DE4034938A1 - Bleiakkumulatorenbatterie, insbesondere zum anlassen von endothermischen kraftfahrzeugmotoren - Google Patents
Bleiakkumulatorenbatterie, insbesondere zum anlassen von endothermischen kraftfahrzeugmotorenInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Bleiakkumulatoren
batterie, insbesondere zu ihrer Anordnung als Anlasserbatterie
in einem Kraftfahrzeug.
Eines der Hauptprobleme, die sich beim Entwurf von Kraft
fahrzeugbatterien stellen, besteht in deren Dichtigkeit
gegenüber dem Austreten von Schwefelsäure, sei es in Form von
Tropfen oder Ausdünstungen, oder in Form von Aerosol.
Überdies müssen die Maße und die Konstruktion der Batterien
der steigenden Anzahl von Bedingungen gerecht werden, die sich
aus den Anforderungen des Kraftfahrzeugdesigns ergeben.
Der Motorraum nämlich, in dem üblicherweise die Batterie
angeordnet ist, wird in immer stärkerem Maße durch die
Komplexität der dort befindlichen Einrichtungen und durch die
aerodynamische Form des Motorgehäuses eingeschränkt, welche
wiederum durch den Eindringungskoeffizienten bestimmt wird,
der den geringstmöglichen Wert annehmen soll. Dies setzt den
Abmessungen der Batterie Grenzen, insbesondere, was ihre Höhe
anbelangt. Dadurch bedingt kommt der Säurespiegel dem Deckel
der Batterie immer näher, was die Ausführung von Abzugs
öffnungen schwieriger macht.
Derartige Öffnungen, auch sie mit Labyrinthdichtung versehen
sind, neigen zu flüssigkeitsbedingten Verstopfungen,
insbesondere unter der Einwirkung von Schüttelbewegungen und
Beschleunigungen während der Fahrt des Fahrzeuges. Außerdem
kann diese verstopfende Flüssigkeit durch die sich
entwickelnden Gasdrucke nach außen gepreßt werden,
insbesondere während der Fahrzeugbewegung, das heißt im
Zustand der Nachladung bei konstanter Spannung vom Wechsel
stromgenerator.
Da für die Betriebssicherheit einer modernen Batterie eine
absolute Dichtigkeit gegenüber dem Austreten von auch nur
geringsten Schwefelsäuremengen erforderlich ist, wurden
verschiedene Lösungsvorschläge vorgebracht, die sich jedoch
erheblich auf die Kosten der Batterie auswirken.
Im Fall von Batterien mit freier Säure besteht ein
Lösungsvorschlag in einem Deckel mit Labyrinthdichtung, dessen
bevorzugte Ausführung aus Teilen in Nebeneinanderstellung
besteht. Diese Lösung ist kompliziert und kostenintensiv in
ihrer Konstruktion und erfordert überdies zwei Warmschweiß
stationen in den Montagestraßen der Batterie.
Eine fast vollkommene Lösung des Problemes besteht in einer
Batterie, die nach dem Prinzip der Rekombination von
Sauerstoff arbeitet, wie sie im amerikanischem Patent US-A-
38 62 861 beschrieben ist.
Dieses Prinzip umfaßt die Absorption der Säure in den von
Filzen aus Mikroglasfasern gebildeten Abstandsstücken, die
gegenüber der anodischen Umgebung und der Schwefelsäure
resistent sind und daher eher kostenintensiv ausfallen.
Hinzukommt, daß Gasrückhalteventile auf den Akkumulator
elementen erforderlich werden, wodurch ein Eintreten von
Sauerstoff aus der Atmosphäre verhindert wird. Die Behälter,
die Über- und Unterdrucken standhalten müssen, müssen mit
steiferen Wänden als üblich versehen sein.
Die Säuremenge muß so gering wie möglich sein, wobei Kanäle
oder Durchgänge für die Diffusion des von der positiven zur
negativen Platte abgegebenen Sauerstoffs gelassen werden
müssen. Die thermische Kapazität des Komplexes ist jedoch
geringer als die normaler Batterien mit freier Säure und macht
die Batterie noch empfindlicher gegen die vom Motor ausgehende
Wärmeentwicklung, umsomehr, als der von den Mikrofasern
absorbierte Film sich aufgrund seiner großflächigen Verteilung
leichter verflüchtig.
Im Hinblick auf die voranstehend ausgeführte Problematik ist
es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Batterie mit
Gasrekombination verfügbar zu machen, die insbesondere zur
Anordnung in Kraftfahrzeugen geeignet ist und deren
Konstruktionskosten weitaus unter deren herkömmlicher
Batterien auf Rekombinationsprinzip liegen.
Der Ausgangspunkt der Erfindung liegt in der Untersuchung der
Betriebsbedingungen, unter denen eine Anlasserbatterie
arbeitet, die sich grundlegend von denjenigen unterscheiden,
unter denen irgendwo festeingebaute Batterien mit
Gasrekombination arbeiten müssen. Bei dieser letztgenannten
Betriebsart befindet sich die Batterie ständig im
Pufferbetrieb unter Nachladebedingungen, und zwar parallel zu
dem Generator, dessen günstigste gewählte Spannung konstant
gehalten wird. Es erfordert jedoch einen Rekombinations
effizienz von ungefähr 100%, um zu vermeiden, daß im Betrieb
ein Wasserverbrauch durch Elektrolyse auftritt und die
Batterie austrocknet.
Beim Betrieb im Kraftfahrzeug selbst hingegen verringern sich
die Wiederaufladezeiten gegenüber der Gesamtzeit sehr stark.
Die geschätzte Wiederaufladezeit liegt bei 2-5% bei normalen
Kraftwagen bis zu 20-40% der Gesamtzeit bei gewerblich
genutzten Langstreckenfahrzeugen. Während der verbleibenden
Zeit unterliegt die Batterie am offenem Stromkreis einem
minimalen Ladungsverlust unter geringfügiger Gasentwicklung.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird mit einer
Bleiakkumulatorenbatterie gelöst, die eine Vielzahl von Zellen
aufweist, von denen eine jede zumindest eine positive und
zumindest eine negative Elektrode aufweist. Zwischen den
Elektroden befindet sich ein poröses Abstandsstück aus
absorbierendem Fasermaterial, welches mit elektrolytischer
Säure getränkt ist. Das Besondere liegt hierbei darin, daß das
Abstandsstück Poren eines Durchmessers im Bereich von 10 bis
50 Mikron aufweist. Die Elektrolytsäure ist mengenmäßig so
gewählt, daß alle Poren im wesentlichen mit diesem Elektrolyt
gefüllt sind.
Bei der Wiederaufladung der erfindungsgemäßen Batterie kann
das entstandene Gas sich somit einen Weg über diese "Kanäle"
oder Poren finden, um zu der negativen Elektrode hin zu
diffundieren, wo es rekombiniert.
Dank dieser Merkmale arbeitet die erfindungsgemäße Batterie
nach einem Prinzip der teilweisen Rekombination von Gas, bei
dem jedoch die Säure im wesentlichen unbewegt bleibt, wodurch
es möglich wird, kostengünstigere Einrichtungen zu verwenden
als diejenigen, welche bei einem Hochleistungsrekombinations
system erforderlich sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der erfindungs
gemäßen Akkumulatorbatterie ergeben sich aus der nachfolgenden
detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung,
welche lediglich ein nichteinschränkendes Beispiel darstellt.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer
erfindungsgemäßen Batterie; und
Fig. 2 eine teilweise entlang der Linie II-II aus Fig.
1 aufgeschnittene Ansicht.
Gemäß der Darstellung in der Zeichnung besteht eine Batterie 1
aus einem äußeres Gehäuse 2, welches einen Hohlraum 4 bildet,
in dessen Inneren mehrere positive und negative Elektroden
platten (6 bzw. 8) angeordnet sind.
Nach dem Prinzip von auslaufsicheren Batterien mit
Sauerstoffrekombination befindet sich zwischen jedem Paar
positiver und negativer Elektroden ein poröses Abstandsstück
(10) aus absorbierendem Fasermaterial, welches mit
Elektrolytsäure getränkt ist.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung besteht ein jedes
Abstandsstück aus einem Filz aus gegenüber der Betriebs
umgebung resistenten Kunstfasern, deren Durchmesser
üblicherweise über 10 Mikron beträgt und die Kanäle oder Poren
eines gleichförmigen Durchmessers von allgemein zwischen 10
und 50 Mikron, vorzugsweise 10 und 30 Mikron, bilden. Diese
Fasern lassen sich aus einem verhältnismäßig kostengünstigen
Material eines Kunstharzes aus der Gruppe der Polyolefin-,
Vinyl-, Polyester- und Terephthalharze herstellen.
Die Menge der in der Batterie vorhandenen Elektrolytsäure ist
so bemessen, daß alle Poren des Abstandsstückes im
wesentlichen vollständig mit Elektrolyt gefüllt sind. Die
Elektrolytmenge liegt also über der für die vollständige
Rekombination erforderliche Menge, bei der gemäß dem
Arbeitsprinzip der erfindungsgemäßen Batterie eine
Rekombination in Perioden am offenen Stromkreis nicht
erforderlich ist. Während des Wiederaufladens findet das
entstehende Gas seinen Weg zur Diffusion am Bleigitter der
negativen Elektrode und seine Rekombination erfolgt, wenn auch
in geringem Umfang, beispielsweise zu 30-50%.
Bei Verwendung der voranstehend beschriebenen Abstandsstücke
ist es vorteilhaft, während der Dauer und zur Erhöhung der
Betriebssicherheit des Akkumulators äußere Schutzmembranen 12
zu verwenden, beispielsweise aus Cellulosematerial, welche
zwischen einem Abstandsstück und den Stirnflächen einer jeden
Elektrode, vorzugsweise der negativen Elektrode, angeordnet
sind. Derartige Membranen weisen Poren eines Durchmessers auf,
der geringer ist als der Durchmesser der Poren des Abstands
stückes und üblicherweise zwischen 2 und 10 Mikron beträgt.
Im Herstellungsverfahren der Batterie unter Verwendung von
Elektrodenplatten, die in einem kontinuierlichen Verfahren
hergestellt wurden, für die eine Stützvorrichtung der aktiven
Materialien aus einem Gitter aus gereckter Bleilegierung
(expanded metal) besteht, ist diese Anordnung bereits
realisiert, da sie nach Aufbringung der Paste dadurch
zustandekommt, daß die Platten mit zwei dünnen Cellulosefolien
versehen werden. In diesem Fall wird die zuvor erwähnte
Funktion von den Membranen hergestellt, für die ein Widerstand
gegen Schwefelsäure vorgesehen ist.
Aufgrund der Merkmale der erfindungsgemäßen Batterie läßt sich
der Aufbau der Batterie wirtschaftlicher gestalten, da, wie es
aus der Zeichnung hervorgeht, Rückhalteventile nicht
erforderlich sind, weil der Zutritt von atmosphärischem
Sauerstoff durch die Flüssigkeit verhindert wird. Die Wände
des Behälters lassen sich dünn ausführen, da sie keinen
internen Über- und Unterdrucken standhalten müssen. Überdies
läßt sich der Deckel einfach und wirtschaftlich ausführen, da
er lediglich dem Austreten von Aerosol und nicht etwa von
"Säurewellen" entgegenwirken muß.
Der Betrieb der Akkumulatorenbatterie bringt eine ausreichende
Gasentwicklung bei den Ladungszyklen vom Motor aus mit sich.
Im Fall der Verwendung von Gitterelektroden aus einer
antimoniumfreien Legierung, wie beispielsweise PbCa oder
PbCaSn, kann ein Zusatz in die Legierung für die Gitter
eingebracht werden, der sich günstig auf eine gemäßigte
Gasentwicklung auswirkt. Beispielsweise läßt sich bei der
Gitterlegierung als Zusatz Silber in einem Mengenverhältnis
von 0,005 bis 0,02 Gew.-% oder Kobalt im Verhältnis von 0,005
bis 0,03 Gew.-% verwenden. Darüberhinaus können Zusätze aus
den Salzen von Silber, Kobalt, Antimonium und Nickel in das
Elektrolyt (oder die aktiven Materialien) in einer Menge von
zwischen 0,005 bis 0,03 Gew.-% eingebracht werden, um die
Gasentwicklung zu verbessern, ohne dabei die Selbstentladung
und den Wasserverbrauch deutlich zu erhöhen. Die
Konzentrationen der Zusätze in dem Elektrolyt schwanken je
nach Bauform der Elektroden und der Batterien und halten sich
in dem voranstehend erwähnten Bereichsfeld. Die optimale Menge
läßt sich anhand weniger experimenteller Versuche ermitteln,
in denen der Wasserverbrauch unter Bezugnahme auf die in den
Normen der International Electrotechnical Commission
definierte Methodologie (95-2 Starter Battery Methods of Test
und den zugehörigen Normen CEI) ausgewertet wird. Die
Einbringung von Zusätzen darf nicht zu höheren Verbrauchen als
die in den oben erwähnten internationalen Normen festgelegten
Werte führen (vgl. § 5.8 der Normen).
Es versteht sich, daß bei dem Prinzip der Erfindung sich die
Ausführungsformen und Ausführungsmerkmale gegenüber den
beschriebenen und dargestellten in großem Maße variieren
lassen, ohne hierbei vom Umfang der vorliegenden Erfindung
abzuweichen.
Claims (6)
1. Bleiakkumulatorenbatterie mit Gasrekombination,
insbesondere zur Verwendung als Anlasserbatterie für
endothermische Kraftfahrzeugmotoren, bestehend aus einer
Vielzahl von Zellen, von denen eine jede zumindest eine
positive Elektrode (6) sowie zumindest eine negative
Elektrode (8) aufweist, zwischen denen ein poröses
Abstandsstück (10) aus absorbierendem Fasermaterial
eingesetzt ist, das mit Elektrolytsäure getränkt ist;
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abstandsstück (10) Poren eines Durchmessers von
zwischen 10 und 50 Mikron aufweist und die
Elektrolytsäure in ihrer Menge so bemessen ist, daß alle
Poren im wesentlichen vollständig mit der Säure gefüllt
sind.
2. Akkumulatorenbatterie nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Poren des Abstandsstückes einen gleichförmigen
Durchmesser von 10 bis 30 Mikron aufweisen.
3. Akkumulatorenbatterie nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Vielzahl von porösen Membranen aufweist, die
jeweils zwischen ein Abstandsstück und die Stirnseite von
zumindest der negativen Elektrode eingesetzt sind, wobei
diese Membranen Poren eines gleichförmigen Durchmessers
im Bereich von 2 bis 10 Mikron aufweisen.
4. Akkumulatorenbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Abstandsstück aus Fasern eines Kunstharzes
besteht, das aus der Gruppe mit Polyethylen-, Poly
ester-, Terephthal- und Vinylharz ausgewählt wurde.
5. Akkumulatorenbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
bestehend aus Elektroden einer antimoniumfreien
Bleilegierung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Legierung, aus denen die Elektroden besteht,
Silber einer Menge von 0,05 bis 0,2 Gew.-% oder Kobalt
einer Menge von 0,005 bis 0,03 Gew.-% enthält.
6. Akkumulatorenbatterie nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
mit einer Elektrode aus antimoniumfreier Bleilegierung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Elektrolytsäure eine Menge eines Metallsalzes aus
der Gruppe mit Silber, Kobalt, Antimonium, Nickel und
deren Mischungen im Verhältnis von 0,005 bis 0,03 Gew.-%
umfaßt.
Applications Claiming Priority (1)
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FR (1) | FR2654263B1 (de) |
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1990
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Publication number | Publication date |
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IT1238506B (it) | 1993-08-18 |
FR2654263A1 (fr) | 1991-05-10 |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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8128 | New person/name/address of the agent |
Representative=s name: EISENFUEHR, G., DIPL.-ING. SPEISER, D., DIPL.-ING. |
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8141 | Disposal/no request for examination |