DE4005527C2 - Austragvorrichtung für Medien mit einer handbetätigten Pumpe - Google Patents
Austragvorrichtung für Medien mit einer handbetätigten PumpeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Sie soll insbesondere für ein einziges Medium, gesondert
gespeicherte, gleiche oder ungleiche, fließfähige Medien von ggf.
unterschiedlichem Aggregatzustand, geeignet sein. Solche Medien können
gasförmig bzw. leicht flüchtig, flüssig bzw. pastös und/oder pulverförmig sein.
Aus der DE 23 37 220 A1 ist ein Pulverspray bekannt geworden, bei dem ein
napfförmiges, das Pulver enthaltendes Gefäß in ein teleskopartig zusam
menschiebbares Gehäuse eingesetzt ist, das als Luftpumpe arbeitet. In dem den
Pulverbehälter verschließenden Deckel sind zwei vom Luftdruck betätigbare
Ventile vorgesehen, von denen eines eine in den Behälter von oben
hineinblasende Düse beaufschlagt. Dadurch wird das Pulver aufgewirbelt und
verläßt den Behälter ebenfalls durch den Deckel über ein auch luftdruckbetätigtes
Ventil zu einer seitlichen Austrittsdüse.
Obwohl diese Vorrichtung relativ einfach und unkompliziert aufgebaut ist, wenn
man von den notwendigen druckbetätigten Ventilen absieht, läßt ihre Funktion zu
wünschen übrig. Es wird kaum möglich sein, mit einem einzigen Pumphub den
gesamten Inhalt des Pulverbehälters in entsprechend fein zerstäubter Form
auszubringen. Daher ist auch ein Lufteinlaßventil bei der Luftpumpe vorgesehen,
das mehrere Hübe ermöglicht. Vor allem ist diese Vorrichtung aber kaum für
hygroskopische oder kontaminationsgefährdete pulvrige Produkte geeignet, weil
die luftdruckbetätigten Ventile keinen zuverlässigen Abschluß zwischen der
Pulverkammer und der druckerzeugenden Pumpkammer einerseits und zur
Atmosphäre hin andererseits gewährleisten.
Die US 3 907 206 zeigt einen Zerstäuber mit einem Flüssigkeitsbehälter und
einer Luftpumpe, bei der die Luftpumpe einen Drücker hat, in dem ein Kolben
angeordnet ist. Der Drücker betätigt über einen Stößel das Einlassventil für die
Flüssigkeit, die dann nach dem Venturi-System zerstäubt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, Nachteile bekannter Lösungen zu vermeiden,
insbesondere eine Austragvorrichtung der genannten Art zu schaffen, mit
welcher ein vorgespeichertes und zuverlässig dicht abgeschlossen gelagertes
Medienquantum unter Zuhilfenahme eines weiteren Förder- bzw. Trägermediums
ausgetragen werden kann.
Diese Aufgabe wird durch den Anspruch 1 gelöst. In der Ausgangsstellung ist die
Medienkammer dicht geschlossen. In ihr kann eine genau dosierte Medienmenge
auch über lange Lagerzeiten geschützt und frisch gehalten gespeichert werden.
Sie kann zum Austrag des Mediums so beeinflußt werden, daß sie in
Leitungsverbindung mit der Pumpe steht und bei deren Betätigung von dem
gepumpten Medium durchströmt wird. Zweckmäßig wird das Medium simultan
aus der Medienkammer ausgetragen und ggf. in einem einzigen Pumpstoß bis
zur Austragöffnung gefördert. Handelt es sich um ein pulverförmiges Medium, so
kann es mit einem gasförmigen Pumpmedium fluidisiert und von einem Ende der
Medienkammer zum gegenüberliegenden Ende hinausgedrückt werden. Durch
die Verwendung eines Schieberventils zwischen Pump- und Medienkammer ist
ein unter allen Umweltbedingungen dichter Abschluß auch von empfindlichen
Medien sichergestellt.
Das Pumpmedium kann in einem ersten, an die Ausgangsstellung
anschließenden Teilhub vorgespannt und dann erst die Leitungsverbindung zur
Medienkammer geöffnet werden. Zweckmäßig liegt die Medienkammer nicht auf
der Saug-, sondern auf der Druckseite der Pumpe, so daß das Medium die
Pumpkammer nicht durchströmt. Die Medienkammer kann durch geeignete
Steuerung auch vor Beginn des Pumphubes am Einlaß und/oder am Auslaß
durch eine geeignete Folgeschaltung geöffnet werden; muß zur Einleitung des
Pumphubes eine federnde Rastung durch Aufbringen eines entsprechenden
Betätigungsdruckes überwunden werden, so ergibt sich von selbst eine
schlagartige Betätigung der Pumpe und dadurch ebenfalls ein Austrag des
Mediums in einem einzigen Stoß. Zur Erzielung hoher Strömungs
geschwindigkeiten des Pumpmediums hat der Verbindungskanal zwischen der
Pumpkammer und der Medienkammer zweckmäßig wesentlich kleinere
Durchlaßquerschnitte als eine oder beide Kammern, wobei die Durchlaß
querschnitte in Richtung zur Medienkammer abnehmen können.
Vorteilhaft ist die Austragvorrichtung so ausgebildet, daß sie mit den bzw. drei
Fingern einer einzigen Hand getragen und gleichzeitig sicher betätigt sowie z. B.,
nach Art einer Munddusche verwendet werden kann. Die Austragvorrichtung
kann dabei als Einweg-Austragvorrichtung ausgebildet sein, die nach Leerung
der Medienkammer nicht mehr gefüllt wird und daher als einfache Baueinheit
ausgebildet sein kann, die die Pumpe, den Medienspeicher, Kanäle und Ventile
und Verschlüsse innerhalb eines Außengehäuses aufnimmt, das in Seitenansicht
etwa T- bzw. Y-förmig sein kann. ist die Austragvorrichtung, nämlich die
Pumpkammer und die Medienkammer, dafür vorgesehen, nur in einem einzigen
ganzen Pumphub in aufeinander folgenden Teilstrecken oder in einem
Durchgang vollständig und nicht wieder füllbar entleert zu werden, so können
beide Kammern in der Ausgangslage nach außen vollständig dicht geschlossen
sein, und die Pumpkammer bedarf keinerlei Ventiles, zumindest keines
Einlaßventiles. Eine Medienkammer kann einteilig mit der ggf. in einteiliger
Bauweise einen Pumpenzylinder bildenden Pumpkammer ausgebildet sein.
Die Austragvorrichtung ist in Axialansicht zweckmäßig länglich gestreckt, so daß
sie zwei gegenüberliegende und über verhältnismäßig schmale Abrollkanten
ineinander übergehende Flachseiten bildet, auf denen sie ihre stabilste Lage hat,
so daß sie bevorzugt die entsprechende liegende Lage einnimmt. Liegen in
diesem Fall die Betätigungshandhaben quer zur Liegeebene frei zugänglich und
voneinander abgekehrt sowie ggf. im Axialabstand voneinander, so kann die
Austragvorrichtung leicht an ihren Handhaben gegriffen und mit derselben
Greiflage der Finger auch betätigt werden. Zweckmäßig sind beide
gegenüberliegenden Flachwandungen des Gehäuses von Daumen-Eingriffs
öffnungen durchsetzt, die gemeinsam eine Aufnahme für einen Daumen bilden,
so daß sämtliche Funktionsteile der Austragvorrichtung geschützt im
wesentlichen vollständig innerhalb des Gehäuses liegen können. Sind die
Daumenausschnitte der Austragvorrichtung, die dadurch an ihrem von der
Austragöffnung entfernten Ende eine Gabel mit zwei im wesentlichen starren und
etwa parallel frei ausragenden Gabelfingern bildet, verhältnismäßig eng, so kann
die Austragvorrichtung, insbesondere nach der Betätigung, wie eine Klammer auf
dem Finger bzw. Daumen getragen werden, was Handhabungen unmittelbar im
Anschluß an den Austrag erleichtert.
Die genannten Teile der Pumpe und/oder der Medienkammer können,
vorzugsweise als mindestens eine in sich geschlossene Baueinheit, über eine
reine Steckverbindung an einem Grundkörper befestigt sein, der vorzugsweise
das Außengehäuse bildet und im Innern einen vorstehenden Steckansatz
aufweist, mit welchem die jeweilige Baueinheit, insbesondere etwa in Richtung
der Pumpbetätigung, verbunden ist. Es können auch zwei kolbenartige Bauteile
im Abstand zueinander an einem Schaft vorgesehen sein, der in einer gegenüber
den Kolben engeren Bohrung geführt ist, so daß die zugehörige Baueinheit in
beiden Verschieberichtungen anschlagbegrenzt ist. In einer Verschieberichtung
kann dabei der zugehörige Kolben wenigstens teilweise durch das gespeicherte
Medium anschlagbegrenzt sein.
Diese und weitere Merkmale von bevorzugten Weiterbildungen der Erfindung
gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den
Zeichnungen hervor. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird im folgenden näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung im Axialschnitt und
Fig. 2 die Austragvorrichtung gemäß Fig. 1 in Ansicht von unten.
Die Austragvorrichtung 1 weist einen hohlen Grundkörper 2 auf, der am Ende
eines frei vorstehenden Halses 3 einen Stutzen 4 und am davon abgekehrten
Ende ein erweitertes, allseits über den Umfang des Halses 3 vorstehendes
Gehäuse 5 bildet. In dem kappenförmigen, von einem abgeflachten Mantel
begrenzten und am hinteren Ende offenen Gehäuse 5 und in dem Hals 3 ist eine
Schubkolben-Pumpe 6 angeordnet. Sie weist einen einteiligen, napfförmigen
Zylinder 7 mit darin gelagertem und in einer Ausgangsstellung überwindbar
festgesetzten Kolben 8 auf, die eine Pumpkammer 9 begrenzen. Alle genannten
Bauteile und Anordnungen liegen in einer gemeinsamen Mittelachse 10, wie
auch ein Auslasskanal 11, eine Medienkammer 12, eine Austragkammer 13, eine
Austragöffnung 14, ein Einlaß 15, ein Einlassventil 16, ein Auslaß 17, ein
Auslaßventil 18, ein Gehäusehals 19, ein Kolbenschaft 20, ein Verschlußkörper
21, ein Verschlußkörper 22 und/oder Kanalabschnitte 23, 24, 25.
Der Auslasskanal 11 verbindet die Medienkammer 12 mit der Pumpkammer 9
nach Öffnung des Einlassventiles 16 und wird teilweise von der einteiligen
Baueinheit aus Kolben 8 und Kolbenschaft 20 begrenzt. Die zylindrische
Medienkammer 12 ist in dem rohrförmigen Gehäusehals 19 vorgesehen, der
berührungsfrei innerhalb des Halses 3 und zum Teil im Gehäuse 5 liegt und mit
seinem vorderen Ende einteilig am hinteren Ende des Stutzens 4 in den Hals 3
übergeht. Die Medienkammer 12 liegt unmittelbar benachbart zum hinteren Ende
des Stutzens 4 und geht in diesen über einen trichterförmig erweiterten
Übergangsabschnitt über. Die Außenweite sowie das Fassungsvolumen der
Medienkammer 12 sind kleiner als diejenigen der Pumpkammer 9 und der vom
Stutzen 4 begrenzten Auslaßkammer 13, welche gegenüber der Pumpkammer 9
größer ist. Das auf voller Weite offene vordere Ende der Auslaßkammer 13 bildet
die Auslaßöffnung 14.
An das hintere Ende der Medienkammer 12 schließt ein im Querschnitt
reduzierter Rohransatz eines inneren Gehäusehalses 19 an, in dessen Bohrung
der Kolbenschaft 20 abgedichtet, jedoch längsverschiebbar geführt ist. Der
Kolbenschaft 20 bildet bzw. trägt zwei Ventil- bzw. Verschlußkörper 21, 22, mit
welchen der am vorderen Ende des Auslasskanales 11 liegende Einlaß 15 und
der gegenüberliegende Auslaß 17 in der Ausgangsstellung gemäß Fig. 1
verschlossen und nach einer ersten Betätigungsphase geöffnet sind. Der
Verschlußkörper 21 ist durch einen erweiterten Abschnitt des Kolbenschaftes 20
gebildet, dessen dahinter anschließender Schaftabschnitt mit dem Gehäusehals
19 einen ringförmigen Kanalabschnitt 25 begrenzt. An das hintere Ende dieses
Kanalabschnittes 25 schließt ein den Kolbenschaft 20 durchsetzender, als Quer
kanal ausgebildeter Kanalabschnitt 24 an, an den ein den Kolben 8
durchsetzender, in Strömungsrichtung spitzwinklig verjüngter Kanalabschnitt 23
anschließt, dessen hinteres Ende in der zugehörigen Kolbenstirnfläche mit der
Pumpkammer 9 verbunden ist. Der andere Verschlußkörper 22 ist am vorderen
Ende des Verschlußkörpers 21 angeordnet und ein Ringkörper, der mit seinem
Außenumfang am zylindrischen Innenumfang der Medienkammer 12 abgedichtet
gleitbar anliegt.
Zur vorangehenden Öffnung des Auslaßventiles 18 der Medienkammer 12 und
selbsttätig sofort nachfolgendem Beginn des Pumpbetriebes der Pumpe 6 ist
eine Folgeschaltung 26 vorgesehen. Die hintere Endfläche des Gehäusehalses
19 bildet eine Mitnahmefläche 27, welcher eine Anschlagfläche 28 der
zugehörigen Stirnfläche des Kolbens 8 um einen Leerlaufweg gegenüberliegt,
der gleich groß wie der Öffnungsweg des Auslaßventiles 18 ist. Wird der Zylinder
7 in Betätigungsrichtung bewegt, so nimmt er den Kolben 8 aufgrund dessen
Hemmung gegenüber der Zylinderlaufbahn zunächst bis zur Anlage der Flächen
27, 28 mit, was zur gleichzeitigen Öffnung der Ventile 16, 18 führt. Bei weiterer
Bewegung wird der Kolben 8 im Zylinder 7 in Pumprichtung bewegt, so daß aus
der Pumpkammer 9 Luft durch den Auslasskanal 11 mit beschleunigter
Strömungsgeschwindigkeit über den Einlaß 15 in die Medienkammer 12 und von
dort unter Mitnahme des gespeicherten Mediums durch den Auslaß 17 in die
Verwirbelungs- und Auslaßkammer 13 und dann durch die Auslaßöffnung 14
gelangt. In der Öffnungsstellung steht der Verschlußkörper 22 in der Auslaß
kammer 13 dem Auslaß 17 als Prallteller gegenüber, wodurch eine Verwirbelung
des Mediums beim Übertritt in die Auslaßkammer 13 erfolgt. Am Ende des
Pumphubes liegt der Kolben 8 am Boden des Zylinders 7 an, der seinerseits zum
größten Teil innerhalb des Halses 3 liegt.
Zur Lagesicherung von Zylinder 7 und Kolben 8 in der Ausgangsstellung
gegeneinander ist eine Rasteinrichtung 29 vorgesehen. Diese weist am
Innenumfang des Zylinders 7 und mit geringem Abstand von diesem offenen
Ende einen ringwulstförmigen Rastnocken 30 auf, der in einer ringförmigen
Rastnut 31 am Außenumfang des Kolbens 8 liegt. Die Rastnut 31 ist durch eine
Zwischennut zwischen zwei axial benachbarten Kolbenlippen 32 gebildet, die
einteilig mit dem Kolben 8 ausgebildet sind und im Querschnitt ein spitzwinklig
gezahntes Profil ergeben. Die ineinandergreifenden, durch Rastnocken und
-nuten 30, 31 gebildeten Rastglieder ergeben auch einen hermetisch dichten
Verschluß der Pumpkammer 9 in der Ausgangsstellung. Durch entsprechend
hohen Druck kann die Rastung überwunden werden, wobei jedoch zumindest
eine Kolbenlippe vom Rastnocken nicht verformt wird, während eine benachbarte
unter Aufrechterhaltung der dichten Anlage den Rastnocken 30 überspringt. Der
Stellweg des Verschlußkörpers 22 ist wesentlich kleiner als seine Entfernung von
der Auslaßöffnung 14, so daß er in jeder Stellung verhältnismäßig weit hinter
dieser zurücksteht. In Ausgangsstellung bildet er den Boden der Auslaßkammer
13.
Die Kolbeneinheit aus Kolben 8 mit Kolbenschaft 20 und gesondert
aufgestecktem Verschlußkörper 22 ist ausschließlich durch den Steckeingriff des
Kolbenschaftes 20 in den ihn im wesentlichen vollständig aufnehmenden
Gehäusehals 19 und die Axialsicherung durch den Verschlußkörper 22 gebildet,
der in einer Richtung spielfrei am Inhalt der einen Medienspeicher bildenden
Medienkammer 12 anliegt und gegen die andere Richtung durch vorgespannten
Eingriff in die Innenumfangsfläche gesichert ist, was ebenfalls mit einer
vorbestimmten Kraft überwindbar ist. Der Zylinder 7 ist seinerseits ausschließlich
durch den Eingriff in den Außenumfang des ringscheibenförmigen Kolbens 8 frei
getragen. Außer der Pumpe 6 mit rohrförmigen Gehäusehals 19 ist der
Grundkörper 2 im Innern von Einbauten, wie z. B. Versteifungsrippen, völlig frei,
so daß er, obwohl im wesentlichen formsteif, an seinem hinteren Ende quer zur
Mittelachse 10 elastisch zusammendrückbar ist.
Am hinteren, auf voller Weite offenen Ende des Gehäuses 5 bildet der
Grundkörper 2 eine zweigeteilte, ebene und zur Mittelachse 10 rechtwinklige
Endfläche 33, wobei in Ansicht gemäß Fig. 1 der Zylinder 7 mit Abstand
zwischen den Teilflächen liegt. Die Außenseite des Bodens des Zylinders 7 bildet
eine Finger-Druckfläche oder Handhabe 34, die in der Ausgangslage gegenüber
der Ebene der Endfläche 33 geringfügig zurückversetzt ist. Dadurch kann die
Austragvorrichtung 1 ungehindert mit der Endfläche 33 auf eine Standfläche
gestellt werden.
Im Mantel des Gehäuses 5 sind zwei einander gegenüberliegende, von der
Endfläche 33 ausgehende, über den größeren Teil der Gehäusehöhe sowie der
Gehäusebreite reichende, gleiche, miteinander fluchtende, von der Endfläche 33
nach vorne in der Breite abnehmende, konkav begrenzte und gegenüber dem
Durchmesser des Zylinders 7 wesentlich breitere Ausschnitte 36 für den Eingriff
eines Daumens vorgesehen, deren Breite etwa 20 mm oder weniger betragen
kann und deren Abstand voneinander demgegenüber wesentlich kleiner ist. Das
Gehäuse 5 ist nämlich in Axialansicht flachlänglich mit zwei gegenüberliegenden,
konvex gekrümmten, beiderseits einer Mittelebene 40 liegenden
Flachwandungen 37, deren Krümmungsradius wesentlich größer als die
Gehäusedicke quer zur Mittelebene 40 ist. Die beiden Flachwandungen 37
gehen über konvex und wesentlich stärker gekrümmte, an die Teilflächen der
Endfläche 33 anschließende Seitenkanten 38 ineinander über, die beiderseits
einer zur Mittelebene 40 rechtwinkligen Mittelebene 41 liegen, welche wie die
Mittelebene 40 eine Axialebene der Mittelachse 10 bildet. Das Gehäuse 5 weist
flachelliptische Querschnitte auf und steht in Axialansicht allseits über den
Außenumfang des kreisrunde Querschnitte aufweisenden Halses 3 vor.
Aufgrund der Masseverteilung und der Schwerpunktlage steht die
Austragvorrichtung 1 auf der Endfläche 33 weniger kippstabil als sie auf einer der
beiden Flachwandungen 37 liegt, wobei die drei sich dadurch ergebenden Lagen
die einzigen stabilen Lagen sind. Die Erstreckung des Gehäuses 5 zwischen den
Seitenkanten 38 ist zwei- bis dreimal größer als die Erstreckung quer dazu, wobei
die Einzelflächen der eine Standfläche bildenden Endfläche 33 annähernd U-
förmig mit gegeneinander gerichteten Schenkeln sind.
Die einteilig an den Hals 3 anschließende Stirnwand des Gehäuses 5 bildet
beiderseits des Halses 3 jeweils eine Handhabe 35 in Form einer
Finger-Druckfläche, die jeweils durch einen Endabschnitt der länglichen und über
den Außenumfang des Gehäusemantels nicht vorstehenden Stirnwand gebildet
ist. Die in Richtung der Mittelachse 10 höchstens um die Gehäusehöhe im
Abstand zueinanderliegenden Handhaben 34, 35 oder Druckflächen liegen quer
zu den beiden, zur Mittelebene 40 parallelen Liegeebenen, so daß die
Austragvorrichtung 1 mit drei Fingern leicht aus dem liegenden Zustand gegriffen
werden kann. Die Handhaben 35 liegen fluchtend mit den Teilflächen der
Endfläche 33, in deren Bereich das Gehäuse 5 die größte Festigkeit hat.
Durch die beschriebene Ausbildung hat die Austragvorrichtung 1 in Ansicht im
wesentlichen T-Form mit vom T-Schaft weg abgewinkelten Enden des
T-Quersteges, wobei diese Enden beiderseits der Ausschnitte 36 liegende, frei
abstehende, V-förmig profilierte Gehäuse-Finger bilden, auf deren Endflächen die
Austragvorrichtung gestellt werden kann. Der Außendurchmesser des Zylinders 7
ist nur geringfügig kleiner als der lichte Abstand zwischen den Flachwandungen
37. Die beschriebenen Abschnitte des Gehäuses sind einzeln oder alle im
wesentlichen formstabil oder rückfedernd elastisch biegbar.
Der Stutzen 4 kann mit einem kappenförmigen Deckel 42 verschlossen sein, der
auf den abgesetzten Außenumfang des Stutzens 4 mit seinem Mantel so
aufgesteckt ist, daß sein Außenumfang bündig in den Außenumfang des Halses
3 übergeht, so daß ein versehentliches Abstreifen vermieden ist.
Claims (18)
1. Austragvorrichtung (1) für Medien mit
- 1. 1.1 mindestens einer handbetätigten Pumpe (6),
- 1. 1.1.1 die wenigstens eine Pumpkammer (9) und einen Kolben (8) aufweist
- 2. 1.2 und mit mindestens einem zu einer Austragöffnung (14) führenden Auslasskanal (11),
- 3. 1.3 mit wenigstens einer von der Pumpkammer (9) gesonderten
Medienkammer (12),
- 1. 1.3.1 die wenigstens in einer Pumpstellung mit der Austragöffnung (14) und/oder der Pumpkammer (9) leitungsverbunden und
- 2. 1.3.2 in mindestens einer weiteren Stellung dicht geschlossen ist
- 4. 1.4 und mit einer als Kanal (25) ausgebildeten Leitungsverbindung
zwischen der Pumpkammer (9) und der Medienkamer (12),
- 1. 1.4.1 die durch ein in die Medienkammer führendes Einlassventil (16) verschließbar ist,
- 1. 1.5 der Kolben (8) mit einem Kolbenschaft (20) eine Kolbeneinheit
bildet,
- 1. 1.5.1 die einen Verschlusskörper des Einlassventils (16) bildet, und
- 2. 1.6 das Einlassventil (16) und ein Auslassventil (18) im Bereich einander gegenüberliegender Enden der Medienkammer (12) vorgesehen sind.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Medienkammer (12) in mindestens einer Pumpstellung einen im
Querschnitt erweiterten Abschnitt des von der Pumpkammer (9) zur
Auslassöffnung (14) führenden Auslasskanals (11) bildet.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
dass die Medienkammer (12) achsgleich zur Pumpe (6) und zur
Austragöffnung (14) und näher bei der Austragöffnung (14) als die Pumpe
(6) oder unmittelbar benachbart zur Austragöffnung (14) liegt.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Auslaß (17) der Medienkammer (12) mit einem
Auslaßventil (18) gesteuert ist, das als vom Kolben (8) betätigbares
Schieberventil ausgebildet ist.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein Ventilkörper (22) eines
Auslassventils (18) durch einen der lichten Weite der Medienkammer (12)
entsprechenden, kolbenartigen Stirndeckel gebildet ist.
6. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass eine Folgeschaltung (26) der Betätigung der Pumpe
(6) und der Öffnung der Medienkammer (12) vorgesehen ist.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass vor der Öffnung der Pumpkammer (9) zur
Medienkammer (12) eine Vorkompressionsstufe für die Pumpkammer (9)
vorgesehen ist.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) in einer Ausgangsstellung gerastet
gegen Betätigung arretiert ist und bei Überwindung der Rastung
wenigstens ein Ventil (16, 18) für die Medienkammer (12) betätigbar ist.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kolbenschaft (20) anschlagbegrenzt in einem
Gehäusehals (19) gelagert und der Kolben (8) unmittelbar gegenüber
einem Rastnocken (30) an der Wand des Zylinders (7) arretiert ist.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) und/oder ein Einlass (15) in
die Medienkammer (12) eine im Querschnitt kranz- oder ringförmige
Anordnung aufweisen.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens dem Auslass (17) der Medienkammer
(12) an der Austragöffnung (14) eine Verwirbelungseinrichtung (22) für
das Medium zugeordnet ist.
12. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Medienkammer (12) und die Pumpkammer (9)
für unterschiedliche Medien ausgebildet sind, wobei die Medienkammer
(12) als Speicher für pulverförmiges Medium dient.
13. Austragvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Pumpkammer (9) als einlassfreie, dem Pumpkolben (8) gegenüberliegend
geschlossene und eine Betätigungshandhabe (34) bildende Luft-Pump
kammer ausgebildet ist.
14. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) und/oder die Medienkammer (12) in
wenigstens einer Stellung vollständig innerhalb eines Gehäuses (5) liegt,
in das sie in Längsrichtung eines Austragstutzens (4) hineinragt.
15. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Pumpe (6) und/oder die Medienkammer (12) als
Baueinheit über mindestens eine Steckverbindung miteinander und mit
einem ein Außengehäuse (5) bildenden Grundkörper (2) verbunden sind.
16. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass ein Gehäuse (5) der Austragvorrichtung (1) - in
Richtung einer Mittelachse (10) - länglich gestreckt und mit zwei
gegenüberliegenden flacheren Seiten (37) versehen ist, die beide zur
Bildung eines gemeinsamen Fingereingriffs von Eingriffsausschnitten (36)
durchsetzt sind.
17. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass voneinander weggerichtete, Fingerdruckflächen
bildende Betätigungshandhaben (34, 35) vorgesehen sind, von denen
zwei mit gleicher Druckrichtung beiderseits eines Austragstutzens (4)
durch eine Stirnwand eines Gehäuses (5) der Austragvorrichtung (1) und
eine durch einen innerhalb des Gehäuses (5) liegenden Schiebekörper (7)
gebildet ist.
18. Austragvorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass sie als Einmal-Austragvorrichtung zum Austrag
einer festen Speichermenge eines pulverförmigen Mediums in einem
einzigen Gesamt-Pumphub ausgebildet ist.
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1990
- 1990-02-22 DE DE4005527A patent/DE4005527C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
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