DE4027720C2 - Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, mit wenigstens einem teleskopartig verlängerbaren Standbein und Verfahren zu seiner Herstellung - Google Patents
Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels, mit wenigstens einem teleskopartig verlängerbaren Standbein und Verfahren zu seiner HerstellungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gestell bzw. eine Beinanordnung,
insbesondere eines Möbels, vorzugsweise eines Tisches oder
Pultes, welches wenigstens ein teleskopartig verlängerbares
Standbein mit einem äußeren Beinmantel und mit einem axial
teleskopierbar darin eingeführten Innenbein und eine
Festsetzeinrichtung zum Festsetzen des Innenbeines im
Beinmantel umfaßt, wobei die Festsetzeinrichtung ein
Klemmstück umfaßt, das vorzugsweise bezüglich der
Beinmantellängsrichtung im wesentlichen ortsfest und in dem
demgegenüber axial verschiebbaren und zumindest in diesem
Bereich hohl ausgebildeten Innenbein geführt ist und welches
mittels eines Spannorgans radial an die Innenseite des
Innenbeines zur reibschlüssigen Andrückung des Innenbeines am
Beinmantel anpreßbar ist.
Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
eines Innenbeines, für ein Standbein eines Gestells bzw. Beinanordnung der vorgenannten Art.
Gestelle bzw. Beinanordnungen der vorgenannten Gattung sind
bereits verschiedentlich auf dem Markt. Derartige Gestelle
umfassen zumeist vier Standbeine, die jeweils verlängerbar
sind. Durch die Möglichkeit der teleskopartigen Verlängerung
jedes dieser Standbeine kann ein mit einem solchen Gestell
ausgerüstetes Möbelstück an Unebenheiten des Bodens angepaßt
werden. Aus diesem Grunde sind derartige Gestelle oder
Beinanordnungen besonders bei Gartenmöbeln interessant,
vorzugsweise bei Gartentischen.
Das teleskopierbare Innenbein eines gattungsgemäßen Gestells
ist zumeist der letzte Abschnitt des Standbeines mit dem
Standfuß. Dies bedeutet, daß aus dem freien Ende des
Beinmantels das Innenbein als Verlängerungsabschnitt, welches
häufig mit einem Fuß ausgerüstet ist, hervorziehbar ist. Aus
Gründen weiterer Bequemlichkeit gibt es Ausführungen, bei
denen das Innenbein federbelastet ist, und zwar derart, daß
die Federwirkung in Verlängerungsrichtung auf das Innenbein
wirkt.
Zur Verlängerung eines Standbeines muß dieses daher allenfalls
leicht angehoben werden, die Festsetzeinrichtung wird gelöst
und durch den Federdruck bzw. einen Federzug schiebt sich das
Innenbein fußseitig so weit aus dem Beinmantel heraus, bis das
Standbein insgesamt die gewünschte Länge hat und die
Festsetzeinrichtung wieder betätigt wird.
Die auf dem Markt befindlichen Gestelle bzw. Beinanordnungen
haben sich an sich bewährt. Dennoch sind einzelne
Verbesserungen wünschenswert, die die praktische Handhabung,
Fertigung oder Montierung des Gestells oder der einzelnen
Standbeine weiter erleichtern bzw. funktionssicherer machen.
Beispielsweise sind Standbeine auf dem Markt, bei denen die
Betätigung bzw. das zu straffe Anziehen der
Festsetzeinrichtung zu Deformationen des Standbeines führen
können, insbesondere des Innenbeines. Häufig sind zur
Gewährleistung der Verschiebbarkeit des Innenbeines in der
Seitenwandung des Innenbeines Führungsschlitze bzw. Langlöcher
vorgesehen, auf die letztlich auch die Festsetzeinrichtung
einwirkt. Diese Führungsschlitze führen aber zu einer
Schwächung des ansonsten stabilen Innenbeines gerade im
Bereich der Festsetzeinrichtung, so daß hier besonders leicht
unerwünschte Deformationen auftreten können.
Aus der US-Patentanmeldung 2.777.247 ist ein
Tisch bekannt dessen Beine in der Länge veränderbar sind. Hier
ist das untere Ende des Profilbeines mit einem Längsschlitz
versehen, auf diesen unteren Bereich ist ein angepaßtes Profil
übergeschoben und mittels einer Feststellschraube und
Klemmscheibe im Bereich des vorhandenen Längsschlitzes des
Profilbeines in verschiedenen Höhen arretierbar. Hier handelt
es sich im Gegensatz zu dem Erfindungsgemäßen Gestell um eine
einfache Ausführung dessen Verstelleinrichtung allen
Wettereinflüssen voll ausgesetzt ist und die Montage der
Arretierung, zwar bei offenem Profil möglich, aber bei
geschlossenem Profil, auf Grund der nicht oder nur mit sehr
großem Aufwand einzubringenden Feststellschraube nur sehr
schlecht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Gestell bzw. Beinanordnung zu verbessern, und ein Verfahren zu seiner Herstellung anzugeben insbesondere im
Hinblick auf eine einfachere Fertigung und Montage, ohne die
Funktionssicherheit zu beeinträchtigen, sondern auch diese
nach Möglichkeit noch zu verbessern.
Die Lösung dieser Aufgabe hinsichtlich des Gestells bzw. der
Beinanordnung erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1.
Das erfindungsgemäße Standbein weist durch diese
erfindungsgemäßen Merkmale gleich mehrere Vorteile auf. Wegen
des seitlich weitgehend freiliegenden Klemmstückes kann die
Festsetzeinrichtung mit Vorteil direkt auf das Klemmstück
einwirken, so daß insbesondere Deformationen des Innenbeines
nicht zu befürchten sind, weil das Innenbein gerade in diesem
Bereich weiträumig ausgenommen ist.
Weiter wird durch das Freiliegen des Klemmstückes eine größere
Einwirkfläche der Festsetzeinrichtung auf das Klemmstück
ermöglicht, so daß die Festsetzung funktionssicherer erfolgen
kann. Auch die Fertigung des erfindungsgemäßen Standbeines ist
vereinfacht, da durch die ohnehin weiträumige Ausnehmung des
Innenbeines keine sehr genauen Toleranzen eingehalten werden
müssen. so daß auch bei größeren Fertigungstoleranzen eine
gute Montage und die gewünschte Funktionssicherheit des
Standbeines gewährleistet ist.
Eine weitere vorteilhafte Ausführung besteht darin, daß das
erfindungsgemäße Standbein, wie in Anspruch 2 erwähnt, durch eine Feder
federbelastet ist. Dieses hat den Vorteil, daß z. B. bei einem
Tisch mit vier erfindungsgemäßen, federbelasteten Beinen, sich
die Beine des Tisches durch Druck auf die Tischplatte immer
nur so weit einschieben, wie es für einen wackelfreien,
waagerechten Gebrauch erforderlich ist. Höhenunterschiede am
Boden werden automatisch durch entsprechende Verschiebung der
Innenbeine ausgeglichen. Bei entsprechendem Federweg ist so
auch eine Gesamthöhenverstellung des Tisches möglich. Auch
eine bequeme Schrägstellung der Tischplatte, zum besseren
Wasserablauf, z. B. für Tische im Außenbereich; oder zum
Gebrauch als Zeichentisch ist möglich. Der Gegendruck der
Feder im Innenbein verhindert das ungewollte Zusammenschieben
der Innenbeine und somit das Zusammenfallen des Tisches.
Die Montage des erfindungsgemäßen Gestells ist auf Grund der
fertig vormontierbaren Innenbeine besonders einfach.
Eine nächste Weiterbildung der Erfindung
sieht mit besonderem
Vorteil vor, daß das Innenbein in einem Längsabschnitt
seitlich offen ausgebildet ist, indem der entsprechende
Längsabschnitt der Seitenwand der offenen Seite des
Innenbeines als von dem übrigen Längsverlauf dieser Seitenwand
getrennter Bereich in Richtung auf die gegenüberliegende
Seitenwand des Innenbeines eingewölbt, vorzugsweise
eingedrückt, ist (Anspruch 3). Ein derart ausgebildetes Innenbein kann in
besonders einfacher Weise gefertigt werden, indem auf das
Innenbein bei der Fertigung einseitig Druck ausgeübt wird,
bzw. von vornherein eine Seitenwand eingewölbt gefertigt wird.
Hierdurch können mit Vorteil kosten- und arbeitsaufwendige
Fräs- oder Schneidschritte entfallen. Auch wird hierdurch die
Führung des Klemmstückes im Innenbein verbessert, da die
Außenseiten des Innenbeines leicht zu glätten sind und durch
das Einwölben der Seitenwand des Innenbeines nunmehr diese
glatte Außenfläche zu einer glatten inneren Führungsfläche des
Klemmstückes wird. Es kann somit auch ein nur unter
Schwierigkeiten und arbeitsaufwendig durchzuführender
Glättungs- bzw. Schleifschritt oder Polierschritt entfallen.
Die Teleskopierbarkeit des Innenbeines wird hierdurch
leichtgängiger. Es kommt insbesondere nicht mehr zu
Verhakungen beim Teleskopieren. Auch Belastungsfedern werden
in ihrem Federweg wegen der glatten Führungsinnenfläche nicht
mehr beeinträchtigt.
Vorzugsweise ist entsprechend Anspruch 4 die Seitenwand der offenen Seite in dem
bestimmten Längsabschnitt soweit eingewölbt, daß dieser
Längsabschnitt und die gegenüberliegende Seitenwand in diesem
Bereich zu einer glatten Doppelwandung aneinandergeschmiegt
sind.
Auch der zur Längsachse quer verlaufende Randbereich der
Seitenwand der offenen Seite kann entsprechend Anspruch 5 als Nachbarbereich zum
abgetrennten, eingewölbten Längsabschnitt in das Innenbein
einwärts gebogen sein, so daß auf diese Weise ein
vorteilhafter Begrenzungsanschlag für das Klemmstück gewonnen
wird, so daß diese Anschlagbegrenzung beispielsweise das
komplette Herausziehen des Innenbeines aus dem Beinmantel
verhindern kann. Auch bei der Montage des Standbeines kann
dieser Anschlag als Einführungs- und Positionierflanke bei der
Einbringung des Klemmstückes dienen. Insbesondere kann das
Klemmstück im wesentlichen als langgestreckter, in das
Innenbein eingeführter Bolzen ausgebildet sein (Anspruch 6), der gute
Führungseigenschaften im Innenbein aufweist und auch größere
Anlageflächen hinsichtlich der Klemmwirkung mit sich bringt.
Zudem werden Schwächungen des Innenbeines, z. B. durch
Bohrungen und Schlitze, durch den langen Bolzen wieder
aufgehoben, das Innenbein vielmehr sogar noch verstärkt. Ein
solcher Bolzen kann entsprechend Anspruch 7 an seiner dem einwärts gebogenen
Randabschnitt zugewandten Stirnfläche, ähnlich wie ein Pfeil
für einen Bogen, eingekerbt sein, so daß er, beispielsweise
wie der Bolzen in den Führungskanal einer Armbrust, schnell
und genau eingelegt und positioniert werden kann.
Das Klemmstück weist entsprechend Anspruch 8 vorzugsweise eine zur Längsachse des
Standbeines quer verlaufende Bohrung auf, in die oder durch
die ein Spannorgan der Festsetzeinrichtung geführt ist. Dabei
kann es sich bei dem Spannorgan entsprechend Anspruch 9 oder 11 um ein Zugorgan oder ein
Druckorgan handeln, durch das das Klemmstück zur Klemmwirkung
kommt. Um Deformationen oder Verbiegungen des Standbeines
durch die Festsetzeinrichtung zu verhindern, ist
vorteilhafterweise zu dem jeweiligen Spannorgan ein
entsprechend gegenteilig wirkendes Organ vorgesehen, das als
Widerlager dient. Die auf das Standbein einwirkenden äußeren
Kräfte heben sich dabei mit Vorteil auf, und es kommt
lediglich zu inneren Klemmkräften, die einen Reibschluß
zwischen Innenbein und Beinmantel bewirken.
Hierbei sehen vorteilhafte Ausbildungen entsprechend Anspruch 12 beispielsweise vor,
daß das Spannorgan ein stangenförmiges Zugorgan ist, welches
quer durch das gesamte Standbein geführt ist, während koaxial
zu dieser Stange ein rohrförmiges Druckorgan aufgezogen ist,
welches unmittelbar auf das Klemmstück wirkt, so daß Zug von
außen auf den Beinmantel und Ruck von innen auf das Klemmstück
ausgeübt wird, unter Verklemmung des Innenbeinmantels zwischen
diesen beiden Teilen.
In kinematischer Umkehrung kann es vorgesehen sein, entsprechend Anspruch 10 ein
stangenförmiges Druckorgan vorzusehen, welches auf das
Klemmstück wirkt, während koaxial zu dieser Stange ein Zugrohr
vorgesehen ist, welches an seinem Ende eine den Beinmantel
umschlingende Manschette aufweist. Dabei können Manschette und
Zugrohr auch einteilig ausgebildet sein.
Insbesondere, wenn mehrere Standbeine über eine gemeinsame
Festsetzeinrichtung miteinander verbunden sein sollen. können
auch Kombinationen von beiden Möglichkeiten verwendet werden,
wobei eine der Möglichkeiten an einem der Standbeine und eine
andere Möglichkeit an einem anderen der Standbeine
verwirklicht wird.
Bei beiden Versionen kann entsprechend Anspruch 13 um den Verbindungsbereich zwischen
Festsetzeinrichtung und eigentlichem Standbein eine Manschette
gelegt sein, die entweder selbst Spannfunktion übernimmt oder
lediglich als separater Schutz dieses Bereiches vorgesehen
ist. Eine Manschette, die lediglich als Schutz vorgesehen ist,
kann entsprechend Anspruch 14 in besonders vorteilhafter Weise halbschalig ausgebildet
sein, wobei die beiden Halbschalen über ein Klappscharnier
miteinander verbunden sind. Diese Manschette kann an den
entsprechenden Bereich des Standbeines geklappt und durch eine
Verschlußeinrichtung verschlossen und damit fixiert werden.
Eine derartige Manschette bringt mehrere technische Vorteile,
beispielsweise Versteifungswirkung, eine Schutzwirkung gegen
Verschmutzung und auch eine schalldämpfende Wirkung bei
Bewegung der beweglichen Teile. Darüberhinaus kann eine solche
Manschette selbstverständlich aber auch ästhetische Wirkung
besitzen.
Die Festsetzeinrichtung weist als Betätigungsorgan entsprechend Anspruch 15
vorzugsweise eine Spannschraube zur Festsetzung und Lösung
auf. Es können aber auch Hebel, Knebel oder dergleichen
vorgesehen sein. Weiter kann entsprechend Anspruch 16 auch eine Hebelübersetzung zur
Umlenkung der Wirkung des Betätigungsorgans auf das Klemmstück
vorgesehen sein.
Eine Weiterbildung der Erfindung sieht entsprechend Anspruch 17 vor, daß für wenigstens
zwei ein Standbeinpaar bildende Standbeine eine gemeinsame
Festsetzeinrichtung mit einem einzigen, gemeinsamen
Betätigungsorgan vorgesehen ist, wobei wenigstens ein
Spannorgan nach Art einer Querverstrebung die beiden
Standbeine miteinander verbindet und wobei dem jeweiligen
Standbein zugeordnete Teile der Festsetzeinrichtung und die
beteiligten Bereiche des jeweiligen Standbeines vorzugsweise
im wesentlichen gleich ausgebildet, vorzugsweise zueinander
spiegelverkehrt ausgebildet sind.
Diese Weiterbildung der Erfindung stellt einen ganz
entscheidenden möglichen Vorteil des gesamten
erfindungsgemäßen Gestells bzw. Beinanordnung dar. Insbesondere
können die beiden Standbeine eines Standbeinpaares von
einander unabhängig in verschiedenen Positionen den
Unebenheiten des Bodens entsprechend gleichzeitig verlängert
bzw. verkürzt und danach mit einer gemeinsamen
Festsetzeinrichtung wieder fixiert werden.
Dabei bringt die Ausbildung jedes erfindungsgemäßen
Einzelbeines auch Vorteile hinsichtlich einer gemeinsamen
Festsetzeinrichtung für mehrere Standbeine. Insbesondere ist
es möglich, bei einer gemeinsamen Festsetzeinrichtung die
Verbiegung der einzelnen Standbeine durch Zwischenverbindung
zu verhindern, beispielsweise ein Auseinanderspreizen oder
Zusammendrücken der beiden Standbeine zu verhindern.
Es ist auch denkbar, entsprechend Anspruch 18 eine einzige Festsetzeinrichtung für mehr
als zwei Standbeine vorzusehen, beispielsweise für drei oder
vier Standbeine. Dies ist in besonders vorteilhafter Weise
möglich, wenn beispielsweise bei drei Beinen zwei Beine zu
einem Paar zusammengefaßt werden bzw. bei vier Standbeinen
zwei zusammengefaßte Standbeinpaare vorhanden sind, wobei die
Standbeine eines Paares einander kreuzend angeordnet sind. Der
vorhandene gemeinsame Kreuzungspunkt eines Standbeinpaares
kann dann auch zum Ansatzpunkt der gemeinsamen
Festsetzeinrichtung gemacht werden. Bei Vorhandensein von vier
Standbeinen, also von zwei Standbeinpaaren mit sich kreuzenden
Standbeinen, sind zwei Kreuzungsbereiche vorhanden, die als
Ansatzbereiche für die gemeinsame Festsetzeinrichtung dienen
können, so daß in bezug auf die gemeinsame Festsetzeinrichtung
etwa gleiche Verhältnisse bestehen, wie bei der Kopplung von
zwei Standbeinen zu einem Standbeinpaar.
Im Inneren eines Standbeines kann entsprechend Anspruch 19 mit Vorteil eine die
Bewegung der beweglichen Teile dämpfende Schmierstoffüllung,
vorzugsweise eine Fettfüllung vorgesehen sein, die
stoßdämpferähnliche Wirkung hat und einen eleganteren
Bewegungsablauf gewährleistet, so daß insbesondere auch bei
der Demontage des Standbeines bewegliche Teile nicht
herausspringen, sondern allenfalls herausgleiten, wodurch die
Demontage erleichtert, insbesondere besser verfolgbar und
kontrollierbar ist, und außerdem die Verletzungsgefahr
gemindert ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes
nach Anspruch 1 ergeben sich aus den Ansprüchen 20 bis 25.
Die Lösung der Aufgabe das Verfahren betreffend
erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 26.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Fertigung eines
Innenbeines
sieht vor, daß ein vorgegebener
Rohrabschnitt des Innenbeines an einer Seite offen, also ohne
Seitenwand, ausgebildet wird, während die gegenüberliegende
Seite doppelwandig ausgebildet wird, wobei der innere
Wandabschnitt der Doppelwand dem an der offenen Seite
fehlenden Wandabschnitt entspricht, unter wenigstens
einseitiger Trennung dieses inneren Doppelwandabschnittes von
der Seitenwand der offenen Seite zur wenigstens einseitigen
Verbindung des Rohrinneren mit dem offenen, durch die
Doppelwand begrenzten Abschnitt. Ein solches erfindungsgemäßes
Innenbein wird vorzugsweise aus Metall gefertigt und dann
bevorzugt mit einem kombinierten Präge-Stanz-Schritt
bearbeitet oder aus Kunststoff ausgeformt, bevorzugt per
Spritzguß. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des
Gegenstandes nach Anspruch 26 erfolgt durch die Merkmale
der Ansprüche 27 bis 30.
Ausführungsbeispiele
sind in der Zeichnung dargestellt.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch einen unteren Abschnitt
eines erfindungsgemäßen Standbeines,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch den Standbeinabschnitt
gemäß Fig. 1 entlang der in Fig. 1 mit II-II
gekennzeichneten Linie,
Fig. 3 einen Querschnitt durch den Standbeinabschnitt
gemäß Fig. 1 entlang der in Fig. 1 mit III-III
gekennzeichneten Linie,
Fig. 4 einen Längsschnitt durch einen Abschnitt eines
Standbeinpaares aus zwei Standbeinen gemäß den vor
hergehenden Figuren,
Fig. 5 einen Querschnitt durch ein Standbeinpaar ent
sprechend der Fig. 4 in einer zweiten Ausfüh
rungsform,
Fig. 6 die Ausführungsform gemäß Fig. 5 in einer teil
geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 7 ein Standbeinpaar entsprechend der Fig. 5 in
einer dritten Ausführungsform und
Fig. 8 einen Teilbereich eines Standbeinpaares gemäß
Fig. 7 in einer vierten Ausführungsform.
Fig. 1 zeigt einen unteren Abschnitt eines erfindungsgemäßen
Standbeines 1. Das Standbein 1 ist teleskopartig verlängerbar
und besteht zu diesem Zweck aus einem äußeren Beinmantel 2 und
einem darin teleskopierbar eingeführten Innenbein 3 mit
Standfuß 4. Das Innenbein 3 ist mittels einer Feder 5
federbelastet, und zwar in Verlängerungsrichtung des
Standbeines 1, d. h. in Richtung auf einen Ausschub des
Innenbeines 3. Die Feder 5 stützt sich einerseits ab an dem
Standfuß 4 und andererseits an einem bezüglich der
Längsrichtung des Standbeines 1 ortsfesten Bolzen 6. Der
Bolzen 6 weist eine Durchbohrung 7 auf, der korrespondierende
Eingangs- und Ausgangsöffnungen 8a, b des Beinmantels 2
gegenüberliegen, so daß der Bolzen 6 in dieser Position
beispielsweise durch Hindurchstecken einer Stange durch die
Öffnungen 8a, b und die Durchbohrung 7 fixiert werden kann. Die
Fixierung wird im Zusammenhang mit den nachfolgenden Figuren
noch näher erläutert.
Das Innenbein 3 weist im Bereich des Bolzens 6 eine weitgehend
offene Seite 9 auf, durch die der Bolzen 6 seitlich weitgehend
freiliegt. Die offene Seite 9 des Innenbeines 3 ist dadurch
erreicht worden, daß der sich an sich an dieser Stelle
befindliche Seitenwandabschnitt des Innenbeines 3 gegen die
gegenüberliegende Seitenwand 10 gedrückt worden ist, unter
Trennung von der übrigen Seitenwand 11 der abschnittsweise
offenen Seite 9. Der Randbereich 12 dieser übrigen Seitenwand
11 ist ebenfalls nach einwärts gebogen und dient als Anschlag
für den Bolzen 6 unter der Belastung der Feder 5. An seiner
dem Randbereich 12 zugewandten Stirnfläche weist der Bolzen 6
eine Rastkerbe 13 auf, in die der Randbereich 12 eingreift.
In dem dargestellten Beispiel der Fig. 1 befindet sich die
Feder 5 im unteren Teil des Innenbeines 3, insbesondere mit
Vorteil außerhalb des Bereichs der offenen Seite 9 des
Innenbeines 3, so daß sich die Feder 5 immer in einem Bereich
befindet, in dem ihr Federweg durch Vorsprünge oder ähnliches
nicht beeinträchtigt werden kann. Die Feder könnte
selbstverständlich auch an anderer Stelle des Standbeines 1
angeordnet sein, beispielsweise oberhalb der inneren
Stirnfläche 14 des Innenbeines 3 im Beinmantel 2.
Es wäre beispielsweise auch denkbar, den Bolzen 6 mit einer
entsprechenden Einschnürung zu versehen, so daß die Feder im
Bereich des Bolzens 6 angeordnet sein könnte. Auch eine Zugfeder
anstelle der Druckfeder 5, wäre denkbar.
Fig. 2 zeigt eine zweite Ansicht des Standbeinabschnittes gemäß
Fig. 1.
Gleiche Bauelemente sind mit den gleichen Bezugszahlen
bezeichnet wie in Fig. 1.
Der Fig. 2 ist insbesondere die Breite der offenen Seite 9, die
auch als Ausnehmung 9 bezeichnet werden könnte, entnehmbar.
Insbesondere ist auch angedeutet, daß die Eingangsöffnung 8a
breitenmäßig der Ausnehmung 9 entspricht, so daß durch die
Eingangsöffnung 8a, d. h. durch den Beinmantel 2, ein relativ
großflächiges Teil eingeführt und auf den Bolzen 6 wirken
kann. Näheres auch hierzu wird im Zusammenhang mit den
folgenden Figuren erläutert.
Der Fig. 3 ist ein Querschnitt des Standbeines 1 zu entnehmen.
Insbesondere ist in dieser Darstellung erkennbar, daß das
Innenbein 3 im Bereich der offenen Seite 9 einseitig zu einer
Doppelwand 15 zusammengedrückt ist. Weiter ist zu erkennen,
daß diese Doppelwand 15 ein Langloch bzw. einen Schlitz 16,
welcher sich in Beinlängsrichtung erstreckt, aufweist.
Fertigungstechnisch ist ein solches Innenbein 3 auf einfache
Weise zu fertigen, beispielsweise aus Metall. Von der zu
öffnenden Seite 9 her kann auf das ursprünglich rohrförmige
Innenbein 3 ein einseitiger Druck ausgeübt werden, bis ein
vorbestimmter Bereich der Seitenwand 11 bis an die
gegenüberliegende Seitenwand 10 herangedrückt ist und dadurch
die Doppelwand 15 entsteht. Kombiniert mit diesem Prägeschritt
kann nahezu gleichzeitig auch eine Ausstanzung des Schlitzes
16 erfolgen. Die Außenseite des eingedrückten Abschnittes der
Seitenwand 11 ist vor dem Prägeschritt in einfacher Weise
polierbar, so daß die nach der Prägung die führende Innenseite
für den Bolzen 6 bildende Fläche des Innenbeines 3 mit Vorteil
glatt ist und nicht gesondert poliert werden muß.
Fig. 4 zeigt ein Beinpaar aus zwei Standbeinen 1 gemäß den
vorhergehenden Figuren.
Gleiche Bauelemente sind wiederum mit den gleichen
Bezugszahlen bezeichnet, wie in den vorhergehenden Figuren,
jedoch sind der Übersichtlichkeit halber nicht alle
Bezugszahlen in dieser Fig. 4 eingetragen worden.
Das in der Fig. 4 dargestellte Standbeinpaar weist eine
gemeinsame Festsetzeinrichtung 21 mit einem einzigen
Betätigungselement, einer Spannschraube 17, auf. Mittels der
Festsetzeinrichtung 21 können die Innenbeine 3 beider
Standbeine 1 gleichzeitig fixiert werden.
Die Festsetzeinrichtung 21 umfaßt als Zuganker eine
Spannstange 18, die durch die beiden Standbeine 1 und die
Durchbohrungen 7 der in den Beinen befindlichen Bolzen 6
hindurchgeführt ist. An einem Ende weist die Spannstange 18
eine Verbreiterung 19 auf, mit der sie die Ausgangsöffnung 8b
des entsprechenden Standbeines 1 übergreift und somit das
Standbein 1 selbst hintergreift. Die Spannstange 18 ist
verdrehsicher gelagert. Die Spannstange 18 ist vorzugsweise im
Bereich der Verbreiterung 19 formschlüssig zum Schlitz 16 des
Innenbeines 3 ausgebildet.
Am anderen Ende hat die Spannstange 18 ein Gewinde für die
Spannschraube 17. Koaxial um die Spannstange 18 ist in dem
Bereich zwischen den beiden Standbeinen 1 ein Druckrohr 20
angeordnet, welches mit seinen beiden Stirnseiten jeweils auf
den Bolzen 6 großflächig drückend unmittelbar einwirkt. Die
Eingangsöffnungen 8a der Standbeine 1 sind hierfür so groß
ausgebildet, daß das Druckrohr 20 durch den Beinmantel 2
einragen kann.
Wird die Spannschraube 17 weiter auf das Gewinde der Spannstange
18 gedreht, so verkürzt sich die effektive Länge dieser
Spannstange 18 und übt über die Verbreiterung 19 und die
Spannschraube 17 eine Druckkraft auf die Beinmäntel 2 der
Standbeine 1 aus. Gleichzeitig wird durch das Druckrohr 20,
welches sich nicht verkürzen kann, ein Druck auf die beiden
Bolzen 6 ausgeübt. Beide Wirkungen zusammen führen zu einer
Klemmwirkung, bei der der Doppelwandbereich 15 des Innenbeines
3 zwischen dem Beinmantel 2 und dem Bolzen 6 verklemmt wird,
was zu einer Fixierung des Innenbeines 3 in der erreichten
Position führt. Umgekehrt kann die Festsetzeinrichtung 21 gelöst
werden, wonach sich das Standbein 1 automatisch durch die
Feder 5 durch Herausschieben des Innenbeines 3, gegebenenfalls
bis zum Anschlagen des Randbereiches 12 am Bolzen 6,
verlängert. Diese axiale Verschiebbarkeit des Innenbeines 3
ist wegen der offenen Seite 9 und des Längsschlitzes 16
möglich.
Die Verbindungsbereiche des Standbeines 1 mit den Spannorganen
18, 20 sind jeweils von einer Manschette 22 umschlossen. Diese
Manschette 22 kann vorzugsweise aus zwei Halbschalen
zusammengesetzt sein und bei miteinander verbundenem Beinpaar
um die Verbindungsbereiche jeweils herumgelegt werden. Hierzu
können die beiden Halbschalen der Manschette 22 über ein
Scharnier verbunden sein und an der anderen Seite miteinander
verrastet werden. Innerhalb der Manschette 22 verlaufen im
wesentlichen T-förmig zwei Führungskanäle für das Standbein 1
und die rechtwinklig dazu abstehenden Spannorgane 18, 20.
Die Fig. 5 und 6 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel für ein
Standbeinpaar, welches bezüglich der gemeinsamen
Festsetzeinrichtung 21 in kinematischer Umkehrung ausgeführt
ist.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist im wesentlichen zum
Unterschied zum Ausführungsbeispiel gemäß der Fig. 4 eine
Druckstange 23 vorhanden und koaxial dazu ein Zugrohr 24. Mit
dem Zugrohr können Manschetten 25 formschlüssig verbunden
sein. Es ist auch möglich, Zugrohr 24 und Manschetten 25
einteilig auszubilden und beispielsweise von den Standfüßen 4
her auf das Standbeinpaar aufzuschieben.
Der in der Darstellung der Fig. 5 linke Bolzen 6 wird somit
über die Druckstange 23 an die Doppelwand 15 des Innenbeines 3
gedrückt, während der andere, rechts dargestellte Bolzen 6
mittels der Spannschraube 26 gegen die Doppelwand 15 des
zugeordneten Innenbeines 3 angezogen wird. Im Unterschied zur
Ausbildung der Spannschraube 17 gemäß Fig. 4 ist die
Spannschraube 26 nicht als Mutter ausgebildet, sondern als
Schraubenkopf mit daran angeordnetem Gewindestück 27, wodurch
nicht so leicht ein Verlust der Schraube 26 möglich ist. Mittels
des Zugrohres 24 und den dazugehörigen Manschetten 25 sind die
Standbeine 1 auch nach Lösen der Spannschraube 26 miteinander
verspannt, so daß mit Vorteil auch dann ein Auseinanderfedern
oder Zusammendrücken der Standbeine 1 verhindert wird. Dadurch
wird auch eine unerwünschte Einwirkung auf die
Klemmeinrichtung verhindert.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht des Ausführungsbeispiels gemäß
Fig. 5. aus der insbesondere noch einmal detailliert die
Formschlußverbindung zwischen Manschette 25 und Zugrohr 24 zu
entnehmen ist.
Die Fig. 7 und 8 zeigen weitere Ausführungsbeispiele einer
Festsetzeinrichtung 21, die prinzipiell aber ähnlich
funktioniert, wie die Festsetzeinrichtung 21 gemäß den Fig. 5
und 6.
Im Unterschied zu den Fig. 5 und 6 ist lediglich dargestellt
worden, daß das Gewindestück 27 der Spannschraube 26 entweder
nicht unbedingt mit der Druckstange 23 fluchten muß oder
zumindest nicht selbst unmittelbar durch den benachbarten
Bolzen 6 hindurchgehen muß. Vielmehr sind bei diesen
Ausführungsbeispielen zur Umlenkung der Spannwirkung der
Spannschraube 26 Übertragungshebel 28 und 29 vorgesehen. Bei
diesen Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 7 und 8 ist es auch
denkbar, das Innenbein 3 und den Bolzen 6 einteilig
auszubilden bzw. das Innenbein weitgehend voll auszubilden und
im Bolzen 6 zur Axialverschiebbarkeit statt einer Bohrung eine
Längskerbe vorzusehen.
Claims (30)
1. Gestell bzw. Beinanordnung, insbesondere eines Möbels,
vorzugsweise eines Tisches oder Pultes, welches wenigstens ein
teleskopartig verlängerbares Standbein mit einem äußeren
Beinmantel und mit einem axial teleskopierbar darin eingeführten
Innenbein und eine Festsetzeinrichtung zum Festsetzen des
Innenbeines im Beinmantel umfaßt, wobei die Festsetzeinrichtung
ein Klemmstück umfaßt, das vorzugsweise bezüglich der
Beinmantellängsrichtung im wesentlichen ortsfest und in dem
demgegenüber axial verschiebbaren und zumindest in diesem Bereich
hohl ausgebildeten Innenbein geführt ist und welches mittels eines
Spannorgans radial an die Innenseite des Innenbeines zur
reibschlüssigen Andrückung des Innenbeines am Beinmantel anpreßbar
ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
- - sowohl Innenbein (3) wie auch Beinmantel (2) zylinderförmig ausgebildet sind,
- - das Innenbein (3) eine Ausnehmung (9) zur Montage des zylinderförmigen, an der Innenwand des Innenbeins (3) anliegenden Klemmstückes (6) aufweist
- - der Beinmantel (2) mindestens eine zur Ausnehmung (9) korrespondierende seitliche radiale Öffnung (8a) besitzt.
2. Gestell nach Anspruch 1
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbein (3) durch eine Feder (5) federbelastet ist.
3. Gestell nach Anspruch 1 oder 2
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbein (3) in einem Längsabschnitt seitlich offen
ausgebildet ist, indem der entsprechende Längsabschnitt der
Seitenwand (11) der offenen Seite (9) des Innenbeins (3) als von
dem übrigen Längsverlauf dieser Seitenwand (11) getrennter Bereich
in Richtung auf die gegenüberliegende Seitenwand (10) des
Innenbeines (3) eingewölbt, vorzugsweise eingedrückt, ist.
4. Gestell nach Anspruch 3
dadurch gekennzeichnet,
daß der eingewölbte Seitenwand-Längsabschnitt und die
gegenüberliegende Seitenwand (10) in diesem Bereich zu einer
außenseitig und innenseitig glatten Doppelwandung (15)
aneinandergeschmiegt sind.
5. Gestell nach Anspruch 3 oder 4
dadurch gekennzeichnet,
daß einer der zur Längsachse des Innenbeines (3) quer verlaufenden
Randbereiche (12) der Seitenwand (11) der offenen Seite (9) als
Nachbarbereich zum abgetrennten eingewölbten Längsabschnitt als
Begrenzungs- und/oder Fixierungsanschlag für das Klemmstück (6)
einwärts gebogen ist.
6. Gestell nach einem oder mehreren vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmstück (6) im wesentlichen als langgestreckter, in das
Innenbein (3) eingeführter Bolzen ausgebildet ist.
7. Gestell nach Anspruch 5 und 6
dadurch gekennzeichnet,
daß der Bolzen (6) an seiner dem einwärts gebogenen Randabschnitt
(12) zugewandten Stirnfläche eine Rastkerbe (13) zur Einrastung
dieses Randabschnittes (12) aufweist.
8. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß das Klemmstück (6) eine zur Längsachse des Standbeines (1)
querverlaufende, gewünschtenfalls mit einem Innengewinde
versehbare Bohrung (7) aufweist, in die oder durch die ein
Spannorgan (18; 23) der Festsetzeinrichtung (21) geführt ist.
9. Gestell nach Anspruch 8
dadurch gekennzeichnet,
daß das Spannorgan (23) ein Druckorgan (Druckstange 23) ist.
10. Gestell nach Anspruch 9
dadurch gekennzeichnet,
daß das Druckorgan (23) radial zum Standbein (1) durch die
Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2) und die offene Seite (9)
des Innenbeines (3) bis in die Bohrung (7) des Klemmstückes (6)
zur Druckbelastung des Klemmstückes (6) vorragt und daß ein zum
Druckorgan (23) paralleles, vorzugsweise rohrförmiges, koaxiales
Zugorgan (24) (Zugrohr 24) vorgesehen ist, welches an seinem Ende
eine den Beinmantel (2) umschlingende Manschette (25) als
Zugwiderlager zum druckbelasteten Klemmstück (6) aufweist.
11. Gestell nach Anspruch 8
dadurch gekennzeichnet,
daß das Spannorgan (18) ein Zugorgan (Spannstange 18) ist.
12. Gestell nach Anspruch 10
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zugorgan (18) radial zum Standbein (1) durch die
Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2), die offene Seite (9) des
Innenbeines (3), die Bohrung (7) des Klemmstückes (6), ein
längsverlaufendes Ausgangsloch (16) (Schlitz 16) des Innenbeines
(3) und einer Ausgangsöffnung (8b) des Beinmantels (2) geführt ist
und eine endseitige Verbreiterung (19) aufweist, die die
Ausgangsöffnung (8b) übergreift und dadurch den Beinmantel (2)
hintergreift, und daß ein zum Zugorgan (18) paralleles,
vorzugsweise rohrförmiges koaxiales Druckorgan (20) (Druckrohr 20)
ebenfalls durch die Eingangsöffnung (8a) des Beinmantels (2) und
die offene Seite (9) des Innenbeines (3) ragt und auf das
Klemmstück (6) einwirkt, derart, daß Klemmstück (6) und
Zugorganverbreiterung (19) Widerlager zur Aneinanderdrückung von
Innenbein (3) und Beinmantel (2) sind.
13. Gestell nach Anspruch 12
dadurch gekennzeichnet,
daß der Verbindungsbereich von der im wesentlichem radialen
Festsetzeinrichtung (21) und dem eigentlichen Standbein (1)
mittels einer Art Manschette (22; 25) mit T-förmig zueinander
angeordneten Führungskanälen umschlossen ist.
14. Gestell nach Anspruch 13
dadurch gekennzeichnet,
daß die Manschette (22) aus zwei Halbschalen ausgebildet ist, die
an einer Seite über ein Klappscharnier miteinander verbunden sind
und an der anderen Seite eine Verschlußeinrichtung aufweisen.
15. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß die Festsetzeinrichtung (21) eine Spannschraube (17; 26) zur
Festsetzung und Lösung aufweist.
16. Gestell nach Anspruch 15
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Hebelübersetzung (28, 29) zur Umlenkung der
Spannschraubenwirkung der Spannschraube (26) auf das Klemmstück
(6) vorgesehen ist.
17. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß für wenigstens zwei ein Standbeinpaar bildende Standbeine (1)
eine gemeinsame Festsetzeinrichtung (21) mit einem einzigen
gemeinsamen Betätigungsorgan (Spannschraube 17; 26) vorgesehen
ist, wobei wenigstens ein Spannorgan (18, 20, 23, 24) nach Art einer
Querverstrebung die beiden Standbeine (1) miteinander verbindet
und wobei dem jeweiligen Standbein (1) zugeordnete Teile der
Festsetzeinrichtung (21) und die beteiligten Bereiche des
jeweiligen Standbeines (1) vorzugsweise im wesentlichen gleich
ausgebildet, vorzugsweise zueinander spiegelverkehrt ausgebildet,
sind.
18. Gestell nach Anspruch 17
dadurch gekennzeichnet,
daß mehr als zwei Standbeine (1) eine gemeinsame
Festsetzeinrichtung (21) aufweisen, wobei vorzugsweise ein Paar
bildende Standbeine (1) einander kreuzend angeordnet sind und die
gemeinsame Festsetzeinrichtung (21) bezüglich dieses Paares an
gemeinsamen Kreuzungsbereich angeordnet ist.
19. Gestell nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß im Inneren des Standbeines (1) eine, die Bewegung der
beweglichen Teile dämpfende Schmierstoffüllung, vorzugsweise
Fettfüllung, vorgesehen ist.
20. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbein (3) aus Metall besteht.
21. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüchen
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbein (3) aus Spritzguß besteht.
22. Gestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbein (3) aus Kunststoff besteht.
23. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 22
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Feder (5) des Innenbeines (3) unterhlab des
ortsfesten Klemmstücks (6) befindet.
24. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 22
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Feder (5) oberhalb der inneren Stirnfläche (14) des
Innenbeines (3) im Beinmantel (2) befindet.
25. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 24
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder (5) im Bereich des Klemmstückes (6) derart
angeordnet ist, daß die Feder (5) wenigstens teilweise über eine
Einschnürung des Klemmstückes (6) geschoben wird und auf diesem
gleitend gelagert ist.
26. Verfahren zur Herstellung eines Innenbeines für ein Standbein
eines Gestells bzw. Beinanordnung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß ein vorgegebener Rohrabschnitt des Innenbeines (3) an einer
Seite (9) offen, also ohne Seitenwand ausgebildet wird, während
die gegenüberliegende Seite doppelwandig ausgebildet wird, wobei
der innere Wandabschnitt der Doppelwand (15) dem an der offenen
Seite fehlenden Wandabschnitt entspricht, unter wenigstens
einseitiger Trennung dieses inneren Doppelwandabschnittes von der
Seitenwand (11) der offenen Seite (9) zur wenigstens einseitigen
Verbindung des Rohrinneren mit dem offenen, durch die Doppelwand
(15) begrenzten Abschnitt.
27. Verfahren nach Anspruch 26
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Ausbildung des Doppelwandabschnittes ein
Seitenwandabschnitt ins Innere des Rohres gegen die
gegenüberliegende Seitenwand (10) des Rohres gedrückt wird.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27
dadurch gekennzeichnet,
daß der Doppelwandabschnitt (15) mit einem längsverlaufenden
Langloch (Schlitz 16) versehen wird.
29. Verfahren nach Anspruch 27 und 28
dadurch gekennzeichnet,
daß die Eindrückung der Seitenwand und die Ausbildung des
Langloches (16) in einem kombinierten Präge-Stanz-Schritt erfolgt.
30. Verfahren nach Anspruch 26 und 28
dadurch gekennzeichnet,
daß das Innenbeinrohr bereits bei seiner Ausbildung mit dem
Doppelwandabschnitt (15) und der offenen Seite (9) ausgebildet
wird.
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