DE3900156C2 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum
Auftragen eines Klebstoffilms nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine derartige Vorrichtung zeigt die DE 37 36 357 C1.
Bei der bekannten Vorrichtung wird ein Trägerband, auf dem
Klebstoffilm anhaftet, von einem Wickel abgezogen und über
eine Auftrageinrichtung auf die Unterlage aufgebracht. Von
dieser Auftrageinrichtung weg wird das leere Trägerband auf
eine Rückspule aufgewickelt. Zwischen der Rückspule und dem
Trägerwickel ist eine getriebliche Verbindung in Form einer
Zahnradpaarung vorgesehen, wobei wenigstens ein Zahnrad auf
seiner Welle derart angeordnet ist, daß zwischen Zahnrad und
Welle Schlupf möglich ist.
Nachteil dieser Vorrichtung ist einerseits der relativ
komplizierte getriebliche Aufbau, der zudem zu
großen Abmessungen der Vorrichtung führt, wobei
ungleichmäßige Gewichtsverteilungen aufgrund der sich
ändernden Wicklungsgrößen die Handhabung der Vorrichtung
bzw. des Gerätes beeinträchtigen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung
zum Auftragen eines Klebstoffilms der eingangs genannten Art
zu schaffen, welche einfach aufgebaut ist und geringe
Abmessungen zur Erhöhung der Handhabbarkeit aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch, daß die noch unbewickelte Rückspule einen
Durchmesser aufweist, der mindestens so groß ist wie der
größtmögliche Trägerbandwickeldurchmesser, daß Rückspule
und Trägerbandwickel auf einer gemeinsamen Achse angeordnet
sind und daß die getriebliche Verbindung als
Scheibenkupplung ausge
bildet ist, wird erreicht, daß eine einfachste getriebliche
Verbindung zwischen Rückspule und Trägerbandwickel herge
stellt ist, wobei sowohl eine günstige Gewichtsverteilung
als auch geringe Abmessungen der Vorrichtung erzielt werden.
Die Handhabbarkeit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird
durch die Anordnung der beiden sich drehenden Wicklungen auf
einer Achse noch erhöht, da unterschiedlich angreifende
Drehmomente vermieden werden.
Weitere vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung ergeben sich
aus den Unteransprüchen.
Eine mögliche gute Ausbildung der Scheibenkupplung wird
durch das Vorsehen von Reibscheiben ermöglicht, die einen
Schlupf untereinander ermöglichen. Alternativ kann die
Scheibenkupplung als Ratschen- oder Rastfederkupplung
ausgebildet sein.
Eine weitere vorteilhafte und verschleißunempfindlichere
Ausbildung der Scheibenkupplung ergibt sich durch Vorsehen
einer Magnetkupplung, beispielsweise gebildet aus einer
Magnetfolie und einer Stahlfolie.
Wenn zur Führung des leeren Trägerbandes ein Umlenkzapfen
vorgesehen ist, wird eine besonders einfache Förderung und
Umlenkung des Trägerbandes von der Auftrageinrichtung zur
Rückspule ermöglicht. Werden zwei Umlenkzapfen verwendet, so
wird eine besonders gleichmäßige und einfache Umlenkung des
Trägerbandes erreicht. Hierzu werden die beiden Umlenkzapfen
oberhalb des Trägerbandwickels und der Rückspule im Abstand
voneinander angeordnet. Vorteilhafterweise beträgt der
Abstand der Umlenkzapfen ungefähr gleich der Größe des
Außendurchmessers des noch nicht abgewickelten
Trägerbandwickels.
Werden weiterhin noch Umlenkzapfen vorgesehen,
beispielsweise insgesamt drei Umlenkzapfen, wobei jeweils
zwei im wesentlichen in einer Ebene liegen und die Ebenen im
wesentlichen zueinander senkrecht angeordnet sind, so wird
eine besonders gleichmäßige Umlenkung des Trägerbandes
erreicht. Insbesondere ist es dabei möglich, daß ablaufendes
und auflaufendes Trägerband nahezu an derselben Stelle,
nämlich in einer zur Ablauf- bzw. Auflaufrichtung
senkrechten Ebene von der Wicklung ab bzw. auf die Wicklung
aufgerollt werden. Dies hat den Vorteil, daß die an diesen
Stellen wirkenden durch ein Trägerband ausgeübten Zugkräfte
an ähnlichen Stellen angreifen, wodurch
Drehmomentunterschiede nur aufgrund der unterschiedlichen
Hebelarme entstehen. Dies führt zu einem besonders
gleichmäßigen Bewegungsverlauf.
Werden die Umlenkrollen in unterschiedlichen Winkeln
angeordnet, so ist ein besonders gutes Führen des
Trägerbandes vom Abwickelbereich in den Aufwickelbereich
möglich. Weiterhin können die Umlenkzapfen auch drehbar bzw.
als -rollen ausgebildet sein, was ein besonders leichtes
Fördern des Trägerbandes ermöglicht.
Die bekannte Auftrageinrichtung weist eine Auftraglippe auf,
die ein besonders gutes Abstreifen des Klebstoffs vom
Trägerband ermöglicht. Wird dabei die Auftraglippe allseitig
schwenkbar angeordnet, so kann vorteilhafterweise der
Klebstoff während des Aufbringens in allmählich sich
verändernden Ebenen ohne Lageveränderung der gesamten
Vorrichtung erfolgen bzw. die Vorrichtung gut von Hand in
gewohnter Weise bewegt werden und der Klebstoff in
unterschiedlichen Ebenen bzw. Richtungen hierzu auf die
Unterlage aufgetragen werden.
Zur besseren Führung des Trägerbandes über die Auftraglippe
sind seitliche Bandführungsnoppen vorgesehen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Vorrichtung sind
auf beiden Seiten jeweils eine Hülse aufsteckbar angeordnet,
wobei auf die eine der Trägerbandwickel aufgezogen und auf
die andere Hülse das Trägerband aufwickelbar ist. Hierzu
sind die Hülsen drehfest angeordnet.
Bei der bekannten Vorrichtung werden Rückspule,
Trägerbandwickel und die Auftrageinrichtung gemeinsam in
einer Kassette angeordnet. Bevorzugt nimmt die Kassette auch
die Scheibenkupplung auf, so daß die einzelnen Teile
besonders gut zusammen handhabbar sind. Die Kassette und
deren Teile können als Wegwerfteil ausgebildet sein.
Die in dem Gehäuse lagegesicherte Kassette wird, wiederum
zur erleichterten Handhabung der Vorrichtung, in einer
schwenkbaren Verschlußklappe angeordnet, so daß eine
schnelle Auswechslung der verbrauchten Kassette ermöglicht
wird.
Vorteilhafterweise wird weiterhin eine erste
Arretiervorrichtung vorgesehen, die gegenüber einer
herkömmlichen Arretiervorrichtung, wie sie beispielsweise
aus der DE 37 36 357 C1 bekannt ist, dem
Anmeldungsgegenstand weiter angepaßt ist. Die
Arretiervorrichtung verhindert eine Förderung des
Trägerbandes, solange sich die Kassette nicht in ihrer
Auftragsstellung im Gehäuse befindet.
Weiterhin ist eine zweite Arretiervorrichtung vorgesehen,
die verhindert, daß die Trägerbandwicklung sich
unbeabsichtigt in die falsche Richtung, nämlich entgegen der
Förderrichtung des Trägerbandes, bewegen kann. Hierzu ist
diese gegenüber der aus der DE 37 36 357 C1 bekannten
Arretiervorrichtung weiter angepaßt und weist insbesondere
einen Rastfinger 187 auf der Seite der Magazinrolle auf, der
in den Zahnkranz eingreift, wobei die Zähne des Zahnkranzes
die Bewegung der Magazinrolle in eine Drehrichtung zuläßt
und in die andere verhindert.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter
Bezugnahme auf die Zeichnung. Darin zeigt
Fig. 1 eine schematische Teilansicht einer ersten
Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Auftragen eines Klebstoffilms auf die Rückspule
und den Trägerbandwickel, die auf einer gemeinsamen
Achse angeordnet sind;
Fig. 2 eine schematische Seitenteilansicht der
erfindungsgemäßen Vorrichtung von Fig. 1;
Fig. 3 eine Ansicht zur Verdeutlichung des getrieblichen
Verbindungsbereiches der ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
Fig. 4 eine Teilansicht auf die Auftrageinrichtung der
erfindungsgemäßen Vorrichtung; und
Fig. 5 eine alternative Ausführungsform der ersten
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit
einer Umlenkrolle;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung mit einer Kassette und
einem Gehäuse;
Fig. 7 eine Draufsicht auf die mit den entsprechenden
Teilen bestückte Kassette;
Fig. 8 eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Rückspule des Trägerbandes;
Fig. 9 eine Ansicht von rechts auf die Rückspule von Fig. 8;
Fig. 10 eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Magazinrolle;
Fig. 11 eine Ansicht eines Halterings für die Rückspule;
Fig. 12 eine Ansicht eines Halterings für die Magazinrolle;
Fig. 13 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer Magnetfolie;
Fig. 14 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
einer Stahlfolie;
Fig. 15 eine Seitenansicht der Stahlfolie von Fig. 14;
Fig. 16 eine Ansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der zweiten Arretiervorrichtung;
Fig. 17 eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform
der Auftrageinrichtung;
Fig. 18 eine Ansicht von links auf die Auftrageinrichtung
von Fig. 17;
Fig. 19 eine alternative Ausführungsform der Scheibenkupplung
in Seitenansicht; und
Fig. 20 eine Vorderansicht der Scheibenkupplung von Fig. 19.
Wie in Fig. 1 gezeigt, weist eine erfindungsgemäße Vorrich
tung 1 zum Auftragen eines Klebstoffilms 3 eine Magazinrolle
5, auf die ein Trägerbandwickel 7, an dem der Klebstoffilm 3
anhaftet, aufgerollt ist, auf. Die Magazinrolle 5 ist dreh
fest auf einer Achse oder Welle 9 gelagert, welche ihrer
seits in einem Gehäuse (nicht dargestellt) gelagert ist. Auf
dieser Achse 9 ist weiterhin eine Rückspule 11 drehfest ge
lagert, die in ihrem Außendurchmesser in unbewickeltem Zu
stand wenigstens gleich groß ist zu dem noch nicht abge
wickelten Trägerband-Klebstoffilmwickel 7. Zwischen der
Rückspule 11 und dem Trägerbandwickel 7 auf der Magazinrolle
5 ist eine getriebliche Verbindung in Form einer Scheiben
kupplung 13 angeordnet, welche aus zwei Scheiben 15 und 17
gebildet ist. Die Scheiben können beispielsweise Reibschei
ben sein, wobei die Scheibe 15 mit der Magazinrolle 5 und
die Scheibe 17 mit der Rückspule 11 drehfest verbunden sind.
Die Scheiben 15 und 17 können als Reibscheiben ausgebildet
sein, die einen Schlupf zwischen sich erlauben.
In einer bevorzugten Ausführungsform gemäß Fig. 3 weist die
Scheibe 15 eine Magnetfolie 19 an der der Scheibe 17 zuge
wandten Seite auf, und die Scheibe 17 weist eine Stahlfolie
21 an ihrer der Scheibe 15 zugewandten Seite auf. Die Paa
rung Magnetfolie/Stahlfolie ergibt eine Magnetkupplung, wel
che insbesondere den Vorteil einer nahezu verschleißfreien
Schlupfkupplung bietet.
Gemäß Fig. 2 weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine
Auftrageinrichtung 23 mit einer Auftraglippe 25 auf, die da
zu dient, ein Abstreifen des Klebstoffilms 3 von dem sie
tragenden Trägerband 4 zu ermöglichen. Das Trägerband 4 be
wegt sich dann weiter über eine erste Umlenkrolle 27, eine
zweite Umlenkrolle 29, eine dritte Umlenkrolle 31 zurück auf
die Rückspule 11. Die erste, zweite und dritte Umlenkrolle
27, 29 und 31 sind so angeordnet, daß jeweils zwei von ihnen
in einer Ebene sich befinden und die beiden Ebenen nahezu
senkrecht aufeinander angeordnet sind. Dies ergibt eine von
der ersten Umlenkrolle 27 ausgehende, im wesentlichen recht
eckige Bewegungsbahn, wobei die Aufwickelstelle 35 in der
selben Ebene 36 liegt wie die Abwickelstelle 33 des Kleb
stoffilmbandes 3 und diese Ebene 36 im wesentlichen senk
recht auf der tangentialen Ab- bzw. Aufwickelebene an dem
Trägerbandwickel 7 bzw. die Rückspule 11 steht. Dies ermög
licht eine besonders gute Zugkraftverteilung, wobei unter
schiedliche Drehmomente lediglich aus der unterschiedlichen
Länge des Hebelarms zwischen Achsmittelpunkt und Abwickel
stelle 33 bzw. Aufwickelstelle 35 entstehen und aufgrund der
entgegengesetzt angreifenden Kräfte teilweise aufgehoben
werden.
Die Betriebsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist wie
folgt. Von dem frisch auf die Magazinrolle 5 aufgesetzten
Trägerbandwickel wird eine ausreichende Menge Trägerband 4
abgezogen, bis das Trägerband 4 über die Auftrageinrichtung
23, die Umlenkrollen 27, 29 und 31 die Rückspule 11 erreicht
und auf dieser festgelegt werden kann. Dies kann insoweit
einfach erfolgen, da der noch auf dem Trägerband 4 anhaften
de Klebstoffilm 3 an der Rückspule 11 anhaftet. Es sind
selbstverständlich andere Möglichkeiten der Festlegung des
Trägerbandes denkbar, insbesondere, wenn das Trägerband 4
frei von Klebstoff ist, so z. B., indem das Trägerband in ei
nem Schlitz der Rückspule aufgenommen wird, ähnlich beim
Filmspulen.
Die Auftrageinrichtung 23 wird mit ihrer Auftraglippe 25 auf
die Unterlage gesetzt, die mit dem Klebstoffilm 3 versehen
werden soll. Die gesamte Vorrichtung 1 wird dann in Richtung
des Pfeiles A bewegt, was dazu führt, daß das Trägerband 4
mit Klebstoffilm 3 von dem Trägerbandwickel 7 abgezogen wird
und auf die Rückspule 11 aufgewickelt wird, die sich auf
grund ihres größeren Durchmessers langsamer drehen muß als
der Trägerbandwickel 7. Da jedoch zwischen Rückspule 11 und
Magazinrolle 5 bzw. Trägerbandwickel 7 eine getriebliche
Verbindung besteht, dreht sich die Rückspule 11 anfangs zu
nächst gleich schnell, wird jedoch bei unterschiedlichem
Durchmesser sofort durch das an ihr haftende Trägerband ab
gebremst und dreht sich entsprechend dem Abwickelmaß des
Bandes. Durch das ständige Abbremsen der Rückspulendrehbewe
gung wird deshalb das Trägerband 4 stets unter Spannung ge
halten, so daß ein sauberer Aufwickelvorgang des Trägerban
des 4 auf die Rückspule 11 ermöglicht wird.
Vorteilhafterweise wird durch die Magnetkupplung ein Reißen
des Klebebandes bzw. Trägerbandes 4 weitestgehend vermieden.
In Fig. 4 ist die Auftraglippe 25 schematisch
und vergrößert in Vorderansicht dargestellt.
Diese ist vorzugsweise so aufgehängt, daß sie wenigstens um
die Längsachse der Förderbewegung des Bandes schwenkbar ist,
was eine besonders einfache Anpassung an verschiedene Unter
lagen unter Beibehaltung der Haltestellung der Vorrichtung
erlaubt. Bevorzugt wird sie jedoch allseitig schwenkbar an
geordnet. Zur besseren Führung des Trägerbandes 4 weist die
Auftraglippe 25 seitliche Noppen 37 auf, die ein seitliches
Abgleiten des Trägerbandes verhindern.
Die Umlenkrollen 27, 29 und 31 können auch in unterschiedli
chen Winkeln angeordnet werden, was eine entsprechend gute
Überführung des Trägerbandes 4 von dem Abwickel- zu dem Auf
wickelbereich, d. h. vom Trägerbandwickel 7 zur Rückspule 11
erlaubt.
In einer vereinfachten Ausführungsform gemäß Fig. 5 ist nur
eine Umlenkrolle 41 vorgesehen, zur Überführung des Träger
bandes 4 von dem Abwickelbereich zum Aufwickelbereich.
In Fig. 6 ist eine bevorzugte zweite Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung dargestellt. Die Vorrichtung
ist in einem Gehäuse 145 angeordnet, das die Vorrichtung
umschließende Wände 147 aufweist. Das Gehäuse weist eine
Klappe 149 auf, die schwenkbar um ein Lager 151 angeordnet
ist. Vorzugsweise kann die Klappe 149 um einen Winkel von
ca. 90° verschwenkt werden. Die Klappe 149 dient dazu, eine
Kassette 153 aufzunehmen und diese lagezusichern. Hierzu
weist sie einen Arretierstift 155 auf, der mit einem quer
verlaufenden Arretierzapfen in Eingriff bringbar ist, wobei
der Arretierzapfen seitliche Wände 159 und 161 der Kassette
153 miteinander verbindet.
Die Klappe 149 weist weiterhin eine querverlaufende Wand 148
auf, die nach Schließen der Klappe 149 das Gehäuse 145
abschließt.
In Fig. 7 ist eine Draufsicht der Kassette 153
dargestellt, die die Teile der Vorrichtung zum Auftragen
eines Klebstoffilms aufweist. Auf eine Magazinrolle 105
ist eine Trägerbandwicklung 107 aufgesteckt, von der ein
Trägerband 104 zu einer Auftrageinrichtung 123 geführt wird,
und von dort über Umlenkzapfen 141 und 142 auf eine Rückspule
111 geführt wird. Die Umlenkzapfen 141 und 142 können dabei
als gebogene Zapfen ausgeführt sein, wobei der
Abbiegungswinkel ca. 45° betragen kann. Die Umlenkzapfen 141
und 142 sowie der Arretierzapfen 157 können gleichzeitig zur
Verbindung der beiden Kassettengehäusewände 159 und 161
dienen oder es sind zusätzlich einfache Steckverbindungen
vorgesehen, so daß die Kassettenwände 159 und 161 auf
einfache Weise miteinander verbunden werden können.
Vorzugsweise ist die Kassette 153 als Wegwerfteil konzipiert
und entsprechend ausgebildet, d. h. die Gehäusewände 161 und
159 sowie die Zapfen 141, 142, 157 können aus
Kunststoffmaterial gebildet sein. Alternativ können die
Zapfen auch aus Metall bestehen. Zwischen der Magazinrolle
105 und der Rückspule 107 ist eine getriebliche Verbindung in
Form einer Scheibenkupplung 113 angeordnet, welche zwei
Scheiben 115 und 117 aufweist. Zwischen den Scheiben sind,
wie in Fig. 1 und 3 dargestellt, Folien angeordnet, wobei
eine Folie eine Magnetfolie 119 und die andere eine
Stahlfolie 121 ist (vgl. Fig. 13, 14 und 15).
Auch aus Fig. 7 wird deutlich, daß die Rückspule 111 im
Durchmesser größer ist als die Trägerbandwicklung 107, so daß
beim Auftragen, d. h. Abwickeln des Trägerbandes 104, sich die
Rückspule 111 stets langsamer dreht als der Trägerbandwickel
107, wodurch stets eine Zugspannung in dem Trägerband 104
erzeugt wird.
Eine bevorzugte Ausführungsform der Rückspule 111 ist in Fig.
8 in Schnittansicht und in Fig. 9 in Ansicht von rechts von
Fig. 8 dargestellt. Die Rückspule 111 ist, wie insbesondere
aus Fig. 9 ersichtlich, ringförmig ausgebildet, derart, daß
ein äußerer Ring 112 um einen inneren Ring 114 angeordnet ist
und der äußere Ring 112 mit dem inneren Ring 114
über drei Streben 116, welche vorzugsweise im Winkel von 60°
untereinander angeordnet sind, verbunden ist. An seinem
gehäuseseitigen Ende weist der innere Ring 114 einen
Zahnkranz 163 auf. An der Rückspule 111 ist einstückig eine
Scheibe der Scheibenkupplung 113 angeformt. Im
Ausführungsbeispiel handelt es sich um die Scheibe 115,
welche eine Vertiefung 165 aufweist, die zur Aufnahme einer
Magnetfolie 119 dient. Wie aus Fig. 9 ersichtlich, weist die
Vertiefung 165 eine symmetrische Kontur auf, die in zwei
gerade und zwei gebogene Abschnitte unterteilt ist. Dadurch
wird erreicht, daß die Magnetfolie drehfest in der Vertiefung
165 eingelegt werden kann. Die innere Bohrung bzw. die innere
Ausnehmung des Rings 114 dient zur Aufnahme eines
Hohlwellenstumpfes 167 der Magazinrolle 105, wie in Fig. 10
dargestellt. Zwischen der Innenseite des Ringes 114 und der
Außenseite des Hohlwellenstumpfes oder -zapfens 167 besteht
eine Passung, die erlaubt, daß sich die Magazinrolle 105
gegenüber der Rückspule 111 drehen kann. Am gehäuseseseitigen
Ende der Magazinrolle 105 ist wiederum ein Zahnkranz 169
ausgebildet, dessen Zähne sich ebenfalls in radialer Richtung
erstrecken.
Auf die Rückspule 111 einerseits und auf die Magazinrolle
105 andererseits sind Trägerbandhülsen 171 bzw. 173
aufsteckbar, wobei insbesondere die Trägerbandhülse 173 dazu
dient, den Trägerbandwickel 107 aufzunehmen. Da die
Trägerbandhülsen 171 und 173 sich mit der Rückspule 111 bzw.
der Magazinrolle 105 drehen müssen, ist an wenigstens einer
Stelle des Umfangs des äußeren Rings 112 bzw. der
Magazinrolle 105 eine Kerbe 175 vorgesehen und an den
Trägerbandhülsen 171 bzw. 173 ein entsprechend nach innen
sich erstreckender Vorsprung 177 bzw. 179. Vergleiche hierzu
insbesondere Fig. 11 und 12.
Zur Gewichtsersparung kann die Magazinrolle 105 ähnlich wie
die Rückspule 111 aus zwei konzentrischen Ringen gebildet
sein, die ebenfalls durch Streben miteinander verbunden sind
und einstückig mit der Scheibe 117 der Scheibenkupplung 113
verbunden sind. Die Scheibe 117 dient zur Aufnahme und
Lagesicherung der Stahlfolie 121, wie sie insbesondere in den
Fig. 14 und 15 dargestellt ist. Zur Lagesicherung weist die
Stahlfolie 121 vorzugsweise zwei in Axialrichtung am äußeren
Umfang vorspringende Nasen 181 auf, die in entsprechenden
Kerben 182 in der Scheibe 117 verdrehfest angeordnet werden
können.
Die Zahnkränze 163 und 169 dienen zusammen mit entsprechenden
Zahnkränzen 183, welche in den Seitenwänden 161 und 159 der
Kassette 153 vorgesehen sind, als eine erste
Arretiervorrichtung 180. Hierzu sind entsprechende Zähne in
einem unteren Bereich eines Langlochs angeordnet, so daß beim
Einsetzen der Rückspule 111 und der Magazinrolle 105 die
Zahnkränze 163 bzw. 169 in den Zahnkränzen 183 zu liegen
kommen.
Die Betriebsweise erfolgt dann weiterhin so, daß die Kassette
153 auf die Klappe 149 gesetzt wird. Da sich jedoch die
Rückspule 111 und die Magazinrolle 105 im Betrieb frei drehen
müssen, ist im Gehäuse 145 bzw. an der Klappe 149 ein
Vorsprungabschnitt 185 vorgesehen, der sich zwischen der
Gehäusewand 147 und der jeweiligen Kassettenwand 159 bzw. 161
derart erstreckt, daß beim Einsetzen der Kassette 153 die
Zahnkränze 163 bzw. 169 aus den Zahnkränzen 183 gehoben
werden, und somit Rückspule 111 und Magazinrolle 105 frei
drehbar sind. Dies hat vorteilhafterweise zur Folge, daß sich
Rückspule 111 und Magazin 105 erst dann bewegen können, wenn
die Kassette 153 sicher im Gehäuse 145 untergebracht ist, so
daß erst mit Handhabung des Gehäuses eine entsprechend
einfache und schnelle Auftragung des Klebstoffilms erfolgen
kann. Die Kassette 153 wird an ihrer Überseite durch quer
verlaufende Zapfen 190 festgelegt.
Um zu vermeiden, daß sich das Trägerband 104 in die falsche
Richtung, nämlich entgegen der Förderrichtung bewegen kann,
wird, wie in Fig. 16 dargestellt, ein Rastfinger 187 als
zweite Arretiervorrichtung auf der Seite der Magazinrolle
105 vorgesehen, der dann in den Zahnkranz 169 eingreift,
wobei die Zähne des Zahnkranzes 169 derart ausgerichtet sind,
daß in eine Drehrichtung die Bewegung der Magazinrolle 105
möglich ist.
Zur exakten Handhabung der Vorrichtung weist diese eine
speziell ausgebildete Auftrageinrichtung 123 auf, wie dies
besonders deutlich aus den Fig. 17 und 18 hervorgeht. Durch
die beiden Bohrungen 124 und 126 werden Zapfen gesteckt,
welche wiederum die beiden Wände 159 und 161 der Kassette
153 miteinander verbinden. Somit ist die Auftrageinrichtung
123 mit ihrer Auftraglippe 125 in ihrer Lage in der Kassette
153 festgelegt. Für eine einfache und wirksame Anpassung an
die unterschiedlichen Bewegungen der Bedienungsperson zur
Erzielung eines gleichmäßigen Auftrags des Klebstoffilms
ist ein Nocken 189 vorgesehen, der in Form eines an seiner
Spitze abgerundeten runden Kegels ausgebildet ist, so daß
durch Anlage der Auftraglippe 125 an der Spitze des Nockens
189 die Auftraglippe 125 schwenkbar wird.
In den Fig. 19 und 20 ist eine alternative Ausführungsform
der Scheibenkupplung 13 bzw. 113 gezeigt. Die
Scheibenkupplung ist als Ratschen- oder
Rastfederkupplung 191 ausgebildet. Hierzu weist eine erste
Scheibe 192 eine Rastfeder 193 auf, die sich am Umfang der
Scheibe in Radialrichtung erstreckt, wobei sie elastisch
verformbar ist. Es können alternativ hierzu
selbstverständlich auch mehrere Rastfedern 193 vorgesehen
sein. Die Rastfeder 193 greift in einen Zahnkranz 195 ein,
der einstückig mit einer zweiten Scheibe 194 ausgebildet ist.
Der Zahnkranz 195 springt dabei in Axialrichtung in Richtung
der ersten Scheibe 192 vor, so daß er diese umgibt (siehe
Fig. 20).
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß mit der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms
eine in den Abmessungen geringe, leicht bedienbare Vorrich
tung geschaffen wird, bei der durch das Anordnen der Haupt
drehelemente auf einer gemeinsamen Achse eine gute innere
Stabilität erzielt wird, wodurch auch hohe Abwickelge
schwindigkeiten erzielt werden können. Ein weiterer Vorteil,
der sich insbesondere aus der einfachen getrieblichen Ver
bindung ergibt, ist, daß die Vorrichtung besonders leicht
ausgebildet werden kann, so daß ein längerer Gebrauch nicht
zur vorzeitigen Ermüdung der Bedienungsperson führt.
Claims (18)
1. Vorrichtung zum Auftragen eines Klebstoffilms auf eine
Unterlage, der vor dem Auftragen an einem Trägerband
anhaftet, das zu einem Trägerbandwickel aufgerollt ist, mit
einer Auftrageinrichtung, mit der der Klebstoffilm von dem
sich vorbeibewegenden Trägerband abgezogen wird, und mit
einer Rückspule zur Aufnahme des Trägerbandes nach dem
Passieren der Auftrageinrichtung, wobei zwischen der
Rückspule und dem Trägerbandwickel eine getriebliche
Verbindung besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die
unbewickelte Rückspule (11; 111) einen Durchmesser aufweist,
der mindestens so groß ist wie der größtmögliche
Trägerbandwickeldurchmesser, daß die Rückspule (11; 111) und
der Trägerbandwickel (7; 107) auf einer gemeinsamen Achse
(9; 109) angeordnet sind, und daß die getriebliche Verbindung
als Scheibenkupplung (13; 113) ausgebildet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Scheibenkupplung als Reibscheibenkupplung ausgebildet
ist, die einen Schlupf des Trägerbandwickels (7; 107)
gegenüber der Rückspule (11; 111) ermöglicht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Scheibenkupplung (13; 113) als Ratschen- oder
Rastfederkupplung (191) ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Scheibenkupplung (13; 113) als Magnetkupplung ausgebildet
ist, die einen Schlupf des Trägerbandwickels (7; 107)
gegenüber Rückspule (11; 111) ermöglicht.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Magnetkupplung aus einer Magnetfolie (19; 119) und aus
einer Stahlfolie (21; 121) gebildet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, bei der zur
Führung des Trägerbandes zwischen der Auftrageinrichtung und
der Rückspule wenigstens ein Umlenkzapfen vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Umlenkzapfen (141, 142)
vorgesehen sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die beiden Umlenkzapfen (141, 142) oberhalb des
Trägerbandwickels (7; 107) und der Rückspule (11; 111) und im
Abstand voneinander angeordnet sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Abstand der Umlenkzapfen (141, 142) ungefähr dem
Anfangsdurchmesser des Trägerbandwickels (7; 107) entspricht.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Führung des Trägerbandes (4; 104) zwischen
Auftrageinrichtung (23; 123) und Rückspule (11; 111) drei
Umlenkzapfen (27, 29, 31) vorgesehen sind, wobei jeweils zwei
im wesentlichen in einer Ebene liegen und die Ebenen im
wesentlichen zueinander senkrecht angeordnet sind.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Umlenkzapfen (41; 27, 29, 31; 141, 142) in
unterschiedlichen Winkeln angeordnet sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der oder die Umlenkzapfen (41; 27, 29, 31)
drehbar ausgebildet sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, wobei die
Auftrageinrichtung eine Auftragslippe aufweist, über die das
Trägerband geführt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auftragslippe (25; 125) allseitig schwenkbar angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auftragslippe (25, 125) seitliche Bandführungsnoppen
(37; 137) aufweist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß sowohl auf der Trägerwickelseite als
auch auf der Rückspulseite eine Hülse (171, 173) vorgesehen
ist, welche jeweils drehfest und abnehmbar aufsteckbar ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, wobei
eine Kassette vorgesehen ist, welche die Rückspule, den
Trägerbandwickel und die Auftrageinrichtung aufnimmt,
dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibenkupplung (13; 113)
ebenfalls in der Kassette (153) aufgenommen ist.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, wobei die Kassette in
einem Gehäuse lagesicherbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die lagegesicherte Kassette (153) in einer schwenkbar am
Gehäuse (145) angelenkten Verschlußklappe (149) aufgenommen
ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 oder 16 mit
einer ersten Arretiervorrichtung (180), die ein Verdrehen
der Rückspule (11) und/oder der Magazinrolle (5) in der
Kassette (153) verhindert, wenn die Kassette (153) sich
nicht in Auftragstellung im Gehäuse (145) befindet, wobei
die Arretiervorrichtung (180) und zwei Zahnkränze (163 und
169) mit entsprechenden Zahnkränzen (183) zusammenwirken,
die in den Seitenwänden (161 und 159) der Kassette (153)
vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 15 bis 17 mit einer
zweiten Arretiervorrichtung (187), die in der Kassette (153)
vorgesehen ist, um ein Drehen des Trägerbandwickels (7; 107)
entgegen der Trägerbandfördervorrichtung zu verhindern,
wobei die zweite Arretiervorrichtung einen Rastfinger (187)
auf der Seite der Magazinrolle (105) zum Eingriff in den
Zahnkranz (169) aufweist.
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