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DE4000517C2 - Verschlußgehäuse mit Flansch zur Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder Gehäusedeckel - Google Patents

Verschlußgehäuse mit Flansch zur Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder Gehäusedeckel

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Publication number
DE4000517C2
DE4000517C2 DE4000517A DE4000517A DE4000517C2 DE 4000517 C2 DE4000517 C2 DE 4000517C2 DE 4000517 A DE4000517 A DE 4000517A DE 4000517 A DE4000517 A DE 4000517A DE 4000517 C2 DE4000517 C2 DE 4000517C2
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DE
Germany
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housing
spring
rear end
opening
springs
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DE4000517A
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Inventor
Dieter Ramsauer
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Application granted granted Critical
Publication of DE4000517C2 publication Critical patent/DE4000517C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B9/00Lock casings or latch-mechanism casings ; Fastening locks or fasteners or parts thereof to the wing
    • E05B9/08Fastening locks or fasteners or parts thereof, e.g. the casings of latch-bolt locks or cylinder locks to the wing
    • E05B9/084Fastening of lock cylinders, plugs or cores

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Description

TECHNISCHES GEBIET
Die Erfindung betrifft ein Verschlußgehäuse mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse mittels einer nach dem Durchschieben des Hinterendes und des Mittelteils durch den Durchbruch bis zum Flansch sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegenden Feder oder Federn gehalten wird, und wobei die sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegende Feder oder Federn von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses nahe dem Hinterende oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem Gehäuse axial fest verbunden ist, wobei der Durchbruch in der dünnen Wand rund mit zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das Querschnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses rund mit den sehnenartigen Einschnü­ rungen entsprechenden Abflachungen ist, und wobei die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses (ggf. in den Bereichen zwischen den Abflachungen) mindestens eine Einsenkung aufweist.
Derartige Verschlußgehäuse sind oft Teil eines in einer elektrisch leitenden dünnen Wand, wie Schaltschranktür montierbaren Verschlusses, wie Vorreiberverschlusses, wobei das Verschlußgehäuse bzw. der Verschluß mittels Erdungs- und/oder Befestigungsfedern in den Durchbruch der elektrisch leitenden dünnen Wand, wie Schaltschranktür aus Stahlblech o. dgl., befestigbar ist, wobei bei Bedarf eine elektrische Verbindung zwischen elektrisch leitender Wand und Feder einerseits und Feder und Verschlußgehäuse oder darin gelagerter Verschlußwelle (oder sonstigen beweglichen Teil des Verschlusses, welcher Teil den Schlüssel aufnimmt und trägt) andererseits herstellbar ist.
STAND DER TECHNIK
Ein Gehäuse dieser Art ist bereits aus der EP 0 258 491 A1 bekannt, des weiteren sei auf die EP 0 025 478 A1 und auf die EP 0 025 472 A1 verwiesen. Des weiteren ist dem Anmelder ein Vorreiberverschluß für eine Blechschranktür bekannt, bei dem die die Vorreiberzunge haltende Schraube zusätzlich noch eine U-förmig gebogene Feder hält, die sich mit den freien Enden ihrer Schenkel auf der Hinterfläche des Türblatts anlegt und dabei das Gehäuse in dem Durchbruch festhält. Die letztgenannte Anordnung läßt sich dadurch montieren, daß ohne lästiges Aufschrauben von Muttern oder Aufschieben von Befestigungsfedern hinter dem Türblatt der Vorreiberverschluß durch einfaches Einschieben des Gehäuses in den Türverschlußdurchbruch bis zum Flansch befestigt werden kann, ähnlich wie es auch aus der EP 0 258 491 A1 bekannt ist. Bei der EP 0 025 478 A1 ist dagegen das Befestigen des Verschlußgehäuses nur dadurch möglich, daß auf der Rückseite der Wand nach dem Einschieben des Gehäuses eine Befesti­ gungsfeder in eine entsprechende Umfangsnut des Gehäuses eingeschoben wird.
Im übrigen wird bei derartigen Vorreibern bisher meist mit Schraubbefestigung gearbeitet, die es erforderlich macht, nach dem Durchstecken des Gehäuses durch den Wanddurchbruch von hinten die Befestigungsmutter aufzusetzen und dann fest­ zuschrauben. Dies hat den Nachteil, daß wie auch bei der Befestigung mittels einer Steckfeder ein besonderes, von dem Gehäuse getrenntes Bauteil erforderlich ist, das auch verloren gehen kann. Zudem wird hier keine Blindbefestigung in den Fällen ermöglicht, in denen die Wandrückseite nur schwer zugänglich ist.
Bei einer Blindbefestigung gemäß dem dem Erfinder bekannten Verschluß ist dieser Nachteil nicht gegeben, jedoch hat der dem Erfinder bekannte Verschluß noch den Nachteil, daß die Befestigungsfeder ihre Drucklast auf die Lagerung der Vorreiberzunge überträgt und dadurch zu ungewünscht hoher Reibung und Erschwerung des Ver­ schließvorganges führt. Besser in dieser Hinsicht ist die EP 0 025 478 A1, bei der die Rückseite der Wand ebenfalls nicht zugänglich zu sein braucht, um das Verschlußgehäuse zu montieren, da sich die am Gehäuse angebrachten Federn nach dem Einschieben des Gehäuses durch den Wanddurchbruch hinter der Wand anlegen und das Gehäuse verrastend festlegen. Hinzu kommt hier, daß eine Belastung der Vorreiberachse nicht auftritt, da die Befestigungskräfte direkt auf das Verschlußgehäuse übertragen werden.
Allerdings erfordert die aus der EP 0 258 491 A1 bekannte Konstruktion offenbar einen vom üblichen Durchbruch (Rundloch mit allenfalls zwei oder vier zur Drehsicherung dienenden üblichen Abflachungen) abweichenden Durchbruch. So zeigt die Fig. 4 dieser Druckschrift einen Durchbruch mit im Bereich von zwei Abflachungen vorgesehenen zusätzlichen Ausnehmungen 31. Auch die weiteren Ausführungsformen dieser Druckschrift (siehe die Fig. 9, 13) erfordern solche die Herstellungskosten erhöhende und die Kompatibilität von bereits am Markt befindlichen Verschlüssen störende zusätzliche Ausnehmungen. Bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 5 und 6 sind zwar offenbar keine von der runden Form abweichenden Durchbrüche erforderlich, doch handelt es sich hier nicht um Verschlußgehäuse an sich, sondern um Hülsen, die derartige Gehäuse aufnehmen sollen. Dadurch ergeben sich zum Halten des Verschlußgehäuses notwendige seitliche Durchbrüche, die zu Dichtigkeitsproblemen führen, wenn die Anordnung in einem abzudichtenden Blechschrank oder Blechgehäuse eingesetzt werden soll.
Ein Verschluß mit Erdungs- und/oder Befestigungsfeder ist in Form eines Vorreiberverschlusses aus der EP 0 025 472 A1 bereits bekannt. Nachteilig ist hier, daß zur Befestigung des Verschlusses in der Blechwand eine von dem Verschlußgehäuse getrennte, in Draufsicht U-förmig ausgebildete Feder nach dem Durchschieben des Verschlusses von vorn durch den Blechwanddurchbruch von hinten auf das mit seitlichen Nuten versehende Gehäuse aufgeschoben werden muß, um den Befestigungsvorgang und den Erdungsvorgang zu bewerkstelligen.
Auch hier ist jedoch Blindmontage eines derartigen Verschlusses erstrebenswert. Auch ist der bekannte Verschluß in manchen Fällen nicht ausreichend rüttelsicher, d. h., daß bei starker Vibrationsbelastung sich die eingesteckte Feder wieder aus ihrer eingesteckten Stellung entfernt und so der Verschluß sich löst.
DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
Aufgabe der Erfindung ist es die aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktion dahingehend zu verbessern, daß ohne zusätzliche Ausnehmungen im Durchbruch der dünnen Wand und ohne Durchbrüche im Umfangsbereich des Gehäuses das Verschlußgehäuse durch einfaches Einschieben und Verrasten in der dünnen Wand montierbar ist. Bei Bedarf soll zudem ein ausreichender Erdungskontakt zwischen insbesondere dem Handgriff oder Schlüssel des Verschlusses und z. B. der Blechwand auch dann geliefert werden, wenn das Verschlußgehäuse statt aus Metall aus einem nichtleitendem Kunststoff, wie Polyamid, besteht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gemäß zweier unterschiedlicher Ausführungsformen gelöst. Gemäß dem Anspruch 1 ist das Verschlußgehäuse dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses axial ausgerichtete Nuten vorhanden sind, die für die Federn Einsenkungen zu deren Aufnahme beim Durch­ schieben des Gehäuses bilden, wobei die Feder oder Federn jeweils von und entlang der einen Seitenwand dieser Nuten ausgehen, wobei die Feder entlang der Nut einen in Richtung auf den Flansch aufwachsenden Querschnitt bildet, und daß sich die Außenfläche der Feder von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der Mittelachse entfernt.
Bei dieser Ausführungsform kann der in Richtung auf das Gehäusevorderende anwachsende Querschnitt dreieckig, halbkreisförmig oder halb ovalförmig ausgebildet sein und von einem kleineren Wert am Hinterende des Gehäuses beginnend auf einen Maximalwert an der freien Stirnfläche der Feder anwachsen. Das bei in Arbeitsstellung befindlichem Gehäuse am Türblatt anliegende Ende der Feder kann dabei eine nach außen weisende Schrägung bilden.
Gemäß einer anderen Alternative (Anspruch 2) ist der Verschluß dadurch gekennzeichnet, daß die Feder oder Federn in den Abflachungen angeordnet sind, und die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses in zwei sich gegenüberliegenden Abfla­ chungen einen Aufnahmeraum für jeweils eine nahe dem oder von dem Hinterende des Gehäuses ausgehende Feder zu deren Aufnahme beim Durchschieben des Gehäuses aufweist, wobei die Feder im Querschnitt V-förmig ist und die V-Spitze zum Aufnahmeraum weist und sich auf die vom Aufnahmeraum gebildete Fläche abstützen kann, und daß sich die Außenfläche der Feder von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der Mittelachse entfernt.
Der vom V-Querschnitt umschlossene Winkel (α) verkleinert sich von 180° am Befestigungsende auf 170° . . . 150°, vorzugsweise auf 165° zum freien Ende hin. Die Federn können von einem Endbereich des Gehäuses ausgehen, der gleichzeitig eine Endanschläge (für eine von einem Vorreiber ausgehende Anschlagnase) bildende Ringnut oder Ringeinschnitt aufweist.
Die von dem Gehäuse ausgehenden Federn können einstückig aus Kunststoff, insbesondere Polyamid gespritzt sein. Die Feder kann aber auch ein mit dem Gehäuse axial starr verbundenes Metallteil darstellen, wobei das Metall vorzugsweise Fe­ dermetall, wie Stahl ist. Das Gehäuse kann dabei ebenfalls aus einem Metall, wie beispielsweise Zinkdruckguß, gespritzt sein, oder auch wieder aus Kunststoff bestehen. Diese aus Metall bestehende Feder kann U- oder becherförmig gebogen sein, so daß die Feder mit dem U-Steg bzw. dem Becherboden das Hinterende des Gehäuses umgreift, sich am Hinterende oder nahe dem Hinterende axial abstützt und mit den U- Schenkelenden bzw. Becherrändern auf der anderen Seite der dünnen Wand sich abstützt. Die U-Schenkel der in Seitenansicht U-förmigen Feder sind vorzugsweise in dem Bereich der Abflachungen angeordnet. Die Becherwand der becherförmigen Feder besteht hingegen aus vier jeweils zueinander um 90° versetzte Schenkel, wobei die Schenkel jeweils im Bereich einer Gehäuseabflachung liegen. Die Feder kann von einem von dem Gehäuse ausgehenden Vorsprung oder Butzen gehalten sein, oder die Feder ist von Rücksprüngen an der Umfangsfläche des Gehäuses gehalten. Alternativ kann die Feder von einem durch den Blechwanddurchbruch hindurchreichenden Federteil mit Endhaken gehalten sein. Die Feder kann aber auch von einer auf die Endfläche des Gehäuses aufgesetzten Scheibe gehalten werden. In der Gehäusewand sind dabei jeweils Rücksprünge zur Aufnahme von im Ruhezustand vorspringenden Federteilen vorgesehen. Herstellen läßt sich eine derartige am Verschluß befestigbare Feder beispielsweise dadurch, daß zunächst ein Rohling der Feder aus Stahlblech unter gleichzeitiger Formung von Durchbrüchen, Augen, Kanten und/oder Abkantungen gebildet wird, daß anschließend der Federrohling gehärtet und schließlich die Feder auf das Gehäuse des Verschlusses aufgesteckt wird. Nach dem letztgenannten Vorgang könnte die Feder am Gehäuse durch ein mit dem Gehäuse fest verbindbares oder mit einem aus dem Gehäuse austretendem Teil (wie z. B. Welle, Zunge) fest verbindbaren Teil fixiert werden. Die Fixierung kann durch Kleben oder Verpressen von Nut-Feder- Einrichtungen auf den miteinander zu fixierenden Teilen erfolgen. Die Fixierung kann aber auch durch Breitpressen (bei Kunststoff ggf. unter Wärmeverwendung) von durch Öffnungen in der Feder geführte Gehäusevorsprüngen erfolgen.
In weiteren Unteransprüchen werden weitere Ausgestaltungen gelehrt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, daß die Feder nach Möglichkeit so gestaltet sein sollte, daß sie keine besondere Belastung in axialer Richtung auf den Schließkern ausübt, so daß die Schließkernbetätigung nicht unnötig durch aufzunehmenden Axialdruck erschwert wird.
KURZE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in den Figuren dargestellt sind:
Es zeigt:
Fig. 1 in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäß ausgestatteten Gehäuses;
Fig. 2 eine Ansicht von rechts auf das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse;
Fig. 3 eine Ansicht von hinten auf das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse
Fig. 4 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie IV-IV der Fig. 1;
Fig. 5 eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gehäuses in einer Seitenansicht;
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 5 um 45° gedrehte Seitenansicht des Gehäuses der Fig. 5;
Fig. 7 das Gehäuse gemäß Fig. 6 in einer Ansicht von hinten;
Fig. 8 eine gegenüber der Fig. 6 um 45°, gedrehte Seitenansicht des Gehäuses der Fig. 6;
Fig. 9 in einer Seitenansicht einen in einem Türblatt montierten Vorreiberverschluß, bei dem das Gehäuse mittels einer U-förmigen, vom Gehäuse getrennten Steckfeder oder wahlweise mit einer Befestigungsmutter befestigbar ist;
Fig. 10 in einer Seitenansicht einen sogenannten Vierteldrehverschluß mit Querstift, bei dem eine Gehäuseform ähnlich der der Fig. 1 zur Anwendung gelangt ist;
Fig. 10A den für den Querstift erforderlichen Durchbruch in der Türzarge;
Fig. 11 in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 10 einen Vierteldrehverschluß gemäß einer noch anderen Ausführungsform, bei dem das Gehäuse eine Form besitzt, die der der Fig. 6 ähnlich ist, wobei die Ausführungsformen der Fig. 10 und 11 wegen ihrer Zentralbelastung für erfindungsgemäß ausgestattete Gehäuse besonders günstig sind;
Fig. 12 und 13 in einer Seitenansicht und einer Ansicht von hinten ebenfalls einen in einen Blechwanddurchbruch blind einsteckbaren Vorreiberverschluß mit einer in Seitenansicht U-förmigen, von vom Gehäuse ausgehenden Vorsprüngen gehaltenen Befestigungsfeder;
Fig. 14 die Form des zu dem Gehäuse gemäß den Fig. 12 und 13 passenden Durchbruchs in einer Blechwand;
Fig. 15 und 16 in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine Ausführungsform eines Gehäuses, das bei dem Verschluß gemäß Fig. 12 und 13 verwendbar ist;
Fig. 17 und 18 in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
Fig. 19 und 20 in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 15 und 16 eine andere Ausführungsform eines Gehäuses für den Verschluß gemäß Fig. 12 und 13;
Fig. 21 und 22 in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 17 und 18 eine entsprechend gestaltete Feder für das Gehäuse gemäß Fig. 19 und 20;
Fig. 23 in vergrößerter Darstellung die Art der Befestigung durch die Feder gemäß Fig. 17 und 18;
Fig. 24, 25 und 26 in einer Seitenansicht, teilweise geschnittener Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine andere Ausführungsform eines Gehäuses;
Fig. 27, 28 und 29 in zwei Seitenansichten und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
Fig. 30, 31 und 32 in ähnlichen Ansichten wie bei den Fig. 24, 25 und 26 eine noch andere Ausführungsform des Gehäuses;
Fig. 33, 34 und 35 in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 27, 28 und 29 eine zugehörige Feder;
Fig. 36, 37 und 38 eine Seitenansicht, eine Ansicht von hinten und eine axiale Schnittansicht eines noch anderen federbefestigten Verschlusses;
Fig. 39 den zugehörigen Blechwanddurchbruch; Fig. 40, 41 und 42 in einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten das Zugehörige Gehäuse,
Fig. 43, 44 und 45 in einer Ansicht von vorn, von der Seite und von hinten den zugehörigen Schließkern;
Fig. 46, 47 und 48 in einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten die zugehörige Feder;
Fig. 49, 50 und 51 drei Ansichten einer zugehörigen Befestigungsscheibe für die Feder;
Fig. 52 und 53 zwei Ansichten einer zwischen Gehäuse- und Schließkern angeordneten Tellerfeder; und
Fig. 54 eine Darstellung zur Erläuterung des Befestigungseffektes bei dem hier dargestellten Verschluß; und
Fig. 55 und 56 jeweils Ausführungsformen von Gehäusen aus Metall oder Kunststoff, bei denen die Feder ein mit dem Gehäuse axial starr verbundenes Metallteil darstellt, wobei das Metall vorzugsweise Federmetall, wie Stahl ist.
BESTE WEGE DER AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
Es sei zunächst auf die Fig. 9 eingegangen, um die allgemeine Problemstellung zu erläutern. Die Fig. 9 zeigt in einer Seitenansicht einen mittels Erdungs- und Befestigungsfeder 34 in einer Blechwand 26, wie Schaltschranktür, befestigten soge­ nannten Vorreiberverschluß 10, wie er beispielsweise bei elektrischen Schaltschränken häufig angewendet wird. Er besteht aus einem Verschlußgehäuse 11, in dem eine an ihrem freien Ende einen Knebelhandgriff 12 aufweisende Betätigungswelle 14 um z. B. 90° drehbar gelagert ist. Der Drehwinkel wird durch eine Nase 16 begrenzt, die auf einer vom anderen Ende der Welle 14 getragenen Vorreiberzunge 18 angebracht ist und an zwei Anschlagflächen 20 einer Einsenkung 66 am Ende des Verschlußgehäuses 11 anschlägt.
Die Vorreiberzunge 18 ist an der Betätigungswelle 14 hier mittels einer Schraube 22 befestigt und gleitet mit einer Vorreiberfläche 24 auf eine entsprechende Bahn der (nicht dargestellten) Türzarge beim Schließen der Schaltschranktür 26. Der Handgriff 12 kann auch abnehmbar sein, beispielsweise indem innerhalb des Verschlußgehäuses 10 ein Vierkant an der Betätigungswelle 14 vorgesehen wird, auf den ein mit einer entsprechenden Vierkantausnehmung versehener Schlüssel aufsteckbar ist. Andere Ausführungsformen wie Dreikant, Doppelbart usw. sind ebenfalls möglich, ebenso wie ein eingesetzter Zylinder für einen Sicherheitsschlüssel.
Befestigt wird das Verschlußgehäuse gemäß Fig. 9, indem es zunächst mit der Vorreiberzunge 18 und dann mit seinem hinteren Verschlußgehäuseteil durch einen entsprechenden Durchbruch im Türblatt 26 hindurchgesteckt wird, bis es mit seinem Flansch 30 an der Außenfläche 32 des Türblatts 26 anliegt. Nunmehr wird entweder eine Schraubmutter auf das Gewinde 36 des Verschlußgehäuses aufgeschraubt oder aber, wie in der Fig. 9 dargestellt, eine U-förmig ausgebildete Steckfeder mit ihren beiden Schenkeln in seitliche Nuten 40 im Verschlußgehäuse 10 eingesteckt, derart, daß sich diese Feder einerseits auf die Innenfläche 42, andererseits auf die eine Seitenkante 44 der Nuten 40 abstützt.
Durch seitlich angebrachte Abflachungen 38 am Lagergehäuse, die entweder nur an einer Seite oder an zwei oder vier zueinander um 180° bzw. 90 versetzte Stellen angebracht sein können, erhält der Verschluß Drehfestigkeit, wenn entsprechend der Durchbruch im Türblatt 26 mit Einschnürungen für diese Abflachungen 38 versehen ist.
Statt der verlierbaren Mutter oder der verlierbaren U-förmigen Federklammer 34 ist in Fig. 10 und 11 jeweils ein Verschlußgehäuse 111 bzw. 1011 dargestellt, bei dem die Feder von der Gehäusewand ausgeht und mit dem Gehäuse 111 bzw. 1011 selbst einstückig ist. Wegen dieser Einstückigkeit ist die Feder 46 bzw. 146 nicht nur nicht verlierbar, es entfällt außerdem, wie noch näher beschrieben wird, die Notwendigkeit, das Türblatt 26 von hinten zugänglich zu halten, was notwendig wäre um das Befestigungsmittel der Einsteckfeder 34 gemäß Fig. 9 einzuschieben. Statt dessen wird bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 10 und 11 das Gehäuse 11 bzw. 1011 mit dem jeweils in dem Gehäuse eingebauten Verschlußmechanismus, beispielsweise dem von einer Welle 14 ausgehenden Querstift 15, durch eine entsprechend geformte Durchbruchöffnung 28 gesteckt, wobei sich die hier vom Hinterende des Gehäuses 11, 1011 erstreckenden federartigen Vorsprünge 46, 146 in entsprechende Einsenkungen 48 in der Außenfläche des Gehäuses 11, 1011 zurückziehen können, um im Moment des sich Anlegens des Flansches 30 an die Türaußenfläche 32 aufgrund ihrer Federkraft wieder nach außen zu springen und dabei mit ihrer Stirnfläche 50 sich an die Innenkante des Durchbruchs 28 bzw. die Innenfläche 42 des Türblatts 26 stützend anzulegen und dadurch ein erneutes Herausgleiten des Gehäuses 11, 1011 aus dem Durchbruch 28 zu verhindern. Wird jetzt die Tür geschlossen und befindet sich die Welle 14 mit dem Querstift 15 in der angegebenen Stellung, durchdringt dieser Stift eine entsprechend geformte und in Fig. 10A in Draufsicht dargestellte Öffnung 52 im Türzargenrand 54, so daß nach Verdrehung der Welle 14 um 90° sich die Enden des Querstiftes 15 an die nicht seitlich durchbrochenen Randflächen 56 der hinteren Türzargenfläche 58 anlegen und damit die Tür 26 in geschlossener Stellung zu halten, wie in Fig. 10 dargestellt.
Auch hier besitzt das Verschlußgehäuse 11 Abflachungen 38, so daß ebenfalls Drehsicherheit des Gehäuses 11 im Durchbruch 28 gewährleistet ist.
Entsprechendes gilt für die Ausführungsform gemäß Fig. 11, bei der die Welle 14 an einen in der einen Richtung flachgedrückten und in der dazu senkrechten Richtung einen Pfeil mit einer Hinterschneidung (siehe die Darstellung der Fig. 10) bildendes Endteil aufweist, so daß die Tür in der dargestellten Verschlußstellung einfach zuge­ schlagen werden kann, wobei der spitz zulaufende Teil 17 der Welle 14 sich zwischen die federnd nachgebenden Backen 19 eines am Türrahmen 54 befestigten Widerlagers 21 drängt, wobei in der hier dargestellten Endstellung sich eine Verriegelung durch die nach innen weisenden hakenförmigen Enden ergibt. Durch Drehung um 90° gelangen die flachen Teile an die Haken und der Endteil 17 läßt sich wieder herausziehen und die Tür öffnen.
Der Vorteil der beiden in den Fig. 10 und 11 dargestellten Verschlüsse gegenüber einem Vorreiberzungenverschluß z. B. gemäß Fig. 9 ist der, daß die Belastung der Welle 14 jeweils nur axial erfolgt, während bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 auch noch eine Biegebelastung auftritt, die wie die Axialbelastung vom Gehäuse auf das Türblatt 26 übertragen werden muß und die die Gehäusezungen an einer Gehäuseseite auf Druck belastet.
Es sei nun anhand der Fig. 1 bis 5 eine Ausführungsform beschrieben, die in einer Abwandlung auch bei der Konstruktion gemäß Fig. 10 benutzt worden ist.
Das hier mit der Bezugszahl 111 bezeichnete Verschlußgehäuse umfaßt eine Gehäusewand 4, die einen zylindrischen Aufnahmeraum 60 umschließt und am Vorderende des Gehäuses in einen Flansch übergeht, während am Hinterende ein Gehäuseboden 62 den Raum 60 abschließt und axial eine Durchbruchöffnung 64 zur Aufnahme der hier nicht dargestellten Betätigungswelle besitzt. Der Boden 62 kann, wie hier dargestellt, ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 eine zwei Anschlagflächen 20 für eine von einem Vorreiber ausgehende Nase bildende Führungsbahn 66 bilden.
Günstig ist hier die Anordnung von zwei Federn 46, die von der Gehäusewand 4 nahe dem Gehäuseende 68 ausgehen und mit dem Gehäuse 111 einstückig aus Kunststoff, wie Polyamid gespritzt sind. Wie zu erkennen ist, besitzt das Gehäuseende 68 einen runden Querschnitt mit vier um 90° zueinander versetzten Abflachungen 38, siehe Fig. 3. Während die in Fig. 1 zum Betrachter hin gewandte Abflachung 38 vom Gehäuseende 68 bis zum Flansch 30 durchlaufend ist, siehe auch die Fig. 2, reicht die entsprechende Abflachungsfläche im Bereich der Feder 46 nur bis zum Federansatz 70 und mündet dort zum einen in die Feder 46, zum anderen in eine Rücksprungfläche 72, die den Sinn hat, die Feder 46 aufzunehmen, wenn das Gehäuse durch eine entsprechende mit vier Einschnürungen für die Abflachungen 38 des Querschnitts des Gehäusebodens 68 versehenen Durchbruch in einem Türblatt hindurchgeschoben wird. Sobald die Durchbruchränder den Federansatzbereich 70 erreichen und das Gehäuse weitergeschoben wird, wird die Feder 46 nach innen in Richtung auf die Rücksprungfläche 72 gedrückt, wobei dieser Rücksprung ein solches Tiefenmaß C (Fig. 3) aufweist, daß die Stärke A der Feder 46 im wesentlichen aufgenommen werden kann. Ggf., insbesondere wenn die Feder die hier dargestellte V-Form an ihrem Ende aufweist, kann es ausreichen, wenn die Rücksprungtiefe C nur gleich oder etwas größer ist wie die Materialdicke der Feder, dies deshalb, weil während des Einbiegens auch gleich­ zeitig eine Abflachung der V-Form zu einer geraden Form denkbar wäre. Zweckmäßigerweise ist es, die Breite der Feder, D, gleich oder nur wenig kleiner als die Breite E der Abflachung 38, zu halten, so daß die Feder 46 von dem entsprechenden gradliniegen sehnenartigen Bereich der Kreiseinschnürung des Türdurchbruchs nach innen gedrückt wird, nicht dagegen von dem kreisförmigen Bereich. Das verbessert die Führungsgenauigkeit und die Genauigkeit der Winkelausrichtung des Gehäuses in der Durchbruchöffnung.
Die Federsteifigkeit der Feder 46 hängt von der Materialdicke am Federansatz 70 sowie von der Materialdicke der daran anschließenden freien Federlänge ab, außerdem von dem Ausmaß der V-förmigen Umknickung, die in Fig. 4 besonders deutlich zu sehen ist und von dem Federansatz 70 ausgehend kontinuierlich ansteigt und am Federende ein dargestelltes Maximum erreicht, das bei der hier vorliegenden Ausführungsform einen Winkel α von etwa 165° besitzt. Der Winkel beträgt am Federansatz 70 demgegenüber 180°.
Fig. 4, eine Schnittansicht längs der Pfeile IV-IV der Fig. 1, zeigt auch, daß die Materialstärke der Feder 46 über ihre gesamte Breite im wesentlichen gleich ist, ebenso wie über ihre Längserstreckung. Gleichwohl ergibt sich eine stärker werdende Fe­ derkraft gegenüber Verbiegen zum Ende der Feder hin, dies aufgrund der zunehmend spitzer werdenden V-Form, also der Verkleinerung des Winkels α. Dies ist insofern günstig, als sich die Feder 46 mit einer besonders steifen Spitze 74 dann an die Hinterfläche 42 des Türblattbleches 26 anlegt, siehe in Fig. 4 die rechte Seite der Darstellung, wo die infolge der V-Form verstärkte Federspitze 74 sich an den hier sehnenartig verengten Bereich des Durchbruches 28 anlegt, nachdem das Gehäuse vollständig durch diesen Durchbruch durchgeschoben wurde und die zunächst in die Rücksprungfläche hineingedrückte Feder 46 wieder freikommt und zunächst mit ihrer etwas nach außen abgeschrägten Stirnfläche 74 über die Ecke des Bleches des Türblatts 26 sich schiebt und anschließend weiter herausspringt und sich mit der Stirnflä­ che 76 fest an den um den Durchbruch 28 herumliegenden Bereich der Fläche 42 des Türblatts 26 anlegt.
In den Fig. 6, 7 und 8 ist eine andere Ausführungsform dargestellt, bei der die Feder 146 nicht vom Gehäuseende 68 ausgeht, sondern vielmehr von Seitenkanten 76, die von zwischen Abflachungsbereich 38 gebildeten axialen Einsenkungsbereichen 78 entstehen. Im übrigen hat das Gehäuse gemäß der Fig. 6 ganz analoge Konstruktion bezüglich Flansch 30, Aufnahmeraum 60, Anlage bzw. Bodenfläche 80 für einen hier nicht dargestellten Schließkern sowie eine Bohrung 64 für die Betätigungswelle (auf der dann beispielsweise ein Vorreiber 18 aufgesetzt und mit einer Schraube, 22 festgelegt wird, wobei dann der Vorreiber gleichzeitig den Schließkern in dem Aufnahmeraum 60 festhält). Es können auch von beiden Seitenkanten 82, 84 des Einsenkungsbereichs 78 Federn 146 ausgehen, jedoch ergibt sich eine günstigere Federwirkung bei einer längeren Erstreckung des federnden Bereichs, so daß der Raum besser genutzt wird durch nur eine Feder, die hier von der Seitenkante 84 ausgeht.
Der Raum 78 ist wiederum gerade ausreichend, um die Feder 146 beim Einschieben des Gehäuses in einen entsprechenden mit Einschnürungen für die Abflachungen 38 versehenen Durchbruch wegtauchen lassen zu können, wobei die Feder 146 so gestaltet ist, daß sie zunächst am oberen, bodennahen Gehäuse, siehe Bezugszahl 85 in Fig. 7, sich gerade an dem gekrümmten Durchbruchbereich des Durchbruchs im Türblatt 26 anlegt, siehe die gestrichelte Linie 87 in Fig. 7. Weiter in Richtung auf den Flansch 30 springt dann die Feder mit ihrer freien Endkante zunehmend vor, so daß sie sich schließlich mit ihrer Spitze 174 hinter das Blech des Türblatts 26 legt. Die Anlage­ fläche dieser Spitze 174 ist ausreichend groß, um das Verschlußgehäuse sicher im Durchbruch des Türblatts 26 zu halten. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist die Feder 146 so gestaltet, daß sie von der Ansatzlinie 76 ausgehend zunächst eine gleichbleibende Wandstärke aufweist, Bezugszahl 86, um dann in einen Bereich 88 überzugehen, das ist ein zunehmend dicker werdender Bereich, der sich auf die Fläche 86 mit gleichförmiges Materialstärke aufsetzt und so eine auf die normale Materialstärke aufgesetzte kegelförmige Verdickung bildet, die von der Kegelspitze mit Null ausgehend ein Verdickungsmaß F erreicht, das in Fig. 7 gekennzeichnet ist und gerade eine solche Stärke erreicht, die noch in dem Einsenkungsbereich 78 aufgenommen worden kann, d. h., daß beim Verbiegen der Feder um den Ansatz der Linie 76 herum der kegelförmige Bereich 88 in den Einsenkungsbereich 78 vollständig aufgenommen werden kann.
Wie zu erkennen ist, stützen sich die Federn 146 bei der in Fig. 6, 7 und 8 dargestellten Ausführungsform in den gekrümmten Bereichen des Durchbruchs ab, während es bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 5 die gradlinigen, sehnenartigen Bereiche des Durchbruchs sind, auf denen sich die Federn 46 abstützen.
Die bisher beschriebenen erfindungsgemäßen Verschlußgehäuse gemäß Fig. 1 bis 9 sowie 10 und 11 sind preiswert herzustellen und zu montieren. Sie sind außerdem ohne Spezialwerkzeug nicht zu demontieren und daher gegen Diebstahl des Verschlusses (kommt z. B. bei Briefkastenanlagen häufig vor!) gut geschätzt.
Dies gilt aber auch für die in den weiteren Fig. 12 bis 54 in verschiedenen Ansichten und Ausführungsformen dargestellten Verschlußgehäuse, bei welchen weiteren Ausführungsformen die Feder 34 (bzw. 234 in Fig. 12 bis 18; 334 in Fig. 19 bis 23, 434 in Fig. 24 bis 29, 534 in Fig. 30 bis 35; 634 in Fig. 36 bis 54;), jeweils ein mit dem Gehäuse bzw. der Gehäusewand 11 (bzw. 211 in Fig. 11 bis 18; 311 in Fig. 19 bis 23; 411 in Fig. 24 bis 29; 511 in Fig. 30 bis 35; 611 in Fig. 36 bis 54;) axial starr verbundenes Metallteil darstellt, wobei das Metall vorzugsweise Federmetall, wie Stahl ist. Das Gehäuse kann dabei ebenfalls aus einem Metall, wie beispielsweise Zinkdruckguß, gespritzt sein, oder auch wieder aus Kunststoff bestehen. Diese aus Metall bestehende Feder 34 kann U-förmig (Fig. 12 bis 35) oder becherförmig (Fig. 36 bis 54) gebogen sein, so daß die Feder mit dem U-Steg 35 bzw. dem Becherboden das Hinterende des Gehäuses umgreift, sich am Hinterende oder nahe dem Hinterende axial abstützt und mit den U-Schenkelenden bzw. Becherrändern auf der anderen Seite 48 der dünnen Wand sich abstützt Die U-Schenkel 37 der in Seitenansicht U-förmigen Feder 37 sind vorzugsweise in dem Bereich der Abflachungen 38 angeordnet. Die Becherwand der becherförmigen Feder (z. B. 634) besteht hingegen aus vier jeweils zueinander um 90° versetzten Schenkeln 637, wobei die Schenke[ jeweils im Bereich einer Gehäuseabflachung 654 liegen. Die Feder kann von einem von dem Gehäuse ausgehenden Vorsprung oder Butzen (z. B. 152 in Fig. 15, 16) gehalten sein, oder die Feder ist von Rücksprüngen (z. B. 178 in Fig. 24 bis 26) an der Umfangsfläche des Gehäuses 411 gehalten. Alternativ kann die Feder von einem durch den Blechwanddurchbruch 29 hindurchreichenden Federteil mit Endhaken (z. B. 168 in Fig. 21 bis 22) gehalten sein. Die Feder kann aber auch von einer auf die Endfläche des Gehäuses aufgesetzten Scheibe (49 in Fig. 38) gehalten werden. In der Gehäusewand sind dabei jeweils Rücksprünge (z. B. 154 in Fig. 16, Fig. 26; 654 in Fig. 42) zur Aufnahme von im Ruhestand vorspringenden Federteilen vorgesehen.
Wie schon erwähnt läßt sich eine derartige am Verschluß befestigbare Feder beispielsweise dadurch herstellen, daß zunächst ein Rohling der Feder (siehe z. B. Fig. 55, 56, 57) aus Stahlblech unter gleichzeitiger Formung von Durchbrüchen, Augen, Kanten und/oder Abkantungen gebildet wird, daß anschließend der Federrohling gehärtet und schließlich die Feder auf das Gehäuse des Verschlusses aufgesteckt wird. Nach dem letztgenannten Vorgang könnte die Feder (z. B. 734) an Gehäuse (z. B. 711) durch ein mit dem Gehäuse fest verbindbares oder mit einem mit aus dem Gehäuse austretenden Teil (wie z. B. Welle, Zunge) fest verbindbares Teil fixiert werden. Die Fixierung kann durch Kleben oder Verpressen von Nut-Feder-Einrichtungen (z. B. 45, 47 in Fig. 36 bis 54) auf den miteinander zu fixierenden Teilen (49, 611) erfolgen.
Es sei nun noch im einzelnen auf die Ausführungsformen der Fig. 12 bis 54 eingegangen:
In Fig. 12 ist ein Verschluß 210 dargestellt, der in einem Türblatt 26 befestigt ist und mit der Auflauffläche 24 seiner Zunge 18 ein Türrahmenteil 27 in Eingriff nimmt. Das Türblatt 26 weist dabei ein Öffnung oder Durchbruch 29 auf, der im wesentlichen kreisförmig mit zwei sehnenförmigen Einschnürungen 31 ist. Entsprechend ausgestattet ist auch der Umfangsbereich 33 des Gehäuses 211 dieses Verschlusses 210, der in einer Seitenansicht in Fig. 15 und in einer Ansicht von hinten in Fig. 16 zu erkennen ist. Zur Gehäusebefestigung ist hier eine in Seitenansicht U-förmig gestaltete Feder 234 vorgesehen, die von einem Vorsprung 152 ausgeht, der von der abgeflachten Seite, genauer gesagt, von einer an dieser abgeflachten Seite angebrachten Vertiefung 154 ausgeht und sich bis zu der Ebene erstreckt, die normalerweise von dieser Abflachung gebildet worden wäre und die auch von den Endbereichen 156 dieser Vertiefung definiert werden. In diese Vertiefung paßt die Feder 234 mit ihren Schenkeln 37 hinein, wobei nach dem Aufschieben dieser Feder von hinten auf das Gehäuse 211 die Vorsprünge 52 entsprechende Durchbrüche 158 in der Feder durchdringen, wobei dann im wesentlichen die Federstärke von der Einsenkung 154 aufgenommen wird und die Feder durch den Vorsprung 58 dann in Stellung gehalten wird. Die Feder 234 ist entlang einer Biegelinie 160 um einen Winkel 62 von z. B. etwa 10° bis 20° nach außen aufgebogen, wie auch in Fig. 18 zu erkennen ist, mit welcher Aufbiegung, siehe Fig. 23, sich die Feder an den Rand 162 der Blechwand 26 anlegt und dadurch das Gehäuse 11 in Verbindung mit dem Flansch 30 festklemmt.
Um bei Bedarf auch eine elektrische Verbindung zwischen dieser Feder 37 und dem Metall der Wand 26 herzustellen, was insbesondere dann wichtig ist, wenn das Material des Gehäuses 11 selbst ein nichtleitender Kunststoff ist, wie z. B. auch gemäß Fig. 38 der Fall, besitzt die eine Seitenkante des Schenkels 37 vorteilhafterweise eine Zahnung 164 (Fig. 23), die beim Einschieben des mit der Feder versehenen Gehäuses durch den Durchbruch 29 entlang der Durchbruchkante 166 schabt und an dieser entlang scheuert. Da der Schenkel 37 außerdem geringfügig ansteigende Breite mit Richtung auf den U- Steg 35 aufweist, gräbt sich diese Zahnung 164 zunehmend in das Blech ein und stellt so eine elektrische Verbindung sicher, selbst wenn noch vorher Lackreste oder Oxidschichten auf dem Blech vorhanden gewesen sein sollten.
Durch diese elektrische Verbindung zwischen dem Metallblech der Wand 26 und dem Metallmaterial der Feder 37 gelingt es auch bei aus isolierendem Material bestehendem Gehäuse 11, einen elektrischen Leitweg zwischen der Wand 26 und der Welle 14 mit daran anschließendem Schlüssel bzw. Vorreiberzunge 18 herzustellen Da die über­ gesteckte Feder 634, die Scheibe 49, die Welle 14 und der Handgriff oder Schlüssel aus Festigkeitsgründen meistens aus Metall sind, und sich die Scheibe 44 gemäß Fig. 38 bzw. die Zunge 18 gemäß Fig. 12 an das stegförmige Ende 35 der Feder 234 anlegt, und da wiederum über dem Befestigungsbolzen 22, ebenfalls aus Metall, eine elektrische Verbindung mit dem gleichfalls aus Metall bestehenden Schließkern bzw. mit der Welle 14 hergestellt wird, ist auch der Handgriff oder Schlüssel elektrisch mit dem Metall der Wand 26 verbunden. Im Falle eines elektrischen Schaltschrankes aus Stahlblech stellt somit 26 die Türzarge dar und die Gefahr, daß innerhalb des Schaltschrankes lose herunterhängende, elektrische Spannung führende Drähte, die mit der Zunge 18 in Berührung kommen, auf den Schlüssel 14 eine gefährliche elektrische Spannung übertragen, ist gebannt, da diese Spannung unschädlich auf das Türblatt und damit auf das Schaltschrankgehäuse abgeleitet wird.
In Fig. 19 bis 22 ist eine andere Ausgestaltung von Gehäuse 311 und Befestigungsfeder 334 zu erkennen, bei der die Feder an ihren Schenkelenden nach außen weisende Umbiegungen 168 aufweist, die sich um den Rand 166 des Durchbruches legen und damit die Feder axial an dem Blech der Wand 26 festhalten. Um diese Umbiegung 168 aufzunehmen, weist der Flansch 30 eine entsprechende Einsenkung 170 in der Anlagefläche auf, die sich auf die Oberfläche 32 des Türblattes 26 anlegt, wenn der Verschluß durch die Durchbruchöffnung eingeschoben ist. Ansonsten weist das Gehäuse 311 ebenfalls eine Vertiefung 154 zur Aufnahme der U-Stege 37 der U- förmigen Feder 334 auf, ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 15 und 16.
Die Feder 334 besitzt bei der in Fig. 21 und 22 dargestellten Ausführungsform zwei Biegelinien 160, so daß sich zwei umgebogene Bereiche 172 ergeben, die sich auf den Kantenbereich 162 des Türblatts 26 nach dem Durchschieben der Feder abstützen. Auch hier können wieder Zahnungen (nicht dargestellt) vorgesehen sein, um bei Bedarf Erdungskontakt herzustellen. Zahnungen könnten z. B. an den Kanten 174 der Umbiegungen vorgesehen sein. Außerdem sei auf eine Herausbiegung 176 aus dem inneren Ringbereich des U-Stegs 35 der Feder 334 hingewiesen, die dazu dient, einen definierten Druck auf die auf dieser Ringfläche gleitende Zunge 18 auszuüben und so einen ständigen Schabe- und Gleitkontakt und damit gute Erdungsverbindung herzustellen.
Eine noch andere Ausgestaltung ist in den Fig. 24 bis 29 zu erkennen, wobei sich hier eine Feder 434 auf seitliche Einschnitte 178 in der Gehäuseaußenwand abstützt, und zwar mit Vorsprüngen 80, wie in Fig. 28 zu erkennen.
Wie Fig. 26 erkennen läßt, ist der Umfangsbereich 33 des Gehäuses 411 hier mit zwei sich gegenüberliegenden Vertiefungen 154 ausgestattet, die nicht, wie beispielsweise bei der Ausführungsform gemäß Fig. 16 und 20 eben sind, sondern ihrerseits eine Kreisform besitzen, die koaxial zu dem Gesamtgehäusequerschnitt ist. Von dieser kreisförmigen Oberfläche mit verringertem Radius geht dann der keilförmige Einschnitt 178 aus, der selbst eine gerade Innenkante 82 (Fig. 25) bildet, an der sich die Stirnfläche 84 des Vorsprungs 80 abstützt. Der Vorsprung 80 ist, wie die gesamte Feder 434 aus nachgiebigem Material, so daß die U-förmige Feder 434 über das Gehäuse 411 von hinten aufgeschoben werde kann, wobei die Vorsprünge 80 zunächst zurückfedern und sich dann in die Einschnitte 178 legen, sobald die Feder 434 ihre vollständig aufgeschobene Stellung auf dem Gehäuse 411 erreicht hat.
Bemerkenswert ist hier, daß die Schenkelenden 86 der Feder 434 bis zur Innenfläche 88 des Flansches 30 reichen, so daß sich diese Schenkelenden an die Durchbruchskanten des Türblattbleches 26 anlegen, wenn das mit der Feder 434 versehen Gehäuse 411 dann anschließend in die Türblattöffnung eingeschoben wird, die eine Durchbruchsform ähnlich der der Fig. 14 hat. Bei diesem Durchschieben treten auch von den Schenkeln der Feder 434 ausgehende und zu den Schenkelenden sich keilförmig erweiternde Umbiegungen 90 in Wirkverbindung mit der Durchbruchskante im Sinne einer lackentfernenden oder oxidhautbeseitigenden, bei Bedarf einen Erdungskontakt herstellenden Funktion. Der kreisförmige Einschnitt 178, wie er in Fig. 26 zu erkennen ist, dient dabei gleichzeitig auch als Aufnahmeraum für das Nachgeben der beiden umgebogenen Seiten der Federschenkel, so daß diese Schabewirkung unter der Rückbiegekraft der in den Rücksprung 178 eingedrückten Schenkel erfolgt. Sobald das Stirnende 92 der vorspringenden Umbiegung erreicht ist, springt der Schenkel wieder in die in Fig. 28 erkennbare Stellung und legt sich dabei an die Hinterfläche 42 des Türblattbleches 26 an und verriegelt damit die Gesamtanordnung in dem Türblatt 26. Gemäß Fig. 29 sind vier derartige Umbiegungen vorhanden, so daß sich ein sehr sicheres Festhalten im Türblatt ergibt. Gleichzeitig ergeben sich zwei Anlageflächen der Feder 434 an das Türblattmaterial, nämlich einmal durch die vorspringenden Kanten 90 mit ihren Stirnkanten 92 auf der Oberfläche 42, zum anderen mit den vorspringenden Bereichen 86 an den inneren Durchbruchflächen des Türblattes 26.
In den Fig. 30 bis 35 sind ein Gehäuse 511 und eine zugehörige Feder 534 dargestellt, bei der eine unsymmetrische Form und Vertiefung, hier mit der Bezugszahl 254 versehen, gewählt ist. Es ist jeweils nur eine Umbiegung 90 für die tiefer ausge­ schnittene eine Seite der Einsenkung 254 vorgesehen, während für die andere, flachere Seite der Einsenkung 254 lediglich ein Sägezahn 164 vorgesehen ist. Auch hier reichen die Schenkel 137 der Feder mit ihrem Endteil bis zur inneren Anlagefläche 88 des Gehäuses 511 und berühren somit in der montierten Stellung die Durchbruchkanten des Türblattes 26. Damit ist auch der von der einen Seitenkante der Schenkel 137 getragene sägezahnförmige Teil 164 bis in den Bereich des Durchbruchs vorhanden und stellt somit bei Bedarf eine Erdung des Verschlusses sicher. Es ist hier keine besondere Maßnahme dargestellt, mit der die Feder 534 am Gehäuse 511 axial festgelegt wird. Denkbar ist eine Konstruktion gemäß der Ausführungsform von Fig. 24 bis 29, oder auch eine Ausführungsform gemäß den Fig. 14 bis 18 oder auch gemäß den Fig. 19 bis 22.
In den Fig. 36 bis 54 ist eine Ausführungsform beschrieben, bei der die Feder nicht U- förmig ist, sondern eher becherförmig, wobei der für diesen Verschluß vorgesehene Durchbruch mit vier sehnenförmigen Einschnürungen 31 versehen ist, wie z. B. auch bei der in Fig. 10 dargestellten Konstruktion. Entsprechend weist das Gehäuse 611 neben Kreisabschnitte darstellenden Außenflächen 41 Rücksprungbereiche 654 auf, die Platz für ein Ausweichen der vier Schenkel 637 der becherförmigen Feder 634 liefern. Diese Schenkel 637 besitzen jeweils eine Biegelinie 660, an der die Schenkel dachförmig gebogen sind, und zwar wiederum in der Form, daß zum freien Ende der Schenkel hin, von 180° beginnend, siehe Bezugszahl 686, der von der Dachform umschlossene Winkel immer kleiner wird, während am ebenen Schenkelansatz 642 der Winkel, wie gesagt, 180° beträgt. Beim Einschieben des mit aufgesetzter Feder versehenen Gehäuses 611 kann somit die Durchbruchkante des Durchbruchs 629 den Schenkel 637 auch im Bereich der stärker werdenden Dachform geradebiegen (d. h. auf nahezu 180° aufbiegen) und so in den Rücksprungbereich 654 drücken. Sobald der Flanschbereich 30 an der Oberfläche des Türblatts 26 anliegt, springen auch, wie bereits beschrieben, die Stirnflächen 686 der Feder 637 wieder in ihre Urform (hier die Dachform) und legen sich dabei an die Randfläche 62 des Türblattes 26 an und sichern damit den Halt des Verschlusses 610.
In Fig. 38 ist zu erkennen, daß hier die Feder 634 in etwas anderer Form am Gehäuse 611 befestigt ist. Dieses Gehäuse 611 besitzt nämlich vom Durchlaß 42 für die Verschlußwelle 14 im Bereich des Hinterendes 613 des Gehäuses 611 radial zu­ rückspringende Einsenkungen 45, in die Vorsprünge 47 einer Endscheibe 49 (Fig. 50, 51) einrasten können und die zwischen sich und dem Ende 613 des Gehäuses 611 den Becherbodenbereich der becherförmigen Feder 634, Bezugszahl 51, einklemmen. Dieser Becherbodenbereich 51 besitzt zu diesem Zweck noch Einschnitte 53, um die Vorsprünge 47 durchlassen zu können. Eine ggf. für die Nase 16 einer Vorreiberzunge 18 vorgesehene, Anschlagflächen 20 bildende Einsenkung 66 kann dann von der Scheibe 49 gebildet sein, siehe Fig. 51. Die Scheibe 49 kann aus elektrisch leitendem Material bestehen, wie Metall, oder aus elektrisch leitendem Kunststoff, um so bei Bedarf wiederum die Möglichkeit zu haben, die Befestigungsfeder 634 über die Scheibe 49 mit der Zunge 18 und damit auch mit dem ebenfalls metallischen Verschlußkern einschließlich Verschlußwelle 14 elektrisch zu verbinden. Damit ist aber auch ein auf den Vierkant des hier dargestellten Verschlußkerns, siehe die Fig. 43 bis 45, aufgesteckter Betätigungsschlüssel elektrisch geerdet, so daß die notwendige Potentialausgleichsstrecke zwischen dem Betätigungsschlüssel und der Schaltschranktür hergestellt wäre.
Bei dem hier dargestellten Vierkantsteckverschluß erfolgt eine Reibungsdrehsicherung mit Hilfe einer Tellerfeder 55, die in Fig. 52 in einer Draufsicht und in Fig. 53 in einer Seitenansicht dargestellt ist und die zwischen der innenseitigen Gehäuseauflagefläche 55 (siehe Fig. 38) und einer entsprechenden Auflagekante 57 des Schließkerns 59 (siehe Fig. 44) angeordnet ist und eine definierte Reibung bewirkt, die hier erwünscht ist. In der in Fig. 38 dargestellten Schnittansicht durch den Verschluß 610 ist außerdem noch eine O-Ringdichtung 61 zu erkennen, für die ein entsprechender ringförmiger Raum vom Schließkern 59 zur Verfügung gestellt wird, siehe die Bezugszahl 63. Die Befestigung der Scheibe 49 auf dem Gehäuse 611 kann mit Hilfe der durch den Schraubbolzen 22 festgehaltenen Zunge 18 erfolgen, falls die dadurch zusätzlich sich ergebene Axialbelastung, die von der Feder 634 auf die Scheibe 49 und von dieser auf die Zunge 18 übertragen wird, von wo diese Axialbelastung über den Schraubbolzen 22, eingeschraubt in Gewindebohrung 65 des Schließkerns 59, letztlich dann über die Fläche 57 und die Tellerfeder 55 auf die Anlagefläche 15 des Gehäusebodens übertragen wird, d. h. zu einer axiallastbedingten zusätzlichen Reibung führt, nicht stört. Alternativ kann aber auch die Scheibe 49 an dem Gehäuse 611 anderweitig befestigt werden, beispielsweise durch Verklebung der Vorsprünge 47 in den Rücksprüngen 45.
Der Verschluß kann dann durch Lösen des Schraubbolzens 22 demontiert werden, beispielsweise zum Zwecke des Auswechselns des Schließkerns gegen einen anderen, ohne daß dabei auch die Teile 49, 634 und 611 auseinanderfallen.
In Fig. 54 ist wiederum dargestellt, wie die Kante 686 der Feder 634 das Gehäuse 611 an dem Türblatt 26 festhält. Soll die Feder wieder lackabkratzende Wirkung haben, könnte dies beispielsweise dadurch geschehen, daß auf der Biegekante 660 eine Zahnung 67 aufgebracht wird, die Lack- und Oxidreste insbesondere auf der Durch­ bruchkante oder -leibung 69 abschabt und eine blanke Metallfläche im gesamten Bereich dieses Durchbruchs freilegt und dadurch der ebenfalls metallischen Stirnfläche 686 die Möglichkeit eines Erdungskontaktes gibt, wie Fig. 54 auch erkennen läßt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 36 bis 54 ist dann, wenn eine dauernde Fixierung zwischen der Scheibe 49 und dem Gehäuse 611 (beispielsweise durch Verklebung) nicht vorgenommen wird, weil die Axialbelastung beispielsweise nicht stört, eine einfache Demontage der Gesamtanordnung durch Entfernen der Schraube 22 möglich, also einschließlich der Demontage auch der Feder 634 von dem Gehäuse 611 und damit auch des Gehäuses 611 aus der Durchbruchöffnung 629. Ist diese Entfernbarkeit der Feder 634 voh dem Gehäuse 611 nicht gegeben, kann mit besonderen Werkzeu­ gen, die die vorspringenden und die Feder 634 festhaltenden Teile zurückdrücken, ein Lösen vorgenommen werden. Das gilt auch für die Ausführungsformen gemäß den Fig. 12 bis 35.
Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform mit zweiteiligem Gehäuse, wobei die beiden Teile nicht dauernd verbunden sind, ist der, daß eine Montage eventuell noch mit lockerer Befestigungsschraube 22 erfolgen kann, und erst dann die Schraube angezogen wird, wodurch eine noch genauere Fixierung im Durchbruch denkbar wäre.
Alle geschilderten Ausführungsformen haben den Vorteil, daß ein kostengünstiges Kunststoffgehäuse ohne Gewinde eingesetzt werden kann. Der Fortfall des Gewindes hat den günstigen Effekt, daß kein sogenanntes Backenspritzwerkzeug notwendig ist, d. h., daß die Werkzeugkosten für die Herstellung des Kunststoffgehäuses einfacher und damit billiger sind. Für ggf. gewünschte Erdungszwecke ist, wie bereits ausgeführt, bei der Ausführungsform gemäß Fig. 36 bis 54 lediglich das scheibenförmige Endstück 49 aus Metall zu fertigen, was geringe Kosten verursacht. Der Schließkern und die sonstigen beweglichen Teile eines Verschlusses sind ohnehin aus Gründer der me­ chanischen Festigkeit aus Metall zu fertigen, so daß auf diese Weise der bereits geschilderte günstige Erdungsverbindungsweg sich ergibt. Der Vorteil der Klippbefestigung mittels der hier geschilderten Befestigungsfeder hat den Vorteil, daß auf der Rückseite des Türblattes 26 keine "Schlüsselfreiheit" notwendig ist, um eine Befestigungsmutter aufzusetzen oder auch eine Befestigungsfeder gemäß Fig. 9 aufzuschieben. Ein weiterer Vorteil ist die Diebstahlsicherheit, da es schwierig ist, den mit der Klippbefestigung eingesetzten Verschluß auszubauen. Wie schon erwähnt, ist dafür jeweils ein Spezialwerkzeug notwendig, das ein Unbefugter meist nicht zur Hand haben wird.
Ist ein Anschlag, der bei der Konstruktion gemäß Fig. 36 durch die Anschläge 20 in der Scheibe 49 verwirklicht ist, nicht erforderlich, oder ist dieser Anschlag in das Innere des Verschlusses gelegt, beispielsweise dadurch, daß ein Vorsprung und eine entsprechende diesen Vorsprung in seiner Bewegung begrenzende Bahn von dem Schließkern bzw. der Innenfläche des Gehäuses gebildet, kann die Scheibe 49 auch entfallen und die Feder 634 direkt von der Vorreiberzunge 18 festgehalten werden. Hier ist allerdings der Nachteil nicht zu leugnen, daß Vorreiberzunge und Schraube auch die Befestigungskräfte der Befestigungsfeder 634 aufnehmen müssen. Will man das wiederum vermeiden, könnte das Vorreibergehäuse mit vorstehenden Bolzen versehen sein, wie es bei der AusfÜhrungsform von Fig. 12 bis 18 geschildert wurde.
Bei sehr einfachen Gegebenheiten kann allerdings auch die Druckwirkung der Befestigungsfeder 634 erwünscht sein, beispielsweise dann, wenn die Tellerfeder 55 entfallen soll. Dann übernimmt die Befestigungsfeder 634 die Reibdruckerzeugung.
Eine derartige Reibung durch Axialkräfte ist z. B. immer dann erforderlich, wenn ein Verschluß durch einen Steckschlüssel zu bedienen ist. Reibung kann entfallen, wenn ein Zylinderschloß vorhanden ist, der den Verschluß automatisch in Schließ- und ggf. Offenstellung festhält.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 27 bis 29 bzw. 33 bis 35 sind die Urnbiegungen 90 der Befestigungsfeder jeweils um 90° vorgenommen. Statt einer 90°-Stellung kann auch eine geringere Abbiegung vorgenommen werden, was einen größeren Toleranzausgleich ermöglichen würde.
Die dargestellten Verschlüsse nach Fig. 12 mit Zylinderschloß sind besonders gut geeignet als Briefkastenverschlüsse, da diese nicht unbefugterweise demontiert und dann für eigene Zwecke entwendet werden können, dies deshalb, weil eine Demontierbarkeit nur mittels Spezialzange gegeben ist.
Ein vom Gehäuse 11 ausgehender, zur Befestigung der Feder dienender Vorsprung muß nicht unbedingt die Form haben, wie sie beispielsweise in Fig. 15 dargestellt ist. Fig. 55 zeigt ein Gehäuse 711 mit einem Vorsprung 752, der noch Hinterschneidungen aufweist, um den beim Herausstanzen einer Öffnung 71 entstehenden Grat 73 aufnehmen zu können, wobei die Öffnung 71 beispielsweise Teil einer becherförmigen Feder 734 sein mag, die in der noch flachen Ausstanzform in Fig. 56 zu erkennen ist. Diese Figur läßt deutlich werden, wie einfach die Herstellung einer derartigen Feder sein kann: Aus entsprechendem härtbaren Flachstahlmaterial wird die in Fig. 56 dargestellte Form herausgestanzt, mit den Augen 71, mit umzubiegenden Teilen 91 (siehe beispielsweise die entsprechenden Umbiegungen in den anderen Ausführungsformen), mit dem Mittelloch oder Durchlaß 164 für die Betätigungswelle des Verschlusses, auf den die Feder später aufgesteckt wird, versehen und dann die vier Federschenkel an den entsprechenden Biegekanten 75 in eine Becherform gebracht und dann die Feder gehärtet.

Claims (11)

1. Verschlußgehäuse (1011) mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur Montage in einem Durchbruch (28) in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür (26) oder Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse (1011) mittels einer nach dem Durchschieben des Hinterendes (68) und des Mittelteils durch den Durchbruch (28) bis zum Flansch (30) sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche (42) der dünnen Wand (26) anlegenden Feder oder Federn (146) gehalten wird, und wobei die sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegende Feder oder Federn (146) von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses nahe dem Hinterende oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem Gehäuse (1011) axial fest verbunden ist, wobei der Durchbruch (28) in der dünnen Wand (26) rund mit zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das Quer­ schnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses, (1011) rund mit den sehnenartigen Einschnürungen entsprechenden Abflachungen (38) ist, und wobei die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses (1011) (ggf. in den Bereichen zwischen den Abflachungen (38)) mindestens eine Einsenkung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses (1011) axial ausgerichtete Nuten (84) gebildet sind, die für die Federn (146) Einsenkungen zu deren Aufnahme beim Durchschieben des Gehäuses bilden, wobei die Feder oder Federn (146) jeweils von und entlang der einen Seitenwand (84) dieser Nuten (84) ausgehen, wobei die Feder (146) entlang der Nut (84) einen in Richtung auf den Flansch (30) aufwachsenden Querschnitt (88) bildet, und daß sich die Außenfläche der Feder (146) von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spit­ zen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der Mittelachse entfernt.
2. Verschlußgehäuse (111) mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur Montage in einem Durchbruch (28) in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür (26) oder Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse (111) mittels einer nach dem Durchschieben des Hinterendes (68) und des Mittelteils durch den Durchbruch (28) bis zum Flansch (30) sich an die Durchbruchskante bzw. Hinterfläche (42) der dünnen Wand (26) anlegenden Feder oder Federn (46) gehalten wird, und wobei die sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegende Feder oder Federn (46) von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses nahe dem Hinterende oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem Gehäuse (111) axial fest verbunden ist, wobei der Durchbruch (28) in der dünnen Wand (26) rund mit zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das Querschnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses (111) rund mit den sehnenartigen Einschnürungen entsprechenden Abflachungen ist, und wobei die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses (111) (ggf. in den Bereichen zwischen den Abflachungen (38)) mindestens eine Einsenkung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder oder Federn in den Abflachungen (38) angeordnet sind, und die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses in zwei sich gegenüberliegenden Abflachungen (38) einen Aufnahmeraum (72) für jeweils eine nahe dem oder von dem Hinterende (70, 68) des Gehäuses ausgehende Feder (46) zu deren Aufnahme beim Durchschieben des Gehäuses aufweist, wobei die Feder (46) im Querschnitt V-förmig ist und die V-Spitze zum Aufnahmeraum weist und sich auf die vom Aufnahmeraum (72) gebildete Fläche abstützen kann, und daß sich die Außenfläche der Feder (46) von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der Mittelachse entfernt.
3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Feder dreieckig, halbkreisförmig oder halb ovalförmig ausgebildet ist und dieser Querschnitt von einem kleinen Wert an oder nahe dem Hinterende des Gehäuses (1011) beginnend auf einen Maximalwert an der freien Stirnfläche (174) der Feder aufwächst (146 in Fig. 6, 7, 8, 11), und daß das bei in Stellung befindlichem Gehäuse (1011) am Türblatt anliegende Ende (174) der Feder eine nach außen weisende Schrägung (90 in Fig. 6) bildet.
4. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vom V-Querschnitt umschlossene Winkel (α) sich von 180° am Befestigungsende (70) auf 170° bis 150°, vorzugsweise auf 165° zum freien Ende hin verkleinert (74 in Fig. 1 bis 5, 10).
5. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (46) von oder nahe (62) dem Hinterende (68) des Gehäuses (111) ausgehen, wo das Gehäuse gleichzeitig eine Endanschläge (20) für eine von einem Vorreiber (18) ausgehende Anschlagnase (16) bildende Ringnut oder Ringeinschnitt (66) aufweist.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von dem Gehäuse (11, 1011) ausgehenden Federn (46, 146) einstückig aus Kunststoff, insbesondere Polyamid, gespritzt sind.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (234, 334, 434, 534, 634) ein mit dem Gehäuse (211, 311, 411, 511, 611) axial fest verbundenes Metallteil, vorzugsweise aus Federstahl, ist, und daß die Feder U- förmig (234, 334, 434, 534) oder becherförmig (634) gebogen ist, und daß die Feder mit dem U-Steg (z. B. 35) bzw. mit dem Becherboden das Hinterende (68) des Gehäuses umgreift, sich am Hinterende (68) oder nahe dem Hinterende (68) axial abstützt und/oder mit den U-Schenkelenden bzw. Becherrändern sich auf der anderen Seite (48) der dünnen Wand (26) abstützt.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei der in Seitenansicht U- förmigen Feder (37) die U-Schenkel (37, 137) der U-förmigen Feder im Bereich der Abflachungen (38) angeordnet sind, während bei becherförmiger Feder (634) die Becherwand der Feder aus vier jeweils zueinander um 90° versetzten Schenkeln (637) besteht, wobei die Schenkel jeweils im Bereich einer Gehäuseabflachung (z. B. 654) liegen.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder von einem von dem Gehäuse ausgehenden Vorsprung oder Butzen (152) oder von den Rücksprüngen in der Umfangsfläche des Gehäuses gehalten ist.
10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder von einem durch den Blechwanddurchbruch (29) hindurchreichenden Federteil mit Endhaken (168) gehalten ist.
11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder von einer auf dem Hinterende (68) des Gehäuses aufgesetzten Scheibe (49) gehalten ist.
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