DE4016772C2 - Elektrischer Schalter zum Betreiben einer Scheibenwischanlage und einer Scheibenwaschanlage eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Elektrischer Schalter zum Betreiben einer Scheibenwischanlage und einer Scheibenwaschanlage eines KraftfahrzeugsInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einem elektrischen Schalter, der
zum Betreiben einer Scheibenwischanlage und einer
Scheibenwaschanlage eines Kraftfahrzeugs vorgesehen ist und
die Merkmale aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufweist.
Derartige elektrische Schalter weisen üblicherweise ein
Schaltglied auf, das in einem Schaltergehäuse um eine erste
Achse verschwenkbar gelagert ist. Zum Betreiben der
Scheibenwischanlage wird das Schaltglied aus einer
Neutralstellung heraus in eine von mehreren Arbeitsstellungen
gebracht. Jeder Arbeitsstellung ist eine andere Betriebsart
der Scheibenwischanlage zugeordnet. So ist ein Dauerbetrieb
der Scheibenwischer mit zwei unterschiedlichen Drehzahlen, ein
Intervallbetrieb, bei dem zwischen einem oder mehreren
Wischzyklen eine Pause eingefügt ist, und ein Tippwischbetrieb
möglich, der einer Arbeitsstellung des Schaltglieds
entspricht, aus der dieses nach dem loslassen eines
Schalthebels von selbst wieder in die Neutralstellung
zurückkehrt.
Dieser Schalthebel ist um eine zweite, die erste Achse
vorzugsweise senkrecht schneidende Achse schwenkbar am
Schaltglied gelagert. Zum Betreiben der Scheibenwaschanlage
wird er aus einer Neutralstellung heraus um diese zweite Achse
in eine Arbeitsstellung verschwenkt und kehrt selbstätig
wieder in die Neutralstellung zurückgestellt, wenn er
losgelassen wird.
Die GB 1 475 196 offenbart einen multifunktionalen Schalter
mit einem Bedienelement, welches um eine erste Achse zwischen
wenigstens zwei Winkelstellungen verschwenkbar ist, um eine
erste Schaltfunktion auszuüben und um eine zweite Achse für
eine zweite Schaltfunktion kippbar ist. Die DE 36 03 820 A1
betrifft einen Lenkstockschalter für Kraftfahrzeuge, bei dem
die Schaltglieder mittels eines Führungselements bereichsweise
spielfrei gelagert und geführt sind. Die DE-OS 19 43 687
offenbart eine Bedienungsvorrichtung für eine Scheibenwisch-
und -waschanlage von Kraftfahrzeugen mit einem Bedienhebel,
der parallel zur Lenkradebene verschwenkbar und sekrecht
hierzu beide Betätigungsvorgänge auslöst.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen
Schalter mit den Merkmalen aus dem Oberbegriff des Anspruchs 1
so weiterzuentwickeln, daß durch ein Verschwenken des
Schalthebels um die zweite Achse zum Einschalten der
Scheibenwaschanlage auch die Scheibenwischanlage eingeschaltet
wird. Dies soll mit wenig Aufwand erreicht werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen elektrischen
Schalter gelöst, der die Merkmale des Anspruchs 1 aufweist.
Bei einem erfindungsgemäßen elektrischen Schalter ist es also
möglich, durch einfaches Verschwenken des Schalthebels um die
zweite Achse sowohl die Scheibenwaschanlage einzuschalten als
auch eine geeignete Betriebsart der Scheibenwischanlage
auszuwählen. Irgendwelche zusätzlichen elektrischen
Kontaktbrücken oder zusätzliche Festkontakte sind nicht
notwendig.
Vorzugsweise wird man einen erfindungsgemäßen elektrischen
Schalter so gestalten, daß das Schaltglied dann beim
Einschalten der Scheibenwaschanlage um die erste Achse
verschwenkbar ist, wenn es sich in der Neutralstellung
befindet. Denkbar ist es jedoch auch, eine derartige
zwangsweise Verschwenkung des Schaltglieds aus der
Arbeitsstellung vorzusehen, die einer Intervallbetriebsart der
Scheibenwischanlage entspricht. Vorteilhaft kann es auch
für die Arbeitsstellung des Schaltglieds sein, die der
Tippwischbetriebsart entspricht.
Die zwangsweise Verschwenkung des Schaltglieds mitsamt dem
Schalthebel um die erste Achse wird bevorzugt herbeigeführt,
indem am Schalthebel oder am Schaltergehäuse eine Rampe mit
einer Gleitschräge vorhanden ist, über die bei einer
Verschwenkung des Schalthebels um die zweite Achse ein
Drehmoment zur Verschwenkung um die erste Achse auf den
Schalthebel ausübbar ist. Für den Steigungswinkel der
Gleitschräge bezüglich einer senkrecht auf der zweiten Achse
stehenden Ebene haben sich etwa 40° bis 45° als vorteilhaft
erwiesen. Bei einem solchen Steigungswinkel ist die
Kraftkompenente, die in Drehrichtung um die erste Achse auf
den Schalthebel wirkt, noch nicht zu klein, andererseits wird
durch die Rampe schon ein relativ großer Schwenkwinkel des
Schalthebels und des Schaltglieds um die erste Achse erzeugt.
Vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen
elektrischen Schalters kann man den Unteransprüchen entnehmen.
Durch eine Ausbildung gemäß Anspruch 2 kann eine Verzögerung
zwischen dem Einschalten der Scheibenwaschanlage und dem
Einschalten der Scheibenwischanlage herbeigeführt werden,
deren Länge durch die den elektrischen Schalter betätigende
Person bestimmt werden kann. Wird nämlich der Schalthebel in
der Arbeitsstellung bezüglich der zweiten Achse gehalten, so
ist zwar schon die Scheibenwaschanlage, jedoch noch nicht die
Scheibenwischanlage eingeschaltet. Erst nach dem Loslassen des
Schalthebels wird die Scheibenwischanlage zugeschaltet. In der
Zeit dazwischen kann sich das Waschwasser etwas auf der
Scheibe verteilen und den Schmutz anlösen.
In den Ansprüchen 4 bis 6 ist angegeben, wie die Rampe und
damit auch ein auf der Rampe gleitender Rampenfolger
daß bei der Auslegung der übrigen Teile des elektrischen Schalters nur wenig
auf die Rampe Rücksicht genommen werden muß.
Ein definiertes Abgleiten des Rampenfolgers an der Rampe erhält man dann,
wenn die Rampe gemäß Anspruch 7 konzentrisch zur ersten Achse gekrümmt ist.
Ein auf der Rampe entlanggleitender Rampenfolger ist dann vorzugsweise
radial zur Achse ausgerichtet.
Bei elektrischen Schaltern mit vielen Schaltfunktionen hat sich in letzter
Zeit eine Technik durchgesetzt, bei der in eine Grundplatte des
Schaltergehäuses durch Umspritzen mit Kunststoff ein Stanzgitter eingebettet
wird, das abschnittsweise die Festkontakte des elektrischen Schalters bildet
und das zugleich Leiterbahnenabschnitte besitzt, die die die Festkontakte
bildenden Abschnitte mit Steckern verbinden. Ist nun die Rampe einstückig
mit der Grundplatte des Schaltergehäuses ausgebildet, so wird sie
zweckmäßigerweise auf ihrer gesamten Grundfläche mit dem Material der
Grundplatte verbunden. Es wird also vermieden, daß zwischen der Rampe und
der Grundplatte Teile des Stanzgitters liegen. Man erhält dann eine
großflächige Anbindung der Rampe an die Grund platte, so daß keine Gefahr
besteht, daß die an der Rampe angreifenden Kräfte die Rampe von der
Grundplatte abbrechen.
Je nachdem wie groß der Schwenkwinkel zwischen der ersten und der zweiten
Stellung des Schaltglieds ist und wie groß der Schwenkwinkel des
Schalthebels von der Neutralstellung in die Arbeitsstellung um die zweite
Achse ist, wäre unter Umständen eine sehr flache Rampe notwendig, um
innerhalb des Schwenkwinkels des Schalthebels um die zweite Achse die
notwendige Verschwenkung um die erste Achse zu erhalten. Um eine solche
flache Rampe vermeiden zu können, ist gemäß Anspruch 10 vorgesehen, daß
sowohl die Schaltstellungen des Schalthebels und des Schaltglieds bezüglich
der ersten Achse als auch die Schaltstellungen des Schalthebels um die
zweite Achse durch eine einzige Steuerkontur und einen einzigen
Steuerkonturfolger bestimmt sind, wobei sich entweder die Steuerkontur oder
der Steuerkonturfolger am Schalthebel und das andere Teil am Schaltergehäuse
befindet. Weiterhin ist nun vorgesehen, daß ein die erste und die zweite
Stellung des Schaltglieds trennender Zahn auf der Steuerkontur abgebrochen
ist und mit einer Führungsbahn für den Steuerkonturfolger versehen ist, über
die der Steuerkonturfolger in eine Position steuerbar ist, die der zweiten
Stellung des Schaltglieds und der Neutralstellung des Schalthebels bezüglich
der zweiten Achse entspricht. Dadurch wird erreicht, daß die Rampe
Schaltglied und Schalthebel nur um einen Schwenkwinkel verstellen muß, der
kleiner ist als derjenige, der zur Überwindung der Zahnspitze notwendig ist.
Durch eine Ausbildung gemäß Anspruch 13 kann eine Verzögerung zwischen dem
Einschalten der Scheibenwaschanlage und dem Einschalten der
Scheibenwischanlage herbeigeführt werden, deren Länge durch die den
elektrischen Schalter betätigende Person bestimmt werden kann. Wird nämlich
der Schalthebel in der Arbeitsstellung bezüglich der zweiten Achse gehalten,
so ist zwar schon die Scheibenwaschanlage, jedoch noch nicht die
Scheibenwischanlage eingeschaltet. Erst nach dem Loslassen des Schalthebels
wird die Scheibenwischanlage zugeschaltet. In der Zeit dazwischen kann sich
das Waschwasser etwas auf der Scheibe verteilen und den Schmutz anlösen.
Eine Ausführung eines erfindungsgemäßen elektrischen Schalters ist in den
Zeichnungen dargestellt. Anhand der Figuren dieser Zeichnungen wird die
Erfindung nun näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 in Richtung der Schwenkachse des Schaltglieds eine Sicht in
das offene Schaltergehäuse des Ausführungsbeispiels,
Fig. 2 das Ausführungsbeispiel in verschiedenen Schnittebenen, die
parallel zur ersten Achse verlaufen,
Fig. 3 das Ausführungsbeispiel mit einer zusätzlichen Schnittebene
parallel zur ersten Achse,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die mit einem Stanzgitter versehene
Grundplatte und
Fig. 5 eine skizzenhafte Darstellung der Steuerkulisse, der Rampe
und des Rampenfolgers.
Das Schaltergehäuse 10 des gezeigten elektrischen Schalters setzt sich aus
einer Grundplatte 11 und einem Deckel 12 zusammen, die mit Hilfe von
Rastnasen 13 an der Grundplatte 11 und Durchbrüchen 14 am Deckel 12
miteinander verrastet sind. Grundplatte 11 und Deckel 12 besitzen
miteinander fluchtende Lagerbohrungen 15 und 16, in denen ein Schaltglied 17
mit zwei Lagerzapfen 18 um eine erste Achse 19 schwenkbar gelagert ist.
Die beiden Lagerzapfen 18 befinden sich außen an zwei parallelen Seiten 25
und 26 eines rahmenartigen Abschnitts 27 des Schaltglieds 17, der durch zwei
weitere senkrecht auf den Seiten 25 und 26 stehende und parallel zueinander
verlaufende Seiten 28 und 29 vervollständigt wird. An die Seite 25 des
rahmenartigen Abschnitts 27 ist ein plattenförmiger Abschnitt 30 mit einer
Aufnahme 31 für eine erste Kontaktbrücke 32 angeformt. Aus Fig. 1 ersieht
man, daß der plattenförmige Abschnitt 30 des Schaltglieds 17 durch eine von
der Wand 29 des rahmenartigen Abschnitts 27 ausgehende und von der Seite 26
dies Abschnitts steil abfallende Rippe 33 fest an den rahmenartigen
Abschnitt 27 angebunden ist. Die Kontaktbrücke 32 wird von einer
Schraubenfeder 34 gegen die Grundplatte 11 gedrückt. Durch Schultern 35 in
der Aufnahme 31 und durch Vorsprünge 36 an der Kontaktbrücke 32 ist diese
jedoch dagegen gesichert, während der Montage von der Schraubenfeder 34
vollständig aus der Aufnahme 31 herausgedrückt zu werden.
Im rahmenartigen Abschnitt 27 des Schaltglieds 17 ist ein Schalthebel 40,
der in den Figuren ohne Griff gezeigt ist, so gelagert, daß er um eine
zweite Achse 41 verschwenkbar ist, die senkrecht zur ersten Achse 19
verläuft und diese erste Achse 19 schneidet. Innerhalb des Schaltergehäuses
10 besitzt der Schalthebel 40 einstückig einen über die Seitenwand 28 des
Schaltglieds 17 hinausragenden und sich seitlich des Abschnitts 30 des
Schaltglieds 17 befindlichen Ausleger 42 mit einer Aufnahme 43, in der eine
zweite Kontaktbrücke 44 in derselben Weise über eine Schraubenfeder 34
abgestützt und mit Hilfe von Schultern 35 und Vorsprüngen 36 aufgehängt ist
wie die erste Kontaktbrücke 32 in der Aufnahme 31 des Schaltglieds 17.
Oberhalb des plattenförmigen Abschnitts 30 des Schaltglieds 17 besitzt der
Schalthebel 40 einen Nocken 45, mit dem er an einem Rasthebel 46 anliegt,
der mit einem Ende 47 in nicht näher dargestellter, aber z. B. aus der
US-PS 4 791 253, Fig. 3 und 4, bekannter Weise am Deckel 12 des
Schaltergehäuses 10 befestigt ist und einen Hebelarm 48 aufweist, der mit
dem Ende 47 über ein Filmscharnier 49 verbunden ist und eine Steuerkontur 50
für den als Steuerkonturfolger zu betrachtenden Nocken 45 des Schalthebels
40 besitzt, die die verschiedenen Schaltstellungen des Schaltglieds 17 und
des Schalthebels 40 bezüglich der Achse 19 bestimmt. An der der Steuerkontur
50 gegenüberliegenden Rückseite wird der Hebelarm 48 von einer Blattfeder 51
abgestützt, die mit ihrem einen Ende in ebenfalls bekannter Weise (US-PS
4 791 253, Fig. 3) im Deckel 12 des Schaltergehäuses 10 befestigt ist.
Die Steuerkontur 50 besitzt, in Schwenkrichtung um die erste Achse 19
betrachtet, drei Mulden 10, 71 und 72, die durch jeweils einen dachförmigen
Zahn 73 bzw. 74 voneinander getrennt sind. In der Neutralstellung des
Schaltglieds 17 befindet sich der Nocken 45 des Schalthebels 40 in der Mulde
70. Die Mulde 71 entspricht einer Dauerbetriebsart der Scheibenwischanlage
mit einer niedrigen und die Mulde 72 einer Dauerbetriebsart der
Scheibenwischanlage mit einer hohen Geschwindigkeit. Wenn sich der Nocken 45
des Schalthebels 40 in einer der Mulden 70, 71 oder 72 befindet, verbleiben
das Schaltglied 17 und der Schalthebel 40 in der gerade eingenommenen
Position, sofern keine äußeren Kräfte angreifen. Die Mulden 70, 71 und 72
definieren also stabile Schaltstellungen des Schaltglieds 17 und des
Schalthebels 40. Gegenüber dem Zahn 73 zur anderen Seite hin schließt sich
an die Mulde 70 eine Schräge 75 an, auf die der Nocken 45 des Schalthebels
aufgeschoben wird, wenn Schalthebel und Schaltglied aus der Neutralstellung,
nach Fig. 1 betrachtet, im Uhrzeigersinn verschwenkt werden. Aus der auf
der Schräge 75 erreichten Schaltstellung kehren das Schaltglied 17 und der
Schalthebel 40 selbstätig wieder in die Neutralstellung zurück, wenn der
Schalthebel losgelassen wird. Die Schaltstellung auf der Schräge 50
entspricht also einem Tippwischbetrieb, der dadurch gekennzeichnet ist, daß
die Scheibenwischer nur so lange betätigt werden, solange der Schalthebel
gehalten wird.
Auf der Grundplatte 11 befinden sich insgesamt fünf Festkontakte 60, 61, 62,
63 und 64, mit denen die beiden Kontaktbrücken 32 und 44 zusammenwirken und
deren Form und Anordnung näher aus Fig. 4 hervorgehen. In Fig. 4 sind auch
die Kontaktbrücken 32 und 44 mit durchgehenden Linien in solchen Positionen
eingezeichnet, die sie bezüglich der Achse 19 einnehmen, wenn sich das
Schaltglied 17 und der Schalthebel 40 bezüglich dieser Achse 19 in der
Neutralstellung befinden, in der die Scheibenwischeranlage für das
Kraftfahrzeug ausgeschaltet ist. Man erkennt, daß die Kontaktbrücke 32 in
ihrer Längsrichtung mit einer radialen Richtung bezüglich der ersten Achse
19 übereinstimmt. Wird nun der Schalthebel 40 in den Ansichten nach den
Fig. 1 und 4 im Uhrzeigersinn um die Achse 19 verschwenkt, so nimmt er
das Schaltglied 17 mit und die Kontaktbrücke 32, die in der Neutralstellung
des Schaltglieds 17 die beiden Festkontakte 62 und 63 miteinander verbunden
hat, wechselt in eine Position, die in Fig. 4 gestrichelt eingezeichnet ist
und in der sie die beiden Festkontakte 60 und 62 miteinander verbindet. Wird
der Schalter zum Steuern einer Scheibenwischeranlage eines Kraftfahrzeugs
verwendet, so dreht sich nun der Motor dieser Scheibenwischeranlage mit
langsamer Drehzahl. Der Nocken 45 des Schalthebels 40 ist entlang der
Steuerkontur 50 auf die Schräge 75 verschoben. Wird der Schalthebel 40
wieder losgelassen, so kehren er und das Schaltglied 17 aufgrund der Schräge
75 der Steuerkontur 50 wieder in die Ausgangsstellung zurück.
Bei einer Verschwenkung des Schalthebels 40 und des Schaltglieds 17 entgegen
dem Uhrzeigersinn aus der Neutralstellung heraus läßt die Kontaktbrücke 32
wieder die beiden Festkontakte 60 und 62 miteinander verbinden. Allerdings
kehrt der Schalthebel 40 nach dem Loslassen nicht von selbst in die
Neutralstellung zurück. Diese Schaltstellung entspricht also einem
Dauerbetrieb der Scheibenwischeranlage mit einer niedrigen Drehzahl des
antreibenden Elektromotors. Bei einer weiteren Verschwenkung des
Schalthebels 40 und des Schaltglieds 17 entgegen dem Uhrzeigersinn verbindet
die Kontaktbrücke 32 die beiden Festkontakte 60 und 61. Die Scheibenwischer
anlage wird dann mit einer höheren Drehzahl des Elektromotors betrieben.
Die Verschwenkbewegungen des Schalthebels 40 um die erste Achse 19 macht die
Kontaktbrücke 44 mit. Die verschiedenen Positionen, die sie dabei bezüglich
der Achse 19 einnimmt, sind in Fig. 4 gestrichelt eingezeichnet. Man
erkennt, daß in der Position, in die der Schalthebel 40 aus der
Neutralstellung durch eine Verschwenkung im Uhrzeigersinn gelangt, die
Kontaktbrücke 44 mit ihrer Längsrichtung parallel zur benachbarten
Seitenwand der Grundplatte 11 angeordnet ist, so daß der zur Verfügung
stehende Raum im Schaltergehäuse 10 sehr gut ausgenutzt ist.
Aus Fig. 3 ersieht man, daß die Steuerkontur 50 nicht parallel zur Achse
19, sondern derart schräg zu dieser verläuft, daß zur Grundplatte 11 hin ihr
Abstand von der Achse 19 geringer wird. Die Steuerkulisse sucht deshalb den
Schalthebel 40, nach den Fig. 2 und 3 betrachtet, im Uhrzeigersinn
jeweils so weit zu verschwenken, daß der Nocken 45 an einem sich längs der
Steuerkulisse 50 erstreckendem Anschlag 65 des Rasthebels 46 anliegt. Wenn
der Schalthebel 40 nicht durch äußere Kräfte um die zweite Achse 41
verschwenkt wird, liegt also der Nocken 45 am Anschlag 65 an und die
Kontaktbrücke 44 hat, wie aus Fig. 3 ersichtlich, einen Abstand von den
Festkontakten auf der Grundplatte 11. Dies gilt für alle Schaltstellungen
des Schaltglieds 17 und des Schalthebels 40 bezüglich der Achse 19. Wird nun
der Schalthebel 40 von der in den Fig. 2 und 3 gezeigten Neutralstellung
entgegen dem Uhrzeigersinn um die Achse 41 verschwenkt, so beaufschlagt die
Kontaktbrücke 44 die beiden Festkontakte 60 und 64, wobei die Kontaktstellen
je nach Schaltstellung des Schaltglieds 17 verschieden sind. Durch die
Kontaktgabe zwischen den beiden Festkontakten 60 und 64 wird eine
Scheibenwaschanlage inganggesetzt und Wasser auf die Scheibe des
Kraftfahrzeugs gespritzt. Dies ist somit in jeder Schaltstellung des
Schaltglieds 17 möglich. Nach dem Loslassen des Schalthebels 40 kehrt dieser
aufgrund der Schräge der Steuerkontur 50 und aufgrund der Blattfeder 51
wieder in die Ausgangsstellung zurück. Allerdings ist dabei für den Fall,
daß sich das Schaltglied 17 in seiner Neutralstellung befindet, eine
Besonderheit zu betrachten.
Bei dem gezeigten elektrischen Schalter ist nämlich dafür gesorgt, daß das
Schaltglied 11 und mit ihm der Schalthebel 40 aus der Neutralstellung in die
Arbeitsstellung um die erste Achse 19, in der sich der Nocken 45 des
Schalthebels 40 in der Mulde 71 der Steuerkontur 50 befindet, verschwenkt
wird, sofern der Schalthebel 40 in der Neutralstellung des Schaltglieds 17
um die zweite Achse 41 verschwenkt wird. Dies wird in erster Linie durch
eine Rampe 76, die sich auf der Grundplatte 11 befindet, und einen
Rampenfolger 77 am Schalthebel 40 erreicht.
Wie man aus den Fig. 1 und 4 ersieht, ist die Rampe bezüglich der ersten
Achse 19 jenseits des Rasthebels 46 und jenseits der Bahnen der beiden
Kontaktbrücken 32 und 44 angeordnet. Auch ist sie weiter von der Achse 19
entfernt als der am weitesten von dieser Achse entfernte Punkt des
Schaltglieds 17. Der Schalthebel 40 greift über das Schaltglied 17 und über
den Rasthebel 46 hinaus über die Rampe 76. Dort ist an ihn der Rampenfolger
77 in Form einer Rippe angeformt. Der Steigungswinkel der Gleitschräge 78
der Rampe 76 beträgt etwas über 40°. Außerdem ist die Rampe 76 konzentrisch
zur ersten Achse 19 angeordnet, während der Rampenfolger 77 radial zu dieser
Achse verläuft.
In der Neutralstellung des Schaltglieds 17 befindet sich der Rampenfolger 77
über der Schrägfläche 78 in der in Fig. 5 näher dargestellten Position.
Wird nun zum Einschalten der Scheibenwaschanlage der Schalthebel 40, nach
Fig. 2 oder 3 betrachtet, entgegen dem Uhrzeigersinn um die zweite Achse 41
verschwenkt, so trifft nach einem kurzen Weg der Rampenfolger 77 auf die
Gleitschräge 78 und wird während der weiteren Verschwenkung des Schalthebels
40 um die zweite Achse 41 die Gleitschräge 78 entlanggeführt. Dadurch werden
Schaltglied 17 und Schalthebel 40 auch um die Achse 19 verschwenkt. Der
Nocken 45 am Schalthebel 40 fährt zunächst in der Mulde 70 der Steuerkontur
50 entlang und wird, sobald der Rampenfolger 77 auf die Gleitschräge 78
trifft, allmählich über den Zahn 73 vorgeschoben. Um die Gleitschräge 78
nicht sehr flach machen zu müssen, ist dieser Zahn 73, wie man aus den
Fig. 1 und 5 erkennt, derart schräg abgeschnitten, daß seine Spitze 79
nur etwa halb so lang wie die Steuerkontur 50 hoch ist. Die Spitze 79 läuft
schräg in einer Kante 80 in die Mulde 70 aus. Die Schnittfläche des Zahns 73
bildet eine Führung 81, an der entlang der Nocken in die Mulde 71 gelangt,
wenn nach dem überschreiten der Kante 80 durch den Nocken 45 der Schalthebel
40 losgelassen wird. Durch das Abschneiden des Zahns 73 ist es also nicht
notwendig, daß die Rampe 76, Schaltglied 17 und Schalthebel 40 bis über die
Spitze 79 des Zahnes 73 verschwenkt.
Der durch die Rampe 76 verursachte Schwenkwinkel um die Achse 19, die Lage
der Kante 80 des Zahnes 73 und der Schwenkwinkel des Schaltglieds 17 für den
Wechsel der Kontaktbrücke 32 von den Festkontakten 62 und 63 auf die
Festkontakte 62 und 60 sind so aufeinander abgestimmt, daß der Nocken 45 am
Schalthebel 40 die Kante 80 schon überwunden hat, die beiden Festkontakte 60
und 62 jedoch noch nicht über die Kontaktbrücke 32 miteinander verbunden
sind, wenn der Rampenfolger 77 an den Fuß der Gleitschräge 78 kommt und
somit der Schalthebel 40 schon voll um die Achse 41 verschwenkt ist, so daß
die Kontaktbrücke 44 die beiden Festkontakte 64 und 60 miteinander
verbindet. Das heißt, daß bereits Waschwasser auf die Scheibe des
Kraftfahrzeugs gespritzt wird, daß jedoch die Scheibenwisch
anlage noch nicht eingeschaltet ist. Erst wenn man den Schalthebel 40
losläßt, werden er und das Schaltglied 17 weiter um die Achse 19 verschwenkt
und dadurch die Scheibenwischanlage eingeschaltet. Durch Halten des
Schalthebels 40 in der Arbeitsstellung bezüglich der Achse 41 kann man also
das Einschalten der Scheibenwischanlage gegenüber dem Einschalten der
Scheibenwaschanlage über eine in jedem Fall vorhandene Verzögerungszeit
hinaus willkürlich verzögern.
Sowohl die Beaufschlagung der Festkontakte 60 und 64 durch die Kontaktbrücke
44 als auch die Beaufschlagung der Rampe 76 durch den Rampenfolger 77 findet
weit außerhalb einer senkrecht auf der Achse 41 stehenden und durch die
Achse 19 gehenden Ebene statt. Deshalb ist der rahmenartige Abschnitt 27 des
Schaltglieds 17 so gestaltet, daß er, in Richtung der zweiten Achse 41
betrachtet, von der ersten Achse 19 aus zu der Seite der genannten Ebene
hin, auf der sich die Kontaktbrücke 44 und die Rampe 76 befinden, breiter
ist als zur anderen Seite hin. Damit wird erreicht, daß der Lagerbolzen 82,
mit dessen Hilfe der Schalthebel 40 in den beiden Seiten 28 und 29 des
rahmenartigen Abschnitts 27 des Schaltglieds 17 gelagert ist, noch weit
außen abgestützt ist, so daß keine so starken Kippmomente auf die
Lagerstelle des Schalthebels 40 wirken.
Claims (12)
1. Elektrischer Schalter zum Betreiben einer Scheibenwisch-
und einer Scheibenwaschanlage eines Kraftfahrzeugs, mit
einem Schaltergehäuse (10), in dem ein Schaltglied (17)
zum Betreiben der Scheibenwischanlage in einer
ausgewählten Betriebsart von einer Neutralstellung aus um
eine erste Achse (19) in mindestens eine Arbeitsstellung
verschwenkbar gelagert ist, und mit einem Schalthebel
(40), der zum Betreiben der Scheibenwaschanlage aus einer
Neutralstellung heraus in eine Arbeitsstellung um eine
zweite, die erste Achse vorzugsweise senkrecht
schneidende Achse (41) schwenkbar am Schaltglied (17)
gelagert ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Schalthebel
(40) bei einer Verschwenkung um die zweite Achse (41) in
eine Arbeitsstellung in einer ersten Stellung,
vorzugsweise der Neutralstellung des Schaltglieds (17),
zusammen mit dem Schaltglied (17) zwangsweise um die
erste Achse (19) wenigstens soweit verschwenkbar ist, daß
er zumindest nach dem Loslassen mit dem Schaltglied (17)
in eine zweite Stellung des Schaltglieds (17) gelangt,
wobei am Schalthebel (40) oder am Schaltergehäuse (10)
eine Rampe (76) mit einer Gleitschräge (78) vorhanden
ist, über die bei einer Verschwenkung des Schalthebels
(40) um die zweite Achse (41) ein Drehmoment zur
Verschwenkung um die erste Achse (19) auf den Schalthebel
(40) ausübbar ist.
2. Elektrischer Schalter nach einem vorhergehenden Anspruch,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schaltglied (17) bei
einer Verschwenkung des Schalthebels (40) um die zweite
Achse (41) aus der Neutralstellung in die
Arbeitsstellung zwangsweise nur um einen solchen Winkel
um die erste Achse (19) verschwenkbar ist, der zum
Einschalten der der zweiten Stellung des Schaltglieds
(17) entsprechenden Betriebsart der Scheibenwischanlage
noch nicht genügt, und daß das Schaltglied (17) und der
Schalthebel (40) nach dem Loslassen des Schalthebels (4U)
selbsttätig in die zweite Stellung des Schaltglieds (17)
schwenken, wobei die dieser zweiten Stellung des
Schaltglieds (17) entsprechende Betriebsart der
Scheibenwischanlage einschaltbar ist.
3. Elektrischer Schalter nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steigungswinkel der Gleitschräge
(78) bezüglich einer senkrecht auf der ersten Achse (19)
stehenden Ebene etwa 40 bis 45° beträgt.
4. Elektrischer Schalter nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Schalthebel (40) in radialer
Richtung zur ersten Achse (19) über das Schaltglied (17)
hinausgreift und die Rampe (76) weiter von der ersten
Achse (19) entfernt ist als der am weitesten von dieser
Achse (19) entfernte Punkt des Schaltglieds (17).
5. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß am Schaltglied (17) und am
Schalthebel (40) jeweils mindestens eine Kontaktbrücke
(32, 44) gehalten ist und daß sich die Rampe (76) weiter
von der ersten Achse (19) entfernt befindet als die
Kontaktbrücken (32, 44).
6. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß sich im Schaltergehäuse (10)
quer zum Schalthebel (40) ein Rasthebel (46) erstreckt,
daß der Schalthebel (40), in Richtung der Schwenkachse
des Rasthebels (46) betrachtet, seitlich am Rasthebel
(46) vorbeigreift und daß sich die Rampe (76), von der
ersten Achse (19) aus betrachtet, jenseits des Rasthebels
(46) befindet.
7. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rampe (76) konzentrisch
zur ersten Achse (19) gekrümmt ist.
8. Elektrischer Schalter nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß ein auf der Rampe entlanggleitender
Rampenfolger (77) radial zur ersten Achse (19)
ausgerichtet ist.
9. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Rampe (76)
einstückig auf der Grundplatte (11) des Schaltergehäuses
(10) befindet, daß in der Grundplatte (11) ein
metallisches Stanzgitter (6U, 61, 62, 63, 64) befestigt,
insbesondere eingespritzt ist und daß die Rampe (76) auf
ihrer gesamten Grundfläche mit dem Material der
Grundplatte (11) verbunden ist.
10. Elektrischer Schalter nach einem der Ansprüche 2 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Schaltstellungen
des Schalthebels (40) und des Schaltglieds (11) bezüglich
der ersten Achse (19) als auch die Schaltstellungen des
Schalthebels (40) um die zweite Achse (41) durch eine
einzige Steuerkontur (50) und einen einzigen
Steuerkonturfolger (45) bestimmt sind, wobei sich
entweder die Steuerkontur (50) oder der
Steuerkonturfolger (45) am Schalthebel (40) und das
andere Teil (50) am Schaltergehäuse (10) befindet, und
daß ein die erste und zweite Stellung des Schaltglieds
(17) trennender Zahn ('14) auf der Steuerkontur (50)
abgebrochen ist und mit einer Führungsbahn (81) für den
Steuerkonturfolger (45) versehen ist, über die der
Steuerkonturfolger (45) in eine Position steuerbar ist,
die der zweiten Stellung des Schaltglieds (17) und der
Neutralstellung des Schalthebels (40) bezüglich der
zweiten Achse (41) entspricht.
11. Elektrischer Schalter nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die längliche Spitze (79) des Zahns
(73) in einer Kante (80) schräg in die die erste Stellung
des Schaltglieds (17) bestimmende Mulde (70) der
Steuerkontur (50) ausläuft.
12. Elektrischer Schalter nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Länge des Zahns (73) kleiner ist
als die Höhe der Steuerkontur (50).
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