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DE19756442A1 - Spender für Medien - Google Patents

Spender für Medien

Info

Publication number
DE19756442A1
DE19756442A1 DE19756442A DE19756442A DE19756442A1 DE 19756442 A1 DE19756442 A1 DE 19756442A1 DE 19756442 A DE19756442 A DE 19756442A DE 19756442 A DE19756442 A DE 19756442A DE 19756442 A1 DE19756442 A1 DE 19756442A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
handle
plunger
base body
driver
dispenser according
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE19756442A
Other languages
English (en)
Inventor
Karl-Heinz Fuchs
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Aptar Radolfzell GmbH
Original Assignee
Erich Pfeiffer GmbH
Ing Erich Pfeiffer GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Erich Pfeiffer GmbH, Ing Erich Pfeiffer GmbH filed Critical Erich Pfeiffer GmbH
Priority to DE19756442A priority Critical patent/DE19756442A1/de
Priority to EP98123543A priority patent/EP0923993B1/de
Priority to AT98123543T priority patent/ATE267054T1/de
Priority to ES98123543T priority patent/ES2221970T3/es
Priority to DE59811420T priority patent/DE59811420D1/de
Priority to KR1019980055763A priority patent/KR19990063160A/ko
Priority to JP10359358A priority patent/JPH11245979A/ja
Priority to BR9805418-0A priority patent/BR9805418A/pt
Priority to US09/215,754 priority patent/US6478196B2/en
Publication of DE19756442A1 publication Critical patent/DE19756442A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
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    • B05B9/00Spraying apparatus for discharge of liquids or other fluent material, without essentially mixing with gas or vapour
    • B05B9/03Spraying apparatus for discharge of liquids or other fluent material, without essentially mixing with gas or vapour characterised by means for supplying liquid or other fluent material
    • B05B9/04Spraying apparatus for discharge of liquids or other fluent material, without essentially mixing with gas or vapour characterised by means for supplying liquid or other fluent material with pressurised or compressible container; with pump
    • B05B9/047Spraying apparatus for discharge of liquids or other fluent material, without essentially mixing with gas or vapour characterised by means for supplying liquid or other fluent material with pressurised or compressible container; with pump supply being effected by follower in container, e.g. membrane or floating piston, or by deformation of container
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    • B05B1/341Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means designed to influence the nature of flow of the liquid or other fluent material, e.g. to produce swirl to produce swirl before discharging the liquid or other fluent material, e.g. in a swirl chamber upstream the spray outlet
    • B05B1/3421Nozzles, spray heads or other outlets, with or without auxiliary devices such as valves, heating means designed to influence the nature of flow of the liquid or other fluent material, e.g. to produce swirl to produce swirl before discharging the liquid or other fluent material, e.g. in a swirl chamber upstream the spray outlet with channels emerging substantially tangentially in the swirl chamber
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Description

Die Erfindung betrifft einen Spender, mit welchem flüssige, pulverförmige, gasförmige und/oder pastöse Medien ins Freie abgegeben werden können und sich dabei an einem Medienauslaß vom Spender ablösen. Zweckmäßig ist der Spender mit einer einzigen Hand zu tragen und mit den Fingern derselben Hand der Medienaustrag zu betätigen. Als Austragförderer kann eine Pumpe, das Ventil eines Druckbehälters, wie eines Aerosolbe­ hälters, o. dgl. vorgesehen sein. Das Medium kann am Medien­ auslaß zerstäubt, als unzerstäubter Strahl bzw. Tropfen oder Strang abgegeben werden.
Insbesondere ein kleiner Spender mit einem axialen Betäti­ gungshub von weniger als 5 mm oder 3 mm und einem größten Außendurchmesser von weniger als 25 mm, 20 mm oder 18 mm weist vorteilhaft eine Handhabe auf, die nicht parallel zur Achse des Spenders, sondern quer dazu manuell zu drücken ist, so daß dann diese Bewegung der Handhabe in eine axiale Bewegung eines Betätigungs-Stößels umzuwandeln ist. Anderer­ seits sind bei einem solchen Spender die einzelnen Bauteile sehr klein, wodurch sie gegen mechanische Belastungen em­ pfindlich sowie schwierig abzustützen sind. Eine über die Länge des Spenders unregelmäßige Außenfläche, die am Außenum­ fang oder im Griffbereich mehrfach abgestuft ist, kann die Handhabung und die Verstauung des Spenders in einer Tasche erschweren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Spender zu schaffen, bei welchem Nachteile bekannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen Art vermieden sind. Insbesondere soll der Spender bei kleinsten Abmessungen hohe mechanische Stabili­ täten, sichere sowie genaue Funktionen sowie einfachen Gebrauch und ergonomisch günstige Handhabung gewährleisten.
Erfindungsgemäß sind Mittel vorgesehen, um den Stößel auf einer Länge radial und/oder gegen Verdrehung gesichert zu führen, die größer als die Hälfte seines Durchmessers ist. Diese Führung kann im Bereich der Kupplungsverbindung zwischen Handhabe und Stößel und/oder stromaufwärts unmittel­ bar daran anschließend vorgesehen sein. Die Führung erfolgt zweckmäßig unmittelbar am Innenumfang der äußersten Mantel­ wand des Grundkörpers. Der Führungsteil des Stößels kann für die betätigte bzw. von der Ausgangsstellung entfernte End­ stellung einen Axialanschlag bilden. Dieser Anschlag kann an einer Stirnfläche des Gehäuses des Austragförderers anschla­ gen, in welches der Stößel permanent hineinragt.
Der Spender weist über den größten Teil seiner Länge, insbe­ sondere über mehr als zwei Drittel oder drei Viertel dieser Länge, beim Gebrauch konstante Außenweite auf, die nur im Bereich des Austragkopfes reduziert ist und über die nur die Handhabe radial nach außen vorsteht. Diese Gesamtlänge ist mindestens fünf-, sieben- oder achtfach größer als die Außenweite. Auf der Länge konstanter Außenweite ist ein Medienspeicher mindestens um die Hälfte länger als der Grundkörper. Dieser konstant weite Außenumfang reicht über eine Länge von mindestens 8 cm oder 10 cm, so daß dieser Außenumfang beim Betätigen eine günstige Grifffläche bildet, an der alle Finger der Hand des Benutzers umschließend abgestützt werden können. Eine abnehmbare Abdeckung für den Austragkopf schließt mit der genannten Außenweite unmittelbar an den Grundkörper und die Handhabe an.
Die genannte, konstant weite Umfangsfläche des stiftförmigen Spenders ist lediglich in Abschnitten unterbrochen, die eine Teillänge und einen Teilumfang des Grundkörpers einnehmen. Diese Abschnitte, in welchen die Umfangsfläche gegenüber den konstant weiten Bereichen quer versetzt ist, können eine Fensteröffnung für den Eingriff der Handhabe, eine Schräg­ fläche für die Handhabe in der betätigten Endstellung oder eine von der Handhabe abgekehrte, vertiefte Fingerkuhle sein.
Die Abdeckkappe für den Austragkopf greift in den Innenumfang des Grundkörpers ein. Die Kappe weist eine Schrägfläche auf, welche gegenüber einer konischen Endfläche des Grundkörpers bzw. der Handhabe verspannt wird und dadurch in der Ausgangs­ stellung gegen Betätigung arretiert. In der Ausgangsstellung steht die Handhabe über den Außenumfang um höchstens ein Drittel oder die Hälfte der konstanten Außenweite radial über den Außenumfang des Grundkörpers vor. Die Handhabe liegt in jeder Stellung mit Abstand von und zwischen beiden Enden des Grundkörpers, so daß sie den Speicher nicht überdecken kann.
Der Austragkopf weist eine einteilige, langgestreckte Kappe auf, die in ihrer Stirnwand von einem Düsenkanal bzw. dem Medienauslaß durchsetzt ist. Von der Innenseite dieser Stirnwand erstreckt sich nur stromaufwärts ein gesonderter Düsenkern, der eine Baueinheit mit dem Stößel bildet und innerhalb der Kopfkappe auf dem größten Teil von deren Länge berührungsfrei liegt. Der Stößel und der Kernkörper sind von einem Auslaßkanal durchsetzt, welcher im Querschnitt von der Kreisform abweichend flach ist. Die gegenüber der Breite um mindestens die Hälfte oder das Doppelte größere Länge des Querschnittes dieses Kanales ist mindestens so groß wie oder größer als die Außenweite des Kernkörpers. Dadurch durchsetzt der Kanal im Bereich seiner Schmalseiten eine äußere Stirn­ wand, von welcher der Kernkörper ausgeht. Außerdem bildet der Kanal am Außenumfang des Kernkörpers und an diese Stirnfläche anschließend Durchtrittsöffnungen, durch welche das Medium vom Inneren des Kanales an den Außenumfang des Kernkörpers austreten kann.
Die Öffnungen reichen bis zur Innenseite einer Stirnwand, mit deren Außenseite der Kernkörper unmittelbar benachbart zur Stirnwand der Kopfkappe bzw. des inneren Endes des Düsenka­ nales liegt. Von jeder Öffnung des Kernkörpers führt ein Axialkanal an die Außenseite der Stirnwand des Kernkörpers, von wo aus ein Querkanal zum Düsenkanal gerichtet ist. Alle genannten Kanalabschnitte sind jeweils über den Umfang dicht geschlossen. Einschließlich der Durchtritte des Kanales durch die Stirnwand sind alle stromabwärts anschließenden Kanalab­ schnitte zweiteilig begrenzt, nämlich vom Stößel und von der Kopfkappe. Stromaufwärts davon und bis in den Druckraum des Austragförderers liegt der Kanal vollständig innerhalb des Stößels, von dem er über den Umfang jeweils einteilig be­ grenzt ist. Durch die beschriebene Ausbildung können kleinste Dosiermengen sehr genau ausgebracht und dabei feinst zer­ stäubt werden.
Zur Einbeziehung in die Erfindung wird wegen weiterer Merk­ male und Wirkungen auf die DE-OS 196 10 456 Bezug genommen.
Diese und weitere Merkmale der Erfindung gehen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 einen erfindungsgemäßen Spender in teilweise geschnittener Seitenansicht;
Fig. 2 Teile des Spenders in Ansicht von rechts gemäß Fig. 1 und in explodierter Darstellung sowie
Fig. 3 eine Axialansicht auf den Düsen-Kernkörper in wesentlich vergrößerter Darstellung.
Der Spender 1 weist zwei Einheiten 2, 3 auf, die zur Austrag­ betätigung und zur Bewirkung des Austragdruckes des Mediums axial gegeneinander bewegt werden. Eine dritte Einheit 4 wird dabei quer zu den Einheiten 2, 3 bzw. in einer Kreisbogenbahn bewegt. Die Einheit 2 weist einen hülsenförmigen Grundkörper 5 und die Einheit 3 als Grundkörper einen Stößel 6 auf. Zur formsteifen Einheit 2 gehören ein Speicher 7 und das Gehäuse eines Austragförderers, wie einer Schubkolbenpumpe 8. Zur Einheit 3 gehört ein Austragkopf 9, der an dem vom Speicher 7 abgekehrten Ende des Körpers 5 liegt. Bei Ausbildung als Einmal-Austragvorrichtung kann der Speicher durch das Pumpen­ gehäuse gebildet sein und durch einen Hub in nur einer einzigen Richtung vollständig entleert werden. Alle Teile der Einheiten 2, 3 liegen in einer gemeinsamen Achse 10, gegen­ über welcher die Einheit 4 teilweise exzentrisch angeordnet ist. Das Medium durchströmt den Spender 2 im wesentlichen parallel zur Achse 10 in Richtung 12 zum freien Ende des Kopfes 9 bzw. stromabwärts. In entgegengesetzter Richtung 13 wird der Kopf 9 bei der Betätigung gegenüber der Einheit 2, 5 zurückgezogen. Die Einheit 4 bildet eine Handhabe 15, die in den Fig. 1 und 2 in der Ausgangsstellung gezeigt ist. Zur Betätigung wird die Handhabe 15 um eine Achse 11 geschwenkt und dabei spitzwinklig schräg nach hinten in Richtung 14 dem Körper 5 angenähert. Die Achse 11 liegt rechtwinklig quer zur Achse 10 auf deren von der Handhabe 15 abgekehrten Seite innerhalb des Körpers 5.
Die Einheit 4 weist eine von der Innenseite der schalenför­ migen Handhabe 15 frei vorstehenden Mitnehmer 16 auf, der radial in den Körper 5 eingesetzt und einteilig mit der Einheit 4, 15 ausgebildet ist. Am Stößel 6 ist ein gerades Gegenglied 17 für den Mitnehmer 16 vorgesehen, so daß dessen Schwenkbewegung zur Bewegung der Einheit 3 in Richtung 13 führt. Der einteilige Körper 5 weist eine Mantelwandung 18 auf. Mit Abstand zwischen deren Enden und näher beim stromab­ wärts liegenden Ende weist der Körper 5 innerhalb des Mantels 18 eine Stirnwand 19 auf. Dadurch bildet der Körper 5 eine Kappe, in welcher ein Teil des Speichers 7, die Pumpe 8 und die Glieder 16, 17 liegen. Der Mitnehmer 16 liegt unmittelbar benachbart zur Innenseite der Wand 19. Stromaufwärts schließt an den Mitnehmer 16 das Gegenglied 17 an und stromaufwärts davon die Pumpe 8 und der Speicher 7, in welchen die Pumpe 8 mit dem größten Teil ihrer Gehäuselänge hineinragt.
Die freie Endfläche des Kopfes 9 ist von einem Medienauslaß 20, nämlich einer Düsenöffnung von weniger als einem halben Millimeter Durchmesser durchsetzt. Die Öffnung 20 ist durch das äußere Ende eines geradlinigen Düsenkanales gebildet, der in Richtung 13 trichterartig erweitert ist. Dieser Kanal durchsetzt eine Stirnwand 22, die nur in Richtung 13 an eine Mantelwand 21 einteilig anschließt. Das Medium verläßt die Öffnung 20 feinstzerstäubt als Kegelstrahl. Der Kopf 9 ist in Richtung 12 verjüngt, so daß er zum Einführen in eine Körper­ öffnung, beispielsweise eine Nasenöffnung, geeignet ist. Der schlankere Endabschnitt von weniger als 7 mm Durchmesser ragt dabei in die Nasenöffnung hinein und der anschließende weitere Abschnitt verschließt die Nasenöffnung. Bei der Betätigung wird die Öffnung 20 in der Nasenöffnung und gegenüber der Einheit 2 zurückgezogen, wodurch der Verschluß der Nasenöffnung durch den weiteren Abschnitt des Mantels 21 geöffnet und das Medium über eine größere Länge des Nasen­ kanales verteilt wird.
Die Pumpe 8 weist ein zweiteiliges Gehäuse 23 auf, von dessen stromaufwärts liegendem Ende ein Steigrohr 24 bis zum Boden des Speichers 7 reicht. Stromabwärts schließt an das Steig­ rohr ein Einlaßventil 25, beispielsweise ein Kugelventil, an, welches das Rohr 24 gegenüber einem Druckraum 26 druckabhän­ gig verschließt und öffnet. Dem Ventil 25 gegenüberliegend ist der Druckraum 26 von einer Kolbeneinheit 27 bzw. deren Kolben 28 begrenzt. Die Einheit 27 weist außer dem hülsenför­ migen Kolben 28 einen Kolbenkern 29 auf, welcher den Kolben 28 vollständig durchsetzt. Das Gehäuse 23 besteht aus einem längeren Gehäusemantel 30 und einem deckelförmigen Abschluß­ teil 31, der mit dem stromabwärts liegenden Ende des Mantels 30 über eine Schnappverbindung fest verbunden ist. Am Innen­ umfang des Mantels 30 gleitet der Kolben 28 und legt sich der bewegbare Ventilkörper des Ventiles 25 an. Der Kolben 28 weist am stromabwärts liegenden Ende einen elastisch verkürz­ baren Kolbenhals auf und bildet mit dem Kern 29 ein selbst­ schließendes Auslaßventil 32.
Das Ventil 32 öffnet unter einem vorbestimmten Druck in der Kammer 26 oder durch Anschlag des Kolbens 28 an einer Innen­ schulter des Mantels 30 am Ende des Betätigungshubes. Ein in den Mantel 30 in Richtung 13 hineinragender Hülsenteil des Deckels 31 bildet mit dem Kolben 28 ein Ventil 33 zur Belüf­ tung des Speichers 7. Der Innenumfang des Kolbens 28 bildet die bewegbare Schließfläche für das Ventil 32 und der Außen­ umfang des Kolbens 28 die bewegbare Schließfläche des Ven­ tiles 33. Das Ventil 33 ist in Ausgangsstellung dicht ge­ schlossen und öffnet mit Beginn des Kolbenhubes. Im Anschluß an den Deckel 31 ist der Mantel 30 von drei über den Umfang gleichmäßig verteilten Öffnungen 34 durchsetzt, gegenüber welchen der Druckraum 26 stets abgedichtet ist und die im selben Axialbereich wie die Ventile 32, 33 liegen. Der Stößel 6 durchsetzt den Deckel 31 so, daß entlang seines Außenumfan­ ges von außerhalb des Spenders 1 Luft bis zum Ventil 33 einströmen und bei geöffnetem Ventil 33 durch die Öffnungen 34 sowie entlang der Außenseite des Mantels 30 in den Spei­ cher 7 strömen kann. Bei Überdruck im Speicher 7 kann diese Luft auch in entgegengesetzter Richtung herausströmen.
Das Gehäuse 23 weist am einteiligen Deckel 31 einen nach außen vorstehenden, ringförmigen Flansch 35 auf, mit welchem die Pumpe 8 unter Zwischenlage eines Zwischengliedes 36 an der Endfläche eines verengten Halses 37 der Speicherflasche 7 verspannt abgestützt ist. Der Hals 37 schließt an den Bauch 38 über eine Ringschulter an, gegen welche das stromaufwär­ tige Ende des Mantels 18 gespannt sein kann. An diesem Ende weist der Körper 5 ein Innengewinde auf, welches in ein Außengewinde des Halses 37 eingreift und die Pumpe 8 ver­ spannt. Das ringförmige Glied 36 weist zwischen dem Flansch 35 und dem Hals 37 einen Ringflansch und von diesem nur in Richtung 13 ausgehend einen vorstehenden Mantel auf, welcher die Öffnungen 34 bzw. den Mantel 30 mit Radialabstand umgibt. Das Glied 36 weist zur Zentrierung des Mantels 30 über seinen Innenumfang vorstehende Rippen auf.
Am Innenumfang ist der Mantel 18 mit mindestens sechs, acht oder zehn gleichmäßig über den Umfang verteilten axialen Längsrippen 39 versehen, welche in entsprechender Weise den Deckel 31 stromabwärts vom Flansch 35 zentrieren und mit ihren stromaufwärts liegenden Enden axial gegen den Flansch 35 gespannt sind. Der Außendurchmesser des Bauches 38 ist über dessen gesamte Länge gleich dem Außendurchmesser des Mantels 18. Der Bauch 38 kann aus durchsichtigem Material bestehen oder ein Fenster aufweisen, um den Grad der Füllung mit dem Medium von außen stets erkennen zu können. Die größte Breite der Einheit 4 und der Handhabe 15 ist gemäß Fig. 2 höchstens so groß wie der Durchmesser des Mantels 18. Der breiteste Bereich der Handhabe 15 erstreckt sich über einen Winkel von mehr als 100° und weniger als 180° um die Achse 10, insbesondere über 125°. Der Speicher 7 kann zerstörungs­ frei vom Körper 5 abgenommen und mit Medium nachgefüllt werden.
Der Stößel 6 ist aus einer Mehrzahl von fünf in Längsrichtung aufeinanderfolgenden Stößelteilen zusammengesetzt, von denen die hier jeweils über eine axiale Steckverbindung aneinander­ schließenden Stößelteile auch einteilig miteinander ausgebil­ det sein können. Z.B. ist ein einteiliger Stößel 41 bis 44 und/oder 40, 42, 43 zweckmäßig. Der Kern 29 bildet das stromaufwärts liegende Ende des Stößels 6. An den stromab­ wärts über den Kolben 28 vorstehenden Schaft des Kernes 29 schließt ein gleich langer Stößelteil 41 an, in dessen Inneres der Kernschaft eingreift. Der Teil 41 weist stromab­ wärts einen reduzierten Schaftabschnitt auf, welcher in das Innere eines längeren Stößelteiles 40 eingesteckt ist. Das stromabwärts liegende Ende dieses Teiles 40 umgreift an der Außenseite den kürzesten Stößelteil 42, welcher in das Innere des nächstfolgenden sowie längsten Stößelteiles 43 so ein­ greift, daß die einander zugekehrten Enden beider Stößelteile 40, 43 unmittelbar benachbart zueinander liegen. Bei eintei­ liger Ausbildung nimmt der Stößel 6 in Richtung 12 in der Außenweite stets ab und nicht zu. Das stromabwärtige Ende des Teiles 43 bildet einen Kernkörper 44 für die Düsenkerpe, welche durch die Wandungen 21, 22 gebildet ist. Der Körper 44 liegt mit seiner Endfläche, ggf. unter axialer Spannung, an der Innenseite der Stirnwand 22 an.
Die Länge des Kernes 44 ist höchstens so groß wie sein Durchmesser, welcher in Richtung 12 bzw. 13 unter wenigen Winkelgraden konisch abnehmen kann. In Richtung 13 schließt an den Kern 44 ein erweiterter Stößelabschnitt 45 an, an welchem wiederum in Richtung 13 ein nochmals erweiterter Abschnitt 46 und dann eine erweiterte Muffe anschließen, welche den Teil 42 aufnimmt und der in Fig. 3 nicht darge­ stellt ist. Der Übergang zwischen den Abschnitten 44, 45 ist durch eine ebene Ringschulter 47 gebildet, an welche der Abschnitt 45 über einen in Richtung 12 spitzwinklig verengten Konus 48 anschließt. Alle genannten Abschnitte des Teiles 43 sind einteilig miteinander ausgebildet. Der Teil 43 ist von einem Kanal 49 durchsetzt, welcher gemäß Fig. 3 flach recht­ eckig mit um die Achse 10 konkav gekrümmten Schmalseiten ist. Die Länge dieses Querschnittes ist mindestens doppelt so groß wie die Querschnittsbreite oder die Hälfte davon. Ferner ist die Querschnittslänge mindestens so groß wie der Außendurch­ messer des Kernes 44. Dadurch tritt der Kanal 49 nur im Bereich seiner Schmalseiten an der Stirnfläche 47 aus, in welcher er um die Achse 10 gekrümmte und einander beiderseits der Achse 10 gegenüberliegende, teilringförmige Öffnungen 50 bildet. Gleichzeitig tritt der Kanal 49 auf gleicher oder kleinerer Breite am Außenumfang des Kernes 44 mit voneinander abgekehrten Öffnungen 51 so aus, daß jeweils zwei Öffnungen 50, 51 im Winkel aneinander schließen. Der Kanal 49 und die Öffnungen 51 reichen bis zu einer von der Stirnfläche 47 entfernten Innenseite einer Stirnwand 52 des Kernes 44, deren Dicke kleiner als der Außendurchmesser des Kernes 44 oder die Hälfte davon ist. Der Außendurchmesser des Kernes 44 ist kleiner als 4 mm oder 3 mm.
In Ansicht gemäß Fig. 1 kann die Öffnung 51 in Richtung 13 in der Breite spitzwinklig verengt sein. Wird der Kanal 49 bei der Herstellung des Teiles 43 aus Spritzguß mit einem Form­ kern oder -dorn hergestellt, so ergibt sich die Form der Öffnung 51 allein durch die Konizität des Kernes 44, wobei der Formkern gleichzeitig die Öffnungen 50, 51 und die Innenseite der Wand 52 herstellt. Durch die Öffnungen 51 ist die Wand 52 mit dem Abschnitt 45, 48 nur über zwei einander gegenüberstehende Schenkel verbunden, welche bei der axialen Spannung radial nach außen ausbeulen und dadurch gegen den Innenumfang des Mantels 21 dicht angepreßt werden können. Nur die Abschnitte 45, 48, 56 liegen jeweils noch über ihren gesamten Umfang und ihre gesamte Länge vollflächig am Innen­ umfang des Mantels 21 abgedichtet an, während der gegenüber diesen Abschnitten mindestens doppelt längere Abschnitt 46 vollständig berührungsfrei im Mantel 21 liegt. Die Teile 29, 41, 40, 42, 43 sind zugfest miteinander verbunden, beispiels­ weise durch Klebung, Schweißung oder Schnappverbindungen. Bis auf den Kern 29 sind alle diese Stößelteile im Inneren von Fortsetzungen des Kanales 49 bzw. von zentralen Längsbohrun­ gen durchsetzt.
An das stromabwärtige Ende jeder Öffnung 51 schließt eine gleich breite Längsnut 53 an, die als flache Vertiefung im Außenumfang des Kernes 44 vorgesehen und an ihrer offenen Seite vom Innenumfang des Mantels 21 dicht abgedeckt ist. Dadurch bildet die Nut 53 mit der Öffnung 50 einen Flachkanal mit gleichen Querschnitten wie die Öffnung 50 und dieser Flachkanal ist an der zugehörigen Flachseite sowie am strom­ aufwärtigen Ende von der Öffnung 51 durchsetzt. Stromabwärts von der Öffnung 51, die bis an die Stirnwand 52 reicht, ist dieselbe Flachseite von einem Querkanal 54 durchsetzt, welcher durch eine Nut in der Außenseite der Wand 52 gebildet und an seiner offenen Nutseite von der Innenseite der Wand 22 dicht abgedeckt ist. Der Kanal 54 hat gegenüber den Öffnungen 50, 51 und dem Kanal 53 wesentlich kleinere Durchlaßquer­ schnitte und mündet zur Achse 10 hin in einer erweiterten Kammer 55. Die Kammer 55 ist durch eine kreisrunde Vertiefung in der Außenseite der Wand 52 gebildet und hat gleichen Durchmesser wie das innere erweiterte sowie anschließende Ende des gleichachsigen Düsenkanales. Die Kanäle 54 münden in entgegengesetzten Richtungen und seitlich gegeneinander versetzt tangential in die Kammer 55, so daß hier das Medium in eine Drehströmung versetzt wird und rotierend den Düsen­ kanal durchströmt.
Am stromaufwärtigen Ende weist der Mantel 21 einen oder mehrere über seinen Außenumfang vorstehende Nocken oder Ringwulste 57 auf, mit denen der Kopf 9 an einem Innenumfang der Einheit 2 zentriert und abgedichtet verschiebbar geführt ist. Am stromabwärtigen Ende weist der Körper 5 zwei mit Radialabstand ineinanderliegende Mantelwandungen 58, 59 auf, welche in Richtung 12 von der Wand 19 abstehen. Der Innen­ mantel 58 steht weiter vor als der Außenmantel 59, dessen Außenumfang eine kontinuierliche Fortsetzung des konstanten Außenumfanges des Mantels 18 bildet. In den Mantel 58 ist ein hülsenförmiges Zwischenstück 60 eingesetzt, das auch eintei­ lig mit dem Körper 5 ausgebildet sein kann. Der axial am Mantel 58 in Richtung 13 angeschlagene Teil 60 steht in Richtung 12 über den Mantel 58 mit einem Hülsenabschnitt vor, an dessen Innenumfang das Glied 57 dicht gleitet. Die Stößel­ teile 40, 43 können innerhalb des Mantels 58 bzw. am Innenum­ fang des Teiles 60 gegen Radialbewegungen abgestützt sein. Der Teil 60 ist durch Preßsitz im Mantel 58 befestigt. Der Mantel 21 liegt in Richtung 12 stets im Abstand von der Einheit 4 bzw. der Handhabe 15.
Die Achse 11 ist durch ein Lager 61 bzw. ein sogenanntes Schneidenlager gebildet, wobei die Lagerschneide durch eine spitzwinklige Eckzone des Mitnehmers 16 und die rechtwinklig flankierte Lagerschale durch die Innenseite der Wand 19 sowie die Längskante einer daran anschließenden Rippe gebildet sind. Der Abstand zwischen den Achsen 10, 11 ist geringfügig kleiner als der Radius des gekrümmten Innenumfanges 62 des Mantels 18, von welchem die Rippen 39 ausgehen. Die Rippen­ höhe der Lagerschale ist kleiner als die Rippenhöhe der Rippen 39. Die gegenüber den Rippen 39 wesentlich kürzeren Rippen der Lagerschale schließen beiderseits unmittelbar an eine der Rippen 39 an, welche permanent in eine Nut 65 des Mitnehmers 16 eingreift. Zu diesem Zweck weist der Mitnehmer 16 an seinem von der Handhabe 15 abgekehrten Ende einen gemäß Fig. 2 in der Breite reduzierten Vorsprung 64 mit dieser Nut 65 auf. Zwischen diesem Vorsprung 64 und der Handhabe 15 weist der verbreiterte Abschnitt des Mitnehmers 16 einen Durchlaß für den Stößel 6 bzw. den Teil 40 auf, der wie die Einheiten 7, 8 in Richtung 12 in den Körper 5 und die Einheit 4 eingesetzt ist.
Der hülsenförmige Teil 40 ist einteilig mit den Gegengliedern 17 ausgebildet, welche an zwei voneinander abgekehrten Seiten als Querbalken über den Außenumfang der Hülse vorstehen. In Ansicht gemäß Fig. 1 stehen die Glieder 17 nicht über den Außenumfang der Hülse vor. Die Gegenglieder 17 liegen näher beim stromaufwärtigen als beim stromabwärtigen Ende der Hülse 40. An den Enden weist der Querbalken in Richtung 12 vorste­ hende und gegenüber ihm schmalere Nocken 66 auf. Jeder Nocken 66 ist zwischen zwei benachbarten Rippen 39 verdrehgesichert geführt und übergreift den Mitnehmer 16 seitlich mit Abstand.
Zwischen dem Nocken 66 und dem gegenüberliegenden Außenumfang der Hülse 40 bildet das Gegenglied 17 die gerade Kante oder Gleitfläche, an welcher der stegförmige Mitnehmernocken 74 des Mitnehmers 16 zwischen der Achse 10 und der Handhabe 15 innerhalb des Mantels 18 permanent mit Druckspannung anliegt. Eine Bewegung der Handhabe 15 in Richtung 14 führt somit sofort zu einer Bewegung der Einheit 3 in Richtung 13. Zur Einheit 3 gehören die Bauteile 6, 9, 27, während die Einheit 4 einteilig ausgebildet ist. Der Teil 50 reicht in Ausgangs­ stellung vom Deckel 31 durch den Mitnehmer 16 bis in den Mantel 58, so daß er in Richtung 12 über die Einheit 4 vorsteht. Der Querbalken bildet radial innerhalb des Nockens 66 mit zwei fluchtenden, abgerundeten Kanten beiderseits der Hülse 40 die Gegenflächen 17.
Die um die Achse 10 als Schale gekrümmte Handhabe 15 nimmt in Richtung 13 über den größten Teil ihrer Länge in der Breite zu und dann wieder ab, so daß sie zwischen ihren Enden seitliche Flügel von weniger als 1 mm Dicke bildet. Beim Anlegen an den Außenumfang 63 des Mantels 18 werden diese Flügel federnd gespreizt, wodurch die Breite der Handhabe 15 zunimmt. Die genannten Dicke nimmt zur Mitte der Breite der Handhabe 15 zu, so daß sie in diesem mittleren Bereich und einschließlich des davon ausgehenden Mitnehmers 16 formsteif ist. Stromaufwärts an den Mitnehmer 16 anschließend ist dieser mittlere Bereich noch mit einer Verdickung 67 ver­ stärkt. Auch der in Richtung 12 über den Mitnehmer 16 vorste­ hende Vorsprung 68 der Einheit 4 kann schalenförmig sowie federnd aufweitbar sein und umschließt den Außenumfang 63 permanent eng auf einem Bogenwinkel, der kleiner als der­ jenige der Flügel ist bzw. höchstens 100° beträgt.
Am stromabwärtigen Ende weist der Vorsprung 68 an seiner Innenseite einen vorstehenden Nocken 69 auf, welcher in Ausgangsstellung an der Stirnfläche des Mantels 59 anliegt und wie dieser gleichen Radialabstand vom Mantel 58 hat. In diesem Bereich ist in der Endfläche 59 gemäß Fig. 2 eine Vertiefung vorgesehen, in welche der schräge Endabschnitt des Vorsprunges 68 einschließlich des Nockens 69 eingreift. Durch den Nocken 69 ist die Einheit 4 in der Ausgangslage nach Art einer Schnappverbindung gesichert, so daß diese kraftschlüs­ sige Verriegelung erst nach Aufbringen einer entsprechend hohen Betätigungskraft schnappend überwunden wird und gleich­ zeitig ein klickendes Geräusch entsteht. Der Mantel 18 ist für den Eingriff des Mitnehmers 16 von einem rechteckigen Fenster 70 durchbrochen, welches nur bis zur Innenseite der Wand 19 reicht und durch das der Mitnehmer 16 quer zur Achse 10 radial eingesetzt ist. Von der stromaufwärtigen Querbe­ grenzung des Fensters 70 geht am Außenumfang 63 eine sich in Richtung 13 von der Achse 10 entfernende, ebene Schrägfläche 71 aus, gegen welche die komplementäre Schrägfläche der Verstärkung 67 vollflächig angelegt werden kann, wenn die Handhabe 15 in der betätigten Endstellung steht.
Die Handhabe 15 deckt die Öffnung 70 permanent vollständig ab, da die Öffnung 70 und der Mitnehmer 16 wesentlich schma­ ler als die Handhabe 15 sind sowie gleiche Breiten haben. Um die Achse 10 reicht das Fenster 70 über einen Bogenwinkel von weniger als 90°. An der von der Handhabe 15 abgekehrten Seite ist der Außenumfang 63 über einen Bogenwinkel von mehr als 100° und weniger als 120° mit einer Vertiefung 72 versehen, deren Tiefe am stromabwärts liegenden Ende steiler als am stromaufwärts liegenden Ende zunimmt. In dieser Kuhle 72 kann bei der Betätigung der Handhabe 15 der Daumen oder der Zeigefinger abgestützt werden, je nach dem ob die Handhabe 15 mit dem Zeigefinger oder mit dem Daumen betätigt wird. Der Innenumfang 62 geht auch im Bereich der Kuhle 72 mit konstan­ ter Weite durch, so daß der Mantel 18 in diesem Bereich wesentlich weniger als 1 mm dick ist.
Der Mitnehmer 16 ist in den Ansichten gemäß den Fig. 1 und 2 flach plattenförmig und nimmt in seiner Dicke gemäß Fig. 1 nur zwischen der Achse 10 und der Handhabe 15 zu. Der vom Stößel 6, 40 durchsetzte Durchlaß 73 des Mitnehmers 16 ist über den Umfang langlochförmig geschlossen. Die kleinere Breite diese Langloches 73 liegt in der Schnittebene gemäß Fig. 2 und ist nahezu spielfrei an den zugehörigen Durch­ messer des Abschnittes 40 angepaßt. Die Länge des Langloches 73 liegt in der dazu rechtwinkligen Schnittebene gemäß Fig. 1. In der Ausgangsstellung ist dabei das von der Handhabe 15 entfernte Ende des Langloches 73 parallel zur Achse 10 und das der Handhabe zugekehrte Ende in Richtung 13 von der Achse 10 weg spitzwinklig geneigt. Im Bereich dieses Endes liegen beiderseits vom Langloch 73 die schrägen Nocken 74, welche an den Gegennocken 17 gleiten. Der um die Achse 10 schalenför­ mige Vorsprung 68 weist eine Endfläche 76 auf. Sie ist als Schrägfläche in Richtung 13 konisch erweitert und liegt an der radialen Außenseite des Nockens 69. Da der Nocken 69 in den Ausschnitt 75 des Mantels 59 eingreift, bildet die Fläche 76 in Ausgangsstellung eine kontinuierliche Fortsetzung der gleichartigen End- oder Schrägfläche des Mantels 59.
In Richtung 13 kann gegen die Fläche 76 ein Gegenglied 77 axial gespannt werden, das radial federnd geringfügig nach­ gibt. Das Gegenglied 77 geht ringförmig um die Achse 10 durch und ist daher gleichermaßen gegen die Endfläche des Mantels 59 gespannt, so daß es dieses Ende des Mantels 18 einschließlich der Einheit 4 dicht verschließt. Über die stirnseitige Spannfläche des Gliedes 77 und aus dessen Inneren steht in Richtung 13 ein hülsenförmiges Glied 78 mit einem zweigängigen Außengewinde vor, welches mit einem Innengewinde 79 des Mantels 59 zu verschrauben ist. Zum Verschrauben sowie zum Lösen genügt eine Drehung von höchs­ tens 180° oder 90°. Der Innenumfang der Hülse 78 kann abge­ dichtet am Außenumfang des Mantels 58, 60 anliegen. Die Glieder 77, 78 können einteilig mit einem kappenförmigen Deckel 80 ausgebildet sein, welcher den Kopf 9 einschließlich der Mäntel 58, 60 vollständig aufnimmt und die Öffnung 20 dicht verschließt. Mit dem Deckel 80 ist die Einheit 4 gegen Betätigung spiel frei gesperrt und radial zur Achse 10 hin verspannt.
Nach Abnahme des Deckels 80 wird die Handhabe 15 in Richtung 14 durch Fingerdruck betätigt und dabei der Nocken 69 ent­ schnappt. Dadurch bewegt sich der Stößel 6 sofort in Richtung 13, der Kolben 28 setzt das die Kammer 26 ausfüllende Medium unter Druck, wodurch das Ventil 25 in Schließlage verspannt wird. Nach einem Axialhub zwischen 2 mm und 3 mm öffnet das Ventil 32 und das Medium strömt zwischen Kolben 28 und Kern 29 in Richtung 12 in die Stößelabschnitte. Erst an den Öffnungen 15, 51 tritt das Medium axial sowie radial aus dem Stößel 6 aus, wird innerhalb der Kammer 55 in Rotation versetzt und dann an der Begrenzungskante der Öffnung 20 zerstäubt. Auf dem letzten Teilweg des Hubes ergibt sich zusätzlich zur Kraft einer Rückstellfeder 81 eine steiler ansteigende Betätigungskraft, weil die Flügel der Handhabe 15 am Umfang 63 aufgeweitet werden müssen. Die Feder 81 liegt innerhalb der Kammer 26 und ist permanent axial vorgespannt am Kern 29 abgestützt. Am Ende des Hubes schließt das Ventil 32 wieder selbsttätig. Nach Freigabe wird die Handhabe 15 durch ihre rückfedernden Flügel mit den Nocken 74 zunächst vom Glied 17 abgehoben, während gleichzeitig die Feder 81 die Einheit 3 und auch die Einheit 4 zur anschlagbegrenzten Ausgangslage zurückstellt. Hierbei öffnet durch Unterdruck in der Kammer 26 das Ventil 25, so daß das beigeschlossene Ventil 32 über den Kanal 24 aus dem Speicher 7 Medium in die Kammer 26 angesaugt wird.
Zur Montage kann die Pumpe 8 einschließlich des Ringes 36 in Richtung 12 in den Körper 5 bis zum Anschlag eingesetzt werden. Dabei kann in derselben Richtung der gesamte Stößel 6 durch die Durchlässe im Mitnehmer 16, der Wand 19, der Hülse 60 und des Kopfes 9 eingesetzt werden. Die dargestellten Maße bzw. Maßverhältnisse sind für den Gebrauch des Spenders 1 besonders günstig. Alle Bauteile können aus Kunststoff bestehen und Spritzgußteile sein. Alle Eigenschaften und Wirkungen können genau oder nur ungefähr bzw. im wesentlichen wie beschrieben vorgesehen sein, jedoch für entsprechende Anwendungen auch stärker davon abweichen. Keines der genann­ ten Merkmale muß zwingend vorgesehen sein. Bis auf die Flügel der Handhabe 15, den Kolben 28 und die Feder 81 ist im Betrieb jeder der genannten Bauteile bzw. Bauteilabschnitte formsteif.

Claims (10)

1. Spender für Medien mit einem Grundkörper (5), der eine Stirnwand (19) aufweist und eine zentrale Achse (10) bestimmt, mit einem Medienspeicher (7) und einem Aus­ tragförderer (8), wie einer Pumpe, die am Grundkörper (5) vorgesehen sind, mit einer Betätigungs-Handhabe (15) für den Austragförderer (8), mit einem Austragkopf (9), der einen Medienauslaß (20) umfaßt und mit einem Betäti­ gungs-Stößel (6), der den Austragförderer (8) mit dem Austragkopf (9) verbindet, in Eingriff mit einem Mit­ nehmer (16) der Handhabe (15) bringbar und gegenüber dem Grundkörper (5) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (6) zwischen der Stirnwand (19) und dem Austragförderer (8) gegenüber dem Grundkörper (5) und/oder der Handhabe (15) zentriert geführt ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stößel (6) gegenüber der Handhabe (15) und/oder gegen­ über dem Grundkörper (5) verdrehgesichert ist, daß insbesondere der Stößel (6) unmittelbar am Grundkörper (5) geführt ist und daß vorzugsweise der Stößel (6) über einen in eine Nut eingreifenden Gleitnocken (66) geführt ist.
3. Spender nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Handhabe (15) am Außenumfang (63) des Grundkör­ pers (5) liegt und der Mitnehmer (16) in den Grundkörper (5) durch eine Fensteröffnung (70) hineinragt, welche höchstens bis zur Stirnwand (19) reicht, daß insbesonde­ re der Mitnehmer (16) der Fensteröffnung (70) gegenüber­ liegend formschlüssig verdrehgesichert unmittelbar in den Grundkörper (5) eingreift und daß vorzugsweise der Grundkörper (5) am Innenumfang (62) eine konkav gekrümm­ te Innenfläche aufweist, gegenüber welcher eine Schwenk­ achse (11) des Mitnehmers (16) radial nach innen ver­ setzt ist.
4. Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß an die Fensteröffnung (70) eine im Querschnitt keilförmige Fensterbegrenzung (71) anschließt, daß insbesondere die äußere Umfangsfläche (63) des Grundkörpers (5) mit Abstand zwischen ihren Enden eine Schrägfläche (71) aufweist und daß vorzugsweise die Handhabe (15) schalen­ förmig mit federnden Schalenrändern ausgebildet und an der Innenseite mit einer Verdickung (67) versehen ist, welche in der betätigten Endstellung unmittelbar benach­ bart zur Schrägfläche (71) liegt.
5. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Mitnehmer (16) einen über den Umfang geschlossen begrenzten Durchlaß (73) für den Stößel (6) aufweist und dieser Durchlaß (73) über seinen Umfang unterschiedlich weit zum Austragförderer (8) vorsteht, daß insbesondere der Stößel (6) den Mitnehmer (16) seitlich außen übergreift und daß vorzugsweise eine Mitnahmefläche (74) des Mitnehmers (16) näher bei der Schwenkachse (11) als der von der Schwenkachse (11) am weitesten entfernte Umfangsbereich des Durchlasses (73) liegt.
6. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (5) stromabwärts der Stirnwand (19) zwei ineinander liegende Mantelwandungen (58, 59) aufweist, die vom Stößel (6) durchsetzt sind, daß insbesondere die Handhabe (15) an der Außenseite der äußeren Mantelwand (59) liegt, diese äußere Mantelwand (59) an der Stirnseite übergreift und die äußere Mantel­ wand (59) stromabwärts axial benachbart zum Durchlaß (73) abdeckt und daß vorzugsweise die innere Mantelwand (58) axial über die äußere Mantelwand (59) vorsteht und den Austragkopf (9) führt.
7. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Medienauslaß (20) durch das stromabwärts liegende Auslaßende eines geraden Düsen­ kanales gebildet ist, dessen stromaufwärts liegendem Einlaßende ein Düsenkern (44) mit einer Kernfläche gegenüberliegt, daß insbesondere der Düsenkern (44) nur stromaufwärts der Kernfläche von einem flachen Kanal (49) durchsetzt ist, welcher am Außenumfang des Düsen­ kernes (44) und an einer über den Düsenkern (44) vorste­ henden Schulter (47) in eine Längsnut (53) austritt und daß vorzugsweise vom Boden der Längsnut (53) radial einwärts eine Quernut (54) ausgeht, die unmittelbar in das Einlaßende des Düsenkanales mündet.
8. Spender nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Düsenkern (44) durch den Stößel (6) gebildet ist, daß insbesondere der Stößel (6) auf dem größten Teil seiner Länge frei liegend in einem von dem Düsenkanal durchsetz­ ten Kopfgehäuse (21, 22) angeordnet ist und daß vorzugs­ weise der Stößel (6) aus einer Mehrzahl von Stößel- Längsabschnitten (29, 41, 40, 42, 43) zusammengesetzt ist.
9. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (5) an seiner von der Handhabe (15) abgekehrten Seite mit einer gegenüber der anschließenden Umfangsfläche (63) quer versetzten Fläche (72), wie einer Fingerkuhle, versehen ist, daß insbesondere die äußere Umfangsfläche (63) des Grundkör­ pers (5) im wesentlichen über die gesamte Länge des in den Grundkörper (5) eingreifenden Medienspeichers (7) mit konstanter Weite durchgeht, wobei der Medienspeicher (7) länger als der Grundkörper (5) ist und die Handhabe (15) in jeder Stellung zwischen den Enden des Grundkör­ pers (5) liegt und daß vorzugsweise die Handhabe (15) in der betätigten Endstellung rückfedernd am Außenumfang (63) des Grundkörpers (5) abgestützt ist.
10. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Austragförderer (8) eine Schub­ kolbenpumpe mit gegenüber dem Grundkörper (5) axial im wesentlichen festsitzendem Pumpgehäuse (23) ist, daß insbesondere die Handhabe (15) durch die Fensteröffnung (70) quer in den Grundkörper (5) eingesetzt und der Stößel (6) in Nuten am Innenumfang des Grundkörpers (5) axial anschlagbegrenzt geführt ist und daß vorzugsweise eine den Austragkopf (9) aufnehmende Deckelkappe (80) vorgesehen ist, welche zwischen die Mantelwandungen (58, 59) eingreift und mit einer Keilfläche (76) die Handhabe (15) gegen Betätigung radial verspannt.
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