DE4003130A1 - Kindersicherung fuer steckdosen - Google Patents
Kindersicherung fuer steckdosenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Kindersicherung für Steckdosen
gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Eine Kindersicherung entsprechend dem Oberbegriff des Patent
anspruchs ist aus dem DE-GM 85 19 135 bekannt. Diese Kinder
sicherung besteht aus einem Gehäuseoberteil und einem Gehäuse
unterteil, die eine drehfähig zwischen letzteren angeordnete
Scheibe sandwichartig einfassen. Die Scheibe besteht aus einem
im wesentlichen kreisringförmigen Element mit einer Feder,
welche in einer mittigen Öffnung liegend ausgebildet ist und
mit ihren beiden Enden in das kreisringförmige Element über
geht. Zur Gewährleistung der Drehbarkeit der Scheibe zur
Erzeugung einer Federkraft ist das Gehäuseoberteil mit einem
geschlitzten Zapfen versehen, der die Feder übergreift und die
Rückstellung der Scheibe in eine die Kontaktöffnungen im
Gehäuseunterteil abdeckende Position ermöglicht. Die Drehbewe
gung des Steckers mit seinen Kontaktstiften wird dadurch be
grenzt, daß das Gehäuseoberteil mit bogenförmigen Aussparungen
versehen ist, die den Stecker in eine solche Endlage zu drehen
gestatten, daß nach Durchgriff der Kontaktstifte durch ent
sprechende Kontaktstiftöffnungen in der drehfähigen Scheibe
die Kontaktstifte in die Steckdose einsteckbar sind. Nach
teilig bei dieser Kindersicherung ist, daß sie aus einer
Mehrzahl von Teilen besteht. Die Montage von Gehäuseoberteil
und Gehäuseunterteil einschließlich der drehfähigen Scheibe
erfolgt mittels einer Zapfen-Lochausbildung entlang des Randes
der Gehäuseteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Kindersicherung
der eingangs genannten Art derart auszubilden, daß sie ein
fachen Aufbau hat und einfach montierbar ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale im
Patentanspruch 1 gelöst.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die erfindungsgemäße Kindersicherung besteht vorteilhafterwei
se aus nur zwei Teilen. Ein Gehäuseteil weist eine Federein
richtung auf sowie einen Lagerzapfen, auf den eine Scheibe
drehfähig aufsteckbar ist.
Das Gehäuseteil mit Lagerzapfen und Federeinrichtung kann in
einem Vorgang aus Kunststoff gespritzt werden. Die Federein
richtung besteht vorzugsweise aus wenigstens zwei mit einem
Ende am Gehäuseteil angeformten Federarmen, die in Richtung
auf die Mitte des Gehäuseteils weisen, so daß das zur Mitte
gerichtete Ende der Federarme in einer Ebene parallel zum
Gehäuseteil bewegbar und durch jeweils einen von der Scheibe
abstehenden Zapfen beaufschlagbar ist.
Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Kindersicherung ist
das Gehäuseteil mit einer bogenförmigen, vertieften Führung
für die Steckerkontaktstifte versehen, welche jeweils in eine
Öffnung übergeht, durch welche ein Kontaktstift in den zu
gehörigen Kontakt der Steckdose verlagerbar ist. Vorteilhaf
terweise ist die Drehung der Scheibe auf einen vorgegebenen
Winkel dadurch begrenzt, daß in der Scheibe bogenförmige Nuten
ausgebildet sind, in welche Begrenzungszapfen des Gehäuseteils
eingreifen.
Der Lagerzapfen des Gehäuseteils weist einen nach außen ab
stehenden Rand oder Kragen auf. Der Lagerzapfen hat vorzugs
weise, in Aufsicht betrachtet, im wesentlichen elliptische
Gestaltung, wodurch ein schnelles und leichtes Aufsetzen der
Scheibe erreichbar ist. Der Kragen des Lagerzapfens greift
über die eingesetzte Scheibe und hält die Scheibe sicher
gegenüber dem Gehäuseteil. Die dem Lagerzapfen zugeordnete
Öffnung der Scheibe ist gemäß einer bevorzugten Ausführungs
form durch ein Langloch oder ein ovales Loch gebildet, so daß
gegenüber der zylindrischen Lagerwandung des Lagerzapfens eine
exzentrische Bewegung der Scheibe durchgeführt werden kann und
dadurch aufgrund an der Scheibe einerseits und am Gehäuseteil
andererseits ausgebildeter Arretierungszähne bei einer exzen
trischen Verlagerung der Scheibe deren Drehung wenigstens in
derjenigen Richtung verhindert wird, die zu einer deckungs
gleichen Position der Öffnungen in der Scheibe und der Öff
nungen im Gehäuseteil führen würde.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der Kinder
sicherung zur Erläuterung weiterer Merkmale beschrieben. Es
zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf das Gehäuseteil,
Fig. 2 eine Seitenschnittansicht des Gehäuseteils nach Fig.
1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die Scheibe, und
Fig. 4 eine Seitenschnittansicht der Scheibe.
Fig. 5 eine Draufsicht auf das Gehäuseteil einer abgewan
delten Ausführungsform,
Fig. 6 eine Seitenschnittansicht des Gehäuseteils nach Fig.
5 entsprechend der Linie 6-6′,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Scheibe für die abgewandelte
Ausführungsform der Kindersicherung, und
Fig. 8 eine Seitenschnittansicht der Scheibe entsprechend
der Linie 8-8′ in Fig. 7.
Im folgenden wird unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 4 eine
bevorzugte Ausführungsform einer Kindersicherung erläutert.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eines der beiden Teile der Kinder
sicherung, nämlich ein Gehäuseteil 1, das aus einem im wesent
lichen kreisförmigen Grundteil 2 und einem das Grundteil 2
umfangsmäßig umgebenden Gehäuserand 3 besteht. Die Stärke des
Grundteils 2 ist, wie Fig. 2 zeigt, kleiner und vorzugsweise
etwa halb so groß wie die Stärke des Gehäuserandes 3, wodurch
oberhalb des Grundteils 2 ein Raum 6 zum Einsatz eines zwei
ten, die Kindersicherung bildenden Teils definiert wird,
nämlich einer Scheibe 4, wie sie in Verbindung mit Fig. 3 und
4 näher erläutert wird. Die Scheibe 4 hat eine Stärke, die
etwa der des Grundteils 2 entspricht, so daß die Scheibe 4
innerhalb des durch den Gehäuserand 3 definierten Raumes 6 des
Gehäuseteils 1 zu liegen kommt.
Die Form des Gehäuserandes 3 entspricht der Form üblicher
Steckdosen, d.h. der Gehäuserand 3 weist seitliche Abflachun
gen 3a, 3b und einander gegenüberliegende Aussparungen 3c, 3d
auf, wobei die Aussparungen 3c, 3d zur Durchführung der
Schutzkontakte einer Dose vorgesehen sind.
Der vom Gehäuserand 3 definierte und mit 6 bezeichnete Bereich
hat im wesentlichen die Form eines kurzen Zylinders, in den
nach einer bevorzugten Ausführungsform in die Mitte des Gehäu
seteils 1 hineinragende Sperrzähne 8 hineinreichen. Der Durch
messer des zylindrischen Raumes 6 ist geringfügig größer als
der Durchmesser der Scheibe 4.
Das Gehäuseteil 1 weist einen mittig von dem Grundteil 2
abstehenden Lagerzapfen 10 auf, welcher zylindrischen oder
kreisförmigen Querschnitt hat an seinem zum Grundteil 2 abge
wandten Ende mit einem nach außen gerichteten, wenigstens
teilweise umlaufenden Kragen oder Flansch 12 versehen ist.
Dieser Kragen oder Flansch 12 hat, wie Fig. 1 zeigt, die Form
eines Ovals oder einer Ellipse. Die Form des Kragens 12 deckt
sich vorzugsweise mit der Form des Langloches der Scheibe 4,
das in Fig. 3 mit 14 bezeichnet ist. Der Flansch 12 kann gemäß
einer abgewandelten Ausführungsform durch zwei segmentförmige
Abschnitte 12a, 12b ersetzt sein, wie durch strichlierte
Darstellung in Fig. 1 angedeutet ist.
In dem Grundteil 2 sind Aussparungen 16, 17 festgelegt, der
art, daß in der Ebene des Grundteils 2 und innerhalb der
Aussparungen 16, 17 Federarme 18, 19 im Rahmen des Spritzvor
ganges festgelegt werden, die mit ihrem einen, am Gehäuserand
3 liegenden Ende in das Gehäuseteil bzw. in den Gehäuserand 3
übergehen, während das andere, mit 18a bzw. 19a bezeichnete
Ende frei beweglich innerhalb der Aussparung 16 bzw. 17 liegt.
Die Federarme 18, 19 sind vorzugsweise gebogen und erfüllen
die Funktion, die noch zu beschreibende Scheibe 4 in eine
vorgegebene Position vorzuspannen.
In dem Grundteil 2 sind zwei kreisförmige Öffnungen 20, 21
ausgebildet, die zur Durchführung der Kontaktstifte des Stek
kers in die Kontakte der Steckdose dienen. Seitlich und bogen
förmig verlaufend schließen sich an die Öffnungen 20, 21 durch
Vertiefungen oder dergleichen gebildete Führungsabschnitte 22,
23 an. Die zu den Öffnungen 20, 21 entfernt liegenden Enden
22a, 23a der bogenförmigen Führungsabschnitte werden in der
Sperrposition der Kindersicherung von den Kontaktstiften des
über die Kindersicherung eingeführten Steckers beaufschlagt
und führen die Kontaktstifte des Steckers in Fig. 1 im Uhrzei
gersinn, wenn der Stecker zusammen mit der Scheibe 4 so weit
gedreht wird, daß die Kontaktstifte des Steckers durch die
Öffnungen 20, 21 in die Steckdose hinein verlagerbar sind. Die
Führungen 22, 23 haben eine Breite, die etwa der Breite der
Kontaktstiftenden entspricht. Vom Grundteil 2 steht gemäß Fig.
1 und 2 vorzugsweise wenigstens ein Begrenzungszapfen 28 ab.
Gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 1 kann diametral zum
Lagerzapfen 10 liegend ein weiterer derartiger Zapfen vor
gesehen sein.
Die mit dem Gehäuseteil 1 zusammenwirkende Scheibe 4 weist
eine mittige Öffnung 14 auf, vorzugsweise in Form eines Lang
loches, wobei die Form der Öffnung 14 dem Umriß bzw. der
Umhüllenden des Kragens 12 des Lagerzapfens 10 entspricht.
Diametral einander gegenüberliegend enthält die Scheibe 4
Öffnungen 30, 31, die, ebenso wie die Öffnungen 20, 21, vor
zugsweise kreisrund ausgebildet sind und einen Durchmesser
haben, der geringfügig größer ist als der Durchmesser der
Steckerkontaktstifte. Umfangsmäßig ist die Scheibe 4 mit
Rastzähnen 32 versehen, welchen jeweils eine Vertiefung 33
folgt. Der Rand der Scheibe 4 steigt von jeder Vertiefung 33
wieder allmählich auf einen Scheibensolldurchmesser an, der an
den Spitzen der jeweiligen Zähne 32 erreicht wird.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Scheibe 4 mit wenigstens einer, vorzugsweise mehreren bogen
förmigen Nuten 35, 36 versehen, welche diametral einander
gegenüberliegen und auf einem Radius liegen, der dem Radius
des Zapfens 28 vom Mittelpunkt des Lagerzapfens 10 ausgehend
entspricht. Dadurch wird nach dem Einsetzen der Scheibe 4 ein
Eingriff des oder der Zapfen 28 in eine der zugehörigen Füh
rungsnuten 35, 36 gewährleistet und damit die Drehbewegung der
Scheibe 4 auf einen Winkel begrenzt, welcher im wesentlichen
dem durch die Nuten 35 festgelegten Bogen entspricht. Die
Scheibe 4 ist weiterhin mit Zapfen, Stiften 38, 39 oder der
gleichen versehen, die von der Scheibe 4 in Richtung auf das
Grundteil 2 abstehen und mit jeweils einem der Enden 18a, 19a
der Federarme 18, 19 in Eingriff gebracht werden. Damit wird
eine Federkraft durch die Federarme 18, 19 auf die Scheibe 4
mittels der an ihr angeformten Zapfen 38, 39 ausgeübt, derart,
daß die Scheibe 4 in eine Position vorgespannt wird, in wel
cher die Öffnungen 30, 31 nicht in Deckung stehen mit den
Öffnungen 20, 21 des Gehäuseteils 1, sondern über den Füh
rungsnutenden 22a, 23a zu liegen kommen. Sowohl die eine
Endposition der Scheibe 4, in der die Öffnungen 20, 21 ver
schlossen bzw. blockiert sind, als auch die Endposition, in
welcher die Öffnungen der Scheibe 30, 31 deckungsgleich sind
mit den Öffnungen 20, 21, wird durch den Eingriff zwischen den
Zapfen 38, 39 mit den zugehörigen Nuten 35, 36 festgelegt.
Eine derartige vorteilhafte Begrenzung der Drehbewegung der
Scheibe kann auch durch andere Mittel erreicht werden oder
gegebenenfalls entfallen, da z. B. die Aussparungen 16, 17
zusammen mit der Federeinrichtung 18, 19 eine Begrenzung der
Scheibendrehung bewirken können.
Bei der dargestellten Ausführungsform ist wesentlich, daß die
Achse des Langlochs 14 senkrecht liegt zur Verbindungslinie
der beiden Öffnungen 30, 31 der Scheibe 4. Diejenige Achse,
die durch die Form des Kragens 12 definiert ist und in Fig. 1
gestrichelt eingetragen und mit 41 bezeichnet ist, nimmt einen
Winkel von beispielsweise 45° zur Verbindungslinie zwischen
den beiden Öffnungen 20, 21 des Gehäuseteils 1 ein. Auf diese
Weise wird nach dem Einsetzen der Scheibe 4 auf den Lagerzap
fen 10 gewährleistet, daß die Scheibe 4 vom Kragen 12 oder
Kragen-Segment-Schnitten 12a, 12b des Lagerzapfens 10 am
Gehäuseteil 1 gehaltert wird und nicht unabsichtlich von dem
Gehäuseteil 1 wegspringen kann. Nach dem Aufsetzen der Scheibe
4 auf den Lagerzapfen 10 gelangen die Zapfen 38, 39 in Berüh
rungskontakt mit den Federarmen 18, 19 und spannen die Scheibe
4 in eine Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn in Fig. 1 derart
vor, daß die Öffnungen 30, 31 etwa über den Führungsendab
schnitten 22a, 23a zu liegen kommen. Zur Betätigung der Kin
dersicherung wird der Stecker mit den Kontaktstiften in die
Öffnungen 30, 31 der Scheibe 4 eingesetzt, der Stecker ist im
Uhrzeigersinn zu drehen gegen die von den Federarmen 18, 19
ausgeübte Federkraft, bis die Öffnungen 30, 31 in Deckung
gelangen mit den Öffnungen 20, 21 des Gehäuseteils 1. Darauf
hin läßt sich der Stecker mit seinen Kontaktstiften durch die
Öffnungen 20, 21 hindurch zu den nicht gezeigten Steckdosen
kontakten verlagern. Nach dem Herausziehen des Steckers aus
der Steckdose wird die Scheibe 4 durch Federwirkung automa
tisch entgegen dem Uhrzeigersinn in die Ausgangsstellung
zurückgedreht, so daß die Öffnungen 20, 21 im Gehäuseteil 1
durch die Scheibe 4 abgedeckt bzw. verschlossen sind.
Die Zapfen 28 haben, wie aus Fig. 2 hervorgeht, eine Länge,
die kleiner ist als die Stärke der Scheibe 4, so daß die Nut
35 eine bogenförmige Vertiefung in der Scheibe 4 darstellt.
Die Nut 35 kann auch als bogenförmiger Schlitz in der Scheibe
4 ausgebildet sein, wobei bei einer derart ausgebildeten
Ausführungsform die oder der Zapfen 28 etwa die Stärke der
Scheibe aufweisen kann. Die Aussparungen 16 nehmen nach der
Montage der Scheibe 4 deren Zapfen 38, 39 auf. Die Größe oder
Form der Aussparung 16 ist derart zu wählen, daß ein Bogen mit
einem Radius definiert wird, welcher der erforderlichen Dreh
bewegung der Zapfen 38, 39 entspricht, und die Drehung der
Scheibe 4 zwischen ihren beiden Endpositionen gewährleistet.
Beim Aufstecken der Scheibe 4 auf den Lagerzapfen 12 muß die
Scheibe 4 unter Ausübung eines Druckes auf ihr Zentrum unter
den Kragen 12 bzw. 12a, 12b des Lagerzapfens 10 verbracht
werden unter Überwindung eines Gegendruckes aufgrund der
Anlage zwischen den Zapfen 38, 39 und dem Grundteil 2 sowie
der Berührung zwischen dem oder den Zapfen 28 mit der Fläche
der Scheibe 4. Nach einer geringfügigen Drehung der Scheibe 4
gelangen die Zapfen 38, 39 in die Aussparung 16, 17 und der
oder die Zapfen 28 in die Führungsnuten 35, 38, woraufhin die
Scheibe 4 mit ihrem Langloch 14 derart verdreht ist, daß sich
die Form des Langloches 14 nicht deckt mit der Form des Kra
gens 12. Dadurch wird die Scheibe 4 durch den Kragen 12 an dem
Gehäuseteil 1 gehaltert.
Das Langloch 14 erfüllt in Verbindung mit dem Lagerzapfen 10
den Zweck, daß sich die Scheibe 4 im Falle einer Betätigung
mit einem spitzen Gegenstand oder dergleichen nicht im Uhrzei
gersinn verdreht, sondern exzentrisch verlagert wird und dabei
die Zähne 32 der Scheibe 4 in Eingriff gelangen mit den Zähnen
8 des Gehäuseteils 1. Hierdurch wird eine Weiterdrehung der
Scheibe 4 im Uhrzeigersinn in eine Richtung, in der die Öff
nungen 30, 31 in Deckung gelangen können mit den Öffnungen 20,
21, verhindert.
Wie beschrieben, sind bei einer bevorzugten Ausführungsform
anstelle eines voll umlaufenden Kragens 12 nur Kragensegmente
12a, 12b vorgesehen. Die Kragensegmente 12a, 12b erstrecken
sich jeweils über einen Bogen von vorzugsweise 90° und sind
diametral zum Zentrum des Grundteils 2 auf der Längsachse
liegend vorgesehen, die durch die Umhüllende der Kragensegmen
te 12a, 12b bzw. den Kragen 12 festgelegt ist.
Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist vor
gesehen, daß das Grundteil 2 kein zusätzliches Teil zur übli
chen Steckdose darstellt, sondern den nach außen gewandten
Boden des Steckdosengehäuses bildet. Entsprechend sind der
Lagerzapfen 10 vom Steckdosenboden abstehend und die dreieck
förmigen Öffnungen 16, 17 mit den Federarmen 18, 19 im Steck
dosenboden integriert vorgesehen. Die Öffnungen 16, 17 sind
bei dieser Ausführungsform durch eine hintergesetzte Scheibe
oder dergleichen verdeckt. Der übrige Aufbau und die Funktion
entsprechen vorstehender Beschreibung.
Die Erfindung schafft eine Kindersicherung, die aus nur zwei
Teilen besteht. Die Kindersicherung hat einen äußerst flachen
Aufbau, bedarf aber nur eines einzigen Gehäuseteils 1 zur
Aufnahme der Scheibe 4. Die Scheibe 4 wird durch den Lagerzap
fen 10 gehalten, welcher an seinem freien Ende den Kragen 12
aufweist, der durch flanschartige Abschnitte gebildet ist,
welche in einer Ebene parallel zum Grundteil 2 liegen. Die
Federarme 18, 19 haben eine solche Federkraft, daß sie die
Scheibe 4 in eine Sperrstellung gegenüber den Öffnungen 20, 21
vorspannen können. Die Federarme 18, 19 sind integrale Be
standteile des Gehäuseteils 1. Aufgrund der Aussparungen 16,
17 zur Aufnahme der Federarme 18, 19 und der Zapfen 38, 39
wird die Gesamthöhe der Kindersicherung auf ein Minimum redu
ziert, da die mit den Federarmen 18, 19 zusammenwirkenden
Zapfen 38, 39 innerhalb der Aussparungen 16, 17 liegen, also
in der Ebene des Grundteils 2.
Zur Befestigung des Gehäuseteils 1 in einer Steckdose kann an
der Rückwand des Gehäuseteils 1 ein Klebestreifen oder ähnli
ches Mittel vorgesehen sein, wodurch das Gehäuseteil 1 in
nerhalb der Steckdosenöffnung fixiert wird. Alternativ hierzu
können am Gehäuserand 3 Mittel vorgesehen sein, welche eine
feste Montage der Kindersicherung innerhalb der Öffnung des
Steckers gewährleisten.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 5 bis 8 wird eine abgewandelte
Ausführungsform der Kindersicherung erläutert. Wesentlicher
Unterschied dieser Kindersicherung gegenüber der Ausführungs
form nach Fig. 1 bis 4 besteht darin, daß als Federelement
eine Z-förmige Stahlfeder verwendet wird, wie sie in Fig. 5
gezeigt ist. Diese Feder ist mit 50 bezeichnet. Soweit die
Teile der in Verbindung mit Fig. 5 bis 8 beschriebenen Kinder
sicherung übereinstimmen mit der Ausbildung der unter Bezug
nahme auf Fig. 1 bis 4 beschriebenen Ausführungsform, erfolgt
keine zusätzliche Erläuterung und es werden gleiche Bezugs
zeichen wie in Fig. 1 bis 4 verwendet.
Das Gehäuseteil 1 hat einen aus Fig. 3 erkennbaren, kragen
förmigen Rand 3, welcher von dem Grundteil 2 abgesetzt ist und
nach innen ragende, umfangsmäßig verlaufende Sperrzähne 8
trägt. Im Grundteil 2 sind neben den Öffnungen 20, 21 Anschlä
ge 28a, 28b vorgesehen, die entweder gemäß Fig. 5 eine kurze
Länge haben und bogenförmig zur Mitte des Gehäuseteils 1
verlaufen oder durch einen kreisförmigen oder dreieckigen
Anschlag gebildet sind. Vorzugsweise ist der Anschlag 28a, 28b
direkt neben den Öffnungen 20, 21 vorgesehen und hat vorzugs
weise eine abgeschrägte Fläche, wie Fig. 6 zeigt, dahingehend,
daß die Höhe des Anschlages 28a, 28b von der Öffnung 20 bzw.
21 ausgehend im Uhrzeigersinn ansteigt. Auf diese Weise wird,
gemäß der noch folgenden Erläuterung, das Aufsetzen der Schei
be 4 erleichtert. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 ist
keine Führung 22 bzw. 23 zur Führung der Steckerstifte vor
gesehen. Diese Führung kann ebenso wie bei der Ausführungsform
nach Fig. 1 bis 4 entfallen oder im Bedarfsfall vorgesehen
werden oder durch eine entsprechende Gestaltung der Führungs
elemente 52a, 52b ersetzt sind.
Zum Einsatz der Z- oder S-förmigen Feder 50 ist der Lagerzap
fen 10 mit einem Schlitz 51 versehen, der solche Breite hat,
daß die Feder 50 in diesen Schlitz 51 einsetzbar ist. Der
Winkel dieses Schlitzes 51 gegenüber der Linie 41 ist derart
gewählt, daß die eingesetzte Feder 50 unter Vorspannung gegen
über den Anschlägen 28a, 28b anliegend einsetzbar ist. Bei der
dargestellten Ausführungsform ist dieser Winkel des Schlitzes
51 kleiner als 90° und beträgt gegenüber der Linie 41 etwa
70°. An den Anschlagelementen 28a, 28b liegt in dem in Fig. 5
gezeigten Zustand des Gehäuseteils 1, d. h. bei nicht aufge
setzter Scheibe 4, jeweils ein freies Ende der Feder 50 an.
Zusätzlich zu den Anschlagelementen 28a, 28b ist das Grundteil
2 mit vorzugsweise bogenförmig verlaufenden Führungselementen
52a, 52b versehen, die zur Führung eines vom freien Ende jeder
Feder in Richtung auf die Federmitte verlaufenden Schenkel
teiles dienen, nämlich des Schenkelteiles, der zwischen dem
freien Ende und einer der Biegungen 50a, 50b verläuft. Die
Führungselemente 52a, 52b verlaufen über einen Bogen von 90°
oder annähernd 90°, wie Fig. 5 zeigt und sind stirnseitig und
unterhalb der Flansche 12a, 12b auf dem Grundteil 2 von diesem
nach oben abstehend ausgebildet. Hierdurch wird erreicht, daß
nach Einsetzen der Feder 50 diese im Bereich des Lagerzapfens
10 zwischen den Führungselementen 52a, 52b und den sich dar
über erstreckenden Flanschen 12a, 12b eingefaßt wird und ein
Herausspringen der Feder 50 verhindert wird. Die Feder 50 ist
in der Schnittdarstellung gemäß Fig. 6 nicht dargestellt.
Aus Fig. 6 ist erkennbar, daß die Flansche 12a, 12b in glei
cher Weise wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4 vom
Lagerzapfen 10 abstehen und die gleiche Form haben wie bei der
Ausführungsform nach Fig. 1.
Die dem Gehäuseteil 1 zugeordnete Scheibe 4 ist in den Fig. 7
und 8 veranschaulicht. Die Draufsicht nach Fig. 7 zeigt die
nach außen gewandte Fläche der Scheibe 4, wobei die dem Grund
teil 1 zugewandten Teile der Scheibe 4 gestrichelt eingetragen
sind. Die Scheibe 4 hat, ähnlich wie das Gehäuseteil 1 und
abweichend gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 3, einen
umlaufenden Rand bzw. Kragen 60, der über die Zähne 32 vor
steht und damit die Zähne von oben gemäß Fig. 7 überdeckt. Die
Zähne 32 sind nach Fig. 8 an der Außenseite eines kreisförmi
gen Kranzes 62 ausgebildet, in dessen Bereich die Scheibe 4
ihre größte Stärke besitzt und von dem zwei Anschlagelemente
38, 39 nach innen abstreben. Die Anschlagelemente 38, 39 sind,
im Gegensatz zur Ausführungsform nach Fig. 3 und 4, vorzugs
weise nicht durch Zapfen gebildet, sondern durch Stege, die
vom Zahnkranz 62 im wesentlichen gerade verlaufend in Richtung
auf das Langloch 14 weisen.
Die Scheibe 4 gemäß Fig. 7 ist in derjenigen Drehposition
veranschaulicht, die sie einnimmt, wenn sie in das Gehäuseteil
1 (Fig. 5) bereits funktionsfähig eingesetzt ist und ihre
Ausgangsposition einnimmt, in welcher die Öffnungen 20, 21
durch die Scheibe 4 verschlossen sind, bevor die Scheibe 4 mit
den Steckerstiften im Uhrzeigersinn um etwa 70° gedreht wird,
bis die Öffnungen 30, 31 der Scheibe in Deckung gelangen mit
den Öffnungen 20, 21 des Gehäuseteils 1. In dieser Ausgangs
position der Scheibe 4 greifen die Anschlagelemente 38, 39
jeweils zwischen die Anschlagelemente 28a bzw. 28b und das
jeweils freie Ende der Feder 50 ein, d. h. die freien Enden der
Feder 50 liegen in der Ausgangslage der Scheibe 4 an den
Anschlagelementen 38, 39 an, und zwar an den mit 38a, 39a
bezeichneten Flächen der Anschlagelemente 38, 39 und drücken
diese Anschlagelemente 38, 39 entgegen dem Uhrzeigersinn in
Richtung auf die Anschlagelemente 28a, 28b. Zur Verringerung
des Reibungswiderstandes zwischen den Schenkeln der Feder 50
und den Flächen 38a, 39a sind diese an dem zum Langloch 4
weisenden Ende abgeschrägt, wie Fig. 7 veranschaulicht. Gegen
über der mit 64 bezeichneten Achse des Langloches 14 sind die
Anschlagelemente 38, 39 vorzugsweise so ausgebildet, daß sie
zu der Schnittstelle zwischen der Achse 64 und dem Kranz 62
entgegen dem Uhrzeigersinn geringfügig versetzt am Kranz 62
vorgesehen sind und gegenüber der Achse 64 vorzugsweise einen
Winkel von etwa 45° einhalten. Mit dieser Ausbildung hat sich
gezeigt, daß die Feder 50 und die Anschlagelemente 38, 39
optimal zusammenwirken. Eine z. B. bogenförmige Ausbildung der
Anschlagelemente 38, 39 anstelle der im wesentlichen geraden
Anschlagelemente ist jedoch ebenfalls möglich.
Wie bei der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4, wird die Schei
be 4 dadurch auf das Gehäuseteil 1 aufgesetzt, daß das Lang
loch 14 in Ausrichtung zu den Flanschen 12a, 12b gebracht
wird, anschließend ein Druck auf die Scheibe 4 ausgeübt wird,
wobei während des Aufsetzens der Scheibe 4 zur Verbindung mit
dem Gehäuseteil 1 die Scheibe im Gegensatz zur Drehlage nach
Fig. 7 und im Vergleich zu Fig. 5 eine Lage einzunehmen hat,
die einer etwa um 90° im Uhrzeigersinn gedrehten Position
entspricht. Nach dem Aufdrücken der Scheibe 4 auf das Gehäuse
teil 1 nach Fig. 5 und mit einer Position derart, daß sie etwa
um 90° gegenüber Fig. 7 im Uhrzeigersinn verdreht ist, befin
den sich die Anschlagelemente 38, 39 - im Uhrzeigersinn be
trachtet - im dritten bzw. ersten Sektor des Gehäuseteils,
wonach die Scheibe im Uhrzeigersinn über mehr als 90° gedreht
wird, bis die Anschlagelemente 39 bzw. 38 über die schräg
ansteigend verlaufende Fläche der Anschlagelemente 28a, 28b
hinweg verbracht werden und zwischen die Anschlagelemente 28a
bzw. 28b und die freien Enden der Feder 50 gelangen. Nach dem
Aufsetzen der Scheibe 4 werden die dem Langloch 14 benach
barten Scheibenbereiche unter die Flanschabschnitte 12b bzw.
12a verbracht, so daß bei dem nachfolgend beschriebenen Vor
gang der Weiterdrehung der Scheibe 4 in ihre Ausgangsposition
die Scheibe 4 unterhalb der Flansche 12a, 12b gehalten wird.
Sobald die Anschlagelemente 39 bzw. 38 über die Anschlagele
mente 28a bzw. 28b hinweg verschoben sind, wird die Ausgangs
stellung der Kindersicherung erreicht, aus welcher die Scheibe
über einen Winkel von etwa 70° im Uhrzeigersinn derart ver
drehbar ist, daß die Öffnungen 20 und 30 bzw. 21 und 32 mit
einander in Deckung gelangen. Im übrigen ist die Funktion der
Kindersicherung nach den Fig. 5 bis 8 die gleiche, wie sie in
Verbindung mit der Ausführungsform nach Fig. 1 bis 4 beschrie
ben ist. Der über den Kranz 62 überstehende Rand 60 der
Scheibe 4 hat einen Radius, der gleich oder geringfügig größer
ist als der Innenradius des Gehäuseteils 1, bezogen auf denje
nigen Radius, von welchem die Zähne 8 nach innen abstehen.
Hinsichtlich des Gehäuseteils sind die Flansche 12a, 12b bei
der Ausführungsform nach Fig. 5 etwa so ausgerichtet, wie dies
in Verbindung mit Fig. 1 unter Bezugnahme auf die Linie 41 be
schrieben ist, wobei der Winkel der Linie 41 gegenüber der
durch die Mitte der beiden Öffnungen 20, 21 führenden Linie
bei der Ausführungsform nach Fig. 5 bis 8 zwischen 30° und 40°
liegt. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform der
Scheibe nach Fig. 7 steht die Achse 64 vorzugsweise unter
einem Winkel von etwa 35° gegenüber einer Linie, die durch die
Mittelpunkte der beiden Öffnungen 30, 31 gezogen ist.
Die in Verbindung mit Fig. 5 bis 8 beschriebene Kindersiche
rung besteht vorteilhafterweise aus insgesamt drei Teilen,
nämlich dem Gehäuseteil 1, einer vorzugsweise S-förmige Ge
stalt aufweisenden Metallfeder 50 und der Scheibe 4. Der
Zusammenbau dieser Teile ist, wie vorstehend erläutert, äu
ßerst einfach und läßt sich innerhalb weniger Sekunden bewerk
stelligen.
Die unter Bezugnahme auf Fig. 5 bis 8 beschriebene Kinder
sicherung hat den Vorteil, daß sie aus zwei äußerst einfach
herstellbaren Kunststoffteilen, nämlich dem Grundteil 1 und
der Scheibe 4, gebildet ist und einem dritten metallenen
Federelement. Die Verwendung des metallenen Federelements hat
zum Vorteil, daß gegenüber einem Federelement aus Kunststoff
praktisch kein Bruch oder eine Materialermüdung zu erwarten
ist und sich bei dieser Ausführungsform die Herausarbeitung
der Feder gegenüber dem verbleibenden Kunststoffelement er
übrigt. Durch die Verwendung des Lagerzapfens mit daran ange
formten Flanschabschnitten läßt sich der Zusammenbau auf
äußerst einfache und kostensparende Zeit erreichen.
Claims (19)
1. Kindersicherung für Steckdosen, bestehend aus einem im
wesentlichen flachen Gehäuseteil (1), das drehfest in
eine Steckdose einsetzbar ist und Öffnungen (20, 21) für
Steckerkontaktstifte sowie wenigstens eine drehfähig am
Gehäuseteil angeordnete Scheibe (4) mit Öffnungen (30,
31) für Steckerkontaktstifte enthält,
wobei eine Federeinrichtung (18, 19) zur Rückstellung der
Scheibe (4) in eine die Öffnungen (30, 31) im Gehäuseteil
abdeckende Drehposition vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet
daß die Federeinrichtung (18, 19) an dem Gehäuseteil (1) angeformt ist, und
daß das Gehäuseteil (1) einen Lagerzapfen (10) für die Scheibe (4) aufweist, die eine Öffnung zur Durchführung des Lagerzapfens (10) enthält.
daß die Federeinrichtung (18, 19) an dem Gehäuseteil (1) angeformt ist, und
daß das Gehäuseteil (1) einen Lagerzapfen (10) für die Scheibe (4) aufweist, die eine Öffnung zur Durchführung des Lagerzapfens (10) enthält.
2. Kindersicherung für Steckdosen, bestehend aus einem im
wesentlichen flachen Gehäuseteil (1), das drehfest in
eine Steckdose einsetzbar ist und Öffnungen (20, 21) für
Steckerkontaktstifte sowie wenigstens eine drehfähige, am
Gehäuseteil angeordnete Scheibe (4) mit Öffnungen (30,
31) für Steckerkontaktstifte enthält,
wobei eine Federeinrichtung (50) zur Rückstellung der
Scheibe (4) in eine die Öffnungen (30, 31) im Gehäuseteil
(1) abdeckende Drehposition vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (1) einen Lagerzapfen (10) für die Scheibe (4) aufweist, die eine Öffnung zur Durchführung des Lagerzapfens (10) enthält, und
daß die Federeinrichtung (50) als separates Teil gegen über dem Gehäuseteil (1) und der Scheibe (4) in einem im Lagerzapfen (10) ausgebildeten Schlitz (51) eingesetzt ist.
daß das Gehäuseteil (1) einen Lagerzapfen (10) für die Scheibe (4) aufweist, die eine Öffnung zur Durchführung des Lagerzapfens (10) enthält, und
daß die Federeinrichtung (50) als separates Teil gegen über dem Gehäuseteil (1) und der Scheibe (4) in einem im Lagerzapfen (10) ausgebildeten Schlitz (51) eingesetzt ist.
3. Kindersicherung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federeinrichtung (18, 19) aus mindestens einem
Federarm besteht, der mit seinem einen Ende am Gehäuse
teil (1) angeformt ist und mit seinem anderen, freien
Ende (18a, 19a) sich in Richtung auf die Mitte des Gehäu
seteils (1) erstreckt.
4. Kindersicherung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federarme (18, 19) geschwungen sind.
5. Kindersicherung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die Federarme (18, 19) innerhalb einer Aussparung
(16, 17) des Gehäuseteils (1) liegen.
6. Kindersicherung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (10) einen
zumindest teilweise umlaufenden, nach außen gerichteten
Kragen (12, 12a, 12b) aufweist.
7. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, mit umfangsmäßig an der Scheibe (4) verteilt
angeordneten Arretierzähnen (32), dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuseteil (1) umfangsmäßig verteilt angeord
nete, in Richtung auf die Gehäusemitte vorstehende Zähne
(8) aufweist.
8. Kindersicherung nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung in der Scheibe
(4) elliptisch, oval oder nach Art eines Langloches
ausgebildet ist.
9. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Gehäuse
teil (1) und Scheibe (4) eine den Drehwinkel der Scheibe
(4) begrenzende Einrichtung (28, 35, 36) vorgesehen ist.
10. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(1) vertiefte, bogenförmige Führungsabschnitte (22, 23)
für die Steckerstifte aufweist, die auf ihrer einen Seite
in eine der Öffnungen (20, 21) des Gehäuseteils (1)
münden.
11. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(1) ein Grundteil (2) aufweist, dessen Stärke gegenüber
einem Randteil (3) des Gehäuses reduziert ist, so daß der
Gehäuserand (3) eine Aussparung zur Aufnahme der Scheibe
(4) festlegt.
12. Kindersicherung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zähne (8) des Gehäuseteils (1) an dessen Randteil
(3) in Richtung auf den Mittelpunkt weisend angeordnet
sind.
13. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (4)
wenigstens einen Zapfen (38, 39) zum Eingriff mit einem
Federarm (18, 19) aufweist.
14. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(1) mit dem Grundteil (2) den Boden des Steckdosengehäu
ses bildet.
15. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(1) bogenförmig verlaufende Führungselemente (52a, 52b)
aufweist, deren Radius gegenüber dem Mittelpunkt des
Gehäuseteils (1) geringfügig größer ist als der Radius
der Stirnseiten der Flanschabschnitte (12a, 12b).
16. Kindersicherung Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
das Grundteil (2) Anschlagelemente (28a, 28b) aufweist,
die mit einer schräg ansteigenden Fläche versehen sind.
17. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Scheibe (4)
Anschlagelemente (38, 39) aufweist, die in Richtung auf
das Langloch (14) weisend verlaufen.
18. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Langloch (14)
derart in der Scheibe (4) vorgesehen ist, daß dessen
Achse (64) gegenüber einer Linie, welche die Mitte der
beiden Scheiben-Öffnungen (30, 31) verbindet, einen
Winkel von weniger als 90° einhält.
19. Kindersicherung nach wenigstens einem der vorangehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuseteil
(1) und/oder die Scheibe (4) einen weitgehend umlaufenden
Rand (3, 60) aufweisen, der gegenüber der Grundfläche (2)
des Gehäuseteils (1) bzw. der Scheibe (4) versetzt bzw.
kragenförmig ausgebildet ist.
Priority Applications (2)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19904003130 DE4003130A1 (de) | 1989-11-15 | 1990-02-02 | Kindersicherung fuer steckdosen |
EP90121289A EP0428936A1 (de) | 1989-11-15 | 1990-11-07 | Kindersicherung für Steckdosen |
Applications Claiming Priority (2)
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DE19904003130 DE4003130A1 (de) | 1989-11-15 | 1990-02-02 | Kindersicherung fuer steckdosen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
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DE4003130A1 true DE4003130A1 (de) | 1991-05-16 |
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ID=25887108
Family Applications (1)
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DE19904003130 Withdrawn DE4003130A1 (de) | 1989-11-15 | 1990-02-02 | Kindersicherung fuer steckdosen |
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Country | Link |
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EP (1) | EP0428936A1 (de) |
DE (1) | DE4003130A1 (de) |
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- 1990-11-07 EP EP90121289A patent/EP0428936A1/de not_active Withdrawn
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---|---|
EP0428936A1 (de) | 1991-05-29 |
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