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DE4027720C2 - Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, mit wenigstens einem teleskopartig verlängerbaren Standbein und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents

Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, mit wenigstens einem teleskopartig verlängerbaren Standbein und Verfahren zu seiner Herstellung

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DE4027720C2
DE4027720C2 DE19904027720 DE4027720A DE4027720C2 DE 4027720 C2 DE4027720 C2 DE 4027720C2 DE 19904027720 DE19904027720 DE 19904027720 DE 4027720 A DE4027720 A DE 4027720A DE 4027720 C2 DE4027720 C2 DE 4027720C2
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DE
Germany
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leg
frame according
inner leg
clamping piece
fixing device
Prior art date
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DE19904027720
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Inventor
Reinhard Hertel
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to PCT/EP1991/001651 priority patent/WO1992003948A1/de
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Publication of DE4027720C2 publication Critical patent/DE4027720C2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B9/00Tables with tops of variable height
    • A47B9/20Telescopic guides
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B91/00Feet for furniture in general
    • A47B91/02Adjustable feet

Landscapes

  • Clamps And Clips (AREA)
  • Mutual Connection Of Rods And Tubes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gestell bzw. eine Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, vorzugsweise eines Tisches oder Pultes, welches wenigstens ein teleskopartig verlängerbares Standbein mit einem äußeren Beinmantel und mit einem axial teleskopierbar darin eingeführten Innenbein und eine Festsetzeinrichtung zum Festsetzen des Innenbeines im Beinmantel umfaßt, wobei die Festsetzeinrichtung ein Klemmstück umfaßt, das vorzugsweise bezüglich der Beinmantellängsrichtung im wesentlichen ortsfest und in dem demgegenüber axial verschiebbaren und zumindest in diesem Bereich hohl ausgebildeten Innenbein geführt ist und welches mittels eines Spannorgans radial an die Innenseite des Innenbeines zur reibschlüssigen Andrückung des Innenbeines am Beinmantel anpreßbar ist.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Innenbeines, für ein Standbein eines Gestells bzw. Beinanordnung der vorgenannten Art.
Gestelle bzw. Beinanordnungen der vorgenannten Gattung sind bereits verschiedentlich auf dem Markt. Derartige Gestelle umfassen zumeist vier Standbeine, die jeweils verlängerbar sind. Durch die Möglichkeit der teleskopartigen Verlängerung jedes dieser Standbeine kann ein mit einem solchen Gestell ausgerüstetes Möbelstück an Unebenheiten des Bodens angepaßt werden. Aus diesem Grunde sind derartige Gestelle oder Beinanordnungen besonders bei Gartenmöbeln interessant, vorzugsweise bei Gartentischen.
Das teleskopierbare Innenbein eines gattungsgemäßen Gestells ist zumeist der letzte Abschnitt des Standbeines mit dem Standfuß. Dies bedeutet, daß aus dem freien Ende des Beinmantels das Innenbein als Verlängerungsabschnitt, welches häufig mit einem Fuß ausgerüstet ist, hervorziehbar ist. Aus Gründen weiterer Bequemlichkeit gibt es Ausführungen, bei denen das Innenbein federbelastet ist, und zwar derart, daß die Federwirkung in Verlängerungsrichtung auf das Innenbein wirkt.
Zur Verlängerung eines Standbeines muß dieses daher allenfalls leicht angehoben werden, die Festsetzeinrichtung wird gelöst und durch den Federdruck bzw. einen Federzug schiebt sich das Innenbein fußseitig so weit aus dem Beinmantel heraus, bis das Standbein insgesamt die gewünschte Länge hat und die Festsetzeinrichtung wieder betätigt wird.
Die auf dem Markt befindlichen Gestelle bzw. Beinanordnungen haben sich an sich bewährt. Dennoch sind einzelne Verbesserungen wünschenswert, die die praktische Handhabung, Fertigung oder Montierung des Gestells oder der einzelnen Standbeine weiter erleichtern bzw. funktionssicherer machen.
Beispielsweise sind Standbeine auf dem Markt, bei denen die Betätigung bzw. das zu straffe Anziehen der Festsetzeinrichtung zu Deformationen des Standbeines führen können, insbesondere des Innenbeines. Häufig sind zur Gewährleistung der Verschiebbarkeit des Innenbeines in der Seitenwandung des Innenbeines Führungsschlitze bzw. Langlöcher vorgesehen, auf die letztlich auch die Festsetzeinrichtung einwirkt. Diese Führungsschlitze führen aber zu einer Schwächung des ansonsten stabilen Innenbeines gerade im Bereich der Festsetzeinrichtung, so daß hier besonders leicht unerwünschte Deformationen auftreten können.
Aus der US-Patentanmeldung 2.777.247 ist ein Tisch bekannt dessen Beine in der Länge veränderbar sind. Hier ist das untere Ende des Profilbeines mit einem Längsschlitz versehen, auf diesen unteren Bereich ist ein angepaßtes Profil übergeschoben und mittels einer Feststellschraube und Klemmscheibe im Bereich des vorhandenen Längsschlitzes des Profilbeines in verschiedenen Höhen arretierbar. Hier handelt es sich im Gegensatz zu dem Erfindungsgemäßen Gestell um eine einfache Ausführung dessen Verstelleinrichtung allen Wettereinflüssen voll ausgesetzt ist und die Montage der Arretierung, zwar bei offenem Profil möglich, aber bei geschlossenem Profil, auf Grund der nicht oder nur mit sehr großem Aufwand einzubringenden Feststellschraube nur sehr schlecht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Gestell bzw. Beinanordnung zu verbessern, und ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben insbesondere im Hinblick auf eine einfachere Fertigung und Montage, ohne die Funktionssicherheit zu beeinträchtigen, sondern auch diese nach Möglichkeit noch zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe hinsichtlich des Gestells bzw. der Beinanordnung erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Das erfindungsgemäße Standbein weist durch diese erfindungsgemäßen Merkmale gleich mehrere Vorteile auf. Wegen des seitlich weitgehend freiliegenden Klemmstückes kann die Festsetzeinrichtung mit Vorteil direkt auf das Klemmstück einwirken, so daß insbesondere Deformationen des Innenbeines nicht zu befürchten sind, weil das Innenbein gerade in diesem Bereich weiträumig ausgenommen ist.
Weiter wird durch das Freiliegen des Klemmstückes eine größere Einwirkfläche der Festsetzeinrichtung auf das Klemmstück ermöglicht, so daß die Festsetzung funktionssicherer erfolgen kann. Auch die Fertigung des erfindungsgemäßen Standbeines ist vereinfacht, da durch die ohnehin weiträumige Ausnehmung des Innenbeines keine sehr genauen Toleranzen eingehalten werden müssen. so daß auch bei größeren Fertigungstoleranzen eine gute Montage und die gewünschte Funktionssicherheit des Standbeines gewährleistet ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht darin, daß das erfindungsgemäße Standbein, wie in Anspruch 2 erwähnt, durch eine Feder federbelastet ist. Dieses hat den Vorteil, daß z. B. bei einem Tisch mit vier erfindungsgemäßen, federbelasteten Beinen, sich die Beine des Tisches durch Druck auf die Tischplatte immer nur so weit einschieben, wie es für einen wackelfreien, waagerechten Gebrauch erforderlich ist. Höhenunterschiede am Boden werden automatisch durch entsprechende Verschiebung der Innenbeine ausgeglichen. Bei entsprechendem Federweg ist so auch eine Gesamthöhenverstellung des Tisches möglich. Auch eine bequeme Schrägstellung der Tischplatte, zum besseren Wasserablauf, z. B. für Tische im Außenbereich; oder zum Gebrauch als Zeichentisch ist möglich. Der Gegendruck der Feder im Innenbein verhindert das ungewollte Zusammenschieben der Innenbeine und somit das Zusammenfallen des Tisches. Die Montage des erfindungsgemäßen Gestells ist auf Grund der fertig vormontierbaren Innenbeine besonders einfach.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung sieht mit besonderem Vorteil vor, daß das Innenbein in einem Längsabschnitt seitlich offen ausgebildet ist, indem der entsprechende Längsabschnitt der Seitenwand der offenen Seite des Innenbeines als von dem übrigen Längsverlauf dieser Seitenwand getrennter Bereich in Richtung auf die gegenüberliegende Seitenwand des Innenbeines eingewölbt, vorzugsweise eingedrückt, ist (Anspruch 3). Ein derart ausgebildetes Innenbein kann in besonders einfacher Weise gefertigt werden, indem auf das Innenbein bei der Fertigung einseitig Druck ausgeübt wird, bzw. von vornherein eine Seitenwand eingewölbt gefertigt wird. Hierdurch können mit Vorteil kosten- und arbeitsaufwendige Fräs- oder Schneidschritte entfallen. Auch wird hierdurch die Führung des Klemmstückes im Innenbein verbessert, da die Außenseiten des Innenbeines leicht zu glätten sind und durch das Einwölben der Seitenwand des Innenbeines nunmehr diese glatte Außenfläche zu einer glatten inneren Führungsfläche des Klemmstückes wird. Es kann somit auch ein nur unter Schwierigkeiten und arbeitsaufwendig durchzuführender Glättungs- bzw. Schleifschritt oder Polierschritt entfallen.
Die Teleskopierbarkeit des Innenbeines wird hierdurch leichtgängiger. Es kommt insbesondere nicht mehr zu Verhakungen beim Teleskopieren. Auch Belastungsfedern werden in ihrem Federweg wegen der glatten Führungsinnenfläche nicht mehr beeinträchtigt.
Vorzugsweise ist entsprechend Anspruch 4 die Seitenwand der offenen Seite in dem bestimmten Längsabschnitt soweit eingewölbt, daß dieser Längsabschnitt und die gegenüberliegende Seitenwand in diesem Bereich zu einer glatten Doppelwandung aneinandergeschmiegt sind.
Auch der zur Längsachse quer verlaufende Randbereich der Seitenwand der offenen Seite kann entsprechend Anspruch 5 als Nachbarbereich zum abgetrennten, eingewölbten Längsabschnitt in das Innenbein einwärts gebogen sein, so daß auf diese Weise ein vorteilhafter Begrenzungsanschlag für das Klemmstück gewonnen wird, so daß diese Anschlagbegrenzung beispielsweise das komplette Herausziehen des Innenbeines aus dem Beinmantel verhindern kann. Auch bei der Montage des Standbeines kann dieser Anschlag als Einführungs- und Positionierflanke bei der Einbringung des Klemmstückes dienen. Insbesondere kann das Klemmstück im wesentlichen als langgestreckter, in das Innenbein eingeführter Bolzen ausgebildet sein (Anspruch 6), der gute Führungseigenschaften im Innenbein aufweist und auch größere Anlageflächen hinsichtlich der Klemmwirkung mit sich bringt. Zudem werden Schwächungen des Innenbeines, z. B. durch Bohrungen und Schlitze, durch den langen Bolzen wieder aufgehoben, das Innenbein vielmehr sogar noch verstärkt. Ein solcher Bolzen kann entsprechend Anspruch 7 an seiner dem einwärts gebogenen Randabschnitt zugewandten Stirnfläche, ähnlich wie ein Pfeil für einen Bogen, eingekerbt sein, so daß er, beispielsweise wie der Bolzen in den Führungskanal einer Armbrust, schnell und genau eingelegt und positioniert werden kann.
Das Klemmstück weist entsprechend Anspruch 8 vorzugsweise eine zur Längsachse des Standbeines quer verlaufende Bohrung auf, in die oder durch die ein Spannorgan der Festsetzeinrichtung geführt ist. Dabei kann es sich bei dem Spannorgan entsprechend Anspruch 9 oder 11 um ein Zugorgan oder ein Druckorgan handeln, durch das das Klemmstück zur Klemmwirkung kommt. Um Deformationen oder Verbiegungen des Standbeines durch die Festsetzeinrichtung zu verhindern, ist vorteilhafterweise zu dem jeweiligen Spannorgan ein entsprechend gegenteilig wirkendes Organ vorgesehen, das als Widerlager dient. Die auf das Standbein einwirkenden äußeren Kräfte heben sich dabei mit Vorteil auf, und es kommt lediglich zu inneren Klemmkräften, die einen Reibschluß zwischen Innenbein und Beinmantel bewirken.
Hierbei sehen vorteilhafte Ausbildungen entsprechend Anspruch 12 beispielsweise vor, daß das Spannorgan ein stangenförmiges Zugorgan ist, welches quer durch das gesamte Standbein geführt ist, während koaxial zu dieser Stange ein rohrförmiges Druckorgan aufgezogen ist, welches unmittelbar auf das Klemmstück wirkt, so daß Zug von außen auf den Beinmantel und Ruck von innen auf das Klemmstück ausgeübt wird, unter Verklemmung des Innenbeinmantels zwischen diesen beiden Teilen.
In kinematischer Umkehrung kann es vorgesehen sein, entsprechend Anspruch 10 ein stangenförmiges Druckorgan vorzusehen, welches auf das Klemmstück wirkt, während koaxial zu dieser Stange ein Zugrohr vorgesehen ist, welches an seinem Ende eine den Beinmantel umschlingende Manschette aufweist. Dabei können Manschette und Zugrohr auch einteilig ausgebildet sein.
Insbesondere, wenn mehrere Standbeine über eine gemeinsame Festsetzeinrichtung miteinander verbunden sein sollen. können auch Kombinationen von beiden Möglichkeiten verwendet werden, wobei eine der Möglichkeiten an einem der Standbeine und eine andere Möglichkeit an einem anderen der Standbeine verwirklicht wird.
Bei beiden Versionen kann entsprechend Anspruch 13 um den Verbindungsbereich zwischen Festsetzeinrichtung und eigentlichem Standbein eine Manschette gelegt sein, die entweder selbst Spannfunktion übernimmt oder lediglich als separater Schutz dieses Bereiches vorgesehen ist. Eine Manschette, die lediglich als Schutz vorgesehen ist, kann entsprechend Anspruch 14 in besonders vorteilhafter Weise halbschalig ausgebildet sein, wobei die beiden Halbschalen über ein Klappscharnier miteinander verbunden sind. Diese Manschette kann an den entsprechenden Bereich des Standbeines geklappt und durch eine Verschlußeinrichtung verschlossen und damit fixiert werden. Eine derartige Manschette bringt mehrere technische Vorteile, beispielsweise Versteifungswirkung, eine Schutzwirkung gegen Verschmutzung und auch eine schalldämpfende Wirkung bei Bewegung der beweglichen Teile. Darüberhinaus kann eine solche Manschette selbstverständlich aber auch ästhetische Wirkung besitzen.
Die Festsetzeinrichtung weist als Betätigungsorgan entsprechend Anspruch 15 vorzugsweise eine Spannschraube zur Festsetzung und Lösung auf. Es können aber auch Hebel, Knebel oder dergleichen vorgesehen sein. Weiter kann entsprechend Anspruch 16 auch eine Hebelübersetzung zur Umlenkung der Wirkung des Betätigungsorgans auf das Klemmstück vorgesehen sein.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht entsprechend Anspruch 17 vor, daß für wenigstens zwei ein Standbeinpaar bildende Standbeine eine gemeinsame Festsetzeinrichtung mit einem einzigen, gemeinsamen Betätigungsorgan vorgesehen ist, wobei wenigstens ein Spannorgan nach Art einer Querverstrebung die beiden Standbeine miteinander verbindet und wobei dem jeweiligen Standbein zugeordnete Teile der Festsetzeinrichtung und die beteiligten Bereiche des jeweiligen Standbeines vorzugsweise im wesentlichen gleich ausgebildet, vorzugsweise zueinander spiegelverkehrt ausgebildet sind.
Diese Weiterbildung der Erfindung stellt einen ganz entscheidenden möglichen Vorteil des gesamten erfindungsgemäßen Gestells bzw. Beinanordnung dar. Insbesondere können die beiden Standbeine eines Standbeinpaares von einander unabhängig in verschiedenen Positionen den Unebenheiten des Bodens entsprechend gleichzeitig verlängert bzw. verkürzt und danach mit einer gemeinsamen Festsetzeinrichtung wieder fixiert werden.
Dabei bringt die Ausbildung jedes erfindungsgemäßen Einzelbeines auch Vorteile hinsichtlich einer gemeinsamen Festsetzeinrichtung für mehrere Standbeine. Insbesondere ist es möglich, bei einer gemeinsamen Festsetzeinrichtung die Verbiegung der einzelnen Standbeine durch Zwischenverbindung zu verhindern, beispielsweise ein Auseinanderspreizen oder Zusammendrücken der beiden Standbeine zu verhindern.
Es ist auch denkbar, entsprechend Anspruch 18 eine einzige Festsetzeinrichtung für mehr als zwei Standbeine vorzusehen, beispielsweise für drei oder vier Standbeine. Dies ist in besonders vorteilhafter Weise möglich, wenn beispielsweise bei drei Beinen zwei Beine zu einem Paar zusammengefaßt werden bzw. bei vier Standbeinen zwei zusammengefaßte Standbeinpaare vorhanden sind, wobei die Standbeine eines Paares einander kreuzend angeordnet sind. Der vorhandene gemeinsame Kreuzungspunkt eines Standbeinpaares kann dann auch zum Ansatzpunkt der gemeinsamen Festsetzeinrichtung gemacht werden. Bei Vorhandensein von vier Standbeinen, also von zwei Standbeinpaaren mit sich kreuzenden Standbeinen, sind zwei Kreuzungsbereiche vorhanden, die als Ansatzbereiche für die gemeinsame Festsetzeinrichtung dienen können, so daß in bezug auf die gemeinsame Festsetzeinrichtung etwa gleiche Verhältnisse bestehen, wie bei der Kopplung von zwei Standbeinen zu einem Standbeinpaar.
Im Inneren eines Standbeines kann entsprechend Anspruch 19 mit Vorteil eine die Bewegung der beweglichen Teile dämpfende Schmierstoffüllung, vorzugsweise eine Fettfüllung vorgesehen sein, die stoßdämpferähnliche Wirkung hat und einen eleganteren Bewegungsablauf gewährleistet, so daß insbesondere auch bei der Demontage des Standbeines bewegliche Teile nicht herausspringen, sondern allenfalls herausgleiten, wodurch die Demontage erleichtert, insbesondere besser verfolgbar und kontrollierbar ist, und außerdem die Verletzungsgefahr gemindert ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Ansprüchen 20 bis 25.
Die Lösung der Aufgabe das Verfahren betreffend erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 26.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Fertigung eines Innenbeines sieht vor, daß ein vorgegebener Rohrabschnitt des Innenbeines an einer Seite offen, also ohne Seitenwand, ausgebildet wird, während die gegenüberliegende Seite doppelwandig ausgebildet wird, wobei der innere Wandabschnitt der Doppelwand dem an der offenen Seite fehlenden Wandabschnitt entspricht, unter wenigstens einseitiger Trennung dieses inneren Doppelwandabschnittes von der Seitenwand der offenen Seite zur wenigstens einseitigen Verbindung des Rohrinneren mit dem offenen, durch die Doppelwand begrenzten Abschnitt. Ein solches erfindungsgemäßes Innenbein wird vorzugsweise aus Metall gefertigt und dann bevorzugt mit einem kombinierten Präge-Stanz-Schritt bearbeitet oder aus Kunststoff ausgeformt, bevorzugt per Spritzguß. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes nach Anspruch 26 erfolgt durch die Merkmale der Ansprüche 27 bis 30.
Ausführungsbeispiele sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen unteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen Standbeines,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Standbeinabschnitt gemäß Fig. 1 entlang der in Fig. 1 mit II-II gekennzeichneten Linie,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Standbeinabschnitt gemäß Fig. 1 entlang der in Fig. 1 mit III-III gekennzeichneten Linie,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Abschnitt eines Standbeinpaares aus zwei Standbeinen gemäß den vor­ hergehenden Figuren,
Fig. 5 einen Querschnitt durch ein Standbeinpaar ent­ sprechend der Fig. 4 in einer zweiten Ausfüh­ rungsform,
Fig. 6 die Ausführungsform gemäß Fig. 5 in einer teil­ geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 7 ein Standbeinpaar entsprechend der Fig. 5 in einer dritten Ausführungsform und
Fig. 8 einen Teilbereich eines Standbeinpaares gemäß Fig. 7 in einer vierten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt einen unteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen Standbeines 1. Das Standbein 1 ist teleskopartig verlängerbar und besteht zu diesem Zweck aus einem äußeren Beinmantel 2 und einem darin teleskopierbar eingeführten Innenbein 3 mit Standfuß 4. Das Innenbein 3 ist mittels einer Feder 5 federbelastet, und zwar in Verlängerungsrichtung des Standbeines 1, d. h. in Richtung auf einen Ausschub des Innenbeines 3. Die Feder 5 stützt sich einerseits ab an dem Standfuß 4 und andererseits an einem bezüglich der Längsrichtung des Standbeines 1 ortsfesten Bolzen 6. Der Bolzen 6 weist eine Durchbohrung 7 auf, der korrespondierende Eingangs- und Ausgangsöffnungen 8a, b des Beinmantels 2 gegenüberliegen, so daß der Bolzen 6 in dieser Position beispielsweise durch Hindurchstecken einer Stange durch die Öffnungen 8a, b und die Durchbohrung 7 fixiert werden kann. Die Fixierung wird im Zusammenhang mit den nachfolgenden Figuren noch näher erläutert.
Das Innenbein 3 weist im Bereich des Bolzens 6 eine weitgehend offene Seite 9 auf, durch die der Bolzen 6 seitlich weitgehend freiliegt. Die offene Seite 9 des Innenbeines 3 ist dadurch erreicht worden, daß der sich an sich an dieser Stelle befindliche Seitenwandabschnitt des Innenbeines 3 gegen die gegenüberliegende Seitenwand 10 gedrückt worden ist, unter Trennung von der übrigen Seitenwand 11 der abschnittsweise offenen Seite 9. Der Randbereich 12 dieser übrigen Seitenwand 11 ist ebenfalls nach einwärts gebogen und dient als Anschlag für den Bolzen 6 unter der Belastung der Feder 5. An seiner dem Randbereich 12 zugewandten Stirnfläche weist der Bolzen 6 eine Rastkerbe 13 auf, in die der Randbereich 12 eingreift.
In dem dargestellten Beispiel der Fig. 1 befindet sich die Feder 5 im unteren Teil des Innenbeines 3, insbesondere mit Vorteil außerhalb des Bereichs der offenen Seite 9 des Innenbeines 3, so daß sich die Feder 5 immer in einem Bereich befindet, in dem ihr Federweg durch Vorsprünge oder ähnliches nicht beeinträchtigt werden kann. Die Feder könnte selbstverständlich auch an anderer Stelle des Standbeines 1 angeordnet sein, beispielsweise oberhalb der inneren Stirnfläche 14 des Innenbeines 3 im Beinmantel 2.
Es wäre beispielsweise auch denkbar, den Bolzen 6 mit einer entsprechenden Einschnürung zu versehen, so daß die Feder im Bereich des Bolzens 6 angeordnet sein könnte. Auch eine Zugfeder anstelle der Druckfeder 5, wäre denkbar.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ansicht des Standbeinabschnittes gemäß Fig. 1.
Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet wie in Fig. 1.
Der Fig. 2 ist insbesondere die Breite der offenen Seite 9, die auch als Ausnehmung 9 bezeichnet werden könnte, entnehmbar. Insbesondere ist auch angedeutet, daß die Eingangsöffnung 8a breitenmäßig der Ausnehmung 9 entspricht, so daß durch die Eingangsöffnung 8a, d. h. durch den Beinmantel 2, ein relativ großflächiges Teil eingeführt und auf den Bolzen 6 wirken kann. Näheres auch hierzu wird im Zusammenhang mit den folgenden Figuren erläutert.
Der Fig. 3 ist ein Querschnitt des Standbeines 1 zu entnehmen. Insbesondere ist in dieser Darstellung erkennbar, daß das Innenbein 3 im Bereich der offenen Seite 9 einseitig zu einer Doppelwand 15 zusammengedrückt ist. Weiter ist zu erkennen, daß diese Doppelwand 15 ein Langloch bzw. einen Schlitz 16, welcher sich in Beinlängsrichtung erstreckt, aufweist.
Fertigungstechnisch ist ein solches Innenbein 3 auf einfache Weise zu fertigen, beispielsweise aus Metall. Von der zu öffnenden Seite 9 her kann auf das ursprünglich rohrförmige Innenbein 3 ein einseitiger Druck ausgeübt werden, bis ein vorbestimmter Bereich der Seitenwand 11 bis an die gegenüberliegende Seitenwand 10 herangedrückt ist und dadurch die Doppelwand 15 entsteht. Kombiniert mit diesem Prägeschritt kann nahezu gleichzeitig auch eine Ausstanzung des Schlitzes 16 erfolgen. Die Außenseite des eingedrückten Abschnittes der Seitenwand 11 ist vor dem Prägeschritt in einfacher Weise polierbar, so daß die nach der Prägung die führende Innenseite für den Bolzen 6 bildende Fläche des Innenbeines 3 mit Vorteil glatt ist und nicht gesondert poliert werden muß.
Fig. 4 zeigt ein Beinpaar aus zwei Standbeinen 1 gemäß den vorhergehenden Figuren.
Gleiche Bauelemente sind wiederum mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet, wie in den vorhergehenden Figuren, jedoch sind der Übersichtlichkeit halber nicht alle Bezugszahlen in dieser Fig. 4 eingetragen worden.
Das in der Fig. 4 dargestellte Standbeinpaar weist eine gemeinsame Festsetzeinrichtung 21 mit einem einzigen Betätigungselement, einer Spannschraube 17, auf. Mittels der Festsetzeinrichtung 21 können die Innenbeine 3 beider Standbeine 1 gleichzeitig fixiert werden.
Die Festsetzeinrichtung 21 umfaßt als Zuganker eine Spannstange 18, die durch die beiden Standbeine 1 und die Durchbohrungen 7 der in den Beinen befindlichen Bolzen 6 hindurchgeführt ist. An einem Ende weist die Spannstange 18 eine Verbreiterung 19 auf, mit der sie die Ausgangsöffnung 8b des entsprechenden Standbeines 1 übergreift und somit das Standbein 1 selbst hintergreift. Die Spannstange 18 ist verdrehsicher gelagert. Die Spannstange 18 ist vorzugsweise im Bereich der Verbreiterung 19 formschlüssig zum Schlitz 16 des Innenbeines 3 ausgebildet.
Am anderen Ende hat die Spannstange 18 ein Gewinde für die Spannschraube 17. Koaxial um die Spannstange 18 ist in dem Bereich zwischen den beiden Standbeinen 1 ein Druckrohr 20 angeordnet, welches mit seinen beiden Stirnseiten jeweils auf den Bolzen 6 großflächig drückend unmittelbar einwirkt. Die Eingangsöffnungen 8a der Standbeine 1 sind hierfür so groß ausgebildet, daß das Druckrohr 20 durch den Beinmantel 2 einragen kann.
Wird die Spannschraube 17 weiter auf das Gewinde der Spannstange 18 gedreht, so verkürzt sich die effektive Länge dieser Spannstange 18 und übt über die Verbreiterung 19 und die Spannschraube 17 eine Druckkraft auf die Beinmäntel 2 der Standbeine 1 aus. Gleichzeitig wird durch das Druckrohr 20, welches sich nicht verkürzen kann, ein Druck auf die beiden Bolzen 6 ausgeübt. Beide Wirkungen zusammen führen zu einer Klemmwirkung, bei der der Doppelwandbereich 15 des Innenbeines 3 zwischen dem Beinmantel 2 und dem Bolzen 6 verklemmt wird, was zu einer Fixierung des Innenbeines 3 in der erreichten Position führt. Umgekehrt kann die Festsetzeinrichtung 21 gelöst werden, wonach sich das Standbein 1 automatisch durch die Feder 5 durch Herausschieben des Innenbeines 3, gegebenenfalls bis zum Anschlagen des Randbereiches 12 am Bolzen 6, verlängert. Diese axiale Verschiebbarkeit des Innenbeines 3 ist wegen der offenen Seite 9 und des Längsschlitzes 16 möglich.
Die Verbindungsbereiche des Standbeines 1 mit den Spannorganen 18, 20 sind jeweils von einer Manschette 22 umschlossen. Diese Manschette 22 kann vorzugsweise aus zwei Halbschalen zusammengesetzt sein und bei miteinander verbundenem Beinpaar um die Verbindungsbereiche jeweils herumgelegt werden. Hierzu können die beiden Halbschalen der Manschette 22 über ein Scharnier verbunden sein und an der anderen Seite miteinander verrastet werden. Innerhalb der Manschette 22 verlaufen im wesentlichen T-förmig zwei Führungskanäle für das Standbein 1 und die rechtwinklig dazu abstehenden Spannorgane 18, 20.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel für ein Standbeinpaar, welches bezüglich der gemeinsamen Festsetzeinrichtung 21 in kinematischer Umkehrung ausgeführt ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist im wesentlichen zum Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 4 eine Druckstange 23 vorhanden und koaxial dazu ein Zugrohr 24. Mit dem Zugrohr können Manschetten 25 formschlüssig verbunden sein. Es ist auch möglich, Zugrohr 24 und Manschetten 25 einteilig auszubilden und beispielsweise von den Standfüßen 4 her auf das Standbeinpaar aufzuschieben.
Der in der Darstellung der Fig. 5 linke Bolzen 6 wird somit über die Druckstange 23 an die Doppelwand 15 des Innenbeines 3 gedrückt, während der andere, rechts dargestellte Bolzen 6 mittels der Spannschraube 26 gegen die Doppelwand 15 des zugeordneten Innenbeines 3 angezogen wird. Im Unterschied zur Ausbildung der Spannschraube 17 gemäß Fig. 4 ist die Spannschraube 26 nicht als Mutter ausgebildet, sondern als Schraubenkopf mit daran angeordnetem Gewindestück 27, wodurch nicht so leicht ein Verlust der Schraube 26 möglich ist. Mittels des Zugrohres 24 und den dazugehörigen Manschetten 25 sind die Standbeine 1 auch nach Lösen der Spannschraube 26 miteinander verspannt, so daß mit Vorteil auch dann ein Auseinanderfedern oder Zusammendrücken der Standbeine 1 verhindert wird. Dadurch wird auch eine unerwünschte Einwirkung auf die Klemmeinrichtung verhindert.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels gemäß Fig. 5. aus der insbesondere noch einmal detailliert die Formschlußverbindung zwischen Manschette 25 und Zugrohr 24 zu entnehmen ist.
Die Fig. 7 und 8 zeigen weitere Ausführungsbeispiele einer Festsetzeinrichtung 21, die prinzipiell aber ähnlich funktioniert, wie die Festsetzeinrichtung 21 gemäß den Fig. 5 und 6.
Im Unterschied zu den Fig. 5 und 6 ist lediglich dargestellt worden, daß das Gewindestück 27 der Spannschraube 26 entweder nicht unbedingt mit der Druckstange 23 fluchten muß oder zumindest nicht selbst unmittelbar durch den benachbarten Bolzen 6 hindurchgehen muß. Vielmehr sind bei diesen Ausführungsbeispielen zur Umlenkung der Spannwirkung der Spannschraube 26 Übertragungshebel 28 und 29 vorgesehen. Bei diesen Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 7 und 8 ist es auch denkbar, das Innenbein 3 und den Bolzen 6 einteilig auszubilden bzw. das Innenbein weitgehend voll auszubilden und im Bolzen 6 zur Axialverschiebbarkeit statt einer Bohrung eine Längskerbe vorzusehen.

Claims (30)

1. Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, vorzugsweise eines Tisches oder Pultes, welches wenigstens ein teleskopartig verlängerbares Standbein mit einem äußeren Beinmantel und mit einem axial teleskopierbar darin eingeführten Innenbein und eine Festsetzeinrichtung zum Festsetzen des Innenbeines im Beinmantel umfaßt, wobei die Festsetzeinrichtung ein Klemmstück umfaßt, das vorzugsweise bezüglich der Beinmantellängsrichtung im wesentlichen ortsfest und in dem demgegenüber axial verschiebbaren und zumindest in diesem Bereich hohl ausgebildeten Innenbein geführt ist und welches mittels eines Spannorgans radial an die Innenseite des Innenbeines zur reibschlüssigen Andrückung des Innenbeines am Beinmantel anpreßbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - sowohl Innenbein (3) wie auch Beinmantel (2) zylinderförmig ausgebildet sind,
  • - das Innenbein (3) eine Ausnehmung (9) zur Montage des zylinderförmigen, an der Innenwand des Innenbeins (3) anliegenden Klemmstückes (6) aufweist
  • - der Beinmantel (2) mindestens eine zur Ausnehmung (9) korrespondierende seitliche radiale Öffnung (8a) besitzt.
2. Gestell nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbein (3) durch eine Feder (5) federbelastet ist.
3. Gestell nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbein (3) in einem Längsabschnitt seitlich offen ausgebildet ist, indem der entsprechende Längsabschnitt der Seitenwand (11) der offenen Seite (9) des Innenbeins (3) als von dem übrigen Längsverlauf dieser Seitenwand (11) getrennter Bereich in Richtung auf die gegenüberliegende Seitenwand (10) des Innenbeines (3) eingewölbt, vorzugsweise eingedrückt, ist.
4. Gestell nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß der eingewölbte Seitenwand-Längsabschnitt und die gegenüberliegende Seitenwand (10) in diesem Bereich zu einer außenseitig und innenseitig glatten Doppelwandung (15) aneinandergeschmiegt sind.
5. Gestell nach Anspruch 3 oder 4 dadurch gekennzeichnet, daß einer der zur Längsachse des Innenbeines (3) quer verlaufenden Randbereiche (12) der Seitenwand (11) der offenen Seite (9) als Nachbarbereich zum abgetrennten eingewölbten Längsabschnitt als Begrenzungs- und/oder Fixierungsanschlag für das Klemmstück (6) einwärts gebogen ist.
6. Gestell nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (6) im wesentlichen als langgestreckter, in das Innenbein (3) eingeführter Bolzen ausgebildet ist.
7. Gestell nach Anspruch 5 und 6 dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (6) an seiner dem einwärts gebogenen Randabschnitt (12) zugewandten Stirnfläche eine Rastkerbe (13) zur Einrastung dieses Randabschnittes (12) aufweist.
8. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Klemmstück (6) eine zur Längsachse des Standbeines (1) querverlaufende, gewünschtenfalls mit einem Innengewinde versehbare Bohrung (7) aufweist, in die oder durch die ein Spannorgan (18; 23) der Festsetzeinrichtung (21) geführt ist.
9. Gestell nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan (23) ein Druckorgan (Druckstange 23) ist.
10. Gestell nach Anspruch 9 dadurch gekennzeichnet, daß das Druckorgan (23) radial zum Standbein (1) durch die Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2) und die offene Seite (9) des Innenbeines (3) bis in die Bohrung (7) des Klemmstückes (6) zur Druckbelastung des Klemmstückes (6) vorragt und daß ein zum Druckorgan (23) paralleles, vorzugsweise rohrförmiges, koaxiales Zugorgan (24) (Zugrohr 24) vorgesehen ist, welches an seinem Ende eine den Beinmantel (2) umschlingende Manschette (25) als Zugwiderlager zum druckbelasteten Klemmstück (6) aufweist.
11. Gestell nach Anspruch 8 dadurch gekennzeichnet, daß das Spannorgan (18) ein Zugorgan (Spannstange 18) ist.
12. Gestell nach Anspruch 10 dadurch gekennzeichnet, daß das Zugorgan (18) radial zum Standbein (1) durch die Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2), die offene Seite (9) des Innenbeines (3), die Bohrung (7) des Klemmstückes (6), ein längsverlaufendes Ausgangsloch (16) (Schlitz 16) des Innenbeines (3) und einer Ausgangsöffnung (8b) des Beinmantels (2) geführt ist und eine endseitige Verbreiterung (19) aufweist, die die Ausgangsöffnung (8b) übergreift und dadurch den Beinmantel (2) hintergreift, und daß ein zum Zugorgan (18) paralleles, vorzugsweise rohrförmiges koaxiales Druckorgan (20) (Druckrohr 20) ebenfalls durch die Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2) und die offene Seite (9) des Innenbeines (3) ragt und auf das Klemmstück (6) einwirkt, derart, daß Klemmstück (6) und Zugorganverbreiterung (19) Widerlager zur Aneinanderdrückung von Innenbein (3) und Beinmantel (2) sind.
13. Gestell nach Anspruch 12 dadurch gekennzeichnet, daß der Verbindungsbereich von der im wesentlichem radialen Festsetzeinrichtung (21) und dem eigentlichen Standbein (1) mittels einer Art Manschette (22; 25) mit T-förmig zueinander angeordneten Führungskanälen umschlossen ist.
14. Gestell nach Anspruch 13 dadurch gekennzeichnet, daß die Manschette (22) aus zwei Halbschalen ausgebildet ist, die an einer Seite über ein Klappscharnier miteinander verbunden sind und an der anderen Seite eine Verschlußeinrichtung aufweisen.
15. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Festsetzeinrichtung (21) eine Spannschraube (17; 26) zur Festsetzung und Lösung aufweist.
16. Gestell nach Anspruch 15 dadurch gekennzeichnet, daß eine Hebelübersetzung (28, 29) zur Umlenkung der Spannschraubenwirkung der Spannschraube (26) auf das Klemmstück (6) vorgesehen ist.
17. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß für wenigstens zwei ein Standbeinpaar bildende Standbeine (1) eine gemeinsame Festsetzeinrichtung (21) mit einem einzigen gemeinsamen Betätigungsorgan (Spannschraube 17; 26) vorgesehen ist, wobei wenigstens ein Spannorgan (18, 20, 23, 24) nach Art einer Querverstrebung die beiden Standbeine (1) miteinander verbindet und wobei dem jeweiligen Standbein (1) zugeordnete Teile der Festsetzeinrichtung (21) und die beteiligten Bereiche des jeweiligen Standbeines (1) vorzugsweise im wesentlichen gleich ausgebildet, vorzugsweise zueinander spiegelverkehrt ausgebildet, sind.
18. Gestell nach Anspruch 17 dadurch gekennzeichnet, daß mehr als zwei Standbeine (1) eine gemeinsame Festsetzeinrichtung (21) aufweisen, wobei vorzugsweise ein Paar bildende Standbeine (1) einander kreuzend angeordnet sind und die gemeinsame Festsetzeinrichtung (21) bezüglich dieses Paares an gemeinsamen Kreuzungsbereich angeordnet ist.
19. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß im Inneren des Standbeines (1) eine, die Bewegung der beweglichen Teile dämpfende Schmierstoffüllung, vorzugsweise Fettfüllung, vorgesehen ist.
20. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbein (3) aus Metall besteht.
21. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüchen dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbein (3) aus Spritzguß besteht.
22. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbein (3) aus Kunststoff besteht.
23. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 22 dadurch gekennzeichnet, daß sich die Feder (5) des Innenbeines (3) unterhlab des ortsfesten Klemmstücks (6) befindet.
24. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 22 dadurch gekennzeichnet, daß sich die Feder (5) oberhalb der inneren Stirnfläche (14) des Innenbeines (3) im Beinmantel (2) befindet.
25. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 24 dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (5) im Bereich des Klemmstückes (6) derart angeordnet ist, daß die Feder (5) wenigstens teilweise über eine Einschnürung des Klemmstückes (6) geschoben wird und auf diesem gleitend gelagert ist.
26. Verfahren zur Herstellung eines Innenbeines für ein Standbein eines Gestells bzw. Beinanordnung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß ein vorgegebener Rohrabschnitt des Innenbeines (3) an einer Seite (9) offen, also ohne Seitenwand ausgebildet wird, während die gegenüberliegende Seite doppelwandig ausgebildet wird, wobei der innere Wandabschnitt der Doppelwand (15) dem an der offenen Seite fehlenden Wandabschnitt entspricht, unter wenigstens einseitiger Trennung dieses inneren Doppelwandabschnittes von der Seitenwand (11) der offenen Seite (9) zur wenigstens einseitigen Verbindung des Rohrinneren mit dem offenen, durch die Doppelwand (15) begrenzten Abschnitt.
27. Verfahren nach Anspruch 26 dadurch gekennzeichnet, daß zur Ausbildung des Doppelwandabschnittes ein Seitenwandabschnitt ins Innere des Rohres gegen die gegenüberliegende Seitenwand (10) des Rohres gedrückt wird.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27 dadurch gekennzeichnet, daß der Doppelwandabschnitt (15) mit einem längsverlaufenden Langloch (Schlitz 16) versehen wird.
29. Verfahren nach Anspruch 27 und 28 dadurch gekennzeichnet, daß die Eindrückung der Seitenwand und die Ausbildung des Langloches (16) in einem kombinierten Präge-Stanz-Schritt erfolgt.
30. Verfahren nach Anspruch 26 und 28 dadurch gekennzeichnet, daß das Innenbeinrohr bereits bei seiner Ausbildung mit dem Doppelwandabschnitt (15) und der offenen Seite (9) ausgebildet wird.
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