DE4039683A1 - Handgeraet zum uebertragen eines filmes von einem traegerband auf ein substrat - Google Patents
Handgeraet zum uebertragen eines filmes von einem traegerband auf ein substratInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Handgerät nach den Oberbegriffen der Patentansprüche 1 und
2 zum Übertragen eines Filmes aus z. B. klebendem, deckendem oder farbigem Material
von einem Trägerband auf ein Substrat.
Aus der DE-PS 36 38 722 ist ein derartiges Handgerät bekannt, welches dazu dient, ein
auf dem Trägerband befindliches Klebstoffmaterial auf ein Substrat zu übertragen. Zu
diesem Zweck wird das Andruckteil auf das Substrat aufgesetzt, um das
Klebstoffmaterial am Trägerband in Kontakt mit dem Substrat zu bringen, und
anschließend auf dem Substrat derart entlang bewegt, daß das Trägerband vom
Vorratswickel abgezogen und am Andruckteil vorbeigeführt wird, wobei ständig neues
Klebstoffmaterial in Kontakt mit dem Substrat gelangt und vom Trägerband abgelöst
wird.
Der Vorratswickel ist auf einer Vorratsspule aufgewickelt, die auf einem im Gehäuse
des bekannten Handgeräts drehbar gelagerten Aufnahmedorn in Form einer Keilwelle
aufgesteckt ist. Dieser Aufnahmedorn steht über ein ins Schnelle übersetzendes Getriebe
bestehend aus drei Zahnrädern mit Rutschkupplung in Antriebsverbindung mit einer
ebenfalls im Gehäuse drehbar gelagerten Aufnahmespule, auf der das während des
Auftragens des Klebstoffmaterials vom Vorratswickel unter Drehung der Vorratsspule
abgezogene und in das Gehäuse zurückgeleitete Trägerband aufgewickelt wird. Das
bekannte Handgerät weist aufgrund der Verwendung der Vorratsspule, des
Aufnahmedorns, des Getriebes mit Rutschkupplung und der Aufnahmespule nicht nur
den Nachteil hohen konstruktiven Aufwandes, sondern auch vergleichsweise große,
Abmessungen auf, die seine Handlichkeit beeinträchtigen.
Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Handgerät der eingangs genannten Art so
weiterzubilden, daß seine Handlichkeit verbessert und der konstruktive Aufwand
verringert wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnende Merkmale der
Patentansprüche 1 und 2 jeweils selbständig gelöst.
Das erfindungsgemäße Handgerät nach dem Patentanspruch 1 weist aufgrund der
langgestreckten Form seines Gehäuses eine erheblich verbesserte Handlichkeit auf.
Gleichzeitig ergibt sich eine Verringerung des konstruktiven Aufwandes dadurch, daß
die langgestreckte, panzerkettenförmig zusammengedrückte Form des mit seinen
Flachseiten an den entsprechenden Gehäusewänden anliegenden Vorratswickels keine
Vorratsspule erfordert.
Aufgrund der Erzeugung der Rückzugskraft für das in das Gehäuse zurückgezogene
Trägerband durch Reibschluß desselben mit dem noch nicht aus dem Gehäuse
herausgezogenen Trägerband beim erfindungsgemäßen Handgerät nach dem
Patentanspruch 2 entfällt die Notwendigkeit für das aus dem Stand der Technik
bekannte Getriebe, wodurch sowohl der konstruktive Aufwand als auch die
Gehäuseabmessungen unter Verbesserung der Handlichkeit verringert werden. Diese
durch den Reibschluß nach Patentanspruch 2 erzeugte Rückzugskraft kann beim
Handgerät nach Patentanspruch 1 dazu verwendet werden, um das über das Andruckteil
geführte Trägerband in das Gehäuse zurückzuziehen und auf diese Weise
Schlaufenbildung zwischen dem Andruckteil und dem Gehäuse zu vermeiden.
Vorzugsweise ist das in das Gehäuse zurückgezogene Trägerband zwecks Erzeugung
des Reibschlusses unter Druck in Kontakt mit dem Vorratswickel gehalten. In diesem
Zusammenhang ist es günstig, wenn das zurückgezogene Trägerband zwischen dem
Vorratswickel und einer Gehäusewand hindurchgeführt und unter Druck in Kontakt mit
dem Vorratswickel gehalten ist. Dabei kann die Reibung zwischen dem
zurückgezogenen Trägerband und der Gehäusewand durch eine Gleitschicht reduziert
und damit die vom Vorratswickel auf das zurückgezogene Trägerband ausgeübte
Rückzugskraft vergrößert werden.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist das zurückgezogene Trägerband durch
eine Druckeinrichtung in Druckkontakt mit dem Vorratswickel gehalten. Diese
Druckeinrichtung wird vorzugsweise verwendet, um zu verhindern, daß im Laufe der
Benutzung des Handgeräts die gegen die Gehäusewand gerichtete elastische
Rückstellkraft des panzerkettenförmig zusammengedrückten Vorratswickels mit
abnehmender Dicke des Vorratswickels infolge des Abziehens des Trägerbandes auf
einen Wert abfällt, der zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Rückzugskraft nicht
ausreicht.
Dabei kann die Druckeinrichtung eine innerhalb des vom Vorratswickel umschlossenen
Raums angeordnete Federanordnung und zusätzlich oder alternativ ein zwischen
Gehäusewand und zurückgezogenem Trägerband angeordnetes Druckelement umfassen.
Vorzugsweise ist das Druckelement zwischen Gehäusewand und zurückgezogenem
Trägerband als Blattfeder ausgebildet, auf der die Gleitschicht angeordnet sein kann.
Gemäß einer alternativen Ausführung ist das zwischen Gehäusewand und
zurückgezogenem Trägerband angeordnete Druckelement als drehbar gelagerte
Druckrolle mit quer zur Gehäuseslängsrichtung angeordneter Drehachse ausgebildet.
Diese Druckrolle verringert bei entsprechend geringer Lagerreibung und entsprechend
großem Reibungskoeffizenten seiner Rollfläche den dem zurückgezogenen Trägerband
entgegenwirkenden Reibungswiderstand auf ein Minimum. Dabei kann die Druckrolle
mit einem Teil ihres Umfangs aus dem Gehäuse herausragen und somit manuell unter
Mitnahme des zurückgezogenen Trägerbandes gedreht werden, um Schlaufenbildung
des letzteren zwischen dem Andruckteil und dem Gehäuse im Fall unzureichenden
Reibschlusses zum Vorratswickel zu vermeiden. Zweckmäßigerweise ist das
Druckelement gegen das zurückgezogene Trägerband anstellbar, wobei eine elastische
Beaufschlagung vorgesehen sein kann.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung umfaßt das Gehäuse eine erste
Gehäusekammer zur Aufnahme des Vorratswickels und eine zweite Gehäusekammer zur
Aufnahme des zurückgezogenen Trägerbandes. Beide Gehäusekammern sind
vorzugsweise in einer Ebene hintereinanderliegend angeordnet.
Vorteilhafterweise ist ein Rückhälteelement vorgesehen, das in den vom Vorratswickel
umschlossenen Raum hineinragt. Ferner kann ein Anschlagelement für den
Vorratswickel auf dessen dem Andruckteil abgewandten Seite vorgesehen sein. Dieser
Anschlag ist zweckmäßigerweise als ein beide Gehäusekammern trennender Wandteil
ausgebildet.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Halterung für den Vorratswickel
vorgesehen, die in das Gehäuse einsetz- oder einschiebbar ist. Dabei kann das
Rückhalteelement und/oder das Anschlagelement als Teil der Halterung ausgebildet
sein. In diesem Zusammenhang ist die Halterung zweckmäßigerweise so ausgebildet,
daß sie eine Kammer zur Aufnahme des zurückgezogenen Trägerbandes umfaßt. Auf
diese Weise kann durch Austausch der sowohl den Vorratswickel als auch das
zurückgezogene Trägerband aufnehmenden Halterung das Handgerät in einfacher Weise
jedes Mal dann neu beschickt werden, wenn der Vorratswickel vollständig aufgebraucht
ist.
Nachstehend ist die Erfindung anhand von fünf Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Handgeräts nach dem ersten
Ausführungsbeispiel in schematischer Darstellung mit teilentfernter Gehäusewand,
Fig. 2 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Handgerätes nach dem zweiten
Ausführungsbeispiel in der Darstellung nach Fig. 1.
Fig. 3 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Handgerätes nach dem dritten
Ausführungsbeispiel in der Darstellung nach Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Handgeräts nach dem vierten
Ausführungsbeispiel in der Darstellung nach Fig. 1 und mit einer Druckrolle,
Fig. 5 eine Draufsicht des erfindungsgemäßen Handgerätes nach dem fünften
Ausführungsbeispiel in der Darstellung nach Fig. 1 mit einer Druckrolle und einer
Halterung und,
Fig. 6 eine vergrößerte schematische Darstellung der Druckrolle nach Fig. 5.
Das Handgerät nach Fig. 1 umfaßt ein Gehäuse 1, ein Andruckteil 2, ein
Rückhalteelement 3, ein Anschlagelement 4 und einen Vorratswickel 5 bestehend aus
einem bekannten, beidseitig silikonisierten Trägerband 6, das in bekannter Weise mit
einem Film aus einem klebenden, deckenden oder farbigen Material beschichtet ist.
Das Gehäuse 1 ist von langgestreckter stiftähnlicher Form mit rechteckigem Querschnitt
und besteht aus zwei einander gegenüberliegenden breiten Gehäusewänden 7, 8, deren
gegenseitiger Abstand geringfügig größer als die Breite des Trägerbandes 6 ist, und zwei
einander gegenüberliegenden schmalen Gehäusewänden 9, 10. Die in Fig. 1 obere
Gehäusewand 7 ist mit einem nicht gezeigten vorderen Teil und einem rückwärtigen
Teil 11 zweiteilig ausgebildet. Der vordere Teil erstreckt sich vom vorderen Ende 12
des Gehäuses 1 bis zur Vorderkante 13 des rückwärtigen Teils 11 und ist, um den freien
Zugang zu den vom ihm überdeckten Bereich des Gehäuseinnenraums zu ermöglichen,
lösbar an den schmalen Gehäusewänden 9, 10 befestigt. Letztere sind zu diesem Zweck
beispielsweise mit Rastöffnungen 14 zur Aufnahme von Raststiften am nicht gezeigten
vorderen Teil der Gehäusewand 7 versehen.
Im Bereich des vorderen Endes 12 des Gehäuses 1 ist das Andruckteil 2 in nicht
gezeigter Weise an der Gehäusewand 8 befestigt. Es weist in der Draufsicht nach Fig.
1 die Form eines rechtwinkligen Dreiecks auf und ragt mit seiner von der Hypotenuse
und der längeren Kathete gebildeten Spitze aus dem Gehäuse 1 heraus. Seine
Dickenabmessung entspricht im wesentlichen dem Abstand zwischen den breiten
Gehäusewänden 7, 8. Seine kürzere Kathete verläuft im wesentlichen quer zur
Längserstreckung des Gehäuses 1 und endet im Abstand 15 bzw. 16 von den schmalen
Gehäusewänden 9, 10.
Das Rückhalteelement 3 in Form eines Stiftes und des Anschlagelement 4 in Form einer
drehbaren Rolle sind an der Gehäusewand 8 im frei zugänglichen Bereich des
Gehäuseinnenraums unmittelbar vor der Vorderkante 13 des rückwärtigen Teils 11 der
Gehäusewand 7 in nicht gezeigter Weise befestigt bzw. gelagert. Beide Elemente 3, 4
liegen mit gegenseitigem Abstand auf der Längsmittelachse des Gehäuse 1.
An der Innenseite der Gehäusewand 9 ist eine sich zwischen dem Andruckteil 2 und
dem Anschlagelement 4 erstreckende Gleitschicht 17 mit geringem
Reibungskoeffizenten angeordnet. Die Breite dieser Gleitschicht 17 entspricht dem
Abstand zwischen den Gehäusewänden 7, 8 und damit der Breite der Gehäusewand 9.
Der Vorratswickel 5 ist zu langgestreckter Form panzerkettenförmig zusammengedrückt
derart im frei zugänglichen Bereich des Gehäuseinnenraums angeordnet, daß die jeweils
äußere Peripherie oder Flachseite seiner geradlinigen Abschnitte 18,19 den schmalen
Gehäusewänden 9 bzw. 10 anliegt und derjenige der die geradlinigen Abschnitte 18, 19
verbindenen bogenförmigen Abschnitte, der dem Andruckteil 2 abgewandt und mit den
Bezugszeichen 20 bezeichnet ist, sich zwischen dem Rückhalteelement 3 und dem
Anschlagelement 4 erstreckt.
Der Vorratswickel 5 ist ferner mit rechtsgerichtetem Wicklungssinn im
Gehäuseinnenraum angeordnet, so daß das entlang der schmalen Gehäusewand 10
verlaufende Trägerband 6 der äußersten Wicklung durch den Spalt 16 hindurch um das
Andruckteil 2 geführt und durch den Spalt 15 zurück in das Gehäuse 1 eingeleitet ist
und dort zwischen dem geradlinigen Abschnitt 18 des Vorratswickels 5 und der
Gehäusewand 9 bzw. der Gleitschicht 17 bis in den vom rückwärtigen Teil 11 der
Gehäusewand 7 überdeckten Bereich des Gehäuseinnenraums verläuft.
Die Funktion des erfindungsgemäßen Handgeräts ist wie folgt:
Das vom Trägerband 6 umschlungene Andruckteil 2 wird auf das Substrat 21
aufgesetzt, wodurch der auf dem Trägerband 6 befindliche, nicht gezeigte Film aus z. B.
klebendem Material in Kontakt mit dem Substrat 21 gelangt. Sodann wird das
Handgerät in Richtung des Pfeils R am Substrat 21 entlang verschoben. Dabei wird
aufgrund der sehr geringen Reibung zwischen dem Andruckteil 2 und dem Trägerband
6 im Vergleich zu der durch das klebende Material bewirkten Haftung zwischen dem
Substrat 21 und dem Trägerband 6 letzteres in Richtung des Pfeils S vom Vorratswickel
5, der dadurch in Uhrzeigersinn gedreht wird, abgezogen und durch das Andruckteil 2
auf das Substrat 21 gedrückt, wobei das klebende Material auf letzteres übertragen
wird. Dabei bewegt sich der geradlinige Abschnitt 18 des Vorratswickels 5 in Richtung
des Pfeils T und nimmt das Trägerband 6, mit dem er unter der Wirkung der
elastischen Rückstellkraft des zur Panzerkettenform zusammengedrückten
Vorratswickels 5 im Reibschluß steht, in gleicher Richtung mit. Die Gleitschicht 17
setzt dieser Bewegung des zurückgezogenen Trägerbandes 6 keinen nennenswerten
Widerstand entgegen, so daß die Rückzugsgeschwindigkeit des Trägerbandes 6 in
Richtung des Pfeils T im wesentlichen gleich der Geschwindigkeit ist, mit der es in
Richtung S vom Vorratswickel 5 abgezogen wird.
Das in Fig. 2 dargestellte Handgerät unterscheidet sich vom Handgerät nach Fig. 1
lediglich dadurch, daß in dem vom Vorratswickel umschlossenen Raum eine
Federanordnung 22 angebracht ist, die die geradlinigen Abschnitte 18, 19 des
Vorratswickels 5 über zwei Leisten 23 in Richtung der Gehäusewände 9 bzw. 10
beaufschlagt. Mit Hilfe der Federanordnung 22 wird der zur Mitnahme des
Trägerbandes 6 durch den geradlinigen Abschnitt 18 des Vorratswickels 5 erforderliche
Reibschluß auch dann aufrechterhalten, wenn der Vorratswickel 5 bereits
teilabgewickelt ist und somit die geradlinigen und bogenförmigen Abschnitte 18, 19
nicht mehr die ursprüngliche Dicke aufweisen.
Das in Fig. 3 dargestellte Handgerät unterscheidet sich von demjenigen nach Fig. 1
lediglich dadurch, daß an der Innenseite der Gehäusewand 9 eine Blattfeder 24
angebracht ist, die sich im wesentlichen über die Länge des Vorratswickels 5 erstreckt
und an ihrer dem zurückgezogenen Trägerband 6 zugewandten Seite die Gleitschicht 17
aufweist. Die Blattfeder 24 dient ebenfalls zur Vergrößerung bzw. Aufrechterhaltung
des Reibschlusses zwischen Vorratswickel 5 und zurückgezogenem Trägerband 6. Als
ergänzende Maßnahme kann die Federanordnung 22 nach Fig. 2 im Handgerät nach
Fig. 3 verwendet werden.
Das in Fig. 4 dargestellte Handgerät unterscheidet sich von demjenigen nach Fig. 1
in zweifacher Hinsicht. Zum einen ist das Gehäuse 1 durch einen Wandteil 25 in
unmittelbarer Nähe der Vorderkante 13 des rückwärtigen Teils 11 der Gehäusewand 7
in eine vordere Gehäusekammer 26 und eine rückwärtige Gehäusekammer 27 aufgeteilt.
Eine Übertrittsöffnung 28 ermöglicht den Übertritt des zurückgezogenen Trägerbandes
6 von der vorderen Gehäusekammer 26 zur rückwärtigen Gehäusekammer 27. Letztere
ist an ihrem rückwärtigen Ende durch eine entfernbare Stirnwand 29 verschlossen. Zum
anderen ist in der Gehäusewand 9 auf etwa halber Länge des Vorratswickels 5 eine
durchgehende Aussparung 30 ausgebildet, in der eine Druckrolle 31 auf einer quer zur
Gehäuselängsrichtung verlaufenden, in den Aussparungswänden befestigten Drehachse
drehbar gelagert ist. Die Druckrolle 31 überragt die Gehäusewand 9 sowohl an deren
Innen- als auch an deren Außenseite. Auf diese Weise vergrößert sie den bereits
bestehenden, durch die elastische Rückstellkraft des zur Panzerkettenform
zusammengedrückten Vorratswickels 5 erzeugten Reibschluß zwischen dem
zurückgezogenen Trägerband 6 und dem Vorratswickel 5. Die Lagerreibung dieser
Druckrolle 31 ist so gering, daß sie der vom geradlinigen Abschnitt 18 des
Vorratswickels 5 beim Abziehen des Trägerbandes 6 aufgebrachten Rückzugskraft
keinen Widerstand entgegensetzt. Deshalb besteht keine Notwendigkeit für die
Gleitschicht 17. Weiterhin kann die Druckrolle 31 von außen manuell so gedreht
werden, daß sie bei entsprechend hohem Reibungskoeffizenten ihrer Umfangsfläche die
vom geradlinigen Abschnitt 18 des Vorratswickels 5 beim Abziehen des Trägerbandes 6
aufgebrachte Rückzugskraft vergrößert. Auf diese Weise kann bei evtl. auftretender
Schlaufenbildung am Andruckteil 2 das Trägerband 6 vom Benutzer des Handgeräts in
die vordere Gehäusekammer 26 zurückgezogen und von dort in die rückwärtige
Gehäusekammer 27 eingeschoben werden. Ansonsten ist die Funktion des Handgeräts
nach Fig. 4 gleich der der vorbeschriebenen Handgeräte.
Das in Fig. 5 dargestellte Handgerät unterscheidet sich von demjenigen nach Fig. 4
dadurch, daß zum einen die Druckrolle 31 in Höhe des Rückhalteelementes 3
angeordnet und gegen den Vorratswickel 5 anstellbar ist, und daß zum anderen der
Vorratswickel 5 auf einer in das Gehäuse 1 von dessen rückwärtigen offenen Ende
einschiebbaren Halterung 32 zur Aufnahme des Vorratswickels 5 angeordnet ist.
Die Halterung 32 umfaßt eine untere Halterungswandung 33, die der in Fig. 5 unteren
Gehäusewand 8 zugeordnet ist, und etwa deren Länge aufweist, je eine den schmalen
Gehäusewänden 9, 10 zugeordnete seitliche Halterungswandung 34 bzw. 35 mit einer
der unteren Halterungswandung 33 entsprechenden Länge sowie eine obere
Halterungswandung (ohne Bezugszeichen) die dem rückwärtigen Teil 11 der in Fig. 5
oberen Gehäusewand 7 zugeordnet ist und etwa deren Länge aufweist. Die untere
Halterungswandung 33 ist an ihrem vorderen, dem Andruckteil 2 zugeordneten Ende
durch eine vordere Stirnwand 36 begrenzt, die in je einem den Durchtritt des
Trägerbandes 6 erlaubenden Abstand von den Gehäusewänden 9, 10 endet. Das
rückwärtige Ende der Halterung 32 ist durch eine rückwärtige Stirnwand 37
verschlossen. Das Rückhalteelement 3 und das Wandteil 2 sind ebenfalls wie die
Stirnwände 36, 37 als Teil der Halterung 32 ausgebildet. Das Wandteil 25, das
außerdem die Funktion des Anschlagelementes 4 übernimmt, teilt den von der
Halterung 32 umschlossenen Raum in eine vordere Kammer 38 zur Aufnahme des
Vorratswickels 5 und in eine rückwärtige Kammer 39 zur Aufnahme des
zurückgezogenen Trägerbandes 6 auf. Die der Gehäusewand 9 zugeordnete seitliche
Halterungswandung 34 ist mit einer Öffnung versehen, die auf die Aussparung 30
ausgerichtet ist und den Durchtritt der Druckrolle 31 zwecks Beaufschlagung des
zurückgezogenen Trägerbandes 6 und des Vorratswickels 5 ermöglicht, wenn die
Halterung 32 in das Gehäuse 1 eingeschoben ist.
Wie in Fig. 6 gezeigt, ist die Drehachse der Druckrolle 31 beidseitig in je einer quer
zur Gehäuselängsrichtung verlaufenden Nut 40 in den Aussparungswänden verschiebbar
geführt und mittels einer Schrägfläche 41 in Richtung zum Gehäuseinnenraum
anstellbar. Die Schrägfläche 41 ist Teil eines in der Gehäusewand 9 längsverschiebbar
geführten Verstellknopfes 42. Die Schrägfläche 41 kann in alternativer Ausführung
auch die Oberfläche einer entsprechend angeordneten, die Drehachse der Druckrolle 31
elastisch beaufschlagenden Feder sein.
Die Halterung 32 weist außerdem in Fortsetzung der oberen Halterungswandung ein die
vordere Halterungskammer 38 verschließende Folie auf, die abgelöst wird, wenn die
Halterung 32 mit darin angeordnetem, panzerkettenförmig zusammengedrücktem
Vorratswickel 5 in das Gehäuse eingeschoben wird. Nachdem der vordere Teil der
oberen Gehäusewand 7 entfernt worden ist, greift der Benutzer das zwischen dem
geradlinigen Abschnitt 19 des Vorratswickels 5 und der Halterungswandung 35
herausragende Ende des Trägerbandes 6 um letzteres um das Andruckteil 2 herum- und
innerhalb der vorderen Halterungskammer 38 zwischen der Halterungswandung 34
bzw. der Druckrolle 31 und dem geradlinigen Abschnitt 18 des Vorratswickels 5
hindurchzuführen sowie in die rückwärtige Halterungskammer 39 einzuschieben. Nach
Aufsetzen des vorderen Teils der oberen Gehäusewand 7 ist das erfindungsgemäße
Handgerät betriebsbereit und kann in gleicher Weise wie das Handgerät nach Fig. 4
mit dem zusätzlichen Vorteil verwendet werden, daß die abnehmende Dicke des
Vorratswickels infolge des Abziehens des Trägerbands durch Verschiebung des
Verstellknopfes 42 in Richtung des vorderen Endes 12 des Gehäuses 1 und damit
Verschiebung der Druckrolle in den Gehäuseinnenraum ausgeglichen werden kann, um
den für das Zurückziehen des Trägerbandes 6 in den Gehäuseinnenraum erforderlichen
Reibschluß aufrechtzuerhalten.
Sobald der Vorratswickel 5 aufgebraucht und dementsprechend das gesamte Trägerband
6 in der rückwärtigen Halterungskammer 39 angesammelt ist, wird die Halterung 32
gegen eine Halterung mit frischem Vorratswickel 5 ausgetauscht.
Claims (23)
1. Handgerät zum Übertragen eines Filmes aus z. B. klebendem, deckendem oder
farbigem Material von einem Trägerband auf ein Substrat, mit einem Gehäuse, einem in
diesem angeordneten Vorratswickel des Trägerbandes und einem am Gehäuse
vorgesehenen Andruckteil, wobei das vom Vorratswickel abgezogene Trägerband über
das Andruckteil geführt und in das Gehäuse zurückgeleitet wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) eine langgestreckte Form aufweist und der Vorratswickel (5) zu
langgestreckter Form panzerkettenförmig zusammengedrückt im Gehäuse (1) derart
angeordnet ist, daß er mit seinen Flachseiten (18, 19) an den entsprechenden
Gehausewänden (9 bzw. 10) anliegt.
2. Handgerät zum Übertragen eines Films aus z. B. klebendem, deckendem oder
farbigem Material von einem Trägerband auf ein Substrat, mit einem Gehäuse, einem in
diesem angeordneten Vorratswickel des Trägerbandes und einem am Gehäuse
vorgesehenen Andruckteil, wobei das vom Vorratswickel abgezogene Trägerband über
das Andruckteil geführt und in das Gehäuse zurückgezogen wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückzugskraft für das in das Gehäuse (1) zurückgezogene Trägerband (6) durch
Reibschluß desselben mit dem noch nicht aus dem Gehäuse (1) herausgezogenen
Trägerband (6) erzeugt wird.
3. Handgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das vom Vorratswickel (5) abgezogene und über das Andruckteil (2) geführte
Trägerband (6) in das Gehäuse (1) zurückgezogen und die erforderliche Rückzugskraft
durch Reibschluß zwischen dem zurückgezogenen Trägerband (6) und dem noch nicht
aus dem Gehäuse (1) herausgezogenen Trägerband (6) erzeugt wird.
4. Handgerät nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das in das Gehäuse (1) zurückgezogene Trägerband (6) zwecks Erzeugung des
Reibschlusses unter Druck in Kontakt mit dem Vorratswickel (5, 18) gehalten ist.
5. Handgerät nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zurückgezogene Trägerband (6) zwischen dem Vorratswickel (5, 18) und einer
Gehäusewand (9) hindurchgeführt und unter Druck in Kontakt mit dem Vorratswickel
(5, 18) gehalten ist.
6. Handgerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gehäusewand (9) eine Gleitschicht (17) für das zurückgezogene Trägerband (6)
zugeordnet ist.
7. Handgerät nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zurückgezogene Trägerband (6) durch eine Druckeinrichtung (22; 24; 31) in
Druckkontakt mit dem Vorratswickel (5, 18) gehalten ist.
8. Handgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckeinrichtung eine innerhalb des vom Vorratswickel (5) umschlossenen
Raums angeordnete Federanordnung (22) umfaßt.
9. Handgerät nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckeinrichtung ein zwischen Gehäusewand (9) und zurückgezogenem
Trägerband (6) angeordnetes Druckelement (24; 31) umfaßt.
10. Handgerät nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckelement als Blattfeder (24) ausgebildet ist.
11. Handgerät nach Anspruch 10.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gleitschicht (17) auf der Blattfeder (24) angeordnet ist.
12. Handgerät nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckelement als drehbar gelagerte Druckrolle (31) mit quer zur
Gehäuselängsrichtung angeordneter Drehachse ausgebildet ist.
13. Handgerät nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckrolle (31) mit einem Teil ihres Umfangs aus dem Gehäuse (1) herausragt.
14. Handgerät nach wenigstens einem der Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckelement (31) gegen das zurückgezogene Trägerband (6) anstellbar ist.
15. Handgerät nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckelement (31) gegen das zurückgezogene Trägerband (6) elastisch
beaufschlagt ist.
16. Handgerät nach wenigstens einem der Ansprüche 4 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) eine erste Gehäusekammer (26) zur Aufnahme des Vorratswickels
(5) und eine zweite Gehäusekammer (27) zur Aufnahme des zurückgezogenen
Trägerbandes (6) umfaßt.
17. Handgerät nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß beide Gehäusekammern (26, 27) in einer Ebene hintereinanderliegend angeordnet
sind.
18. Handgerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein in den vom Vorratswickel (5) umschlossenen Raum hineinragendes
Rückhalteelement (3).
19. Handgerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein auf der dem Andruckteil (2) abgewandten Seite des Vorratswickels (5) angeordneten
Anschlagelement (4, 25) für den Vorratswickel (5).
20. Handgerät nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Anschlagelement als ein beide Gehäusekammern (26, 27) trennender Wandteil
(25) ausgebildet ist.
21. Handgerät nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
eine in das Gehäuse (1) einsetz- oder einschiebbare Halterung (32) für den
Vorratswickel (5).
22. Handgerät nach Anspruch 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückhalteelement (3) und/oder das Anschlagelement (25) als Teil der Halterung
(32) ausgebildet ist.
23. Handgerät nach Anspruch 21 oder 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Halterung (32) eine Kammer (39) zur Aufnahme des zurückgezogenen
Trägerbandes (6) umfaßt.
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