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DE3936418C1 - - Google Patents

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DE3936418C1
DE3936418C1 DE3936418A DE3936418A DE3936418C1 DE 3936418 C1 DE3936418 C1 DE 3936418C1 DE 3936418 A DE3936418 A DE 3936418A DE 3936418 A DE3936418 A DE 3936418A DE 3936418 C1 DE3936418 C1 DE 3936418C1
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DE
Germany
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beads
bead
corner
zone
connecting element
Prior art date
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Application number
DE3936418A
Other languages
English (en)
Inventor
Siegfried Peters
Egon 5630 Remscheid De Wirtz
Gerhard 5609 Hueckeswagen De Schmale
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Lear Corp
Original Assignee
Keiper Recaro GmbH and Co
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Filing date
Publication date
Application filed by Keiper Recaro GmbH and Co filed Critical Keiper Recaro GmbH and Co
Priority to DE3936418A priority Critical patent/DE3936418C1/de
Priority to US07/596,949 priority patent/US5108151A/en
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Anticipated expiration legal-status Critical
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/68Seat frames
    • B60N2/686Panel like structures

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Polsterträger für die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, insbesondere eines Kraftfahrzeugsitzes, welcher die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruches 1 aufweist.
Bei einem bekannten, hochbelastbaren Polsterträger dieser Art (DE 35 21 402 C1) verlaufen die in beiden Halbschalen vorge­ sehenen Sicken unterbrechungslos von der Eckzone in den benach­ barten Arm hinein.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, mit einem sowohl hin­ sichtlich der Kosten als auch des Gewichtes möglichst geringen Mehraufwand die Versteifung insbesondere des oberen Bereiches des Polsterträgers zu optimieren. Diese Aufgabe löst ein Pol­ sterträger mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Diese Lösung geht von der Überlegung aus, daß dann, wenn, wie üblich, nur in einer der beiden Eckzonen ein Gurtverbindungs­ oder Gurtumlenkelement vorzusehen ist, zumindest die eine Halb­ schale eine Sicke aufweisen sollte, welche von dieser Eckzone sich diagonal über den oberen Bereich hinweg in den auf der anderen Seite liegenden Arm hinein erstreckt, daß aber anderer­ seits eine Kreuzung von zwei Sicken ungünstig ist. Um dennoch wahlweise das Gurtverbindungs- oder Gurtumlenkelement, also beispielsweise einen Gurtaufroller, in der einen oder anderen Eckzone anordnen zu können, je nachdem, ob es sich um einen linken oder rechten Fahrzeugsitz handelt, ist es dank der Unter­ brechung der sich kreuzenden Linien folgenden Sicken im Bereich des Kreuzungspunktes und dank des Verbindungselementes möglich, die Lücke zwischen denjenigen beiden Sicken zu schließen, welche der zu der betreffenden Eckzone führenden Linie folgen. Das Verbindungselement versteift die Halbschale im Bereich der Lücke in gleicher Weise wie die sich anschließenden Sicken, so daß über den gesamten oberen Bereich der Halbschale die volle Ver­ stärkung erreicht wird. Das zusätzliche Gewicht des Verbindungs­ elementes fällt nicht ins Gewicht, und auch der Aufwand für die Verbindung des Verbindungselementes mit der Halbschale ist vernachlässigbar klein im Hinblick auf den Vorteil, daß die Polsterträger sowohl für linke als auch für rechte Sitze aus den gleichen Halbschalen hergestellt werden können.
Das Querschnittsprofil des Verbindungselementes ist vorzugs­ weise gemäß den Ansprüchen 3 und 4 ausgebildet.
Soll in beiden Eckbereichen ein Gurtverbindungs- oder Gurtum­ lenkelement vorgesehen werden, wird vorzugsweise ein Verbindungs­ element gemäß Anspruch 5 verwendet. Man erhält dann ebenfalls eine optimale Versteifung der Halbschale.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform verzweigt sich jede der beiden aus den Armen austretenden Sicken gemäß Anspruch 6. Man erhält dann im Falle eines Gurtverbindungs- oder Gurtumlenkele­ mentes in nur einer der beiden Eckzonen eine Versteifung des oberen Bereiches des Polsterträgers durch drei Sicken, im Falle einer Anordnung je eines Gurtverbindungs- oder Gurtumlenkelementes in beiden Eckzonen eine Versteifung durch vier Sicken, was zu einem optimalen Verhältnis zwischen Steifigkeit und Gewicht führt.
Selbstverständlich ist es möglich, nicht nur die vordere Halb­ schale mit den vorstehend beschriebenen Sicken zu versehen, son­ dern auch die hintere Halbschale ähnlich auszubilden. In vielen Fällen wird es aber genügen, nur die vordere Halbschale zu ver­ steifen.
Vorzugsweise bestehen sowohl die mit den Sicken versehene Halb­ schale als auch das Verbindungselement aus einem Metallblech. Vor allem dann, wenn es sich dabei um Stahlblech handelt, kann das Verbindungselement problemlos mit der Halbschale auf der ganzen Länge seiner Randzonen verschweißt werden.
Im folgenden ist die Erfindung anhand von zwei in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen im einzelnen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine Ansicht des ersten Ausführungsbeispiels von hinten,
Fig. 2 eine Seitenansicht des ersten Ausführungsbeispiels bei einer Blickrichtung entsprechend dem Pfeil II in Fig. 1,
Fig. 3 eine Ansicht der Außenseite der vorderen Halbschale des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie IV-IV der Fig. 3,
Fig. 5 eine perspektivisch und in vergrößertem Maßstab dar­ gestellte Ansicht des Verbindungselementes des ersten Ausführungsbeispiels,
Fig. 6 eine unvollständig dargestellte Ansicht der Außenseite der vorderen Halbschale eines zweiten Ausführungs­ beispiels.
Ein Polsterträger für eine hochbelastbare Rückenlehne eines Kraft­ fahrzeuges besteht aus einer hinteren Halbschale 1 und einer vorderen Halbschale 2. Der hochgestellte, nach vorne weisende Rand der hinteren Halbschale 1 liegt mit einer nach außen abge­ winkelten Flanschzone an der entsprechend abgewinkelten Flansch­ zone des nach hinten weisenden Randes der vorderen Halbschale 2 an. Diese Flanschzonen sind fest, im Ausführungsbeispiel durch Verschweißen, miteinander verbunden.
Wie Fig. 1 zeigt, bilden die beiden im Ausführungsbeispiel aus Stahlblech bestehenden Halbschalen 1 und 2 einen in Schulterhöhe liegenden, rechteckförmigen oberen Bereich 3 des Polsterträgers, von dem aus sich nach unten mit zunehmendem Abstand voneinander zwei Arme 4 erstrecken, welche ebenso wie der obere Bereich 3 die Form eines Hohlkastens haben. Das untere Ende der beiden zur Mittelebene des Polsterträgers symmetrisch ausgebildeten Arme 4 bildet das untere Ende des Polsterträgers. Daher ist das untere Ende beider Arme 4 mit je einem hochbelastbaren Gelenk­ beschlag 5 verbindbar, über die die schwenkbare Verbindung zum Sitzgestell hergestellt wird.
Im Gegensatz zu der hinteren Halbschale 1, die im wesentlichen nur durch ihren hochgestellten Rand versteift ist, ist die vor­ dere Halbschale 2 mit mehreren über die der hinteren Halbschale 1 abgewandte Seite überstehenden Sicken versehen wie dies ins­ besondere Fig. 3 erkennen läßt. Diese Sicken haben einen zur Längs­ mittelebene symmetrischen Verlauf. Je eine erste Sicke 6 und eine zweite Sicke 7 erstrecken sich längs zweier Linien, von denen die eine nahe dem unteren Ende des in Fig. 3 links darge­ stellten Armes beginnt, in Armlängsrichtung etwa mittig verläuft und dann diagonal den oberen Bereich 3 bis zu der in Fig. 3 rechts dargestellten Eckzone 8 überquert, während die andere Linie nahe dem unteren Ende des anderen Armes 4 beginnt, in Längsrichtung dieses Armes verläuft und schließlich den oberen Bereich 3 in diagonaler Richtung bis zu der in Fig. 3 links dargestellten Eck­ zone 9 überquert. Die beiden ersten Sicken 6 enden im Abstand von der im oberen Bereich 3 liegenden Kreuzungsstelle der beiden Linien. Etwa in gleichem Abstand von der Kreuzungsstelle liegt das der Kreuzungsstelle zugewandte Ende der beiden zweiten Sicken 7, welche beide infolge einer leichten Krümmung auf eine Stelle des oberen Randes des Polsterträgers weisen, die gegenüber der Ecke etwas zur Mitte hin versetzt ist. Von den beiden ersten Sicken 6 zweigt kurz vor dem Austritt aus dem Arm 4 je eine dritte Sicke 10 nach oben hin ab. Diese beiden dritten Sicken 10 ver­ laufen, abgesehen von einer geringen Krümmung, etwa parallel zum seitlichen Rand des Polsterträgers bis zu der benachbarten Eckzone 8 bzw. 9. Der Abstand der dritten Sicke 10 von der be­ nachbarten zweiten Sicke 7 nimmt zwar gegen das obere Ende dieser Sicken hin ab. Die freien Enden haben jedoch noch einen Abstand voneinander, welcher deutlich größer ist als die Breite dieser Sicken 7 und 10.
An ihrem unteren Ende teilen sich beide Sicken 6 gabelartig in zwei parallel und im Abstand nebeneinander verlaufende Sicken 6′, zwischen die der mit dem Arm 4 zu verbindende Teil des Ge­ lenkbeschlages 5 eingreift. Hierdurch ist eine Unterbrechung der Versteifung der Arme am Übergang zu den Gelenkbeschlägen 5 vermieden.
Je nachdem, ob der Polsterträger einem im Fahrzeug links oder rechts angeordneten Sitz zugeordnet ist, wird hinten an der linken oder rechten Eckzone 9 bzw. 8 ein Gurtverbindungs- oder Gurtumlenkelement festgelegt, bei dem es sich im Ausführungs­ beispiel um einen Gurtaufroller handelt. In Fig. 1 ist strich­ punktiert nur eine Aufnahme 11 für den Gurtaufroller angedeutet. Diese Aufnahme 11 weist eine Grundplatte auf, welche mit zwei nebeneinander angeordneten Sicken 12 versehen ist, welche sich an die zweite Sicke 7 bzw. die dritte Sicke 10 diese übergreifend anschließen. Hierdurch wird die Versteifung des oberen Bereiches 3 bis zum Rand der Eckzone realisiert.
Sofern, wie in Fig. 1 angedeutet, die Aufnahme 11 an der linken Eckzone 9 befestigt wird, wird der Zwischenraum zwischen der in die linke Eckzone 9 ragenden zweiten Sicke 7 und dem gegen diese Sicke 7 weisenden Ende der ersten Sicke 6 mittels eines als Ganzes mit 13 bezeichneten Verbindungselementes überbrückt. Dieses Verbindungselement 13 besteht ebenfalls aus Stahlblech und hat, wie Fig. 5 zeigt, zwei parallel zueinander verlaufende rechteckförmige Randzonen 14, welche vollflächig an die vordere Halbschale 2 anlegbar sind. Zwischen den beiden Randzonen 14 ist eine als Sicke ausgebildete Mittelzone 15 vorgesehen, deren inneres Querschnittsprofil an das äußere Querschnittsprofil der ersten Sicken 6 und der zweiten Sicken 7 angepaßt ist, die zumindest an den einander zugekehrten Endabschnitten alle ein gleiches Profil haben. Wie Fig. 1 zeigt, ist die Länge des Ver­ bindungselementes 13 etwas größer als die Lücke zwischen den derselben Linie folgenden Sicken 6 und 7. Daher übergreifen die beiden Endabschnitte der Mittelzone 15 die gegeneinander weisenden Enden der der gleichen Linie folgenden Sicken 6 und 7. Infolge der Verschweißung des Verbindungselementes 13 mit der hinteren Halbschale 1 wird eine Versteifung dieser Halbschale 1 erreicht, die ebenso groß ist, wie wenn sich die erste Sicke 6 ohne Unterbrechung bis in die Eckzone 9 hinein erstrecken würde.
Wie in Fig. 5 für das eine Ende der Mittelzone 15 mit strichpunk­ tierter Linie dargestellt ist könnte die Mittelzone an beiden Enden zungenartig verlängert sein. Derartige Verlängerungen 15′, welche die Versteifungswirkung des Verbindungselementes 13 noch erhöhen, sind auch in Fig. 3 angedeutet.
Wird die Aufnahme 11 in der in Fig. 1 rechts dargestellten Eck­ zone 8 befestigt, dann wird der Zwischenraum zwischen der in diese Eckzone 8 hineinragenden zweiten Sicke 7 mit der der gleichen Linie folgenden ersten Sicke 6 mittels des Verbindungs­ elementes 13 überbrückt. Daher kann mit gleich ausgebildeten Halbschalen eine optimale Versteifung erreicht werden, unabhängig davon, ob der Gurtaufroller in der linken oder rechten Eckzone 9 bzw. 8 angeordnet wird. Stets wird dabei der Bereich 3 der vorderen Halbschale 2 durch drei Sicken versteift, die einen hinsichtlich der auftretenden Beanspruchung optimalen Verlauf haben.
Die vordere Halbschale 2 kann aber auch dann verwendet werden, wenn in beiden Eckzonen 8 und 9 je ein Gurtaufroller befestigt wird. Wie Fig. 6 zeigt, wird dann ein Verbindungselement 16 mit zwei bogenartig gekrümmten Sicken benötigt, welches wie das Ver­ bindungselement 13 im Ausführungsbeispiel aus Stahlblech besteht und zwischen zwei Randzonen zwei sickenförmige Mittelzonen hat. Das Verbindungselement 16 übergreift mit den vier Endabschnitten der sickenförmigen Mittelzonen die Enden der miteinander zu ver­ bindenden ersten Sicken 6 und zweiten Sicken 7, wie dies Fig. 6 zeigt. Da das Verbindungselement 16 mit der vorderen Halbschale 2 verschweißt wird, ist die erreichte Versteifungswirkung der vorderen Halbschale 2 genauso groß, wie wenn die beiden ersten Sicken 6 ohne Unterbrechung im Anschluß an eine Krümmung sich bis in diejenige Eckzone 8 bzw. 9 hinein erstrecken würden, welche oberhalb des durch sie verstärkten Armes 4 angeordnet ist.
Wie in Fig. 6 durch die beiden strichpunktierten Linien 17 an­ gedeutet ist, könnte man statt des beide sickenförmigen Mittel­ zonen aufweisenden Verbindungselementes 13 auch zwei Verbin­ dungselemente vorsehen, deren gegeneinander weisender Rand längs der Linien 17 verläuft.

Claims (10)

1. Polsterträger für die Rückenlehne eines Fahrzeugsitzes, ins­ besondere eines Kraftfahrzeugsitzes, der
  • a) aus zwei zumindest längs eines Teils ihres Randes miteinan­ der verbundenen Halbschalen besteht, die zwei hohlkasten­ förmige Arme bilden, welche sich von einem oberen Bereich des Polsterträgers aus nach unten erstrecken und mit ihrem freien Ende das untere Ende des Polsterträgers bilden,
  • b) in den beiden Eckzonen des oberen Bereiches je eine Befesti­ gungsstelle für ein Gurtverbindungs- oder Gurtumlenkele­ ment aufweist, und
  • c) zumindest in einer der beiden Halbschalen mit Sicken ver­ sehen ist, die sich in die beiden Arme und die beiden Eck­ zonen hinein erstrecken,
dadurch gekennzeichnet, daß
  • d) die Sicken (6, 7) zwei sich im oberen Bereich (3) kreu­ zenden Linien folgen und im Abstand vom Kreuzungspunkt enden, und
  • e) die dem Kreuzungspunkt benachbarten Enden von wenigstens zwei der Sicken (6, 7) durch ein Verbindungselement (13; 16) miteinander verbunden sind, das zwischen zwei an der Halbschale (1) anliegenden und mit dieser fest verbunde­ nen Randzonen (14) eine sickenartig ausgebildete Mittel­ zone (15) aufweist, welche den sickenlosen Zwischenraum zwischen den miteinander zu verbindenden Sickenenden über­ brückt und versteift.
2. Polsterträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vordere Halbschale (2) die Sicken (6, 7) aufweist.
3. Polsterträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das innere Querschnittsprofil des Verbindungselementes (13; 16) an das äußere Querschnittsprofil der Sicken (6, 7) angepaßt ist und die beiden Enden der Mittelzone (15) die Enden der Sicken (6, 7) übergreifen.
4. Polsterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Verbindungselement (13) diejenige Sicke (7), die sich in die für die Anordnung des Gurtverbindungs­ oder Gurtumlenkelementes (11) vorgesehene Eckzone (8, 9) hinein erstreckt, mit derjenigen Sicke (6) verbindet, welche sich in das diagonal zu dieser Eckzone (6, 9) liegende Armende hinein erstreckt.
5. Polsterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß insbesondere bei einer Anordnung je eines Gurt­ verbindungs- oder Gurtumlenkelementes (11) in jeder der beiden Eckzonen (8, 9) je eine bogenförmig verlaufende, sickenartige Zone eines Verbindungselementes (16) das dem Kreuzungspunkt benachbarte Ende der sich in den einen Arm (4) hinein erstrek­ kenden Sicke (6) mit derjenigen Sicke (7) verbindet, die sich in die auf der gleichen Seite wie dieser Arm (4) befindende Eckzone (8, 9) hinein erstreckt.
6. Polsterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß von den aus den Armen (4) austretenden und gegen die diagonal liegende Eckzone (8, 9) gerichteten Sicken (6) je eine zusätzliche Sicke (10) abzweigt, die sich in die be­ nachbarte Eckzone (8, 9) hinein erstreckt.
7. Polsterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß sowohl die mit den Sicken (6, 7, 10) versehene Halbschale (2) als auch das Verbindungselement (11, 16) aus Metallblech bestehen.
8. Polsterträger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungselement (13, 16) mit der Halbschale (2) auf der ganzen Länge seiner Randzonen (14) verschweißt ist.
9. Polsterträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die in den beiden Armen (4) verlaufenden Sicken (6) in ihrem unteren Endabschnitt gabelartig in zwei parallel zueinander verlaufende Sicken (6′) auslaufen, zwi­ schen denen der Bereich für die Verbindung des Armes (4) mit einem Beschlag (5) liegt.
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