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DE3900570A1 - Kampffahrzeug mit kampfplattformen und hubanlage - Google Patents

Kampffahrzeug mit kampfplattformen und hubanlage

Info

Publication number
DE3900570A1
DE3900570A1 DE3900570A DE3900570A DE3900570A1 DE 3900570 A1 DE3900570 A1 DE 3900570A1 DE 3900570 A DE3900570 A DE 3900570A DE 3900570 A DE3900570 A DE 3900570A DE 3900570 A1 DE3900570 A1 DE 3900570A1
Authority
DE
Germany
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combat
vehicle according
platforms
platform
arm
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE3900570A
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English (en)
Inventor
Georg Fuereder
Ulrich W Dipl Ing Goeppner
Eckhart Dipl Ing Kern
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Eisenwerke Kaiserslautern GmbH
Original Assignee
GOEPPNER KAISERSLAUTERN EISEN
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Publication date
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Priority to DE90100328T priority patent/DE59002408D1/de
Priority to AT90100328T priority patent/ATE93616T1/de
Priority to EP90100328A priority patent/EP0378157B1/de
Publication of DE3900570A1 publication Critical patent/DE3900570A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F41WEAPONS
    • F41AFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS COMMON TO BOTH SMALLARMS AND ORDNANCE, e.g. CANNONS; MOUNTINGS FOR SMALLARMS OR ORDNANCE
    • F41A23/00Gun mountings, e.g. on vehicles; Disposition of guns on vehicles
    • F41A23/20Gun mountings, e.g. on vehicles; Disposition of guns on vehicles for disappearing guns

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
  • Catching Or Destruction (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein gepanzertes Kampffahrzeug mit einem Turm für die Besatzung, mit zwei mit Waffen und Visionik ausgerüsteten Kampfplattformen sowie mit einer Hubanlage mit Teleskoparm.
Ein gepanzertes Kampffahrzeug dieser Art ist Gegenstand der DE-OS 34 37 625. Bei diesem Kampffahrzeug mit teleskopierbarem Knickhebelausleger ist eine zweite Plattform im Bereich des Knickgelenks angeordnet. Diese zweite Plattform kann Waffen, aber auch Versorgungs- und Betriebsmittel, Tarnstoffe, Löschmittel, Dekontaminationsmittel und dergleichen, aufnehmen. Auch eine Verwendung der zweiten Plattform als Kran, beispielsweise für Montage- und Reparaturarbeiten am Kampffahrzeug, ist vorgesehen.
Ein weiteres Kampffahrzeug mit einer am oberen Ende eines teleskopierbaren Knickarms angeordneten, um alle Achsen stabilisierbaren Kampfplattform mit zusätzlich ausfahrbarer Visionik ist Gegenstand der DE-PS 31 20 338.
Ein gepanzertes Kampffahrzeug mit einer Kampfplattform am oberen Ende eines Teleskopmastes, der zwischen der Waagerechten und Senkrechten verschwenkbar am Deck des Kampffahrzeuges angelenkt ist, ist in der DE-OS 30 29 294 offenbart.
Militärische Fahrzeuge mit einer am oberen Ende eines senkrecht stehenden, lediglich ein- und ausfahrbaren Teleskopmastes sind Gegenstand der DE-OSen 29 45 278 und 22 05 826.
Die DE-OS 35 24 244 offenbart schließlich ein gepanzertes Kampffahrzeug mit einem als Integrationsgehäuse bezeichneten drehbaren Turm, auf dem ein Knickhebelmast montiert ist, an dem eine Kampfplattform montiert ist. Die Waffenträger dieser Kampfplattform sind um bis zu 180 Grad um die Querachse schwenkbar zum Zweck der Nachmunitionierung aus einem im Turm angebrachten Munitionsmagazin.
Bei der Konstruktion derartiger gepanzerter Kampffahrzeuge ist eine Vielzahl von Forderungen und Pflichten einzuhalten, die zu technischen Kompromissen führen. Eine Bedingung ist, daß zwei Ausstiegsluken für die Besatzung vorhanden sein müssen, die nicht blockiert werden. Eine weitere Bedingung ist, daß die Kampfplattform und deren Visionik möglichst hoch angeordnet sein sollen, um maximale Sicht und maximales Schußfeld zu haben. Andererseits soll aber der Gesamtaufbau des Kampffahrzeuges auch möglichst niedrig sein, um optimale Deckung zu finden. Eine weitere Bedingung ist, daß die Kampfplattform und ihre Hubanlage möglichst leicht sein sollen, damit das Gesamtfahrzeug nicht toplastig und instabil wird, daß aber andererseits die Kampfplattform so stabil gelagert sein muß, daß Richten, Zielen, Schießen und Verfolgen ohne Störungen möglich sind.
Neben derartigen mechanisch-konstruktiven Bedingungen muß ein modernes Kampffahrzeug taktisch-konstruktiv auf die Erfordernisse des Gefechtsfeldes abgestimmt sein. So werden beispielsweise angreifende Panzer, zu deren Abwehr die Kampffahrzeuge mit elevierbaren Kampfplattformen in erster Linie geeignet und bestimmt sind, stets von Hubschraubern unterstützt. Ein modernes Verteidigungssystem sollte also in der Lage sein, Erd- und Luftziele in gleicher Weise zu bekämpfen. Dieser taktischen Forderung werden die bisher bekannt gewordenen Kampffahrzeuge mit elevierbaren Kampfplattformen nur in sehr begrenztem Umfang gerecht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gepanzertes Kampffahrzeug der eingangs genannten Art anzugeben, welches sowohl die mechanisch-konstruktiven als auch die taktisch-konstruktiven Bedingungen erfüllt.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein gattungsgemäßes Kampffahrzeug mit Merkmalen gemäß Kennzeichen des Anspruchs 1.
Ein derartiges Kampffahrzeug erfüllt die oben genannte taktische Forderung hervorragend. Die Bekämpfung von Erdzielen wird von der einen Kampfplattform, die Bekämpfung der Luftziele von der anderen Kampfplattform aus wahrgenommen, wozu die Kampfplattformen mit den entsprechenden Kampfmitteln ausgerüstet sind. Auch eine gemischte Bestückung der Kampfplattformen ist möglich, da beide Kampfplattformen praktisch gleichwertig sind. Wesentlich ist, daß für jede Kampfplattform ein eigener Schütze verantwortlich ist, der seinen Platz relativ geschützt unter der Panzerung des Kampffahrzeuges hat, das seinerseits in Deckung steht.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Kampfplattformen nicht nur bei teilweise oder ganz ausgefahrener Hubanlage, sondern auch in deren abgesenkter Transportstellung voll einsatzfähig sind. Dies ermöglicht eine bewegliche Kampfführung und die zeitlich lückenlose Verteidigung des Kampffahrzeuges selbst.
Unterstützt wird das ganze dadurch, daß beide Kampfplattformen in ihren drei Achsen verstellbar sind, da nur so schnelle Luftziele verfolgt werden können, während gleichzeitig die für ein sicheres Zielen erforderliche Nivellierung der Kampfplattformen gewährleistet werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind beide Kampfplattformen übereinander auf einer am oberen Ende des Teleskoparmes angebrachten, um Längs- und Querachse beweglichen Basisplattform angebracht, um ihre Hochachse voll beweglich und um ihre Querachse teilbeweglich. Bei dieser Ausgestaltung übernimmt vorzugsweise die obere Plattform die Bekämpfung von Luftzielen, die untere Plattform die Bekämpfung von Erdzielen. Hierzu sind die obere Kampfplattform vorzugsweise zwischen -10 Grad und +85 Grad, die untere Kampfplattform vorzugsweise zwischen -10 Grad und +10 Grad um ihre Querachsen verschwenkbar. Bei einer derartigen Abstimmung sind die denkbaren gegenseitigen Behinderungen der Kampfplattformen minimal.
Statt übereinander können gemäß einer Variante die beiden Kampfplattformen nebeneinander auf einer am oberen Ende des Teleskoparmes um Längs- und Querachse beweglichen Basisplattform angebracht sein, wobei sie um ihre Hoch- und Querachsen wenigstens teilbeweglich sind. Bei dieser Variante sind beide Kampfplattformen in gleicher Weise für die Bekämpfung von Erd- und Luftzielen einsatzfähig.
Vorzugsweise ist auch die Basisplattform in diesem Fall um ihre Hochachse wenigstens teilbeweglich. Auf diese Weise gelingt es, auch Ziele in dem Raumsektor zu bekämpfen, der bei einer starren Anordnung der Basisplattform von der jeweils anderen Kampfplattform eingenommen wird.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit empfiehlt es sich, in die Feuerleiteinrichtungen beider Kampfplattformen eine Schußsperre für den von der jeweils anderen Kampfplattform eingenommenen Raumsektor einzubauen.
Um der Forderung nach einer möglichst einfachen und störungsfreien Konstruktion zu entsprechen, umfaßt die Hubeinrichtung vorzugsweise nur den Teleskoparm, der am Fahrzeugdeck zwischen waagerecht und senkrecht verschwenkbar gelagert ist. Angesichts der Drehbarkeit der Kampfplattformen selbst und angesichts der Fähigkeit des Kampffahrzeuges, sich mittels seines Ketten- oder Radfahrwerkes auf der Stelle zu drehen, ist ein solcher Drehkranz für die Hubanlage nicht erforderlich. Wegen der relativ großen Masse der Hubanlage und der Kampfplattformen würde eine Drehung mit Hilfe des Drehkranzes auch relativ langsam erfolgen. Ohne Drehkranz kann auch der Schwenkantrieb für die Hubanlage einfacher konstruiert werden.
Gegebenenfalls ist das Schwenklager auf einem Drehkranz am Fahrzeugdeck, insbesondere am Turm, befestigt.
Eine gesteigerte Kampfkraft ergibt sich, wenn die Hubeinrichtung wie an sich bekannt einen Knickarm umfaßt, bei dem der Teleskoparm das obere Teilstück bildet. Ist der Knickarm am vorderen Ende des Kampffahrzeuges angelenkt, können die Kampfplattformen mit dem Teleskoparm vor die Vorderkante des Kampffahrzeuges gebracht werden, so daß Waffen und Visionik das Gefechtsfeld überblicken, das Fahrzeug selbst jedoch in sicherer Deckung hinter einer Hausecke verbleiben kann.
Bei der Ausgestaltung der Hubanlage als Knickarm empfiehlt es sich, das untere Teilstück als A-förmigen Doppelarm auszubilden, wodurch die Stabilität der Hubanlage ebenso gesteigert werden kann wie ihre Tragkraft, ohne das Gewicht in gleicher Weise steigern zu müssen.
Vorzugsweise sind die Seitenarme des Doppelarms parallel gerichtet. Auf diese Weise können sie die zugehörige Schwenkeinrichtung, die beispielsweise entsprechend lange Hydraulikzylinder umfaßt, schützen. Freiliegende Hubelemente werden durch eine zusätzliche Abdeckung geschützt.
Weiter verbessert wird dieser Schutz dadurch, daß der Doppelarm als U-förmiger oder V-förmiger, nach unten offener Rahmen ausgebildet ist und in abgesenkter Position die zugehörigen Hubelemente, d.h. die Hydraulikzylinder, überdeckt. Dabei ist die V-Form der Doppelarme zu bevorzugen, weil sie einen verbesserten Splitterschutz bietet. Bei Verwendung geschlossener, zur Außenkante des Fahrzeugs abgeschrägter Rahmen werden die Hubelemente durch eine zusätzliche Abdeckung geschützt.
Eine Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten der Hubplattform ergibt sich, wenn das obere Ende des Doppelarms um einen kleinen Winkel nach oben gekröpft ist, so daß das Ende des Doppelarms, an dem der Teleskoparm angelenkt ist, höher liegt als sein unteres Ende. Auf diese Weise bleibt auch bei abgesenktem Teleskoparm und Doppelarm die Einsatzfähigkeit der an ihm befestigten Kampfplattformen, sei es daß diese übereinander, sei es daß diese nebeneinander angeordnet sind, voll erhalten.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist im Bereich des Knickgelenks wenigstens eine weitere Plattform angeordnet, die je nach Verwendungszweck starr, teilbeweglich oder vollbeweglich ist. Diese weitere Plattform kann je nach Verwendungszweck selbst wieder ein oder mehrere Kampfplattformen tragen. Die weitere Plattform kann aber auch Werfer ohne eigene Visionik tragen; die Kampfmittel werden im Bedarfsfall in die Ziel- und Lenkeinrichtung der Haupt-Kampfplattformen eingeschossen.
Statt mit Waffen kann die weitere Plattform jedoch auch mit Tarnstoffen und/oder Dekontaminationsmitteln ausgerüstet werden. Auch eine Verwendung als Montage- und Reparaturplattform ist denkbar.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die Kampfplattformen in Transportstellung des Teleskoparmes absenkbar, vorzugsweise abkippbar. Dadurch erhöht sich insbesondere die Beweglichkeit in bewaldetem Gelände.
Anhand der Zeichnungen soll die Erfindung in Form von Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels eines gepanzerten Kampffahrzeuges mit elevierbaren Kampfplattformen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Kampffahrzeug der Fig. 1,
Fig. 3 eine Frontsicht der Kampfplattformen des Kampffahrzeuges der Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform eines gepanzerten Kampffahrzeuges mit elevierbaren Kampfplattformen und
Fig. 5 eine Seitenansicht der Kampfplattformen des Kampffahrzeuges der Fig. 4.
Die Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht, die Fig. 2 eine Draufsicht auf ein erstes gepanzertes Kampffahrzeug 10 mit von einer elevierbaren Hubanlage 20 getragenen Kampfplattformen 40, 50. Die Hubanlage 20 ist in abgesenkter Transportstellung und in angehobener Kampfstellung dargestellt. Das Kampffahrzeug 10 besitzt ein Kettenfahrwerk 11. Am Fahrzeugdeck 14 sind Luken 12, 13 für Besatzung und Fahrer vorgesehen. Ferner ist hier eine Hubanlage 20 angelenkt. Diese besteht aus einem in Draufsicht etwa A-förmigen Doppelarm 23 als unterem und einem Teleskoparm 22 als oberem Teilstück. Am freien Ende des Teleskoparms 22 sind zwei Kampfplattformen 42, 43 gelagert, und zwar mit Hilfe einer Basisplattform 41, 45. Die Basisplattform 41 wird mit Hilfe eines Hydraulikzylinders 32 bewegt und mittels einer Kantautomatik horizontiert.
Wie Fig. 3 zeigt, sind die beiden Kampfplattformen 42, 43 nebeneinander angeordnet und sowohl um ihre Hochachse als auch ihre Querachse beweglich. Darüber hinaus ist auch die Basisplattform 41, 45 um ihre Hochachse drehbar. Die Bewegungsmöglichkeit der Kampfplattformen 42, 43 um ihre Querachse kann entsprechend den taktischen Anforderungen vorzugsweise auf den Winkelbereich zwischen -10 Grad und +85 Grad begrenzt werden. Auf diese Weise können sowohl Erdziele als auch Luftziele bekämpft werden.
Der Knickarm 22, 23 wird vorzugsweise mit Hilfe von Hydraulikzylindern 31, 33 gehoben und gesenkt.
Die Hubanlage 20 kann entweder direkt auf dem Deck 14 des Fahrzeugs oder auf einem dort vorgesehenen, vorzugsweise zentralen Drehkranz befestigt sein. Die Befestigung auf einem Drehkranz hat den Vorteil, daß die Hubanlage 20 unabhängig vom Fahrzeug 10 um die Hochachse gedreht werden kann. Im Grunde ist dies jedoch nicht erforderlich, da das Fahrzeug 10 mit Hilfe seines Kettenfahrwerks 11 sich selbst auf der Stelle drehen kann, insbesondere aber weil die Kampfplattformen 42, 43 und ihre Basisplattform 41, 45 jeweils um die Hochachse drehbar sind. Aufgrund des geringeren Gewichts lassen sich die Kampfplattformen 42, 43 erheblich schneller und mit geringerem Energieaufwand drehen als die erheblich schwerere Hubanlage 20 über den Drehkranz.
Wie Fig. 1 gut erkennen läßt ist der untere Doppelarm 23 nach oben gekröpft. Dadurch liegen die Kampfplattformen 42, 43 bei voll abgesenktem Teleskoparm 22 so hoch, daß sie voll einsatzbereit sind, ohne die Sicht der Besatzung aus dem gepanzerten Turm zu behindern. Auf diese Weise kann sich das Fahrzeug 10 während des Transports verteidigen. Gleichzeitig ist seine Gesamthöhe so niedrig und die Baulänge so kurz, daß eine optimale Deckung und optimale Beweglichkeit im Gelände gegeben sind.
Der Querschnitt des Doppelarms 23 ist U- bzw. V-förmig. Dadurch überdeckt er in abgesenkter Transportstellung die Hydraulikzylinder 31 und schützt diese gegen Beschuß. Gleichzeitig werden die Splitter besser abgelenkt.
Zur Erhöhung der Kampfkraft sind im Bereich des Gelenks 24 Zusatzplattformen 50 vorgesehen, bestehend in diesem Ausführungsbeispiel wiederum aus zwei Kampfplattformen 52, 53 an einer gemeinsamen Basisplattform 51, 55, deren Kantautomatik wiederum einen Hydraulikzylinder 34 aktiviert. Um die Kosten des Gesamtsystems niedrig zu halten, kann die Waffenanlage der Zusatzplattformen 52, 53 ohne eigene Visionik ausgeführt werden. Die Kampfmittel werden in diesem Fall in die Visionik der Kampfplattformen 42, 43 eingeschossen und von diesen ins Ziel gelenkt.
Ein wesentliches Merkmal zur Ausnutzung der hohen Kampfkraft ist es, daß jede der beiden Kampfplattformen 42, 43 und gegebenenfalls Zusatzplattformen 52, 53 von einem eigenen Besatzungsmitglied, z.B. Kommandant und Schütze, gesteuert wird. Nur so ist es möglich, Erdziele und Luftziele gleichzeitig zu bekämpfen. Um zu verhindern, daß die Kampfmittel der einen Kampfplattform versehentlich die andere Kampfplattform beschädigen, empfiehlt es sich, in die Waffenanlage eine geeignete Schußsperre einzubauen. Die Auswirkungen einer solchen Schußsperre sind jedoch in der Praxis zu vernachlässigen, da es mit Hilfe der um ihre Hochachse drehbaren Basisplattformen 41, 45 möglich ist, die Kampfplattformen 42, 43 so zu positionieren, daß ihr Gefechtsfeld einen Vollkreis um das Kampffahrzeug 10 herum beschreibt.
In besonderen Fällen können die Zusatzplattformen 50 nicht mit Waffen, sondern mit anderen militärischen Einsatzmitteln ausgerüstet werden. Zu erwähnen wären Behälter mit Wasser oder Sand, beispielsweise um einen für Infrarotstrahlen undurchlässigen Wassernebel um das Kampffahrzeug 10 herum zu erzeugen oder um ABC-Kontaminationen zu beseitigen.
Die Fig. 4 und 5 zeigen ein weiteres Kampffahrzeug 10′, dessen Hubanlage 20′ nur den Teleskoparm 22 umfaßt, an dessen oberem Ende die Waffenanlage 40′ mit ihren beiden Kampfplattformen 46, 47 gelagert ist. Das untere Ende des Teleskoparmes 22 ist an einem Schwenklager 21 gelagert, entweder starr oder über einen Drehkranz mit dem Fahrzeugdeck 14 verbunden. Dank der exzentrischen Anordnung der Hubanlage 20′ auf dem Fahrzeugdeck 14 sind Turm und Luke 12 für die Besatzung problemlos zugänglich.
Bei dieser Variante sind die beiden Kampfplattformen 46, 47 übereinander angeordnet, wobei die Basisplattform 41 mit ihrer Kantautomatik die Kampfplattformen 46, 47 horizontiert. Der Schwenkwinkel der unteren Kampfplattform 46 ist vorzugsweise auf einen Wert zwischen -10 und +10 Grad beschränkt, während der Schwenkbereich der oberen Kampfplattform 47 vorzugsweise den vollen Winkelbereich zwischen -10 Grad und +85 Grad überstreicht. Die untere Kampfplattform 46 ist deshalb vorzugsweise für die Bekämpfung von Erdzielen, die obere Kampfplattform 47 für die Bekämpfung von Flugzielen und Erdzielen vorgesehen.
Schußsperren müssen nicht mehr vorgesehen werden.
Als Teil der Feindverfolgungs- und Waffenlenkanlage ist eine Radaranlage 44 hinter der oberen Kampfplattform 47 vorgesehen.

Claims (17)

1. Gepanzertes Kampffahrzeug mit einem Turm (12) für die Besatzung, mit zwei mit Waffen und Visionik ausgerüsteten Kampfplattformen (42, 43) sowie mit einer Hubanlage mit Teleskoparm (22), dadurch gekennzeichnet, daß beide Kampfplattformen (42, 43) am oberen Ende des Teleskoparmes (22) angeordnet sind, daß beide Kampfplattformen (42, 43) in drei Achsen verstellbar sind, und daß der Teleskoparm (22) so angeordnet ist, daß die Kampfplattformen (42, 43) auch in der abgesenkten Transportstellung des Teleskoparmes (22) voll einsatzfähig bleiben.
2. Kampffahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Kampfplattformen (42, 43) übereinander auf einer am oberen Ende des Teleskoparmes (22) angebrachten, um Längs- und Querachse beweglichen Basisplattform (41) angebracht und um ihre Hochachse voll beweglich und um ihre Querachse teilbeweglich sind.
3. Kampffahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Kampfplattform (43) vorzugsweise zwischen -10 Grad und 85 Grad, die untere Kampfplattform (42) vorzugsweise zwischen -10 Grad und +10 Grad um ihre Querachse verschwenkbar ist.
4. Kampffahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß beide Kampfplattformen (42, 43) nebeneinander auf einer am oberen Ende des Teleskoparmes (22) um Längs- und Querachse beweglichen Basisplattform (41, 45) angebracht und um Hoch- und Querachsen wenigstens teilbeweglich sind.
5. Kampffahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Basisplattform (41, 45) auch um ihre Hochachse wenigstens teilbeweglich ist.
6. Kampffahrzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß in die Feuerleiteinrichtungen beider Kampfplattformen (42, 43) eine Schußsperre für den von der jeweils anderen Kampfplattform (42, 43) eingenommenen Raumsektor eingebaut ist.
7. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung nur den Teleskoparm (22) umfaßt, der am Fahrzeugdeck (14) zwischen waagerecht und senkrecht verschwenkbar gelagert ist.
8. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung einen Knickarm (22, 23) mit dem Teleskoparm (22) als oberem Teilstück umfaßt, der am Fahrzeug (10) zwischen waagerecht und senkrecht verschwenkbar gelagert ist.
9. Kampffahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das untere Teilstück der Knickarm-Hubeinrichtung als A-förmiger Doppelarm (23) ausgeführt ist.
10. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenarme des Doppelarms (23) parallel gerichtet sind.
11. Kampffahrzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß das obere Ende des Doppelarms (23) um einen geringen Betrag nach oben gekröpft ist.
12. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Doppelarm (23) als U-förmiger oder V-förmiger, nach unten offener Rahmen ausgebildet ist und in abgesenkter Position die zugehörigen Hubelemente - Hydraulikzylinder (31) - überdeckt.
13. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Doppelarm (23) als geschlossener, zur Außenkante des Fahrzeugs (10) abgeschrägter Rahmen mit zusätzlicher Abdeckung für außenliegende Hubelemente ausgeführt ist.
14. Kampffahrzeug nach Anspruch 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich des Knickgelenks (24) wenigstens eine weitere Plattform (51) angeordnet ist, die je nach Verwendungszweck starr, teilbeweglich oder vollbeweglich ist.
15. Kampffahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die weitere Plattform (51) Munition, Tarnstoffe und/oder Dekontaminationsmittel aufnimmt.
16. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung auf einem Drehkranz (15) am Fahrzeugdeck (14) gelagert ist.
17. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Kampfplattformen (42, 43) in Transportstellung des Teleskoparmes (22) absenkbar, vorzugsweise abkippbar sind.
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ATE93616T1 (de) 1993-09-15

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