind (Fig. 4).
Bei dieser Ausführungsform ruht die Zwischentragplatte 5 frei auf zwei Abstüt
zungselementen 13, welche in Längsrichtung untereinander beabstandet sind und
welche zwischen die horizontale Plattform 5a der Platte 5 und die Grundplatte 9
in Bereichen eingefügt sind, in welchen die beiden Bindungen 3, 4 montiert sind.
Diese Abstützungselemente 13 werden von Klötzen aus elastischem oder starrem
Material gebildet, deren Längspositionen in Abhängigkeit von mechanischen
Ansprecheigenschaften einstellbar sind, welche man von Seiten der Zwischentrag
platte 5 während des Skifahrens zu erzielen wünscht. Die Tragplatte 5 stützt sich
auf dem Ski unter Zwischenschaltung der Klötze 13 ab, derart, daß die durch den
Schuh auf die Tragplatte 5 übertragenen vertikalen Abstützungskräfte anschließend
über die Klötze 13 auf den Ski übertragen werden und reziprok in umgekehrter
Richtung. Da die Längsposition der Klötze einstellbar ist, werden die vertikalen
Kräfte, denen der Ski unterworfen ist, in längs einer Längsrichtung einstellbaren
Bereichen lokalisiert, obwohl der Schuh auf herkömmlichen Abstützungsoberflächen
ruht. Die Abstützungsklötze 13 werden durch sich in Querrichtung erstreckende
parallelepipedische Blöcke gebildet, deren vertikale Abmessung im wesentlichen
dem Abstand entspricht, welcher normalerweise die Unterseite der horizontalen
Plattform 5a der Platte 5 und die Oberseite der Grundplatte 5 trennt. Die Klötze
13 erstrecken sich über die gesamte Breite der Zwischentragplatte 5 und der
Grundplatte 5, wie dies in der Zeichnung dargestellt ist, oder nur über einen Teil
dieser Breite.
Jeder Klotz 13 wird in seiner gewünschten Längsposition durch irgendein geeignetes
Mittel festgelegt. So kann z. B. jeder Klotz in seinem mittleren Teil einen oberen
Vorsprung 14 aufweisen, welcher sich nach oben durch einen Längsspalt 15
erstreckt, welcher in der horizontalen Plattform 5a der Tragplatte 5 vorgesehen ist.
An dem vertiakeln Vorsprung 14 und oberhalb der horizontalen Plattform 5a der
Tragplatte 5 ist ein Blockierungshebel 17 drehbar um eine horizontale und
querverlaufende Achse 16 montiert. Dieser Hebel weist in seinem unteren Teil ein
derartiges Nockenprofil 18 auf, daß, wenn der Hebel 17 in seine horizontale
Blockierungsposition abgesenkt wird, das Nockenprofil 18 die horizontale Plattform
5a der Tragplatte 5 auf dem unterliegenden Abstützungsklotz 13 festklemmt,
wodurch die Immobilisierung des Abstützungsklotzes 13 gegen jede Längsver
schiebung gewährleistet wird.
Die Plattform 5a der Tragplatte 5 wird mit Hilfe von Flanschen 19 gegen eine
Verschiebung nach oben gehalten, welche integraler Teil der Grundplatte 9 sind.
Diese Flansche 19 werden ausgehend von seitlichen Lappen, aneinandergrenzend
an die Grundplatte 9, gebildet (Fig. 4), welche vertikal nach oben und dann
horizontal in Richtung der vertikalen Symmetrielängsebene der Montagevorrichtung
umgebogen werden. Jeder Flansch 19, welcher so umgebogen ist, weist einen
vertikalen Abschnitt 19a, welcher sich nach oben ausgehend vom Längsrand der
Grundplatte 9 erstreckt, und einen oberen horizontalen Abschnitt 19b auf, welcher
nach innen umgebogen ist und sich gerade oberhalb der Oberseite der Plattform
5a erstreckt.
Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform kann die Grundplatte 9 unterdrückt
werden und die Klötze 13 würden nunmehr direkt über die Unterseiten in
Kontakt mit der Oberseite 1a des Ski 1 stehen. In diesem Falle würde die
vertikale Halterung der Plattform 5a durch unabhängige Flansche 19 mit nach
oben offenem C-förmigen vertikalen Querschnitt, welche direkt am Ski 1 befestigt
werden, gewährleistet.
Bei der in den Fig. 5 und 6 dargestellten Ausführungsform weist die Montagevor
richtung eine einseitig eingespannte bzw. freitragende Zwischentragplatte 21 auf,
welche nur den hinteren Backen 4 trägt, wobei der nicht dargestellte vordere
Backen entweder direkt auf dem Ski befestigt ist oder in gleicher Weise wie der
hintere Backen 4, d. h. mit Hilfe einer anderen einseitig eingespannten bzw.
freitragenden unabhängigen Tragplatte 21 befestigt ist. Die Tragplatte 21besteht
aus einer rechtwinkligen Platte, deren vorderes Ende frei ist und deren hinteres
Ende fest mit einem auf dem Ski befestigten Verankerungsblock 22 verbunden ist.
Die Tragplatte 21, welche sich somit freitragend nach vorn, ausgehend vom
hinteren Verankerungsblock erstreckt, ruht frei auf einem Abstützungsblock 23 mit
einstellbarer Längsposition, welcher direkt auf die Oberseite 1a des Ski 1
aufgebracht ist. Dieser Abstützungsblock, welcher von einem parallelepipedischen
Block gebildet wird, der sich in Querrichtung erstreckt, wird vollständig von einem
mit Innengewinde versehenen Längsloch durchquert, in welches eine Längsspindel
bzw. Längsschnecke 24 eingreift. Diese Schnecke weist an ihrem hinteren Ende
einen Kopf 25 auf, welcher drehbar im Verankerungsblock 22 montiert ist, ohne
translationsmäßig in Längsrichtung verschiebbar zu sein. Dieser Kopf 25 ist von
hinten zugehbar, um die Schnecke 24 drehen zu können. Das vordere Ende der
Schnecke 24 ist frei und ein wenig im Verhältnis zum freien Ende der Tragplatte
21 zurückgezogen. Diese Tragplatte 21 wird nach oben durch einen Flansch 26 mit
nach oben offenem C-förmigen Querschnitt gehalten, welcher auf der Oberseite 1a
des Ski 1 über seinen unteren Steg 26a zwischen dem hinteren Backen 4 und
dem freien Ende der Plattform 21 befestigt ist. Der Flansch 26, dessen Steg 26a
sich über die gesamte Breite des Ski 1 erstreckt, weist zwei seitliche und vertikale
Abschnitte 26b, 26c auf, welche sich nach oben erstrecken und welche an ihren
oberen Enden in zwei horizontalen zueinander umgebogenen Abschnitten 26d, 26e
verlängert sind, welche die Tragplatte 21 nach oben zurückhalten. Nach der
vorhergehenden Beschreibung erkennt man, daß es durch Drehung der Schnecke 24
in der einen oder anderen Richtung möglich ist, den Abstützungsblock 23 unter der
Tragplatte 21 longitudinal zu verschieben, um ihn in die gewünschte Längsposition
zu plazieren, in welcher er in Folge seiner Kopplung mit der Schnecke 24
immobilisiert bzw. festgelegt ist.
Gemäß einer abgewandelten Ausführungsform können mehrere Klötze 23 von der
gleichen Schnecke durchquert werden, derart, daß sie gleichzeitig in Längsrichtung
verschiebbar sind.
Bei der in den Fig. 7 und 8 dargestellten Ausführungsform ist die Montagevor
richtung einem Ski 27 zugeordnet, welcher einen profilierten Querschnitt aufweist.
Dieser Ski 27, dessen unterer Teil einen rechtwinkligen Querschnitt aufweist, ist
nach oben verlängert durch einen zentralen Längsvorsprung 27a mit rechtwinkligem
(oder trapezförmigem) Querschnitt von kleinerer Breite. Hierdurch begrenzt der
obere Vorsprung 27a des Ski 27 mit seinem unteren Teil zwei seitliche Anschläge
bzw. Falze 27b, 27c. Auf der horizontalen Oberseite des Vorsprungs 27a des Ski
27 ist eine rechtwinklige Platte 28 befestigt, deren Breite ein wenig größer als die
Breite des oberen Vorsprungs 27a ist, derart, daß ihre seitlichen Teile im
Verhältnis zu den beiden seitlichen Falzen 27b, 27c überhängend sind. Die
Zwischentragplatte 5 der in den Fig. 7 und 8 dargestellten Montagevorrichtung
entspricht derjenigen, welche im Vorhergehenden unter Bezugnahme auf Fig. 1
beschrieben worden ist. Sie ist jedenfalls über ihre beiden Endteile 5b, 5c auf der
Platte 28 befestigt, welche von dem oberen Vorsprung 27a des Ski 27 getragen
wird. Zwischen die horizontale Plattform 5a der Tragplatte 5 und die Platte 28,
welche im wesentlichen die gleiche Breite haben, sind zwei Abstützungsblöcke 29
mit einstellbarer Längsposition eingefügt. Wie man besser aus Fig. 8 erkennt, weist
jeder Klotz 29 eine Breite auf, welche größer als die Breite der oberen Plattform
5a der Platte 5 und der Platte 28 ist. Der Klotz 29 weist zwei seitliche Teile 29a
auf, welche obere horizontale Nuten 29b und untere horizontale Nuten 29c
aufweisen, in welche jeweils die seitlichen Teile der Plattform 5a und der Platte
28 eingreifen. Hierdurch wird der Abstützungsblock 29 nach oben auf dem Ski 27
zurückgehalten als Folge des Eingriffs der seitlichen Teile der Platte 28 in die
unteren Nuten 29c des Klotzes 29, und die obere Plattform 5a wird ihrerseits nach
oben zurückgehalten als Folge des Eingriffs ihrer seitlichen Endteile in die oberen
Nuten 29b des Klotzes 29.
Bei der in den Fig. 9 und 10 dargestellten Ausführungsform ist die Montagevor
richtung einem Ski 27 mit profiliertem Querschnitt zugeordnet, d. h. mit einem
oberen Vorsprung mit rechtwinkligem oder trapezförmigem Querschnitt. Die
Vorrichtung weist eine einseitig eingespannte bzw. freitragende Tragplatte 21 auf,
auf welcher nur der hintere Backen 4 befestigt ist. Der hintere Endteil 21a der
freitragenden Tragplatte 21 ist in Richtung des Ski gekrümmt und mit Hilfe einer
Schraube 6 auf der Oberseite des oberen Vorsprungs 27a des Ski 27 befestigt. Die
Tragplatte 21 ruht frei auf zwei Abstützungsklötzen 31, welche zwischen die
seitlichen Teile der Unterseite der Tragplatte 21 und die beiden Falze 27b, 27c
des Ski 27 eingefügt sind. Diese beiden Klötze 31 sind in Querrichtung
ausgerichtet und in einer einstellbaren Längsposition unter dem hinteren Backen
4 angeordnet. Jeder Block 31 ist vollständig von einem Längsloch durchbohrt,
welches von einem Längsführungsstab 32 durchquert wird, dessen beide nach oben
umgebogene Enden an der Tragplatte 21 befestigt sind. Jeder Klotz 31 ist
hierdurch in Längsrichtung längs des ihm zugeordneten Stabes 32 verschiebbar,
wobei er in Position einfach durch Reibung gehalten wird. Schließlich wird die
Tragplatte 21 nach oben zurückgehalten in der Nähe ihres vorderen freien Endes
mit Hilfe einer vertikalen Schraube 33, welche ein in die Platte 21 gebohrtes Loch
durchquert, in den oberen Vorsprung 27a des Ski 27 eingeschraubt ist und deren
Kopf sich auf der Oberseite der Platte 21 abstützt.
In den Fig. 11 und 12 ist eine abgewandelte Ausführungsform dargestellt, bei
welcher die Zwischentragplatte 5 an ihren beiden Enden nicht mit dem Ski 1
verbunden ist. Sie erstreckt sich in ihrer Gesamtheit horizontal über der
Grundplatte 9 und ruht auf zwei in Längsrichtung einstellbaren Abstützungsblöcken
13. Sie wird quer und vertikal durch die von der Grundplatte 9 ausgehenden
Flansche 19 zurückgehalten, wie im Falle der in Fig. 1 dargestellten Ausführungs
form. In Längsrichtung wird sie durch eine Vorrichtung 34 gehalten, welche
zwischen den beiden Klötzen 13 angeordnet ist unter dem mittleren Teil der Platte
5, welche eine vertikale Verschiebung dieses mittleren Teils erlaubt. Diese
Vorrichtung 34 besteht aus einem weiblichen Element 35 und einem männlichen
Element 36, welche vertikal verschiebbar ineinander eingreifen. Bei der in den Fig.
11 und 12 dargestellten, nicht beschränkenden Ausführungsform besteht das
weibliche Element 35 aus einem oberen zylindrischen Klötzchen, welches auf der
Unterseite der Zwischentragplatte 5 befestigt ist, und das männliche Element 35
aus einem unteren zylindrischen Klötzchen, welches auf der Oberseite der
Grundplatte 9 befestigt ist. Das obere zylindrische Klötzchen 35 hat eine
ringförmige Form und in seine mittlere Ausnehmung 35a greift ein mittlerer
Zapfen 36a des Klötzchens 36 ein, der sich nach oben erstreckt. Die beiden
Klötzchen 35 und 36 gewährleisten somit gleichzeitig eine Halterung der
Zwischentragplatte 5 in Längsrichtung und in Querrichtung. Natürlich kann auch
eine umgekehrte Anordnung, wie die im Vorhergehenden beschrieben worden ist,
vorgesehen sein, d. h. das untere Klötzchen 36 kann eine ringförmige Form
aufweisen und das obere Klötzchen 35 kann einen Zapfen aufweisen, der sich nach
unten erstreckt und in die mittlere Ausnehmung des unteren ringförmigen
Klötzchens 36 eingreift.
Da die Halterung der Zwischentragplatte 5 in Querrichtung durch die von der
Grundplatte 9 ausgehenden Flansche 19 gewährleistet wird, kann die Vorrichtung
34 gemäß einer abgewandelten Ausführungsform Einrichtungen aufweisen, welche
jegliche Verschiebung der Platte 5 allein in Längsrichtung verhindern. Diese
Einrichtungen können einen vertikalen, fest mit der Platte 5 (oder der Grundplatte
9) verbundenen Finger bzw. Zapfen aufweisen, welcher eng zwischen zwei fest mit
der Grundplatte 9 (oder der Platte 5) verbundene Anschläge eingreift, wobei diese
beiden Anschläge beiderseits des Fingers bzw. Zapfens in Längsrichtung angeordnet
sind.
Claims (22)
1. Montagevorrichtung eines Schuhs (2) auf einem Ski (1, 27), welcher zwischen
zwei Sicherheitsbindungen (3, 4) gehalten wird, welche jeweils das vordere und
das hintere Ende des Schuhs festlegen, mit einer longitudinalen Zwischentrag
platte (5, 21), welche auf dem Ski befestigt ist und auf welcher mindestens
eine der beiden Bindungen (3, 4) montiert ist, und mit mindestens einem
Abstützelement (13, 23, 29, 31), welches zwischen die Zwischentragplatte
(5, 21) und die Oberseite des Ski (1, 27) eingefügt ist, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zwischentragplatte (5, 21) frei auf dem Abstützungselement
(13, 23, 29, 31) ruht, und daß dieses Abstützungselement (13, 23, 29, 31),
dessen Abmessung in Längsrichtung des Ski kleiner als die Abmessung der
Zwischentragplatte (5, 21) ist, derart montiert ist, daß es in Längsrichtung
unter der Zwischentragplatte (5, 21) verschiebbar und in einer einstellbaren
Längsposition festlegbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischentrag
platte (5) die beiden Sicherheitsbindungen (3, 4) trägt, und mindestens zwei
Abstützungselemente (13, 29) in Längsrichtung gleitbar unter der Zwischentrag
platte (5) jeweils in den Bereichen montiert sind, in welchen die beiden
Bindungen montiert sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischentrag
platte (5) an ihren beiden Enden (5b, 5c) auf dem Ski (1, 27) befestigt ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischentrag
platte (5) an ihren beiden Enden frei ist, daß Einrichtungen (19) vorgesehen
sind, um sie in querverlaufender und vertikaler Richtung zurückzuhalten, und
daß Einrichtungen (34), welche unter dem mittleren Teil der Platte (5)
angeordnet sind, vorgesehen sind, um die Platte (5) in Längsrichtung
zurückzuhalten, wobei ein geringer vertikaler Durchfederungsweg des mittleren
Teils dieser Platte (5) möglich ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtungen
(34), welche zur Halterung der Zwischentragplatte (5) in Längsrichtung
vorgesehen sind, ein männliches Element (36, 36a), welches fest mit dem Ski
(1) (oder der Zwischentragplatte 5)) verbunden ist, und ein weibliches
Element (35, 35a) aufweist, welches fest mit der Zwischentragplatte (5) (oder
dem Ski (1)) verbunden ist und in welches das männliche Element (36, 36a)
eingreift.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischentrag
platte (21) eine einzige Sicherheitsbindung (4) trägt, daß die Platte sich
freitragend ausgehend von einem Verankerungspunkt (22, 21a) erstreckt und
daß mindestens ein Abstützungselement (23, 31) unter der freitragenden
Tragplatte (21) in dem Bereich vorgesehen ist, in welchem die Sicherheits
bindung montiert ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abstützungselement (13, 29, 31) positionsmäßig durch Reibung gehalten
wird.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
Einrichtungen (14-18, 24) vorgesehen sind, um das Abstützungselement
positionsmäßig zu blockieren.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Abstützungs
element (13) in seinem mittleren Teil einen oberen Vorsprung (14) aufweist,
welcher sich nach oben durch einen Längsspalt (15) in der Tragplatte (5)
erstreckt, und daß auf diesem vertikalen Vorsprung (14) und über der
Tragplatte (5) ein Blockierungshebel (17) drehbar um eine horizontale und
querverlaufende Achse (16) montiert ist, welcher in seinem unteren Teil ein
solchen Nockenprofil (18) aufweist, daß, wenn der Hebel (17) in die
horizontale Blockierungsposition abgesenkt ist, das Nockenprofil (18) die
Tragplatte (5) auf dem unterliegenden Abstützungselement (13) festklemmt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstützungs
element (23) vollständig von einem mit Innengewinde versehenen Längsloch
durchquert ist, in welches eine longitudinale Schnecke (24) eingreift, deren
Kopf (25) drehbar in einem Verankerungsblock (22) gelagert ist, welcher auf
dem Ski befestigt ist, ohne daß der Kopf in Längsrichtung verschiebbar ist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß
vertikale Halterungseinrichtungen (19; 26; 29a,29b, 29c; 33) der Zwischen
tragplatte (5, 21) nach oben vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen
Halterungseinrichtungen von Flanschen (19) gebildet werden, welche durch
gebogene Lappen gebildet werden, welche von einer Grundplatte (9) ausgehen,
welche auf dem Ski befestigt ist und auf welcher das Abstützungselement (13)
gleitet, wobei jeder Flansch (19) einen seitlichen vertikalen Abschnitt (19a)
und einen über der Tragplatte (5) zurückgebogenen, oberen, horizontalen
Abschnitt (19b) aufweist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen
Halterungseinrichtungen durch einen unabhängigen Flansch (26) mit einem
nach oben offenen, C-förmigen, vertikalen Querschnitt gebildet werden, dessen
unterer Steg (26a) auf dem Ski befestigt ist und dessen horizontale obere
Abschnitte (26d, 26e), welche sich zueinander erstrecken, über der Zwischen
tragplatte (21) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen
Halterungseinrichtungen von seitlichen Teilen (29a) des Abstützungselementes
(29) gebildet werden, welche in ihren unteren Teilen mit dem Ski und in
ihren oberen Teilen mit der Zwischentragplatte (5) verhakt sind.
15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Abstützungs
element (29) in seinen seitlichen Teilen (29a) obere Nuten (29b), in welche
die seitlichen Teile der Zwischentragplatte (5) eingreifen, und untere Nuten
(29c) aufweist, in welche vorspringende Teile eingreifen, welche auf der
Oberseite des Ski (27) vorgesehen sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die vertikalen
Halterungseinrichtungen aus einer vertikalen Schraube (33) bestehen, welche
ein Loch durchqueren, welches in die Zwischentragplatte (21) gebohrt ist,
wobei die Schraube in den oberen Teil (27a) des Ski (27) geschraubt ist und
wobei deren Kopf sich auf der Oberseite der Tragplatte (21) abstützt.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
das Abstützungselement (13, 23) aus elastischem oder starrem Material aus
einem parallelepipedischen, sich im wesentlichen über die gesamte Breite des
Ski (1) erstreckenden Block besteht.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, welche einem Ski (27)
zugeordnet ist, der einen profilierten Querschnitt aufweist mit einem unteren
Teil mit rechtwinkligem Querschnitt, der nach oben durch einen mittleren
longitudinalen Vorsprung (27a) verlängert ist mit rechtwinkligem oder
trapezförmigem Querschnitt, aber kleinerer Breite, derart, daß zwei seitliche
Falze (27b, 27c) begrenzt werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Abstüt
zungselement (29, 31) in die Falze (27b, 27c) des Ski (27) eingreift.
19. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß auf der
korizontalen oberen Seite des Vorsprungs (27a) des Ski (27) eine rechtwinklige
Platte (28) befestigt ist, deren Breite geringfügig größer als die Breite des
oberen Vorsprungs (27a) ist, derart, daß ihre seitlichen Teile im Verhältnis
zu den beiden seitlichen Falzen (27b, 27c) überhängend sind, und daß die
Zwischentragplatte (5) über ihre beiden Endteile (5b, 5c) auf der Platte (28)
befestigt ist, welche vom oberen Vorsprung (27a) des Ski (27) getragen wird.
20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden
Abstützungsklötze (29) mit einstellbarer Längsposition zwischen die horizontale
Plattform (5a) der Tragplatte (5) und die Platte (28) eingefügt sind, welche
im wesentlichen die gleiche Breite aufweisen.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Klotz (29)
eine Breite aufweist, welche größer als die Breite der oberen Plattform (5a)
der Tragplatte (5) und der Platte (28) ist, und daß jeder Klotz zwei seitliche
Teile (29a) aufweist, welche obere horizontale Nuten (29b) und unsere
horizontale Nuten (29c) aufweisen, in welche jeweils die seitlichen Teile der
Plattform (5a) und der Platte (28) eingreifen.
22. Vorrichtung nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß ein Endteil (21a)
der Tragplatte (21) in Richtung des Ski gekrümmt ist und mit Hilfe einer
Schraube (6) auf der Oberseite des oberen Vorsprungs (27a) des Ski (27)
befestigt ist, daß die Tragplatte (21) sich freitragend erstreckt und frei auf
zwei Abstützblöcken (31) ruht, welche zwischen die seitlichen Teile der
Unterseite der Tragplatte (21) und die Falze (27b, 27c) des Ski (27) eingefügt
sind, wobei die beiden Klötze (31) in Querrichtung ausgerichtet sind und jeder
Klotz (31) vollständig von einem Längsloch durchbohrt ist, welches von einem
Längsführungsstab (32) durchquert wird, dessen beide nach oben umgebogene
Enden an der Tragplatte (21) befestigt sind.
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