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DE4005527C2 - Austragvorrichtung für Medien mit einer handbetätigten Pumpe - Google Patents

Austragvorrichtung für Medien mit einer handbetätigten Pumpe

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DE4005527C2
DE4005527C2 DE4005527A DE4005527A DE4005527C2 DE 4005527 C2 DE4005527 C2 DE 4005527C2 DE 4005527 A DE4005527 A DE 4005527A DE 4005527 A DE4005527 A DE 4005527A DE 4005527 C2 DE4005527 C2 DE 4005527C2
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Germany
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pump
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media
piston
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Karl Heinz Fuchs
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Aptar Radolfzell GmbH
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Erich Pfeiffer GmbH
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    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05BSPRAYING APPARATUS; ATOMISING APPARATUS; NOZZLES
    • B05B11/00Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use
    • B05B11/01Single-unit hand-held apparatus in which flow of contents is produced by the muscular force of the operator at the moment of use characterised by the means producing the flow
    • B05B11/06Gas or vapour producing the flow, e.g. from a compressible bulb or air pump
    • B05B11/062Gas or vapour producing the flow, e.g. from a compressible bulb or air pump designed for spraying particulate material

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  • Containers And Packaging Bodies Having A Special Means To Remove Contents (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Sie soll insbesondere für ein einziges Medium, gesondert gespeicherte, gleiche oder ungleiche, fließfähige Medien von ggf. unterschiedlichem Aggregatzustand, geeignet sein. Solche Medien können gasförmig bzw. leicht flüchtig, flüssig bzw. pastös und/oder pulverförmig sein.
Aus der DE 23 37 220 A1 ist ein Pulverspray bekannt geworden, bei dem ein napfförmiges, das Pulver enthaltendes Gefäß in ein teleskopartig zusam­ menschiebbares Gehäuse eingesetzt ist, das als Luftpumpe arbeitet. In dem den Pulverbehälter verschließenden Deckel sind zwei vom Luftdruck betätigbare Ventile vorgesehen, von denen eines eine in den Behälter von oben hineinblasende Düse beaufschlagt. Dadurch wird das Pulver aufgewirbelt und verläßt den Behälter ebenfalls durch den Deckel über ein auch luftdruckbetätigtes Ventil zu einer seitlichen Austrittsdüse.
Obwohl diese Vorrichtung relativ einfach und unkompliziert aufgebaut ist, wenn man von den notwendigen druckbetätigten Ventilen absieht, läßt ihre Funktion zu wünschen übrig. Es wird kaum möglich sein, mit einem einzigen Pumphub den gesamten Inhalt des Pulverbehälters in entsprechend fein zerstäubter Form auszubringen. Daher ist auch ein Lufteinlaßventil bei der Luftpumpe vorgesehen, das mehrere Hübe ermöglicht. Vor allem ist diese Vorrichtung aber kaum für hygroskopische oder kontaminationsgefährdete pulvrige Produkte geeignet, weil die luftdruckbetätigten Ventile keinen zuverlässigen Abschluß zwischen der Pulverkammer und der druckerzeugenden Pumpkammer einerseits und zur Atmosphäre hin andererseits gewährleisten.
Die US 3 907 206 zeigt einen Zerstäuber mit einem Flüssigkeitsbehälter und einer Luftpumpe, bei der die Luftpumpe einen Drücker hat, in dem ein Kolben angeordnet ist. Der Drücker betätigt über einen Stößel das Einlassventil für die Flüssigkeit, die dann nach dem Venturi-System zerstäubt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, Nachteile bekannter Lösungen zu vermeiden, insbesondere eine Austragvorrichtung der genannten Art zu schaffen, mit welcher ein vorgespeichertes und zuverlässig dicht abgeschlossen gelagertes Medienquantum unter Zuhilfenahme eines weiteren Förder- bzw. Trägermediums ausgetragen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch den Anspruch 1 gelöst. In der Ausgangsstellung ist die Medienkammer dicht geschlossen. In ihr kann eine genau dosierte Medienmenge auch über lange Lagerzeiten geschützt und frisch gehalten gespeichert werden. Sie kann zum Austrag des Mediums so beeinflußt werden, daß sie in Leitungsverbindung mit der Pumpe steht und bei deren Betätigung von dem gepumpten Medium durchströmt wird. Zweckmäßig wird das Medium simultan aus der Medienkammer ausgetragen und ggf. in einem einzigen Pumpstoß bis zur Austragöffnung gefördert. Handelt es sich um ein pulverförmiges Medium, so kann es mit einem gasförmigen Pumpmedium fluidisiert und von einem Ende der Medienkammer zum gegenüberliegenden Ende hinausgedrückt werden. Durch die Verwendung eines Schieberventils zwischen Pump- und Medienkammer ist ein unter allen Umweltbedingungen dichter Abschluß auch von empfindlichen Medien sichergestellt.
Das Pumpmedium kann in einem ersten, an die Ausgangsstellung anschließenden Teilhub vorgespannt und dann erst die Leitungsverbindung zur Medienkammer geöffnet werden. Zweckmäßig liegt die Medienkammer nicht auf der Saug-, sondern auf der Druckseite der Pumpe, so daß das Medium die Pumpkammer nicht durchströmt. Die Medienkammer kann durch geeignete Steuerung auch vor Beginn des Pumphubes am Einlaß und/oder am Auslaß durch eine geeignete Folgeschaltung geöffnet werden; muß zur Einleitung des Pumphubes eine federnde Rastung durch Aufbringen eines entsprechenden Betätigungsdruckes überwunden werden, so ergibt sich von selbst eine schlagartige Betätigung der Pumpe und dadurch ebenfalls ein Austrag des Mediums in einem einzigen Stoß. Zur Erzielung hoher Strömungs­ geschwindigkeiten des Pumpmediums hat der Verbindungskanal zwischen der Pumpkammer und der Medienkammer zweckmäßig wesentlich kleinere Durchlaßquerschnitte als eine oder beide Kammern, wobei die Durchlaß­ querschnitte in Richtung zur Medienkammer abnehmen können.
Vorteilhaft ist die Austragvorrichtung so ausgebildet, daß sie mit den bzw. drei Fingern einer einzigen Hand getragen und gleichzeitig sicher betätigt sowie z. B., nach Art einer Munddusche verwendet werden kann. Die Austragvorrichtung kann dabei als Einweg-Austragvorrichtung ausgebildet sein, die nach Leerung der Medienkammer nicht mehr gefüllt wird und daher als einfache Baueinheit ausgebildet sein kann, die die Pumpe, den Medienspeicher, Kanäle und Ventile und Verschlüsse innerhalb eines Außengehäuses aufnimmt, das in Seitenansicht etwa T- bzw. Y-förmig sein kann. ist die Austragvorrichtung, nämlich die Pumpkammer und die Medienkammer, dafür vorgesehen, nur in einem einzigen ganzen Pumphub in aufeinander folgenden Teilstrecken oder in einem Durchgang vollständig und nicht wieder füllbar entleert zu werden, so können beide Kammern in der Ausgangslage nach außen vollständig dicht geschlossen sein, und die Pumpkammer bedarf keinerlei Ventiles, zumindest keines Einlaßventiles. Eine Medienkammer kann einteilig mit der ggf. in einteiliger Bauweise einen Pumpenzylinder bildenden Pumpkammer ausgebildet sein.
Die Austragvorrichtung ist in Axialansicht zweckmäßig länglich gestreckt, so daß sie zwei gegenüberliegende und über verhältnismäßig schmale Abrollkanten ineinander übergehende Flachseiten bildet, auf denen sie ihre stabilste Lage hat, so daß sie bevorzugt die entsprechende liegende Lage einnimmt. Liegen in diesem Fall die Betätigungshandhaben quer zur Liegeebene frei zugänglich und voneinander abgekehrt sowie ggf. im Axialabstand voneinander, so kann die Austragvorrichtung leicht an ihren Handhaben gegriffen und mit derselben Greiflage der Finger auch betätigt werden. Zweckmäßig sind beide gegenüberliegenden Flachwandungen des Gehäuses von Daumen-Eingriffs­ öffnungen durchsetzt, die gemeinsam eine Aufnahme für einen Daumen bilden, so daß sämtliche Funktionsteile der Austragvorrichtung geschützt im wesentlichen vollständig innerhalb des Gehäuses liegen können. Sind die Daumenausschnitte der Austragvorrichtung, die dadurch an ihrem von der Austragöffnung entfernten Ende eine Gabel mit zwei im wesentlichen starren und etwa parallel frei ausragenden Gabelfingern bildet, verhältnismäßig eng, so kann die Austragvorrichtung, insbesondere nach der Betätigung, wie eine Klammer auf dem Finger bzw. Daumen getragen werden, was Handhabungen unmittelbar im Anschluß an den Austrag erleichtert.
Die genannten Teile der Pumpe und/oder der Medienkammer können, vorzugsweise als mindestens eine in sich geschlossene Baueinheit, über eine reine Steckverbindung an einem Grundkörper befestigt sein, der vorzugsweise das Außengehäuse bildet und im Innern einen vorstehenden Steckansatz aufweist, mit welchem die jeweilige Baueinheit, insbesondere etwa in Richtung der Pumpbetätigung, verbunden ist. Es können auch zwei kolbenartige Bauteile im Abstand zueinander an einem Schaft vorgesehen sein, der in einer gegenüber den Kolben engeren Bohrung geführt ist, so daß die zugehörige Baueinheit in beiden Verschieberichtungen anschlagbegrenzt ist. In einer Verschieberichtung kann dabei der zugehörige Kolben wenigstens teilweise durch das gespeicherte Medium anschlagbegrenzt sein.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung im Axialschnitt und
Fig. 2 die Austragvorrichtung gemäß Fig. 1 in Ansicht von unten.
Die Austragvorrichtung 1 weist einen hohlen Grundkörper 2 auf, der am Ende eines frei vorstehenden Halses 3 einen Stutzen 4 und am davon abgekehrten Ende ein erweitertes, allseits über den Umfang des Halses 3 vorstehendes Gehäuse 5 bildet. In dem kappenförmigen, von einem abgeflachten Mantel begrenzten und am hinteren Ende offenen Gehäuse 5 und in dem Hals 3 ist eine Schubkolben-Pumpe 6 angeordnet. Sie weist einen einteiligen, napfförmigen Zylinder 7 mit darin gelagertem und in einer Ausgangsstellung überwindbar festgesetzten Kolben 8 auf, die eine Pumpkammer 9 begrenzen. Alle genannten Bauteile und Anordnungen liegen in einer gemeinsamen Mittelachse 10, wie auch ein Auslasskanal 11, eine Medienkammer 12, eine Austragkammer 13, eine Austragöffnung 14, ein Einlaß 15, ein Einlassventil 16, ein Auslaß 17, ein Auslaßventil 18, ein Gehäusehals 19, ein Kolbenschaft 20, ein Verschlußkörper 21, ein Verschlußkörper 22 und/oder Kanalabschnitte 23, 24, 25.
Der Auslasskanal 11 verbindet die Medienkammer 12 mit der Pumpkammer 9 nach Öffnung des Einlassventiles 16 und wird teilweise von der einteiligen Baueinheit aus Kolben 8 und Kolbenschaft 20 begrenzt. Die zylindrische Medienkammer 12 ist in dem rohrförmigen Gehäusehals 19 vorgesehen, der berührungsfrei innerhalb des Halses 3 und zum Teil im Gehäuse 5 liegt und mit seinem vorderen Ende einteilig am hinteren Ende des Stutzens 4 in den Hals 3 übergeht. Die Medienkammer 12 liegt unmittelbar benachbart zum hinteren Ende des Stutzens 4 und geht in diesen über einen trichterförmig erweiterten Übergangsabschnitt über. Die Außenweite sowie das Fassungsvolumen der Medienkammer 12 sind kleiner als diejenigen der Pumpkammer 9 und der vom Stutzen 4 begrenzten Auslaßkammer 13, welche gegenüber der Pumpkammer 9 größer ist. Das auf voller Weite offene vordere Ende der Auslaßkammer 13 bildet die Auslaßöffnung 14.
An das hintere Ende der Medienkammer 12 schließt ein im Querschnitt reduzierter Rohransatz eines inneren Gehäusehalses 19 an, in dessen Bohrung der Kolbenschaft 20 abgedichtet, jedoch längsverschiebbar geführt ist. Der Kolbenschaft 20 bildet bzw. trägt zwei Ventil- bzw. Verschlußkörper 21, 22, mit welchen der am vorderen Ende des Auslasskanales 11 liegende Einlaß 15 und der gegenüberliegende Auslaß 17 in der Ausgangsstellung gemäß Fig. 1 verschlossen und nach einer ersten Betätigungsphase geöffnet sind. Der Verschlußkörper 21 ist durch einen erweiterten Abschnitt des Kolbenschaftes 20 gebildet, dessen dahinter anschließender Schaftabschnitt mit dem Gehäusehals 19 einen ringförmigen Kanalabschnitt 25 begrenzt. An das hintere Ende dieses Kanalabschnittes 25 schließt ein den Kolbenschaft 20 durchsetzender, als Quer­ kanal ausgebildeter Kanalabschnitt 24 an, an den ein den Kolben 8 durchsetzender, in Strömungsrichtung spitzwinklig verjüngter Kanalabschnitt 23 anschließt, dessen hinteres Ende in der zugehörigen Kolbenstirnfläche mit der Pumpkammer 9 verbunden ist. Der andere Verschlußkörper 22 ist am vorderen Ende des Verschlußkörpers 21 angeordnet und ein Ringkörper, der mit seinem Außenumfang am zylindrischen Innenumfang der Medienkammer 12 abgedichtet gleitbar anliegt.
Zur vorangehenden Öffnung des Auslaßventiles 18 der Medienkammer 12 und selbsttätig sofort nachfolgendem Beginn des Pumpbetriebes der Pumpe 6 ist eine Folgeschaltung 26 vorgesehen. Die hintere Endfläche des Gehäusehalses 19 bildet eine Mitnahmefläche 27, welcher eine Anschlagfläche 28 der zugehörigen Stirnfläche des Kolbens 8 um einen Leerlaufweg gegenüberliegt, der gleich groß wie der Öffnungsweg des Auslaßventiles 18 ist. Wird der Zylinder 7 in Betätigungsrichtung bewegt, so nimmt er den Kolben 8 aufgrund dessen Hemmung gegenüber der Zylinderlaufbahn zunächst bis zur Anlage der Flächen 27, 28 mit, was zur gleichzeitigen Öffnung der Ventile 16, 18 führt. Bei weiterer Bewegung wird der Kolben 8 im Zylinder 7 in Pumprichtung bewegt, so daß aus der Pumpkammer 9 Luft durch den Auslasskanal 11 mit beschleunigter Strömungsgeschwindigkeit über den Einlaß 15 in die Medienkammer 12 und von dort unter Mitnahme des gespeicherten Mediums durch den Auslaß 17 in die Verwirbelungs- und Auslaßkammer 13 und dann durch die Auslaßöffnung 14 gelangt. In der Öffnungsstellung steht der Verschlußkörper 22 in der Auslaß­ kammer 13 dem Auslaß 17 als Prallteller gegenüber, wodurch eine Verwirbelung des Mediums beim Übertritt in die Auslaßkammer 13 erfolgt. Am Ende des Pumphubes liegt der Kolben 8 am Boden des Zylinders 7 an, der seinerseits zum größten Teil innerhalb des Halses 3 liegt.
Zur Lagesicherung von Zylinder 7 und Kolben 8 in der Ausgangsstellung gegeneinander ist eine Rasteinrichtung 29 vorgesehen. Diese weist am Innenumfang des Zylinders 7 und mit geringem Abstand von diesem offenen Ende einen ringwulstförmigen Rastnocken 30 auf, der in einer ringförmigen Rastnut 31 am Außenumfang des Kolbens 8 liegt. Die Rastnut 31 ist durch eine Zwischennut zwischen zwei axial benachbarten Kolbenlippen 32 gebildet, die einteilig mit dem Kolben 8 ausgebildet sind und im Querschnitt ein spitzwinklig gezahntes Profil ergeben. Die ineinandergreifenden, durch Rastnocken und -nuten 30, 31 gebildeten Rastglieder ergeben auch einen hermetisch dichten Verschluß der Pumpkammer 9 in der Ausgangsstellung. Durch entsprechend hohen Druck kann die Rastung überwunden werden, wobei jedoch zumindest eine Kolbenlippe vom Rastnocken nicht verformt wird, während eine benachbarte unter Aufrechterhaltung der dichten Anlage den Rastnocken 30 überspringt. Der Stellweg des Verschlußkörpers 22 ist wesentlich kleiner als seine Entfernung von der Auslaßöffnung 14, so daß er in jeder Stellung verhältnismäßig weit hinter dieser zurücksteht. In Ausgangsstellung bildet er den Boden der Auslaßkammer 13.
Die Kolbeneinheit aus Kolben 8 mit Kolbenschaft 20 und gesondert aufgestecktem Verschlußkörper 22 ist ausschließlich durch den Steckeingriff des Kolbenschaftes 20 in den ihn im wesentlichen vollständig aufnehmenden Gehäusehals 19 und die Axialsicherung durch den Verschlußkörper 22 gebildet, der in einer Richtung spielfrei am Inhalt der einen Medienspeicher bildenden Medienkammer 12 anliegt und gegen die andere Richtung durch vorgespannten Eingriff in die Innenumfangsfläche gesichert ist, was ebenfalls mit einer vorbestimmten Kraft überwindbar ist. Der Zylinder 7 ist seinerseits ausschließlich durch den Eingriff in den Außenumfang des ringscheibenförmigen Kolbens 8 frei getragen. Außer der Pumpe 6 mit rohrförmigen Gehäusehals 19 ist der Grundkörper 2 im Innern von Einbauten, wie z. B. Versteifungsrippen, völlig frei, so daß er, obwohl im wesentlichen formsteif, an seinem hinteren Ende quer zur Mittelachse 10 elastisch zusammendrückbar ist.
Am hinteren, auf voller Weite offenen Ende des Gehäuses 5 bildet der Grundkörper 2 eine zweigeteilte, ebene und zur Mittelachse 10 rechtwinklige Endfläche 33, wobei in Ansicht gemäß Fig. 1 der Zylinder 7 mit Abstand zwischen den Teilflächen liegt. Die Außenseite des Bodens des Zylinders 7 bildet eine Finger-Druckfläche oder Handhabe 34, die in der Ausgangslage gegenüber der Ebene der Endfläche 33 geringfügig zurückversetzt ist. Dadurch kann die Austragvorrichtung 1 ungehindert mit der Endfläche 33 auf eine Standfläche gestellt werden.
Im Mantel des Gehäuses 5 sind zwei einander gegenüberliegende, von der Endfläche 33 ausgehende, über den größeren Teil der Gehäusehöhe sowie der Gehäusebreite reichende, gleiche, miteinander fluchtende, von der Endfläche 33 nach vorne in der Breite abnehmende, konkav begrenzte und gegenüber dem Durchmesser des Zylinders 7 wesentlich breitere Ausschnitte 36 für den Eingriff eines Daumens vorgesehen, deren Breite etwa 20 mm oder weniger betragen kann und deren Abstand voneinander demgegenüber wesentlich kleiner ist. Das Gehäuse 5 ist nämlich in Axialansicht flachlänglich mit zwei gegenüberliegenden, konvex gekrümmten, beiderseits einer Mittelebene 40 liegenden Flachwandungen 37, deren Krümmungsradius wesentlich größer als die Gehäusedicke quer zur Mittelebene 40 ist. Die beiden Flachwandungen 37 gehen über konvex und wesentlich stärker gekrümmte, an die Teilflächen der Endfläche 33 anschließende Seitenkanten 38 ineinander über, die beiderseits einer zur Mittelebene 40 rechtwinkligen Mittelebene 41 liegen, welche wie die Mittelebene 40 eine Axialebene der Mittelachse 10 bildet. Das Gehäuse 5 weist flachelliptische Querschnitte auf und steht in Axialansicht allseits über den Außenumfang des kreisrunde Querschnitte aufweisenden Halses 3 vor.
Aufgrund der Masseverteilung und der Schwerpunktlage steht die Austragvorrichtung 1 auf der Endfläche 33 weniger kippstabil als sie auf einer der beiden Flachwandungen 37 liegt, wobei die drei sich dadurch ergebenden Lagen die einzigen stabilen Lagen sind. Die Erstreckung des Gehäuses 5 zwischen den Seitenkanten 38 ist zwei- bis dreimal größer als die Erstreckung quer dazu, wobei die Einzelflächen der eine Standfläche bildenden Endfläche 33 annähernd U- förmig mit gegeneinander gerichteten Schenkeln sind.
Die einteilig an den Hals 3 anschließende Stirnwand des Gehäuses 5 bildet beiderseits des Halses 3 jeweils eine Handhabe 35 in Form einer Finger-Druckfläche, die jeweils durch einen Endabschnitt der länglichen und über den Außenumfang des Gehäusemantels nicht vorstehenden Stirnwand gebildet ist. Die in Richtung der Mittelachse 10 höchstens um die Gehäusehöhe im Abstand zueinanderliegenden Handhaben 34, 35 oder Druckflächen liegen quer zu den beiden, zur Mittelebene 40 parallelen Liegeebenen, so daß die Austragvorrichtung 1 mit drei Fingern leicht aus dem liegenden Zustand gegriffen werden kann. Die Handhaben 35 liegen fluchtend mit den Teilflächen der Endfläche 33, in deren Bereich das Gehäuse 5 die größte Festigkeit hat.
Durch die beschriebene Ausbildung hat die Austragvorrichtung 1 in Ansicht im wesentlichen T-Form mit vom T-Schaft weg abgewinkelten Enden des T-Quersteges, wobei diese Enden beiderseits der Ausschnitte 36 liegende, frei abstehende, V-förmig profilierte Gehäuse-Finger bilden, auf deren Endflächen die Austragvorrichtung gestellt werden kann. Der Außendurchmesser des Zylinders 7 ist nur geringfügig kleiner als der lichte Abstand zwischen den Flachwandungen 37. Die beschriebenen Abschnitte des Gehäuses sind einzeln oder alle im wesentlichen formstabil oder rückfedernd elastisch biegbar.
Der Stutzen 4 kann mit einem kappenförmigen Deckel 42 verschlossen sein, der auf den abgesetzten Außenumfang des Stutzens 4 mit seinem Mantel so aufgesteckt ist, daß sein Außenumfang bündig in den Außenumfang des Halses 3 übergeht, so daß ein versehentliches Abstreifen vermieden ist.

Claims (18)

1. Austragvorrichtung (1) für Medien mit
  • 1. 1.1 mindestens einer handbetätigten Pumpe (6),
    • 1. 1.1.1 die wenigstens eine Pumpkammer (9) und einen Kolben (8) aufweist
  • 2. 1.2 und mit mindestens einem zu einer Austragöffnung (14) führenden Auslasskanal (11),
  • 3. 1.3 mit wenigstens einer von der Pumpkammer (9) gesonderten Medienkammer (12),
    • 1. 1.3.1 die wenigstens in einer Pumpstellung mit der Austragöffnung (14) und/oder der Pumpkammer (9) leitungsverbunden und
    • 2. 1.3.2 in mindestens einer weiteren Stellung dicht geschlossen ist
  • 4. 1.4 und mit einer als Kanal (25) ausgebildeten Leitungsverbindung zwischen der Pumpkammer (9) und der Medienkamer (12),
    • 1. 1.4.1 die durch ein in die Medienkammer führendes Einlassventil (16) verschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
  • 1. 1.5 der Kolben (8) mit einem Kolbenschaft (20) eine Kolbeneinheit bildet,
    • 1. 1.5.1 die einen Verschlusskörper des Einlassventils (16) bildet, und
  • 2. 1.6 das Einlassventil (16) und ein Auslassventil (18) im Bereich einander gegenüberliegender Enden der Medienkammer (12) vorgesehen sind.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) in mindestens einer Pumpstellung einen im Querschnitt erweiterten Abschnitt des von der Pumpkammer (9) zur Auslassöffnung (14) führenden Auslasskanals (11) bildet.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) achsgleich zur Pumpe (6) und zur Austragöffnung (14) und näher bei der Austragöffnung (14) als die Pumpe (6) oder unmittelbar benachbart zur Austragöffnung (14) liegt.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Auslaß (17) der Medienkammer (12) mit einem Auslaßventil (18) gesteuert ist, das als vom Kolben (8) betätigbares Schieberventil ausgebildet ist.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Ventilkörper (22) eines Auslassventils (18) durch einen der lichten Weite der Medienkammer (12) entsprechenden, kolbenartigen Stirndeckel gebildet ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Folgeschaltung (26) der Betätigung der Pumpe (6) und der Öffnung der Medienkammer (12) vorgesehen ist.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Öffnung der Pumpkammer (9) zur Medienkammer (12) eine Vorkompressionsstufe für die Pumpkammer (9) vorgesehen ist.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) in einer Ausgangsstellung gerastet gegen Betätigung arretiert ist und bei Überwindung der Rastung wenigstens ein Ventil (16, 18) für die Medienkammer (12) betätigbar ist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kolbenschaft (20) anschlagbegrenzt in einem Gehäusehals (19) gelagert und der Kolben (8) unmittelbar gegenüber einem Rastnocken (30) an der Wand des Zylinders (7) arretiert ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) und/oder ein Einlass (15) in die Medienkammer (12) eine im Querschnitt kranz- oder ringförmige Anordnung aufweisen.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens dem Auslass (17) der Medienkammer (12) an der Austragöffnung (14) eine Verwirbelungseinrichtung (22) für das Medium zugeordnet ist.
12. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) und die Pumpkammer (9) für unterschiedliche Medien ausgebildet sind, wobei die Medienkammer (12) als Speicher für pulverförmiges Medium dient.
13. Austragvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpkammer (9) als einlassfreie, dem Pumpkolben (8) gegenüberliegend geschlossene und eine Betätigungshandhabe (34) bildende Luft-Pump­ kammer ausgebildet ist.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) und/oder die Medienkammer (12) in wenigstens einer Stellung vollständig innerhalb eines Gehäuses (5) liegt, in das sie in Längsrichtung eines Austragstutzens (4) hineinragt.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) und/oder die Medienkammer (12) als Baueinheit über mindestens eine Steckverbindung miteinander und mit einem ein Außengehäuse (5) bildenden Grundkörper (2) verbunden sind.
16. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (5) der Austragvorrichtung (1) - in Richtung einer Mittelachse (10) - länglich gestreckt und mit zwei gegenüberliegenden flacheren Seiten (37) versehen ist, die beide zur Bildung eines gemeinsamen Fingereingriffs von Eingriffsausschnitten (36) durchsetzt sind.
17. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass voneinander weggerichtete, Fingerdruckflächen bildende Betätigungshandhaben (34, 35) vorgesehen sind, von denen zwei mit gleicher Druckrichtung beiderseits eines Austragstutzens (4) durch eine Stirnwand eines Gehäuses (5) der Austragvorrichtung (1) und eine durch einen innerhalb des Gehäuses (5) liegenden Schiebekörper (7) gebildet ist.
18. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Einmal-Austragvorrichtung zum Austrag einer festen Speichermenge eines pulverförmigen Mediums in einem einzigen Gesamt-Pumphub ausgebildet ist.
DE4005527A 1989-02-22 1990-02-22 Austragvorrichtung für Medien mit einer handbetätigten Pumpe Expired - Fee Related DE4005527C2 (de)

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