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DE3900156C2 - - Google Patents

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Publication number
DE3900156C2
DE3900156C2 DE3900156A DE3900156A DE3900156C2 DE 3900156 C2 DE3900156 C2 DE 3900156C2 DE 3900156 A DE3900156 A DE 3900156A DE 3900156 A DE3900156 A DE 3900156A DE 3900156 C2 DE3900156 C2 DE 3900156C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
carrier tape
cassette
rewind
reel
application
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Fee Related
Application number
DE3900156A
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English (en)
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DE3900156A1 (de
Inventor
Manuel 8405 Donaustauf De Czech
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Czewo Plast Kunststofftechnik 8402 Neutraubling De GmbH
Original Assignee
Czewo Plast Kunststofftechnik 8402 Neutraubling De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Czewo Plast Kunststofftechnik 8402 Neutraubling De GmbH filed Critical Czewo Plast Kunststofftechnik 8402 Neutraubling De GmbH
Priority to DE3900156A priority Critical patent/DE3900156A1/de
Priority to EP19890118629 priority patent/EP0377085A3/de
Priority to CA002004353A priority patent/CA2004353A1/en
Priority to US07/456,511 priority patent/US5049229A/en
Priority to JP1338835A priority patent/JPH02228383A/ja
Publication of DE3900156A1 publication Critical patent/DE3900156A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3900156C2 publication Critical patent/DE3900156C2/de
Granted legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H37/00Article or web delivery apparatus incorporating devices for performing specified auxiliary operations
    • B65H37/002Web delivery apparatus, the web serving as support for articles, material or another web
    • B65H37/005Hand-held apparatus
    • B65H37/007Applicators for applying coatings, e.g. correction, colour or adhesive coatings
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
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    • Y10T156/1978Delaminating bending means

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  • Adhesive Tape Dispensing Devices (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)
  • Adhesive Tapes (AREA)
  • Replacement Of Web Rolls (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung zeigt die DE 37 36 357 C1.
Bei der bekannten Vorrichtung wird ein Trägerband, auf dem Klebstoffilm anhaftet, von einem Wickel abgezogen und über eine Auftrageinrichtung auf die Unterlage aufgebracht. Von dieser Auftrageinrichtung weg wird das leere Trägerband auf eine Rückspule aufgewickelt. Zwischen der Rückspule und dem Trägerwickel ist eine getriebliche Verbindung in Form einer Zahnradpaarung vorgesehen, wobei wenigstens ein Zahnrad auf seiner Welle derart angeordnet ist, daß zwischen Zahnrad und Welle Schlupf möglich ist.
Nachteil dieser Vorrichtung ist einerseits der relativ komplizierte getriebliche Aufbau, der zudem zu großen Abmessungen der Vorrichtung führt, wobei ungleichmäßige Gewichtsverteilungen aufgrund der sich ändernden Wicklungsgrößen die Handhabung der Vorrichtung bzw. des Gerätes beeinträchtigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms der eingangs genannten Art zu schaffen, welche einfach aufgebaut ist und geringe Abmessungen zur Erhöhung der Handhabbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß die noch unbewickelte Rückspule einen Durchmesser aufweist, der mindestens so groß ist wie der größtmögliche Trägerbandwickeldurchmesser, daß Rückspule und Trägerbandwickel auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind und daß die getriebliche Verbindung als Scheibenkupplung ausge­ bildet ist, wird erreicht, daß eine einfachste getriebliche Verbindung zwischen Rückspule und Trägerbandwickel herge­ stellt ist, wobei sowohl eine günstige Gewichtsverteilung als auch geringe Abmessungen der Vorrichtung erzielt werden.
Die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird durch die Anordnung der beiden sich drehenden Wicklungen auf einer Achse noch erhöht, da unterschiedlich angreifende Drehmomente vermieden werden.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Eine mögliche gute Ausbildung der Scheibenkupplung wird durch das Vorsehen von Reibscheiben ermöglicht, die einen Schlupf untereinander ermöglichen. Alternativ kann die Scheibenkupplung als Ratschen- oder Rastfederkupplung ausgebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte und verschleißunempfindlichere Ausbildung der Scheibenkupplung ergibt sich durch Vorsehen einer Magnetkupplung, beispielsweise gebildet aus einer Magnetfolie und einer Stahlfolie.
Wenn zur Führung des leeren Trägerbandes ein Umlenkzapfen vorgesehen ist, wird eine besonders einfache Förderung und Umlenkung des Trägerbandes von der Auftrageinrichtung zur Rückspule ermöglicht. Werden zwei Umlenkzapfen verwendet, so wird eine besonders gleichmäßige und einfache Umlenkung des Trägerbandes erreicht. Hierzu werden die beiden Umlenkzapfen oberhalb des Trägerbandwickels und der Rückspule im Abstand voneinander angeordnet. Vorteilhafterweise beträgt der Abstand der Umlenkzapfen ungefähr gleich der Größe des Außendurchmessers des noch nicht abgewickelten Trägerbandwickels.
Werden weiterhin noch Umlenkzapfen vorgesehen, beispielsweise insgesamt drei Umlenkzapfen, wobei jeweils zwei im wesentlichen in einer Ebene liegen und die Ebenen im wesentlichen zueinander senkrecht angeordnet sind, so wird eine besonders gleichmäßige Umlenkung des Trägerbandes erreicht. Insbesondere ist es dabei möglich, daß ablaufendes und auflaufendes Trägerband nahezu an derselben Stelle, nämlich in einer zur Ablauf- bzw. Auflaufrichtung senkrechten Ebene von der Wicklung ab bzw. auf die Wicklung aufgerollt werden. Dies hat den Vorteil, daß die an diesen Stellen wirkenden durch ein Trägerband ausgeübten Zugkräfte an ähnlichen Stellen angreifen, wodurch Drehmomentunterschiede nur aufgrund der unterschiedlichen Hebelarme entstehen. Dies führt zu einem besonders gleichmäßigen Bewegungsverlauf.
Werden die Umlenkrollen in unterschiedlichen Winkeln angeordnet, so ist ein besonders gutes Führen des Trägerbandes vom Abwickelbereich in den Aufwickelbereich möglich. Weiterhin können die Umlenkzapfen auch drehbar bzw. als -rollen ausgebildet sein, was ein besonders leichtes Fördern des Trägerbandes ermöglicht.
Die bekannte Auftrageinrichtung weist eine Auftraglippe auf, die ein besonders gutes Abstreifen des Klebstoffs vom Trägerband ermöglicht. Wird dabei die Auftraglippe allseitig schwenkbar angeordnet, so kann vorteilhafterweise der Klebstoff während des Aufbringens in allmählich sich verändernden Ebenen ohne Lageveränderung der gesamten Vorrichtung erfolgen bzw. die Vorrichtung gut von Hand in gewohnter Weise bewegt werden und der Klebstoff in unterschiedlichen Ebenen bzw. Richtungen hierzu auf die Unterlage aufgetragen werden.
Zur besseren Führung des Trägerbandes über die Auftraglippe sind seitliche Bandführungsnoppen vorgesehen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind auf beiden Seiten jeweils eine Hülse aufsteckbar angeordnet, wobei auf die eine der Trägerbandwickel aufgezogen und auf die andere Hülse das Trägerband aufwickelbar ist. Hierzu sind die Hülsen drehfest angeordnet.
Bei der bekannten Vorrichtung werden Rückspule, Trägerbandwickel und die Auftrageinrichtung gemeinsam in einer Kassette angeordnet. Bevorzugt nimmt die Kassette auch die Scheibenkupplung auf, so daß die einzelnen Teile besonders gut zusammen handhabbar sind. Die Kassette und deren Teile können als Wegwerfteil ausgebildet sein.
Die in dem Gehäuse lagegesicherte Kassette wird, wiederum zur erleichterten Handhabung der Vorrichtung, in einer schwenkbaren Verschlußklappe angeordnet, so daß eine schnelle Auswechslung der verbrauchten Kassette ermöglicht wird.
Vorteilhafterweise wird weiterhin eine erste Arretiervorrichtung vorgesehen, die gegenüber einer herkömmlichen Arretiervorrichtung, wie sie beispielsweise aus der DE 37 36 357 C1 bekannt ist, dem Anmeldungsgegenstand weiter angepaßt ist. Die Arretiervorrichtung verhindert eine Förderung des Trägerbandes, solange sich die Kassette nicht in ihrer Auftragsstellung im Gehäuse befindet.
Weiterhin ist eine zweite Arretiervorrichtung vorgesehen, die verhindert, daß die Trägerbandwicklung sich unbeabsichtigt in die falsche Richtung, nämlich entgegen der Förderrichtung des Trägerbandes, bewegen kann. Hierzu ist diese gegenüber der aus der DE 37 36 357 C1 bekannten Arretiervorrichtung weiter angepaßt und weist insbesondere einen Rastfinger 187 auf der Seite der Magazinrolle auf, der in den Zahnkranz eingreift, wobei die Zähne des Zahnkranzes die Bewegung der Magazinrolle in eine Drehrichtung zuläßt und in die andere verhindert.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung. Darin zeigt
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms auf die Rückspule und den Trägerbandwickel, die auf einer gemeinsamen Achse angeordnet sind;
Fig. 2 eine schematische Seitenteilansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung von Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht zur Verdeutlichung des getrieblichen Verbindungsbereiches der ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 4 eine Teilansicht auf die Auftrageinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
Fig. 5 eine alternative Ausführungsform der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer Umlenkrolle;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer Kassette und einem Gehäuse;
Fig. 7 eine Draufsicht auf die mit den entsprechenden Teilen bestückte Kassette;
Fig. 8 eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Rückspule des Trägerbandes;
Fig. 9 eine Ansicht von rechts auf die Rückspule von Fig. 8;
Fig. 10 eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Magazinrolle;
Fig. 11 eine Ansicht eines Halterings für die Rückspule;
Fig. 12 eine Ansicht eines Halterings für die Magazinrolle;
Fig. 13 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Magnetfolie;
Fig. 14 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform einer Stahlfolie;
Fig. 15 eine Seitenansicht der Stahlfolie von Fig. 14;
Fig. 16 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform der zweiten Arretiervorrichtung;
Fig. 17 eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform der Auftrageinrichtung;
Fig. 18 eine Ansicht von links auf die Auftrageinrichtung von Fig. 17;
Fig. 19 eine alternative Ausführungsform der Scheibenkupplung in Seitenansicht; und
Fig. 20 eine Vorderansicht der Scheibenkupplung von Fig. 19.
Wie in Fig. 1 gezeigt, weist eine erfindungsgemäße Vorrich­ tung 1 zum Auftragen eines Klebstoffilms 3 eine Magazinrolle 5, auf die ein Trägerbandwickel 7, an dem der Klebstoffilm 3 anhaftet, aufgerollt ist, auf. Die Magazinrolle 5 ist dreh­ fest auf einer Achse oder Welle 9 gelagert, welche ihrer­ seits in einem Gehäuse (nicht dargestellt) gelagert ist. Auf dieser Achse 9 ist weiterhin eine Rückspule 11 drehfest ge­ lagert, die in ihrem Außendurchmesser in unbewickeltem Zu­ stand wenigstens gleich groß ist zu dem noch nicht abge­ wickelten Trägerband-Klebstoffilmwickel 7. Zwischen der Rückspule 11 und dem Trägerbandwickel 7 auf der Magazinrolle 5 ist eine getriebliche Verbindung in Form einer Scheiben­ kupplung 13 angeordnet, welche aus zwei Scheiben 15 und 17 gebildet ist. Die Scheiben können beispielsweise Reibschei­ ben sein, wobei die Scheibe 15 mit der Magazinrolle 5 und die Scheibe 17 mit der Rückspule 11 drehfest verbunden sind. Die Scheiben 15 und 17 können als Reibscheiben ausgebildet sein, die einen Schlupf zwischen sich erlauben.
In einer bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 3 weist die Scheibe 15 eine Magnetfolie 19 an der der Scheibe 17 zuge­ wandten Seite auf, und die Scheibe 17 weist eine Stahlfolie 21 an ihrer der Scheibe 15 zugewandten Seite auf. Die Paa­ rung Magnetfolie/Stahlfolie ergibt eine Magnetkupplung, wel­ che insbesondere den Vorteil einer nahezu verschleißfreien Schlupfkupplung bietet.
Gemäß Fig. 2 weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Auftrageinrichtung 23 mit einer Auftraglippe 25 auf, die da­ zu dient, ein Abstreifen des Klebstoffilms 3 von dem sie tragenden Trägerband 4 zu ermöglichen. Das Trägerband 4 be­ wegt sich dann weiter über eine erste Umlenkrolle 27, eine zweite Umlenkrolle 29, eine dritte Umlenkrolle 31 zurück auf die Rückspule 11. Die erste, zweite und dritte Umlenkrolle 27, 29 und 31 sind so angeordnet, daß jeweils zwei von ihnen in einer Ebene sich befinden und die beiden Ebenen nahezu senkrecht aufeinander angeordnet sind. Dies ergibt eine von der ersten Umlenkrolle 27 ausgehende, im wesentlichen recht­ eckige Bewegungsbahn, wobei die Aufwickelstelle 35 in der­ selben Ebene 36 liegt wie die Abwickelstelle 33 des Kleb­ stoffilmbandes 3 und diese Ebene 36 im wesentlichen senk­ recht auf der tangentialen Ab- bzw. Aufwickelebene an dem Trägerbandwickel 7 bzw. die Rückspule 11 steht. Dies ermög­ licht eine besonders gute Zugkraftverteilung, wobei unter­ schiedliche Drehmomente lediglich aus der unterschiedlichen Länge des Hebelarms zwischen Achsmittelpunkt und Abwickel­ stelle 33 bzw. Aufwickelstelle 35 entstehen und aufgrund der entgegengesetzt angreifenden Kräfte teilweise aufgehoben werden.
Die Betriebsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie folgt. Von dem frisch auf die Magazinrolle 5 aufgesetzten Trägerbandwickel wird eine ausreichende Menge Trägerband 4 abgezogen, bis das Trägerband 4 über die Auftrageinrichtung 23, die Umlenkrollen 27, 29 und 31 die Rückspule 11 erreicht und auf dieser festgelegt werden kann. Dies kann insoweit einfach erfolgen, da der noch auf dem Trägerband 4 anhaften­ de Klebstoffilm 3 an der Rückspule 11 anhaftet. Es sind selbstverständlich andere Möglichkeiten der Festlegung des Trägerbandes denkbar, insbesondere, wenn das Trägerband 4 frei von Klebstoff ist, so z. B., indem das Trägerband in ei­ nem Schlitz der Rückspule aufgenommen wird, ähnlich beim Filmspulen.
Die Auftrageinrichtung 23 wird mit ihrer Auftraglippe 25 auf die Unterlage gesetzt, die mit dem Klebstoffilm 3 versehen werden soll. Die gesamte Vorrichtung 1 wird dann in Richtung des Pfeiles A bewegt, was dazu führt, daß das Trägerband 4 mit Klebstoffilm 3 von dem Trägerbandwickel 7 abgezogen wird und auf die Rückspule 11 aufgewickelt wird, die sich auf­ grund ihres größeren Durchmessers langsamer drehen muß als der Trägerbandwickel 7. Da jedoch zwischen Rückspule 11 und Magazinrolle 5 bzw. Trägerbandwickel 7 eine getriebliche Verbindung besteht, dreht sich die Rückspule 11 anfangs zu­ nächst gleich schnell, wird jedoch bei unterschiedlichem Durchmesser sofort durch das an ihr haftende Trägerband ab­ gebremst und dreht sich entsprechend dem Abwickelmaß des Bandes. Durch das ständige Abbremsen der Rückspulendrehbewe­ gung wird deshalb das Trägerband 4 stets unter Spannung ge­ halten, so daß ein sauberer Aufwickelvorgang des Trägerban­ des 4 auf die Rückspule 11 ermöglicht wird.
Vorteilhafterweise wird durch die Magnetkupplung ein Reißen des Klebebandes bzw. Trägerbandes 4 weitestgehend vermieden.
In Fig. 4 ist die Auftraglippe 25 schematisch und vergrößert in Vorderansicht dargestellt. Diese ist vorzugsweise so aufgehängt, daß sie wenigstens um die Längsachse der Förderbewegung des Bandes schwenkbar ist, was eine besonders einfache Anpassung an verschiedene Unter­ lagen unter Beibehaltung der Haltestellung der Vorrichtung erlaubt. Bevorzugt wird sie jedoch allseitig schwenkbar an­ geordnet. Zur besseren Führung des Trägerbandes 4 weist die Auftraglippe 25 seitliche Noppen 37 auf, die ein seitliches Abgleiten des Trägerbandes verhindern.
Die Umlenkrollen 27, 29 und 31 können auch in unterschiedli­ chen Winkeln angeordnet werden, was eine entsprechend gute Überführung des Trägerbandes 4 von dem Abwickel- zu dem Auf­ wickelbereich, d. h. vom Trägerbandwickel 7 zur Rückspule 11 erlaubt.
In einer vereinfachten Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist nur eine Umlenkrolle 41 vorgesehen, zur Überführung des Träger­ bandes 4 von dem Abwickelbereich zum Aufwickelbereich.
In Fig. 6 ist eine bevorzugte zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die Vorrichtung ist in einem Gehäuse 145 angeordnet, das die Vorrichtung umschließende Wände 147 aufweist. Das Gehäuse weist eine Klappe 149 auf, die schwenkbar um ein Lager 151 angeordnet ist. Vorzugsweise kann die Klappe 149 um einen Winkel von ca. 90° verschwenkt werden. Die Klappe 149 dient dazu, eine Kassette 153 aufzunehmen und diese lagezusichern. Hierzu weist sie einen Arretierstift 155 auf, der mit einem quer verlaufenden Arretierzapfen in Eingriff bringbar ist, wobei der Arretierzapfen seitliche Wände 159 und 161 der Kassette 153 miteinander verbindet.
Die Klappe 149 weist weiterhin eine querverlaufende Wand 148 auf, die nach Schließen der Klappe 149 das Gehäuse 145 abschließt.
In Fig. 7 ist eine Draufsicht der Kassette 153 dargestellt, die die Teile der Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms aufweist. Auf eine Magazinrolle 105 ist eine Trägerbandwicklung 107 aufgesteckt, von der ein Trägerband 104 zu einer Auftrageinrichtung 123 geführt wird, und von dort über Umlenkzapfen 141 und 142 auf eine Rückspule 111 geführt wird. Die Umlenkzapfen 141 und 142 können dabei als gebogene Zapfen ausgeführt sein, wobei der Abbiegungswinkel ca. 45° betragen kann. Die Umlenkzapfen 141 und 142 sowie der Arretierzapfen 157 können gleichzeitig zur Verbindung der beiden Kassettengehäusewände 159 und 161 dienen oder es sind zusätzlich einfache Steckverbindungen vorgesehen, so daß die Kassettenwände 159 und 161 auf einfache Weise miteinander verbunden werden können. Vorzugsweise ist die Kassette 153 als Wegwerfteil konzipiert und entsprechend ausgebildet, d. h. die Gehäusewände 161 und 159 sowie die Zapfen 141, 142, 157 können aus Kunststoffmaterial gebildet sein. Alternativ können die Zapfen auch aus Metall bestehen. Zwischen der Magazinrolle 105 und der Rückspule 107 ist eine getriebliche Verbindung in Form einer Scheibenkupplung 113 angeordnet, welche zwei Scheiben 115 und 117 aufweist. Zwischen den Scheiben sind, wie in Fig. 1 und 3 dargestellt, Folien angeordnet, wobei eine Folie eine Magnetfolie 119 und die andere eine Stahlfolie 121 ist (vgl. Fig. 13, 14 und 15).
Auch aus Fig. 7 wird deutlich, daß die Rückspule 111 im Durchmesser größer ist als die Trägerbandwicklung 107, so daß beim Auftragen, d. h. Abwickeln des Trägerbandes 104, sich die Rückspule 111 stets langsamer dreht als der Trägerbandwickel 107, wodurch stets eine Zugspannung in dem Trägerband 104 erzeugt wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Rückspule 111 ist in Fig. 8 in Schnittansicht und in Fig. 9 in Ansicht von rechts von Fig. 8 dargestellt. Die Rückspule 111 ist, wie insbesondere aus Fig. 9 ersichtlich, ringförmig ausgebildet, derart, daß ein äußerer Ring 112 um einen inneren Ring 114 angeordnet ist und der äußere Ring 112 mit dem inneren Ring 114 über drei Streben 116, welche vorzugsweise im Winkel von 60° untereinander angeordnet sind, verbunden ist. An seinem gehäuseseitigen Ende weist der innere Ring 114 einen Zahnkranz 163 auf. An der Rückspule 111 ist einstückig eine Scheibe der Scheibenkupplung 113 angeformt. Im Ausführungsbeispiel handelt es sich um die Scheibe 115, welche eine Vertiefung 165 aufweist, die zur Aufnahme einer Magnetfolie 119 dient. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, weist die Vertiefung 165 eine symmetrische Kontur auf, die in zwei gerade und zwei gebogene Abschnitte unterteilt ist. Dadurch wird erreicht, daß die Magnetfolie drehfest in der Vertiefung 165 eingelegt werden kann. Die innere Bohrung bzw. die innere Ausnehmung des Rings 114 dient zur Aufnahme eines Hohlwellenstumpfes 167 der Magazinrolle 105, wie in Fig. 10 dargestellt. Zwischen der Innenseite des Ringes 114 und der Außenseite des Hohlwellenstumpfes oder -zapfens 167 besteht eine Passung, die erlaubt, daß sich die Magazinrolle 105 gegenüber der Rückspule 111 drehen kann. Am gehäuseseseitigen Ende der Magazinrolle 105 ist wiederum ein Zahnkranz 169 ausgebildet, dessen Zähne sich ebenfalls in radialer Richtung erstrecken.
Auf die Rückspule 111 einerseits und auf die Magazinrolle 105 andererseits sind Trägerbandhülsen 171 bzw. 173 aufsteckbar, wobei insbesondere die Trägerbandhülse 173 dazu dient, den Trägerbandwickel 107 aufzunehmen. Da die Trägerbandhülsen 171 und 173 sich mit der Rückspule 111 bzw. der Magazinrolle 105 drehen müssen, ist an wenigstens einer Stelle des Umfangs des äußeren Rings 112 bzw. der Magazinrolle 105 eine Kerbe 175 vorgesehen und an den Trägerbandhülsen 171 bzw. 173 ein entsprechend nach innen sich erstreckender Vorsprung 177 bzw. 179. Vergleiche hierzu insbesondere Fig. 11 und 12.
Zur Gewichtsersparung kann die Magazinrolle 105 ähnlich wie die Rückspule 111 aus zwei konzentrischen Ringen gebildet sein, die ebenfalls durch Streben miteinander verbunden sind und einstückig mit der Scheibe 117 der Scheibenkupplung 113 verbunden sind. Die Scheibe 117 dient zur Aufnahme und Lagesicherung der Stahlfolie 121, wie sie insbesondere in den Fig. 14 und 15 dargestellt ist. Zur Lagesicherung weist die Stahlfolie 121 vorzugsweise zwei in Axialrichtung am äußeren Umfang vorspringende Nasen 181 auf, die in entsprechenden Kerben 182 in der Scheibe 117 verdrehfest angeordnet werden können.
Die Zahnkränze 163 und 169 dienen zusammen mit entsprechenden Zahnkränzen 183, welche in den Seitenwänden 161 und 159 der Kassette 153 vorgesehen sind, als eine erste Arretiervorrichtung 180. Hierzu sind entsprechende Zähne in einem unteren Bereich eines Langlochs angeordnet, so daß beim Einsetzen der Rückspule 111 und der Magazinrolle 105 die Zahnkränze 163 bzw. 169 in den Zahnkränzen 183 zu liegen kommen.
Die Betriebsweise erfolgt dann weiterhin so, daß die Kassette 153 auf die Klappe 149 gesetzt wird. Da sich jedoch die Rückspule 111 und die Magazinrolle 105 im Betrieb frei drehen müssen, ist im Gehäuse 145 bzw. an der Klappe 149 ein Vorsprungabschnitt 185 vorgesehen, der sich zwischen der Gehäusewand 147 und der jeweiligen Kassettenwand 159 bzw. 161 derart erstreckt, daß beim Einsetzen der Kassette 153 die Zahnkränze 163 bzw. 169 aus den Zahnkränzen 183 gehoben werden, und somit Rückspule 111 und Magazinrolle 105 frei drehbar sind. Dies hat vorteilhafterweise zur Folge, daß sich Rückspule 111 und Magazin 105 erst dann bewegen können, wenn die Kassette 153 sicher im Gehäuse 145 untergebracht ist, so daß erst mit Handhabung des Gehäuses eine entsprechend einfache und schnelle Auftragung des Klebstoffilms erfolgen kann. Die Kassette 153 wird an ihrer Überseite durch quer verlaufende Zapfen 190 festgelegt.
Um zu vermeiden, daß sich das Trägerband 104 in die falsche Richtung, nämlich entgegen der Förderrichtung bewegen kann, wird, wie in Fig. 16 dargestellt, ein Rastfinger 187 als zweite Arretiervorrichtung auf der Seite der Magazinrolle 105 vorgesehen, der dann in den Zahnkranz 169 eingreift, wobei die Zähne des Zahnkranzes 169 derart ausgerichtet sind, daß in eine Drehrichtung die Bewegung der Magazinrolle 105 möglich ist.
Zur exakten Handhabung der Vorrichtung weist diese eine speziell ausgebildete Auftrageinrichtung 123 auf, wie dies besonders deutlich aus den Fig. 17 und 18 hervorgeht. Durch die beiden Bohrungen 124 und 126 werden Zapfen gesteckt, welche wiederum die beiden Wände 159 und 161 der Kassette 153 miteinander verbinden. Somit ist die Auftrageinrichtung 123 mit ihrer Auftraglippe 125 in ihrer Lage in der Kassette 153 festgelegt. Für eine einfache und wirksame Anpassung an die unterschiedlichen Bewegungen der Bedienungsperson zur Erzielung eines gleichmäßigen Auftrags des Klebstoffilms ist ein Nocken 189 vorgesehen, der in Form eines an seiner Spitze abgerundeten runden Kegels ausgebildet ist, so daß durch Anlage der Auftraglippe 125 an der Spitze des Nockens 189 die Auftraglippe 125 schwenkbar wird.
In den Fig. 19 und 20 ist eine alternative Ausführungsform der Scheibenkupplung 13 bzw. 113 gezeigt. Die Scheibenkupplung ist als Ratschen- oder Rastfederkupplung 191 ausgebildet. Hierzu weist eine erste Scheibe 192 eine Rastfeder 193 auf, die sich am Umfang der Scheibe in Radialrichtung erstreckt, wobei sie elastisch verformbar ist. Es können alternativ hierzu selbstverständlich auch mehrere Rastfedern 193 vorgesehen sein. Die Rastfeder 193 greift in einen Zahnkranz 195 ein, der einstückig mit einer zweiten Scheibe 194 ausgebildet ist. Der Zahnkranz 195 springt dabei in Axialrichtung in Richtung der ersten Scheibe 192 vor, so daß er diese umgibt (siehe Fig. 20).
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß mit der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms eine in den Abmessungen geringe, leicht bedienbare Vorrich­ tung geschaffen wird, bei der durch das Anordnen der Haupt­ drehelemente auf einer gemeinsamen Achse eine gute innere Stabilität erzielt wird, wodurch auch hohe Abwickelge­ schwindigkeiten erzielt werden können. Ein weiterer Vorteil, der sich insbesondere aus der einfachen getrieblichen Ver­ bindung ergibt, ist, daß die Vorrichtung besonders leicht ausgebildet werden kann, so daß ein längerer Gebrauch nicht zur vorzeitigen Ermüdung der Bedienungsperson führt.

Claims (18)

1. Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms auf eine Unterlage, der vor dem Auftragen an einem Trägerband anhaftet, das zu einem Trägerbandwickel aufgerollt ist, mit einer Auftrageinrichtung, mit der der Klebstoffilm von dem sich vorbeibewegenden Trägerband abgezogen wird, und mit einer Rückspule zur Aufnahme des Trägerbandes nach dem Passieren der Auftrageinrichtung, wobei zwischen der Rückspule und dem Trägerbandwickel eine getriebliche Verbindung besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die unbewickelte Rückspule (11; 111) einen Durchmesser aufweist, der mindestens so groß ist wie der größtmögliche Trägerbandwickeldurchmesser, daß die Rückspule (11; 111) und der Trägerbandwickel (7; 107) auf einer gemeinsamen Achse (9; 109) angeordnet sind, und daß die getriebliche Verbindung als Scheibenkupplung (13; 113) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenkupplung als Reibscheibenkupplung ausgebildet ist, die einen Schlupf des Trägerbandwickels (7; 107) gegenüber der Rückspule (11; 111) ermöglicht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenkupplung (13; 113) als Ratschen- oder Rastfederkupplung (191) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenkupplung (13; 113) als Magnetkupplung ausgebildet ist, die einen Schlupf des Trägerbandwickels (7; 107) gegenüber Rückspule (11; 111) ermöglicht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Magnetkupplung aus einer Magnetfolie (19; 119) und aus einer Stahlfolie (21; 121) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der zur Führung des Trägerbandes zwischen der Auftrageinrichtung und der Rückspule wenigstens ein Umlenkzapfen vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Umlenkzapfen (141, 142) vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Umlenkzapfen (141, 142) oberhalb des Trägerbandwickels (7; 107) und der Rückspule (11; 111) und im Abstand voneinander angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Umlenkzapfen (141, 142) ungefähr dem Anfangsdurchmesser des Trägerbandwickels (7; 107) entspricht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Führung des Trägerbandes (4; 104) zwischen Auftrageinrichtung (23; 123) und Rückspule (11; 111) drei Umlenkzapfen (27, 29, 31) vorgesehen sind, wobei jeweils zwei im wesentlichen in einer Ebene liegen und die Ebenen im wesentlichen zueinander senkrecht angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Umlenkzapfen (41; 27, 29, 31; 141, 142) in unterschiedlichen Winkeln angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der oder die Umlenkzapfen (41; 27, 29, 31) drehbar ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die Auftrageinrichtung eine Auftragslippe aufweist, über die das Trägerband geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragslippe (25; 125) allseitig schwenkbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Auftragslippe (25, 125) seitliche Bandführungsnoppen (37; 137) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sowohl auf der Trägerwickelseite als auch auf der Rückspulseite eine Hülse (171, 173) vorgesehen ist, welche jeweils drehfest und abnehmbar aufsteckbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei eine Kassette vorgesehen ist, welche die Rückspule, den Trägerbandwickel und die Auftrageinrichtung aufnimmt, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenkupplung (13; 113) ebenfalls in der Kassette (153) aufgenommen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Kassette in einem Gehäuse lagesicherbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die lagegesicherte Kassette (153) in einer schwenkbar am Gehäuse (145) angelenkten Verschlußklappe (149) aufgenommen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16 mit einer ersten Arretiervorrichtung (180), die ein Verdrehen der Rückspule (11) und/oder der Magazinrolle (5) in der Kassette (153) verhindert, wenn die Kassette (153) sich nicht in Auftragstellung im Gehäuse (145) befindet, wobei die Arretiervorrichtung (180) und zwei Zahnkränze (163 und 169) mit entsprechenden Zahnkränzen (183) zusammenwirken, die in den Seitenwänden (161 und 159) der Kassette (153) vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17 mit einer zweiten Arretiervorrichtung (187), die in der Kassette (153) vorgesehen ist, um ein Drehen des Trägerbandwickels (7; 107) entgegen der Trägerbandfördervorrichtung zu verhindern, wobei die zweite Arretiervorrichtung einen Rastfinger (187) auf der Seite der Magazinrolle (105) zum Eingriff in den Zahnkranz (169) aufweist.
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