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DE19549091A1 - Mundstück zur Selbstverfertigung von Rauchprodukten - Google Patents

Mundstück zur Selbstverfertigung von Rauchprodukten

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DE19549091A1
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    • A24TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
    • A24CMACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
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Description

Die Erfindung betrifft ein Mundstück zur Selbstverfertigung von Rauchprodukten durch Verbinden desselben mit einer an sich abrauchbaren Tabakportion bestehend aus einem mit Mundstück-Be­ lagspapier umhüllten Mundstücksteil.
Zur Selbstverfertigung von Zigaretten sind die verschiedensten Methoden bekannt wie beispielsweise (a) das Selbstdrehen mit Zigarettenpapierblättchen von Hand und mit Geräten, (b) das Selbststopfen in Zigarettenpapierhülsen mit Stopfgeräten, (c) das Selbststopfen von Zigarettenpapierhülsen unter Verwendung eines in einer Hilfsverpackung enthaltenen Tabakstranges, der mittels eines Ausstoßschiebers in die Zigarettenpapierhülse eingeschoben wird und (d) das Einschieben von Tabakpatronen oder Steckzigaret­ ten von Hand in eine Filter-Zigarettenpapierhülse, wobei die Tabakpatronen oder Steckzigaretten von einer Umhüllung aus zwar vollständig rauchbarem Material umgeben sind, welches aber derart luftdurchlassig ist, daß die Steckzigarette selbst nicht abrauchbar ist, sondern erst nach Einbringen in eine Zigaretten­ papierhülse durch Rauchen konsumierbar ist.
Bei der letztgenannten Methode ergeben sich Schwierigkeiten dadurch, daß die Steckzigarette zwar einerseits leicht in die Zigarettenhülse einführbar sein soll aber andererseits auch satt und ohne Nebenluft an der Innenseite der Zigarettenpapierhülse anliegen muß. Zur Lösung dieses Problems wurde vorgeschlagen, die Tabakpatrone mittels eines Trichters unter Zusammenpressung des Tabakstranges in die Zigarettenpapierhülse einzuführen (EP-B-0 178 605) oder das Ende der Tabakpatrone abzuschrägen (DE-PS 41 07 027) oder konisch verjüngt auszubilden (DE-U-89 01 334) oder Blähmittel zur besseren Haftung der eingeschobenen Steck­ zigarette zu verwenden (EP-B-0 275 414) oder die Umhüllung der Steckzigarette strukturiert auszubilden (DE-C-37 44 670) oder letztlich die Umhüllung der Steckzigarette spiralförmig zu perforieren (EP-B-0 178 605).
Zur Vermeidung der bei dieser Art von Selbstverfertigung von Filterzigaretten auftretenden Schwierigkeiten und Nachteilen hat sich die vorliegende Erfindung die Aufgabe gestellt, ein völlig neuartiges Konzept zur Selbstverfertigung rauchbarer Produkte, z. B. von Filterzigaretten vorzuschlagen, welches darauf beruht, daß anstelle der wegen ihrer porösen Umhüllung an sich nicht abrauchbaren Steckzigaretten ein vorzugsweise stabförmiges, filterloses, an sich abrauchbares Rauchprodukt eingesetzt wird, welches wegen seiner verhältnismäßig luftundurchlässigen Umhüllung wie eine Zigarette oder ein Zigarillo abgeraucht werden kann, wobei die Umhüllung aus normalem Zigarettenpapier bestehen kann oder zigarilloartig gemäß DE-OS 43 34 222.1 ausgebildet ist. Diese können in Einzelabschnitten oder in überlangen Strängen vertrieben werden, wobei der Verbraucher sich je nach Rauchge­ wohnheit eine gewünschte Länge des Tabakproduktes abschneiden kann. Um derartige Abschnitte eines stabförmigen Rauchproduktes als Filterzigarette rauchen zu können, wird nach dem vorliegenden neuen Prinzip ein Mundstück vorgesehen, in den der entsprechend abgelängte Teil eines strangartigen Tabakproduktes eingesetzt wird.
Die vorliegende Erfindung hat sich die Aufgabe gestellt, zur besseren Halterung von stabförmigen, für sich abrauchbaren Tabakprodukten eine weitere Lösung vorzuschlagen, die ein geschmacklich nicht beeinträchtigtes Abrauchen solcher Tabakpor­ tionen ermöglicht, ferner deren Einführbarkeit wesentlich erleichtert und gleichzeitig für eine bessere Halterung dieser stabförmigen Tabakprodukte sorgt.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird daher ein Mundstück der eingangs definierten Art vorgeschlagen, welches gemäß Hauptanspruch gekennzeichnet ist, wobei weitere bevorzugte Ausführungsformen in den Unteransprüchen aufgeführt sind.
Dadurch wird erreicht, daß die für sich abrauchbare stabförmige filterlose Tabakportion von einem luftdurchlässigen Trägerrohr aufgenommen wird, welches mundseitig mit einem Belagpapier umwickelt ist und einen Filterstöpsel enthalten kann. Gegebenen­ falls ist das Mundstück im Filterbereich perforiert.
Dieses Trägerrohr kann bei einer Variante aus einem porösen Vlies aus rauchbarem Material wie beispielsweise Cellulose bestehen und kann nach einer anderen Variante aus einem porösen nicht rauchbaren Material wie beispielsweise Alluminiumoxyd oder einem Drahtgeflecht bestehen, was eine mehrmalige Verwendung gestattet.
Es ist zwar aus der DE-OS 39 03 494 ein System zur Selbstherstel­ lung einer Zigarette bekannt, nach welchem ein herkömmliches Zigarillo in den Tabakaufnahmeraum aus einer Umhüllung aus Zigarettenpapier eingeschoben wird und eine dichte Ummantelung der Tabakportion erforderlich ist.
Derartige Zigarettenpapierhülsen haben den Nachteil, daß bei üblicher Zigarettenpapierporosität von z. B. 20 bis 60 Coresta-Ein­ heiten (CU) Luftdurchlässigkeit der Abbrand des Zigarillos und damit der Geschmack aufgrund der dann geringeren Gesamtluftdurch­ lässigkeit erheblich negativ beeinflußt wird, insbesondere wenn das Zigarettenpapier eng an dem Zigarillo anliegt, da dann die Strangventilation erheblich reduziert und der Zugwiderstand erhöht wird.
Das Trägerrohr bzw. das hochporöse Vliesmundstück beeinflußt diese Verhältnisse überhaupt nicht, liefert somit für beispiels­ weise ein Zigarillo, ob mit oder ohne Vliesmundstück geraucht, die gewünschte geschmackliche Ausprägung.
Das poröse Trägerrohr aus nicht rauchbarem inerten Material liefert darüber hinaus den Vorteil, daß kein zusätzliches Cellulosematerial einschließlich der darin enthaltenen Zuschlags­ stoffe verbrannt bzw. mit verraucht wird.
Beide Varianten ergeben darüber hinaus den Vorteil der leichteren Einführbarkeit des an sich abrauchbaren stabförmigen Produktes, da ein enges Anliegen innerhalb des Trägerrohres nicht erforder­ lich ist.
Im folgenden soll die Erfindung anhand von Zeichnungen erläutert werden. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen Mundstückes mit einem papyrossiartigen Rohrteil;
Fig. 2 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Mundstückes mit einem Filterpfropfen;
Fig. 3 eine weitere Variante des erfindungsgemäßen Mundstückes mit einer vorteilhaften Halterung der stabförmigen Tabakportion;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Mundstückes.
Das in Fig. 1 gezeigte Mundstück besteht aus einem Belagspa­ pier 2, welches im Mundstücksbereich um den Mundstücksteil 4, im vorliegenden Fall ein Hohlfilter oder Papprohr, gelegt ist, wobei zwischen diesem Mundstücksteil 4 und dem Mundstück-Belagspapier 2 ein luftdurchlässiges Trägerrohr 6 aus einem porösen Material, z. B. ein Vlies vorgesehen ist. Die Länge des als Hohlfilter oder Papprohr ausgebildeten Mundstückteils 4 ist kürzer als die des Belagspapieres 2, so daß sich in diesem verkürzten Bereich ein Rezessraum R bildet, der in einen Aufnahmeraum A für die stabförmige Tabakportion hineinreicht bzw. in diesen übergeht.
Bei der in Fig. 2 gezeigten Ausführungsform ist das Mundstücks­ teil 4′ ein üblicher Filterpfropfen, der mit dem porösen Trägermaterial 6 umhüllt bzw. mit diesem fixiert und von einem Mundstück-Belagspapier 2 umhüllt bzw. verleimt ist. Auch hier ist die axiale Länge der Filterpfropfen kürzer als die des Mundstück-Be­ lagspapieres 2, so daß wiederum ein Rezessraum R gebildet wird, der in den Aufnahmeraum A für die stabförmige Tabakportion hineinreicht.
Bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform besteht der Mundstücksteil 4′′ aus einem Filterpfropfen und einem Filterpfrop­ fen-Umhüllungspapier, welches in axialer Richtung über den Filterpfropfen in einem Bereich 8 bis zur Länge dem Mundstück-Be­ lagspapieres 2 hinausreicht und wiederum einen Rezessraum R bildet, der in den Aufnahmeraum A für die stabförmige Tabakporti­ on hineinreicht. Im vorliegenden Fall ist jedoch der Innendurch­ messer in dem Rezessraum geringfügig kleiner als der Innendurch­ messer im Aufnahmeraum, wodurch eine bessere Halterung des mundseitigen Endes der stabförmigen Tabakportion bei leichterer Einführbarkeit in den durchmessermäßig etwas größeren Aufnahme­ raum ermöglicht wird.
Bei einer her nicht gezeigten Variante kann der in Fig. 3 gezeigte Filterpfropfen entfallen, so daß ein papyrossiartiges Hohlfilter oder Rohrstück vorliegt, das ebenfalls einen Rezess­ raum von geringerem Durchmesser verglichen mit dem Aufnahmeraum A vorliegt.
Bei der in Fig. 4 gezeigten Ausführungsform des Mundstückes ist mundseitig wiederum ein Filterpfropfen 4′ vorgesehen, der in axialer Richtung kürzer als das Belagspapier ist. Der hierbei entstehende Rezessraum R enthält konturenartige Vorsprünge 10, die zur besseren Fixierung des Einführendes der stabförmigen Tabakportion dienen. Diese konturenartigen Vorsprünge 10 können beispielsweise durch spurenförmige Aufleimungen oder durch Prägungen hergestellt werden und verschiedenartige geometrische Formen aufweisen, sei es daß sich diese konturenartigen Vorsprün­ ge in axialer Richtung oder schraubenförmig, durchgehend oder unterbrochen, in dem Rezessraum befinden und trichter- oder widerhakenförmig eine Fixierung des mundseitigen Endes der stabförmigen Tabakportion ermöglichen.
Insbesondere bei der in Fig. 3 gezeigten Ausführungsform - sei es mit Filterpfropfen oder papyrossiartigem Hohlmundstück - und auch bei der Ausführungsform gemäß Fig. 4 ist für die Funktions­ fähigkeit der Halterung von an sich abrauchbaren stabförmigen Rauchprodukten die Abdichtung im Mundstücksbereich entscheidend und nicht mehr das satte Anliegen des stabförmigen Rauchproduktes innerhalb des Trägerrohres, während bei der Ausführungsform analog Fig. 3 jedoch mit Hohlfilter bzw. einem papyrossiartigen Papprohr dieses gleichzeitig zur Abdichtung dient, wirkt bei der Ausführungsform mit Filterpfropfen, wie in Fig. 3 gezeigt, der vorstehende Bereich 8 um den Rezessraum R zusätzlich zur Abdichtung. Bei beiden Varianten ist der Innendurchmesser des Hohlfilters bzw. des Papprohres sowie des Rezessteiles R geringfügig kleiner als der Außendurchmesser der einzuführenden stabförmigen, filterlosen und für sich abrauchbaren Tabakportion, wobei der Innendurchmesser des porösen Trägerrohres 6 gleich oder etwas größer ist als der Außendurchmesser der stabförmigen Tabakportion.
Durch das Zusammenwirken dieser Dimensionierungen wird überra­ schenderweise neben den durch das poröse Material des Trägerroh­ res bewirkten Geschmacksverbesserungen sowohl ein leichtes Einführen der stabförmigen Tabakportion als auch eine feste bzw. dichte Halterung des mundseitigen Endes derselben erzielt.
Die Länge des Aufnahmeraumes A kann der der aufzunehmenden stabförmigen Tabakportion entsprechen; sie kann allerdings auch kürzer oder länger ausgeführt sein.

Claims (11)

1. Mundstück zur Selbstverfertigung von Rauchpro­ dukten durch Verbinden desselben mit einer an sich abrauchbaren stabförmigen Tabakportion bestehend aus einem mit Mundstück-Belagspapier umhüllten Mundstücksteil, dadurch gekennzeich­ net, daß zwischen dem Mundstück-Belagspapier (2) und dem Mundstücksteil (4, 4′, 42′) ein luft­ durchlässiges Trägerrohr (6) vorgesehen ist, welches über den Mundstücksteil an einer Seite hinausragt und einen Aufnahmeraum (A) für die stabförmige Tabakportion bildet.
2. Mundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Trägerrohr (6) aus einem porösen Vlies aus rauchbarem Material besteht.
3. Mundstück nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß das Trägerrohr (6) aus einem porösen Träger aus nicht rauchbarem Material besteht.
4. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstücksteil am mundseitigen Ende ein papyrossiartiges Rohr (4) ist, dessen Länge kürzer als die des Belags-Pa­ piers (2) ist und in dem Aufnahmeraum (A) des Trägerrohres (6) einen Rezess (R) zur Halterung dem mundseitigen Endes der stabförmigen Tabak­ portion bildet; (Fig. 1).
5. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstücksteil ein Filterpfropfen (4′) ist, dessen Länge kürzer als die des Belagspapieres (2) ist und in dem Aufnahmeraum (A) des Trägerrohres (6) einen Rezess (R) zur Halterung des mundseitigen Endes der stabförmigen Tabakportion bildet; (Fig. 2).
6. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstücksteil ein papyrossiartiges Rohr (4′′) ist, dessen Länge etwa der des Belagspapieres (2) entspricht und am tabakseitigen Ende in dem Aufnahme­ raum (A) des Trägerrohres (6) einen Rezess (R) zur Halterung des mundseitigen Endes der stab­ förmigen Tabakportion bildet.
7. Mundstück nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich­ net, daß das Mundstücksteil am mundseitigen Ende einen Filterpfropfen hat, der von einem Filter­ umblatt bzw. einem papyrossiartigen Rohr (42′) umhüllt ist, welches einen in den Aufnahme­ raum (A) hineinreichenden, freien, rohrförmigen Bereich (8) aufweist, der einen Rezess (R) zur Halterung des mundseitigen Endes der stabförmi­ gen Tabakportion bildet; (Fig. 3).
8. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Rezess­ raum (R) konturenartige Vorsprünge (10) zur Halterung des mundseitigen Endes der stabförmi­ gen Tabakportion vorgesehen sind; (Fig. 4).
9. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge des porösen Trägerrohres (6) mindestens 20 mm bis 120 mm beträgt.
10. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Innendurchmesser des porösen Trägerrohres (6) in einem Bereich von 3 bis 30 mm liegt.
11. Mundstück nach einem der Ansprüche 1 bis 10), dadurch gekennzeichnet, daß die Luftdurchlässig­ keit des porösen Trägerrohres (6) im Bereich von tausend bis einhunderttausend Coresta-Einheiten (CU) liegt.
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