DE4035421A1 - Filterzigarettenpapierhuelse - Google Patents
FilterzigarettenpapierhuelseInfo
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- A24C5/40—Hand-driven apparatus for making cigarettes
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Description
Die Erfindung betrifft Filterzigarettenpapierhülsen, insbe
sondere zur Selbstverfertigung von Zigaretten durch den
Verbraucher.
Filterzigarettenpapierhülsen bestehen aus einem Filterabschnitt
und der einstückig mit diesem ausgebildeten eigentlichen
Zigarettenpapierhülse, die vom stirnseitigen Ende des Filter
abschnitts übersteht und an ihrem vom Filterabschnitt ent
fernten Ende offen ist. Diese Filterzigarettenpapierhülse mit
Filterabschnitt und Hülsenabschnitt ist als ganzes üblicher
wie kreiszylindrisch bezüglich der Mittellängsachse ausge
bildet.
Filterzigarettenpapierhülsen dieser Art sind seit Jahrzehnten
zur Selbstverfertigung von Zigaretten durch den Verbraucher
bekannt, nämlich zum Selbststopfen von Zigaretten mittels
besonderer Stopfvorrichtungen, wie sie beispielsweise aus
der österreichischen Patentschrift 1 46 213, der französi
schen Patentschrift 4 27 582 oder der US-Patentschrift
6 38 904 bekannt sind. Hierbei wird jeweils in der Vorrichtung
in einer Art Schieberohr (häufig zweiteilig aus zwei mittels
Schiebescharnier verbundenen Klappflügeln ausgebildet) eine
der Zigarettenfüllung entsprechende Tabakmenge zu einem
Längsstrang geformt, der sodann mittels Schiebekolben in
den Hülsenabschnitt der Filterzigarettenpapierhülse überführt
wird. Hierzu muß das mit der Tabakfüllung beschickte Schiebe
rohr der Vorrichtung in das stirnseitig offene Ende der
Filterhülse eingeführt werden.
Filterzigarettenpapierhülsen dieser bekannten Art sind ferner
auch Systemteil der in jüngerer Zeit bekannt gewordenen
Systeme zur Selbstverfertigung von Zigaretten unter Verwendung
eines industriell vorgefertigten, als solches nicht rauchbaren
Vorfabrikats in Form eines umhüllten bzw. ummantelten Tabak
strangs ("Zigarettentabakpatrone"), vergleiche die europäi
schen Patentschriften 01 23 150 (Liebich), 01 55 514 (EFKA),
01 78 605 (Liebich). Das Vorfabrikat ("Zigarettentabakpatrone")
ist dabei als solches funktionell nicht rauchbar, beispiels
weise durch Ausbildung der Stranghülle mit einer Perforaticn
oder aus einem stark durchlässigen Material, so daß
selbst wenn die Stranghülle selbst aus einem an sich brenn
und rauchbaren Material, etwa Zigarettenpapier, besteht
(01 55 514 (EFKA), 01 78 605 (Liebich)) das Vorfabrikat als
solches wegen dieser Luftdurchlässigkeit der Stranghülle
nicht normal abrauchbar ist. Zur Herstellung der fertigen
Zigarette müssen diese Vorfabrikate dichtsitzend in die
zugeordnete Filterzigarettenpapierhülse eingeführt werden,
um die Perforation oder sonstige Luftdurchlässigkeit der
Stranghülse des Vorfabrikats zu verschließen und eine ab
rauchbare Zigarette zu erhalten.
In diesen vorstehend genannten Fällen muß daher entweder
die Stopfvorrichtung oder das genannte Vorfabrikat ("Zi
garettentabakpatrone") von der offenen Stirnseite in die
Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, die materialbedingt
(Zigarettenpapier) nur eine geringe Eigensteife besitzt.
Dieser Einführvorgang gestaltet sich besonders schwierig
und kritisch, wenn, wie bei den genannten Vorfabrikaten
erforderlich und angestrebt, das Einführteil im eingeführten
Zustand in der Zigarettenpapierhülse möglichst dicht
schließend sitzen soll, um den Verschluß der Perforation oder
sonstigen Luftdurchlässigkeit der Stranghülle zu gewährleisten
und auch die Bildung anderweitiger Nebenluftwege, etwa durch
einen Ringspalt oder Teilringspalt zwischen dem eingeführten
Vorfabrikat und der Zigarettenpapierhülse zu verhindern.
Hierfür ist also eine möglichst enge Passung des Vorfabrikats in
der äußeren Zigarettenpapierhülse erforderlich, d. h. der
Außendurchmesser des Einführteils ("Zigarettentabakpatrone")
darf nur um einen ganz geringen Bruchteil kleiner als der
Innendurchmesser der äußeren vorgefertigten Filterzigaretten
papierhülse sein. Unter diesen Umständen bereitet das Einführen
angesichts der geringen Eigensteife der Zigarettenpapierhülse
beträchtliche Schwierigkeiten, zumal wenn - um den in der
fertigen Zigarette vorliegenden, aus dem Zigarettenpapier der
Stranghüllen und der Filterzigarettenpapierhülse bestehenden
Gesamtpapieranteil gering zu halten - die äußere Zigaretten
papierhülse aus einem besonders dünnen Zigarettenpapier
hergestellt wird. Läßt man, um den Einführvorgang zu
erleichtern, einen geringfügig größeren Durchmesserunterschied
zwischen Vorfabrikat und äußerer Zigarettenpapierhülse zu, so
wird der Verschluß der Perforationsöffnungen oder der
anderweitigen Luftdurchlässigkeit des Vorfabrikats
beeinträchtigt und die Nebenluftprobleme erhöhen sich. Insgesamt
gestaltet sich der Einführvorgang unter diesen Verhältnissen
schwierig und kann insbesondere bei nervösen oder älteren
Personen ernsthafte Schwierigkeiten bereiten, was die Akzeptanz
dieser ansonsten sehr vorteilhaften Systeme der
Selbstverfertigung von Zigaretten aus einem industriellen
Vorfabrikat nachweislich beeinträchtigt.
Die Erfindung betrifft somit eine Filterzigarettenpapierhülse,
insbesondere zur Selbstverfertigung von Zigaretten durch den
Verbraucher, umfassend einen Filterabschnitt und einen mit
diesem verbundenen Hülsenabschnitt von vorzugsweise kreis
zylindrischem Querschnitt, wobei die Hülse an ihrem vom Filter
abschnitt entfernten Ende eine offene Mündungsöffnung zur Auf
nahme eines rauchbaren Erzeugnisses bzw. einer Tabakfüllung
aufweist.
Der Erfindung liegt allgemein die Aufgabe zugrunde, die Ein
führung von Gegenständen in die offene Stirnseite dieser
Zigarettenpapierhülsen, beispielsweise die Einführung der
Stopfvorrichtung bei den bekannten klassischen Selbststopf
verfahren, oder insbesondere die Einführung der auf dichten
Paßsitz in der Zigarettenpapierhülse berechneten Vorfabrikate
bei den genannten Systemen nach den europäischen Patent
schriften 01 23 150 (iebich), 01 55 514 (EFKA), 01 78 605 (Liebich)
zu vereinfachen.
Zu diesem Zweck ist bei einer Filterzigarettenpapierhülse
der vorstehend genannten Art gemäß der Erfindung vorgesehen,
daß die Mündungsöffnung in einer gegenüber der zur Längsachse
der Hülse rechtwinkligen Ebene geneigten Ebene verläuft.
Durch diese einfache Erfindungsmaßnahme der Ausbildung der
offenen Stirnseite der Hülse in einer Schrägebene ergibt sich
als Schnittfläche, d. h. als Mündungsfläche der Hülse statt
eines Kreises eine Ellipse, mit gegenüber der Kreisform
vergrößertem Umfang und vergrößerter Fläche. Hierdurch ver
einfacht sich die Einführung eines kreiszylindrischen Gegen
standes in das offene Stirnende der Zigarettenpapierhülse
ganz wesentlich. Auf diese Weise kann erreicht werden, daß
bei der Anwendung zur Selbstverfertigung von Zigaretten aus
den genannten Vorfabrikaten der Durchmesserunterschied zwischen
Vorfabrikat und äußerer Zigarettenpapierhülse besonders gering
gehalten werden kann und so gewährleistet wird, daß die
(die funktionelle Nichtrauchbarkeit des Vorfabrikats als
solchen garantierende) Perforation oder anderweitige Luft
durchlässigkeit der Stranghülle im eingeschobenen Zustand
in der äußeren Zigarettenpapierhülse zuverlässig verschlossen
ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß das Abrauchverhalten
einer derart aus dem Vorfabrikat durch den Verbraucher selbst
verfertigten Zigarette weitgehend dem der gewohnten, industriell
hergestellten Konsumfertigzigarette entspricht, und dies alles
bei einfacher, leichter Einführbarkeit des Vorfabrikats in
die Zigarettenpapierhülse, wodurch sich die Akzeptanz dieser
Systeme erhöht.
Die Schräglage der Mündungsebene gegenüber der zur Mittel
längsachse senkrechten Ebene kann dabei auf einen verhältnis
mäßig niedrigen Wert beschränkt sein, da schon relativ geringe
Schräglagen relativ beträchtliche Vergrößerungen des Mündungs
umfangs und der Mündungsfläche bewirken und eine einfache
bequeme Einführung des rauchbaren Erzeugnisses in die Mün
dungsöffnung ermöglichen.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung kann zur weiteren
Erleichterung der Handhabung vorgesehen sein, daß der Um
fangsrand der Mündungsöffnung der Zigarettenpapierhülse
versteift ausgebildet ist.
Gemäß einem bedeutsamen Aspekt eignet sich die Erfindung ins
besondere auch zur nachträglichen Ausrüstung filterloser
Zigaretten als Filterzigaretten, und zwar durch Ausbildung
als nachträglich auf Zigaretten aufbringbarer Aufsteckfilter,
mit einem auf einen Hülsenfortsatz des Filterabschnitts ver
kürzten Hülsenabschnitt.
Der Sache nach stellt ein derartiger Aufsteckfilter eine stark
verkürzte Ausführung einer Filterzigarettenpapierhülse dar.
Dieser Aufsteckfilter dient zur nachträglichen Anbringung an
einem rauchbaren Erzeugnis. Hierbei kann es sich um eine
filterlose herkömmliche Fertigzigarette handeln, oder um eine
aus einem Vorfabrikat durch Umwickeln mit einem Zigaretten
papier selbst verfertigte filterlose Zigarette oder aber
und dies stellt einen besonders bedeutsamen Anwendungsbereich
dar - um eine von einem Selbstdreher aus Feinschnitt-Tabak
in bekannter Weise entweder freihändig oder mit einer der
"Rollgeräte" selbst gedrehten Zigarette. Derartige Selbst
dreher können ja üblicherweise nach den verfügbaren Techniken
nur filterlose Zigaretten herstellen; durch diese Ausgestaltung
der Erfindung als Aufsteckfilter eröffnet sich nunmehr auch
für Selbstdreher die Möglichkeit der nachträglichen Aus
bildung ihrer selbst gedrehten Zigarette als Filterzigarette.
Angesicht der nach wie vor großen Anzahl von Selbstdrehern
und der erhöhten Gesundheitsgefährdung durch das Rauchen
filterloser Zigaretten kommt dieser Ausgestaltung der Er
findung eine besondere Bedeutung zu.
Über die nachträgliche Anbringung an filterlosen Raucher
zeugnissen zur "Nachrüstung" als Filterzigarette hinaus
eignet sich die Ausführungsform als Aufsteckfilter auch
zur Anbringung auf einer Filterzigarette, derart daß der
Filterpfropfen der Filterzigarette als innerer Vorfilter
und der Filterpfropfen des Aufsteckfilters als äußerer
Nachfilter wirkt. Hierdurch wird dem Raucher die Möglichkeit
einer wahlweise anwendbaren Doppelfilterung eröffnet, etwa
während Perioden mit besonders starkem Rauchkonsum, während
in Perioden geringeren Rauchkonsums dann wieder zur
normalen Filterzigarette mit nur einem Filter übergegangen
werden kann.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung kann in
diesem Zusammenhang vorgesehen sein, daß zwischen dem äußeren
Filterpfropfen des Aufsteckfilters und dem inneren
Filterpfropfen der Filterzigarette ein axialer Abstand zur
Bildung einer Abscheide- bzw. Sammelkammer belassen ist. Es
wurde überraschend festgestellt, daß durch eine derartige axiale
Abscheide- bzw. Sammelkammer zwischen den beiden Filtern eine
besonders intensive Ausfilterung und Schadstoffminderung
erreicht wird, d. h. ein Ergebnis, das über die bloße Addition
der Filterwirkung der beiden Filterpfropfen hinausgeht.
Gemäß einem weiteren Aspekt der vorliegenden Erfindung kann
dieses Konzept der Doppelfilterung von vornherein und her
stellerseitig in einer Filterzigarette in der Weise Anwendung
finden, daß der Filterabschnitt der Filterzigarette in
axialer Aufeinanderfolge einen inneren Vorfilter, einen
äußeren Nachfilter sowie eine Abscheide- bzw. Sammelkammer
zwischen den beiden Filtern aufweist.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung beschrieben; in dieser zeigen die
Fig. 1 und 1A in perspektivischer bzw. Seiten
ansicht eine Filterzigaretten
papierhülse gemäß einer Grund
ausführungsform der Erfindung
mit schräg geschnittener Mündungs
öffnung,
Fig. 2 die Einführung eines rauchbaren
Erzeugnisses in die erfindungsgemäß
ausgebildete Mündung einer der
artigen Filterhülse,
Fig. 3 in Seitenansicht eine erfindungs
gemäße Filterhülse mit Randver
stärkung der Mündungsöffnung, gemäß
einer Ausgestaltung der Erfindung,
Fig. 4 in perspektivischer Ansicht eine
Ausführungsform der Erfindung in
Ausbildung als Aufsteckfilter zur
nachträglichen Aufbringung auf
einem rauchbaren Erzeugnis,
Fig. 5 in Seitenansicht eine filterlose
Zigarette mit nachträglich aufge
setztem Aufsteckfilter gemäß einer
Ausführungsform der Erfindung,
Fig. 6 in vergrößerter Längsschnittansicht
den Aufsteckfilter gemäß den Fig.
4 und 5
Fig. 7 in Seitenansicht die Anbringung
eines erfindungsgemäßen Aufsteck
filters an einer Filterzigarette,
Fig. 8 eine der Fig. 7 entsprechende,
teilweise geschnittene Seitenan
sicht zur Veranschaulichung eines
axialen Zwischenraums zwischen
den beiden Filterabschnitten,
Fig. 9 die Fig. 9 und 10 in Gesamtseiten
ansicht bzw. in vergrößerter Teil
längsschnittansicht eine Filter
zigarette mit Doppelfilter und
Abstandskammer, gemäß einem weite
ren Aspekt der Erfindung.
Das Grundprinzip der vorliegenden Erfindung ist in den Fig.
1 und 1A veranschaulicht. Diese zeigen eine als ganzes mit 1
bezeichnete Filterhülse an sich bekannter Art, bestehend aus
dem Filterabschnitt 2 und dem von dessen einem stirnseitigen
Ende überstehenden eigentlichen Zigarettenpapierhülse in Ge
stalt des Hülsenabschnitts 3, der an seinem vom Filterabschnitt
2 entfernten Ende 4 offen ist. Die Filterzigarettenpapierhülse
ist mit Filterabschnitt 2 und Hülsenabschnitt 3 kreiszylindrisch
bezüglich der Mittellängsachse M ausgebildet.
Filterzigarettenpapierhülsen dieser Art sind seit Jahrzehnten
als Systemteil zur Selbstverfertigung von Zigaretten durch den
Verbraucher bekannt, sei es nach Art der eingangs erwähnten
klassischen Selbststopftechnik mittels besonderer dazu
vorgesehener Selbststopfvorrichtungen, sei es als Teil des in
jüngerer Zeit bekannt gewordenen Systems unter Verwendung eines
industriell vorgefertigten, als solches nicht rauchbaren
Vorfabrikats, in Form eines umhüllten bzw. ummantelten
Tabakstrangs ("Zigarettentabakpatrone"), wobei dieses
Vorfabrikat dichtsitzend in die zugeordnete
Filterzigarettenpapierhülse eingeführt werden muß (vgl. die
europäischen Patentschriften 01 23 150 (Liebich), 01 55 514 (EFKA),
01 78 605 (Liebich)). In allen diesen Fällen muß entweder die
Stopfvorrichtung oder das genannte Vorfabrikat
("Zigarettentabakpatrone") von der offenen Stirnseite in die
Zigarettenpapierhülse eingeführt werden, die materialbedingt
(Zigarettenpapier) nur eine geringe Eigensteife besitzt. Wie in
der Beschreibungseinleitung dargelegt, gestaltet sich dieser
Einführungsvorgang besonders schwierig und kritisch, wenn wie
bei dem genannten Vorfabrikat ("Zigarettentabakpatrone") das
Einführteil im eingeführten Zustand in der Zigarettenpapierhülse
möglichst dichtschließend sitzen soll, d. h. also der
Außendurchmesser des Einführteils ("Zigarettenpatrone") nur um
einen ganz geringen Bruchteil kleiner als der Innendurchmesser
der (dünnen) Zigarettenpapierhülse sein darf. Der Einführvorgang
gestaltet sich unter diesen Verhältnissen schwierig und kann
insbesondere bei nervösen oder älteren Personen ernsthafte
Schwierigkeiten bereiten, was die Akzeptanz dieser ansonsten
sehr vorteilhaften Systeme der Selbstverfertigung von Zigaretten
durch den Verbraucher spürbar beeinträchtigen kann.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist nach dem Grundgedanken der vor
liegenden Erfindung vorgesehen, das offene Stirnende 4 nicht
wie üblich in einer zur Mittelachse M der Filterhülse recht
winkligen Ebene, sondern in einer hiergegen geneigten schrägen
Ebene S auszuführen. Die Schräglage der Mündungsebene der
Filterhülse ist besonders übersichtlich aus der Seitenansicht
in Fig. 1A ersichtlich. Durch diese Ausbildung der offenen
Stirnseite der Hülse in einer Schrägebene ergibt sich als
Schnittfläche, d. h. als Mündungsfläche der Hülse statt eines
Kreises eine Ellipse, mit gegenüber der Kreisform ver
größertem Umfang und vergrößerter Fläche. Hierdurch
vereinfacht sich die Einführung eines kreiszylindrischen
Gegenstands in das offene Stirnende der Zigarettenpapierhülse
ganz wesentlich, wie dies in Fig. 2 in Seitenansicht ver
anschaulicht ist. Fig. 2 zeigt die Handhabung beim Einführen
eines Vorfabrikats 5 (d. h. einer "Zigarettentabakpatrone",
wie sie aus den eingangs erwähnten US-Patentschriften
01 23 150 (Liebich), 01 55 514 (EFKA) und 01 78 605 (Liebich)
bekannt ist und zur Verfertigung der Zigarette durch den
Verbraucher in eine Zigarettenpapierhülse eingeführt werden
muß). Nach dem erfindungsgemäßen System wird dazu zweck
mäßig so vorgegangen, daß, wie aus Fig. 2 ersichtlich, das
einzuführende Vorfabrikat 5 anfänglich gegenüber der Längs
achse M geringfügig in Richtung der Schräglage der Ebene S
(Fig. 1A) verschwenkt eingeführt wird, wodurch von dem ver
größerten Umfang und der vergrößerten Fläche der schräg
geschnittenen Stirnöffnung 4 der Zigarettenpapierhülse
optimaler Gebrauch gemacht werden kann; vorzugsweise kann
hierbei der durch die Schräglage der Stirnöffnung 4 axial
etwas weiter nach außen vorstehende Teil 6 des Umfangs
der Hülsenmündung 4 als Abstützung und "Gleitführung" für
den ersten Teil des Einführvorgangs dienen, in dessen Verlauf
das einzuführende Vorfabrikat 5 wie durch den Pfeil a ange
deutet, allmählich in die Axialrichtung verschwenkt und
gleichzeitig in axialer Richtung einwärts geschoben wird.
Auf diese Weise gestaltet sich der Einführvorgang unpro
blematisch und es wird hierdurch möglich, den Außendurch
messer des einzuführenden Vorfabrikats 5 weitestgehend
an den Innendurchmesser der Filterhülse 3 anzugleichen,
derart daß nach erfolgter Einführung das Vorfabrikat in all
seitig dichtschließender Anlage gegen die Innenseite der
Filterhülse 3 steht. Auf diese Weise wird gewährleistet,
daß die (die funktionelle Nichtrauchbarkeit des Vorfabri
kats 5 als solchen garantierende) Perforation (in der
Zeichnung nicht dargestellt) im eingeschobenen Zustand
in der Zigarettenpapierhülse 3 zuverlässig verschlossen ist
und "Nebenluftwege" weitgehend ausgeschlossen sind. Auf
diese Weise kann erreicht werden, daß das Abrauchverhalten
einer derart aus dem Vorfabrikat durch den Verbraucher
selbst verfertigten Zigarette praktisch vollkommen dem
der gewohnten, industriell hergestellten Konsum-Fertigziga
rette entspricht.
Die Schräglage der Mündungsebene S der erfindungsgemäßen
Filterhülse gegenüber der zur Längsachse M senkrechten
Ebene kann dabei auf einen verhältnismäßig niedrigen Wert
in der Größenordnung beispielsweise von 15 bis 20°
beschränkt sein, da schon relativ geringe Schräglagen
relativ beträchtliche Vergrößerungen des Mündungsumfangs
und der Mündungsfläche bewirken und eine einfache, bequeme
Einführung des Vorfabrikats 5 in die solchergestalt ver
größerte Mündungsöffnung ermöglichen. So ergibt beispiels
weise bei einem Hülsendurchmesser handelsüblicher Filter
zigarettenpapierhülsen von ca. 8,2 mm schon eine geringe
Schräglage in der genannten Größenordnung eine Durch
messervergrößerung (in Richtung der großen Achse der
elliptischen Mündungsöffnung 4) von ca. 1 bis 1,2 mm.
Dies gewährleistet bereits die erwähnte bequeme, einfache,
auch nervösen oder älteren Menschen ohne weiteres mögliche,
Einführung des Vorfabrikats.
Gemäß einer in Fig. 3 veranschaulichten zweckmäßigen Aus
gestaltung kann zur weiteren Erleichterung der Handhabung
vorgesehen sein, die (erfindungsgemäß schräge) Mündungs
öffnung 4 mit einer Randversteifung 7 auszubilden. Dies
kann beispielsweise durch Imprägnation des Randes mit
einem (geruchs- und geschmacksneutralen, rauchbaren und
gesundheitsunschädlichen) Versteifungsmittel, etwa auf
Stärkebasis, erfolgen. Für diesen Verstärkungseffekt genügt
dabei eine feine Spur des Verstärkungsmittels, das nach
Trocknung die erwünschte Verstärkung der Öffnungskante
gewährleistet. (Eine derartige Randverstärkung der Öffnungs
mündung ist besonders vorteilhaft im Rahmen des vorliegenden
Erfindungsgedankens mit schrägliegender Mündungsöffnung;
jedoch wäre die Randverstärkung auch bei herkömmlichen
Zigarettenpapierhülsen, deren Mündungsöffnung in einer
zur Längsachse rechtwinkligen Ebene liegt, vorteilhaft
anwendbar, da die geringe Stabilität des Öffnungsrandes
der (aus dünnem Zigarettenpapier bestehenden) Hülsen in
vielen Fällen die Stopfarbeit erschwert. Infolge dieser
geringen Stabilität der Mündungsöffnungen von Haus aus sind
häufig die Öffnungen der Filterhülsen bereits in der
Verpackung deformiert.)
Die Erfindung eignet sich gemäß einem bedeutsamen Aspekt auch
zur Ausbildung als "Aufsteck-Filter" zur nachträglichen An
bringung an fertigen Zigaretten. Diese Ausführung ist in
Fig. 4 veranschaulicht. Das als ganzes mit 10 bezeichnete
Aufsteckfilter besteht aus einem Filterabschnitt 12 üblicher
Art und einem von dessen einem stirnseitigen Ende über
stehenden Hülsenfortsatz 13, das ganze in kreiszylindrischer
Ausbildung bezüglich der Mittelachse M. Der Hülsenfortsatz
13 ist der Sache nach eine stark verkürzte Ausführung der
Hülse 3 aus Fig. 1. In Übereinstimmung mit dem Grundgedanken
der Erfindung ist die offene Mündungsöffnung 14 des Hülsen
fortsatzes 13 wiederum in einer gegenüber der zur Längsachse
M senkrechten Ebene geneigten Ebene geschnitten, wodurch
wiederum die erwähnte Umgangs- und Flächenvergrößerung
der Mündungsöffnung erreicht wird.
Dieser Aufsteckfilter dient zur nachträglichen Anbringung
an einem rauchbaren Erzeugnis 15; bei diesem kann es sich
beispielsweise um eine filterlose herkömmliche Fertig
zigarette handeln, oder um eine von einem Selbstdreher
aus Feinschnitt-Tabak in bekannter Weise entweder frei
händig oder mit einer der "Rollmaschinen" selbst gedrehte
Zigarette oder schließlich insbesondere um eine von dem
Verbraucher aus einem Vorfabrikat gemäß den erwähnten
europäischen Patentschriften 01 23 150 (Liebich), 01 55 514
(EFKA), 01 78 605 (Liebich) selbstverfertigte Zigarette
handeln. Insbesondere für Selbstdreher, die ja üblicherweise
nur filterlose Zigaretten herstellen können, eröffnet sich
hier die Möglichkeit der nachträglichen Weiterverarbeitung
zu einer Filterzigarette. Angesichts der nach wie vor großen
Anzahl von Selbstdrehern und der erhöhten Gesundheitsge
fährdung durch das Rauchen filterloser Zigaretten liegt die
Bedeutung der nachträglichen Umwandlung filterloser Ziga
retten in Filterzigaretten auf der Hand.
Die Einführung des rauchbaren Erzeugnisses 15 in den Auf
steckfilter 10 erfolgt ganz in gleicher Weise wie in Fig.
2 für die Einführung eines Vorfabrikats in eine vollständige
übliche Filterhülse veranschaulicht. Durch die Schrägaus
bildung der Mündungsöffnung 14 des Aufsteckfilters ist
auch hier die Einführung unproblematisch. Fig. 5 veran
schaulicht in schematischer Seitenansicht die fertige Kombi
nation aus rauchbarem Erzeugnis 15 und nachträglich auf
gebrachtem Aufsteckfilter 10.
Fig. 6 zeigt in vergrößerter Längsaxialschnittansicht einen
derartigen Aufsteckfilter gemäß einer bevorzugten Ausführungs
form. In Richung von innen nach außen ist der Aufsteckfilter
wie folgt aufgebaut: Innerhalb des Filterabschnitts 12 sitzt
zu innerst der eigentliche Filterpfropfen 16 aus an sich be
kannten Material. Um diesen herum ist eine innere Filter
ummantelung 17 vorgesehen, die über die Stirnseite des
Filterpfropfens 16 hinaus ein Stück in den Hülsenfortsatz 13
übersteht. In Richtung radial auswärts folgt als nächstes
die den Hülsenfortsatz 13 bildende Zigarettenpapierhülse
18, welche sich im gezeigten Ausführungsbeispiel auch über
die gesamte axiale Länge des Filterpfropfens 16 bis zu dessen
offenen Stirnseitenende erstreckt. Das offene Mündungsende
14 der Zigarettenpapierhülse ist in der erfindungsgemäßen
Weise in einer gegenüber der Längsachse schrägen Ebene ge
schnitten. Als radial äußerster Teil folgt sodann im Filter
abschnitt 12 die übliche Außenummantelung 19, beispiels
weise in Form einer Korkimitation. Die innere Filterummante
lung 17 dient vorzugsweise zur zusätzlichen Abdichtung
bzw. zur Anpassung an etwaige unterschiedliche Durchmesser
des einzuführenden rauchbaren Erzeugnisses 15, bzw. als
Anschlag für die Einführung dieses Erzeugnisses 15, falls
ein innerer Hohlraum zwischen diesem Erzeugnis 15 und
dem Filterpfropfen 16 gewünscht wird, vgl.w.u.
Der erfindungsgemäße Aufsteckfilter eignet sich nicht nur,
wie in den Fig. 4 und 5 veranschaulicht zur Anbringung
an filterlosen Raucherzeugnissen 15; vielmehr kann er auch
auf eine bereits einen Filter aufweisende Filterzigarette
aufgesteckt werden, wie in den Figg. 7 und 8 veranschaulicht.
Wie dargestellt ist hier in den Aufsteckfilter 10 (mit
Filterabschnitt 12 und Hülsenfortsatz 13) eine Filterziga
rette 20 eingeführt, die in herkömmlicher Weise einen
Filter 22 und den eigentlichen Zigarettenabschnitt 21
umfaßt. Eine derartige für den Raucher wahlweise anwendbare
Doppelfilterung kann besonders erwünscht sein, wenn bei
spielsweise Raucher während Perioden mit besonders starkem
Rauchkonsum gleichwohl ihre gewohnte Filterzigarette mit
dem gewohnten Geschmack weiter rauchen wollen, wobei durch
die zusätzliche Filterung eine zweimalige Schadstoff-
Filterung erfolgt, ohne daß die Geschmacksrichtung nennenswert
verändert wird. Während Perioden geringeren Rauchkonsums
kann der Raucher dann gegebenenfalls wieder zur normalen
Filterzigarette mit nur einem Filter übergehen.
Als besonders vorteilhaft hat es sich hierbei erwiesen,
wenn - wie in Fig. 8 veranschaulicht - der Aufsteckfilter
10 auf die Filterzigarette 20 nur soweit aufgeschoben wird,
daß zwischen dem Filterpfropfen 16 des Aufsteckfilters 10
und dem Filterpfropfen 23 der Filterzigarette 20, 22 ein
gewisser hohler Zwischenraum 24 verbleibt. Die Erfahrung
hat ergeben, daß hierbei eine besonders intensive Aus
filterung und Schadstoffminderung erreicht wird. Die axiale
Erstreckung des Hohlraums 24 braucht dabei nur einige
wenige Millimeter zu betragen, so daß die Länge des Auf
steckfilters 10 nicht vergrößert zu werden braucht, um
einen sicheren und dichtschließenden Sitz auf dem Filter
abschnitt 22 der Filterzigarette 20 zu gewährleisten.
Die in Fig. 6 in der Schnittansicht des Aufsteckfilters
(mit vergrößerter axialer Länge dargestellte) innere Filter
ummantelung 17 (Fig. 6) kann dabei in einfacher Weise als
Anschlag für die vom offenen Ende eingeschobene Filter
zigarette 20, 22 dienen und die Einhaltung des Zwischen
raums 24 gewährleisten. (Wenngleich sich ein derartiger
Hohlraum zwischen zwei Filterabschnitten als besonders
vorteilhaft erwiesen hat, sei darauf hingewiesen, daß
auch bei Anwendung des Aufsteckfilters 10 mit einem filter
losen Raucherzeugnis 15 (Figg. 4 und 5) die Einhaltung
eines Hohlraums zwischen Filterpfropfen 16 und dem inneren
stirnseitigen Ende des Raucherzeugnisses 15 vorteilhaft
sein kann.)
Das Konzept der Doppelfilterung gemäß den Fig. 7 und 8
ist prinzipiell nicht auf die Verwendung eines nachträg
lichen Aufsteckfilters beschränkt. Vielmehr kann gemäß
einer in den Fig. 9 und 10 veranschaulichten Ausführung
dieses Konzept auch in der Weise verwirklicht werden,
daß eine Filterzigarette von vornherein und hersteller
seitig mit einem derartigen Doppelfilter und dazwischen
liegender Abstandskammer ausgebildet wird. Fig. 9 ver
anschaulicht eine als ganzes mit 30 bezeichnete derartige
Filterzigarette mit Doppelfilter. Sie weist einen als
ganzes mit 32 bezeichneten Filterabschnitt auf, mit dem
in herkömmlicher Weise ein die Tabakfüllung enthaltender
Hülsenabschnitt 33 verbunden ist. Der Filterabschnitt 32
weist zwei in Achsrichtung aufeinanderfolgende Filter auf,
von welchen das innere 34 als Vorfilter und das äußere
35 als Nachfilter wirkt. Zwischen den beiden Filtern ist
in der erwähnten Weise ein Hohlraum 36 vorgesehen. Fig. 10
zeigt in vergrößerter geschnittener Teilansicht das
Filterende der Zigarette 30, wobei zusätzlich zu den in
Fig. 9 dargestellten Teilen noch die äußere Filterummantelung
37 (nach Art der üblichen Korkimitationen) dargestellt ist.
Die Erfindung wurde vorstehend anhand bevorzugter Ausfüh
rungsbeispiele beschrieben, die jedoch in mannigfachen
Einzelheiten abgewandelt werden können, ohne daß dadurch
der Rahmen der Erfindung verlassen wird. Bei den beschrie
benen Ausführungsbeispielen wurde zugrundegelegt, daß der
jeweilige Hülsenabschnitt (3 in den Fig. 1 bis 3; 13
in den Fig. 4 bis 8) jeweils aus üblichem Zigarettenpapier
besteht. In der Ausbildung als Aufsteckfilter (Fig. 4
bis 9) könnte jedoch der Hülsenfortsatz 13 ohne weiteres
aus einem stärkeren und dadurch steiferen Papier gefertigt
werden, da dieser Hülsenfortsatz ja in der Regel nicht
mit geraucht wird, sondern in den Bereich der "Kippe"
fällt. Die Verwendung eines derartigen steiferen Materials
für den Hülsenfortsatz 13 des Aufsteckfilters würde den
Einführvorgang bei der nachträglichen Aufbringung des Filters
auf das Raucherzeugnis zusätzlich erleichtern, über die
durch den Schräganschnitt der Mündung 14 bereits gegebene
Erleichterung hinaus.
Claims (11)
1. Filterzigarettenpapierhülse insbesondere zur Selbstver
fertigung von Zigaretten durch den Verbraucher, um
fassend einen Filterabschnitt (2) und einen mit diesem
verbundenen Hülsenabschnitt (3) von vorzugsweise kreis
zylindrischem Querschnitt, wobei die Hülse an ihrem
vom Filterabschnitt (2) entfernten Ende eine offene
Mündungsöffnung (4) zur Aufnahme eines rauchbaren Er
zeugnisses (15) bzw. einer Tabakfüllung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mündungsöffnung (4) in einer gegenüber der zur
Längsachse (M) der Hülse rechtwinkligen Ebene geneigten
Ebene (S) verläuft.
2. Filterzigarettenpapierhülse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Ebene (S) der Mündungsöffnung unter einem Winkel
im Bereich von 5 bis 450, vorzugsweise von
10 bis 350, höchst vorzugsweise von
15 bis 250, gegenüber der zur Mittellängs
achse (M) senkrechten Ebene geneigt ist.
3. Filterzigarettenpapierhülse nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Umfangsrand (7, Fig. 3) der Mündungsöffnung
(4) der Zigarettenpapierhülse versteift ausgebildet ist.
4. Filterzigarettenpapierhülse nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Versteifung des Umfangsrandes (7) durch
Imprägnieren mit einem geruchs- und geschmacksfrei
und gesundheitsunschädlich rauchbaren Material erzeugt
ist.
5. Filterzigarettenpapierhülse, insbesondere nach einem
oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
Ausbildung als nachträglich auf Zigaretten aufbringbarer
Aufsteckfilter, mit einem auf einen Hülsenfortsatz
(13, Fig. 4 bis 8) des Filterabschnitts (12) ver
kürzten Hülsenabschnitt.
6. Filterzigarettenpapierhülse in Ausbildung als Auf
steckfilter nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie (in Richtung radial auswärts) umfaßt:
- - einen mittigen Filterpfropfen (16, Fig. 6),
- - eine innere Filterummantelung (17),
- - die den Hülsenfortsatz (13) bildende Zigarettenpapier hülse,
- - eine äußere Filterummantelung (19) des Filterabschnitts (12).
7. Filterzigarettenpapierhülse in Ausbildung als Aufsteck
filter nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die innere Filterummantelung (17) in axialer Richtung
einwärts über den Filterabschnitt (12) in den Hülsen
fortsatz (13) übersteht.
8. Filterzigarettenpapierhülse in Ausbildung als Aufsteck
filter nach einem der Ansprüche 5 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hülsenfortsatz (13) aus einem stärkeren und/oder
steiferen Papier hergestellt ist.
9. Filterzigarettenpapierhülse in Ausbildung als Aufsteck
filter nach einem der Ansprüche 5 bis 8,
gekennzeichnet durch
Anbringung auf einer Filterzigarette (20, Fig. 7, 8),
derart daß der Filterpfropfen (23, Fig. 8) der Filter
zigarette (20) als innerer Vorfilter und der Filter
pfropfen (16) des Aufsteckfilters (10) als äußerer
Nachfilter wirkt.
10. Filterzigarettenpapierhülse in Ausbildung als Aufsteck
filter zur Anbringung auf einer Filterzigarette, gemäß
Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem äußeren Filterpfropfen (16, Fig. 8)
des Aufsteckfilters (10) und den inneren Filterpfropfen
(23) der Filterzigarette (20) ein axialer Abstand zur
Bildung einer Abscheide- bzw. Sammelkammer (24) belassen
ist.
11. Filterzigarette in Ausbildung als Doppelfilterzigarette
gemäß Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Filterabschnitt (32, Fig. 9, 10) der Filterzi
garette (30, 33) in axialer Aufeinanderfolge einen inneren
Vorfilter (35), einen äußeren Nachfilter (34) sowie eine
Abscheide- bzw. Sammelkammer (36) zwischen den beiden
Filtern aufweist.
Priority Applications (3)
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Legal Events
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