DE3900570A1 - Kampffahrzeug mit kampfplattformen und hubanlage - Google Patents
Kampffahrzeug mit kampfplattformen und hubanlageInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein gepanzertes Kampffahrzeug mit
einem Turm für die Besatzung, mit zwei mit Waffen und
Visionik ausgerüsteten Kampfplattformen sowie mit einer
Hubanlage mit Teleskoparm.
Ein gepanzertes Kampffahrzeug dieser Art ist Gegenstand der
DE-OS 34 37 625. Bei diesem Kampffahrzeug mit
teleskopierbarem Knickhebelausleger ist eine zweite
Plattform im Bereich des Knickgelenks angeordnet. Diese
zweite Plattform kann Waffen, aber auch Versorgungs- und
Betriebsmittel, Tarnstoffe, Löschmittel,
Dekontaminationsmittel und dergleichen, aufnehmen. Auch eine
Verwendung der zweiten Plattform als Kran, beispielsweise
für Montage- und Reparaturarbeiten am Kampffahrzeug, ist
vorgesehen.
Ein weiteres Kampffahrzeug mit einer am oberen Ende eines
teleskopierbaren Knickarms angeordneten, um alle Achsen
stabilisierbaren Kampfplattform mit zusätzlich ausfahrbarer
Visionik ist Gegenstand der DE-PS 31 20 338.
Ein gepanzertes Kampffahrzeug mit einer Kampfplattform am
oberen Ende eines Teleskopmastes, der zwischen der
Waagerechten und Senkrechten verschwenkbar am Deck des
Kampffahrzeuges angelenkt ist, ist in der DE-OS 30 29 294
offenbart.
Militärische Fahrzeuge mit einer am oberen Ende eines
senkrecht stehenden, lediglich ein- und ausfahrbaren
Teleskopmastes sind Gegenstand der DE-OSen 29 45 278 und
22 05 826.
Die DE-OS 35 24 244 offenbart schließlich ein gepanzertes
Kampffahrzeug mit einem als Integrationsgehäuse bezeichneten
drehbaren Turm, auf dem ein Knickhebelmast montiert ist, an
dem eine Kampfplattform montiert ist. Die Waffenträger
dieser Kampfplattform sind um bis zu 180 Grad um die
Querachse schwenkbar zum Zweck der Nachmunitionierung aus
einem im Turm angebrachten Munitionsmagazin.
Bei der Konstruktion derartiger gepanzerter Kampffahrzeuge
ist eine Vielzahl von Forderungen und Pflichten einzuhalten,
die zu technischen Kompromissen führen. Eine Bedingung ist,
daß zwei Ausstiegsluken für die Besatzung vorhanden sein
müssen, die nicht blockiert werden. Eine weitere Bedingung
ist, daß die Kampfplattform und deren Visionik möglichst
hoch angeordnet sein sollen, um maximale Sicht und maximales
Schußfeld zu haben. Andererseits soll aber der Gesamtaufbau
des Kampffahrzeuges auch möglichst niedrig sein, um optimale
Deckung zu finden. Eine weitere Bedingung ist, daß die
Kampfplattform und ihre Hubanlage möglichst leicht sein
sollen, damit das Gesamtfahrzeug nicht toplastig und
instabil wird, daß aber andererseits die Kampfplattform so
stabil gelagert sein muß, daß Richten, Zielen, Schießen und
Verfolgen ohne Störungen möglich sind.
Neben derartigen mechanisch-konstruktiven Bedingungen muß
ein modernes Kampffahrzeug taktisch-konstruktiv auf die
Erfordernisse des Gefechtsfeldes abgestimmt sein. So werden
beispielsweise angreifende Panzer, zu deren Abwehr die
Kampffahrzeuge mit elevierbaren Kampfplattformen in erster
Linie geeignet und bestimmt sind, stets von Hubschraubern
unterstützt. Ein modernes Verteidigungssystem sollte also in
der Lage sein, Erd- und Luftziele in gleicher Weise zu
bekämpfen. Dieser taktischen Forderung werden die bisher
bekannt gewordenen Kampffahrzeuge mit elevierbaren
Kampfplattformen nur in sehr begrenztem Umfang gerecht.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
gepanzertes Kampffahrzeug der eingangs genannten Art
anzugeben, welches sowohl die mechanisch-konstruktiven als
auch die taktisch-konstruktiven Bedingungen erfüllt.
Gelöst wird diese Aufgabe durch ein gattungsgemäßes
Kampffahrzeug mit Merkmalen gemäß Kennzeichen des Anspruchs
1.
Ein derartiges Kampffahrzeug erfüllt die oben genannte
taktische Forderung hervorragend. Die Bekämpfung von
Erdzielen wird von der einen Kampfplattform, die Bekämpfung
der Luftziele von der anderen Kampfplattform aus
wahrgenommen, wozu die Kampfplattformen mit den
entsprechenden Kampfmitteln ausgerüstet sind. Auch eine
gemischte Bestückung der Kampfplattformen ist möglich, da
beide Kampfplattformen praktisch gleichwertig sind.
Wesentlich ist, daß für jede Kampfplattform ein eigener
Schütze verantwortlich ist, der seinen Platz relativ
geschützt unter der Panzerung des Kampffahrzeuges hat, das
seinerseits in Deckung steht.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß die Kampfplattformen
nicht nur bei teilweise oder ganz ausgefahrener Hubanlage,
sondern auch in deren abgesenkter Transportstellung voll
einsatzfähig sind. Dies ermöglicht eine bewegliche
Kampfführung und die zeitlich lückenlose Verteidigung des
Kampffahrzeuges selbst.
Unterstützt wird das ganze dadurch, daß beide
Kampfplattformen in ihren drei Achsen verstellbar sind, da
nur so schnelle Luftziele verfolgt werden können, während
gleichzeitig die für ein sicheres Zielen erforderliche
Nivellierung der Kampfplattformen gewährleistet werden kann.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung sind
beide Kampfplattformen übereinander auf einer am oberen Ende
des Teleskoparmes angebrachten, um Längs- und Querachse
beweglichen Basisplattform angebracht, um ihre Hochachse
voll beweglich und um ihre Querachse teilbeweglich. Bei
dieser Ausgestaltung übernimmt vorzugsweise die obere
Plattform die Bekämpfung von Luftzielen, die untere
Plattform die Bekämpfung von Erdzielen. Hierzu sind die
obere Kampfplattform vorzugsweise zwischen -10 Grad und +85
Grad, die untere Kampfplattform vorzugsweise zwischen -10
Grad und +10 Grad um ihre Querachsen verschwenkbar. Bei
einer derartigen Abstimmung sind die denkbaren gegenseitigen
Behinderungen der Kampfplattformen minimal.
Statt übereinander können gemäß einer Variante die beiden
Kampfplattformen nebeneinander auf einer am oberen Ende des
Teleskoparmes um Längs- und Querachse beweglichen
Basisplattform angebracht sein, wobei sie um ihre Hoch- und
Querachsen wenigstens teilbeweglich sind. Bei dieser
Variante sind beide Kampfplattformen in gleicher Weise für
die Bekämpfung von Erd- und Luftzielen einsatzfähig.
Vorzugsweise ist auch die Basisplattform in diesem Fall um
ihre Hochachse wenigstens teilbeweglich. Auf diese Weise
gelingt es, auch Ziele in dem Raumsektor zu bekämpfen, der
bei einer starren Anordnung der Basisplattform von der
jeweils anderen Kampfplattform eingenommen wird.
Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit empfiehlt es sich, in
die Feuerleiteinrichtungen beider Kampfplattformen eine
Schußsperre für den von der jeweils anderen Kampfplattform
eingenommenen Raumsektor einzubauen.
Um der Forderung nach einer möglichst einfachen und
störungsfreien Konstruktion zu entsprechen, umfaßt die
Hubeinrichtung vorzugsweise nur den Teleskoparm, der am
Fahrzeugdeck zwischen waagerecht und senkrecht verschwenkbar
gelagert ist. Angesichts der Drehbarkeit der
Kampfplattformen selbst und angesichts der Fähigkeit des
Kampffahrzeuges, sich mittels seines Ketten- oder
Radfahrwerkes auf der Stelle zu drehen, ist ein solcher
Drehkranz für die Hubanlage nicht erforderlich. Wegen der
relativ großen Masse der Hubanlage und der Kampfplattformen
würde eine Drehung mit Hilfe des Drehkranzes auch relativ
langsam erfolgen. Ohne Drehkranz kann auch der
Schwenkantrieb für die Hubanlage einfacher konstruiert
werden.
Gegebenenfalls ist das Schwenklager auf einem Drehkranz am
Fahrzeugdeck, insbesondere am Turm, befestigt.
Eine gesteigerte Kampfkraft ergibt sich, wenn die
Hubeinrichtung wie an sich bekannt einen Knickarm umfaßt,
bei dem der Teleskoparm das obere Teilstück bildet. Ist der
Knickarm am vorderen Ende des Kampffahrzeuges angelenkt,
können die Kampfplattformen mit dem Teleskoparm vor die
Vorderkante des Kampffahrzeuges gebracht werden, so daß
Waffen und Visionik das Gefechtsfeld überblicken, das
Fahrzeug selbst jedoch in sicherer Deckung hinter einer
Hausecke verbleiben kann.
Bei der Ausgestaltung der Hubanlage als Knickarm empfiehlt
es sich, das untere Teilstück als A-förmigen Doppelarm
auszubilden, wodurch die Stabilität der Hubanlage ebenso
gesteigert werden kann wie ihre Tragkraft, ohne das Gewicht
in gleicher Weise steigern zu müssen.
Vorzugsweise sind die Seitenarme des Doppelarms parallel
gerichtet. Auf diese Weise können sie die zugehörige
Schwenkeinrichtung, die beispielsweise entsprechend lange
Hydraulikzylinder umfaßt, schützen. Freiliegende Hubelemente
werden durch eine zusätzliche Abdeckung geschützt.
Weiter verbessert wird dieser Schutz dadurch, daß der
Doppelarm als U-förmiger oder V-förmiger, nach unten offener
Rahmen ausgebildet ist und in abgesenkter Position die
zugehörigen Hubelemente, d.h. die Hydraulikzylinder,
überdeckt. Dabei ist die V-Form der Doppelarme zu
bevorzugen, weil sie einen verbesserten Splitterschutz
bietet. Bei Verwendung geschlossener, zur Außenkante des
Fahrzeugs abgeschrägter Rahmen werden die Hubelemente durch
eine zusätzliche Abdeckung geschützt.
Eine Verbesserung der Einsatzmöglichkeiten der Hubplattform
ergibt sich, wenn das obere Ende des Doppelarms um einen
kleinen Winkel nach oben gekröpft ist, so daß das Ende des
Doppelarms, an dem der Teleskoparm angelenkt ist, höher
liegt als sein unteres Ende. Auf diese Weise bleibt auch bei
abgesenktem Teleskoparm und Doppelarm die Einsatzfähigkeit
der an ihm befestigten Kampfplattformen, sei es daß diese
übereinander, sei es daß diese nebeneinander angeordnet
sind, voll erhalten.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist im
Bereich des Knickgelenks wenigstens eine weitere Plattform
angeordnet, die je nach Verwendungszweck starr,
teilbeweglich oder vollbeweglich ist. Diese weitere
Plattform kann je nach Verwendungszweck selbst wieder ein
oder mehrere Kampfplattformen tragen. Die weitere Plattform
kann aber auch Werfer ohne eigene Visionik tragen; die
Kampfmittel werden im Bedarfsfall in die Ziel- und
Lenkeinrichtung der Haupt-Kampfplattformen eingeschossen.
Statt mit Waffen kann die weitere Plattform jedoch auch mit
Tarnstoffen und/oder Dekontaminationsmitteln ausgerüstet
werden. Auch eine Verwendung als Montage- und
Reparaturplattform ist denkbar.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung sind die
Kampfplattformen in Transportstellung des Teleskoparmes
absenkbar, vorzugsweise abkippbar. Dadurch erhöht sich
insbesondere die Beweglichkeit in bewaldetem Gelände.
Anhand der Zeichnungen soll die Erfindung in Form von
Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen
Fig. 1 eine Seitenansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines gepanzerten Kampffahrzeuges mit elevierbaren
Kampfplattformen,
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Kampffahrzeug der Fig. 1,
Fig. 3 eine Frontsicht der Kampfplattformen des
Kampffahrzeuges der Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
eines gepanzerten Kampffahrzeuges mit elevierbaren
Kampfplattformen und
Fig. 5 eine Seitenansicht der Kampfplattformen des
Kampffahrzeuges der Fig. 4.
Die Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht, die Fig. 2 eine
Draufsicht auf ein erstes gepanzertes Kampffahrzeug 10 mit
von einer elevierbaren Hubanlage 20 getragenen
Kampfplattformen 40, 50. Die Hubanlage 20 ist in abgesenkter
Transportstellung und in angehobener Kampfstellung
dargestellt. Das Kampffahrzeug 10 besitzt ein Kettenfahrwerk
11. Am Fahrzeugdeck 14 sind Luken 12, 13 für Besatzung und
Fahrer vorgesehen. Ferner ist hier eine Hubanlage 20
angelenkt. Diese besteht aus einem in Draufsicht etwa
A-förmigen Doppelarm 23 als unterem und einem Teleskoparm 22
als oberem Teilstück. Am freien Ende des Teleskoparms 22
sind zwei Kampfplattformen 42, 43 gelagert, und zwar mit
Hilfe einer Basisplattform 41, 45. Die Basisplattform 41
wird mit Hilfe eines Hydraulikzylinders 32 bewegt und
mittels einer Kantautomatik horizontiert.
Wie Fig. 3 zeigt, sind die beiden Kampfplattformen 42, 43
nebeneinander angeordnet und sowohl um ihre Hochachse als
auch ihre Querachse beweglich. Darüber hinaus ist auch die
Basisplattform 41, 45 um ihre Hochachse drehbar. Die
Bewegungsmöglichkeit der Kampfplattformen 42, 43 um ihre
Querachse kann entsprechend den taktischen Anforderungen
vorzugsweise auf den Winkelbereich zwischen -10 Grad und +85
Grad begrenzt werden. Auf diese Weise können sowohl Erdziele
als auch Luftziele bekämpft werden.
Der Knickarm 22, 23 wird vorzugsweise mit Hilfe von
Hydraulikzylindern 31, 33 gehoben und gesenkt.
Die Hubanlage 20 kann entweder direkt auf dem Deck 14 des
Fahrzeugs oder auf einem dort vorgesehenen, vorzugsweise
zentralen Drehkranz befestigt sein. Die Befestigung auf
einem Drehkranz hat den Vorteil, daß die Hubanlage 20
unabhängig vom Fahrzeug 10 um die Hochachse gedreht werden
kann. Im Grunde ist dies jedoch nicht erforderlich, da das
Fahrzeug 10 mit Hilfe seines Kettenfahrwerks 11 sich selbst
auf der Stelle drehen kann, insbesondere aber weil die
Kampfplattformen 42, 43 und ihre Basisplattform 41, 45
jeweils um die Hochachse drehbar sind. Aufgrund des
geringeren Gewichts lassen sich die Kampfplattformen 42, 43
erheblich schneller und mit geringerem Energieaufwand drehen
als die erheblich schwerere Hubanlage 20 über den Drehkranz.
Wie Fig. 1 gut erkennen läßt ist der untere Doppelarm 23
nach oben gekröpft. Dadurch liegen die Kampfplattformen 42,
43 bei voll abgesenktem Teleskoparm 22 so hoch, daß sie voll
einsatzbereit sind, ohne die Sicht der Besatzung aus dem
gepanzerten Turm zu behindern. Auf diese Weise kann sich das
Fahrzeug 10 während des Transports verteidigen. Gleichzeitig
ist seine Gesamthöhe so niedrig und die Baulänge so kurz,
daß eine optimale Deckung und optimale Beweglichkeit im
Gelände gegeben sind.
Der Querschnitt des Doppelarms 23 ist U- bzw. V-förmig.
Dadurch überdeckt er in abgesenkter Transportstellung die
Hydraulikzylinder 31 und schützt diese gegen Beschuß.
Gleichzeitig werden die Splitter besser abgelenkt.
Zur Erhöhung der Kampfkraft sind im Bereich des Gelenks 24
Zusatzplattformen 50 vorgesehen, bestehend in diesem
Ausführungsbeispiel wiederum aus zwei Kampfplattformen 52,
53 an einer gemeinsamen Basisplattform 51, 55, deren
Kantautomatik wiederum einen Hydraulikzylinder 34 aktiviert.
Um die Kosten des Gesamtsystems niedrig zu halten, kann die
Waffenanlage der Zusatzplattformen 52, 53 ohne eigene
Visionik ausgeführt werden. Die Kampfmittel werden in diesem
Fall in die Visionik der Kampfplattformen 42, 43
eingeschossen und von diesen ins Ziel gelenkt.
Ein wesentliches Merkmal zur Ausnutzung der hohen Kampfkraft
ist es, daß jede der beiden Kampfplattformen 42, 43 und
gegebenenfalls Zusatzplattformen 52, 53 von einem eigenen
Besatzungsmitglied, z.B. Kommandant und Schütze, gesteuert
wird. Nur so ist es möglich, Erdziele und Luftziele
gleichzeitig zu bekämpfen. Um zu verhindern, daß die
Kampfmittel der einen Kampfplattform versehentlich die
andere Kampfplattform beschädigen, empfiehlt es sich, in die
Waffenanlage eine geeignete Schußsperre einzubauen. Die
Auswirkungen einer solchen Schußsperre sind jedoch in der
Praxis zu vernachlässigen, da es mit Hilfe der um ihre
Hochachse drehbaren Basisplattformen 41, 45 möglich ist, die
Kampfplattformen 42, 43 so zu positionieren, daß ihr
Gefechtsfeld einen Vollkreis um das Kampffahrzeug 10 herum
beschreibt.
In besonderen Fällen können die Zusatzplattformen 50 nicht
mit Waffen, sondern mit anderen militärischen Einsatzmitteln
ausgerüstet werden. Zu erwähnen wären Behälter mit Wasser
oder Sand, beispielsweise um einen für Infrarotstrahlen
undurchlässigen Wassernebel um das Kampffahrzeug 10 herum zu
erzeugen oder um ABC-Kontaminationen zu beseitigen.
Die Fig. 4 und 5 zeigen ein weiteres Kampffahrzeug 10′,
dessen Hubanlage 20′ nur den Teleskoparm 22 umfaßt, an
dessen oberem Ende die Waffenanlage 40′ mit ihren beiden
Kampfplattformen 46, 47 gelagert ist. Das untere Ende des
Teleskoparmes 22 ist an einem Schwenklager 21 gelagert,
entweder starr oder über einen Drehkranz mit dem
Fahrzeugdeck 14 verbunden. Dank der exzentrischen Anordnung
der Hubanlage 20′ auf dem Fahrzeugdeck 14 sind Turm und Luke
12 für die Besatzung problemlos zugänglich.
Bei dieser Variante sind die beiden Kampfplattformen 46, 47
übereinander angeordnet, wobei die Basisplattform 41 mit
ihrer Kantautomatik die Kampfplattformen 46, 47
horizontiert. Der Schwenkwinkel der unteren Kampfplattform
46 ist vorzugsweise auf einen Wert zwischen -10 und +10 Grad
beschränkt, während der Schwenkbereich der oberen
Kampfplattform 47 vorzugsweise den vollen Winkelbereich
zwischen -10 Grad und +85 Grad überstreicht. Die untere
Kampfplattform 46 ist deshalb vorzugsweise für die
Bekämpfung von Erdzielen, die obere Kampfplattform 47 für
die Bekämpfung von Flugzielen und Erdzielen vorgesehen.
Schußsperren müssen nicht mehr vorgesehen werden.
Als Teil der Feindverfolgungs- und Waffenlenkanlage ist eine
Radaranlage 44 hinter der oberen Kampfplattform 47
vorgesehen.
Claims (17)
1. Gepanzertes Kampffahrzeug mit einem Turm (12) für die
Besatzung, mit zwei mit Waffen und Visionik ausgerüsteten
Kampfplattformen (42, 43) sowie mit einer Hubanlage mit
Teleskoparm (22), dadurch gekennzeichnet, daß beide
Kampfplattformen (42, 43) am oberen Ende des Teleskoparmes
(22) angeordnet sind, daß beide Kampfplattformen (42, 43) in
drei Achsen verstellbar sind, und daß der Teleskoparm (22)
so angeordnet ist, daß die Kampfplattformen (42, 43) auch in
der abgesenkten Transportstellung des Teleskoparmes (22)
voll einsatzfähig bleiben.
2. Kampffahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Kampfplattformen (42, 43) übereinander auf einer
am oberen Ende des Teleskoparmes (22) angebrachten, um
Längs- und Querachse beweglichen Basisplattform (41)
angebracht und um ihre Hochachse voll beweglich und um ihre
Querachse teilbeweglich sind.
3. Kampffahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die obere Kampfplattform (43) vorzugsweise zwischen -10
Grad und 85 Grad, die untere Kampfplattform (42)
vorzugsweise zwischen -10 Grad und +10 Grad um ihre
Querachse verschwenkbar ist.
4. Kampffahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß beide Kampfplattformen (42, 43) nebeneinander auf einer
am oberen Ende des Teleskoparmes (22) um Längs- und
Querachse beweglichen Basisplattform (41, 45) angebracht und
um Hoch- und Querachsen wenigstens teilbeweglich sind.
5. Kampffahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Basisplattform (41, 45) auch um ihre Hochachse
wenigstens teilbeweglich ist.
6. Kampffahrzeug nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Feuerleiteinrichtungen beider
Kampfplattformen (42, 43) eine Schußsperre für den von der
jeweils anderen Kampfplattform (42, 43) eingenommenen
Raumsektor eingebaut ist.
7. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung nur den Teleskoparm
(22) umfaßt, der am Fahrzeugdeck (14) zwischen waagerecht
und senkrecht verschwenkbar gelagert ist.
8. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung einen Knickarm (22,
23) mit dem Teleskoparm (22) als oberem Teilstück umfaßt,
der am Fahrzeug (10) zwischen waagerecht und senkrecht
verschwenkbar gelagert ist.
9. Kampffahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Teilstück der Knickarm-Hubeinrichtung als
A-förmiger Doppelarm (23) ausgeführt ist.
10. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Seitenarme des Doppelarms (23) parallel gerichtet
sind.
11. Kampffahrzeug nach Anspruch 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß das obere Ende des Doppelarms (23) um
einen geringen Betrag nach oben gekröpft ist.
12. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Doppelarm (23) als U-förmiger oder
V-förmiger, nach unten offener Rahmen ausgebildet ist und in
abgesenkter Position die zugehörigen Hubelemente -
Hydraulikzylinder (31) - überdeckt.
13. Kampffahrzeug nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der Doppelarm (23) als geschlossener,
zur Außenkante des Fahrzeugs (10) abgeschrägter Rahmen mit
zusätzlicher Abdeckung für außenliegende Hubelemente
ausgeführt ist.
14. Kampffahrzeug nach Anspruch 8 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß im Bereich des Knickgelenks (24)
wenigstens eine weitere Plattform (51) angeordnet ist, die
je nach Verwendungszweck starr, teilbeweglich oder
vollbeweglich ist.
15. Kampffahrzeug nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet,
daß die weitere Plattform (51) Munition, Tarnstoffe und/oder
Dekontaminationsmittel aufnimmt.
16. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubeinrichtung auf einem Drehkranz
(15) am Fahrzeugdeck (14) gelagert ist.
17. Kampffahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kampfplattformen (42, 43) in
Transportstellung des Teleskoparmes (22) absenkbar,
vorzugsweise abkippbar sind.
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: EISENWERKE KAISERSLAUTERN GMBH, 6750 KAISERSLAUTER |
|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |