DE4000517C2 - Verschlußgehäuse mit Flansch zur Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder Gehäusedeckel - Google Patents
Verschlußgehäuse mit Flansch zur Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder GehäusedeckelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verschlußgehäuse mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur
Montage in einem Durchbruch in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür oder
Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse mittels einer nach dem Durchschieben des
Hinterendes und des Mittelteils durch den Durchbruch bis zum Flansch sich an die
Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegenden Feder oder Federn
gehalten wird, und wobei die sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen
Wand anlegende Feder oder Federn von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses
nahe dem Hinterende oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem
Gehäuse axial fest verbunden ist, wobei der Durchbruch in der dünnen Wand rund mit
zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das
Querschnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses rund mit den sehnenartigen Einschnü
rungen entsprechenden Abflachungen ist, und wobei die Außenfläche des Mittelteils des
Gehäuses (ggf. in den Bereichen zwischen den Abflachungen) mindestens eine
Einsenkung aufweist.
Derartige Verschlußgehäuse sind oft Teil eines in einer elektrisch leitenden dünnen
Wand, wie Schaltschranktür montierbaren Verschlusses, wie Vorreiberverschlusses,
wobei das Verschlußgehäuse bzw. der Verschluß mittels Erdungs- und/oder
Befestigungsfedern in den Durchbruch der elektrisch leitenden dünnen Wand, wie
Schaltschranktür aus Stahlblech o. dgl., befestigbar ist, wobei bei Bedarf eine elektrische
Verbindung zwischen elektrisch leitender Wand und Feder einerseits und Feder und
Verschlußgehäuse oder darin gelagerter Verschlußwelle (oder sonstigen beweglichen
Teil des Verschlusses, welcher Teil den Schlüssel aufnimmt und trägt) andererseits
herstellbar ist.
Ein Gehäuse dieser Art ist bereits aus der EP 0 258 491 A1 bekannt, des weiteren sei auf
die EP 0 025 478 A1 und auf die EP 0 025 472 A1 verwiesen. Des weiteren ist dem
Anmelder ein Vorreiberverschluß für eine Blechschranktür bekannt, bei dem die die
Vorreiberzunge haltende Schraube zusätzlich noch eine U-förmig gebogene Feder hält,
die sich mit den freien Enden ihrer Schenkel auf der Hinterfläche des Türblatts anlegt
und dabei das Gehäuse in dem Durchbruch festhält. Die letztgenannte Anordnung läßt
sich dadurch montieren, daß ohne lästiges Aufschrauben von Muttern oder Aufschieben
von Befestigungsfedern hinter dem Türblatt der Vorreiberverschluß durch einfaches
Einschieben des Gehäuses in den Türverschlußdurchbruch bis zum Flansch befestigt
werden kann, ähnlich wie es auch aus der EP 0 258 491 A1 bekannt ist. Bei der EP 0 025 478 A1
ist dagegen das Befestigen des Verschlußgehäuses nur dadurch möglich, daß
auf der Rückseite der Wand nach dem Einschieben des Gehäuses eine Befesti
gungsfeder in eine entsprechende Umfangsnut des Gehäuses eingeschoben wird.
Im übrigen wird bei derartigen Vorreibern bisher meist mit Schraubbefestigung
gearbeitet, die es erforderlich macht, nach dem Durchstecken des Gehäuses durch den
Wanddurchbruch von hinten die Befestigungsmutter aufzusetzen und dann fest
zuschrauben. Dies hat den Nachteil, daß wie auch bei der Befestigung mittels einer
Steckfeder ein besonderes, von dem Gehäuse getrenntes Bauteil erforderlich ist, das
auch verloren gehen kann. Zudem wird hier keine Blindbefestigung in den Fällen
ermöglicht, in denen die Wandrückseite nur schwer zugänglich ist.
Bei einer Blindbefestigung gemäß dem dem Erfinder bekannten Verschluß ist dieser
Nachteil nicht gegeben, jedoch hat der dem Erfinder bekannte Verschluß noch den
Nachteil, daß die Befestigungsfeder ihre Drucklast auf die Lagerung der Vorreiberzunge
überträgt und dadurch zu ungewünscht hoher Reibung und Erschwerung des Ver
schließvorganges führt. Besser in dieser Hinsicht ist die EP 0 025 478 A1, bei der die
Rückseite der Wand ebenfalls nicht zugänglich zu sein braucht, um das
Verschlußgehäuse zu montieren, da sich die am Gehäuse angebrachten Federn nach
dem Einschieben des Gehäuses durch den Wanddurchbruch hinter der Wand anlegen
und das Gehäuse verrastend festlegen. Hinzu kommt hier, daß eine Belastung der
Vorreiberachse nicht auftritt, da die Befestigungskräfte direkt auf das Verschlußgehäuse
übertragen werden.
Allerdings erfordert die aus der EP 0 258 491 A1 bekannte Konstruktion offenbar einen
vom üblichen Durchbruch (Rundloch mit allenfalls zwei oder vier zur Drehsicherung
dienenden üblichen Abflachungen) abweichenden Durchbruch. So zeigt die Fig. 4
dieser Druckschrift einen Durchbruch mit im Bereich von zwei Abflachungen
vorgesehenen zusätzlichen Ausnehmungen 31. Auch die weiteren Ausführungsformen
dieser Druckschrift (siehe die Fig. 9, 13) erfordern solche die Herstellungskosten
erhöhende und die Kompatibilität von bereits am Markt befindlichen Verschlüssen
störende zusätzliche Ausnehmungen. Bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 5 und 6
sind zwar offenbar keine von der runden Form abweichenden Durchbrüche erforderlich,
doch handelt es sich hier nicht um Verschlußgehäuse an sich, sondern um Hülsen, die
derartige Gehäuse aufnehmen sollen. Dadurch ergeben sich zum Halten des
Verschlußgehäuses notwendige seitliche Durchbrüche, die zu Dichtigkeitsproblemen
führen, wenn die Anordnung in einem abzudichtenden Blechschrank oder Blechgehäuse
eingesetzt werden soll.
Ein Verschluß mit Erdungs- und/oder Befestigungsfeder ist in Form eines
Vorreiberverschlusses aus der EP 0 025 472 A1 bereits
bekannt. Nachteilig ist hier, daß zur Befestigung des Verschlusses in der Blechwand
eine von dem Verschlußgehäuse getrennte, in Draufsicht U-förmig ausgebildete Feder
nach dem Durchschieben des Verschlusses von vorn durch den Blechwanddurchbruch
von hinten auf das mit seitlichen Nuten versehende Gehäuse aufgeschoben werden
muß, um den Befestigungsvorgang und den Erdungsvorgang zu bewerkstelligen.
Auch hier ist jedoch Blindmontage eines derartigen Verschlusses erstrebenswert. Auch
ist der bekannte Verschluß in manchen Fällen nicht ausreichend rüttelsicher, d. h., daß
bei starker Vibrationsbelastung sich die eingesteckte Feder wieder aus ihrer
eingesteckten Stellung entfernt und so der Verschluß sich löst.
Aufgabe der Erfindung ist es die aus dem Stand der Technik bekannte Konstruktion
dahingehend zu verbessern, daß ohne zusätzliche Ausnehmungen im Durchbruch der
dünnen Wand und ohne Durchbrüche im Umfangsbereich des Gehäuses das
Verschlußgehäuse durch einfaches Einschieben und Verrasten in der dünnen Wand
montierbar ist. Bei Bedarf soll zudem ein ausreichender Erdungskontakt zwischen
insbesondere dem Handgriff oder Schlüssel des Verschlusses und z. B. der Blechwand
auch dann geliefert werden, wenn das Verschlußgehäuse statt aus Metall aus einem
nichtleitendem Kunststoff, wie Polyamid, besteht.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe gemäß zweier unterschiedlicher Ausführungsformen
gelöst. Gemäß dem Anspruch 1 ist das Verschlußgehäuse dadurch gekennzeichnet,
daß an der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses axial ausgerichtete Nuten
vorhanden sind, die für die Federn Einsenkungen zu deren Aufnahme beim Durch
schieben des Gehäuses bilden, wobei die Feder oder Federn jeweils von und entlang
der einen Seitenwand dieser Nuten ausgehen, wobei die Feder entlang der Nut einen in
Richtung auf den Flansch aufwachsenden Querschnitt bildet, und daß sich die
Außenfläche der Feder von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend
übergangslos in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf
den Flansch von der Mittelachse entfernt.
Bei dieser Ausführungsform kann der in Richtung auf das Gehäusevorderende
anwachsende Querschnitt dreieckig, halbkreisförmig oder halb ovalförmig ausgebildet
sein und von einem kleineren Wert am Hinterende des Gehäuses beginnend auf einen
Maximalwert an der freien Stirnfläche der Feder anwachsen. Das bei in Arbeitsstellung
befindlichem Gehäuse am Türblatt anliegende Ende der Feder kann dabei eine nach
außen weisende Schrägung bilden.
Gemäß einer anderen Alternative (Anspruch 2) ist der Verschluß dadurch
gekennzeichnet, daß die Feder oder Federn in den Abflachungen angeordnet sind, und
die Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses in zwei sich gegenüberliegenden Abfla
chungen einen Aufnahmeraum für jeweils eine nahe dem oder von dem Hinterende des
Gehäuses ausgehende Feder zu deren Aufnahme beim Durchschieben des Gehäuses
aufweist, wobei die Feder im Querschnitt V-förmig ist und die V-Spitze zum
Aufnahmeraum weist und sich auf die vom Aufnahmeraum gebildete Fläche abstützen
kann, und daß sich die Außenfläche der Feder von der Rückseite des zylindrischen
Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spitzen Winkel zur Mittelachse des
Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der Mittelachse entfernt.
Der vom V-Querschnitt umschlossene Winkel (α) verkleinert sich von 180° am
Befestigungsende auf 170° . . . 150°, vorzugsweise auf 165° zum freien Ende hin. Die
Federn können von einem Endbereich des Gehäuses ausgehen, der gleichzeitig eine
Endanschläge (für eine von einem Vorreiber ausgehende Anschlagnase) bildende
Ringnut oder Ringeinschnitt aufweist.
Die von dem Gehäuse ausgehenden Federn können einstückig aus Kunststoff,
insbesondere Polyamid gespritzt sein. Die Feder kann aber auch ein mit dem Gehäuse
axial starr verbundenes Metallteil darstellen, wobei das Metall vorzugsweise Fe
dermetall, wie Stahl ist. Das Gehäuse kann dabei ebenfalls aus einem Metall, wie
beispielsweise Zinkdruckguß, gespritzt sein, oder auch wieder aus Kunststoff bestehen.
Diese aus Metall bestehende Feder kann U- oder becherförmig gebogen sein, so daß
die Feder mit dem U-Steg bzw. dem Becherboden das Hinterende des Gehäuses
umgreift, sich am Hinterende oder nahe dem Hinterende axial abstützt und mit den U-
Schenkelenden bzw. Becherrändern auf der anderen Seite der dünnen Wand sich
abstützt. Die U-Schenkel der in Seitenansicht U-förmigen Feder sind vorzugsweise in
dem Bereich der Abflachungen angeordnet. Die Becherwand der becherförmigen Feder
besteht hingegen aus vier jeweils zueinander um 90° versetzte Schenkel, wobei die
Schenkel jeweils im Bereich einer Gehäuseabflachung liegen. Die Feder kann von
einem von dem Gehäuse ausgehenden Vorsprung oder Butzen gehalten sein, oder die
Feder ist von Rücksprüngen an der Umfangsfläche des Gehäuses gehalten. Alternativ
kann die Feder von einem durch den Blechwanddurchbruch hindurchreichenden
Federteil mit Endhaken gehalten sein. Die Feder kann aber auch von einer auf die
Endfläche des Gehäuses aufgesetzten Scheibe gehalten werden. In der Gehäusewand
sind dabei jeweils Rücksprünge zur Aufnahme von im Ruhezustand vorspringenden
Federteilen vorgesehen. Herstellen läßt sich eine derartige am Verschluß befestigbare
Feder beispielsweise dadurch, daß zunächst ein Rohling der Feder aus Stahlblech unter
gleichzeitiger Formung von Durchbrüchen, Augen, Kanten und/oder Abkantungen
gebildet wird, daß anschließend der Federrohling gehärtet und schließlich die Feder auf
das Gehäuse des Verschlusses aufgesteckt wird. Nach dem letztgenannten Vorgang
könnte die Feder am Gehäuse durch ein mit dem Gehäuse fest verbindbares oder mit
einem aus dem Gehäuse austretendem Teil (wie z. B. Welle, Zunge) fest verbindbaren
Teil fixiert werden. Die Fixierung kann durch Kleben oder Verpressen von Nut-Feder-
Einrichtungen auf den miteinander zu fixierenden Teilen erfolgen. Die Fixierung kann
aber auch durch Breitpressen (bei Kunststoff ggf. unter Wärmeverwendung) von durch
Öffnungen in der Feder geführte Gehäusevorsprüngen erfolgen.
In weiteren Unteransprüchen werden weitere Ausgestaltungen gelehrt. Von besonderer
Bedeutung ist dabei, daß die Feder nach Möglichkeit so gestaltet sein sollte, daß sie
keine besondere Belastung in axialer Richtung auf den Schließkern ausübt, so daß die
Schließkernbetätigung nicht unnötig durch aufzunehmenden Axialdruck erschwert wird.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, die
in den Figuren dargestellt sind:
Es zeigt:
Fig. 1
in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäß ausgestatteten Gehäuses;
Fig. 2
eine Ansicht von rechts auf das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse;
Fig. 3
eine Ansicht von hinten auf das in Fig. 1 dargestellte Gehäuse
Fig. 4
eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie IV-IV der Fig. 1;
Fig. 5
eine andere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Gehäuses in einer
Seitenansicht;
Fig. 6
eine gegenüber Fig. 5 um 45° gedrehte Seitenansicht des Gehäuses der Fig. 5;
Fig. 7
das Gehäuse gemäß Fig. 6 in einer Ansicht von hinten;
Fig. 8
eine gegenüber der Fig. 6 um 45°, gedrehte Seitenansicht des Gehäuses der Fig. 6;
Fig. 9
in einer Seitenansicht einen in einem Türblatt montierten Vorreiberverschluß, bei dem
das Gehäuse mittels einer U-förmigen, vom Gehäuse getrennten Steckfeder oder
wahlweise mit einer Befestigungsmutter befestigbar ist;
Fig. 10
in einer Seitenansicht einen sogenannten Vierteldrehverschluß mit Querstift, bei dem
eine Gehäuseform ähnlich der der Fig. 1 zur Anwendung gelangt ist;
Fig. 10A
den für den Querstift erforderlichen Durchbruch in der Türzarge;
Fig. 11
in einer ähnlichen Ansicht wie Fig. 10 einen Vierteldrehverschluß gemäß einer noch
anderen Ausführungsform, bei dem das Gehäuse eine Form besitzt, die der der Fig. 6
ähnlich ist, wobei die Ausführungsformen der Fig. 10 und 11 wegen ihrer
Zentralbelastung für erfindungsgemäß ausgestattete Gehäuse besonders günstig sind;
Fig. 12 und 13
in einer Seitenansicht und einer Ansicht von hinten ebenfalls einen in einen
Blechwanddurchbruch blind einsteckbaren Vorreiberverschluß mit einer in Seitenansicht
U-förmigen, von vom Gehäuse ausgehenden Vorsprüngen gehaltenen
Befestigungsfeder;
Fig. 14
die Form des zu dem Gehäuse gemäß den Fig. 12 und 13 passenden Durchbruchs in
einer Blechwand;
Fig. 15 und 16
in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine Ausführungsform eines
Gehäuses, das bei dem Verschluß gemäß Fig. 12 und 13 verwendbar ist;
Fig. 17 und 18
in einer Seitenansicht und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
Fig. 19 und 20
in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 15 und 16 eine andere Ausführungsform eines
Gehäuses für den Verschluß gemäß Fig. 12 und 13;
Fig. 21 und 22
in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 17 und 18 eine entsprechend gestaltete Feder für
das Gehäuse gemäß Fig. 19 und 20;
Fig. 23
in vergrößerter Darstellung die Art der Befestigung durch die Feder gemäß Fig. 17 und
18;
Fig. 24, 25 und 26
in einer Seitenansicht, teilweise geschnittener Seitenansicht und in einer Ansicht von
hinten eine andere Ausführungsform eines Gehäuses;
Fig. 27, 28 und 29
in zwei Seitenansichten und in einer Ansicht von hinten eine zugehörige Feder;
Fig. 30, 31 und 32
in ähnlichen Ansichten wie bei den Fig. 24, 25 und 26 eine noch andere
Ausführungsform des Gehäuses;
Fig. 33, 34 und 35
in ähnlichen Ansichten wie die Fig. 27, 28 und 29 eine zugehörige Feder;
Fig. 36, 37 und 38
eine Seitenansicht, eine Ansicht von hinten und eine axiale Schnittansicht eines noch
anderen federbefestigten Verschlusses;
Fig. 39
den zugehörigen Blechwanddurchbruch; Fig. 40, 41 und 42 in einer Ansicht von
vorne, von der Seite und von hinten das Zugehörige Gehäuse,
Fig. 43, 44 und 45
in einer Ansicht von vorn, von der Seite und von hinten den zugehörigen Schließkern;
Fig. 46, 47 und 48
in einer Ansicht von vorne, von der Seite und von hinten die zugehörige Feder;
Fig. 49, 50 und 51
drei Ansichten einer zugehörigen Befestigungsscheibe für die Feder;
Fig. 52 und 53
zwei Ansichten einer zwischen Gehäuse- und Schließkern angeordneten Tellerfeder;
und
Fig. 54
eine Darstellung zur Erläuterung des Befestigungseffektes bei dem hier dargestellten
Verschluß; und
Fig. 55 und 56
jeweils Ausführungsformen von Gehäusen aus Metall oder Kunststoff, bei denen die
Feder ein mit dem Gehäuse axial starr verbundenes Metallteil darstellt, wobei das Metall
vorzugsweise Federmetall, wie Stahl ist.
Es sei zunächst auf die Fig. 9 eingegangen, um die allgemeine Problemstellung zu
erläutern. Die Fig. 9 zeigt in einer Seitenansicht einen mittels Erdungs- und
Befestigungsfeder 34 in einer Blechwand 26, wie Schaltschranktür, befestigten soge
nannten Vorreiberverschluß 10, wie er beispielsweise bei elektrischen Schaltschränken
häufig angewendet wird. Er besteht aus einem Verschlußgehäuse 11, in dem eine an
ihrem freien Ende einen Knebelhandgriff 12 aufweisende Betätigungswelle 14 um z. B.
90° drehbar gelagert ist. Der Drehwinkel wird durch eine Nase 16 begrenzt, die auf einer
vom anderen Ende der Welle 14 getragenen Vorreiberzunge 18 angebracht ist und an
zwei Anschlagflächen 20 einer Einsenkung 66 am Ende des Verschlußgehäuses 11
anschlägt.
Die Vorreiberzunge 18 ist an der Betätigungswelle 14 hier mittels einer Schraube 22
befestigt und gleitet mit einer Vorreiberfläche 24 auf eine entsprechende Bahn der (nicht
dargestellten) Türzarge beim Schließen der Schaltschranktür 26. Der Handgriff 12 kann
auch abnehmbar sein, beispielsweise indem innerhalb des Verschlußgehäuses 10 ein
Vierkant an der Betätigungswelle 14 vorgesehen wird, auf den ein mit einer
entsprechenden Vierkantausnehmung versehener Schlüssel aufsteckbar ist. Andere
Ausführungsformen wie Dreikant, Doppelbart usw. sind ebenfalls möglich, ebenso wie
ein eingesetzter Zylinder für einen Sicherheitsschlüssel.
Befestigt wird das Verschlußgehäuse gemäß Fig. 9, indem es zunächst mit der
Vorreiberzunge 18 und dann mit seinem hinteren Verschlußgehäuseteil durch einen
entsprechenden Durchbruch im Türblatt 26 hindurchgesteckt wird, bis es mit seinem
Flansch 30 an der Außenfläche 32 des Türblatts 26 anliegt. Nunmehr wird entweder
eine Schraubmutter auf das Gewinde 36 des Verschlußgehäuses aufgeschraubt oder
aber, wie in der Fig. 9 dargestellt, eine U-förmig ausgebildete Steckfeder mit ihren
beiden Schenkeln in seitliche Nuten 40 im Verschlußgehäuse 10 eingesteckt, derart,
daß sich diese Feder einerseits auf die Innenfläche 42, andererseits auf die eine
Seitenkante 44 der Nuten 40 abstützt.
Durch seitlich angebrachte Abflachungen 38 am Lagergehäuse, die entweder nur an
einer Seite oder an zwei oder vier zueinander um 180° bzw. 90 versetzte Stellen
angebracht sein können, erhält der Verschluß Drehfestigkeit, wenn entsprechend der
Durchbruch im Türblatt 26 mit Einschnürungen für diese Abflachungen 38 versehen ist.
Statt der verlierbaren Mutter oder der verlierbaren U-förmigen Federklammer 34 ist in
Fig. 10 und 11 jeweils ein Verschlußgehäuse 111 bzw. 1011 dargestellt, bei dem die
Feder von der Gehäusewand ausgeht und mit dem Gehäuse 111 bzw. 1011 selbst
einstückig ist. Wegen dieser Einstückigkeit ist die Feder 46 bzw. 146 nicht nur nicht
verlierbar, es entfällt außerdem, wie noch näher beschrieben wird, die Notwendigkeit,
das Türblatt 26 von hinten zugänglich zu halten, was notwendig wäre um das
Befestigungsmittel der Einsteckfeder 34 gemäß Fig. 9 einzuschieben. Statt dessen wird
bei den Ausführungsformen gemäß Fig. 10 und 11 das Gehäuse 11 bzw. 1011 mit dem
jeweils in dem Gehäuse eingebauten Verschlußmechanismus, beispielsweise dem von
einer Welle 14 ausgehenden Querstift 15, durch eine entsprechend geformte
Durchbruchöffnung 28 gesteckt, wobei sich die hier vom Hinterende des Gehäuses 11,
1011 erstreckenden federartigen Vorsprünge 46, 146 in entsprechende Einsenkungen
48 in der Außenfläche des Gehäuses 11, 1011 zurückziehen können, um im Moment
des sich Anlegens des Flansches 30 an die Türaußenfläche 32 aufgrund ihrer Federkraft
wieder nach außen zu springen und dabei mit ihrer Stirnfläche 50 sich an die Innenkante
des Durchbruchs 28 bzw. die Innenfläche 42 des Türblatts 26 stützend anzulegen und
dadurch ein erneutes Herausgleiten des Gehäuses 11, 1011 aus dem Durchbruch 28 zu
verhindern. Wird jetzt die Tür geschlossen und befindet sich die Welle 14 mit dem
Querstift 15 in der angegebenen Stellung, durchdringt dieser Stift eine entsprechend
geformte und in Fig. 10A in Draufsicht dargestellte Öffnung 52 im Türzargenrand 54, so
daß nach Verdrehung der Welle 14 um 90° sich die Enden des Querstiftes 15 an die
nicht seitlich durchbrochenen Randflächen 56 der hinteren Türzargenfläche 58 anlegen
und damit die Tür 26 in geschlossener Stellung zu halten, wie in Fig. 10 dargestellt.
Auch hier besitzt das Verschlußgehäuse 11 Abflachungen 38, so daß ebenfalls
Drehsicherheit des Gehäuses 11 im Durchbruch 28 gewährleistet ist.
Entsprechendes gilt für die Ausführungsform gemäß Fig. 11, bei der die Welle 14 an
einen in der einen Richtung flachgedrückten und in der dazu senkrechten Richtung
einen Pfeil mit einer Hinterschneidung (siehe die Darstellung der Fig. 10) bildendes
Endteil aufweist, so daß die Tür in der dargestellten Verschlußstellung einfach zuge
schlagen werden kann, wobei der spitz zulaufende Teil 17 der Welle 14 sich zwischen
die federnd nachgebenden Backen 19 eines am Türrahmen 54 befestigten Widerlagers
21 drängt, wobei in der hier dargestellten Endstellung sich eine Verriegelung durch die
nach innen weisenden hakenförmigen Enden ergibt. Durch Drehung um 90° gelangen
die flachen Teile an die Haken und der Endteil 17 läßt sich wieder herausziehen und die
Tür öffnen.
Der Vorteil der beiden in den Fig. 10 und 11 dargestellten Verschlüsse gegenüber einem
Vorreiberzungenverschluß z. B. gemäß Fig. 9 ist der, daß die Belastung der Welle 14
jeweils nur axial erfolgt, während bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 auch noch eine
Biegebelastung auftritt, die wie die Axialbelastung vom Gehäuse auf das Türblatt 26
übertragen werden muß und die die Gehäusezungen an einer Gehäuseseite auf Druck
belastet.
Es sei nun anhand der Fig. 1 bis 5 eine Ausführungsform beschrieben, die in einer
Abwandlung auch bei der Konstruktion gemäß Fig. 10 benutzt worden ist.
Das hier mit der Bezugszahl 111 bezeichnete Verschlußgehäuse umfaßt eine
Gehäusewand 4, die einen zylindrischen Aufnahmeraum 60 umschließt und am
Vorderende des Gehäuses in einen Flansch übergeht, während am Hinterende ein
Gehäuseboden 62 den Raum 60 abschließt und axial eine Durchbruchöffnung 64 zur
Aufnahme der hier nicht dargestellten Betätigungswelle besitzt. Der Boden 62 kann, wie
hier dargestellt, ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 9 eine zwei
Anschlagflächen 20 für eine von einem Vorreiber ausgehende Nase bildende
Führungsbahn 66 bilden.
Günstig ist hier die Anordnung von zwei Federn 46, die von der Gehäusewand 4 nahe
dem Gehäuseende 68 ausgehen und mit dem Gehäuse 111 einstückig aus Kunststoff,
wie Polyamid gespritzt sind. Wie zu erkennen ist, besitzt das Gehäuseende 68 einen
runden Querschnitt mit vier um 90° zueinander versetzten Abflachungen 38, siehe Fig.
3. Während die in Fig. 1 zum Betrachter hin gewandte Abflachung 38 vom
Gehäuseende 68 bis zum Flansch 30 durchlaufend ist, siehe auch die Fig. 2, reicht die
entsprechende Abflachungsfläche im Bereich der Feder 46 nur bis zum Federansatz 70
und mündet dort zum einen in die Feder 46, zum anderen in eine Rücksprungfläche 72,
die den Sinn hat, die Feder 46 aufzunehmen, wenn das Gehäuse durch eine
entsprechende mit vier Einschnürungen für die Abflachungen 38 des Querschnitts des
Gehäusebodens 68 versehenen Durchbruch in einem Türblatt hindurchgeschoben wird.
Sobald die Durchbruchränder den Federansatzbereich 70 erreichen und das Gehäuse
weitergeschoben wird, wird die Feder 46 nach innen in Richtung auf die
Rücksprungfläche 72 gedrückt, wobei dieser Rücksprung ein solches Tiefenmaß C (Fig.
3) aufweist, daß die Stärke A der Feder 46 im wesentlichen aufgenommen werden kann.
Ggf., insbesondere wenn die Feder die hier dargestellte V-Form an ihrem Ende aufweist,
kann es ausreichen, wenn die Rücksprungtiefe C nur gleich oder etwas größer ist wie
die Materialdicke der Feder, dies deshalb, weil während des Einbiegens auch gleich
zeitig eine Abflachung der V-Form zu einer geraden Form denkbar wäre.
Zweckmäßigerweise ist es, die Breite der Feder, D, gleich oder nur wenig kleiner als die
Breite E der Abflachung 38, zu halten, so daß die Feder 46 von dem entsprechenden
gradliniegen sehnenartigen Bereich der Kreiseinschnürung des Türdurchbruchs nach
innen gedrückt wird, nicht dagegen von dem kreisförmigen Bereich. Das verbessert die
Führungsgenauigkeit und die Genauigkeit der Winkelausrichtung des Gehäuses in der
Durchbruchöffnung.
Die Federsteifigkeit der Feder 46 hängt von der Materialdicke am Federansatz 70 sowie
von der Materialdicke der daran anschließenden freien Federlänge ab, außerdem von
dem Ausmaß der V-förmigen Umknickung, die in Fig. 4 besonders deutlich zu sehen ist
und von dem Federansatz 70 ausgehend kontinuierlich ansteigt und am Federende ein
dargestelltes Maximum erreicht, das bei der hier vorliegenden Ausführungsform einen
Winkel α von etwa 165° besitzt. Der Winkel beträgt am Federansatz 70 demgegenüber
180°.
Fig. 4, eine Schnittansicht längs der Pfeile IV-IV der Fig. 1, zeigt auch, daß die
Materialstärke der Feder 46 über ihre gesamte Breite im wesentlichen gleich ist, ebenso
wie über ihre Längserstreckung. Gleichwohl ergibt sich eine stärker werdende Fe
derkraft gegenüber Verbiegen zum Ende der Feder hin, dies aufgrund der zunehmend
spitzer werdenden V-Form, also der Verkleinerung des Winkels α. Dies ist insofern
günstig, als sich die Feder 46 mit einer besonders steifen Spitze 74 dann an die
Hinterfläche 42 des Türblattbleches 26 anlegt, siehe in Fig. 4 die rechte Seite der
Darstellung, wo die infolge der V-Form verstärkte Federspitze 74 sich an den hier
sehnenartig verengten Bereich des Durchbruches 28 anlegt, nachdem das Gehäuse
vollständig durch diesen Durchbruch durchgeschoben wurde und die zunächst in die
Rücksprungfläche hineingedrückte Feder 46 wieder freikommt und zunächst mit ihrer
etwas nach außen abgeschrägten Stirnfläche 74 über die Ecke des Bleches des
Türblatts 26 sich schiebt und anschließend weiter herausspringt und sich mit der Stirnflä
che 76 fest an den um den Durchbruch 28 herumliegenden Bereich der Fläche 42 des
Türblatts 26 anlegt.
In den Fig. 6, 7 und 8 ist eine andere Ausführungsform dargestellt, bei der die Feder 146
nicht vom Gehäuseende 68 ausgeht, sondern vielmehr von Seitenkanten 76, die von
zwischen Abflachungsbereich 38 gebildeten axialen Einsenkungsbereichen 78
entstehen. Im übrigen hat das Gehäuse gemäß der Fig. 6 ganz analoge Konstruktion
bezüglich Flansch 30, Aufnahmeraum 60, Anlage bzw. Bodenfläche 80 für einen hier
nicht dargestellten Schließkern sowie eine Bohrung 64 für die Betätigungswelle (auf der
dann beispielsweise ein Vorreiber 18 aufgesetzt und mit einer Schraube, 22 festgelegt
wird, wobei dann der Vorreiber gleichzeitig den Schließkern in dem Aufnahmeraum 60
festhält). Es können auch von beiden Seitenkanten 82, 84 des Einsenkungsbereichs 78
Federn 146 ausgehen, jedoch ergibt sich eine günstigere Federwirkung bei einer
längeren Erstreckung des federnden Bereichs, so daß der Raum besser genutzt wird
durch nur eine Feder, die hier von der Seitenkante 84 ausgeht.
Der Raum 78 ist wiederum gerade ausreichend, um die Feder 146 beim Einschieben
des Gehäuses in einen entsprechenden mit Einschnürungen für die Abflachungen 38
versehenen Durchbruch wegtauchen lassen zu können, wobei die Feder 146 so
gestaltet ist, daß sie zunächst am oberen, bodennahen Gehäuse, siehe Bezugszahl 85
in Fig. 7, sich gerade an dem gekrümmten Durchbruchbereich des Durchbruchs im
Türblatt 26 anlegt, siehe die gestrichelte Linie 87 in Fig. 7. Weiter in Richtung auf den
Flansch 30 springt dann die Feder mit ihrer freien Endkante zunehmend vor, so daß sie
sich schließlich mit ihrer Spitze 174 hinter das Blech des Türblatts 26 legt. Die Anlage
fläche dieser Spitze 174 ist ausreichend groß, um das Verschlußgehäuse sicher im
Durchbruch des Türblatts 26 zu halten. Bei der hier dargestellten Ausführungsform ist
die Feder 146 so gestaltet, daß sie von der Ansatzlinie 76 ausgehend zunächst eine
gleichbleibende Wandstärke aufweist, Bezugszahl 86, um dann in einen Bereich 88
überzugehen, das ist ein zunehmend dicker werdender Bereich, der sich auf die Fläche
86 mit gleichförmiges Materialstärke aufsetzt und so eine auf die normale Materialstärke
aufgesetzte kegelförmige Verdickung bildet, die von der Kegelspitze mit Null ausgehend
ein Verdickungsmaß F erreicht, das in Fig. 7 gekennzeichnet ist und gerade eine solche
Stärke erreicht, die noch in dem Einsenkungsbereich 78 aufgenommen worden kann, d. h.,
daß beim Verbiegen der Feder um den Ansatz der Linie 76 herum der kegelförmige
Bereich 88 in den Einsenkungsbereich 78 vollständig aufgenommen werden kann.
Wie zu erkennen ist, stützen sich die Federn 146 bei der in Fig. 6, 7 und 8 dargestellten
Ausführungsform in den gekrümmten Bereichen des Durchbruchs ab, während es bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 1 bis 5 die gradlinigen, sehnenartigen Bereiche des
Durchbruchs sind, auf denen sich die Federn 46 abstützen.
Die bisher beschriebenen erfindungsgemäßen Verschlußgehäuse gemäß Fig. 1 bis 9
sowie 10 und 11 sind preiswert herzustellen und zu montieren. Sie sind außerdem ohne
Spezialwerkzeug nicht zu demontieren und daher gegen Diebstahl des Verschlusses
(kommt z. B. bei Briefkastenanlagen häufig vor!) gut geschätzt.
Dies gilt aber auch für die in den weiteren Fig. 12 bis 54 in verschiedenen Ansichten und
Ausführungsformen dargestellten Verschlußgehäuse, bei welchen weiteren
Ausführungsformen die Feder 34 (bzw. 234 in Fig. 12 bis 18; 334 in Fig. 19 bis 23, 434
in Fig. 24 bis 29, 534 in Fig. 30 bis 35; 634 in Fig. 36 bis 54;), jeweils ein mit dem
Gehäuse bzw. der Gehäusewand 11 (bzw. 211 in Fig. 11 bis 18; 311 in Fig. 19 bis 23;
411 in Fig. 24 bis 29; 511 in Fig. 30 bis 35; 611 in Fig. 36 bis 54;) axial starr
verbundenes Metallteil darstellt, wobei das Metall vorzugsweise Federmetall, wie Stahl
ist. Das Gehäuse kann dabei ebenfalls aus einem Metall, wie beispielsweise
Zinkdruckguß, gespritzt sein, oder auch wieder aus Kunststoff bestehen. Diese aus
Metall bestehende Feder 34 kann U-förmig (Fig. 12 bis 35) oder becherförmig (Fig. 36
bis 54) gebogen sein, so daß die Feder mit dem U-Steg 35 bzw. dem Becherboden das
Hinterende des Gehäuses umgreift, sich am Hinterende oder nahe dem Hinterende axial
abstützt und mit den U-Schenkelenden bzw. Becherrändern auf der anderen Seite 48
der dünnen Wand sich abstützt Die U-Schenkel 37 der in Seitenansicht U-förmigen
Feder 37 sind vorzugsweise in dem Bereich der Abflachungen 38 angeordnet. Die
Becherwand der becherförmigen Feder (z. B. 634) besteht hingegen aus vier jeweils
zueinander um 90° versetzten Schenkeln 637, wobei die Schenke[ jeweils im Bereich
einer Gehäuseabflachung 654 liegen. Die Feder kann von einem von dem Gehäuse
ausgehenden Vorsprung oder Butzen (z. B. 152 in Fig. 15, 16) gehalten sein, oder die
Feder ist von Rücksprüngen (z. B. 178 in Fig. 24 bis 26) an der Umfangsfläche des
Gehäuses 411 gehalten. Alternativ kann die Feder von einem durch den
Blechwanddurchbruch 29 hindurchreichenden Federteil mit Endhaken (z. B. 168 in Fig.
21 bis 22) gehalten sein. Die Feder kann aber auch von einer auf die Endfläche des
Gehäuses aufgesetzten Scheibe (49 in Fig. 38) gehalten werden. In der Gehäusewand
sind dabei jeweils Rücksprünge (z. B. 154 in Fig. 16, Fig. 26; 654 in Fig. 42) zur
Aufnahme von im Ruhestand vorspringenden Federteilen vorgesehen.
Wie schon erwähnt läßt sich eine derartige am Verschluß befestigbare Feder
beispielsweise dadurch herstellen, daß zunächst ein Rohling der Feder (siehe z. B. Fig.
55, 56, 57) aus Stahlblech unter gleichzeitiger Formung von Durchbrüchen, Augen,
Kanten und/oder Abkantungen gebildet wird, daß anschließend der Federrohling
gehärtet und schließlich die Feder auf das Gehäuse des Verschlusses aufgesteckt wird.
Nach dem letztgenannten Vorgang könnte die Feder (z. B. 734) an Gehäuse (z. B. 711)
durch ein mit dem Gehäuse fest verbindbares oder mit einem mit aus dem Gehäuse
austretenden Teil (wie z. B. Welle, Zunge) fest verbindbares Teil fixiert werden. Die
Fixierung kann durch Kleben oder Verpressen von Nut-Feder-Einrichtungen (z. B. 45,
47 in Fig. 36 bis 54) auf den miteinander zu fixierenden Teilen (49, 611) erfolgen.
Es sei nun noch im einzelnen auf die Ausführungsformen der Fig. 12 bis 54
eingegangen:
In Fig. 12 ist ein Verschluß 210 dargestellt, der in einem Türblatt 26 befestigt ist und mit der Auflauffläche 24 seiner Zunge 18 ein Türrahmenteil 27 in Eingriff nimmt. Das Türblatt 26 weist dabei ein Öffnung oder Durchbruch 29 auf, der im wesentlichen kreisförmig mit zwei sehnenförmigen Einschnürungen 31 ist. Entsprechend ausgestattet ist auch der Umfangsbereich 33 des Gehäuses 211 dieses Verschlusses 210, der in einer Seitenansicht in Fig. 15 und in einer Ansicht von hinten in Fig. 16 zu erkennen ist. Zur Gehäusebefestigung ist hier eine in Seitenansicht U-förmig gestaltete Feder 234 vorgesehen, die von einem Vorsprung 152 ausgeht, der von der abgeflachten Seite, genauer gesagt, von einer an dieser abgeflachten Seite angebrachten Vertiefung 154 ausgeht und sich bis zu der Ebene erstreckt, die normalerweise von dieser Abflachung gebildet worden wäre und die auch von den Endbereichen 156 dieser Vertiefung definiert werden. In diese Vertiefung paßt die Feder 234 mit ihren Schenkeln 37 hinein, wobei nach dem Aufschieben dieser Feder von hinten auf das Gehäuse 211 die Vorsprünge 52 entsprechende Durchbrüche 158 in der Feder durchdringen, wobei dann im wesentlichen die Federstärke von der Einsenkung 154 aufgenommen wird und die Feder durch den Vorsprung 58 dann in Stellung gehalten wird. Die Feder 234 ist entlang einer Biegelinie 160 um einen Winkel 62 von z. B. etwa 10° bis 20° nach außen aufgebogen, wie auch in Fig. 18 zu erkennen ist, mit welcher Aufbiegung, siehe Fig. 23, sich die Feder an den Rand 162 der Blechwand 26 anlegt und dadurch das Gehäuse 11 in Verbindung mit dem Flansch 30 festklemmt.
In Fig. 12 ist ein Verschluß 210 dargestellt, der in einem Türblatt 26 befestigt ist und mit der Auflauffläche 24 seiner Zunge 18 ein Türrahmenteil 27 in Eingriff nimmt. Das Türblatt 26 weist dabei ein Öffnung oder Durchbruch 29 auf, der im wesentlichen kreisförmig mit zwei sehnenförmigen Einschnürungen 31 ist. Entsprechend ausgestattet ist auch der Umfangsbereich 33 des Gehäuses 211 dieses Verschlusses 210, der in einer Seitenansicht in Fig. 15 und in einer Ansicht von hinten in Fig. 16 zu erkennen ist. Zur Gehäusebefestigung ist hier eine in Seitenansicht U-förmig gestaltete Feder 234 vorgesehen, die von einem Vorsprung 152 ausgeht, der von der abgeflachten Seite, genauer gesagt, von einer an dieser abgeflachten Seite angebrachten Vertiefung 154 ausgeht und sich bis zu der Ebene erstreckt, die normalerweise von dieser Abflachung gebildet worden wäre und die auch von den Endbereichen 156 dieser Vertiefung definiert werden. In diese Vertiefung paßt die Feder 234 mit ihren Schenkeln 37 hinein, wobei nach dem Aufschieben dieser Feder von hinten auf das Gehäuse 211 die Vorsprünge 52 entsprechende Durchbrüche 158 in der Feder durchdringen, wobei dann im wesentlichen die Federstärke von der Einsenkung 154 aufgenommen wird und die Feder durch den Vorsprung 58 dann in Stellung gehalten wird. Die Feder 234 ist entlang einer Biegelinie 160 um einen Winkel 62 von z. B. etwa 10° bis 20° nach außen aufgebogen, wie auch in Fig. 18 zu erkennen ist, mit welcher Aufbiegung, siehe Fig. 23, sich die Feder an den Rand 162 der Blechwand 26 anlegt und dadurch das Gehäuse 11 in Verbindung mit dem Flansch 30 festklemmt.
Um bei Bedarf auch eine elektrische Verbindung zwischen dieser Feder 37 und dem
Metall der Wand 26 herzustellen, was insbesondere dann wichtig ist, wenn das Material
des Gehäuses 11 selbst ein nichtleitender Kunststoff ist, wie z. B. auch gemäß Fig. 38
der Fall, besitzt die eine Seitenkante des Schenkels 37 vorteilhafterweise eine Zahnung
164 (Fig. 23), die beim Einschieben des mit der Feder versehenen Gehäuses durch den
Durchbruch 29 entlang der Durchbruchkante 166 schabt und an dieser entlang scheuert.
Da der Schenkel 37 außerdem geringfügig ansteigende Breite mit Richtung auf den U-
Steg 35 aufweist, gräbt sich diese Zahnung 164 zunehmend in das Blech ein und stellt
so eine elektrische Verbindung sicher, selbst wenn noch vorher Lackreste oder
Oxidschichten auf dem Blech vorhanden gewesen sein sollten.
Durch diese elektrische Verbindung zwischen dem Metallblech der Wand 26 und dem
Metallmaterial der Feder 37 gelingt es auch bei aus isolierendem Material bestehendem
Gehäuse 11, einen elektrischen Leitweg zwischen der Wand 26 und der Welle 14 mit
daran anschließendem Schlüssel bzw. Vorreiberzunge 18 herzustellen Da die über
gesteckte Feder 634, die Scheibe 49, die Welle 14 und der Handgriff oder Schlüssel aus
Festigkeitsgründen meistens aus Metall sind, und sich die Scheibe 44 gemäß Fig. 38
bzw. die Zunge 18 gemäß Fig. 12 an das stegförmige Ende 35 der Feder 234 anlegt,
und da wiederum über dem Befestigungsbolzen 22, ebenfalls aus Metall, eine
elektrische Verbindung mit dem gleichfalls aus Metall bestehenden Schließkern bzw. mit
der Welle 14 hergestellt wird, ist auch der Handgriff oder Schlüssel elektrisch mit dem
Metall der Wand 26 verbunden. Im Falle eines elektrischen Schaltschrankes aus
Stahlblech stellt somit 26 die Türzarge dar und die Gefahr, daß innerhalb des
Schaltschrankes lose herunterhängende, elektrische Spannung führende Drähte, die mit
der Zunge 18 in Berührung kommen, auf den Schlüssel 14 eine gefährliche elektrische
Spannung übertragen, ist gebannt, da diese Spannung unschädlich auf das Türblatt und
damit auf das Schaltschrankgehäuse abgeleitet wird.
In Fig. 19 bis 22 ist eine andere Ausgestaltung von Gehäuse 311 und Befestigungsfeder
334 zu erkennen, bei der die Feder an ihren Schenkelenden nach außen weisende
Umbiegungen 168 aufweist, die sich um den Rand 166 des Durchbruches legen und
damit die Feder axial an dem Blech der Wand 26 festhalten. Um diese Umbiegung 168
aufzunehmen, weist der Flansch 30 eine entsprechende Einsenkung 170 in der
Anlagefläche auf, die sich auf die Oberfläche 32 des Türblattes 26 anlegt, wenn der
Verschluß durch die Durchbruchöffnung eingeschoben ist. Ansonsten weist das
Gehäuse 311 ebenfalls eine Vertiefung 154 zur Aufnahme der U-Stege 37 der U-
förmigen Feder 334 auf, ähnlich wie bei der Ausführungsform gemäß Fig. 15 und 16.
Die Feder 334 besitzt bei der in Fig. 21 und 22 dargestellten Ausführungsform zwei
Biegelinien 160, so daß sich zwei umgebogene Bereiche 172 ergeben, die sich auf den
Kantenbereich 162 des Türblatts 26 nach dem Durchschieben der Feder abstützen.
Auch hier können wieder Zahnungen (nicht dargestellt) vorgesehen sein, um bei Bedarf
Erdungskontakt herzustellen. Zahnungen könnten z. B. an den Kanten 174 der
Umbiegungen vorgesehen sein. Außerdem sei auf eine Herausbiegung 176 aus dem
inneren Ringbereich des U-Stegs 35 der Feder 334 hingewiesen, die dazu dient, einen
definierten Druck auf die auf dieser Ringfläche gleitende Zunge 18 auszuüben und so
einen ständigen Schabe- und Gleitkontakt und damit gute Erdungsverbindung
herzustellen.
Eine noch andere Ausgestaltung ist in den Fig. 24 bis 29 zu erkennen, wobei sich hier
eine Feder 434 auf seitliche Einschnitte 178 in der Gehäuseaußenwand abstützt, und
zwar mit Vorsprüngen 80, wie in Fig. 28 zu erkennen.
Wie Fig. 26 erkennen läßt, ist der Umfangsbereich 33 des Gehäuses 411 hier mit zwei
sich gegenüberliegenden Vertiefungen 154 ausgestattet, die nicht, wie beispielsweise
bei der Ausführungsform gemäß Fig. 16 und 20 eben sind, sondern ihrerseits eine
Kreisform besitzen, die koaxial zu dem Gesamtgehäusequerschnitt ist. Von dieser
kreisförmigen Oberfläche mit verringertem Radius geht dann der keilförmige Einschnitt
178 aus, der selbst eine gerade Innenkante 82 (Fig. 25) bildet, an der sich die
Stirnfläche 84 des Vorsprungs 80 abstützt. Der Vorsprung 80 ist, wie die gesamte Feder
434 aus nachgiebigem Material, so daß die U-förmige Feder 434 über das Gehäuse 411
von hinten aufgeschoben werde kann, wobei die Vorsprünge 80 zunächst zurückfedern
und sich dann in die Einschnitte 178 legen, sobald die Feder 434 ihre vollständig
aufgeschobene Stellung auf dem Gehäuse 411 erreicht hat.
Bemerkenswert ist hier, daß die Schenkelenden 86 der Feder 434 bis zur Innenfläche 88
des Flansches 30 reichen, so daß sich diese Schenkelenden an die Durchbruchskanten
des Türblattbleches 26 anlegen, wenn das mit der Feder 434 versehen Gehäuse 411
dann anschließend in die Türblattöffnung eingeschoben wird, die eine Durchbruchsform
ähnlich der der Fig. 14 hat. Bei diesem Durchschieben treten auch von den Schenkeln
der Feder 434 ausgehende und zu den Schenkelenden sich keilförmig erweiternde
Umbiegungen 90 in Wirkverbindung mit der Durchbruchskante im Sinne einer
lackentfernenden oder oxidhautbeseitigenden, bei Bedarf einen Erdungskontakt
herstellenden Funktion. Der kreisförmige Einschnitt 178, wie er in Fig. 26 zu erkennen
ist, dient dabei gleichzeitig auch als Aufnahmeraum für das Nachgeben der beiden
umgebogenen Seiten der Federschenkel, so daß diese Schabewirkung unter der
Rückbiegekraft der in den Rücksprung 178 eingedrückten Schenkel erfolgt. Sobald das
Stirnende 92 der vorspringenden Umbiegung erreicht ist, springt der Schenkel wieder in
die in Fig. 28 erkennbare Stellung und legt sich dabei an die Hinterfläche 42 des
Türblattbleches 26 an und verriegelt damit die Gesamtanordnung in dem Türblatt 26.
Gemäß Fig. 29 sind vier derartige Umbiegungen vorhanden, so daß sich ein sehr
sicheres Festhalten im Türblatt ergibt. Gleichzeitig ergeben sich zwei Anlageflächen der
Feder 434 an das Türblattmaterial, nämlich einmal durch die vorspringenden Kanten 90
mit ihren Stirnkanten 92 auf der Oberfläche 42, zum anderen mit den vorspringenden
Bereichen 86 an den inneren Durchbruchflächen des Türblattes 26.
In den Fig. 30 bis 35 sind ein Gehäuse 511 und eine zugehörige Feder 534 dargestellt,
bei der eine unsymmetrische Form und Vertiefung, hier mit der Bezugszahl 254
versehen, gewählt ist. Es ist jeweils nur eine Umbiegung 90 für die tiefer ausge
schnittene eine Seite der Einsenkung 254 vorgesehen, während für die andere, flachere
Seite der Einsenkung 254 lediglich ein Sägezahn 164 vorgesehen ist. Auch hier reichen
die Schenkel 137 der Feder mit ihrem Endteil bis zur inneren Anlagefläche 88 des
Gehäuses 511 und berühren somit in der montierten Stellung die Durchbruchkanten des
Türblattes 26. Damit ist auch der von der einen Seitenkante der Schenkel 137
getragene sägezahnförmige Teil 164 bis in den Bereich des Durchbruchs vorhanden und
stellt somit bei Bedarf eine Erdung des Verschlusses sicher. Es ist hier keine besondere
Maßnahme dargestellt, mit der die Feder 534 am Gehäuse 511 axial festgelegt wird.
Denkbar ist eine Konstruktion gemäß der Ausführungsform von Fig. 24 bis 29, oder auch
eine Ausführungsform gemäß den Fig. 14 bis 18 oder auch gemäß den Fig. 19 bis 22.
In den Fig. 36 bis 54 ist eine Ausführungsform beschrieben, bei der die Feder nicht U-
förmig ist, sondern eher becherförmig, wobei der für diesen Verschluß vorgesehene
Durchbruch mit vier sehnenförmigen Einschnürungen 31 versehen ist, wie z. B. auch bei
der in Fig. 10 dargestellten Konstruktion. Entsprechend weist das Gehäuse 611 neben
Kreisabschnitte darstellenden Außenflächen 41 Rücksprungbereiche 654 auf, die Platz
für ein Ausweichen der vier Schenkel 637 der becherförmigen Feder 634 liefern. Diese
Schenkel 637 besitzen jeweils eine Biegelinie 660, an der die Schenkel dachförmig
gebogen sind, und zwar wiederum in der Form, daß zum freien Ende der Schenkel hin,
von 180° beginnend, siehe Bezugszahl 686, der von der Dachform umschlossene
Winkel immer kleiner wird, während am ebenen Schenkelansatz 642 der Winkel, wie
gesagt, 180° beträgt. Beim Einschieben des mit aufgesetzter Feder versehenen
Gehäuses 611 kann somit die Durchbruchkante des Durchbruchs 629 den Schenkel 637
auch im Bereich der stärker werdenden Dachform geradebiegen (d. h. auf nahezu 180°
aufbiegen) und so in den Rücksprungbereich 654 drücken. Sobald der Flanschbereich
30 an der Oberfläche des Türblatts 26 anliegt, springen auch, wie bereits beschrieben,
die Stirnflächen 686 der Feder 637 wieder in ihre Urform (hier die Dachform) und legen
sich dabei an die Randfläche 62 des Türblattes 26 an und sichern damit den Halt des
Verschlusses 610.
In Fig. 38 ist zu erkennen, daß hier die Feder 634 in etwas anderer Form am Gehäuse
611 befestigt ist. Dieses Gehäuse 611 besitzt nämlich vom Durchlaß 42 für die
Verschlußwelle 14 im Bereich des Hinterendes 613 des Gehäuses 611 radial zu
rückspringende Einsenkungen 45, in die Vorsprünge 47 einer Endscheibe 49 (Fig. 50,
51) einrasten können und die zwischen sich und dem Ende 613 des Gehäuses 611 den
Becherbodenbereich der becherförmigen Feder 634, Bezugszahl 51, einklemmen.
Dieser Becherbodenbereich 51 besitzt zu diesem Zweck noch Einschnitte 53, um die
Vorsprünge 47 durchlassen zu können. Eine ggf. für die Nase 16 einer Vorreiberzunge
18 vorgesehene, Anschlagflächen 20 bildende Einsenkung 66 kann dann von der
Scheibe 49 gebildet sein, siehe Fig. 51. Die Scheibe 49 kann aus elektrisch leitendem
Material bestehen, wie Metall, oder aus elektrisch leitendem Kunststoff, um so bei
Bedarf wiederum die Möglichkeit zu haben, die Befestigungsfeder 634 über die Scheibe
49 mit der Zunge 18 und damit auch mit dem ebenfalls metallischen Verschlußkern
einschließlich Verschlußwelle 14 elektrisch zu verbinden. Damit ist aber auch ein auf
den Vierkant des hier dargestellten Verschlußkerns, siehe die Fig. 43 bis 45,
aufgesteckter Betätigungsschlüssel elektrisch geerdet, so daß die notwendige
Potentialausgleichsstrecke zwischen dem Betätigungsschlüssel und der
Schaltschranktür hergestellt wäre.
Bei dem hier dargestellten Vierkantsteckverschluß erfolgt eine Reibungsdrehsicherung
mit Hilfe einer Tellerfeder 55, die in Fig. 52 in einer Draufsicht und in Fig. 53 in einer
Seitenansicht dargestellt ist und die zwischen der innenseitigen Gehäuseauflagefläche
55 (siehe Fig. 38) und einer entsprechenden Auflagekante 57 des Schließkerns 59
(siehe Fig. 44) angeordnet ist und eine definierte Reibung bewirkt, die hier erwünscht ist.
In der in Fig. 38 dargestellten Schnittansicht durch den Verschluß 610 ist außerdem
noch eine O-Ringdichtung 61 zu erkennen, für die ein entsprechender ringförmiger
Raum vom Schließkern 59 zur Verfügung gestellt wird, siehe die Bezugszahl 63. Die
Befestigung der Scheibe 49 auf dem Gehäuse 611 kann mit Hilfe der durch den
Schraubbolzen 22 festgehaltenen Zunge 18 erfolgen, falls die dadurch zusätzlich sich
ergebene Axialbelastung, die von der Feder 634 auf die Scheibe 49 und von dieser auf
die Zunge 18 übertragen wird, von wo diese Axialbelastung über den Schraubbolzen 22,
eingeschraubt in Gewindebohrung 65 des Schließkerns 59, letztlich dann über die
Fläche 57 und die Tellerfeder 55 auf die Anlagefläche 15 des Gehäusebodens
übertragen wird, d. h. zu einer axiallastbedingten zusätzlichen Reibung führt, nicht stört.
Alternativ kann aber auch die Scheibe 49 an dem Gehäuse 611 anderweitig befestigt
werden, beispielsweise durch Verklebung der Vorsprünge 47 in den Rücksprüngen 45.
Der Verschluß kann dann durch Lösen des Schraubbolzens 22 demontiert werden,
beispielsweise zum Zwecke des Auswechselns des Schließkerns gegen einen anderen,
ohne daß dabei auch die Teile 49, 634 und 611 auseinanderfallen.
In Fig. 54 ist wiederum dargestellt, wie die Kante 686 der Feder 634 das Gehäuse 611
an dem Türblatt 26 festhält. Soll die Feder wieder lackabkratzende Wirkung haben,
könnte dies beispielsweise dadurch geschehen, daß auf der Biegekante 660 eine
Zahnung 67 aufgebracht wird, die Lack- und Oxidreste insbesondere auf der Durch
bruchkante oder -leibung 69 abschabt und eine blanke Metallfläche im gesamten
Bereich dieses Durchbruchs freilegt und dadurch der ebenfalls metallischen Stirnfläche
686 die Möglichkeit eines Erdungskontaktes gibt, wie Fig. 54 auch erkennen läßt.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 36 bis 54 ist dann, wenn eine dauernde Fixierung
zwischen der Scheibe 49 und dem Gehäuse 611 (beispielsweise durch Verklebung)
nicht vorgenommen wird, weil die Axialbelastung beispielsweise nicht stört, eine
einfache Demontage der Gesamtanordnung durch Entfernen der Schraube 22 möglich,
also einschließlich der Demontage auch der Feder 634 von dem Gehäuse 611 und
damit auch des Gehäuses 611 aus der Durchbruchöffnung 629. Ist diese Entfernbarkeit
der Feder 634 voh dem Gehäuse 611 nicht gegeben, kann mit besonderen Werkzeu
gen, die die vorspringenden und die Feder 634 festhaltenden Teile zurückdrücken, ein
Lösen vorgenommen werden. Das gilt auch für die Ausführungsformen gemäß den Fig.
12 bis 35.
Ein weiterer Vorteil der Ausführungsform mit zweiteiligem Gehäuse, wobei die beiden
Teile nicht dauernd verbunden sind, ist der, daß eine Montage eventuell noch mit
lockerer Befestigungsschraube 22 erfolgen kann, und erst dann die Schraube
angezogen wird, wodurch eine noch genauere Fixierung im Durchbruch denkbar wäre.
Alle geschilderten Ausführungsformen haben den Vorteil, daß ein kostengünstiges
Kunststoffgehäuse ohne Gewinde eingesetzt werden kann. Der Fortfall des Gewindes
hat den günstigen Effekt, daß kein sogenanntes Backenspritzwerkzeug notwendig ist, d. h.,
daß die Werkzeugkosten für die Herstellung des Kunststoffgehäuses einfacher und
damit billiger sind. Für ggf. gewünschte Erdungszwecke ist, wie bereits ausgeführt, bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 36 bis 54 lediglich das scheibenförmige Endstück 49
aus Metall zu fertigen, was geringe Kosten verursacht. Der Schließkern und die
sonstigen beweglichen Teile eines Verschlusses sind ohnehin aus Gründer der me
chanischen Festigkeit aus Metall zu fertigen, so daß auf diese Weise der bereits
geschilderte günstige Erdungsverbindungsweg sich ergibt. Der Vorteil der
Klippbefestigung mittels der hier geschilderten Befestigungsfeder hat den Vorteil, daß
auf der Rückseite des Türblattes 26 keine "Schlüsselfreiheit" notwendig ist, um eine
Befestigungsmutter aufzusetzen oder auch eine Befestigungsfeder gemäß Fig. 9
aufzuschieben. Ein weiterer Vorteil ist die Diebstahlsicherheit, da es schwierig ist, den
mit der Klippbefestigung eingesetzten Verschluß auszubauen. Wie schon erwähnt, ist
dafür jeweils ein Spezialwerkzeug notwendig, das ein Unbefugter meist nicht zur Hand
haben wird.
Ist ein Anschlag, der bei der Konstruktion gemäß Fig. 36 durch die Anschläge 20 in der
Scheibe 49 verwirklicht ist, nicht erforderlich, oder ist dieser Anschlag in das Innere des
Verschlusses gelegt, beispielsweise dadurch, daß ein Vorsprung und eine
entsprechende diesen Vorsprung in seiner Bewegung begrenzende Bahn von dem
Schließkern bzw. der Innenfläche des Gehäuses gebildet, kann die Scheibe 49 auch
entfallen und die Feder 634 direkt von der Vorreiberzunge 18 festgehalten werden. Hier
ist allerdings der Nachteil nicht zu leugnen, daß Vorreiberzunge und Schraube auch die
Befestigungskräfte der Befestigungsfeder 634 aufnehmen müssen. Will man das
wiederum vermeiden, könnte das Vorreibergehäuse mit vorstehenden Bolzen versehen
sein, wie es bei der AusfÜhrungsform von Fig. 12 bis 18 geschildert wurde.
Bei sehr einfachen Gegebenheiten kann allerdings auch die Druckwirkung der
Befestigungsfeder 634 erwünscht sein, beispielsweise dann, wenn die Tellerfeder 55
entfallen soll. Dann übernimmt die Befestigungsfeder 634 die Reibdruckerzeugung.
Eine derartige Reibung durch Axialkräfte ist z. B. immer dann erforderlich, wenn ein
Verschluß durch einen Steckschlüssel zu bedienen ist. Reibung kann entfallen, wenn
ein Zylinderschloß vorhanden ist, der den Verschluß automatisch in Schließ- und ggf.
Offenstellung festhält.
Bei den Ausführungsformen der Fig. 27 bis 29 bzw. 33 bis 35 sind die Urnbiegungen 90
der Befestigungsfeder jeweils um 90° vorgenommen. Statt einer 90°-Stellung kann auch
eine geringere Abbiegung vorgenommen werden, was einen größeren
Toleranzausgleich ermöglichen würde.
Die dargestellten Verschlüsse nach Fig. 12 mit Zylinderschloß sind besonders gut
geeignet als Briefkastenverschlüsse, da diese nicht unbefugterweise demontiert und
dann für eigene Zwecke entwendet werden können, dies deshalb, weil eine
Demontierbarkeit nur mittels Spezialzange gegeben ist.
Ein vom Gehäuse 11 ausgehender, zur Befestigung der Feder dienender Vorsprung
muß nicht unbedingt die Form haben, wie sie beispielsweise in Fig. 15 dargestellt ist.
Fig. 55 zeigt ein Gehäuse 711 mit einem Vorsprung 752, der noch Hinterschneidungen
aufweist, um den beim Herausstanzen einer Öffnung 71 entstehenden Grat 73
aufnehmen zu können, wobei die Öffnung 71 beispielsweise Teil einer becherförmigen
Feder 734 sein mag, die in der noch flachen Ausstanzform in Fig. 56 zu erkennen ist.
Diese Figur läßt deutlich werden, wie einfach die Herstellung einer derartigen Feder sein
kann: Aus entsprechendem härtbaren Flachstahlmaterial wird die in Fig. 56 dargestellte
Form herausgestanzt, mit den Augen 71, mit umzubiegenden Teilen 91 (siehe
beispielsweise die entsprechenden Umbiegungen in den anderen Ausführungsformen),
mit dem Mittelloch oder Durchlaß 164 für die Betätigungswelle des Verschlusses, auf
den die Feder später aufgesteckt wird, versehen und dann die vier Federschenkel an
den entsprechenden Biegekanten 75 in eine Becherform gebracht und dann die Feder
gehärtet.
Claims (11)
1. Verschlußgehäuse (1011) mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur Montage in einem
Durchbruch (28) in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür (26) oder
Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse (1011) mittels einer nach dem
Durchschieben des Hinterendes (68) und des Mittelteils durch den Durchbruch (28) bis
zum Flansch (30) sich an die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche (42) der dünnen
Wand (26) anlegenden Feder oder Federn (146) gehalten wird, und wobei die sich an
die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegende Feder oder
Federn (146) von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses nahe dem Hinterende
oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem Gehäuse (1011)
axial fest verbunden ist, wobei der Durchbruch (28) in der dünnen Wand (26) rund mit
zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das Quer
schnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses, (1011) rund mit den sehnenartigen
Einschnürungen entsprechenden Abflachungen (38) ist, und wobei die Außenfläche
des Mittelteils des Gehäuses (1011) (ggf. in den Bereichen zwischen den
Abflachungen (38)) mindestens eine Einsenkung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß an der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses (1011) axial ausgerichtete
Nuten (84) gebildet sind, die für die Federn (146) Einsenkungen zu deren Aufnahme
beim Durchschieben des Gehäuses bilden, wobei die Feder oder Federn (146) jeweils
von und entlang der einen Seitenwand (84) dieser Nuten (84) ausgehen, wobei die
Feder (146) entlang der Nut (84) einen in Richtung auf den Flansch (30)
aufwachsenden Querschnitt (88) bildet, und daß sich die Außenfläche der Feder (146)
von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem spit
zen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der
Mittelachse entfernt.
2. Verschlußgehäuse (111) mit Flansch, Mittelteil und Hinterende zur Montage in einem
Durchbruch (28) in einer dünnen Wand, wie Blechschranktür (26) oder
Blechgehäusedeckel, wobei das Gehäuse (111) mittels einer nach dem
Durchschieben des Hinterendes (68) und des Mittelteils durch den Durchbruch (28) bis
zum Flansch (30) sich an die Durchbruchskante bzw. Hinterfläche (42) der dünnen
Wand (26) anlegenden Feder oder Federn (46) gehalten wird, und wobei die sich an
die Durchbruchkante bzw. Hinterfläche der dünnen Wand anlegende Feder oder
Federn (46) von der Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses nahe dem Hinterende
oder von dem Hinterende des Verschlusses ausgeht und mit dem Gehäuse (111) axial
fest verbunden ist, wobei der Durchbruch (28) in der dünnen Wand (26) rund mit
zueinander radial versetzten sehnenartigen Einschnürungen ist, und wobei das
Querschnittsprofil des Mittelteils des Gehäuses (111) rund mit den sehnenartigen
Einschnürungen entsprechenden Abflachungen ist, und wobei die Außenfläche des
Mittelteils des Gehäuses (111) (ggf. in den Bereichen zwischen den Abflachungen
(38)) mindestens eine Einsenkung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Feder oder Federn in den Abflachungen (38) angeordnet sind, und die
Außenfläche des Mittelteils des Gehäuses in zwei sich gegenüberliegenden
Abflachungen (38) einen Aufnahmeraum (72) für jeweils eine nahe dem oder von dem
Hinterende (70, 68) des Gehäuses ausgehende Feder (46) zu deren Aufnahme beim
Durchschieben des Gehäuses aufweist, wobei die Feder (46) im Querschnitt V-förmig
ist und die V-Spitze zum Aufnahmeraum weist und sich auf die vom Aufnahmeraum
(72) gebildete Fläche abstützen kann, und daß sich die Außenfläche der Feder (46)
von der Rückseite des zylindrischen Mittelteils ausgehend übergangslos in einem
spitzen Winkel zur Mittelachse des Gehäuses in Richtung auf den Flansch von der
Mittelachse entfernt.
3. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Feder
dreieckig, halbkreisförmig oder halb ovalförmig ausgebildet ist und dieser Querschnitt
von einem kleinen Wert an oder nahe dem Hinterende des Gehäuses (1011)
beginnend auf einen Maximalwert an der freien Stirnfläche (174) der Feder aufwächst
(146 in Fig. 6, 7, 8, 11), und daß das bei in Stellung befindlichem Gehäuse (1011) am
Türblatt anliegende Ende (174) der Feder eine nach außen weisende Schrägung (90
in Fig. 6) bildet.
4. Gehäuse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vom V-Querschnitt
umschlossene Winkel (α) sich von 180° am Befestigungsende (70) auf 170° bis 150°,
vorzugsweise auf 165° zum freien Ende hin verkleinert (74 in Fig. 1 bis 5, 10).
5. Gehäuse nach Anspruch 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federn (46) von
oder nahe (62) dem Hinterende (68) des Gehäuses (111) ausgehen, wo das Gehäuse
gleichzeitig eine Endanschläge (20) für eine von einem Vorreiber (18) ausgehende
Anschlagnase (16) bildende Ringnut oder Ringeinschnitt (66) aufweist.
6. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die von
dem Gehäuse (11, 1011) ausgehenden Federn (46, 146) einstückig aus Kunststoff,
insbesondere Polyamid, gespritzt sind.
7. Gehäuse nach einem der Ansprüche 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder (234, 334, 434, 534, 634) ein mit dem Gehäuse (211, 311, 411, 511, 611) axial
fest verbundenes Metallteil, vorzugsweise aus Federstahl, ist, und daß die Feder U-
förmig (234, 334, 434, 534) oder becherförmig (634) gebogen ist, und daß die Feder
mit dem U-Steg (z. B. 35) bzw. mit dem Becherboden das Hinterende (68) des
Gehäuses umgreift, sich am Hinterende (68) oder nahe dem Hinterende (68) axial
abstützt und/oder mit den U-Schenkelenden bzw. Becherrändern sich auf der anderen
Seite (48) der dünnen Wand (26) abstützt.
8. Gehäuse nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei der in Seitenansicht U-
förmigen Feder (37) die U-Schenkel (37, 137) der U-förmigen Feder im Bereich der
Abflachungen (38) angeordnet sind, während bei becherförmiger Feder (634) die
Becherwand der Feder aus vier jeweils zueinander um 90° versetzten Schenkeln (637)
besteht, wobei die Schenkel jeweils im Bereich einer Gehäuseabflachung (z. B. 654)
liegen.
9. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder von einem von dem Gehäuse ausgehenden Vorsprung oder Butzen (152) oder
von den Rücksprüngen in der Umfangsfläche des Gehäuses gehalten ist.
10. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder von einem durch den Blechwanddurchbruch (29) hindurchreichenden Federteil
mit Endhaken (168) gehalten ist.
11. Gehäuse nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Feder von einer auf dem Hinterende (68) des Gehäuses aufgesetzten Scheibe (49)
gehalten ist.
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