DE4015689C2 - Vorrichtung zur Halterung elektrotechnischer, insbesondere nachrichtentechnischer Bauteile - Google Patents
Vorrichtung zur Halterung elektrotechnischer, insbesondere nachrichtentechnischer BauteileInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur einander benachbarten
Halterung mehrerer gleichartiger oder verschiedener elektrotechni
scher oder nachrichtentechnischer Bauelemente, wie Schraubklemm
leisten, Steckverbinderhälften und Leiterplatten, zur Adaption in
oder an Geräte oder Apparate, welche einen mindestens einseitig
mittels eines abnehmbaren Deckels verschließbaren, polygonförmigen
Hohlblock mit wenigstens drei von einem Boden abstehenden Seiten
wänden aufweist, an deren Außenseite die Bauelemente oder Befesti
gungselemente sitzen oder befestigbar sind, während im Inneren des
Hohlblocks die die elektrischen Verbindungen zwischen den Bauelemen
ten herstellenden Verdrahtungen oder Leitungsadern aufgenommen sind.
Durch die GB-PS 1 266 290 und die DE-PS 33 12 081 gehört jeweils
bereits eine Vorrichtung mit den vorgenannten Gattungsmerkmalen zum
Stand der Technik. Hierbei sind jeweils Hohlblöcke in Gebrauch
genommen, die nur aus einem Gehäuseteil und einem hiermit verbind
baren Deckel stehen und daher hinsichtlich ihrer Ausgestaltung sowie
auch der Anordnung der von ihnen getragenen Bauteile nicht bedarfs
abhängig unterschiedlich variiert werden können.
Ähnliche Gesichtspunkte gelten auch für diejenigen Vorrichtungen,
welche durch die GB-PS 1 582 013, die DE-OS 24 34 892 sowie für die
GB-OS 2 142 784 zum Stand der Technik gehören.
Alle diese bekannten Vorrichtungen sind nämlich nicht einsatzfähig,
wenn es darauf ankommt, bei ihrer Adaption an bzw. in ein Gerät,
einen Apparat oder dergleichen die Relativlage der zusammenwirkenden
Bauteile zweckentsprechend zu variieren.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, für eine gattungsgemäße Vor
richtung eine Ausgestaltung anzugeben, die es auf einfache und
sinnfällige Art und Weise möglich macht, die von ihr getragenen
Bauteile hinsichtlich ihrer Anordnung bedarfsabhängig unterschied
lich zu variieren, damit sich diese zweckentsprechend innerhalb der
mit der Vorrichtung ausgerüsteten unterschiedlichen Geräte und
Apparate unterbringen lassen.
Erreicht wird dieses Ziel der Erfindung dadurch,
- - daß der Hohlblock ein die Polygonkanten für die Seitenwände ausbildendes Grundgestell aus Säulenprofilen und diese entlang der Bodenplatte miteinander verbindenden Querprofilen aufweist,
- - daß die Seitenwände des Hohlblocks aus mit den Säulenprofilen und deren Querprofilen verbindbaren Seitenwandplatten bestehen,
- - daß die Säulenprofile an ihrem von den Querprofilen und der Bodenplatte abgewendeten Ende mit je einem Befestigungseingriff zur lösbaren Festlegung des Deckels versehen sind,
- - und daß dabei jede der Seitenwandplatten in zwei parallel zu ihrer eigenen Ebene um 180° verdrehten Lage mit den zugehörigen Säulenprofilen und Querprofilen verbindbar ist sowie auch zwei Seitenwandplatten zusätzlich noch gegeneinander vertauscht an den Säulenprofilen anbringbar sind.
Der besondere Vorteil dieser Merkmalsausstattung liegt darin, daß
eine Vorrichtung zur Halterung elektrotechnischer, insbesondere
nachrichtentechnischer Bauteile geschaffen ist, die eine einfache
und zweckentsprechende Variationsfähigkeit aufweist.
Als besonders zweckentsprechend hat sich erwiesen, wenn
die Säulenprofile jeweils in ihren einander zugewendeten
Seitenflächen mit längsverlaufenden Einschubnuten für
die Seitenwandplatten versehen sind.
Die die Säulenprofile miteinander verbindenden Quer
profile können aus der einstückig bzw. materialeinheit
lich mit ihnen verbundenen Bodenplatte bestehen.
Darüber hinaus ist es von Vorteil, wenn jedes Säulen
profil an seinem von den Querprofilen bzw. der Boden
platte abgewendeten Ende mit einem Befestigungseingriff,
bspw. einem Sackloch, für die Deckelplatte versehen ist,
wobei in diesem bzw. dieses vorzugsweise je eine Schrau
be eingedreht werden kann. Ein besonders sicherer Zu
sammenbau des Hohlblocks und ein guter Halt für die
Seitenwände läßt sich gemäß der Erfindung dadurch errei
chen, daß auch die innere Seitenfläche der Querprofile
bzw. der Bodenplatte gegebenenfalls auch der Deckelplat
te im Bereich zwischen den Säulenprofilen Einschubnuten
enthält, die sich an die Einschubnuten der Säulenprofile
anschließen. Es wird hierdurch nämlich randseitig eine
gute Lagenfixierung der Seitenwandplatten sicherge
stellt.
Nach der Erfindung bestehen das Grundgestell sowie die
Seitenwand-, Boden- und Deckelplatten vorzugsweise aus
elektrisch nichtleitendem Material, insbesondere aus
Kunststoff, wobei das Grundgestell als Spritzgußform
teil hergestellt sein kann.
Besonders bewährt hat es sich, wenn nach der Erfindung
der Hohlblock einen trapezförmigen Grundriß aufweist.
Von den zueinander parallelen Seitenwänden des Hohl
blocks kann dann die schmalere Seitenwand außenseitig
mit Befestigungselementen versehen werden, während die
breitere Seitenwand außenseitig mehrere parallele Reihen
von Schraubklemmenleisten trägt. Von den gegeneinander
geneigten Seitenwänden des Hohlblocks trägt wenigstens
eine außenseitig eine Steckverbinderleiste, z. B. eine
Kontaktfederleiste oder eine Kontaktmesserleiste.
Schließlich ist es erfindungsgemäß aber auch noch em
pfehlenswert, wenn die gegeneinander geneigten Seiten
wände des Hohlblocks sowohl untereinander austauschbar
als auch in ihrer Einbaulage um 180° verdrehbar mit dem
Grundgestell in Wirkverbindung stehen.
Anhand der Zeichnung wird ein Ausführungsbeispiel des
Gegenstandes der Erfindung nachfolgend ausführlicher
erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Haltevorrichtung für elektrotechnische
Bauteile in der Draufsicht,
Fig. 2 eine Stirnansicht der Haltevorrichtung in
Pfeilrichtung II der Fig. 1 gesehen,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung in
Pfeilrichtung III der Fig. 1 gesehen,
Fig. 4 eine Seitenansicht der Haltevorrichtung in
Pfeilrichtung IV der Fig. 1 gesehen und
Fig. 5 die Haltevorrichtung nach den Fig. 1 bis 4 in
räumlicher Darstellung bei vom Grundgestell
abgenommenem Deckel und mit einer entfernten
Seitenwand.
In elektrotechnischen Geräten, Apparaten oder derglei
chen, und zwar insbesondere in nachrichtentechnischen
Systemen, wie sie für die Erzeugung, Übertragung, Spei
cherung und Verarbeitung von elektrischen Signalen im
Dienste der Nachrichtenverbreitung zum Einsatz gelangen,
besteht oft die Notwendigkeit, passive und aktive Bau
elemente, wie z. B. Schraubklemmenleisten, Steckverbin
derhälften, Leiterplatten oder dergleichen, einander
benachbart in solcher Weise vorzusehen, daß sie in der
Regel gemeinsam in oder an die Geräte, Apparate oder
dergleichen als sogenannte Mono-Blocks adaptiert werden
können. Es gelangen daher Haltevorrichtungen 1 zum
Einsatz, die es ermöglichen, mehrere gleichartige und/oder
verschiedene Bauelemente in einander benachbarter
Zuordnung aufzunehmen bzw. zu tragen.
Die in der Zeichnung dargestellte Haltevorrichtung 1 ist
als ein polygonförmiger Hohlblock 2 aus elektrisch
nichtleitendem Material, insbesondere aus Kunststoff,
ausgeführt, der wenigstens drei von einer Bodenplatte 3,
vorzugsweise unter einem rechten Winkel, abstehende
Seitenwände aufweist. Aus den Fig. 1 und 5 der Zeichnung
geht dabei hervor, daß das gezeigte Ausführungsbeispiel
des polygonförmigen Hohlblocks 2 eine trapezförmige
Grundrißform hat und folglich mit vier von der Boden
platte 3 hochragenden Seitenwänden 4, 5, 6, 7 ausge
stattet ist. An der der Bodenplatte 3 gegenüberliegenden
Seite läßt sich der polygonförmige Hohlblock 2 durch
eine lösbare Deckelplatte 8 abschließen.
Der polygonförmige Hohlblock 2 könnte zwar mit seiner
Bodenplatte 3 und seinen Seitenwänden 4 bis 7 als ein
stückiges Spritzgußformteil aus Kunststoff hergestellt
werden. Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform bzw.
Bauart der Haltevorrichtung 1, bei welcher der polygon
förmige Hohlblock 2 aus einem zumindest die Polygon
kanten 9, 10, 11, 12 für seine Seitenwände 4, 5, 6, 7
ausbildenden Grundgestell 13 sowie aus damit jeweils
einzeln lösbar zu verbindenden Seitenwandplatten 4′, 5′,
6′, 7′ besteht. Die Bodenplatte 3 kann dabei einen
einstückigen Bestandteil des Grundgestells 13 bilden.
Erkennbar ist aus der Zeichnung auch, daß das Grundge
stell 13 aus sich jeweils längs der Polygonkanten 9, 10,
11, 12 erstreckenden Säulenprofilen 14, 15, 16, 17 sowie
aus diese einstückig miteinander verbindenden Querpro
filen 18, 19, 20, 21 besteht, wobei sich letztere ent
lang den Begrenzungskanten der Bodenplatte 3 erstrecken,
wie dies besonders deutlich der Fig. 5 entnommen werden
kann.
Bewährt hat es sich, die Säulenprofile 14 bis 17 des
Grundgestells 13 jeweils in ihren einander zugewendeten
Seitenflächen mit längsverlaufenden Einschubnuten 22 für
die Seitenwandplatten 4′, 5′, 6′, 7′ zu versehen und
entsprechende Einschubnuten 23 (siehe insbesondere Fig. 5)
auch in den die Säulenprofile 14 bis 17 miteinander
verbindenden Querprofilen 18 bis 21 anzuordnen. Gegebe
nenfalls besteht auch noch die Möglichkeit, längs den
Rändern der Deckelplatte 8 verlaufende Einschubnuten 23
vorzusehen.
Aus Fig. 1 der Zeichnung, insbesondere aber aus Fig. 5,
geht hervor, daß jedes Säulenprofil 14, 15, 16, 17 des
Grundgestells 13 an seinem von der Bodenplatte 3 bzw.
von den Querprofilen 18 bis 21 abgewendeten Ende mit
einem Befestigungseingriff 24, nämlich einem Sackloch
versehen ist, in dem die Deckelplatte 8 sich jeweils
über eine Schraube 25 lösbar festlegen läßt.
Von den zueinander parallelen Seitenwänden 4 und 6 bzw.
Seitenwandplatten 4′ und 6′ ist beim gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel die schmalere Seitenwand 6 bzw. Seiten
wandplatte 6′ außenseitig mit einer Gruppe von Befesti
gungselementen 26, bspw. in Form von Profilansätzen,
ausgestattet, die ein Einschieben oder Einklinken in
dazu passende Halteschienen oder dergleichen, bspw.
solche mit einem Hut- und/oder G-Profil, ermöglichen.
Die breitere Seitenwand 4 bzw. Seitenwandplatte 4′ ist
außenseitig mit mindestens einer, vorzugsweise aber
mehreren parallelen Schraubklemmenleisten 27 besetzt
(Fig. 1 und 2) deren jede wiederum eine größere Anzahl
von Durchlässen bzw. Öffnungen 28 hat, die als Ein- und
Ausgänge, bspw. für Leitungsadern benutzt werden können.
Zwischen benachbarten Schraubklemmleisten 27 sind Ab
stände 29 vorgesehen, in deren Bereich sich ebenfalls
Leitungsadern verlegen lassen.
Die Sockelteile für die Schraubklemmenleisten 27 lassen
sich einstückig mit der Seitenwand 4 bzw. der Seiten
wandplatte 4′, bspw. aus Kunststoff-Spritzguß herstel
len. Möglich ist es aber auch, die Schraubklemmleisten
27 als von der Seitenwandplatte 4′ getrennte Bauelemente
zu benutzen und diese dann auf der Außenseite der Sei
tenwandplatte 4′ zu befestigen, bspw. mit Hilfe von
Schraubverbindungen.
Die beiden gegeneinander geneigten Seitenwände 5 und 7
bzw. Seitenwandplatten 5′ und 7′ des polygonförmigen
Hohlblocks 2 haben übereinstimmende Abmessungen und
können daher beim Einbau problemlos untereinander aus
getauscht werden.
Beim gezeigten Ausführungsbeispiel ist dabei eine dieser
Seitenwände 5, 7 bzw. Seitenwandplatten 5′, 7′, nämlich
die Seitenwand 5 bzw. Seitenwandplatte 5′ mit einer nach
auswärts gerichteten Steckverbinderhälfte 30, bspw.
einer Feder- oder Messerleiste besetzt, wie das die Fig.
1, 3 und 5 der Zeichnung deutlich zeigen. Die andere
Seitenwand 7 bzw. Seitenwandplatte 7′ ist hingegen beim
gezeigten Ausführungsbeispiel mit keinerlei elektrotech
nischen Bauelementen ausgestattet.
Ein Vorteil der in der Zeichnung dargestellten Halte
vorrichtung 1 liegt darin, daß sämtliche Seitenwände 4
bis 7 bzw. Seitenwandplatten 4′ bis 7′ relativ zum
Grundgestell jeweils in zwei parallel zu ihrer Ebene um
180° gedrehten Einbaulagen vorgesehen werden können.
Außerdem besteht bei den beiden Seitenwänden 5 und 7
bzw. Seitenwandplatten 5′ und 7′ noch die - oben bereits
erwähnte - gegenseitige Austauschmöglichkeit.
Die im Bereich der Haltevorrichtung 1, nämlich am poly
gonförmigen Hohlblock 2 einander zugeordneten elektro
technischen Bauelemente, z. B. die Schraubklemmenleisten
27 und die Steckverbinderhälfte 30 sowie auch die Be
festigungselemente 26 lassen sich hinsichtlich ihrer
gegenseitigen Anordnung problemlos verschiedenen Be
dürfnissen anpassen und somit an oder in die elektro
technischen, insbesondere nachrichtentechnischen Geräte,
Apparate oder dergleichen adaptieren.
Von besonderem Vorteil ist dabei, daß die zwischen den
verschiedenen Bauelementen vorzunehmende, in der Regel
umfangreiche Verdrahtung außerhalb der Haltevorrichtung
1 bzw. des polygonförmigen Hohlblocks 2 vorgenommen
werden kann und sich dann die Leitungsadern problemlos
in den polygonförmigen Hohlblock 2 einbringen sowie
darin vollkommen geschützt unterbringen lassen, wie das
besonders deutlich der Fig. 5 zu entnehmen ist.
Abschließend sei nur noch erwähnt, daß dort, wo an der
Haltevorrichtung 1 bzw. am polygonförmigen Hohlblock 2
außenseitig Leitungsadern entlanggeführt werden müssen
besondere Ösen 31 vorgesehen werden können, die sich als
Befestigung für sogenannte Kabelbinder benutzen lassen.
Bei dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbei
spiel sind solche Ösen 31 an der Außenseite der Seiten
wand 4 bzw. Seitenwandplatte 4′ vorhanden, welche mit
den Schraubklemmenleisten 27 besetzt ist.
Claims (9)
1. Vorrichtung zur einander benachbarten Halterung mehrerer
gleichartiger oder verschiedener elektrotechnischer oder
nachrichtentechnischer Bauelemente, wie Schraubklemmenlei
sten, Steckverbinderhälften und Leiterplatten, zur Adaption
in oder an Geräte oder Apparate, welche einen mindestens
einseitig mittels eines abnehmbaren Deckels verschließbaren, polygonförmigen Hohlblock mit wenigstens drei von einem
Boden abstehenden Seitenwänden aufweist, an deren Außenseite
die Bauelemente oder Befestigungselemente sitzen oder befe
stigbar sind, während im Inneren des Hohlblocks die die
elektrischen Verbindungen zwischen den Bauelementen her
stellenden Verdrahtungen oder Leitungsadern aufgenommen
sind,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß der Hohlblock (2) ein die Polygonkanten (9 bis 12) für die Seitenwände (4 bis 7) ausbildendes Grundgestell (13) aus Säulenprofilen (14 bis 17) und diese längs der Bodenplatte (3) miteinander verbindenden Querprofilen (18 bis 21) aufweist,
- - daß die Seitenwände (4 bis 7) des Hohlblocks (2) aus mit den Säulenprofilen (14 bis 17) und den Querprofilen (18 bis 21) verbindbaren Seitenwandplatten (4′ bis 7′) bestehen,
- - daß die Säulenprofile (14 bis 17) an ihrem von den Querprofilen (18 bis 21) und der Bodenplatte (3) abge wendeten Ende mit je einem Befestigungseingriff (24) zur lösbaren Festlegung (25) des Deckels (8) versehen sind,
- - und daß dabei jede der Seitenwandplatten (4′ bis 7′) in zwei parallel zu ihrer eigenen Ebene um 180° ver drehten Lagen mit den zugehörigen Säulenprofilen (14 bis 17) und Querprofilen (18 bis 21) verbindbar ist, sowie auch zwei Seitenwandplatten (5′ und 7′) zusätz lich noch gegeneinander vertauscht an den Säulenprofi len (12 und 13 oder 14 und 15) anbringbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Säulenprofile (14 bis 17) jeweils in ihren einander
zugewendeten Seitenflächen mit längs verlaufenden Einschubnuten
(22) für die Seitenwandplatten (4′ bis 7′) versehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Säulenprofile (14 bis 17) miteinander verbindenden
Querprofile (18 bis 21) aus der einstückig oder materialein
heitlich mit den Säulenprofilen (14 bis 17) verbundenen Boden
platte (3) bestehen.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß auch die innere Seitenfläche der Querprofile (18 bis 21)
oder der Bodenplatte (3) im Bereich zwischen den Säulenprofilen
(14 bis 17) Einschubnuten (23) enthalten, die sich an die
Einschubnuten (22) der Säulenprofile (14 bis 17) anschließen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Grundgestell (13) sowie die Seitenwandplatten (4′ bis
7′), die Bodenplatte (3) und die Deckelplatte (8) aus elek
trisch nichtleitendem Material, insbesondere aus Kunststoff,
bestehen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest das Grundgestell (13) ein Spritzgußformteil ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß der polygonförmige Hohlblock (2) einen trapezförmigen
Grundriß aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß von den zueinander parallelen Seitenwänden (4 und 6) oder
Seitenwandplatten (4′ und 6′) des polygonförmigen Hohlblocks
(2) die schmalere Seitenwand (6) bzw. Seitenwandplatte (6′)
außenseitig mit Befestigungselementen (26) versehen ist,
während die breitere Seitenwand (4) oder Seitenwandplatte (4′)
außenseitig mehrere parallele Schraubklemmenleisten (27) trägt.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß von den gegeneinander geneigten Seitenwänden (5 und 7) oder
Seitenwandplatten (5′ und 7′) des polygonförmigen Hohlblocks
(2) wenigstens eine Seitenwand (5) oder Seitenwandplatte (5′)
eine Steckverbinderhälfte (30), z. B. eine Kontaktfederleiste
oder eine Kontaktmesserleiste, trägt.
Priority Applications (3)
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: ELCO EUROPE GMBH, 57518 BETZDORF, DE |
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D2 | Grant after examination | ||
8364 | No opposition during term of opposition | ||
8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |